Yeong Heui Lee Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin Koreanisch-Deutsches Zentrum Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin Von Professor Dr.-Ing. habil. Yeong Heui Lee Koreanisch-Deutsches Zentrum Berlin Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin / von Yeong Heui Lee. - Berlin 2001 Die Konferenz "Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin" vom 20. und 21. September 2001 in Berlin wurde durch die "Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin", gefördert. Koreanisch-Deutsches Zentrum Berlin Abstract Nachhaltige Entwicklung ist das zentrale global- und nationalpolitische Thema für die Gestaltung der Zukunft. Nachhaltigkeitspolitik versteht sich als Politik für eine zukunftsfähige Entwicklung von Wirtschaft und Gemeinwesen. Gleichgewichtig sollen wirtschaftliche, soziale und ökologische Belange berücksichtigt werden. Der Begriff "nachhaltige Entwicklung" wurde in der von der International Union for the Conservation of Nature im Jahre 1980 veröffentlichten "World Conservation Strategie" und danach durch den 1987 erschienenen sog. Brundtland-Bericht der World Commission on Environment and Development geprägt, dessen Definition als Standard betrachtet werden kann: "Sustainable development is development that meets the needs of present generations without compromising the ability of future generations to meet their own needs". Während eine gesamtheitliche rechtliche Umsetzung des Nachhaltigkeitsgebots in Deutschland mit Schwierigkeiten verbunden ist, begünstigt das koreanische Rechts- und Planungssystem die Umsetzung des Leitbilds. Das Charakteristikum der koreanischen Planung - auch die Umsetzung des Leitbilds der Nachhaltigkeit ist langfristige Planung - ist, neben der koreatypischen Verzahnung der zahlreichen Planwerke einerseits die Detailliertheit der Zielvorgaben, die systematische Implementation, die detaillierte Durchführungsplanung und die rechtlich vorgegebene und durchgeführte Planevaluation sowie schließlich die strategische Umsteuerung für den Fall von Änderungen der planungsrelevanten Rahmenbedingungen. Zu erwähnen ist die Dynamisierung der Planung und ihre Flexibilität und die klare Festlegung der Verantwortlichkeiten. Das Vorgehen bei der Planung, die regelmäßige Berichterstattung und die Prüfung durch das Parlament ergeben sich aus den einschlägigen rechtlichen Grundlagen. Zur Umsetzung der Agenda 21 von Rio de Janeiro wurde in der Republik Korea auf nationaler Ebene eine Nationale Agenda 21 erarbeitet und im Jahre 1996 verkündet. Eine wesentliche Rolle für die konkrete Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips spielen die lang- und mittelfristigen Umweltpläne, durch die ein dichtes Netz von Maßnahmen zur Realisierung der nachhaltigen Entwicklung aufgebaut wurde. III Auch die Metropole Seoul hat eine Nachhaltigkeitskonzeption, die "Seoul Agenda 21", erarbeitet und im Jahre 1997 der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie wurde unter Berücksichtigung der Änderungen der Rahmenbedingungen im Jahre 2000 überarbeitet. Die Bemühungen um die Umsetzung des Leitbilds der Nachhaltigkeit sind in der Stadt Seoul weit fortgeschritten. So hat die Metropole Seoul am 20. Mai 1996 die Grundlagensatzung für den Umweltschutz erlassen, um die Einzelheiten eines für die regionale Situation der Stadt effektiven Umweltschutzes festzulegen und um durch Umweltmanagement, durch Partizipation und internationale Kooperation die Stadt zu einer "Umweltschutzstadt" zu machen, in der Menschen und Natur in Symbiose zusammenleben können. Eine bedeutsame Festlegung der Metropole zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung bildet die Umweltcharta vom 5. Juni 1996, die in ihrer Präambel einen tradierten umweltethischen Grundsatz zugrunde legt: "Symbiotische Beziehungen zwischen Natur und Mensch" und damit eines der Grundprinzipien der nachhaltigen Entwicklung festschreibt. Wesentlich ist, dass die Metropole Seoul in ihrem aktuellen Stadtentwicklungsplan von 1997 das Leitbild einer am "Menschen orientierten Stadt" in den Vordergrund gestellt. Alle Zielaussagen der Seouler Planung machen deutlich, dass das Oberziel einer nachhaltigen Entwicklung der Stadt gleichzeitig das Oberziel der Stadtentwicklung, das Ziel der Wirtschaftsentwicklung und der Umweltpolitik ist und dass alles dies zur Erreichung des einheitlichen Zieldreiecks der Nachhaltigkeit dient. Seoul zeigt deutlich den Willen, den Weg einer nachhaltigen Entwicklung zu gehen und hat hierfür auch im Rahmen des Recht die notwendigen satzungsmäßigen Regelungsgrundlagen geschaffen. Andererseits bietet die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung für die Metropole schwer überwindbare Herausforderungen, so insbesondere die Notwendigkeit von Korrekturen früherer Fehlentwicklungen und die Überwindung der Schwelle einer zentralistischen politischen Tradition, welche eine freiwillige selbständige Umweltpolitik erschwert. Zwischen den Programmen und der konkreten Machbarkeit klafft nicht zuletzt mit Rücksicht auf die globalen Trends, die eher in die Richtung einer Deökologisierung gehen, eine Kluft. Doch ist es andererseits nicht ausgeschlossen, dass die Ziele erreicht werden können, wenn das Leitziel "sustainable Stadt" ernsthaft gewollt, energisch verfolgt und in alle Teilpolitiken und Planungsbereiche integriert und umgesetzt wird. Ziel der Veranstaltung ist es, einen Beitrag zur Festigung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten und zur Vertiefung der Beziehungen zwischen den Metropolen zu leisten und einen wechselseitigen Informationsaustausch zum Stand der Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels zu organisieren. Dabei sollen Vertreter der Wirtschaft, der Politik und der Verwaltung beider Seiten zu Wort kommen, um Positionen und Konzepte zu ökonomischen, ökologischen und politischadministrativen Problemen der nachhaltigen Entwicklung auszutauschen. IV Inhaltsverzeichnis Abstract III Verzeichnis der Tabellen IX Verzeichnis der Abkürzungen X Kurzfassung 1 1. 2. 3. 4. 3 3 5 5. 6. Einleitung Allgemeines zur Nachhaltigkeit Das Leitbild der Nachhaltigkeit als Bestandteil der Rechtsordnung Politisch-planerische Umsetzung der Nachhaltigkeit auf der staatlichen Ebene in der Republik Korea Umsetzung des Leitbilds der Nachhaltigkeit in der Metropole Seoul Agenda-Aktivitäten in Berlin 8 11 15 Langfassung 17 1. Nachhaltige Entwicklung 19 1.1 1.2 19 20 Einleitung Das zugrunde gelegte Begriffsverständnis 2. Räumliche Planung und Nachhaltigkeitsprinzip 23 3. Vom Leitbild der Nachhaltigkeit zur nachhaltigen Stadtentwicklung 26 4. Skizze der Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung auf der nationalen Ebene der Republik Korea 29 4.1 29 Das Leitbild der Nachhaltigkeit im koreanischen Recht V 4.2 4.3 4.4 4.1.1 Einleitung 4.1.2 Verfassung und nachhaltige Entwicklung 4.1.3 Das Leitbild der Nachhaltigkeit im Umweltrecht 4.1.4 Nachhaltigkeit im Planungsrecht Die Nationale Agenda 21 der Republik Korea 4.2.1 Einleitung 4.2.2 Skizze des Nationalen Aktionsplans - ausgewählten Sektoren 4.2.2.1 Skizze des Nationalen Aktionsplans im Sektor "Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung" 4.2.2.2 Skizze des Nationalen Aktionsplans im Sektor "Erhaltung der biologischen Vielfalt" 4.2.2.3 Skizze des Nationalen Aktionsplans im Sektor "Informationen für die Entscheidungsfindung" Indikatoren für die Bewertung der Umsetzungsergebnisse der nationalen Agenda 21 Strategische Planung für eine nachhaltige Entwicklung - Umweltplanung, Raumordnung 4.4.1 Einleitung 4.4.2 Medienübergreifende umfassende Umweltplanung in der Republik Korea 4.4.2.1 Einleitung 4.4.2.2 Langfristige umfassende Planung für den Schutz der Umwelt - Umweltleitplanung 4.4.2.2.1 Hintergrund des Umweltleitplans 4.4.2.2.2 Ziele und Strategien der Umweltpolitik in der Umweltleitplanung 4.4.2.3 Mittelfristiger umfassender Plan zur Verbesserung der Umwelt 4.4.2.3.1 Einleitung 4.4.2.3.2 Ziele und Charakteristiken des mittelfristigen umfassenden Plans zur Verbesserung der Umwelt 4.4.2.3.3 Vollzugsgrundlagen des mittelfristigen umfassenden Umweltplans 4.4.3 Langfristplanung für die Gesamtlandesentwicklung 4.4.3.1 Einleitung 4.4.3.2 Grundgedanken und Ziele des Vierten Gesamtplans für die Landesentwicklung (2000-2020) VI 29 29 32 37 39 39 40 40 41 43 45 52 52 53 53 54 54 55 59 59 60 61 63 63 65 4.5 5. 4.4.3.3 Abschließende Bemerkungen zur Gesamtplanung für die Landesentwicklung 4.4.4 Umweltfachplanung - ein Beispiel: Leitplan für den Schutz der natürlichen Umwelt Die politische Verankerung der nachhaltigen Entwicklung - Nationale Deklaration für den Umweltschutz und Seoul-Deklaration über Umweltethik Skizze der raumbezogenen Probleme für die nachhaltigen Entwicklung in der Republik Korea 5.1 5.2 Einführung Bevölkerungsentwicklung und Raumprobleme 5.2.1 Tendenzen der Bevölkerungsentwicklung 5.2.2 Wesentliche Aspekte der Bevölkerungsentwicklung 5.3 Räumliche Entwicklung 5.3.1 Einleitung 5.3.2 Räumliche Entwicklung und Umweltbelastung 5.4 Bemerkungen zur Green Belt Problematik 5. 5 Bemerkungen zur Reform der Vorschriften über die Flächennutzung 5.6 Abschließende Bemerkungen 6. 7. 67 67 69 73 73 73 73 74 76 76 77 80 85 90 Die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung in der kommunalen Ebene in der Republik Korea 92 6.1 6.2 92 93 Vorbemerkungen Lokale Agenden in der Republik Korea Die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung in der Metropole Seoul 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 Einführung Grundlagensatzung für den Umweltschutz der Metropole Seoul Die Umweltcharta der Metropole Seoul (Seoul Umweltcharta) Satzung der Metropole Seoul für den Schutz der natürlichen Umwelt Satzung für die Stadtplanung der Metropole Seoul Stadtplanung und Leitplan für den Umweltschutz der Metropole Seoul VII 96 96 98 100 101 102 103 7.7 Die Lokale Agenda 21 der Metropole Seoul 7.7.1 Aufstellung der "Seoul Agenda 21" 7.7.2 Die "Seoul Agenda 21" - Wesentliche Inhalte 7.7.3 Erarbeitung eines Bewertungssystems für die nachhaltige Entwicklung in Seoul 7.7.4 Bemerkungen zur Realisierungsmöglichkeit einer nachhaltigen Stadtentwicklung 104 104 106 126 130 8. Zentralisation, Selbstverwaltung und Nachhaltigkeit 133 9. Zusammenfassende Bemerkungen zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung in der Republik Korea 136 10. Fazit 139 Glossarium 142 Literaturverzeichnis 150 VIII Verzeichnis der Tabellen Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Indikatoren für die Bewertung der Umstezungsergebnisse der nationalen Agenda 21 47 Sektorale Visionen, Aktionsziele und Umsetzungsziele für das "Grüne Seoul" 109 Indikatoren nach Aktionszielen der Seoul Agenda 21 und Messmethoden 127 IX Verzeichnis der Abkürzungen a. a. O. Abs. APEC Art. am angegebenen Ort Absatz Asia-Pacific Economic Cooperation Artikel BauGB bbl BBodSchG BGBl. BIP BMU Baugesetzbuch barrel Bundes-Bodenschutzgesetz Bundesgesetzblatt Bruttoinlandsprodukt Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) Biochemical Oxygen Demand (Biochemischer Sauerstoffbedarf) Bundestag Bundestagsdrucksache Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschlands Bundeswaldgesetz beziehungsweise BNatSchG BOD BT BT-Drs. BUND BWaldG bzw. ca. CO CO2 COD CSD circa Kohlenmonoxid Kohlendioxid Chemical Oxygen Demand Commission on Sustainable Development (Kommission der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung) db d. h. etc. Dezibel das heißt et cetera X ESSD EU Environmentally Sound and Sustainable Development Europäische Union FAO FCKW f. ff. Fn. Food and Agriculture Organization of the United Nations (Welternährungsorganisation) Flourchlorkohlenwasserstoffe und folgende Seite folgende (Seiten) Fußnote GBl. GDP gem. GEMS GG ggf. GL GLäE GLEG GNP GRID GUP GW Gesetzblatt Gross Domestic Product gemäß Global Environmental Monitoring System Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gegebenenfalls Gesetz zum Schutz der Umwelt bezüglich der Luftreinhaltung Gesetz zum Schutz gegen Lärm und Erschütterungen Gesetz über Gesamtplanung für die Landesentwicklung Gross National Product Global Resource Information Database Grundgesetz für die Umweltpolitik Gesetz zum Schutz der Umwelt bezüglich der Wasserqualität ha Hrsg. Hektar Herausgeber ICLEI International Council for Local Environmental Initiatives (Internationaler Rat für kommunale Umweltinitiativen) International Organization for Standardization (Internationale Normungsorganisation) International Union for the Conservation of Nature and Natural Resources ISO IUCN Kfz kg km km2 Kraftfahrzeug Kilogramm Kilometer Quadratkilometer XI KrW-/AbfG KostUG kW kWh Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) Gesetz über die Kostentragung zur Verbesserung der Umwelt Kilowatt Kilowatthour (Kilowattatunde) l Lkw LNG Liter Lastkraftwagen Liquefied Natural Gas m m2 m3 mg mm Mio. mm Mrd. MSY MVA Meter Quadratmeter Kubikmeter Milligramm Millimeter Million(en) Millimeter Milliarden Maximum Sustainable Yield Müllverbrennungsanlage NatPG NatSchG ng NGO NIABY NIMBY No. NPM Nr. NRO Naturparkgesetz Gesetz zum Schutz der natürlichen Umwelt Nanogramm Non-Governmental Organization Not In Anyone's Back Yard Not In My Back Yard Number New Public Management Nummer Nichtregierungsorganisationen O2 O3 OECD Sauerstoff Ozon Organization for Economic Co-operation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) oben genannt o. g. XII ÖPNV ÖPV Öffentlicher Personennahverkehr Öffentlicher Personenverkehr p. a. pH-Wert PIMFY Pkw ppm per anno (pro Jahr) potential-hydrogenic-Wert Please In My Front Yard Personenkraftwagen parts per million ROG Rz. Raumordnungsgesetz Randziffer S. s. SNA SO2 Seite siehe System of National Accounts Schwefeldioxid t tn TOE Tz. Tonne Tonnen Ton of Oil Equivalent Textziffer u. a. udgl. UN UNCED UNESCO UNO u. s. w. UVP UVPG und anderem und dergleichen United Nations United Nations Conference on Environments and Development (Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung) United Nations Development Programme United Nations Environmental Programme (Umweltprogramm der Vereinten Nationen) United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization United Nations Organization und so weiter Umweltverträglichkeitsprüfung Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vgl. vol. vergleiche volume UNDP UNEP XIII WCED WHO WTO WWF World Commission on Environment and Development World Health Organisation (Weltgesundheitsorganisation) World Trade Organization (Welthandelsorganisation) Worldwide Fund for Nature (vormals World Wildlife Fund) z. B. ZAU Ziff. zum Beispiel Zeitschrift für Angewandte Umweltforschung Ziffer XIV Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Kurzfassung Die Kurzfassung des Readers enthält einige Informationen über die Implikationen der Agenda 21 für die großstädtische Entwicklung in Deutschland und Korea, vornehmlich in Bezug auf die Metropole Seoul. In der Langfassung wird auf die Problematik ausführlicher eingegangen. Yeong Heui Lee 1. Einleitung Mit der vom Koreanisch-Deutschen Zentrum und der Enquete-Kommission "Lokale Agenda 21 / Zukunftsfähiges Berlin" des Abgeordnetenhauses von Berlin organisierten Kooperationsveranstaltung "Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin" soll die seit der Weltkonferenz von Rio de Janeiro verfolgte Umsetzung des Konzepts der "nachhaltigen Entwicklung" im Wege wechselseitigen Informationsaustauschs zwischen Exponenten der Städte Berlin und Seoul über den Agenda-Prozess insgesamt sowie über ausgesuchte politische und wirtschaftliche Einzelthemen der Nachhaltigkeit behandelt und darauf ein Dialog zwischen den Städten aufgebaut werden. Zugleich soll mit dieser Veranstaltung eine Plattform geschaffen werden, um die bisherigen Aktivitäten des Berliner Abgeordnetenhauses bei der Erarbeitung einer Agenda für Berlin öffentlich zu machen und zur Diskussion zu stellen. 2. Allgemeines zur Nachhaltigkeit Das Leitbild der Nachhaltigkeit und die Probleme seiner Verwirklichung sind seit der UN-Konferenz "Umwelt und Entwicklung" in Rio de Janeiro im Juni 19921 in das globalpolitische und nationalstaatliche Interesse gerückt. Seitdem wird das Leitbild von Wirtschaft und Gesellschaft erörtert und von den OECDStaaten auf nationaler und regionaler Ebene - insbesondere auch für die Entwicklung der Metropolen - angestrebt.2 1 2 United Nations: Report of the United Nations conference on Environment and Development, Rio de Janeiro, 3. - 14. June 1992, Vol. 1 Resolutions adopted by the conference, Annex II, Agenda 21, New York 1993. Vgl. u. a.: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Entwurf eines umweltpolitischen Schwerpunktprogramms, Bonn 1998; Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" des 13. Deutschen Bundestages: Konzept Nachhaltigkeit. Vom Leitbild zur Umsetzung. Abschlußbericht, Bonn 1998. Vgl. für die Republik Korea: Regierung der Republik of Korea: National Action Plan for Agenda 21, Seoul 1996; Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Langfristiger umfassender Plan für den Schutz der Umwelt (1996-2005). Environment Vision 21, Seoul 1996; Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Mittelfristiger umfassender Plan zur Verbesserung der Umwelt 1997-2005, Gwacheon 1997; Regierung der Republik Korea: Der Vierte Gesamtlandesentwicklungsplan für die Republik Korea (2000-2020), Seoul 2000. Für die Metropole Seoul: Regierung der Metropole Seoul: Umweltleitplan der Metropole Seoul (1996-2005), Seoul Green Plan 21, Seoul 1996; Regierung der Metropole Seoul: Stadtplanung 3 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Kurzfassung Da bei der Erörterung des Nachhaltigkeitsbegriffs Unsicherheiten bestehen, sind einige Erläuterungen zur Bedeutung des Nachhaltigkeitsprinzips angezeigt. Die gängige und meistakzeptierte Versinnbildlichung des Nachhaltigkeitsprinzips ist das so genannte Zieldreieck der Nachhaltigkeit oder das "DreiSäulen-Modell". Damit soll symbolisiert werden, dass bei der Umsetzung des Leitbilds der Nachhaltigkeit gleichrangig ökonomische, ökologische und soziale Belange zu verwirklichen sind. Der Begriff "nachhaltige Entwicklung" wurde durch die von der International Union for the Conservation of Nature im Jahre 1980 veröffentlichten "World Conservation Strategie" und danach durch den 1987 erschienenen sog. Brundtland-Bericht der World Commission on Environment and Development geprägt, dessen Definition als Standard betrachtet werden kann: "Sustainable development is development that meets the needs of present generations without compromising the ability of future generations to meet their own needs".3 Kernbestandteile dieses Nachhaltigkeitsverständnisses sind die intergenerative Gleichheit, die intergenerative Gerechtigkeit und die internationale Gerechtigkeit. Die Entwicklung der Städte und insbesondere der Metropolen - bildet für die Umsetzung des Leitbilds der nachhaltigen Entwicklung einen wichtigen und notwendigen, nach verbreiteter Auffassung sogar essentiellen, Handlungsrahmen. Uneinigkeit besteht in der Diskussion über die nachhaltige Stadtentwicklung über die prioritären Handlungsfelder. Häufig wird als das wesentliche Thema die Problematik der Stadt-Umland-Beziehungen bezeichnet. Als weitere wichtige Probleme der Nachhaltigkeit im Rahmen der urbanen Entwicklung werden die Beendigung der anhaltenden Zersiedlung des Stadtraumes, die Be- 3 der Stadt Seoul (1394-2011), Seoul 1997; Regierung der Metropole Seoul / Arbeitskommission für die Seoul Agenda 21, Seoul Agenda 21, Seoul 1997; Regierung der Metropole Seoul / Bürgerkommission für das Grüne Seoul, Seoul Agenda 21, Seoul 2000. Die Verfasserin schlägt dazu die folgende Definition vor: "Nachhaltige Entwicklung ist die Aufrechterhaltung des Wachstums innerhalb der Tragfähigkeitsgrenzen des Ökosystems, um die materiellen und immateriellen Bedürfnisse gegenwärtiger und zukünftiger Generationen in einer Art und Weise zu befriedigen, dass eine dauerhafte Harmonie und ein symbiotisches Zusammenleben zwischen der menschlichen Gesellschaft und der Natur erreicht wird. Nachhaltige Entwicklung zielt auf eine dauerhafte, gedeihliche, harmonische und damit zukunftsfähige Entwicklung von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft ab. Eine wesentliche Grundlage ist die Achtung und der Respekt der Menschen gegenüber und vor der Natur und ihren Gesetzmäßigkeiten." Vgl. dazu Lee, Y. H.: Nachhaltige Entwicklung. Nachhaltigkeit, räumliche Entwicklung, Umwelt- und Bodenschutz, Technische Universität Berlin, Publikationen, Berlin 2000, S. 64 f. 4 Yeong Heui Lee herrschung des Wachstums des Verkehrs sowie der Umweltbelastung betrachtet. 3. Das Leitbild der Nachhaltigkeit als Bestandteil der Rechtsordnung Das Leitbild der Nachhaltigkeit ist nicht nur Gegenstand politischer Aktivitäten, sondern auch Bestandteil der Rechtsordnungen Koreas und Deutschlands. In beiden Staaten ist das Leitbild verfassungsrechtlich verankert und vor allem in das Umwelt- und Planungsrecht transformiert worden. In Deutschland wird verbreitet die Meinung vertreten, dass wesentliche Bestandteile des Leitbilds der Nachhaltigkeit verfassungsrechtlich durch Art. 20a GG abgesichert sind, während die ökonomischen und sozialen Dimensionen der Nachhaltigkeit als Bestandteile des Rechtsstaatsprinzips betrachtet werden.4 Was das deutsche Umweltrecht anbelangt, findet sich das Nachhaltigkeitsprinzip im Bundes-Bodenschutzgesetz. Weitere Rechtsgebiete, in denen das Leitbild Erwähnung findet, sind das Waldrecht, das Naturschutzrecht und das Abfallrecht. Die Verankerung im Planungsrecht ist durch die BauROG-Novelle erfolgt, mit der das Nachhaltigkeitsprinzip zum Leitprinzip der räumlichen Planung erhoben worden ist. Auch für die Verankerung des Nachhaltigkeitsgebots im koreanischen Recht ist die Grundrechtsverbürgung des Umweltschutzes in Art. 35 der koreanischen Verfassung 5 wesentlich. Die Verfassungsnorm wird dahin interpretiert, dass der Staat durch diese in die Pflicht genommen sei, eine intakte Umwelt zu erhalten und ggf. wiederherzustellen.6 Eine umfassende Integration aller Maß4 5 6 Die Staatszielbestimmung Umweltschutz führt nach verbreiteter Meinung in Deutschland zu einer gleichrangigen Belangqualität der natürlichen Lebensgrundlagen. Vgl. Kloepfer, M.: in: Bonner Kommentar zu Art. 20a GG; Dolzer, R., Vogel, K., in: Bonner Kommentar 1999, S. 36. Art. 35 der geltenden koreanischen Verfassung erhielt folgenden Wortlaut: (1) Alle Bürger haben das Recht auf Leben in einer gesunden und lebenswerten Umwelt. Staat und Bürger sind verpflichtet, hierfür die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen. (2) Inhalt und Verwirklichung dieses Umweltgrundrechts werden durch die Gesetze bestimmt. (3) Der Staat muss sich durch seine Politik der Siedlungsentwicklung etc. um eine Entwicklung bemühen, die allen Bürgern zu einer gedeihlichen Lebenssituation verhilft. Kwon, N. S.: Grundtheorie der Verfassung, Seoul 2000, S. 645 f.; Choi, S. H.: Umweltgrundrecht, Seoul 1998, S. 231; Huh, Y.: Theorie der koreanischen Verfassung, Seoul 1999, S. 422. 5 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Kurzfassung nahmen zum Schutz des Menschen vor Umweltbelastungen soll gewährleistet sein.7 Art. 35 Abs. 1 der Verfassung hat ferner die Bedeutung, dass die Gesamtbevölkerung durch Änderung ihres Verhaltens die natürliche Umwelt schützen soll. Der Verfassungsnorm wird in der Literatur der Sinn unterlegt, dass die Umweltschutzverbürgung nicht nur die gegenwärtig lebende Generation betrifft, sondern auch einen Verfassungsschutz für die künftigen Generationen impliziert8. Das Leitbild der Nachhaltigkeit ist in der Republik Korea auch in das Umweltrecht aufgenommen worden, beispielsweise in das Grundgesetz für die Umweltpolitik (GUP) vom 19909, insbesondere durch die 1999er Novellierung des Gesetzes. So enthält § 2 GUP den Grundgedanken: "Die Schaffung einer lebenswerten Umwelt durch qualitative Verbesserung und Erhaltung der Umwelt und damit Erhaltung der Harmonisierung und Ausgleich von Mensch und Umwelt sind notwendige Elemente für die Gesundheit der Bevölkerung und den Genuss des kulturellen Lebens, ferner für die Erhaltung des Landes und die dauerhafte Entwicklung des Staates. Unter Berücksichtigung dessen haben Staat und kommunale Selbstverwaltung, Unternehmen und Bevölkerung sich darum zu bemühen, die Umwelt in einem intakten Zustand zu erhalten und sie zu entwickeln und bei jeglicher Nutzung der Umwelt die Belange des Umweltschutzes vorrangig zu berücksichtigen sowie gemeinsame Bemühungen zur Vorsorge gegenüber den globalen Umweltgefährdungen zu unternehmen. Dadurch soll der Grundgedanke des Gesetzes verwirklicht werden, dass der heutigen Bevölkerung die Gunst der Umwelt zugute kommt und dies gleichzeitig auch den künftigen Generationen möglich bleibt." Die Grundsatzbestimmung reflektiert den Geist der Agenda 21: Ecologically sound and sustainable development sowie die Prinzipien der intergenerationellen Gerechtigkeit (principle of intergenerational equity)10. 7 Ku, Y. Ch.: Kommentar zum Grundgesetz für die Umweltpolitik, in: Environmental Law Review, Band 10, Seoul 1988, S. 153 ff. 8 Huh, Y., Theorie, 1999, a. a. O., S. 419 ff. 9 Grundgesetz für die Umweltpolitik (GUP) vom 1. 8. 1990, Gesetz Nr. 4257, zuletzt geändert am 31. 12. 1999, Gesetz Nr. 6097. Das koreanische Grundgesetz für die Umweltpolitik hat für den Umweltschutz grundlegende Bedeutung. Es zeichnet sich durch die Verankerung der wesentlichen Intentionen des Umweltschutzes, auch des Nachhaltigkeitsprinzips, in den Zielbestimmungen, durch Harmonisierung medialer Regelungen und die Verankerung eines medienübergreifenden Instrumentariums aus. 10 Lee, Y. H.: Der Umgang mit der Natur. Das Gesellschafts-Umwelt-Verhältnis aus der Sicht der ostasiatischen Kulturen unter besonderer Berücksichtigung der Republik Korea, Schriftenreihe der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft für Gesellschaft, Umwelt 6 Yeong Heui Lee Von Bedeutung für die Umsetzung des Nachhaltigkeitsgebots ist in Korea vor allem das Planungsrecht. Das grundlegende Gesetz für die räumliche Planung ist das Gesetz über die Gesamtplanung für die Landesentwicklung (GLEG)11. Nach § 1 GLEG sind die natürlichen Gegebenheiten des Landes umfassend zu nutzen, zu entwickeln und zu bewahren, um einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der industriellen Entwicklung und der Entwicklung der sozialen Umwelt zu erreichen. Ein wichtiges Gesetzesvorhaben zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsgebots ist der Entwurf eines Grundlagengesetzes für das Land. Zweck dieses Gesetzes ist es, Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen. Das Land soll durch Harmonisierung zwischen Entwicklung und Umweltschutz gleichgewichtig entwickelt werden. 12 Das geltende Gesetz über die Gesamtplanung der Landesentwicklung wird durch das neue Grundlagengesetz für das Land ersetzt. Das Nachhaltigkeitsgebot ist weiterhin Bestandteil einer Reihe koreanischer Einzelgesetze. Zu diesen gehört das Gesetz über die Kostentragung zur Verbesserung der Umwelt13, das Gesetz zum Schutz der natürlichen Umwelt14 und das Naturparkgesetz 15 . Auch ist das Nachhaltigkeitsgebot durch eine und Siedlung der Technischen Universität Berlin, Band 9, Technische Universität Berlin Publikationen, Berlin 1999; Lee, Y. H.: Problematik der zukünftigen Entwicklung von Kulturlandschaften aus der Sichtweise der ostasiatischen Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Republik Korea, Papers der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft für Gesellschaft, Umwelt und Siedlung der Technischen Universität Berlin, Nr. 1 / 1998, Berlin 1998; Lee, S. D., Lee, Ch. H.: Umweltrecht, Seoul 1999, S. 98 ff. Dazu vertritt Ryu (Rhu, J. T.: Umweltrecht, Seoul 2000, S. 277) die kritische Auffassung, dass solche deklarativen Bestimmungen für den Umwelt- und Nachweltschutz keine wesentlichen Effekte habe. Seiner Meinung nach wäre es besser, diese Inhalte zu konkretisieren oder durch andere konkretere Bestimmungen zu ersetzen, da nach wie vor in der Praxis eine entwicklungsprioritäre Politik verfolgt würde. 11 Gesetz über die Gesamtplanung für die Landesentwicklung (GLEG) vom 14. 10. 1963, Gesetz Nr. 1415, zuletzt geändert am 22. 05. 1999, Gesetz Nr. 59826. 12 Im Einzelnen vgl. Amtsblatt vom 17. 10. 2000, Nr. 14629; Choi, J. K.: Konzeption des Grundlagengesetzes für das Land, in: Planning and Policy, Korea Research Institute for Human Settlements (Hrsg.), 2000/12, S. 50 ff. 13 Gesetz über die Kostentragung zur Verbesserung der Umwelt vom 31. 12. 1991, Gesetz Nr. 4493, zuletzt geändert am 08. 2. 1999, Gesetz Nr. 5914. § 1 des Gesetzes über die Kostentragung zur Verbesserung der Umwelt (KostUG) hat das Leitbild der Nachhaltigkeit in die Gesetzesziele aufgenommen und die nachhaltige Entwicklung in ihrer ökologischen Dimension instrumentiert. Das Gesetz bezweckt, einer dauerhaften Entwicklung und der Entwicklung einer lebenswerten Umwelt zu dienen. Wegen der Einzelheiten vgl. Lee, Y. H.: Strategische Planung für eine nachhaltige Entwicklung in der Republik Korea, in: Jänicke, M., Jörgen, H. (Hrsg.): Umweltplanung im internationalen Vergleich. Strategien der Nachhaltigkeit, Berlin, Heidelberg, New York 2000, S. 69 ff.; Lee, Y. H.: Bodenschutz in der Republik Korea, in: Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin (Hrsg.), 7 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Kurzfassung Naturparkgesetz15. Auch ist das Nachhaltigkeitsgebot durch eine Novelle zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aus dem Jahre 199916 (um eine gesunde und nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten) Zweckbestimmung des Gesetzes geworden. Auch ist das Nachhaltigkeitsgebot in das Stadtplanungsgesetz aufgenommen worden17. 