Schlachthof O Begruendung

Werbung
Begründung
zur Änderung des Flächennutzungsplanes
des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim
Stadt Pforzheim
Ausschnitt „Schlachthof“
1.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Nordosten Pforzheims an der Bahnlinie Karlsruhe - Stuttgart in unmittelbarer
Nähe zum Gewerbegebiet Güterbahnhof. Es wird begrenzt durch die Bahnlinie im Süden und die
Blücherstraße im Westen. Der Geltungsbereich umfasst den im aktuellen Flächennutzungsplan von
2005 als „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellten Bereich.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist im folgenden Plan dargestellt.
Umgebung
Das Plangebiet liegt in einem durch Gewerbe geprägten Bereich. Östlich grenzt der gewerblich
genutzte Bereich des Schlachthofes an. Im Südwesten liegt das Gewerbegebiet Güterbahnhof. Im
Norden und Nordwesten befinden sich Wohnbauflächen.
Änderung des FNP, Ausschnitt „Schlachthof“
Begründung zur Offenlage
-22.
Erfordernis der Planaufstellung
seit 10.05.2005 rechtskräftiger Flächennutzungs- geplante Flächennutzungsplanänderung
plan
Der Gemeinderat der Stadt Pforzheim hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, um den
Bereich des Schlachthofes und der angrenzenden Flächen neu zu strukturieren. Um den Grundstein für
eine städtebauliche Entwicklung des Areals zu legen, wurde von der Stadt Pforzheim eine
Strukturuntersuchung beauftragt. Aufbauend auf diesem Konzept sollen nun die
bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine gewerbliche Entwicklung geschaffen werden.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim von 2005 ist der
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes können im hier dargestellten Planbereich nicht aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt werden. Es ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes zur
Ausweisung von „gewerbliche Baufläche“ erforderlich.
3.
Ziele der Raumordnung
Der Regionalplan stellt für den Planbereich nachrichtlich Siedlungsfläche dar.
Die beabsichtigte Darstellung im Flächennutzungsplan steht den
Zielen der Raumordnung nicht entgegen.
Änderung des FNP, Ausschnitt „Schlachthof“
Begründung zur Offenlage
-34.
Vorhandene Situation
Erschließungssituation
Die Erschließung erfolgt von der B 10 über die Zeppelinstraße und die Blücherstraße sowie über die
Kleiststraße.
Vorhandene Nutzungen
Das Plangebiet wird bisher bereits vollständig
gewerblich genutzt. Im Westen befindet sich eine
Autowaschanlage, im übrigen Teil ein
Entsorgungsunternehmen.
5.
Darstellungen des Flächennutzungsplans
ha
gepl. neue W-Fläche
gepl. neue M-Fläche
gepl. neue G-Fläche
gepl. neue S-Fläche
gepl. neue Grünflächen
gepl. neue Ver- und Entsorgungsflächen
gepl. neue Gemeinbedarfsflächen
insgesamt
6.
0,90
0,90
Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Vorhabens
Die Stadt Pforzheim plant, den Bereich des Schlachthofes und die angrenzenden Flächen neu zu
strukturieren. Es soll ein innerstädtisches Gewerbegebiet mit verbesserter Qualität entwickelt werden.
Das Konzept sieht für den Bereich gewerbliche Nutzungen für die bereits heute baulich genutzten
Flächen vor. Das Quartier soll städtebaulich in das Umfeld eingebunden und gewerblich
weiterentwickelt werden.
Die Erschließung des Schlachthofes erfolgt über die Kleiststraße und weiterführend über die
Blücherstraße sowie die Zeppelinstraße.
Wesentliche schädliche Umweltauswirkungen, die über die bestehende Situation und Nutzungen
hinausgehen, sind nicht zu erwarten. Der gewerblich genutzte Teil des Plangebietes ist bereits heute
nahezu vollständig versiegelt.
Änderung des FNP, Ausschnitt „Schlachthof“
Begründung zur Offenlage
-4Durch ein innerstädtisches Gewerbegebiet und die damit verbundene Wiedernutzung von Flächen wird
der Flächenverbrauch bzw. die Flächenversiegelung im Außenbereich maßgeblich verringert.
7.
Umweltbericht
7.1. Schutzgebiete / geschützte Arten
Es sind keine Schutzgebiete betroffen. Besonders geschützte Biotope sowie besonders und streng
geschützte Arten sind nicht vorhanden.
7.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
7.2.1 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
Der Flächennutzungsplan 2005 stellt zwar eine „Fläche für die Landwirtschaft“ dar, diese wird aber
derzeit schon gewerblich genutzt. Es gibt keine Verbindung zu landwirtschaftlichen Nutzflächen oder
Betrieben. Die Planänderung passt die Planaussage an den Bestand an. Die bestehende nahezu vollständige Versiegelung durch Gebäude und Verkehrsflächen würde auch ohne FNP-Änderung aufgrund
der vorhandenen Nutzung weiterhin bestehen. Grünstrukturen befinden sich nur in geringem Umfang
an den Rändern zu Straßen (Kleiststraße, Blücherstraße), zwischen den Grundstücken bzw. zur Bahntrasse hin.
