Luftbild 2012 Bezeichnung der Fläche FNP 2001 Bestand

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Luftbild 2012
FNP 2001
Bezeichnung der Fläche
Nr.
B-01
Name
Erweiterung
Kirchgassgraben
Lage
Westlicher Ortsrand
Kernstadt Bühl zwischen B3
Rheintalstraße und
Bestandsbebauung
Kirchgassmatten
Fläche
(ha)
3,65 ha
Bestand
Schutzgebiete
FFH-Gebiet "Bruch" westlich B 3 neu
Regionalplan
Siedlungsbereich (Z); Teilbereich
zwischen Bahn und Weg 9454 als
regionalplanerisch abgestimmter
Bereich für Siedlungserweiterung (V)
dargestellt
Darstellung FNP 2001
Landwirtschaft und sonstige Flächen,
Hochspannungsleitung, Bahngleis,
Altlast A 14 nördlich Bahngleis
Konflikte, Restriktionen
B 3 / K 3763 Rheinstraße Lärmschutz,
Gewerbe im Norden
Neufassung Flächennutzungsplan
Beschreibung
Geplante Darstellung
Geplante Wohnbaufläche, Grünfläche
Geplante Dichte/EW
80 EW/ha
Erschließung
Über Beethovenstraße vorbereitet.
Städtebauliche Bewertung
Standort mit Konflikten, die durch
planerische und bauliche Maßnahmen
lösbar sind; Lärmschutz erforderlich
Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht)
Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen
Die Fläche ist die letzte verfügbare Fläche in der Ebene im Bereich der Kernstadt Bühl. Sie ergänzt
ein bestehendes Wohngebiet und füllt die Lücke bis zur B 3 auf.
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind schädliche Umwelteinwirkungen der zukünftigen
Bewohner des Wohngebietes Kirchgassgraben durch Verkehrsgeräusche der B3 zu befürchten.
Im Rahmen des späteren Bebauungsplanverfahrens sind daher die aktiven und – falls zusätzlich
erforderlich - passiven Schallschutzmaßnahmen gutachterlich festzulegen.
Die geplante Darstellung im FNP 2030 berücksichtigt entsprechende Abstandsflächen zur B 3
(Grünflächen), die auch Raum für aktive Schallschutzmaßnahmen bieten.
Die Fläche nördlich des Gleiskörpers wird als Pufferfläche als eingeschränkte gewerbliche Baufläche
dargestellt.
Die Bewertung der Eingriffe gemäß der entsprechenden Arbeitshilfen und Richtlinien kann erst auf
Ebene der Bebauungsplanung erfolgen, da erst dann der Eingriff beziffert werden kann.
Luftbild 2012
Bezeichnung der Fläche
Nr.
B-02
Name
Hinterfeldweg
Lage
Bühl-Kappelwindeck,
südlich Hinterfeldweg
Obstwiesen
Fläche
(ha)
FNP 2001
1,68 ha
Bestand
Schutzgebiete
LSG angrenzend
Regionalplan
Siedlungsbereich (Z), Siedlungsfläche
Bestand, "weiße" Fläche
Darstellung FNP 2001
Geplante Wohnbaufläche
Konflikte, Restriktionen
Obstbäume, Erholung
Neufassung Flächennutzungsplan
Beschreibung
Geplante Darstellung
Geplante Wohnbaufläche
Geplante Dichte/EW
80 EW/ha
Erschließung
Über Hinterfeldweg.
Städtebauliche Bewertung
Übernahme aus FNP 2001:
Direkter Siedlungszusammenhang,
angebunden an städtische
Infrastruktur.
Eingrünung und angepasste Bauweise
zum LSG berücksichtigen.
Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht)
Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen
Das Gebiet Hinterfeldweg soll in die Entwurfsfassung übernommen werden, da es in direktem
Siedlungszusammenhang, angebunden an die städtische Infrastruktur, gelegen ist. Das Stadtzentrum
Bühl ist mit ca. 1.200 m Entfernung noch fußläufig und mit dem Fahrrad erreichbar. In der Kernstadt
Bühl und in unmittelbarer Umgebung gibt es bis auf die Fläche Kirchgassgraben kaum noch
verfügbare Flächen.