4. Politisch-planerische Umsetzung der Nachhaltigkeit auf der staatlichen Ebene in der Republik Korea Während eine rechtliche Umsetzung des Nachhaltigkeitsgebots für die planerische Entwicklung in Deutschland nur durch das Raumordnungsgesetz möglich ist, begünstigt das koreanische Planungssystem die Umsetzung des Leitbilds für die Gesamtentwicklung des Staates. Die koreanische Planung ist gekennzeichnet durch eng die miteinander verbundenen Planungssysteme, insbesondere die Umweltleitplanung auf der Grundlage des Grundgesetzes für die 14 15 16 17 Symposium: Bodenschutz - Steuerungsfunktionen von Recht, Politik, Planung und Information, Berlin 2000, S. 148 ff. Gesetz zum Schutz der natürlichen Umwelt vom 31. 12. 1991 (NatSchG), Gesetz Nr. 4492, geändert (Gesamtnovellierung) am 28. 8. 1997, Gesetz Nr. 5392, zuletzt geändert am 24. 5. 1999, Gesetz Nr. 5982. Das 1997 gesamtnovellierte koreanische Naturschutzgesetz hat das Leitbild der Nachhaltigkeit vor allem in die Grundsätzebestimmung des § 3 aufgenommen. Danach ist die Natur als Gut der gesamten Bevölkerung im öffentlichen Interesse in intaktem Zustand zu erhalten, damit sie von den gegenwärtigen und künftigen Generationen nachhaltig genutzt werden kann (Ziffer 1). Naturparkgesetz (NatPG) vom 04. 1. 1980 Gesetz Nr. 3243, zuletzt geändert am 08. 02. 12. 1999. Das Nachhaltigkeitsgebot ist in das Naturparkgesetz (NatPG) vom 1980 durch die Novelle von 1995 aufgenommen worden. Das Naturparkgesetz hat nach § 1 NatPG den Zweck, durch Maßnahmen der Designation und Vorkehrungen zur Erhaltung, Nutzung und Pflege der Naturparke natürliche Ökosysteme und Standorte der Naturlandschaft zu schützen und deren nachhaltige Nutzung zu gewährleisten zur Förderung der Gesundheit, von Gelegenheiten für Freizeit und Erholung sowie des Wohlbefindens der Bevölkerung. Nach § 2 Abs. 1 NatPG sind Naturparks Nationalparks, Provinzialparks und Kreisparks. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Umwelt, den Verkehr und zur Bewertung natürlicher Katastrophen u.s.w. vom 31. 12. 1999, Gesetz Nr. 6095. Stadtplanungsgesetz vom 20. 1. 1962, Gesetz Nr. 2291, Gesamtnovellierung vom 19. 1. 1971, Gesetz Nr. 2291, zuletzt geändert am 28. 01. 2000, Gesetz Nr. 6243. Das Stadtplanungsgesetz wurde 28. 01. 2000 gesamtnovelliert. Dabei wurde das Nachhaltigkeitsprinzip in § 2 (Grundgedanken der Stadtplanung) aufgenommen. Nach § 2 Abs. 2 des Stadtplanungsgesetzes haben sich Staat, kommunale Selbstverwaltung und Bürger gemeinsam darum zu bemühen, die Städte umweltfreundlich, gesund und nachhaltig zu entwickeln. 8 Yeong Heui Lee Umweltpolitik, die sich auch durch die Integration der Leitvorstellungen der Agenda 21 auszeichnet sowie durch die seit Jahrzehnten installierte gesamtstaatliche Entwicklungsplanung. Diese Gesamtplanung für die Landesentwicklung ist zudem in der Verfassung, und zwar in Art. 120 Abs. 218, ausdrücklich verankert und richtet sich nach dem Gesetz über die Gesamtplanung für die Landesentwicklung. Wesentliche Essentials der Planung sind: Realisierung des Kooperationsprinzips (inneradministrative Kooperation, Beteiligung der Vertreter öffentlicher Belange und Bürgerbeteiligung), Orientierung an normativ verankerten Leitzielen, Gegenstromprinzip, Differenzierung in Bezug auf Planungsebenen und zeiträume, Herunterbrechen der Ziele in mehrere planerische Konkretisierungsstufen und konsequente Operationalisierung der Ziele auf der unteren Konkretisierungsebene. Alle dies und die explizite Einbindung von mit der operationalen Ebene verbundenen Finanzierungsfestlegungen gewährleisten die Vollzugsorientierung. Die Republik nutzt für die strategische Umweltplanung und nunmehr für die Nachhaltigkeitsplanung ihre langjährigen Erfahrungen mit der Erarbeitung und konsequenten Implementation der Wirtschaftsplanung. In der Charakteristik der südkoreanischen Planung liegt also ihre Eignung für die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung und zugleich zur Steuerung des Verhaltens der Akteure. Die Langfristigkeit der südkoreanischen Planung und der Ausbau der hierfür erforderlichen und geeigneten methodischen Instrumente war eines der Erfolgskriterien für den wirtschaftlichen Aufschwung und wird auch in der Zukunft die Problemlösungsfähigkeit hinsichtlich der anstehenden Zukunftsprobleme (Wirtschaftsentwicklung, technologische Innovation, ökologische Modernisierung, Stärkung der Position der Republik in der zukünftigen globalen Entwicklung) gewährleisten. Langfristige Planung in der Republik leidet nicht unter ideologischen Vorbelastungen, wie dies möglicherweise noch in Deutschland der Fall ist. Planung ist vielmehr ein bewährtes und von den Akteuren akzeptiertes hilfreiches Instrument des Aufbaus und der Entwicklung eines sich effektiv entwickelnden Gemeinwesens, welches das Nachhaltigkeitsprinzip verwirklichen und seine Zukunftsprobleme lösen will. 18 Nach Art. 120 Abs. 2 der Verfassung stehen das Land und seine Ressourcen unter dem Schutz des Staates und sehen für ihre gleichgewichtige Entwicklung und optimale Nutzung die umfassende Planung vor (Verfassung vom 29. 10. 1987, 9. Änderung). Die systematische Landesentwicklung ist Verfassungsgebot. Das gilt insbesondere seit der 9. Änderung der Verfassung vom 27. Dezember 1987 (Vgl. Kim, E. W.: Land und Verfassung, in: Land und Aufbau, Dezember 1987, Seoul 1987, S. 38 ff.). 9 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Kurzfassung Zur Umsetzung der Agenda 21 von Rio wurde in der Republik Korea auf nationaler Ebene eine Nationale Agenda 21 erarbeitet und bereits im Jahre 1996 verkündet19. Eine wesentliche Rolle für die konkrete Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips spielen die lang- und mittelfristigen Umweltpläne20, durch die ein dichtes Netz von Maßnahmen zur Realisierung der nachhaltigen Entwicklung aufgebaut wird. Die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung zeigt deutlich vor allem der Vierte Gesamtlandesentwicklungsplan für die Republik Korea (2000-2020). Im Dritten Gesamtplan für die Landesentwicklung (1992-2001) und Vierten Gesamtplan für die Landesentwicklung (2000-2020)21 - und in zahlreichen Regionalentwicklungsplänen sind konkrete Strategien zur Umsetzung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung enthalten. Der Vierte Gesamtplan für die Landesentwicklung (2000-2020) legt als eines von vier grundlegenden Zielen fest, ein mit der Natur harmonisierte "Grünes Land" zu schaffen: Durch Erzielung der Integration zwischen Entwicklung und Umwelt in allen Bereichen der Landesentwicklungsplanung soll die nachhaltige Entwicklung des Landes erreicht und der Erhöhung der Lebensqualität gedient werden.22 19 Regierung der Republik von Korea: National Action Plan for Agenda 21, Seoul 1996. Die nationale Agenda 21 Koreas besteht aus 40 Kapiteln einschließlich einer Präambel, die spiegelbildlich den Kapiteln der Agenda 21 von Rio entsprechen. Der Aktionsplan bekräftigt den Willen der Republik, die Volkswirtschaft und die Sozialpolitik der Republik in Übereinstimmung mit dem Leitbild sustainable development zu bringen und eine dementsprechende Reorientierung herbeizuführen. 20 Vgl. bezüglich der Einzelheiten: vgl. Lee, Y. H.: Strategische Planung für eine nachhaltige Entwicklung in der Republik Korea, in: Jänicke, M., Jörgen, H. (Hrsg.): Umweltplanung im internationalen Vergleich. Strategien der Nachhaltigkeit, Berlin, Heidelberg, New York 2000, S. 69 ff.; Lee, Y. H.: Bodenschutz in der Republik Korea, in: Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin (Hrsg.), Symposium: Bodenschutz - Steuerungsfunktionen von Recht, Politik, Planung und Information, Berlin 2000, S. 148 ff. 21 Vgl.: Regierung der Republik Korea: Der Vierte Gesamtlandesentwicklungsplan für die Republik Korea (2000-2020), Seoul 2000. 22 Regierung der Republik Korea: Der Vierte Gesamtlandesentwicklungsplan für die Republik Korea (2000-2020), Seoul 2000, S. 7. 10 Yeong Heui Lee 5. Umsetzung des Leitbilds der Nachhaltigkeit in der Metropole Seoul In der Republik Korea ist nicht nur auf staatlicher Ebene die Nationale Agenda 21 erarbeitet und verkündet worden. In gleicher Weise hat auch die Metropole Seoul die "Seoul Agenda 21"23 erarbeitet und anlässlich des Weltumwelttages im Jahre 1997 verkündet. Diese zeichnet sich durch einen hohen Operationalisierungsgrad aus. Sie gliedert sich in die Schwerpunktbereiche Luft, Wasser, Abfälle, Ökosystem, Verkehr, Stadtplanung, Wohlfahrt und Kultur. Leitbild ist das "Grüne Seoul" und die "Visionen für das Grüne Seoul im 21. Jahrhundert", gegliedert in acht Schwerpunkte, in wörtlicher Übersetzung sind: 1. Luft: Seoul, eine Stadt, die eine Luftqualität hat, die es den Bürgern möglich macht, so viel reine und saubere Luft zu atmen, wie sie möchten. 2. Wasser: Seoul, eine Stadt, die eine Wasserqualität hat, die es allen Kindern möglich macht, beliebig oft im Wasser zu spielen, ohne dadurch Gesundheitsgefahren ausgesetzt zu sein. 3. Abfallwesen: Seoul, eine Stadt, die eine Abfallwirtschaft hat, welche das Abfallaufkommen minimiert und die Wiedernutzung eines möglichst großen Teils der Abfälle ermöglicht. 4. Ökosystem: Seoul, eine Stadt, die eine ökologische Situation hat, die es möglich macht, dass Wildpflanzen und -tiere wieder in das Stadtgebiet zurückkehren. 5. Wohlfahrt: Seoul, eine Stadt, die eine offene Gesellschaft mit Menschen hat, die wieder bereit sind, mit ihren Mitmenschen den Wohlstand zu teilen. 6 Kultur: Seoul, eine Stadt, die eine kulturelle Szenerie hat, die den Atem von Geschichte und Natur spüren lässt und in der das kulturelle Leben blüht und gedeiht. 23 Regierung der Metropole Seoul / Bürgerkommission für das Grüne Seoul: Seoul Agenda 21, Seoul 1997. Die Bürgerkommission für das Grüne Seoul wurde durch die Satzung zur Errichtung und für die Tätigkeiten der Bürgerkommission für das Grüne Seoul am 22. 11. 1995 gegründet. Die wesentlichen Aufgaben dieser Kommission sind die Erarbeitung der Seoul Agenda 21 und ihre Verwirklichung, die Durchführung von Partizipationsprojekten im Rahmen der Stadtumweltpolitik, die Beratung und Bewertung der Umsetzung der Nachhaltigkeit in der Stadtpolitik sowie die Veröffentlichung von dem Umweltschutz betreffenden Erklärungen und Informationen. 11 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Kurzfassung 7. Stadtplanung: Seoul, eine Stadt, die eine Planungskultur hat, in der die Bürger bei der Planung einer angenehmen und lebenswerten Stadt zusammenwirken. 8. Verkehr: Seoul, eine Stadt, die eine Straßensituation hat, bei der sich jeder nach Belieben im Freien ergehen kann und die eine Verkehrssituation hat, bei der jeder gerne öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nimmt. Die Seoul Agenda 21 und ihre 8 Schwerpunktbereiche haben die gleiche Struktur. Einerseits werden die Prozesse des Agenda-Settings dargestellt, ferner werden die Einzelziele und Aktionspläne zur Zielerreichung herausgestellt und schließlich die Umsetzungsstrategien. Typisch für die Seoul Agenda ist ihre detaillierte Ausdifferenzierung und Konkretisierung. Alle 8 Schwerpunktbereiche sind also gleichartig strukturiert und enthalten jeweils: - Problembeschreibungen zu den Sektoren unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung der Metropole im 21. Jahrhundert und die Leitziele, die zwischen Einwohnern, Stadtverwaltung und Unternehmen konsensual festgelegt wurden, die im 21. Jahrhundert gelten sollen. Diese dienen gleichzeitig als Grundlage für die Einzelziele und die dementsprechenden Aktionspläne für alle Akteursgruppen; - Aktionsziele zu den einzelnen Schwerpunktbereichen und zwar insgesamt 30 an der Zahl; - Beschreibung der Probleme, die mit der Realisierung der Aktionsziele zusammenhängen; - Zielhorizonte, aufgegliedert in kurzfristige (bis 2000), mittelfristige (bis 2002) und langfristige (bis 2007) Ziele; - Festlegung operationalisierter Umsetzungsziele mit Zielhorizonten; - Aktionspläne (insgesamt 426 an der Zahl), die von den Beteiligten, von Bürgern, Unternehmen und der Stadtverwaltung, ggf. auch von der Zentralregierung umgesetzt werden müssen. Die "Seoul Agenda 21" vom 1997 wurde unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Änderungen der Rahmenbedingungen im Jahre 2000 überarbeitet. Allerdings erfolgte dabei keine Änderung der Gesamtkonzeption, sondern Aktualisierungen innerhalb der konkreten operationalisierten Zieldimensionen, da ei- 12 Yeong Heui Lee nerseits schon seinerzeit aufgestellte Ziele erreicht und andererseits strategische Kursänderungen notwendig geworden waren.24 Die Bemühungen um die Umsetzung des Leitbildes der Nachhaltigkeit sind in der Stadt Seoul weit fortgeschritten. So hat die Metropole Seoul am 20. Mai 1996 die Grundlagensatzung für den Umweltschutz der Metropole erlassen25, um die Einzelheiten eines für die regionale Situation der Stadt effektiven Umweltschutzes festzulegen und um durch Umweltmanagement, durch Partizipation und internationale Kooperation die Stadt zu einer "Umweltschutzstadt" zu entwickeln, in der Menschen und Natur symbiotisch zusammenleben können.26 Eine wichtige Festlegung der Metropole Seoul zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung bildet die Umweltcharta vom 5. Juni 1996. Sie erhält ihre Bedeutung dadurch, dass sie den Willen der städtischen Akteure dokumentiert, ein umweltverträgliches gesundes und nachhaltiges Seoul zu schaffen, ferner dass alle Einwohner an der Erhaltung und Schaffung einer Umwelt, in der sie mit der Natur in Symbiose leben können, beteiligt sein sollen. Die Charta legt ihrer Präambel einen traditionellen umweltethischen Grundsatz zugrunde: "Symbiotische Beziehungen zwischen Natur und Mensch" und schreibt damit eines der Grundprinzipien der nachhaltigen Entwicklung fest.27 24 Vgl. Regierung der Metropole Seoul / Bürgerkommission für das Grüne Seoul: Seoul Agenda 21. Aufbau eines grünen Seouls im 21. Jahrhundert, Seoul 2000, S. 10 ff.; Regierung der Metropole Seoul: Weißbuch für die Politik der Metropole Seoul, Seoul 2000, S. 243 ff. 25 Grundlagensatzung für den Umweltschutz der Metropole Seoul vom 20. 05. 1996, Satzung Nr. 3301. 26 Regierung der Metropole Seoul: Umwelt in der Metropole Seoul - Umwelt-Weißbuch 1997, Seoul 1997. Die grundsätzlichen Zwecke der Grundlagensatzung für den Umweltschutz der Metropole Seoul sind unter anderem: - Gewährleistung einer zukunftsgerichteten Umweltpolitik, um eine auf das 21. Jahrhundert gerichtete nachhaltige ökologische Stadtentwicklung zu verwirklichen und eine Harmonisierung zwischen Umweltschutz und Entwicklung anzustreben. - Konzipierung einer eigenständigen umweltpolitischen Modellkonzeption. - Überwindung der gegenwärtigen Einstellung, derzufolge Entwicklung und Umweltschutz als gegensätzliche Bereiche gesehen werden. - Verstärkung der Partizipation in der Umweltpolitik. Eingehend: vgl. Lee, Y. H., Umgang mit der Natur, 1999, a. a. O., S. 160 ff. 27 Um dieses Leitbild in die Wirklichkeit umzusetzen, sollen unter anderem folgende Ziele von der Stadt und ihren Einwohnern angestrebt werden: - qualitative Erhöhung der Lebensqualität der Einwohner und die Sicherung einer lebenswerten Umweltqualität als prioritärstes Ziel, - verstärkte Umsetzung des Vorsorgeprinzips, - Vorrangige Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Planung. 13 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Kurzfassung Wesentlich ist weiterhin, dass die Metropole Seoul die nachhaltige Stadtentwicklung auch in ihrer Entwicklungsplanung umsetzt. So hat die Metropole in ihrem aktuellen Stadtentwicklungsplan von 1997 (Planungszeitraum 19972011)28 das Leitbild einer am "Menschen orientierten Stadt, in der die Menschen gerne leben", als Leitbild festgeschrieben.29 Eine wichtige Aussage zur Umsetzung des Leitbildes der Nachhaltigkeit enthält auch der nach § 11 der Grundlagensatzung für den Umweltschutz aufgestellte langfristige umfassende Plan für den Umweltschutz (1996-2005). Das Leitziel auch dieses Plans ist die Entwicklung der Metropole Seoul zu einer Stadt, in der Natur und Menschen harmonisch koexistieren. Durch die Harmonisierung von weiterer Entwicklung und Erhaltung der Natur strebt Seoul den Aufbau einer "nachhaltigen Stadt" an.30 Insgesamt zeigen die programmatischen Erklärungen der Metropole, dass nicht nur auf staatlicher Ebene Pläne und Programme mit Nachhaltigkeitszielen formuliert werden, sondern auch auf regionaler Ebene. Die Zielaussagen machen deutlich, dass das Oberziel einer nachhaltigen Entwicklung der Stadt gleichzeitig das Oberziel der Stadtentwicklung, das Ziel der Wirtschaftsentwicklung31 und der Umweltpolitik ist und dass alles dies zur Realisierung des einheitlichen Zieldreiecks der Nachhaltigkeit dient. Auf der Bezirksebene der Metropole sind in fast allen Bezirke Bezirks-Agenden erarbeitet, verkündet und darin enthaltene Aktionsziele und konkrete Aktionspläne für Akteursgruppen festgelegt worden. 28 Nach der seinerzeitigen Fassung des § 10 b des Stadtplanungsgesetzes (seit der Gesamtnovellierung vom 28. 1. 2000: nach den §§ 6 ff.) haben die Leiter der Städte alle 20 Jahre langfristige Masterpläne für die Stadtentwicklung aufzustellen, die Richtlinien für die langfristige Stadtentwicklung enthalten und die Grundlage der Flächennutzungsplanung bilden. 29 Regierung der Metropole Seoul: Stadtplanung der Stadt Seoul (1394-2011), Seoul 1997, S. 52. 30 Der Plan hat 5 Grundprinzipien: - Vorsorgeprinzip, das Umweltzerstörung im voraus verhindern oder vermeiden soll; - Harmonie- und Integrationsprinzip für ein effektives Management in Harmonie mit der Umwelt, insbesondere in den mit der Stadtplanung, dem Verkehr und der Energie etc. eng zusammenhängenden Bereichen; - Verursacherprinzip, demzufolge der Verursacher von Umweltzerstörungen oder kontaminationen für die Kostentragung verantwortlich ist, - Örtlichkeitsprinzip, demzufolge Belastungen und deren Bekämpfung innerhalb der Region stattfinden soll; - Informationsöffnungs- und Partizipationsprinzip. 31 Besondere Interessenbereiche Seouls sind innovative, kreative, emissionsarme, nachhaltigkeitsgerechte und der städtischen Struktur angepasste Unternehmen. 14 Yeong Heui Lee 6. Agenda-Aktivitäten in Berlin Das Leitbild der Nachhaltigkeit ist durch seine verfassungsmäßige Verankerung auch in Deutschland ein verbindliches Leitbild der Politik32. In gleicher Weise ist das Nachhaltigkeitsziel auch für das Land Berlin Leitgrundsatz. Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte den Senat bereits in der vorherigen, der 13. Legislaturperiode, aufgefordert, eine lokale Agenda zu erarbeiten. Der Senat ist dem gefolgt und hat dem Abgeordnetenhaus im Juni 1999 einen Bericht über den Stand der Arbeiten vorgelegt33. Eine Enquête-Kommission "Lokale Agenda 21 / Zukunftsfähiges Berlin" ist in der gerade abgelaufenen Legislaturperiode am 13. Juli 2000 vom Abgeordnetenhaus eingesetzt und damit beauftragt worden, parlamentarische Entscheidungen zur Erarbeitung und Umsetzung einer gesamtstädtischen Lokalen Agenda 21 Berlin vorzubereiten. Die Kommission sollte "wesentlich dazu beizutragen, eine öffentliche Debatte über konkrete mittel- und langfristig zu verwirklichende Umweltziele zu führen, die unmittelbar die Qualität der Lebensund Nutzungsräume der Stadt verbessern." Geplant war die Entwicklung des Konzepts für die Berlin Agenda 21 bis zum 31. 12. 2003. Freilich konnten die Arbeiten an dem langfristigen Zukunftsprogramm für Berlin wegen der politischen Ereignisse in der abgelaufenen Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden und werden daher in der nächsten Legislaturperiode aller Voraussicht nach fortgesetzt. Der Senat von Berlin hat am 17. 10. 2000 die organisatorischen Grundlagen zur Erarbeitung einer gesamtstädtischen Lokalen Agenda 21 beschlossen. Danach wird die Erstellung der Agenda auf Senatsebene durch das Agenda-Büro bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung organisiert. Dieses Agenda-Büro hat die Aufgabe, den Agendaprozess in der Stadt zu koordinieren und inhaltlich zu fördern. Das Agenda-Büro ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angesiedelt. Auf der parlamentarischen Ebene unterstützt das Agenda-Büro die Arbeit der Enquête-Kommission "Lokale Agenda 21 / Zukunftsfä- 32 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Umwelt 1994 - Politik für eine nachhaltige, umweltgerechte Entwicklung, Bonn August 1994; Bundestagsdrucksache 12/8451; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland, Bonn 1997. 33 Drs. 13/3893. 15 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Kurzfassung higes Berlin" und koordiniert die Arbeitsgruppe der für Agenda-Angelegenheiten zuständigen Beauftragten der Senatsverwaltung34. 34 Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist durch Senatsbeschluss vom 16. 12. 1997 damit beauftragt, für Berlin die gesamtstädtischen Fragen einer nachhaltigen Entwicklung und Zukunftsbeständigkeit federführend zu koordinieren. Es wurde die Arbeitsgruppe der Agenda-21-Beauftragten gegründet, die sich aus Vertretern aller Senatsressorts und der Senatskanzlei zusammensetzt. Nach dem Beschluss des Senats vom 17. 10. 2000 konzentriert sich die Arbeitsgruppe schwerpunktmäßig auf die Erarbeitung einer gesamtstädtischen Agenda 21. Hierfür hat sie die aus politischer Sicht wichtigsten Handlungsfelder für eine nachhaltige Entwicklung Berlins identifiziert und erste Arbeitsprioritäten festgelegt. Vgl. dazu die Internetpräsentation: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/agenda21/index. shtml. 16 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Yeong Heui Lee 1. Nachhaltige Entwicklung 1.1 Einleitung Sustainable development ist eine globale ethische Forderung, die sich zu einem fundamentalen politischen und auch rechtlichen Konzept entwickelt hat. Allerdings ist der Begriff und damit auch das Konzept durch eine erhebliche inhaltliche Offenheit charakterisiert, die den verschiedensten Interpretationen Tür und Tor öffnet. So wird mit Recht darauf hingewiesen, durch das Fehlen einer hinreichenden Konkretisierung sei dauerhafte Entwicklung zu einer Leerformel geworden. Dass praktisch alle gesellschaftlichen Akteure sich das Ziel der Nachhaltigkeit zu Eigen gemacht hätten, liege indessen sowohl an seiner moralischen Überzeugungskraft als auch an dieser konzeptionellen Offenheit.35 Nachhaltigkeit wurde zum Thema der Städtekonferenz gemacht, weil das Thema "Nachhaltige Entwicklung" das zentrale global- und nationalpolitische Thema für die Gestaltung der Zukunft ist - auch wenn die Relevanz des Themas bisher noch nicht von allen wahrgenommen worden ist oder zum Teil auch anders bewertet wird. Dass sustainable development in seinem aktuellen Verständnis überhaupt zum Thema werden konnte, ist eng mit den zwischenzeitlich verbreitet erkannten ökologischen Folgewirkungen des Wirtschaftswachstums verbunden. Wenn der bisherige Entwicklungspfad der Industriestaaten ein "ökologisches Katastrophenmodell"36 sein sollte, stellt sich die Frage, ob sustainable development eine Alternative zu diesem Entwicklungsmodell sein kann. Das gilt nicht zuletzt wegen der Verbindung von Entwicklung, Wachstum und Fortschritt. Da Entwicklung Verbesserungen der Lebensbedingungen impliziert, ist dieser Begriff eng mit dem des gesellschaftlichen Fortschritts verbunden. Wenn aber im 35 Vornholz, G.: Zur Konzeption einer ökologisch tragfähigen Entwicklung. Eine ökonomischtheoretische Analyse der Bedingungen für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, Marburg 1993. 36 Harborth, H. J.: Sustainable Development - Dauerhafte Entwicklung, in: Nohlen, Nuscheler (Hrsg.): Handbuch der Dritten Welt, 3. Auflage, Bonn 1992, S. 236. 19 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Zusammenhang von sustainable development Wachstum nicht mehr nur als Problemlöser, sondern als Problemverstärker - als wesentlicher Mitverursacher von Umweltveränderungen - wahrgenommen würde, so hätte dies grundsätzliche Auswirkungen auf die Vorstellung von gesellschaftlichem Fortschritt, die lange Zeit untrennbar mit Wirtschaftswachstum zusammen gedacht wurde und wird. Sustainable development basiert auf der Forderung nach Gerechtigkeit. Diese Zielsetzung erfordert, insbesondere in ihrer intergenerativen Dimension, die Erhaltung der Kapazität, auch in Zukunft menschliche Bedürfnisse befriedigen zu können. Aufgrund der fundamentalen Komplementarität zwischen von Menschen geschaffenen Artefakten und dem so genannten "Naturkapital" impliziert dies die Forderung nach so genannter "starker Nachhaltigkeit" und entsprechenden Nutzungsregeln. Die ökonomische Theorie bemüht sich in diesem Zusammenhang, naturwissenschaftliche Erkenntnisse, stärker als der "mainstream" der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion, mit dieser Problematik zu verknüpfen. Dies führt zur Berücksichtigung der natürlichen Tragekapazität als Schlüsselgröße für die ökologische Dimension nachhaltiger Entwicklung.37 1.2 Das zugrunde gelegte Begriffsverständnis Wegen der völlig uneinheitlichen Verwendung des Begriffs der Nachhaltigkeit38 wird eine Begriffsfassung an den Beginn der Ausführungen gestellt, von der hier und im Folgenden ausgegangen wird. Nachhaltigkeit bedeutet das Bestreben, unter Aufrechterhaltung des Wachstums eine weitere Verschlechterung der ökologischen Situation zu vermeiden, eine schrittweise Verbesserung derselben zu erreichen und eine zukunftsfähige Nutzung der natürlichen Ressourcen sicherzustellen. 37 Daly, H. E.: Wirtschaft jenseits von Wachstum. Die Volkswirtschaftslehre nachhaltiger Entwicklung, Salzburg, München 1999. 38 Die Veranstaltung hat nicht den Zweck, den Nachhaltigkeitsbegriff zu klären. Deswegen erscheint es als zweckmäßig, von einem Arbeitsbegriff der Nachhaltigkeit auszugehen, der nach dem Dafürhalten der Verfasserin dem Mainstream in der theoretischen Diskussion entspricht. 20 Yeong Heui Lee Aus der Verarbeitung des bisherigen Begriffsverständnisses in Literatur und Politik ergibt sich die von der Verfasserin in die Diskussion gebrachte Definition der nachhaltigen Entwicklung39: "Nachhaltige Entwicklung ist die Aufrechterhaltung des Wachstums innerhalb der Tragfähigkeitsgrenzen des Ökosystems, um die materiellen und immateriellen Bedürfnisse gegenwärtiger und zukünftiger Generationen in einer Art und Weise zu befriedigen, dass eine dauerhafte Harmonie und ein symbiotisches Zusammenleben zwischen der menschlichen Gesellschaft und der Natur erreicht wird. Nachhaltige Entwicklung zielt auf eine dauerhafte, gedeihliche, harmonische und damit zukunftsfähige Entwicklung von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft ab. Eine wesentliche Grundlage ist die Achtung und der Respekt der Menschen gegenüber und vor der Natur und ihren Gesetzmäßigkeiten." Dieses Begriffsverständnis impliziert die ethischen, ökonomischen, ökologischen, sozialen, kulturellen und politisch-administrativen Problemdimensionen, die ein globales, regionales und lokales in die Zukunft gerichtetes Handeln von allen Akteuren fordert. Das Ziel des "sustainable development" ist nicht allein und auch nicht vorrangig auf Gesichtspunkte des Umweltschutzes bezogen. Es umfasst das intergenerationelle Gerechtigkeitsprinzip und das Prinzip der Sicherung einer dauerhaften Entwicklung, welche effiziente Ressourcenbewirtschaftung und systematische Ressourcenschonung erfordert. Nachhaltigkeit bedeutet die Gewährleistung einer dauerhaften Koexistenz zwischen Mensch und Natur durch Achtung, Nicht-Verletzung und Einhaltung, vor allem durch Nicht-Verletzung der natürlichen Bedingungen, der Biodiversität, der Umwelttragfähigkeit (carrying capacity), der für das Überleben künftiger Generationen erforderlichen natürlichen Ressourcen, die Erhaltung der Gerechtigkeit zwischen den Generationen, die präventive Berücksichtigung der gedeihlichen harmonischen Entwicklung von Umwelt und Wirtschaft und die Erhöhung der allgemeinen Lebensqualität. 39 Lee, Y. H.: Nachhaltige Entwicklung. Nachhaltigkeit, räumliche Entwicklung, Umweltund Bodenschutz, Technische Universität Berlin Publikationen, Berlin 2000, S. 64 f. 21 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Der Brundtland-Bericht lässt die Hoffnung erkennen, dass es für die Krise eine Lösung für diese Welt gebe. Diese Lösung heißt "sustainable development"40. Es wäre zu hoffen, dass dieser Optimismus gerechtfertigt ist. 40 Luks, F.: Postmoderne Umweltpolitik. Sustainable Development, Steady State und die "Entmachtung der Ökonomik", Marburg 2000, S. 22. 22 Yeong Heui Lee 2. Räumliche Planung und Nachhaltigkeitsprinzip Das Nachhaltigkeitsprinzip bildet einen wesentlichen Ausgangspunkt der Konferenz über die nachhaltige Entwicklung der Metropolen. Das Nachhaltigkeitsprinzip verpflichtet die Staaten, sowohl die Republik Korea, wie auch die Bundesrepublik Deutschland und damit zugleich auch ihre Metropolen, also Berlin und Seoul, zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Entsprechend dem Leitbild der dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung muss, wie beispielsweise im Umweltgutachten 1994 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen dargestellt, der Schutz der Umwelt integraler Bestandteil jeder Planung und Entwicklung sein. Eine besondere Rolle spielt das Nachhaltigkeitsprinzip deswegen in der Raumordnung und Landesplanung, damit auch in der Stadtentwicklung41. Das gilt für die Republik Korea ebenso wie für Deutschland. Das Nachhaltigkeitsziel ist in Deutschland durch Aufnahme einer entsprechenden Staatszielbestimmung in das Grundgesetz - Art. 20a GG - sowie durch Integration des Prinzips in zahlreiche Fachgesetze verrechtlicht worden, insbesondere, was für die aktuelle Diskussion besonders wesentlich ist, in das Raumordnungsgesetz, das die planenden Aktivitäten des Bundes und der Länder steuert. Infolge der verfassungskräftig ausgeprägten normativen Vorgaben ist das Nachhaltigkeitsprinzip eine Bund und Länder und damit auch das Land Berlin verpflichtende Zielsetzung. Die normative Situation ist in der Republik Korea ähnlich. Auch in die Verfassung der Republik ist der Gedanke des Leitbilds der Nachhaltigkeit eingeflos41 Hierzu eingehend vgl. Lee, Y. H., Nachhaltige Entwicklung, 2000, a. a. O., S. 64 ff.; Lee, Y. H.: Verhaltenssteuerung durch Planung im Bereich des Bodenschutzes - Brückenfunktion der Planung im Kontext von Politik, Recht und Verhalten, in: Steuerungsfunktionen von Recht, Politik, Planung und Information am Beispiel des Bodenschutzes, FAGUS-Schriften Band 8, Technische Universität Berlin Publikationen, Berlin 1999, S. 123 ff. 23 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung sen, insbesondere durch die Grundrechtsverbürgung des Umweltschutzes in Art. 35 der koreanischen Verfassung. In der Literatur wird diese Verfassungsnorm dahin interpretiert, dass der Staat in die Pflicht genommen wird, eine saubere Umwelt zu erhalten und ggf. wiederherzustellen. 