Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der

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Yeong Heui Lee
Nachhaltige Entwicklung
am Beispiel der Metropolen
Seoul und Berlin
Koreanisch-Deutsches Zentrum
Nachhaltige Entwicklung
am Beispiel der Metropolen
Seoul und Berlin
Von Professor Dr.-Ing. habil. Yeong Heui Lee
Koreanisch-Deutsches Zentrum Berlin
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin /
von Yeong Heui Lee. - Berlin 2001
Die Konferenz "Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin"
vom 20. und 21. September 2001 in Berlin wurde durch die "Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin", gefördert.
Koreanisch-Deutsches Zentrum Berlin
Abstract
Nachhaltige Entwicklung ist das zentrale global- und nationalpolitische Thema für
die Gestaltung der Zukunft. Nachhaltigkeitspolitik versteht sich als Politik für eine
zukunftsfähige Entwicklung von Wirtschaft und Gemeinwesen. Gleichgewichtig
sollen wirtschaftliche, soziale und ökologische Belange berücksichtigt werden.
Der Begriff "nachhaltige Entwicklung" wurde in der von der International Union
for the Conservation of Nature im Jahre 1980 veröffentlichten "World Conservation
Strategie" und danach durch den 1987 erschienenen sog. Brundtland-Bericht der
World Commission on Environment and Development geprägt, dessen Definition
als Standard betrachtet werden kann: "Sustainable development is development
that meets the needs of present generations without compromising the ability of
future generations to meet their own needs".
Während eine gesamtheitliche rechtliche Umsetzung des Nachhaltigkeitsgebots in
Deutschland mit Schwierigkeiten verbunden ist, begünstigt das koreanische
Rechts- und Planungssystem die Umsetzung des Leitbilds. Das Charakteristikum
der koreanischen Planung - auch die Umsetzung des Leitbilds der Nachhaltigkeit
ist langfristige Planung - ist, neben der koreatypischen Verzahnung der zahlreichen Planwerke einerseits die Detailliertheit der Zielvorgaben, die systematische
Implementation, die detaillierte Durchführungsplanung und die rechtlich vorgegebene und durchgeführte Planevaluation sowie schließlich die strategische Umsteuerung für den Fall von Änderungen der planungsrelevanten Rahmenbedingungen. Zu erwähnen ist die Dynamisierung der Planung und ihre Flexibilität und
die klare Festlegung der Verantwortlichkeiten. Das Vorgehen bei der Planung, die
regelmäßige Berichterstattung und die Prüfung durch das Parlament ergeben sich
aus den einschlägigen rechtlichen Grundlagen.
Zur Umsetzung der Agenda 21 von Rio de Janeiro wurde in der Republik Korea
auf nationaler Ebene eine Nationale Agenda 21 erarbeitet und im Jahre 1996 verkündet. Eine wesentliche Rolle für die konkrete Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips spielen die lang- und mittelfristigen Umweltpläne, durch die ein dichtes
Netz von Maßnahmen zur Realisierung der nachhaltigen Entwicklung aufgebaut
wurde.
III
Auch die Metropole Seoul hat eine Nachhaltigkeitskonzeption, die "Seoul Agenda
21", erarbeitet und im Jahre 1997 der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie wurde unter
Berücksichtigung der Änderungen der Rahmenbedingungen im Jahre 2000 überarbeitet. Die Bemühungen um die Umsetzung des Leitbilds der Nachhaltigkeit
sind in der Stadt Seoul weit fortgeschritten. So hat die Metropole Seoul am 20. Mai
1996 die Grundlagensatzung für den Umweltschutz erlassen, um die Einzelheiten
eines für die regionale Situation der Stadt effektiven Umweltschutzes festzulegen
und um durch Umweltmanagement, durch Partizipation und internationale Kooperation die Stadt zu einer "Umweltschutzstadt" zu machen, in der Menschen
und Natur in Symbiose zusammenleben können. Eine bedeutsame Festlegung der
Metropole zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung bildet die Umweltcharta
vom 5. Juni 1996, die in ihrer Präambel einen tradierten umweltethischen Grundsatz zugrunde legt: "Symbiotische Beziehungen zwischen Natur und Mensch" und
damit eines der Grundprinzipien der nachhaltigen Entwicklung festschreibt.
Wesentlich ist, dass die Metropole Seoul in ihrem aktuellen Stadtentwicklungsplan
von 1997 das Leitbild einer am "Menschen orientierten Stadt" in den Vordergrund
gestellt. Alle Zielaussagen der Seouler Planung machen deutlich, dass das Oberziel
einer nachhaltigen Entwicklung der Stadt gleichzeitig das Oberziel der Stadtentwicklung, das Ziel der Wirtschaftsentwicklung und der Umweltpolitik ist und dass
alles dies zur Erreichung des einheitlichen Zieldreiecks der Nachhaltigkeit dient.
Seoul zeigt deutlich den Willen, den Weg einer nachhaltigen Entwicklung zu gehen und hat hierfür auch im Rahmen des Recht die notwendigen satzungsmäßigen Regelungsgrundlagen geschaffen. Andererseits bietet die Umsetzung einer
nachhaltigen Entwicklung für die Metropole schwer überwindbare Herausforderungen, so insbesondere die Notwendigkeit von Korrekturen früherer Fehlentwicklungen und die Überwindung der Schwelle einer zentralistischen politischen
Tradition, welche eine freiwillige selbständige Umweltpolitik erschwert. Zwischen
den Programmen und der konkreten Machbarkeit klafft nicht zuletzt mit Rücksicht
auf die globalen Trends, die eher in die Richtung einer Deökologisierung gehen,
eine Kluft. Doch ist es andererseits nicht ausgeschlossen, dass die Ziele erreicht
werden können, wenn das Leitziel "sustainable Stadt" ernsthaft gewollt, energisch
verfolgt und in alle Teilpolitiken und Planungsbereiche integriert und umgesetzt
wird.
Ziel der Veranstaltung ist es, einen Beitrag zur Festigung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten und zur Vertiefung der Beziehungen zwischen den Metropolen zu leisten und einen wechselseitigen Informationsaustausch zum Stand
der Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels zu organisieren. Dabei sollen Vertreter
der Wirtschaft, der Politik und der Verwaltung beider Seiten zu Wort kommen, um
Positionen und Konzepte zu ökonomischen, ökologischen und politischadministrativen Problemen der nachhaltigen Entwicklung auszutauschen.
IV
Inhaltsverzeichnis
Abstract
III
Verzeichnis der Tabellen
IX
Verzeichnis der Abkürzungen
X
Kurzfassung
1
1.
2.
3.
4.
3
3
5
5.
6.
Einleitung
Allgemeines zur Nachhaltigkeit
Das Leitbild der Nachhaltigkeit als Bestandteil der Rechtsordnung
Politisch-planerische Umsetzung der Nachhaltigkeit auf der staatlichen
Ebene in der Republik Korea
Umsetzung des Leitbilds der Nachhaltigkeit in der Metropole Seoul
Agenda-Aktivitäten in Berlin
8
11
15
Langfassung
17
1.
Nachhaltige Entwicklung
19
1.1
1.2
19
20
Einleitung
Das zugrunde gelegte Begriffsverständnis
2.
Räumliche Planung und Nachhaltigkeitsprinzip
23
3.
Vom Leitbild der Nachhaltigkeit zur nachhaltigen Stadtentwicklung
26
4.
Skizze der Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung auf der
nationalen Ebene der Republik Korea
29
4.1
29
Das Leitbild der Nachhaltigkeit im koreanischen Recht
V
4.2
4.3
4.4
4.1.1 Einleitung
4.1.2 Verfassung und nachhaltige Entwicklung
4.1.3 Das Leitbild der Nachhaltigkeit im Umweltrecht
4.1.4 Nachhaltigkeit im Planungsrecht
Die Nationale Agenda 21 der Republik Korea
4.2.1 Einleitung
4.2.2 Skizze des Nationalen Aktionsplans - ausgewählten Sektoren
4.2.2.1 Skizze des Nationalen Aktionsplans im Sektor
"Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung"
4.2.2.2 Skizze des Nationalen Aktionsplans im Sektor
"Erhaltung der biologischen Vielfalt"
4.2.2.3 Skizze des Nationalen Aktionsplans im Sektor
"Informationen für die Entscheidungsfindung"
Indikatoren für die Bewertung der Umsetzungsergebnisse der
nationalen Agenda 21
Strategische Planung für eine nachhaltige Entwicklung
- Umweltplanung, Raumordnung
4.4.1 Einleitung
4.4.2 Medienübergreifende umfassende Umweltplanung in der
Republik Korea
4.4.2.1 Einleitung
4.4.2.2 Langfristige umfassende Planung für den Schutz
der Umwelt - Umweltleitplanung
4.4.2.2.1 Hintergrund des Umweltleitplans
4.4.2.2.2 Ziele und Strategien der Umweltpolitik
in der Umweltleitplanung
4.4.2.3 Mittelfristiger umfassender Plan zur
Verbesserung der Umwelt
4.4.2.3.1 Einleitung
4.4.2.3.2 Ziele und Charakteristiken des
mittelfristigen umfassenden Plans zur
Verbesserung der Umwelt
4.4.2.3.3 Vollzugsgrundlagen des mittelfristigen
umfassenden Umweltplans
4.4.3 Langfristplanung für die Gesamtlandesentwicklung
4.4.3.1 Einleitung
4.4.3.2 Grundgedanken und Ziele des Vierten Gesamtplans
für die Landesentwicklung (2000-2020)
VI
29
29
32
37
39
39
40
40
41
43
45
52
52
53
53
54
54
55
59
59
60
61
63
63
65
4.5
5.
4.4.3.3 Abschließende Bemerkungen zur Gesamtplanung
für die Landesentwicklung
4.4.4 Umweltfachplanung - ein Beispiel: Leitplan für den
Schutz der natürlichen Umwelt
Die politische Verankerung der nachhaltigen Entwicklung
- Nationale Deklaration für den Umweltschutz und
Seoul-Deklaration über Umweltethik
Skizze der raumbezogenen Probleme für die nachhaltigen
Entwicklung in der Republik Korea
5.1
5.2
Einführung
Bevölkerungsentwicklung und Raumprobleme
5.2.1 Tendenzen der Bevölkerungsentwicklung
5.2.2 Wesentliche Aspekte der Bevölkerungsentwicklung
5.3 Räumliche Entwicklung
5.3.1 Einleitung
5.3.2 Räumliche Entwicklung und Umweltbelastung
5.4 Bemerkungen zur Green Belt Problematik
5. 5 Bemerkungen zur Reform der Vorschriften über die
Flächennutzung
5.6 Abschließende Bemerkungen
6.
7.
67
67
69
73
73
73
73
74
76
76
77
80
85
90
Die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung in der kommunalen
Ebene in der Republik Korea
92
6.1
6.2
92
93
Vorbemerkungen
Lokale Agenden in der Republik Korea
Die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung in der Metropole Seoul
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
Einführung
Grundlagensatzung für den Umweltschutz der Metropole Seoul
Die Umweltcharta der Metropole Seoul (Seoul Umweltcharta)
Satzung der Metropole Seoul für den Schutz der
natürlichen Umwelt
Satzung für die Stadtplanung der Metropole Seoul
Stadtplanung und Leitplan für den Umweltschutz der
Metropole Seoul
VII
96
96
98
100
101
102
103
7.7
Die Lokale Agenda 21 der Metropole Seoul
7.7.1 Aufstellung der "Seoul Agenda 21"
7.7.2 Die "Seoul Agenda 21" - Wesentliche Inhalte
7.7.3 Erarbeitung eines Bewertungssystems für
die nachhaltige Entwicklung in Seoul
7.7.4 Bemerkungen zur Realisierungsmöglichkeit einer
nachhaltigen Stadtentwicklung
104
104
106
126
130
8.
Zentralisation, Selbstverwaltung und Nachhaltigkeit
133
9.
Zusammenfassende Bemerkungen zur Umsetzung der
nachhaltigen Entwicklung in der Republik Korea
136
10. Fazit
139
Glossarium
142
Literaturverzeichnis
150
VIII
Verzeichnis der Tabellen
Tabelle 1:
Tabelle 2:
Tabelle 3:
Indikatoren für die Bewertung der Umstezungsergebnisse
der nationalen Agenda 21
47
Sektorale Visionen, Aktionsziele und Umsetzungsziele für
das "Grüne Seoul"
109
Indikatoren nach Aktionszielen der Seoul Agenda 21
und Messmethoden
127
IX
Verzeichnis der Abkürzungen
a. a. O.
Abs.
APEC
Art.
am angegebenen Ort
Absatz
Asia-Pacific Economic Cooperation
Artikel
BauGB
bbl
BBodSchG
BGBl.
BIP
BMU
Baugesetzbuch
barrel
Bundes-Bodenschutzgesetz
Bundesgesetzblatt
Bruttoinlandsprodukt
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
(Bundesnaturschutzgesetz)
Biochemical Oxygen Demand (Biochemischer Sauerstoffbedarf)
Bundestag
Bundestagsdrucksache
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschlands
Bundeswaldgesetz
beziehungsweise
BNatSchG
BOD
BT
BT-Drs.
BUND
BWaldG
bzw.
ca.
CO
CO2
COD
CSD
circa
Kohlenmonoxid
Kohlendioxid
Chemical Oxygen Demand
Commission on Sustainable Development
(Kommission der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung)
db
d. h.
etc.
Dezibel
das heißt
et cetera
X
ESSD
EU
Environmentally Sound and Sustainable Development
Europäische Union
FAO
FCKW
f.
ff.
Fn.
Food and Agriculture Organization of the United Nations
(Welternährungsorganisation)
Flourchlorkohlenwasserstoffe
und folgende Seite
folgende (Seiten)
Fußnote
GBl.
GDP
gem.
GEMS
GG
ggf.
GL
GLäE
GLEG
GNP
GRID
GUP
GW
Gesetzblatt
Gross Domestic Product
gemäß
Global Environmental Monitoring System
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
gegebenenfalls
Gesetz zum Schutz der Umwelt bezüglich der Luftreinhaltung
Gesetz zum Schutz gegen Lärm und Erschütterungen
Gesetz über Gesamtplanung für die Landesentwicklung
Gross National Product
Global Resource Information Database
Grundgesetz für die Umweltpolitik
Gesetz zum Schutz der Umwelt bezüglich der Wasserqualität
ha
Hrsg.
Hektar
Herausgeber
ICLEI
International Council for Local Environmental Initiatives
(Internationaler Rat für kommunale Umweltinitiativen)
International Organization for Standardization
(Internationale Normungsorganisation)
International Union for the Conservation of Nature and Natural
Resources
ISO
IUCN
Kfz
kg
km
km2
Kraftfahrzeug
Kilogramm
Kilometer
Quadratkilometer
XI
KrW-/AbfG
KostUG
kW
kWh
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der
umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz)
Gesetz über die Kostentragung zur Verbesserung der Umwelt
Kilowatt
Kilowatthour (Kilowattatunde)
l
Lkw
LNG
Liter
Lastkraftwagen
Liquefied Natural Gas
m
m2
m3
mg
mm
Mio.
mm
Mrd.
MSY
MVA
Meter
Quadratmeter
Kubikmeter
Milligramm
Millimeter
Million(en)
Millimeter
Milliarden
Maximum Sustainable Yield
Müllverbrennungsanlage
NatPG
NatSchG
ng
NGO
NIABY
NIMBY
No.
NPM
Nr.
NRO
Naturparkgesetz
Gesetz zum Schutz der natürlichen Umwelt
Nanogramm
Non-Governmental Organization
Not In Anyone's Back Yard
Not In My Back Yard
Number
New Public Management
Nummer
Nichtregierungsorganisationen
O2
O3
OECD
Sauerstoff
Ozon
Organization for Economic Co-operation and Development
(Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
oben genannt
o. g.
XII
ÖPNV
ÖPV
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentlicher Personenverkehr
p. a.
pH-Wert
PIMFY
Pkw
ppm
per anno (pro Jahr)
potential-hydrogenic-Wert
Please In My Front Yard
Personenkraftwagen
parts per million
ROG
Rz.
Raumordnungsgesetz
Randziffer
S.
s.
SNA
SO2
Seite
siehe
System of National Accounts
Schwefeldioxid
t
tn
TOE
Tz.
Tonne
Tonnen
Ton of Oil Equivalent
Textziffer
u. a.
udgl.
UN
UNCED
UNESCO
UNO
u. s. w.
UVP
UVPG
und anderem
und dergleichen
United Nations
United Nations Conference on Environments and Development
(Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung)
United Nations Development Programme
United Nations Environmental Programme
(Umweltprogramm der Vereinten Nationen)
United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization
United Nations Organization
und so weiter
Umweltverträglichkeitsprüfung
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
vgl.
vol.
vergleiche
volume
UNDP
UNEP
XIII
WCED
WHO
WTO
WWF
World Commission on Environment and Development
World Health Organisation (Weltgesundheitsorganisation)
World Trade Organization (Welthandelsorganisation)
Worldwide Fund for Nature (vormals World Wildlife Fund)
z. B.
ZAU
Ziff.
zum Beispiel
Zeitschrift für Angewandte Umweltforschung
Ziffer
XIV
Nachhaltige Entwicklung
am Beispiel der Metropolen
Seoul und Berlin
- Kurzfassung
Die Kurzfassung des Readers enthält einige Informationen über die
Implikationen der Agenda 21 für die großstädtische Entwicklung in
Deutschland und Korea, vornehmlich in Bezug auf die Metropole Seoul. In der Langfassung wird auf die Problematik ausführlicher eingegangen.
Yeong Heui Lee
1. Einleitung
Mit der vom Koreanisch-Deutschen Zentrum und der Enquete-Kommission
"Lokale Agenda 21 / Zukunftsfähiges Berlin" des Abgeordnetenhauses von Berlin organisierten Kooperationsveranstaltung "Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin" soll die seit der Weltkonferenz von Rio
de Janeiro verfolgte Umsetzung des Konzepts der "nachhaltigen Entwicklung"
im Wege wechselseitigen Informationsaustauschs zwischen Exponenten der
Städte Berlin und Seoul über den Agenda-Prozess insgesamt sowie über ausgesuchte politische und wirtschaftliche Einzelthemen der Nachhaltigkeit behandelt und darauf ein Dialog zwischen den Städten aufgebaut werden. Zugleich
soll mit dieser Veranstaltung eine Plattform geschaffen werden, um die bisherigen Aktivitäten des Berliner Abgeordnetenhauses bei der Erarbeitung einer
Agenda für Berlin öffentlich zu machen und zur Diskussion zu stellen.
2. Allgemeines zur Nachhaltigkeit
Das Leitbild der Nachhaltigkeit und die Probleme seiner Verwirklichung sind
seit der UN-Konferenz "Umwelt und Entwicklung" in Rio de Janeiro im Juni
19921 in das globalpolitische und nationalstaatliche Interesse gerückt. Seitdem
wird das Leitbild von Wirtschaft und Gesellschaft erörtert und von den OECDStaaten auf nationaler und regionaler Ebene - insbesondere auch für die Entwicklung der Metropolen - angestrebt.2
1
2
United Nations: Report of the United Nations conference on Environment and Development, Rio de Janeiro, 3. - 14. June 1992, Vol. 1 Resolutions adopted by the conference, Annex II, Agenda 21, New York 1993.
Vgl. u. a.: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Entwurf eines umweltpolitischen Schwerpunktprogramms,
Bonn 1998; Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" des 13. Deutschen Bundestages: Konzept Nachhaltigkeit. Vom Leitbild zur Umsetzung. Abschlußbericht, Bonn 1998.
Vgl. für die Republik Korea: Regierung der Republik of Korea: National Action Plan for
Agenda 21, Seoul 1996; Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Langfristiger umfassender Plan für den Schutz der Umwelt (1996-2005). Environment Vision 21, Seoul 1996;
Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Mittelfristiger umfassender Plan zur Verbesserung der Umwelt 1997-2005, Gwacheon 1997; Regierung der Republik Korea: Der Vierte
Gesamtlandesentwicklungsplan für die Republik Korea (2000-2020), Seoul 2000. Für die
Metropole Seoul: Regierung der Metropole Seoul: Umweltleitplan der Metropole Seoul
(1996-2005), Seoul Green Plan 21, Seoul 1996; Regierung der Metropole Seoul: Stadtplanung
3
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Kurzfassung
Da bei der Erörterung des Nachhaltigkeitsbegriffs Unsicherheiten bestehen,
sind einige Erläuterungen zur Bedeutung des Nachhaltigkeitsprinzips angezeigt. Die gängige und meistakzeptierte Versinnbildlichung des Nachhaltigkeitsprinzips ist das so genannte Zieldreieck der Nachhaltigkeit oder das "DreiSäulen-Modell". Damit soll symbolisiert werden, dass bei der Umsetzung des
Leitbilds der Nachhaltigkeit gleichrangig ökonomische, ökologische und soziale
Belange zu verwirklichen sind.
Der Begriff "nachhaltige Entwicklung" wurde durch die von der International
Union for the Conservation of Nature im Jahre 1980 veröffentlichten "World
Conservation Strategie" und danach durch den 1987 erschienenen sog.
Brundtland-Bericht der World Commission on Environment and Development
geprägt, dessen Definition als Standard betrachtet werden kann: "Sustainable
development is development that meets the needs of present generations without compromising the ability of future generations to meet their own needs".3
Kernbestandteile dieses Nachhaltigkeitsverständnisses sind die intergenerative
Gleichheit, die intergenerative Gerechtigkeit und die internationale Gerechtigkeit.
Die Entwicklung der Städte und insbesondere der Metropolen - bildet für die
Umsetzung des Leitbilds der nachhaltigen Entwicklung einen wichtigen und
notwendigen, nach verbreiteter Auffassung sogar essentiellen, Handlungsrahmen. Uneinigkeit besteht in der Diskussion über die nachhaltige Stadtentwicklung über die prioritären Handlungsfelder. Häufig wird als das wesentliche
Thema die Problematik der Stadt-Umland-Beziehungen bezeichnet. Als weitere
wichtige Probleme der Nachhaltigkeit im Rahmen der urbanen Entwicklung
werden die Beendigung der anhaltenden Zersiedlung des Stadtraumes, die Be-
3
der Stadt Seoul (1394-2011), Seoul 1997; Regierung der Metropole Seoul / Arbeitskommission für die Seoul Agenda 21, Seoul Agenda 21, Seoul 1997; Regierung der Metropole Seoul
/ Bürgerkommission für das Grüne Seoul, Seoul Agenda 21, Seoul 2000.
Die Verfasserin schlägt dazu die folgende Definition vor: "Nachhaltige Entwicklung ist die
Aufrechterhaltung des Wachstums innerhalb der Tragfähigkeitsgrenzen des Ökosystems,
um die materiellen und immateriellen Bedürfnisse gegenwärtiger und zukünftiger Generationen in einer Art und Weise zu befriedigen, dass eine dauerhafte Harmonie und ein symbiotisches Zusammenleben zwischen der menschlichen Gesellschaft und der Natur erreicht
wird. Nachhaltige Entwicklung zielt auf eine dauerhafte, gedeihliche, harmonische und
damit zukunftsfähige Entwicklung von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft ab. Eine wesentliche Grundlage ist die Achtung und der Respekt der Menschen gegenüber und vor der
Natur und ihren Gesetzmäßigkeiten." Vgl. dazu Lee, Y. H.: Nachhaltige Entwicklung.
Nachhaltigkeit, räumliche Entwicklung, Umwelt- und Bodenschutz, Technische Universität
Berlin, Publikationen, Berlin 2000, S. 64 f.
4
Yeong Heui Lee
herrschung des Wachstums des Verkehrs sowie der Umweltbelastung betrachtet.
3. Das Leitbild der Nachhaltigkeit als Bestandteil der Rechtsordnung
Das Leitbild der Nachhaltigkeit ist nicht nur Gegenstand politischer Aktivitäten,
sondern auch Bestandteil der Rechtsordnungen Koreas und Deutschlands. In
beiden Staaten ist das Leitbild verfassungsrechtlich verankert und vor allem in
das Umwelt- und Planungsrecht transformiert worden.
In Deutschland wird verbreitet die Meinung vertreten, dass wesentliche Bestandteile des Leitbilds der Nachhaltigkeit verfassungsrechtlich durch Art. 20a
GG abgesichert sind, während die ökonomischen und sozialen Dimensionen
der Nachhaltigkeit als Bestandteile des Rechtsstaatsprinzips betrachtet werden.4
Was das deutsche Umweltrecht anbelangt, findet sich das Nachhaltigkeitsprinzip im Bundes-Bodenschutzgesetz. Weitere Rechtsgebiete, in denen das Leitbild
Erwähnung findet, sind das Waldrecht, das Naturschutzrecht und das Abfallrecht. Die Verankerung im Planungsrecht ist durch die BauROG-Novelle erfolgt,
mit der das Nachhaltigkeitsprinzip zum Leitprinzip der räumlichen Planung
erhoben worden ist.
Auch für die Verankerung des Nachhaltigkeitsgebots im koreanischen Recht ist
die Grundrechtsverbürgung des Umweltschutzes in Art. 35 der koreanischen
Verfassung 5 wesentlich. Die Verfassungsnorm wird dahin interpretiert, dass
der Staat durch diese in die Pflicht genommen sei, eine intakte Umwelt zu erhalten und ggf. wiederherzustellen.6 Eine umfassende Integration aller Maß4
5
6
Die Staatszielbestimmung Umweltschutz führt nach verbreiteter Meinung in Deutschland
zu einer gleichrangigen Belangqualität der natürlichen Lebensgrundlagen. Vgl. Kloepfer,
M.: in: Bonner Kommentar zu Art. 20a GG; Dolzer, R., Vogel, K., in: Bonner Kommentar
1999, S. 36.
Art. 35 der geltenden koreanischen Verfassung erhielt folgenden Wortlaut: (1) Alle Bürger
haben das Recht auf Leben in einer gesunden und lebenswerten Umwelt. Staat und Bürger
sind verpflichtet, hierfür die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen. (2) Inhalt und
Verwirklichung dieses Umweltgrundrechts werden durch die Gesetze bestimmt. (3) Der
Staat muss sich durch seine Politik der Siedlungsentwicklung etc. um eine Entwicklung
bemühen, die allen Bürgern zu einer gedeihlichen Lebenssituation verhilft.
Kwon, N. S.: Grundtheorie der Verfassung, Seoul 2000, S. 645 f.; Choi, S. H.: Umweltgrundrecht, Seoul 1998, S. 231; Huh, Y.: Theorie der koreanischen Verfassung, Seoul 1999, S. 422.
5
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Kurzfassung
nahmen zum Schutz des Menschen vor Umweltbelastungen soll gewährleistet
sein.7 Art. 35 Abs. 1 der Verfassung hat ferner die Bedeutung, dass die Gesamtbevölkerung durch Änderung ihres Verhaltens die natürliche Umwelt schützen
soll. Der Verfassungsnorm wird in der Literatur der Sinn unterlegt, dass die
Umweltschutzverbürgung nicht nur die gegenwärtig lebende Generation betrifft, sondern auch einen Verfassungsschutz für die künftigen Generationen
impliziert8.
Das Leitbild der Nachhaltigkeit ist in der Republik Korea auch in das Umweltrecht aufgenommen worden, beispielsweise in das Grundgesetz für die Umweltpolitik (GUP) vom 19909, insbesondere durch die 1999er Novellierung des
Gesetzes. So enthält § 2 GUP den Grundgedanken: "Die Schaffung einer lebenswerten Umwelt durch qualitative Verbesserung und Erhaltung der Umwelt und damit Erhaltung der Harmonisierung und Ausgleich von Mensch und
Umwelt sind notwendige Elemente für die Gesundheit der Bevölkerung und
den Genuss des kulturellen Lebens, ferner für die Erhaltung des Landes und
die dauerhafte Entwicklung des Staates. Unter Berücksichtigung dessen haben
Staat und kommunale Selbstverwaltung, Unternehmen und Bevölkerung sich
darum zu bemühen, die Umwelt in einem intakten Zustand zu erhalten und sie
zu entwickeln und bei jeglicher Nutzung der Umwelt die Belange des Umweltschutzes vorrangig zu berücksichtigen sowie gemeinsame Bemühungen zur
Vorsorge gegenüber den globalen Umweltgefährdungen zu unternehmen. Dadurch soll der Grundgedanke des Gesetzes verwirklicht werden, dass der heutigen Bevölkerung die Gunst der Umwelt zugute kommt und dies gleichzeitig
auch den künftigen Generationen möglich bleibt." Die Grundsatzbestimmung
reflektiert den Geist der Agenda 21: Ecologically sound and sustainable development sowie die Prinzipien der intergenerationellen Gerechtigkeit (principle
of intergenerational equity)10.
7
Ku, Y. Ch.: Kommentar zum Grundgesetz für die Umweltpolitik, in: Environmental Law
Review, Band 10, Seoul 1988, S. 153 ff.
8 Huh, Y., Theorie, 1999, a. a. O., S. 419 ff.
9 Grundgesetz für die Umweltpolitik (GUP) vom 1. 8. 1990, Gesetz Nr. 4257, zuletzt geändert
am 31. 12. 1999, Gesetz Nr. 6097. Das koreanische Grundgesetz für die Umweltpolitik hat
für den Umweltschutz grundlegende Bedeutung. Es zeichnet sich durch die Verankerung
der wesentlichen Intentionen des Umweltschutzes, auch des Nachhaltigkeitsprinzips, in
den Zielbestimmungen, durch Harmonisierung medialer Regelungen und die Verankerung
eines medienübergreifenden Instrumentariums aus.
10 Lee, Y. H.: Der Umgang mit der Natur. Das Gesellschafts-Umwelt-Verhältnis aus der Sicht
der ostasiatischen Kulturen unter besonderer Berücksichtigung der Republik Korea, Schriftenreihe der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft für Gesellschaft, Umwelt
6
Yeong Heui Lee
Von Bedeutung für die Umsetzung des Nachhaltigkeitsgebots ist in Korea vor
allem das Planungsrecht. Das grundlegende Gesetz für die räumliche Planung
ist das Gesetz über die Gesamtplanung für die Landesentwicklung (GLEG)11.
Nach § 1 GLEG sind die natürlichen Gegebenheiten des Landes umfassend zu
nutzen, zu entwickeln und zu bewahren, um einen ausgewogenen Ausgleich
zwischen der industriellen Entwicklung und der Entwicklung der sozialen
Umwelt zu erreichen. Ein wichtiges Gesetzesvorhaben zur Umsetzung des
Nachhaltigkeitsgebots ist der Entwurf eines Grundlagengesetzes für das Land.
Zweck dieses Gesetzes ist es, Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen. Das Land soll durch Harmonisierung zwischen Entwicklung und Umweltschutz gleichgewichtig entwickelt werden. 12 Das geltende
Gesetz über die Gesamtplanung der Landesentwicklung wird durch das neue
Grundlagengesetz für das Land ersetzt.
Das Nachhaltigkeitsgebot ist weiterhin Bestandteil einer Reihe koreanischer
Einzelgesetze. Zu diesen gehört das Gesetz über die Kostentragung zur
Verbesserung der Umwelt13, das Gesetz zum Schutz der natürlichen Umwelt14
und das Naturparkgesetz 15 . Auch ist das Nachhaltigkeitsgebot durch eine
und Siedlung der Technischen Universität Berlin, Band 9, Technische Universität Berlin
Publikationen, Berlin 1999; Lee, Y. H.: Problematik der zukünftigen Entwicklung von Kulturlandschaften aus der Sichtweise der ostasiatischen Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Republik Korea, Papers der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft
für Gesellschaft, Umwelt und Siedlung der Technischen Universität Berlin, Nr. 1 / 1998,
Berlin 1998; Lee, S. D., Lee, Ch. H.: Umweltrecht, Seoul 1999, S. 98 ff. Dazu vertritt Ryu
(Rhu, J. T.: Umweltrecht, Seoul 2000, S. 277) die kritische Auffassung, dass solche deklarativen Bestimmungen für den Umwelt- und Nachweltschutz keine wesentlichen Effekte habe. Seiner Meinung nach wäre es besser, diese Inhalte zu konkretisieren oder durch andere
konkretere Bestimmungen zu ersetzen, da nach wie vor in der Praxis eine entwicklungsprioritäre Politik verfolgt würde.
11 Gesetz über die Gesamtplanung für die Landesentwicklung (GLEG) vom 14. 10. 1963, Gesetz Nr. 1415, zuletzt geändert am 22. 05. 1999, Gesetz Nr. 59826.
12 Im Einzelnen vgl. Amtsblatt vom 17. 10. 2000, Nr. 14629; Choi, J. K.: Konzeption des
Grundlagengesetzes für das Land, in: Planning and Policy, Korea Research Institute for
Human Settlements (Hrsg.), 2000/12, S. 50 ff.
13 Gesetz über die Kostentragung zur Verbesserung der Umwelt vom 31. 12. 1991, Gesetz Nr.
4493, zuletzt geändert am 08. 2. 1999, Gesetz Nr. 5914.
§ 1 des Gesetzes über die Kostentragung zur Verbesserung der Umwelt (KostUG) hat das
Leitbild der Nachhaltigkeit in die Gesetzesziele aufgenommen und die nachhaltige Entwicklung in ihrer ökologischen Dimension instrumentiert. Das Gesetz bezweckt, einer dauerhaften Entwicklung und der Entwicklung einer lebenswerten Umwelt zu dienen. Wegen
der Einzelheiten vgl. Lee, Y. H.: Strategische Planung für eine nachhaltige Entwicklung in
der Republik Korea, in: Jänicke, M., Jörgen, H. (Hrsg.): Umweltplanung im internationalen
Vergleich. Strategien der Nachhaltigkeit, Berlin, Heidelberg, New York 2000, S. 69 ff.; Lee,
Y. H.: Bodenschutz in der Republik Korea, in: Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin (Hrsg.),
7
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Kurzfassung
Naturparkgesetz15. Auch ist das Nachhaltigkeitsgebot durch eine Novelle zum
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aus dem Jahre 199916 (um eine
gesunde und nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten) Zweckbestimmung
des Gesetzes geworden. Auch ist das Nachhaltigkeitsgebot in das Stadtplanungsgesetz aufgenommen worden17.
4. Politisch-planerische Umsetzung der Nachhaltigkeit auf der
staatlichen Ebene in der Republik Korea
Während eine rechtliche Umsetzung des Nachhaltigkeitsgebots für die planerische Entwicklung in Deutschland nur durch das Raumordnungsgesetz möglich
ist, begünstigt das koreanische Planungssystem die Umsetzung des Leitbilds
für die Gesamtentwicklung des Staates. Die koreanische Planung ist gekennzeichnet durch eng die miteinander verbundenen Planungssysteme, insbesondere die Umweltleitplanung auf der Grundlage des Grundgesetzes für die
14
15
16
17
Symposium: Bodenschutz - Steuerungsfunktionen von Recht, Politik, Planung und Information, Berlin 2000, S. 148 ff.
Gesetz zum Schutz der natürlichen Umwelt vom 31. 12. 1991 (NatSchG), Gesetz Nr. 4492,
geändert (Gesamtnovellierung) am 28. 8. 1997, Gesetz Nr. 5392, zuletzt geändert am 24. 5.
1999, Gesetz Nr. 5982.
Das 1997 gesamtnovellierte koreanische Naturschutzgesetz hat das Leitbild der Nachhaltigkeit vor allem in die Grundsätzebestimmung des § 3 aufgenommen. Danach ist die Natur als Gut der gesamten Bevölkerung im öffentlichen Interesse in intaktem Zustand zu erhalten, damit sie von den gegenwärtigen und künftigen Generationen nachhaltig genutzt
werden kann (Ziffer 1).
Naturparkgesetz (NatPG) vom 04. 1. 1980 Gesetz Nr. 3243, zuletzt geändert am 08. 02. 12.
1999.
Das Nachhaltigkeitsgebot ist in das Naturparkgesetz (NatPG) vom 1980 durch die Novelle
von 1995 aufgenommen worden. Das Naturparkgesetz hat nach § 1 NatPG den Zweck,
durch Maßnahmen der Designation und Vorkehrungen zur Erhaltung, Nutzung und Pflege der Naturparke natürliche Ökosysteme und Standorte der Naturlandschaft zu schützen
und deren nachhaltige Nutzung zu gewährleisten zur Förderung der Gesundheit, von
Gelegenheiten für Freizeit und Erholung sowie des Wohlbefindens der Bevölkerung. Nach
§ 2 Abs. 1 NatPG sind Naturparks Nationalparks, Provinzialparks und Kreisparks.
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Umwelt, den Verkehr und zur
Bewertung natürlicher Katastrophen u.s.w. vom 31. 12. 1999, Gesetz Nr. 6095.
Stadtplanungsgesetz vom 20. 1. 1962, Gesetz Nr. 2291, Gesamtnovellierung vom 19. 1. 1971,
Gesetz Nr. 2291, zuletzt geändert am 28. 01. 2000, Gesetz Nr. 6243. Das Stadtplanungsgesetz wurde 28. 01. 2000 gesamtnovelliert. Dabei wurde das Nachhaltigkeitsprinzip in § 2
(Grundgedanken der Stadtplanung) aufgenommen. Nach § 2 Abs. 2 des Stadtplanungsgesetzes haben sich Staat, kommunale Selbstverwaltung und Bürger gemeinsam darum zu
bemühen, die Städte umweltfreundlich, gesund und nachhaltig zu entwickeln.
8
Yeong Heui Lee
Umweltpolitik, die sich auch durch die Integration der Leitvorstellungen der
Agenda 21 auszeichnet sowie durch die seit Jahrzehnten installierte gesamtstaatliche Entwicklungsplanung. Diese Gesamtplanung für die Landesentwicklung ist zudem in der Verfassung, und zwar in Art. 120 Abs. 218, ausdrücklich
verankert und richtet sich nach dem Gesetz über die Gesamtplanung für die
Landesentwicklung.
Wesentliche Essentials der Planung sind: Realisierung des Kooperationsprinzips (inneradministrative Kooperation, Beteiligung der Vertreter öffentlicher
Belange und Bürgerbeteiligung), Orientierung an normativ verankerten Leitzielen, Gegenstromprinzip, Differenzierung in Bezug auf Planungsebenen und zeiträume, Herunterbrechen der Ziele in mehrere planerische Konkretisierungsstufen und konsequente Operationalisierung der Ziele auf der unteren
Konkretisierungsebene. Alle dies und die explizite Einbindung von mit der operationalen Ebene verbundenen Finanzierungsfestlegungen gewährleisten die
Vollzugsorientierung. Die Republik nutzt für die strategische Umweltplanung
und nunmehr für die Nachhaltigkeitsplanung ihre langjährigen Erfahrungen
mit der Erarbeitung und konsequenten Implementation der Wirtschaftsplanung.
In der Charakteristik der südkoreanischen Planung liegt also ihre Eignung für
die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung und zugleich zur Steuerung des
Verhaltens der Akteure. Die Langfristigkeit der südkoreanischen Planung und
der Ausbau der hierfür erforderlichen und geeigneten methodischen Instrumente war eines der Erfolgskriterien für den wirtschaftlichen Aufschwung und
wird auch in der Zukunft die Problemlösungsfähigkeit hinsichtlich der anstehenden Zukunftsprobleme (Wirtschaftsentwicklung, technologische Innovation,
ökologische Modernisierung, Stärkung der Position der Republik in der zukünftigen globalen Entwicklung) gewährleisten. Langfristige Planung in der
Republik leidet nicht unter ideologischen Vorbelastungen, wie dies möglicherweise noch in Deutschland der Fall ist. Planung ist vielmehr ein bewährtes und
von den Akteuren akzeptiertes hilfreiches Instrument des Aufbaus und der
Entwicklung eines sich effektiv entwickelnden Gemeinwesens, welches das
Nachhaltigkeitsprinzip verwirklichen und seine Zukunftsprobleme lösen will.
18 Nach Art. 120 Abs. 2 der Verfassung stehen das Land und seine Ressourcen unter dem
Schutz des Staates und sehen für ihre gleichgewichtige Entwicklung und optimale Nutzung die umfassende Planung vor (Verfassung vom 29. 10. 1987, 9. Änderung). Die systematische Landesentwicklung ist Verfassungsgebot. Das gilt insbesondere seit der 9. Änderung der Verfassung vom 27. Dezember 1987 (Vgl. Kim, E. W.: Land und Verfassung, in:
Land und Aufbau, Dezember 1987, Seoul 1987, S. 38 ff.).
9
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Kurzfassung
Zur Umsetzung der Agenda 21 von Rio wurde in der Republik Korea auf nationaler Ebene eine Nationale Agenda 21 erarbeitet und bereits im Jahre 1996
verkündet19. Eine wesentliche Rolle für die konkrete Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips spielen die lang- und mittelfristigen Umweltpläne20, durch die
ein dichtes Netz von Maßnahmen zur Realisierung der nachhaltigen Entwicklung aufgebaut wird. Die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung zeigt deutlich vor allem der Vierte Gesamtlandesentwicklungsplan für die Republik Korea (2000-2020).
Im Dritten Gesamtplan für die Landesentwicklung (1992-2001) und Vierten Gesamtplan für die Landesentwicklung (2000-2020)21 - und in zahlreichen Regionalentwicklungsplänen sind konkrete Strategien zur Umsetzung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung enthalten. Der Vierte Gesamtplan für die Landesentwicklung (2000-2020) legt als eines von vier grundlegenden Zielen fest, ein
mit der Natur harmonisierte "Grünes Land" zu schaffen: Durch Erzielung der
Integration zwischen Entwicklung und Umwelt in allen Bereichen der Landesentwicklungsplanung soll die nachhaltige Entwicklung des Landes erreicht und
der Erhöhung der Lebensqualität gedient werden.22
19 Regierung der Republik von Korea: National Action Plan for Agenda 21, Seoul 1996.
Die nationale Agenda 21 Koreas besteht aus 40 Kapiteln einschließlich einer Präambel, die
spiegelbildlich den Kapiteln der Agenda 21 von Rio entsprechen. Der Aktionsplan bekräftigt den Willen der Republik, die Volkswirtschaft und die Sozialpolitik der Republik in
Übereinstimmung mit dem Leitbild sustainable development zu bringen und eine dementsprechende Reorientierung herbeizuführen.
20 Vgl. bezüglich der Einzelheiten: vgl. Lee, Y. H.: Strategische Planung für eine nachhaltige
Entwicklung in der Republik Korea, in: Jänicke, M., Jörgen, H. (Hrsg.): Umweltplanung im
internationalen Vergleich. Strategien der Nachhaltigkeit, Berlin, Heidelberg, New York
2000, S. 69 ff.; Lee, Y. H.: Bodenschutz in der Republik Korea, in: Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin (Hrsg.), Symposium: Bodenschutz - Steuerungsfunktionen von Recht, Politik,
Planung und Information, Berlin 2000, S. 148 ff.
21 Vgl.: Regierung der Republik Korea: Der Vierte Gesamtlandesentwicklungsplan für die
Republik Korea (2000-2020), Seoul 2000.
22 Regierung der Republik Korea: Der Vierte Gesamtlandesentwicklungsplan für die Republik Korea (2000-2020), Seoul 2000, S. 7.
10
Yeong Heui Lee
5. Umsetzung des Leitbilds der Nachhaltigkeit in der Metropole
Seoul
In der Republik Korea ist nicht nur auf staatlicher Ebene die Nationale Agenda
21 erarbeitet und verkündet worden. In gleicher Weise hat auch die Metropole
Seoul die "Seoul Agenda 21"23 erarbeitet und anlässlich des Weltumwelttages
im Jahre 1997 verkündet. Diese zeichnet sich durch einen hohen Operationalisierungsgrad aus. Sie gliedert sich in die Schwerpunktbereiche Luft, Wasser,
Abfälle, Ökosystem, Verkehr, Stadtplanung, Wohlfahrt und Kultur.
Leitbild ist das "Grüne Seoul" und die "Visionen für das Grüne Seoul im 21.
Jahrhundert", gegliedert in acht Schwerpunkte, in wörtlicher Übersetzung sind:
1. Luft: Seoul, eine Stadt, die eine Luftqualität hat, die es den Bürgern möglich
macht, so viel reine und saubere Luft zu atmen, wie sie möchten.
2. Wasser: Seoul, eine Stadt, die eine Wasserqualität hat, die es allen Kindern
möglich macht, beliebig oft im Wasser zu spielen, ohne dadurch Gesundheitsgefahren ausgesetzt zu sein.
3. Abfallwesen: Seoul, eine Stadt, die eine Abfallwirtschaft hat, welche das Abfallaufkommen minimiert und die Wiedernutzung eines möglichst großen
Teils der Abfälle ermöglicht.
4. Ökosystem: Seoul, eine Stadt, die eine ökologische Situation hat, die es möglich macht, dass Wildpflanzen und -tiere wieder in das Stadtgebiet zurückkehren.
5. Wohlfahrt: Seoul, eine Stadt, die eine offene Gesellschaft mit Menschen hat,
die wieder bereit sind, mit ihren Mitmenschen den Wohlstand zu teilen.
6 Kultur: Seoul, eine Stadt, die eine kulturelle Szenerie hat, die den Atem von
Geschichte und Natur spüren lässt und in der das kulturelle Leben blüht
und gedeiht.
23 Regierung der Metropole Seoul / Bürgerkommission für das Grüne Seoul: Seoul Agenda
21, Seoul 1997. Die Bürgerkommission für das Grüne Seoul wurde durch die Satzung zur
Errichtung und für die Tätigkeiten der Bürgerkommission für das Grüne Seoul am 22. 11.
1995 gegründet. Die wesentlichen Aufgaben dieser Kommission sind die Erarbeitung der
Seoul Agenda 21 und ihre Verwirklichung, die Durchführung von Partizipationsprojekten
im Rahmen der Stadtumweltpolitik, die Beratung und Bewertung der Umsetzung der
Nachhaltigkeit in der Stadtpolitik sowie die Veröffentlichung von dem Umweltschutz
betreffenden Erklärungen und Informationen.
11
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Kurzfassung
7. Stadtplanung: Seoul, eine Stadt, die eine Planungskultur hat, in der die Bürger bei der Planung einer angenehmen und lebenswerten Stadt zusammenwirken.
8. Verkehr: Seoul, eine Stadt, die eine Straßensituation hat, bei der sich jeder
nach Belieben im Freien ergehen kann und die eine Verkehrssituation hat,
bei der jeder gerne öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nimmt.
Die Seoul Agenda 21 und ihre 8 Schwerpunktbereiche haben die gleiche Struktur. Einerseits werden die Prozesse des Agenda-Settings dargestellt, ferner
werden die Einzelziele und Aktionspläne zur Zielerreichung herausgestellt und
schließlich die Umsetzungsstrategien. Typisch für die Seoul Agenda ist ihre
detaillierte Ausdifferenzierung und Konkretisierung. Alle 8 Schwerpunktbereiche sind also gleichartig strukturiert und enthalten jeweils:
-
Problembeschreibungen zu den Sektoren unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung der Metropole im 21. Jahrhundert und die Leitziele, die zwischen Einwohnern, Stadtverwaltung und Unternehmen konsensual festgelegt wurden, die im 21. Jahrhundert gelten sollen. Diese dienen gleichzeitig als Grundlage für die Einzelziele und die dementsprechenden Aktionspläne für alle Akteursgruppen;
-
Aktionsziele zu den einzelnen Schwerpunktbereichen und zwar insgesamt
30 an der Zahl;
-
Beschreibung der Probleme, die mit der Realisierung der Aktionsziele zusammenhängen;
-
Zielhorizonte, aufgegliedert in kurzfristige (bis 2000), mittelfristige (bis 2002)
und langfristige (bis 2007) Ziele;
-
Festlegung operationalisierter Umsetzungsziele mit Zielhorizonten;
-
Aktionspläne (insgesamt 426 an der Zahl), die von den Beteiligten, von Bürgern, Unternehmen und der Stadtverwaltung, ggf. auch von der Zentralregierung umgesetzt werden müssen.
