2013-11-15 Energierechts-Jahrestagung Vortrag Wettbewerb

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42. Energierechtliche Jahrestagung
Wettbewerb und Handlungsfreiheit versus
Regulierung im Energiesektor
15. November 2013
Köln
Dr. Felix Engelsing
Vorsitzender
8. Beschlussabteilung
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15.11.2013
Übersicht
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1. Einleitung
2. Strommärkte
3. Gasmärkte
4. Konzessionen Strom-/Gasnetze
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15.11.2013
Einleitung
3
Walter Eucken (1891-1950): Sieben konstituierende
Prinzipien einer Wettbewerbsordnung
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
System freier Preise auf Märkten mit vielen Anbietern und
Nachfragern (vollkommene Konkurrenz)
Sicherung des Geldwertes
Sicherung offener Märkte
Gewährleistung des Privateigentums
Vertrags- und Handlungsfreiheit
Haftungsprinzip: „Wer Nutzen hat, muss Schaden tragen.“
Konstanz der Wirtschaftspolitik
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15.11.2013
Einleitung
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Wettbewerbsprinzipien im Energiesektor?
1.
System freier Preise? - EEG: Einspeisevorrang mit
Einspeisetarifen ohne Berücksichtigung von Nachfrage/Preis
2.
Sicherung des Geldwertes?
3.
Sicherung offener Märkte? – Wettbewerbsverzerrung durch
EEG auf konventionellem Erzeugungsmarkt und Binnenmarkt
4.
Gewährleistung des Privateigentums? - Stilllegungsverbot für
systemrelevante Kraftwerke
5.
Vertrags- und Handlungsfreiheit? Mehr als 40 Gesetze/VOen
+ Regulierung der BNetzA, EEG-Planwirtschaft
6.
Haftungsprinzip? – Regulatorische Vorgaben und Haftung
7.
Konstanz der Wirtschaftspolitik - Richtungsänderungen
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Einleitung
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Wettbewerb und Regulierung
Erzeugungsbereich: Wettbewerblicher Bereich
aber Planwirtschaft für Erneuerbare Energien
erzeugt Interventionsspirale: immer weitergehende
Regulierung der Erzeugung
Netze: natürliches Monopol
Regulierung von Netzzugang und Netzentgelten erforderlich
Vertrieb: Wettbewerblicher Bereich
wenig Regulierung
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15.11.2013
Strommärkte: Liberalisierung
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Folge der Liberalisierung: Wettbewerb zum Nutzen
der Verbraucher:
Preisanstieg Strom für Beschaffung Vertrieb, Marge seit 1998
nur um 5% gestiegen
Staatsanteil am Strompreis verdreifacht, heute ca. 50%
konventionelle Kraftwerkseinsatzsteuerung nach
Grenzkosten und Nachfrage
Integration der europäischen Strommärkte
räumliche Marktabgrenzung: Deutschland und Österreich
Entwicklung Market Coupling
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15.11.2013
Strommärkte: Situation Kraftwerke
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Börsenpreise europaweit gesunken
durch niedrigere CO2-Zertifikatepreise und Kohlepreise
EE-Einspeisung in DE
derzeit in Deutschland Überkapazitäten
Planungen neuer konventioneller Kraftwerke
beruhten auf höheren Börsenpreiserwartungen
Gaskraftwerke
gesunkene Benutzungsstunden, Erlöse und Spreads
„Mittagsdelle“ aufgrund PV-Einspeisung:
schlechte Rentabilität von Pumpspeicher-KW
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15.11.2013
Strommärkte: Erneuerbare Energien
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EEG-Strom: enorm angestiegen (auf fast 25%)
dargebotsabhängige Erzeugung
Planwirtschaft, nicht wettbewerblich
„Produce and forget“: Preis/Nachfrage egal
hohe Subventionen und Kosten
2014: 6,24 ct/KWh (in 6 Jahren um Faktor 6 gestiegen)
Umlagebetrag 2013: 23,6 Mrd. €
große regionale und soziale Umverteilung
Ausnahmen für energieintensive Industrie
Marktverzerrung (für konventionelle Kraftwerke)
wg. CO2-Zertifikatehandel keine CO2-Reduktion
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Strom: Regulierung Erzeugung
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Re-dispatch: enormer Anstieg
