Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim Stadt Pforzheim Ausschnitt „Schlachthof“ 1. Geltungsbereich Das Plangebiet liegt im Nordosten Pforzheims an der Bahnlinie Karlsruhe - Stuttgart in unmittelbarer Nähe zum Gewerbegebiet Güterbahnhof. Es wird begrenzt durch die Bahnlinie im Süden und die Blücherstraße im Westen. Der Geltungsbereich umfasst den im aktuellen Flächennutzungsplan von 2005 als „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellten Bereich. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist im folgenden Plan dargestellt. Umgebung Das Plangebiet liegt in einem durch Gewerbe geprägten Bereich. Östlich grenzt der gewerblich genutzte Bereich des Schlachthofes an. Im Südwesten liegt das Gewerbegebiet Güterbahnhof. Im Norden und Nordwesten befinden sich Wohnbauflächen. Änderung des FNP, Ausschnitt „Schlachthof“ Begründung zur Offenlage -22. Erfordernis der Planaufstellung seit 10.05.2005 rechtskräftiger Flächennutzungs- geplante Flächennutzungsplanänderung plan Der Gemeinderat der Stadt Pforzheim hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, um den Bereich des Schlachthofes und der angrenzenden Flächen neu zu strukturieren. Um den Grundstein für eine städtebauliche Entwicklung des Areals zu legen, wurde von der Stadt Pforzheim eine Strukturuntersuchung beauftragt. Aufbauend auf diesem Konzept sollen nun die bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine gewerbliche Entwicklung geschaffen werden. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim von 2005 ist der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes können im hier dargestellten Planbereich nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Es ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von „gewerbliche Baufläche“ erforderlich. 3. Ziele der Raumordnung Der Regionalplan stellt für den Planbereich nachrichtlich Siedlungsfläche dar. Die beabsichtigte Darstellung im Flächennutzungsplan steht den Zielen der Raumordnung nicht entgegen. Änderung des FNP, Ausschnitt „Schlachthof“ Begründung zur Offenlage -34. Vorhandene Situation Erschließungssituation Die Erschließung erfolgt von der B 10 über die Zeppelinstraße und die Blücherstraße sowie über die Kleiststraße. Vorhandene Nutzungen Das Plangebiet wird bisher bereits vollständig gewerblich genutzt. Im Westen befindet sich eine Autowaschanlage, im übrigen Teil ein Entsorgungsunternehmen. 5. Darstellungen des Flächennutzungsplans ha gepl. neue W-Fläche gepl. neue M-Fläche gepl. neue G-Fläche gepl. neue S-Fläche gepl. neue Grünflächen gepl. neue Ver- und Entsorgungsflächen gepl. neue Gemeinbedarfsflächen insgesamt 6. 0,90 0,90 Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Vorhabens Die Stadt Pforzheim plant, den Bereich des Schlachthofes und die angrenzenden Flächen neu zu strukturieren. Es soll ein innerstädtisches Gewerbegebiet mit verbesserter Qualität entwickelt werden. Das Konzept sieht für den Bereich gewerbliche Nutzungen für die bereits heute baulich genutzten Flächen vor. Das Quartier soll städtebaulich in das Umfeld eingebunden und gewerblich weiterentwickelt werden. Die Erschließung des Schlachthofes erfolgt über die Kleiststraße und weiterführend über die Blücherstraße sowie die Zeppelinstraße. Wesentliche schädliche Umweltauswirkungen, die über die bestehende Situation und Nutzungen hinausgehen, sind nicht zu erwarten. Der gewerblich genutzte Teil des Plangebietes ist bereits heute nahezu vollständig versiegelt. Änderung des FNP, Ausschnitt „Schlachthof“ Begründung zur Offenlage -4Durch ein innerstädtisches Gewerbegebiet und die damit verbundene Wiedernutzung von Flächen wird der Flächenverbrauch bzw. die Flächenversiegelung im Außenbereich maßgeblich verringert. 7. Umweltbericht 7.1. Schutzgebiete / geschützte Arten Es sind keine Schutzgebiete betroffen. Besonders geschützte Biotope sowie besonders und streng geschützte Arten sind nicht vorhanden. 7.