Die "Seoul Agenda 21" vom 1997 wurde unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Änderungen der Rahmenbedingungen im Jahre 2000 überarbeitet. Allerdings erfolgte dabei keine Änderung der Gesamtkonzeption, sondern Aktualisierungen innerhalb der konkreten operationalisierten Zieldimensionen, da ei-
12
Yeong Heui Lee
nerseits schon seinerzeit aufgestellte Ziele erreicht und andererseits strategische
Kursänderungen notwendig geworden waren.24
Die Bemühungen um die Umsetzung des Leitbildes der Nachhaltigkeit sind in
der Stadt Seoul weit fortgeschritten. So hat die Metropole Seoul am 20. Mai 1996
die Grundlagensatzung für den Umweltschutz der Metropole erlassen25, um die
Einzelheiten eines für die regionale Situation der Stadt effektiven Umweltschutzes festzulegen und um durch Umweltmanagement, durch Partizipation
und internationale Kooperation die Stadt zu einer "Umweltschutzstadt" zu
entwickeln, in der Menschen und Natur symbiotisch zusammenleben können.26
Eine wichtige Festlegung der Metropole Seoul zur Umsetzung der nachhaltigen
Entwicklung bildet die Umweltcharta vom 5. Juni 1996. Sie erhält ihre Bedeutung dadurch, dass sie den Willen der städtischen Akteure dokumentiert, ein
umweltverträgliches gesundes und nachhaltiges Seoul zu schaffen, ferner dass
alle Einwohner an der Erhaltung und Schaffung einer Umwelt, in der sie mit
der Natur in Symbiose leben können, beteiligt sein sollen. Die Charta legt ihrer
Präambel einen traditionellen umweltethischen Grundsatz zugrunde: "Symbiotische Beziehungen zwischen Natur und Mensch" und schreibt damit eines der
Grundprinzipien der nachhaltigen Entwicklung fest.27
24 Vgl. Regierung der Metropole Seoul / Bürgerkommission für das Grüne Seoul: Seoul
Agenda 21. Aufbau eines grünen Seouls im 21. Jahrhundert, Seoul 2000, S. 10 ff.; Regierung
der Metropole Seoul: Weißbuch für die Politik der Metropole Seoul, Seoul 2000, S. 243 ff.
25 Grundlagensatzung für den Umweltschutz der Metropole Seoul vom 20. 05. 1996, Satzung
Nr. 3301.
26 Regierung der Metropole Seoul: Umwelt in der Metropole Seoul - Umwelt-Weißbuch 1997,
Seoul 1997.
Die grundsätzlichen Zwecke der Grundlagensatzung für den Umweltschutz der Metropole
Seoul sind unter anderem:
- Gewährleistung einer zukunftsgerichteten Umweltpolitik, um eine auf das 21. Jahrhundert gerichtete nachhaltige ökologische Stadtentwicklung zu verwirklichen und eine
Harmonisierung zwischen Umweltschutz und Entwicklung anzustreben.
- Konzipierung einer eigenständigen umweltpolitischen Modellkonzeption.
- Überwindung der gegenwärtigen Einstellung, derzufolge Entwicklung und Umweltschutz als gegensätzliche Bereiche gesehen werden.
- Verstärkung der Partizipation in der Umweltpolitik.
Eingehend: vgl. Lee, Y. H., Umgang mit der Natur, 1999, a. a. O., S. 160 ff.
27 Um dieses Leitbild in die Wirklichkeit umzusetzen, sollen unter anderem folgende Ziele
von der Stadt und ihren Einwohnern angestrebt werden:
- qualitative Erhöhung der Lebensqualität der Einwohner und die Sicherung einer lebenswerten Umweltqualität als prioritärstes Ziel,
- verstärkte Umsetzung des Vorsorgeprinzips,
- Vorrangige Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Planung.
13
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Kurzfassung
Wesentlich ist weiterhin, dass die Metropole Seoul die nachhaltige Stadtentwicklung auch in ihrer Entwicklungsplanung umsetzt. So hat die Metropole in
ihrem aktuellen Stadtentwicklungsplan von 1997 (Planungszeitraum 19972011)28 das Leitbild einer am "Menschen orientierten Stadt, in der die Menschen
gerne leben", als Leitbild festgeschrieben.29
Eine wichtige Aussage zur Umsetzung des Leitbildes der Nachhaltigkeit enthält
auch der nach § 11 der Grundlagensatzung für den Umweltschutz aufgestellte
langfristige umfassende Plan für den Umweltschutz (1996-2005). Das Leitziel
auch dieses Plans ist die Entwicklung der Metropole Seoul zu einer Stadt, in der
Natur und Menschen harmonisch koexistieren. Durch die Harmonisierung von
weiterer Entwicklung und Erhaltung der Natur strebt Seoul den Aufbau einer
"nachhaltigen Stadt" an.30
Insgesamt zeigen die programmatischen Erklärungen der Metropole, dass nicht
nur auf staatlicher Ebene Pläne und Programme mit Nachhaltigkeitszielen formuliert werden, sondern auch auf regionaler Ebene. Die Zielaussagen machen
deutlich, dass das Oberziel einer nachhaltigen Entwicklung der Stadt gleichzeitig das Oberziel der Stadtentwicklung, das Ziel der Wirtschaftsentwicklung31
und der Umweltpolitik ist und dass alles dies zur Realisierung des einheitlichen
Zieldreiecks der Nachhaltigkeit dient.
Auf der Bezirksebene der Metropole sind in fast allen Bezirke Bezirks-Agenden
erarbeitet, verkündet und darin enthaltene Aktionsziele und konkrete Aktionspläne für Akteursgruppen festgelegt worden.
28 Nach der seinerzeitigen Fassung des § 10 b des Stadtplanungsgesetzes (seit der Gesamtnovellierung vom 28. 1. 2000: nach den §§ 6 ff.) haben die Leiter der Städte alle 20 Jahre langfristige Masterpläne für die Stadtentwicklung aufzustellen, die Richtlinien für die langfristige Stadtentwicklung enthalten und die Grundlage der Flächennutzungsplanung bilden.
29 Regierung der Metropole Seoul: Stadtplanung der Stadt Seoul (1394-2011), Seoul 1997, S. 52.
30 Der Plan hat 5 Grundprinzipien:
- Vorsorgeprinzip, das Umweltzerstörung im voraus verhindern oder vermeiden soll;
- Harmonie- und Integrationsprinzip für ein effektives Management in Harmonie mit der
Umwelt, insbesondere in den mit der Stadtplanung, dem Verkehr und der Energie etc.
eng zusammenhängenden Bereichen;
- Verursacherprinzip, demzufolge der Verursacher von Umweltzerstörungen oder kontaminationen für die Kostentragung verantwortlich ist,
- Örtlichkeitsprinzip, demzufolge Belastungen und deren Bekämpfung innerhalb der Region stattfinden soll;
- Informationsöffnungs- und Partizipationsprinzip.
31 Besondere Interessenbereiche Seouls sind innovative, kreative, emissionsarme, nachhaltigkeitsgerechte und der städtischen Struktur angepasste Unternehmen.
14
Yeong Heui Lee
6. Agenda-Aktivitäten in Berlin
Das Leitbild der Nachhaltigkeit ist durch seine verfassungsmäßige Verankerung auch in Deutschland ein verbindliches Leitbild der Politik32. In gleicher
Weise ist das Nachhaltigkeitsziel auch für das Land Berlin Leitgrundsatz. Das
Berliner Abgeordnetenhaus hatte den Senat bereits in der vorherigen, der 13.
Legislaturperiode, aufgefordert, eine lokale Agenda zu erarbeiten. Der Senat ist
dem gefolgt und hat dem Abgeordnetenhaus im Juni 1999 einen Bericht über
den Stand der Arbeiten vorgelegt33.
Eine Enquête-Kommission "Lokale Agenda 21 / Zukunftsfähiges Berlin" ist in
der gerade abgelaufenen Legislaturperiode am 13. Juli 2000 vom Abgeordnetenhaus eingesetzt und damit beauftragt worden, parlamentarische Entscheidungen zur Erarbeitung und Umsetzung einer gesamtstädtischen Lokalen
Agenda 21 Berlin vorzubereiten. Die Kommission sollte "wesentlich dazu beizutragen, eine öffentliche Debatte über konkrete mittel- und langfristig zu verwirklichende Umweltziele zu führen, die unmittelbar die Qualität der Lebensund Nutzungsräume der Stadt verbessern." Geplant war die Entwicklung des
Konzepts für die Berlin Agenda 21 bis zum 31. 12. 2003. Freilich konnten die
Arbeiten an dem langfristigen Zukunftsprogramm für Berlin wegen der politischen Ereignisse in der abgelaufenen Legislaturperiode nicht abgeschlossen
werden und werden daher in der nächsten Legislaturperiode aller Voraussicht
nach fortgesetzt.
Der Senat von Berlin hat am 17. 10. 2000 die organisatorischen Grundlagen zur
Erarbeitung einer gesamtstädtischen Lokalen Agenda 21 beschlossen. Danach
wird die Erstellung der Agenda auf Senatsebene durch das Agenda-Büro bei
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung organisiert. Dieses Agenda-Büro
hat die Aufgabe, den Agendaprozess in der Stadt zu koordinieren und inhaltlich zu fördern. Das Agenda-Büro ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angesiedelt. Auf der parlamentarischen Ebene unterstützt das Agenda-Büro die Arbeit der Enquête-Kommission "Lokale Agenda 21 / Zukunftsfä-
32 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Umwelt 1994
- Politik für eine nachhaltige, umweltgerechte Entwicklung, Bonn August 1994; Bundestagsdrucksache 12/8451; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland, Bonn 1997.
33 Drs. 13/3893.
15
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Kurzfassung
higes Berlin" und koordiniert die Arbeitsgruppe der für Agenda-Angelegenheiten zuständigen Beauftragten der Senatsverwaltung34.
34 Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist durch Senatsbeschluss vom 16. 12. 1997
damit beauftragt, für Berlin die gesamtstädtischen Fragen einer nachhaltigen Entwicklung
und Zukunftsbeständigkeit federführend zu koordinieren. Es wurde die Arbeitsgruppe der
Agenda-21-Beauftragten gegründet, die sich aus Vertretern aller Senatsressorts und der Senatskanzlei zusammensetzt. Nach dem Beschluss des Senats vom 17. 10. 2000 konzentriert
sich die Arbeitsgruppe schwerpunktmäßig auf die Erarbeitung einer gesamtstädtischen
Agenda 21. Hierfür hat sie die aus politischer Sicht wichtigsten Handlungsfelder für eine
nachhaltige Entwicklung Berlins identifiziert und erste Arbeitsprioritäten festgelegt. Vgl.
dazu die Internetpräsentation: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/agenda21/index.
shtml.
16
Nachhaltige Entwicklung
am Beispiel der Metropolen
Seoul und Berlin
- Langfassung
Yeong Heui Lee
1. Nachhaltige Entwicklung
1.1
Einleitung
Sustainable development ist eine globale ethische Forderung, die sich zu einem
fundamentalen politischen und auch rechtlichen Konzept entwickelt hat. Allerdings ist der Begriff und damit auch das Konzept durch eine erhebliche inhaltliche Offenheit charakterisiert, die den verschiedensten Interpretationen Tür
und Tor öffnet. So wird mit Recht darauf hingewiesen, durch das Fehlen einer
hinreichenden Konkretisierung sei dauerhafte Entwicklung zu einer Leerformel
geworden. Dass praktisch alle gesellschaftlichen Akteure sich das Ziel der
Nachhaltigkeit zu Eigen gemacht hätten, liege indessen sowohl an seiner moralischen Überzeugungskraft als auch an dieser konzeptionellen Offenheit.35
Nachhaltigkeit wurde zum Thema der Städtekonferenz gemacht, weil das
Thema "Nachhaltige Entwicklung" das zentrale global- und nationalpolitische
Thema für die Gestaltung der Zukunft ist - auch wenn die Relevanz des Themas bisher noch nicht von allen wahrgenommen worden ist oder zum Teil auch
anders bewertet wird. Dass sustainable development in seinem aktuellen Verständnis überhaupt zum Thema werden konnte, ist eng mit den zwischenzeitlich verbreitet erkannten ökologischen Folgewirkungen des Wirtschaftswachstums verbunden.
Wenn der bisherige Entwicklungspfad der Industriestaaten ein "ökologisches
Katastrophenmodell"36 sein sollte, stellt sich die Frage, ob sustainable development eine Alternative zu diesem Entwicklungsmodell sein kann. Das gilt nicht
zuletzt wegen der Verbindung von Entwicklung, Wachstum und Fortschritt. Da
Entwicklung Verbesserungen der Lebensbedingungen impliziert, ist dieser Begriff eng mit dem des gesellschaftlichen Fortschritts verbunden. Wenn aber im
35 Vornholz, G.: Zur Konzeption einer ökologisch tragfähigen Entwicklung. Eine ökonomischtheoretische Analyse der Bedingungen für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, Marburg 1993.
36 Harborth, H. J.: Sustainable Development - Dauerhafte Entwicklung, in: Nohlen, Nuscheler
(Hrsg.): Handbuch der Dritten Welt, 3. Auflage, Bonn 1992, S. 236.
19
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Zusammenhang von sustainable development Wachstum nicht mehr nur als
Problemlöser, sondern als Problemverstärker - als wesentlicher Mitverursacher
von Umweltveränderungen - wahrgenommen würde, so hätte dies grundsätzliche Auswirkungen auf die Vorstellung von gesellschaftlichem Fortschritt, die
lange Zeit untrennbar mit Wirtschaftswachstum zusammen gedacht wurde und
wird.
Sustainable development basiert auf der Forderung nach Gerechtigkeit. Diese
Zielsetzung erfordert, insbesondere in ihrer intergenerativen Dimension, die
Erhaltung der Kapazität, auch in Zukunft menschliche Bedürfnisse befriedigen
zu können. Aufgrund der fundamentalen Komplementarität zwischen von
Menschen geschaffenen Artefakten und dem so genannten "Naturkapital" impliziert dies die Forderung nach so genannter "starker Nachhaltigkeit" und entsprechenden Nutzungsregeln. Die ökonomische Theorie bemüht sich in diesem
Zusammenhang, naturwissenschaftliche Erkenntnisse, stärker als der
"mainstream" der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion, mit dieser Problematik zu verknüpfen. Dies führt zur Berücksichtigung der natürlichen Tragekapazität als Schlüsselgröße für die ökologische Dimension nachhaltiger Entwicklung.37
1.2
Das zugrunde gelegte Begriffsverständnis
Wegen der völlig uneinheitlichen Verwendung des Begriffs der Nachhaltigkeit38 wird eine Begriffsfassung an den Beginn der Ausführungen gestellt, von
der hier und im Folgenden ausgegangen wird. Nachhaltigkeit bedeutet das
Bestreben, unter Aufrechterhaltung des Wachstums eine weitere Verschlechterung der ökologischen Situation zu vermeiden, eine schrittweise Verbesserung
derselben zu erreichen und eine zukunftsfähige Nutzung der natürlichen Ressourcen sicherzustellen.
37 Daly, H. E.: Wirtschaft jenseits von Wachstum. Die Volkswirtschaftslehre nachhaltiger Entwicklung, Salzburg, München 1999.
38 Die Veranstaltung hat nicht den Zweck, den Nachhaltigkeitsbegriff zu klären. Deswegen
erscheint es als zweckmäßig, von einem Arbeitsbegriff der Nachhaltigkeit auszugehen, der
nach dem Dafürhalten der Verfasserin dem Mainstream in der theoretischen Diskussion
entspricht.
20
Yeong Heui Lee
Aus der Verarbeitung des bisherigen Begriffsverständnisses in Literatur und
Politik ergibt sich die von der Verfasserin in die Diskussion gebrachte Definition der nachhaltigen Entwicklung39: "Nachhaltige Entwicklung ist die Aufrechterhaltung des Wachstums innerhalb der Tragfähigkeitsgrenzen des Ökosystems,
um die materiellen und immateriellen Bedürfnisse gegenwärtiger und zukünftiger Generationen in einer Art und Weise zu befriedigen, dass eine dauerhafte
Harmonie und ein symbiotisches Zusammenleben zwischen der menschlichen
Gesellschaft und der Natur erreicht wird. Nachhaltige Entwicklung zielt auf
eine dauerhafte, gedeihliche, harmonische und damit zukunftsfähige Entwicklung von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft ab. Eine wesentliche Grundlage
ist die Achtung und der Respekt der Menschen gegenüber und vor der Natur
und ihren Gesetzmäßigkeiten."
Dieses Begriffsverständnis impliziert die ethischen, ökonomischen, ökologischen, sozialen, kulturellen und politisch-administrativen Problemdimensionen,
die ein globales, regionales und lokales in die Zukunft gerichtetes Handeln von
allen Akteuren fordert.
Das Ziel des "sustainable development" ist nicht allein und auch nicht vorrangig auf Gesichtspunkte des Umweltschutzes bezogen. Es umfasst das intergenerationelle Gerechtigkeitsprinzip und das Prinzip der Sicherung einer dauerhaften Entwicklung, welche effiziente Ressourcenbewirtschaftung und systematische Ressourcenschonung erfordert.
Nachhaltigkeit bedeutet die Gewährleistung einer dauerhaften Koexistenz zwischen Mensch und Natur durch Achtung, Nicht-Verletzung und Einhaltung,
vor allem durch Nicht-Verletzung der natürlichen Bedingungen, der Biodiversität, der Umwelttragfähigkeit (carrying capacity), der für das Überleben künftiger Generationen erforderlichen natürlichen Ressourcen, die Erhaltung der
Gerechtigkeit zwischen den Generationen, die präventive Berücksichtigung der
gedeihlichen harmonischen Entwicklung von Umwelt und Wirtschaft und die
Erhöhung der allgemeinen Lebensqualität.
39 Lee, Y. H.: Nachhaltige Entwicklung. Nachhaltigkeit, räumliche Entwicklung, Umweltund Bodenschutz, Technische Universität Berlin Publikationen, Berlin 2000, S. 64 f.
21
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Der Brundtland-Bericht lässt die Hoffnung erkennen, dass es für die Krise eine
Lösung für diese Welt gebe. Diese Lösung heißt "sustainable development"40. Es
wäre zu hoffen, dass dieser Optimismus gerechtfertigt ist.
40 Luks, F.: Postmoderne Umweltpolitik. Sustainable Development, Steady State und die
"Entmachtung der Ökonomik", Marburg 2000, S. 22.
22
Yeong Heui Lee
2. Räumliche Planung und
Nachhaltigkeitsprinzip
Das Nachhaltigkeitsprinzip bildet einen wesentlichen Ausgangspunkt der Konferenz über die nachhaltige Entwicklung der Metropolen. Das Nachhaltigkeitsprinzip verpflichtet die Staaten, sowohl die Republik Korea, wie auch die Bundesrepublik Deutschland und damit zugleich auch ihre Metropolen, also Berlin
und Seoul, zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
Entsprechend dem Leitbild der dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung muss,
wie beispielsweise im Umweltgutachten 1994 des Rates von Sachverständigen
für Umweltfragen dargestellt, der Schutz der Umwelt integraler Bestandteil
jeder Planung und Entwicklung sein. Eine besondere Rolle spielt das Nachhaltigkeitsprinzip deswegen in der Raumordnung und Landesplanung, damit
auch in der Stadtentwicklung41. Das gilt für die Republik Korea ebenso wie für
Deutschland.
Das Nachhaltigkeitsziel ist in Deutschland durch Aufnahme einer entsprechenden Staatszielbestimmung in das Grundgesetz - Art. 20a GG - sowie durch Integration des Prinzips in zahlreiche Fachgesetze verrechtlicht worden, insbesondere, was für die aktuelle Diskussion besonders wesentlich ist, in das
Raumordnungsgesetz, das die planenden Aktivitäten des Bundes und der Länder steuert. Infolge der verfassungskräftig ausgeprägten normativen Vorgaben
ist das Nachhaltigkeitsprinzip eine Bund und Länder und damit auch das Land
Berlin verpflichtende Zielsetzung.
Die normative Situation ist in der Republik Korea ähnlich. Auch in die Verfassung der Republik ist der Gedanke des Leitbilds der Nachhaltigkeit eingeflos41 Hierzu eingehend vgl. Lee, Y. H., Nachhaltige Entwicklung, 2000, a. a. O., S. 64 ff.; Lee, Y.
H.: Verhaltenssteuerung durch Planung im Bereich des Bodenschutzes - Brückenfunktion
der Planung im Kontext von Politik, Recht und Verhalten, in: Steuerungsfunktionen von
Recht, Politik, Planung und Information am Beispiel des Bodenschutzes, FAGUS-Schriften
Band 8, Technische Universität Berlin Publikationen, Berlin 1999, S. 123 ff.
23
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
sen, insbesondere durch die Grundrechtsverbürgung des Umweltschutzes in
Art. 35 der koreanischen Verfassung. In der Literatur wird diese Verfassungsnorm dahin interpretiert, dass der Staat in die Pflicht genommen wird, eine
saubere Umwelt zu erhalten und ggf. wiederherzustellen. 42 Aus der Grundrechtsnorm folgt, dass eine intensive Verbindung aller Maßnahmen zum Schutz
des Menschen vor Umweltbelastungen gewährleistet sein soll.43 Art. 35 Abs. 1
der Verfassung hat weiterhin die Bedeutung, dass die Gesamtbevölkerung
durch Änderung ihres Verhaltens die natürliche Umwelt schützen muss und
bezieht sich damit auf die natürliche Lebensordnung der Menschen44. In der
Literatur wird die Meinung vertreten, dass die Umweltschutzverbürgung nicht
nur die gegenwärtig lebende Generation betrifft, sondern auch einen Verfassungsschutz für die künftigen Generationen impliziert45.
Was das Planungsrecht in Deutschland angeht, so hat der Bundesgesetzgeber
der nachhaltigen Raumentwicklung als zentraler Leitvorstellung in § 1 Abs. 2
des Raumordnungsgesetzes 46 eine herausragende Stellung eingeräumt. Diese
Leitvorstellung umfasst neben der ökologischen ausdrücklich auch die ökonomische und die soziale Dimension. Wesentlich ist der Grundsatz, dass die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sind. Die ökologischen Funktionen der ländlichen Räume sind in ihrer Bedeutung für den Gesamtraum zu erhalten. § 2 Abs. 2 Nr. 8 ROG enthält den Grundsatz, dass für
eine sparsame und schonende Inanspruchnahme der Naturgüter, insbesondere
von Wasser und Boden, zu sorgen ist und Beeinträchtigungen des Naturhaushalts ausgeglichen werden müssen.
Eine besondere Bedeutung hat im deutschen Planungsrecht der quantitative
Bodenschutz, also der durch das Normsystem gewährleistete Schutz der Flächen vor ungehemmtem Verbrauch. § 1a Abs. 1 BauGB enthält die so genannte
"Bodenschutzklausel" und besagt unter anderem, dass Bodenversiegelungen
auf das notwendige Maß zu begrenzen sind. In seiner aktuellen Fassung bestimmt § 1 Abs. 5 Satz 1 BauGB, dass die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende
42 Kwon, N. S.: Grundtheorie der Verfassung, Seoul 2000, S. 645; Choi, S. H.: Umweltgrundrecht, Seoul 1998, S. 231; Huh, Y.: Theorie der Koreanischen Verfassung, Seoul 1999, S. 422.
43 Ku, Y. Ch.: Kommentar zum Grundgesetz für die Umweltpolitik, in: Environmental Law
Review, Vol. X, Seoul 1988, S. 153 ff. (S. 160 f.)
44 Huh, Y., Theorie, 1999, a. a. O., S. 422.
45 Huh, Y., Theorie, 1999, a. a. O., S. 419 ff.
46 Bau und Raumordnungsgesetz vom 18. August 1998, BGBl. I, 1997, 2141.
24
Yeong Heui Lee
sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen sollen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen
zu schützen und zu entwickeln. Mit den natürlichen Lebensgrundlagen sind
Boden, Wasser, Luft, Klima, Pflanzen- und Tierwelt gemeint. Dadurch werden
die Planungsträger, insbesondere die Gemeinden dazu angehalten, in den Bauleitplänen den Belangen des Umweltschutzes in einer Weise Rechnung zu tragen, wie dies dem Wohl der Allgemeinheit entspricht (§ 1 Abs. 6 BauGB).47
Für die Umsetzung des Nachhaltigkeitsgebots ist auch in Korea das Planungsrecht von entscheidender Bedeutung. Das grundlegende Gesetz für die räumliche Planung ist das Gesetz über die Gesamtplanung der Landesentwicklung
(GLEG)48, nach dessen § 1 es das Ziel des Gesetzes ist, das Gemeinwohl durch
die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung des Landes zu fördern.
Das Gesetz soll die Voraussetzungen dafür schaffen, die natürlichen Gegebenheiten des Landes umfassend zu nutzen, zu entwickeln und zu bewahren und
einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der industriellen Entwicklung und
der Entwicklung der sozialen Umwelt zu erreichen.
Sowohl in der Republik Korea als auch in Deutschland ist das Nachhaltigkeitsgebot in zahlreiche umweltrechtliche Bestimmungen eingeflossen. Auf die
dementsprechende rechtliche Situation in der Republik Korea wird weiter unten eingehender eingegangen.
47 Stich, R.: Rechtsprobleme der Umsetzung der Forderungen des Umweltschutzes nach § 1a
BauGB 1998 in die städtebaulichen Planungen und bei deren Vollzug, in: Umwelt- und Planungsrecht (UPR) 1998, S. 121 ff.
48 Gesetz über die Gesamtplanung für die Landesentwicklung (GLEG) vom 14. 10. 1963, Gesetz Nr. 1415, zuletzt geändert am 22. 05. 1999, Gesetz Nr. 59826.
25
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
3. Räumliche Planung und Nachhaltigkeitsprinzip
Die Konsequenzen des Wirtschafts- und Wohlstandswachstums finden in den
Städten ihren räumlichen Ausdruck; die Städte sind der Ort, wo die Probleme
ressourcenverzehrender und umweltbelastender Lebensstile und Wirtschaftsformen am deutlichsten zu spüren sind. Die bisherige Siedlungsentwicklung
war keine nachhaltige Siedlungsentwicklung, sondern hat zu einem nicht nachhaltigen Flächen- und Ressourcenverbrauch Auf die Frage, ob Städte überhaupt
nachhaltig sein können, gibt es zwei sich widersprechende Antworten:
-
Einerseits wird die Auffassung vertreten, dass eine nachhaltige Siedlungsstruktur ohne Städte überhaupt nicht möglich sei. So wird gesagt, die Konzentration der Entwicklung in Form von Städten verhindere eine ökologisch
unverträgliche "Gleichverteilung" der unterschiedlichen Nutzungen im Gesamtraum. Eine "stadtfreie" Raumstruktur wäre energetisch ineffizient,
würde noch mehr Verkehr erzeugen und eine extensive Flächennutzung
fördern.
-
Andererseits wird argumentiert, dass Städte überhaupt nicht nachhaltig sein
können, weil sie stets in räumlich-funktionale Arbeitsteilungen mit anderen
Gebieten, insbesondere - zu dessen Lasten - mit ihrem Umland, eingebunden seien. Städte benötigten existentiell die Zufuhr von Rohstoffen aus dem
Umland, gleichzeitig seien sie aber auch darauf angewiesen, ihre Entsorgung auch aus der Stadt heraus, wie dies auch für Berlin gilt, zu verlagern.
Die Stadtentwicklung ist deswegen an räumlich-funktionalen Ordnungsprinzipien zu orientieren, wobei insbesondere berücksichtigt werden muss, dass dichtere Stadtstrukturen in der Folge von Innenentwicklung auch ökologische und
soziale Negativfolgen haben können.
Die Beachtung räumlicher Ordnungsprinzipien bei der Entwicklung und der
Weiterentwicklung und dem Ausbau von Städten wird auch aus der Agenda 21
26
Yeong Heui Lee
abgeleitet. Zu den städtebaulichen Prinzipien gehört beispielsweise das Prinzip
der Funktionsmischung, welches impliziert:
-
funktionale Mischung innerhalb der Stadtquartiere (Verflechtung von Wohnen und Arbeiten, auch von Versorgung und Freizeit),
-
soziale Mischung innerhalb der Stadtquartiere (nach Einkommensgruppen,
Haushaltstypen und Lebensstilgruppen) sowie
-
baulich-räumliche Mischung (Gestaltung) innerhalb der Stadtquartiere.
Mit dem Mischungsprinzip werden vielfältige Ziele angestrebt. Auf regionaler/lokaler Ebene wird davon ausgegangen, dass Mischung verkehrsmindernde, energie- und flächensparende Strukturen ermöglicht. Eine kleinräumige
Nutzungsmischung auf Stadtteilebene kann die Voraussetzungen zur Schaffung von Urbanität, zur Förderung des Quartierserlebens, zur Begünstigung
urbaner Vielfalt, zum Abbau von Segregation und zur Verbesserung der Lebenssituation benachteiligter Bevölkerungsgruppen schaffen.
Ein weiteres städtebauliches Ordnungsprinzip ist dasjenige der Polyzentralität.
Dieses wird für die Entwicklung der Städte und ihres Umlandes unter dem Gesichtspunkt der sog. dezentralen Konzentration diskutiert. Dezentrale Konzentration wird als räumliche Zielvorstellung verstanden, um den anhaltenden
Siedlungsdruck des Umlands der Städte nicht unkontrolliert in Form flächenhafter Dispersion ausufern zu lassen, sondern ihn konzentriert in ausgewählten
Siedlungsschwerpunkten zu bündeln. Neubaupotentiale sollen in diesen
Schwerpunkten im Umland der Städte zusammen und mit komplementären
Arbeitsstätten und Versorgungseinrichtungen bereitgestellt werden. Dezentrale
Konzentration hat vor allem aus umweltpolitischer Sicht Bedeutung. Eine gewisse Konzentration im Umland der Städte ist dabei allerdings Voraussetzung
für gebündelte Ströme des öffentlichen Verkehrs. Bei einer konsequenten Verfolgung dieses Prinzips zeigt sich, dass bei gleichzeitigem Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und restriktiven Maßnahmen für den motorisierten
Individualverkehr eine deutliche Verringerung des Verkehrsaufwandes im Personenverkehr möglich ist. Darüber hinaus schafft das Prinzip der dezentralen
Konzentration Voraussetzungen für eine ökologisch effizientere Energieerzeugungs- und -versorgungsstruktur.
Ein weiteres für die Umsetzung der nachhaltigen Metropolenentwicklung in
den Vordergrund gestelltes städtebauliches Prinzip ist dasjenige der so genann27
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
ten gerichteten Dichte, geprägt durch differenzierte und höhere bauliche Dichte,
durch klare Stadtgliederung durch Stadtzellen und Abstufung von funktional
bestimmten Ebenen.
Dieses Modell wird als dazu geeignet betrachtet, "eine Stadt der kurzen Wege"
zu verwirklichen. Erforderlich hierfür ist ein effizientes Netz des öffentlichen
Personennahverkehrs.
Stadterneuerung, Stadtumbau, Innenverdichtung sowie die Vitalisierung des
Stadtrandes haben unter Berücksichtigung des Leitbildes der Nachhaltigkeit
das Ziel, die Außenentwicklung der Städte in die Fläche in Grenzen zu halten.49
49 Bergmann, E.: Die Balance finden - Ansatzpunkte für eine nachhaltige Stadtentwicklung, in:
Politische Ökologie, 1996, Heft 1, S. 49 ff.
28
Yeong Heui Lee
4. Skizze der Umsetzung der nachhaltigen
Entwicklung auf der nationalen Ebene der
Republik Korea
4.1
Das Leitbild der Nachhaltigkeit im koreanischen Recht
4.1.1 Einleitung
Wesentliche Anklänge an das Leitbild der Nachhaltigkeit fanden sich schon seit
längerer Zeit im koreanischen Recht. Nach Verabschiedung der Agenda sind
insoweit noch Ergänzungen und Konkretisierungen erfolgt.
Im Folgenden wird schwerpunkthaft die Situation in der Republik Korea, insbesondere die Aktivitäten zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsgebots geschildert.
4.1.2 Verfassung und nachhaltige Entwicklung
Von Bedeutung für die Realisierung der nachhaltigen Entwicklung ist die
verfassungsrechtliche Verankerung des Umweltschutzes in Art. 33 vom 27. 10.
1980.50 Das Umweltgrundrecht garantierte der Bevölkerung das Recht auf Leben in einer sauberen Umwelt51.
50 Die Art. 33 der alten Fassung der Verfassung lautete: "Alle Bürger haben das Recht auf
Leben in einer sauberen Umwelt. Hierfür die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, sind Staat und Bürger Verpflichtungen".
51 Es wurde von der koreanischen Umweltagentur seinerzeit damit charakterisiert, die Einbeziehung des Umweltschutzes in den Schutz der Verfassung sei eine Dokumentation des
Willens des Staates, durch Reduzierung der Umweltbelastungen für die Bevölkerung eine
bessere Umwelt und damit eine verbesserte Lebensqualität zu sichern. Außerdem sei in der
Verfassungsgarantie ein Ausdruck des Willens der Regierung zu sehen, bei aller Sorge um
die weitere Entwicklung des ökonomischen Wachstums auch den Umwelt- und Naturschutz stärker zu berücksichtigen. Durch eine vernünftige Verteilung der Ergebnisse des
ökonomischen Wachstums soll verstärkt dem Wohl der Allgemeinheit gedient werden.
29
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Im Jahre 1987 wurde das Umweltgrundrecht neu gefasst, präzisiert und durch
eine Bestimmung über die Realisierungsverpflichtung des Gesetzgebers erweitert. Die entsprechende Verfassungsbestimmung (Art. 35) erhielt folgenden
Wortlaut: Abs. 1: "Alle Bürger haben das Recht auf Leben in einer gesunden
und lebenswerten Umwelt. Staat und Bürger sind verpflichtet, hierfür die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen." Abs. 2: "Inhalt und Verwirklichung dieses Rechts werden durch die Gesetze bestimmt." Abs. 3: "Der Staat hat
sich durch seine Politik der Siedlungsentwicklung zu bemühen, allen Bürgern
zu einer gedeihlichen Lebenssituation zu verhelfen".
Zum rechtlichen Charakter des Umweltgrundrechts werden unterschiedliche
Positionen vertreten: Eine Literaturmeinung sieht das Grundrecht als einen Bestandteil des Grundrechts auf Menschenwürde; Die zweite Literaturmeinung
sieht in dem Umweltgrundrecht einen Ausfluss des Rechts auf freie Persönlichkeitsentfaltung, also des Rechts, nach eigenem Glück zu streben; Eine dritte Literaturmeinung betrachtet das Umweltgrundrecht als soziales Grundrecht; Die
vierten Literaturmeinung kombiniert diese Interpretationen und meint, alle angesprochenen Bedeutungen seien gemeint. Das koreanische Umweltgrundrecht
kann man jedenfalls als allumfassendes Grundrecht interpretieren, das unterschiedliche Charakteristiken und Dimensionen hat.52
Das Umweltgrundrecht hat nicht nur negatorischen Charakter, welcher der
Verbesserung der belasteten Umwelt dienen soll, sondern impliziert auch das
Recht, den Staat aktiv zu fordern, eine intakte Umwelt zu erhalten und ggf.
wiederherzustellen.53 Aus der Verfassung folgt, dass eine intensive Verbindung
aller geeigneten Maßnahmen zum Schutz des Menschen vor Umweltbelastungen, insbesondere vor stofflichen Belastungen, gewährleistet werden muss54.
Ferner gewährt Art. 35 Abs. 1 der Verfassung den Bürgern nicht nur das Recht,
sondern auch die Pflicht, die erforderlichen Anstrengungen für den UmweltUmweltagentur Seoul: Umweltschutz 1984, Seoul 1984, S. 80. (Die Umweltagentur wurde
seit 1990 Umweltministerium)
52 Vgl. Kwon, N. S., Einführung, 1989, a. a. O., S. 427; Ku, B. S.: Grundlagen der neuen
Rechtswissenschaft, Seoul 1988, S. 201.
53 Kwon, N. S., Grundtheorie, 2000, a. a. O., S. 645; Choi, S. H.: Umweltgrundrecht, Seoul 1998,
S. 231; Huh interpretiert das Umweltgrundrecht der koreanischen Verfassung: als Abwehrrecht gegenüber Umweltbelastungen, als individuelle Umweltgrundrechtsgewährleistung,
um die Verhinderung von Dritten verursachter Umweltbelastungen einfordern zu können
und als darüber hinaus als generelle Gewährleistung des Aufbaus einer gesunden und lebenswerten Lebensumwelt (Huh, Y., Theorie, 1999, a. a. O., S. 422).
54 Ku, Y. Ch., Kommentar, 1988, a. a. O., S. 160 f.
30
Yeong Heui Lee
schutz zu unternehmen. Art. 35 Abs. 1 der koreanischen Verfassung hat weiterhin die Bedeutung, dass die Gesamtbevölkerung durch Änderung ihres Verhaltens die natürliche Umwelt schützen muss und bezieht sich damit auf den ethischen Lebensstil55.
In der Literatur wird vor allem auch die Meinung vertreten, dass die Umweltschutzverbürgung nicht nur die gegenwärtig lebende Generation betrifft, sondern auch einen Verfassungsschutz für die künftigen Generationen impliziert56.
Kwon bemerkt dazu allerdings kritisch, dass dann auch andere Verfassungsnormen den Nachweltschutz enthielten, wie beispielsweise die Garantie der
freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Religionsfreiheit57.
Schließlich stehen nach Art. 120 Abs. 2 der Verfassung das Land und seine Ressourcen unter dem Schutz des Staates und es hat zum Zwecke einer gleichgewichtigen Entwicklung und optimalen Nutzung eine umfassende Planung zu
erfolgen. Kim kommentiert diese Regelung mit der Bemerkung, dass trotz des
deklaratorischen Charakters der Vorschrift der Staat mit der Einbindung der
Planung in die Verfassung den klaren Willen bekundet habe, die Landesentwicklung besonders zu gewichten. Somit ist auch die systematische Landesentwicklung Verfassungsgebot. Das gilt insbesondere seit der 9. Änderung der
Verfassung vom 27. Dezember 198758. Der Staat kann außerdem gemäß Art. 122
der Verfassung im Interesse einer effektiven und ausgewogenen Nutzung,
Entwicklung und Erhaltung des Landes den Bürgern die erforderlichen Beschränkungen und Pflichten auferlegen. Auf diese Art und Weise sind eine
effektive Landesentwicklung und ein effektiveres Management zur Erhaltung
des Landes möglich.
55 Huh, Y., Theorie, 1999, a. a. O., S. 422.
56 Huh, Y., Theorie, 1999, a. a. O., S. 419.
57 Obwohl der Nachweltschutz durch die Umweltschutzverbürgung von Teilen der Literatur
in Frage gestellt wird, wird auch die Meinung vertreten, es sei notwendig, auch dem
Schutz künftiger Generationen Aufmerksam zu schenken. Insbesondere müsse die Tatsache berücksichtigt werden, dass nicht nur die ökologische Dimension, sondern auch die
kulturelle Dimension der (nachhaltigen) Entwicklung Einfluss auf die Zukunft habe und
demzufolge alle Grundrechte wesentlich nicht nur für die gegenwärtigen Generationen
seien, sondern auch für die künftige Generationen. Vgl. Kwon, N. S., Grundtheorie, 2000, a.
a. O., S. 646.
58 Kim, E. W.: Land und Verfassung, in: Land und Aufbau, Dezember 1987, Seoul 1987, S. 38
ff.
31
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
4.1.3 Das Leitbild der Nachhaltigkeit im Umweltrecht
Die verfassungsrechtlichen Vorgaben wurden durch weitgehende Novellierungen des Umweltrechts realisiert. Ein wichtiger Schritt in die Richtung eines
wirksameren medienübergreifenden Umweltschutzes war im August 1990 eine
umfassende Novellierung des Umweltrechts, in deren Rahmen das frühere medienübergreifende Umweltgesetz vom 1977 59 zum Grundgesetz für die Umweltpolitik (GUP)60 ausgebaut wurde, verbunden mit dem Erlass zahlreicher
umweltschutzspezifischer Einzelgesetze. 61 Das Leitbild der Nachhaltigkeit
wurde insbesondere durch die 1999er Novellierung des Grundgesetzes für die
Umweltpolitik im Umweltrecht verankert.
Das Grundgesetz für die Umweltpolitik hat für den Umweltschutz in mehrfacher Hinsicht Bedeutung. Die Aufgaben und wesentliche Inhalte des Grundgesetzes für die Umweltpolitik sind die Verwirklichung des Umweltgrundrechts
der Verfassung vom 1987 und die Akzentuierung der Grundziele und richtungen des staatlichen Umweltschutzes, die Verankerung der wesentlichen
Intentionen des Umweltschutzes in den Zielbestimmungen, die Verankerung
der Grundprinzipien des Umweltschutzes und die Verankerung eines medienübergreifenden Instrumentariums.
Es bezweckt nach § 1 GUP, Gefahren und Schäden durch Umweltbelastungen
vorzubeugen, sowie die natürliche Umwelt und Lebensumwelt so gut wie möglich zu erhalten und zu entwickeln.
§ 2 GUP enthält den Grundgedanken: "Die Schaffung einer lebenswerten Umwelt durch qualitative Verbesserung und Erhaltung der Umwelt und damit Er59 Im Jahre 1977 erging bereits ein medienübergreifendes Umweltschutzgesetz (Umweltschutzgesetz vom 31. 12. 1977, Gesetz Nr. 3078. Inkrafttreten: 1. 7. 1978) und ersetzte das
Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen vom 5. 11. 1963. Dieses verankerte ausdrücklich das Vorsorgeprinzip und enthielt bereits eine UVP-Regelung.
60 Grundgesetz für die Umweltpolitik (GUP) vom 1. 8. 1990, Gesetz Nr. 4257, zuletzt geändert
am 31. 12. 1999, Gesetz Nr. 6097.
61 Hierzu Einzelheiten vgl.: Lee, Y. H.: Umweltschutz, Bodenschutz und Planung. Vergleichende Aspekte von Umwelt-, Bodenschutz und Planung in der Republik Korea und der
Bundesrepublik Deutschland, Schriftenreihe der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft für Gesellschaft, Umwelt und Siedlung der Technischen Universität Berlin,
Band 6, Berlin 1995; Lee, Y. H.: Das koreanische Bodenschutzgesetz, in: Bodenschutz - Länderübergreifender Vergleich bestehender Gesetze und Gesetzentwürfe anhand des rechtsund naturwissenschaftlichen Forschungsstandes, Umweltpolitik und Umweltplanung,
Band 3, Frankfurt, Bern, New York, Paris 1996, S. 65 ff.; Kim, H. Ch.: Kommentar zum
Umweltschutzgesetz, Seoul 1986; Lee, S. D., Lee, Ch. H.: Umweltrecht, Seoul 1999.
32
Yeong Heui Lee
haltung der Harmonisierung und Ausgleich von Mensch und Umwelt sind
notwendige Elemente für die Gesundheit der Bevölkerung und den Genuss eines kulturellen Lebens, ferner für die Erhaltung des Landes und die dauerhafte
Entwicklung des Staates. Unter Berücksichtigung dessen haben Staat und
kommunale Selbstverwaltung, Unternehmer und Bevölkerung sich darum zu
bemühen, die Umwelt in einem intakten Zustand zu erhalten und sie zu entwickeln und bei jeglicher Nutzung der Umwelt die Belange des Umweltschutzes
vorrangig zu berücksichtigen sowie gemeinsame Bemühungen zur Vorsorge
gegenüber den globalen Umweltgefährdungen zu unternehmen. Dadurch soll
der Grundgedanke des Gesetzes verwirklicht werden, dass der heutigen Bevölkerung die Gunst der Umwelt zugute kommt und dies gleichzeitig auch noch
den künftigen Generationen möglich bleibt." Diese Grundsatzbestimmung reflektiert den Geist der Agenda 21: Ecologically sound and sustainable development sowie die Prinzipien der intergenerationellen Gerechtigkeit (principle of
intergenerational equity)62.
Im Grundgesetz für die Umweltpolitik sind im übrigen die Grundprinzipien
des Umweltschutzes - Verursacherprinzip, Vorsorgeprinzip, Kooperationsprinzip und das Gemeinlastprinzip, sowie entsprechende Pflichten der Akteure,
also Staates, der kommunalen Verwaltungen, der Unternehmen und der Bevölkerung verankert.
Das Vorsorgeprinzip findet sich vor allem in den zahlreichen, hier thematisierten Regelungen über die Planung und beim produktbezogenen Umweltschutz.
Beispielsweise nach § 12 GUP hat der Umweltminister zum Schutz der Umwelt
alle 10 Jahre einen langfristigen umfassenden Plan nach Erörterung mit den
Leitern der relevanten zentralen Institutionen und Beratung mit der Kommissi62 Lee, Y. H.: Der Umgang mit der Natur. Das Gesellschafts-Umwelt-Verhältnis aus der Sicht
der ostasiatischen Kulturen unter besonderer Berücksichtigung der Republik Korea, Schriftenreihe der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft für Gesellschaft, Umwelt
und Siedlung der Technischen Universität Berlin, Band 9, Technische Universität Berlin
Publikationen, Berlin 1999; Lee, Y. H.: Problematik der zukünftigen Entwicklung von Kulturlandschaften aus der Sichtweise der ostasiatischen Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Republik Korea, Papers der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft
für Gesellschaft, Umwelt und Siedlung der Technischen Universität Berlin, Nr. 1 / 1998,
Berlin 1998; Lee, S. D., Lee, Ch. H.: Umweltrecht, Seoul 1999, S. 98 ff. Dazu vertritt Ryu
(Rhu, J. T.: Umweltrecht, Seoul 2000, S. 277) die kritische Auffassung, dass solche deklarativen Bestimmungen für den Umwelt- und Nachweltschutz keine wesentlichen Effekte habe. Seiner Meinung nach wäre es besser, diese Inhalte zu konkretisieren oder durch andere
konkretere Bestimmungen zu ersetzen, da nach wie vor in der Praxis eine entwicklungsprioritäre Politik verfolgt würde.
33
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
on für den Umweltschutz aufzustellen, der danach durch das Kabinett zu beschließen ist.63
Das Grundgesetz für die Umweltpolitik regelt in § 8 GUP - neben der langfristigen Umweltplanung - auch die Umweltberichterstattung. Danach hat die Regierung jährlich einen Bericht über die Inhalte und die Durchführung der wesentlichen Maßnahmen zum Umweltschutz und sonstige Angelegenheiten dem
Parlament vorzulegen. Auch regelt § 16 GUP die Verbreitung des Wissens und
der Informationen über den Umweltschutz. In diesem Zusammenhang ist zu
bemerken, dass das Umweltministerium jährlich ein Umwelt-Weißbuch veröffentlicht, das die Umwelt-Situation und alle Aktivitäten schildert.
Mit diesen und weiteren Bestimmungen ist in Umsetzung der Intentionen der
Agenda 21 der Weg zu einer Ökologisierung und zu einer stärkeren Akzentuierung ökologischer Belange in der Politik beschritten worden. Darin liegt
zugleich der Ansatzpunkt, den Konflikt zwischen Ökonomie und Ökologie zu
entschärfen.
Auch § 1 des Gesetzes über die Kostentragung zur Verbesserung der Umwelt
(KostUG)64 hat die Nachhaltigkeit in die Gesetzesziele aufgenommen und die
nachhaltige Entwicklung in ihrer ökologischen Dimension instrumentiert. Das
Gesetz bezweckt, einer dauerhaften Entwicklung und der Entwicklung einer
lebenswerten Umwelt zu dienen. Hierfür sollen, um beschleunigt Verbesserungen der Umwelt zu erreichen, geeignete Maßnahmen umfassend und systematisch durchgeführt und investive Mittel rational eingesetzt werden. Der Staat
hat nach § 2 Abs. 1 KostUG die Pflicht, einen umfassenden Plan für die Verbesserung der Umweltsituation aufzustellen, um das Leben der Bevölkerung auch
in der Zukunft in einer lebenswerten Umwelt zu gewährleisten und hierfür die
erforderlichen finanziellen und technischen Ressourcen bereitzustellen. Auch
die Selbstverwaltungskörperschaften haben Pläne für Maßnahmen zur Umweltverbesserung in ihrem Gebiet aufzustellen und durchzuführen.
