FAQs B1300 - Safaverdi Management GmbH

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FAQ - ÖNORM B1300
SAFAVERDI MANAGEMENT GMBH
DI Kiomars Safaverdi-Gall
offi[email protected]
www.safaverdi.at
Fragen und Antworten zum Thema
Objektsicherheit und ÖNORM B1300
SAFAVERDI MANAGEMENT GMBH
FAQ - ÖNORM B1300
5
Was konkret ist also zu tun?
Die Norm schreibt im Wesentlichen Sichtprüfungen und Dokumentationen vor und bietet dafür umfangreiche Checklisten.
Konkret wird im ersten Schritt erhoben, welche Prüfungen schon jetzt durchgeführt werden. Dann wird anhand
der Checklisten ermittelt, welche Prüfungen noch fehlen. Diese Prüfungen werden ergänzend durchgeführt und schließlich wird das Ergebnis dokumentiert.
6
Wer darf diese Prüfungen durchführen?
Die Prüfungen werden vom sog. „Bauwerkskontrolleur“ durchgeführt. Das ist eine Person, die durch Ausbildung,
Schulung, Erfahrung, etc., oder entsprechender Unterweisung in der Lage ist, eine Ersteinschätzung vorzunehmen
und diese korrekt zu dokumentieren.
Geeignete Ausbildungen sind zum Beispiel höhere bautechnische und haustechnische Ausbildungen
(z.B. einschlägiger HTL-Abschluss, einschlägiges technisches Studium, Baumeisterprüfung etc.). Zusätzlich zu
dieser allgemeinen fachlichen Eignung müssen die Bauwerkskontrolleure auch eine spezielle Einschulung auf
die konkrete Umsetzung der ÖNORM B1300 erhalten.
Fragen und Antworten zum Thema
Objektsicherheit und ÖNORM B1300
1
Eine ÖNORM: Was ist das eigentlich?
7
Grundsätzlich sind Sie als (Mit)EigentümerIn dafür verantwortlich, dass alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit Ihrem Gebäude erfüllt werden. Von dieser Letztverantwortung können Sie nicht entbunden werden.
8
Daher fassen die zu einem bestimmten Thema Fachkundigen die Fachmeinung zusammen und halten in der Norm fest,
wie „man“ an bestimmte Dinge heranzugehen und bestimmte Aufgabenstellungen zu lösen hat. Technische Normen
bilden immer den anerkannten „Stand der Technik“ ab. Sie halten also fest, was gerade „state of the art“ ist.
Womit befasst sich die ÖNORM B1300?
Die ÖNORM B1300 befasst sich mit den möglichen Gefahren, die von den sog. „allgemeinen Teilen“ eines Gebäudes
ausgehen können (Was diese allgemeinen Teile sind, finden Sie weiter unten beschrieben). Sie definiert, wo bei einem
Gebäude Gefahrenquellen bestehen können und wie diese zu dokumentieren, Fristen zur Beseitigung zu setzen und
somit mittelbar Gefahren zu vermeiden.
Kurz gesagt: es geht um technische Objektsicherheit und Gesundheitsschutz sowie um Gefahrenvermeidung und Brandschutz.
3
Aus welchen (Rechts)Quellen speist sich die Norm?
Die ÖNORM B1300 konkretisiert Bestimmungen
▲ des Verwaltungsrechtes (z.B. Bauordnungen, Elektrotechnikverordnung, Hygienegesetz uam.),
▲ des Zivilrechts (Pflichten des Eigentümers im ABGB, Vertragsrecht etc.),
▲ des Strafrechts (Verwaltungsstrafrecht und „echtes“ Strafrecht).
4
„Wozu brauchen wir das?“ - Zweck der Norm
Normen sind Richtlinien für korrektes Vorgehen. Als solche sind sie keine Gesetze, aber sie präzisieren die
allgemeinen gesetzlichen Formulierungen - sie übersetzen sozusagen den abstrakten Willen des Gesetzgebers
in konkrete Handlungsanweisungen.
Normen entfalten damit eine gewisse eigenständige Macht: sie werden z.B. als Richtschnur herangezogen, ob ein
Bauwerk korrekt errichtet wurde, ein Sachverständiger korrekt vorgegangen ist etc.
Als (Mit)EigentümerIn eines Gebäudes haben Sie eine ganze Reihe von Verpflichtungen in Bezug auf die Vermeidung von
Gefahren, die von Ihrem Gebäude ausgehen können.