42 Aus der Grundrechtsnorm folgt, dass eine intensive Verbindung aller Maßnahmen zum Schutz des Menschen vor Umweltbelastungen gewährleistet sein soll.43 Art. 35 Abs. 1 der Verfassung hat weiterhin die Bedeutung, dass die Gesamtbevölkerung durch Änderung ihres Verhaltens die natürliche Umwelt schützen muss und bezieht sich damit auf die natürliche Lebensordnung der Menschen44. In der Literatur wird die Meinung vertreten, dass die Umweltschutzverbürgung nicht nur die gegenwärtig lebende Generation betrifft, sondern auch einen Verfassungsschutz für die künftigen Generationen impliziert45. Was das Planungsrecht in Deutschland angeht, so hat der Bundesgesetzgeber der nachhaltigen Raumentwicklung als zentraler Leitvorstellung in § 1 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes 46 eine herausragende Stellung eingeräumt. Diese Leitvorstellung umfasst neben der ökologischen ausdrücklich auch die ökonomische und die soziale Dimension. Wesentlich ist der Grundsatz, dass die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sind. Die ökologischen Funktionen der ländlichen Räume sind in ihrer Bedeutung für den Gesamtraum zu erhalten. § 2 Abs. 2 Nr. 8 ROG enthält den Grundsatz, dass für eine sparsame und schonende Inanspruchnahme der Naturgüter, insbesondere von Wasser und Boden, zu sorgen ist und Beeinträchtigungen des Naturhaushalts ausgeglichen werden müssen. Eine besondere Bedeutung hat im deutschen Planungsrecht der quantitative Bodenschutz, also der durch das Normsystem gewährleistete Schutz der Flächen vor ungehemmtem Verbrauch. § 1a Abs. 1 BauGB enthält die so genannte "Bodenschutzklausel" und besagt unter anderem, dass Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen sind. In seiner aktuellen Fassung bestimmt § 1 Abs. 5 Satz 1 BauGB, dass die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende 42 Kwon, N. S.: Grundtheorie der Verfassung, Seoul 2000, S. 645; Choi, S. H.: Umweltgrundrecht, Seoul 1998, S. 231; Huh, Y.: Theorie der Koreanischen Verfassung, Seoul 1999, S. 422. 43 Ku, Y. Ch.: Kommentar zum Grundgesetz für die Umweltpolitik, in: Environmental Law Review, Vol. X, Seoul 1988, S. 153 ff. (S. 160 f.) 44 Huh, Y., Theorie, 1999, a. a. O., S. 422. 45 Huh, Y., Theorie, 1999, a. a. O., S. 419 ff. 46 Bau und Raumordnungsgesetz vom 18. August 1998, BGBl. I, 1997, 2141. 24 Yeong Heui Lee sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen sollen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Mit den natürlichen Lebensgrundlagen sind Boden, Wasser, Luft, Klima, Pflanzen- und Tierwelt gemeint. Dadurch werden die Planungsträger, insbesondere die Gemeinden dazu angehalten, in den Bauleitplänen den Belangen des Umweltschutzes in einer Weise Rechnung zu tragen, wie dies dem Wohl der Allgemeinheit entspricht (§ 1 Abs. 6 BauGB).47 Für die Umsetzung des Nachhaltigkeitsgebots ist auch in Korea das Planungsrecht von entscheidender Bedeutung. Das grundlegende Gesetz für die räumliche Planung ist das Gesetz über die Gesamtplanung der Landesentwicklung (GLEG)48, nach dessen § 1 es das Ziel des Gesetzes ist, das Gemeinwohl durch die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung des Landes zu fördern. Das Gesetz soll die Voraussetzungen dafür schaffen, die natürlichen Gegebenheiten des Landes umfassend zu nutzen, zu entwickeln und zu bewahren und einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der industriellen Entwicklung und der Entwicklung der sozialen Umwelt zu erreichen. Sowohl in der Republik Korea als auch in Deutschland ist das Nachhaltigkeitsgebot in zahlreiche umweltrechtliche Bestimmungen eingeflossen. Auf die dementsprechende rechtliche Situation in der Republik Korea wird weiter unten eingehender eingegangen. 47 Stich, R.: Rechtsprobleme der Umsetzung der Forderungen des Umweltschutzes nach § 1a BauGB 1998 in die städtebaulichen Planungen und bei deren Vollzug, in: Umwelt- und Planungsrecht (UPR) 1998, S. 121 ff. 48 Gesetz über die Gesamtplanung für die Landesentwicklung (GLEG) vom 14. 10. 1963, Gesetz Nr. 1415, zuletzt geändert am 22. 05. 1999, Gesetz Nr. 59826. 25 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung 3. Räumliche Planung und Nachhaltigkeitsprinzip Die Konsequenzen des Wirtschafts- und Wohlstandswachstums finden in den Städten ihren räumlichen Ausdruck; die Städte sind der Ort, wo die Probleme ressourcenverzehrender und umweltbelastender Lebensstile und Wirtschaftsformen am deutlichsten zu spüren sind. Die bisherige Siedlungsentwicklung war keine nachhaltige Siedlungsentwicklung, sondern hat zu einem nicht nachhaltigen Flächen- und Ressourcenverbrauch Auf die Frage, ob Städte überhaupt nachhaltig sein können, gibt es zwei sich widersprechende Antworten: - Einerseits wird die Auffassung vertreten, dass eine nachhaltige Siedlungsstruktur ohne Städte überhaupt nicht möglich sei. So wird gesagt, die Konzentration der Entwicklung in Form von Städten verhindere eine ökologisch unverträgliche "Gleichverteilung" der unterschiedlichen Nutzungen im Gesamtraum. Eine "stadtfreie" Raumstruktur wäre energetisch ineffizient, würde noch mehr Verkehr erzeugen und eine extensive Flächennutzung fördern. - Andererseits wird argumentiert, dass Städte überhaupt nicht nachhaltig sein können, weil sie stets in räumlich-funktionale Arbeitsteilungen mit anderen Gebieten, insbesondere - zu dessen Lasten - mit ihrem Umland, eingebunden seien. Städte benötigten existentiell die Zufuhr von Rohstoffen aus dem Umland, gleichzeitig seien sie aber auch darauf angewiesen, ihre Entsorgung auch aus der Stadt heraus, wie dies auch für Berlin gilt, zu verlagern. Die Stadtentwicklung ist deswegen an räumlich-funktionalen Ordnungsprinzipien zu orientieren, wobei insbesondere berücksichtigt werden muss, dass dichtere Stadtstrukturen in der Folge von Innenentwicklung auch ökologische und soziale Negativfolgen haben können. Die Beachtung räumlicher Ordnungsprinzipien bei der Entwicklung und der Weiterentwicklung und dem Ausbau von Städten wird auch aus der Agenda 21 26 Yeong Heui Lee abgeleitet. Zu den städtebaulichen Prinzipien gehört beispielsweise das Prinzip der Funktionsmischung, welches impliziert: - funktionale Mischung innerhalb der Stadtquartiere (Verflechtung von Wohnen und Arbeiten, auch von Versorgung und Freizeit), - soziale Mischung innerhalb der Stadtquartiere (nach Einkommensgruppen, Haushaltstypen und Lebensstilgruppen) sowie - baulich-räumliche Mischung (Gestaltung) innerhalb der Stadtquartiere. Mit dem Mischungsprinzip werden vielfältige Ziele angestrebt. Auf regionaler/lokaler Ebene wird davon ausgegangen, dass Mischung verkehrsmindernde, energie- und flächensparende Strukturen ermöglicht. Eine kleinräumige Nutzungsmischung auf Stadtteilebene kann die Voraussetzungen zur Schaffung von Urbanität, zur Förderung des Quartierserlebens, zur Begünstigung urbaner Vielfalt, zum Abbau von Segregation und zur Verbesserung der Lebenssituation benachteiligter Bevölkerungsgruppen schaffen. Ein weiteres städtebauliches Ordnungsprinzip ist dasjenige der Polyzentralität. Dieses wird für die Entwicklung der Städte und ihres Umlandes unter dem Gesichtspunkt der sog. dezentralen Konzentration diskutiert. Dezentrale Konzentration wird als räumliche Zielvorstellung verstanden, um den anhaltenden Siedlungsdruck des Umlands der Städte nicht unkontrolliert in Form flächenhafter Dispersion ausufern zu lassen, sondern ihn konzentriert in ausgewählten Siedlungsschwerpunkten zu bündeln. Neubaupotentiale sollen in diesen Schwerpunkten im Umland der Städte zusammen und mit komplementären Arbeitsstätten und Versorgungseinrichtungen bereitgestellt werden. Dezentrale Konzentration hat vor allem aus umweltpolitischer Sicht Bedeutung. Eine gewisse Konzentration im Umland der Städte ist dabei allerdings Voraussetzung für gebündelte Ströme des öffentlichen Verkehrs. Bei einer konsequenten Verfolgung dieses Prinzips zeigt sich, dass bei gleichzeitigem Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und restriktiven Maßnahmen für den motorisierten Individualverkehr eine deutliche Verringerung des Verkehrsaufwandes im Personenverkehr möglich ist. Darüber hinaus schafft das Prinzip der dezentralen Konzentration Voraussetzungen für eine ökologisch effizientere Energieerzeugungs- und -versorgungsstruktur. Ein weiteres für die Umsetzung der nachhaltigen Metropolenentwicklung in den Vordergrund gestelltes städtebauliches Prinzip ist dasjenige der so genann27 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung ten gerichteten Dichte, geprägt durch differenzierte und höhere bauliche Dichte, durch klare Stadtgliederung durch Stadtzellen und Abstufung von funktional bestimmten Ebenen. Dieses Modell wird als dazu geeignet betrachtet, "eine Stadt der kurzen Wege" zu verwirklichen. Erforderlich hierfür ist ein effizientes Netz des öffentlichen Personennahverkehrs. Stadterneuerung, Stadtumbau, Innenverdichtung sowie die Vitalisierung des Stadtrandes haben unter Berücksichtigung des Leitbildes der Nachhaltigkeit das Ziel, die Außenentwicklung der Städte in die Fläche in Grenzen zu halten.49 49 Bergmann, E.: Die Balance finden - Ansatzpunkte für eine nachhaltige Stadtentwicklung, in: Politische Ökologie, 1996, Heft 1, S. 49 ff. 28 Yeong Heui Lee 4. Skizze der Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung auf der nationalen Ebene der Republik Korea 4.1 Das Leitbild der Nachhaltigkeit im koreanischen Recht 4.1.1 Einleitung Wesentliche Anklänge an das Leitbild der Nachhaltigkeit fanden sich schon seit längerer Zeit im koreanischen Recht. Nach Verabschiedung der Agenda sind insoweit noch Ergänzungen und Konkretisierungen erfolgt. Im Folgenden wird schwerpunkthaft die Situation in der Republik Korea, insbesondere die Aktivitäten zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsgebots geschildert. 4.1.2 Verfassung und nachhaltige Entwicklung Von Bedeutung für die Realisierung der nachhaltigen Entwicklung ist die verfassungsrechtliche Verankerung des Umweltschutzes in Art. 33 vom 27. 10. 1980.50 Das Umweltgrundrecht garantierte der Bevölkerung das Recht auf Leben in einer sauberen Umwelt51. 50 Die Art. 33 der alten Fassung der Verfassung lautete: "Alle Bürger haben das Recht auf Leben in einer sauberen Umwelt. Hierfür die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, sind Staat und Bürger Verpflichtungen". 51 Es wurde von der koreanischen Umweltagentur seinerzeit damit charakterisiert, die Einbeziehung des Umweltschutzes in den Schutz der Verfassung sei eine Dokumentation des Willens des Staates, durch Reduzierung der Umweltbelastungen für die Bevölkerung eine bessere Umwelt und damit eine verbesserte Lebensqualität zu sichern. Außerdem sei in der Verfassungsgarantie ein Ausdruck des Willens der Regierung zu sehen, bei aller Sorge um die weitere Entwicklung des ökonomischen Wachstums auch den Umwelt- und Naturschutz stärker zu berücksichtigen. Durch eine vernünftige Verteilung der Ergebnisse des ökonomischen Wachstums soll verstärkt dem Wohl der Allgemeinheit gedient werden. 29 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Im Jahre 1987 wurde das Umweltgrundrecht neu gefasst, präzisiert und durch eine Bestimmung über die Realisierungsverpflichtung des Gesetzgebers erweitert. Die entsprechende Verfassungsbestimmung (Art. 35) erhielt folgenden Wortlaut: Abs. 1: "Alle Bürger haben das Recht auf Leben in einer gesunden und lebenswerten Umwelt. Staat und Bürger sind verpflichtet, hierfür die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen." Abs. 2: "Inhalt und Verwirklichung dieses Rechts werden durch die Gesetze bestimmt." Abs. 3: "Der Staat hat sich durch seine Politik der Siedlungsentwicklung zu bemühen, allen Bürgern zu einer gedeihlichen Lebenssituation zu verhelfen". Zum rechtlichen Charakter des Umweltgrundrechts werden unterschiedliche Positionen vertreten: Eine Literaturmeinung sieht das Grundrecht als einen Bestandteil des Grundrechts auf Menschenwürde; Die zweite Literaturmeinung sieht in dem Umweltgrundrecht einen Ausfluss des Rechts auf freie Persönlichkeitsentfaltung, also des Rechts, nach eigenem Glück zu streben; Eine dritte Literaturmeinung betrachtet das Umweltgrundrecht als soziales Grundrecht; Die vierten Literaturmeinung kombiniert diese Interpretationen und meint, alle angesprochenen Bedeutungen seien gemeint. Das koreanische Umweltgrundrecht kann man jedenfalls als allumfassendes Grundrecht interpretieren, das unterschiedliche Charakteristiken und Dimensionen hat.52 Das Umweltgrundrecht hat nicht nur negatorischen Charakter, welcher der Verbesserung der belasteten Umwelt dienen soll, sondern impliziert auch das Recht, den Staat aktiv zu fordern, eine intakte Umwelt zu erhalten und ggf. wiederherzustellen.53 Aus der Verfassung folgt, dass eine intensive Verbindung aller geeigneten Maßnahmen zum Schutz des Menschen vor Umweltbelastungen, insbesondere vor stofflichen Belastungen, gewährleistet werden muss54. Ferner gewährt Art. 35 Abs. 1 der Verfassung den Bürgern nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, die erforderlichen Anstrengungen für den UmweltUmweltagentur Seoul: Umweltschutz 1984, Seoul 1984, S. 80. (Die Umweltagentur wurde seit 1990 Umweltministerium) 52 Vgl. Kwon, N. S., Einführung, 1989, a. a. O., S. 427; Ku, B. S.: Grundlagen der neuen Rechtswissenschaft, Seoul 1988, S. 201. 53 Kwon, N. S., Grundtheorie, 2000, a. a. O., S. 645; Choi, S. H.: Umweltgrundrecht, Seoul 1998, S. 231; Huh interpretiert das Umweltgrundrecht der koreanischen Verfassung: als Abwehrrecht gegenüber Umweltbelastungen, als individuelle Umweltgrundrechtsgewährleistung, um die Verhinderung von Dritten verursachter Umweltbelastungen einfordern zu können und als darüber hinaus als generelle Gewährleistung des Aufbaus einer gesunden und lebenswerten Lebensumwelt (Huh, Y., Theorie, 1999, a. a. O., S. 422). 54 Ku, Y. Ch., Kommentar, 1988, a. a. O., S. 160 f. 30 Yeong Heui Lee schutz zu unternehmen. Art. 35 Abs. 1 der koreanischen Verfassung hat weiterhin die Bedeutung, dass die Gesamtbevölkerung durch Änderung ihres Verhaltens die natürliche Umwelt schützen muss und bezieht sich damit auf den ethischen Lebensstil55. In der Literatur wird vor allem auch die Meinung vertreten, dass die Umweltschutzverbürgung nicht nur die gegenwärtig lebende Generation betrifft, sondern auch einen Verfassungsschutz für die künftigen Generationen impliziert56. Kwon bemerkt dazu allerdings kritisch, dass dann auch andere Verfassungsnormen den Nachweltschutz enthielten, wie beispielsweise die Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Religionsfreiheit57. Schließlich stehen nach Art. 120 Abs. 2 der Verfassung das Land und seine Ressourcen unter dem Schutz des Staates und es hat zum Zwecke einer gleichgewichtigen Entwicklung und optimalen Nutzung eine umfassende Planung zu erfolgen. Kim kommentiert diese Regelung mit der Bemerkung, dass trotz des deklaratorischen Charakters der Vorschrift der Staat mit der Einbindung der Planung in die Verfassung den klaren Willen bekundet habe, die Landesentwicklung besonders zu gewichten. Somit ist auch die systematische Landesentwicklung Verfassungsgebot. Das gilt insbesondere seit der 9. Änderung der Verfassung vom 27. Dezember 198758. Der Staat kann außerdem gemäß Art. 122 der Verfassung im Interesse einer effektiven und ausgewogenen Nutzung, Entwicklung und Erhaltung des Landes den Bürgern die erforderlichen Beschränkungen und Pflichten auferlegen. Auf diese Art und Weise sind eine effektive Landesentwicklung und ein effektiveres Management zur Erhaltung des Landes möglich. 55 Huh, Y., Theorie, 1999, a. a. O., S. 422. 56 Huh, Y., Theorie, 1999, a. a. O., S. 419. 57 Obwohl der Nachweltschutz durch die Umweltschutzverbürgung von Teilen der Literatur in Frage gestellt wird, wird auch die Meinung vertreten, es sei notwendig, auch dem Schutz künftiger Generationen Aufmerksam zu schenken. Insbesondere müsse die Tatsache berücksichtigt werden, dass nicht nur die ökologische Dimension, sondern auch die kulturelle Dimension der (nachhaltigen) Entwicklung Einfluss auf die Zukunft habe und demzufolge alle Grundrechte wesentlich nicht nur für die gegenwärtigen Generationen seien, sondern auch für die künftige Generationen. Vgl. Kwon, N. S., Grundtheorie, 2000, a. a. O., S. 646. 58 Kim, E. W.: Land und Verfassung, in: Land und Aufbau, Dezember 1987, Seoul 1987, S. 38 ff. 31 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung 4.1.3 Das Leitbild der Nachhaltigkeit im Umweltrecht Die verfassungsrechtlichen Vorgaben wurden durch weitgehende Novellierungen des Umweltrechts realisiert. Ein wichtiger Schritt in die Richtung eines wirksameren medienübergreifenden Umweltschutzes war im August 1990 eine umfassende Novellierung des Umweltrechts, in deren Rahmen das frühere medienübergreifende Umweltgesetz vom 1977 59 zum Grundgesetz für die Umweltpolitik (GUP)60 ausgebaut wurde, verbunden mit dem Erlass zahlreicher umweltschutzspezifischer Einzelgesetze. 61 Das Leitbild der Nachhaltigkeit wurde insbesondere durch die 1999er Novellierung des Grundgesetzes für die Umweltpolitik im Umweltrecht verankert. Das Grundgesetz für die Umweltpolitik hat für den Umweltschutz in mehrfacher Hinsicht Bedeutung. Die Aufgaben und wesentliche Inhalte des Grundgesetzes für die Umweltpolitik sind die Verwirklichung des Umweltgrundrechts der Verfassung vom 1987 und die Akzentuierung der Grundziele und richtungen des staatlichen Umweltschutzes, die Verankerung der wesentlichen Intentionen des Umweltschutzes in den Zielbestimmungen, die Verankerung der Grundprinzipien des Umweltschutzes und die Verankerung eines medienübergreifenden Instrumentariums. Es bezweckt nach § 1 GUP, Gefahren und Schäden durch Umweltbelastungen vorzubeugen, sowie die natürliche Umwelt und Lebensumwelt so gut wie möglich zu erhalten und zu entwickeln. § 2 GUP enthält den Grundgedanken: "Die Schaffung einer lebenswerten Umwelt durch qualitative Verbesserung und Erhaltung der Umwelt und damit Er59 Im Jahre 1977 erging bereits ein medienübergreifendes Umweltschutzgesetz (Umweltschutzgesetz vom 31. 12. 1977, Gesetz Nr. 3078. Inkrafttreten: 1. 7. 1978) und ersetzte das Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen vom 5. 11. 1963. Dieses verankerte ausdrücklich das Vorsorgeprinzip und enthielt bereits eine UVP-Regelung. 60 Grundgesetz für die Umweltpolitik (GUP) vom 1. 8. 1990, Gesetz Nr. 4257, zuletzt geändert am 31. 12. 1999, Gesetz Nr. 6097. 61 Hierzu Einzelheiten vgl.: Lee, Y. H.: Umweltschutz, Bodenschutz und Planung. Vergleichende Aspekte von Umwelt-, Bodenschutz und Planung in der Republik Korea und der Bundesrepublik Deutschland, Schriftenreihe der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft für Gesellschaft, Umwelt und Siedlung der Technischen Universität Berlin, Band 6, Berlin 1995; Lee, Y. H.: Das koreanische Bodenschutzgesetz, in: Bodenschutz - Länderübergreifender Vergleich bestehender Gesetze und Gesetzentwürfe anhand des rechtsund naturwissenschaftlichen Forschungsstandes, Umweltpolitik und Umweltplanung, Band 3, Frankfurt, Bern, New York, Paris 1996, S. 65 ff.; Kim, H. Ch.: Kommentar zum Umweltschutzgesetz, Seoul 1986; Lee, S. D., Lee, Ch. H.: Umweltrecht, Seoul 1999. 32 Yeong Heui Lee haltung der Harmonisierung und Ausgleich von Mensch und Umwelt sind notwendige Elemente für die Gesundheit der Bevölkerung und den Genuss eines kulturellen Lebens, ferner für die Erhaltung des Landes und die dauerhafte Entwicklung des Staates. Unter Berücksichtigung dessen haben Staat und kommunale Selbstverwaltung, Unternehmer und Bevölkerung sich darum zu bemühen, die Umwelt in einem intakten Zustand zu erhalten und sie zu entwickeln und bei jeglicher Nutzung der Umwelt die Belange des Umweltschutzes vorrangig zu berücksichtigen sowie gemeinsame Bemühungen zur Vorsorge gegenüber den globalen Umweltgefährdungen zu unternehmen. Dadurch soll der Grundgedanke des Gesetzes verwirklicht werden, dass der heutigen Bevölkerung die Gunst der Umwelt zugute kommt und dies gleichzeitig auch noch den künftigen Generationen möglich bleibt." Diese Grundsatzbestimmung reflektiert den Geist der Agenda 21: Ecologically sound and sustainable development sowie die Prinzipien der intergenerationellen Gerechtigkeit (principle of intergenerational equity)62. Im Grundgesetz für die Umweltpolitik sind im übrigen die Grundprinzipien des Umweltschutzes - Verursacherprinzip, Vorsorgeprinzip, Kooperationsprinzip und das Gemeinlastprinzip, sowie entsprechende Pflichten der Akteure, also Staates, der kommunalen Verwaltungen, der Unternehmen und der Bevölkerung verankert. Das Vorsorgeprinzip findet sich vor allem in den zahlreichen, hier thematisierten Regelungen über die Planung und beim produktbezogenen Umweltschutz. Beispielsweise nach § 12 GUP hat der Umweltminister zum Schutz der Umwelt alle 10 Jahre einen langfristigen umfassenden Plan nach Erörterung mit den Leitern der relevanten zentralen Institutionen und Beratung mit der Kommissi62 Lee, Y. H.: Der Umgang mit der Natur. Das Gesellschafts-Umwelt-Verhältnis aus der Sicht der ostasiatischen Kulturen unter besonderer Berücksichtigung der Republik Korea, Schriftenreihe der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft für Gesellschaft, Umwelt und Siedlung der Technischen Universität Berlin, Band 9, Technische Universität Berlin Publikationen, Berlin 1999; Lee, Y. H.: Problematik der zukünftigen Entwicklung von Kulturlandschaften aus der Sichtweise der ostasiatischen Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Republik Korea, Papers der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft für Gesellschaft, Umwelt und Siedlung der Technischen Universität Berlin, Nr. 1 / 1998, Berlin 1998; Lee, S. D., Lee, Ch. H.: Umweltrecht, Seoul 1999, S. 98 ff. Dazu vertritt Ryu (Rhu, J. T.: Umweltrecht, Seoul 2000, S. 277) die kritische Auffassung, dass solche deklarativen Bestimmungen für den Umwelt- und Nachweltschutz keine wesentlichen Effekte habe. Seiner Meinung nach wäre es besser, diese Inhalte zu konkretisieren oder durch andere konkretere Bestimmungen zu ersetzen, da nach wie vor in der Praxis eine entwicklungsprioritäre Politik verfolgt würde. 33 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung on für den Umweltschutz aufzustellen, der danach durch das Kabinett zu beschließen ist.63 Das Grundgesetz für die Umweltpolitik regelt in § 8 GUP - neben der langfristigen Umweltplanung - auch die Umweltberichterstattung. Danach hat die Regierung jährlich einen Bericht über die Inhalte und die Durchführung der wesentlichen Maßnahmen zum Umweltschutz und sonstige Angelegenheiten dem Parlament vorzulegen. Auch regelt § 16 GUP die Verbreitung des Wissens und der Informationen über den Umweltschutz. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass das Umweltministerium jährlich ein Umwelt-Weißbuch veröffentlicht, das die Umwelt-Situation und alle Aktivitäten schildert. Mit diesen und weiteren Bestimmungen ist in Umsetzung der Intentionen der Agenda 21 der Weg zu einer Ökologisierung und zu einer stärkeren Akzentuierung ökologischer Belange in der Politik beschritten worden. Darin liegt zugleich der Ansatzpunkt, den Konflikt zwischen Ökonomie und Ökologie zu entschärfen. Auch § 1 des Gesetzes über die Kostentragung zur Verbesserung der Umwelt (KostUG)64 hat die Nachhaltigkeit in die Gesetzesziele aufgenommen und die nachhaltige Entwicklung in ihrer ökologischen Dimension instrumentiert. Das Gesetz bezweckt, einer dauerhaften Entwicklung und der Entwicklung einer lebenswerten Umwelt zu dienen. Hierfür sollen, um beschleunigt Verbesserungen der Umwelt zu erreichen, geeignete Maßnahmen umfassend und systematisch durchgeführt und investive Mittel rational eingesetzt werden. Der Staat hat nach § 2 Abs. 1 KostUG die Pflicht, einen umfassenden Plan für die Verbesserung der Umweltsituation aufzustellen, um das Leben der Bevölkerung auch in der Zukunft in einer lebenswerten Umwelt zu gewährleisten und hierfür die erforderlichen finanziellen und technischen Ressourcen bereitzustellen. Auch die Selbstverwaltungskörperschaften haben Pläne für Maßnahmen zur Umweltverbesserung in ihrem Gebiet aufzustellen und durchzuführen. 63 Hierzu Einzelheiten vgl.: Lee, Y. H.: Strategische Planung für eine nachhaltige Entwicklung in der Republik Korea, in: Jänicke, M., Jörgen, H. (Hrsg.): Umweltplanung im internationalen Vergleich. Strategien der Nachhaltigkeit, Springer-Verlag Berlin, Heidelberg, New York 2000, S. 69 ff.; Lee, Y. H.: Die Steuerungsfunktion der Planung am Beispiel des Bodenschutzes, in: Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin (Hrsg.), Symposium: Bodenschutz - Steuerungsfunktionen von Recht, Politik, Planung und Information, Berlin 2000, S. 16 ff. 64 Gesetz über die Kostentragung zur Verbesserung der Umwelt vom 31. 12. 1991, Gesetz Nr. 4493, zuletzt geändert am 08. 2. 1999, Gesetz Nr. 5914. 34 Yeong Heui Lee Weiterhin ist das Nachhaltigkeitsgebot Bestandteil des Naturschutzes, geregelt im Gesetz zum Schutz der natürlichen Umwelt65. Das 1997 gesamtnovellierte Gesetz hat das Leitbild der Nachhaltigkeit vor allem in die Grundsätzebestimmung des § 3 aufgenommen. § 1 Zweck des Gesetzes zum Schutz der natürlichen Umwelt lautet: "Das Gesetz bezweckt, dass die Bevölkerung in einer lebenswerten natürlichen Umwelt ein ruhiges und gesundes Leben führen kann durch die systematische Erhaltung und Verwaltung der natürlichen Umwelt, insbesondere den Schutz der natürlichen Umwelt und der Ökosysteme vor anthropogenen Schädigungen und durch die Verhinderung des Artenrückgangs." § 3 des koreanischen Naturschutzgesetzes enthält die Grundsätzebestimmungen zum Schutz der natürlichen Umwelt: 1. Die Natur ist als Gut der Bevölkerung im öffentlichen Interesse in intaktem Zustand zu erhalten, weil sie von den gegenwärtigen und künftigen Generationen nachhaltig genutzt werden muss. 2. Der Schutz der natürlichen Umwelt hat in Harmonie und Gleichgewichtigkeit mit der Nutzung des Landes zu erfolgen. 3. Vom Aussterben bedrohende Wildtieren und -pflanzen sind zu schützen und die biologische Vielfalt und die Ökosysteme sowie hervorragende natürliche Landschaften etc. sind zu erhalten. 4 Alle Möglichkeiten sind zu fördern, die gesamte Bevölkerung am Schutz der natürlichen Umwelt partizipieren zu lassen, damit sie die gesunde Natur nutzen kann. 5. Die Kosten, die zum Schutz der natürlichen Umwelt erforderlich sind, sollen gerecht verteilt werden. Die Gnade der Natur soll vorrangig den Bewohnern der Region zugute kommen. 6. Die internationale Kooperation zum Schutz der natürlichen Umwelt und die nachhaltige Nutzung der Natur sind zu fördern." 65 Gesetz zum Schutz der natürlichen Umwelt vom 31. 12. 1991 (NatSchG), Gesetz Nr. 4492, Gesamtnovellierung am 28. 8. 1997, Gesetz Nr. 5392, zuletzt geändert am 24. 5. 1999, Gesetz Nr. 5982. 35 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Das Nachhaltigkeitsgebot ist weiterhin in das Naturparkgesetz (NatPG) vom 1980 durch die Novelle von 1995 aufgenommen worden.66 Das Naturparkgesetz hat nach § 1 NatPG den Zweck, durch Maßnahmen der Designation und Vorkehrungen zur Erhaltung, Nutzung und Pflege der Naturparke 67 natürliche Ökosysteme und Standorte der Naturlandschaft zu schützen und deren nachhaltige Nutzung zu gewährleisten zur Förderung der Gesundheit, dem Schutz von Gelegenheiten für Freizeit und Erholung sowie des Wohlbefindens der Bevölkerung. § 3 NatPG regelt Pflichten zum Schutz von Naturparks.68 Das Nachhaltigkeitsgebot ist schließlich und nicht zuletzt durch eine Novelle des auch in der Republik Korea für den vorsorgenden Umweltschutz wichtigen UVP-Gesetzes - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung für Umwelt, Verkehr und natürliche Katastrophen u.s.w. - aus dem Jahre 1999 aufgenommen worden69. § 1 des UVP-Gesetzes bezweckt, ein lebenswertes und sicheres Leben der Bevölkerung und damit eine gesunde und nachhaltige Entwicklung dadurch zu gewährleisten, dass bei Planungen und Projekten die vorherige Prüfung und Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt und mögliche Katastrophen und die Auswirkungen auf die Bevölkerung erfolgt und zwar bei der Aufstellung und Durchführung von Plänen für alle Vorhaben, welche star- 66 Naturparkgesetz (NatPG) vom 04. 1. 1980 Gesetz Nr. 3243, zuletzt geändert am 08. 02. 12. 1999. 67 Nach § 2 Abs. 1 NatPG sind Naturparks Nationalparks, Provinzialparks und Kreisparks. "Nationalparks" sind in der koreanischen Landschaft repräsentative und hervorragende natürliche Landschaftsgebiete, die gemäß § 4 designiert sind (§ 2 Ziffer 1 NatPG); "Provinzialparks" sind innerhalb der Seoul-Sonderstadt, weiterer Metropolen und Provinzen repräsentative hervorragende natürliche Landschaftsgebiete, außer Nationalparks, die gemäß § 5 designiert sind (§ 2 Ziffer 3 NatPG); "Kreisparks" sind innerhalb von Städten und Kreisen Landschaft repräsentative hervorragende natürliche Landschaftsgebiete, außer National- und Provinzparks, die gemäß § 6 designiert sind (§ 2 Ziffer 4 NatPG). 68 Die Zeit der Einführung der strikteren Regelungen über die Unterschutzstellung und Erhaltung von Nationalparks in Korea fiel in die Zeit der forcierten Wirtschaftsentwicklung. In der Nationalpark-Politik der 70er Jahre wurde der Naturschutz betont, bis zur ersten Hälfte der 80er Jahre ging es hauptsächlich um die Befriedigung der Freizeitbedürfnisse in der beginnenden Zeit des Massentourismus und später lag der Schwerpunkt stärker auf einem rationalen Management der Nationalparks. Vgl. Lee, Y. H., Joh, J. J., Seo, Ch. W. u. a., Evaluation, 1982; Koreanisches Forschungs-Institut für Siedlungswesen, Landesentwicklung, 1996, S. 1014. 69 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung über den Umwelt, Verkehrs und natürlichen Katastrophen u.s.w. vom 31. 