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 7.2.1 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Der Flächennutzungsplan 2005 stellt zwar eine „Fläche für die Landwirtschaft“ dar, diese wird aber derzeit schon gewerblich genutzt. Es gibt keine Verbindung zu landwirtschaftlichen Nutzflächen oder Betrieben. Die Planänderung passt die Planaussage an den Bestand an. Die bestehende nahezu vollständige Versiegelung durch Gebäude und Verkehrsflächen würde auch ohne FNP-Änderung aufgrund der vorhandenen Nutzung weiterhin bestehen. Grünstrukturen befinden sich nur in geringem Umfang an den Rändern zu Straßen (Kleiststraße, Blücherstraße), zwischen den Grundstücken bzw. zur Bahntrasse hin. 7.2.2 Übersicht über die geprüften Alternativen Die Änderung der Plandarstellung bewirkt eine Anpassung der Plandarstellung an den tatsächlichen Bestand. Darüber hinaus soll ein Bebauungsplan für das Schlachthofareal ermöglicht werden, der ebenfalls im hier behandelten Planbereich Gewerbegebiet festsetzt. Insofern bieten sich weder räumliche noch inhaltliche Alternativen zur geplanten gewerblichen Nutzung. 7.2.3 Überblick über die Schutzgüter, die zu erwartenden Auswirkungen und deren Bewertung Einstufung der Eingriffe: (+) positiv / (o) neutral / (-) negativ / (--) erheblich negativ Schutzgut Bestand einschließlich Vorbelastungen Zu erwartende Auswirkungen Mensch / Siedlung gewerbliche Nutzungen (Entsorgungsbetrieb, Autowaschanlage) mit entsprechendem Verkehrsaufkommen, südlich abgegrenzt durch eine Bahnlinie, nördlich grenzt Wohnbebauung an; der LKW-Verkehr (Entsorgungsfahrzeuge) tangiert schon derzeit das Wohngebiet nördlich der Kleiststraße Spalten- und Kluftgrundwasserleiter (Muschelkalk) mit Deckschichten aus quartären bindigen bzw. schluffigen Lehmen bzw. anthropogenen, meist bindigen Auffüllungen, die die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers verringern; Schichtwasser ist temporär in den quartären Ablagerungen der Enzterrassen in ca. 7 – 9 m Tiefe zu erwarten, ein zusammenhängender Grundwasserkörper befindet sich in den Schichten des Oberen Buntsandsteins in ca. 20 m Tiefe; kein Oberflächengewässer; die geplante gewerbliche Baufläche wird keine Veränderungen bringen Wasser Änderung des FNP, Ausschnitt „Schlachthof“ die geplante gewerbliche Baufläche wird keine Veränderungen bringen Einstufung der Eingriffe (o) (o) Begründung zur Offenlage -5Arten / Biotope Geologie / Boden Klima / Luft Landschaftsbild / Erholungsfunktion nahezu vollständig versiegelte Grundstücke nahezu vollständig versiegelte Grundstücke mit acht Laubbäumen entlang der Kleiststraße und einer bewachsenen Böschung an der Blücherstraße die Flächen sind bereits überwiegend versiegelt bzw. anthropogen verändert (Abgrabungen, Aufschüttungen); die natürliche Bodenfruchtbarkeit, die Funktion des Bodens als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe sowie als Standort für natürliche Vegetation ist mit Ausnahme der Rand- / Grünbereiche bereits zerstört Stadt-Klimatop am Südhang des Enztales; keine Belege für eine Kaltluftbildung in Richtung benachbarter Siedlungsflächen; Emissionen durch den vorhandenen Lkw-Lieferverkehr; nahezu vollständig versiegelte Grundstücke mit Betriebsgebäuden und entsprechender Aufheizung Bebauung mit Betriebsgebäuden, keine Erholungsfunktion die geplante gewerbliche Baufläche wird keine Veränderungen bringen (o) die geplante gewerbliche Baufläche wird keine Veränderungen bringen (o) die geplante gewerbliche Baufläche wird keine Veränderungen bringen (o) die geplante gewerbliche Baufläche wird keine Veränderungen bringen (o) Da sich die Plandarstellung lediglich an die bestehende Nutzung anpasst, sind keine Umweltauswirkungen zu erwarten. Dementsprechend ist auch kein Ausgleich erforderlich. 7.3 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen Die unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen werden im Rahmen der üblichen Umweltüberwachung der damit befassten Umweltbehörden überprüft. 7.4 Zusammenfassung des Umweltberichtes Geplant ist die Darstellung einer ca. 0,9 ha großen gewerblichen Baufläche anstelle der Darstellung einer „Fläche für die Landwirtschaft“, die tatsächlich gewerblich genutzt wird. Da sich die Änderung der Plandarstellung lediglich an die tatsächliche Nutzung anpasst, sind keine Eingriffe zu erwarten. Pforzheim, 21.12.2009 Hol DA Änderung des FNP, Ausschnitt „Schlachthof“ Begründung zur Offenlage