Individuelle Gesundheitsleistung

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Gemeinschaftspraxis
Dr. med. S. Faeßer / Dr. med. S. Stenner
Windmühlenstraße 8 - 55116 Mainz
IGeL
(Individuelle Gesundheitsleistung)
Nicht alle wünschens- und empfehlenswerten Leistungen werden von den
gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Über das medizinisch Notwendige hinaus
gibt es zusätzliche, außerordentlich sinnvolle Möglichkeiten, aktiv etwas zur
Früherkennung von Gesundheitsrisiken zu tun.
Möchten Sie als Patient eine weitergehende Versorgung über die Leistung Ihrer
Gesetzlichen Krankenversicherung hinaus, so müssen Sie dies selbst
entscheiden. Die Kosten für die Inanspruchnahme einer solchen Leistung
werden nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen, sondern sind von Ihnen
privat zu bezahlen.
Sprechen Sie uns gerne an, es liegt uns besonders am Herzen, Sie über Sinn
und Kosten der jeweiligen Untersuchung zu informieren, damit wir zusammen
klären können, ob vielleicht eine der hier angebotenen Untersuchungen für Sie
in Frage kommt.
Über das Leistungsspektrum unserer Praxis informiert Sie diese Mappe zu
den Bereichen:
1) Krebsvorsorge plus
a. Ultraschall des inneren Genitale
b. Ultraschall der Brust
c. Darmkrebsvorsorge
d. Blasenkrebsvorsorge
e. HPV – Abstrich
f. zusätzlicher Haemoccult-Test
2) Mutterschaftsvorsorge plus
a. zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
b. Toxoplasmose – Test
c. Streptokokken B - Test
d. Windpocken (z. B. bei gefährdeten Personen wie Lehrerinnen / Erzieherinnen),
Hepatitis C und andere Infektionskrankheiten
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3) Sonstige Untersuchungen / Impfungen / Behandlungen
a. HIV-Test
b. Hormontest, bzw. Wechseljahrstatus
c. Schwangerschaftstest
d. HPV – Impfung
e. Gynatren – Impfung (zur Verhinderung von wiederkehrenden Pilzinfektionen)
4) Verhütung
a. Beratung und Nachbetreuung bei Kupfer- oder Hormonspirale
b. Injektion einer 3-Monatsspritze
5.) Sonstige Leistungen
a. Blutentnahme + Beratung
b. Bescheinigung / Attest kurz
c. Bescheinigung / Attest lang
Alle diese Vorsorgemaßnahmen sind im Sinne des Gesetzes § 12 SGV nicht
notwendig und gehören daher nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV).
Die Untersuchungen sind jedoch aus medizinischer Sicht sinnvoll und werden
daher auch von uns empfohlen. Wir möchten Sie gezielt beraten, welche
Leistungen in Ihrem speziellen Fall wichtig wären.
KREBSVORSORGE plus:
Ultraschalluntersuchung des inneren Genitales (41,-- €)
Die von der Gesetzlichen Krankenkasse einmal jährlich bezahlte gynäkologische
Krebsvorsorge beinhaltet Untersuchungen zur Früherkennung von:
Gebärmutterhalskrebs Brustkrebs Dickdarmkrebs Eierstockkrebs -
durch einen Abstrich vom Muttermund
durch eine Tastuntersuchung
durch eine Tastuntersuchung + Stuhltest
durch eine Tastuntersuchung
Veränderungen am Eierstock können allerdings erst dann getastet werden, wenn diese
bereits eine deutliche Vergrößerung der Eierstöcke bewirkt haben. Auf Veränderungen an
der Gebärmutterschleimhaut und der Gebärmutter wird man erst dann aufmerksam, wenn
Symptome, etwa in Form einer Blutung, oder Schmerzen auftreten.
Deshalb ergeben sich gerade durch eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung
wertvolle Hinweise, insbesondere auf Gebärmutterschleimhaut- und Eierstockskrebs.
Leider ist diese Ultraschalluntersuchung bisher nicht zu den Leistungen der Krebsvorsorge
mit aufgenommen worden, obwohl dies seit langem eine Forderung der Frauenärzte ist!
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Ultraschalluntersuchung der Brust (45,-- €)
Nur in medizinisch begründeten Fällen (z. B. tastbare Knoten, Schwellungen,
Absonderungen, unklaren Röntgenbefunden, Brustkrebs-Nachsorge) ist der Brustultraschall
eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkasse.
Im Rahmen der Krebsvorsorge wird die Brust nur durch Abtasten untersucht.
