Luftbild 2012 FNP 2001 Bezeichnung der Fläche Nr. B-01 Name Erweiterung Kirchgassgraben Lage Westlicher Ortsrand Kernstadt Bühl zwischen B3 Rheintalstraße und Bestandsbebauung Kirchgassmatten Fläche (ha) 3,65 ha Bestand Schutzgebiete FFH-Gebiet "Bruch" westlich B 3 neu Regionalplan Siedlungsbereich (Z); Teilbereich zwischen Bahn und Weg 9454 als regionalplanerisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung (V) dargestellt Darstellung FNP 2001 Landwirtschaft und sonstige Flächen, Hochspannungsleitung, Bahngleis, Altlast A 14 nördlich Bahngleis Konflikte, Restriktionen B 3 / K 3763 Rheinstraße Lärmschutz, Gewerbe im Norden Neufassung Flächennutzungsplan Beschreibung Geplante Darstellung Geplante Wohnbaufläche, Grünfläche Geplante Dichte/EW 80 EW/ha Erschließung Über Beethovenstraße vorbereitet. Städtebauliche Bewertung Standort mit Konflikten, die durch planerische und bauliche Maßnahmen lösbar sind; Lärmschutz erforderlich Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht) Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen Die Fläche ist die letzte verfügbare Fläche in der Ebene im Bereich der Kernstadt Bühl. Sie ergänzt ein bestehendes Wohngebiet und füllt die Lücke bis zur B 3 auf. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind schädliche Umwelteinwirkungen der zukünftigen Bewohner des Wohngebietes Kirchgassgraben durch Verkehrsgeräusche der B3 zu befürchten. Im Rahmen des späteren Bebauungsplanverfahrens sind daher die aktiven und – falls zusätzlich erforderlich - passiven Schallschutzmaßnahmen gutachterlich festzulegen. Die geplante Darstellung im FNP 2030 berücksichtigt entsprechende Abstandsflächen zur B 3 (Grünflächen), die auch Raum für aktive Schallschutzmaßnahmen bieten. Die Fläche nördlich des Gleiskörpers wird als Pufferfläche als eingeschränkte gewerbliche Baufläche dargestellt. Die Bewertung der Eingriffe gemäß der entsprechenden Arbeitshilfen und Richtlinien kann erst auf Ebene der Bebauungsplanung erfolgen, da erst dann der Eingriff beziffert werden kann. Luftbild 2012 Bezeichnung der Fläche Nr. B-02 Name Hinterfeldweg Lage Bühl-Kappelwindeck, südlich Hinterfeldweg Obstwiesen Fläche (ha) FNP 2001 1,68 ha Bestand Schutzgebiete LSG angrenzend Regionalplan Siedlungsbereich (Z), Siedlungsfläche Bestand, "weiße" Fläche Darstellung FNP 2001 Geplante Wohnbaufläche Konflikte, Restriktionen Obstbäume, Erholung Neufassung Flächennutzungsplan Beschreibung Geplante Darstellung Geplante Wohnbaufläche Geplante Dichte/EW 80 EW/ha Erschließung Über Hinterfeldweg. Städtebauliche Bewertung Übernahme aus FNP 2001: Direkter Siedlungszusammenhang, angebunden an städtische Infrastruktur. Eingrünung und angepasste Bauweise zum LSG berücksichtigen. Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht) Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen Das Gebiet Hinterfeldweg soll in die Entwurfsfassung übernommen werden, da es in direktem Siedlungszusammenhang, angebunden an die städtische Infrastruktur, gelegen ist. Das Stadtzentrum Bühl ist mit ca. 1.200 m Entfernung noch fußläufig und mit dem Fahrrad erreichbar. In der Kernstadt Bühl und in unmittelbarer Umgebung gibt es bis auf die Fläche Kirchgassgraben kaum noch verfügbare Flächen. Eine Zurücknahme des nördlichen Teils, wie verschiedentlich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung angesprochen, wurde