Winterreserve: Kontrahierung 2500 MW Leistung
Befugnisse BNetzA ausgeweitet: §§ 13, 16 EnWG
Umstellung Ausgleichsenergiepreise von „pay as bid“
zu „marginalem Preissystem“ (BK6 vom 25.10.2012)
Reservekraftwerksverordnung:
systemrelevante Kraftwerke sind auf Verlangen BNetzA gegen
Entschädigung weiterzubetreiben (Stillegungsverbot)
Irsching 4 und 5: Vertrag Tennet-Betreiber mit
Zustimmung BNetzA (über 10% Redispatch)
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15.11.2013
Strom: Wettbewerbliche Beurteilung
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Sachliche Marktabgrenzung
Erstabsatzmarkt: konventionelle Erzeugung + Importe
EEG-Strom
Regelenergiemarkt
Räumliche Marktabgrenzung
Erstabsatz: Deutschland und Österreich (keine Engpässe)
–
–
CWE-Gebiet: noch (-) – Korrelationen, market coupling
ebenso Sondergutachten Monopolkommission 5.9.2013
EEG-Strom: Deutschland
Regelenergie: Netzgebiet oder Deutschland
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15.11.2013
Strom: Wettbewerbliche Beurteilung
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Marktbeherrschung/Marktmacht
BGH E.ON/Eschwege 2008: Duopol RWE/E.ON
Pivotalanalyse, Sektorunterschung Januar 2011: Individuelle
Marktbeherrschung
Marktmacht RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW wesentl. gesunken
–
Abgabe Kapazitäten, vermehrte EEG-Einspeisung
BKartA: seit 2011 offen gelassen, ob Marktbeherrschung auf
konventionellem Erstabsatzmarkt noch besteht
–
–
Entscheidung RWE/SW Unna vom 5.12.2011
Sondergutachten Monopolkommission 5.9.2013: keine Marktmacht
(allerdings einige Annahmen fragwürdig, z.B. Bezugsrechte)
EEG-Strom: Planwirtschaft, keine Marktmacht
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15.11.2013
Strom: Wettbewerbliche Beurteilung
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Verstärkungswirkung durch vertikale Integration
bisher Untersagung vertikale Beteiligung durch RWE
+ E.ON an Stadtwerken wg. Kundenabschottung
seit RWE/SW Ahaus (Juni 2013) sieht BKartA in
Stadtwerke-Beteiligung keine Verstärkung mehr
keine Strategie der großen Stromkonzerne mehr, sich an
zahlreichen Stadtwerken zu beteiligen
aufgrund Marktentwicklungen nicht mehr plausibel, dass
Kundenabschottungsstrategie durch Erwerb von Stadtwerkebeteiligungen noch erfolgreich praktiziert werden könnte
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15.11.2013
Strommärkte: Endkunden
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Industriekunden: RLM-Kunden
bundesweiter Markt
positiv entwickelt
Haushaltskunden: SLP-Kunden
Haushaltsstrom: positiv entwickelt; Differenzierung zwischen
–
–
Grundversorgung
Sondervertragskunden
Ökostromangebote? - Kosten EEG-Strom werden sozialisiert
Heizstrom: Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen:
–
–
–
bisher Kunden gefangen, kaum Wechselmöglichkeiten
Nutzung als Speichermedium?
langsame Marktöffnung: Angebot über Portale, mehr Anbieter
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15.11.2013
Ausblick Strom: Mehr Wettbewerb!
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Fortentwicklung des EEG
Ziele
Begrenzung der Kosten
Anpassung an Nachfrage und Preise
Beseitigung von Marktverzerrungen
Mögliche Maßnahmen
verpflichtende Direktvermarktung für EE-Neuanlangen
Abschaffung fester Vergütungssätze
Abschaffung Einspeisevorrang und Reduzierung der
Entschädigung bei Netzrestriktionen
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15.11.2013
Ausblick Strom: Kapazitätsmärkte
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Vergütung gesicherter Leistung
„Ob“: Benötigen wir Leistungsvergütung überhaupt?
„Wie“: Wenn ja: Wie schaffen wir möglich wettbewerbliches
Modell der Leistungsvergütung?
„Ob“: Brauchen wir Leistungsmarkt?
energy-only-Markt: beinhaltet Vergütung gesicherter Leistung,
denn Energie muss zu bestimmten Zeitpunkt geliefert werden
derzeit Überkapazitäten, aber ab 2020?
europäische Lösung
Versorgungssicherheit: Strategische Reserve ausreichend?
