Stadt Bern Direktion für Sicherheit Umwelt und Energie Merkblatt für Hundehalterinnen und Hundehalter in der Stadt Bern Sehr geehrte Hundehalterin, Hundehalterin,sehr sehrgeehrter geehrterHundehalter Hundehalter Nicht alle haben an an Ihrem Vierbeiner gleich viel Freude wie Sie. alleMitbürgerinnen Mitbürgerinnenund undMitbürger Mitbürger haben Ihrem Vierbeiner gleich viel Freude wieViele Sie. Menschen reagieren mit Angst, Skepsis oder gar Ablehnung auf Hunde. Das muss Viele Menschen reagieren mit Angst, Skepsis oder gar Ablehnung auf Hunde. Das nicht musssein: nichtWenn sein: Sie als Hundebesitzerin und Hundebesitzer gewisse gewisse Regeln einhalten, so wird man und Ihrem Wenn Sie als Hundebesitzerin und Hundebesitzer Regeln einhalten, so Ihnen wird man Ihnen Tier auch mehr Verständnis entgegen entgegen bringen. Ihr Ziel muss somit sein, Ihren Hund soHund zu halten, und Ihrem Tier auch mehr Verständnis bringen. Ihr Ziel muss somit sein, Ihren so zu dass andere Personen oder Tiere oder gefährdet werden. Das Merkblatt soll Ihnen halten, dass andere Personen odernicht Tierebelästigt nicht belästigt oder gefährdet werden. Das Merkblatt soll helfen, die wichtigsten PunktePunkte einer korrekten Hundehaltung in Erinnerung zu rufen. Ihnen helfen, die wichtigsten einer korrekten Hundehaltung in Erinnerung zu rufen. Anmeldung Hunde Hunde sind sind beim beimDirektionsfinanzdienst Direktionsfinanzdienst Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie derder Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie an- und anzumelden und es ist eine Hundetaxe entrichten. Wer seinenzuHund nicht anmeldet, abzumelden (inkl. Adresswechsel). Es ist zu eine jährliche Hundetaxe entrichten. Wer seinenmacht Hund sich nötigen Informationen erhalten Sie unter der Nummer 031 der 321Nummer 50 37. nicht strafbar! anmeldet,Die macht sich strafbar! Die nötigen Informationen erhalten Sie unter Formulare und. Formulare Informationen sind auch unter 031 321 50 37 und Informationen sind http://www.bern.ch/themen/umwelt-natur-undauch unter http://www.bern.ch/themen/umweltenergie/tiere-1/hunde zu finden. zu finden. Zudem müssen alle Hunde spätestens 3 Monate nach natur-und-energie/tiere-1/hunde Zudem müssen alleMikrochip Hunde versehen spätestens Monate nach Geburt eindeutig und der Geburt mit einem sein.3Der Mikrochip darf der nur von Tierärztinnen und Tierfälschungssicher markiert Diese und pflegen in der auch Datenbank ANIS, zusätzlich zur Anmeldung ärzten eingesetzt werden. die Hundedaten in der zentralen Datenbank beim AMIDirektionsfinanzdienst, sein. und DerHundehalter Mikrochip darf nur von Tierärztinnen Tierärzten CUS. Personaldaten derregistriert Hundehalterin werden im AMICUS durchund die Gemeinde eingesetzt werden. Diese sorgen für die Meldung des Hundes anAbleben die zentrale Datenbank erfasst. Hundehaltende sind zudemauch verpflichtet, Halterwechsel oder das des Hundes bei ANIS. Hundehaltende sind zudem verpflichtet, Adress- und Halterwechsel oder das Ableben des der Datenbank AMICUS (0848 777 100 oder [email protected]) und beim Direktionsfinanzdienst zu Hundes melden. bei der Datenbank ANIS (031 371 35 30 / 0900 55 15 25 oder www.anis.ch) und beim Direktionsfinanzdienst zu melden. Obligatorischer Kursbesuch Kursbesuch Wer sich sich das daserste ersteMal Mal einen Hund anschaffen gemäss eidgenössischer Gesetzeinen Hund anschaffen will,will, mussmuss gemäss eidgenössischer Gesetzgebung gebung einen Theoriekurs Zudem müssen sowohl als vor dem vor Kaufdem einenKauf Theoriekurs absolvieren.absolvieren. Zudem müssen sowohl erstmalige als erstmalige auch erfahrene auch erfahrene Hundehalterinnen und eines -halterJahres innerhalb Jahres Kauf anTraining einem Hundehalterinnen und -halter innerhalb nacheines dem Kauf an nach einemdem praktischen praktischen teilnehmen. Weitere Auskunft kann Ihnen Veterinärdienst des Kantons teilnehmen. Training Weitere Auskunft kann Ihnen der Veterinärdienst des der Kantons Bern ([email protected] Bern ([email protected] oderWeitere 031 633 52 70) geben. Weitere Informationen Sie beim oder 031 633 52 70) geben. Informationen finden Sie beim kantonalenfinden Veterinärdienst kantonalen Veterinärdienst unter Bundesamt www.vol.be.ch oder beim Bundesamt für Veterinärwesen(z.B. ununter www.vol.be.ch oder beim für Veterinärwesen unter www.bvet.admin.ch ter www.bvet.admin.ch (z.B. Datenbank Hundetrainerinnen und -trainer). Datenbank Hundetrainerinnen und -trainer). Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung Obligatorisch ist eine eine Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherungfür fürdie dieRisiken Risikender derHundehaltung. Hundehaltung.Die DieMindestdeMindestObligatorisch ist deckungssumme beträgt Millionen Franken. überprüfen Sie diesbezüglich Ihre Haftckungssumme beträgt dreidrei Millionen Franken. BitteBitte überprüfen Sie diesbezüglich Ihre Haftpflichtpflichtversicherung. versicherung. Reinlichkeit Reinlichkeit Hundekot ist jederzeit jederzeitkorrekt korrektzu zuentsorgen. entsorgen.Wer Werden denHundekot Hundekot liegen lässt, macht sich strafbar! Hundekot ist liegen lässt, macht sich strafbar! Entlaufene und aufgefundene aufgefundeneTiere Tiere Entlaufene und Die Meldestelle Meldestelle für fürFindeltiere Findeltiereimim Kanton Bern (Berner Tierschutz, Oberbottigenweg 72, Bern) Kanton Bern (Berner Tierschutz, Oberbottigenweg 72, Bern) führt führt ein Verzeichnis mit vermissten, tot aufgefundenen Tieren, damitBesitzerinnen allfällige Beein Verzeichnis mit vermissten, lebend lebend oder totoder aufgefundenen Tieren, damit allfällige sitzerinnen oder Besitzer ausfindig gemacht werden Die Meldestelle ist unter folgenden oder Besitzer ausfindig gemacht werden können. Diekönnen. Meldestelle ist unter folgenden TelefonnumTelefonnummern erreichbar: Vermisste Tiere: 0900 18 44 00Gefundene (1.95/Min.).Tiere: Gefundene Tiere: 0800 mern erreichbar: Vermisste Tiere: 0900 18 44 00 (1.95/Min.). 0800 18 44 00 (ko18 44 00 Gefundene (kostenlos).Tiere Gefundene auch per Online-Formular gemeldet (vgl. stenlos). könnenTiere auchkönnen per Online-Formular gemeldet werden (vgl.werden unter www. unter www.bernertierschutz.ch). Ebenfalls können Tierärztinnen Tierärzte sie bernertierschutz.ch). Ebenfalls können Tierärztinnen und Tierärzteund helfen, indemhelfen, sie dieindem Nummer die Chips mit einem speziellen Lesegerät ablesen. desNummer Chips mitdes einem speziellen Lesegerät ablesen. Bissverletzungen Bissverletzungen und und aggressive aggressiveHunde Hunde Tierärztinnen und Tierärzte, Ärzte, Tierheimverantwortliche, Hundeausbildende, ZollTierärztinnen und Tierärzte,Ärztinnen Ärztinnenund und Ärzte, Tierheimverantwortliche, Hundeausbildende, organe, Kantonspolizei sowie Polizeiorgane der Gemeinden sind sind gesetzlich verpflichtet, demdem kanZollorgane, Kantonspolizei sowie Polizeiorgane der Gemeinden gesetzlich verpflichtet, tonalen Veterinärdienst Vorfälle zu melden, bei bei denen einein Hund Menschen oder Tiere erheblich kantonalen Veterinärdienst Vorfälle zu melden, denen Hund Menschen oder Tiere erhebverletzt hat oder ein übermässiges Aggressionsverhalten zeigt. Falls SieFalls oderSie eines Ihrer Tiere gelich verletzt hat oder ein übermässiges Aggressionsverhalten zeigt. oder eines Ihrer bissen wurde, melden Sie sich bitte bei einer Arztbzw. Tierarztperson und bei der Kantonspolizei Tiere gebissen wurde, melden Sie sich bitte bei einer Arzt- bzw. Tierarztperson und bei der Kanübermässigem Aggressionsverhalten können Sie sich eben(Tel. 031 342 82 31). tonspolizei (Tel. 031 Bei 634Anzeichen 41 11). Beivon Anzeichen von übermässigem Aggressionsverhalten können falls an die oben genannten Instanzen wenden. Sie sich ebenfalls an die oben genannten Instanzen wenden. Hundeverbot Mit Ausnahme von Blindenführhunden, Dienst-, Sicherheits- und Rettungshunden sowie BegleithunHundeverbot den für behinderte sind Hunde an folgenden Orten verboten: Mit Ausnahme