Stadt Bern Direktion für Sicherheit Umwelt und Energie Merkblatt für Hundehalterinnen und Hundehalter in der Stadt Bern Sehr geehrte Hundehalterin, Hundehalterin,sehr sehrgeehrter geehrterHundehalter Hundehalter Nicht alle haben an an Ihrem Vierbeiner gleich viel Freude wie Sie. alleMitbürgerinnen Mitbürgerinnenund undMitbürger Mitbürger haben Ihrem Vierbeiner gleich viel Freude wieViele Sie. Menschen reagieren mit Angst, Skepsis oder gar Ablehnung auf Hunde. Das muss Viele Menschen reagieren mit Angst, Skepsis oder gar Ablehnung auf Hunde. Das nicht musssein: nichtWenn sein: Sie als Hundebesitzerin und Hundebesitzer gewisse gewisse Regeln einhalten, so wird man und Ihrem Wenn Sie als Hundebesitzerin und Hundebesitzer Regeln einhalten, so Ihnen wird man Ihnen Tier auch mehr Verständnis entgegen entgegen bringen. Ihr Ziel muss somit sein, Ihren Hund soHund zu halten, und Ihrem Tier auch mehr Verständnis bringen. Ihr Ziel muss somit sein, Ihren so zu dass andere Personen oder Tiere oder gefährdet werden. Das Merkblatt soll Ihnen halten, dass andere Personen odernicht Tierebelästigt nicht belästigt oder gefährdet werden. Das Merkblatt soll helfen, die wichtigsten PunktePunkte einer korrekten Hundehaltung in Erinnerung zu rufen. Ihnen helfen, die wichtigsten einer korrekten Hundehaltung in Erinnerung zu rufen. Anmeldung Hunde Hunde sind sindbei beim Direktionsfinanzdienst der Bern Direktion für für Sicherheit, Energie der Steuerverwaltung der Stadt (Direktion Finanzen,Umwelt Personalund und Informaanzumelden und es ist eine zu entrichten. Werjährliche seinen Hundetaxe Hund nichtzu anmeldet, macht tik) an- und abzumelden (inkl.Hundetaxe Adresswechsel). Es ist eine entrichten. Wer sich strafbar! Dieanmeldet, nötigen Informationen erhalten Sie unter der Nummer 031 Sie 321unter 50 37. seinen Hund nicht macht sich strafbar! Die nötigen Informationen erhalten der Formulare und Informationen sindund auch unter http://www.bern.ch/themen/umwelt-natur-undNummer 031 321 61 11. Formulare Informationen sind auch unter http://www.bern.ch/themen/ energie/tiere-1/hunde zu finden. umwelt-natur-und-energie/tiere-1/hunde zu finden. Zudem müssen alle Hunde spätestens 3 MoZudem allemit Hunde spätestens 3 Monate der darf Geburt eindeutig und nate nachmüssen der Geburt einem Mikrochip versehen sein. Dernach Mikrochip nur von Tierärztinnen fälschungssicher markiertwerden. und in Diese der Datenbank zusätzlich in zurderAnmeldung beim und Tierärzten eingesetzt pflegen auchANIS, die Hundedaten zentralen DatenDirektionsfinanzdienst, registriert Der Mikrochip darf nur vonwerden Tierärztinnen und Tierärzten bank AMICUS. Personaldaten der sein. Hundehalterin und Hundehalter im AMICUS durch die eingesetzt Diese sorgen auch die Meldung desHalterwechsel Hundes an die zentrale Datenbank Gemeinde werden. erfasst. Hundehaltende sind für zudem verpflichtet, oder das Ableben des ANIS. Hundehaltende sind zudem verpflichtet, Adressund Halterwechsel und oderbei dasder Ableben des Hundes bei der Datenbank AMICUS (0848 777 100 oder [email protected]) SteuerverHundes der Datenbank ANIS (031 371 35 30 / 0900 55 15 25 oder www.anis.ch) und beim waltung bei zu melden. Direktionsfinanzdienst zu melden. Obligatorischer Kursbesuch Haftpflichtversicherung Wer sich das ist erste einen Hund anschaffen will, muss der gemäss eidgenössischer GesetzObligatorisch eineMal Haftpflichtversicherung für die Risiken Hundehaltung. Die Mindestdegebung vor dem Kauf drei einen Theoriekurs absolvieren. ZudemSie müssen sowohl Ihre erstmalige als ckungssumme beträgt Millionen Franken. Bitte überprüfen diesbezüglich Haftpflichtauch erfahrene Hundehalterinnen und -halter innerhalb eines Jahres nach dem Kauf an einem versicherung. praktischen Training teilnehmen. Weitere Auskunft kann Ihnen der Veterinärdienst des Kantons Bern ([email protected] oder 031 633 52 70) geben. Weitere Informationen finden Sie beim kantonalen ReinlichkeitVeterinärdienst unter www.vol.be.ch oder beim Bundesamt für Veterinärwesen unter www.bvet.admin.ch (z.B. zu Datenbank Hundetrainerinnen -trainer). Hundekot ist jederzeit korrekt entsorgen. Wer den Hundekotund liegen lässt, macht sich strafbar! Haftpflichtversicherung Entlaufene und aufgefundene Tiere Obligatorisch istfür eine Haftpflichtversicherung für dieTierschutz, Risiken der Hundehaltung. 