63 Hierzu Einzelheiten vgl.: Lee, Y. H.: Strategische Planung für eine nachhaltige Entwicklung
in der Republik Korea, in: Jänicke, M., Jörgen, H. (Hrsg.): Umweltplanung im internationalen Vergleich. Strategien der Nachhaltigkeit, Springer-Verlag Berlin, Heidelberg, New York
2000, S. 69 ff.; Lee, Y. H.: Die Steuerungsfunktion der Planung am Beispiel des Bodenschutzes, in: Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin (Hrsg.), Symposium: Bodenschutz - Steuerungsfunktionen von Recht, Politik, Planung und Information, Berlin 2000, S. 16 ff.
64 Gesetz über die Kostentragung zur Verbesserung der Umwelt vom 31. 12. 1991, Gesetz Nr.
4493, zuletzt geändert am 08. 2. 1999, Gesetz Nr. 5914.
34
Yeong Heui Lee
Weiterhin ist das Nachhaltigkeitsgebot Bestandteil des Naturschutzes, geregelt
im Gesetz zum Schutz der natürlichen Umwelt65. Das 1997 gesamtnovellierte
Gesetz hat das Leitbild der Nachhaltigkeit vor allem in die Grundsätzebestimmung des § 3 aufgenommen. § 1 Zweck des Gesetzes zum Schutz der natürlichen Umwelt lautet: "Das Gesetz bezweckt, dass die Bevölkerung in einer lebenswerten natürlichen Umwelt ein ruhiges und gesundes Leben führen kann
durch die systematische Erhaltung und Verwaltung der natürlichen Umwelt,
insbesondere den Schutz der natürlichen Umwelt und der Ökosysteme vor
anthropogenen Schädigungen und durch die Verhinderung des Artenrückgangs."
§ 3 des koreanischen Naturschutzgesetzes enthält die Grundsätzebestimmungen zum Schutz der natürlichen Umwelt:
1. Die Natur ist als Gut der Bevölkerung im öffentlichen Interesse in intaktem
Zustand zu erhalten, weil sie von den gegenwärtigen und künftigen
Generationen nachhaltig genutzt werden muss.
2. Der Schutz der natürlichen Umwelt hat in Harmonie und Gleichgewichtigkeit mit der Nutzung des Landes zu erfolgen.
3. Vom Aussterben bedrohende Wildtieren und -pflanzen sind zu schützen
und die biologische Vielfalt und die Ökosysteme sowie hervorragende natürliche Landschaften etc. sind zu erhalten.
4 Alle Möglichkeiten sind zu fördern, die gesamte Bevölkerung am Schutz der
natürlichen Umwelt partizipieren zu lassen, damit sie die gesunde Natur
nutzen kann.
5. Die Kosten, die zum Schutz der natürlichen Umwelt erforderlich sind, sollen
gerecht verteilt werden. Die Gnade der Natur soll vorrangig den Bewohnern
der Region zugute kommen.
6. Die internationale Kooperation zum Schutz der natürlichen Umwelt und die
nachhaltige Nutzung der Natur sind zu fördern."
65 Gesetz zum Schutz der natürlichen Umwelt vom 31. 12. 1991 (NatSchG), Gesetz Nr. 4492,
Gesamtnovellierung am 28. 8. 1997, Gesetz Nr. 5392, zuletzt geändert am 24. 5. 1999, Gesetz
Nr. 5982.
35
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Das Nachhaltigkeitsgebot ist weiterhin in das Naturparkgesetz (NatPG) vom
1980 durch die Novelle von 1995 aufgenommen worden.66 Das Naturparkgesetz
hat nach § 1 NatPG den Zweck, durch Maßnahmen der Designation und Vorkehrungen zur Erhaltung, Nutzung und Pflege der Naturparke 67 natürliche
Ökosysteme und Standorte der Naturlandschaft zu schützen und deren nachhaltige Nutzung zu gewährleisten zur Förderung der Gesundheit, dem Schutz
von Gelegenheiten für Freizeit und Erholung sowie des Wohlbefindens der Bevölkerung. § 3 NatPG regelt Pflichten zum Schutz von Naturparks.68
Das Nachhaltigkeitsgebot ist schließlich und nicht zuletzt durch eine Novelle
des auch in der Republik Korea für den vorsorgenden Umweltschutz wichtigen
UVP-Gesetzes - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung für Umwelt,
Verkehr und natürliche Katastrophen u.s.w. - aus dem Jahre 1999 aufgenommen worden69. § 1 des UVP-Gesetzes bezweckt, ein lebenswertes und sicheres
Leben der Bevölkerung und damit eine gesunde und nachhaltige Entwicklung
dadurch zu gewährleisten, dass bei Planungen und Projekten die vorherige
Prüfung und Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt und mögliche Katastrophen und die Auswirkungen auf die Bevölkerung erfolgt und zwar bei
der Aufstellung und Durchführung von Plänen für alle Vorhaben, welche star-
66 Naturparkgesetz (NatPG) vom 04. 1. 1980 Gesetz Nr. 3243, zuletzt geändert am 08. 02. 12.
1999.
67 Nach § 2 Abs. 1 NatPG sind Naturparks Nationalparks, Provinzialparks und Kreisparks.
"Nationalparks" sind in der koreanischen Landschaft repräsentative und hervorragende
natürliche Landschaftsgebiete, die gemäß § 4 designiert sind (§ 2 Ziffer 1 NatPG); "Provinzialparks" sind innerhalb der Seoul-Sonderstadt, weiterer Metropolen und Provinzen repräsentative hervorragende natürliche Landschaftsgebiete, außer Nationalparks, die gemäß
§ 5 designiert sind (§ 2 Ziffer 3 NatPG); "Kreisparks" sind innerhalb von Städten und Kreisen Landschaft repräsentative hervorragende natürliche Landschaftsgebiete, außer National- und Provinzparks, die gemäß § 6 designiert sind (§ 2 Ziffer 4 NatPG).
68 Die Zeit der Einführung der strikteren Regelungen über die Unterschutzstellung und Erhaltung von Nationalparks in Korea fiel in die Zeit der forcierten Wirtschaftsentwicklung.
In der Nationalpark-Politik der 70er Jahre wurde der Naturschutz betont, bis zur ersten
Hälfte der 80er Jahre ging es hauptsächlich um die Befriedigung der Freizeitbedürfnisse in
der beginnenden Zeit des Massentourismus und später lag der Schwerpunkt stärker auf einem rationalen Management der Nationalparks. Vgl. Lee, Y. H., Joh, J. J., Seo, Ch. W. u. a.,
Evaluation, 1982; Koreanisches Forschungs-Institut für Siedlungswesen, Landesentwicklung, 1996, S. 1014.
69 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung über den Umwelt, Verkehrs und natürlichen Katastrophen u.s.w. vom 31. 12. 1999, Gesetz Nr. 6095.
36
Yeong Heui Lee
ke Auswirkungen für die Umwelt, den Verkehr, die Entstehung möglicher Katastrophen oder die Bevölkerung haben können.70
4.1.4 Nachhaltigkeit im Planungsrecht
Von Bedeutung für die Umsetzung des Nachhaltigkeitsgebots ist in Korea vor
allem das Planungsrecht. Das grundlegende Gesetz für die räumliche Planung
ist das Gesetz über die Gesamtplanung der Landesentwicklung (GLEG)71. Nach
§ 1 GLEG ist es der Zweck des Gesetzes, das Gemeinwohl durch die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung des Landes zu fördern. Dies soll auf
der Basis gründlicher Situationsanalysen erfolgen. Dabei sollen grundlegende
Untersuchungen die Voraussetzungen dafür schaffen, die natürlichen Gegebenheiten des Landes umfassend zu nutzen, zu entwickeln und zu bewahren
und einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der industriellen Entwicklung
und der Entwicklung der sozialen Umwelt zu erreichen.
70 In der Republik Korea war die Regelung der UVP seit dem Jahre 1977 alljährlich entwickelt.
Ursprünglich war sie ein Bestandteil von allgemeinen Umweltschutzgesetz und danach
wurde sie im Grundgesetz für die Umweltpolitik integriert. Im Juni 1993 wurde ein spezielles Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erlassen und Durchführungsbestimmungen hierzu. Durch dieses Gesetz wurde die in der Bundesrepublik noch in der Diskussion stehende sog. "Planungs-UVP" eingeführt. Die Regelungen über die Umweltverträglichkeitsprüfung waren dennoch lückenhaft und enthalten zu viele Möglichkeiten, sie
durch verschiedene Manipulationen zu unterlaufen, wie beispielsweise die Aufsplittung
von Projekten in mehrere Einzelprojekte, die dann nicht mehr UVP-pflichtig sind, weil sie
unterhalb der in den UVP-Regelungen festgelegten Größenordnung liegen. Im Dezember
1999 wurde das UVP-Gesetz unter anderem unter der Prämisse der Zusammenfügung
vorher verstreuter Regelungen gesamtnovelliert. Vorher wurden die Umweltverträglichkeitsprüfungen über die Auswirkungen auf Umwelt, Verkehr, Katastrophenauslösung und
Bevölkerung auf der Grundlage verschiedener Einzelgesetze durchgeführt. Dadurch ergaben sich zum Teil Überschneidungen bei der Durchführung und auch ökonomische
Schwierigkeiten. Bei der Gesamtnovellierung wurde die früher separaten Prüfungsprozesse nach speziellen Fachgesetzen zu einer einheitlichen Prozedur zusammengefasst und die
UVP-Dokumentation vereinheitlicht. Bei dieser Gelegenheit erfolgten Ergänzungen und
Verbesserungen der UVP-Regelungen: Beispielsweise können nach § 4 Abs. 4 und 5 des
neuen UVP-Gesetzes die Metropolen und die Provinzen auch für Projekte, die nach dem
UVP-Gesetz nicht UVP-pflichtig sind, durch kommunale Satzungen Verträglichkeitsprüfung vorsehen. Dadurch wurden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, auch
für kleinere Projekte Verträglichkeitsprüfungen unter Berücksichtigung der regionalspezifischen Charakteristiken durchzuführen.
71 Gesetz über die Gesamtplanung für die Landesentwicklung (GLEG) vom 14. 10. 1963, Gesetz Nr. 1415, zuletzt geändert am 24. 5. 1999, Gesetz Nr. 59826.
37
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Das für die nachhaltige Entwicklung wesentliche Stadtplanungsgesetz72 wurde
28. 01. 2000 gesamtnovelliert. Dabei wurde das Nachhaltigkeitsprinzip in § 2
(Grundgedanken der Stadtplanung) aufgenommen. 73 Nach § 2 Abs. 2 des
Stadtplanungsgesetzes haben sich Staat, kommunale Selbstverwaltung und
Bürger gemeinsam darum zu bemühen, die Städte umweltfreundlich, gesund
und nachhaltig zu entwickeln. Nach § 4 Abs. 1 des Stadtplanungsgesetzes hat
der Minister für Bau- und Verkehrswesen alle 5 Jahre einen Plan mit "umfassenden Maßnahmen für die Entwicklung von Städten" mit politischen Leitlinien
für die gleichgewichtige und nachhaltige Entwicklung der gesamten Stadtgebiete in Korea vorzulegen.
Ein äußerst wichtiges Gesetzesvorhaben zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsgebots ist das neue "Grundlagengesetz für das Land". Hintergrund dieses Gesetzes ist es, Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen.
Das noch geltende Gesetz über die Gesamtplanung der Landesentwicklung
wird durch das neue Grundlagengesetz für das Land ersetzt. Das Land soll
durch Harmonisierung von Entwicklung und Umweltschutz gleichgewichtig
entwickelt werden.74
72 Stadtplanungsgesetz vom 20. 1. 1962, Gesetz Nr. 2291, Gesamtnovellierung vom 19. 1. 1971,
Gesetz Nr. 2291, zuletzt geändert (gesamtnovelliert) am 28. 01. 2000, Gesetz Nr. 6243.
73 Das Stadtplanungsgesetz wurde im Jahre 1962 aus dem Gesetz über die Bauordnung herausgelöst. Seitdem folgten zahlreiche Änderungen und Verbesserungen. Beispielsweise
wurden im Jahre 1971 Vorschriften über die Stadtsanierung, Stadterneuerung und Ausweisung von Grüngürteln eingefügt, im Jahre 1981 Regelungen über die Stadtentwicklungsplanung und die Bürgerpartizipation, im Jahre 1991 Regelungen über die Bebauungsplanung und Planungsgemeinschaften (für mehr als 2 Städte). Nunmehr ist eine verstärkte
Diskussion über die Novellierung des Gesetzes in Gang gekommen, bei der Änderungen
der Rahmenbedingungen, wie die Kommunalisierung, die Internationalisierung, die Privatisierung und der Gedanke des "sustainable development" eine Rolle spielen und bei der
auch Mängel der Rechtssystematik bereinigt werden sollen.
74 Im Einzelnen vgl. Amtsblätter vom 17. 10. 2000, Nr. 14629; Choi, J. K.: Konzeption des
Grundlagengesetzes für das Land, in: Planning and Policy, Korea Research Institute for
Human Settlements (Hrsg.), 2000/12, S. 50 ff.
38
Yeong Heui Lee
4.2
Die Nationale Agenda 21 der Republik Korea
4.2.1 Einleitung
Die Umsetzung des Leitbildes der Nachhaltigkeit ist in der staatlichen (und der
weiter unten zu behandelnden regionalen) Politik in Angriff genommen worden. Zur Umsetzung der Agenda 21 wurde in Korea - und dies erscheint als
beispielhaft - schon recht bald nach der Rio-Deklaration und zwar im Jahre 1996
auf nationaler Ebene die Nationale Agenda 21 verabschiedet.75 Diese besteht
aus 40 Kapiteln einschließlich einer Präambel, die spiegelbildlich den Kapiteln
der Agenda 21 von Rio entsprechen.
Im Folgenden werden einige Passagen, die mit dem erörterten Thema in engem
Zusammenhang stehen, wiedergegeben. In der Präambel heißt es:
-
Die Agenda 21, die in Rio de Janeiro verabschiedet wurde, hat das Ziel der
Lösung der Umweltprobleme auf globaler, regionaler, nationaler und lokaler Ebene. Im Kapitel 37 der Agenda 21 ist die Bitte enthalten, nationale
Agenden in allen Staaten aufzustellen. Dementsprechend hat die koreanische Regierung mit diesem nationalen Aktionsplan für die Agenda 21 ihren
Willen bekundet, sich für den globalen Umweltschutz einzusetzen.
-
Der Aktionsplan bekräftigt den Willen, die Volkswirtschaft und die Sozialpolitik der Republik Korea in die Richtung einer Übereinstimmung mit dem
Leitbild sustainable development zu bringen und eine dementsprechende
Reorientierung herbeizuführen. Er enthält die notwendigen Inhalte zur
Implementation des Plans, zur Umsetzung der Prinzipien der Agenda 21 zur
Bewältigung der Umweltprobleme und zur Erfüllung der internationalen
Umweltabkommen im Rahmen der Rio-Deklaration. Ferner verfolgt er den
Zweck, den Geist der "National Deklaration für den Umweltschutz" der Republik Korea zu verwirklichen, die am 7. Juni 1992 von der Regierung verkündet wurde.
75 Regierung der Republik of Korea: National Action Plan for Agenda 21, Seoul 1996.
39
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
4.2.2 Skizze des Nationalen Aktionsplans - ausgewählten Sektoren
4.2.2.1 Skizze des Nationalen Aktionsplans im Sektor "Förderung einer nachhaltigen
Siedlungsentwicklung"
Im Kapitel 7: Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung wird als Ziel
der Siedlungsentwicklung die Verbesserung der sozioökonomischen Situation
der Bevölkerung und der Umweltqualität vorangestellt. Im Dritten Gesamtplan
für die Landesentwicklung (1992-2001)76 - inzwischen im Vierten Gesamtplan
für die Landesentwicklung (2000-2020)77 - und in zahlreichen Regionalentwicklungsplänen sind dementsprechend zur Förderung der nachhaltigen Siedlungsentwicklung konkrete Strategien und Pläne enthalten.
So findet sich im Programmbereich "Verbesserung des Siedlungswesens" ein
Aktionsplan zur Verwirklichung der nachhaltigen Stadtentwicklung durch die
Förderung umweltfreundlicher Städte und die planmäßige Entwicklung neuer
Städte. Für diesen Planbereich werden, wie in der Agenda 21 empfohlen, die
technische Unterstützung durch das "sustainable city Programme" von Habitat
II und das "health city Programme" der WHO in Anspruch genommen und die
finanzielle Unterstützung durch die Weltbank und regionale Entwicklungsbanken genutzt.
Die entsprechenden Maßnahmen wurden bereits in Angriff genommen und die
Entwicklung von Modellen koreatypischer Ökostädte ist im Gange. Dazu wurde 1997 eine Richtlinie für die Errichtung von Umwelt-Muster-Städten erlassen.
Nach dem langfristigen umfassenden Umweltplan (1996-2005) sind bis 2005
zehn Städte dieser Art geplant. Vorgesehen ist, diese Städte als Ökostädte, als
umweltbelastungsarme und mit der Natur koexistierende symbiotische Städte
76 Der Dritten Gesamtplan für die Landesentwicklung (1992-2001) legt folgende grundlegenden Ziele fest:
- Schaffung einer für die künftige Entwicklung offenen Struktur, die der Globalisierung
förderlich ist;
- Aufbau der Grundlagen der Regionalwirtschaft zur Verstärkung der Konkurrenzfähigkeit des Staates;
- Erhöhung der Lebensqualität,
- Ökologieverträgliche Nutzung der Ressourcen, welche die Bedürfnisse der folgenden
Generationen berücksichtigt und
- Aufbau der Grundlagen für die Wiedervereinigung des Landes.
Vgl.: Regierung der Republik Korea: Der Dritte Gesamtlandesentwicklungsplan für die
Republik Korea (1992-2001), Seoul 1992.
77 Vgl.: Regierung der Republik Korea: Der Vierte Gesamtlandesentwicklungsplan für die
Republik Korea (2000-2020), Seoul 2000.
40
Yeong Heui Lee
zu entwickeln. Zudem sollen die vorhandenen Städte unter Berücksichtigung
der regionalen Charakteristiken stufenweise zu umweltfreundlichen Städten
umgewandelt werden.78
Die langfristigen Planziele reichen bis ins 21ste Jahrhundert, das Maßnahmespektrum bis 2007. Ziel der zukünftigen Umweltpolitik ist der Aufbau eines im
Gebiet der Umweltschutzes vorbildlichen gesellschaftlichen Systems, dem es
darum geht, die globale Umwelt und die Umwelt des eigenen Landes auf Dauer zu erhalten und damit die Grundlage eines menschenwürdigen Lebens für
die Gesamtbevölkerung zu schaffen, das im Einklang mit der Natur steht, das
Land den nachfolgenden Generationen in einem intakten Zustand überlässt
und insgesamt die Lebensqualität der Bevölkerung erhöht.
4.2.2.2 Skizze des Nationalen Aktionsplans im Sektor "Erhaltung der biologischen
Vielfalt"
Für die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung ist der Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt von Bedeutung. Im Kapitel 15 "Erhaltung der
biologischen Vielfalt" wurden zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und ihrer
nachhaltigen Nutzung 7 Programmbereiche ausgebildet, wobei die Agenda für
jeden Programmbereich Handlungsgrundlagen, Ziele und Aktionspläne zur
Implementation aufgestellt hat.
Von Bedeutung ist der Programmbereich "Verstärkung der Durchführung der
staatlichen Biodiversitätsforschung":
-
Um die Biodiversität zu erhalten und ihre Bestandteile nachhaltig zu nutzen,
sind Forschung und Untersuchungen unter biologischen, physikochemischen und sozioökonomischen Aspekten erforderlich. Eine effektive nationale Biodiversitätsstrategie und -planung sollten nur auf der Grundlage solcher Forschungsergebnisse möglich sein können.
-
Es wurde in der Republik Korea für die Erhaltung der Biodiversität vom
1986 bis 1990 eine "Erste Grundlagenuntersuchung für die natürliche Umwelt auf gesamtstaatlicher Ebene" durchgeführt, eine zweite Grundlagenun-
78 Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Langfristiger umfassender Plan für den
Schutz der Umwelt (1996-2005), Environment Vision 21, Seoul 1996, S. 68.
41
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
tersuchung für die natürliche Umwelt auf gesamtstaatlicher Ebene - 19972002 ist im Gange79.
-
Trotz aller bisherigen Untersuchungen und Forschungsanstrengungen gibt
es in Korea bei der Biodiversitätsforschung noch viele Defizite. Daraus entstehen bei der Aufstellung geeigneter Maßnahmeprogramme für die Erhaltung der nationalen Biodiversität Schwierigkeiten.
Wie in den Handlungsgrundlagen dieses Programmbereichs dargestellt, findet
sich hier Forschungsbedarf. Forschungsfelder sind u. a.:
-
Erhöhung der Artenvielfalt und effektivere biologische Untersuchungsmethoden für die Biodiversität;
-
Zusammenhänge zwischen Diversität, Stabilität und Leistung von Ökosystemen und über die bisher verfolgten Biotop- und Artenschutzmethoden hinausgehende naturschutzorientierte populationsbiologische Forschung;
-
Auswirkung von Umweltveränderungen unterschiedlicher Qualität, Intensität und Dynamik auf Populationen, Ökosysteme und ökosystemare Leistungen (wie zum Beispiel auf biochemische Stoffkreisläufe);
-
Operationalisierung der Ziele des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung
der Biodiversität.
-
Ausbau fortschrittlicher Methoden der Datenverarbeitung im Bereich der
Biodiversitätsforschung.
Für das Thema der künftigen zivilisatorischen Entwicklung ist auch der Programmbereich "Implementation eines nationalen Green-Network-Plans" von
Interesse. Dort wird ausgeführt:
-
Trend der globalen Naturschutzpolitik ist die "Koexistenz und Symbiose der
Menschen und Lebewesen" im Rahmen eines nationalen Green Networks.
Die ist eine im 21. Jahrhundert erforderliche Aufgabe und infolgedessen sollen dafür möglichst schnell entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
79 Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Umwelt-Weißbuch 2000, Gwacheon 2000, S.
228 f.
42
Yeong Heui Lee
-
Diesem Ziel dient ein langfristiger Plan, mit dem die Natürlichkeit und Annehmlichkeit des Landes erhöht werden soll, um zur Vorbereitung auf das
21. Jahrhundert das Zusammenleben der heutigen und der nachfolgenden
Generationen mit der Natur und ihren Lebewesen zu erleichtern und dabei
durch die Anreicherung der Biodiversität eine ökologisch gesunde Umwelt
zu schaffen.
-
Die bisherige Naturschutzpolitik sollte in eine aktive Naturschutzpolitik
umgewandelt werden, mit der Berggebiete, Gewässer, Feuchtgebiete, Ebenen und Küsten, die wichtige Bestandteile des Landes sind, nicht nur erhalten, sondern, sofern die Natur zerstört wurde, wiederhergestellt werden.
Ferner sollen ökologisch wünschenswerte neue Naturräume geschaffen
werden.
Ziel des Programms "Durchführung des nationalen Green-Network-Plans" ist
der Aufbau einer neuartigen Nutzung des Landes und die Neuordnung der
Flächennutzung, bei der die Belange der Natur und des Ökosystems vorrangig
berücksichtigt werden. Das soll geschehen durch Erhaltung, Wiederherstellung
und Schaffung einer für die Menschen freundlichen und für Wildtiere lebbaren
natürlichen Umwelt bei allen öffentlichen und privaten Projekten.
Zur Erreichung dieser Ziele ist ein detaillierter Aktionsplan vorgesehen, demzufolge unter anderem die Zerstörung und Zerschneidung von Lebensräumen
von Wildtieren durch Straßen verhindert werden soll und natürliche Lebensräume in den Städten geschaffen und gesichert werden sollen. Im Rahmen von
öffentlichen und privaten Projekten sollen für Wildtiere Habitats aufgebaut
werden. Für die Verwirklichung des nationalen Green-Network-Plans soll prinzipiell die selbständige Teilnahme der dafür zuständigen maßgeblichen Institutionen und NGOs sichergestellt und hierfür restriktive Regelungen geändert
bzw. notwendige Regelungen neu geschaffen werden.
4.2.2.3 Skizze des Nationalen Aktionsplans im Sektor "Informationen für die Entscheidungsfindung"
Wesentlich erscheint der Sektor "Informationen für die Entscheidungsfindung":
Ein notwendiges Element der Planung für eine nachhaltige Entwicklung ist die
Information, die erforderlich ist, rationale Planungen und Entscheidungsfindungen zu ermöglichen. Notwendig ist die Entwicklung und Verarbeitung von
43
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Nachhaltigkeitsindikatoren, mit denen eine nachhaltige Entwicklung beschrieben werden kann sowie die Sammlung und Bewertung der dazu erforderlichen
Daten und der Aufbau eines darauf beruhenden umfassenden Umweltinformationssystems. In diesem Zusammenhang ist es auch erforderlich, ein Bewertungssystem zu entwickeln, mit dessen Hilfe die integrative Entwicklung von
Umwelt und Wirtschaft indikatorisiert werden kann, um dies der Entscheidungsfindung der Regierung zugrundezulegen.
Die Sammlung und Verarbeitung von Informationen für die staatliche Ebene ist
in Verbindung mit dem Global Environmental Monitoring System (GEMS),
dem Global Resource Information Database (GRID), dem Earthwatch und dem
Development Watch etc., die unter Leitung der UNO auf der internationalen
Ebene entwickelt werden, erforderlich.
Unter diesen Prämissen soll auf nationaler Ebene eine Informationsinfrastruktur aufgebaut werden, die umfassendere Informationen für Planung und Entscheidung bereitstellt, die für die Umwelt-Ressourcen-Entwicklung relevant
sind. Diese Informationsinfrastruktur soll die Regierung, aber auch die Unternehmen, die Verbraucher und die NGOs zu umweltfreundlicheren Entscheidungen führen. Hierfür kommt die Entwicklung und Anwendung einer Green
GNP-Konzeption in Frage und die Entsprechung einer entsprechenden umfassenden Umweltinformationsbank.
Um diese Ziele zu erreichen wird beispielsweise im Programmbereich Beispiel
"Entwicklung des Green GNP" folgendes ausgeführt:
-
Das SNA (System of National Accounts), das unter Führung der UN entwickelt wurde und von allen Staaten angewendet wird, ist bekanntlich insoweit problematisch, als die sozioökonomischen Verluste infolge von Umweltbelastungen und der Verschwendung der Ressourcen nicht in der Gesamtrechnung berücksichtigt sind. Deswegen wird die Auffassung vertreten,
dass das Green GNP Konzept, bei dem der Grad der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen der sozioökonomischen Entwicklung berechnet wird, als
geeigneter zu betrachten, die Probleme der Bruttosozialproduktsrechnung
zu lösen.
-
Die Republik Korea bemüht sich aktiv darum, unter Berücksichtigung dessen zur Harmonisierung von Umweltschutz und Wirtschaftsentwicklung
die Einführung des Green GNP-Konzepts voranzutreiben. Für die Arbeiten
44
Yeong Heui Lee
am Green GNP ist eine breite Informationssammlung und sind komplizierte
Rechenarbeiten erforderlich und deswegen ist zu erwarten, dass die hierfür
notwendigen Forschungs- und Entwicklungsprojekte auch für die sonstige
Umweltpolitik hilfreich sind.
-
Die Republik Korea zielt auf den Aufbau eines Green GNP Modells und seine Anwendung ab. Um das zu erreichen ist zunächst beabsichtigt, eine umfassende Datenbasis für sämtliche Umweltgüter aufzubauen und auf dieser
Grundlage ein integriertes Informationssystem für die Umwelt und die
Wirtschaft aufzubauen.
4.3
Indikatoren für die Bewertung der Umsetzungsergebnisse
der nationalen Agenda 21
Während die deutsche Bundesregierung im Jahre 2000 den Bericht zur "Erprobung der CSD-Nachhaltigkeitsindikatoren in Deutschland" 80 im Rahmen der
Testphase des CSD-Indikatorensystms 81 vorgelegt und daraus ein nationales
80 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Erprobung
der CSD-Nachhaltigkeitsindikatoren in Deutschland - Bericht der Bundesregierung, Berlin
2000.
Die ausgewählte deutsche nationale Testindikatorenliste umfasst insgesamt 219 Indikatoren, jedoch umfasst dies eine Reihe von Mehrfach- bzw. Doppelnennungen derselben Indikatoren. Die ausgewählten Indikatoren in den 4 Kategorien sind: 44 Indikatoren für die Kategorie Soziales, 32 Indikatoren für die Kategorie Wirtschaft, 110 Indikatoren für die Kategorie Umwelt und 33 Indikatoren für die Kategorie Institutionen.
Im Bericht der Bundesregierung "Erprobung der CSD-Nachhaltigkeitsindikatoren in
Deutschland" wird im Vorwort verdeutlicht, dass es im nächsten Schritt insbesondere darum geht, die Anzahl der Indikatoren deutlich zu reduzieren, um damit den Aufwand für
die Berichterstattung zu verringern und gleichzeitig die Kommunikationsfähigkeit des Indikatorensystems zu erhöhen. Dabei sollen die Erfahrungen und Ergebnisse der Arbeiten
auf nationaler und internationaler Ebene berücksichtigt werden.
In Bezug auf den Sachstand in Bezug auf Nachhaltigkeitsindikatoren in der Bundesrepublik Deutschland vgl. u. a.: Lee, Y. H.: Nachhaltige Entwicklung. Nachhaltigkeit, räumliche
Entwicklung, Umwelt- und Bodenschutz, Technische Universität Berlin Publikationen, Berlin 2000.
81 Die VN-Kommission für Nachhaltige Entwicklung (Commission on Sustainable Development, CSD), deren Aufgabe die Überprüfung der Umsetzung und Weiterentwicklung der
Agenda 21 ist, hat 1995 mit einem mehrjährigen Arbeitsprogramm zur Erarbeitung und
Harmonisierung von Nachhaltigkeitsindikatoren begonnen. Im Mittelpunkt des CSDArbeitsprogramms steht eine Indikatorenliste mit 134 Einzelindikatoren für die verschiedenen Kapitel der Agenda 21, die in vier Kategorien "Ökonomie", "Soziales", "Ökologie"
und "Institutionen" eingeteilt sind. Ziel des CSD-Arbeitsprogramms ist es, bis zum Jahr
45
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Indikatorensystem entwickelt hat,82 wurde in der Republik Korea in den letzten
Jahre so genannte "Indikatoren für die Bewertung der Umsetzungsergebnisse
der nationalen Agenda 21" erarbeitet.
Dies soll bezwecken, die nationale Agenda 21 als praktische Strategie für die
Entwicklung des Staates zu entwickeln und weiterzuführen. Dadurch soll gewährleistet werden die reale Effektivität der nationalen Agenda 21 sowie Korrekturen und Ergänzungen der bei ihrer Durchführung auftretenden Probleme.
Wie bereits erwähnt, besteht die Nationale Agenda 21 aus 40 Kapiteln und einer
Präambel, die spiegelbildlich den Kapiteln der Agenda 21 von Rio entsprechen.
Die "Indikatoren für die Bewertung der Umsetzungsergebnisse der nationalen
Agenda 21" enthalten ausgewählte repräsentative Kriterien der Nationalen
Agenda 21 und sind, wie Tabelle 1 zeigt, den 40 Kapiteln der Rio-Agenda 21
entsprechend gegliedert.
2001 die Indikatorenliste weiterzuentwickeln und zu verbessern. Wichtigstes Element dieses Prozesses ist eine bis Ende des Jahres 2000 dauernde Testphase, die dem Zweck dient,
zu analysieren, wie aussagefähig und praktikabel die vorgeschlagenen Indikatoren in Bezug auf die Evaluation der nachhaltigen Entwicklung sind. Im Rahmen der Testphase werden die CSD-Indikatoren in 22 Pilotländern erprobt. Testländer sind: Barbados, Belgien,
Bolivien, Brasilien, China, Costa Rica, Deutschland, Finnland, Frankreich, Ghana, Großbritannien, Kenia, Malediven, Marokko, Mexiko, Österreich, Pakistan, Philippinen, Südafrika,
Tschechische Republik, Tunesien und Venezuela.
Im Rahmen der Testphase sollten die Testländer bestimmen, welche der von der CSD vorgeschlagenen Indikatoren sie aufgrund ihrer örtlichen Gegebenheiten, Ziele und Prioritäten
sinnvollerweise auswählen oder ggf. ändern und/oder ergänzen wollten. Die CSDTestphase erfüllte zwei Funktionen: Einerseits sollte sie unterstützend wirken, nationale
Nachhaltigkeitsindikatorensysteme auf den Weg zu bringen, andererseits diente sie dem
inhaltlichen, methodischen und wissenschaftlichen Rücklauf an die CSD, um das Indikatorensystem derselben sukzessive zu optimieren.
82 Die Testphase des CSD-Indikatorensystems wurde im Dezember 1999 abgeschlossen. Danach wurden die Kernindikatoren für die nachhaltige Entwicklung von der CSD festgelegt.
Die Kernindikatoren sind in die vier Kategorien "Soziales", "Umwelt", "Ökonomie", und
"Institutionen" eingeteilt. Die Zahl der Kernindikatoren beträgt insgesamt 57. Ausgewiesen
wurden für die Kategorie "Soziales" 18 Indikatoren, für die Kategorie "Umwelt" 19 Indikatoren, für die Kategorie "Ökonomie" 14 Indikatoren und für die Kategorie "Institutionen" 6
Indikatoren. Diesbezügliche Einzelheiten ergeben sich aus der Veröffentlichung der CSD:
United Nations Division for Sustainable Development: Report of the Consultative Group to
identify Themes and Core Indicators of Sustainable Development. New York, 6-9th March
2000; United Nations Division for Sustainable Development: Indicators of Sustainable Development: Framework and Methodologies, New York 16-27 April 2001.
46
Yeong Heui Lee
Tabelle 1: Indikatoren für die Bewertung der Umsetzungsergebnisse der nationalen Agenda 21
Kapitel der Agenda 21
Umsetzungsindikatoren für die nationalen Agenda 21
Zuständige
Institution
2. Internationale Zusammenarbeit zur Beschleunigung nachhaltiger Entwicklung in den Entwicklungsländern und damit
verbundene nationale Politik
- Jährliches Bruttoinlandsprodukt
pro Person
Ministerium
für Finanzen
und Wirtschaft
3. Armutsbekämpfung
- Prozentanteil der Ausgaben für
die Sozialversicherung
1. Präambel
- Netto-Investitionsanteil am Bruttoinlandsprodukt
- Prozentanteil der Haushalte (Familien), die unter den
Mindestlebenshaltungskost liegen
4. Veränderung der Konsumgewohnheiten
- Jährlicher Energieverbrauch pro
Person (TOE: ton of oil equivalent)
Ministerium
für Gesundheit
und Wohlfahrt
Ministerium
für Umwelt
- Jährliches Abfallaufkommen pro
Person
5. Bevölkerungsdynamik
und nachhaltige Entwicklung
- Zunahmerate der Bevölkerung
6. Schutz und Förderung der
menschlichen Gesundheit
- Durchschnittliche Lebenserwartung
- Bevölkerungsanteil in den Städten
Seoul, Busan, Daegu, Incheon,
Kwangju, Daejeon, Ulsan sowie in
der Seoul-Region im Verhältnis
zur Gesamtbevölkerung
- Säuglingssterblichkeit
Ministerium
für Umwelt
Gesundheit
und Wohlfahrt
Ministerium
für Umwelt
Gesundheit
und Wohlfahrt
7. Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
- Wohnungsversorgungsrate
- Durchschnittliche Wohnfläche pro
Person
Ministerium
für Bau und
Verkehr
8. Integration von Umweltund Entwicklungszielen
in die Entscheidungsfindung
- Zahl der Fälle der jährlichen Projekt-UVP
Ministerium
für Umwelt
- Zahl der Fälle der jährlichen Planungs-UVP
47
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
9.
Schutz der Erdatmosphäre
- Jährliche Emissionsmengen von
CO2
Ministerium
für Umwelt
- Durchschnittliche jährliche Belastung durch SO2 im gesamten
Staatsgebiet
- Jährliche Gesamtemission von SO2
10. Integrierter Ansatz für die
Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen
- Änderungen der Flächennutzungsanteile
Ministerium
für Bau und
Verkehr
11. Bekämpfung der Entwaldung
- Änderungen des Forstflächenanteils innerhalb der Gesamtlandesfläche
Forstamt
- Flächenanteil der Forstschutzgebiete
12. Bekämpfung der Wüstenbildung und der Dürren
- Menge der positiven Ione in Böden
Forstamt
13. Bewirtschaftung empfindlicher Ökosysteme: nachhaltige Bewirtschaftung
von Berggebieten
- Forstwirtschaftlicher Produktionsertrag pro Forsteinheitsfläche
Forstamt
14. Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und
ländlichen Entwicklung
- Jährlicher Einsatzmenge von Pestiziden und Düngemitteln in landwirtschaftlichen Flächen
Ministerium
für Agrar- und
Forstwirtschaft
- Rate der bäuerlichen Betriebe, die
mit einem umweltfreundlichen
Agrarproduktionszeichnen angemeldet sind
15. Erhaltung der biologischen Vielfalt
- Zahl der der rechtlich geschützten
Arten
Ministerium
für Umwelt
- Flächenanteil der naturschutzrelevanten Schutzgebiete von der
gesamten Landesfläche
16. Umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie
- Jährliche Investitionsrate für umweltsicherheitsrelevante Forschung und Entwicklung der Biotechnologie
48
Ministerium
für Wissenschaft und
Technologie
Yeong Heui Lee
17. Schutz der Ozeane, aller
von Meeren umschlossener und halbumschlossener Wattenmeer und Küstengebiete sowie Schutz,
rationelle Nutzung und
Entwicklung ihrer lebenden Ressourcen
- Jährlich durchschnittlicher Verschmutzungsgrad in Küstengebieten des gesamten Staatsgebiets
(COD: chemical oxygen demand)
18. Schutz der Güte und
Menge der Süßwasserressourcen
- Jährliche Wasserversorgungsmenge pro Person pro Tag
Ministerium
für Ozeane und
Fischereiwirtschaft
- Jahresproduktion der gesamten
Fischereiwirtschaft (nach wichtige
Fischarten in Küstengebieten)
Ministerium
für Umwelt
- Jährliche Entnahmen aus Grundwasser und Oberflächengewässern
- Durchschnittlicher Belastungsgrad
gesamtstaatliche Ebene der Flüsse
(BOD: biochemical oxygen demand)
19. Umweltverträglicher Umgang mit toxischen Chemikalien einschließlich
Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen internationalen Handels mit
toxischen und gefährlichen Produkten
- Jährliche Produktions- und Importmengen toxischer Chemikalien
20. Umweltverträgliche Entsorgung gefährlicher Abfälle einschließlich der
Verhinderung von illegalen internationalen
Verbringungen solcher
Abfälle
- Jährliches Aufkommen und
Behandlungsmengen gefährlicher
Abfälle
21. Umweltverträglicher Umgang mit festen Abfällen
und Klärschlammspezifische Fragestellungen
- Jährliche Recycling- und Wiedernutzungsanteil von Abfällen
22. Sicherer und umweltverträglicher Umgang mit radioaktiven Abfällen
- Aufkommen radioaktiver Abfälle
im Verhältnis zur Anlagenkapazität der Atom-Elektrizitätswerke
Ministerium
für Umwelt
- Jährliche Anzahl der Überprüfungen der Schädlichkeit chemischer
Stoffe
Ministerium
für Umwelt
- Jährliche Export- und Importmengen gefährlicher Abfälle
Ministerium
für Umwelt
- Jährliches Aufkommen von Nahrungsmittelabfällen pro Person
49
Ministerium
für Industrie
und Ressourcen
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
23. Präambel
24. Globaler Aktionsplan für
Frauen zur Erzielung einer nachhaltigen und gerechten Entwicklung
- Anteil der Frauen in Beratungskommissionen der Regierung
25. Kinder und Jugendliche
und nachhaltige Entwicklung
- Jährliche Zahl der Kinder und
Jugendlichen, die an internationalen Austauschprogrammen teilgenommen haben
Ministerium
für Kultur und
Tourismus
26. Anerkennung und Stärkung der Rolle der eingeborenen Bevölkerungsgruppen und ihrer Gemeinschaften
-
Ministerium
für Diplomatie
und Handel
- Anteil der Frauen an Gesamtzahl
der Beschäftigten
Sonderkommission für
Frauen
27. Stärkung der Rolle der
nichtstaatlichen Organisationen - Partner für eine
nachhaltige Entwicklung
- Zahl der Mitglieder der privaten
Umweltschutzorganisationen
Ministerium
für Umwelt
28. Initiativen der Kommunen
zur Unterstützung der
Agenda 21
- Anteil der Initiativen in Kommunen zur Erarbeitung Lokaler Agenden 21
Ministerium
für Umwelt
29. Stärkung der Rolle der
Arbeitnehmer und ihrer
Gewerkschaften
- Anzahl der jährlichen Unfälle sowie Rate der industriellen Unfälle
Ministerium
für Arbeit
30. Stärkung der Rolle der
Privatwirtschaft
- Zahl der Unternehmen, welche
das Zertifikat für ein
umweltfreundliches Management
System (EMS) erhalten haben
- Anzahl der Betriebe mit freiwilliger Teilnahm am Tag der Sicherheits-Überprüfung
Ministerium
für Industrie
und Ressourcen
- Jährliche Zahl der Artikel, die
Umschaltzeichen erhalten haben
31. Wissenschaft und Technik
- Ergebnisse von Beratungssitzungen für Wissenschaft und
Technologien im Staat
50
Ministerium
für Wissenschaft und
Technologie
Yeong Heui Lee
32. Stärkung der Rolle der
Bauern
- Zahl der Personen, die an der
Ausbildung für Technologien der
umweltfreundlichen Agrarwirtschaft teilgenommen haben
Ministerium
für Agrar- und
Forstwirtschaft
- Jährliches Einkommen pro Landwirtschaftsbetrieb
33. Finanzielle Ressourcen
und Finanzierungsmechanismen
- Budgetanteil für Umweltbereiche
innerhalb der Jahresausgaben der
Regierung
Ministerium
für Finanzen
und Wirtschaft
34. Transfer umweltverträglicher Technologien, Kooperation und Stärkung
von personellen und institutionellen Kapazitäten
- Budgetanteil der Investitionen für
die Entwicklung von Umwelttechnologien
Ministerium
für Umwelt
- Zahl der Fälle von Privatisierungen für die Errichtung sowie den
Betrieb öffentlicher Umweltanlagen
- Zahl der Fälle der Bewertung von
Umwelttechnologien
35. Wissenschaft im Dienst
einer nachhaltigen Entwicklung
- Jährlicher Investitionsanteil für
Forschung und Entwicklung gegenüber dem Bruttoinlandsprodukt
Ministerium
für Wissenschaft und
Technologie
- Jährliche Zahl der Personen pro
Millionen Bevölkerung, die den
Doktor-Grad erhalten haben (ausschließlich honoris causa)
36. Förderung der Schulbildung, des öffentlichen
Bewusstseins und der beruflichen Aus- und Fortbildung
- Jährliche Zahl der ehrenamtlichen
Kontrollleure für den Umweltschutz
37. Nationale Mechanismen
und internationale Zusammenarbeit zur Stärkung der personellen und
institutionellen Kapazitäten in den Entwicklungsländern
- Ergebnisse der Durchführung von
Mittel für die Kooperationsbereichen für den Umweltschutz (KOICA)
Ministerium
für Umwelt
- Jährliche Zahl der Personen, die
den Ausbildung für den Umweltschutz durchgeführt worden sind
- Stand der Vereinbarung der bilateralen Umweltabkommen
51
Ministerium
für Umwelt
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
38. Internationale institutionelle Rahmenbedingungen
-
Ministerium
für Diplomatie
und Handel
39. Internationale Rechtsinstrumente und
-mechanismen
- Eintrittssituation der internationalen Umweltabkommen
Ministerium
für Diplomatie
und Handel
40. Informationen für die Entscheidungsfindung
- Zahl der Computer-Besitz pro 100
Personen
Ministerium
für Umwelt
4.4
Strategische Planung für eine nachhaltige Entwicklung
- Umweltplanung, Raumordnung
4.4.1 Einleitung
Die Republik Korea gehört zu den Staaten, die sich durch eine Umweltplanung
besonderer Art auszeichnen. Die koreanische Planungs-Infrastruktur ist für die
Umsetzung des Nachhaltigkeitsgebots besonders geeignet. Die Republik hat
seit der Rio-Konferenz vom 1992 alle Planungen an den Leitzielen und Grundgedanken der Agenda 2183 orientiert. Der Umsetzung des Entwicklungsleitbilds
der nachhaltigen Entwicklung dienen insbesondere die koreanische Agenda 21
"National Action Plan for Agenda 21"84, sowie die regionalen und kommunalen
Agenden, ferner aber auch die langfristigen gesamthaften und medienspezifischen Umweltplanungen.
Soweit in Bezug auf die Agenda 21 gleichwohl eine mangelnde Umsetzung beklagt wird, liegt das unter anderem an zum Teil grundsätzlicher Skepsis in Bezug auf Sinnhaftigkeit und Realisierbarkeit de Leitbilds der Nachhaltigkeit,
zum Teil an Uninformiertheit, zum Teil an mangelndem Problembewusstsein
und zum Teil auch an der Kluft zwischen Wissen und Handeln. Um diese zu
verengen, ist - auf der Grundlage des verfügbaren Wissens - eine intelligente
Kombination des Instrumentariums zur Förderung des gesellschaftlichen Wandels angesagt. Es sind zusätzliche Erkenntnisse, Motivationen und Innovationen erforderlich, die durch Umwelterziehung, Vermittlung umweltethischer
83 United Nations: Report of the United Nations conference on Environment and Development, Rio de Janeiro, 3. - 14. June 1992, Vol. 1 Resolutions adopted by the conference, Annex II, Agenda 21, New York 1993.
84 Regierung der Republik of Korea: National Action Plan for Agenda 21, Seoul 1996.
52
Yeong Heui Lee
Vorgaben, umweltökonomische Anreize, umweltpolitische Initiativen sowie
verbesserte rechtliche Vorgaben geweckt und verstärkt werden könnten. Zur
Steuerung der künftigen Entwicklung sollten alle diese Instrumente eingesetzt
werden, ein Instrumentenmix.
4.4.2 Medienübergreifende umfassende Umweltplanung in der Republik
Korea
4.4.2.1 Einleitung
Die Umweltplanungen werden durch die langfristige medienübergreifende Gesamtplanung für den Schutz der Umwelt angeführt. Daneben finden sich - auf
nationaler Ebene einer Reihe weitere Planungen, langfristige, mittelfristige,
rechtsverbindliche und nicht-rechtsverbindliche Planungen.
Neben der medienübergreifenden Umweltleitplanung findet sich eine weitere
medienübergreifende umfassende Umweltplanung, durch welche die langfristige Planung konkretisiert wird. Es handelt sich dabei um die "mittelfristige
umfassende Planung zur Verbesserung der Umwelt". Ihre Rechtsgrundlage ist
das Gesetz über die Kostentragung zur Verbesserung der Umwelt85. Neben diesen medienübergreifenden Umweltplanungen finden sich noch eine Reihe weiterer rechtsverbindlicher Umweltplanungen auf der gesamtstaatlichen Ebene:
-
Leitplanung für die Ordnung des Abwasserwesens (20 Jahres-Turnus);
-
Bodenschutzleitplanung (10 Jahres-Turnus);
-
Leitplanung für die Erhaltung der ökologischer hervorragender Inseln (10
Jahres-Turnus);
-
umfassende Leitplanung für die Ordnung des Grundwassers (10 JahresTurnus);
-
Leitplanung für die Erhaltung der Qualität der stehenden Binnengewässer
(10 Jahres-Turnus);
-
umfassende Planung für das Abfallwesen (10 Jahres-Turnus);
-
langfristige umfassende Planung für die Entwicklung der Umwelttechnologie (10 Jahres-Turnus);
85 Gesetz über die Kostentragung zur Verbesserung der Umwelt vom 31. 12. 1991, Gesetz Nr.
4493, zuletzt geändert am 08. 2. 1999, Gesetz Nr. 5861.