Die ÖNORM B1300 sagt Ihnen konkret, welche Gefahren Sie im Auge behalten müssen, wie sie mit diesen Gefahren
umzugehen haben und wie Sie das alles zu dokumentieren haben. Die ÖNORM B1300 gibt ihnen also einen Leitfaden für
den Umgang mit potenziellen Gefahren in die Hand, die von Ihrem Gebäude ausgehen können.
Und wozu brauchen Sie das? Ganz einfach: Wenn etwas passiert, müssen Sie als HauseigentümerIn nachweisen, dass Sie
alles Mögliche getan haben, um den Schaden zu verhindern. Wenn Sie sich an die ÖNORM B1300 gehalten haben und
dies auch dokumentieren können, wird Ihnen dieser Beweis in aller Regel gelingen.
Wenn Sie sich hingegen nicht an besagte Norm gehalten haben, werden Sie sehr wahrscheinlich mit Haftungsfolgen und
u.U. sogar mit Strafen konfrontiert sein.
Die ÖNORM B1300 bietet Ihnen also eine Absicherung vor Haftungs- und Strafrisiken im Zusammenhang mit Gefahren,
die von Ihrem Gebäude ausgehen.
Welche Pflichten bestehen konkret?
Als Letztverantwortlicher haben Sie beispielhaft auf Folgendes zu achten:
▲ Schutz von gebrechlichen oder behinderten Personen und Kindern.
▲ Sicherstellung ausreichender Instandhaltungsmaßnahmen an den allgemeinen Hausteilen, damit
keine Personen zu Schaden kommen können.
▲ Es dürfen nur qualifizierte Unternehmen beauftragt werden.
▲ Bei Gefahr im Verzug muss sofort reagiert und ggfs. gesperrt werden.
▲ Überprüfung der korrekten Umsetzung der beauftragten Maßnahmen.
▲ Dokumentation aller Maßnahmen (Wer, wann, wo, was, wie etc.)
▲ Es muss ein Organisationsmodell vorliegen, das systematisch für eine Gefahrenprophylaxe und behebung geeignet ist.
ÖNORMen sind Standards, die zu vielen verschiedenen Themenstellungen erarbeitet und regelmäßig aktualisiert werden.
In einer so komplexen Welt wie der, in der wir leben, wäre es unverantwortlich, wenn jeder tut, was er will. Umgekehrt
wäre es auch unsinnig, das sprichwörtliche Rad ständig neu zu erfinden.
2
Wer ist für die Einhaltung der Pflichten verantwortlich?
9
Wer haftet, wenn etwas passiert?
Von der Letztverantwortung ist die Haftung im Schadensfall zu unterscheiden. Wenn Sie alles selbst machen
wollen, haften Sie auch für alle Folgen daraus.
Wenn Sie hingegen die durch Gesetze und Normen verlangten Handlungen und Dokumentationen an geeignete
Personen übertragen haben (z.B. Baukontrolleur gem. ÖNORM B1300), geht das Haftungsrisiko auf die
beauftragten Personen - in dem Fall auf den Baukontrolleur - über. Sie haften dann nicht mehr!
10 Wem gegenüber bestehen diese Haftungsrisiken?
▲
▲
▲
▲
Gegenüber etwaigen Beschäftigten (Arbeitnehmerschutz),
Gegenüber Dritten (Verkehrssicherheit),
Gegenüber der Umwelt (Emissionsschutz, Wasserschutz),
Gegenüber Behörden (Bewilligungs- und Meldepflichten).
11 Was konkret versteht man unter „sicherheitsrelevanten Bauteilen?
Sicherheitsrelevante Bauteile sind alle allgemeinen Teile eines Gebäudes, von denen Gefahren ausgehen können.
Im Wesentlichen handelt es sich um
▲ Dach, Rinnen, Balkone, Fassade
▲ Haustechnik wie Gas, Wasser, Heizung, Lüftung etc.
▲ Stiegen, Geländer, Handläufe etc.
▲ Aufzugsanlagen
▲ Fluchtwege
▲ Sonstige technische Anlagen wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandschutztüren, Feststellanlagen,
Löschmittel, Objektfunkanlagen etc.
12 Brauche ich die B1300-Prüfungen auch dann, wenn es im Haus keinen Lift, keine Lüftungsanlagen etc. gibt?
Ja! Die Norm stellt einen Maximalkatalog dar.
Auch wenn in Ihrem Haus nur ein kleiner Teil der möglichen Gefahrenpotenziale vorhanden ist, müssen Sie die
Prüfungs- und Dokumentationspflichten normgemäß erfüllen. Natürlich wird nur das geprüft und dokumentiert,
was in Ihrem konkreten Haus an Gefahrenpotenzialen tatsächlich vorhanden ist.
