Gemeinschaftspraxis Dr. med. S. Faeßer / Dr. med. S. Stenner Windmühlenstraße 8 - 55116 Mainz IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung) Nicht alle wünschens- und empfehlenswerten Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Über das medizinisch Notwendige hinaus gibt es zusätzliche, außerordentlich sinnvolle Möglichkeiten, aktiv etwas zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zu tun. Möchten Sie als Patient eine weitergehende Versorgung über die Leistung Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung hinaus, so müssen Sie dies selbst entscheiden. Die Kosten für die Inanspruchnahme einer solchen Leistung werden nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen, sondern sind von Ihnen privat zu bezahlen. Sprechen Sie uns gerne an, es liegt uns besonders am Herzen, Sie über Sinn und Kosten der jeweiligen Untersuchung zu informieren, damit wir zusammen klären können, ob vielleicht eine der hier angebotenen Untersuchungen für Sie in Frage kommt. Über das Leistungsspektrum unserer Praxis informiert Sie diese Mappe zu den Bereichen: 1) Krebsvorsorge plus a. Ultraschall des inneren Genitale b. Ultraschall der Brust c. Darmkrebsvorsorge d. Blasenkrebsvorsorge e. HPV – Abstrich f. zusätzlicher Haemoccult-Test 2) Mutterschaftsvorsorge plus a. zusätzliche Ultraschalluntersuchungen b. Toxoplasmose – Test c. Streptokokken B - Test d. Windpocken (z. B. bei gefährdeten Personen wie Lehrerinnen / Erzieherinnen), Hepatitis C und andere Infektionskrankheiten 1 3) Sonstige Untersuchungen / Impfungen / Behandlungen a. HIV-Test b. Hormontest, bzw. Wechseljahrstatus c. Schwangerschaftstest d. HPV – Impfung e. Gynatren – Impfung (zur Verhinderung von wiederkehrenden Pilzinfektionen) 4) Verhütung a. Beratung und Nachbetreuung bei Kupfer- oder Hormonspirale b. Injektion einer 3-Monatsspritze 5.) Sonstige Leistungen a. Blutentnahme + Beratung b. Bescheinigung / Attest kurz c. Bescheinigung / Attest lang Alle diese Vorsorgemaßnahmen sind im Sinne des Gesetzes § 12 SGV nicht notwendig und gehören daher nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Untersuchungen sind jedoch aus medizinischer Sicht sinnvoll und werden daher auch von uns empfohlen. Wir möchten Sie gezielt beraten, welche Leistungen in Ihrem speziellen Fall wichtig wären. KREBSVORSORGE plus: Ultraschalluntersuchung des inneren Genitales (41,-- €) Die von der Gesetzlichen Krankenkasse einmal jährlich bezahlte gynäkologische Krebsvorsorge beinhaltet Untersuchungen zur Früherkennung von: Gebärmutterhalskrebs Brustkrebs Dickdarmkrebs Eierstockkrebs - durch einen Abstrich vom Muttermund durch eine Tastuntersuchung durch eine Tastuntersuchung + Stuhltest durch eine Tastuntersuchung Veränderungen am Eierstock können allerdings erst dann getastet werden, wenn diese bereits eine deutliche Vergrößerung der Eierstöcke bewirkt haben. Auf Veränderungen an der Gebärmutterschleimhaut und der Gebärmutter wird man erst dann aufmerksam, wenn Symptome, etwa in Form einer Blutung, oder Schmerzen auftreten. Deshalb ergeben sich gerade durch eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung wertvolle Hinweise, insbesondere auf Gebärmutterschleimhaut- und Eierstockskrebs. Leider ist diese Ultraschalluntersuchung bisher nicht zu den Leistungen der Krebsvorsorge mit aufgenommen worden, obwohl dies seit langem eine Forderung der Frauenärzte ist! 2 Ultraschalluntersuchung der Brust (45,-- €) Nur in medizinisch begründeten Fällen (z. B. tastbare Knoten, Schwellungen, Absonderungen, unklaren Röntgenbefunden, Brustkrebs-Nachsorge) ist der Brustultraschall eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkasse. Im Rahmen der Krebsvorsorge wird