12. 1999, Gesetz Nr. 6095. 36 Yeong Heui Lee ke Auswirkungen für die Umwelt, den Verkehr, die Entstehung möglicher Katastrophen oder die Bevölkerung haben können.70 4.1.4 Nachhaltigkeit im Planungsrecht Von Bedeutung für die Umsetzung des Nachhaltigkeitsgebots ist in Korea vor allem das Planungsrecht. Das grundlegende Gesetz für die räumliche Planung ist das Gesetz über die Gesamtplanung der Landesentwicklung (GLEG)71. Nach § 1 GLEG ist es der Zweck des Gesetzes, das Gemeinwohl durch die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung des Landes zu fördern. Dies soll auf der Basis gründlicher Situationsanalysen erfolgen. Dabei sollen grundlegende Untersuchungen die Voraussetzungen dafür schaffen, die natürlichen Gegebenheiten des Landes umfassend zu nutzen, zu entwickeln und zu bewahren und einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der industriellen Entwicklung und der Entwicklung der sozialen Umwelt zu erreichen. 70 In der Republik Korea war die Regelung der UVP seit dem Jahre 1977 alljährlich entwickelt. Ursprünglich war sie ein Bestandteil von allgemeinen Umweltschutzgesetz und danach wurde sie im Grundgesetz für die Umweltpolitik integriert. Im Juni 1993 wurde ein spezielles Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erlassen und Durchführungsbestimmungen hierzu. Durch dieses Gesetz wurde die in der Bundesrepublik noch in der Diskussion stehende sog. "Planungs-UVP" eingeführt. Die Regelungen über die Umweltverträglichkeitsprüfung waren dennoch lückenhaft und enthalten zu viele Möglichkeiten, sie durch verschiedene Manipulationen zu unterlaufen, wie beispielsweise die Aufsplittung von Projekten in mehrere Einzelprojekte, die dann nicht mehr UVP-pflichtig sind, weil sie unterhalb der in den UVP-Regelungen festgelegten Größenordnung liegen. Im Dezember 1999 wurde das UVP-Gesetz unter anderem unter der Prämisse der Zusammenfügung vorher verstreuter Regelungen gesamtnovelliert. Vorher wurden die Umweltverträglichkeitsprüfungen über die Auswirkungen auf Umwelt, Verkehr, Katastrophenauslösung und Bevölkerung auf der Grundlage verschiedener Einzelgesetze durchgeführt. Dadurch ergaben sich zum Teil Überschneidungen bei der Durchführung und auch ökonomische Schwierigkeiten. Bei der Gesamtnovellierung wurde die früher separaten Prüfungsprozesse nach speziellen Fachgesetzen zu einer einheitlichen Prozedur zusammengefasst und die UVP-Dokumentation vereinheitlicht. Bei dieser Gelegenheit erfolgten Ergänzungen und Verbesserungen der UVP-Regelungen: Beispielsweise können nach § 4 Abs. 4 und 5 des neuen UVP-Gesetzes die Metropolen und die Provinzen auch für Projekte, die nach dem UVP-Gesetz nicht UVP-pflichtig sind, durch kommunale Satzungen Verträglichkeitsprüfung vorsehen. Dadurch wurden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, auch für kleinere Projekte Verträglichkeitsprüfungen unter Berücksichtigung der regionalspezifischen Charakteristiken durchzuführen. 71 Gesetz über die Gesamtplanung für die Landesentwicklung (GLEG) vom 14. 10. 1963, Gesetz Nr. 1415, zuletzt geändert am 24. 5. 1999, Gesetz Nr. 59826. 37 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Das für die nachhaltige Entwicklung wesentliche Stadtplanungsgesetz72 wurde 28. 01. 2000 gesamtnovelliert. Dabei wurde das Nachhaltigkeitsprinzip in § 2 (Grundgedanken der Stadtplanung) aufgenommen. 73 Nach § 2 Abs. 2 des Stadtplanungsgesetzes haben sich Staat, kommunale Selbstverwaltung und Bürger gemeinsam darum zu bemühen, die Städte umweltfreundlich, gesund und nachhaltig zu entwickeln. Nach § 4 Abs. 1 des Stadtplanungsgesetzes hat der Minister für Bau- und Verkehrswesen alle 5 Jahre einen Plan mit "umfassenden Maßnahmen für die Entwicklung von Städten" mit politischen Leitlinien für die gleichgewichtige und nachhaltige Entwicklung der gesamten Stadtgebiete in Korea vorzulegen. Ein äußerst wichtiges Gesetzesvorhaben zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsgebots ist das neue "Grundlagengesetz für das Land". Hintergrund dieses Gesetzes ist es, Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen. Das noch geltende Gesetz über die Gesamtplanung der Landesentwicklung wird durch das neue Grundlagengesetz für das Land ersetzt. Das Land soll durch Harmonisierung von Entwicklung und Umweltschutz gleichgewichtig entwickelt werden.74 72 Stadtplanungsgesetz vom 20. 1. 1962, Gesetz Nr. 2291, Gesamtnovellierung vom 19. 1. 1971, Gesetz Nr. 2291, zuletzt geändert (gesamtnovelliert) am 28. 01. 2000, Gesetz Nr. 6243. 73 Das Stadtplanungsgesetz wurde im Jahre 1962 aus dem Gesetz über die Bauordnung herausgelöst. Seitdem folgten zahlreiche Änderungen und Verbesserungen. Beispielsweise wurden im Jahre 1971 Vorschriften über die Stadtsanierung, Stadterneuerung und Ausweisung von Grüngürteln eingefügt, im Jahre 1981 Regelungen über die Stadtentwicklungsplanung und die Bürgerpartizipation, im Jahre 1991 Regelungen über die Bebauungsplanung und Planungsgemeinschaften (für mehr als 2 Städte). Nunmehr ist eine verstärkte Diskussion über die Novellierung des Gesetzes in Gang gekommen, bei der Änderungen der Rahmenbedingungen, wie die Kommunalisierung, die Internationalisierung, die Privatisierung und der Gedanke des "sustainable development" eine Rolle spielen und bei der auch Mängel der Rechtssystematik bereinigt werden sollen. 74 Im Einzelnen vgl. Amtsblätter vom 17. 10. 2000, Nr. 14629; Choi, J. K.: Konzeption des Grundlagengesetzes für das Land, in: Planning and Policy, Korea Research Institute for Human Settlements (Hrsg.), 2000/12, S. 50 ff. 38 Yeong Heui Lee 4.2 Die Nationale Agenda 21 der Republik Korea 4.2.1 Einleitung Die Umsetzung des Leitbildes der Nachhaltigkeit ist in der staatlichen (und der weiter unten zu behandelnden regionalen) Politik in Angriff genommen worden. Zur Umsetzung der Agenda 21 wurde in Korea - und dies erscheint als beispielhaft - schon recht bald nach der Rio-Deklaration und zwar im Jahre 1996 auf nationaler Ebene die Nationale Agenda 21 verabschiedet.75 Diese besteht aus 40 Kapiteln einschließlich einer Präambel, die spiegelbildlich den Kapiteln der Agenda 21 von Rio entsprechen. Im Folgenden werden einige Passagen, die mit dem erörterten Thema in engem Zusammenhang stehen, wiedergegeben. In der Präambel heißt es: - Die Agenda 21, die in Rio de Janeiro verabschiedet wurde, hat das Ziel der Lösung der Umweltprobleme auf globaler, regionaler, nationaler und lokaler Ebene. Im Kapitel 37 der Agenda 21 ist die Bitte enthalten, nationale Agenden in allen Staaten aufzustellen. Dementsprechend hat die koreanische Regierung mit diesem nationalen Aktionsplan für die Agenda 21 ihren Willen bekundet, sich für den globalen Umweltschutz einzusetzen. - Der Aktionsplan bekräftigt den Willen, die Volkswirtschaft und die Sozialpolitik der Republik Korea in die Richtung einer Übereinstimmung mit dem Leitbild sustainable development zu bringen und eine dementsprechende Reorientierung herbeizuführen. Er enthält die notwendigen Inhalte zur Implementation des Plans, zur Umsetzung der Prinzipien der Agenda 21 zur Bewältigung der Umweltprobleme und zur Erfüllung der internationalen Umweltabkommen im Rahmen der Rio-Deklaration. Ferner verfolgt er den Zweck, den Geist der "National Deklaration für den Umweltschutz" der Republik Korea zu verwirklichen, die am 7. Juni 1992 von der Regierung verkündet wurde. 75 Regierung der Republik of Korea: National Action Plan for Agenda 21, Seoul 1996. 39 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung 4.2.2 Skizze des Nationalen Aktionsplans - ausgewählten Sektoren 4.2.2.1 Skizze des Nationalen Aktionsplans im Sektor "Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung" Im Kapitel 7: Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung wird als Ziel der Siedlungsentwicklung die Verbesserung der sozioökonomischen Situation der Bevölkerung und der Umweltqualität vorangestellt. Im Dritten Gesamtplan für die Landesentwicklung (1992-2001)76 - inzwischen im Vierten Gesamtplan für die Landesentwicklung (2000-2020)77 - und in zahlreichen Regionalentwicklungsplänen sind dementsprechend zur Förderung der nachhaltigen Siedlungsentwicklung konkrete Strategien und Pläne enthalten. So findet sich im Programmbereich "Verbesserung des Siedlungswesens" ein Aktionsplan zur Verwirklichung der nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Förderung umweltfreundlicher Städte und die planmäßige Entwicklung neuer Städte. Für diesen Planbereich werden, wie in der Agenda 21 empfohlen, die technische Unterstützung durch das "sustainable city Programme" von Habitat II und das "health city Programme" der WHO in Anspruch genommen und die finanzielle Unterstützung durch die Weltbank und regionale Entwicklungsbanken genutzt. Die entsprechenden Maßnahmen wurden bereits in Angriff genommen und die Entwicklung von Modellen koreatypischer Ökostädte ist im Gange. Dazu wurde 1997 eine Richtlinie für die Errichtung von Umwelt-Muster-Städten erlassen. Nach dem langfristigen umfassenden Umweltplan (1996-2005) sind bis 2005 zehn Städte dieser Art geplant. Vorgesehen ist, diese Städte als Ökostädte, als umweltbelastungsarme und mit der Natur koexistierende symbiotische Städte 76 Der Dritten Gesamtplan für die Landesentwicklung (1992-2001) legt folgende grundlegenden Ziele fest: - Schaffung einer für die künftige Entwicklung offenen Struktur, die der Globalisierung förderlich ist; - Aufbau der Grundlagen der Regionalwirtschaft zur Verstärkung der Konkurrenzfähigkeit des Staates; - Erhöhung der Lebensqualität, - Ökologieverträgliche Nutzung der Ressourcen, welche die Bedürfnisse der folgenden Generationen berücksichtigt und - Aufbau der Grundlagen für die Wiedervereinigung des Landes. Vgl.: Regierung der Republik Korea: Der Dritte Gesamtlandesentwicklungsplan für die Republik Korea (1992-2001), Seoul 1992. 77 Vgl.: Regierung der Republik Korea: Der Vierte Gesamtlandesentwicklungsplan für die Republik Korea (2000-2020), Seoul 2000. 40 Yeong Heui Lee zu entwickeln. Zudem sollen die vorhandenen Städte unter Berücksichtigung der regionalen Charakteristiken stufenweise zu umweltfreundlichen Städten umgewandelt werden.78 Die langfristigen Planziele reichen bis ins 21ste Jahrhundert, das Maßnahmespektrum bis 2007. Ziel der zukünftigen Umweltpolitik ist der Aufbau eines im Gebiet der Umweltschutzes vorbildlichen gesellschaftlichen Systems, dem es darum geht, die globale Umwelt und die Umwelt des eigenen Landes auf Dauer zu erhalten und damit die Grundlage eines menschenwürdigen Lebens für die Gesamtbevölkerung zu schaffen, das im Einklang mit der Natur steht, das Land den nachfolgenden Generationen in einem intakten Zustand überlässt und insgesamt die Lebensqualität der Bevölkerung erhöht. 4.2.2.2 Skizze des Nationalen Aktionsplans im Sektor "Erhaltung der biologischen Vielfalt" Für die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung ist der Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt von Bedeutung. Im Kapitel 15 "Erhaltung der biologischen Vielfalt" wurden zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und ihrer nachhaltigen Nutzung 7 Programmbereiche ausgebildet, wobei die Agenda für jeden Programmbereich Handlungsgrundlagen, Ziele und Aktionspläne zur Implementation aufgestellt hat. Von Bedeutung ist der Programmbereich "Verstärkung der Durchführung der staatlichen Biodiversitätsforschung": - Um die Biodiversität zu erhalten und ihre Bestandteile nachhaltig zu nutzen, sind Forschung und Untersuchungen unter biologischen, physikochemischen und sozioökonomischen Aspekten erforderlich. Eine effektive nationale Biodiversitätsstrategie und -planung sollten nur auf der Grundlage solcher Forschungsergebnisse möglich sein können. - Es wurde in der Republik Korea für die Erhaltung der Biodiversität vom 1986 bis 1990 eine "Erste Grundlagenuntersuchung für die natürliche Umwelt auf gesamtstaatlicher Ebene" durchgeführt, eine zweite Grundlagenun- 78 Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Langfristiger umfassender Plan für den Schutz der Umwelt (1996-2005), Environment Vision 21, Seoul 1996, S. 68. 41 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung tersuchung für die natürliche Umwelt auf gesamtstaatlicher Ebene - 19972002 ist im Gange79. - Trotz aller bisherigen Untersuchungen und Forschungsanstrengungen gibt es in Korea bei der Biodiversitätsforschung noch viele Defizite. Daraus entstehen bei der Aufstellung geeigneter Maßnahmeprogramme für die Erhaltung der nationalen Biodiversität Schwierigkeiten. Wie in den Handlungsgrundlagen dieses Programmbereichs dargestellt, findet sich hier Forschungsbedarf. Forschungsfelder sind u. a.: - Erhöhung der Artenvielfalt und effektivere biologische Untersuchungsmethoden für die Biodiversität; - Zusammenhänge zwischen Diversität, Stabilität und Leistung von Ökosystemen und über die bisher verfolgten Biotop- und Artenschutzmethoden hinausgehende naturschutzorientierte populationsbiologische Forschung; - Auswirkung von Umweltveränderungen unterschiedlicher Qualität, Intensität und Dynamik auf Populationen, Ökosysteme und ökosystemare Leistungen (wie zum Beispiel auf biochemische Stoffkreisläufe); - Operationalisierung der Ziele des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung der Biodiversität. - Ausbau fortschrittlicher Methoden der Datenverarbeitung im Bereich der Biodiversitätsforschung. Für das Thema der künftigen zivilisatorischen Entwicklung ist auch der Programmbereich "Implementation eines nationalen Green-Network-Plans" von Interesse. Dort wird ausgeführt: - Trend der globalen Naturschutzpolitik ist die "Koexistenz und Symbiose der Menschen und Lebewesen" im Rahmen eines nationalen Green Networks. Die ist eine im 21. Jahrhundert erforderliche Aufgabe und infolgedessen sollen dafür möglichst schnell entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. 79 Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Umwelt-Weißbuch 2000, Gwacheon 2000, S. 228 f. 42 Yeong Heui Lee - Diesem Ziel dient ein langfristiger Plan, mit dem die Natürlichkeit und Annehmlichkeit des Landes erhöht werden soll, um zur Vorbereitung auf das 21. Jahrhundert das Zusammenleben der heutigen und der nachfolgenden Generationen mit der Natur und ihren Lebewesen zu erleichtern und dabei durch die Anreicherung der Biodiversität eine ökologisch gesunde Umwelt zu schaffen. - Die bisherige Naturschutzpolitik sollte in eine aktive Naturschutzpolitik umgewandelt werden, mit der Berggebiete, Gewässer, Feuchtgebiete, Ebenen und Küsten, die wichtige Bestandteile des Landes sind, nicht nur erhalten, sondern, sofern die Natur zerstört wurde, wiederhergestellt werden. Ferner sollen ökologisch wünschenswerte neue Naturräume geschaffen werden. Ziel des Programms "Durchführung des nationalen Green-Network-Plans" ist der Aufbau einer neuartigen Nutzung des Landes und die Neuordnung der Flächennutzung, bei der die Belange der Natur und des Ökosystems vorrangig berücksichtigt werden. Das soll geschehen durch Erhaltung, Wiederherstellung und Schaffung einer für die Menschen freundlichen und für Wildtiere lebbaren natürlichen Umwelt bei allen öffentlichen und privaten Projekten. Zur Erreichung dieser Ziele ist ein detaillierter Aktionsplan vorgesehen, demzufolge unter anderem die Zerstörung und Zerschneidung von Lebensräumen von Wildtieren durch Straßen verhindert werden soll und natürliche Lebensräume in den Städten geschaffen und gesichert werden sollen. Im Rahmen von öffentlichen und privaten Projekten sollen für Wildtiere Habitats aufgebaut werden. Für die Verwirklichung des nationalen Green-Network-Plans soll prinzipiell die selbständige Teilnahme der dafür zuständigen maßgeblichen Institutionen und NGOs sichergestellt und hierfür restriktive Regelungen geändert bzw. notwendige Regelungen neu geschaffen werden. 4.2.2.3 Skizze des Nationalen Aktionsplans im Sektor "Informationen für die Entscheidungsfindung" Wesentlich erscheint der Sektor "Informationen für die Entscheidungsfindung": Ein notwendiges Element der Planung für eine nachhaltige Entwicklung ist die Information, die erforderlich ist, rationale Planungen und Entscheidungsfindungen zu ermöglichen. Notwendig ist die Entwicklung und Verarbeitung von 43 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Nachhaltigkeitsindikatoren, mit denen eine nachhaltige Entwicklung beschrieben werden kann sowie die Sammlung und Bewertung der dazu erforderlichen Daten und der Aufbau eines darauf beruhenden umfassenden Umweltinformationssystems. In diesem Zusammenhang ist es auch erforderlich, ein Bewertungssystem zu entwickeln, mit dessen Hilfe die integrative Entwicklung von Umwelt und Wirtschaft indikatorisiert werden kann, um dies der Entscheidungsfindung der Regierung zugrundezulegen. Die Sammlung und Verarbeitung von Informationen für die staatliche Ebene ist in Verbindung mit dem Global Environmental Monitoring System (GEMS), dem Global Resource Information Database (GRID), dem Earthwatch und dem Development Watch etc., die unter Leitung der UNO auf der internationalen Ebene entwickelt werden, erforderlich. Unter diesen Prämissen soll auf nationaler Ebene eine Informationsinfrastruktur aufgebaut werden, die umfassendere Informationen für Planung und Entscheidung bereitstellt, die für die Umwelt-Ressourcen-Entwicklung relevant sind. Diese Informationsinfrastruktur soll die Regierung, aber auch die Unternehmen, die Verbraucher und die NGOs zu umweltfreundlicheren Entscheidungen führen. Hierfür kommt die Entwicklung und Anwendung einer Green GNP-Konzeption in Frage und die Entsprechung einer entsprechenden umfassenden Umweltinformationsbank. Um diese Ziele zu erreichen wird beispielsweise im Programmbereich Beispiel "Entwicklung des Green GNP" folgendes ausgeführt: - Das SNA (System of National Accounts), das unter Führung der UN entwickelt wurde und von allen Staaten angewendet wird, ist bekanntlich insoweit problematisch, als die sozioökonomischen Verluste infolge von Umweltbelastungen und der Verschwendung der Ressourcen nicht in der Gesamtrechnung berücksichtigt sind. Deswegen wird die Auffassung vertreten, dass das Green GNP Konzept, bei dem der Grad der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen der sozioökonomischen Entwicklung berechnet wird, als geeigneter zu betrachten, die Probleme der Bruttosozialproduktsrechnung zu lösen. - Die Republik Korea bemüht sich aktiv darum, unter Berücksichtigung dessen zur Harmonisierung von Umweltschutz und Wirtschaftsentwicklung die Einführung des Green GNP-Konzepts voranzutreiben. Für die Arbeiten 44 Yeong Heui Lee am Green GNP ist eine breite Informationssammlung und sind komplizierte Rechenarbeiten erforderlich und deswegen ist zu erwarten, dass die hierfür notwendigen Forschungs- und Entwicklungsprojekte auch für die sonstige Umweltpolitik hilfreich sind. - Die Republik Korea zielt auf den Aufbau eines Green GNP Modells und seine Anwendung ab. Um das zu erreichen ist zunächst beabsichtigt, eine umfassende Datenbasis für sämtliche Umweltgüter aufzubauen und auf dieser Grundlage ein integriertes Informationssystem für die Umwelt und die Wirtschaft aufzubauen. 4.3 Indikatoren für die Bewertung der Umsetzungsergebnisse der nationalen Agenda 21 Während die deutsche Bundesregierung im Jahre 2000 den Bericht zur "Erprobung der CSD-Nachhaltigkeitsindikatoren in Deutschland" 80 im Rahmen der Testphase des CSD-Indikatorensystms 81 vorgelegt und daraus ein nationales 80 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Erprobung der CSD-Nachhaltigkeitsindikatoren in Deutschland - Bericht der Bundesregierung, Berlin 2000. Die ausgewählte deutsche nationale Testindikatorenliste umfasst insgesamt 219 Indikatoren, jedoch umfasst dies eine Reihe von Mehrfach- bzw. Doppelnennungen derselben Indikatoren. Die ausgewählten Indikatoren in den 4 Kategorien sind: 44 Indikatoren für die Kategorie Soziales, 32 Indikatoren für die Kategorie Wirtschaft, 110 Indikatoren für die Kategorie Umwelt und 33 Indikatoren für die Kategorie Institutionen. Im Bericht der Bundesregierung "Erprobung der CSD-Nachhaltigkeitsindikatoren in Deutschland" wird im Vorwort verdeutlicht, dass es im nächsten Schritt insbesondere darum geht, die Anzahl der Indikatoren deutlich zu reduzieren, um damit den Aufwand für die Berichterstattung zu verringern und gleichzeitig die Kommunikationsfähigkeit des Indikatorensystems zu erhöhen. Dabei sollen die Erfahrungen und Ergebnisse der Arbeiten auf nationaler und internationaler Ebene berücksichtigt werden. In Bezug auf den Sachstand in Bezug auf Nachhaltigkeitsindikatoren in der Bundesrepublik Deutschland vgl. u. a.: Lee, Y. H.: Nachhaltige Entwicklung. Nachhaltigkeit, räumliche Entwicklung, Umwelt- und Bodenschutz, Technische Universität Berlin Publikationen, Berlin 2000. 81 Die VN-Kommission für Nachhaltige Entwicklung (Commission on Sustainable Development, CSD), deren Aufgabe die Überprüfung der Umsetzung und Weiterentwicklung der Agenda 21 ist, hat 1995 mit einem mehrjährigen Arbeitsprogramm zur Erarbeitung und Harmonisierung von Nachhaltigkeitsindikatoren begonnen. Im Mittelpunkt des CSDArbeitsprogramms steht eine Indikatorenliste mit 134 Einzelindikatoren für die verschiedenen Kapitel der Agenda 21, die in vier Kategorien "Ökonomie", "Soziales", "Ökologie" und "Institutionen" eingeteilt sind. Ziel des CSD-Arbeitsprogramms ist es, bis zum Jahr 45 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Indikatorensystem entwickelt hat,82 wurde in der Republik Korea in den letzten Jahre so genannte "Indikatoren für die Bewertung der Umsetzungsergebnisse der nationalen Agenda 21" erarbeitet. Dies soll bezwecken, die nationale Agenda 21 als praktische Strategie für die Entwicklung des Staates zu entwickeln und weiterzuführen. Dadurch soll gewährleistet werden die reale Effektivität der nationalen Agenda 21 sowie Korrekturen und Ergänzungen der bei ihrer Durchführung auftretenden Probleme. Wie bereits erwähnt, besteht die Nationale Agenda 21 aus 40 Kapiteln und einer Präambel, die spiegelbildlich den Kapiteln der Agenda 21 von Rio entsprechen. Die "Indikatoren für die Bewertung der Umsetzungsergebnisse der nationalen Agenda 21" enthalten ausgewählte repräsentative Kriterien der Nationalen Agenda 21 und sind, wie Tabelle 1 zeigt, den 40 Kapiteln der Rio-Agenda 21 entsprechend gegliedert. 2001 die Indikatorenliste weiterzuentwickeln und zu verbessern. Wichtigstes Element dieses Prozesses ist eine bis Ende des Jahres 2000 dauernde Testphase, die dem Zweck dient, zu analysieren, wie aussagefähig und praktikabel die vorgeschlagenen Indikatoren in Bezug auf die Evaluation der nachhaltigen Entwicklung sind. Im Rahmen der Testphase werden die CSD-Indikatoren in 22 Pilotländern erprobt. Testländer sind: Barbados, Belgien, Bolivien, Brasilien, China, Costa Rica, Deutschland, Finnland, Frankreich, Ghana, Großbritannien, Kenia, Malediven, Marokko, Mexiko, Österreich, Pakistan, Philippinen, Südafrika, Tschechische Republik, Tunesien und Venezuela. Im Rahmen der Testphase sollten die Testländer bestimmen, welche der von der CSD vorgeschlagenen Indikatoren sie aufgrund ihrer örtlichen Gegebenheiten, Ziele und Prioritäten sinnvollerweise auswählen oder ggf. ändern und/oder ergänzen wollten. Die CSDTestphase erfüllte zwei Funktionen: Einerseits sollte sie unterstützend wirken, nationale Nachhaltigkeitsindikatorensysteme auf den Weg zu bringen, andererseits diente sie dem inhaltlichen, methodischen und wissenschaftlichen Rücklauf an die CSD, um das Indikatorensystem derselben sukzessive zu optimieren. 82 Die Testphase des CSD-Indikatorensystems wurde im Dezember 1999 abgeschlossen. Danach wurden die Kernindikatoren für die nachhaltige Entwicklung von der CSD festgelegt. Die Kernindikatoren sind in die vier Kategorien "Soziales", "Umwelt", "Ökonomie", und "Institutionen" eingeteilt. Die Zahl der Kernindikatoren beträgt insgesamt 57. Ausgewiesen wurden für die Kategorie "Soziales" 18 Indikatoren, für die Kategorie "Umwelt" 19 Indikatoren, für die Kategorie "Ökonomie" 14 Indikatoren und für die Kategorie "Institutionen" 6 Indikatoren. Diesbezügliche Einzelheiten ergeben sich aus der Veröffentlichung der CSD: United Nations Division for Sustainable Development: Report of the Consultative Group to identify Themes and Core Indicators of Sustainable Development. New York, 6-9th March 2000; United Nations Division for Sustainable Development: Indicators of Sustainable Development: Framework and Methodologies, New York 16-27 April 2001. 46 Yeong Heui Lee Tabelle 1: Indikatoren für die Bewertung der Umsetzungsergebnisse der nationalen Agenda 21 Kapitel der Agenda 21 Umsetzungsindikatoren für die nationalen Agenda 21 Zuständige Institution 2. Internationale Zusammenarbeit zur Beschleunigung nachhaltiger Entwicklung in den Entwicklungsländern und damit verbundene nationale Politik - Jährliches Bruttoinlandsprodukt pro Person Ministerium für Finanzen und Wirtschaft 3. Armutsbekämpfung - Prozentanteil der Ausgaben für die Sozialversicherung 1. Präambel - Netto-Investitionsanteil am Bruttoinlandsprodukt - Prozentanteil der Haushalte (Familien), die unter den Mindestlebenshaltungskost liegen 4. Veränderung der Konsumgewohnheiten - Jährlicher Energieverbrauch pro Person (TOE: ton of oil equivalent) Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt Ministerium für Umwelt - Jährliches Abfallaufkommen pro Person 5. Bevölkerungsdynamik und nachhaltige Entwicklung - Zunahmerate der Bevölkerung 6. Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit - Durchschnittliche Lebenserwartung - Bevölkerungsanteil in den Städten Seoul, Busan, Daegu, Incheon, Kwangju, Daejeon, Ulsan sowie in der Seoul-Region im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung - Säuglingssterblichkeit Ministerium für Umwelt Gesundheit und Wohlfahrt Ministerium für Umwelt Gesundheit und Wohlfahrt 7. Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung - Wohnungsversorgungsrate - Durchschnittliche Wohnfläche pro Person Ministerium für Bau und Verkehr 8. Integration von Umweltund Entwicklungszielen in die Entscheidungsfindung - Zahl der Fälle der jährlichen Projekt-UVP Ministerium für Umwelt - Zahl der Fälle der jährlichen Planungs-UVP 47 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung 9. Schutz der Erdatmosphäre - Jährliche Emissionsmengen von CO2 Ministerium für Umwelt - Durchschnittliche jährliche Belastung durch SO2 im gesamten Staatsgebiet - Jährliche Gesamtemission von SO2 10. Integrierter Ansatz für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen - Änderungen der Flächennutzungsanteile Ministerium für Bau und Verkehr 11. Bekämpfung der Entwaldung - Änderungen des Forstflächenanteils innerhalb der Gesamtlandesfläche Forstamt - Flächenanteil der Forstschutzgebiete 12. Bekämpfung der Wüstenbildung und der Dürren - Menge der positiven Ione in Böden Forstamt 13. Bewirtschaftung empfindlicher Ökosysteme: nachhaltige Bewirtschaftung von Berggebieten - Forstwirtschaftlicher Produktionsertrag pro Forsteinheitsfläche Forstamt 14. Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung - Jährlicher Einsatzmenge von Pestiziden und Düngemitteln in landwirtschaftlichen Flächen Ministerium für Agrar- und Forstwirtschaft - Rate der bäuerlichen Betriebe, die mit einem umweltfreundlichen Agrarproduktionszeichnen angemeldet sind 15. Erhaltung der biologischen Vielfalt - Zahl der der rechtlich geschützten Arten Ministerium für Umwelt - Flächenanteil der naturschutzrelevanten Schutzgebiete von der gesamten Landesfläche 16. Umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie - Jährliche Investitionsrate für umweltsicherheitsrelevante Forschung und Entwicklung der Biotechnologie 48 Ministerium für Wissenschaft und Technologie Yeong Heui Lee 17. Schutz der Ozeane, aller von Meeren umschlossener und halbumschlossener Wattenmeer und Küstengebiete sowie Schutz, rationelle Nutzung und Entwicklung ihrer lebenden Ressourcen - Jährlich durchschnittlicher Verschmutzungsgrad in Küstengebieten des gesamten Staatsgebiets (COD: chemical oxygen demand) 18. Schutz der Güte und Menge der Süßwasserressourcen - Jährliche Wasserversorgungsmenge pro Person pro Tag Ministerium für Ozeane und Fischereiwirtschaft - Jahresproduktion der gesamten Fischereiwirtschaft (nach wichtige Fischarten in Küstengebieten) Ministerium für Umwelt - Jährliche Entnahmen aus Grundwasser und Oberflächengewässern - Durchschnittlicher Belastungsgrad gesamtstaatliche Ebene der Flüsse (BOD: biochemical oxygen demand) 19. Umweltverträglicher Umgang mit toxischen Chemikalien einschließlich Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen internationalen Handels mit toxischen und gefährlichen Produkten - Jährliche Produktions- und Importmengen toxischer Chemikalien 20. Umweltverträgliche Entsorgung gefährlicher Abfälle einschließlich der Verhinderung von illegalen internationalen Verbringungen solcher Abfälle - Jährliches Aufkommen und Behandlungsmengen gefährlicher Abfälle 21. Umweltverträglicher Umgang mit festen Abfällen und Klärschlammspezifische Fragestellungen - Jährliche Recycling- und Wiedernutzungsanteil von Abfällen 22. Sicherer und umweltverträglicher Umgang mit radioaktiven Abfällen - Aufkommen radioaktiver Abfälle im Verhältnis zur Anlagenkapazität der Atom-Elektrizitätswerke Ministerium für Umwelt - Jährliche Anzahl der Überprüfungen der Schädlichkeit chemischer Stoffe Ministerium für Umwelt - Jährliche Export- und Importmengen gefährlicher Abfälle Ministerium für Umwelt - Jährliches Aufkommen von Nahrungsmittelabfällen pro Person 49 Ministerium für Industrie und Ressourcen Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung 23. Präambel 24. Globaler Aktionsplan für Frauen zur Erzielung einer nachhaltigen und gerechten Entwicklung - Anteil der Frauen in Beratungskommissionen der Regierung 25. Kinder und Jugendliche und nachhaltige Entwicklung - Jährliche Zahl der Kinder und Jugendlichen, die an internationalen Austauschprogrammen teilgenommen haben Ministerium für Kultur und Tourismus 26. Anerkennung und Stärkung der Rolle der eingeborenen Bevölkerungsgruppen und ihrer Gemeinschaften - Ministerium für Diplomatie und Handel - Anteil der Frauen an Gesamtzahl der Beschäftigten Sonderkommission für Frauen 27. Stärkung der Rolle der nichtstaatlichen Organisationen - Partner für eine nachhaltige Entwicklung - Zahl der Mitglieder der privaten Umweltschutzorganisationen Ministerium für Umwelt 28. Initiativen der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21 - Anteil der Initiativen in Kommunen zur Erarbeitung Lokaler Agenden 21 Ministerium für Umwelt 29. Stärkung der Rolle der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften - Anzahl der jährlichen Unfälle sowie Rate der industriellen Unfälle Ministerium für Arbeit 30. Stärkung der Rolle der Privatwirtschaft - Zahl der Unternehmen, welche das Zertifikat für ein umweltfreundliches Management System (EMS) erhalten haben - Anzahl der Betriebe mit freiwilliger Teilnahm am Tag der Sicherheits-Überprüfung Ministerium für Industrie und Ressourcen - Jährliche Zahl der Artikel, die Umschaltzeichen erhalten haben 31. Wissenschaft und Technik - Ergebnisse von Beratungssitzungen für Wissenschaft und Technologien im Staat 50 Ministerium für Wissenschaft und Technologie Yeong Heui Lee 32. Stärkung der Rolle der Bauern - Zahl der Personen, die an der Ausbildung für Technologien der umweltfreundlichen Agrarwirtschaft teilgenommen haben Ministerium für Agrar- und Forstwirtschaft - Jährliches Einkommen pro Landwirtschaftsbetrieb 33. Finanzielle Ressourcen und Finanzierungsmechanismen - Budgetanteil für Umweltbereiche innerhalb der Jahresausgaben der Regierung Ministerium für Finanzen und Wirtschaft 34. Transfer umweltverträglicher Technologien, Kooperation und Stärkung von personellen und institutionellen Kapazitäten - Budgetanteil der Investitionen für die Entwicklung von Umwelttechnologien Ministerium für Umwelt - Zahl der Fälle von Privatisierungen für die Errichtung sowie den Betrieb öffentlicher Umweltanlagen - Zahl der Fälle der Bewertung von Umwelttechnologien 35. Wissenschaft im Dienst einer nachhaltigen Entwicklung - Jährlicher Investitionsanteil für Forschung und Entwicklung gegenüber dem Bruttoinlandsprodukt Ministerium für Wissenschaft und Technologie - Jährliche Zahl der Personen pro Millionen Bevölkerung, die den Doktor-Grad erhalten haben (ausschließlich honoris causa) 36. Förderung der Schulbildung, des öffentlichen Bewusstseins und der beruflichen Aus- und Fortbildung - Jährliche Zahl der ehrenamtlichen Kontrollleure für den Umweltschutz 37. Nationale Mechanismen und internationale Zusammenarbeit zur Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten in den Entwicklungsländern - Ergebnisse der Durchführung von Mittel für die Kooperationsbereichen für den Umweltschutz (KOICA) Ministerium für Umwelt - Jährliche Zahl der Personen, die den Ausbildung für den Umweltschutz durchgeführt worden sind - Stand der Vereinbarung der bilateralen Umweltabkommen 51 Ministerium für Umwelt Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung 38. Internationale institutionelle Rahmenbedingungen - Ministerium für Diplomatie und Handel 39. Internationale Rechtsinstrumente und -mechanismen - Eintrittssituation der internationalen Umweltabkommen Ministerium für Diplomatie und Handel 40. Informationen für die Entscheidungsfindung - Zahl der Computer-Besitz pro 100 Personen Ministerium für Umwelt 4.4 Strategische Planung für eine nachhaltige Entwicklung - Umweltplanung, Raumordnung 4.4.1 Einleitung Die Republik Korea gehört zu den Staaten, die sich durch eine Umweltplanung besonderer Art auszeichnen. Die koreanische Planungs-Infrastruktur ist für die Umsetzung des Nachhaltigkeitsgebots besonders geeignet. Die Republik hat seit der Rio-Konferenz vom 1992 alle Planungen an den Leitzielen und Grundgedanken der Agenda 2183 orientiert. Der Umsetzung des Entwicklungsleitbilds der nachhaltigen Entwicklung dienen insbesondere die koreanische Agenda 21 "National Action Plan for Agenda 21"84, sowie die regionalen und kommunalen Agenden, ferner aber auch die langfristigen gesamthaften und medienspezifischen Umweltplanungen. Soweit in Bezug auf die Agenda 21 gleichwohl eine mangelnde Umsetzung beklagt wird, liegt das unter anderem an zum Teil grundsätzlicher Skepsis in Bezug auf Sinnhaftigkeit und Realisierbarkeit de Leitbilds der Nachhaltigkeit, zum Teil an Uninformiertheit, zum Teil an mangelndem Problembewusstsein und zum Teil auch an der Kluft zwischen Wissen und Handeln. Um diese zu verengen, ist - auf der Grundlage des verfügbaren Wissens - eine intelligente Kombination des Instrumentariums zur Förderung des gesellschaftlichen Wandels angesagt. Es sind zusätzliche Erkenntnisse, Motivationen und Innovationen erforderlich, die durch Umwelterziehung, Vermittlung umweltethischer 83 United Nations: Report of the United Nations conference on Environment and Development, Rio de Janeiro, 3. - 14. June 1992, Vol. 1 Resolutions adopted by the conference, Annex II, Agenda 21, New York 1993. 84 Regierung der Republik of Korea: National Action Plan for Agenda 21, Seoul 1996. 52 Yeong Heui Lee Vorgaben, umweltökonomische Anreize, umweltpolitische Initiativen sowie verbesserte rechtliche Vorgaben geweckt und verstärkt werden könnten. Zur Steuerung der künftigen Entwicklung sollten alle diese Instrumente eingesetzt werden, ein Instrumentenmix. 4.4.2 Medienübergreifende umfassende Umweltplanung in der Republik Korea 4.4.2.1 Einleitung Die Umweltplanungen werden durch die langfristige medienübergreifende Gesamtplanung für den Schutz der Umwelt angeführt. Daneben finden sich - auf nationaler Ebene einer Reihe weitere Planungen, langfristige, mittelfristige, rechtsverbindliche und nicht-rechtsverbindliche Planungen. Neben der medienübergreifenden Umweltleitplanung findet sich eine weitere medienübergreifende umfassende Umweltplanung, durch welche die langfristige Planung konkretisiert wird. Es handelt sich dabei um die "mittelfristige umfassende Planung zur Verbesserung der Umwelt". Ihre Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Kostentragung zur Verbesserung der Umwelt85. Neben diesen medienübergreifenden Umweltplanungen finden sich noch eine Reihe weiterer rechtsverbindlicher Umweltplanungen auf der gesamtstaatlichen Ebene: - Leitplanung für die Ordnung des Abwasserwesens (20 Jahres-Turnus); - Bodenschutzleitplanung (10 Jahres-Turnus); - Leitplanung für die Erhaltung der ökologischer hervorragender Inseln (10 Jahres-Turnus); - umfassende Leitplanung für die Ordnung des Grundwassers (10 JahresTurnus); - Leitplanung für die Erhaltung der Qualität der stehenden Binnengewässer (10 Jahres-Turnus); - umfassende Planung für das Abfallwesen (10 Jahres-Turnus); - langfristige umfassende Planung für die Entwicklung der Umwelttechnologie (10 Jahres-Turnus); 85 Gesetz über die Kostentragung zur Verbesserung der Umwelt vom 31. 12. 1991, Gesetz Nr. 4493, zuletzt geändert am 08. 2. 1999, Gesetz Nr. 5861. 53 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung - mittelfristige Leitplanung für den Schutz der natürlichen Umwelt (5 JahresTurnus); Planung zur Verhinderung der Kontamination des Ozeans (5 JahresTurnus); Leitplanung für das Recycling von Ressourcen (5 Jahres-Turnus).86 Planung ist in der Republik Korea ein bewährtes und von allen Beteiligten akzeptiertes administratives Instrument zum Aufbau eines sich effektiv entwickelnden Gemeinwesens, welches das Nachhaltigkeitsprinzip verwirklichen und die Zukunftsprobleme lösen soll. Alle lang- und mittelfristigen Planungen der letzten Zeit zielen auf die Umsetzung einer dauerhaften umweltgerechten Entwicklung ab. 4.4.2.2 Langfristige umfassende Planung für den Schutz der Umwelt - Umweltleitplanung 4.4.2.2.1 Hintergrund des Umweltleitplans Die Umweltleitplanung geht von folgenden prognostischen Eckdaten und Annahmen aus: die Bevölkerungszahl bis zum Jahre 2005 wird nach dem derzeitigen Stand der Vorausschätzungen um jährlich durchschnittlich 0,7 % zunehmen. Das weitere wirtschaftliche Wachstum wird von industriellen Strukturveränderungen begleitet sein. Auch die Verstädterung wird zunehmen, verbunden mit einer weiteren Bevölkerungsverdichtung in den Ballungszentren, einer Steigerung des Energieverbrauchs und einer Erhöhung der Umweltbelastung. Infolge der Dezentralisierung und der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung wird auch die regionale Nachfrage zunehmen. Durch diese Veränderungen wird sich die gesellschaftliche Umwelt erheblich wandeln. Auch die Globalisierung der ökonomischen Entwicklung wird zu weiteren Umweltbelastungen führen, abgesehen davon ist auch eine weitere Zunahme der Umweltbelastung infolge der grenzüberschreitenden Immissi- 86 Beispiele für nicht-rechtsverbindliche Umweltplanungen auf gesamtstaatlicher Ebene sind unter anderem die langfristige umfassende Planung für die Luftreinhaltung, die umfassende Planung für die Wasserwirtschaft. Daneben finden sich freiwillige Planungen, wie die umfassende Planung für die Entwicklung der Umweltinformatisierung, die umfassende Planung für Umwelterziehung und öffentliche Information sowie die umfassende Planung für das Management von Chemikalien u.s.w. 54 Yeong Heui Lee onsbelastung, insbesondere aus dem chinesischen Raum, zu verzeichnen. Welche weiteren Auswirkungen die Internationalisierung des Umweltschutzes und der damit verbundenen Zwänge eines globalen Umweltschutzes, wie dies auch die Agenda 21 vorsieht, zeitigen wird, ist zur Zeit schwer abzusehen.87 Im so genannten Umweltzeitalter des 21. Jahrhunderts wird der Aufbau einer sauberen Produktion, die Stabilisierung der Kreislaufproduktion, die Förderung der Umwelttechnologien und Umweltindustrien das hauptsächliche Interesse der Umweltpolitik bilden. Außerdem liegt in Umwelttechnologie und Umweltindustrie ein großes Exportpotential. 4.4.2.2.2 Ziele und Strategien der Umweltpolitik in der Umweltleitplanung Die langfristigen Planziele der Umweltleitplanung reichen bis ins 21. Jahrhundert, das Maßnahmespektrum bis zum Jahre 2005. Leitziel ist der "Aufbau eines vorbildlichen Umweltstaates", dem es darum geht, die globale Umwelt und die Umwelt des eigenen Landes auf Dauer zu erhalten und damit die Grundlage eines menschenwürdigen Lebens zu schaffen, das im Einklang mit der Natur steht, das Land den nachfolgenden Generationen in einem intakten Zustand überlässt und insgesamt die Lebensqualität der Bevölkerung erhöht. Der Umweltleitplan nennt als langfristige Ziele: 1) Erreichung einer menschenwürdigen Lebensqualität - Ziel der Umweltpolitik im 21. Jahrhundert soll sein, die Lebensqualität der Gesamtbevölkerung zu erhöhen. - Ziel der Umweltpolitik im 21. Jahrhundert ist weiterhin, dass eine bessere Umweltgerechtigkeit dadurch erzielt wird, dass eine menschenwürdige Lebensumwelt erhalten und eine Harmonisierung zwischen der Erhal- 87 Nach der rapiden Industrialisierung und dem Anwachsen der Wirtschaft in der NordostAsien-Region einschließlich der Volksrepublik China besteht ein erhöhtes Interesse am Umweltschutz in der Umgebung der Koreas, vor allem wegen der Zunahme des sauren Regens und der Verschmutzung des Gelben Meeres. Deswegen werden internationale Verhandlungen und wechselseitige Umweltschutzkooperationen zwischen den Staaten der Region immer dringender erforderlich. Durch die Intensivierung der Umweltpolitik wird die Umwelttechnologieentwicklung, die Beschleunigung der Umweltinvestitionen, die Verbesserung der Produktivität, die Entwicklung neuer Industrien und die Entwicklung neuer Märkte beschleunigt. 55 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung tung der Umwelt und der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung im Rahmen der Ökokapazität erstrebt wird und dies nicht nur der gesamten gegenwärtigen Bevölkerung zugute kommt, sondern an die zukünftigen Generationen weitergegeben wird. 2) Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Ökosysteme - Eine intakte Kulturlandschaft ist die Grundlage dafür, dass die Bevölkerung mit den anderen Lebewesen verbunden bleibt. Eine derartige Zielsetzung ist ohne Schutz und Erhaltung der natürlichen Umwelt und der Lebensumwelt nicht möglich. - Die Erhaltung der natürlichen Ökosysteme und die Wiederherstellung der geschädigten Natur ist die Grundlage des Aufbaus einer gesunden Lebensgemeinschaft, in der Natur und Menschen koexistieren und die sich auch auf die künftigen Generationen übertragen lässt. 3) Schutz der globalen Umwelt - Globale Umweltprobleme, wie Klimaänderung, Zerstörung der Ozonschicht, Desertifikationsphänomene etc. gefährden die Existenz der menschlichen Spezies. Deswegen ist der Schutz der globalen Umwelt eine der größten Aufgaben des 21. Jahrhunderts. - Durch die aktive Teilnahme Koreas an den Bestrebungen, die globalen Umweltgefährdungen abzuwenden, soll nicht nur eine internationale Verpflichtung erfüllt und Verantwortung und Verpflichtung als Mitglied der Weltgemeinschaft übernommen werden, sondern es sollen darüber hinaus auch in Kooperation mit den Nachbarstaaten die Bestrebung zu einer regionalen Umweltverbesserung befördert werden.88 Der Umweltleitplan nennt als Strategien der langfristigen Umweltpolitik: 1) Verstärkung des Vorsorgeprinzips: - Die gegenwärtigen Entscheidungen werden Einfluss auf die gesamtgesellschaftliche Entwicklung und die Umweltqualität der künftigen Generationen haben. Deswegen ist in allen Fällen der Durchführung der künftigen Entwicklungspolitik und künftiger Entwicklungsprojekte unter sorgfältiger Berücksichtigung der Umweltauswirkungen die jeweils bes- 88 Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Langfristiger umfassender Plan für den Schutz der Umwelt (1996-2005), Environment Vision 21, Seoul 1996, S. 12 f. 56 Yeong Heui Lee ten Methode der Umsetzung einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung zu wählen. - Die Förderung von Umwelttechnologien und Umweltindustrien soll im Interesse eines präventiven Umweltmanagements verstärkt werden. Ein eigenverantwortliches Umweltmanagement der Unternehmen soll zu schadstoffarmen Produktionsprozessen führen. - Um Produktion und Verbrauch umweltfreundlicher zu gestalten, soll beim betrieblichen Umweltmanagement die Prävention stärker gewichtet werden. 2) Prinzip der Harmonisierung und Versöhnung: - Mit der Harmonisierung von Umweltschutz und Wirtschaftsentwicklung soll der Konflikt zwischen Wirtschaftsentwicklung und Umweltschutz in eine Beziehung der wechselseitigen Ergänzung überführt und dadurch eine Umweltpolitik entwickelt werden, welche die Wirtschaftsentwicklung unterstützt und eine Wirtschaftsentwicklung, welche der Umwelt zugute kommt. - Umweltfreundliche Produktions- und Verbrauchsysteme sollen aufgebaut werden, damit künftig die Früchte der Wirtschaftsentwicklung der Wohlfahrt der Bevölkerung dienen und die derzeit repressiven Systeme reformiert werden können. - Hierfür sollen übergreifende Umweltmanagementsysteme aufgebaut werden, welche die Verminderung der Umweltbelastung als integrierte umfassende Systeme behandeln. 3) Prinzip des Verursacher-Gewinner-Ausgleichs: - Mit dem Prinzip des Verursacher-Gewinner-Ausgleichs sollen künftig die Verursacher von Umweltbelastungen nicht nur für die Kosten der Umweltbelastung und ihrer Sanierung, sondern auch für die Wiederherstellung von Umweltschäden Verantwortung tragen. - Die Einführung des Ausgleichs-Prinzips hat zur Folge, dass derjenige, der die Umwelt in irgendeiner Weise belastet, dafür auch die volkswirtschaftlichen Lasten zu tragen hat. 57 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung 4) Verstärkung ökonomischer Anreize: - Die Intensivierung ökonomischer Anreize soll die freiwilligen Bemühungen zur Umweltverbesserung fördern. - Die Intensivierung der ökonomischer Anreize soll durch entsprechende Verbesserung der derzeitigen Regelungen, die Neubewertung der Emissionsabgaben, der Kostentragung für die Umweltverbesserung, der Kostentragung für die Deponierung von Abfällen, der Abfallentsorgung und der Gebühren für die Abwassereinleitung bewirkt werden. 5) Prinzipien der Zugänglichkeit von Informationen und der Partizipation der Bevölkerung: - Durch Verbesserung der Zugänglichkeit von Informationen über die Umwelt soll das Informationsrecht der Bevölkerung gewährleistet und zweckentsprechende Umweltinformationssysteme aufgebaut werden. - Umweltwissen und Bereitschaft zur Unterstützung der Umweltpolitik sollen dadurch gesichert werden, dass Einwohner und Unternehmer der Regionen, welche die Auswirkungen der Umweltpolitik unmittelbar wahrnehmen, an der Lösung der Umweltprobleme aktiv beteiligt werden.89 In dem langfristigen Umweltleitplan sind nicht nur Zieldifferenzierung und Strategiefestsetzung, sondern auch die oben erwähnten rechtlichen Vorgaben (§ 13 GUP) enthalten, wie - Analyse der Rahmenbedingungen, - Prognosen über den Umfang der zukünftigen Umweltbelastungen, - gestufte Maßnahmen zur Zielerreichung sowie ein Zeitplan, - Berechnung der Kosten, die für die Durchführung der Maßnahmen erforderlich sind und - Darlegung ihrer Finanzierung. 89 Ministerium für Umwelt der Republik Korea, Langfristiger umfassender Plan, 1996, a. a. O., S. 13 f. 58 Yeong Heui Lee 4.4.2.3 Mittelfristiger umfassender Plan zur Verbesserung der Umwelt 4.4.2.3.1 Einleitung Eine weitere medienübergreifende umfassende Umweltplanung ist die mittelfristige umfassende Planung zur Verbesserung der Umwelt, die der konkreten Umsetzung der langfristigen umfassenden Planung für den Schutz der Umwelt dient. Der Staat hat nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Kostentragung zur Verbesserung der Umwelt (KostUG) die Verpflichtung, einen solchen umfassenden Plan für die Verbesserung der Umwelt aufzustellen, um das Leben der Bevölkerung in einer lebenswerten Umwelt zu gewährleisten und hierfür die erforderlichen finanziellen und technologischen Aufwendungen zu tätigen. Auch die Selbstverwaltungskörperschaften haben nach dem Gesetz Planungen für Maßnahmen der Umweltverbesserung in ihren jeweiligen Gebieten aufzustellen und durchzuführen. § 1 KostUG umschreibt die Gesetzesziele. Danach bezweckt das Gesetz, einer dauerhaften Entwicklung des Staates und der Entwicklung einer lebenswerten Umwelt zu dienen. Hierfür sollen, um Verbesserungen der Umwelt zu beschleunigen, Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt umfassend und systematisch durchgeführt und die investiven Mittel rational eingesetzt werden. § 5 Abs. 1 KostUG legt fest, dass der Umweltminister alle fünf Jahre einen derartigen Plan aufzustellen hat. Gemäß § 5 Abs. 3 KostUG haben zu diesem Zweck die Leiter der zuständigen zentralen Ressorts, die Gouverneure und die Oberbürgermeister der Metropolen einen Entwurf für ihren Zuständigkeitsbereich aufzustellen und diesen dem Umweltminister vorzulegen. Danach hat gemäß § 5 Abs. 4 KostUG der Umweltminister die Entwürfe zusammenzustellen, abzugleichen, den Gesamtplan in der Umweltministerkonferenz zu beraten und danach den Plan festzusetzen. Auf dieser rechtlichen Grundlage wurde in Korea im Jahre 1997 bereits der zweite mittelfristige umfassende Plan zur Verbesserung der Umwelt (1997-2001) aufgestellt90. In diesem wird der erste mittelfristige Plan (1992-1996), der im 90 Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Mittelfristiger umfassender Plan zur Verbesserung der Umwelt 1997-2005, Gwacheon 1997. 59 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Jahre 1991 aufgestellt wurde91, evaluiert und zugleich der langfristige Umweltleitplan konkretisiert. 4.4.2.3.2 Ziele und Charakteristiken des mittelfristigen umfassenden Plans zur Verbesserung der Umwelt Oberstes Ziel des zweiten mittelfristigen Umweltplans ist die "Errichtung eines grünen Staates". Dazu werden drei Hauptziele festgelegt: - Erhöhung des Lebensqualität durch Sicherung des Umweltgrundrechts; - Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Ökosysteme; - Verstärkung der Rolle des globalen Umweltschutzes. Diese Prinzipien sollen verwirklicht werden durch: - Effektivierung des Vorsorgeprinzips; - Harmonisierung und Integration; - Verursacher-Gewinner-Ausgleich; - Verstärkung ökonomischer Anreize; - Verbesserung der Zugänglichkeit der Informationen und der Partizipation der Bevölkerung. Der mittelfristige umfassende Umweltplan ist in 11 Bereiche gegliedert, in mittelfristige Oberziele und Durchführungsmaßnahmen. Allen Durchführungsmaßnahmen sind detaillierte mittelfristige Unterziele und strategische Maßnahmen zugeordnet.92 91 Ministerium für Umwelt der Republik Korea, Mittelfristiger umfassender Plan zur Verbesserung der Umwelt 1992-1996, Seoul 1991. 92 Die 11 Bereiche und Oberziele sind: 1. Verstärkung der Grundlagen für das Umweltmanagement: Verstärkung der Grundlagen für die Prävention der Umweltbelastung; Erhöhung der Umweltschutzkapazität der Regierung sowie der Selbstverwaltung 2. Verstärkung der Umwelterziehung: Bildung einer wünschenswerten Wertanschauung bezüglich der Umwelt; Verstärkung der Rechte und Förderung der privaten Umweltorganisationen 3. Schutz der natürlichen Umwelt: Systematische und umfassende Erhaltung der natürlichen Ökosysteme; Aufbau der Grundlagen für die gesunde Nutzung der Natur und der Ökosysteme 60 Yeong Heui Lee Charakteristiken des mittelfristigen Plans sind: - Ressortübergreifende Vorgaben im Umweltbereich zur Entwicklung eines grünen Staates, - mittelfristige Aktionsgrundlage zur systematischen Erfüllung und Konkretisierung des langfristigen umfassenden Plans für den Schutz der Umwelt, - Zusammenfassung und Harmonisierung der sonst vorhandenen Pläne im Umweltbereich nach der Aufstellung des ersten mittelfristigen umfassenden Plans zur Verbesserung der Umwelt, wie beispielsweise des Leitplans zum Schutz der natürlichen Umwelt oder des umfassenden Plans für das Abfallmanagement etc.93 4.4.2.3.3 Vollzugsgrundlagen des mittelfristigen umfassenden Umweltplans Der mittelfristige Plan ist als Mittel zur Gewährleistung der Effektivität des langfristigen Umweltplans instrumentiert. Der Umweltminister hat, um Anpassungen an die sich ändernden sozioökonomischen Rahmenbedingungen zu ermöglichen, jährlich einen Abänderungsplan aufzustellen. Bei diesem sind die 4. Luftreinhaltung: Sicherung einer guten Luftqualität; Aufbau smogfreier und sauberer Städte 5. Erhaltung der Wasserqualität: Sicherstellung von sauberem und reinem Wasser durch Verbesserung der Wasserqualität 6. Trinkwassermanagement: Genügende Versorgung mit sauberem Wasser 7. Abfallmanagement: Aufbau der sozioökonomischen Grundlagen einer Kreislaufwirtschaft 8. Management von Chemikalien: Nutzungsreduzierung und Sicherungsmanagement schädlicher chemischer Stoffe 9. Bodenschutz: Gesundes und sicheres Management des Bodens 10. Verstärkung des globalen Umweltschutzes und internationale Kooperation: Lösung der globale Umweltprobleme und Aufbau der Umweltgemeinschaft auf der koreanischen Halbinsel (Nord- und Südkorea) 11. Schutz der Ozeanumwelt: Entwicklung zu einer zweiten Lebenswelt, welche der effektiven Nutzung des Landes und der Lebensqualität dient. 93 Bezüglich der wesentlichen Inhalte des mittelfristigen umfassenden Plans zur Verbesserung der Umwelt erfolgten bereits Ausführungen an anderer Stelle. Vgl. u. a.: Lee, Y. H.: Strategische Planung für eine nachhaltige Entwicklung in der Republik Korea, in: Jänicke, M., Jörgen, H. (Hrsg.): Umweltplanung im internationalen Vergleich. Strategien der Nachhaltigkeit, Springer-Verlag Berlin, Heidelberg, New York 2000, S. 69 ff.; Lee, Y. H.: Umweltund Bodenschutzproblematik in der Volksrepublik China, Japan und der Republik Korea unter besonderer Berücksichtigung des Rechts des Bodenschutzes und Bodenschutzstandards, Papers der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft für Gesellschaft, Umwelt und Siedlung der Technischen Universität Berlin Nr. 5 / 98, Berlin 1998. 61 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung jährlichen Investitionsergebnisse und die Vollzugssituation des mittelfristigen Plans zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 1 KostUG). Die Leiter der zuständigen Ressorts haben die für den Abänderungsplan notwendigen Materialien und die jährlichen Investitionsergebnisse nach der mittelfristigen Planung dem Umweltminister vorzulegen (§ 8 Abs. 1 KostUG). Danach hat der Umweltminister die jährlichen Durchführungsergebnisse zusammenzustellen, sie zu analysieren, zu evaluieren und zu integrieren und diese Ergebnisse werden dann wiederum beim Durchführungsplan für das nächste Jahr berücksichtigt. Auch hat der Umweltminister die sich dabei herausstellenden Probleme den Leitern der zuständigen Institutionen mitzuteilen. Die Leiter der zuständigen Institutionen haben die für eine effektive Durchführung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen (§ 8 Abs. 2 KostUG). Ferner hat die Regierung dem Parlament jährlich einen Bericht über die Durchführung der wesentlichen Maßnahmen vorzulegen (§ 8 Abs. 1 GUP). Der Umweltminister kann die Leiter der zuständigen zentralen Verwaltungen zur Vorlage der Materialien, die zur Erstellung des Berichts erforderlich sind, auffordern. Diese haben dem Folge zu leisten, soweit keine wichtigen Hinderungsgründe vorliegen (§ 8 Abs. 3 GUP). Auf diese Weise erfolgt eine wechselseitige Kooperation, Integration, Verbindung, Verteilung der Verantwortlichkeiten und eine verbesserte Vollzugskontrolle. Bezüglich der Aufbringung der erforderlichen Investitionsmittel gilt: - Nach § 9 des Gesetzes über die Kostentragung zur Verbesserung der Umwelt muss der Umweltminister im Falle der Feststellung von Umweltbelastungen durch Besitzer oder Eigentümer von Gebäuden oder Anlagen, welche Umweltbelastungen durch erhebliche Emissionen verursachen, denselben die Kosten zur Verbesserung der Umwelt auferlegen. Die dadurch eingenommenen Mittel sind zur Durchführung des mittelfristigen Plans zweckgebunden. - Im Jahre 1994 wurde das Sonderfinanzgesetz zur Verbesserung des Umweltschutzes erlassen94. Zur Begründung des Sonderfinanzgesetzes wurde darauf hingewiesen, es gehöre zu den Zwecken des Gesetzes, die Investiti- 94 Sonderfinanzgesetz zur Verbesserung des Umweltschutzes vom 5. 1. 1994, Gesetz Nr. 4714, zuletzt geändert am 31. 12. 1999, Gesetz Nr. 5551. 62 Yeong Heui Lee onsmittel für Maßnahmen des Umweltschutzes zu erhöhen und weitere Mittel für den Umweltschutz durch eine Verschärfung des Verursacherprinzips zu beschaffen. Erforderlich hierfür sei die Übernahme von Kosten für Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation durch die Wirtschaft. Die so aufgebrachten Mittel sollen in einen Umweltschutzfond fließen. Nach § 1 des Sonderfinanzgesetzes wird bezweckt, die Investitionsmittel für Projekte zur Verbesserung der Umwelt zu erhöhen und ihr Management und ihre Verwaltung zu effektivieren. § 2 des Sonderfinanzgesetzes besagt, dass die Finanzmittel durch den Umweltminister verwaltet werden. § 3 regelt die Aufbringung der Mittel. Quellen sind die Kosten zur Verbesserung der Umwelt nach dem Kostentragungsgesetz, Emissionsabgaben, Abfallgebühren, Gewässernutzungsabgaben u.s.w. Wie bereits erwähnt, sind die jährlichen Durchführungsergebnisse des mittelfristigen umfassenden Umweltplans durch den Umweltminister bzw. durch die Leiter der zuständigen Ressorts zu analysieren und zu evaluieren. 4.4.3 Langfristplanung für die Gesamtlandesentwicklung 4.4.3.1 Einleitung Die Einbindung ökologischer Belange in die Gesamtplanung und insbesondere in die umfassende räumliche Planung, in die so genannte Gesamtplanung für die Landesentwicklung und in die Fachplanung, hat durch die Empfehlungen der Agenda 21 Auftrieb bekommen. Das dominante Planungs-System in der Republik Korea ist die seit Jahrzehnten etablierte Gesamtplanung für die Landesentwicklung. In Korea wird seit den 70er Jahren regelmäßig im 10-jährigen Turnus ein umfassender Gesamtlandesentwicklungsplan aufgestellt und durchgeführt95. Die Gesamtplanung für die Landesentwicklung in Korea ist, wie eingangs erwähnt, in der Verfassung (Art. 120 Abs. 2) ausdrücklich verankert. Die Gesamtlandesentwicklungsplanung hat strikte Verbindlichkeit für alle Beteiligten, zumal sie verfassungsrechtlich ver- 95 Ein Erster Gesamtplan für die Landesentwicklung für 1972-1981, ein Zweiter Gesamtplan für die Landesentwicklung für 1982-1991, ein Dritter Gesamtplan für die Landesentwicklung für 1992-2001 und ein Vierter Gesamtplan für die Landesentwicklung für (2000-2020). 63 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung ankert ist96 und richtet sich nach dem Gesetz über die Gesamtplanung für die Landesentwicklung (GLEG)97. Die Gesamtplanung für die Landesentwicklung wird ebenenspezifisch (Gesamtstaat, Sonderregionen, Provinzen, Kreise) unterschieden (§ 3 GLEG). Der landesweite Gesamtlandesentwicklungsplan ist den Entwicklungsplänen für die Sonderregionen und für die Provinzen zugrundezulegen (§ 4 GLEG). Der Gesamtplan für die Landesentwicklung hat Vorrang vor allen anderen in Gesetzen geregelten raumbeanspruchenden Plänen (§ 5 GLEG). Sie wird durch folgende Merkmale charakterisiert: - Umfassende staatliche Planung, mit der eine ausgeglichene Entwicklung des Landes angestrebt wird; - Umfassende politische Richtlinie für die Nutzung, Erhaltung und Entwicklung des Landes; - Verbindlicher Rahmen für alle sektoralen Planungen auf der Ebene des Staates und der Selbstverwaltung; - Grundlage der Investitionsplanung aller staatlicher Infrastruktur- und Basiseinrichtungen.98 Inhalte der Gesamtplanung für die Landesentwicklung sind: - Generelle Richtlinie für Allokation und Strukturierung von Städten, - Nutzung, Entwicklung und Erhaltung der natürlichen Ressourcen, wie Boden, Wasser etc. sowie Vorsorge gegenüber möglichen Katastrophen, - Allokation und Dimensionierung der Infrastruktur als Basis für Industriestandorte und ihre Entwicklung, - Schaffung ausreichender Grundlagen für das gesellschaftliche Leben, für Kultur, Bildungs- und Sozialwesen, Tourismus etc.99 96 Nach Art. 120 Abs. 2 der Verfassung stehen das Land und seine Ressourcen unter dem Schutz des Staates und sehen für ihre gleichgewichtige Entwicklung und optimale Nutzung die umfassende Planung vor. 97 Gesetz über die Gesamtplanung für die Landesentwicklung (GLEG) vom 14. 10. 1963, Gesetz Nr. 1415, zuletzt geändert am 24. 05. 1999, Gesetz Nr. 5982. 