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15.11.2013
Ausblick Strom
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„Wie?“ - Leistungsmarkt
stärkere Betonung des Leistungspreises
(auch bei Netzentgelten und Endkunden)
technologieneutral
keine Diskriminierung
marktliche Preisbildung, zulassen von Marktsignalen
möglichst großer Marktraum
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15.11.2013
Gasmärkte
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Wettbewerbsentwicklung im Gasmarkt
Gaspreise: Abkopplung Gaspreise von Ölpreisen
auf allen Stufen (Ende der Gas-Ölpreis-Kopplung)
Produktion: Überangebot von Gas:
shale-Gas-Förderung (insbes. USA)
LNG-Gas-Import (insbes. Katar)
Handel: mehr Gashandel durch Börse, aufbrechen
langfristiger Gaslieferverträge, Überangebot
Endkunden: positive Entwicklung, mehr Wechsel
RLM-Kunden (Industrie)
SLP-Kunden (Haushalt und Gewerbe)
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15.11.2013
Gasmärkte
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Regulierung BNetzA
Entry-/Exit-Modell
Ausgleichsenergie, Bilanzkreise
Zusammenlegung Marktgebiete zu Gaspool und NetConncet
Verfahren Kartellbehörden
Bundeskartellamt: Aufbrechen langfristiger Gaslieferverträge
Evaluierung der Auswirkungen
Sektoruntersuchung Gastransport: Begrenzung der Laufzeit
von Gaskapazitätsverträge
Verfahren EU-Kommission gegen Gazprom (Osteuropa)
Fusionsanmeldung Wintershall/Gazprom (EU-Kommission)
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15.11.2013
Gasmärkte: Fusion Gazprom /VNG
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Freigabeentscheidung BKartA vom 31.01.2012
Drittbeschwerde E.ON: Rücknahme nach Einigung mit
Gazprom im Schiedsgerichtsverfahren Gaslieferverträge
Importstufe (erstmalig ermittelt)
sachlich: Förderung und (Erst-)Absatz von Gas
räumlich: eher deutschlandweit als europaweit
hohe Marktzutrittsschranken
Einzelmarktbeherrschung Gazprom offengelassen
Oligopol Gazprom + Gasterra + Statoil offen gelassen
Verstärkungswirkung (vertikale Absatzsicherung) verneint
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15.11.2013
Ausländische Produzenten
Inländische Produzenten
z.B. Gazprom | Gasterra | Statoil I ExxonMobil |
Shell | DONG
Importstufe
Erschließung, Förderung und Absatz von Erdgas
Überregionale Ferngasgesellschaften
Händler
z.B. E.ON | Wingas/WIEH | RWE| VNG | Erdgas Münster
Markt für die Belieferung von regionalen Ferngasgesellschaften und
sonstigen großen Weiterverteilern
1. Stufe
Regionale Ferngasgesellschaften
z.B. GVS, enovos, E.ON-Töchter
Markt für die Belieferung von
regionalen und lokalen Weiterverteilern
2. Stufe
regionale Weiterverteiler
und Stadtwerke
Markt für die Belieferung von RLMKunden durch überregionale und
regionale Ferngasgesellschaften
Markt für die Belieferung von
RLM-Kunden durch regionale
und lokale Weiterverteiler
RLM-Kunden (Industrie)
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Markt für die Belieferung von
SLP-Kunden durch regionale
und lokale Weiterverteiler
3. Stufe
SLP-Kunden (Haushalte)
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Konzessionen Energienetze:
Wettbewerb um Markt?
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Wettbewerb um Markt grds. positiv
Wettbewerb im Markt durch Durchleitung:
Netzzugang und Netzentgelte umfassend reguliert
Auswahlstelle: Kommune (als Inhaber der
öffentlichen Straßen und Wege)
Bewerber: kommunale und private Unternehmen
wesentliche Wettbewerbsparameter festgelegt:
Preis und Leistung (Netzentgelt/Netzdienstleistung)
Begrenzung der Konzessionsabgabe durch KAV
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Konzessionen: Rechtsrahmen
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Vergaberecht §§ 97 ff. GWB nicht anwendbar, aber
EU-primärrechtliche Vergabeprinzipien
spezielle Regelung in § 46 EnWG
Gemeinden müssen öffentliche Wege für Betrieb von
Energienetzen diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen –
dafür KA ( begrenzt KAV)
Gesetzliche Laufzeitbegrenzung 20 Jahre
Ausschreibung auch bei Eigenbetrieben
§§ 19, 20 GWB anwendbar
Vergabe von Wegerechten durch Gemeinde ist
unternehmerische Tätigkeit (BGH 2008 Neue Trift)
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Gemeinsamer Leitfaden BKartA/BNetzA
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Gemeinsamer Leitfaden von BNetzA und BKartA vom
15. Dezember 2010
Einleitung
Zuständigkeiten
Kartell- und Vergaberecht: Sicherstellung der
wettbewerblichen Konzessionsvergabe
primär Kartellbehörden
Energiewirtschaftsrecht: Netzüberlassung und