von der Verwaltung geprüft; im FNP 2030 soll jedoch die Gesamtfläche dargestellt werden, um eine wirtschaftliche beidseitige Erschließung bzw. flexible Entwurfsvarianten auf Bebauungsplanebene zu ermöglichen. Die Belange des Landschaftsbildes sind durch geeignete Festsetzungen zur Gebäudehöhe und Bauvorschriften zur Dachgestaltung im Bebauungsplan zu berücksichtigen. Luftbild 2012 FNP 2001 Bezeichnung der Fläche Nr. B-05 Name Hintere Honau Lage Bühl; nordöstlicher Ortsrand Fläche (ha) 0,46 ha Bestand Schutzgebiete Regionalplan Siedlungsbereich (Z); Siedlungsfläche Bestand, abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung, schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Z) Darstellung FNP 2001 Geplante Wohnbaufläche Konflikte, Restriktionen Obstwiesen, Baumbestand, Lebensräume Neufassung Flächennutzungsplan Beschreibung Geplante Darstellung Geplante Wohnbaufläche (südl. Teil, 0,46 ha) Geplante Dichte/EW 80 EW/ha Erschließung Über Honaustraße/Anne-Frank-Straße Städtebauliche Bewertung Übernahme der Teilfläche aus FNP 2001: Direkter Siedlungszusammenhang (Honaustraße/AnneFrank-Straße), angebunden an städtische Infrastruktur. Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht) Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen Kriterium zur Flächenbewertung war insbesondere die ökologische Qualität und der damit verbundene Ausgleichsbedarf. Vor diesem Hintergrund hat sich die Stadt Bühl für die Zurücknahme der größeren nördlichen Teilfläche "Hintere Honau" entschlossen. Der kleinere südliche Teil der Fläche wurde in die Entwurfsfassung übernommen, um die vorhandenen Erschließungsstraßen (Anne-Frank-Straße und Honaustraße) baulich zu ergänzen. Der auf der verbleibenden Teilfläche vorhandene Baum- und Gehölzbestand, sowie die vorhandenen Gebüschflächen sind jedoch von hoher ökologischer Bedeutung und mit einem entsprechend hohen Ausgleichsbedarf ist im Rahmen des Bebauungsplans zu rechnen. Eine artenschutzrechtliche Kartierung ist als Entscheidungsgrundlage, ob der Eingriff aus Artenschutzgründen vertretbar ist, erforderlich. Luftbild 2012 FNP 2001 Bezeichnung der Fläche Nr. A-01 Name Im Feil Lage Im Norden von Altschweier, in Verlängerung der Straße "Feil". Innerörtliche Grünfläche (Streuobstwiese) und bestehende Bebauung Am Weinpfad und Im Feil Fläche (ha) 1,36 (unbebaute Fläche) Bestand Schutzgebiete Im Norden angrenzend Landschaftsschutzgebiet Regionalplan Siedlungsfläche Bestand, Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Z), LSG Darstellung FNP 2001 Geplante Wohnbaufläche Konflikte, Restriktionen Immissionen durch angrenzende Weinkellerei (Lärmschutz Andienung/Freilagerfläche); angrenzende Rebflächen Spitzmittelabdrift; Fläche tlw. im Rebenaufbauplan Wertstufe 1, Vorrangflur I Neufassung Flächennutzungsplan Beschreibung Geplante Darstellung Geplante Wohnbaufläche Geplante Dichte/EW 50EW/ha Erschließung Über Am Weinpfad, Im Feil und den Weg Flst.Nr. 3441 gut möglich Städtebauliche Bewertung Arrondierung des Siedlungskörpers, besonders geeignet aufgrund der Nähe zum Ortskern und Infrastruktureinrichtungen (Kindergarten, Schule), topografisch günstig und gut erreichbar; Querung L 83 zur Schule/KiGa notwendig. Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht) Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen Die Fläche rundet die bestehende Bebauung im Norden von Altschweier ab und dient der Innenentwicklung; der Ortskern von Altschweier, Schule und Kindergarten sind in ca. 300 - 500 m Entfernung fußläufig gut zu erreichen. In diesem Zusammenhang könnte die Fußgängerquerung über die L 83 (An der Mattenmühle) gestalterisch aufgewertet werden. Auch die Entfernung zur Kernstadt Bühl ist mit rund 2 km zur Hauptstraße vergleichsweise gering. Zur angrenzenden alteingesessenen Weinkellerei Paul Huber (Bühler Seite Nr. 59) sind Abstände/Maßnahmen zum Schutz der zukünftigen Bewohner des Wohngebietes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich. Die Anfahrt zum Betriebsgelände erfolgt derzeit primär über die Straße Im Feil. Es sind daher durch die An- und Abfahrt sowie die Be- und Entladung der Fahrzeuge Störungen der Wohnbebauung, insbesondere während der Weinlese, zu befürchten. Es sollte geprüft werden, ob die Anfahrt zum Betriebsgelände künftig über die Straße Bühler Seite abgewickelt werden kann und für die Freilagerfläche der Weinkellerei aktive Lärmschutzmaßnahmen möglich sind. Zum Landschaftsschutzgebiet ist auf eine ausreichende Eingrünung zu achten. Luftbild 2012 Bezeichnung der Fläche Nr. BA-01 Name Westlich Unterhauptfeld Lage Balzhofen, Teilfläche am südlichen Ortsrand Überwiegend Ackerland Fläche (ha) FNP 2001 0,47 ha Bestand Schutzgebiete Regionalplan Regionalplanerisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung, überschwemmungsgefährdeter Bereich bei Katastrophenhochwasser, Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen Darstellung FNP 2001 Landwirtschaft und sonstige Flächen Konflikte, Restriktionen Gering Neufassung Flächennutzungsplan Beschreibung Geplante Darstellung Geplante Wohnbaufläche Geplante Dichte/EW 50EW/ha Erschließung Über die Riedstraße. Städtebauliche Bewertung Arrondierung, Ackerfläche vergleichsweise konfliktfrei, gut zu erschließen (Riedstraße) Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht) Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen Die Fläche wird in den FNP 2030 aufgenommen, da sie eine gegenüberliegende Baureihe ergänzt, ortskernnah liegt und von den untersuchten Balzhofener Flächen am geeignetsten ist. Die Fläche ist bereits einseitig von der Riedstraße erschlossen. Deshalb und aufgrund der geringen Flächengröße ist eine Entwicklung vertretbar, obwohl es sich um Flächen mit insgesamt wertvollen Böden handelt. Zudem ist die Fläche regionalplanerisch abgestimmt. Luftbild 2012 Bezeichnung der Fläche Nr. E-02 Name Boschbühn/Zielenweg Lage Eisental, südlicher Ortsrand in Verlängerung Zielenweg Überwiegend Rebflächen Fläche (ha) FNP 2001 2,92 ha Bestand Schutzgebiete LSG angrenzend Regionalplan Siedlungsfläche Bestand, Regionaler Grünzug (Z), LSG, Flächenhaftes Naturdenkmal Darstellung FNP 2001 Geplante Wohnbaufläche (ca. 0,5 ha), Landwirtschaft und sonstige Flächen, LSG Konflikte, Restriktionen LSG, Reg. Grünzug Neufassung Flächennutzungsplan Beschreibung Geplante Darstellung Geplante Wohnbaufläche, Grünfläche Geplante Dichte/EW 50 EW/ha Erschließung Über Weinstraße bzw. Boschbühn und Zielenweg, Bauabschnitte bilden Städtebauliche Bewertung Übernahme und Erweiterung, Abstand Reben durch Eingrünung Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht) Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen Die Fläche soll mit insgesamt ca. 2,92 ha (einschließlich der bereits im FNP 