53
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
-
mittelfristige Leitplanung für den Schutz der natürlichen Umwelt (5 JahresTurnus);
Planung zur Verhinderung der Kontamination des Ozeans (5 JahresTurnus);
Leitplanung für das Recycling von Ressourcen (5 Jahres-Turnus).86
Planung ist in der Republik Korea ein bewährtes und von allen Beteiligten akzeptiertes administratives Instrument zum Aufbau eines sich effektiv entwickelnden Gemeinwesens, welches das Nachhaltigkeitsprinzip verwirklichen
und die Zukunftsprobleme lösen soll. Alle lang- und mittelfristigen Planungen
der letzten Zeit zielen auf die Umsetzung einer dauerhaften umweltgerechten
Entwicklung ab.
4.4.2.2 Langfristige umfassende Planung für den Schutz der Umwelt - Umweltleitplanung
4.4.2.2.1
Hintergrund des Umweltleitplans
Die Umweltleitplanung geht von folgenden prognostischen Eckdaten und Annahmen aus: die Bevölkerungszahl bis zum Jahre 2005 wird nach dem derzeitigen Stand der Vorausschätzungen um jährlich durchschnittlich 0,7 % zunehmen. Das weitere wirtschaftliche Wachstum wird von industriellen Strukturveränderungen begleitet sein. Auch die Verstädterung wird zunehmen, verbunden mit einer weiteren Bevölkerungsverdichtung in den Ballungszentren,
einer Steigerung des Energieverbrauchs und einer Erhöhung der Umweltbelastung. Infolge der Dezentralisierung und der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung wird auch die regionale Nachfrage zunehmen.
Durch diese Veränderungen wird sich die gesellschaftliche Umwelt erheblich
wandeln. Auch die Globalisierung der ökonomischen Entwicklung wird zu
weiteren Umweltbelastungen führen, abgesehen davon ist auch eine weitere
Zunahme der Umweltbelastung infolge der grenzüberschreitenden Immissi-
86 Beispiele für nicht-rechtsverbindliche Umweltplanungen auf gesamtstaatlicher Ebene sind
unter anderem die langfristige umfassende Planung für die Luftreinhaltung, die umfassende Planung für die Wasserwirtschaft. Daneben finden sich freiwillige Planungen, wie die
umfassende Planung für die Entwicklung der Umweltinformatisierung, die umfassende
Planung für Umwelterziehung und öffentliche Information sowie die umfassende Planung
für das Management von Chemikalien u.s.w.
54
Yeong Heui Lee
onsbelastung, insbesondere aus dem chinesischen Raum, zu verzeichnen. Welche weiteren Auswirkungen die Internationalisierung des Umweltschutzes und
der damit verbundenen Zwänge eines globalen Umweltschutzes, wie dies auch
die Agenda 21 vorsieht, zeitigen wird, ist zur Zeit schwer abzusehen.87
Im so genannten Umweltzeitalter des 21. Jahrhunderts wird der Aufbau einer
sauberen Produktion, die Stabilisierung der Kreislaufproduktion, die Förderung der Umwelttechnologien und Umweltindustrien das hauptsächliche Interesse der Umweltpolitik bilden. Außerdem liegt in Umwelttechnologie und
Umweltindustrie ein großes Exportpotential.
4.4.2.2.2
Ziele und Strategien der Umweltpolitik in der Umweltleitplanung
Die langfristigen Planziele der Umweltleitplanung reichen bis ins 21. Jahrhundert, das Maßnahmespektrum bis zum Jahre 2005. Leitziel ist der "Aufbau eines
vorbildlichen Umweltstaates", dem es darum geht, die globale Umwelt und die
Umwelt des eigenen Landes auf Dauer zu erhalten und damit die Grundlage
eines menschenwürdigen Lebens zu schaffen, das im Einklang mit der Natur
steht, das Land den nachfolgenden Generationen in einem intakten Zustand
überlässt und insgesamt die Lebensqualität der Bevölkerung erhöht.
Der Umweltleitplan nennt als langfristige Ziele:
1) Erreichung einer menschenwürdigen Lebensqualität
-
Ziel der Umweltpolitik im 21. Jahrhundert soll sein, die Lebensqualität
der Gesamtbevölkerung zu erhöhen.
-
Ziel der Umweltpolitik im 21. Jahrhundert ist weiterhin, dass eine bessere
Umweltgerechtigkeit dadurch erzielt wird, dass eine menschenwürdige
Lebensumwelt erhalten und eine Harmonisierung zwischen der Erhal-
87 Nach der rapiden Industrialisierung und dem Anwachsen der Wirtschaft in der NordostAsien-Region einschließlich der Volksrepublik China besteht ein erhöhtes Interesse am
Umweltschutz in der Umgebung der Koreas, vor allem wegen der Zunahme des sauren
Regens und der Verschmutzung des Gelben Meeres. Deswegen werden internationale Verhandlungen und wechselseitige Umweltschutzkooperationen zwischen den Staaten der
Region immer dringender erforderlich. Durch die Intensivierung der Umweltpolitik wird
die Umwelttechnologieentwicklung, die Beschleunigung der Umweltinvestitionen, die
Verbesserung der Produktivität, die Entwicklung neuer Industrien und die Entwicklung
neuer Märkte beschleunigt.
55
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
tung der Umwelt und der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung im
Rahmen der Ökokapazität erstrebt wird und dies nicht nur der gesamten
gegenwärtigen Bevölkerung zugute kommt, sondern an die zukünftigen
Generationen weitergegeben wird.
2) Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Ökosysteme
-
Eine intakte Kulturlandschaft ist die Grundlage dafür, dass die Bevölkerung mit den anderen Lebewesen verbunden bleibt. Eine derartige Zielsetzung ist ohne Schutz und Erhaltung der natürlichen Umwelt und der
Lebensumwelt nicht möglich.
-
Die Erhaltung der natürlichen Ökosysteme und die Wiederherstellung
der geschädigten Natur ist die Grundlage des Aufbaus einer gesunden
Lebensgemeinschaft, in der Natur und Menschen koexistieren und die
sich auch auf die künftigen Generationen übertragen lässt.
3) Schutz der globalen Umwelt
-
Globale Umweltprobleme, wie Klimaänderung, Zerstörung der Ozonschicht, Desertifikationsphänomene etc. gefährden die Existenz der
menschlichen Spezies. Deswegen ist der Schutz der globalen Umwelt eine der größten Aufgaben des 21. Jahrhunderts.
-
Durch die aktive Teilnahme Koreas an den Bestrebungen, die globalen
Umweltgefährdungen abzuwenden, soll nicht nur eine internationale
Verpflichtung erfüllt und Verantwortung und Verpflichtung als Mitglied
der Weltgemeinschaft übernommen werden, sondern es sollen darüber
hinaus auch in Kooperation mit den Nachbarstaaten die Bestrebung zu
einer regionalen Umweltverbesserung befördert werden.88
Der Umweltleitplan nennt als Strategien der langfristigen Umweltpolitik:
1) Verstärkung des Vorsorgeprinzips:
-
Die gegenwärtigen Entscheidungen werden Einfluss auf die gesamtgesellschaftliche Entwicklung und die Umweltqualität der künftigen Generationen haben. Deswegen ist in allen Fällen der Durchführung der künftigen Entwicklungspolitik und künftiger Entwicklungsprojekte unter
sorgfältiger Berücksichtigung der Umweltauswirkungen die jeweils bes-
88 Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Langfristiger umfassender Plan für den
Schutz der Umwelt (1996-2005), Environment Vision 21, Seoul 1996, S. 12 f.
56
Yeong Heui Lee
ten Methode der Umsetzung einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung zu wählen.
-
Die Förderung von Umwelttechnologien und Umweltindustrien soll im
Interesse eines präventiven Umweltmanagements verstärkt werden. Ein
eigenverantwortliches Umweltmanagement der Unternehmen soll zu
schadstoffarmen Produktionsprozessen führen.
-
Um Produktion und Verbrauch umweltfreundlicher zu gestalten, soll
beim betrieblichen Umweltmanagement die Prävention stärker gewichtet
werden.
2) Prinzip der Harmonisierung und Versöhnung:
-
Mit der Harmonisierung von Umweltschutz und Wirtschaftsentwicklung
soll der Konflikt zwischen Wirtschaftsentwicklung und Umweltschutz in
eine Beziehung der wechselseitigen Ergänzung überführt und dadurch
eine Umweltpolitik entwickelt werden, welche die Wirtschaftsentwicklung unterstützt und eine Wirtschaftsentwicklung, welche der Umwelt
zugute kommt.
-
Umweltfreundliche Produktions- und Verbrauchsysteme sollen aufgebaut werden, damit künftig die Früchte der Wirtschaftsentwicklung der
Wohlfahrt der Bevölkerung dienen und die derzeit repressiven Systeme
reformiert werden können.
-
Hierfür sollen übergreifende Umweltmanagementsysteme aufgebaut
werden, welche die Verminderung der Umweltbelastung als integrierte
umfassende Systeme behandeln.
3) Prinzip des Verursacher-Gewinner-Ausgleichs:
-
Mit dem Prinzip des Verursacher-Gewinner-Ausgleichs sollen künftig
die Verursacher von Umweltbelastungen nicht nur für die Kosten der
Umweltbelastung und ihrer Sanierung, sondern auch für die Wiederherstellung von Umweltschäden Verantwortung tragen.
-
Die Einführung des Ausgleichs-Prinzips hat zur Folge, dass derjenige,
der die Umwelt in irgendeiner Weise belastet, dafür auch die volkswirtschaftlichen Lasten zu tragen hat.
57
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
4) Verstärkung ökonomischer Anreize:
-
Die Intensivierung ökonomischer Anreize soll die freiwilligen Bemühungen zur Umweltverbesserung fördern.
-
Die Intensivierung der ökonomischer Anreize soll durch entsprechende
Verbesserung der derzeitigen Regelungen, die Neubewertung der Emissionsabgaben, der Kostentragung für die Umweltverbesserung, der Kostentragung für die Deponierung von Abfällen, der Abfallentsorgung und
der Gebühren für die Abwassereinleitung bewirkt werden.
5) Prinzipien der Zugänglichkeit von Informationen und der Partizipation der
Bevölkerung:
-
Durch Verbesserung der Zugänglichkeit von Informationen über die
Umwelt soll das Informationsrecht der Bevölkerung gewährleistet und
zweckentsprechende Umweltinformationssysteme aufgebaut werden.
-
Umweltwissen und Bereitschaft zur Unterstützung der Umweltpolitik
sollen dadurch gesichert werden, dass Einwohner und Unternehmer der
Regionen, welche die Auswirkungen der Umweltpolitik unmittelbar
wahrnehmen, an der Lösung der Umweltprobleme aktiv beteiligt werden.89
In dem langfristigen Umweltleitplan sind nicht nur Zieldifferenzierung und
Strategiefestsetzung, sondern auch die oben erwähnten rechtlichen Vorgaben (§
13 GUP) enthalten, wie
-
Analyse der Rahmenbedingungen,
-
Prognosen über den Umfang der zukünftigen Umweltbelastungen,
-
gestufte Maßnahmen zur Zielerreichung sowie ein Zeitplan,
-
Berechnung der Kosten, die für die Durchführung der Maßnahmen erforderlich sind und
-
Darlegung ihrer Finanzierung.
89 Ministerium für Umwelt der Republik Korea, Langfristiger umfassender Plan, 1996, a. a. O.,
S. 13 f.
58
Yeong Heui Lee
4.4.2.3 Mittelfristiger umfassender Plan zur Verbesserung der Umwelt
4.4.2.3.1
Einleitung
Eine weitere medienübergreifende umfassende Umweltplanung ist die mittelfristige umfassende Planung zur Verbesserung der Umwelt, die der konkreten
Umsetzung der langfristigen umfassenden Planung für den Schutz der Umwelt
dient.
Der Staat hat nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Kostentragung zur Verbesserung der Umwelt (KostUG) die Verpflichtung, einen solchen umfassenden
Plan für die Verbesserung der Umwelt aufzustellen, um das Leben der Bevölkerung in einer lebenswerten Umwelt zu gewährleisten und hierfür die erforderlichen finanziellen und technologischen Aufwendungen zu tätigen. Auch die
Selbstverwaltungskörperschaften haben nach dem Gesetz Planungen für Maßnahmen der Umweltverbesserung in ihren jeweiligen Gebieten aufzustellen
und durchzuführen.
§ 1 KostUG umschreibt die Gesetzesziele. Danach bezweckt das Gesetz, einer
dauerhaften Entwicklung des Staates und der Entwicklung einer lebenswerten
Umwelt zu dienen. Hierfür sollen, um Verbesserungen der Umwelt zu beschleunigen, Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt umfassend und systematisch durchgeführt und die investiven Mittel rational eingesetzt werden.
§ 5 Abs. 1 KostUG legt fest, dass der Umweltminister alle fünf Jahre einen derartigen Plan aufzustellen hat. Gemäß § 5 Abs. 3 KostUG haben zu diesem
Zweck die Leiter der zuständigen zentralen Ressorts, die Gouverneure und die
Oberbürgermeister der Metropolen einen Entwurf für ihren Zuständigkeitsbereich aufzustellen und diesen dem Umweltminister vorzulegen. Danach hat
gemäß § 5 Abs. 4 KostUG der Umweltminister die Entwürfe zusammenzustellen, abzugleichen, den Gesamtplan in der Umweltministerkonferenz zu beraten
und danach den Plan festzusetzen.
Auf dieser rechtlichen Grundlage wurde in Korea im Jahre 1997 bereits der
zweite mittelfristige umfassende Plan zur Verbesserung der Umwelt (1997-2001)
aufgestellt90. In diesem wird der erste mittelfristige Plan (1992-1996), der im
90 Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Mittelfristiger umfassender Plan zur Verbesserung der Umwelt 1997-2005, Gwacheon 1997.
59
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Jahre 1991 aufgestellt wurde91, evaluiert und zugleich der langfristige Umweltleitplan konkretisiert.
4.4.2.3.2
Ziele und Charakteristiken des mittelfristigen umfassenden Plans zur Verbesserung der Umwelt
Oberstes Ziel des zweiten mittelfristigen Umweltplans ist die "Errichtung eines
grünen Staates". Dazu werden drei Hauptziele festgelegt:
-
Erhöhung des Lebensqualität durch Sicherung des Umweltgrundrechts;
-
Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Ökosysteme;
-
Verstärkung der Rolle des globalen Umweltschutzes.
Diese Prinzipien sollen verwirklicht werden durch:
-
Effektivierung des Vorsorgeprinzips;
-
Harmonisierung und Integration;
-
Verursacher-Gewinner-Ausgleich;
-
Verstärkung ökonomischer Anreize;
-
Verbesserung der Zugänglichkeit der Informationen und der Partizipation
der Bevölkerung.
Der mittelfristige umfassende Umweltplan ist in 11 Bereiche gegliedert, in mittelfristige Oberziele und Durchführungsmaßnahmen. Allen Durchführungsmaßnahmen sind detaillierte mittelfristige Unterziele und strategische Maßnahmen zugeordnet.92
91 Ministerium für Umwelt der Republik Korea, Mittelfristiger umfassender Plan zur Verbesserung der Umwelt 1992-1996, Seoul 1991.
92 Die 11 Bereiche und Oberziele sind:
1. Verstärkung der Grundlagen für das Umweltmanagement: Verstärkung der Grundlagen für die Prävention der Umweltbelastung; Erhöhung der Umweltschutzkapazität
der Regierung sowie der Selbstverwaltung
2. Verstärkung der Umwelterziehung: Bildung einer wünschenswerten Wertanschauung
bezüglich der Umwelt; Verstärkung der Rechte und Förderung der privaten
Umweltorganisationen
3. Schutz der natürlichen Umwelt: Systematische und umfassende Erhaltung der natürlichen Ökosysteme; Aufbau der Grundlagen für die gesunde Nutzung der Natur und
der Ökosysteme
60
Yeong Heui Lee
Charakteristiken des mittelfristigen Plans sind:
-
Ressortübergreifende Vorgaben im Umweltbereich zur Entwicklung eines
grünen Staates,
-
mittelfristige Aktionsgrundlage zur systematischen Erfüllung und Konkretisierung des langfristigen umfassenden Plans für den Schutz der Umwelt,
-
Zusammenfassung und Harmonisierung der sonst vorhandenen Pläne im
Umweltbereich nach der Aufstellung des ersten mittelfristigen umfassenden
Plans zur Verbesserung der Umwelt, wie beispielsweise des Leitplans zum
Schutz der natürlichen Umwelt oder des umfassenden Plans für das Abfallmanagement etc.93
4.4.2.3.3
Vollzugsgrundlagen des mittelfristigen umfassenden Umweltplans
Der mittelfristige Plan ist als Mittel zur Gewährleistung der Effektivität des
langfristigen Umweltplans instrumentiert. Der Umweltminister hat, um Anpassungen an die sich ändernden sozioökonomischen Rahmenbedingungen zu
ermöglichen, jährlich einen Abänderungsplan aufzustellen. Bei diesem sind die
4. Luftreinhaltung: Sicherung einer guten Luftqualität; Aufbau smogfreier und sauberer
Städte
5. Erhaltung der Wasserqualität: Sicherstellung von sauberem und reinem Wasser durch
Verbesserung der Wasserqualität
6. Trinkwassermanagement: Genügende Versorgung mit sauberem Wasser
7. Abfallmanagement: Aufbau der sozioökonomischen Grundlagen einer Kreislaufwirtschaft
8. Management von Chemikalien: Nutzungsreduzierung und Sicherungsmanagement
schädlicher chemischer Stoffe
9. Bodenschutz: Gesundes und sicheres Management des Bodens
10. Verstärkung des globalen Umweltschutzes und internationale Kooperation: Lösung der
globale Umweltprobleme und Aufbau der Umweltgemeinschaft auf der koreanischen
Halbinsel (Nord- und Südkorea)
11. Schutz der Ozeanumwelt: Entwicklung zu einer zweiten Lebenswelt, welche der effektiven Nutzung des Landes und der Lebensqualität dient.
93 Bezüglich der wesentlichen Inhalte des mittelfristigen umfassenden Plans zur Verbesserung der Umwelt erfolgten bereits Ausführungen an anderer Stelle. Vgl. u. a.: Lee, Y. H.:
Strategische Planung für eine nachhaltige Entwicklung in der Republik Korea, in: Jänicke,
M., Jörgen, H. (Hrsg.): Umweltplanung im internationalen Vergleich. Strategien der Nachhaltigkeit, Springer-Verlag Berlin, Heidelberg, New York 2000, S. 69 ff.; Lee, Y. H.: Umweltund Bodenschutzproblematik in der Volksrepublik China, Japan und der Republik Korea unter besonderer Berücksichtigung des Rechts des Bodenschutzes und Bodenschutzstandards, Papers der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft für Gesellschaft, Umwelt und Siedlung der Technischen Universität Berlin Nr. 5 / 98, Berlin 1998.
61
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
jährlichen Investitionsergebnisse und die Vollzugssituation des mittelfristigen
Plans zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 1 KostUG). Die Leiter der zuständigen Ressorts haben die für den Abänderungsplan notwendigen Materialien und die
jährlichen Investitionsergebnisse nach der mittelfristigen Planung dem Umweltminister vorzulegen (§ 8 Abs. 1 KostUG). Danach hat der Umweltminister
die jährlichen Durchführungsergebnisse zusammenzustellen, sie zu analysieren,
zu evaluieren und zu integrieren und diese Ergebnisse werden dann wiederum
beim Durchführungsplan für das nächste Jahr berücksichtigt. Auch hat der
Umweltminister die sich dabei herausstellenden Probleme den Leitern der zuständigen Institutionen mitzuteilen. Die Leiter der zuständigen Institutionen
haben die für eine effektive Durchführung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen (§ 8 Abs. 2 KostUG).
Ferner hat die Regierung dem Parlament jährlich einen Bericht über die Durchführung der wesentlichen Maßnahmen vorzulegen (§ 8 Abs. 1 GUP). Der Umweltminister kann die Leiter der zuständigen zentralen Verwaltungen zur Vorlage der Materialien, die zur Erstellung des Berichts erforderlich sind, auffordern. Diese haben dem Folge zu leisten, soweit keine wichtigen Hinderungsgründe vorliegen (§ 8 Abs. 3 GUP).
Auf diese Weise erfolgt eine wechselseitige Kooperation, Integration, Verbindung, Verteilung der Verantwortlichkeiten und eine verbesserte Vollzugskontrolle.
Bezüglich der Aufbringung der erforderlichen Investitionsmittel gilt:
-
Nach § 9 des Gesetzes über die Kostentragung zur Verbesserung der Umwelt muss der Umweltminister im Falle der Feststellung von Umweltbelastungen durch Besitzer oder Eigentümer von Gebäuden oder Anlagen, welche Umweltbelastungen durch erhebliche Emissionen verursachen, denselben die Kosten zur Verbesserung der Umwelt auferlegen. Die dadurch eingenommenen Mittel sind zur Durchführung des mittelfristigen Plans
zweckgebunden.
-
Im Jahre 1994 wurde das Sonderfinanzgesetz zur Verbesserung des Umweltschutzes erlassen94. Zur Begründung des Sonderfinanzgesetzes wurde
darauf hingewiesen, es gehöre zu den Zwecken des Gesetzes, die Investiti-
94 Sonderfinanzgesetz zur Verbesserung des Umweltschutzes vom 5. 1. 1994, Gesetz Nr. 4714,
zuletzt geändert am 31. 12. 1999, Gesetz Nr. 5551.
62
Yeong Heui Lee
onsmittel für Maßnahmen des Umweltschutzes zu erhöhen und weitere Mittel für den Umweltschutz durch eine Verschärfung des Verursacherprinzips
zu beschaffen. Erforderlich hierfür sei die Übernahme von Kosten für Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation durch die Wirtschaft. Die so
aufgebrachten Mittel sollen in einen Umweltschutzfond fließen.
Nach § 1 des Sonderfinanzgesetzes wird bezweckt, die Investitionsmittel für
Projekte zur Verbesserung der Umwelt zu erhöhen und ihr Management
und ihre Verwaltung zu effektivieren. § 2 des Sonderfinanzgesetzes besagt,
dass die Finanzmittel durch den Umweltminister verwaltet werden. § 3 regelt die Aufbringung der Mittel. Quellen sind die Kosten zur Verbesserung
der Umwelt nach dem Kostentragungsgesetz, Emissionsabgaben, Abfallgebühren, Gewässernutzungsabgaben u.s.w.
Wie bereits erwähnt, sind die jährlichen Durchführungsergebnisse des mittelfristigen umfassenden Umweltplans durch den Umweltminister bzw. durch die
Leiter der zuständigen Ressorts zu analysieren und zu evaluieren.
4.4.3 Langfristplanung für die Gesamtlandesentwicklung
4.4.3.1 Einleitung
Die Einbindung ökologischer Belange in die Gesamtplanung und insbesondere
in die umfassende räumliche Planung, in die so genannte Gesamtplanung für
die Landesentwicklung und in die Fachplanung, hat durch die Empfehlungen
der Agenda 21 Auftrieb bekommen.
Das dominante Planungs-System in der Republik Korea ist die seit Jahrzehnten
etablierte Gesamtplanung für die Landesentwicklung. In Korea wird seit den
70er Jahren regelmäßig im 10-jährigen Turnus ein umfassender Gesamtlandesentwicklungsplan aufgestellt und durchgeführt95. Die Gesamtplanung für die
Landesentwicklung in Korea ist, wie eingangs erwähnt, in der Verfassung (Art.
120 Abs. 2) ausdrücklich verankert. Die Gesamtlandesentwicklungsplanung hat
strikte Verbindlichkeit für alle Beteiligten, zumal sie verfassungsrechtlich ver-
95 Ein Erster Gesamtplan für die Landesentwicklung für 1972-1981, ein Zweiter Gesamtplan
für die Landesentwicklung für 1982-1991, ein Dritter Gesamtplan für die Landesentwicklung für 1992-2001 und ein Vierter Gesamtplan für die Landesentwicklung für (2000-2020).
63
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
ankert ist96 und richtet sich nach dem Gesetz über die Gesamtplanung für die
Landesentwicklung (GLEG)97.
Die Gesamtplanung für die Landesentwicklung wird ebenenspezifisch (Gesamtstaat, Sonderregionen, Provinzen, Kreise) unterschieden (§ 3 GLEG). Der
landesweite Gesamtlandesentwicklungsplan ist den Entwicklungsplänen für
die Sonderregionen und für die Provinzen zugrundezulegen (§ 4 GLEG). Der
Gesamtplan für die Landesentwicklung hat Vorrang vor allen anderen in Gesetzen geregelten raumbeanspruchenden Plänen (§ 5 GLEG).
Sie wird durch folgende Merkmale charakterisiert:
-
Umfassende staatliche Planung, mit der eine ausgeglichene Entwicklung des
Landes angestrebt wird;
-
Umfassende politische Richtlinie für die Nutzung, Erhaltung und Entwicklung des Landes;
-
Verbindlicher Rahmen für alle sektoralen Planungen auf der Ebene des Staates und der Selbstverwaltung;
-
Grundlage der Investitionsplanung aller staatlicher Infrastruktur- und Basiseinrichtungen.98
Inhalte der Gesamtplanung für die Landesentwicklung sind:
-
Generelle Richtlinie für Allokation und Strukturierung von Städten,
-
Nutzung, Entwicklung und Erhaltung der natürlichen Ressourcen, wie Boden, Wasser etc. sowie Vorsorge gegenüber möglichen Katastrophen,
-
Allokation und Dimensionierung der Infrastruktur als Basis für Industriestandorte und ihre Entwicklung,
-
Schaffung ausreichender Grundlagen für das gesellschaftliche Leben, für
Kultur, Bildungs- und Sozialwesen, Tourismus etc.99
96 Nach Art. 120 Abs. 2 der Verfassung stehen das Land und seine Ressourcen unter dem
Schutz des Staates und sehen für ihre gleichgewichtige Entwicklung und optimale Nutzung die umfassende Planung vor.
97 Gesetz über die Gesamtplanung für die Landesentwicklung (GLEG) vom 14. 10. 1963, Gesetz Nr. 1415, zuletzt geändert am 24. 05. 1999, Gesetz Nr. 5982.
98 Regierung der Republik Korea: Der Dritte Gesamtlandesentwicklungsplan für die Republik
Korea (1992-2001), Seoul 1992, S. 19.
99 Regierung der Republik Korea, Dritte Gesamtlandesentwicklungsplan, 1992, a. a. O., S. 19.
64
Yeong Heui Lee
Die Integration der Ressortplanungen in den Gesamtlandesentwicklungsplan
richtet sich nach § 15 GLEG: Danach hat jedes Ressort dem Bau- und Verkehrsminister einen Planungsvorschlag aus seinem Geschäftsbereich für den
übergreifenden Gesamtlandesentwicklungsplan vorzulegen. Der Bau- und Verkehrsminister hat die Planungsvorschläge zusammenzufassen, zu koordinieren
und danach im Ausschuss für die Gesamtplanung der Landesentwicklung zur
Beratung zu bringen. Der vom Bauminister aufgestellte Entwurf des Gesamtlandesentwicklungsplans muss nach Beratung im Kabinett in seinen Hauptinhalten vom Staatspräsidenten öffentlich bekannt gemacht werden.
Im Planungsprozess sind die räumlichen Planungen aller Gebietskörperschaften und die Fachplanungen der Ressorts untereinander abgestimmt und gegenseitig verzahnt. Bei den Planungen gilt sowohl das Hierarchieprinzip als auch
das Gegenstromprinzip mit Bürgerbeteiligung, vor allem bei der regionalen
und kommunalen Planung. Wechselbeziehungen bestehen nicht nur zwischen
den verschiedenen Planungsebenen, sondern auch zwischen den durch unterschiedliche Integrationsinstrumente verknüpften Fachplanungstypen.
4.4.3.2 Grundgedanken und Ziele des Vierten Gesamtplans für die Landesentwicklung (2000-2020)
Der Vierte Gesamtplan für die Landesentwicklung (2000-2020) steht unter dem
Leitbild der Integration. Dies ist der grundlegende Gedanke des Planwerks, die
"Verwirklichung einer integrierten Landesentwicklung im 21. Jahrhundert", die
Integration zwischen Entwicklung und Umwelt, die Integration zwischen den
Regionen, die Integration zwischen Süd- und Nordkorea und die Integration in
der gesamten Nordost-Asien-Region.
Im Einzelnen legt der Vierte Gesamtplan folgende grundlegenden Leitziele fest:
-
Zusammenleben im gleichgewichtigen Wohlstand: Erstreben einer Integration der Lebensverhältnisse der Regionen durch gleichgewichtige Entwicklung und Gewährleistung gleicher Entwicklungsgrundlagen, die jeder Regionen die Möglichkeit eröffnet, ihre eigenen Charakteristiken zu entwickelt und weiterzuentwickeln
-
Ein mit der Natur harmonisiertes "Grünes Land": Durch Integration zwischen Entwicklung und Umwelt in allen Bereichen der Landesentwick65
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
lungsplanung soll eine nachhaltige Staatsentwicklung erreicht werden als
Beitrag zur Erhöhung der Lebensqualität der Bevölkerung.
-
Ein für die globale Entwicklung offenes Land: Erreichung der zentralen
Brückenfunktion innerhalb der Nordost-Asien Region durch Erstreben der
Integration mit der Nordost-Asien-Region gleichzeitig als weitere Etappe
auf dem Weg zu einem der führenden Staat im Weltwirtschaftssystem.
-
Ein harmonisches wiedervereinigtes Land: Integration von Süd- und Nordkorea durch Erstreben der harmonischen Wiedervereinigung zwischen
Nord- und Südkorea und durch Aufbau der Grundlagen für die künftige
Kooperation.100
Weitere Charakteristika des Vierten Gesamtlandesentwicklungsplans sind:
-
-
-
Priorisierung des aktiven Schutzes der Landesumwelt
▪
Priorisierung der Harmonisierung von Entwicklung und Umwelt in allen
Bereichen, insbesondere bei der Infrastrukturplanung, der Stadtentwicklung, der Industriestandortplanung, der Tourismusentwicklung etc.
▪
Bevorzugung von Managementstrategien der Landesentwicklung, bei
denen Entwicklung und Umweltschutz harmonisiert sind.
Partizipatorische Planung, bei der Staat, kommunale Selbstverwaltung und
Bürger partizipieren
▪
gemeinsame Erarbeitung der Planung unter aktiver Beteiligung von Privaten, Forschungsinstitutionen und Behörden,
▪
Anwendung der Bottom-up-Methode, weg von überwiegend von der
Zentralregierung intendierten Planaufstellung zur Einbeziehung der Potentiale der kommunalen Selbstverwaltung sowie der Beiträge verschiedener Schichten und Gruppen.
Langfristigkeit der Planung: Das Planungskonzept wurde langfristig für einen 20jährigen Planzeitraum von 2000-2020 aufgestellt
▪
Die meisten im Plan enthaltenen besonders zentralen Projekte, wie Autobahnnetze, internationale Flughäfen, Schwerpunkthäfen etc. werden um
2020 fertig gestellt
100 Regierung der Republik Korea: Der Vierte Gesamtlandesentwicklungsplan für die Republik Korea (2000-2020), Seoul 2000, S. 7.
66
Yeong Heui Lee
▪
Die dem Plan entsprechende Stadtentwicklung, Infrastruktur, KulturTourismusentwicklung und Industriestandortentwicklung bedarf eines
Zeitraums von etwa 20 Jahren.101
4.4.3.3 Abschließende Bemerkungen zur Gesamtplanung für die Landesentwicklung
Die Landesentwicklungspolitik Koreas wurde unter Harmonisierung mit der
parallel durchgeführten Wirtschaftsentwicklungsplanung des Landes mehrfach
abgeändert und neu formiert. Seit den 80er Jahren hat eine stärkere Integration
des Umweltschutzes in die räumliche Planung stattgefunden. Seit den 90er Jahren zielt die räumliche Planung vorrangig auf die nachhaltige Entwicklung ab.
Zwar werden sich durch die Intensivierung der Ökologisierung und die verstärkte Integration des Umweltschutzes in die räumliche Planung spezifische
örtliche Gegebenheiten und gewisse Restriktionen nicht wesentlich verändern,
wie die Gesamtmenge der verfügbaren Flächen und ein zum Teil noch nicht
ausgeräumter Infrastrukturmangel. Dennoch wird dieses Managementsystem
im Sinne einer Effektivierung der Steuerungsfähigkeit fortlaufend verbessert.
Demzufolge wird sich das Gewicht der Raumplanung für eine vorsorgende
und nachhaltige Entwicklung in den Städten und Regionen und im Gesamtland
zukünftig noch weiter erhöhen.
4.4.4
Umweltfachplanung - ein Beispiel: Leitplan für den Schutz der natürlichen Umwelt
Wie oben erwähnt, findet sich in Korea außer den oben behandelten umfassenden Planungen eine Reihe von Umweltplanungen, die gleichfalls der nachhaltigen Entwicklung dienen. Ein typisches Beispiel hierfür ist die langfristige Forstentwicklungsplanung, die seit Anfang der 70er Jahre aufgestellt und durchgeführt wird und seit den 80er Jahren verstärkte eine nachhaltige Produktion
(sustainable yield) anstrebt. Sie ist, wie ein Bericht der OECD (1997) kommentiert, eine der bemerkenswerten erfolgreichen Planungen.
101 Regierung der Republik Korea, Vierte Gesamtlandesentwicklungsplan (2000-2020), 2000, S.
6.
67
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Im Folgenden wird als eine typische Umweltplanung "Die Leitplanung für den
Schutz der natürlichen Umwelt" skizziert:
Das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung findet sich in seiner naturschutzrechtlichen Ausprägung im novellierten koreanischen Naturschutzgesetz, dem
Gesetz zum Schutz der natürlichen Umwelt (NatSchG)102: Wie bereits gesagt,
hat das koreanische Naturschutzgesetz von 1997 die Umsetzung der Agenda 21
zugrundegelegt. In § 3 NatSchG werden die Grundprinzipien zum Schutz der
natürlichen Umwelt festgelegt.
Gemäß § 6 Abs. 1 NatSchG hat der Umweltminister, um die Grundprinzipien
zu verwirklichen und eine "Leitlinie für den Schutz der natürlichen Umwelt"
nach Erörterung mit den Leitern der zuständigen zentralen Verwaltungen, den
Gouverneuren und den Oberbürgermeistern der Metropolen und Beratung mit
der Kommission für den Umweltschutz, die dem Ministerpräsident untersteht,
aufzustellen, in der die wesentliche Maßnahmen für den Ökosystemschutz, den
Schutz der Tier- und Pflanzenwelt und andere Angelegenheiten des Naturschutzes enthalten sind.
Ferner hat der Umweltminister gemäß § 7 Abs. 1 NatSchG alle 5 Jahre eine
"Leitplanung für den Schutz der natürlichen Umwelt für das Gesamtlandesgebiet" nach Erörterung mit den Leitern der zuständigen zentralen Verwaltungen,
den Gouverneuren und den Oberbürgermeistern der Metropolen und nach Beratung mit der Kommission für den Umweltschutz gemäß § 36 GUP aufzustellen.
In Korea wurde bereits im Jahre 1994 einen Leitplan für den Schutz der natürlichen Umwelt (1994-2003) aufgestellt. Jedoch basiert der Plan auf dem früheren
Naturschutzgesetz, das im Jahre 1997 novelliert wurde und dieses novellierte
Naturschutzgesetz ist seit 1. Januar 1998 in Kraft. Nach dem novellierten Gesetz
wird eine 2-stufige Planung, also eine lang- und mittelfristige Planung, vom
Umweltminister aufgestellt.
102 Gesetz zum Schutz der natürlichen Umwelt vom 31. 12. 1991 (NatSchG), Gesetz Nr. 4492,
Gesamtnovellierung am 28. 8. 1997, Gesetz Nr. 5392, zuletzt geändert am 24. 5. 1999, Gesetz
Nr. 5982.
68
Yeong Heui Lee
4.5
Die politische Verankerung der nachhaltigen Entwicklung
- Nationale Deklaration für den Umweltschutz und SeoulDeklaration über Umweltethik
Der Weg zur verstärkten Ökologisierung von Politik und Planung und zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung und damit gleichzeitig zu einer verbesserten Umweltpolitik wurde in Korea durch die "Deklaration des Staates für
den Umweltschutz" der Republik Korea aus dem Jahre 1992103, die unabhängig
von der Agenda 21 vorher erarbeitet und bekannt gemacht wurde. Eine große
Rolle spielte danach die "Seoul-Deklaration zur Umweltethik", die in der in Seoul stattgefundene Sitzung der führenden Persönlichkeiten des Umweltschutzes der Welt vom 4. Juni 1997 beschlossen auf dem 25. Weltumwelttag (am 5.
Juni 1997) durch den Generalsekretär der UNEP feierlich deklariert wurde.
Die hauptsächliche Intention der nationalen Deklaration ist die politisch deklarierte Absicht des Staates, eine striktere Realisierung des Umweltschutzes zu
gewährleisten und die Absicht zu betätigen, eine grundlegend erneuerte "epochale Umweltpolitik" zu betreiben. Die Nationale Deklaration für den Umweltschutz besteht aus einer Präambel und vierzehn Grundprinzipien für den Umweltschutz, in denen zum Ausdruck gebracht wird:
"Die Natur ist die Quelle der menschlichen Existenz und die Grundlage allen menschlichen Lebens. Der Mensch kann ohne die Gaben der Natur, wie
Luft, Wasser und Boden, keinen Tag lang leben. Die durchgreifende Erkenntnis der völligen Abhängigkeit der Menschheit von der Umwelt und
der daraus entstehende Zwang zu einer sinnvollen Selbstbeschränkung im
Rahmen der Tragfähigkeit der Natur muss für die heute lebende Generation
wesentliche ethische Norm sein. Menschliches Verhalten, das diese Norm
verletzt und Gleichgültigkeit gegenüber der Entwicklung der Natur zerstören unsere Umwelt und bedrohen den Fortbestand der Menschheit und der
Erde. Deswegen sind gemeinsame Bemühungen notwendig, diese Bedrohung zu überwinden." "Wir alle sind dazu verpflichtet, unser Bestes zu tun,
dass diese Deklaration in Politik und Praxis realisiert wird und dadurch die
nachfolgenden Generationen die Möglichkeit haben, in einer lebenswerten
und menschenwürdigen Umwelt ein gedeihliches Leben zu führen."
103 Deklaration des Staates für den Umweltschutz vom 7. Juni 1992 der Republik Korea. Der
Gesamttext der Deklaration ist in Anlage Nr. 1 der Veröffentlichung von Lee wiedergegeben: Lee, Y. H., Umweltschutz, 1995, a. a. O., S. 339 ff.
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Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Von Belang für den Aspekt der nachhaltigen Entwicklungspolitik ist die Aussage:
"Regierung und kommunale Selbstverwaltung sind verpflichtet, vorrangig Gesichtspunkte des Umweltschutzes in die räumliche Planung einzubeziehen. Um
die Grundlagen, nach denen sich unsere Gesellschaft fortdauernd entwickeln
kann, aufzubauen, müssen Vorhaben und Maßnahmen zur Wiederherstellung
der schon belasteten natürlichen Umwelt und der zerstörten Ökosysteme zur
Durchführung gelangen." "Eines der Grundprinzipien des Umweltschutzes bei
der Industrieproduktion liegt im Grundsatz des sparsamen Umgangs mit den
natürlichen Ressourcen. Infolgedessen muss künftig unsere Industriestruktur
von der Produktion über die Verteilung bis zum Verbrauch auf der Basis des
Prinzips des sparsamen Umgangs mit den Ressourcen geändert werden." "Regierung und Unternehmen haben die Verpflichtung, Wissenschaft und Forschung für den Umweltschutz und seine Verbesserung zu entwickeln, nach
Kräften zu unterstützen und zu verbessern und ihre Ergebnisse in die Praxis
umzusetzen. Sie haben dabei vor der Umsetzung die Umweltverträglichkeit zu
prüfen und dürfen keine Mühe scheuen, möglicherweise entstehende Schäden
zu minimieren."
In dieser "Deklaration des Staates für den Umweltschutz" wurden die maßgeblichen umweltethischen Ansätze104 hervorgehoben, die wichtige Determinanten
für die koreanische Umweltpolitik sein sollen. Sie sind moralische Appelle an
Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit, die natürliche Umwelt nicht nur als Lebensraum für den Menschen, sondern um ihrer selbst willen - im Sinne des
Ökozentrismus - zu erhalten. Es ist danach erforderlich, dass sich Korea nicht
nur in Deklarationen, sondern auch in der Praxis wieder auf das HarmoniePrinzip besinnt, darauf, dass Natur und Mensch eine untrennbare Einheit bilden und ihre künftige Entwicklung schicksalhaft miteinander verbunden ist.
Die Deklaration des Staates über den Umweltschutz der Republik Korea kann
dahin interpretiert werden, dass zum Teil eine gewisse "Rückbesinnung auf die
tradierten philosophische Prinzipien"105 stattgefunden hat mit der Folge, dass
104 Vgl. Lee, Y. H.: Richtungen der Umweltethik und Gedanken über Ansätze des Umweltschutzes, in: Korean Association for Conservation of Nature (Hrsg.), Nature Conservation,
12/1993, S. 11 ff.
105 Die philosophischen und religiösen Grundlagen des koreanischen bzw. ostasiatischen
Denkens zeigen, dass zweifellos der Achtungsgrundsatz gegenüber Umwelt und Natur eine große Rolle spielt, dass jedoch auch andere Schlüsselwertungen in einem kulturbedingt
anderen Licht erscheinen. Das völlig andersartige - früher nicht antinomisch aufgefasste -
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Yeong Heui Lee
immer häufiger Forderungen nach grundlegenden Änderungen der Umweltpolitik laut werden.
In der "Seoul-Deklaration zur Umweltethik" vom 1997106 wird in der Präambel
unter anderem zum Ausdruck gebracht:
"Der Wurzel der globalen Umweltkrise kann in der unbeherrschten Bedürfnisbefriedigung der Gesellschaft und in der Sucht und dem übermäßigen
Streben nach materiellen Gütern des Menschen gesehen werden. Auch der
Glaube, mit Hilfe der Technologie alle Umweltprobleme lösen zu können,
verkennt die Grenzen unserer Möglichkeiten. Falls sich die Gesellschaft von
dieser verblendeten Wertanschauung und dem Irrglauben an die Dominanz
ökonomischer und technologischer Werten nicht bald löst, wird sich der Zustand der globalen Umwelt zunehmend schnell weiter verschlechtern und
letztlich zu einem Ruin der Natur und der Grundlagen menschlichen Lebens
führen. Infolgedessen ist es notwendig, eine nachhaltige Entwicklung des
Landes und der Welt zu erstreben und die natürliche Tragfähigkeit der globalen Umwelt nicht zu überschreiten, die Güter der Natur gerecht zu verteilen und alles dies im Rahmen eines grundlegenden Umdenkens und eines
Wandels unseres Verhaltens."
Für alle gesellschaftlichen Aktivitäten, von staatlichen Entwicklungsstrategien
bis hin zum alltäglichen individuellen Verhalten sind folgende 4 Prinzipien zu
beachten:
-
Überwindung der Haltung materieller Omnipotenz und Aufbau einer neuen
geistigen Kultur,
Verhältnis zwischen Mensch und Natur schlägt natürlich nicht nur auf den Achtungsgrundsatz durch, sondern auch auf andere Wertungen und ihr relatives Gewicht. Nur sind
die alten Werte in Korea nicht so ganz bruchlos in das jetzt geltende normative System übergegangen und daher müsste man zwischen alt und neu differenzieren. Hierzu eingehend vgl. Lee, Y. H.: Umweltethik und Umweltpolitik in der Republik Korea, in: Zeitschrift
für angewandte Umweltforschung (ZAU), Nr. 3 1990, S. 300 ff.; Lee, Y. H.: Problematik der
zukünftigen Entwicklung von Kulturlandschaften aus der Sichtweise der ostasiatischen
Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Republik Korea, Papers der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft FAGUS, Nr. 1 / 1998, Berlin 1998.
106 Die Seoul-Deklaration über die Umweltethik setzt sich zusammen aus einer Präambel und
vier Grundprinzipien für den Umweltschutz sowie 27 Aktionsagenden für unterschiedliche
Akteure, so für die Regierung, Bürger, religiöse Gruppen und Vereinigungen, Umweltorganisationen, Betriebe und Unternehmer, internationale Organisationen, wissenschaftliche
Einrichtungen und Forschungsinstitute, Presse und neue Medien.
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Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
-
Streben nach Umweltgerechtigkeit,
-
Schaffung und Steigerung der Umweltfreundlichkeit der Technologie,
-
Verteilung der Verantwortlichkeiten und Maximalisierung der Kooperation.
72
Yeong Heui Lee
5. Skizze der raumbezogenen Probleme für
die nachhaltigen Entwicklung in der Republik Korea
5.1
Einführung
Bevor auf die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung in Seoul eingegangen
wird, sollen kurz die raumrelevanten Rahmenbedingungen erörtert werden, da
diese zugleich Maßnahmen des Parlaments und der staatlichen Organe insbesondere des Gesetzgebers, beeinflussen und zugleich auch erklären. Sicherlich
ist die raumbezogene Probleme eine enge Zusammenhang mit den Problemen
der Stadt Seoul steht. Der Überblick wird ergeben, dass die raum- bzw. umweltpolitischen Rahmenbedingungen in der Republik Korea eine spezifische
und etwa gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erheblich unterschiedliche Ausprägung haben und dies zeigt sich bereits bei den demographischen
Daten und Trends.
5.2
Bevölkerungsentwicklung und Raumprobleme
5.2.1 Tendenzen der Bevölkerungsentwicklung
Die Bevölkerungszunahme ist generell eine wesentliche Rahmenbedingung der
Umweltpolitik, da ein starker Bevölkerungszuwachs in jedem Falle die Umwelttragfähigkeit beeinträchtigt. Das unterschiedliche Verbrauchsverhalten und
die damit verbundenen Umweltbelastungen, wie insbesondere dabei entstehende Abfälle, sind für alle Staaten der Welt eine Belastung, dann Quantität
und Qualität der Belastungen nimmt zu, je mehr die Bevölkerung anwächst
und umso mehr der Ressourcenverbrauch, wie der Verbrauch den Mineralien,
Wasser und Boden zunimmt.
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Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Was die Bevölkerungszahl der Republik Korea anbetrifft, so betrug diese im
Jahre 1998 ca. 46,4 Millionen. Daraus ergibt sich im Vergleich zum Anfang der
50er Jahre107, dass sie über das Doppelte zugenommen hat. Die Wachstumsrate
der Bevölkerung lag in den 50er Jahren bei über 3 %. In der letzten Zeit verringerte sie sich und beträgt etwa 0,91 %. Die Prognosen liegen bis zum Jahr 2010
bei einer Rate von 0,72 %, bis zum Jahre 2020 bei 0,66 % und ab dem Jahre 2028
haben sie eine weiterabnehmende Tendenz.108
Nach alledem kann gesagt werden, das für den Fall, das die Rahmenbedingungen und die maßgeblichen Einwirkungsfaktoren sich linear entwickeln, die
Weltbevölkerung 109 einerseits und die koreanische Bevölkerung andererseits,
wenn auch mit etwas abnehmendem Trend, weiter zunehmen. Diese Bevölkerungszunahme hat, wie sich bereits aus den Berichten des Club of Rome und
dem Bericht an den Präsidenten, Global 2000, ergab, auf die Umweltentwicklung der Welt und damit auch die Umweltentwicklung in Korea, negativen Einfluss.
5.2.2 Wesentliche Aspekte der Bevölkerungsentwicklung
In der Republik Korea wohnen zurzeit auf einer Fläche von unter 99.408 km2 ca.