Der Rest der Norm ist auf dieses Gebäude eben nicht anwendbar.
FAQ - ÖNORM B1300
5
Was konkret ist also zu tun?
Die Norm schreibt im Wesentlichen Sichtprüfungen und Dokumentationen vor und bietet dafür umfangreiche Checklisten.
Konkret wird im ersten Schritt erhoben, welche Prüfungen schon jetzt durchgeführt werden. Dann wird anhand
der Checklisten ermittelt, welche Prüfungen noch fehlen. Diese Prüfungen werden ergänzend durchgeführt und schließlich wird das Ergebnis dokumentiert.
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Wer darf diese Prüfungen durchführen?
Die Prüfungen werden vom sog. „Bauwerkskontrolleur“ durchgeführt. Das ist eine Person, die durch Ausbildung,
Schulung, Erfahrung, etc., oder entsprechender Unterweisung in der Lage ist, eine Ersteinschätzung vorzunehmen
und diese korrekt zu dokumentieren.
Geeignete Ausbildungen sind zum Beispiel höhere bautechnische und haustechnische Ausbildungen
(z.B. einschlägiger HTL-Abschluss, einschlägiges technisches Studium, Baumeisterprüfung etc.). Zusätzlich zu
dieser allgemeinen fachlichen Eignung müssen die Bauwerkskontrolleure auch eine spezielle Einschulung auf
die konkrete Umsetzung der ÖNORM B1300 erhalten.
Fragen und Antworten zum Thema
Objektsicherheit und ÖNORM B1300
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Eine ÖNORM: Was ist das eigentlich?
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Grundsätzlich sind Sie als (Mit)EigentümerIn dafür verantwortlich, dass alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit Ihrem Gebäude erfüllt werden. Von dieser Letztverantwortung können Sie nicht entbunden werden.
8
Daher fassen die zu einem bestimmten Thema Fachkundigen die Fachmeinung zusammen und halten in der Norm fest,
wie „man“ an bestimmte Dinge heranzugehen und bestimmte Aufgabenstellungen zu lösen hat. Technische Normen
bilden immer den anerkannten „Stand der Technik“ ab. Sie halten also fest, was gerade „state of the art“ ist.
Womit befasst sich die ÖNORM B1300?
Die ÖNORM B1300 befasst sich mit den möglichen Gefahren, die von den sog. „allgemeinen Teilen“ eines Gebäudes
ausgehen können (Was diese allgemeinen Teile sind, finden Sie weiter unten beschrieben). Sie definiert, wo bei einem
Gebäude Gefahrenquellen bestehen können und wie diese zu dokumentieren, Fristen zur Beseitigung zu setzen und
somit mittelbar Gefahren zu vermeiden.
Kurz gesagt: es geht um technische Objektsicherheit und Gesundheitsschutz sowie um Gefahrenvermeidung und Brandschutz.
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Aus welchen (Rechts)Quellen speist sich die Norm?
Die ÖNORM B1300 konkretisiert Bestimmungen
▲ des Verwaltungsrechtes (z.B. Bauordnungen, Elektrotechnikverordnung, Hygienegesetz uam.),
▲ des Zivilrechts (Pflichten des Eigentümers im ABGB, Vertragsrecht etc.),
▲ des Strafrechts (Verwaltungsstrafrecht und „echtes“ Strafrecht).
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„Wozu brauchen wir das?“ - Zweck der Norm
Normen sind Richtlinien für korrektes Vorgehen. Als solche sind sie keine Gesetze, aber sie präzisieren die
allgemeinen gesetzlichen Formulierungen - sie übersetzen sozusagen den abstrakten Willen des Gesetzgebers
in konkrete Handlungsanweisungen.
Normen entfalten damit eine gewisse eigenständige Macht: sie werden z.B. als Richtschnur herangezogen, ob ein
Bauwerk korrekt errichtet wurde, ein Sachverständiger korrekt vorgegangen ist etc.
Als (Mit)EigentümerIn eines Gebäudes haben Sie eine ganze Reihe von Verpflichtungen in Bezug auf die Vermeidung von
Gefahren, die von Ihrem Gebäude ausgehen können.
Die ÖNORM B1300 sagt Ihnen konkret, welche Gefahren Sie im Auge behalten müssen, wie sie mit diesen Gefahren
umzugehen haben und wie Sie das alles zu dokumentieren haben. Die ÖNORM B1300 gibt ihnen also einen Leitfaden für
den Umgang mit potenziellen Gefahren in die Hand, die von Ihrem Gebäude ausgehen können.
