Begründung der planungsrechtlichen Festsetzungen gem. §9 BauGB 1. Art der baulichen Nutzung (§9 Abs.1 Nr.1 BauGB und §§1-15 BauNVO) 1.1 Gemäß den Einzeichnungen im Plan werden alle Baugebiete als MK – Kerngebiet nach §7 BauNVO ausgewiesen. 1.2 Im MK 1, MK 2, und MK 3 sind folgende Arten allgemein zulässiger Nutzungen nach §7 Abs.2 Nr.2 und Nr.5 BauNVO nicht zulässig: - St 1 V 0,5 II St 1 2,0 GÖ 1 Gem. §1 Abs.9 sind im MK 4 aus besonderen städtebaulichen Gründen ausschließlich Wohngebäude mit altengerechten Wohnungen zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung (§9 Abs.1 Nr.1 BauGB und §§ 16-21a BauNVO) GP 3 P P MK 2 P1 0,8 P1 III 2,3 g Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§9 Abs.1 Nr.20 BauGB) 10.1 Die im Plan dargestellten Bestandsbäume sollen dauerhaft erhalten werden, bei Abhängigkeit sind sie zu ersetzen. Ersatz ist auch an anderem Standort möglich. St 2 Altenger. Wohnen Empfehlungsliste für Baumpflanzungen: Acer platanoides spec. Spitzahorn in Sorten Acer pseudoplatanus spec. Bergahorn in Sorten Aesculus carnea spec. Scharlach-Rosskastanie in Sorten Aesculus hippovcastanum spec. Roßkastanie in Sorten Corylus colurna spec. Baumhasel in Sorten Fagus sylvatica spec. Buche in Sorten Fraxinus excelsior spec. Esche in Sorten Gleditsia triacanthos spec. Gleditschie in Sorten Platanus acerifolia spec. Platane in Sorten Prunus spec. Kirsche in Arten und Sorten Quercus spec. Eiche in Arten und Sorten Sophora japonica spec. Schnurbaum in Sorten Sorbus spec. Mehlbeere/Eberesche in Arten und Sorten Tilia cordata spec. Winterlinde in Sorten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden. St G2 MK 4 0,4 III St 2 G1 1,2 g MK 3 III 0,9 2,5 MK 1 MK 2 MK 3 MK 4 g 3. GÖ 2 GP 2 GRZ GFZ Vollgeschosse 0,5 0,8 0,9 0,4 2,0 2,3 2,5 1,2 V III III III Bauweise (§9 Abs.1 Nr.2 BauGB) 10.3 Für alle Baugebiete innerhalb des Geltungsbereiches wird die geschlossene Bauweise festgelegt. 4. Überbaubare Grundstücksfläche (§9 Abs.1 Nr.2 BauGB) Gemäß §23 Abs.2 BauNVO sind bei den festgesetzten Baulinien Vor- und Rücksprünge bis zu 1,0m auf bis zu 40% der Fassadenfront zulässig. Die Zulässigkeit von Vor- und Rücksprüngen bei Baugrenzen richtet sich nach §23 Abs. 3 BauNVO. 1. Räumlicher Geltungsbereich nach § 9 Abs.7 BauBG 7. Flächen für den Gemeinbedarf nach § 9 Abs.1 Nr. 5 und Abs. 6 BauGB Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Flächen für den Gemeinbedarf 2. Art der baulichen Nutzung nach § 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB, §§ 1 bis 11 BauNVO MK Kerngebiet § 7 BauNVO 3. Maß der baulichen Nutzung nach § 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB, §§ 16 BauNVO kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Geschossflächenzahl als Höchstmaß z.B. 1,0 0,7 Grundflächenzahl z.B. 0,7 III Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß z.B. II 5. Verkehrsflächen nach § 9 Abs.1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB Straßenverkehrsflächen Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 4. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen nach § 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO g geschlossene Bauweise Baulinie Baugrenze 5. Füllschema der Nutzungsschablone MK III 0,7 1,0 g Nutzungsart Zahl der Vollgeschosse Grundflächenzahl Geschossflächenzahl Bauweise Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen öffentliche Grünflächen Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Einrichtungen und Anlagen: öffentliche Verwaltungen 1,0 7. Grünflächen nach § 9 Abs.1 Nr. 15 und Abs. 6 BauGB P Zweckbestimmung: öffentliche Parkfläche Fußgängerbereich 6. Flächen für Versorgungsanlagen nach § 9 Abs.1 Nr, 12, 14 und Abs. 6 BauGB Zweckbestimmung: Elektrizität private Grünflächen Zweckbestimmung: Spielplatz 8. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft nach § 9 Abs.1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Erhaltung: Bäume Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen (§9 Abs.1 Nr4 BauGB) 5.1 Stellplätze außerhalb der überbaubaren Flächen sind nur auf den im Plan gekennzeichneten Flächen zulässig. 