46,4 Millionen Menschen (1998) und falls man davon Forstgebiete, Gewässer
und sonstige praktisch nicht nutzbare Flächen ausschließt, bleiben an faktisch
nutzbarer Fläche nur ca. 26.000 km2 übrig. Die generelle statistische Bevölkerungsdichte beträgt 467,2 Personen pro km2,110 und damit ist Korea einer der
107 Die Zahl der Bevölkerung der Republik Korea betrug im Jahre 1952 20.527.000 Personen.
108 Vgl. Statistisches Amt der Republik Korea.
109 Was die Entwicklung der Weltbevölkerung angeht, überschritt deren Zahl im Jahr 1987 die
5 Milliarden Grenze und betrug 10 später, im Jahre 1997, bereits 5,9 Milliarden und die Zunahmetendenz geht weiter. Nach dem UN-Bevölkerungsbericht werden im Jahre 2000 6,2
Milliarden Menschen die Erde bewohnen, im Jahre 2010 wird die 7 Milliarden Grenze überschritten, im Jahre 2020 7,9 Milliarden und im Jahre 2050 etwa 10 Milliarden erreicht
sein. So die Prognosen für den Fall der linearen Weiterentwicklung der derzeitigen Rahmenbedingungen. Dabei ist zu beachten, dass sich die Zunahmeraten vom 1,49 % Niveau
zwischen 1995 und 2000 auf 1,33 % zwischen den Jahren 2000 und 2010 und schließlich auf
1,15 % zwischen den Jahren 2010 bis 2020 entwickeln. Vgl. Statistisches Amt der Republik
Korea.
110 In Japan sind die 331 Personen pro km2 und in den U.S.A. 28 Personen pro km2 im Jahre
1994. Vgl. Koreanisches Forschungs-Institut für Siedlungswesen (Hrsg.): Politische Aufgaben der Vorbereitung eines fortgeschrittenen Landes im 21. Jahrhundert, Anyang 1998, S.
620.
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Staaten mit der höchsten Bevölkerungsdichte. Lediglich der Stadt-Staat Bangladesch mit 818 Personen/km2 und Taiwan (587 Personen/km2) übertreffen hinsichtlich der Bevölkerungsdichte Korea.111 Die bereinigte Bevölkerungsdichte in
Korea ist 1.672 Personen pro km2 und deswegen hat der gesamte Staat praktisch
eine Bevölkerungsdichte, die verstädterten Regionen entspricht.
Infolge der schnellen Urbanisierung Koreas wohnt 80 % der Gesamtbevölkerung auf einem Anteil von 8,9 % der Gesamtlandesfläche. Auch sind die wirtschaftlichen Aktivitäten zumeist auf diesen Raum konzentriert. Die sich daraus
ergebende Flächennutzungsstruktur und das Muster der wirtschaftlichen Aktivitäten belasten die Umwelttragfähigkeit des Landes erheblichen Maße.
Die Situation in Korea ist im übrigen im Verlauf des Wandels zu einer modernen Industriegewerkschaft dadurch gekennzeichnet, dass weitgehend die notwendige Infrastruktur erstellt wurde, so dass die gesundheitlichen und hygienischen Probleme, die mit den Konzentrationserscheinungen verbunden sind,
zum größten Teil gelöst sind. Dennoch ist die Umweltinfrastruktur in Bezug auf
präventive und nachbesserende Maßnahmen, wie insbesondere Kläranlagen
und Abfallentsorgungseinrichtungen, mangelhaft bzw. verbesserungsbedürftig.
Beispielsweise ist die Erneuerung der Müllverbrennungsanlagen insbesondere
deswegen erforderlich, damit nicht der Dioxin-Grenzwert (0,1 ng/m3) überschritten wird. Auch ist die Sicherung eines angemessener Anteils von Parks
und sonstigen Grünflächen erfolgt, welche für die Lebensbedingungen der Bevölkerung und die Stadtökologie eine wesentliche Rolle spielen, und dies um so
mehr, weil die Luftbelastung auch durch die Zunahme des Kraftfahrzeugverkehrs zugenommen hat.
In Bezug auf die Bevölkerungsentwicklung ist es weiterhin wesentlich, dass im
Jahre 1977 der Anteil der über 65jährigen 6,3 % betrug und im Jahre 2000 auf 7,0
% zugenommen hat (aging society). Im Jahre 2015 dürfte der Anteil 11 % und
im Jahre 2030 19 %112 betragen und so treten die in den Industrienationen typischen Probleme der Überalterung (aged society) auf. Dieses Problem ist, ebenso
wie das Verstädterungsproblem, ein typisches Phänomen einer entwickelten
Gesellschaft. Nur ist dieses Problem in Korea im Vergleich zu anderen Industrienationen sehr schnell aufgetreten. Das bedeutet, dass in Korea in dem Zeit111 Yoon, Y. M.: Korea in der Welt nach der Statistik, in: Bildungsinstitut der Volkswirtschaft
(Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 9/1997, Seoul 1997, S. 98 ff.
112 Statistisches Amt der Republik Korea: Koreanisches Statisches Jahrbuch 1999, Seoul 2000, S.
75.
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Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
raum, in dem der Anteil der Alten von 7 % auf 11 % wuchs, nur ca. 15 Jahre
und der Sprung von 7 % auf 19 % nur 30 Jahre betrug, während dieser Zeitraum in anderen Staaten erheblich länger währt, so in Frankreich 130 Jahre, in
Schweden 85 Jahre und in den U.S.A. 50 Jahre. Im Vergleich zu Japan ist diese
Zunahme ca. 10 Jahre früher eingetreten.113 Die Überalterung der Bevölkerung
wird Einfluss auf die Änderungsprozesse des sozialen und ökonomischen Systems haben, möglicherweise wird sich die Vitalität der Gesamtgesellschaft abschwächen. Indirekt übt diese Entwicklung auch auf den Zustand der Umwelt
Einfluss aus.
5.3
Räumliche Entwicklung
5.3.1 Einleitung
Die Republik Korea hat im vergangen halben Jahrhundert zahlreiche Änderungen der Landesentwicklung durchgemacht. Wesentliche Änderungen sind
insbesondere:
-
Die Zahl der Bevölkerung hat von ca. 20 Millionen im Jahre 1946 auf ca. 46,4
Millionen im Jahre 1998 etwa um das 2,3fache zugenommen;
-
Die Landesflächen haben innerhalb von 30 Jahren, also vom 1960 bis 1998,
um ca. 977 km2 zugenommen. Dies ist das Ergebnis der zwischenzeitlich
durchgeführten Erweiterung des Landes durch Landgewinnung;
-
Die industriellen Nutzflächen erweiterten sich im Vergleich zum Jahre 1949
bis zum Jahre 1991 auf das ca. 48fache; Straßenversiegelungsrate im gleichen
Zeitraum 19fache; Hafenentladungsfähigkeit ist 37fache zugenommen; Wasserleitungsanlagen in Zeitraum von 1946 bis 1991 wurde 70fache zugenommen114.
Korea erfährt nicht nur eine Reihe von positiven Änderungen, sondern auch
negative Veränderungen. Beispielsweise:
113 Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Umwelt-Weißbuch, Gwacheon 1998, S. 5 f.
114 Vgl. Koreanisches Forschungs-Institut für Siedlungswesen (Hrsg.): Evaluation und Analyse
des Ersten Gesamtlandesentwicklungsplans (1972-1981) für Korea, Seoul 1982; Regierung
der Republik Korea: Der Dritte Gesamtlandesentwicklungsplan für die Republik Korea
(1992-2001), Seoul 1992.
76
Yeong Heui Lee
-
durch die Zunahme der Bevölkerung wurde die Bevölkerungsdichte höher
und der Lebensraum enger.
-
Die Zunahme der Bevölkerungsdichte hat Probleme, wie Verschlechterung
der Lebensumwelt, die Steigerung der Grundstückspreise, den rapiden Anstieg der Mietpreise und die Grundstücksspekulation verursacht.
-
Durch das Wirtschaftswachstum wurde der Auslastungsgrad der Ressourcen des Landes höher und dies hat zu Missbrauch der Ressourcen und zum
Teil zur Zerstörung der natürlichen Umwelt geführt.
-
Insbesondere durch die Industrialisierung und die Erhöhung des Lebensstandards etc. wurden die Mengen der Abfälle, Abwässer und Emissionen
erhöht und dies wurde zu einer Ursache der Verschmutzung des Landesumwelt.
-
Die Zunahme der Verstädterung hat zu übermäßiger Bevölkerungskonzentration in den Großstädten geführt und in den ländlichen Gebieten zu
Bevölkerungsarmut.
-
Die übermäßige Konzentration in den Großstädten hat dort zu übermäßiger
Verkehrsdichte, Wohnungsmangel, Luftverschmutzung, Kriminalität und
Entstehung von schlechten Wohngebieten geführt.
-
Außerdem sind bei den Wirtschaftswachstumsprozessen Stagnationen in
den ländlichen Gebiete und unerwünschte Einkommensunterschiede zwischen den Regionen und Schichten entstanden und dies hat gesellschaftliche
Unruhefaktoren, wie regionale Feindseligkeiten und gegenseitiges Misstrauen hervorgerufen.
5.3.2 Räumliche Entwicklung und Umweltbelastung
Die Wirtschaftsentwicklungs- und Landesentwicklungspolitik der Vergangenheit hat sich zwar in den vergangenen Jahren erheblich verbessert, aber die
Tragfähigkeit der Umweltmedien wurde nicht hinreichend berücksichtigt.115
115 Der wirtschaftliche Aufschwung der Republik erfolgte in eine ressourcen- und energieverschwendende Form. Ökonomisch positive Entwicklungstendenzen sind zumeist mit steigenden Umweltbelastungen und mit einer zunehmenden Versiegelung, also einer Abnahme der natürlichen Flächen, verbunden. Die Entwicklung erfolgte wesentlich auf Kosten
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Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Ein besonders Problem ist und bleibt die Bevölkerungskonzentration in den
großstädtischen Agglomerationen. Der Anteil der Bevölkerung, der in städtischen Gebieten116 lebt, betrug im Jahr 1960 35,8 %, 1970 49,8 %, 1980 66,4 %,
1990 79,6 %, 1998 86 % und wird nach dem Stand der aktuellen Prognosen im
Jahre 2020 auf 92,0 % zunehmen117. Auch hat sich die Bevölkerungszahl in den
Städten deutlich erhöht. Im Falle der Metropole Seoul betrug die Einwohnerzahl im Jahre 1949 ca. 1,5 Millionen118, im Jahre 1998 betrug sie bereits ca. 10,3
Millionen119. Außer Seoul gibt es 5 Städte, die über ein Millionen Einwohner
haben und 10 Städte, bei denen die Einwohnerzahl über 500.000 (Stand: 1998)
liegt. In Zeitraum von 1980 bis 1995 hat die Zunahmerate der Einwohnerzahl in
den 6 großen Städten um 37 % zugenommen, während der Umfang der verbauten Flächen um 112 % zunahm120.
Die Urbanisierung hat für die Umweltqualität zu nachteiligen Änderungen geführt. Um die zunehmenden Einwohnerzahlen aufzunehmen, erfolgten erhebliche Flächenausdehnungen und dies hat wiederum für das Gesicht der Städte
erhebliche Änderungen mit sich gebracht. Durch die Errichtung von Hochhäusern und breiten Straßen hat sich die Struktur und die Skyline der Städte verändert 121 . In den vorhandenen Stadtgebieten wurden Stadterneuerungen 122
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119
120
121
122
der natürlichen Umwelt. Nachteilig für den Befund der natürlichen Umwelt wirkte sich in
Korea neben der Industrialisierung auch die zunehmende Verstädterung aus.
Es handelt sich um Städte und Kreishauptstädte, bei denen die Zahl der Einwohner über
20.000 liegt.
Vgl. Regierung der Republik Korea: Der Vierte Gesamtlandesentwicklungsplan für die
Republik Korea (2000-2020), Seoul 2000, S. 4 ff.
Regierung der Metropole Seoul: Umwelt-Weißbuch, Seoul 1998, S. 274.
Vgl.: Regierung der Metropole Seoul: Umwelt in der Metropole Seoul - Umwelt-Weißbuch
2000, Seoul 2000, S. 304.
Koreanisches Forschungs-Institut für Siedlungswesen (Hrsg.): Politische Aufgaben der
Vorbereitung eines fortgeschrittenen Landes im 21. Jahrhundert, Anyang 1998, S. 621.
Die Zahl der über 10 stöckigen Geschäftsgebäude betrug im Jahre 1965 nur 15, nahm im
Jahre 1975 auf 163, im Jahre 1985 auf 379 und im Jahre 1993 auf 766 zu. Innerhalb von weniger als 30 Jahren erfolgte also eine Zunahme um mehr als das 50fache. Wenn die seit dem
Ende der 70er Jahre errichteten Appartementhochhäuser mitgerechnet werden, beträgt die
Anzahl der mehr als 10-stöckigen Gebäude mehr als 5000. Vgl. Koreanisches ForschungsInstitut für Siedlungswesen (Hrsg.): Landesentwicklung 50 Jahre. Rückblick und Perspektive auf dem Wege in das 21. Jahrhundert, Seoul 1996, S. 341 f.
Zwar hat die Stadterneuerung nicht so große Änderungen mit sich gebracht, wie die Stadterweiterung, aber sie wurde kontinuierlich durchgeführt. Innerhalb der Großstädte wurde
ein Teil der illegalen Siedlungsgebiete, in denen die seit der Beendigung der Besatzung
eingewanderte Bevölkerung und die Menschen, die seit den 60er Jahren infolge der Industrialisierung aus den ländlichen Gebieten untergebracht war, verlagert und ein anderer Teil
wurde nachträglich legalisiert.
78
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durchgeführt und in neuen Stadtgebieten sind die Appartementhochhäuser
typische Zeichen dieser Veränderungen. Infolgedessen lässt sich konstatieren,
dass die Wandlung von traditionellen Wohnungsformen zu hochverdichteten
Städten in der Siedlungsentwicklung zu einer drastischen Trendwende geführt
hat.
Schließlich soll nicht unerwähnt bleiben, dass in der Republik Korea zwischenzeitlich große Bemühungen in Bezug auf die Verbesserung der Infrastruktur
erfolgt sind, leidet Korea doch nach wie vor unter erheblichen Mängeln der Infrastruktur. Beispielsweise hat die Anzahl der Kraftfahrzeuge in der Republik
im Zeitraum von 1986 bis 1995 die jährlich um durchschnittlich 23,1 % zugenommen, während sich das Straßennetz in gleichem Zeitraum lediglich um nur
jährlich 4,2 % erweiterte. Infolgedessen hat sich das so genannte Stauphänomen
entwickelt und verschärft und die Transportkosten erhöhten sich mit erheblicher Geschwindigkeit. Die Mängel der Infrastruktur betreffen nicht nur für die
Verteilung, sondern auch zahlreiche andere Bereiche, wie Staudämme, Elektrizitätsanlagen, Abfall- und Abwasserbehandlungsanlagen. In Korea wird infolge
der Regionalisierung und wegen der Zunahme des NIMBY-Phänomens (Not In
My Back Yard-Phänomens) die Suche optimaler Standorte für belästigende Anlagen aller Art schwieriger. Infolgedessen werden Anlagen dieser Art zunehmend in Küstenlandgewinnungsgebiete und Berggebiete u.s.w. verlagert, was
wiederum zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens und damit verbundene
Umweltbelastung führt.
Die Schaffung neuer Infrastruktur ist zwangsläufig mehr oder weniger mit dem
Verbrauch natürlicher oder naturhafter Flächen verbunden. Zwar wurde inzwischen in Korea Recht und Praxis der Umweltverträglichkeitsprüfungen weiterentwickelt. Diese ist jedoch unter verschiedenen Aspekten weiterentwicklungsbedürftig. Die Schaffung der notwendigen Infrastruktur ist noch mit weiteren
zahlreichen Schwierigkeiten verbunden, nicht zuletzt spielt auch die Vertiefung
der Konflikte zwischen regionalen Egoismen eine Rolle.
79
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
5.4
Bemerkungen zur Grüngürtelpolitik
Eine nicht unwesentliche Bedeutung für die nachhaltige Stadtentwicklung hat
die Grüngürtelpolitik, der Versuch, das ungeordnete Ausufern der Städte mit
einem eigens dafür geschaffenen Planungsinstrument zu hemmen, ein Instrument, das auf eine wechselvolle Geschichte in der Entwicklung der koreanischen Planungspolitik zurückblicken kann. Kombiniert ist diese Politik mit dem
Instrument der "Neustadtentwicklung".
Die Neustadtentwicklung wurde bis zur letzten Hälfte der 70er Jahre vorangetrieben. Es sollten Ergänzungsgebiete für Industriesiedlungen geschaffen werden. In den 80er Jahren wurden zu diesem Zwecke Wohnstädte entwickelt.
Deswegen dehnten sich die Großstädte rapide aus und die Zunahme der Einwohner stieg kontinuierlich an. Zur Lösung der Siedlungsprobleme wurde versucht, die Bevölkerung zu dispertieren. Vor allem wurden die Green Belts ausgewiesen, um die Bevölkerungskonzentration in den Agglomerationen und
insbesondere in der Stadt Seoul zu bremsen und die Ausuferung der Stadt
durch Zusammenwachsen mit den die Metropole umgebenden Städten zu verhindern.123
Diese Siedlungspolitik wurde auf alle Großstadtgebiete ausgedehnt. Seit der
Ausweisung eines Grüngürtelgebiets in der Seoul-Region im Jahr 1971 gemäß
(dem derzeitigen) § 21 Abs. 1 Stadtplanungsgesetz ist zwischen 1971 bis 1977 in
14 Regionen des Landes ca. 5,4 % (ca. 5,397 km2)124 der Gesamtlandesfläche als
Grüngürtelgebiet festgelegt worden125. Die Gesamtheit der designierten Grüngürtel-Flächen in der Seoul-Region beträgt ca. 1,567 km2 und in der Stadt Seoul
166,82 km2 (27,6 % der Gesamtflächen von Seoul).
Das Grüngürtel-System konnte trotz der Schwierigkeiten des Vollzugs und der
Widerstände der Einwohner innerhalb der Grüngürtelgebiete über die Dauer
von ca. 30 Jahren mit positiven Auswirkungen erhalten werden.126
123 Kim, E. W.: Greenbelt sollen die ursprüngliche Idee pflegen, in: Koreanisches ForschungsInstitut für Siedlungswesen (Hrsg.), Planung und Politik, 4/1998.
124 Die Gesamtheit der designierten Greenbeltflächen in der Seoul-Region beträgt: ca. 1.567
km2.
125 Vgl. Kim, T. B.: Eine grundlegende Wiederspiegelung ist notwendig, in: Bildungsinstitut
der Volkswirtschaft (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 2/1997, Seoul 1997, S. 53 ff.
126 Zu der Green Belt Regelung in der Republik Korea sind eine Bemerkung zu machen: Nur
ca. 17 % der festgelegten Grüngürtelfläche stehen im öffentlichen Eigentum. Infolgedessen
verursachen die Grüngürtelregelungen häufig Eingriffe in das Privateigentum und Kon-
80
Yeong Heui Lee
Die gemäß § 21 des (derzeitigen) Stadtplanungsgesetzes auszuweisenden
Grüngürtel (wörtlich: Entwicklungsbeschränkungsgebiete) spielten eine nicht
unerheblichen Rolle für die umweltverträgliche Stadtentwicklung und den Naturschutz, da diese dazu geeignet sind, dem Flächenverbrauch im Umkreis von
Städten Einhalt zu gebieten. Die Grüngürtel haben in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur wegen der Eindämmung von negativen Ballungserscheinungen, sondern auch wegen ihrer wichtigen ökologischen Funktionen, insbesondere auch für den Naturschutz, eine wichtige Rolle gespielt, auch für die Erhaltung von Grünflächen, die Sicherung von Freiräumen und Wasserschutzgebieten und für die Absorptionsfunktionen in Bezug auf Luftverunreinigungen.
Nach dem Ergebnis von Untersuchungen leben in diesen Regionen zahlreiche
seltene Tiere und Pflanzen. In mehreren Gebieten hat sich auch ergeben, dass
geschützte Arten, Wildtieren und -pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind
etc. dort leben, da in diesen Gebieten ca. 30 Jahre lang Entwicklungsbeschrän-
flikte mit den Betroffenen. Deswegen ist die Frage in der Diskussion, ob es zweckmäßig
wäre, wenn der Staat das innerhalb der Grüngürtelgebiete liegende Grundeigentum erwerben würde. Dies ist nun wiederum mit Rücksicht auf die nicht hinreichenden öffentlichen Finanzmittel nicht zu verwirklichen. Deswegen ist die Variante in der Diskussion, einen stufenweisen Ankauf durch die öffentliche Hand zu ermöglichen oder einen Austausch gegen öffentliche Anleihen vorzunehmen. Bei alledem ist zu berücksichtigen, dass
die Bewohner der Gebiete, welche als Grüngürtelgebiete ausgewiesen sind, insoweit benachteiligt sind, als die infrastrukturelle Situation dieser Bereiche im Gegensatz zu sonstigen städtischen Flächen unterentwickelt ist. Auch deswegen sind die Grundstückseigentümer ökonomisch benachteiligt. Vgl. zu dieser Diskussion unter anderem: Hwang, D. B.:
Die Grüngürtel - Zerstörung kann nicht mehr übersehen werden, in: Parlamentarische
Zeitschrift, 9/1990, Seoul 1990, S. 53 ff.; Kim, K. G.: Beispiel der effektiven Erhaltung des
Greenbelt im Ausland und unsere Probleme, in: Korean Association for Conservation of
Nature (Hrsg.), Nature Conservation, 1/1991, S. 19 ff.; Kim, T. B.: Eine grundlegende Wiederspiegelung ist notwendig, in: Bildungsinstitut der Volkswirtschaft (Hrsg.), Staatliche
Wirtschaft, 2/1997, Seoul 1997, S. 53 ff.; Yang, B. E.: Notwendigkeit der Erhaltung der
Greenbelt und die Erforderlichkeit von Verbesserung, in: Korean Development Institute
(Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 9/1998, Seoul 1998, S. 40 ff.; Kim, E. W., Greenbelt, 1998, a. a.
O., S. 40 ff.; Kim, K. H.: Greenbelt in ihrer Funktion für eine effektive Flächennutzung, in:
Korean Development Institute (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 9/1998, Seoul 1998, S. 44 ff.;
Lee, Y. H.: Der Umgang mit der Natur. Das Gesellschafts-Umwelt-Verhältnis aus der Sicht
der ostasiatischen Kulturen unter besonderer Berücksichtigung der Republik Korea, Schriftenreihe der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft für Gesellschaft, Umwelt
und Siedlung der Technischen Universität Berlin, Band 9, Technische Universität Berlin
Publikationen, Berlin 1999, S. 116 ff.; Ministerium für Bauwesen und Verkehr: Die beabsichtigte Änderung der Greenbelt Regelung, Gwacheon 1998; Song, J. H.: Die Notwendigkeit
der Minimierung des Trial and Error Verfahrens bei der Änderung der Green Belt, in: Korea Development Institute (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 1/1999, Seoul 1999, S. 96.
81
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
kung galt. 86,4 % der Green Belt-Flächen sind Forst- und Landwirtschaftsflächen127. Diese waren für Erhaltung der natürlichen Umwelt wichtig.
Das Management der Grüngürtelgebiete wurde in der Republik Korea zunächst
sehr strikt vollzogen, zwischenzeitlich ist die Regelung mehr oder weniger liberalisiert worden. Immerhin wird die Regelung zur Erhaltung von Natur und
Landschaft und zur Verhinderung der Ausuferung der Städte international als
ein erfolgreiches und beispielhaftes Management der Landschaft betrachtet.
Unter dem Aspekt des Schutzes der natürlichen Umwelt und der Landschaft
wird als positiver Gesichtspunkt hervorgehoben, dass die Grüngürtel in der
Umgebung der Städte für die Sicherung der Freiräume eine entscheidende Rolle gespielt haben und das Zusammenwachsen der Zentralstadt mit den sie umgebenden Klein- und Mittelstädten verhindert haben. Dagegen wird als
nachteiliger Gesichtspunkt angeführt, dass die Grüngürtel zur Verlängerung
der Verkehrswege geführt hätten, weil wegen der Grüngürtel riesige Umwege
notwendig geworden seien, welche eine unnötige Erhöhung der Emissionen
verursacht hätten und dadurch insgesamt wegen der Erhöhung der Schadstoffbelastung der Luft Gegeneffekte mit sich gebracht hätten.128
Infolge der im Dezember 1996 ergriffenen gesetzlichen Maßnahmen zur Erleichterung der Genehmigungsverfahren ist bezüglich der dadurch erleichterten Nutzung in Grüngürtelgebieten eine heftige Diskussion in Theorie und Praxis ausgelöst worden. Kritikpunkte sind unter anderem die Begünstigung
grundstückspekulativer Entwicklungen, die Zerstörung der Stadtlandschaft
und der Umwelt und die Stimulierung des weiteren Zuzugs von ländlicher Bevölkerung129. Dagegen werden Gesichtspunkte einer rationalen und effektiven
Flächennutzung, der Entschädigung der Beeinträchtigung von Vermögensrechten und die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine günstige regionale Wirtschaftsentwicklung angeführt. 130 Der koreanische Verfassungsge127 Lee, S. D., Lee, Ch. H.: Umweltschutzrecht, Seoul 1999, S. 270.
128 Koreanisches Forschungs-Institut für Siedlungswesen (Hrsg.), Landesentwicklung 50 Jahre,
1996, a. a. O., S. 468 f.
129 Kim, Y. M.: Erleichterungsmaßnahmen für die Nutzung der Greenbelt haben viele Probleme, in: Bildungsinstitut der Volkswirtschaft (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 2/1997, Seoul
1997, S. 50 ff.
130 In der Republik Korea ist wegen der hohen Grundstückspreise die Unternehmensansiedlung schwierig, insbesondere für die regionale Wirtschaftsentwicklung bildet das Preisniveau ein großes Hemmnis. Vgl. Kim, D. Y.: Strategien für die regionale Wirtschaftsentwicklung, in: Bildungsinstitut der Volkswirtschaft (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 6/1997, Seoul
1997, S. 16 ff.
82
Yeong Heui Lee
richtshof entschied allerdings in einem Urteil vom 24. 12. 1998, dass durch die
Regelung der entschädigungslosen Enteignung, da im öffentlichen Interesse
liegend, keine Verletzung der Verfassung vorliege131.
Neuerlich ist die Güngürtel-Regelung erneut liberalisiert worden. Im Juli 1999
geriet die Grüngürtel-Regelung in die Deregulierungsströmung. Nach heftigen
Auseinandersetzungen wurden am 22. Juli 1999 vom Bau- und Verkehrsminister "Maßnahmen zur Verbesserung der Grüngürtel-Regelung" bekannt gemacht.
Ihr Inhalt: Die Grüngürtel in den 7 Großstadtregionen132 werden teilweise aufgelöst bzw. geändert133, die Grüngürtel in den 7 Mittel- und Kleinstadtregionen 134 werden insgesamt aufgelöst. Dazu entschied der koreanische Verfassungsgerichtshof in einem Urteil vom 01. 06. 2000, dass die durch den Bau- und
Verkehrsminister bekannt gemachten "Maßnahmen zur Verbesserung der
Grüngürtel-Regelung" keinen rechtsverbindlichen Charakter hätten, sondern
eine administrative Planungsvorgabe sei, die keine rechtlichen Außenwirkungen habe135.
In Bezug auf das Grüngürtel-Problem hat der amtierende Präsident Kim die
Versprechung abgegeben, in allen Fällen vor der Entscheidung über Auflösungen oder Änderungen der Grüngürtel-Festlegungen Umweltverträglichkeitsprüfungen durchführen zu lassen. Infolgedessen gibt es in diesem Bereich heftige Auseinandersetzungen über die erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen.136
Im Jahre 2000 wurde gleichzeitig mit der Novellierung des Stadtplanungsgesetzes ein Sondergesetz über die Designation und das Management von Grüngür-
131 Vgl. Lee, S. D., Lee, Ch. H., Umweltschutzrecht, 1999, a. a. O., S. 275.
132 Bei den 7 Großstadtregionen handelt es sich um die Hauptstadt-Region, die Pusan-Region,
die Daegu-Region, die Kwangju-Region, die Daejeon-Region, die Masan-ChangweonJinhae-Region und die Ulsan-Region.
133 Für Teilgebiete derselben sind Ausweisungen als Trinkwasserschutzgebiete, natürliche
Grüngebiete und Parkgebiete etc. geplant.
134 Die 7 Mittel- und Kleinstadtregionen sind: Chuncheon-Region, Cheongju-Region, JeonjuRegion, Yeosu-Region, Tongyoung-Region, Jinju-Region und Jeju-Region.
135 Vgl. Beitrag in der Zeitschrift Das juristische Examen, 2/2001, Seoul 2001, S. 146 f.
136 Die Grüngürtel-Regelung war in Korea ein nicht unwichtiges Thema, in der Zeit der letzten
Präsidentenwahl war sie auch ein Wahlkampfthema. Die Präsidentenkandidaten vertraten
unterschiedliche Standpunkte und plädierten für Erhaltung, Regulierung oder Auflösung.
Der jetzige Präsident Kim hatte die Meinung vertreten: "Auflösung nach der Bewertung".
Daher musste er in dieser Angelegenheit jetzt handeln.
83
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
teln137 erlassen, auch wurde das Stadtplanungsgesetz gesamtnovelliert138. In der
Begründung zu dem Sondergesetz hieß es, durch die Designation von Grüngürteln und die Nicht-Berücksichtigung der Flächennutzungssituation und der
regionalen Charakteristika seien Benachteiligung der betroffenen Einwohner
und Einschränkungen verursacht worden. Auch seien infolge der unzureichenden Entschädigungsregelung für den Fall der Designation von Grüngürteln
Vermögensrechte der Grundstückseigentümer verletzt worden, so dass auch
verfassungsrechtlich garantierte Rechte verletzt worden wären. Infolgedessen
solle durch die Schaffung klarer gesetzlicher Regelungen ein umfassendes und
systematisches Management der Designationsprozesse und eine Harmonisierung zwischen dem Belang der Erhaltung der Grüngürtel und den Interessen
der Einwohner erreicht werden, schließlich sollten dadurch die Vermögensrechte der Bevölkerung gewährleisten werden139. Die rationale Umsetzung der
Grüngürtel-Reform ist weiterhin in der Diskussion.
Der Nachteil der Neuregelung liegt vor allem darin, dass diese durch den damit
verbundenen weiteren Zuwachs an Entwicklungsflächen der Grundstücksspekulation weiter Tür und Tor öffnet mit der Folge erheblicher Preissteigerungen.
Hinzu kommen nachteilige Auswirkungen auf den Umweltschutz, da sich
durch die erhöhte Flächennachfrage und den damit verbundenen Flächenverbrauch zwangsläufig Konflikte zwischen Grundstücksmarkt und nichtstofflichem Bodenschutz ergeben. Eine im letzten Jahr (Juli 2000) durchgeführte
Umfrage über die Meinung der Bevölkerung zu den Rechtsänderungen ergab:
Auf die Frage nach der Bewertung der Auflösung und/oder Regulierung der
Grüngürtel meinten 58,0 % der Befragten "falsche Maßnahme". Unentschieden
waren 27,6 % und bejahend 14,4 %. Aus dieser Umfrage kann man entnehmen,
dass der Großteil der Bevölkerung meint, dass für die Auflösen bzw. Regulieren der Grüngürtel-Regelung mehr Sorgfalt erforderlich und es wünschenswert
sei, dass bei den sämtlichen Entscheidungen über die Flächennutzung stärker
das öffentliche Interesse berücksichtigt werde.140
137 Sondergesetz über die Designation und das Management von Green Belts vom 31. 12. 2000,
Gesetz Nr. 6241.
138 Kwon, Y. U.: Maßnahmen zum Management des Landes nach der Neuregelung für die
Grüngürtelgebiete, in: Zukünftige Wege unseres Landes, Materialien des Koreanischen
Forschungs-Instituts für Siedlungswesen Nr. 2000-6, Anyang 2000, S. 45 ff. (S. 50).
139 Vgl. Amtsblatt vom 2. 01. 2000, Nr. 14418, S. 237.
140 Vgl. Neue Forschungskommission für das Land: Untersuchung über die Einstellung der
Bevölkerung zur Grundstückspolitik, Anyang 2000, S. 28.
84
Yeong Heui Lee
5.5
Bemerkungen zur Reform der Vorschriften über die Flächennutzung
In der koreanischen räumlichen Planung spielt die Differenzierung der Flächennutzungen als Steuerungsmittel in allen Planungsebenen eine erhebliche
Rolle. Die Regelungen der Flächennutzung nach dem Gesetz über das Management der Landesnutzung141 sind rechtsverbindlich und die Eigentümer sind
innerhalb der festgelegten Nutzungskategorien verpflichtet, ihre Grundstücke
entsprechend der planungsrechtlichen Ausweisung zu nutzen. Es enthält
grundlegende Regelungen bezüglich der räumlichen Nutzung des gesamten
Landes und steht unter der Zielsetzung, dass das Land nicht nur begrenzte Ressource, sondern auch gemeinsame Lebensgrundlage der Menschen ist und dem
Gemeinwohl dient.
Flächennutzungskategorien nach dem Plan über die Nutzung des Landes nach
der Fassung des Gesetzes vom 31. 12. 1982 des Gesetzes über das Management
der Landesnutzung waren 10 Kategorien und zwar:
1. Stadtgebiete,
2. Ackerlandgebiete (Agrarfördergebiete und Nicht-Agrarfördergebiete),
3. Dorfgebiete,
4. Forstschutzgebiete (Schutzforstgebiete und Gebiete, die Schutzforstgebiete
entsprechen),
5. Entwicklungsförderungsgebiete,
6. Industriegebiete,
7. Gebiete für den Schutz der natürlichen Umwelt,
8. Tourismus- und Erholungsgebiete,
9. Fischereischutzgebiete und 10. Reservationsgebiete.
Aufgrund des Fünf-Jahres-Plans "Neue Wirtschaft" (1993-1997) im Jahre 1993142
und der damit verbundenen Änderung dieses Gesetzes vom 5. 9. 1993 unter
dem Schlagwort "Verschlankung oder Erleichterung der Kontrolle" wurden die
141 Gesetz über das Management der Landesnutzung vom 30. 12. 1972, Gesetz Nr. 2408, zuletzt
geändert am 28. 01. 2000, Gesetz Nr. 6245.
142 Regierung der Republik Korea: Der Fünf-Jahres-Plan "Neue Wirtschaft" der neuen Regierung (1993-1997), Seoul 1993.
85
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Flächennutzungskategorien von vorher 10 auf 5 Nutzungskategorien geändert
und zwar in:
1. Stadtgebiete,
2. Landwirtschafts- und Forstgebiete,
3. Gebiete, die Stadtgebieten entsprechen,
4. Gebiete, die Landwirtschafts- und Forstgebieten entsprechen und
5. Gebiete für den Schutz der natürlichen Umwelt.
Durch die Änderung wird also die Anzahl der Nutzungskategorien um die
Hälfte verringert, um auf die Flächennachfrage "elastischer" reagieren zu können. Eingeführt werden darüber hinaus Verfügungsbeschränkungen in Gebieten, die für die Land- und Forstwirtschaft vorbehalten sind. Allerdings wird
durch die Novellierung der Umfang der für die Flächennutzung zur Verfügung
stehenden Flächen von ca. 16 % der Gesamtlandesfläche auf 30-40 % vergrößert143.
Dies brachte eine Reihe positiver bodenpolitischer Effekte mit sich. Einer lag in
der Aktivierung der Entwicklung des Grundstücksmarktes und in der Schaffung von Möglichkeiten seiner langfristigen Stabilisierung. Hinzu kam, dass
sich für die Industrie die Möglichkeiten verbesserten, ihren Bedarf an Industrieflächen zu befriedigen. Auf der anderen Seite trat jedoch eine Reihe von Negativeffekten ein, wie Grundstücksspekulation und nachteilige Auswirkungen auf
den Umweltschutz. Infolge dieser Vergrößerung und der damit verbundenen
Umwidmung von Landwirtschafts- und Forstflächen für städtische Nutzungen
werden die Freiflächen erheblich dezimiert. Infolge der Abnahme der Freiflächen wurden weitere Ökosysteme zerstört mit der Folge der Verringerung der
Diversität.
Es wird berichtet, dass nach der Vereinfachung durch Änderung des Gesetzes
über das Management der Landesnutzung vom 1993 die Entwicklung der Gebiete, die Landwirtschafts- und Forstgebieten entsprechen, beschleunigt wurde
und dadurch seit 1994 bis zum Jahre 1999 die Gebiete, die Landwirtschafts- und
Forstgebieten entsprechen von ca. 403 km2 für städtische Nutzungen umge143 Regierung der Republik Korea: Der Fünf-Jahres-Plan "Neue Wirtschaft" der neuen Regierung (1993-1997), Seoul 1993, S. 206 f.; Kim, W. H.: Änderung des Landesmanagementsystems und Maßnahmen zur angebots- und nachfragerelevanten Festlegung der Grundstückspolitik, in: Informationen über das Land, 11/1993, Seoul 1993, S. 21 ff.
86
Yeong Heui Lee
widmet wurden144. Formen umgewandelter Flächennutzungen sind Anlagen,
wie zum Beispiel Viehzuchtanstalten, Nutzungsanlagen in Agrar- und Fischereidörfern, Lagerhallen etc. 53,7 %, Industriestandorte 26 % und Wohnungsbau
14,2 %.145 Die im Juli 2000 durchgeführte Umfrage über die Meinung der Bevölkerung über die Grundstückssituation zeigt, dass ernste Problem der Umweltbelastung durch die Entwicklung der Nutzungen in den die Landwirtschaftsund Forstgebieten befürchtet werden (36,5 %).146
Die Regelung für "Gebiete, die Landwirtschafts- und Forstgebieten entsprechen", hat zwar zu einer Vergrößerung des Angebot an für die Entwicklung
verfügbaren Grundstücke geführt, zu einer Entlastung von den Schwierigkeiten
des Wohnungsangebots und der Standortsuche für Unternehmen, aber andererseits sind dadurch eine Reihe von Folgeproblemen hervorgerufen worden,
wie insbesondere größere Probleme der Infrastrukturbereitstellung, Landschaftszerstörung, Umweltbelastungen und Einschnitte in den Bestand an guten landwirtschaftlichen Flächen entstanden, Probleme, auf die hier nicht im
Einzelheiten eingegangen werden kann.147
Problembeispiele sind:
-
Probleme der Infrastrukturbereitstellung:
Kleine Wohnsiedlungsanlagen wurden weitab von dem vorhandenen städtischen Siedlungsgebieten errichtet und führten zur Zersiedlung. Dadurch
entstanden die in derartigen Fällen üblichen Schwierigkeiten für die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur, wie Straßen, Trinkwasser- und Abwassereinrichtungen, Schulen etc. Die Schwierigkeiten entstehen dadurch,
dass einerseits die Schaffung derartiger Infrastruktureinrichtungen für eine
bestimmte Größenordnung von Wohnsiedlungen verpflichtet, daher wird
für die kleine Wohnsiedlungsanlagen von den Bauträgern häufig die Schaffung derartiger Infrastruktureinrichtungen vernachlässigt bzw. verschoben
und dass andererseits wegen der Mittelknappheit bei den kommunalen
144 Seo, S. T.: Situation der ungeordneten Entwicklung der Gebiete, die Landwirtschafts- und
Forstgebieten entsprechen und Maßnahmen, in: Planung und Politik, 8/2000, S. 6 ff.
145 Vgl. Abteilung für Flächenpolitik des Ministeriums für Bauwesen und Verkehr, 2000.
146 Neue Forschungskommission für das Land: Untersuchung über die Einstellung der Bevölkerung zur Grundstückspolitik, Anyang 2000, S. 22 ff.
147 Vgl. Seo, S. T., Situation, 2000, a. a. O., S. 6 ff.; Lee, S. D.: Probleme und politische Aufgaben
der Wohnungsentwicklung in der Hauptstadt-Region, in: Planung und Politik, 8/2000, S.
18 ff.
87
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Verwaltungen der Bau der Infrastruktur in den kleineren und abgelegenen
Siedlungsgebieten nicht eben Priorität hat.
-
Probleme der Landschaftszerstörung:
Die in Gebieten, die Landwirtschafts- und Forstgebieten entsprechen gebaute hochgeschossige kleinere Appartementgebäude (15 - 25 Geschosse)
sind Fremdkörper in der natürlichen Umwelt und zerstören die Landschaft.
Außerdem ist die Umweltbelastung durch einzelne kleinere Betriebe oder
gewerbliche Einrichtungen problematisch, da die Umweltstandards für kleine Industriestandorte im Vergleich zu großen und planmäßig errichteten
Industriesiedlungen niedriger sind. Die Unternehmen nutzen deswegen die
kleineren Standorte lieber.
-
Probleme der Umweltbelastungen und Einschnitte in den Bestand an guten
landwirtschaftlichen Flächen:
Seit 1990 wurden 8 Jahre lang insgesamt Agrar- und Forstflächen von 1.744
km2 umgewidmet, davon Agrarflächen 1.018,8 km2 und Forstflächen 662,2
km2. Also wurden Agrarflächen im Vergleich zu Forstflächen ca. 1,6fach
häufiger umgewidmet. Der Grund dafür ist, dass die Preise für die Umwidmung von Forstflächen höher sind, als für die Umwidmung von Agrarflächen. 4,6 % der Gebiete, die Landwirtschafts- und Forstgebieten entsprechen, und die in Städten und Kreisen innerhalb der Hauptstadt-Region liegen, wurden umgewidmet und ebenso auch Gebiete, die in der Nähe von
anderen Großstädten liegen. Die Umwidmungen für Zwecke des Industrieund Wohnungsbaues sind nach wie vor im Gange. Allerdings wurde diese
Entwicklung in der letzten Zeit durch Änderung der einschlägigen Regelungen, wie die Verordnung zum Gesetz über Agrarflächen etc. im Jahre 1997
etwas gebremst.
Negative Folgewirkungen dieser Art sind unter anderem erleichterte Umwidmungsanforderungen und Defizite hinsichtlich des ethischen Bewusstseins der
Akteure.
-
Zu den erleichterten Umwidmungsanforderungen: Innerhalb der designierten Gebiete, also der Gebiete, die Landwirtschafts- und Forstgebieten entsprechen, sind die rechtlichen Voraussetzungen der Bebauung im Vergleich
zu Flächen innerhalb anderer Nutzungskategorien erleichtert. In diesen Gebieten ist insbesondere auch die Bebauung mit Appartements möglich und
88
Yeong Heui Lee
die Kontrollmethode für die Flächennutzung ist die Orientierung an Negativlisten. Infolgedessen ist in diesen Gebieten die Bebauung möglich, wenn
nur die im Gesetz geregelten Anforderungen erfüllt werden.
-
Zu den Defizite hinsichtlich des ethischen Bewusstseins der Akteure: Die
Probleme liegen auf drei Ebenen, der kommunalen Verwaltung, den Unternehmern und den Grundstückseigentümern. Diese Flächenentwicklung liegt
im Interesse der kommunalen Verwaltung, die eine Erhöhung des kommunalen Steueraufkommens durch Erhöhung der Einwohnerzahlen verzeichnen. In Gebieten, die Landwirtschafts- und Forstgebieten entsprechen, liegt
die Genehmigungskompetenz bei den Städten und Kreisen, die eher zur Erteilung von Genehmigungen neigen. Die Unternehmen sind in erster Linie
an Gewinnen interessiert und erzielen höhere Gewinne. Schließlich haben
die Grundstückeigentümer Interesse an der Steigerung der Grundstückspreise.
Unter Berücksichtigung aller dieser negativen Auswirkungen ist beabsichtigt,
in kurzer Zeit diesbezügliche Regelungen im Rahmen einer Novellierung des
Raumordnungsrechts zu schaffen148.
In der Republik Korea wurden in den 90er Jahren unter dem Schlagwort "Erleichterungen der Kontrollregelungen" zahlreiche Vorschriften novelliert, wie
beispielsweise das schon erwähnte Gesetz über das Management der Landesnutzung, das Gesetz über die Ordnung der Hauptstadt-Region und das Gesetz
über Nutzung und Erhaltung von Agrarflächen. Einerseits waren wohl diese
Maßnahmen - unter anderem unter dem Aspekte der Schaffung der notwendigen Wohn- und Industriesiedlungsräume, der Infrastruktur und der Stabilisierung der Grundstückspreise notwendig, aber anderseits haben die Maßnahmen,
insbesondere im Zusammenhang mit dem Umweltschutz eine Reihe von negativen Wirkungen gebracht, wie beispielsweise die ungeordnete und/oder übermäßige Entwicklung in den Gebieten, die frühere Landwirtschafts- und
Forstgebiete in der Hauptstadt-Region waren.
Die im letzten Jahr (Juli 2000) durchgeführte Umfrage über die Meinung der
Bevölkerung über die Grundstückspolitik zeigt: Es beantworteten die Frage
"Wie denken Sie über die in der letzten Zeit stark in die Diskussion gelangte
angeordnete Besiedlung des Landes":
148 Park, H. J., Suh, S. T.: A Study on the Improvement of Land-Use Management and Planning
System in Korea, in: The Korea Spatial Planning Review, 10/2000, S. 2 ff.
89
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
-
64,2 % der Befragten insgesamt: "Es handelt sich um eine ernste Situation,
infolgedessen sind Sondermaßnahmen notwendig" (in der HauptstadtRegion sogar 70,0 %).
-
Die Antwort "problematisch, aber nicht so schlimm" gaben 16,8 % und
-
die Antwort "nicht besonders bedeutend" gaben 4,9 % der Befragten.149
Diese Umfrage zeigt, dass die Verbesserung der Flächenmanagementpolitik ein
dringend lösungsbedürftiges Probleme ist. Die Ursache für die Zuspitzung dieses Problems liegt in der Liberalisierung der Kontrollregelungen, beispielsweise
der Regelung über "Gebiete, die Landwirtschafts- und Forstgebieten entsprechen" und die Green Belt-Regelung.
5.6
Abschließende Bemerkungen
In der Vergangenheit hat der starke Anstieg der Urbanisierung zu nachteiligen
Verdichtungsfolgen geführt. Dies machte erhebliche Investitionen für Infrastruktur und Siedlungsentwicklung, den Bau neuer Städte und erhebliche Anstrengungen bei der Wohnungsversorgung sowie der Wasserver- und entsorgung erforderlich. Der damit verbundene Flächenverbrauch führte zu
einer Abnahme des Grünflächenanteils. Durch die rapide Zunahme der Flächennachfrage in den Städten für Gewerbe, Wohn- und Nutzflächen für öffentliche Einrichtungen nahmen im Zeitraum von 1980 bis 1996 die Agrarflächen
und die Forstflächen um 2.960 km2 ab. Dadurch wurden die Grünflächen und
die Lebensräume der Arten verringert und die natürlichen Funktionen der natürlichen Ökosysteme reduziert. 150 Durch Landgewinnungsmaßnahmen und
Trockenlegungen wurden die nutzbaren Landflächen erweitert. Die Änderungen in den Küstengebieten haben für die ökonomische Nutzung zwar positiven
Aspekten geführt, nicht so allerdings für die Umwelt, da es zu nachteiligen Veränderungen der Ökosysteme kam. Bis heute wurden durch Landgewinnung
149 Vgl. Neue Forschungskommission für das Land: Untersuchung über die Einstellung der
Bevölkerung zur Grundstückspolitik, Anyang 2000, S. 33 ff.
150 Koreanisches Forschungs-Institut für Siedlungswesen (Hrsg.): Entwurf des Vierten Gesamtlandesentwicklungsplans für die Republik Korea (2000-2020), Teilbericht, Band 1, Anyang 1999, S. 343.
90
Yeong Heui Lee
1.350 km2 entwickelt oder befinden sich noch in der Entwicklung.151 Im Rahmen
von Landgewinnungsmaßnahmen und Trockenlegungen gingen innerhalb von
10 Jahren (1987-1998) ca. 25 % der Wattenmeerflächen (810,5 km2) verloren152.
und dadurch wurde die Lebensstätte von Lebewesen, und die Refugien der
Zugvögel etc. verkleinert und ihre Lebensumwelt geschädigt. Durch unnötige
Entwicklungsprojekte, wie Straßen, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen und
Landgewinnungen sind jährlich die Arten zurückgegangen und gegenwärtig
stehen an wildlebenden Pflanzen und Tieren 43 Arten vor dem Aussterben153.