regulatorische Folgefragen:
primär Regulierungsbehörden
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Missbrauch
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Marktmachtmissbrauch der Gemeinde bei Auswahl
(§ 19 GWB): vgl. Rn. 22 Leitfaden
Level Playing Field: Chancengleichheit für alle
Bewerber bzgl. Informationen und Auswahl
Rechtzeitige Ausschreibung und Bekanntmachung
Auswahlkriterien i.S.v. § 1 EnWG
keine Inhouse-Vergabe, keine Bevorzugung
kommunaler Unternehmen (insbes. § 46 Abs. 4
EnWG und Entstehungsgeschichte)
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Auswahlkriterien
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nur netzbezogene Ziele des § 1 EnWG: sicher,
preisgünstig, verbraucherfreundlich, effizient, umweltverträglich
nicht: finanzielle Interessen der Kommune
unzulässig: Erzeugungs- oder Vertriebsleistungen
Inhouse-Vergabe unzulässig, keine Bevorzugung
kommunaler Unternehmen
Nebenleistungsverbot des § 3 KAV
zulässig nur Eigenverbrauchsrabatte, Folgekosten- und
Verwaltungskostenbeiträge
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Verfahren Kartellbehörden
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1. Stufe: diskriminierungsfreies und transparentes
Auswahlverfahren mit Bekanntmachung
BKartA: Zusagenentscheidung Dinkelsbühl + Markkleeberg, 2011
2. Stufe: keine Inhouse-Vergabe durch Kommunen und
keine Bevorzugung kommunaler Unternehmen
BKartA: Missbrauchsverfügung Mettmann + Zusagenentscheidung
Pulheim, beide 2012
Bestätigung durch Rechtsprechung OLG Düsseldorf, 2013, und OLG
Schleswig, 2012 sowie VGH Baden-Württemberg, 2013
3. Stufe: Verfahren wegen zulässiger Auswahlkriterien
Auswahlkriterien: Ziele § 1 EnWG (sicher, preisgünstig,
verbraucherfreundlich, effizient, umweltverträglich)
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Verfahren Kartellbehörden
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Missbrauchsverfahren/–entscheidungen LKBen
Konsultation des BKartA
bei Auswahlverfahren in den großen Städten ist
BKartA vorab konsultiert worden
bzgl. kartell- und energierechtlicher Einschätzung
von Auswahlkriterien, Verfahren, Datenherausgabe
Stuttgart, Berlin, Hamburg, Leipzig
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Konzessionsvergabe: Urteile
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OLG Düsseldorf v. 9.01.2013 – VII-Verg 26/12
zweistufiges Verfahren zulässig: diskriminierungsfreies
Auswahlverfahren bzgl. Konzession nach § 46 EnWG
keine Inhouse-Vergabe (§ 46 Abs. 4 EnWG)
kein Verstoß gegen Art. 28 Abs. 2 GG
OLG Schleswig v. 22.11.2012 - 16 U (Kart) 22/12
Auswahlkriterien vorrangig Ziele § 1 EnWG, nicht: fiskalische
Interessen der Gemeinde
Nichtigkeit Konzessionsvertrag nach § 134 BGB
Revision eingelegt: mündliche Verhandlung vor dem BGH am
17.12.2013
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Volksbegehren und –entscheide
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Bürgerbegehren Stuttgart:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Stuttgart die Konzession und den
Betrieb der Netze für Wasser, Strom, Gas und Fernwärme
spätestens ab 1.1.2014 selbst übernimmt?“
unzulässig nach VGH Mannheim v. 22.8.2013
(Bestätigung von VG Stuttgart v. 29.4.2013)
nach § 21 GO BW unzulässig, da nach § 46 EnWG, §§ 19, 20
GWB diskriminierungsfreies Auswahlverfahren erforderlich
wg. § 46 Abs. 4 EnWG keine Inhouse-Vergabe
kein Verstoß gegen Art. 28 Abs. 2 GG
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15.11.2013
Volksbegehren und –entscheide
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in Hamburg: Volksentscheid am 22.09.2013
„Senat und Bürgerschaft unternehmen alle notwendigen und
zulässigen Schritte, um die Hamburger Strom-, Fernwärmeund Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die
Öffentliche Hand zu übernehmen. Verbindliches Ziel ist sozial
gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte
Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.“
50,9% der Teilnehmer dafür- 49,1% dagegen, Quorum erreicht
in Berlin: Volksentscheid am 03.11.2013
Abstimmung über Gesetz für die demokratische, ökologische
und soziale Energieversorgung in Berlin (EnergieVG)
Gründung von Anstalten des öffentlichen Rechts
gescheitert, da 24,1% der Wahlberechtigten (aber 83% der
Teilnehmer) mit Ja stimmten (25%-Quorum)
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42. Energierechtliche Jahrestagung
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Dr. Felix Engelsing
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