Frauen zwischen dem 50. bis 69. Lebensjahr werden zusätzlich alle 2 Jahre im Rahmen
eines sog. Screenings (Reihenuntersuchung) zur Mammographie (Röntgenuntersuchung der
Brust) eingeladen.
Darüber hinaus ist der Wert einer ergänzenden, risikolosen Brustultraschalluntersuchung im
Rahmen der Krebsvorsorge durch wissenschaftliche Studien nachgewiesen – z. B. im
Intervall zwischen 2 Mammographien (Screening), bzw. für Patientinnen, die generell mehr
Sicherheit wünschen.
Die Vorteile sind:
- bessere Beurteilung der Bruststruktur bei Frauen unter 40 Jahren
- hohe diagnostische Sicherheit
- keine Beeinflussung durch Röntgenstrahlen
- keine Einschränkung des Anwendungsbereiches (Mädchen, junge Frauen, Schwangere)
- kurzfristige Wiederholung uneingeschränkt möglich
- schmerzfreie Untersuchung
- Abbau von Angst durch das Miterleben der Untersuchung am Monitor
Wir empfehlen daher den Brustultraschall als Selbstzahlerleistung in Rahmen einer
individuellen Gesundheitsvorsorge!
DARMKREBSVORSORGE - Actim Fecal Blood-Test (23,27€)
Das kolorektale Karzinom (Darmkrebs) ist eine der häufigsten Krebserkrankungen in den
Industriestaaten. Hohe Überlebenschancen des Patienten können nur bei einer frühen
Diagnose gesichert werden. Mit dem immunologischen Schnelltest Actim Fecal Blood) kann
occultes (verstecktes) Blut im Stuhl sehr früh und verlässlich nachgewiesen werden. Sind
Blutungen im Magen-Darm-Trakt feststellbar, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit einer
kolorektalen Erkrankung.
Der Actim Fecal Blood ist ein schneller hochspezifischer Test für den frühen Nachweis vom
occultem Blut im Stuhl. Die patentierte Test-Analyse-Methode des Actim Fecal Blood
ermöglicht eine schnelle, hygienische Analyse und ist für den Patienten ganz einfach in der
Anwendung. Die Einhaltung einer Diät vor Durchführung des Tests ist nicht notwendig.
Das Testergebnis kann nach 10 Minuten durch das medizinische Fachpersonal abgelesen
werden.
Wir empfehlen diesen Test als zusätzliche und sinnvolle Ergänzung im Rahmen der
Krebsvorsorge.
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BLASENKREBSVORSORGE - NMP 22 Bladder Chek – Test (44,-- €)
Wussten Sie, dass Blasenkrebs bei Frauen genauso häufig auftritt, wie der Krebs der
Eierstöcke und des Gebärmutterhalses?
Da Blasenkrebs praktisch Jahrzehnte ohne Symptome vorhanden sein kann, werden 30%
der Erkrankungen erst in einem fortgeschrittenen Tumorstadium entdeckt.
Blasenkrebs rechtzeitig erkennen und behandeln, heißt optimale Lebensqualität bis ins hohe
Alter erhalten!
MACHEN SIE DEN 8-PUNKTE-TEST:
1. Haben Sie Anzeichen von Blut im Urin? Eine mit dem bloßen Auge wahrnehmbare
Rotfärbung des Urins (Makrohämaturie)?
2. Haben Sie wiederholt eine Mikrohämaturie (mit dem Urinstick nachgewiesenes Blut im
Urin)?
3. Verspüren Sie häufigen Harndrang, wobei oft nur eine geringe Menge Urin entleert
werden kann?
4. Verspüren Sie Schmerzen beim Wasserlassen?
5. Sind oder waren Sie langjährige Raucherin?
6. Verwenden Sie regelmäßig Haarfärbemittel, vor allem dunkle Farben?
7. Leiden Sie an häufigen Harnwegsinfekten?
8. Sind oder waren Sie in einer der folgenden Berufsgruppen beschäftigt:
Friseure
Chemie-, Farb- oder Lederindustrie
Metallindustrie
Können Sie eine oder mehrere Fragen mit JA beantworten, dann empfehlen wir diesen
Test durchführen zu lassen.
Dieser Früherkennungstest ist ein einfacher Urintest, gehört jedoch leider nicht zum
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse.