5.2 Auf der mit ST1 gekennzeichneten Fläche ist das anfallende Oberflächenwasser von Flächen, die nicht bereits versiegelt sind, über die belebte Bodenzone der angrenzenden Grünflächen oder Sickerschächte zu versickern. Hinsichtlich der Begrünung der Fläche sind die Vorgaben der Stellplatzsatzung der Stadt Raunh eim zu beachten. Umgrenzung von Flächen für NebenAnlagen,Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen Altenger. Wohnen Die Entwässerung der im Plan mit ST2 gekennzeichneten Stellplatzfläche hat in die angrenzende private Grünfläche zu erfolgen. 6. Flächen für den Gemeinbedarf (§9 Abs.1 Nr.5 BauGB) Besonderer Nutzungszweck von Flächen, der durch besondere städtebauliche Gründe erforderlich wird Innerhalb der im Plan dargestellten Flächen für den Gemeinbedarf sind entsprechend den Planeintragungen nur Gebäude für die öffentliche Verwaltung sowie kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen mit entsprechenden Ergänzungsnutzungen (Büronutzungen, Läden, Gastronomie) zulässig. mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen Abgrenzungen unterschiedlicher Nutzung, z.B. von Baugebieten, oder Abgrenzungen des Maßes der Nutzung innerhalb eines Baugebietes bestehende Grundstücksgrenzen nachrichtlich Die mit ST 1 gekennzeichnete Fläche ist zu maximal 75 % als Fläche für Stellplätze und deren Zufahrten nutzbar. 5.4 9. Sonstige Planzeichen nach § 9 Abs.1 Nr. 15 und Abs. 6 BauGB Lärmschutzwand Sträuche 5. 5.3 7. Für alle nach §9 (1) Nr. 25 zu pflanzenden Bäume werden folgende Mindestanforderungen festgesetzt: Hochstamm, 3x verpflanzt, mit Drahtballierung, 16-18cm Stammumfang Fuß- und Radwegverbindungen (§9 Abs.1 Nr.11 BauGB) Durch die im Plan mit GÖ2 gekennzeichnete Grünfläche mit Spielplatzbereich wird ein öffentlicher Fuß- und Radweg geführt. Öffentliche Grünflächen GÖ1 Die öffentliche Grünfläche entlang der Ludwig-Buxbaum-Allee soll möglichst weitgehend erhalten werden. Bei gärtnerischer Umgestaltung sind Baum- und Straucharten gemäß der Artenliste auszuwählen. GÖ2 Mindestens 20% der Fläche ist gärtnerisch mit Baum- und Straucharten gemäß der Artenliste anzulegen. Je 100m² Spielplatzfläche ist ein Hochstamm zu pflanzen. Der Versiegelungsgrad darf 30 % nicht übersteigen. Die Entwässerung der versiegelten Flächen hat dezentral in seitliche angrenzende Pflanzflächen zu erfolgen. 13.4. Private Grünflächen GP1 (Altenwohnen - Parkfläche) Mindestens 90% der Fläche sind gärtnerisch mit Baum- und Straucharten der Pflanzliste zu bepflanzen. Je 100m² Grünfläche ist ein Hochstamm zu pflanzen. Eine Versiegelung darf pro Einzelfläche 30m² nicht übersteigen. Die Entwässerung der versiegelten Flächen hat dezentral in seitlich angrenzende Pflanzflächen zu erfolgen. GP2 (Umfeld Altenwohnen) Mindestens 50 % der Fläche sind gärtnerisch mit Baum- und Straucharten gemäß der Artenliste zu bepflanzen.Je 100m² Grünfläche ist ein Hochstamm zu pflanzen.Eine Versiegelung darf pro Einzelfläche 30m² nicht übersteigen. Die Entwässerung der versiegelten Flächen hat dezentral in seitlich angrenzende Pflanzflächen zu erfolgen. GP3 (Grünfläche Kindergarten) Die Grünfläche ist zu erhalten. Bei gärtnerischer Umgestaltung sind Baum- und Straucharten gemäß der Artenliste auszuwählen. 13.5. Dach und Fassadenbegrünung In den Gebieten MK 2 und MK 4 sind mindestens 50% der Dachfläche 2 zu begrünen. Fensterlose Fassadenflächen ab 30 m Fläche sind zu begrünen. Hierfür sind Klettergehölze entweder direkt an der Fassade oder an einer vorgesetzten Kletterhilfe anzupflanzen und dauerhaft zu unterhalten. 14. Hinweise Baumscheiben müssen offen ausgebildet sein, eine luft- und wasserdurchlässige Abdeckung ist zulässig, mind. 3 x 3 m lichtes Maß. Gemäß §16 BauNVO werden für die Baugebiete die jeweils max. Grundflächenzahl (GRZ) die max. Geschossflächenzahl sowie nach §20 BauNVO die maximale Anzahl der Vollgeschosse angegeben. Als Vollgeschosse gelten GP 1 Öffentliche und private Grünflächen (§9 Abs.1 Nr.15 BauGB) 10. 