Eine Zurücknahme des nördlichen Teils, wie verschiedentlich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
angesprochen, wurde von der Verwaltung geprüft; im FNP 2030 soll jedoch die Gesamtfläche
dargestellt werden, um eine wirtschaftliche beidseitige Erschließung bzw. flexible Entwurfsvarianten
auf Bebauungsplanebene zu ermöglichen. Die Belange des Landschaftsbildes sind durch geeignete
Festsetzungen zur Gebäudehöhe und Bauvorschriften zur Dachgestaltung im Bebauungsplan zu
berücksichtigen.
Luftbild 2012
FNP 2001
Bezeichnung der Fläche
Nr.
B-05
Name
Hintere Honau
Lage
Bühl;
nordöstlicher Ortsrand
Fläche
(ha)
0,46 ha
Bestand
Schutzgebiete
Regionalplan
Siedlungsbereich (Z); Siedlungsfläche
Bestand, abgestimmter Bereich für
Siedlungserweiterung,
schutzbedürftiger Bereich für die
Erholung (Z)
Darstellung FNP 2001
Geplante Wohnbaufläche
Konflikte, Restriktionen
Obstwiesen, Baumbestand,
Lebensräume
Neufassung Flächennutzungsplan
Beschreibung
Geplante Darstellung
Geplante Wohnbaufläche (südl. Teil,
0,46 ha)
Geplante Dichte/EW
80 EW/ha
Erschließung
Über Honaustraße/Anne-Frank-Straße
Städtebauliche Bewertung
Übernahme der Teilfläche aus FNP
2001: Direkter Siedlungszusammenhang (Honaustraße/AnneFrank-Straße), angebunden an
städtische Infrastruktur.
Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht)
Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen
Kriterium zur Flächenbewertung war insbesondere die ökologische Qualität und der damit verbundene
Ausgleichsbedarf. Vor diesem Hintergrund hat sich die Stadt Bühl für die Zurücknahme der größeren
nördlichen Teilfläche "Hintere Honau" entschlossen.
Der kleinere südliche Teil der Fläche wurde in die Entwurfsfassung übernommen, um die
vorhandenen Erschließungsstraßen (Anne-Frank-Straße und Honaustraße) baulich zu ergänzen.
Der auf der verbleibenden Teilfläche vorhandene Baum- und Gehölzbestand, sowie die vorhandenen
Gebüschflächen sind jedoch von hoher ökologischer Bedeutung und mit einem entsprechend hohen
Ausgleichsbedarf ist im Rahmen des Bebauungsplans zu rechnen. Eine artenschutzrechtliche
Kartierung ist als Entscheidungsgrundlage, ob der Eingriff aus Artenschutzgründen vertretbar ist,
erforderlich.
Luftbild 2012
FNP 2001
Bezeichnung der Fläche
Nr.
A-01
Name
Im Feil
Lage
Im Norden von Altschweier,
in Verlängerung der Straße
"Feil". Innerörtliche
Grünfläche (Streuobstwiese)
und bestehende Bebauung
Am Weinpfad und Im Feil
Fläche
(ha)
1,36
(unbebaute Fläche)
Bestand
Schutzgebiete
Im Norden angrenzend
Landschaftsschutzgebiet
Regionalplan
Siedlungsfläche Bestand,
Schutzbedürftiger Bereich für die
Erholung (Z), LSG
Darstellung FNP 2001
Geplante Wohnbaufläche
Konflikte, Restriktionen
Immissionen durch angrenzende
Weinkellerei (Lärmschutz
Andienung/Freilagerfläche); angrenzende
Rebflächen Spitzmittelabdrift; Fläche tlw.
im Rebenaufbauplan Wertstufe 1,
Vorrangflur I
Neufassung Flächennutzungsplan
Beschreibung
Geplante Darstellung
Geplante Wohnbaufläche
Geplante Dichte/EW
50EW/ha
Erschließung
Über Am Weinpfad, Im Feil und den
Weg Flst.Nr. 3441 gut möglich
Städtebauliche Bewertung
Arrondierung des Siedlungskörpers,
besonders geeignet aufgrund der
Nähe zum Ortskern und
Infrastruktureinrichtungen
(Kindergarten, Schule), topografisch
günstig und gut erreichbar; Querung
L 83 zur Schule/KiGa notwendig.
Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht)
Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen
Die Fläche rundet die bestehende Bebauung im Norden von Altschweier ab und dient der
Innenentwicklung; der Ortskern von Altschweier, Schule und Kindergarten sind in ca. 300 - 500 m
Entfernung fußläufig gut zu erreichen. In diesem Zusammenhang könnte die Fußgängerquerung über
die L 83 (An der Mattenmühle) gestalterisch aufgewertet werden. Auch die Entfernung zur Kernstadt
Bühl ist mit rund 2 km zur Hauptstraße vergleichsweise gering.
Zur angrenzenden alteingesessenen Weinkellerei Paul Huber (Bühler Seite Nr. 59) sind
Abstände/Maßnahmen zum Schutz der zukünftigen Bewohner des Wohngebietes vor schädlichen
Umwelteinwirkungen erforderlich. Die Anfahrt zum Betriebsgelände erfolgt derzeit primär über die
Straße Im Feil. Es sind daher durch die An- und Abfahrt sowie die Be- und Entladung der Fahrzeuge
Störungen der Wohnbebauung, insbesondere während der Weinlese, zu befürchten. Es sollte geprüft
werden, ob die Anfahrt zum Betriebsgelände künftig über die Straße Bühler Seite abgewickelt werden
kann und für die Freilagerfläche der Weinkellerei aktive Lärmschutzmaßnahmen möglich sind.
Zum Landschaftsschutzgebiet ist auf eine ausreichende Eingrünung zu achten.
Luftbild 2012
Bezeichnung der Fläche
Nr.
BA-01
Name
Westlich Unterhauptfeld
Lage
Balzhofen, Teilfläche am
südlichen Ortsrand
Überwiegend Ackerland
Fläche
(ha)
FNP 2001
0,47 ha
Bestand
Schutzgebiete
Regionalplan
Regionalplanerisch abgestimmter
Bereich für Siedlungserweiterung,
überschwemmungsgefährdeter
Bereich bei Katastrophenhochwasser,
Bereich zur Sicherung von
Wasservorkommen
Darstellung FNP 2001
Landwirtschaft und sonstige Flächen
Konflikte, Restriktionen
Gering
Neufassung Flächennutzungsplan
Beschreibung
Geplante Darstellung
Geplante Wohnbaufläche
Geplante Dichte/EW
50EW/ha
Erschließung
Über die Riedstraße.
Städtebauliche Bewertung
Arrondierung, Ackerfläche
vergleichsweise konfliktfrei, gut zu
erschließen (Riedstraße)
Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht)
Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen
Die Fläche wird in den FNP 2030 aufgenommen, da sie eine gegenüberliegende Baureihe ergänzt,
ortskernnah liegt und von den untersuchten Balzhofener Flächen am geeignetsten ist.
Die Fläche ist bereits einseitig von der Riedstraße erschlossen. Deshalb und aufgrund der geringen
Flächengröße ist eine Entwicklung vertretbar, obwohl es sich um Flächen mit insgesamt wertvollen
Böden handelt. Zudem ist die Fläche regionalplanerisch abgestimmt.
Luftbild 2012
Bezeichnung der Fläche
Nr.
E-02
Name
Boschbühn/Zielenweg
Lage
Eisental, südlicher Ortsrand
in Verlängerung Zielenweg
Überwiegend Rebflächen
Fläche
(ha)
FNP 2001
2,92 ha
Bestand
Schutzgebiete
LSG angrenzend
Regionalplan
Siedlungsfläche Bestand, Regionaler
Grünzug (Z), LSG, Flächenhaftes
Naturdenkmal
Darstellung FNP 2001
Geplante Wohnbaufläche (ca. 0,5 ha),
Landwirtschaft und sonstige Flächen,
LSG
Konflikte, Restriktionen
LSG, Reg. Grünzug
Neufassung Flächennutzungsplan
Beschreibung
Geplante Darstellung
Geplante Wohnbaufläche, Grünfläche
Geplante Dichte/EW
50 EW/ha
Erschließung
Über Weinstraße bzw. Boschbühn und
Zielenweg, Bauabschnitte bilden
Städtebauliche Bewertung
Übernahme und Erweiterung, Abstand
Reben durch Eingrünung
Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht)
Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen
Die Fläche soll mit insgesamt ca. 2,92 ha (einschließlich der bereits im FNP 2001 enthaltenen Fläche
von ca. 0,53 ha) entwickelt werden. Die Flächen werden derzeit größtenteils als Rebflächen genutzt.
