Selektives kontrahieren in der gesetzlichen Krankenversicherung

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Thesenpapier
Selektives kontrahieren in der gesetzlichen Krankenversicherung
Themenbereich: „Chancen und Grenzen: Politik und Wirtschaft in der Medizin“
von
Christian Becker
Institut für Gesundheitsökonomie und Management im Gesundheitswesen
Helmholtz Zentrum München, Neuherberg
Im Zusammenhang mit Bemühungen zur Intensivierung des Wettbewerbs im deutschen
Gesundheitswesen ist die Möglichkeit des selektiven Kontrahierens durch gesetzliche
Krankenkassen ins Blickfeld der wissenschaftlichen Diskussion gerückt. Aktuell ist das selektive
Kontrahieren noch durch gesetzliche Vorgaben stark eingeschränkt, vermutlich wird es jedoch
in der Zukunft stark an Bedeutung gewinnen.
1.) Krankenkassen möchten ihren Versicherten durch Selektivverträge ein gutes Preis/Leistungsverhältnis anbieten und gleichzeitig Kosten zu sparen.
Wettbewerb im Gesundheitswesen sollte jedoch immer unter gleichzeitiger
Berücksichtigung von Effizienz, Qualität und Solidarität erfolgen.
2.) Selektives kontrahieren wird zu Wettbewerb zwischen Krankenkassen und zwischen
Leistungserbringern führen.
Die Krankenkassen müssen ein ausgewogenes Leistungspaket anbieten, da sowohl
Zusatzbeiträge als auch ein nicht ausreichendes Angebot zum Abwandern von
Versicherten zu anderen Kassen führen werden. Auf Anbieterseite findet der
Wettbewerb anhand von Qualität und Effizienz statt. Gut positionierte Anbieter erhalten
eine verbesserte Verhandlungsposition
3.) Selektives Kontrahieren wird zu mehr Konsumentensouveränität führen.
Die Konsumenten könnten durch ihre Präferenzen das Angebot aktiv mitgestalten
4.) Um begründete Entscheidungen der Konsumenten zu ermöglichen muss eine
ausreichend hohe Transparenz der Angebote gewährleistet sein.
Die Patienten müssen in der Lage sein das Angebot zu verstehen um entsprechend ihrer
Präferenzen handeln zu können. Vollständige Transparenz ist jedoch aus
wettbewerblichen Gründen vermutlich nicht herstellbar.
5.) In strukturschwachen Regionen besteht die Gefahr eines zu geringen Angebots.
Hier kann es zu Einschränkungen in der Konsumfreiheit kommen. Der
Versorgungsauftrag sollte dort möglicherweise durch die Länder sichergestellt werden
6.) Die Sicherung des Zugangs der Bevölkerung zur Gesundheitsversorgung muss
gewährleistet bleiben.
Insbesondere bei sektorübergreifenden Angeboten stellt sich die Frage, welche
Institution diese Aufgabe übernimmt.
7.) Die Qualität der angebotenen Leistungen muss gewährleistet bleiben.
Es sollte ein Monitoringsystem geschaffen werden, das die Selektivverträge anhand von
einheitlichen Maßstäben beurteilt und ggf. die Intervention durch eine geeignete Stelle
(z. B. die Länder) vorsieht
8.) Selektivverträge
werden
innovativen
Versorgungsformen
fördern.
Kooperationen unterschiedlicher Leistungsanbieter stellen aus Sicht der Krankenkassen
oftmals attraktive Angebote dar, da in der aktuellen Organisation des Systems
Effizienzreserven gesehen werden. Dies würde auch zur weiteren Verringerung der
intersektoralen Grenzen im deutschen Gesundheitssystem führen.
9.) Der Vertragswettbewerb könnte durch Monopole negativ beeinflusst werden.
Insbesondere ist dies aufgrund einer sehr großen Marktmacht einer kleinen Anzahl von
großen Krankenversicherungen der Fall. Es sollten Mechanismen zum Schutz von
Patienten, kleineren Anbietern und kleineren Krankenkassen entwickelt werden.
Literatur
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Spannungsfeld von Kollektiv- und Selektivverträgen. In: Jacobs K, Schulze
S(Hrsg.)Sicherstellung der Gesundheitsversorgung – Neue Konzepte für Stadt und Land.
Berlin: KomPart Verlagsgesellschaft 2011. S. 117-139.
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Gesundheitssystem nicht helfen. Das Krankenhaus 2010;10: S. 921-31.
Osege M. Welche Bedeutung hat der Vertragswettbewerb bei der wettbewerblichen
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S. 13-47.
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