2001 enthaltenen Fläche von ca. 0,53 ha) entwickelt werden. Die Flächen werden derzeit größtenteils als Rebflächen genutzt. Aufgrund möglicher Spritzmittelabdrift ist mit den geplanten Bauflächen ein Abstand (nach gängiger Rechtsprechung 20 m) zu den südöstlich angrenzenden Rebflächen einzuhalten. Diese Abstandsflächen werden im FNP 2030 als Grünflächen dargestellt. Die Flächenausweisung ermöglicht eine Erschließung/Querverbindung zwischen Weinstraße im Süden zur Boschbühn im Norden. Zu berücksichtigen ist hierbei der holzverarbeitende Betrieb im Süden an der Weinstraße. Die Betriebsfläche wird aus der geplanten Wohnbaufläche herausgenommen und wie die vorhandene Umgebung (u.a. Weinstraße 72 und 74) als gemischte Baufläche dargestellt. Die Konfliktbewältigung Gewerbe-Wohnen ist auf Ebene der Bebauungsplanung im Zusammenhang mit der Erschließung und dem Umgang mit dem Höhenversprung zu lösen (Abstandsfläche etc.). Luftbild 2012 Bezeichnung der Fläche Nr. M-01 Name Hofmatten Lage Moos, nördlicher Ortsrand in Verlängerung und östlich Buchenstraße Derzeit Wiesen, Obstbaumreihen, Acker Fläche (ha) FNP 2001 1,82 ha Bestand Schutzgebiete Regionalplan Siedlungsfläche Bestand, Regionalplanerisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung, überschwemmungsgefährdeter Bereich bei Katastrophenhochwasser, Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen Darstellung FNP 2001 Geplante Wohnbaufläche sowie tlw. Landwirtschaft und sonstige Flächen (ca. 1,12 ha) Konflikte, Restriktionen Gering Neufassung Flächennutzungsplan Beschreibung Geplante Darstellung Geplante Wohnbaufläche Geplante Dichte/EW 50 EW/ha Erschließung Über die Buchenstraße und Heimatweg Städtebauliche Bewertung Übernahme und Erweiterung aufgrund geringer Konflikte; BPlan in Aufstellung Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht) Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen Für die Fläche wird derzeit ein Bebauungsplan mit Umweltbericht aufgestellt. Die Fläche liegt im Stadtteil Moos ortskernnah in der der Nähe zu den sozialen Einrichtungen. Die Bewertung der Eingriffe gemäß der entsprechenden Arbeitshilfen und Richtlinien erfolgt in diesem Rahmen. Es ist eine großzügige Randeingrünung (Ausgleichsmaßnahmen) vorgesehen, die im FNP 2030 dargestellt wird. Luftbild 2012 Bezeichnung der Fläche Nr. N-01 Name Gebersbergstraße Lage Neusatz, Teil einer innerörtlichen Freifläche nördlich der Gebersbergstraße, Obstwiese, Holzlager Fläche (ha) FNP 2001 0,15 ha Bestand Schutzgebiete angrenzend LSG Regionalplan Regionaler Grünzug (Z), LSG, Siedlungsfläche Bestand (Interpretation) Darstellung FNP 2001 Landwirtschaft und sonstige Flächen, LSG (alte Abgrenzung) Konflikte, Restriktionen Obstbäume Neufassung Flächennutzungsplan Beschreibung Geplante Darstellung Geplante Wohnbaufläche Geplante Dichte/EW 50 EW/ha (ca. 3-4 Baugrundstücke) Erschließung Bereits über die Gebersbergstraße erschlossen Städtebauliche Bewertung Auffüllung der Lücke bis LSG als Arrondierung Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht) Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen Die Fläche ist aus städtebaulicher und landschaftsplanerischer Sicht unkritisch. Aufgrund der geringen Größe der geplanten Arrondierung wird auch die Funktion des hier im Regionalplan festgelegten Regionalen Grünzugs nicht wesentlich beeinträchtigt. Zur Einbindung