10.2 1.3 13.3. werden in der Plandarstellung festgesetzt. BauNVO sind nur im Zusammenhang mit Ladengeschäften zulässig. Großflächige Einzelhandelsbetriebe nach §11 Abs.3 BauNVO sind nur zulässig, wenn der Anteil der Verkaufsfläche für Non–food-Artikel 10% der Gesamtverkaufsfläche nicht übersteigt. g IV 9. Tankstellen, die nicht unter Absatz 2. Nr. 5 fallen Gem. § 1 Abs. 5 BauNVO sind Sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe im Sinne des §7 Abs.2 Nr.3 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (§9 Abs.1 Nr.11 BauGB) Die Fußgängerbereiche und der zentrale öffentliche Parkplatz sind in der Plandarstellung festgesetzt. Die öffentliche Parkplätze P1 ist für eine unterirdische Regenwasserrückhaltung vorgesehen. Der Platzbereich zwischen den Baugebieten MK1, MK2 und den Gemeinbedarfsflächen ist für eine unterirdische Regenwasserrückhaltung vorgesehen. Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen Vergnügungsstätten sowie nach §7 Abs.3 Nr1. BauNVO - MK 1 8. Eine Versorgung der geplanten Baugebiete MK1, MK2, MK3, MK4 sowie der Einrichtungen und Anlagen für den Gemeinbedarf mit Erdgas sind unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte durch Heranführung einer Verteilungsleitung möglich Bei Maßnahmen, die in den Gewässerhaushalt eingreifen (Wasserhaltungen etc.) sind dem Landrat des Kreises Groß Gerau, Abteilung Wasser und Bodenschutz rechtzeitig vor Baubeginn entsprechende Planunterlagen vorzulegen. Aufgrund von Erfahrungen bei Baumaßnahmen in der Umgebung ist nicht auszuschließen, dass sich im Boden des B-Plan Gebietes trotz erfolgter Sondierung durch den Kampfmittelräumdienst Kampfmittel befinden. Bei allen Flächen, auf denen bisher keine bodeneingreifenden Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von 4,0 Metern oder Abbrucharbeiten durchgeführt wurden, ist eine systematische Überprüfung vor Beginn der geplanten Baumaßnahmen erforderlich, sofern bodeneingreifende Maßnahmen vorgesehen sind. Für alle nach §9 (1) Nr. 25 zu pflanzenden Sträucher werden folgende Mindestanforderungen festgesetzt: Strauch, 2x verpflanzt, 60-100 cm Höhe. Anpflanzen von Sträuchern und Bäumen, 2. Ordnung in Form einer mehrreihigen, frei wachsenden Heckenpflanzung von mind. 2,50 m Höhe und 3 m Breite aus überwiegend heimischen Straucharten auszubilden. Vorhandene Strauchpflanzung ist zu integrieren. 12. Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten (§9 Abs.1 Nr.21 BauGB) Folgende im Plan gekennzeichnete Flächen sind mit Geh-, Fahr- oder Leitungsrechten zu belasten: G1 Fläche mit Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit G2 Fläche mit Geh- und Fahrrecht zugunsten der Anlieger Die Entwässerung der Fläche G1 erfolgt in die angrenzende private Grünfläche 12. Vorkehrungen zum Lärmschutz (§9 Abs.1 Nr.24 BauGB) 12.1 Zum Schutz der angrenzenden Nutzungen vor Schalleinträgen des Schienenverkehrs ist auf der im Plan gekennzeichneten Fläche eine Schallschutzwand H=3,5m zu errichten. 12.2 Aufgrund der Schalleintragungen aus dem Luftverkehr wird das gesamte Plangebiet dem Lärmpegelbereich IV entsprechend DIN 4109 Ausgabe 1989, Tabelle 8 zugeordnet. Alle Außenbauteile von Gebäuden (Fenster, Außenwände und Dächer) im gesamten Plangebiet sind entsprechend den hieraus resultierenden Anforderungen herzustellen. 13. 13.1 Pflanz- und Erhaltungsfestsetzungen für Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen (§9 Abs.1 Nr.25a und b BauGB) Fußgängerbereiche Entsprechend der Einzeichnung im Plan ist vor dem Baufeld MK 3 eine Allee mit einem maximalen Pflanzabstand von 8x8 m nach Arten und Pflanzqualitäten der Artenliste auszubilden. Baumscheiben müssen offen ausgebildet sein, eine luft- und wasserdurchlässige Abdeckung ist zulässig. Ein lichtes Mindestmaß ammon + sturm Architektur Stadtplanung Stadt Raunheim Bebauungsplan "Stadtmitte" von 2x2m ist einzuhalten. 13.2. Öffentliche Parkplatzflächen Die im Plan dargestellten Standortfestsetzungen im Bereich P1 sind einzuhalten. Baumscheiben müssen jeweils in der Größe eines Parkplatzes offen ausgebildet werden. Ein lichtes Mindestmaß von 2x2 m ist einzuhalten. Kaiserstraße 60329 Frankfurt / M. Tel. 069 - 63 30 71 76 Fax. 069 - 63 30 71 78 M 1:1000