HPV – Test (Humanes Papilloma Virus)
Abstrichentnahme 10,-- € + Laborkosten 35,-- €
Bei der jährlichen Krebsvorsorge wird ein Abstrich zur Früherkennung des
Gebärmutterhalskrebses (Pap-Test - s.o.) entnommen. Dieser Test zeigt aber nur bereits
vorhandene Zellveränderungen an. Seit einigen Jahren ist bekannt, dass
Gebärmutterhalskrebs vorwiegend durch Humane Papilloma Viren (HPV-Viren) verursacht
wird.
Bei der Infektion mit dem HPV-Virus handelt es sich um eine häufige Virusinfektion, die
sexuell übertragen wird. Die meisten Menschen (ca. 80 %) kommen irgendwann in ihrem
Leben in Kontakt mit diesem Virus. In aller Regel wird das Virus vom körpereigenen
Immunsystem bekämpft und aus dem Körper eliminiert. Bei einigen Frauen funktioniert diese
Immunabwehr jedoch nicht. Dadurch entsteht eine chronische Infektion mit dem HPV-Virus,
was zu Zellveränderungen führen kann, die – wenn nicht rechtzeitig behandelt, zu
Gebärmutterkrebs entarten können.
Der HPV-Test wird ebenfalls durch Abstreichen von Zellen aus dem Gebärmutterhals
entnommen. Mit diesem Test ist es möglich Virushochrisikotypen (von 100 bekannten Typen
sind dies 13) zu erkennen, noch bevor Zellveränderungen am Gebärmutterhals sichtbar
werden. Dadurch können Frauen mit einem erhöhten Krebsrisiko wesentlich früher
identifiziert werden. Ein positiver HPV-Test ist damit ein Risikoindikator, der aber für sich
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allein noch keine Behandlung notwendig macht und beweist keineswegs eine
Krebserkrankung. Erst eine weiterführende Diagnostik kann diesen Verdacht stützen oder
verwerfen. Daher kann der Test die konventionelle Zytologie (Pap-Abstrich) auch nicht
ersetzen. Jedoch kann durch die Kombination von Pap-Abstrich und HPV-Test die
Früherkennungsrate des Gebärmutterhalskrebses deutlich verbessert werden!
Zusätzlicher Haemoccult-Test (auf verstecktes Blut im Stuhl)
Der Haemoccult-Test wird im Rahmen der Krebsvorsorge ab dem 50. Geburtstag 1x im Jahr
durchgeführt, ab dem 55. Geburtstag alle 2 Jahre (dann besteht auch die Möglichkeit einer
Vorsorge-Darmspiegelung). Sollten Sie unabhängig von dieser Kassenleistung einen
zusätzlichen Haemoccult-Test durchführen wollen, berechnen wir hierfür 6,-- €
SCHWANGERSCHAFTSVORSORGE plus:
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
Im Rahmen der gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien werden 3 Ultraschalluntersuchungen
zwischen der 9.-12. Woche, der 19.-22. Woche und der 29.-32. Woche durchgeführt, die
auch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Wir verstehen den Wunsch vieler Eltern, weitere Ultraschalluntersuchungen durchführen zu
lassen, um noch intensiver die Entwicklung des Kindes im Mutterleib verfolgen zu können.
Wir möchten das oft geäußerte Bedürfnis nach individueller Betreuung und ergänzenden
diagnostischen Maßnahmen aufgreifen und bieten Ihnen deshalb zusätzliche
Ultraschalluntersuchungen an. Diese Untersuchungen werden nicht von den gesetzlichen
Krankenkassen übernommen:
a. eine einmalig zusätzliche Ultraschalluntersuchung für 30,-- €
b. je einen zusätzlichen Ultraschall pro Monat für eine Pauschale von 100,-- €
Toxoplasmose – Test (Blutentnahme 7,-- € + Laborkosten 20,40 €)
Diese Infektionskrankheit wird am häufigsten durch Katzenkot oder rohes Fleisch / Fisch,
aber auch durch ungewaschenen Salat übertragen.
Bei gesunden Frauen führt Toxoplasmose selten zu typischen Symptomen und verläuft
daher meist unbemerkt. In der Frühschwangerschaft kann durch eine Blutuntersuchung
festgestellt werden, ob Immunität vorliegt. Sollte dabei keine Immunität festgestellt werden
sind 2 weitere Kontrollen (etwa in der 20. und 30. Schwangerschaftswoche) anzuraten. Diese
drei Blutuntersuchungen sind jedoch keine Kassenleistung.
Eine Schädigung des Ungeborenen kann durch eine Behandlung mit Antibiotika verhindert
werden.