des Gebiets in die Landschaft ist auf eine Neuschaffung des Ortsrandes mit entsprechender Eingrünung zu achten. Luftbild 2012 FNP 2001 Bezeichnung der Fläche Nr. N-04 Name M Schweighof Lage Neusatz-Waldmatt, westlicher Ortsrand am Wolfhagweg; Rebflächen und Aussiedlerhof Fläche (ha) 1,48 ha Bestand Schutzgebiete WSG Zone IIIB, angrenzend LSG Regionalplan Regionaler Grünzug (Z), schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Z), flächenhaftes Naturdenkmal Darstellung FNP 2001 Landwirtschaft und sonstige Flächen, geringfügig gemischte Baufläche Bestand; LSG (alte Abgrenzung) Konflikte, Restriktionen Landschaft Neufassung Flächennutzungsplan Beschreibung Geplante Darstellung Geplante Wohnbaufläche Geplante Dichte/EW 50 EW/ha Erschließung Über den Wolfhagweg von Norden und Süden möglich. Städtebauliche Bewertung Aus landschaftlicher Sicht eher ungünstig, jedoch als Arrondierung der Ortslage möglich, Anbindung nach Bühl über Rittersbach gegeben Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht) Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen In Neusatz zeigt sich das Gebiet "Schweighof" in der Abwägung insgesamt geeigneter als die Fläche "Heizler/Krämersbühn" und ist über Rittersbach näher zur Kernstadt gelegen. Das Gebiet hat zwar Einfluss auf das benachbarte Landschaftsschutzgebiet, es besteht durch den im Gebiet vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb jedoch eine Vorbelastung des Landschaftsbildes. Der durch das Baugebiet zu erwartende Eingriff ist vergleichsweise gering, da es sich um ein reines (flurbereinigtes) Rebengebiet handelt. Die entsprechenden Schutzabstände zu den Rebflächen (ca. 20 m) sind im Rahmen der Bebauungsplanung zu berücksichtigen, ebenso die Zuordnung der Wohnbebauung im Hinblick auf dem Landwirtschaftsbetrieb. Die Fläche liegt im rechtskräftig ausgewiesenen Wasserschutzgebiet Landmatt des Zweckverbandes Wasserversorgung Bühl und Umgebung, Zone IIIB. Im Bebauungsplan sind umfassende Minimierungsmaßnahmen mit Blick auf die Auswirkungen auf das Landschaftsbild erforderlich. Insbesondere ist eine systematische Durchgrünung und Eingrünung, sowie eine landschaftsangepasste Bauweise zu berücksichtigen. Luftbild 2012 Bezeichnung der Fläche Nr. OB-02 Name Im Kinzhurst Lage Oberbruch, nördlicher Ortsrand an der Straße Kinzhurst Acker, Obstwiesen Fläche (ha) FNP 2001 0,41 ha Bestand Schutzgebiete Regionalplan Straße für regionalen Verkehr (Anbindung an geplante Umgehung) Regionaler Grünzug (Interpretation), überschwemmungsgefährdeter Bereich bei Katastrophenhochwasser, Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen Darstellung FNP 2001 Landwirtschaft und sonstige Flächen Konflikte, Restriktionen Gering, Obstbäume Neufassung Flächennutzungsplan Beschreibung Geplante Darstellung Geplante Wohnbaufläche Geplante Dichte/EW 50 EW/ha Erschließung Über die Straße "Im Kinzhurst" Städtebauliche Bewertung Nördlicher Ortsrandabschluss als Arrondierung; Verzicht auf größere regionalplanerisch ausgewiesene Baufläche "Kinzhurst". Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht) Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen Die Fläche ist als nördliche Arrondierung von Oberbruch geeignet; da die Ortsumgehung nicht mehr weiterverfolgt wird, sind keine Lärmbeeinträchtigungen mehr zu erwarten, daher kommt auch die Ausweisung eine Wohnbaufläche infrage. Bei der Planung ist auf eine Ortsrandgestaltung und entsprechende Eingrünung zu achten. Die natürlichen Bodenfunktionen auf der Fläche sind insgesamt hoch bewertet. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Schutzgut Boden müssen die durch die Wohnbaufläche in Anspruch genommenen Flächen berücksichtigen. V-02 Luftbild 2012 Bezeichnung der Fläche Nr. V-02 Name Westlich Oberhof/Rehbühn Lage Vimbuch, westlicher Ortsrand westlich Oberhofstraße Höhe "Windeckblick" Wiesen, Obstbäume Fläche (ha) FNP 2001 1,23 ha Bestand Schutzgebiete Regionalplan Regionalplanerisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung, Überschwemmungsgefährdeter Bereich bei Katastrophenhochwasser Darstellung FNP 2001 Landwirtschaft und sonstige Flächen Konflikte, Restriktionen Obstbaumbestand, Lebensräume Artenschutz Neufassung Flächennutzungsplan Beschreibung Geplante Darstellung Geplante Wohnbaufläche Geplante Dichte/EW 50 EW/ha Erschließung Über "Windeckblick" bzw. den Weg Flst.Nr. 2142 möglich Städtebauliche Bewertung Im verkleinerten Flächenumgriff als Arrondierung des Ortsrandes noch vertretbar; auf Eingrünung achten. Immissionen des landwirtschaftlichen Betriebs berücksichtigen. Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht) Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen Das Gebiet wird von (Streu-) Obstwiesen und Ackerflächen mit teilweise altem Baumbestand geprägt; im Hinblick auf das Landschaftsbild und zum Schutz von Arten und ihren Lebensräumen ist eine bauliche Entwicklung in diesen Bereich hinein nur als Arrondierung des Ortsrandes, wie im FNPEntwurf 2030 dargestellt, vertretbar. Im Bebauungsplan sind umfassende Minimierungsmaßnahmen mit Blick auf die Auswirkungen auf das Landschaftsbild erforderlich. Insbesondere ist eine landschaftsgerechte Eingrünung und entsprechend angepasste Bauweise zu berücksichtigen. Luftbild 2012 FNP 2001 Bezeichnung der Fläche Nr. V-03 Name Östliche Verlängerung Kirchspielweg Lage Vimbuch, innerörtliche Freifläche in Verlängerung Kirchspielweg nach Osten Fläche (ha) 0,93 ha Bestand Schutzgebiete Regionalplan Überschwemmungsgefährdeter Bereich bei Katastrophenhochwasser, Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen Darstellung FNP 2001 Landwirtschaft und sonstige Flächen Konflikte, Restriktionen Angrenzendes Gewerbe (Betonwerk) (durch Abstand Obstwiese Lärmschutz eingehalten); 2 Hofstellen landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe grenzen an (Tierhaltung) Neufassung Flächennutzungsplan Beschreibung Geplante Darstellung Geplante Wohnbaufläche Geplante Dichte/EW 50 EW/ha Erschließung In Verlängerung des Kirchspielwegs über den Bauplatz 3884 Städtebauliche Bewertung Arrondierung der bestehenden innerörtlichen Bebauung, zentrale Lage: Vorteilhaft wäre eine Fußwegeverbindung zur Seimelstr./Vimbucher Straße/Gemeindehaus Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht) Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen Die Fläche ist aus städtebaulicher Sicht geeignet und dient der Innenentwicklung. Es besteht ein Bebauungsplanaufstellungsbeschluss von 2005. Luftbild 2012 Bezeichnung der Fläche Nr. W-01 Name W Brachfeld Lage Östlicher Ortsrand von Weitenung in Verlängerung der Brachfeldstraße (Ottenhofen) Derzeit Ackerland Fläche (ha) FNP 2001 1,94 ha Bestand Schutzgebiete - (HWK prüfen) Regionalplan Regionalplanerisch