Aufgrund möglicher Spritzmittelabdrift ist mit den geplanten Bauflächen ein Abstand (nach gängiger
Rechtsprechung 20 m) zu den südöstlich angrenzenden Rebflächen einzuhalten. Diese
Abstandsflächen werden im FNP 2030 als Grünflächen dargestellt.
Die Flächenausweisung ermöglicht eine Erschließung/Querverbindung zwischen Weinstraße im
Süden zur Boschbühn im Norden. Zu berücksichtigen ist hierbei der holzverarbeitende Betrieb im
Süden an der Weinstraße. Die Betriebsfläche wird aus der geplanten Wohnbaufläche
herausgenommen und wie die vorhandene Umgebung (u.a. Weinstraße 72 und 74) als gemischte
Baufläche dargestellt. Die Konfliktbewältigung Gewerbe-Wohnen ist auf Ebene der
Bebauungsplanung im Zusammenhang mit der Erschließung und dem Umgang mit dem
Höhenversprung zu lösen (Abstandsfläche etc.).
Luftbild 2012
Bezeichnung der Fläche
Nr.
M-01
Name
Hofmatten
Lage
Moos, nördlicher Ortsrand in
Verlängerung und östlich
Buchenstraße
Derzeit Wiesen,
Obstbaumreihen, Acker
Fläche
(ha)
FNP 2001
1,82 ha
Bestand
Schutzgebiete
Regionalplan
Siedlungsfläche Bestand,
Regionalplanerisch abgestimmter
Bereich für Siedlungserweiterung,
überschwemmungsgefährdeter
Bereich bei Katastrophenhochwasser,
Bereich zur Sicherung von
Wasservorkommen
Darstellung FNP 2001
Geplante Wohnbaufläche sowie tlw.
Landwirtschaft und sonstige Flächen
(ca. 1,12 ha)
Konflikte, Restriktionen
Gering
Neufassung Flächennutzungsplan
Beschreibung
Geplante Darstellung
Geplante Wohnbaufläche
Geplante Dichte/EW
50 EW/ha
Erschließung
Über die Buchenstraße und
Heimatweg
Städtebauliche Bewertung
Übernahme und Erweiterung aufgrund
geringer Konflikte; BPlan in Aufstellung
Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht)
Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen
Für die Fläche wird derzeit ein Bebauungsplan mit Umweltbericht aufgestellt. Die Fläche liegt im
Stadtteil Moos ortskernnah in der der Nähe zu den sozialen Einrichtungen.
Die Bewertung der Eingriffe gemäß der entsprechenden Arbeitshilfen und Richtlinien erfolgt in diesem
Rahmen. Es ist eine großzügige Randeingrünung (Ausgleichsmaßnahmen) vorgesehen, die im FNP
2030 dargestellt wird.
Luftbild 2012
Bezeichnung der Fläche
Nr.
N-01
Name
Gebersbergstraße
Lage
Neusatz, Teil einer
innerörtlichen Freifläche
nördlich der
Gebersbergstraße,
Obstwiese, Holzlager
Fläche
(ha)
FNP 2001
0,15 ha
Bestand
Schutzgebiete
angrenzend LSG
Regionalplan
Regionaler Grünzug (Z), LSG,
Siedlungsfläche Bestand
(Interpretation)
Darstellung FNP 2001
Landwirtschaft und sonstige Flächen,
LSG (alte Abgrenzung)
Konflikte, Restriktionen
Obstbäume
Neufassung Flächennutzungsplan
Beschreibung
Geplante Darstellung
Geplante Wohnbaufläche
Geplante Dichte/EW
50 EW/ha (ca. 3-4 Baugrundstücke)
Erschließung
Bereits über die Gebersbergstraße
erschlossen
Städtebauliche Bewertung
Auffüllung der Lücke bis LSG als
Arrondierung
Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht)
Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen
Die Fläche ist aus städtebaulicher und landschaftsplanerischer Sicht unkritisch. Aufgrund der geringen
Größe der geplanten Arrondierung wird auch die Funktion des hier im Regionalplan festgelegten
Regionalen Grünzugs nicht wesentlich beeinträchtigt.
