Stadtverwaltung Wertheim Abteilung 121 Lokales Aktionsprogramm Jugendschutz Qualitätssiegel für Jugendveranstaltungen (Besucherzielgruppe unter 27Jahre) ___________________________________________________________________ Kriterien/Merkmale a) Kontaktaufnahme des Veranstalters im Vorfeld mit der Polizei. Namentliche Nennung der Verantwortlichen mit Handynummer. b) Der Veranstalter stellt einen Notfallplan auf (Merkblatt mit den wichtigsten Rufnummern z.B. Polizei, Krankenhaus, Notruf, Ordnungskräfte). c) Alle eingesetzten Helfer und Ordnungskräfte sind durch den Veranstalter über die Jugendschutzbestimmungen zu informieren. d) Werbung für die Veranstaltung enthält keine Lockangebote für preiswerten Alkohol z.B. Happy-Hour und Doppeldecker. e) Die Eingangskontrolle ist eindeutig geregelt und wird durch erkennbares und geeignetes Ordnungspersonal durchgeführt. Die Altersgrenzen sind beim Einlass effektiv zu kontrollieren. Eine Kennzeichnung der verschiedenen Altergruppen hilft (z.B. Kontrolle Alkoholausschank und altersbeschränkte Aufenthaltsdauer) viele Probleme zu vermeiden. Dies ist durch geeignete Maßnahme z.B. farbige Kontrollarmbänder sicherzustellen. f) Das Mitbringen von Alkohol ist verboten. Betrunkene und erkennbar gewaltbereite Personen werden nicht eingelassen. g) Hinweise an den Ausschankstellen, dass die Weitergabe von Branntwein oder branntweinhaltigen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren mit Hausverbot und Anzeige geahndet wird. h) Angebot eines alkoholfreien Getränks, das in gleicher Menge günstiger ist als das billigste alkoholische Getränk. i) Der Veranstalter gibt den Besuchern die Möglichkeit, den Heimfahrdienst über ein Telefon zu organisieren. Stand: Juni 2011 Rot: Aktualisierung