abgestimmter Bereich der Siedlungserweiterung; Überschwemmungsgefährdeter Bereich bei Katastrophenhochwasser (G), Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen (G) Darstellung FNP 2001 Landwirtschaft und sonstige Flächen Konflikte, Restriktionen Gering, allerdings Verlust wertvoller Ackerflächen (Landwirtschaftsbetrieb Decker) Neufassung Flächennutzungsplan Beschreibung Geplante Darstellung Geplante Wohnbaufläche Geplante Dichte/EW 50 EW/ha Erschließung Über die Brachfeldstraße und Anbindungen an die Gutenbergstraße gut möglich. Städtebauliche Bewertung Gute Eignung als Wohnbaufläche aufgrund geringer Restriktionen, topografisch ebene Fläche, in Weitenung sind Schule, Kindergarten sowie einzelne Nahversorgung (Bäcker, Laden) vorhanden, gute Anbindung an ÖPNV Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht) Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen Die Fläche ist aus städtebaulicher und landschaftsplanerischer Sicht gut geeignet und weist wenig Restriktionen auf. Im Stadtteil Weitenung sind alle relevanten Infrastruktur- und Nahversorgungseinrichtungen vorhanden. Durch die Verkleinerung der Fläche von 3,49 auf 1,94 ha im Entwurf kann der zu erwartende Eingriff in das Schutzgut Boden deutlich reduziert werden. Zur Einbindung des Gebiets in die Landschaft ist auf eine Neuschaffung des Ortsrandes mit entsprechender Eingrünung, ggf. als öffentliche Flächen, zu achten. Es ist möglich, dass am Gebietsrand ist ein Regenrückhaltebecken geplant werden muss. Restriktionen ergeben sich möglicherweise aus der neuen Hochwassergefahrenkarte, die derzeit noch nicht vorliegt. Bei den Flächen handelt es sich zum Teil um hofnahe Flächen des landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebes Decker. Luftbild 2012 Bezeichnung der Fläche Nr. OTW-03 Name Lindenbuckel-Falkenreben Erweiterung Lage Ottersweier Innerörtliche Freifläche zwischen Hauptstraße, Lindenstraße und Hubstraße Obstwiesen, Landwirtschaft Fläche (ha) FNP 2001 1,06 ha Bestand Schutzgebiete WSG Zone IIIB Regionalplan Regionalplanerisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung (G) Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen (G) Darstellung FNP 2001 Geplante Wohnbaufläche Konflikte, Restriktionen Obstbäume Neufassung Flächennutzungsplan Beschreibung Geplante Darstellung Geplante Wohnbaufläche Geplante Dichte/EW 50 EW/ha Erschließung Über Teilbereich 1 (BPlan Lindenbuckel-Falkenreben) vorbereitet. Städtebauliche Bewertung Geeignete Erweiterungsfläche Innenentwicklung Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht) Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen Die Fläche ist als 2. Bauabschnitt des Bereichs Lindenbuckel-Falkenreben bereits geplant und städtebaulich sinnvoll, da es der Innenentwicklung dient und vorhandene/vorbereitete Erschließungsanlagen ergänzt. Die betroffenen Umweltbelange sind zu erheben und in die Abwägung einzustellen. Luftbild 2012 Bezeichnung der Fläche Nr. OTW-04 Name Geiersbühn Lage Ottersweier Innerörtliche Freifläche zwischen Europastraße, Straßburger Straße, Hauptstraße und Eisenbahnstraße Fläche (ha) FNP 2001 0,68 ha (Übernahme) Bestand Schutzgebiete WSG Zone IIIA Regionalplan Siedlungsfläche Bestand Darstellung FNP 2001 Geplante Wohnbaufläche (ca. 1,95 ha, davon 1,27 ha Rückgabe) Konflikte, Restriktionen Obstbäume Neufassung Flächennutzungsplan