Zur Einbindung des Gebiets in die Landschaft ist auf eine Neuschaffung des Ortsrandes mit
entsprechender Eingrünung zu achten.
Luftbild 2012
FNP 2001
Bezeichnung der Fläche
Nr.
N-04
Name
M Schweighof
Lage
Neusatz-Waldmatt,
westlicher Ortsrand am
Wolfhagweg;
Rebflächen und
Aussiedlerhof
Fläche
(ha)
1,48 ha
Bestand
Schutzgebiete
WSG Zone IIIB, angrenzend LSG
Regionalplan
Regionaler Grünzug (Z),
schutzbedürftiger Bereich für die
Erholung (Z), flächenhaftes
Naturdenkmal
Darstellung FNP 2001
Landwirtschaft und sonstige Flächen,
geringfügig gemischte Baufläche
Bestand; LSG (alte Abgrenzung)
Konflikte, Restriktionen
Landschaft
Neufassung Flächennutzungsplan
Beschreibung
Geplante Darstellung
Geplante Wohnbaufläche
Geplante Dichte/EW
50 EW/ha
Erschließung
Über den Wolfhagweg von Norden und
Süden möglich.
Städtebauliche Bewertung
Aus landschaftlicher Sicht eher
ungünstig, jedoch als Arrondierung der
Ortslage möglich, Anbindung nach
Bühl über Rittersbach gegeben
Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht)
Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen
In Neusatz zeigt sich das Gebiet "Schweighof" in der Abwägung insgesamt geeigneter als die Fläche
"Heizler/Krämersbühn" und ist über Rittersbach näher zur Kernstadt gelegen. Das Gebiet hat zwar
Einfluss auf das benachbarte Landschaftsschutzgebiet, es besteht durch den im Gebiet vorhandenen
landwirtschaftlichen Betrieb jedoch eine Vorbelastung des Landschaftsbildes. Der durch das
Baugebiet zu erwartende Eingriff ist vergleichsweise gering, da es sich um ein reines (flurbereinigtes)
Rebengebiet handelt. Die entsprechenden Schutzabstände zu den Rebflächen (ca. 20 m) sind im
Rahmen der Bebauungsplanung zu berücksichtigen, ebenso die Zuordnung der Wohnbebauung im
Hinblick auf dem Landwirtschaftsbetrieb.
Die Fläche liegt im rechtskräftig ausgewiesenen Wasserschutzgebiet Landmatt des Zweckverbandes
Wasserversorgung Bühl und Umgebung, Zone IIIB.
Im Bebauungsplan sind umfassende Minimierungsmaßnahmen mit Blick auf die Auswirkungen auf
das Landschaftsbild erforderlich. Insbesondere ist eine systematische Durchgrünung und Eingrünung,
sowie eine landschaftsangepasste Bauweise zu berücksichtigen.
Luftbild 2012
Bezeichnung der Fläche
Nr.
OB-02
Name
Im Kinzhurst
Lage
Oberbruch, nördlicher
Ortsrand an der Straße
Kinzhurst
Acker, Obstwiesen
Fläche
(ha)
FNP 2001
0,41 ha
Bestand
Schutzgebiete
Regionalplan
Straße für regionalen Verkehr
(Anbindung an geplante Umgehung)
Regionaler Grünzug (Interpretation),
überschwemmungsgefährdeter
Bereich bei Katastrophenhochwasser,
Bereich zur Sicherung von
Wasservorkommen
Darstellung FNP 2001
Landwirtschaft und sonstige Flächen
Konflikte, Restriktionen
Gering, Obstbäume
Neufassung Flächennutzungsplan
Beschreibung
Geplante Darstellung
Geplante Wohnbaufläche
Geplante Dichte/EW
50 EW/ha
Erschließung
Über die Straße "Im Kinzhurst"
Städtebauliche Bewertung
Nördlicher Ortsrandabschluss als
Arrondierung; Verzicht auf größere
regionalplanerisch ausgewiesene
Baufläche "Kinzhurst".
Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht)
Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen
Die Fläche ist als nördliche Arrondierung von Oberbruch geeignet; da die Ortsumgehung nicht mehr
weiterverfolgt wird, sind keine Lärmbeeinträchtigungen mehr zu erwarten, daher kommt auch die
Ausweisung eine Wohnbaufläche infrage.