98 Regierung der Republik Korea: Der Dritte Gesamtlandesentwicklungsplan für die Republik Korea (1992-2001), Seoul 1992, S. 19. 99 Regierung der Republik Korea, Dritte Gesamtlandesentwicklungsplan, 1992, a. a. O., S. 19. 64 Yeong Heui Lee Die Integration der Ressortplanungen in den Gesamtlandesentwicklungsplan richtet sich nach § 15 GLEG: Danach hat jedes Ressort dem Bau- und Verkehrsminister einen Planungsvorschlag aus seinem Geschäftsbereich für den übergreifenden Gesamtlandesentwicklungsplan vorzulegen. Der Bau- und Verkehrsminister hat die Planungsvorschläge zusammenzufassen, zu koordinieren und danach im Ausschuss für die Gesamtplanung der Landesentwicklung zur Beratung zu bringen. Der vom Bauminister aufgestellte Entwurf des Gesamtlandesentwicklungsplans muss nach Beratung im Kabinett in seinen Hauptinhalten vom Staatspräsidenten öffentlich bekannt gemacht werden. Im Planungsprozess sind die räumlichen Planungen aller Gebietskörperschaften und die Fachplanungen der Ressorts untereinander abgestimmt und gegenseitig verzahnt. Bei den Planungen gilt sowohl das Hierarchieprinzip als auch das Gegenstromprinzip mit Bürgerbeteiligung, vor allem bei der regionalen und kommunalen Planung. Wechselbeziehungen bestehen nicht nur zwischen den verschiedenen Planungsebenen, sondern auch zwischen den durch unterschiedliche Integrationsinstrumente verknüpften Fachplanungstypen. 4.4.3.2 Grundgedanken und Ziele des Vierten Gesamtplans für die Landesentwicklung (2000-2020) Der Vierte Gesamtplan für die Landesentwicklung (2000-2020) steht unter dem Leitbild der Integration. Dies ist der grundlegende Gedanke des Planwerks, die "Verwirklichung einer integrierten Landesentwicklung im 21. Jahrhundert", die Integration zwischen Entwicklung und Umwelt, die Integration zwischen den Regionen, die Integration zwischen Süd- und Nordkorea und die Integration in der gesamten Nordost-Asien-Region. Im Einzelnen legt der Vierte Gesamtplan folgende grundlegenden Leitziele fest: - Zusammenleben im gleichgewichtigen Wohlstand: Erstreben einer Integration der Lebensverhältnisse der Regionen durch gleichgewichtige Entwicklung und Gewährleistung gleicher Entwicklungsgrundlagen, die jeder Regionen die Möglichkeit eröffnet, ihre eigenen Charakteristiken zu entwickelt und weiterzuentwickeln - Ein mit der Natur harmonisiertes "Grünes Land": Durch Integration zwischen Entwicklung und Umwelt in allen Bereichen der Landesentwick65 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung lungsplanung soll eine nachhaltige Staatsentwicklung erreicht werden als Beitrag zur Erhöhung der Lebensqualität der Bevölkerung. - Ein für die globale Entwicklung offenes Land: Erreichung der zentralen Brückenfunktion innerhalb der Nordost-Asien Region durch Erstreben der Integration mit der Nordost-Asien-Region gleichzeitig als weitere Etappe auf dem Weg zu einem der führenden Staat im Weltwirtschaftssystem. - Ein harmonisches wiedervereinigtes Land: Integration von Süd- und Nordkorea durch Erstreben der harmonischen Wiedervereinigung zwischen Nord- und Südkorea und durch Aufbau der Grundlagen für die künftige Kooperation.100 Weitere Charakteristika des Vierten Gesamtlandesentwicklungsplans sind: - - - Priorisierung des aktiven Schutzes der Landesumwelt ▪ Priorisierung der Harmonisierung von Entwicklung und Umwelt in allen Bereichen, insbesondere bei der Infrastrukturplanung, der Stadtentwicklung, der Industriestandortplanung, der Tourismusentwicklung etc. ▪ Bevorzugung von Managementstrategien der Landesentwicklung, bei denen Entwicklung und Umweltschutz harmonisiert sind. Partizipatorische Planung, bei der Staat, kommunale Selbstverwaltung und Bürger partizipieren ▪ gemeinsame Erarbeitung der Planung unter aktiver Beteiligung von Privaten, Forschungsinstitutionen und Behörden, ▪ Anwendung der Bottom-up-Methode, weg von überwiegend von der Zentralregierung intendierten Planaufstellung zur Einbeziehung der Potentiale der kommunalen Selbstverwaltung sowie der Beiträge verschiedener Schichten und Gruppen. Langfristigkeit der Planung: Das Planungskonzept wurde langfristig für einen 20jährigen Planzeitraum von 2000-2020 aufgestellt ▪ Die meisten im Plan enthaltenen besonders zentralen Projekte, wie Autobahnnetze, internationale Flughäfen, Schwerpunkthäfen etc. werden um 2020 fertig gestellt 100 Regierung der Republik Korea: Der Vierte Gesamtlandesentwicklungsplan für die Republik Korea (2000-2020), Seoul 2000, S. 7. 66 Yeong Heui Lee ▪ Die dem Plan entsprechende Stadtentwicklung, Infrastruktur, KulturTourismusentwicklung und Industriestandortentwicklung bedarf eines Zeitraums von etwa 20 Jahren.101 4.4.3.3 Abschließende Bemerkungen zur Gesamtplanung für die Landesentwicklung Die Landesentwicklungspolitik Koreas wurde unter Harmonisierung mit der parallel durchgeführten Wirtschaftsentwicklungsplanung des Landes mehrfach abgeändert und neu formiert. Seit den 80er Jahren hat eine stärkere Integration des Umweltschutzes in die räumliche Planung stattgefunden. Seit den 90er Jahren zielt die räumliche Planung vorrangig auf die nachhaltige Entwicklung ab. Zwar werden sich durch die Intensivierung der Ökologisierung und die verstärkte Integration des Umweltschutzes in die räumliche Planung spezifische örtliche Gegebenheiten und gewisse Restriktionen nicht wesentlich verändern, wie die Gesamtmenge der verfügbaren Flächen und ein zum Teil noch nicht ausgeräumter Infrastrukturmangel. Dennoch wird dieses Managementsystem im Sinne einer Effektivierung der Steuerungsfähigkeit fortlaufend verbessert. Demzufolge wird sich das Gewicht der Raumplanung für eine vorsorgende und nachhaltige Entwicklung in den Städten und Regionen und im Gesamtland zukünftig noch weiter erhöhen. 4.4.4 Umweltfachplanung - ein Beispiel: Leitplan für den Schutz der natürlichen Umwelt Wie oben erwähnt, findet sich in Korea außer den oben behandelten umfassenden Planungen eine Reihe von Umweltplanungen, die gleichfalls der nachhaltigen Entwicklung dienen. Ein typisches Beispiel hierfür ist die langfristige Forstentwicklungsplanung, die seit Anfang der 70er Jahre aufgestellt und durchgeführt wird und seit den 80er Jahren verstärkte eine nachhaltige Produktion (sustainable yield) anstrebt. Sie ist, wie ein Bericht der OECD (1997) kommentiert, eine der bemerkenswerten erfolgreichen Planungen. 101 Regierung der Republik Korea, Vierte Gesamtlandesentwicklungsplan (2000-2020), 2000, S. 6. 67 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Im Folgenden wird als eine typische Umweltplanung "Die Leitplanung für den Schutz der natürlichen Umwelt" skizziert: Das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung findet sich in seiner naturschutzrechtlichen Ausprägung im novellierten koreanischen Naturschutzgesetz, dem Gesetz zum Schutz der natürlichen Umwelt (NatSchG)102: Wie bereits gesagt, hat das koreanische Naturschutzgesetz von 1997 die Umsetzung der Agenda 21 zugrundegelegt. In § 3 NatSchG werden die Grundprinzipien zum Schutz der natürlichen Umwelt festgelegt. Gemäß § 6 Abs. 1 NatSchG hat der Umweltminister, um die Grundprinzipien zu verwirklichen und eine "Leitlinie für den Schutz der natürlichen Umwelt" nach Erörterung mit den Leitern der zuständigen zentralen Verwaltungen, den Gouverneuren und den Oberbürgermeistern der Metropolen und Beratung mit der Kommission für den Umweltschutz, die dem Ministerpräsident untersteht, aufzustellen, in der die wesentliche Maßnahmen für den Ökosystemschutz, den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt und andere Angelegenheiten des Naturschutzes enthalten sind. Ferner hat der Umweltminister gemäß § 7 Abs. 1 NatSchG alle 5 Jahre eine "Leitplanung für den Schutz der natürlichen Umwelt für das Gesamtlandesgebiet" nach Erörterung mit den Leitern der zuständigen zentralen Verwaltungen, den Gouverneuren und den Oberbürgermeistern der Metropolen und nach Beratung mit der Kommission für den Umweltschutz gemäß § 36 GUP aufzustellen. In Korea wurde bereits im Jahre 1994 einen Leitplan für den Schutz der natürlichen Umwelt (1994-2003) aufgestellt. Jedoch basiert der Plan auf dem früheren Naturschutzgesetz, das im Jahre 1997 novelliert wurde und dieses novellierte Naturschutzgesetz ist seit 1. Januar 1998 in Kraft. Nach dem novellierten Gesetz wird eine 2-stufige Planung, also eine lang- und mittelfristige Planung, vom Umweltminister aufgestellt. 102 Gesetz zum Schutz der natürlichen Umwelt vom 31. 12. 1991 (NatSchG), Gesetz Nr. 4492, Gesamtnovellierung am 28. 8. 1997, Gesetz Nr. 5392, zuletzt geändert am 24. 5. 1999, Gesetz Nr. 5982. 68 Yeong Heui Lee 4.5 Die politische Verankerung der nachhaltigen Entwicklung - Nationale Deklaration für den Umweltschutz und SeoulDeklaration über Umweltethik Der Weg zur verstärkten Ökologisierung von Politik und Planung und zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung und damit gleichzeitig zu einer verbesserten Umweltpolitik wurde in Korea durch die "Deklaration des Staates für den Umweltschutz" der Republik Korea aus dem Jahre 1992103, die unabhängig von der Agenda 21 vorher erarbeitet und bekannt gemacht wurde. Eine große Rolle spielte danach die "Seoul-Deklaration zur Umweltethik", die in der in Seoul stattgefundene Sitzung der führenden Persönlichkeiten des Umweltschutzes der Welt vom 4. Juni 1997 beschlossen auf dem 25. Weltumwelttag (am 5. Juni 1997) durch den Generalsekretär der UNEP feierlich deklariert wurde. Die hauptsächliche Intention der nationalen Deklaration ist die politisch deklarierte Absicht des Staates, eine striktere Realisierung des Umweltschutzes zu gewährleisten und die Absicht zu betätigen, eine grundlegend erneuerte "epochale Umweltpolitik" zu betreiben. Die Nationale Deklaration für den Umweltschutz besteht aus einer Präambel und vierzehn Grundprinzipien für den Umweltschutz, in denen zum Ausdruck gebracht wird: "Die Natur ist die Quelle der menschlichen Existenz und die Grundlage allen menschlichen Lebens. Der Mensch kann ohne die Gaben der Natur, wie Luft, Wasser und Boden, keinen Tag lang leben. Die durchgreifende Erkenntnis der völligen Abhängigkeit der Menschheit von der Umwelt und der daraus entstehende Zwang zu einer sinnvollen Selbstbeschränkung im Rahmen der Tragfähigkeit der Natur muss für die heute lebende Generation wesentliche ethische Norm sein. Menschliches Verhalten, das diese Norm verletzt und Gleichgültigkeit gegenüber der Entwicklung der Natur zerstören unsere Umwelt und bedrohen den Fortbestand der Menschheit und der Erde. Deswegen sind gemeinsame Bemühungen notwendig, diese Bedrohung zu überwinden." "Wir alle sind dazu verpflichtet, unser Bestes zu tun, dass diese Deklaration in Politik und Praxis realisiert wird und dadurch die nachfolgenden Generationen die Möglichkeit haben, in einer lebenswerten und menschenwürdigen Umwelt ein gedeihliches Leben zu führen." 103 Deklaration des Staates für den Umweltschutz vom 7. Juni 1992 der Republik Korea. Der Gesamttext der Deklaration ist in Anlage Nr. 1 der Veröffentlichung von Lee wiedergegeben: Lee, Y. H., Umweltschutz, 1995, a. a. O., S. 339 ff. 69 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Von Belang für den Aspekt der nachhaltigen Entwicklungspolitik ist die Aussage: "Regierung und kommunale Selbstverwaltung sind verpflichtet, vorrangig Gesichtspunkte des Umweltschutzes in die räumliche Planung einzubeziehen. Um die Grundlagen, nach denen sich unsere Gesellschaft fortdauernd entwickeln kann, aufzubauen, müssen Vorhaben und Maßnahmen zur Wiederherstellung der schon belasteten natürlichen Umwelt und der zerstörten Ökosysteme zur Durchführung gelangen." "Eines der Grundprinzipien des Umweltschutzes bei der Industrieproduktion liegt im Grundsatz des sparsamen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen. Infolgedessen muss künftig unsere Industriestruktur von der Produktion über die Verteilung bis zum Verbrauch auf der Basis des Prinzips des sparsamen Umgangs mit den Ressourcen geändert werden." "Regierung und Unternehmen haben die Verpflichtung, Wissenschaft und Forschung für den Umweltschutz und seine Verbesserung zu entwickeln, nach Kräften zu unterstützen und zu verbessern und ihre Ergebnisse in die Praxis umzusetzen. Sie haben dabei vor der Umsetzung die Umweltverträglichkeit zu prüfen und dürfen keine Mühe scheuen, möglicherweise entstehende Schäden zu minimieren." In dieser "Deklaration des Staates für den Umweltschutz" wurden die maßgeblichen umweltethischen Ansätze104 hervorgehoben, die wichtige Determinanten für die koreanische Umweltpolitik sein sollen. Sie sind moralische Appelle an Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit, die natürliche Umwelt nicht nur als Lebensraum für den Menschen, sondern um ihrer selbst willen - im Sinne des Ökozentrismus - zu erhalten. Es ist danach erforderlich, dass sich Korea nicht nur in Deklarationen, sondern auch in der Praxis wieder auf das HarmoniePrinzip besinnt, darauf, dass Natur und Mensch eine untrennbare Einheit bilden und ihre künftige Entwicklung schicksalhaft miteinander verbunden ist. Die Deklaration des Staates über den Umweltschutz der Republik Korea kann dahin interpretiert werden, dass zum Teil eine gewisse "Rückbesinnung auf die tradierten philosophische Prinzipien"105 stattgefunden hat mit der Folge, dass 104 Vgl. Lee, Y. H.: Richtungen der Umweltethik und Gedanken über Ansätze des Umweltschutzes, in: Korean Association for Conservation of Nature (Hrsg.), Nature Conservation, 12/1993, S. 11 ff. 105 Die philosophischen und religiösen Grundlagen des koreanischen bzw. ostasiatischen Denkens zeigen, dass zweifellos der Achtungsgrundsatz gegenüber Umwelt und Natur eine große Rolle spielt, dass jedoch auch andere Schlüsselwertungen in einem kulturbedingt anderen Licht erscheinen. Das völlig andersartige - früher nicht antinomisch aufgefasste - 70 Yeong Heui Lee immer häufiger Forderungen nach grundlegenden Änderungen der Umweltpolitik laut werden. In der "Seoul-Deklaration zur Umweltethik" vom 1997106 wird in der Präambel unter anderem zum Ausdruck gebracht: "Der Wurzel der globalen Umweltkrise kann in der unbeherrschten Bedürfnisbefriedigung der Gesellschaft und in der Sucht und dem übermäßigen Streben nach materiellen Gütern des Menschen gesehen werden. Auch der Glaube, mit Hilfe der Technologie alle Umweltprobleme lösen zu können, verkennt die Grenzen unserer Möglichkeiten. Falls sich die Gesellschaft von dieser verblendeten Wertanschauung und dem Irrglauben an die Dominanz ökonomischer und technologischer Werten nicht bald löst, wird sich der Zustand der globalen Umwelt zunehmend schnell weiter verschlechtern und letztlich zu einem Ruin der Natur und der Grundlagen menschlichen Lebens führen. Infolgedessen ist es notwendig, eine nachhaltige Entwicklung des Landes und der Welt zu erstreben und die natürliche Tragfähigkeit der globalen Umwelt nicht zu überschreiten, die Güter der Natur gerecht zu verteilen und alles dies im Rahmen eines grundlegenden Umdenkens und eines Wandels unseres Verhaltens." Für alle gesellschaftlichen Aktivitäten, von staatlichen Entwicklungsstrategien bis hin zum alltäglichen individuellen Verhalten sind folgende 4 Prinzipien zu beachten: - Überwindung der Haltung materieller Omnipotenz und Aufbau einer neuen geistigen Kultur, Verhältnis zwischen Mensch und Natur schlägt natürlich nicht nur auf den Achtungsgrundsatz durch, sondern auch auf andere Wertungen und ihr relatives Gewicht. Nur sind die alten Werte in Korea nicht so ganz bruchlos in das jetzt geltende normative System übergegangen und daher müsste man zwischen alt und neu differenzieren. Hierzu eingehend vgl. Lee, Y. H.: Umweltethik und Umweltpolitik in der Republik Korea, in: Zeitschrift für angewandte Umweltforschung (ZAU), Nr. 3 1990, S. 300 ff.; Lee, Y. H.: Problematik der zukünftigen Entwicklung von Kulturlandschaften aus der Sichtweise der ostasiatischen Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Republik Korea, Papers der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft FAGUS, Nr. 1 / 1998, Berlin 1998. 106 Die Seoul-Deklaration über die Umweltethik setzt sich zusammen aus einer Präambel und vier Grundprinzipien für den Umweltschutz sowie 27 Aktionsagenden für unterschiedliche Akteure, so für die Regierung, Bürger, religiöse Gruppen und Vereinigungen, Umweltorganisationen, Betriebe und Unternehmer, internationale Organisationen, wissenschaftliche Einrichtungen und Forschungsinstitute, Presse und neue Medien. 71 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung - Streben nach Umweltgerechtigkeit, - Schaffung und Steigerung der Umweltfreundlichkeit der Technologie, - Verteilung der Verantwortlichkeiten und Maximalisierung der Kooperation. 72 Yeong Heui Lee 5. Skizze der raumbezogenen Probleme für die nachhaltigen Entwicklung in der Republik Korea 5.1 Einführung Bevor auf die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung in Seoul eingegangen wird, sollen kurz die raumrelevanten Rahmenbedingungen erörtert werden, da diese zugleich Maßnahmen des Parlaments und der staatlichen Organe insbesondere des Gesetzgebers, beeinflussen und zugleich auch erklären. Sicherlich ist die raumbezogene Probleme eine enge Zusammenhang mit den Problemen der Stadt Seoul steht. Der Überblick wird ergeben, dass die raum- bzw. umweltpolitischen Rahmenbedingungen in der Republik Korea eine spezifische und etwa gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erheblich unterschiedliche Ausprägung haben und dies zeigt sich bereits bei den demographischen Daten und Trends. 5.2 Bevölkerungsentwicklung und Raumprobleme 5.2.1 Tendenzen der Bevölkerungsentwicklung Die Bevölkerungszunahme ist generell eine wesentliche Rahmenbedingung der Umweltpolitik, da ein starker Bevölkerungszuwachs in jedem Falle die Umwelttragfähigkeit beeinträchtigt. Das unterschiedliche Verbrauchsverhalten und die damit verbundenen Umweltbelastungen, wie insbesondere dabei entstehende Abfälle, sind für alle Staaten der Welt eine Belastung, dann Quantität und Qualität der Belastungen nimmt zu, je mehr die Bevölkerung anwächst und umso mehr der Ressourcenverbrauch, wie der Verbrauch den Mineralien, Wasser und Boden zunimmt. 73 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Was die Bevölkerungszahl der Republik Korea anbetrifft, so betrug diese im Jahre 1998 ca. 46,4 Millionen. Daraus ergibt sich im Vergleich zum Anfang der 50er Jahre107, dass sie über das Doppelte zugenommen hat. Die Wachstumsrate der Bevölkerung lag in den 50er Jahren bei über 3 %. In der letzten Zeit verringerte sie sich und beträgt etwa 0,91 %. Die Prognosen liegen bis zum Jahr 2010 bei einer Rate von 0,72 %, bis zum Jahre 2020 bei 0,66 % und ab dem Jahre 2028 haben sie eine weiterabnehmende Tendenz.108 Nach alledem kann gesagt werden, das für den Fall, das die Rahmenbedingungen und die maßgeblichen Einwirkungsfaktoren sich linear entwickeln, die Weltbevölkerung 109 einerseits und die koreanische Bevölkerung andererseits, wenn auch mit etwas abnehmendem Trend, weiter zunehmen. Diese Bevölkerungszunahme hat, wie sich bereits aus den Berichten des Club of Rome und dem Bericht an den Präsidenten, Global 2000, ergab, auf die Umweltentwicklung der Welt und damit auch die Umweltentwicklung in Korea, negativen Einfluss. 5.2.2 Wesentliche Aspekte der Bevölkerungsentwicklung In der Republik Korea wohnen zurzeit auf einer Fläche von unter 99.408 km2 ca. 46,4 Millionen Menschen (1998) und falls man davon Forstgebiete, Gewässer und sonstige praktisch nicht nutzbare Flächen ausschließt, bleiben an faktisch nutzbarer Fläche nur ca. 26.000 km2 übrig. Die generelle statistische Bevölkerungsdichte beträgt 467,2 Personen pro km2,110 und damit ist Korea einer der 107 Die Zahl der Bevölkerung der Republik Korea betrug im Jahre 1952 20.527.000 Personen. 108 Vgl. Statistisches Amt der Republik Korea. 109 Was die Entwicklung der Weltbevölkerung angeht, überschritt deren Zahl im Jahr 1987 die 5 Milliarden Grenze und betrug 10 später, im Jahre 1997, bereits 5,9 Milliarden und die Zunahmetendenz geht weiter. Nach dem UN-Bevölkerungsbericht werden im Jahre 2000 6,2 Milliarden Menschen die Erde bewohnen, im Jahre 2010 wird die 7 Milliarden Grenze überschritten, im Jahre 2020 7,9 Milliarden und im Jahre 2050 etwa 10 Milliarden erreicht sein. So die Prognosen für den Fall der linearen Weiterentwicklung der derzeitigen Rahmenbedingungen. Dabei ist zu beachten, dass sich die Zunahmeraten vom 1,49 % Niveau zwischen 1995 und 2000 auf 1,33 % zwischen den Jahren 2000 und 2010 und schließlich auf 1,15 % zwischen den Jahren 2010 bis 2020 entwickeln. Vgl. Statistisches Amt der Republik Korea. 110 In Japan sind die 331 Personen pro km2 und in den U.S.A. 28 Personen pro km2 im Jahre 1994. Vgl. Koreanisches Forschungs-Institut für Siedlungswesen (Hrsg.): Politische Aufgaben der Vorbereitung eines fortgeschrittenen Landes im 21. Jahrhundert, Anyang 1998, S. 620. 74 Yeong Heui Lee Staaten mit der höchsten Bevölkerungsdichte. Lediglich der Stadt-Staat Bangladesch mit 818 Personen/km2 und Taiwan (587 Personen/km2) übertreffen hinsichtlich der Bevölkerungsdichte Korea.111 Die bereinigte Bevölkerungsdichte in Korea ist 1.672 Personen pro km2 und deswegen hat der gesamte Staat praktisch eine Bevölkerungsdichte, die verstädterten Regionen entspricht. Infolge der schnellen Urbanisierung Koreas wohnt 80 % der Gesamtbevölkerung auf einem Anteil von 8,9 % der Gesamtlandesfläche. Auch sind die wirtschaftlichen Aktivitäten zumeist auf diesen Raum konzentriert. Die sich daraus ergebende Flächennutzungsstruktur und das Muster der wirtschaftlichen Aktivitäten belasten die Umwelttragfähigkeit des Landes erheblichen Maße. Die Situation in Korea ist im übrigen im Verlauf des Wandels zu einer modernen Industriegewerkschaft dadurch gekennzeichnet, dass weitgehend die notwendige Infrastruktur erstellt wurde, so dass die gesundheitlichen und hygienischen Probleme, die mit den Konzentrationserscheinungen verbunden sind, zum größten Teil gelöst sind. Dennoch ist die Umweltinfrastruktur in Bezug auf präventive und nachbesserende Maßnahmen, wie insbesondere Kläranlagen und Abfallentsorgungseinrichtungen, mangelhaft bzw. verbesserungsbedürftig. Beispielsweise ist die Erneuerung der Müllverbrennungsanlagen insbesondere deswegen erforderlich, damit nicht der Dioxin-Grenzwert (0,1 ng/m3) überschritten wird. Auch ist die Sicherung eines angemessener Anteils von Parks und sonstigen Grünflächen erfolgt, welche für die Lebensbedingungen der Bevölkerung und die Stadtökologie eine wesentliche Rolle spielen, und dies um so mehr, weil die Luftbelastung auch durch die Zunahme des Kraftfahrzeugverkehrs zugenommen hat. In Bezug auf die Bevölkerungsentwicklung ist es weiterhin wesentlich, dass im Jahre 1977 der Anteil der über 65jährigen 6,3 % betrug und im Jahre 2000 auf 7,0 % zugenommen hat (aging society). Im Jahre 2015 dürfte der Anteil 11 % und im Jahre 2030 19 %112 betragen und so treten die in den Industrienationen typischen Probleme der Überalterung (aged society) auf. Dieses Problem ist, ebenso wie das Verstädterungsproblem, ein typisches Phänomen einer entwickelten Gesellschaft. Nur ist dieses Problem in Korea im Vergleich zu anderen Industrienationen sehr schnell aufgetreten. Das bedeutet, dass in Korea in dem Zeit111 Yoon, Y. M.: Korea in der Welt nach der Statistik, in: Bildungsinstitut der Volkswirtschaft (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 9/1997, Seoul 1997, S. 98 ff. 112 Statistisches Amt der Republik Korea: Koreanisches Statisches Jahrbuch 1999, Seoul 2000, S. 75. 75 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung raum, in dem der Anteil der Alten von 7 % auf 11 % wuchs, nur ca. 15 Jahre und der Sprung von 7 % auf 19 % nur 30 Jahre betrug, während dieser Zeitraum in anderen Staaten erheblich länger währt, so in Frankreich 130 Jahre, in Schweden 85 Jahre und in den U.S.A. 50 Jahre. Im Vergleich zu Japan ist diese Zunahme ca. 10 Jahre früher eingetreten.113 Die Überalterung der Bevölkerung wird Einfluss auf die Änderungsprozesse des sozialen und ökonomischen Systems haben, möglicherweise wird sich die Vitalität der Gesamtgesellschaft abschwächen. Indirekt übt diese Entwicklung auch auf den Zustand der Umwelt Einfluss aus. 5.3 Räumliche Entwicklung 5.3.1 Einleitung Die Republik Korea hat im vergangen halben Jahrhundert zahlreiche Änderungen der Landesentwicklung durchgemacht. Wesentliche Änderungen sind insbesondere: - Die Zahl der Bevölkerung hat von ca. 20 Millionen im Jahre 1946 auf ca. 46,4 Millionen im Jahre 1998 etwa um das 2,3fache zugenommen; - Die Landesflächen haben innerhalb von 30 Jahren, also vom 1960 bis 1998, um ca. 977 km2 zugenommen. Dies ist das Ergebnis der zwischenzeitlich durchgeführten Erweiterung des Landes durch Landgewinnung; - Die industriellen Nutzflächen erweiterten sich im Vergleich zum Jahre 1949 bis zum Jahre 1991 auf das ca. 48fache; Straßenversiegelungsrate im gleichen Zeitraum 19fache; Hafenentladungsfähigkeit ist 37fache zugenommen; Wasserleitungsanlagen in Zeitraum von 1946 bis 1991 wurde 70fache zugenommen114. Korea erfährt nicht nur eine Reihe von positiven Änderungen, sondern auch negative Veränderungen. Beispielsweise: 113 Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Umwelt-Weißbuch, Gwacheon 1998, S. 5 f. 114 Vgl. Koreanisches Forschungs-Institut für Siedlungswesen (Hrsg.): Evaluation und Analyse des Ersten Gesamtlandesentwicklungsplans (1972-1981) für Korea, Seoul 1982; Regierung der Republik Korea: Der Dritte Gesamtlandesentwicklungsplan für die Republik Korea (1992-2001), Seoul 1992. 76 Yeong Heui Lee - durch die Zunahme der Bevölkerung wurde die Bevölkerungsdichte höher und der Lebensraum enger. - Die Zunahme der Bevölkerungsdichte hat Probleme, wie Verschlechterung der Lebensumwelt, die Steigerung der Grundstückspreise, den rapiden Anstieg der Mietpreise und die Grundstücksspekulation verursacht. - Durch das Wirtschaftswachstum wurde der Auslastungsgrad der Ressourcen des Landes höher und dies hat zu Missbrauch der Ressourcen und zum Teil zur Zerstörung der natürlichen Umwelt geführt. - Insbesondere durch die Industrialisierung und die Erhöhung des Lebensstandards etc. wurden die Mengen der Abfälle, Abwässer und Emissionen erhöht und dies wurde zu einer Ursache der Verschmutzung des Landesumwelt. - Die Zunahme der Verstädterung hat zu übermäßiger Bevölkerungskonzentration in den Großstädten geführt und in den ländlichen Gebieten zu Bevölkerungsarmut. - Die übermäßige Konzentration in den Großstädten hat dort zu übermäßiger Verkehrsdichte, Wohnungsmangel, Luftverschmutzung, Kriminalität und Entstehung von schlechten Wohngebieten geführt. - Außerdem sind bei den Wirtschaftswachstumsprozessen Stagnationen in den ländlichen Gebiete und unerwünschte Einkommensunterschiede zwischen den Regionen und Schichten entstanden und dies hat gesellschaftliche Unruhefaktoren, wie regionale Feindseligkeiten und gegenseitiges Misstrauen hervorgerufen. 5.3.2 Räumliche Entwicklung und Umweltbelastung Die Wirtschaftsentwicklungs- und Landesentwicklungspolitik der Vergangenheit hat sich zwar in den vergangenen Jahren erheblich verbessert, aber die Tragfähigkeit der Umweltmedien wurde nicht hinreichend berücksichtigt.115 115 Der wirtschaftliche Aufschwung der Republik erfolgte in eine ressourcen- und energieverschwendende Form. Ökonomisch positive Entwicklungstendenzen sind zumeist mit steigenden Umweltbelastungen und mit einer zunehmenden Versiegelung, also einer Abnahme der natürlichen Flächen, verbunden. Die Entwicklung erfolgte wesentlich auf Kosten 77 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Ein besonders Problem ist und bleibt die Bevölkerungskonzentration in den großstädtischen Agglomerationen. Der Anteil der Bevölkerung, der in städtischen Gebieten116 lebt, betrug im Jahr 1960 35,8 %, 1970 49,8 %, 1980 66,4 %, 1990 79,6 %, 1998 86 % und wird nach dem Stand der aktuellen Prognosen im Jahre 2020 auf 92,0 % zunehmen117. Auch hat sich die Bevölkerungszahl in den Städten deutlich erhöht. Im Falle der Metropole Seoul betrug die Einwohnerzahl im Jahre 1949 ca. 1,5 Millionen118, im Jahre 1998 betrug sie bereits ca. 10,3 Millionen119. Außer Seoul gibt es 5 Städte, die über ein Millionen Einwohner haben und 10 Städte, bei denen die Einwohnerzahl über 500.000 (Stand: 1998) liegt. In Zeitraum von 1980 bis 1995 hat die Zunahmerate der Einwohnerzahl in den 6 großen Städten um 37 % zugenommen, während der Umfang der verbauten Flächen um 112 % zunahm120. Die Urbanisierung hat für die Umweltqualität zu nachteiligen Änderungen geführt. Um die zunehmenden Einwohnerzahlen aufzunehmen, erfolgten erhebliche Flächenausdehnungen und dies hat wiederum für das Gesicht der Städte erhebliche Änderungen mit sich gebracht. Durch die Errichtung von Hochhäusern und breiten Straßen hat sich die Struktur und die Skyline der Städte verändert 121 . In den vorhandenen Stadtgebieten wurden Stadterneuerungen 122 116 117 118 119 120 121 122 der natürlichen Umwelt. Nachteilig für den Befund der natürlichen Umwelt wirkte sich in Korea neben der Industrialisierung auch die zunehmende Verstädterung aus. Es handelt sich um Städte und Kreishauptstädte, bei denen die Zahl der Einwohner über 20.000 liegt. Vgl. Regierung der Republik Korea: Der Vierte Gesamtlandesentwicklungsplan für die Republik Korea (2000-2020), Seoul 2000, S. 4 ff. Regierung der Metropole Seoul: Umwelt-Weißbuch, Seoul 1998, S. 274. Vgl.: Regierung der Metropole Seoul: Umwelt in der Metropole Seoul - Umwelt-Weißbuch 2000, Seoul 2000, S. 304. Koreanisches Forschungs-Institut für Siedlungswesen (Hrsg.): Politische Aufgaben der Vorbereitung eines fortgeschrittenen Landes im 21. Jahrhundert, Anyang 1998, S. 621. Die Zahl der über 10 stöckigen Geschäftsgebäude betrug im Jahre 1965 nur 15, nahm im Jahre 1975 auf 163, im Jahre 1985 auf 379 und im Jahre 1993 auf 766 zu. Innerhalb von weniger als 30 Jahren erfolgte also eine Zunahme um mehr als das 50fache. Wenn die seit dem Ende der 70er Jahre errichteten Appartementhochhäuser mitgerechnet werden, beträgt die Anzahl der mehr als 10-stöckigen Gebäude mehr als 5000. Vgl. Koreanisches ForschungsInstitut für Siedlungswesen (Hrsg.): Landesentwicklung 50 Jahre. Rückblick und Perspektive auf dem Wege in das 21. Jahrhundert, Seoul 1996, S. 341 f. Zwar hat die Stadterneuerung nicht so große Änderungen mit sich gebracht, wie die Stadterweiterung, aber sie wurde kontinuierlich durchgeführt. Innerhalb der Großstädte wurde ein Teil der illegalen Siedlungsgebiete, in denen die seit der Beendigung der Besatzung eingewanderte Bevölkerung und die Menschen, die seit den 60er Jahren infolge der Industrialisierung aus den ländlichen Gebieten untergebracht war, verlagert und ein anderer Teil wurde nachträglich legalisiert. 