In der Zukunft ist eine umweltfreundlichere Flächennutzungsplanung erforderlich. Auch sollten stärkeren Bemühungen um die Integration von Umweltplanung und Flächennutzungsplanung erfolgen. Dabei ist insbesondere eine Änderung der derzeit angebotsorientierten Flächennutzung und Landesentwicklungsplanung zu einer Flächenwirtschaft, welche die Nachfrage eindämmt,
notwendig. Die künftige Entwicklung muss unter stärkerer Berücksichtigung
der Tragfähigkeit der Umwelt und des Landes erfolgen.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Neuregelung über "Gebiete, die
Landwirtschafts- und Forstgebieten entsprechen" der Zivilgesellschaft eine Lektion über die Problematik der Flächennutzung unter der Herrschaft der Marktmechanismen und die Notwendigkeit der Steuerung der Flächennutzung durch
Planung vermittelt. In jedem Falle zeigt sich, dass man vor der Liberalisierung
von regulierenden Bestimmungen im Planungsrecht die Konsequenzen sorgfältig prüfen muss.
151 Koreanisches Forschungs-Institut für Siedlungswesen (Hrsg.): Politische Aufgaben der
Vorbereitung eines fortgeschrittenen Landes im 21. Jahrhundert, Anyang 1998, S. 622.
152 Planungsgruppe für die Verbesserung der Wasserqualität im Präsidialamt: Arbeitsmaterialien für das Management der Meeresumwelt, Seoul 1995, S. 5.
153 Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Umwelt-Weißbuch, Kwacheon 2000, S. 242.
91
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
6. Die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung in der kommunalen Ebene in der Republik Korea
6.1
Vorbemerkungen
In der Republik Korea wurde das Gesetz über die kommunale Selbstverwaltung schon im Jahre 1949 erlassen. In der Zeit der Ersten und Zweiten Republik
wurde das Gesetz über die kommunale Selbstverwaltung kurz vollzogen und
danach der Vollzug unterbrochen. Danach wurde durch die Verfassungsänderung im Jahre 1980 (8. Änderung) im Rahmen der Verfassung die kommunale
Selbstverwaltung aktiviert. Danach wurde das Gesetz über die kommunale
Selbstverwaltung vom 7. 4. 1988 novelliert154 und die Selbstverwaltung seit dem
1. Mai 1988 wieder eingeführt, der Vollzug jedoch weiter verzögert. Im Jahre
1991 wurden kommunale Parlamente gewählt, aber die Wahl der Leiter der
Kommunalverwaltungen wurde weiter verzögert. Im Jahr 1995 wurden die Leiter der Kommunalverwaltungen bis zur untersten Ebene direkt gewählt und
damit die kommunale Selbstverwaltung endlich in die politische Praxis umgesetzt.
Nach Art. 117 der Verfassung sind die Kommunalverwaltungen (zu denen - im
Gegensatz zu Deutschland - auch die Provinzen gehören) berechtigt, ihre Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft und Vermögensangelegenheiten durch
Satzung zu regeln. Es ist zu beachten, dass die Kommunalverwaltung keine
Gesetze erlassen kann, sondern lediglich Satzungen.
In der Republik Korea ist die provinziale Verwaltungsebene die oberste Ebene
der kommunalen Selbstverwaltung. Die 7 Metropolen (Sonderstadt-Seoul, Busan, Daegu, Incheon, Kwangju, Daejeon, Ulsan) entsprechen der provinzialen
Verwaltungsebene. In Korea ist sowohl die Provinzialebene als also auch die
154 Gesetz über die kommunale Selbstverwaltung vom 7. 8. 1988.
92
Yeong Heui Lee
Ebene der Städte und Kreise Selbstverwaltung. Bei den Metropolen, beispielsweise der Sonderstadt-Seoul sind die Bezirke die zweite Ebene der kommunalen Selbstverwaltung.
6.2
Lokale Agenden in der Republik Korea
Seitdem in der Republik Korea eine gewisse Dezentralisation verbunden mit
einer Verstärkung der kommunalen Selbstverwaltung Platz gegriffen hat, sind
auch die regionalen und kommunalen Aktivitäten zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung von Bedeutung. Grundlagensatzungen für den Umweltschutz auf der lokalen Ebene bilden Leitlinien für die umweltpolitische Rolle
und die Pflichten der örtlichen Verwaltung und bilden den Ausgangspunkt
einer autonomen örtlichen Umweltpolitik. Durch die Grundlagensatzungen für
den Umweltschutz werden für alle Selbstverwaltungskörperschaften eigene
Umweltpolitiken zum Programm erhoben und ihre Dauerhaftigkeit und Objektivität gesichert. Ferner werden die regionalen Bedingungen und Meinungen
der Einwohner in den Umweltschutz eingebunden.
Zur Umsetzung des Entwicklungsleitbilds der nachhaltigen Entwicklung wurden in Korea kommunale Agenden erarbeitet. Obwohl der Wille zum Umweltschutz und für die Umsetzung der Agenda 21 vorherrscht, ist die Umsetzung
noch mit einigen wesentlichen Problemen verbunden:
-
Wie oben angedeutet, ist in der Republik bis in die jüngste Zeit immer noch
überwiegend die wesentliche politische Entscheidungs-Kompetenz beim
Staat konzentriert. Überwiegend hat die Regionalverwaltung eine untergeordnete Rolle für den Vollzug der staatlichen Strategien gespielt. Dadurch
wurde die regionalspezifische flexible Anpassungsfähigkeit und Kreativität,
die für die heutige harte staatliche und regionale Konkurrenz und für die
Umsetzung der Agenda 21 notwendig ist, geschwächt.155
155 Sicherlich hat die koreanischen Volkswirtschaft infolge ihrer früheren zentralstaatlichen
Struktur in kürzester Zeit das forcierte Wachstum erreicht, aber andererseits wurde zum
großen Teil die Wirtschaftskraft und die Wirtschaftsaktivitäten auf die Hauptstadt-Region
konzentriert und die Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen vertieft. Auf der
kommunalen Selbstverwaltungsebene ist die finanzielle Kraft schwach. Gegenwärtig beträgt der Selbständigkeitsgrad der regionalen Finanzen von 7 Großstädten (über Millionen
Einwohner Stadt) und Provinzen durchschnittlich 67 %, aber die Distanz zwischen den Regionalverwaltungen ist sehr hoch. Beispielsweise: Den höchsten Selbständigkeitsgrad der
93
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
-
Mit der Einführung der kommunalen Selbstverwaltung ist der Wille zur Vitalisierung der regionalen und kommunalen Wirtschaft und auch zum Umweltschutz erhöht worden, aber dafür liegen bisher zu wenig Erfahrungen
vor und auch die Rahmenbedingungen, wie insbesondere die Verfügbarkeit
von Privatkapitel, welche die Wirtschaftsaktivierung in der regionalen Dimension leisten könnte, ist noch gering.156
-
Dezentralisierung ist für die Demokratisierung ein wichtiger positiver Faktor, aber andererseits führt er auch dazu, dass dadurch die regionale, vor allem die kommunale Ebene, wegen ihrer prioritären ökonomischen Interessen die Belange des Umweltschutzes vernachlässigt. Die Bevorzugung der
ökonomischen Interessen kommt dort übrigens gar nicht nur von Führungsebene in der kommunalen Selbstverwaltung, sondern von den Einwohnern.
Die Einwohner interessieren sich nicht in erster Linie für die langfristige
Verbesserung der Umwelt, sondern in erster Linie und vor allem möglichst
schnell dafür, dass in ihren Gebiet industrialisiert und damit mehr Infrastruktur geschaffen wird und damit einerseits die Lebensqualität und ggf.
die Grundstückspreise erhöht werden und andererseits für sie mehr Arbeitsplätze entstehen. Hier dürfte das sog. PIMFY (Please In My Front Yard)Phänomen durchschlagen. Die Übertragung von Kompetenzen auf die
kommunale Selbstverwaltung durch Dezentralisierung lässt erwarten oder
hat schon, wie gezeigt, für den Umweltschutz manche unerfreuliche Situation mit sich gebracht.
Die Regierung hat unter Berücksichtigung dieser Aspekte, Restriktionen und
Mängel zahlreiche Maßnahmen erarbeitet und ergriffen. Zu diesen gehört unter
anderem die Übertragung der notwendigen Kompetenzen auf die Kommunalverwaltung, die Aufstockung der Finanzmitteln, die Förderung von UnternehFinanzen hat die Metropole Seoul mit 98 %, den niedrigsten die Provinz Cheonranam-Do
(Provinz) mit 18 %. Ferner in der unteren Ebene der kommunalen Selbstverwaltung: Die
Städte haben einen durchschnittlichen Selbständigkeitsgrad der Finanzen von 53 % und
von den Kreisen durchschnittlich 23 %. Von Städte hat den höchsten Selbständigkeitsgrad
der Finanzen die Stadt Kwacheon 95 % und der niedrigsten Stadt Sangju 13 %; Von den
Kreisen hat höchsten Selbständigkeitsgrad der Finanzen der Kreis Yongin 74 % und den
niedrigsten der Kreis Bonghwa mit 8 %. vgl. Kim, D. Y.: Strategien für die regionale Wirtschaftsentwicklung, in: Bildungsinstitut der Volkswirtschaft (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft,
6/1997, Seoul 1997, S. 18.
156 Einzelheiten vgl.: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft / Korea Development Institute:
Aufgaben des Staates auf dem Wege zu einer offenen Marktwirtschaft, Seoul 1997, S. 60 ff.;
Kim, D. Y., Strategien, 1997, S. 16 ff.
94
Yeong Heui Lee
mern. Hierbei handelt es sich um eine dringende und wichtige staatliche Aufgabe. Derzeit ist bereits der Vollzug im Gange, sowohl auf staatlicher, als auch
auf kommunaler Ebene. Trotz alledem wird die Lösung dieser Probleme noch
eine nicht unerhebliche Zeit brauchen.
95
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
7. Die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung in der Metropole Seoul
7.1
Einführung
Seoul hat sich in der Nachkriegszeit von einer Agrarstadt zu einer technologieorientierten Weltstadt entwickelt, zu einem Zentrum in der ostasiatischen Wirtschaftsregion, zu einer zentralen Drehscheibe innerhalb der APEC (Asia-Pacific
Economic Cooperation) Staaten. Während ihrer durchgreifenden Modernisierung wurden im letzten Jahrzehnt in verstärktem Umfange jedoch auch die negativen Folgeprobleme dieser Entwicklung erkannt. Ein wesentlicher Aspekt
der Entwicklungsphilosophie ist die Harmonisierung von tradierten ostasiatischen und neuen westlichen Denkmustern.
Für das Thema der künftigen Entwicklung urbaner Gesellschaften und die Erörterung der notwendigen politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen, planerischen und rechtlichen Vorkehrungen ist das Fallbeispiel Seoul
deswegen interessant, weil diese Stadt in der Nachkriegszeit eine dramatische
Entwicklung und damit verbundene dramatische Entwicklungs- und Änderungsprozesse durchlebt hat bis hin zum Einsetzen der Bemühungen um eine
nachhaltige Stadtentwicklung - eine nachhaltige Metropolenentwicklung - nach
dem Verständnis der Agenda 21.
Seoul ist seit dem Jahre 1949 Sonderstadt, eine unmittelbar unterhalb der Zentralstaatsebene angesiedelte selbständige Stadt, mit Provinzstatus - die provinziale Ebene ist in Korea die oberste Ebene der kommunalen Selbstverwaltung
und die damalige Zahl der Einwohner betrug 1.446.000 Einwohnern, im Jahre
1992 erreichte sie 10.969.862 Einwohnern.157
Die bisherige Bevölkerungskonzentration, Wirtschaftskonzentration, Industrialisierung und Modernisierung der Stadt hat zwar dazu geführt, dass die Metro157 Vgl.: Regierung der Metropole Seoul: Umwelt in der Metropole Seoul - Umwelt-Weißbuch
1998, Seoul 1998.
96
Yeong Heui Lee
pole sich zu einer internationalen Mega-Stadt entwickelt hat, bezogen auf Umweltaspekte ist sie jedoch zu einer Emissionsstadt geworden. Infolgedessen hat
sie unter dem Gesichtspunkt, dass gesellschaftliche Aktivitäten unter dem Aspekt der Umweltverträglichkeit eingeschränkt werden müssen, die Erhöhung
der Lebensqualität der Einwohner und die Sicherstellung einer lebenswerten
Umwelt als vorrangige Ziele der Planung festgelegt.158
Unter anderem ist die Bevölkerungs- und Wirtschaftskonzentration in der
Hauptstadt-Region eines der wesentlichen Probleme der Republik Korea, sowohl auf gesamtstaatlicher als auch auf regionaler Ebene. Einige Hinweise zu
der Konzentration in der Hauptstadt-Region:
-
Die Flächengröße der Stadt Seoul beträgt ca. 605.52 km2 und der Flächenanteil der Gesamtflächen ca. 0,6 %. Der Flächenanteil der Hauptstadt-Region
beträgt 11,8 % der Gesamtfläche;
-
Die Zahl der Einwohner der Metropole Seoul beträgt gegenwärtig (Ende
1999) 10.321.449 Einwohner und der Anteil an der Gesamtbevölkerung ist
21,7 %. Die Zahl der Bevölkerung in Seoul-Region beträgt gegenwärtig
(Ende 1999) 21.800.000 Einwohnern und der Anteil an der Gesamtbevölkerung ist 45,9 %;159
-
Die Einwohnerdichte in Seoul beträgt 17.046 Personen pro km2. Der Anteil
der 15 - 59 Jährigen beträgt 7.460.000 Personen (72,7 %), der über 65 Jahre
Jährigen 530.000 (5,15 %). Der Anteil der über 65 Jährigen hat seit 1990 eine
jährlich zunehmende Tendenz.
-
55,1 % der Produktionsindustrie liegt in der Hauptstadt-Region (in der
Stadt Seoul: 19,6 %);
-
Über 80 % der von der Regierung investierten Institutionen und 95 % der
Firmensitze der einhundert größten Unternehmen sind in der HauptstadtRegion konzentriert.
158 Regierung der Metropole Seoul: Umwelt in der Metropole Seoul - Umwelt-Weißbuch 1997,
Seoul 1997, S. 468.
159 Regierung der Metropole Seoul: Weißbuch für die Politik der Neuen Metropole Seoul, Seoul 2000, S. 17 f.
97
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
-
Die Konzentration von Bevölkerung und Industrie hat die Steigerung der
Grundstückspreise, den Wohnungsmangel und die Verkehrs- und Umweltprobleme bewirkt;
-
Das Bruttoregionalprodukt der Hauptstadt-Region im Jahre 1994 betrug
46,2 % des gesamten Bruttoinlandsprodukts. Das Bruttoregionalprodukt
von Seoul betrug im Jahre 1997 19 % des Bruttoinlandsprodukts.160
7.2
Grundlagensatzung für den Umweltschutz der Metropole
Seoul
Die Metropole Seoul hat am 20. Mai 1996 eine Grundlagensatzung für den
Umweltschutz161 erlassen, um die Maßnahmen für einen in der regionalen Situation der Stadt geeigneten Umweltschutz festzulegen und um durch Umweltmanagement, durch Partizipation und internationale Kooperation die Stadt zu
einer "Umweltschutzstadt" zu machen.162 In § 3 der Grundlagensatzung für den
Umweltschutz sind fünf Grundprinzipien für die Umweltschutzpolitik festgelegt: Integrationsprinzip, Vorsorgeprinzip, Kooperationsprinzip, Verursacherprinzip, offenes Umweltinformationsprinzip und Partizipationsprinzip.
Die Grundaussagen der Grundlagensatzung für den Umweltschutz der Metropole Seoul sind:
-
zukunftsgerichtete Umweltphilosophie und politische Linie, um eine auf
das 21. Jahrhundert gerichtete nachhaltige ökologische Stadt zu verwirklichen und eine aktive Harmonisierung zwischen Umweltschutz und Entwicklung anzustreben.
-
Konzipierung einer eigenständigen umweltpolitischen Modellkonzeption
unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen und Charakteristika der
Metropole, die auf die Schaffung einer neuen Stadtumwelt gerichtet ist.
160 Vgl. Regierung der Republik Korea, Vierte Gesamtlandesentwicklungsplan (2000-2020),
2000, a.a.O., S. 5 ff.; Kim, D. Y., Strategien, 1997, a.a.O., S. 17.
161 Grundlagensatzung für den Umweltschutz der Metropole Seoul vom 20. 05. 1996, Satzung
Nr. 3301.
162 Regierung der Metropole Seoul: Umwelt in der Metropole Seoul - Umwelt-Weißbuch 1997,
Seoul 1997, S. 458.
98
Yeong Heui Lee
-
Abrücken von der gegenwärtigen Einstellung, demzufolge Entwicklung
und Umweltschutz als gegensätzliche Bereiche gesehen werden und Übergang zu einem politischen Prozess, der die beiden Gesichtspunkte integriert
mit dem Ziel, in allen Bereichen der Stadtplanung: Verkehr, Energie, Flächennutzung und Bauwesen etc. eine umweltverträgliche, gesunde und
nachhaltige Stadtentwicklungspolitik zu machen.
-
Verstärkung der Partizipation in der Umweltpolitik, bei der Konzipierung,
der Entscheidung, dem Vollzug und der Bewertung der Politik Kooperation
mit den Einwohnern.
Bemerkenswert ist die Betonung des künftigen Entwicklungsziels, die vorrangige Berücksichtigung der Umweltbelange: Nach § 2 Abs. 4 der Grundlagensatzung haben in allen anderen Planungen und Maßnahmen der Metropole Seoul
die in den Absätzen 1 bis 3 der Grundlagensatzung genannten Grundgedanken
bestmöglich berücksichtigt zu werden.
In § 11 der Grundlagensatzung wird geregelt, dass ein langfristiger umfassender städtischer Umweltleitplan für den Umweltschutz in einem Turnus von 10
Jahren aufgestellt werden müsse, wobei die wichtigsten Inhalte und das Verfahren der Aufstellung geregelt werden. Der umfassende Umweltplan hat nach
§ 11 folgende Inhalte zu enthalten:
-
Änderungen der Rahmenbedingungen für die Umwelt und deren Prognose
-
Ziele für den Umweltschutz und Leitlinien für Maßnahmen
-
sektorale und stufenweise Projektplanung für die Erreichung der Ziele,
-
Kostenplan für die Durchführung der Projekte und Maßnahmen der Finanzbeschaffung und
-
sonstige Angelegenheiten, die für den Umweltschutz erforderlich sind.
99
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
7.3 Die Umweltcharta der Metropole Seoul (Seoul Umweltcharta)
Eine bedeutsame umweltpolitische Festlegung der Metropole bildet auch die
Umweltcharta vom 5. Juni 1996. Sie erhält ihre Bedeutung dadurch, dass sie den
Willen zum Ausdruck bringt, ein umweltverträgliches gesundes und nachhaltiges Seoul zu schaffen und dass alle Einwohner an der Erhaltung und Schaffung
einer Umwelt, in der sie mit der Natur in Symbiose leben können beteiligt sind.
Die Charta legt ihrer Präambel als Leitbild einen traditionellen umweltethischen Grundsatz zugrunde: "Symbiotische Beziehungen zwischen Natur und
Mensch" und schreibt damit gleichzeitig ein Grundprinzip der nachhaltigen
Entwicklung fest. Um dieses Leitbild in die Wirklichkeit umzusetzen, sollen 5
grundlegende Leitziele von der Stadt und ihren Einwohnern umgesetzt werden,
(1) die Erhöhung der Lebensqualität der Einwohner und die Sicherung einer
angenehmen (lebenswerten) Umweltqualität als prioritäres Ziel,
(2) das Vorsorgegebot, demzufolge Umweltprobleme im Voraus verhindert
oder verringert werden,
(3) prioritäre Berücksichtigung von Umweltbelangen bei Stadtentwicklung und
-management unter weitgehender Partizipation bei Aufstellung und
Implementation aller Pläne.
(4) Beachtung des Verursacherprinzips und einer umweltfreundlichen Produktionsweise, eines umweltgerechten Verbraucherverhaltens sowie Bemühung um den Aufbau der Kreislaufwirtschaft.
(5) nationale und internationale Kooperation und gemeinsames Bemühen um
die Lösung der Umweltprobleme.
100
Yeong Heui Lee
7.4
Satzung der Metropole Seoul zum Schutz der natürlichen
Umwelt
Vor nicht allzu langer Zeit hat die Metropole Seoul eine Naturschutz-Satzung
erlassen163. Diese Satzung bezweckt nach § 1, durch eine umfassende und systematische Erhaltung und Pflege von Natur und natürlicher Umwelt in der
Stadt, den Bürgern ein geruhsames und gesundes Leben in einer lebenswerten
und intakten natürlichen Umwelt zu ermöglichen.
In § 2 der Satzung zum Schutz der natürlichen Umwelt sind folgende 5 Grundprinzipien für den Naturschutz verankert:
-
Die natürliche Umwelt hat im öffentlichen Interesse erhalten und umweltfreundlich und nachhaltig gepflegt zu werden.
-
Die Stadtentwicklung hat unter Erhaltung, Harmonie und Gleichgewichtigkeit der natürlichen Umwelt durchgeführt zu werden.
-
die natürliche Landschaft, die Lebensstätten der Wildtiere und -pflanzen
sowie ihrer Arten etc. hat geschützt zu werden.
-
Die natürliche Umwelt muss vor allen denkbaren Belastungen oder Schädigungen geschützt zu werden.
-
Die Chancen, dass alle Bürger am Schutz der natürlichen Umwelt teilnehmen und die Natur in gesunder Weise nutzen, müssen erhöht werden.
In § 4 der Naturschutz-Satzung wird geregelt, dass ein umfassender Naturschutzplan in einem Turnus von 5 Jahren aufgestellt wird und die folgenden
Inhalte enthalten muss:
-
Zustand der natürlichen Umwelt und Nutzungssituation,
-
Ziele des Schutzes der natürlichen Umwelt und Maßnahmen für ihre Durchführung,
-
wesentliche Projekte für die Erreichung der Ziele des Naturschutzes mit Projektüberblick, gestuften Durchführungsmaßnahmen und Angaben über die
Finazmittelbeschaffung,
-
Angelegenheiten der Naturschutzbewegungen und
-
sonstige Angelegenheiten, die für den Naturschutz erforderlich sind.
163 Satzung der Metropole Seoul zum Schutz der natürlichen Umwelt vom 20. 03. 1999, Satzung Nr. 3580.
101
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
7.5
Satzung für die Stadtplanung der Metropole Seoul
Im letzten Jahr (2000) hat die Stadt Seoul eine Satzung für die Stadtplanung
verkündet164. Diese setzt die Grundlagen der Stadtplanung, ein umweltfreundliches nachhaltiges Wachstum und Management der Stadt fest und auch die
Verfahren und Inhalte für den Leitplan der Stadtentwicklung.
Die neue Satzung legt folgende Prinzipien für die Stadtentwicklung fest:
-
Verhinderung weiterer übermäßiger Verdichtung.
Der Umbau der Gebäude und Sanierungsprojekte, die der hochgeschossigen und hochverdichteten Entwicklung entgegenwirken sollen in einer
Weise, dass dadurch für die städtische Umwelt und die Einwohner keine
Schäden herbeigeführt werden.
-
Respektierung der regionalen Umwelt.
Die Kriterien für die Entwicklung werden der regionalen Situation angepasst werden, um dadurch die Entfaltung und die Erhaltung regionaler
Charakteristiken und Bedingungen zu fördern.
-
Schutz von Gewerbeflächen.
Handels-, Industrie- und Gewerbeflächen etc., welche der Wirtschaft in Seoul dienen sollten, sind durch die starke Forcierung des gewinnbringenden
Appartmentbaus verdrängt worden. Infolgedessen soll der übermäßige Appartmentbau in den Handelsgebieten und Gebieten, die Industriegebieten
entsprechen, zurückgeschraubt werden.
-
Erhöhung der Attraktivität der Stadt.
Um die Zerstörung der Berge und Flüsse in Seoul und der Stadtlandschaft
zu stoppen, soll eine unangemessene Entwicklung verhindert werden eine
Entwicklung in Harmonie mit den ererbten Ressourcen angestrebt werden.
-
Gewährleistung der nachhaltigen Stadterneuerung.
Hierfür sollen die notwendigen Regelungen geschaffen und Kriterien entwickelt werden.165
164 Satzung für die Stadtplanung der Metropole Seoul vom 15. 07. 20001. Satzung Nr. 3760.
165 Regierung der Metropole Seoul: Weißbuch für die Politik der Neuen Metropole Seoul, Seoul 2000, S. 177 f.
102
Yeong Heui Lee
7.6
Stadtplanung und Leitplan für den Umweltschutz der Metropole Seoul
Nach dem (derzeitigen) § 10 b des Stadtplanungsgesetzes (seit der Gesamtnovellierung vom 28. 1. 2000 den §§ 6 und 7) haben die Leiter der Städte oder
Kreise alle 20 Jahre eine langfristige Leitplanung für die Stadtentwicklung aufzustellen, die Richtlinien für die langfristige Stadtentwicklung enthalten und in
der die Grundlagen der Flächennutzungsplanung enthalten sind. Auf dieser
Grundlage hat die Stadt Seoul ihre aktuelle Stadtplanung vom 1997 (19972011)166 aufgestellt.
In dem 1997 aufgestellten langfristigen Leitplan für die Stadtentwicklung ist
das Zukunftsbild der Stadt Seoul "Menschenorientierte Stadt, welche für die
Menschen lebenswert ist" aufgestellt. Planziele hierfür sind die Entwicklung:
-
einer Stadt, in der die Menschen in Sicherheit leben können,
-
einer Stadt, in der Mobilität in bequemer Weise gewährleistet ist,
-
einer Stadt, in der Wasser und Luft sauber sind,
-
einer Stadt, in der es sauber und grün ist,
-
einer Stadt, die durch ihre reichhaltige Kultur lebenswert ist,
-
einer Stadt, in der jeder zufrieden leben kann,
-
einer Stadt, die feste ökonomische Grundlagen hat.167
Der nach § 11 der Grundlagensatzung für den Umweltschutz aufgestellte langfristige umfassende Leitplan für den Umweltschutz (1996-2005)168 bezieht sich
auf die Stadt Seoul einschließlich der Hauptstadt-Region, auf welche die Stadt
Seoul einen nicht unerheblichen Einfluss ausübt.
Das Oberziel dieses Plans ist die Entwicklung der Stadt Seoul zu einer Stadt, in
der Natur und Mensch harmonisch koexistieren. Durch Harmonisierung von
weiterer Entwicklung und Erhaltung der Natur strebt sie den Aufbau einer
"Muster-Umweltschutzstadt" an, welche die Lebensqualität der Bürger erhöht
und eine lebenswerte Umwelt an die nächste Generation weitergeben und für
den globalen Umweltschutz beitragen kann.
166 Regierung der Metropole Seoul,: Stadtplanung der Stadt Seoul (1394-2011), Seoul 1997.
167 Regierung der Metropole Seoul, Stadtplanung, 1997, a. a. O., S. 52.
168 Regierung der Metropole Seoul: Leitplan für den Umweltschutz (1996-2005) der Stadt Seoul.
Seoul Green Plan 21, Seoul 1996.
103
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Unterziele sind
-
Erreichung einer hohen Lebensqualität,
-
Aufbau einer Ökostadt, bei der Natur und Menschen harmonisch koexistieren
-
Aufbau der Grundlagen des Umweltmanagements für das nachhaltige
Wachstum
-
globaler Umweltschutz.
Der Leitplan für den Umweltschutz hat 5 Grundprinzipien:
-
Vorsorgeprinzip, das Umweltzerstörung im Voraus verhindern oder vermeiden soll;
-
Harmonie- und Integrationsprinzip für ein effektives Management in Harmonie mit der Umwelt, insbesondere in den mit der Stadtplanung, dem
Verkehr und der Energie etc. eng zusammenhängenden Bereichen;
-
Verursacherprinzip, demzufolge der Verursacher von Umweltzerstörungen
und Kontaminationen für die Kostentragung verantwortlich ist,
-
Örtlichkeitsprinzip, demzufolge die Entstehung von Belastungen und deren
Behandlung innerhalb der Region bleiben soll;
-
Informationsöffnungs- und Partizipationsprinzip.
7.7
Die Lokale Agenda 21 der Metropole Seoul
7.7.1 Aufstellung der "Seoul Agenda 21"
Im Rahmen des Vollzugs des novellierten Gesetzes über die kommunale
Selbstverwaltung vom 7. 4. 1988 wurden im Jahre 1991 kommunale Parlamente
gewählt und im Jahre 1995 wurden die Leiter der Kommunalverwaltungen direkt gewählt. Der derzeitige Oberbürgermeister von Seoul hatte erklärt, die Seoul Agenda 21 aufzustellen, um eine umweltgerechte gesunde und nachhaltige
Stadt zu entwickeln.
Zu diesem Zweck wurde, um die Grundgedanken für die Seoul Agenda 21 vorzubereiten, zunächst am 20. Mai 1996 die Grundlagensatzung für den Umweltschutz der Metropole Seoul erlassen und die Umweltcharta vom 5. Juni 1996
104
Yeong Heui Lee
bekannt gemacht. Um dies gemeinsam mit den Bürgern anzugehen, wurde am
22. November 1995 die "Bürgerkommission für das Grüne Seoul" durch eine
"Satzung zur Einsetzung und die Tätigkeit einer Bürgerkommission für das
Grüne Seoul" konstitutiert.
Die wesentlichen Aufgaben dieser Kommission waren und sind die Erarbeitung
der Seoul Agenda 21 und ihre Verwirklichung, die Durchführung der Projekte
für die Partizipation bei der Stadtumweltpolitik, die Beratung und Bewertung
der Umsetzung der Nachhaltigkeit in der Stadtpolitik sowie die Abgabe von
den Umweltschutz betreffenden Erklärungen und Informationen. Nach der
Satzung führen drei Vorsitzende die Kommission, ein Repräsentant der Bürgerschaft, ein Repräsentant der Unternehmen und der Oberbürgermeister der
Stadt Seoul. Die Kommission bestehen aus ca. 100 Mitglieder und Mitglieder
der Kommission sind Personen aus verschiedenen Bereichen und Gruppen,
bürgerlichen Vereinen und Verbänden, Unternehmen, Medien, Bildungseinrichtungen, Vertretern des Rechtswesens, ferner Experten aus Wissenschaft und
Bildung, Abgeordnete, Beamte u.s.w.
Die Seoul-Verwaltung und die Bürgerkommission für das Grüne Seoul hatten
im Juli 1996 eine "Vorbereitungskommission für die Seoul Agenda 21" und danach die "Arbeitskommission für die Seoul Agenda 21" für die Erarbeitung der
Seoul Agenda 21 im Januar 1997 konstituiert. Die Vorbereitungskommission
bestand aus 200 Personen aus verschiedenen Bereichen und Gruppen, bürgerlichen Vereinen und Verbänden, Unternehmen, Medien, Bildungseinrichtungen,
Beamten u. s. w. Die Arbeitskommission bestand aus 3 gleichberechtigten Vorsitzenden, der Generalkommission und 8 sektoralen Kommissionen für die Bereiche Luft, Wasser, Abfälle, Ökologie, Verkehr, Stadtplanung, Kultur und
Wohlfahrt.
Die "Arbeitskommission für die Seoul Agenda 21" hatte nach zahlreichen Besuchen von Einrichtungen, Besichtigungen, Veranlassung von Umfragen, Experten-Diskussionen etc. in ca. 100 Sitzungen den Entwurf der Seoul Agenda 21
vorbereitet. Mit diesem Entwurf wurde der Partizipationsprozess eingeleitet
und auf verschiedene Weise, in Workshops, Bürgeranhörungen etc. die Meinung der Bürger festgestellt. Danach erst wurde die Seoul Agenda 21 fertig gestellt und am 5. Juni 1997 anlässlich des Weltumwelttages bekannt gemacht.
105
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Zusammenfassend:
-
Die "Seoul Agenda 21" ist ein umfassender Aktionsplan für nachhaltige
Entwicklung und Umweltschutz, welcher auf der Grundlage der "Seoul
Umweltcharta" und der "Grundlagensatzung für den Umweltschutz der
Metropole Seoul" aufgestellt worden ist.
-
Die "Seoul Agenda 21" wurde durch die "Bürgerkommission für das Grüne
Seoul" bearbeitet, eine Kommission die durch die "Satzung zur Einsetzung
und die Tätigkeit einer Bürgerkommission für das Grüne Seoul" installiert
wurde.
-
Die Satzungsbestimmungen der Stadt Seoul enthalten keine Regelung, nach
denen für den Prozess der Aufstellung oder Änderung der Agenda eine Zustimmungen des Stadtrates notwendig ist. Allerdings nehmen an den Entscheidung- und/oder Änderungsprozessen des Aktionsplans Repräsentanten des Stadtrates als Mitglieder der "Bürgerkommission für das Grüne Seoul" im Gesamtprozess von der Planung bis zum Vollzug teil.
7.7.2 Die "Seoul Agenda 21" - Wesentliche Inhalte
Die Lokale Agenda 21 der Stadt Seoul, die am 5. Juni 1997 bekannt gemachte
"Seoul Agenda 21" zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung, zeichnet sich durch einen hohen Operationalisierungsgrad aus. Sie besteht aus 8 Sektoren, und zwar die Sektoren Luft, Wasser, Abfälle, Ökologie, Wohlfahrt, Kultur, Stadtplanung und Verkehr.
Leitbild ist das "Grünes Seoul" und die Visionen für das Grüne Seoul in 21.
Jahrhundert, gegliedert in acht Schwerpunkte in wörtlicher Übersetzung sind:
1. Luft: Seoul, eine Stadt, die eine Luftqualität hat, die es den Bürgern möglich
macht, so viel reine und saubere Luft zu atmen, wie sie möchten.
2. Wasser: Seoul, eine Stadt, die eine Wasserqualität hat, die es allen Kindern
möglich macht, beliebig oft im Wasser zu spielen, ohne dadurch Gesundheitsgefahren ausgesetzt zu sein.
106
Yeong Heui Lee
3. Abfallwesen: Seoul, eine Stadt, die eine Abfallwirtschaft hat, welche das Abfallaufkommen minimiert und die Wiedernutzung eines möglichst großen
Teils der Abfälle ermöglicht.
4. Ökosystem: Seoul, eine Stadt, die eine ökologische Situation hat, die es möglich macht, dass Wildpflanzen und -tiere wieder in das Stadtgebiet zurückkommen.
5. Wohlfahrt: Seoul, eine Stadt, die eine offene Gesellschaft mit Menschen hat,
die wieder bereit sind, mit ihren Mitmenschen den Wohlstand zu teilen.
6 Kultur: Seoul, eine Stadt, die eine kulturelle Szenerie hat, die den Atem von
Geschichte und Natur spüren lässt und in der das kulturelle Leben blüht
und gedeiht.
7. Stadtplanung: Seoul, eine Stadt, die eine Planungskultur hat, in der die Bürger bei der Planung einer angenehmen und lebenswerten Stadt zusammenwirken.
8. Verkehr: Seoul, eine Stadt, die eine Straßensituation hat, bei der sich jeder
nach Belieben im Freien ergehen kann und die eine Verkehrssituation hat,
bei der jeder gerne öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nimmt.169
Die gesamte Seoul Agenda 21 und ihre 8 Sektoren weisen die gleiche logische
Struktur auf. Einerseits werden die Prozesse des Agendasettings dargestellt,
ferner werden die Einzelziele und Aktionspläne zur Zielerreichung herausgestellt und schließlich die Umsetzungsstrategien. Typisch für die Seoul Agenda
ist ihre detaillierte Ausdifferenzierung und Konkretisierung. Alle 8 Sektoren
sind also gleichartig strukturiert und enthalten jeweils:
-
Problembeschreibungen zu den Sektoren unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Gestalt der Metropole im 21. Jahrhundert, die Grundprinzipien, die zwischen Einwohnern, Stadtverwaltung und Unternehmen konsensual festgelegt wurden, die im 21. Jahrhundert gelten sollen. Diese dienen gleichzeitig als Grundlage für die Einzelziele und die dementsprechenden Aktionspläne für je Akteursgruppe;
169 Regierung der Metropole Seoul / Arbeitskommission für die Seoul Agenda 21, Seoul Agenda 21., 1997; Regierung der Metropole Seoul / Bürgerkommission für das Grüne Seoul
und 2000.
107
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
-
Aktionsziele zu den einzelnen Sektoren und zwar insgesamt 30 an der Zahl;
-
Beschreibung der Probleme, die mit der Realisierung der Aktionsziele zusammenhängen;
-
Zielhorizonte, aufgegliedert in kurzfristige, mittelfristige (bis 2002) und
langfristige (bis 2007) Ziele;
-
Festlegung operationalisierter Umsetzungsziele für die Zielhorizonte;
-
Aktionspläne (insgesamt 426 an der Zahl), die von Bürgern, Unternehmen,
Stadtverwaltung und ggf. auch von der Zentralregierung umgesetzt werden
müssen.
Zur "Seoul Agenda 21" vom 1997 wurde unter Berücksichtigung der Änderungen der Rahmenbedingungen im Jahre 2000 überarbeitet. Jedoch erfolgte dabei
keine Änderung der Rahmenkonzeption, sondern es erfolgten Aktualisierungen
innerhalb der konkreten operationalisierten Zieldimension, da einerseits schon
seinerzeit aufgestellte Ziele erreicht und andererseits auch strategische Kursänderungen notwendig geworden waren.170
Die Visionen, Aktionsziele und Zielgrößen ergeben sich aus der folgenden Tabelle 2.
170 Vgl. Regierung der Metropole Seoul / Bürgerkommission für das Grüne Seoul: Seoul
Agenda 21. Aufbau eines grünen Seouls im 21. Jahrhundert, Seoul 2000, S. 10 ff.; Regierung
der Metropole Seoul: Weißbuch für die Politik der Metropole Seoul, Seoul 2000, S. 243 ff.
108
Yeong Heui Lee
Tabelle 2: Sektorale Visionen, Aktionsziele und Umsetzungsziele für das "Grüne Seoul"
1. Luft:
Seoul, eine Stadt, die eine Luftqualität hat, die es den Bürgern möglich macht, so
viel reine und saubere Luft zu atmen, wie sie möchten.
Visionen und
Aktionsziele
Situation
Umsetzungsziele
- Reduktion des
Verbrauchs fossiler
Brennstoffe
Der Gesamtverbrauch an Mineralölen
in Seoul hat im Zeitraum von 1990 bis
1998 um 128 % zugenommen. In gleicher Weise ist auch eine rapide Zunahme des
Elektrizitätsverbrauchs festzustellen.
Der Gesamtverbrauch von
Mineralölen (Benzin, Diesel,
Kerosin, Bunker-C Öl) soll
von 884 l pro Person auf der
Basis des Jahres 1995 auf 807
l pro Person im Jahre 1998
reduziert werden. Reduktionsziele für das Jahr 2000
sind die Senkung des
Verbrauchs auf 800 l pro
Person, für 2002 auf 790 l
pro Person und für 2007 740
l pro Person - auf das Niveau von 1990.
- Reduktion des
Smogs
Im Jahre 1996 betrug die Zahl der
Ozon-Alarme 11. darauf folgenden
Jahren hat die Zahl der Ozon-Alarme
kontinuierlich zugenommen. Im Jahre
1998 betrug die Zahl der OzonAlarmfälle 18.
Die Anzahl der OzonAlarme soll im Jahre 1998 18
Fälle nicht überschreiten.
Die Abgasemission durch Kraftfahrzeug (Kfz) belief sich bisher in Seoul
auf 85 % der Schadstoffbelastung der
Luft insgesamt. 50 % der KfzEmissionen entfiel auf Kfz mit Dieselantrieb (23 % der Kfz insgesamt,
512.000 Kfz). Die Anzahl der städtischen Busse und große Kfz mit Dieselmotor betrug zwar nur 3 % der Gesamtzahl der Kfz. Diese emittierten
jedoch 34 % der Luftschadstoffe. Sie
sind folglich die Hauptverursacher der
Emissionsbelastung.
Die Gesamtemission von
Kfz-Abgasen soll im Jahre
1997 330.000 t betragen.
- Reduktion der
Abgasemission
durch Kraftfahrzeuge
109
Im Jahre 2000 soll die Anzahl der Fälle auf 15 reduziert werden, im Jahre 2002
auf 10 Fälle, und im Jahre
2007 auf unter 5 Fälle.
Die Gesamtemission soll im
Jahre 2000 auf 300.000 t reduziert werden, im Jahre
2002 auf 280.000 t (15 %
Reduzierung) und im Jahre
2007 auf 270.000 t (20 %
Reduzierung).
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
- Reduktion von
Lärm und üblen
Gerüchen
Unterschiedliche Lärmarten in verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere Verkehrslärm, Lautsprecherlärm,
Baulärm etc. verschlechtern die Umweltqualität in Seoul. Insbesondere im
Straßenbereich werden an fast allen
Messstellen die Lärmstandards überschritten. Darüber hinaus beeinträchtigen der Gestank von Abfallablagerungs- und Abfallsammelstellen, von
Großhandelsmärkten für Agrar- und
Fischereiprodukte sowie die Gerüche
aus Abwasseranlagen etc. die Umweltqualität.
Im Jahre 1995 betrug die
Lärmbelastung in straßenseitigen Wohngebieten
durchschnittlich 71 dB.
Die Lärmbelastung der straßenseitigen Wohngebiete
soll im Jahre 2000 auf 70 dB,
im Jahre 2002 auf 68 dB und
im Jahre 2007 auf 65 dB reduziert werden.
Darüber hinaus soll eine
systematische Reduktion der
Quellen von Gestank und
üblen Gerüchen die Umweltqualität verbessern.
2. Wasser:
Seoul, eine Stadt, die eine Wasserqualität hat, die es allen Kindern möglich macht,
beliebig oft im Wasser zu spielen, ohne dadurch Gesundheitsgefahren ausgesetzt zu
sein.
Visionen und
Aktionsziele
- Verbesserung der
Wasserqualität,
damit alle Kinder
gefahrlos im Wasser planschen können.
Situation
Umsetzungsziele
Die Wasserqualität der Nebenarme des
Han (Han-Fluss) befindet sich auf dem
Wege der Verbesserung. Demgegenüber hat die Wasserqualität des Hauptarmes noch nicht die Standards der
Güteklassen 1-3 erreicht.
Bis zum Jahre 2000 soll für
den Han generell die Gewässergüteklasse 3 erreicht
werden. Bis zum Jahre 2002
soll die Gewässergüteklasse
auch in allen kleineren Wasserläufen bis zur Güteklasse
5 verbessert werden.
Die Gründe für die Verschlechterung
der Wasserqualität des Hauptflusses
sind Mängel der Basisumweltschutzanlagen im Oberlauf des Flusses, der
schlechte Zustand von Abwasserkanälen, die Reduzierung der natürlichen
Regenerationsfähigkeit des Ökosystems und die Akkumulation von Abfallablagerungen im Flussbett des
Hauptflusses infolge des Baues von
Dämmen sowie die Vernachlässigung
der Kontrolle diffuser Belastungsquellen (Gewässerverunreinigungen durch
Agrochemikalien) etc.
Nach detaillierten Untersuchungen im
Gesamtstadtgebiet von Seoul, die seit
dem Jahre 1993 erfolgen, befindet sich
110
Bis zum Jahre 2007 soll die
Wasserqualität für alle
Fließgewässer (Hauptfluss
und Nebenarme) auf die
Gewässergüteklasse 2, die
ein gefahrloses Baden ermöglicht, verbessert werden.
Yeong Heui Lee
das Abwasserkanalsystem in einem
schlechten Zustand. Beschädigungen
von Abwasserröhren wurden an
1.371.000 Stellen des Abwasserkanalsystems mit einer Gesamtlänge von
5.590 km gefunden. Das bedeutet, dass
durchschnittlich alle 4 m ein Defekt
vorlag.
- Ausreichende Erhöhung der Wassermenge aller
Fließgewässer
Die Austrocknung der Fließgewässer in
der Metropole Seoul ist ein sehr ernstes
Problem. Zahlreiche kleinere Flussläufe
sind außerhalb der Regensaison weitgehend ausgetrocknet.
Im Dezember 1998 betrug die Zahl der
Trinkwassergewinnungsanlagen in
Seoul insgesamt 15.420 bei einem jährlichen Gesamtverbrauch von ca.
66.580.000 t. Dadurch wird in Teilgebieten der Stadt ein erhebliches Grundwassermangelphänomen verursacht.
Der Hauptteil der Abwässer der Metropole Seoul wird in vier großen Abwasserbehandlungsanlagen behandelt.
Die gereinigten Abwässer werden in
den Hauptarm des Han abgeleitet.
Deswegen können diese gereinigten
Abwässer der kleinen Flüsse die Darbietung des notwendigen Fließwassers
nicht leisten.
- Herabsetzung des
Wasserverbrauchs
pro Person
In Seoul beträgt die Produktionskapazität an Leitungswasser täglich 7,3 Mio.
t mit 10 Wasseraufbereitungsanlagen.
Der Ausnutzungsprozentsatz beträgt
59,5 % bei einer täglichen Wasserproduktion von 4,35 Mio. t.
Der Versorgungsprozentsatz der Einwohner mit Leitungswasser beträgt
gegenwärtig 99,9 %.
Die durchschnittliche tägliche Wasserversorgungsmenge pro Person beträgt
444 l und die praktische Verbrauchsmenge pro Person pro Tag 287 l.
Wesentliche Gründe für die Wasserverschwendung sind Wasserverluste infolge veralteter Leitungsanlagen, was-
111
Bis zum Jahre 2000 soll im
Rahmen eines Modellprojekts ein Grundlagenplan für
die Verhinderung des Abflusses von zu Tal fließendem Berg-Wasser in die
Abwasserkanalisation erarbeitet und durchgeführt
werden.
Ziel des Modellprojekts ist
es, bis zum Jahre 2002 die
Austrocknung der Flüsse zu
reduzieren. Bis zum Jahr
2007 soll erreicht werden,
dass alle Fließgewässer über
genügende Fließwassermengen verfügen.
Die Wasserverbrauchsmenge pro Person betrug 287 l
im Jahre 1998.
Die Wasserverbrauchsmenge soll im Jahre 2000 um 5 %
reduziert werden (auf 272 l),
im Jahre 2002 um 10 % (auf
258 l) und im Jahre 2007 um
15 % (auf 243 l).
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
serverschwenderische Lebensgewohnheiten der Bürger sowie die Zunahme
wasserverbrauchender Haushaltsgeräte. Gegenwärtig beträgt der Nutzungsprozentsatz an Gesamtleitungswasser
nur 64,2 %. Das restliche Leitungswasser geht durch Aussickerungen infolge
von Defekten an Wasserleitungen und
defekten Messgeräten verloren.
- Renaturierung der
Flüsse zu naturnahen Ökosystemen
und ihre Pflege
In der Metropole Seoul befinden sich 35
legal designierte Flüsse. Die Fließgewässerdichte beträgt 0,39 (Gesamtlänge
der Flüsse dividiert durch die Gewässerflächen - km/km2). Diese Fließgewässerdichte ist höher als die Fließgewässerdichte des Gesamtstaates.
Infolgedessen ist das Fließgewässermanagement in Seoul wichtiger, als in
anderen Regionen des Staates. Bisher
erfolgte die Revitalisierung der Flüsse
hauptsächlich durch ingenieurtechnische Maßnahmen, durch
Flussregulierungen.
Flussausbaggerung, Deichbauten und
Im Jahre 1996 waren eine Länge von
79,6 km, das entspricht 33,4 % der Gesamtflusslänge 237 km mit Beton überdeckt. Durch umweltunverträgliche
wasseringenieurtechnische Maßnahmen dieser Art wurde die Biodiversität
erheblich reduziert.