Bei der Planung ist auf eine Ortsrandgestaltung und entsprechende Eingrünung zu achten.
Die natürlichen Bodenfunktionen auf der Fläche sind insgesamt hoch bewertet. Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen für das Schutzgut Boden müssen die durch die Wohnbaufläche in Anspruch
genommenen Flächen berücksichtigen.
V-02
Luftbild 2012
Bezeichnung der Fläche
Nr.
V-02
Name
Westlich Oberhof/Rehbühn
Lage
Vimbuch, westlicher Ortsrand
westlich Oberhofstraße Höhe
"Windeckblick"
Wiesen, Obstbäume
Fläche
(ha)
FNP 2001
1,23 ha
Bestand
Schutzgebiete
Regionalplan
Regionalplanerisch abgestimmter
Bereich für Siedlungserweiterung,
Überschwemmungsgefährdeter
Bereich bei Katastrophenhochwasser
Darstellung FNP 2001
Landwirtschaft und sonstige Flächen
Konflikte, Restriktionen
Obstbaumbestand, Lebensräume
Artenschutz
Neufassung Flächennutzungsplan
Beschreibung
Geplante Darstellung
Geplante Wohnbaufläche
Geplante Dichte/EW
50 EW/ha
Erschließung
Über "Windeckblick" bzw. den Weg
Flst.Nr. 2142 möglich
Städtebauliche Bewertung
Im verkleinerten Flächenumgriff als
Arrondierung des Ortsrandes noch
vertretbar; auf Eingrünung achten.
Immissionen des landwirtschaftlichen
Betriebs berücksichtigen.
Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht)
Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen
Das Gebiet wird von (Streu-) Obstwiesen und Ackerflächen mit teilweise altem Baumbestand geprägt;
im Hinblick auf das Landschaftsbild und zum Schutz von Arten und ihren Lebensräumen ist eine
bauliche Entwicklung in diesen Bereich hinein nur als Arrondierung des Ortsrandes, wie im FNPEntwurf 2030 dargestellt, vertretbar. Im Bebauungsplan sind umfassende Minimierungsmaßnahmen
mit Blick auf die Auswirkungen auf das Landschaftsbild erforderlich. Insbesondere ist eine
landschaftsgerechte Eingrünung und entsprechend angepasste Bauweise zu berücksichtigen.
Luftbild 2012
FNP 2001
Bezeichnung der Fläche
Nr.
V-03
Name
Östliche Verlängerung
Kirchspielweg
Lage
Vimbuch, innerörtliche
Freifläche in Verlängerung
Kirchspielweg nach Osten
Fläche
(ha)
0,93 ha
Bestand
Schutzgebiete
Regionalplan
Überschwemmungsgefährdeter
Bereich bei Katastrophenhochwasser,
Bereich zur Sicherung von
Wasservorkommen
Darstellung FNP 2001
Landwirtschaft und sonstige Flächen
Konflikte, Restriktionen
Angrenzendes Gewerbe (Betonwerk)
(durch Abstand Obstwiese Lärmschutz
eingehalten); 2 Hofstellen
landwirtschaftlicher
Nebenerwerbsbetriebe grenzen an
(Tierhaltung)
Neufassung Flächennutzungsplan
Beschreibung
Geplante Darstellung
Geplante Wohnbaufläche
Geplante Dichte/EW
50 EW/ha
Erschließung
In Verlängerung des Kirchspielwegs
über den Bauplatz 3884
Städtebauliche Bewertung
Arrondierung der bestehenden
innerörtlichen Bebauung, zentrale
Lage: Vorteilhaft wäre eine
Fußwegeverbindung zur Seimelstr./Vimbucher Straße/Gemeindehaus
Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht)
Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen
Die Fläche ist aus städtebaulicher Sicht geeignet und dient der Innenentwicklung.
Es besteht ein Bebauungsplanaufstellungsbeschluss von 2005.
Luftbild 2012
Bezeichnung der Fläche
Nr.