Und wozu brauchen Sie das? Ganz einfach: Wenn etwas passiert, müssen Sie als HauseigentümerIn nachweisen, dass Sie
alles Mögliche getan haben, um den Schaden zu verhindern. Wenn Sie sich an die ÖNORM B1300 gehalten haben und
dies auch dokumentieren können, wird Ihnen dieser Beweis in aller Regel gelingen.
Wenn Sie sich hingegen nicht an besagte Norm gehalten haben, werden Sie sehr wahrscheinlich mit Haftungsfolgen und
u.U. sogar mit Strafen konfrontiert sein.
Die ÖNORM B1300 bietet Ihnen also eine Absicherung vor Haftungs- und Strafrisiken im Zusammenhang mit Gefahren,
die von Ihrem Gebäude ausgehen.
Welche Pflichten bestehen konkret?
Als Letztverantwortlicher haben Sie beispielhaft auf Folgendes zu achten:
▲ Schutz von gebrechlichen oder behinderten Personen und Kindern.
▲ Sicherstellung ausreichender Instandhaltungsmaßnahmen an den allgemeinen Hausteilen, damit
keine Personen zu Schaden kommen können.
▲ Es dürfen nur qualifizierte Unternehmen beauftragt werden.
▲ Bei Gefahr im Verzug muss sofort reagiert und ggfs. gesperrt werden.
▲ Überprüfung der korrekten Umsetzung der beauftragten Maßnahmen.
▲ Dokumentation aller Maßnahmen (Wer, wann, wo, was, wie etc.)
▲ Es muss ein Organisationsmodell vorliegen, das systematisch für eine Gefahrenprophylaxe und behebung geeignet ist.
ÖNORMen sind Standards, die zu vielen verschiedenen Themenstellungen erarbeitet und regelmäßig aktualisiert werden.
In einer so komplexen Welt wie der, in der wir leben, wäre es unverantwortlich, wenn jeder tut, was er will. Umgekehrt
wäre es auch unsinnig, das sprichwörtliche Rad ständig neu zu erfinden.
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Wer ist für die Einhaltung der Pflichten verantwortlich?
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Wer haftet, wenn etwas passiert?
Von der Letztverantwortung ist die Haftung im Schadensfall zu unterscheiden. Wenn Sie alles selbst machen
wollen, haften Sie auch für alle Folgen daraus.
Wenn Sie hingegen die durch Gesetze und Normen verlangten Handlungen und Dokumentationen an geeignete
Personen übertragen haben (z.B. Baukontrolleur gem. ÖNORM B1300), geht das Haftungsrisiko auf die
beauftragten Personen - in dem Fall auf den Baukontrolleur - über. Sie haften dann nicht mehr!
10 Wem gegenüber bestehen diese Haftungsrisiken?
▲
▲
▲
▲
Gegenüber etwaigen Beschäftigten (Arbeitnehmerschutz),
Gegenüber Dritten (Verkehrssicherheit),
Gegenüber der Umwelt (Emissionsschutz, Wasserschutz),
Gegenüber Behörden (Bewilligungs- und Meldepflichten).
11 Was konkret versteht man unter „sicherheitsrelevanten Bauteilen?
Sicherheitsrelevante Bauteile sind alle allgemeinen Teile eines Gebäudes, von denen Gefahren ausgehen können.
Im Wesentlichen handelt es sich um
▲ Dach, Rinnen, Balkone, Fassade
▲ Haustechnik wie Gas, Wasser, Heizung, Lüftung etc.
▲ Stiegen, Geländer, Handläufe etc.
▲ Aufzugsanlagen
▲ Fluchtwege
▲ Sonstige technische Anlagen wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandschutztüren, Feststellanlagen,
Löschmittel, Objektfunkanlagen etc.
12 Brauche ich die B1300-Prüfungen auch dann, wenn es im Haus keinen Lift, keine Lüftungsanlagen etc. gibt?
Ja! Die Norm stellt einen Maximalkatalog dar.
Auch wenn in Ihrem Haus nur ein kleiner Teil der möglichen Gefahrenpotenziale vorhanden ist, müssen Sie die
Prüfungs- und Dokumentationspflichten normgemäß erfüllen. Natürlich wird nur das geprüft und dokumentiert,
was in Ihrem konkreten Haus an Gefahrenpotenzialen tatsächlich vorhanden ist.
Der Rest der Norm ist auf dieses Gebäude eben nicht anwendbar.
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