die Brust nur durch Abtasten untersucht. Frauen zwischen dem 50. bis 69. Lebensjahr werden zusätzlich alle 2 Jahre im Rahmen eines sog. Screenings (Reihenuntersuchung) zur Mammographie (Röntgenuntersuchung der Brust) eingeladen. Darüber hinaus ist der Wert einer ergänzenden, risikolosen Brustultraschalluntersuchung im Rahmen der Krebsvorsorge durch wissenschaftliche Studien nachgewiesen – z. B. im Intervall zwischen 2 Mammographien (Screening), bzw. für Patientinnen, die generell mehr Sicherheit wünschen. Die Vorteile sind: - bessere Beurteilung der Bruststruktur bei Frauen unter 40 Jahren - hohe diagnostische Sicherheit - keine Beeinflussung durch Röntgenstrahlen - keine Einschränkung des Anwendungsbereiches (Mädchen, junge Frauen, Schwangere) - kurzfristige Wiederholung uneingeschränkt möglich - schmerzfreie Untersuchung - Abbau von Angst durch das Miterleben der Untersuchung am Monitor Wir empfehlen daher den Brustultraschall als Selbstzahlerleistung in Rahmen einer individuellen Gesundheitsvorsorge! DARMKREBSVORSORGE - Actim Fecal Blood-Test (23,27€) Das kolorektale Karzinom (Darmkrebs) ist eine der häufigsten Krebserkrankungen in den Industriestaaten. Hohe Überlebenschancen des Patienten können nur bei einer frühen Diagnose gesichert werden. Mit dem immunologischen Schnelltest Actim Fecal Blood) kann occultes (verstecktes) Blut im Stuhl sehr früh und verlässlich nachgewiesen werden. Sind Blutungen im Magen-Darm-Trakt feststellbar, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit einer kolorektalen Erkrankung. Der Actim Fecal Blood ist ein schneller hochspezifischer Test für den frühen Nachweis vom occultem Blut im Stuhl. Die patentierte Test-Analyse-Methode des Actim Fecal Blood ermöglicht eine schnelle, hygienische Analyse und ist für den Patienten ganz einfach in der Anwendung. Die Einhaltung einer Diät vor Durchführung des Tests ist nicht notwendig. Das Testergebnis kann nach 10 Minuten durch das medizinische Fachpersonal abgelesen werden. Wir empfehlen diesen Test als zusätzliche und sinnvolle Ergänzung im Rahmen der Krebsvorsorge. 3 BLASENKREBSVORSORGE - NMP 22 Bladder Chek – Test (44,-- €) Wussten Sie, dass Blasenkrebs bei Frauen genauso häufig auftritt, wie der Krebs der Eierstöcke und des Gebärmutterhalses? Da Blasenkrebs praktisch Jahrzehnte ohne Symptome vorhanden sein kann, werden 30% der Erkrankungen erst in einem fortgeschrittenen Tumorstadium entdeckt. Blasenkrebs rechtzeitig erkennen und behandeln, heißt optimale Lebensqualität bis ins hohe Alter erhalten! MACHEN SIE DEN 8-PUNKTE-TEST: 1. Haben Sie Anzeichen von Blut im Urin? Eine mit dem bloßen Auge wahrnehmbare Rotfärbung des Urins (Makrohämaturie)? 2. Haben Sie wiederholt eine Mikrohämaturie (mit dem Urinstick nachgewiesenes Blut im Urin)? 3. Verspüren Sie häufigen Harndrang, wobei oft nur eine geringe Menge Urin entleert werden kann? 4. Verspüren Sie Schmerzen beim Wasserlassen? 5. Sind oder waren Sie langjährige Raucherin? 6. Verwenden Sie regelmäßig Haarfärbemittel, vor allem dunkle Farben? 7. Leiden Sie an häufigen Harnwegsinfekten? 8. Sind oder waren Sie in einer der folgenden Berufsgruppen beschäftigt: Friseure Chemie-, Farb- oder Lederindustrie Metallindustrie Können Sie eine oder mehrere Fragen mit JA beantworten, dann empfehlen wir diesen Test durchführen zu lassen. Dieser Früherkennungstest ist ein einfacher Urintest, gehört jedoch leider nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse. HPV – Test (Humanes Papilloma Virus) Abstrichentnahme 10,-- € + Laborkosten 35,-- € Bei der jährlichen Krebsvorsorge wird ein Abstrich zur Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses (Pap-Test - s.o.) entnommen. Dieser Test