W-01
Name
W Brachfeld
Lage
Östlicher Ortsrand von
Weitenung in Verlängerung
der Brachfeldstraße
(Ottenhofen)
Derzeit Ackerland
Fläche
(ha)
FNP 2001
1,94 ha
Bestand
Schutzgebiete
- (HWK prüfen)
Regionalplan
Regionalplanerisch abgestimmter
Bereich der Siedlungserweiterung;
Überschwemmungsgefährdeter
Bereich bei Katastrophenhochwasser
(G), Bereich zur Sicherung von
Wasservorkommen (G)
Darstellung FNP 2001
Landwirtschaft und sonstige Flächen
Konflikte, Restriktionen
Gering, allerdings Verlust wertvoller
Ackerflächen (Landwirtschaftsbetrieb
Decker)
Neufassung Flächennutzungsplan
Beschreibung
Geplante Darstellung
Geplante Wohnbaufläche
Geplante Dichte/EW
50 EW/ha
Erschließung
Über die Brachfeldstraße und
Anbindungen an die Gutenbergstraße
gut möglich.
Städtebauliche Bewertung
Gute Eignung als Wohnbaufläche
aufgrund geringer Restriktionen,
topografisch ebene Fläche, in
Weitenung sind Schule, Kindergarten
sowie einzelne Nahversorgung
(Bäcker, Laden) vorhanden, gute
Anbindung an ÖPNV
Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht)
Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen
Die Fläche ist aus städtebaulicher und landschaftsplanerischer Sicht gut geeignet und weist wenig
Restriktionen auf. Im Stadtteil Weitenung sind alle relevanten Infrastruktur- und
Nahversorgungseinrichtungen vorhanden.
Durch die Verkleinerung der Fläche von 3,49 auf 1,94 ha im Entwurf kann der zu erwartende Eingriff in
das Schutzgut Boden deutlich reduziert werden. Zur Einbindung des Gebiets in die Landschaft ist auf
eine Neuschaffung des Ortsrandes mit entsprechender Eingrünung, ggf. als öffentliche Flächen, zu
achten. Es ist möglich, dass am Gebietsrand ist ein Regenrückhaltebecken geplant werden muss.
Restriktionen ergeben sich möglicherweise aus der neuen Hochwassergefahrenkarte, die derzeit noch
nicht vorliegt. Bei den Flächen handelt es sich zum Teil um hofnahe Flächen des landwirtschaftlichen
Haupterwerbsbetriebes Decker.
Luftbild 2012
Bezeichnung der Fläche
Nr.
OTW-03
Name
Lindenbuckel-Falkenreben
Erweiterung
Lage
Ottersweier
Innerörtliche Freifläche
zwischen Hauptstraße,
Lindenstraße und Hubstraße
Obstwiesen, Landwirtschaft
Fläche
(ha)
FNP 2001
1,06 ha
Bestand
Schutzgebiete
WSG Zone IIIB
Regionalplan
Regionalplanerisch abgestimmter
Bereich für Siedlungserweiterung (G)
Bereich zur Sicherung von
Wasservorkommen (G)
Darstellung FNP 2001
Geplante Wohnbaufläche
Konflikte, Restriktionen
Obstbäume
Neufassung Flächennutzungsplan
Beschreibung
Geplante Darstellung
Geplante Wohnbaufläche
Geplante Dichte/EW
50 EW/ha
Erschließung
Über Teilbereich 1 (BPlan
Lindenbuckel-Falkenreben)
vorbereitet.
Städtebauliche Bewertung
Geeignete Erweiterungsfläche
Innenentwicklung
Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht)
Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen
Die Fläche ist als 2. Bauabschnitt des Bereichs Lindenbuckel-Falkenreben bereits geplant und
städtebaulich sinnvoll, da es der Innenentwicklung dient und vorhandene/vorbereitete
Erschließungsanlagen ergänzt.
Die betroffenen Umweltbelange sind zu erheben und in die Abwägung einzustellen.
Luftbild 2012
Bezeichnung der Fläche
Nr.
OTW-04
Name
Geiersbühn
Lage
Ottersweier
Innerörtliche Freifläche
zwischen Europastraße,
Straßburger Straße,
Hauptstraße und
Eisenbahnstraße
Fläche
(ha)
FNP 2001
0,68 ha (Übernahme)
Bestand
Schutzgebiete
WSG Zone IIIA
Regionalplan
Siedlungsfläche Bestand
Darstellung FNP 2001
Geplante Wohnbaufläche (ca. 1,95 ha,
davon 1,27 ha Rückgabe)
Konflikte, Restriktionen
Obstbäume
Neufassung Flächennutzungsplan
Beschreibung
Geplante Darstellung
Geplante Wohnbaufläche (Südteil),
Grünfläche (Nordteil)
Geplante Dichte/EW
50 EW/ha
Erschließung
Über Bachstr./Eisenbahnstr./
Hauptstraße.; Ggf. auch in
Verlängerung der Straßburger Str.
möglich.