78 Yeong Heui Lee durchgeführt und in neuen Stadtgebieten sind die Appartementhochhäuser typische Zeichen dieser Veränderungen. Infolgedessen lässt sich konstatieren, dass die Wandlung von traditionellen Wohnungsformen zu hochverdichteten Städten in der Siedlungsentwicklung zu einer drastischen Trendwende geführt hat. Schließlich soll nicht unerwähnt bleiben, dass in der Republik Korea zwischenzeitlich große Bemühungen in Bezug auf die Verbesserung der Infrastruktur erfolgt sind, leidet Korea doch nach wie vor unter erheblichen Mängeln der Infrastruktur. Beispielsweise hat die Anzahl der Kraftfahrzeuge in der Republik im Zeitraum von 1986 bis 1995 die jährlich um durchschnittlich 23,1 % zugenommen, während sich das Straßennetz in gleichem Zeitraum lediglich um nur jährlich 4,2 % erweiterte. Infolgedessen hat sich das so genannte Stauphänomen entwickelt und verschärft und die Transportkosten erhöhten sich mit erheblicher Geschwindigkeit. Die Mängel der Infrastruktur betreffen nicht nur für die Verteilung, sondern auch zahlreiche andere Bereiche, wie Staudämme, Elektrizitätsanlagen, Abfall- und Abwasserbehandlungsanlagen. In Korea wird infolge der Regionalisierung und wegen der Zunahme des NIMBY-Phänomens (Not In My Back Yard-Phänomens) die Suche optimaler Standorte für belästigende Anlagen aller Art schwieriger. Infolgedessen werden Anlagen dieser Art zunehmend in Küstenlandgewinnungsgebiete und Berggebiete u.s.w. verlagert, was wiederum zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens und damit verbundene Umweltbelastung führt. Die Schaffung neuer Infrastruktur ist zwangsläufig mehr oder weniger mit dem Verbrauch natürlicher oder naturhafter Flächen verbunden. Zwar wurde inzwischen in Korea Recht und Praxis der Umweltverträglichkeitsprüfungen weiterentwickelt. Diese ist jedoch unter verschiedenen Aspekten weiterentwicklungsbedürftig. Die Schaffung der notwendigen Infrastruktur ist noch mit weiteren zahlreichen Schwierigkeiten verbunden, nicht zuletzt spielt auch die Vertiefung der Konflikte zwischen regionalen Egoismen eine Rolle. 79 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung 5.4 Bemerkungen zur Grüngürtelpolitik Eine nicht unwesentliche Bedeutung für die nachhaltige Stadtentwicklung hat die Grüngürtelpolitik, der Versuch, das ungeordnete Ausufern der Städte mit einem eigens dafür geschaffenen Planungsinstrument zu hemmen, ein Instrument, das auf eine wechselvolle Geschichte in der Entwicklung der koreanischen Planungspolitik zurückblicken kann. Kombiniert ist diese Politik mit dem Instrument der "Neustadtentwicklung". Die Neustadtentwicklung wurde bis zur letzten Hälfte der 70er Jahre vorangetrieben. Es sollten Ergänzungsgebiete für Industriesiedlungen geschaffen werden. In den 80er Jahren wurden zu diesem Zwecke Wohnstädte entwickelt. Deswegen dehnten sich die Großstädte rapide aus und die Zunahme der Einwohner stieg kontinuierlich an. Zur Lösung der Siedlungsprobleme wurde versucht, die Bevölkerung zu dispertieren. Vor allem wurden die Green Belts ausgewiesen, um die Bevölkerungskonzentration in den Agglomerationen und insbesondere in der Stadt Seoul zu bremsen und die Ausuferung der Stadt durch Zusammenwachsen mit den die Metropole umgebenden Städten zu verhindern.123 Diese Siedlungspolitik wurde auf alle Großstadtgebiete ausgedehnt. Seit der Ausweisung eines Grüngürtelgebiets in der Seoul-Region im Jahr 1971 gemäß (dem derzeitigen) § 21 Abs. 1 Stadtplanungsgesetz ist zwischen 1971 bis 1977 in 14 Regionen des Landes ca. 5,4 % (ca. 5,397 km2)124 der Gesamtlandesfläche als Grüngürtelgebiet festgelegt worden125. Die Gesamtheit der designierten Grüngürtel-Flächen in der Seoul-Region beträgt ca. 1,567 km2 und in der Stadt Seoul 166,82 km2 (27,6 % der Gesamtflächen von Seoul). Das Grüngürtel-System konnte trotz der Schwierigkeiten des Vollzugs und der Widerstände der Einwohner innerhalb der Grüngürtelgebiete über die Dauer von ca. 30 Jahren mit positiven Auswirkungen erhalten werden.126 123 Kim, E. W.: Greenbelt sollen die ursprüngliche Idee pflegen, in: Koreanisches ForschungsInstitut für Siedlungswesen (Hrsg.), Planung und Politik, 4/1998. 124 Die Gesamtheit der designierten Greenbeltflächen in der Seoul-Region beträgt: ca. 1.567 km2. 125 Vgl. Kim, T. B.: Eine grundlegende Wiederspiegelung ist notwendig, in: Bildungsinstitut der Volkswirtschaft (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 2/1997, Seoul 1997, S. 53 ff. 126 Zu der Green Belt Regelung in der Republik Korea sind eine Bemerkung zu machen: Nur ca. 17 % der festgelegten Grüngürtelfläche stehen im öffentlichen Eigentum. Infolgedessen verursachen die Grüngürtelregelungen häufig Eingriffe in das Privateigentum und Kon- 80 Yeong Heui Lee Die gemäß § 21 des (derzeitigen) Stadtplanungsgesetzes auszuweisenden Grüngürtel (wörtlich: Entwicklungsbeschränkungsgebiete) spielten eine nicht unerheblichen Rolle für die umweltverträgliche Stadtentwicklung und den Naturschutz, da diese dazu geeignet sind, dem Flächenverbrauch im Umkreis von Städten Einhalt zu gebieten. Die Grüngürtel haben in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur wegen der Eindämmung von negativen Ballungserscheinungen, sondern auch wegen ihrer wichtigen ökologischen Funktionen, insbesondere auch für den Naturschutz, eine wichtige Rolle gespielt, auch für die Erhaltung von Grünflächen, die Sicherung von Freiräumen und Wasserschutzgebieten und für die Absorptionsfunktionen in Bezug auf Luftverunreinigungen. Nach dem Ergebnis von Untersuchungen leben in diesen Regionen zahlreiche seltene Tiere und Pflanzen. In mehreren Gebieten hat sich auch ergeben, dass geschützte Arten, Wildtieren und -pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind etc. dort leben, da in diesen Gebieten ca. 30 Jahre lang Entwicklungsbeschrän- flikte mit den Betroffenen. Deswegen ist die Frage in der Diskussion, ob es zweckmäßig wäre, wenn der Staat das innerhalb der Grüngürtelgebiete liegende Grundeigentum erwerben würde. Dies ist nun wiederum mit Rücksicht auf die nicht hinreichenden öffentlichen Finanzmittel nicht zu verwirklichen. Deswegen ist die Variante in der Diskussion, einen stufenweisen Ankauf durch die öffentliche Hand zu ermöglichen oder einen Austausch gegen öffentliche Anleihen vorzunehmen. Bei alledem ist zu berücksichtigen, dass die Bewohner der Gebiete, welche als Grüngürtelgebiete ausgewiesen sind, insoweit benachteiligt sind, als die infrastrukturelle Situation dieser Bereiche im Gegensatz zu sonstigen städtischen Flächen unterentwickelt ist. Auch deswegen sind die Grundstückseigentümer ökonomisch benachteiligt. Vgl. zu dieser Diskussion unter anderem: Hwang, D. B.: Die Grüngürtel - Zerstörung kann nicht mehr übersehen werden, in: Parlamentarische Zeitschrift, 9/1990, Seoul 1990, S. 53 ff.; Kim, K. G.: Beispiel der effektiven Erhaltung des Greenbelt im Ausland und unsere Probleme, in: Korean Association for Conservation of Nature (Hrsg.), Nature Conservation, 1/1991, S. 19 ff.; Kim, T. B.: Eine grundlegende Wiederspiegelung ist notwendig, in: Bildungsinstitut der Volkswirtschaft (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 2/1997, Seoul 1997, S. 53 ff.; Yang, B. E.: Notwendigkeit der Erhaltung der Greenbelt und die Erforderlichkeit von Verbesserung, in: Korean Development Institute (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 9/1998, Seoul 1998, S. 40 ff.; Kim, E. W., Greenbelt, 1998, a. a. O., S. 40 ff.; Kim, K. H.: Greenbelt in ihrer Funktion für eine effektive Flächennutzung, in: Korean Development Institute (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 9/1998, Seoul 1998, S. 44 ff.; Lee, Y. H.: Der Umgang mit der Natur. Das Gesellschafts-Umwelt-Verhältnis aus der Sicht der ostasiatischen Kulturen unter besonderer Berücksichtigung der Republik Korea, Schriftenreihe der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft für Gesellschaft, Umwelt und Siedlung der Technischen Universität Berlin, Band 9, Technische Universität Berlin Publikationen, Berlin 1999, S. 116 ff.; Ministerium für Bauwesen und Verkehr: Die beabsichtigte Änderung der Greenbelt Regelung, Gwacheon 1998; Song, J. H.: Die Notwendigkeit der Minimierung des Trial and Error Verfahrens bei der Änderung der Green Belt, in: Korea Development Institute (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 1/1999, Seoul 1999, S. 96. 81 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung kung galt. 86,4 % der Green Belt-Flächen sind Forst- und Landwirtschaftsflächen127. Diese waren für Erhaltung der natürlichen Umwelt wichtig. Das Management der Grüngürtelgebiete wurde in der Republik Korea zunächst sehr strikt vollzogen, zwischenzeitlich ist die Regelung mehr oder weniger liberalisiert worden. Immerhin wird die Regelung zur Erhaltung von Natur und Landschaft und zur Verhinderung der Ausuferung der Städte international als ein erfolgreiches und beispielhaftes Management der Landschaft betrachtet. Unter dem Aspekt des Schutzes der natürlichen Umwelt und der Landschaft wird als positiver Gesichtspunkt hervorgehoben, dass die Grüngürtel in der Umgebung der Städte für die Sicherung der Freiräume eine entscheidende Rolle gespielt haben und das Zusammenwachsen der Zentralstadt mit den sie umgebenden Klein- und Mittelstädten verhindert haben. Dagegen wird als nachteiliger Gesichtspunkt angeführt, dass die Grüngürtel zur Verlängerung der Verkehrswege geführt hätten, weil wegen der Grüngürtel riesige Umwege notwendig geworden seien, welche eine unnötige Erhöhung der Emissionen verursacht hätten und dadurch insgesamt wegen der Erhöhung der Schadstoffbelastung der Luft Gegeneffekte mit sich gebracht hätten.128 Infolge der im Dezember 1996 ergriffenen gesetzlichen Maßnahmen zur Erleichterung der Genehmigungsverfahren ist bezüglich der dadurch erleichterten Nutzung in Grüngürtelgebieten eine heftige Diskussion in Theorie und Praxis ausgelöst worden. Kritikpunkte sind unter anderem die Begünstigung grundstückspekulativer Entwicklungen, die Zerstörung der Stadtlandschaft und der Umwelt und die Stimulierung des weiteren Zuzugs von ländlicher Bevölkerung129. Dagegen werden Gesichtspunkte einer rationalen und effektiven Flächennutzung, der Entschädigung der Beeinträchtigung von Vermögensrechten und die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine günstige regionale Wirtschaftsentwicklung angeführt. 130 Der koreanische Verfassungsge127 Lee, S. D., Lee, Ch. H.: Umweltschutzrecht, Seoul 1999, S. 270. 128 Koreanisches Forschungs-Institut für Siedlungswesen (Hrsg.), Landesentwicklung 50 Jahre, 1996, a. a. O., S. 468 f. 129 Kim, Y. M.: Erleichterungsmaßnahmen für die Nutzung der Greenbelt haben viele Probleme, in: Bildungsinstitut der Volkswirtschaft (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 2/1997, Seoul 1997, S. 50 ff. 130 In der Republik Korea ist wegen der hohen Grundstückspreise die Unternehmensansiedlung schwierig, insbesondere für die regionale Wirtschaftsentwicklung bildet das Preisniveau ein großes Hemmnis. Vgl. Kim, D. Y.: Strategien für die regionale Wirtschaftsentwicklung, in: Bildungsinstitut der Volkswirtschaft (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 6/1997, Seoul 1997, S. 16 ff. 82 Yeong Heui Lee richtshof entschied allerdings in einem Urteil vom 24. 12. 1998, dass durch die Regelung der entschädigungslosen Enteignung, da im öffentlichen Interesse liegend, keine Verletzung der Verfassung vorliege131. Neuerlich ist die Güngürtel-Regelung erneut liberalisiert worden. Im Juli 1999 geriet die Grüngürtel-Regelung in die Deregulierungsströmung. Nach heftigen Auseinandersetzungen wurden am 22. Juli 1999 vom Bau- und Verkehrsminister "Maßnahmen zur Verbesserung der Grüngürtel-Regelung" bekannt gemacht. Ihr Inhalt: Die Grüngürtel in den 7 Großstadtregionen132 werden teilweise aufgelöst bzw. geändert133, die Grüngürtel in den 7 Mittel- und Kleinstadtregionen 134 werden insgesamt aufgelöst. Dazu entschied der koreanische Verfassungsgerichtshof in einem Urteil vom 01. 06. 2000, dass die durch den Bau- und Verkehrsminister bekannt gemachten "Maßnahmen zur Verbesserung der Grüngürtel-Regelung" keinen rechtsverbindlichen Charakter hätten, sondern eine administrative Planungsvorgabe sei, die keine rechtlichen Außenwirkungen habe135. In Bezug auf das Grüngürtel-Problem hat der amtierende Präsident Kim die Versprechung abgegeben, in allen Fällen vor der Entscheidung über Auflösungen oder Änderungen der Grüngürtel-Festlegungen Umweltverträglichkeitsprüfungen durchführen zu lassen. Infolgedessen gibt es in diesem Bereich heftige Auseinandersetzungen über die erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen.136 Im Jahre 2000 wurde gleichzeitig mit der Novellierung des Stadtplanungsgesetzes ein Sondergesetz über die Designation und das Management von Grüngür- 131 Vgl. Lee, S. D., Lee, Ch. H., Umweltschutzrecht, 1999, a. a. O., S. 275. 132 Bei den 7 Großstadtregionen handelt es sich um die Hauptstadt-Region, die Pusan-Region, die Daegu-Region, die Kwangju-Region, die Daejeon-Region, die Masan-ChangweonJinhae-Region und die Ulsan-Region. 133 Für Teilgebiete derselben sind Ausweisungen als Trinkwasserschutzgebiete, natürliche Grüngebiete und Parkgebiete etc. geplant. 134 Die 7 Mittel- und Kleinstadtregionen sind: Chuncheon-Region, Cheongju-Region, JeonjuRegion, Yeosu-Region, Tongyoung-Region, Jinju-Region und Jeju-Region. 135 Vgl. Beitrag in der Zeitschrift Das juristische Examen, 2/2001, Seoul 2001, S. 146 f. 136 Die Grüngürtel-Regelung war in Korea ein nicht unwichtiges Thema, in der Zeit der letzten Präsidentenwahl war sie auch ein Wahlkampfthema. Die Präsidentenkandidaten vertraten unterschiedliche Standpunkte und plädierten für Erhaltung, Regulierung oder Auflösung. Der jetzige Präsident Kim hatte die Meinung vertreten: "Auflösung nach der Bewertung". Daher musste er in dieser Angelegenheit jetzt handeln. 83 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung teln137 erlassen, auch wurde das Stadtplanungsgesetz gesamtnovelliert138. In der Begründung zu dem Sondergesetz hieß es, durch die Designation von Grüngürteln und die Nicht-Berücksichtigung der Flächennutzungssituation und der regionalen Charakteristika seien Benachteiligung der betroffenen Einwohner und Einschränkungen verursacht worden. Auch seien infolge der unzureichenden Entschädigungsregelung für den Fall der Designation von Grüngürteln Vermögensrechte der Grundstückseigentümer verletzt worden, so dass auch verfassungsrechtlich garantierte Rechte verletzt worden wären. Infolgedessen solle durch die Schaffung klarer gesetzlicher Regelungen ein umfassendes und systematisches Management der Designationsprozesse und eine Harmonisierung zwischen dem Belang der Erhaltung der Grüngürtel und den Interessen der Einwohner erreicht werden, schließlich sollten dadurch die Vermögensrechte der Bevölkerung gewährleisten werden139. Die rationale Umsetzung der Grüngürtel-Reform ist weiterhin in der Diskussion. Der Nachteil der Neuregelung liegt vor allem darin, dass diese durch den damit verbundenen weiteren Zuwachs an Entwicklungsflächen der Grundstücksspekulation weiter Tür und Tor öffnet mit der Folge erheblicher Preissteigerungen. Hinzu kommen nachteilige Auswirkungen auf den Umweltschutz, da sich durch die erhöhte Flächennachfrage und den damit verbundenen Flächenverbrauch zwangsläufig Konflikte zwischen Grundstücksmarkt und nichtstofflichem Bodenschutz ergeben. Eine im letzten Jahr (Juli 2000) durchgeführte Umfrage über die Meinung der Bevölkerung zu den Rechtsänderungen ergab: Auf die Frage nach der Bewertung der Auflösung und/oder Regulierung der Grüngürtel meinten 58,0 % der Befragten "falsche Maßnahme". Unentschieden waren 27,6 % und bejahend 14,4 %. Aus dieser Umfrage kann man entnehmen, dass der Großteil der Bevölkerung meint, dass für die Auflösen bzw. Regulieren der Grüngürtel-Regelung mehr Sorgfalt erforderlich und es wünschenswert sei, dass bei den sämtlichen Entscheidungen über die Flächennutzung stärker das öffentliche Interesse berücksichtigt werde.140 137 Sondergesetz über die Designation und das Management von Green Belts vom 31. 12. 2000, Gesetz Nr. 6241. 138 Kwon, Y. U.: Maßnahmen zum Management des Landes nach der Neuregelung für die Grüngürtelgebiete, in: Zukünftige Wege unseres Landes, Materialien des Koreanischen Forschungs-Instituts für Siedlungswesen Nr. 2000-6, Anyang 2000, S. 45 ff. (S. 50). 139 Vgl. Amtsblatt vom 2. 01. 2000, Nr. 14418, S. 237. 140 Vgl. Neue Forschungskommission für das Land: Untersuchung über die Einstellung der Bevölkerung zur Grundstückspolitik, Anyang 2000, S. 28. 84 Yeong Heui Lee 5.5 Bemerkungen zur Reform der Vorschriften über die Flächennutzung In der koreanischen räumlichen Planung spielt die Differenzierung der Flächennutzungen als Steuerungsmittel in allen Planungsebenen eine erhebliche Rolle. Die Regelungen der Flächennutzung nach dem Gesetz über das Management der Landesnutzung141 sind rechtsverbindlich und die Eigentümer sind innerhalb der festgelegten Nutzungskategorien verpflichtet, ihre Grundstücke entsprechend der planungsrechtlichen Ausweisung zu nutzen. Es enthält grundlegende Regelungen bezüglich der räumlichen Nutzung des gesamten Landes und steht unter der Zielsetzung, dass das Land nicht nur begrenzte Ressource, sondern auch gemeinsame Lebensgrundlage der Menschen ist und dem Gemeinwohl dient. Flächennutzungskategorien nach dem Plan über die Nutzung des Landes nach der Fassung des Gesetzes vom 31. 12. 1982 des Gesetzes über das Management der Landesnutzung waren 10 Kategorien und zwar: 1. Stadtgebiete, 2. Ackerlandgebiete (Agrarfördergebiete und Nicht-Agrarfördergebiete), 3. Dorfgebiete, 4. Forstschutzgebiete (Schutzforstgebiete und Gebiete, die Schutzforstgebiete entsprechen), 5. Entwicklungsförderungsgebiete, 6. Industriegebiete, 7. Gebiete für den Schutz der natürlichen Umwelt, 8. Tourismus- und Erholungsgebiete, 9. Fischereischutzgebiete und 10. Reservationsgebiete. Aufgrund des Fünf-Jahres-Plans "Neue Wirtschaft" (1993-1997) im Jahre 1993142 und der damit verbundenen Änderung dieses Gesetzes vom 5. 9. 1993 unter dem Schlagwort "Verschlankung oder Erleichterung der Kontrolle" wurden die 141 Gesetz über das Management der Landesnutzung vom 30. 12. 1972, Gesetz Nr. 2408, zuletzt geändert am 28. 01. 2000, Gesetz Nr. 6245. 142 Regierung der Republik Korea: Der Fünf-Jahres-Plan "Neue Wirtschaft" der neuen Regierung (1993-1997), Seoul 1993. 85 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Flächennutzungskategorien von vorher 10 auf 5 Nutzungskategorien geändert und zwar in: 1. Stadtgebiete, 2. Landwirtschafts- und Forstgebiete, 3. Gebiete, die Stadtgebieten entsprechen, 4. Gebiete, die Landwirtschafts- und Forstgebieten entsprechen und 5. Gebiete für den Schutz der natürlichen Umwelt. Durch die Änderung wird also die Anzahl der Nutzungskategorien um die Hälfte verringert, um auf die Flächennachfrage "elastischer" reagieren zu können. Eingeführt werden darüber hinaus Verfügungsbeschränkungen in Gebieten, die für die Land- und Forstwirtschaft vorbehalten sind. Allerdings wird durch die Novellierung der Umfang der für die Flächennutzung zur Verfügung stehenden Flächen von ca. 16 % der Gesamtlandesfläche auf 30-40 % vergrößert143. Dies brachte eine Reihe positiver bodenpolitischer Effekte mit sich. Einer lag in der Aktivierung der Entwicklung des Grundstücksmarktes und in der Schaffung von Möglichkeiten seiner langfristigen Stabilisierung. Hinzu kam, dass sich für die Industrie die Möglichkeiten verbesserten, ihren Bedarf an Industrieflächen zu befriedigen. Auf der anderen Seite trat jedoch eine Reihe von Negativeffekten ein, wie Grundstücksspekulation und nachteilige Auswirkungen auf den Umweltschutz. Infolge dieser Vergrößerung und der damit verbundenen Umwidmung von Landwirtschafts- und Forstflächen für städtische Nutzungen werden die Freiflächen erheblich dezimiert. Infolge der Abnahme der Freiflächen wurden weitere Ökosysteme zerstört mit der Folge der Verringerung der Diversität. Es wird berichtet, dass nach der Vereinfachung durch Änderung des Gesetzes über das Management der Landesnutzung vom 1993 die Entwicklung der Gebiete, die Landwirtschafts- und Forstgebieten entsprechen, beschleunigt wurde und dadurch seit 1994 bis zum Jahre 1999 die Gebiete, die Landwirtschafts- und Forstgebieten entsprechen von ca. 403 km2 für städtische Nutzungen umge143 Regierung der Republik Korea: Der Fünf-Jahres-Plan "Neue Wirtschaft" der neuen Regierung (1993-1997), Seoul 1993, S. 206 f.; Kim, W. H.: Änderung des Landesmanagementsystems und Maßnahmen zur angebots- und nachfragerelevanten Festlegung der Grundstückspolitik, in: Informationen über das Land, 11/1993, Seoul 1993, S. 21 ff. 86 Yeong Heui Lee widmet wurden144. Formen umgewandelter Flächennutzungen sind Anlagen, wie zum Beispiel Viehzuchtanstalten, Nutzungsanlagen in Agrar- und Fischereidörfern, Lagerhallen etc. 53,7 %, Industriestandorte 26 % und Wohnungsbau 14,2 %.145 Die im Juli 2000 durchgeführte Umfrage über die Meinung der Bevölkerung über die Grundstückssituation zeigt, dass ernste Problem der Umweltbelastung durch die Entwicklung der Nutzungen in den die Landwirtschaftsund Forstgebieten befürchtet werden (36,5 %).146 Die Regelung für "Gebiete, die Landwirtschafts- und Forstgebieten entsprechen", hat zwar zu einer Vergrößerung des Angebot an für die Entwicklung verfügbaren Grundstücke geführt, zu einer Entlastung von den Schwierigkeiten des Wohnungsangebots und der Standortsuche für Unternehmen, aber andererseits sind dadurch eine Reihe von Folgeproblemen hervorgerufen worden, wie insbesondere größere Probleme der Infrastrukturbereitstellung, Landschaftszerstörung, Umweltbelastungen und Einschnitte in den Bestand an guten landwirtschaftlichen Flächen entstanden, Probleme, auf die hier nicht im Einzelheiten eingegangen werden kann.147 Problembeispiele sind: - Probleme der Infrastrukturbereitstellung: Kleine Wohnsiedlungsanlagen wurden weitab von dem vorhandenen städtischen Siedlungsgebieten errichtet und führten zur Zersiedlung. Dadurch entstanden die in derartigen Fällen üblichen Schwierigkeiten für die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur, wie Straßen, Trinkwasser- und Abwassereinrichtungen, Schulen etc. Die Schwierigkeiten entstehen dadurch, dass einerseits die Schaffung derartiger Infrastruktureinrichtungen für eine bestimmte Größenordnung von Wohnsiedlungen verpflichtet, daher wird für die kleine Wohnsiedlungsanlagen von den Bauträgern häufig die Schaffung derartiger Infrastruktureinrichtungen vernachlässigt bzw. verschoben und dass andererseits wegen der Mittelknappheit bei den kommunalen 144 Seo, S. T.: Situation der ungeordneten Entwicklung der Gebiete, die Landwirtschafts- und Forstgebieten entsprechen und Maßnahmen, in: Planung und Politik, 8/2000, S. 6 ff. 145 Vgl. Abteilung für Flächenpolitik des Ministeriums für Bauwesen und Verkehr, 2000. 146 Neue Forschungskommission für das Land: Untersuchung über die Einstellung der Bevölkerung zur Grundstückspolitik, Anyang 2000, S. 22 ff. 147 Vgl. Seo, S. T., Situation, 2000, a. a. O., S. 6 ff.; Lee, S. D.: Probleme und politische Aufgaben der Wohnungsentwicklung in der Hauptstadt-Region, in: Planung und Politik, 8/2000, S. 18 ff. 87 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Verwaltungen der Bau der Infrastruktur in den kleineren und abgelegenen Siedlungsgebieten nicht eben Priorität hat. - Probleme der Landschaftszerstörung: Die in Gebieten, die Landwirtschafts- und Forstgebieten entsprechen gebaute hochgeschossige kleinere Appartementgebäude (15 - 25 Geschosse) sind Fremdkörper in der natürlichen Umwelt und zerstören die Landschaft. Außerdem ist die Umweltbelastung durch einzelne kleinere Betriebe oder gewerbliche Einrichtungen problematisch, da die Umweltstandards für kleine Industriestandorte im Vergleich zu großen und planmäßig errichteten Industriesiedlungen niedriger sind. Die Unternehmen nutzen deswegen die kleineren Standorte lieber. - Probleme der Umweltbelastungen und Einschnitte in den Bestand an guten landwirtschaftlichen Flächen: Seit 1990 wurden 8 Jahre lang insgesamt Agrar- und Forstflächen von 1.744 km2 umgewidmet, davon Agrarflächen 1.018,8 km2 und Forstflächen 662,2 km2. Also wurden Agrarflächen im Vergleich zu Forstflächen ca. 1,6fach häufiger umgewidmet. Der Grund dafür ist, dass die Preise für die Umwidmung von Forstflächen höher sind, als für die Umwidmung von Agrarflächen. 4,6 % der Gebiete, die Landwirtschafts- und Forstgebieten entsprechen, und die in Städten und Kreisen innerhalb der Hauptstadt-Region liegen, wurden umgewidmet und ebenso auch Gebiete, die in der Nähe von anderen Großstädten liegen. Die Umwidmungen für Zwecke des Industrieund Wohnungsbaues sind nach wie vor im Gange. Allerdings wurde diese Entwicklung in der letzten Zeit durch Änderung der einschlägigen Regelungen, wie die Verordnung zum Gesetz über Agrarflächen etc. im Jahre 1997 etwas gebremst. Negative Folgewirkungen dieser Art sind unter anderem erleichterte Umwidmungsanforderungen und Defizite hinsichtlich des ethischen Bewusstseins der Akteure. - Zu den erleichterten Umwidmungsanforderungen: Innerhalb der designierten Gebiete, also der Gebiete, die Landwirtschafts- und Forstgebieten entsprechen, sind die rechtlichen Voraussetzungen der Bebauung im Vergleich zu Flächen innerhalb anderer Nutzungskategorien erleichtert. In diesen Gebieten ist insbesondere auch die Bebauung mit Appartements möglich und 88 Yeong Heui Lee die Kontrollmethode für die Flächennutzung ist die Orientierung an Negativlisten. Infolgedessen ist in diesen Gebieten die Bebauung möglich, wenn nur die im Gesetz geregelten Anforderungen erfüllt werden. - Zu den Defizite hinsichtlich des ethischen Bewusstseins der Akteure: Die Probleme liegen auf drei Ebenen, der kommunalen Verwaltung, den Unternehmern und den Grundstückseigentümern. Diese Flächenentwicklung liegt im Interesse der kommunalen Verwaltung, die eine Erhöhung des kommunalen Steueraufkommens durch Erhöhung der Einwohnerzahlen verzeichnen. In Gebieten, die Landwirtschafts- und Forstgebieten entsprechen, liegt die Genehmigungskompetenz bei den Städten und Kreisen, die eher zur Erteilung von Genehmigungen neigen. Die Unternehmen sind in erster Linie an Gewinnen interessiert und erzielen höhere Gewinne. Schließlich haben die Grundstückeigentümer Interesse an der Steigerung der Grundstückspreise. Unter Berücksichtigung aller dieser negativen Auswirkungen ist beabsichtigt, in kurzer Zeit diesbezügliche Regelungen im Rahmen einer Novellierung des Raumordnungsrechts zu schaffen148. In der Republik Korea wurden in den 90er Jahren unter dem Schlagwort "Erleichterungen der Kontrollregelungen" zahlreiche Vorschriften novelliert, wie beispielsweise das schon erwähnte Gesetz über das Management der Landesnutzung, das Gesetz über die Ordnung der Hauptstadt-Region und das Gesetz über Nutzung und Erhaltung von Agrarflächen. Einerseits waren wohl diese Maßnahmen - unter anderem unter dem Aspekte der Schaffung der notwendigen Wohn- und Industriesiedlungsräume, der Infrastruktur und der Stabilisierung der Grundstückspreise notwendig, aber anderseits haben die Maßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Umweltschutz eine Reihe von negativen Wirkungen gebracht, wie beispielsweise die ungeordnete und/oder übermäßige Entwicklung in den Gebieten, die frühere Landwirtschafts- und Forstgebiete in der Hauptstadt-Region waren. Die im letzten Jahr (Juli 2000) durchgeführte Umfrage über die Meinung der Bevölkerung über die Grundstückspolitik zeigt: Es beantworteten die Frage "Wie denken Sie über die in der letzten Zeit stark in die Diskussion gelangte angeordnete Besiedlung des Landes": 148 Park, H. J., Suh, S. T.: A Study on the Improvement of Land-Use Management and Planning System in Korea, in: The Korea Spatial Planning Review, 10/2000, S. 2 ff. 89 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung - 64,2 % der Befragten insgesamt: "Es handelt sich um eine ernste Situation, infolgedessen sind Sondermaßnahmen notwendig" (in der HauptstadtRegion sogar 70,0 %). - Die Antwort "problematisch, aber nicht so schlimm" gaben 16,8 % und - die Antwort "nicht besonders bedeutend" gaben 4,9 % der Befragten.149 Diese Umfrage zeigt, dass die Verbesserung der Flächenmanagementpolitik ein dringend lösungsbedürftiges Probleme ist. Die Ursache für die Zuspitzung dieses Problems liegt in der Liberalisierung der Kontrollregelungen, beispielsweise der Regelung über "Gebiete, die Landwirtschafts- und Forstgebieten entsprechen" und die Green Belt-Regelung. 5.6 Abschließende Bemerkungen In der Vergangenheit hat der starke Anstieg der Urbanisierung zu nachteiligen Verdichtungsfolgen geführt. Dies machte erhebliche Investitionen für Infrastruktur und Siedlungsentwicklung, den Bau neuer Städte und erhebliche Anstrengungen bei der Wohnungsversorgung sowie der Wasserver- und entsorgung erforderlich. Der damit verbundene Flächenverbrauch führte zu einer Abnahme des Grünflächenanteils. Durch die rapide Zunahme der Flächennachfrage in den Städten für Gewerbe, Wohn- und Nutzflächen für öffentliche Einrichtungen nahmen im Zeitraum von 1980 bis 1996 die Agrarflächen und die Forstflächen um 2.960 km2 ab. Dadurch wurden die Grünflächen und die Lebensräume der Arten verringert und die natürlichen Funktionen der natürlichen Ökosysteme reduziert. 