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B-Streptokokken-Screening
Abstrichentnahme + Auswertung 26,50 €
B-Streptokokken sind Bakterien, die bei jeder 4. gesunden Schwangeren in der Scheide oder
im Darm vorkommen, keine Beschwerden verursachen und für die Schwangere selbst keine
Gefahr darstellen. Deshalb ist während der Schwangerschaft i.d.R. auch keine Behandlung
erforderlich.
Eine Gefährdung besteht jedoch für das Neugeborene, da während der Geburt eine
Übertragung mit den Folgen schwerer Infektionen, insbesondere einer Hirnhautentzündung
möglich ist.
B-Streptokokken können mittels einer einfachen Abstrichentnahme durch eine
Laboruntersuchung nachgewiesen werden. Sollten diese Bakterien bei der Schwangeren
vorhanden sein, wird während der Geburt ein Antibiotikum verabreicht, das eine Infektion des
Neugeborenen in den allermeisten Fällen verhindert.
Wir empfehlen diesen Test am Ende der Schwangerschaft (ca. 37. – 38. Woche)
durchführen zu lassen.
Windpocken, Hepatitis C und andere Infektionskrankheiten
Während einer Schwangerschaft gibt es einige Infektionskrankheiten, die zu besonderen
Problemen führen können.
Wir möchten Sie gezielt beraten, welche Untersuchungen in Ihrem speziellen Fall als
zusätzliche Informationsquelle oder als Früherkennungsmaßnahme wichtig wäre, und
bemühen uns andererseits genauso, Sie zu beraten und zu überzeugen, warum manche
Untersuchungen, die Sie vielleicht selbst in Erwägung ziehen, in Ihrem Fall nicht erforderlich
sind.
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Sonstige Untersuchungen / Impfungen / Behandlungen
HIV – Test
Hormontest / Wechseljahrstatus
(Frage: muss noch verhütet werden?)
Hormontest / Fertilitäts-Check
(Frage: kann ich noch schwanger werden?)
Schwangerschaftstest
Blutentnahme + Beratung 7,-- €
Laborkosten
Blutentnahme + Beratung 7,-- €
Laborkosten (FSH + Östradiol) 28,17 €
Blutentnahme + Beratung 7,-- €
Laborkosten (FSH +AMH) 57,29 €
13,-- €
HPV-Beratung + Impfung
21,44 €
Gynatren – Impfung (zur Verhinderung von
wiederkehrenden Pilzinfektionen)
3 - malige Injektion (je 10,-- €)
Sachkosten 65,66 €
Verhütung
Ultraschallkontrolle der Spirale (halbjährlich)
15,-- €
Entfernen der Spirale
20,-- €
Injektion der 3-Monatsspritze
10,-- €
+ Sachkosten (ca. 35 €)
Sonstige Leistungen
Beratung + Blutentnahme
Bescheinigung / Attest kurz
Bescheinigung / Attest lang
7,-- €
5,-- €
10,-- €
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GEMEINSCHAFTSPRAXIS
Dres. med. Faeßer/Stenner
Windmühlenstraße 8
55116 Mainz
ERKLÄRUNG ÜBER DIE INANSPRUCHNAHME EINER INDIVIDUELLEN
GESUNDHEITSLEISTUNG (IGeL – Leistung)
Ich wünsche die Durchführung der folgenden individuellen Gesundheitsleistung:
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_______________________________________________________________________
Die Kosten hierfür betragen ________________ € + Laborkosten _________________ €.
Ausschlaggebend für meine Entscheidung ist folgender Sachverhalt:
-
die von mir gewünschte Behandlung ist nicht notwendig im Sinne des Gesetzes § 12
SGV. Dies ist mir von meiner Ärztin anhand des Gesetzestextes erläutert worden. Der
Gesetzestext lautet:
„….Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie
dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig
sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht
bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen….“
-
die Untersuchung ist jedoch – wie mir meine Ärztin versicherte – aus ärztlicher Sicht
sinnvoll.
Ich weiß, dass die Krankenkasse die Kosten für die vorgenannten Leistungen nicht erstatten
muss, auch nicht teilweise! Hierüber bin ich von meiner Ärztin umfassend aufgeklärt worden.
Ich bitte daher, die o.g. Untersuchung / Behandlung bei mir durchzuführen und mir
privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu berechnen.
Abschließend erkläre ich, dass ich in Kenntnis des Vorangegangenen auf jeden Fall die o.g.
Untersuchung / Behandlung auf Grundlage dieser Vereinbarung wünsche. Gleichzeitig
erkläre ich, dass keine Umstände vorliegen, die eine freie Willensentscheidung
beeinträchtigen können.
Mainz, den __________________
________________________________________
(Unterschrift der Patientin)
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