Städtebauliche Bewertung
Fläche dient der Innenentwicklung
Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht)
Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen
Es handelt sich um die Übernahme einer bereits im FNP 2001 dargestellten Fläche:
Der verbliebene südliche Teil der Fläche Geiersbühn dient der Entwicklung einer innerörtlichen
Freifläche und somit der Innenentwicklung.
Die betroffenen Umweltbelange sind zu erheben und in die Abwägung einzustellen.
Luftbild 2012
FNP 2001
Bezeichnung der Fläche
Nr.
OTW-05
Name
Oberes Rötzenfeld
Lage
Ottersweier
Innerörtliche Freifläche
zwischen Laufer Straße und
Römerstraße
Rebfläche
Fläche
(ha)
1,18 ha
Bestand
Schutzgebiete
WSG Zone IIIB
Regionalplan
Regionalplanerisch abgestimmter
Bereich für Siedlungserweiterung (G)
Bereich zur Sicherung von
Wasservorkommen (G)
Darstellung FNP 2001
Geplante Wohnbaufläche
Konflikte, Restriktionen
Baumbestand, Abstand Dorfbach
Neufassung Flächennutzungsplan
Beschreibung
Geplante Darstellung
Geplante Wohnbaufläche
Geplante Dichte/EW
50 EW/ha
Erschließung
Über Laufer Straße bzw. Römerstraße
Städtebauliche Bewertung
Innenentwicklung, ausreichend
Abstand zu Dorfbach und Grüngürtel
Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht)
Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen
Es handelt sich um die Übernahme einer bereits im FNP 2001 dargestellten Fläche:
Die Flächendarstellung dient der Entwicklung einer innerörtlichen Freifläche und somit der
Innenentwicklung.
Die betroffenen Umweltbelange sind zu erheben und in die Abwägung einzustellen.
Die FNP-Darstellung berücksichtigt einen Abstand zum Gewässer von ca. 5m. Eine entsprechende
Eingrünung und bauliche Gestaltung zum Bachlauf hin ist im Bebauungsplan zu berücksichtigen.
Luftbild 2012
FNP 2001
Bezeichnung der Fläche
Nr.
OTW-06
Name
Südl. Tanzbühl, Fläche 2
Lage
Ottersweier
Südlicher Ortsrand, südlich
Schule, derzeit Obstanbau
Fläche
(ha)
0,92 ha
Bestand
Schutzgebiete
LSG angrenzend
Regionalplan
Angrenzend Regionaler Grünzug (Z),
Schutzbedürftiger Bereich für die
Erholung (Z), Bereich zur Sicherung
von Wasservorkommen (G)
Darstellung FNP 2001
Landwirtschaft und sonstige Flächen,
LSG
Konflikte, Restriktionen
Gering
Neufassung Flächennutzungsplan
Beschreibung
Geplante Darstellung
Geplante Fläche für den Gemeinbedarf
(Schulerweiterung)
Geplante Dichte/EW
Erschließung
Über den Bestand
Städtebauliche Bewertung
Bedarf aufgrund potentieller
Ganztagsbetreuung; Eingrünung zum
LSG
Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht)
Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen
Die Fläche grenzt im Süden an das LSG an und besteht im südlichen Teil aus ökologisch wertvollen
Flachlandmähwiesen.
Die Fläche soll zur Sicherung des Schulstandortes Ottersweier in den FNP 2030 aufgenommen
werden. Welche Flächenanteile für eine Bebauung in Anspruch genommen werden, ist derzeit noch
nicht absehbar. Die Abwägung entsprechender Umweltbelange und die Bewertung der Eingriffe
erfolgt im Rahmen der Bebauungsplanung. Der Eingriff könnte wesentlich verringert werden, wenn die
wertvollen Wiesenflächen dauerhaft erhalten blieben.
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