72, DieBern) MindestDie Meldestelle Findeltiere im Kanton Bern (Berner Oberbottigenweg führt deckungssumme drei lebend Millionen Franken. Bitte überprüfen diesbezüglich Ihre Haftein Verzeichnis mitbeträgt vermissten, oder tot aufgefundenen Tieren,Sie damit allfällige Besitzerinnen pflichtversicherung. oder Besitzer ausfindig gemacht werden können. Die Meldestelle ist unter folgenden Telefonnummern erreichbar: Vermisste Tiere: 0900 18 44 00 (1.95/Min.). Gefundene Tiere: 0800 18 44 00 (kostenlos). Gefundene Tiere können auch per Online-Formular gemeldet werden (vgl. unter www. Reinlichkeit bernertierschutz.ch). Ebenfalls können Tierärztinnen und Tierärzte helfen, indem sie die Nummer Hundekot korrekt zuLesegerät entsorgen. Wer den Hundekot liegen lässt, macht sich strafbar! des Chips ist mitjederzeit einem speziellen ablesen. Entlaufene und aufgefundene Tiere Bissverletzungen und aggressive Hunde Die Meldestelle Findeltiere im Kanton Bern Tierheimverantwortliche, (Berner Tierschutz, Oberbottigenweg 72, Bern) Tierärztinnen undfür Tierärzte, Ärztinnen und Ärzte, Hundeausbildende, Zollführt einKantonspolizei Verzeichnis mit vermissten, lebendder oder tot aufgefundenen Tieren, damit allfällige Beorgane, sowie Polizeiorgane Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, dem kansitzerinnen oder BesitzerVorfälle ausfindig werden können. Die Meldestelle ist unter tonalen Veterinärdienst zu gemacht melden, bei denen ein Hund Menschen oder Tierefolgenden erheblich Telefonnummern erreichbar: Vermisste Tiere: 0900 18 44zeigt. 00 (1.95/Min.). Gefundene Tiere: 0800 verletzt hat oder ein übermässiges Aggressionsverhalten Falls Sie oder eines Ihrer Tiere ge18 44 00 (kostenlos). Tiere auch perTierarztperson Online-Formular werden (vgl. bissen wurde, meldenGefundene Sie sich bitte beikönnen einer Arztbzw. undgemeldet bei der Kantonspolizei unter www.bernertierschutz.ch). können Tierärztinnen und Tierärzte helfen, sie Bei AnzeichenEbenfalls von übermässigem Aggressionsverhalten können Sie indem sich eben(Tel. 031 342 82 31). die desgenannten Chips mit Instanzen einem speziellen fallsNummer an die oben wenden.Lesegerät ablesen. Tierärztinnen und Tierärzte, Ärztinnen und Ärzte, Tierheimverantwortliche, Hundeausbildende, Zollorgane, Kantonspolizei sowie Polizeiorgane der Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, dem kantonalen Veterinärdienst Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund Menschen oder Tiere erheblich verletzt hat oder ein übermässiges Aggressionsverhalten zeigt. Falls Sie oder eines Ihrer Tiere gebissen wurde, melden Sie sich bitte bei einer Arzt- bzw. Tierarztperson und bei der Kantonspolizei (Tel. 031 634 41 11). Bei Anzeichen von übermässigem Aggressionsverhalten können Sie sich ebenfalls an die oben genannten Instanzen wenden. Hundeverbot Mit Ausnahme von Blindenführhunden, Dienst-, Sicherheits- und Rettungshunden sowie BegleithunHundeverbot den für behinderte sind Hunde an folgenden Orten verboten: Mit Ausnahme vonMenschen Blindenführhunden, Dienst-, Sicherheitsund Rettungshunden sowie Begleithunden für behinderte Menschen Hunde an folgenden • Orten verboten:Badeanstalten • im eintrittspflichtigen Teil des Tierparkssind sowie im