112
Bis zum Jahre 2000 sollen bei
fünf Flüssen Musterprojekte
zur Flussrenaturierung
durchgeführt werden, bis
zum Jahre 2002 bei zehn
Flüssen Flussrenaturierungsprojekte und bis zum
Jahre 2007 bei 25 Flüssen
Yeong Heui Lee
3. Abfallwesen:
Seoul, eine Stadt, die eine Abfallwirtschaft hat, welche das Abfallaufkommen minimiert und die Wiedernutzung eines möglichst großen Teils der Abfälle ermöglicht.
Visionen und
Aktionsziele
- Minimierung des
Abfallaufkommens
Situation
Die Gesamtabfallmenge in der Metropole Seoul betrug im Jahre 1998 3,9
Mio. t. Hiervon wurden 1,5 Mio., also
38,2 % des Gesamtabfallaufkommens
für Zwecke des Recyclings eingesammelt, der Rest in der Größenordnung
von 2,43 Mio. t, das sind 61,8 %, wurden deponiert oder in Müllverbrennungsanlagen beseitigt.
Umsetzungsziele
Im Jahre 1998 betrug die
Abfallmenge pro Person
und pro Tag 1,05 kg. Diese
Menge soll im Jahre 2000 auf
1,03 kg pro Person je Tag
reduziert werden, im Jahre
2002 auf 1,0 kg pro Person je
Tag und bis zum Jahre 2007
auf 0,8 kg pro Person je Tag.
Seit der Einführung des Abfallgebührensystems auf der Grundlage der Abfallvolumina hat das Abfallaufkommen
erheblich abgenommen, und zwar von
15.397 t im Jahre 1994 auf 14.102 t im
Jahre 1995, 13.685 t im Jahre 1996,
12.662 t im Jahre 1997 und 10.765 t im
Jahre 1998. In dieser Entwicklung liegt
zwar eine positive Tendenz.
Dennoch betrug die Abfallmenge pro
Tag und Person immer noch 1,05 kg.
Eine weitere Reduzierung der Abfallmengen stößt auf Schwierigkeiten.
Gründe sind der steigende Verbrauch
von sog. verbraucherfreundlichen Waren, die Überflutung durch Fertiggerichte, die Hinterlassung übermäßiger
Essensreste sowie insgesamt die
verbrauchsfördernde Produktion verbunden mit einer Steigerung der Umsätze.
- Reduzierung der
Abfallverbrennung
durch Erhöhung
der Recyclingquote
In Seoul befinden sich gegenwärtig drei
Müllverbrennungsanlagen (MVA) in
Betrieb bzw. im Bau. Die Gesamtkapazität der Müllverbrennungsanlagen
beträgt 2.100 t pro Tag. Bis zum Jahre
2004 sollen drei weitere MVAs mit
einer Gesamtkapazität von 2.100 t pro
Tag errichtet werden. Dann beträgt die
113
Die Abfall-Recyclingquote
im Jahre 1998 betrug 38 %.
Bis zum Jahre 2000 soll die
Recyclingquote auf 45 %, bis
zum Jahre 2002 auf 53 %
und bis zum Jahre 2007 auf
60 % erhöht werden.
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Gesamtkapazität der MVAs 4.200 t pro
Tag.
Das Gesamtabfallaufkommen im Jahre
2001 beträgt voraussichtlich 10.650 t
pro Tag. Von dieser Abfallmenge sind
nach dem derzeitigen Stand 5.200 t
recyclebar.
Unter Berücksichtigung der Reduzierung der Abfallmengen und der Erhöhung der Recyclingquote soll allerdings
die Planung der zusätzlichen MVAs in
Seoul überprüft werden.
- Reduzierung der
Speisereste
Die Gesamtmenge der Speisereste in
Seoul betrug im Jahre 1998 2.984 t pro
Tag, dies entspricht 0,3 kg pro Person.
Dies sind 28 % der Gesamtsiedlungsabfälle.
Die bisherigen Maßnahmen für Die
Getrenntsammlung der Bioabfälle haben nicht hinreichend gegriffen; nach
wie vor werden Abfälle dieser Art zusammen mit den allgemeinen Siedlungsabfällen abgeworfen. Dadurch
wird das Recyceln der Siedlungsabfälle
erschwert. Eine weitere Erschwerung
ist dadurch aufgetreten, dass eine Abfalldeponie in der Seoul-Region die
Deponierung von Speiseresten bzw.
von Siedlungsabfällen, die mit Speiseresten vermischt sind, ablehnt.
Infolgedessen ist das Speiserestproblem zu einem gesamtgesellschaftlichen
Problem geworden.
(Anmerkungen: Die Speisereste enthalten einen Wassergehalt von 80-85 %
und verfaulen bekanntlich schnell.
Infolgedessen besteht bei der Einsammlungen oder dem Transport die Gefahr
der Entstehung übler Gerüche und der
Vermehrung schädlicher Insekten. Außerdem verursacht Sickerwasser erhebliche Umweltprobleme, insbesondere
Grundwasserkontaminationen etc.
Infolgedessen muss die Nutzungsdauer
von Deponien gekürzt werden. Gemäß
114
Die Speisereste pro Person
pro Tag betrugen im Jahre
1998 0,30 kg.
Diese sollen im Jahre 2000
auf unter 0,28 kg reduziert
werden, im Jahre 2002 auf
0,26 kg und im Jahre 2007
bis zum 0,23 kg.
Yeong Heui Lee
Abfallgesetz wird ab Januar 2005 die
unbehandelte Deponierung von Speiseresten verboten.)
4. Ökosystem:
Seoul, eine Stadt, die eine ökologische Situation hat, die es möglich macht, dass
Wildpflanzen und -tiere wieder in das Stadtgebiet zurückkehren.
Visionen und
Aktionsziele
Situation
- Durch Auf- und
Ausbau von Grünflächen soll erreicht
werden, dass Biotope für Eichhörnchen und Kuckucke
wieder entstehen.
Infolge der Zerstörung zahlreicher
Grünflächen in Seoul ist es fast unmöglich geworden, noch Eichhörnchen zu
beobachten oder das Rufen des Kuckucks zu hören. Die Grünflächen in
Seoul haben in den letzten Jahren andauernd abgenommen und gegenwärtig finden sich Grünflächen überwiegend nur noch in den gebirgigen Gegenden des Stadtgebiets, die am Stadtrand liegen, während in den dichtbebauten Quartieren im Vergleich zur
Vergangenheit die Grünflächen erheblich abgenommen haben.
Umsetzungsziele
Die Grünflächen in Seoul
beträgt im Jahre 1999 25,46
% der städtischen Gesamtflächen (öffentlichen Flächen).
Im Jahre 2000 sollen die
Grünflächen auf 25,56 % der
Gesamtflächen erweitert
werden, im Jahre 2002 auf
26,06 % und im Jahre 2007
auf 27,06 %.
Infolge der Zerstörung der Grünflächen, der Reduzierung der Nahrungsquellen durch den Rückgang der heimischen Bäume und Pflanzen und der
Verschlechterung der Lebensbedingungen durch Zunahme des Tourismus
(Gaststätten, Bergwanderer) sind Populationen und Zahl der Arten der Insekten, Amphibien, Reptilien, Vögel und
Kleinsäugetiere etc. kontinuierlich reduziert worden.
- Erhöhung der Anzahl der Libellen
durch Schutz und
Wiederherstellung
der Feuchtgebiete
Infolge der baulichen Entwicklung in
der Vergangenheit sind große Teile der
früheren Feuchtgebiete vernichtet worden. Durch die Überbauung von Flüssen haben die natürlichen Uferräume
abgenommen. Durch die Abnahme der
Grünflächen, im Übrigen verbunden
mit der zunehmenden Luftverunreinigung, wurden die Pflanzenarten reduziert. Dadurch ist die Zahl der Insekten, die in diesen Biotopen leben, zurückgegangen. Dies führte zu der gegenwärtigen Situation, in der Libellen
ebenso wie auch Frösche ihre Lebens-
115
Im Jahre 1998 wurde in Seoul ein Feuchtgebiet renaturiert. Die Zahl der renaturierten Feuchtgebiete soll bis
zum Jahre 2000 auf 3 zunehmen, auf 5 im Jahre 2002
und auf 10 im Jahre 2007.
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
räume verloren haben und in ihrer
Existenz bedroht sind.
- Durch Reinigung
des Han sollen
wieder Existenzmöglichkeiten für
die MandarinFische geschaffen
werden.
Die Flussgebiete des Han, eine Pulsader von Seoul, waren ursprünglich
von natürlichen Grasflächen und Forsten umsäumt.
Durch das im September 1986 abgeschlossene "umfassende Entwicklungsprojekt Han-Fluss" wurden für den
Hauptfluss und die Nebenarme zum
Teil künstliche Landschaften geschaffen.
Die natürlichen Uferflächen wurden
beseitigt und dort künstliche Rasenflächen, Plätze und Parkplätze gebaut.
Dadurch wurden die Lebensgrundlagen der Wildtiere dramatisch verschlechtert. Außerdem wurde durch
Ausbaggerungen die Flusstiefe vergrößert und der Fluss verbreitert.
Der ursprünglich natürliche Fluss
wurde zu einem künstlichen Wasserlauf umgestaltet. Infolge der Wasserverschmutzung durch Siedlungs- und
Industrieabwässer sowie durch die
Vermehrung fleischfressender Fremdfischarten, wie den Bluegill und den
Bass, wurde die Zahl der Fischarten im
Han insgesamt drastisch reduziert. Vor
40 Jahren wurden noch 61 Arten gezählt, diese gingen bis 1990 auf 21 Arten zurück, obwohl sich nunmehr eine
allmähliche Tendenz der Verbesserung
zeigt.
28 Fischarten jedenfalls sind ausgestorben und infolgedessen ist die Biodiversität der Fließgewässer verloren gegangen. Der Mandarin-Fisch ist nur noch
selten zu finden.
116
Die Anzahl der Süßwasserfischarten im Han und seinen Nebenflüssen betrug im
Jahre 1998 50 Arten und
diese soll angehoben werden, bis zum Jahre 2000 auf
53 Arten, bis 2002 auf 55
Arten und bis 2007 auf 60
Arten.
Yeong Heui Lee
5. Verkehr:
Seoul, eine Stadt, die eine Straßensituation hat, bei der sich jeder nach Belieben im
Freien ergehen kann und die eine Verkehrssituation hat, bei der jeder gerne öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nimmt.
Visionen und
Aktionsziele
Situation
Umsetzungsziele
- Verbesserung der
städtischen Umweltsituation für
Fußgänger
Die allgemeine Situation für den Fußgänger in Seoul muss als fußgängerunfreundlich bezeichnet werden. Der
Individualverkehr und insbesondere
das Personenkraftfahrzeug bilden den
Mittelpunkt des Verkehrsgeschehens.
Eine Untersuchung über den
Zufriedenheitsgrad der Bürger mit der Umweltsituation
für den Fußgänger im Jahre
1998 ergab eine Zufriedenheitsquote von nur 34 Punkten (auf einer Skala von 1 100). Bis zum Jahre 2000 soll
die Zufriedenheitsquote der
Bürger auf 42 Punkte angehoben werden, auf 50 Punkte im Jahre 2002 und 75
Punkte im Jahre 2007.
- Verbesserung der
Verkehrsdisziplin
(Verbesserung des
Verkehrsverhaltens)
Das Anhalten von Kraftfahrzeugen an
den Fußgängerüberwegen im Stadtverkehr ist ein Indikator zur Messung
der Verkehrskultur und der Rücksichtnahme im Straßenverkehr, insbesondere der Rücksichtnahme auf Fußgänger.
Die diesbezüglichen Kontrollen wurden seit dem Jahre 1997 strikter gehandhabt.
Nach der Untersuchung
betrug die Quote der Kraftfahrzeuge, welche die Haltlinie an den Fußgängerübergängen einhalten 1998
lediglich 43,3 %.
Immer noch ist jedoch die Gesamtsituation verbesserungsbedürftig. Werden
die Verkehrskontrollen nicht verschärft, so ist zu befürchten, dass die
Rücksichtnahmequote sich verschlechtert. Im Jahre 1997 war die Quote der
Kraftfahrzeuge, welche die Haltlinie an
Fußgängerüberwegen beachtet haben,
49,7 %. Im Jahre 1998 wurde die Anzahl der Kontrollen verringert und es
ergab sich ein Absinken der Quote auf
43,1 %.
- Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit
des öffentlichen
Nahverkehrs
Infolge der mangelnden Nutzerfreundlichkeit des öffentlichen Nahverkehrs
wird die Nutzung privater Personenkraftwagen stimuliert. Mängel des
117
Die Rücksichtnahmequote
an Fußgängerüberwegen
soll bis zum Jahre 2000 auf
65 % erhöht werden, bis
zum Jahre 2002 auf 80 %
und bis zum Jahre 2007 auf
90 %.
Im Jahre 1999 betrug der
Zufriedenheitsgrad der Bürgerschaft mit dem öffentlichen Personennahverkehr
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
öffentlichen Personennahverkehrs,
stimuliert. Mängel des öffentlichen
Personennahverkehrs, Unregelmäßigkeiten der Betriebsplanung, die Einrichtung von unzweckmäßigen Omnibuslinien, der Fahrstil der Stadtbusse
und die durch diese verursachten
Emissionen verursachen eine erbreitete
Unzufriedenheit bei der Bürgerschaft.
(ÖPNV) 57 Punkte.
Diese Zufriedenheitsquote
soll bis zum Jahre 2000 auf
60 Punkte erhöht werden,
bis 2002 auf 65 und bis zum
Jahre 2007 auf 75 Punkte.
Auch die Leistungsfähigkeit des
U-Bahn-Systems ist verbesserungsbedürftig, insbesondere ist die Verbesserung der Betriebsmanagementsysteme
notwendig, die Erhöhung des Komforts
der U-Bahnhöfe und Umsteigestationen, die Sauberkeit der U-BahnStationen und die Verfügbarkeit von
Aufzügen etc.
- Reduzierung der
Anzahl der Verkehrsunfälle
57 % der jährlichen Verkehrsunfallopfer sind Fußgänger. Die Anzahl der
Toten betrug im Jahre 1995 439. Einer
der Gründe dafür war, dass in der Verkehrspolitik die Flüssigkeit des Verkehrs bevorzugt und der Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit vernachlässigt wurde. Die Investitionen in die
Verkehrssicherheit sind defizitär und
die Verkehrsverwaltung ist unzulänglich. Besonders ernst zu nehmen ist die
Anzahl der Verkehrsunfälle von Kindern.
Im Jahre 1998 betrug die
Anzahl der Fußgänger, die
infolge von Verkehrsunfällen ums Leben kamen, 285.
Bis zum Jahre 2000 soll die
Zahl der Verkehrstoten auf
unter 220 reduziert werden,
bis zum Jahre 2002 auf 150
und bis zum Jahre 2007 auf
100 Personen. reduziert.
Im Jahre 1995 wurden durch Verkehrsunfälle 64 Kinder getötet und 4.200
verletzt. Bisher wurde in der Verkehrspolitik der Individualverkehr priorisiert. Der politische Wille, durch eine
Verschärfung der Kontrollen Geschwindigkeit und Leichtsinn im privaten Personenverkehr zu minimieren,
wurde nicht hinreichend deutlich.
- Erhöhung der
Fahrradnutzung
In der Stadt Seoul sind die Rahmenbedingungen für die Fahrradnutzung
sehr ungünstig. Fehlende Radwege,
fehlende Abstellmöglichkeiten für
Fahrräder und auch die Emission des
Fahrrads. Nach der Schätzung der
118
Die Rahmenbedingungen
für die Fahrradnutzung in
Seoul sollen verbessert und
die Zahl der Fahrradbesitzer
pro Haushalt in Seoul soll
bis zum Jahre 2000 auf 0,8
Yeong Heui Lee
Fahrrad-Hersteller betrug die Anzahl
der Fahrradbesitzer im Jahre 1996 ca.
1,2 Mio.
Es ist jedoch schwierig, die Gesamtzahl
der Fahrradbesitzer in Seoul zu errechnen. Häufig werden für Kurzstrecken
Personenkraftwagen anstelle des Fahrrades benutzt. Alles dies spielt eine
nicht unwesentliche Rolle für die zu
hohe Verkehrsdichte in Seoul.
Fahrräder erhöht werden,
auf 1 Fahrrad pro Haushalt
im Jahre 2002 und auf 2
Fahrräder pro Haushalt im
Jahre 2007.
6. Stadtplanung:
Seoul, eine Stadt, die eine Planungskultur hat, in der die Bürger bei der Planung
einer angenehmen und lebenswerten Stadt zusammenwirken.
Visionen und
Aktionsziele
Situation
Umsetzungsziele
- Verstärkung der
Beachtung ökologischer Belange in
der Stadtplanung
Seoul ist eine Mega-Stadt, in der Bevölkerung, Gewerbe und Information
konzentriert sind. Im Jahre 1998 betrug
die Anzahl der Einwohner 10.320.000
Personen und die Bevölkerungsdichte
betrug 17.046 Personen pro Quadratkilometer. In Seoul sind die wichtigsten
Unternehmen und Universitäten sowie
die Mehrzahl der öffentlichen Einrichtungen konzentriert.
Im Rahmen der Abänderung
des Masterplans für die
Stadtentwicklung, die für
Ende des Jahres 2001 vorgesehen ist, soll die Idee der
Ökostadt ein stärkeres Gewicht erhalten und die Partizipationschancen der Bürgerschaft, insbesondere verschiedenen Akteurgruppe
soweit möglich gewährleistet werden.
Die Tragfähigkeit der Umwelt in Seoul
lässt sich nicht genau berechnen.
Zahlreiche Phänomene zeigen jedoch,
dass die Tragekapazität der Umwelt
weit überschritten ist. Infolgedessen ist
die Zeit gekommen, den Fokus der
Stadtplanung in Seoul von der Entwicklung und dem quantitativen
Wachstum auf die Pflege und das Management der Stadtumwelt zu verlagern. Hierfür ist es erforderlich, zu
einem neuen, ökologischen Paradigma
der Stadtplanung zu finden.
- Erhöhung des Bestandes an Grünflächen
Der Anteil der Grünflächen in Seoul
beträgt ca. 25 % der gesamtstädtischen
Flächen. Doch über 80 % der Grünflächen liegen in den gebirgigen Gebieten
der Stadt und in den Stadtrandgebieten. Deshalb sind die Grünflächen, die
119
Für den Zweck der Erfassung des Realisierungsgrades des Paradigmas der
Ökostadt soll bis zum Jahre
2002 ein dementsprechendes
Indikatorensystem entwickelt und ein entsprechendes jährliches Monitoring
vorbereitet werden.
Im Jahre 1998 betrugen die
Flächen städtischer Parkanlagen pro Einwohner (ohne
Nationalparks und Naturparks) 3,47 m2.
Die Flächen städtischer
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
für den Bürger in seiner konkreten
Lebenssituation nutzbar sind, äußerst
knapp.
Die Größe der Parkflächen je Einwohner betrug im Jahre 1998 14,94 m2.
Demgegenüber beträgt die Fläche von
Nachbarparks und Kinderparks, welche von den Einwohnern in ihren unmittelbaren Lebensbereich tatsächlich
auch genutzt werden können, ohne
Nationalparks und Naturparks im
Stadtgebiet, nur 3,47 m2 pro Einwohner. In der letzten Zeit sind durch
Stadtsanierungs- und Stadtumbauprojekte auch kleinere Grünflächen innerhalb von Wohngebieten in die Berechnung einbegriffen worden.
Parkanlagen pro Einwohner
werden bis zum Jahre 2000
auf 3,5 m2 erhöht, bis zum
Jahre 2002 auf 4 m2 und bis
zum Jahre 2004 auf 6 m2.
Auch gibt es Fälle, in denen das Gesamtbild durch große Aufschließungsflächen verschlechtert wurde, welche
die Erholungsfunktion der Grünflächen
schwerlich leisten können. Nicht zuletzt besteht die Gefahr, dass die Grünflächen infolge der gesetzlichen Neuregelung über die Grüngürtel, die bis
jetzt erhalten werden konnten, weiter
verschlechtert werden.
- Stärkere Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der
Infrastruktur und
der Tragfähigkeit
der Umwelt bei allen Stadterneuerungs- und Stadtumbaumaßnahmen
Die hohe Verdichtung der Stadt und
die Steigerung der Verdichtung bei den
bisherigen Stadterneuerungs- und
Stadtumbaumaßnahmen hat zahlreiche
umweltschutzspezifische Probleme
hervorgerufen, wie die Überlastung der
städtischen Infrastruktur, die Durchschneidung von Wohngebieten, die
Zerstörung der gewachsenen Stadtlandschaft und die Reduzierung der
Zugänglichkeit der natürlichen Umwelt infolge der Errichtung von Hochbauten und schließlich Probleme der
Verlagerung der ursprünglichen Einwohnerschaft.
Die Gründe für diese Entwicklung
lagen u. a. in einer Wohnsiedlungspolitik, bei der die hauptsächliche Aufmerksamkeit nicht auf das effektive
Management der Stadträume gelegt
120
Im Jahre 2000 wurden Untersuchungen über das angemessene Verhältnis der
Geschoßflächen zur gesamten Grundstücksflächengröße für Wohnungsbaukomplexe durchgeführt mit dem
Ziel, die Wohnqualität zu
erhöhen.
Im Jahre 2002 soll die Relation der Geschoßflächengröße zur Grundstücksflächengröße bei
Wohnungsbaukomplexen
auf ca. 200 % gesenkt
werden.
Yeong Heui Lee
wurde, sondern auf die Erweiterung
des Wohnungsbaus in hügeligen Gebieten sowie an Gewässern etc., die
vornehmlich in den Stadtrandgebieten
anzutreffen sind. Die Folge dieser
Wohnsiedlungspolitik war die Überlastung der städtischen Infrastruktur, der
Straßen, der innerstädtischen Parks,
der Parkplätze sowie der Trink- und
Abwassersysteme. Zudem hat sich die
städtische Umweltqualität durch die
Umnutzung öffentlicher Flächen, wie
beispielsweise die Umnutzung von
kleinen Straßen und Freiflächen zu
Parkplätzen etc., verschlechtert.
Durch diese Entwicklung wurden negative Einflüsse auf das städtische
Ökosystem ausgeübt, die natürliche
innerstädtische Umwelt zerstört, die
Landschaft verschlechtert und Lebensstätten von Wildtieren und Wildpflanzen zerstört.
- Partizipative Entwicklung und Aktivierung von
Wohnbereichsgemeinschaften
(Quartiersgemeinschaften)
Infolge der Einführung und Praktizierung der kommunalen Selbstverwaltung und mit Rücksicht auf die Verstärkung des Umweltbewusstseins
sowie schließlich der Veränderungen
der Einkommensstrukturen hat sich
das Anforderungsniveau in Bezug auf
die Verbesserung der Umweltqualität
im unmittelbaren Lebensbereich der
Einwohner erhöht. Bei der Planung
und Durchführung der bisherigen
Stadterneuerungs- und GestaltungsProjekte wurde die Änderung des Anforderungsniveaus nicht hinreichend
berücksichtigt und Planung und
Durchführung bürokratisch gehandhabt. Zwar wurden für Stadterneuerungs-Projekte erhebliche Finanzmittel
eingesetzt.
Doch haben diese Projekte häufig den
Widerstand der Einwohnerschaft hervorgerufen, der zu Verzögerungen und
schließlich zur Einstellung der Projekte
führte. Darüber hinaus waren auch
zahlreiche Fälle zu verzeichnen, in
denen die Einwohnerschaft nach Ab-
121
Bis zum Jahre 2000 sollen
geeignete Maßnahmen des
Quartiersmanagements (Erarbeitung von geeigneten
Förderungsinstrumenten
und Institutionalisierung)
erarbeitet werden.
Bis zum Jahre 2002 soll die
Organisation und Förderung von fünf Quartiersmanagementprojekten erfolgen,
bis zum Jahre 2007 sollen
jährlich 50 Projekte dieser
Art gefördert und finanziell
unterstützt werden.
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
schluss der Stadterneuerungsprojekte
die Positiveffekte derselben nicht hinreichend deutlich wahrgenommen hat.
Auf der anderen Seite haben Einwohner von Quartieren eigene Aktivitäten
entfaltet, um die eigene Lebensumwelt
aktiv zu gestalten und zu verbessern.
Beispiele hierfür sind die Verbesserung
kleiner Straßen und Wege (Gäßchen)
innerhalb von Wohngebieten, ferner
die Appartmenthausgemeinschaftsbewegung, und örtliche Initiativen zur
Verschönerung und Pflege von Einkaufsstrassen. In Fällen dieser Art hat
sich zum Teil auch eine Zusammenarbeit zwischen lokalen Interessengemeinschaften, Einwohnern, Verwaltung, Experten und Bürgerinitiativen
ergeben. Partizipative Ansätze dieser
Art bei der Quartiersentwicklung sollten stärker mit öffentlichen Mitteln
gefördert und systematisch unterstützt
werden.
7. Kultur:
Seoul, eine Stadt, die eine kulturelle Szenerie hat, die den Atem von Geschichte und
Natur spüren lässt und in der das kulturelle Leben blüht und gedeiht.
Visionen und
Aktionsziele
- Aufbau bürgernaher Kultureinrichtungen
Situation
Umsetzungsziele
In der Stadt Seoul sind in der Vergangenheit kulturelle Einrichtungen kontinuierlich aufgebaut worden. Es
herrscht jedoch Mangel an kulturellen
Einrichtungen, die in Wohnnahbereich
liegen und leicht erreichbar und nutzbar sind.
Die Anzahl der kulturellen
Einrichtungen für den
Wohnnahbereich, wie Museen, Bibliotheken, Kommunikationseinrichtungen in
den Bezirken und Einrichtungen der öffentlichen
Wohlfahrt betrug im Jahre
1999 1.427.
Daher ist die Schaffung weiterer örtlicher Kultureinrichtungen, insbesondere Einrichtungen für die Jugend sowie
Kultur- und Kommunikationseinrichtungen für ältere Menschen, örtliche
Bibliotheken, Museen, Wochenmärkte
etc. notwendig.
122
Die Anzahl dieser Einrichtungen soll bis zum Jahre
2000 auf 1.450, bis zum Jahre
2002 auf 1.500 und bis zum
Jahre 2007 auf 1.725 Einrichtungen erhöht werden.
Yeong Heui Lee
- Verstärkte Ausbildung von Fachpersonal für kulturelle
Aktivitäten in der
regionalen Ebene
In Seoul herrscht Mangel an Fachpersonal für Kultureinrichtungen auf Bezirksebene und regionalen Ebene.
Deswegen werden die Bedürfnisse der
Einwohner, die Einrichtungen dieser
Art und geeignete örtliche Bildungschancen wünschen, nicht hinreichend
befriedigt.
Bei verschiedenen öffentlichen Kultureinrichtungen auf regionaler Ebene
können die Programme wegen Personalmangels zudem nicht in vollem
Umfang durchgeführt werden. Daher
ist die Heranbildung und Förderung
regionalspezifischen Fachpersonals
erforderlich.
- Programme für
lebenslanges Lernen im Interesse
der örtlichen
Gemeinschaften
und der Erziehung
zu naturfreundlichen
Verhaltensweisen
Das Interesse der Bürgerschaft an lebenslangen Lernprogrammen in Bezug
auf Geschichte, Tradition, Kultur und
Kunst hat in den letzten Jahren in erheblichem Maße zugenommen. Programme dieser Art sind jedoch bisher
relativ wenig entwickelt.
Die meisten Programme dieser Art
werden durch Privatinstitute angeboten. Häufig in diese Programme jedoch
auf den Hobbybereich reduziert und in
ihren Inhalten ähnlich. Die Programme
enthalten bisher keine oder so gut wie
keine bezirks- und regionalspezifische
Charakteristika und keine Inhalte, die
zu einer naturfreundlichen Lebensgestaltung erziehen.
123
Die Zahl der Fachkräfte für
bezirkliche kulturspezifische
Aktivitäten soll bis zum
Jahre 2000 auf über 10 je
Bezirk erhöht werden, bis
zum Jahre 2002 auf 40 Personen und bis zum Jahre
2007 auf 100 Personen je
Bezirk.
Kulturprogramme, die auf
lebenslanges Lernen gerichtet sind, fanden sich im Jahre 1999 auf der Bezirksebene
nur in ca. 55 Fällen.
Die Anzahl der von der
öffentlichen Hand angebotenen Programme dieser Art
soll bis zum Jahre 2000 auf
85 erhöht werden, bis zum
Jahr 2002 auf 150 und bis
2007 auf 300.
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
8. Wohlfahrt:
Seoul, eine Stadt, die eine offene Gesellschaft mit Menschen hat, die wieder bereit
sind, mit ihren Mitmenschen den Wohlstand zu teilen.
Visionen und
Aktionsziele
- Verbesserung und
Erweiterung von
Einrichtungen für
Behinderte
Situation
In Seoul besteht ein Mangel an behindertengerechten Einrichtungen und
Anlagen. Im Jahre 1999 betrug der Prozentsatz öffentlicher Einrichtungen mit
Anlagen für Behinderte 48,2 %. Diese
Anlagen sind häufig defekt.
Nach einer kürzlich durchgeführten
Umfrage ist die Anzahl derjenigen, die
mit der Situation der Einrichtungen für
Behinderte zufrieden sind, äußerst
gering. Über 70 % der Befragten halten
die Anlagen für äußerst mangelhaft
und 92,2 % der Befragten führen Beschwerde über die Einrichtungen für
Behinderte.
- Auf- und Ausbau
von Einrichtungen
für Kinder und Jugendliche
Die Anzahl der Jugendlichen (9 24jährige) in Seoul betrug im Jahre 1998
2,6 Mio., das sind 25,3 % der Einwohnerschaft insgesamt.
In Seoul besteht ein eklatanter Mangel
an Einrichtungen, die für eine gedeihliche Entwicklung von Kindern und
Jugendlichen geeignet sind. Im Oktober
1999 fanden sich Einrichtungen für
Jugendliche, wie Jugendheime etc. lediglich an 15 Stellen. Das bedeutet eine
Einrichtung für 180.000 Jugendliche.
Hinzu kommt, dass die wenigen vorhandenen Einrichtungen vom Lebensbereich der Jugendlichen weit entfernt
sind und zudem sind die Programmangebote der Einrichtungen dürftig.
- Erhöhung der Beschäftigungsmöglichkeiten für
Senioren
Im Jahre 1999 betrug die Zahl der Senioren (über 55jährige) 1,3 Mio. Das sind
13 % der Gesamteinwohner von Seoul.
Ca. 19 % der Senioren des Gesamtstaates wohnen in Seoul. Bei den Senioren
besteht ein verstärktes Bedürfnis auf
124
Umsetzungsziele
Im Jahre 1999 betrug der
Prozentanteil behindertengerechter Einrichtungen ca.
48 %.
Der Prozentsatz der behindertengerechten Einrichtungen soll bis zum Jahre 2000
auf 52 %, bis zum Jahre 2002
auf 60 % und bis zum Jahre
2007 auf 90 % erhöht werden.
Im Jahre 1999 betrug die
Anzahl der Jugendeinrichtungen 15.
Die Jugendeinrichtungen
sollen bis zum Jahre 2000
auf 20 erhöht werden, bis
zum Jahre 2002 auf 25 und
bis zum Jahre 2007 auf 35.
Im Jahre 1999 betrug die
Beschäftigungsquote von
Senioren in Seoul 0,3 %.
Die Beschäftigungsquote
soll bis zum Jahre 2000 auf
0,5 % erhöht werden, bis
Yeong Heui Lee
selbständiges Leben und eigenständige
Betätigung, während im Gegensatz
dazu die Anzahl entsprechender Arbeitsplätze äußerst gering ist.
(Hierzu sind einige Erläuterungen
notwendig: Hier sind mit "älteren Menschen" nicht die Angehörigen der Altersgruppe im Sinne der nationalen
oder der UNO-Statistik gemeint, nämlich die über 65jährigen, hier geht es
vielmehr um die über 55jährigen.
Mit "Beschäftigungsquote von Senioren" ist also nicht gemeint der Beschäftigungsanteil der über 55jährigen bezogen auf die Gesamteinwohner von
Seoul. Gemeint ist der Prozentanteil
von denjenigen über 55jährigen, denen
durch das Vermittlungszentrum für die
Beschäftigung von Senioren eine Betätigung vermittelt worden ist. Das Vermittlungszentrum für die Beschäftigung von älteren Menschen ist eine
Einrichtung, die von Stadtverwaltung
finanziert und von einer Privateinrichtung betrieben wird. Das Vermittlungszentrum verwendet seine eigenen
Alters-Kriterien für ältere Menschen ab
55, infolgedessen wird auch hier diese
Alterszahl zu Grunde gelegt.
Also hat die hier genannten Beschäftigungsquote weder für die Beschäftigungsquote von Senioren innerhalb des
Staates insgesamt, noch innerhalb der
Stadt Seoul Relevanz.)
125
zum 2002 auf 1 % und bis
zum Jahre 2007 auf 3 %.
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
- Erhöhung der Berufs- und Beschäftigungschancen für
Frauen
Die Anzahl der weiblichen Beschäftigten betrug im Jahre 1996 2.027.000 Personen. Der Prozentanteil der weiblichen Arbeitskräfte insgesamt betrug
49,4 %. Dieser Anteil ist relativ hoch im
Vergleich zum Prozentanteil von 48,7
% im Gesamtstaat.
Doch ist dieser Anteil relativ niedrig im
Vergleich zum Prozentanteil der männlichen Beschäftigten Hausarbeit und
Kinderbetreuung sind nach wie vor die
hauptsächlichen Hemmnisse für einen
ausgeglichenen Beschäftigungsanteil
der Frauen.
Der Prozentanteil der weiblichen Arbeitskräfte im Jahre
1999 betrug 47,3 %.
Die Beschäftigungsquote
soll bis zum Jahre 2000 auf
50 % erhöht werden, bis
zum Jahre 2002 auf 54 %
und bis zum Jahre 2007 über
60 %.
Quelle: Regierung der Metropole Seoul / Arbeitskommission für die Seoul Agenda 21, Seoul
Agenda 21, Seoul 1997; Regierung der Metropole Seoul / Bürgerkommission für das
Grüne Seoul, Seoul Agenda 21, Seoul 2000.
7.7.3 Erarbeitung eine Bewertungssystems für die nachhaltige Entwicklung
in Seoul
Wie bereits dargestellt, ist die Seoul Agenda 21 in 8 Sektoren gegliedert und
darunter in insgesamt 30 Aktionsziele zu den einzelnen Sektoren aufgegliedert.
Im Januar 2001 wurden operationale Bewertungs-Indikatoren entsprechend den
Aktionszielen der Seoul Agenda 21, wie Tabelle 3 zeigt, erarbeitet.
126
Yeong Heui Lee
Tabelle 3: Indikatoren nach Aktionszielen der Seoul Agenda 21 und Messmethoden
Sektorale Ziele
Luft: Seoul, eine Stadt,
die eine Luftqualität hat,
die es den Bürgern möglich macht, so viel reine
und saubere Luft zu atmen, wie sie möchten
Wasser: Seoul, eine Stadt,
die eine Wasserqualität
hat, die es allen Kindern
möglich macht, beliebig
oft im Wasser zu spielen,
ohne dadurch Gesundheitsgefahren ausgesetzt
zu sein
Indikatoren
Meßmethode
Jährlicher Gesamtverbrauch an Mineralölen
pro Person (l)
Jährlicher Gesamtverbrauch von Mineralölen
(Benzin, Diesel, Kerosin,
Bunker-C Öl) pro Personen
- Statistisches Jahrbuch der
Stadt Seoul
Zahl der Ozon-Alarme
Zahl der jährlichen OzonAlarmfälle - Stadt Seoul
Luftschadstoff-Emission
von Kraftfahrzeugen
(10.000 Tonnen)
Statistiken über die Luftschadstoffe-Emission in
gesamten Staatsgebiet
- Ministerium für Umwelt
Grad der Lärmbelastung in
Wohngebieten, die an Straßen liegen (dB)
Messergebnisse des jahresdurchschnittlichen
Lärmbelastungsgrades in
Seoul-Region - Stadt Seoul
Wasserqualität des HanFlusses (BOD, mg/l)
Ergebnisse der Analysen
mit dem Messnetze für die
Wasserverschmutzung des
Han-Flusses
- Stadt Seoul
Wasserverbrauch pro Per- Durchschnittliche Produkson (l)
tionsmenge an Leitungswasser / Zahl der Bevölkerung x Wasser-Auslaufrate
Zahl der Flussstrecken, bei
denen Renaturierungsmaßnahmen im Gange
sind (Zahl)
127
Erhebungen über die Projektdurchführung durch
Stadt Seoul und Bezirksverwaltungen
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Abfallwesen: Seoul, eine
Stadt, die eine Abfallwirtschaft hat, welche
das Abfallaufkommen
minimiert und die Wiedernutzung eines möglichst großen Teils der
Abfälle ermöglicht.
Abfallaufkommen pro Person (kg)
(Gesamtabfallmenge - Reduktion sowie Abfallbehandlungen an der Quelle)
/ Zahl der Bevölkerung
Anteil des Recyclings (%)
Einsammlung von recycelbaren Waren / Gesamtabfallmenge) x 100
Ökosystem: Seoul, eine
Stadt, die eine ökologische Situation hat, die es
möglich macht, dass
Wildpflanzen und
–tiere wieder in das
Stadtgebiet zurückkehren.
Anteil der städtischen
Grünflächen (%)
Statistiken über Bestand an
Parks - Stadt Seoul
Zahl der renaturierten
Feuchtgebiete
Untersuchungen über die
Durchführung von Projekten zur Anlage von Feuchtgebieten von Stadt Seoul
und Bezirksverwaltungen
Anzahl der Süßwasserfischarten im Han-Fluss
Untersuchungen der Ökosysteme des Han-Flusses
- Stadt Seoul
Zufriedenheitsgrad der
Bürger mit der Umweltsituation für den Fußgänger
(Punkte)
Erhebungen über den Zufriedenheitsgrad der Bürger mit der Umweltsituation für den Fußgänger
- Stadt Seoul
Die Quote der Kraftfahrzeuge, welche die Haltlinie
an den Fußgängerübergängen einhalten (%)
VerkehrsbewegungsKontrollen
- Grün-VerkehrsBewegungs-Koperation
Zufriedenheitsgrad der
Bürgerschaft mit der öffentlichen Verkehrssysteme (Punkte)
Untersuchungen über den
Zufriedenheitsgrad der
Bürgerschaft - Stadt Seoul
Anzahl der Fußgänger, die
infolge von Verkehrsunfällen ums Leben gekommen
sind (Personen)
Verkehrsunfallstatistik Polizeibehörde
Zahl der Fahrradbesitzer
pro Haushalt
Untersuchungen - Stadt
Seoul
Verkehr: Seoul, eine
Stadt, die eine Straßensituation hat, bei der sich
jeder, nach Belieben im
Freien ergehen kann und
die eine Verkehrssituation hat, bei der jeder gerne öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch
nimmt.
128
Yeong Heui Lee
Stadtplanung: Seoul, eine
Stadt, die eine Planungskultur hat, in der die
Bürger bei der Planung
einer angenehmen und
lebenswerten Stadt
zusammenwirken.
Parkflächen pro Person im
unmittelbaren Lebensbereich der Einwohner (m2)
(Parkflächen - <Nationalparks + Naturparks im
Stadtgebiet + sonstige
Parks + Friedhofparkflächen> / Einwohner
Zahl der Quartiergestaltuns-Projekte, bei denen
Einwohner partizipieren,
welche durch die Stadt
Seoul gefördert wurden.
Erhebungen über die
Durchführung durch die
Stadt Seoul und Bezirksverwaltungen
Kultur: Seoul, eine Stadt,
die eine kulturelle Szenerie hat, die den Atem von
Geschichte und Natur
spüren lässt und in der
das kulturelle Leben
blüht und gedeiht.
Anzahl der kulturellen
Einrichtungen
Untersuchungen durch
Stadt Seoul und Bezirksverwaltungen
Zahl der Fachkräfte für
bezirkliche kulturspezifische Aktivitäten (Personen)
Untersuchungen durch
Stadt Seoul und Bezirksverwaltungen
Zahl der Kulturprogramme auf Bezirksebene
Untersuchungen durch die
Stadt Seoul und Bezirksverwaltungen
Prozentanteil behindertengerechter Einrichtungen
(%)
Prozentanteil behindertengerechter Einrichtungen
- Stadt Seoul
Wohlfahrt: Seoul, eine
Stadt, die eine offene
Gesellschaft mit Menschen hat, die wieder
bereit sind, mit ihren
Nachbarn den
Wohlstand zu teilen
Anzahl der Jugendeinrich- Anzahl der
tungen
Jugendeinrichtungen Stadt Seoul
Beschäftigungsquote von
(Zahl der ArbeitsbeschafSenioren (%)
fungen für Senioren durch
das Vermittlungszentrum
für die Beschäftigung von
Senioren der Stadtverwaltung / Zahl der Senioren
<über 55jährige>) x 100
Prozentanteil der weiblichen Arbeitskräfte (%)
129
Frauenweißbuch - Stadt
Seoul
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
7.7.4 Bemerkungen zur Realisierungsmöglichkeit einer nachhaltigen Stadtentwicklung
Die programmatischen Erklärungen der Metropole Seoul zeigen, dass nicht nur
auf staatlicher Ebene Pläne und Programme mit anspruchsvollen Zielen formuliert werden, sondern auch auf regionaler Ebene. Alle Ziele machen deutlich,
dass das Oberziel einer nachhaltigen Entwicklung der Stadt gleichzeitig das
Oberziel der Stadtentwicklung, das Ziel der Wirtschaftsentwicklung171 und der
Umweltpolitik ist und alles zur Erreichung eines einheitlichen Zieldreiecks
dient.
Zur Frage der Realisierungsmöglichkeit der so verstandenen nachhaltigen
Stadtentwicklung ist zu bemerken:
Die Zielformulierungen und Visionen, die in den Programmen der Stadt Seoul
erscheinen, sind erstrebenswert, aber zum Teil wohl schwer realisierbar. Zwischen den Programmen und der konkreten Machbarkeit klafft nicht zuletzt mit
Rücksicht auf die Gesamtsituation der Wirtschaft und der globalen Trends, die
eher in die Richtung einer Deökologisierung gehen, eine Kluft. Jedenfalls ist für
die Verwirklichung, insbesondere für Korrekturen von früheren Fehlentwicklungen, eine erhebliche Zeit erforderlich, insbesondere zur Lösung der Konzentrationsprobleme in der Hauptstadt-Region.
Doch ist es andererseits nicht ausgeschlossen, dass die Ziele erreicht werden
können, wenn das Leitziel "sustainable Stadt" ernsthaft gewollt, energisch verfolgt und in alle Teilpolitiken und Planungsbereiche integriert und umgesetzt
wird, dafür die erforderlichen rechtlichen, finanziellen und appellierenden instrumentellen Bedingungen geschaffen werden und zudem eine verbesserte
Partizipation installiert wird.
171 Besondere Interessenbereiche Seouls sind innovative, kreative, emissionsarme, nachhaltigkeitsgerechte und der städtischen Struktur angepasste Unternehmen. Gemeint sind unter
anderem die Bereiche: Gestaltungs-Gewerbe, wie Industrie Design, Animation, ModeDesign etc.; Forschungs- und Entwicklungs-Industrie, wie Forschung- und Entwicklung,
Ventur-Industrie etc.; Informations- und Kommunikationsindustrie, wie Software, MultiMedia etc.; Servicebereich: Gewerbeeinrichtungen, wie Bankwesen, Consulting etc.; Spitzenindustrie, wie Elektro/Elektronik, Präzisionsgeräte, Umweltindustrie, Entwicklung
neuer Materialien etc.
130
Yeong Heui Lee
Die Metropole hat zur Zielverwirklichung im großen Ganzen die notwendige
politisch-planerische Basis geschaffen. In Bezug auf einige neuere Entwicklungen kann auf folgende Beispiele hingewiesen werden:
-
Es wurde im Rahmen der Implementation der Seoul Agenda 21 am 15. Januar 2000 die "Satzung zur Einsetzung und Tätigkeit einer Bürgerkommission
für das Grüne Seoul" geändert. Dadurch wurden verbindliche Grundlagen
für die Bewertung der Nachhaltigkeitsziele geschaffen. Durch die Änderung
dieser Satzung wurden die Aufgaben der "Bürgerkommission für das Grüne
Seoul" erweitert. Die Bürgerkommission ist seitdem eine sehr effektive Institution für die Verfolgung des Leitbilds der Nachhaltigkeit. Es wurde der
Weg dafür freigemacht, dass die Bürgerkommission die wesentlichen politischen Entscheidungen, Planungen, und einzelnen Projekte der Stadtpolitik
zur Realisierung der Nachhaltigkeit bewerten kann. Weiterhin ist zurzeit die
Erarbeitung einer kommunalen Satzungsregelung für die Handhabung der
konkreten Bewertung der Nachhaltigkeit im Gange und die Verabschiedung
bis Oktober 2001 geplant.
-
Im Rahmen der Gesamtnovellierung des Stadtplanungsgesetzes am 28. 01.
2000 ist die Kompetenz der Selbstverwaltungsebene erweitert worden, so
hinsichtlich der Regelungskompetenz für Bestimmungen über das Verhältnis der Geschoßflächen zur Grundstücksfläche, für Bestimmungen über die
Bebauungsdichte und sonstige Parameter der Stadtgestaltung. Auf dieser
neuen Kompetenzgrundlage hat die Metropole Seoul am 15. Juli 2000 eine
Satzung für die Stadtplanung erlassen.
-
Wie bereits dargestellt, wurde in der Republik Korea am 31. 12. 1999 das
UVP-Gesetz novelliert. Im Rahmen dieser Novellierung wurde auch die
Rechtsgrundlage für den Erlass von UVP-Satzungen durch kommunale
Selbstverwaltungskörperschaften geschaffen, mit denen die Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Zentralgesetz erweitert werden kann.
Das frühere gesamtstaatliche UVP-Gesetz war hauptsächlich auf Großprojekte zugeschnitten. Beispielsweise war sie bei Entwicklungsprojekten für
Wohnsiedlungen über 300.000 m2 maßgeblich. Infolgedessen konnten unterhalb dieser Grenze zahlreiche Sanierungsprojekte, Wohnsiedlungsprojekte
etc. ohne UVP durchgeführt werden. Um diesem Problem beizukommen,
haben seit langer Zeit kommunale Verwaltungen, insbesondere die Stadt
Seoul, die Novellierung des UVP-Gesetzes vorgeschlagen. Das war einer der
Gründe dafür, dass in der letzten Zeit das UVP-Gesetz novelliert wurde.
131
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Auf der Grundlage des novellierten UVP-Gesetzes hat die Stadt Seoul die
"Satzung über die Umweltverträglichkeitsprüfung für Umwelt und Verkehr
u.s.w." erarbeitet. Die Stadt wird nach Bürgeranhörungen bis Ende des Jahres 2001 diese Satzung verkünden.
132
Yeong Heui Lee
8. Zentralisation, Selbstverwaltung und
Nachhaltigkeit
In Korea wird seit dem Jahre 1995 die kommunale Selbstverwaltung in die politische Praxis umgesetzt. Damit wurden die Dezentralisierungsprozesse weiter
vorangetrieben.
Unter der Voraussetzung, dass kein Macht- und Kompetenzmissbrauch, kein
struktureller Machtmissbrauch, keine Instrumentalisierung des Rechts zur politischen Machterhaltung Platz greift, hat das zentralistische System den Vorteil,
dass es besser, als ein Mehrebenensystem ermöglicht, dass rationale umfassende Planung, Expertentum und Fachkompetenz zur Geltung kommen.
Umgekehrt hat aber auch die Dezentralisation Vorzüge. Je verschiedenartiger in
den einzelnen Landesteilen oder Regionen die Verhältnisse liegen, um so mehr
tut man ihnen bei gleichartiger Behandlung von einer Zentrale aus Gewalt an.
Küstengegenden erfordern andere Maßnahmen, als Gebirgsregionen, Industriebezirke andere, als landwirtschaftlich genutzte Gebiete. Die stammesmäßigen, religiösen, historischen oder sonstigen Verschiedenheiten der Bevölkerung
erfordern eine verschiedenartige Behandlung und bieten unterschiedliche
Grundlagen für die zukünftige Entwicklung.