zeigt aber nur bereits vorhandene Zellveränderungen an. Seit einigen Jahren ist bekannt, dass Gebärmutterhalskrebs vorwiegend durch Humane Papilloma Viren (HPV-Viren) verursacht wird. Bei der Infektion mit dem HPV-Virus handelt es sich um eine häufige Virusinfektion, die sexuell übertragen wird. Die meisten Menschen (ca. 80 %) kommen irgendwann in ihrem Leben in Kontakt mit diesem Virus. In aller Regel wird das Virus vom körpereigenen Immunsystem bekämpft und aus dem Körper eliminiert. Bei einigen Frauen funktioniert diese Immunabwehr jedoch nicht. Dadurch entsteht eine chronische Infektion mit dem HPV-Virus, was zu Zellveränderungen führen kann, die – wenn nicht rechtzeitig behandelt, zu Gebärmutterkrebs entarten können. Der HPV-Test wird ebenfalls durch Abstreichen von Zellen aus dem Gebärmutterhals entnommen. Mit diesem Test ist es möglich Virushochrisikotypen (von 100 bekannten Typen sind dies 13) zu erkennen, noch bevor Zellveränderungen am Gebärmutterhals sichtbar werden. Dadurch können Frauen mit einem erhöhten Krebsrisiko wesentlich früher identifiziert werden. Ein positiver HPV-Test ist damit ein Risikoindikator, der aber für sich 4 allein noch keine Behandlung notwendig macht und beweist keineswegs eine Krebserkrankung. Erst eine weiterführende Diagnostik kann diesen Verdacht stützen oder verwerfen. Daher kann der Test die konventionelle Zytologie (Pap-Abstrich) auch nicht ersetzen. Jedoch kann durch die Kombination von Pap-Abstrich und HPV-Test die Früherkennungsrate des Gebärmutterhalskrebses deutlich verbessert werden! Zusätzlicher Haemoccult-Test (auf verstecktes Blut im Stuhl) Der Haemoccult-Test wird im Rahmen der Krebsvorsorge ab dem 50. Geburtstag 1x im Jahr durchgeführt, ab dem 55. Geburtstag alle 2 Jahre (dann besteht auch die Möglichkeit einer Vorsorge-Darmspiegelung). Sollten Sie unabhängig von dieser Kassenleistung einen zusätzlichen Haemoccult-Test durchführen wollen, berechnen wir hierfür 6,-- € SCHWANGERSCHAFTSVORSORGE plus: Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen Im Rahmen der gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien werden 3 Ultraschalluntersuchungen zwischen der 9.-12. Woche, der 19.-22. Woche und der 29.-32. Woche durchgeführt, die auch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Wir verstehen den Wunsch vieler Eltern, weitere Ultraschalluntersuchungen durchführen zu lassen, um noch intensiver die Entwicklung des Kindes im Mutterleib verfolgen zu können. Wir möchten das oft geäußerte Bedürfnis nach individueller Betreuung und ergänzenden diagnostischen Maßnahmen aufgreifen und bieten Ihnen deshalb zusätzliche Ultraschalluntersuchungen an. Diese Untersuchungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen: a. eine einmalig zusätzliche Ultraschalluntersuchung für 30,-- € b. je einen zusätzlichen Ultraschall pro Monat für eine Pauschale von 100,-- € Toxoplasmose – Test (Blutentnahme 7,-- € + Laborkosten 20,40 €) Diese Infektionskrankheit wird am häufigsten durch Katzenkot oder rohes Fleisch / Fisch, aber auch durch ungewaschenen Salat übertragen. Bei gesunden Frauen führt Toxoplasmose selten zu typischen Symptomen und verläuft daher meist unbemerkt. In der Frühschwangerschaft kann durch eine Blutuntersuchung festgestellt werden, ob Immunität vorliegt. Sollte dabei keine Immunität festgestellt werden sind 2 weitere Kontrollen (etwa in der 20. und 30. Schwangerschaftswoche) anzuraten. Diese drei Blutuntersuchungen sind jedoch keine Kassenleistung. Eine Schädigung des Ungeborenen kann durch eine Behandlung mit Antibiotika verhindert werden. 