Kriterien-Merkmale 6_2011

Werbung
Stadtverwaltung Wertheim
Abteilung 121
Lokales Aktionsprogramm Jugendschutz
Qualitätssiegel für Jugendveranstaltungen
(Besucherzielgruppe unter 27Jahre)
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Kriterien/Merkmale
a)
Kontaktaufnahme des Veranstalters im Vorfeld mit der Polizei. Namentliche
Nennung der Verantwortlichen mit Handynummer.
b)
Der Veranstalter stellt einen Notfallplan auf (Merkblatt mit den wichtigsten
Rufnummern z.B. Polizei, Krankenhaus, Notruf, Ordnungskräfte).
c)
Alle eingesetzten Helfer und Ordnungskräfte sind durch den Veranstalter über
die Jugendschutzbestimmungen zu informieren.
d)
Werbung für die Veranstaltung enthält keine Lockangebote für preiswerten
Alkohol z.B. Happy-Hour und Doppeldecker.
e)
Die Eingangskontrolle ist eindeutig geregelt und wird durch erkennbares und
geeignetes Ordnungspersonal durchgeführt. Die Altersgrenzen sind beim
Einlass effektiv zu kontrollieren. Eine Kennzeichnung der verschiedenen
Altergruppen hilft (z.B. Kontrolle Alkoholausschank und altersbeschränkte
Aufenthaltsdauer) viele Probleme zu vermeiden. Dies ist durch geeignete
Maßnahme z.B. farbige Kontrollarmbänder sicherzustellen.
f)
Das Mitbringen von Alkohol ist verboten. Betrunkene und erkennbar
gewaltbereite Personen werden nicht eingelassen.
g)
Hinweise an den Ausschankstellen, dass die Weitergabe von Branntwein
oder branntweinhaltigen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren mit
Hausverbot und Anzeige geahndet wird.
h)
Angebot eines alkoholfreien Getränks, das in gleicher Menge günstiger ist
als das billigste alkoholische Getränk.
i)
Der Veranstalter gibt den Besuchern die Möglichkeit, den Heimfahrdienst über
ein Telefon zu organisieren.
Stand: Juni 2011
Rot: Aktualisierung
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