Die damit im Zusammenhang stehenden Probleme für die Umsetzung der
nachhaltigen Entwicklung dürfen freilich nicht übersehen werden. Infolgedessen besteht für den Kontext von Nachhaltigkeit, Zentralisation und Dezentralisation ein Dilemma.
Eine sachangemessene, systematisch angelegte und erfolgversprechende Entwicklung Koreas erfordert in Anbetracht steigender Komplexität der Probleme
sorgfältig eingesetzte Ressourcen und Finanzmittel, nicht jedoch die Dominanz
regionaler und kommunaler Egoismen. Vor allem für die Realisierung des Leitbilds der Nachhaltigkeit bringt die Dezentralisierung Nachteile wegen der
Notwendigkeit einer langfristig und rational angelegten Politik mit sich.
133
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Die Dezentralisation kann sich auf die Dauer - zumindest zeitweilig - nachteilig
für die Allokation von umweltbelastenden Betrieben auswirken. Während diese
bisher in Industrieparks konzentriert sind, wird die kommunale Konkurrenz
um die Ansiedlung von Industrien nachteilige Folgen haben mit allen damit
verbundenen Gefahren für die Umwelt. Gleichzeitig führen die Stärkung der
Selbstverwaltung und der damit verbundene interregionale Ausgleich möglicherweise zu einer Erhöhung des Einkommensniveaus in bisher unterentwickelten Regionen. Dadurch wird das Bedürfnis der Bürger nach einer sauberen
Umwelt auch dort gestärkt. Dies könnte weiterhin dazu führen, dass die Ansiedlung von emissionsarmer Industrie bevorzugt wird, während die Allokation stark emittierender Betriebe und Anlagen sich zunehmenden Schwierigkeiten gegenübersieht. Auch das so genannte NIMBY (not in my back yard)Phänomen spielt hier eine Rolle.172
In der kurzen Entwicklungsgeschichte der kommunalen Selbstverwaltung hat
sich beispielsweise für die Stadt Seoul ein Dilemma ergeben: Seoul bezieht sein
Trinkwasser aus anderen Provinzen, aus der Kyunggi-Provinz und der Kangwon-Provinz. Abfälle der Stadt werden demgegenüber in benachbarten Gebieten deponiert und/oder für Landgewinnungszwecke benutzt. Die NanjidoDeponie, auf der seit 1978 die Abfälle der Stadt Seoul deponiert wurden, hatte
im Jahre 1986 die Grenze ihrer Aufnahmekapazität erreicht. Infolgedessen
wurde seit 1987 die Kimpo-Hauptstadt-Region-Deponie gebaut und betrieben.
Diese Hauptstadt-Region-Deponie liegt innerhalb der Küstenlandgewinnungsgebiete der Nachbarmetropole Incheon und der Nachbarstadt Kimpo. Die Flächengröße der Deponie beträgt 20.749.000 m2 und ihre Deponiekapazität beträgt 289.000.000 Tonnen. Der Zeitraum der potenziellen Deponierungsdauer
reicht von 1992 bis 2022 (30 Jahre). Infolge massiver Widerstände der benachbarten Selbstverwaltungsköperschaften ist heute für die Stadt Seoul bezüglich
der Abfallwirtschaft eine schwierige Lage entstanden.
Beispiele dieser Art zeigen ein Problem auf, dass infolge der Prozesse der weiteren Dezentralisierung aufkommen und für Seoul zunehmende Schwierigkeiten mit sich bringen können.
172 Lee, D. Y. vertritt die Meinung, um regionale Öko-Interesse zu erreichen, sei unter anderem
eine Solidarität zwischen den einzelnen Umweltbewegungen, die ähnliche oder gleiche
Ziele haben notwendig. Diese regionalen Einwohner-Bewegungen sollten von raumbezogenen medialen Umweltkonflikten zu einer gesamträumlichen Form transformiert werden.
134
Yeong Heui Lee
Seoul zeigt deutlich den Willen, den Weg einer nachhaltigen Entwicklung zu
gehen und hat hierfür auch im Rahmen des Recht die notwendigen satzungsmäßigen Regelungsgrundlagen geschaffen. Andererseits bietet die Umsetzung
einer nachhaltigen Entwicklung für die Metropole schwer überbindbare Herausforderungen, so insbesondere die Notwendigkeit von Korrekturen früherer
Fehlentwicklungen und die Überwindung der Schwelle einer zentralistischen
politischen Tradition, welche eine freiwillige selbständige Umweltpolitik erschwert. Ohne Hilfe der Zentralregierung kann die Stadt Seoul die Probleme,
wie beispielsweise die Sicherung der Wasserqualität und ihre Abfallbeseitigungsprobleme nicht lösen. Wenn die Zentralregierung keine strikten Kontrollen in den Oberliegergebieten des Han-Flusses durchgeführt hätte, wäre die
Wasserversorgung der Stadt Seoul völlig unmöglich gewesen.
Insgesamt muss man die kommunal-autonome Entwicklung der Metropole Seoul, wenn man den Zeitraum der Praktizierung der kommunalen Selbstverwaltung, also den Zeitraum von 5 Jahren, berücksichtigt, trotz vieler Probleme, positiv bewerten.
135
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
9. Zusammenfassende Bemerkungen zur
Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung
in der Republik Korea
Das Charakteristikum der koreanischen Planung - auch die Umsetzung des
Leitbilds der Nachhaltigkeit ist langfristige Planung - ist, wie dargestellt wurde,
neben der koreatypischen Verzahnung der zahlreichen Planwerke einerseits die
Detailliertheit der Zielvorgaben, die systematische Implementation, die detaillierte Durchführungsplanung und die rechtlich vorgegebene und durchgeführte Planevaluation sowie schließlich die strategische Umsteuerung für den Fall
von Änderungen der planungsrelevanten Rahmenbedingungen. Typische Planelemente sind Kooperation, integrative Verbindung, Verzahnung, Partizipation
und Durchführungsevaluation. Die letztere erlaubt es, die Ergebnisse der Evaluation wiederum für die Folgeplanungen zu berücksichtigen. Zu erwähnen ist
die Dynamisierung der Planung und ihre Flexibilität, die klare Festlegung der
Verantwortlichkeiten und die Möglichkeiten zur Konsenserreichung. Das Instrumentarium der Planerstellung, die regelmäßige Berichterstattung und die
Prüfung durch das Parlament ergeben sich aus den einschlägigen rechtlichen
Grundlagen. Hervorzuheben ist für die ressortübergreifenden Planungen, wie
die Gesamtlandesentwicklungsplanung oder die mittel- und langfristige umfassende Umweltplanung, die klare Regelung des Planverfahrens, der Ressortabstimmung und der Federführung, der exakte Planungsverlauf und die systematische Vollzugsplanung.
Der Charakter der koreanischen Planung war bis zu den 70er Jahren eine durch
die Zentralregierung dominierte Planung. Seit den 80er Jahren trat eine Änderung des Charakters der Planungen ein. Es erfolgte ein Wechsel zu einer Integration der Impulse aus den Quellen regionaler und kommunaler Autonomie
(Selbstregulation) und der Kreativität der verschiedensten Akteure. Seit den
90er Jahren wurde der Langfristplanung die Methode der indikativen Planung
zugrunde gelegt, auch erfolgte eine Verstärkung der Komponenten der "strate136
Yeong Heui Lee
gischen Planung", d. h. die Pläne wurden mit der Maßgabe aufgestellt, dass die
strategischen Aufgaben in den Vordergrund gestellt wurden und diese waren
von Regierung und Privaten gemeinsam durchzuführen.
Ein wichtiger Vorteil der koreanischen Planung ist der ressortübergreifende
Charakter der wichtigsten integrativen Pläne, insbesondere der Gesamtlandesentwicklungsplanung und der Umweltleitplanung. Würden lediglich von jedem einzelnen Ministerium, wie in anderen Staaten, selbständige Pläne aufgestellt, so wäre eine Integration zu einem politischen Gesamtkonzept schwerlich
möglich. Die ressortübergreifenden lang- und mittelfristigen Planungen in Korea haben eine wichtige Rolle für die Entwicklung des Landes und die Problemsteuerung gespielt, weil ressortübergreifend die Gesamtproblematik angegangen wurde; zugleich wurde den Beteiligten in Wirtschaft und Gesellschaft
eine Perspektive gegeben; die politische Entwicklung wurde bereichsspezifisch
in ihren lang- und mittelfristigen Aspekten umfassend geprüft, dadurch konfliktäre Probleme zwischen den Bereichen abgeglichen und dadurch schließlich
Verstärker- und Ergänzungseffekte und die politische Effektivität erhöht; politische Prioritäten wurden abgewogen; dies in Prozessen, die auf Konsens zwischen den verschiedenen Bereichen und Schichten abzielten.
Mit Sicherheit lässt sich der Geist der Pläne politisch nur realisieren, wenn die
zahlreichen an der Planaufstellung beteiligten Akteure, Beamte, Experte und
Private, die jeweils in ihren Bereichen die Planziele umsetzen wollen und sollen,
sich dementsprechend engagieren. Dies erfordert den Aufbau eines breiten gesamtgesellschaftlichen Konsenses. Die freiwillige Kooperation bei Aufstellung
und Realisierung der Pläne ist letztlich der Schlüssel für ihre erfolgreiche
Durchführung.
Wichtig sind die Förderung der Hinwendung zu einer generell umweltfreundlichen Lebensweise und -wertanschauung und die Bemühung um den Aufbau
einer sinnvollen Verteilung der Rolle und Verantwortung aller Akteure. Intendiert ist die Entwicklung einer innovativen vorsorgeorientierten Politik und die
Weiterentwicklung von Mechanismen, mit denen die Produktionssysteme reformiert, die Energie- und Ressourcennutzung effektiviert, die Abfallminimierung betont und die Auswirkungen des Verhaltens der emittierten Schadstoffe
umfassend bewertet und gemanaged und die daraus resultierenden Gefahren
minimiert werden.
137
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Planung in einem umfassenden Sinne ist ohne Zweifel notwendig, um die Welt,
in der wir leben, durch geeignete Problemlösungsprozesse in eine ökologieund sozialverträgliche oder eben "sustainable" Entwicklung zu bringen, was
sicherlich dann schneller und noch besser gelingen würde, wenn allenthalben
ökonomische und selbstsüchtige Interessen hinter die überlebenswichtigen ökologischen zurückgestellt würden. Nachhaltige Entwicklung macht es erforderlich, die harmonische Einheit der sozialen, ökonomischen und ökologischen
Dimension zu erfassen und das Zieldreieck der Nachhaltigkeit in den gesamtgesellschaftlichen und gesamtplanerischen Zusammenhang - überhöht durch
den Bezug zu einer neuen ethischen Werthaltung - einzubetten173. Die Charakteristik dieser Ganzheitlichkeit besteht in der Verknüpfung zwischen der sozialen, ökonomischen und ökologischen Verhaltenssteuerungen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen allen Bereichen und ihrer Auswirkungen auf alle Umweltkompartimente.
173 Lee, Y. H., Umgang, 1999, a. a. O.
138
Yeong Heui Lee
10. Fazit
Es dürfte zutreffen, dass menschliche Wohlfahrt nicht nur eine ökologische,
sondern auch eine soziale, kulturelle und ökonomische Basis hat, die langfristig
erhalten werden muss. Allerdings ist zu beachten, dass die ökologische Basis
eine essentielle Lebensgrundlage darstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
die Natur nicht oder allenfalls begrenzt belastbar ist, d. h. sie kann nur ihre
Tragfähigkeit bewahren, wenn sie so erhalten wird, wie sie ist. Die Gesellschaft
muss ihre Gesetzmäßigkeiten respektieren. Da sich die Natur nicht dem Menschen anpassen kann, muss der Mensch sich der Natur anpassen, um zu (über)leben. Aus dieser Grunderkenntnis lässt sich auch die Stadtentwicklung
nicht ausklammern.
Eine einseitige, auf überzogene ökologische Ansprüche ausgerichtete Politik
könnte allerdings die Lern- und Anpassungsfähigkeit einer Gesellschaft überfordern und ist damit - da in einer Demokratie keine Herrschaft gegen das Volk
möglich ist - zum Scheitern verurteilt. Eine durchsetzbare Strategie des sustainable development muss daher nicht nur ökologieverträglich, sondern zugleich
auch sozial- und ökonomieverträglich sein. Dabei ist Aufklärung und Information der Bürger ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz für politische Entscheidungen in Richtung sustainable development zu fördern. Andererseits müssen
die Entscheidungsprozesse der Politik transparenter und nachvollziehbarer
gemacht werden.
Das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen wird gestärkt, wenn er mit
mehr Verantwortung - auch mit umweltschutzbezogener Verantwortung - für
die eigene Stadt betraut wird. Eine derartige Erziehung zur Verantwortung
könnte im Idealfall zu einer verantwortungsvollen, rücksichtsvollen, sprich
sustainablen Einstellung der Menschen und entsprechendem Verhalten führen.
Notwendig sind jedoch nicht alleine neue organisatorische, institutionelle, also
letztlich bürokratische Strukturen, denn der erforderliche Paradigmenwechsel
lässt sich nicht bürokratisch steuern und verwalten, wie vielfach angenommen
139
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
wird. Erforderlich ist das Umdenken in die Richtung eines umfassenden ökologischen Paradigmas, das auf das frühere ungestörte bzw. symbiotische Verhältnisse zwischen Mensch und Natur und der Achtung der Natur, auf der Reanimation alter Werthaltungen und auf der Umsteuerung zu einer nachhaltigen
Entwicklung beruht. Diese ist essentiell für jede Neuerung in die Richtung einer
nachhaltigen überlebensfähigen Entwicklung. Notwendig ist ein gesamtgesellschaftliches Umdenken, eine Orientierung an anderen, als den derzeitigen Werten, und dies nicht in irgendeiner fernen Zukunft, sondern in einer absehbaren
und möglichst kurzen Zeit.
Sustainable development kann nicht bedeuten, die Erde zu einem Paradies machen zu wollen, in dem keine anthropogenen Einflüsse wirksam sind. Die
menschliche Gesellschaft kann nur und nur solange leben, wie sie in irgendeiner Form Einfluss auf die Umwelt nimmt und es ist nicht übersehen, dass selbst
eine drastische Minimierung des Energie- und Lebensmittelverbrauchs nicht
verhindern könnte, dass natürliche Ressourcen in großen Mengen verbraucht
werden müssen, um die Grundbedürfnisse der Menschen auf Erhaltung von
Leben und Gesundheit zu erfüllen. Dennoch ist es überlebensnotwendig, die
Grenzen des Wachstums nicht nur zu erkennen, sondern sich um ein in den
Wachstumsgrenzen-Bleiben zu bemühen und ein in dieser Weise begrenztes
Wachstum - möglicherweise steckt dieses auch im Begriff der Nachhaltigkeit zu erzielen. Es ist erforderlich, die Grenzen der Tragfähigkeit der Natur zu erkennen und es ist ebenso erforderlich, mit intelligenten angepassten Technologien und Praktiken innerhalb dieses Rahmens zu leben. Der Begriff der gesellschaftlichen Entwicklung muss demzufolge unter den dargestellten Prämissen
über die Vorstellungen der Agenda 21 hinaus neu definiert, der bisherige verändert werden.
Radikale Änderungen in kurzer Zeit sind weder möglich, noch zu erwarten. In
der Zwischenzeit ist deswegen ein symbiotisches Zusammenleben zwischen
der menschlichen Gesellschaft und der Natur erforderlich und eine allmähliche
systematische, doch kontinuierliche Änderung der Lebensweise notwendig. In
der Übergangszeit sollten sich Gesellschaft und Politik um die Umsetzung, ggf.
um die Weiterentwicklung und Verbesserung der Agenda 21 bemühen. Es wäre
zu hoffen, dass die Diskussion über die Umsetzung der Agenda 21 im internationalen und im nationalen Bereich, ebenso wie die Diskussion über einen notwendigen Paradigmenwechsel, zumindest den Versuch impliziert, die kulturellen Wertsysteme anderer Regionen und anderer Generationen als gleichwertig
140
Yeong Heui Lee
und gleichberechtigt zu achten. Von der Frage, nach welchem Wertsystem die
Weltgemeinschaft letztlich streben sollte und wie dieses geartet sein müsste,
hängt die Frage des künftigen Verhaltens, Gestaltens und Überlebens der Gesamtgesellschaft ab.
Für die weitere Erarbeitung von Konzepten der nachhaltigen Entwicklung erscheint es als wichtig, Leitbilder, konkrete Handlungsziele und operationale
Indikatoren der Nachhaltigkeit zu formulieren, da nur so mit der notwendigen
Konkretheit an die Umsetzung des sustainable development herangegangen
werden kann. Insoweit haben die bisherigen Aktivitäten der Stadt Seoul - zwar
auch dort noch der Weiterentwicklung bedürftig die im Rahmen der Städtekonferenz zur Diskussion gestellt werden sollen, Vorbildfunktion.
141
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Glossarium
Agenda 21: Umweltpolitische Konzeption, auf die sich die Teilnehmer der Konferenz
der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro
verständigt haben. Es wurde dort ein Konsenspapier verabschiedet, das umweltpolitische Empfehlungen an die Adresse der Mitgliedsstaaten enthält und mit der Bezeichnung Agenda 21 versehen wurde. 21 meint das von der Konferenz empfohlene
Agieren im 21. Jahrhundert.
Bioindikatoren: Organismen und Organismengemeinschaften (z. B. Bakterien, Pflanzen,
Tiere), die auf Schadstoffbelastungen mit Veränderungen ihrer Lebensfunktionen
reagieren oder den Schadstoff akkumulieren. Man unterscheidet sensitive Bioindikatoren (z. B. Flechten und Tabakpflanzen, die auf Schwefeldioxid bzw. Oxidantien
frühzeitig mit sichtbaren Schäden reagieren) und akkumulative Bioindikatoren (z. B.
standardisierte Graskultur), die Schadstoffe besonders gut anreichern und zum
Nachweis von Belastungen (z. B. durch Fluor oder Schwermetalle) verwendet werden. Bioindikatoren im Gewässer können z. B. zur Kennzeichnung der Gewässergüte, der Nutzbarkeit für die Fischerei, zur Charakterisierung des ökologischen Zustandes von Oberlfächengewässern und als Anzeiger für Schadstoffwirkungen eingesetzt werden.
Biotop: Lebensraum der Biozönose. Lebensraum einer bestimmten Tier- oder Pflanzengesellschaft von bestimmter Mindestgröße und einheitlicher, gegenüber seiner
Umgebung abgrenzbarer, Beschaffenheit (Moor).
Biotopschutz: Schutz des Lebensraumes einer auf einen natürlichen Lebensraum abgestimmten Lebensgemeinschaft aus Pflanzen und Tieren. Der Schutz von Biotopen
spielt eine Schlüsselrolle beim Artenschutz und ist ein Teil desselben, denn die
meisten Tiere und Pflanzen brauchen ein spezifisches System biotischer und abiotischer Umweltfaktoren, um in ihrer Umwelt existieren zu können.
Biozönose: Lebensgemeinschaft von Pflanzen und Tieren in einem bestimmten Lebensraum (Biotop). In einer Biozönose sind die einzelnen Lebensformen aufeinander angewiesen, so dass der Ausfall einzelner Lebensformen empfindliche Störungen im
Gleichgewicht der Biozönose bewirken kann. Solche einseitigen Ausschaltungen be-
142
Yeong Heui Lee
stimmter Lebensformen können z. B. durch übermäßigen Einsatz von Pestiziden
oder durch Anlegung von Monokulturen erfolgen.
Emission: Bezeichnet die von einer (festen oder beweglichen) Anlage oder Produkten
an die Umwelt abgegebenen Luftverunreinigungen (Gase, Stäube), Geräusche,
Strahlen, Wärme (z. B. Abwärme von Kühltürmen), Erschütterungen oder ähnliche
Erscheinungen.
Eutrophierung: Nährstoffanreicherung in einem Gewässer und damit verbundenes
übermäßiges Wachstum von Wasserpflanzen (z. B. Algen, Laichkraut). Mit dem
Abwasser (u. a. Rückstände von Wasch- und Reinigungsmitteln, Fäkalien) und Abschwemmungen landwirtschaftlicher Flächen können große Mengen Nährstoffe
(vor allem Phosphate und Nitrate) in die Gewässer gelangen und das Wachstum der
Wasserpflanzen beschleunigen. Durch das vermehrte Absterben von Pflanzen wird
bei dem anschließenden Zersetzen übermäßig Sauerstoff verbraucht. Fällt der Sauerstoffgehalt des Wassers unter ein bestimmtes Mindestmaß, hört der Abbau organischer Verunreinigungen durch aerobe Bakterien auf. Bei den danach von anaeroben Bakterien verursachten Zersetzungsprozessen können sich giftige Stoffe wie
Schwefelwasserstoffe, Ammoniak oder Methan bilden. Das Gewässer beginnt umzukippen (Fischsterben und belästigende Gerüche).
Flächennutzung: Inanspruchnahme von Bodenflächen für bestimmte menschliche, gesellschaftliche Zwecke unter dem Gesichtspunkt der Flächennutzungsplanung.
Während als Bodennutzung vorwiegend nutzbare Bewuchsarten (und andere landund forstwirtschaftlich relevante Nutzungen) registriert werden, beziehen sich Flächennutzungen auf die Nutzung der Bodenflächen und umfassen alle flächenbezogenen Nutzungsarten.
Gefahrenabwehrprinzip: Eines der Grundprinzipien des Umweltpolitik. Es umfasst die
Abwehr von Gefahren für Rechtsgüter, also die Abwehr von Gefahren für Leib, Gesundheit, Leben und Umwelt, z. B. auch die Abwehr drohender Explosionen, Brände, Überschwemmungen u. s. w., auch die Abwehr von Verunreinigungen von Luft,
Wasser oder Boden, wie überhaupt die Abwehr drohender Beeinträchtigungen von
Menschen, Tieren oder Pflanzen durch Schadstoffe.
Gegenstromprinzip: Raumordnerisches Prinzip, das die wechselseitige Beeinflussung
von örtlicher und überörtlicher bzw. regionaler und überregionaler Planung kennzeichnet. Hiernach soll sich die Ordnung der Einzelräume in die Ordnung des Gesamtraums einfügen, die Ordnung des Gesamtraumes soll jedoch die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Einzelräume berücksichtigen.
143
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Gewässergüteklasse: Charakterisierung des Qualtitätszustandes von oberirdischen
Fließgewässern im Hinblick auf deren Belastung mit organischen, unter Sauerstoffverbrauch biologisch abbaubaren Stoffen.
Immission: Schädliche Umwelteinwirkungen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die
Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Immissionen sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kulturund sonstige Sachgüter einwirkende Verunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Indikator: Hilfsgröße zur Operationalisierung von Elementen und/oder Parametern
eines realen Systems oder eines Modells davon. Indikatoren repräsentieren das Indikandum mehr oder weniger gut. Manchmal sind mehrere Indikatoren erforderlich, um ein Element oder einen Parameter darzustellen.
Indikatoren, hochaggregierte: Hochaggregierte Indikatoren sind Indikatoren, die Sachlich und/oder räumlich stark aggregiert sind und damit ein komplexes Indikandum
kennzeichnen.
Infrastruktur: Die technischen sozialen und sonstigen vom Staat vorgehaltenen Einrichtungen für die Bevölkerung, zuweilen werden darunter auch von Privaten vorgehaltene Einrichtungen (Handel, Service) verstanden.
Instrumentarium, umweltpolitisches: Staatliche Mittel der Verhaltenssteuerung zur
Verwirklichung von Umweltschutzzielen, alle zielgerichteten Maßnahmen zur Beeinflussung kollektiven Handelns. Genauer: Die Gesamtheit der Aktivitäten des
Staates, seine umweltpolitischen Vorstellungen mit Hilfe staatlicher (im Sinne öffentlicher, also auch kommunaler) Maßnahmen in die Praxis umzusetzen und die
Verhaltensweisen von Wirtschaft, Gesellschaft und Einzelpersonen den umweltpolitischen Zielvorstellungen entsprechend zu steuern.
Kontamination: Ein dem Boden, dem Wasser oder der Luft von außen zugeführter Eintrag von Schadstoffen, der die natürliche chemische Zusammensetzung des Umweltmediums nachteilig verändert und dieses "kontaminiert". Schwellenwerte in
Bezug auf bestimmte Stoffe zeigen den Grad der Kontamination an, Grenzwerte die
höchstzulässig Belastung des Umweltmediums.
Kooperationsprinzip: Eines der Grundprinzipien des Umweltschutzes. Es bedeutet,
dass der Staat möglichst mit allen gesellschaftlichen Kräften (Unternehmen, Industrie- und Umweltschutzverbänden u. s. w.) zusammenarbeitet. Das Kooperationsprinzip ist ein politisches Prinzip, das auf eine möglichst einvernehmliche Verwirk-
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lichung umweltpolitischer Ziele gerichtet ist, um den Einsatz repressiver Instrumente entbehrlich zu machen.
Nachhaltigkeit: Nachhaltige Entwicklung ist die Aufrechterhaltung des Wachstums
innerhalb der Tragfähigkeitsgrenzen des Ökosystems, um die materiellen und immateriellen Bedürfnisse gegenwärtiger und zukünftiger Generationen in einer Art
und Weise zu befriedigen, dass eine dauerhafte Harmonie und ein symbiotisches
Zusammenleben zwischen der menschlichen Gesellschaft und der Natur erreicht
wird. Nachhaltige Entwicklung zielt auf eine dauerhafte, gedeihliche, harmonische
und damit zukunftsfähige Entwicklung von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft ab.
Eine wesentliche Grundlage ist die Achtung und der Respekt der Menschen gegenüber und vor der Natur und ihren Gesetzmäßigkeiten.
Nachhaltigkeitsindikatoren: Nachhaltigkeitsindikatoren sind Indikatoren, mit denen
der Zustand und die Trendentwicklung zur Erreichung des Ziels der nachhaltigen
Entwicklung beschrieben wird. In CSD-Konzept werden sie entsprechend den vier
Dimensionen Soziales, Umwelt, Wirtschaft, und Institutionen gegliedert.
Ökologie: Wissenschaft von den Beziehungen der Organismen untereinander und mit
ihrer Umwelt, ausführlicher: Fachdisziplin, die sich mit dem Haushalt der Natur befasst, die darin wirkenden Organismen - unter Einbeziehung des Menschen - in ihren Wechselbeziehungen untereinander und zur Umwelt untersucht, ihre Funktionen beschreibt und quantifiziert sowie daraus allgemeine Gesetzmäßigkeiten abzuleiten versucht.
Ökosystem: Etwa 1920 von Woltereck geprägte Bezeichnung für die funktionelle Einheit einer Lebensgemeinschaft (Biozönose) mit ihrem Lebensraum. Zu dem LandÖkosystem gehören z. B. Wüsten, Steppen, Heiden oder Wälder, während etwa
Seen oder Bäche zu den Gewässer-Ökosystems rechnen. Ein Ökosystem ist - auch
von der Größe her - nicht scharf abgrenzbar, sondern stellt einen mehr oder weniger
offenen Ausschnitt aus der Biosphäre mit allen in ihm lebenden Organismen und
den auf sie einwirkenden Umweltfaktoren dar. Zugleich unterliegt es Wechselwirkungen zu benachbarten Ökosystem. Durch Stoffumsätze (z. B. vermehrte Produktion von Biomasse oder verstärkten Abbau von organischem Material) besitzen Ökosystem, die Fähigkeit zur Selbstregulation, die das Wirkungsgefüge von Biozönose und Umwelt funktionsfähig hält. Ökosysteme befinden sich in einem labilen
Gleichgewicht, können als durch menschlichen Eingriff (Schadstoffbelastung, Landund Forstwirtschaft, Überfischung, Tourismus u. a.) geschädigt oder zerstört werden. Je nach Elastizität könne sie sich auch nach tiefgreifenden Eingriffen (z. B.
Waldbrand, Überflutung) wieder regenerieren.
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Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Ozon: Gas, welches überwiegend durch Einwirkung ultravioletter Strahlung in der
Stratosphäre (Ozonosphäre, 20 bis 45 km über der Erdoberfläche) entsteht und in
Spuren durch atmosphärische Transportvorgänge auch in erdnahe Schichten gelangt. Daneben bildet sich Ozon auch in der unteren Atmosphäre durch luftchemische Reaktionen aus Stickstoffoxiden und Kohlenwasserstoffen (Photooxidantien).
Ozon stellt die Leitkomponente des photochemischen Smogs dar. Die Ozon Moleküle (O3) bestehen im Gegensatz zum (zweiatomigen) Luftsauerstoff (O2) aus drei
Ozon-Atomen und weisen von daher eine starke Tendenz auf, das "überzählige"
Sauerstoffatom abzugehen. Ozon ist hierdurch sehr reaktiv und stellt ein starkes
Oxidationsmittel dar, das z. B. Schäden bei Materialien (Autoreifen, Textilfarbstoffe
u. a.) Pflanzen (Braunfärbung von Blätter, Absterben von Pflanzenpartien u. a.) und
Gesundheitsschäden hervorrufen kann. Bereits in relativ niedrigen Konzentrationen
können beim Menschen Funktionsstörungen der Lunge, funktionell-biochemische
Wirkungen, Schleimhautreizeffekte und Geruchsbelästigungen auftreten. Ozon und
andre Photooxidantien sind insbesondere in höheren Mittelgebirgslagen am Waldsterben beteiligt. Ozon tötet Bakterien und Viren ab und wird deshalb bei der
Trinkwasseraufbereitung eingesetzt. Das stratosphärische Ozon übt eine wichtige
Schutzfunktion aus, indem es die gefährliche (z. B. Hautkrebs auslösende) UV-BStrahlung der Sonne ausfiltert.
Planung: Vorausschauender, systematischer, bereichsübergreifender, komplexitätserfassender und kontinuierlicher Prozess mit dem Ziel der Lösung künftiger Entwicklungsprobleme, der alle Fach- und Detailplanungen und räumlich untergeordnete
Planungen miteinander verklammert.
Recycling: Rückgewinnung von Rohstoffen aus Abfällen bzw. die energetische Nutzung von Abfällen. Vorteile des Recycling sind die Verminderung der Abfallmenge
bei gleichzeitiger Schonung knapper werdender Rohstoffe; umweltverträgliches Recycling ist die Verwertung von Abfällen. Wachsender Bedarf an Rohstoffen und Energie sowie steigende Rohstoffpreise machen das Recycling zunehmend wirtschaftlicher. Rückgewonnen werden vor allem Metalle, wie z. B. Zinn (zu 49 %), Blei
(zu 48 %), Kupfer (zu 40 %), Eisen (zu 90 %), Aluminium (zu 30 %) und Zink (zu 25
%). Aus dem Haus- und Gewerbemüll werden vor allem Papier und Glasabfälle einer Wiederverwertung zugeführt. Voraussetzung für Rückgewinnung ist entweder
leichte Abtrennbarkeit von anderen Abfallbestandteilen (Sortierung) oder eine getrennte Sammlung.
Renaturierung: Wiederherstellung von natürlicher, ursprünglicher Form und Aussehen eines Objektes, z. B. die Renaturierung eines begradigten Baches durch Entfernen des Betonbettes.
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Risiko: Risiko im Rechtssinne ist eine Situation, in der bei ungehindertem Ablauf des
Geschehens ein Zustand oder ein Verhalten mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit
zu einem Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
führt.
Schadstoff (Umweltschadstoff): In der Umwelt vorkommender Stoff, von dem schädliche Wirkungen auf Lebewesen und Sachgüter ausgehen können und dem der einzelne Mensch unfreiwillig ausgesetzt ist. Schadstoffe können von Menschen mit der
Atmung, über die Haut oder mit Nahrungs- und Genussmitteln aufgenommen
werden.
Smog: Aus dem Englischen stammende Wortkombination aus "smoke" (Rauch) und
"fog" (Nebel). Smog ist durch starke Anreicherungen von Luftverunreinigungen gekennzeichnet. Smog kann entstehen, wenn den in der Luft enthaltenen Schadstoffen
aufgrund austauscharmer Wetterlage nicht mehr die höheren Luftschichten entweichen können. Die Konzentration der Schadstoffe kann schnell ein gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreichen und zu Berücksichtigung der Atmung, zur Reizung
der Schleimhäute und zu Kreislaufstörungen führen. Je nach Jahreszeit und Art der
Schadstoffe kann es zu unterschiedlichen Smog-Typen kommen: Hohe Konzentrationen von Schwefeldioxid und Staub führen hauptsächlich im Winter zum so genannten "London-Typ", während es im Sommer durch Konzentrationen von Photooxi-dantien zum "Los-Angeles-Typ" (photochemischer Smog) kommt. Während
man beim winterlichen Smog ursprünglich davon ausging, dass insbesondere Ballungsgebiete durch die hausgemachten Emissionen belastet werden ("KäseglockenModell"), hat sich in letzter Zeit herausgestellt, dass massive großräumige, grenzüberschreitende Schadstofftransporte vielfach von noch größerer alte und kranke
Menschen. An den Folgen der "Londoner Smog-Katastrophe" (1952) sind innerhalb
von zwei Wochen mehrere Tausend Menschen gestorben. Infolge einer SmogKatastrophe im Ruhrgebiet im Jahre 1962 starben mehr als 150 Menschen.
Sustainable development: siehe "Nachhaltigkeit".
Definition der Verfasserin: "Nachhaltige Entwicklung ist die Aufrechterhaltung des
Wachstums innerhalb der Tragfähigkeitsgrenzen des Ökosystems, um die materiellen und immateriellen Bedürfnisse gegenwärtiger und zukünftiger Generationen in
einer Art und Weise zu befriedigen, dass eine dauerhafte Harmonie und ein symbiotisches Zusammenleben zwischen der menschlichen Gesellschaft und der Natur
erreicht wird. Nachhaltige Entwicklung zielt auf eine dauerhafte, gedeihliche, harmonische und damit zukunftsfähige Entwicklung von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft ab. Eine wesentliche Grundlage ist die Achtung und der Respekt der Menschen gegenüber und vor der Natur und ihren Gesetzmäßigkeiten".
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Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Umweltindikator: Ein Umweltindikator ist eine Kenngröße, die den Ist- und/oder
Sollzustand eines ökologischen Systems beschreibt. Umweltindikatoren beschreiben
und kennzeichnen also die Qualitätszustände der Umwelt. Indikatoren repräsentieren das Indikandum (z. B. die in einer theoretischen Aussage angegebene Variable
<Bodeneigenschaft>) mehr oder weniger gut. Manchmal sind mehrere Indikatoren
erforderlich, um eine Variable oder ein Element darzustellen.
Umweltleitplanung: Umweltleitpläne weisen auf der Grundlage einer Bewertung der
Umweltsituation in beschreibender und zeichnerischer Form diejenigen Entwicklungsziele aus, die zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt, zur Beseitigung
von Umweltschäden, zur Wiederherstellung der Funktions- und Leistungsfähigkeit
des Naturhaushalts sowie zur Umweltvorsorge erforderlich sind.
Umweltplanung: Instrument der umweltschutzspezifischen Verhaltenssteuerung; System von Informationsbeschaffungs-, Informationsverarbeitungs- und Entscheidungsverfahren zur Aufstellung von umweltbezogenen Plänen und/oder Programmen; Gesamtheit der auf den Umweltschutz ausgerichteten Planungen, bei
denen der Umweltschutz Primärziel und/oder Begleitziel ist.
Umweltpolitik: Umweltpolitik ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die notwendig
sind, um dem Menschen eine Umwelt zu sichern, wie er sie für seine Gesundheit
und für ein menschenwürdiges Dasein braucht, um Boden, Luft und Wasser, Pflanzen- und Tierwelt vor nachteiligen Wirkungen menschlicher Eingriffe zu schützen
und um Schäden und Nachteile aus menschlichen Eingriffen zu beseitigen. Umweltpolitik kann auch bezeichnet werden als Handeln und Verhalten des Staates,
gesellschaftlicher Gruppen oder einzelner Bürger, das darauf gerichtet ist, die Umwelt im umfassenden Sinne vor weiterer Zerstörung zu schützen und die bereits
eingetretenen Zerstörungen nach Möglichkeit zu sanieren oder abzumildern.
Umweltqualitätsziel: Umweltqualitätsziele sind Konkretisierungen eines angestrebten
Zustandes der Umweltqualität anhand verschiedener Qualitätsdimensionen und in
Abhängigkeit von einem bestimmten umweltpolitischen Leitbild. Im Zusammenhang mit der Raumplanung sollen Umweltqualitätsziele den angestrebten Zustand
der Umwelt beschreiben und entsprechend den Möglichkeiten der jeweiligen Planungsebene verbindlich machen. Umweltqualitätsstandards konkretisieren derartige Umweltqualitätsziele konkreter in Maß und Zahl, indem über Indikatoren exakte
Festlegungen getroffen werden.
Umweltstandard: Umweltstandards sind quantitative Festlegungen zur Begrenzung
verschiedener Arten anthropogener Einwirkungen auf den Menschen und/oder die
Umwelt. Sie werden z. Teil aus Umweltqualitätszielen abgeleitet und stellen andererseits zum Teil Konkretisierungen gesetzlicher Schutzziele dar. Umweltstandards
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Yeong Heui Lee
werden für unterschiedliche Schutzobjekte (z. B. Mensch, Tier, Pflanzen, Wasser),
Dimensionen (z. B. zeitlich, räumlich) und Schutzziele (z. B. Vorsorge, Gefahrenabwehr) sowie nach verschiedenartigen Bewertungsansätzen (z. B. naturwissenschaftlich, technisch-ökonomisch, politisch-gesellschaftlich) und mit unterschiedlicher
Rechtsverbindlichkeit festgelegt. Aufgrund dieser vielfältigen Bezüge hat sich bisher keine einheitliche Begrifflichkeit in der Diskussion um Umweltstandards
durchgesetzt.
Umweltverträglichkeitsprüfung: Instrument des vorsorgenden Umweltschutzes, systematisches Prüfinstrument zur Entscheidungsvorbereitung, mit dem Stoffe, Maßnahmen und Planungen einschließlich ihrer Varianten zur Vermeidung von Vorfestlegungen frühzeitig vor ihrer Realisierung daraufhin analysiert und bewertet werden, welche Beeinträchtigungen der natürlichen Umwelt unter besonderer Berücksichtigung von Mensch, Fauna, Flora, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
sowie der Wechselwirkungen zwischen ihnen verursacht werden.
UNEP: Die 1972 gegründete Umweltorganisation (Umweltprogramm der Vereinten
Nationen / UNEP - United Nations Environmental Programme) koordiniert weltweit die Umweltbelange der Vereinten Nationen und gibt Anstöße zu neuen Umweltmaßnahmen.
Verursacherprinzip: Wichtigstes Grundprinzip des Umweltschutzes, wonach Kosten
umweltrechtlicher Maßnahmen dem Verursacher angelastet werden sollen. Das
Verursacherprinzip ist in zahlreichen umweltrechtlichen Gesetzen verankert (z. B.
Abwasserabgaben, Bodensanierungskosten).
Vollzug: Durchführung von Programmen, Plänen und Rechtsnormen. In Recht und
Verwaltung wird die Umsetzung von Planungen, Programmen und Rechtsnormen
als Vollzug bezeichnet. Im allgemeinen ist es die Pflicht der "vollziehenden Gewalt",
den Vorgaben der gesetzgebenden Gewalt in der Realität Geltung zu verschaffen.
Vollzug im allgemeinen Sinne ist somit die Aufgabe von Regierung und Verwaltung. Auf das einzelne Gesetz bezogen handelt es sich um die Ausführung desselben durch die dafür zuständigen Stellen der Verwaltung.
Vorsorgeprinzip: Wichtigstes Grundprinzip der Umweltpolitik. Es umfasst den vorausschauenden Schutz der Umweltgüter und die möglichst schonende Inanspruchnahme der Ressourcen, eine Art ökologischer Daseinsvorsorge oder "Zukunftsvorsorge", die über den Bereich der Gefahrenabwehr hinausgeht. Dazu gehört die Risikovorsorge, die bezweckt, schon einem geringen Gefahrenverdacht zu begegnen
oder einen genügenden Sicherheitsabstand zur "Gefahrenschwelle" zu gewährleisten. Vom Vorsorgeprinzip umfasst wird auch die Erhaltung von Freiräumen der natürlichen Umwelt im Interesse einer Sicherung der menschlichen Handlungsfreiheit.
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Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
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159
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
Weitere Veröffentlichungen der Verfasserin
zum Nachhaltigkeitsthema (ausgewählte
deutschsprachige)
1. Nachhaltige Entwicklung. Nachhaltigkeit, räumliche Entwicklung, Umwelt- und
Bodenschutz. Universitätsverlag der TU Berlin, Berlin 2000 XXXVIII, 455 Seiten,
ISBN 3-7983-1839-5.
Das Buch gibt einen umfassenden Überblick über den Nachhaltigkeitsdiskurs und
behandelt die Genese, die normativen Vorgaben, die fachspezifischen Ausdeutungen und die konkreten Realisierungen der Nachhaltigkeit in Deutschland. Fokus ist
die Nachhaltigkeit in der räumlichen Planung und im Umweltschutz. Nachhaltigkeitsindikatoren-Systeme in der globalen, der nationalen und der kommunalen Ebene zeigen die Bemühungen um die Konkretisierung des Begriffs und die unterschiedlichen Ausdeutungen. Nachhaltigkeit ist das Schlüsselwort verantwortungsvoller Politik im 21. Jahrhundert.
2. Der Umgang mit der Natur. Das Gesellschafts-Umwelt-Verhältnis aus der Sicht der
ostasiatischen Kulturen unter besonderer Berücksichtigung der Republik Korea.
Universitätsverlag der TU Berlin, Berlin 1999, XXII, 320 Seiten, ISBN 3-7983-1630-9.
Das Buch behandelt die ostasiatischen Wertphilosophien unter besonderer Berücksichtigung des Mensch-Natur-Verhältnisses aus ostasiatischer Sicht. Gegenstand
des Interesses sind die unterschiedlichen wertphilosophischen Grundlagen und ihre Umsetzung vornehmlich in die koreanische Politik und das koreanische Recht. In
der Veröffentlichung werden die Agenda 21 und ihre Implikationen am Beispiel
der Republik Korea dargestellt, wobei die Ausbuchstabierung der Vorgaben und
deren kritische Behandlung Thema sind. Nicht zuletzt bildet die notwendige Rückbesinnung auf die tradierten Werte den Gegenstand der Erörterung.
3. Umweltschutz in China. Umweltpolitik, Umweltplanung, Umweltrecht und Rahmenbedingungen in der Volksrepublik China. Universitätsverlag der TU Berlin,
Berlin 1999, XXIX, 376 Seiten, ISBN 3-7983-1813-1.
Das Buch behandelt die aktuelle Nachhaltigkeits- und Umweltpolitik, die Umweltplanung, den neuesten Stand des Umweltrechts unter besonderer Berücksichtigung
160
Yeong Heui Lee
des Bodenschutzrechts und die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, ökologischen
und vor allem die kulturellen Rahmenbedingungen der Volksrepublik China vor
dem Hintergrund der tradierten ostasiatischen Wertphilosophie und den Strömungen der Moderne. Es verarbeitet die aktuelle chinesische Umweltplanung und die
unter Umsetzung der Agenda 21 von Rio erarbeitete Nationale Agenda 21 Chinas
sowie den aktuellen Umweltbericht der chinesischen Regierung.
4. Umweltschutz, Bodenschutz und Planung. Vergleichende Aspekte von Umwelt-,
Bodenschutz und Planung in der Republik Korea und der Bundesrepublik Deutschland. Universitätsverlag der TU Berlin, Berlin 1995, XXXIV, 469 Seiten, ISBN 3-79831585-X.
Das Buch behandelt grundlegende Probleme des Bodenschutzes und seiner Einbindung in die Konzeptualisierung des Leitbilds der Nachhaltigkeit. Es enthält einen umfassenden informativen Überblick über Politik, Planung, Information und
Recht des Bodenschutzes sowie sonstige instrumentellen Fragen des Bodenschutzes
in der Republik Korea und Deutschland im Vergleich. Die Erörterungen münden in
konkrete Vorschläge zur Reformpolitik in Korea im Allgemeinen und zur zukünftigen Bodenschutzpolitik im Besonderen sowie einen ausformulierten Entwurf eines
umfassenden Bodenschutzgesetzes für die Republik Korea (zwischenzeitlich zum
Teil vorschlaggemäß verabschiedet), das eine wirksame Grundlage bieten soll, die
Probleme des Bodenschutzes in Korea zu lösen.
5. Strategische Planung für eine nachhaltige Entwicklung in der Republik Korea. In:
Jänicke, M., Jörgen, H. (Hrsg.): Umweltplanung im internationalen Vergleich. Strategien der Nachhaltigkeit. Springer-Verlag Berlin, Heidelberg, New York 2000, S. 69
- 87.
Thema des Beitrags sind "Strategien der Nachhaltigkeit - Umweltplanung in der
Republik Korea". Es wird das komplexe Planungssystem eines Staates dargestellt,
bei dem die lang- und mittelfristige umfassende Umweltplanung einen der Kernpunkte bildet und in ihrer Verzahnung und in Integration mit einer Vielfalt weiterer Planungssysteme dargestellt wird.
6. Die Steuerungsfunktion der Planung am Beispiel des Bodenschutzes. In: JapanischDeutsches Zentrum Berlin (Hrsg.), Symposium: Bodenschutz - Steuerungsfunktionen von Recht, Politik, Planung und Information. Veröffentlichungsreihe Band 41,
Berlin 2000, S. 16 – 39, ISSN 0931-5942.
Der Beitrag behandelt Steuerungsmöglichkeiten mit Hilfe der Planung und restriktionen des Bodenschutzes unter Berücksichtigung des Leitbilds der nachhaltigen Entwicklung.
161
Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung
7. Bodenschutz in der Republik Korea. In: Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin
(Hrsg.), Symposium: Bodenschutz - Steuerungsfunktionen von Recht, Politik, Planung und Information, Berlin 2000. Veröffentlichungsreihe Band 41. Berlin 2000, S.
148 - 165. ISSN 0931-5942.
Der Beitrag behandelt Bodenschutzprobleme in der Republik Korea unter den
Prämissen einer nachhaltigen Entwicklung und enthält Anregungen zur Weiterentwicklung des Bodenschutzes in der Republik Korea.
162
Yeong Heui Lee
Der Reader beschäftigt sich mit dem Thema "Nachhaltige Entwicklung", dem
zentralen global- und nationalpolitischen Thema für die Gestaltung der Zukunft - auch der Zukunft der an der Konferenz beteiligten Staaten.
Im Mittelpunkt der Darstellung steht die Umsetzung des Leitbilds der nachhaltigen Entwicklung in der Republik Korea und vor allem in der Metropole Seoul.
Auf gesamtstaatlicher Ebene wurde in der Republik Korea bereits im Jahre 1996
eine Nationale Agenda 21 veröffentlicht. Bemerkenswert ist die in dem Reader
detailliert dargestellte Nachhaltigkeitskonzeption der Metropole Seoul, die
"Seoul Agenda 21", die anlässlich des Weltumwelttages 1997 der Öffentlichkeit
vorgestellt wurde.
Die Umsetzung des Nachhaltigkeitskonzepts ist in Seoul weit fortgeschritten.
Eine besonders bedeutsame Umsetzungsmaßnahme bildet die Umweltcharta
vom 5. Juni 1996, die ihrer Präambel den tradierten umweltethischen Grundsatz:
"Symbiotische Beziehungen zwischen Natur und Mensch" zugrunde legt.
Mit der Nachhaltigkeits-Veranstaltung soll ein Beitrag zur Festigung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten und zur Vertiefung der Beziehungen zwischen den Metropolen geleistet und ein wechselseitiger Informationsaustausch
zum Stand der Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels organisiert werden. Deswegen kommen Vertreter der Wirtschaft, der Politik und der Verwaltung beider Seiten zu Wort, um Positionen und Konzepte zu ökonomischen, ökologischen und politisch-administrativen Problemen der nachhaltigen Entwicklung
auszutauschen.
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