Kinderzoo in städtischen im Markthändlerinnen Kleinen Bärengraben und im Bärengraben-Shop in städtischen • für und Markthändler auf dem Marktgebiet •• auf Friedhöfen Badeanstalten • im eintrittspflichtigen Teil des Tierparks sowie im Kinderzoo • auf Friedhöfen • für Markthändlerinnen und Markthändler auf dem Marktgebiet Leinenzwang / Maulkorbpflicht / Ausführen von Hunden im Rudel Mit der städtischen Hundeverordnung und dem kantonalen Hundegesetz soll mehr Sicherheit in der Stadt Bern geschaffen und mit einfachen Regeln das Nebeneinander von Hundehalterinnen und Leinenzwang / Maulkorbpflicht / Ausführen von Hunden im Rudel Hundehaltern und der Bevölkerung ermöglicht Wer Hundegesetz auf Stadtboden mit sich Mit der städtischen Hundeverordnung und demwerden. kantonalen solleinen mehrHund Sicherheit in führt, ist verpflichtet, ihn an folgenden Orten oder in folgenden Fällen an der kurzen Leine (max. der Stadt Bern geschaffen und mit einfachen Regeln das Nebeneinander von Hundehalterinnen 1.50 m) zu halten: und der Bevölkerung ermöglicht werden. Wer auf Stadtboden einen Hund mit und Hundehaltern sich führt, ist verpflichtet, ihn an folgenden Orten oder in folgenden an der mit kurzen Leine • beim Fehlen anderer wirksamer Kontrollmöglich• beim BetretenFällen von Weiden Nutztieren (max. 1.50 m) zu halten: keiten • in öffentlichen Gebäuden Fehlen anderer wirksamerund Kontrollmöglichkeiten beim Betreten von Weiden mit Nutztieren öffentlichen Verkehrsmitteln an Haltestellen ••auf • inbeim öffentlichen Spielplätzen in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen in Sportplätzen öffentlichen Gebäuden • auf Aussenanlagen von Kindergärten und Schulen ••auf • im aufeintrittsfreien Aussenanlagen und Schulen ••imauf öffentlichen Teil von des Kindergärten Tierparks städtischen TeilSpielplätzen des Bahnhofs Bern/an eintrittsfreien Teilund desGrünanlagen Tierparks •Bahnhöfen auf Sportplätzen • inimöffentlichen Parkin öffentlichen Parkund Grünanlagen • im städtischen Teil des Bahnhofs • auf Anordnung im Einzelfall Anordnung Einzelfall Bern/an Bahnhöfen • inauf der Innenstadtimgemäss Plan: Anhang 1 Plan Abgrenzung Leinenzwang • in der Innenstadt gemäss Plan: SBZ 1166 LB 1166 Bissige Hunde müssen zudem einen Maulkorb tragen. Im Weiteren dürfen pro Person nicht mehr alsHunde drei Hunde, älter einen als vier Monatetragen. sind, gleichzeitig Ebenfalls Bissige müssendie zudem Maulkorb Im Weiterenausgeführt dürfen prowerden. Person nicht mehr zu beachten sind unter http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur/jagd_wildtiere/wildtiere/wildals drei Hunde, die älter als vier Monate sind, gleichzeitig ausgeführt werden. Ebenfalls zu beachten schutzgebiete.html die Jagd- und Wildtierschutzbestimmungen sowie die richterlichen Verbote sind unter http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur/jagd_wildtiere/wildtiere/wildschutzgebiete.html auf JagdPrivatgrund. Es gilt das Prinzip «Wer einsowie Tier führt, muss es ständig in seiner Gewalt haben.» die und Wildtierschutzbestimmungen die richterlichen Verbote auf Privatgrund. Es gilt das Prinzip «Wer ein Tier führt, muss es ständig in seiner Gewalt haben.» Für weitere Auskünfte stehen Ihnen das Polizeiinspektorat (Leinenzwang) unter der Nummer 031 321 51 51 oder der Direktionsfinanzdienst (Anmeldung und Hundetaxe) unter der Nummer 031 321 50 Auskünfte 37 zur Verfügung, ausserhalb der Bürozeiten und am Wochenende dieNummer KantonspoliFür weitere stehen Ihnen das Polizeiinspektorat (Leinenzwang) unter der zei unter der Nummer 634 41 11. 031 321 51 51 oder die 031 Steuerverwaltung der Stadt Bern (Anmeldung und Hundetaxe) unter der Nummer 031 321 61 11 zur Verfügung, ausserhalb der Bürozeiten und am Wochenende die Kantonspolizei unter der Nummer 031 342 82 31.