5 B-Streptokokken-Screening Abstrichentnahme + Auswertung 26,50 € B-Streptokokken sind Bakterien, die bei jeder 4. gesunden Schwangeren in der Scheide oder im Darm vorkommen, keine Beschwerden verursachen und für die Schwangere selbst keine Gefahr darstellen. Deshalb ist während der Schwangerschaft i.d.R. auch keine Behandlung erforderlich. Eine Gefährdung besteht jedoch für das Neugeborene, da während der Geburt eine Übertragung mit den Folgen schwerer Infektionen, insbesondere einer Hirnhautentzündung möglich ist. B-Streptokokken können mittels einer einfachen Abstrichentnahme durch eine Laboruntersuchung nachgewiesen werden. Sollten diese Bakterien bei der Schwangeren vorhanden sein, wird während der Geburt ein Antibiotikum verabreicht, das eine Infektion des Neugeborenen in den allermeisten Fällen verhindert. Wir empfehlen diesen Test am Ende der Schwangerschaft (ca. 37. – 38. Woche) durchführen zu lassen. Windpocken, Hepatitis C und andere Infektionskrankheiten Während einer Schwangerschaft gibt es einige Infektionskrankheiten, die zu besonderen Problemen führen können. Wir möchten Sie gezielt beraten, welche Untersuchungen in Ihrem speziellen Fall als zusätzliche Informationsquelle oder als Früherkennungsmaßnahme wichtig wäre, und bemühen uns andererseits genauso, Sie zu beraten und zu überzeugen, warum manche Untersuchungen, die Sie vielleicht selbst in Erwägung ziehen, in Ihrem Fall nicht erforderlich sind. 6 Sonstige Untersuchungen / Impfungen / Behandlungen HIV – Test Hormontest / Wechseljahrstatus (Frage: muss noch verhütet werden?) Hormontest / Fertilitäts-Check (Frage: kann ich noch schwanger werden?) Schwangerschaftstest Blutentnahme + Beratung 7,-- € Laborkosten Blutentnahme + Beratung 7,-- € Laborkosten (FSH + Östradiol) 28,17 € Blutentnahme + Beratung 7,-- € Laborkosten (FSH +AMH) 57,29 € 13,-- € HPV-Beratung + Impfung 21,44 € Gynatren – Impfung (zur Verhinderung von wiederkehrenden Pilzinfektionen) 3 - malige Injektion (je 10,-- €) Sachkosten 65,66 € Verhütung Ultraschallkontrolle der Spirale (halbjährlich) 15,-- € Entfernen der Spirale 20,-- € Injektion der 3-Monatsspritze 10,-- € + Sachkosten (ca. 35 €) Sonstige Leistungen Beratung + Blutentnahme Bescheinigung / Attest kurz Bescheinigung / Attest lang 7,-- € 5,-- € 10,-- € 7 GEMEINSCHAFTSPRAXIS Dres. med. Faeßer/Stenner Windmühlenstraße 8 55116 Mainz ERKLÄRUNG ÜBER DIE INANSPRUCHNAHME EINER INDIVIDUELLEN GESUNDHEITSLEISTUNG (IGeL – Leistung) Ich wünsche die Durchführung der folgenden individuellen Gesundheitsleistung: _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ Die Kosten hierfür betragen ________________ € + Laborkosten _________________ €. Ausschlaggebend für meine Entscheidung ist folgender Sachverhalt: - die von mir gewünschte Behandlung ist nicht notwendig im Sinne des Gesetzes § 12 SGV. Dies ist mir von meiner Ärztin anhand des Gesetzestextes erläutert worden. Der Gesetzestext lautet: „….Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen….“ - die Untersuchung ist jedoch – wie mir meine Ärztin versicherte – aus ärztlicher Sicht sinnvoll. Ich weiß, dass die Krankenkasse die Kosten für die vorgenannten Leistungen nicht erstatten muss, auch nicht teilweise! Hierüber bin ich von meiner Ärztin umfassend aufgeklärt worden. Ich bitte daher, die o.g. Untersuchung / Behandlung bei mir durchzuführen und mir privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu berechnen. Abschließend erkläre ich, dass ich in Kenntnis des Vorangegangenen auf jeden Fall die o.g. Untersuchung / Behandlung auf Grundlage dieser Vereinbarung wünsche. Gleichzeitig erkläre ich, dass keine Umstände vorliegen, die eine freie Willensentscheidung beeinträchtigen können. Mainz, den __________________ ________________________________________ (Unterschrift der Patientin) 8