vonMenschen Blindenführhunden, Dienst-, Sicherheitsund Rettungshunden sowie Be• im Kleinen für Bärengraben und im Bärengraben-Shop in städtischen gleithunden behinderte Menschen sind Hunde an folgenden • Orten verboten:Badeanstalten • im eintrittspflichtigen Teil des Tierparks sowie im Kinderzoo • auf Friedhöfen imKleinenBärengrabenundimBärengraben-Shop •instädtischenBadeanstalten • für Markthändlerinnen und Markthändler auf dem Marktgebiet •aufFriedhöfen imeintrittspflichtigenTeildesTierparkssowieimKinderzoo • für Markthändlerinnen und Markthändler auf dem Marktgebiet Leinenzwang / Maulkorbpflicht / Ausführen von Hunden im Rudel Mit der städtischen Hundeverordnung und dem von kantonalen Hundegesetz Leinenzwang / Maulkorbpflicht / Ausführen Hunden im Rudel soll mehr Sicherheit in der Stadt Bern geschaffen und mit einfachen Regeln das Nebeneinander vonsoll Hundehalterinnen Mit der städtischen Hundeverordnung und dem kantonalen Hundegesetz mehr Sicherheitund in Hundehaltern und der Bevölkerung ermöglicht werden. Wer auf Stadtboden einen Hund mit sich der Stadt Bern geschaffen und mit einfachen Regeln das Nebeneinander von Hundehalterinnen führt, ist verpflichtet, folgenden Orten oder in folgenden an der kurzen Leine und Hundehaltern undihn deranBevölkerung ermöglicht werden. WerFällen auf Stadtboden einen Hund(max. mit 1.50 zu halten: sich m) führt, ist verpflichtet, ihn an folgenden Orten oder in folgenden Fällen an der kurzen Leine • beim1.50 Fehlen anderer wirksamer Kontrollmöglich• beim Betreten von Weiden mit Nutztieren (max. m) zu halten: • keiten beim Fehlen anderer wirksamer Kontrollmöglichkeiten ••beimBetretenvonWeidenmitNutztieren in öffentlichen Gebäuden • ininöffentlichenVerkehrsmittelnundanHaltestellen öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen ••inöffentlichenGebäuden auf öffentlichen Spielplätzen aufAussenanlagenvonKindergärtenundSchulen • auf Aussenanlagen von Kindergärten und Schulen ••auföffentlichenSpielplätzen auf Sportplätzen imeintrittsfreienTeildesTierparks ••aufSportplätzen • im eintrittsfreien Teil des Tierparks im städtischen Teil des Bahnhofs Bern/an •imstädtischenTeildesBahnhofs • ininöffentlichenPark-undGrünanlagen öffentlichen Park- und Grünanlagen Bahnhöfen aufAnordnung Anordnungim imEinzelfall Einzelfall Bern/an Bahnhöfen • auf Anhang 1 Plan Abgrenzung Leinenzwang derInnenstadt Innenstadtgemäss gemässPlan: Plan: • ininder Bissige Maulkorb tragen. Im Weiteren dürfen pro Person nicht nicht mehr Bissige Hunde Hunde müssen müssenzudem zudemeinen einen Maulkorb tragen. Im Weiteren dürfen pro Person als dreials Hunde, die älterdie alsälter vier Monate gleichzeitig ausgeführtausgeführt werden. Ebenfalls zuEbenfalls beachten mehr drei Hunde, als vier sind, Monate sind, gleichzeitig werden. sind unter http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur/jagd_wildtiere/wildtiere/wildschutzgebiete.html zu beachten sind unter http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur/jagd_wildtiere/wildtiere/wilddie Jagd- und Wildtierschutzbestimmungen sowie die richterlichensowie Verbote Privatgrund. Es gilt schutzgebiete.html die Jagd- und Wildtierschutzbestimmungen dieauf richterlichen Verbote das Prinzip «Wer Es eingilt Tierdas führt, muss es ständig seinermuss Gewalt haben.» in seiner Gewalt haben.» auf Privatgrund. Prinzip «Wer ein Tierinführt, es ständig SBZ1166 1166 LB • Fürweitere weitereAuskünfte Auskünfte stehen stehen Ihnen das unter derder Nummer Für das Polizeiinspektorat Polizeiinspektorat(Leinenzwang) (Leinenzwang) unter Nummer 031 321 51 51 oderder derDirektionsfinanzdienst Direktionsfinanzdienst (Anmeldung (Anmeldung und Hundetaxe) 031 321 51 51 oder Hundetaxe) unter unter der derNummer Nummer 031 321 50 37 zurVerfügung, Verfügung, ausserhalb ausserhalb der Bürozeiten 031 321 50 37 zur Bürozeiten und undam amWochenende Wochenendedie dieKantonspolizei KantonspoliNummer 031 342 82 31. zeiunter unterder der Nummer 031 634 41 11.