7.2.2 Übersicht über die geprüften Alternativen
Die Änderung der Plandarstellung bewirkt eine Anpassung der Plandarstellung an den tatsächlichen
Bestand. Darüber hinaus soll ein Bebauungsplan für das Schlachthofareal ermöglicht werden, der
ebenfalls im hier behandelten Planbereich Gewerbegebiet festsetzt. Insofern bieten sich weder
räumliche noch inhaltliche Alternativen zur geplanten gewerblichen Nutzung.
7.2.3 Überblick über die Schutzgüter, die zu erwartenden Auswirkungen und deren Bewertung
Einstufung der Eingriffe: (+) positiv / (o) neutral / (-) negativ / (--) erheblich negativ
Schutzgut
Bestand einschließlich Vorbelastungen
Zu erwartende Auswirkungen
Mensch / Siedlung
gewerbliche Nutzungen (Entsorgungsbetrieb, Autowaschanlage) mit
entsprechendem Verkehrsaufkommen,
südlich abgegrenzt durch eine Bahnlinie, nördlich grenzt Wohnbebauung
an; der LKW-Verkehr (Entsorgungsfahrzeuge) tangiert schon derzeit das
Wohngebiet nördlich der Kleiststraße
Spalten- und Kluftgrundwasserleiter
(Muschelkalk) mit Deckschichten aus
quartären bindigen bzw. schluffigen
Lehmen bzw. anthropogenen, meist
bindigen Auffüllungen, die die Verschmutzungsempfindlichkeit des
Grundwassers verringern; Schichtwasser ist temporär in den quartären Ablagerungen der Enzterrassen in ca. 7 –
9 m Tiefe zu erwarten, ein zusammenhängender Grundwasserkörper
befindet sich in den Schichten des
Oberen Buntsandsteins in ca. 20 m
Tiefe; kein Oberflächengewässer;
die geplante gewerbliche Baufläche
wird keine Veränderungen bringen
Wasser
Änderung des FNP, Ausschnitt „Schlachthof“
die geplante gewerbliche Baufläche
wird keine Veränderungen bringen
Einstufung
der Eingriffe
(o)
(o)
Begründung zur Offenlage
-5Arten / Biotope
Geologie / Boden
Klima / Luft
Landschaftsbild /
Erholungsfunktion
nahezu vollständig versiegelte
Grundstücke
nahezu vollständig versiegelte Grundstücke mit acht Laubbäumen entlang
der Kleiststraße und einer bewachsenen Böschung an der Blücherstraße
die Flächen sind bereits überwiegend
versiegelt bzw. anthropogen verändert
(Abgrabungen, Aufschüttungen); die
natürliche Bodenfruchtbarkeit, die
Funktion des Bodens als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als
Filter und Puffer für Schadstoffe sowie als Standort für natürliche Vegetation ist mit Ausnahme der Rand- /
Grünbereiche bereits zerstört
Stadt-Klimatop am Südhang des Enztales; keine Belege für eine Kaltluftbildung in Richtung benachbarter
Siedlungsflächen; Emissionen durch
den vorhandenen Lkw-Lieferverkehr;
nahezu vollständig versiegelte Grundstücke mit Betriebsgebäuden und
entsprechender Aufheizung
Bebauung mit Betriebsgebäuden,
keine Erholungsfunktion
die geplante gewerbliche Baufläche
wird keine Veränderungen bringen
(o)
die geplante gewerbliche Baufläche
wird keine Veränderungen bringen
(o)
die geplante gewerbliche Baufläche
wird keine Veränderungen bringen
(o)
die geplante gewerbliche Baufläche
wird keine Veränderungen bringen
(o)
Da sich die Plandarstellung lediglich an die bestehende Nutzung anpasst, sind keine Umweltauswirkungen zu erwarten. Dementsprechend ist auch kein Ausgleich erforderlich.
7.3
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der unvorhergesehenen nachteiligen
Umweltauswirkungen
Die unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen werden im Rahmen der üblichen
Umweltüberwachung der damit befassten Umweltbehörden überprüft.
7.4
Zusammenfassung des Umweltberichtes
Geplant ist die Darstellung einer ca. 0,9 ha großen gewerblichen Baufläche anstelle der Darstellung
einer „Fläche für die Landwirtschaft“, die tatsächlich gewerblich genutzt wird. Da sich die Änderung
der Plandarstellung lediglich an die tatsächliche Nutzung anpasst, sind keine Eingriffe zu erwarten.
Pforzheim, 21.12.2009
Hol
DA
Änderung des FNP, Ausschnitt „Schlachthof“
Begründung zur Offenlage
Herunterladen