Beschreibung Geplante Darstellung Geplante Wohnbaufläche (Südteil), Grünfläche (Nordteil) Geplante Dichte/EW 50 EW/ha Erschließung Über Bachstr./Eisenbahnstr./ Hauptstraße.; Ggf. auch in Verlängerung der Straßburger Str. möglich. Städtebauliche Bewertung Fläche dient der Innenentwicklung Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht) Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen Es handelt sich um die Übernahme einer bereits im FNP 2001 dargestellten Fläche: Der verbliebene südliche Teil der Fläche Geiersbühn dient der Entwicklung einer innerörtlichen Freifläche und somit der Innenentwicklung. Die betroffenen Umweltbelange sind zu erheben und in die Abwägung einzustellen. Luftbild 2012 FNP 2001 Bezeichnung der Fläche Nr. OTW-05 Name Oberes Rötzenfeld Lage Ottersweier Innerörtliche Freifläche zwischen Laufer Straße und Römerstraße Rebfläche Fläche (ha) 1,18 ha Bestand Schutzgebiete WSG Zone IIIB Regionalplan Regionalplanerisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung (G) Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen (G) Darstellung FNP 2001 Geplante Wohnbaufläche Konflikte, Restriktionen Baumbestand, Abstand Dorfbach Neufassung Flächennutzungsplan Beschreibung Geplante Darstellung Geplante Wohnbaufläche Geplante Dichte/EW 50 EW/ha Erschließung Über Laufer Straße bzw. Römerstraße Städtebauliche Bewertung Innenentwicklung, ausreichend Abstand zu Dorfbach und Grüngürtel Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht) Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen Es handelt sich um die Übernahme einer bereits im FNP 2001 dargestellten Fläche: Die Flächendarstellung dient der Entwicklung einer innerörtlichen Freifläche und somit der Innenentwicklung. Die betroffenen Umweltbelange sind zu erheben und in die Abwägung einzustellen. Die FNP-Darstellung berücksichtigt einen Abstand zum Gewässer von ca. 5m. Eine entsprechende Eingrünung und bauliche Gestaltung zum Bachlauf hin ist im Bebauungsplan zu berücksichtigen. Luftbild 2012 FNP 2001 Bezeichnung der Fläche Nr. OTW-06 Name Südl. Tanzbühl, Fläche 2 Lage Ottersweier Südlicher Ortsrand, südlich Schule, derzeit Obstanbau Fläche (ha) 0,92 ha Bestand Schutzgebiete LSG angrenzend Regionalplan Angrenzend Regionaler Grünzug (Z), Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Z), Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen (G) Darstellung FNP 2001 Landwirtschaft und sonstige Flächen, LSG Konflikte, Restriktionen Gering Neufassung Flächennutzungsplan Beschreibung Geplante Darstellung Geplante Fläche für den Gemeinbedarf (Schulerweiterung) Geplante Dichte/EW Erschließung Über den Bestand Städtebauliche Bewertung Bedarf aufgrund potentieller Ganztagsbetreuung; Eingrünung zum LSG Umweltprüfung (siehe Steckbrief Umweltbericht) Gesamtbewertung/Planungsempfehlungen Die Fläche grenzt im Süden an das LSG an und besteht im südlichen Teil aus ökologisch wertvollen Flachlandmähwiesen. Die Fläche soll zur Sicherung des Schulstandortes Ottersweier in den FNP 2030 aufgenommen werden. Welche Flächenanteile für eine Bebauung in Anspruch genommen werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Abwägung entsprechender Umweltbelange und die Bewertung der Eingriffe erfolgt im Rahmen der Bebauungsplanung. Der Eingriff könnte wesentlich verringert werden, wenn die wertvollen Wiesenflächen dauerhaft erhalten blieben.