150 Durch Landgewinnungsmaßnahmen und Trockenlegungen wurden die nutzbaren Landflächen erweitert. Die Änderungen in den Küstengebieten haben für die ökonomische Nutzung zwar positiven Aspekten geführt, nicht so allerdings für die Umwelt, da es zu nachteiligen Veränderungen der Ökosysteme kam. Bis heute wurden durch Landgewinnung 149 Vgl. Neue Forschungskommission für das Land: Untersuchung über die Einstellung der Bevölkerung zur Grundstückspolitik, Anyang 2000, S. 33 ff. 150 Koreanisches Forschungs-Institut für Siedlungswesen (Hrsg.): Entwurf des Vierten Gesamtlandesentwicklungsplans für die Republik Korea (2000-2020), Teilbericht, Band 1, Anyang 1999, S. 343. 90 Yeong Heui Lee 1.350 km2 entwickelt oder befinden sich noch in der Entwicklung.151 Im Rahmen von Landgewinnungsmaßnahmen und Trockenlegungen gingen innerhalb von 10 Jahren (1987-1998) ca. 25 % der Wattenmeerflächen (810,5 km2) verloren152. und dadurch wurde die Lebensstätte von Lebewesen, und die Refugien der Zugvögel etc. verkleinert und ihre Lebensumwelt geschädigt. Durch unnötige Entwicklungsprojekte, wie Straßen, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen und Landgewinnungen sind jährlich die Arten zurückgegangen und gegenwärtig stehen an wildlebenden Pflanzen und Tieren 43 Arten vor dem Aussterben153. In der Zukunft ist eine umweltfreundlichere Flächennutzungsplanung erforderlich. Auch sollten stärkeren Bemühungen um die Integration von Umweltplanung und Flächennutzungsplanung erfolgen. Dabei ist insbesondere eine Änderung der derzeit angebotsorientierten Flächennutzung und Landesentwicklungsplanung zu einer Flächenwirtschaft, welche die Nachfrage eindämmt, notwendig. Die künftige Entwicklung muss unter stärkerer Berücksichtigung der Tragfähigkeit der Umwelt und des Landes erfolgen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Neuregelung über "Gebiete, die Landwirtschafts- und Forstgebieten entsprechen" der Zivilgesellschaft eine Lektion über die Problematik der Flächennutzung unter der Herrschaft der Marktmechanismen und die Notwendigkeit der Steuerung der Flächennutzung durch Planung vermittelt. In jedem Falle zeigt sich, dass man vor der Liberalisierung von regulierenden Bestimmungen im Planungsrecht die Konsequenzen sorgfältig prüfen muss. 151 Koreanisches Forschungs-Institut für Siedlungswesen (Hrsg.): Politische Aufgaben der Vorbereitung eines fortgeschrittenen Landes im 21. Jahrhundert, Anyang 1998, S. 622. 152 Planungsgruppe für die Verbesserung der Wasserqualität im Präsidialamt: Arbeitsmaterialien für das Management der Meeresumwelt, Seoul 1995, S. 5. 153 Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Umwelt-Weißbuch, Kwacheon 2000, S. 242. 91 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung 6. Die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung in der kommunalen Ebene in der Republik Korea 6.1 Vorbemerkungen In der Republik Korea wurde das Gesetz über die kommunale Selbstverwaltung schon im Jahre 1949 erlassen. In der Zeit der Ersten und Zweiten Republik wurde das Gesetz über die kommunale Selbstverwaltung kurz vollzogen und danach der Vollzug unterbrochen. Danach wurde durch die Verfassungsänderung im Jahre 1980 (8. Änderung) im Rahmen der Verfassung die kommunale Selbstverwaltung aktiviert. Danach wurde das Gesetz über die kommunale Selbstverwaltung vom 7. 4. 1988 novelliert154 und die Selbstverwaltung seit dem 1. Mai 1988 wieder eingeführt, der Vollzug jedoch weiter verzögert. Im Jahre 1991 wurden kommunale Parlamente gewählt, aber die Wahl der Leiter der Kommunalverwaltungen wurde weiter verzögert. Im Jahr 1995 wurden die Leiter der Kommunalverwaltungen bis zur untersten Ebene direkt gewählt und damit die kommunale Selbstverwaltung endlich in die politische Praxis umgesetzt. Nach Art. 117 der Verfassung sind die Kommunalverwaltungen (zu denen - im Gegensatz zu Deutschland - auch die Provinzen gehören) berechtigt, ihre Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft und Vermögensangelegenheiten durch Satzung zu regeln. Es ist zu beachten, dass die Kommunalverwaltung keine Gesetze erlassen kann, sondern lediglich Satzungen. In der Republik Korea ist die provinziale Verwaltungsebene die oberste Ebene der kommunalen Selbstverwaltung. Die 7 Metropolen (Sonderstadt-Seoul, Busan, Daegu, Incheon, Kwangju, Daejeon, Ulsan) entsprechen der provinzialen Verwaltungsebene. In Korea ist sowohl die Provinzialebene als also auch die 154 Gesetz über die kommunale Selbstverwaltung vom 7. 8. 1988. 92 Yeong Heui Lee Ebene der Städte und Kreise Selbstverwaltung. Bei den Metropolen, beispielsweise der Sonderstadt-Seoul sind die Bezirke die zweite Ebene der kommunalen Selbstverwaltung. 6.2 Lokale Agenden in der Republik Korea Seitdem in der Republik Korea eine gewisse Dezentralisation verbunden mit einer Verstärkung der kommunalen Selbstverwaltung Platz gegriffen hat, sind auch die regionalen und kommunalen Aktivitäten zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung von Bedeutung. Grundlagensatzungen für den Umweltschutz auf der lokalen Ebene bilden Leitlinien für die umweltpolitische Rolle und die Pflichten der örtlichen Verwaltung und bilden den Ausgangspunkt einer autonomen örtlichen Umweltpolitik. Durch die Grundlagensatzungen für den Umweltschutz werden für alle Selbstverwaltungskörperschaften eigene Umweltpolitiken zum Programm erhoben und ihre Dauerhaftigkeit und Objektivität gesichert. Ferner werden die regionalen Bedingungen und Meinungen der Einwohner in den Umweltschutz eingebunden. Zur Umsetzung des Entwicklungsleitbilds der nachhaltigen Entwicklung wurden in Korea kommunale Agenden erarbeitet. Obwohl der Wille zum Umweltschutz und für die Umsetzung der Agenda 21 vorherrscht, ist die Umsetzung noch mit einigen wesentlichen Problemen verbunden: - Wie oben angedeutet, ist in der Republik bis in die jüngste Zeit immer noch überwiegend die wesentliche politische Entscheidungs-Kompetenz beim Staat konzentriert. Überwiegend hat die Regionalverwaltung eine untergeordnete Rolle für den Vollzug der staatlichen Strategien gespielt. Dadurch wurde die regionalspezifische flexible Anpassungsfähigkeit und Kreativität, die für die heutige harte staatliche und regionale Konkurrenz und für die Umsetzung der Agenda 21 notwendig ist, geschwächt.155 155 Sicherlich hat die koreanischen Volkswirtschaft infolge ihrer früheren zentralstaatlichen Struktur in kürzester Zeit das forcierte Wachstum erreicht, aber andererseits wurde zum großen Teil die Wirtschaftskraft und die Wirtschaftsaktivitäten auf die Hauptstadt-Region konzentriert und die Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen vertieft. Auf der kommunalen Selbstverwaltungsebene ist die finanzielle Kraft schwach. Gegenwärtig beträgt der Selbständigkeitsgrad der regionalen Finanzen von 7 Großstädten (über Millionen Einwohner Stadt) und Provinzen durchschnittlich 67 %, aber die Distanz zwischen den Regionalverwaltungen ist sehr hoch. Beispielsweise: Den höchsten Selbständigkeitsgrad der 93 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung - Mit der Einführung der kommunalen Selbstverwaltung ist der Wille zur Vitalisierung der regionalen und kommunalen Wirtschaft und auch zum Umweltschutz erhöht worden, aber dafür liegen bisher zu wenig Erfahrungen vor und auch die Rahmenbedingungen, wie insbesondere die Verfügbarkeit von Privatkapitel, welche die Wirtschaftsaktivierung in der regionalen Dimension leisten könnte, ist noch gering.156 - Dezentralisierung ist für die Demokratisierung ein wichtiger positiver Faktor, aber andererseits führt er auch dazu, dass dadurch die regionale, vor allem die kommunale Ebene, wegen ihrer prioritären ökonomischen Interessen die Belange des Umweltschutzes vernachlässigt. Die Bevorzugung der ökonomischen Interessen kommt dort übrigens gar nicht nur von Führungsebene in der kommunalen Selbstverwaltung, sondern von den Einwohnern. Die Einwohner interessieren sich nicht in erster Linie für die langfristige Verbesserung der Umwelt, sondern in erster Linie und vor allem möglichst schnell dafür, dass in ihren Gebiet industrialisiert und damit mehr Infrastruktur geschaffen wird und damit einerseits die Lebensqualität und ggf. die Grundstückspreise erhöht werden und andererseits für sie mehr Arbeitsplätze entstehen. Hier dürfte das sog. PIMFY (Please In My Front Yard)Phänomen durchschlagen. Die Übertragung von Kompetenzen auf die kommunale Selbstverwaltung durch Dezentralisierung lässt erwarten oder hat schon, wie gezeigt, für den Umweltschutz manche unerfreuliche Situation mit sich gebracht. Die Regierung hat unter Berücksichtigung dieser Aspekte, Restriktionen und Mängel zahlreiche Maßnahmen erarbeitet und ergriffen. Zu diesen gehört unter anderem die Übertragung der notwendigen Kompetenzen auf die Kommunalverwaltung, die Aufstockung der Finanzmitteln, die Förderung von UnternehFinanzen hat die Metropole Seoul mit 98 %, den niedrigsten die Provinz Cheonranam-Do (Provinz) mit 18 %. Ferner in der unteren Ebene der kommunalen Selbstverwaltung: Die Städte haben einen durchschnittlichen Selbständigkeitsgrad der Finanzen von 53 % und von den Kreisen durchschnittlich 23 %. Von Städte hat den höchsten Selbständigkeitsgrad der Finanzen die Stadt Kwacheon 95 % und der niedrigsten Stadt Sangju 13 %; Von den Kreisen hat höchsten Selbständigkeitsgrad der Finanzen der Kreis Yongin 74 % und den niedrigsten der Kreis Bonghwa mit 8 %. vgl. Kim, D. Y.: Strategien für die regionale Wirtschaftsentwicklung, in: Bildungsinstitut der Volkswirtschaft (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 6/1997, Seoul 1997, S. 18. 156 Einzelheiten vgl.: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft / Korea Development Institute: Aufgaben des Staates auf dem Wege zu einer offenen Marktwirtschaft, Seoul 1997, S. 60 ff.; Kim, D. Y., Strategien, 1997, S. 16 ff. 94 Yeong Heui Lee mern. Hierbei handelt es sich um eine dringende und wichtige staatliche Aufgabe. Derzeit ist bereits der Vollzug im Gange, sowohl auf staatlicher, als auch auf kommunaler Ebene. Trotz alledem wird die Lösung dieser Probleme noch eine nicht unerhebliche Zeit brauchen. 95 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung 7. Die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung in der Metropole Seoul 7.1 Einführung Seoul hat sich in der Nachkriegszeit von einer Agrarstadt zu einer technologieorientierten Weltstadt entwickelt, zu einem Zentrum in der ostasiatischen Wirtschaftsregion, zu einer zentralen Drehscheibe innerhalb der APEC (Asia-Pacific Economic Cooperation) Staaten. Während ihrer durchgreifenden Modernisierung wurden im letzten Jahrzehnt in verstärktem Umfange jedoch auch die negativen Folgeprobleme dieser Entwicklung erkannt. Ein wesentlicher Aspekt der Entwicklungsphilosophie ist die Harmonisierung von tradierten ostasiatischen und neuen westlichen Denkmustern. Für das Thema der künftigen Entwicklung urbaner Gesellschaften und die Erörterung der notwendigen politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen, planerischen und rechtlichen Vorkehrungen ist das Fallbeispiel Seoul deswegen interessant, weil diese Stadt in der Nachkriegszeit eine dramatische Entwicklung und damit verbundene dramatische Entwicklungs- und Änderungsprozesse durchlebt hat bis hin zum Einsetzen der Bemühungen um eine nachhaltige Stadtentwicklung - eine nachhaltige Metropolenentwicklung - nach dem Verständnis der Agenda 21. Seoul ist seit dem Jahre 1949 Sonderstadt, eine unmittelbar unterhalb der Zentralstaatsebene angesiedelte selbständige Stadt, mit Provinzstatus - die provinziale Ebene ist in Korea die oberste Ebene der kommunalen Selbstverwaltung und die damalige Zahl der Einwohner betrug 1.446.000 Einwohnern, im Jahre 1992 erreichte sie 10.969.862 Einwohnern.157 Die bisherige Bevölkerungskonzentration, Wirtschaftskonzentration, Industrialisierung und Modernisierung der Stadt hat zwar dazu geführt, dass die Metro157 Vgl.: Regierung der Metropole Seoul: Umwelt in der Metropole Seoul - Umwelt-Weißbuch 1998, Seoul 1998. 96 Yeong Heui Lee pole sich zu einer internationalen Mega-Stadt entwickelt hat, bezogen auf Umweltaspekte ist sie jedoch zu einer Emissionsstadt geworden. Infolgedessen hat sie unter dem Gesichtspunkt, dass gesellschaftliche Aktivitäten unter dem Aspekt der Umweltverträglichkeit eingeschränkt werden müssen, die Erhöhung der Lebensqualität der Einwohner und die Sicherstellung einer lebenswerten Umwelt als vorrangige Ziele der Planung festgelegt.158 Unter anderem ist die Bevölkerungs- und Wirtschaftskonzentration in der Hauptstadt-Region eines der wesentlichen Probleme der Republik Korea, sowohl auf gesamtstaatlicher als auch auf regionaler Ebene. Einige Hinweise zu der Konzentration in der Hauptstadt-Region: - Die Flächengröße der Stadt Seoul beträgt ca. 605.52 km2 und der Flächenanteil der Gesamtflächen ca. 0,6 %. Der Flächenanteil der Hauptstadt-Region beträgt 11,8 % der Gesamtfläche; - Die Zahl der Einwohner der Metropole Seoul beträgt gegenwärtig (Ende 1999) 10.321.449 Einwohner und der Anteil an der Gesamtbevölkerung ist 21,7 %. Die Zahl der Bevölkerung in Seoul-Region beträgt gegenwärtig (Ende 1999) 21.800.000 Einwohnern und der Anteil an der Gesamtbevölkerung ist 45,9 %;159 - Die Einwohnerdichte in Seoul beträgt 17.046 Personen pro km2. Der Anteil der 15 - 59 Jährigen beträgt 7.460.000 Personen (72,7 %), der über 65 Jahre Jährigen 530.000 (5,15 %). Der Anteil der über 65 Jährigen hat seit 1990 eine jährlich zunehmende Tendenz. - 55,1 % der Produktionsindustrie liegt in der Hauptstadt-Region (in der Stadt Seoul: 19,6 %); - Über 80 % der von der Regierung investierten Institutionen und 95 % der Firmensitze der einhundert größten Unternehmen sind in der HauptstadtRegion konzentriert. 158 Regierung der Metropole Seoul: Umwelt in der Metropole Seoul - Umwelt-Weißbuch 1997, Seoul 1997, S. 468. 159 Regierung der Metropole Seoul: Weißbuch für die Politik der Neuen Metropole Seoul, Seoul 2000, S. 17 f. 97 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung - Die Konzentration von Bevölkerung und Industrie hat die Steigerung der Grundstückspreise, den Wohnungsmangel und die Verkehrs- und Umweltprobleme bewirkt; - Das Bruttoregionalprodukt der Hauptstadt-Region im Jahre 1994 betrug 46,2 % des gesamten Bruttoinlandsprodukts. Das Bruttoregionalprodukt von Seoul betrug im Jahre 1997 19 % des Bruttoinlandsprodukts.160 7.2 Grundlagensatzung für den Umweltschutz der Metropole Seoul Die Metropole Seoul hat am 20. Mai 1996 eine Grundlagensatzung für den Umweltschutz161 erlassen, um die Maßnahmen für einen in der regionalen Situation der Stadt geeigneten Umweltschutz festzulegen und um durch Umweltmanagement, durch Partizipation und internationale Kooperation die Stadt zu einer "Umweltschutzstadt" zu machen.162 In § 3 der Grundlagensatzung für den Umweltschutz sind fünf Grundprinzipien für die Umweltschutzpolitik festgelegt: Integrationsprinzip, Vorsorgeprinzip, Kooperationsprinzip, Verursacherprinzip, offenes Umweltinformationsprinzip und Partizipationsprinzip. Die Grundaussagen der Grundlagensatzung für den Umweltschutz der Metropole Seoul sind: - zukunftsgerichtete Umweltphilosophie und politische Linie, um eine auf das 21. Jahrhundert gerichtete nachhaltige ökologische Stadt zu verwirklichen und eine aktive Harmonisierung zwischen Umweltschutz und Entwicklung anzustreben. - Konzipierung einer eigenständigen umweltpolitischen Modellkonzeption unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen und Charakteristika der Metropole, die auf die Schaffung einer neuen Stadtumwelt gerichtet ist. 160 Vgl. Regierung der Republik Korea, Vierte Gesamtlandesentwicklungsplan (2000-2020), 2000, a.a.O., S. 5 ff.; Kim, D. Y., Strategien, 1997, a.a.O., S. 17. 161 Grundlagensatzung für den Umweltschutz der Metropole Seoul vom 20. 05. 1996, Satzung Nr. 3301. 162 Regierung der Metropole Seoul: Umwelt in der Metropole Seoul - Umwelt-Weißbuch 1997, Seoul 1997, S. 458. 98 Yeong Heui Lee - Abrücken von der gegenwärtigen Einstellung, demzufolge Entwicklung und Umweltschutz als gegensätzliche Bereiche gesehen werden und Übergang zu einem politischen Prozess, der die beiden Gesichtspunkte integriert mit dem Ziel, in allen Bereichen der Stadtplanung: Verkehr, Energie, Flächennutzung und Bauwesen etc. eine umweltverträgliche, gesunde und nachhaltige Stadtentwicklungspolitik zu machen. - Verstärkung der Partizipation in der Umweltpolitik, bei der Konzipierung, der Entscheidung, dem Vollzug und der Bewertung der Politik Kooperation mit den Einwohnern. Bemerkenswert ist die Betonung des künftigen Entwicklungsziels, die vorrangige Berücksichtigung der Umweltbelange: Nach § 2 Abs. 4 der Grundlagensatzung haben in allen anderen Planungen und Maßnahmen der Metropole Seoul die in den Absätzen 1 bis 3 der Grundlagensatzung genannten Grundgedanken bestmöglich berücksichtigt zu werden. In § 11 der Grundlagensatzung wird geregelt, dass ein langfristiger umfassender städtischer Umweltleitplan für den Umweltschutz in einem Turnus von 10 Jahren aufgestellt werden müsse, wobei die wichtigsten Inhalte und das Verfahren der Aufstellung geregelt werden. Der umfassende Umweltplan hat nach § 11 folgende Inhalte zu enthalten: - Änderungen der Rahmenbedingungen für die Umwelt und deren Prognose - Ziele für den Umweltschutz und Leitlinien für Maßnahmen - sektorale und stufenweise Projektplanung für die Erreichung der Ziele, - Kostenplan für die Durchführung der Projekte und Maßnahmen der Finanzbeschaffung und - sonstige Angelegenheiten, die für den Umweltschutz erforderlich sind. 99 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung 7.3 Die Umweltcharta der Metropole Seoul (Seoul Umweltcharta) Eine bedeutsame umweltpolitische Festlegung der Metropole bildet auch die Umweltcharta vom 5. Juni 1996. Sie erhält ihre Bedeutung dadurch, dass sie den Willen zum Ausdruck bringt, ein umweltverträgliches gesundes und nachhaltiges Seoul zu schaffen und dass alle Einwohner an der Erhaltung und Schaffung einer Umwelt, in der sie mit der Natur in Symbiose leben können beteiligt sind. Die Charta legt ihrer Präambel als Leitbild einen traditionellen umweltethischen Grundsatz zugrunde: "Symbiotische Beziehungen zwischen Natur und Mensch" und schreibt damit gleichzeitig ein Grundprinzip der nachhaltigen Entwicklung fest. Um dieses Leitbild in die Wirklichkeit umzusetzen, sollen 5 grundlegende Leitziele von der Stadt und ihren Einwohnern umgesetzt werden, (1) die Erhöhung der Lebensqualität der Einwohner und die Sicherung einer angenehmen (lebenswerten) Umweltqualität als prioritäres Ziel, (2) das Vorsorgegebot, demzufolge Umweltprobleme im Voraus verhindert oder verringert werden, (3) prioritäre Berücksichtigung von Umweltbelangen bei Stadtentwicklung und -management unter weitgehender Partizipation bei Aufstellung und Implementation aller Pläne. (4) Beachtung des Verursacherprinzips und einer umweltfreundlichen Produktionsweise, eines umweltgerechten Verbraucherverhaltens sowie Bemühung um den Aufbau der Kreislaufwirtschaft. (5) nationale und internationale Kooperation und gemeinsames Bemühen um die Lösung der Umweltprobleme. 100 Yeong Heui Lee 7.4 Satzung der Metropole Seoul zum Schutz der natürlichen Umwelt Vor nicht allzu langer Zeit hat die Metropole Seoul eine Naturschutz-Satzung erlassen163. Diese Satzung bezweckt nach § 1, durch eine umfassende und systematische Erhaltung und Pflege von Natur und natürlicher Umwelt in der Stadt, den Bürgern ein geruhsames und gesundes Leben in einer lebenswerten und intakten natürlichen Umwelt zu ermöglichen. In § 2 der Satzung zum Schutz der natürlichen Umwelt sind folgende 5 Grundprinzipien für den Naturschutz verankert: - Die natürliche Umwelt hat im öffentlichen Interesse erhalten und umweltfreundlich und nachhaltig gepflegt zu werden. - Die Stadtentwicklung hat unter Erhaltung, Harmonie und Gleichgewichtigkeit der natürlichen Umwelt durchgeführt zu werden. - die natürliche Landschaft, die Lebensstätten der Wildtiere und -pflanzen sowie ihrer Arten etc. hat geschützt zu werden. - Die natürliche Umwelt muss vor allen denkbaren Belastungen oder Schädigungen geschützt zu werden. - Die Chancen, dass alle Bürger am Schutz der natürlichen Umwelt teilnehmen und die Natur in gesunder Weise nutzen, müssen erhöht werden. In § 4 der Naturschutz-Satzung wird geregelt, dass ein umfassender Naturschutzplan in einem Turnus von 5 Jahren aufgestellt wird und die folgenden Inhalte enthalten muss: - Zustand der natürlichen Umwelt und Nutzungssituation, - Ziele des Schutzes der natürlichen Umwelt und Maßnahmen für ihre Durchführung, - wesentliche Projekte für die Erreichung der Ziele des Naturschutzes mit Projektüberblick, gestuften Durchführungsmaßnahmen und Angaben über die Finazmittelbeschaffung, - Angelegenheiten der Naturschutzbewegungen und - sonstige Angelegenheiten, die für den Naturschutz erforderlich sind. 163 Satzung der Metropole Seoul zum Schutz der natürlichen Umwelt vom 20. 03. 1999, Satzung Nr. 3580. 101 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung 7.5 Satzung für die Stadtplanung der Metropole Seoul Im letzten Jahr (2000) hat die Stadt Seoul eine Satzung für die Stadtplanung verkündet164. Diese setzt die Grundlagen der Stadtplanung, ein umweltfreundliches nachhaltiges Wachstum und Management der Stadt fest und auch die Verfahren und Inhalte für den Leitplan der Stadtentwicklung. Die neue Satzung legt folgende Prinzipien für die Stadtentwicklung fest: - Verhinderung weiterer übermäßiger Verdichtung. Der Umbau der Gebäude und Sanierungsprojekte, die der hochgeschossigen und hochverdichteten Entwicklung entgegenwirken sollen in einer Weise, dass dadurch für die städtische Umwelt und die Einwohner keine Schäden herbeigeführt werden. - Respektierung der regionalen Umwelt. Die Kriterien für die Entwicklung werden der regionalen Situation angepasst werden, um dadurch die Entfaltung und die Erhaltung regionaler Charakteristiken und Bedingungen zu fördern. - Schutz von Gewerbeflächen. Handels-, Industrie- und Gewerbeflächen etc., welche der Wirtschaft in Seoul dienen sollten, sind durch die starke Forcierung des gewinnbringenden Appartmentbaus verdrängt worden. Infolgedessen soll der übermäßige Appartmentbau in den Handelsgebieten und Gebieten, die Industriegebieten entsprechen, zurückgeschraubt werden. - Erhöhung der Attraktivität der Stadt. Um die Zerstörung der Berge und Flüsse in Seoul und der Stadtlandschaft zu stoppen, soll eine unangemessene Entwicklung verhindert werden eine Entwicklung in Harmonie mit den ererbten Ressourcen angestrebt werden. - Gewährleistung der nachhaltigen Stadterneuerung. Hierfür sollen die notwendigen Regelungen geschaffen und Kriterien entwickelt werden.165 164 Satzung für die Stadtplanung der Metropole Seoul vom 15. 07. 20001. Satzung Nr. 3760. 165 Regierung der Metropole Seoul: Weißbuch für die Politik der Neuen Metropole Seoul, Seoul 2000, S. 177 f. 102 Yeong Heui Lee 7.6 Stadtplanung und Leitplan für den Umweltschutz der Metropole Seoul Nach dem (derzeitigen) § 10 b des Stadtplanungsgesetzes (seit der Gesamtnovellierung vom 28. 1. 2000 den §§ 6 und 7) haben die Leiter der Städte oder Kreise alle 20 Jahre eine langfristige Leitplanung für die Stadtentwicklung aufzustellen, die Richtlinien für die langfristige Stadtentwicklung enthalten und in der die Grundlagen der Flächennutzungsplanung enthalten sind. Auf dieser Grundlage hat die Stadt Seoul ihre aktuelle Stadtplanung vom 1997 (19972011)166 aufgestellt. In dem 1997 aufgestellten langfristigen Leitplan für die Stadtentwicklung ist das Zukunftsbild der Stadt Seoul "Menschenorientierte Stadt, welche für die Menschen lebenswert ist" aufgestellt. Planziele hierfür sind die Entwicklung: - einer Stadt, in der die Menschen in Sicherheit leben können, - einer Stadt, in der Mobilität in bequemer Weise gewährleistet ist, - einer Stadt, in der Wasser und Luft sauber sind, - einer Stadt, in der es sauber und grün ist, - einer Stadt, die durch ihre reichhaltige Kultur lebenswert ist, - einer Stadt, in der jeder zufrieden leben kann, - einer Stadt, die feste ökonomische Grundlagen hat.167 Der nach § 11 der Grundlagensatzung für den Umweltschutz aufgestellte langfristige umfassende Leitplan für den Umweltschutz (1996-2005)168 bezieht sich auf die Stadt Seoul einschließlich der Hauptstadt-Region, auf welche die Stadt Seoul einen nicht unerheblichen Einfluss ausübt. Das Oberziel dieses Plans ist die Entwicklung der Stadt Seoul zu einer Stadt, in der Natur und Mensch harmonisch koexistieren. Durch Harmonisierung von weiterer Entwicklung und Erhaltung der Natur strebt sie den Aufbau einer "Muster-Umweltschutzstadt" an, welche die Lebensqualität der Bürger erhöht und eine lebenswerte Umwelt an die nächste Generation weitergeben und für den globalen Umweltschutz beitragen kann. 166 Regierung der Metropole Seoul,: Stadtplanung der Stadt Seoul (1394-2011), Seoul 1997. 167 Regierung der Metropole Seoul, Stadtplanung, 1997, a. a. O., S. 52. 168 Regierung der Metropole Seoul: Leitplan für den Umweltschutz (1996-2005) der Stadt Seoul. Seoul Green Plan 21, Seoul 1996. 103 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Unterziele sind - Erreichung einer hohen Lebensqualität, - Aufbau einer Ökostadt, bei der Natur und Menschen harmonisch koexistieren - Aufbau der Grundlagen des Umweltmanagements für das nachhaltige Wachstum - globaler Umweltschutz. Der Leitplan für den Umweltschutz hat 5 Grundprinzipien: - Vorsorgeprinzip, das Umweltzerstörung im Voraus verhindern oder vermeiden soll; - Harmonie- und Integrationsprinzip für ein effektives Management in Harmonie mit der Umwelt, insbesondere in den mit der Stadtplanung, dem Verkehr und der Energie etc. eng zusammenhängenden Bereichen; - Verursacherprinzip, demzufolge der Verursacher von Umweltzerstörungen und Kontaminationen für die Kostentragung verantwortlich ist, - Örtlichkeitsprinzip, demzufolge die Entstehung von Belastungen und deren Behandlung innerhalb der Region bleiben soll; - Informationsöffnungs- und Partizipationsprinzip. 7.7 Die Lokale Agenda 21 der Metropole Seoul 7.7.1 Aufstellung der "Seoul Agenda 21" Im Rahmen des Vollzugs des novellierten Gesetzes über die kommunale Selbstverwaltung vom 7. 4. 1988 wurden im Jahre 1991 kommunale Parlamente gewählt und im Jahre 1995 wurden die Leiter der Kommunalverwaltungen direkt gewählt. Der derzeitige Oberbürgermeister von Seoul hatte erklärt, die Seoul Agenda 21 aufzustellen, um eine umweltgerechte gesunde und nachhaltige Stadt zu entwickeln. Zu diesem Zweck wurde, um die Grundgedanken für die Seoul Agenda 21 vorzubereiten, zunächst am 20. Mai 1996 die Grundlagensatzung für den Umweltschutz der Metropole Seoul erlassen und die Umweltcharta vom 5. Juni 1996 104 Yeong Heui Lee bekannt gemacht. Um dies gemeinsam mit den Bürgern anzugehen, wurde am 22. November 1995 die "Bürgerkommission für das Grüne Seoul" durch eine "Satzung zur Einsetzung und die Tätigkeit einer Bürgerkommission für das Grüne Seoul" konstitutiert. Die wesentlichen Aufgaben dieser Kommission waren und sind die Erarbeitung der Seoul Agenda 21 und ihre Verwirklichung, die Durchführung der Projekte für die Partizipation bei der Stadtumweltpolitik, die Beratung und Bewertung der Umsetzung der Nachhaltigkeit in der Stadtpolitik sowie die Abgabe von den Umweltschutz betreffenden Erklärungen und Informationen. Nach der Satzung führen drei Vorsitzende die Kommission, ein Repräsentant der Bürgerschaft, ein Repräsentant der Unternehmen und der Oberbürgermeister der Stadt Seoul. Die Kommission bestehen aus ca. 100 Mitglieder und Mitglieder der Kommission sind Personen aus verschiedenen Bereichen und Gruppen, bürgerlichen Vereinen und Verbänden, Unternehmen, Medien, Bildungseinrichtungen, Vertretern des Rechtswesens, ferner Experten aus Wissenschaft und Bildung, Abgeordnete, Beamte u.s.w. Die Seoul-Verwaltung und die Bürgerkommission für das Grüne Seoul hatten im Juli 1996 eine "Vorbereitungskommission für die Seoul Agenda 21" und danach die "Arbeitskommission für die Seoul Agenda 21" für die Erarbeitung der Seoul Agenda 21 im Januar 1997 konstituiert. Die Vorbereitungskommission bestand aus 200 Personen aus verschiedenen Bereichen und Gruppen, bürgerlichen Vereinen und Verbänden, Unternehmen, Medien, Bildungseinrichtungen, Beamten u. s. w. Die Arbeitskommission bestand aus 3 gleichberechtigten Vorsitzenden, der Generalkommission und 8 sektoralen Kommissionen für die Bereiche Luft, Wasser, Abfälle, Ökologie, Verkehr, Stadtplanung, Kultur und Wohlfahrt. Die "Arbeitskommission für die Seoul Agenda 21" hatte nach zahlreichen Besuchen von Einrichtungen, Besichtigungen, Veranlassung von Umfragen, Experten-Diskussionen etc. in ca. 100 Sitzungen den Entwurf der Seoul Agenda 21 vorbereitet. Mit diesem Entwurf wurde der Partizipationsprozess eingeleitet und auf verschiedene Weise, in Workshops, Bürgeranhörungen etc. die Meinung der Bürger festgestellt. Danach erst wurde die Seoul Agenda 21 fertig gestellt und am 5. Juni 1997 anlässlich des Weltumwelttages bekannt gemacht. 105 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Zusammenfassend: - Die "Seoul Agenda 21" ist ein umfassender Aktionsplan für nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz, welcher auf der Grundlage der "Seoul Umweltcharta" und der "Grundlagensatzung für den Umweltschutz der Metropole Seoul" aufgestellt worden ist. - Die "Seoul Agenda 21" wurde durch die "Bürgerkommission für das Grüne Seoul" bearbeitet, eine Kommission die durch die "Satzung zur Einsetzung und die Tätigkeit einer Bürgerkommission für das Grüne Seoul" installiert wurde. - Die Satzungsbestimmungen der Stadt Seoul enthalten keine Regelung, nach denen für den Prozess der Aufstellung oder Änderung der Agenda eine Zustimmungen des Stadtrates notwendig ist. Allerdings nehmen an den Entscheidung- und/oder Änderungsprozessen des Aktionsplans Repräsentanten des Stadtrates als Mitglieder der "Bürgerkommission für das Grüne Seoul" im Gesamtprozess von der Planung bis zum Vollzug teil. 7.7.2 Die "Seoul Agenda 21" - Wesentliche Inhalte Die Lokale Agenda 21 der Stadt Seoul, die am 5. Juni 1997 bekannt gemachte "Seoul Agenda 21" zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung, zeichnet sich durch einen hohen Operationalisierungsgrad aus. Sie besteht aus 8 Sektoren, und zwar die Sektoren Luft, Wasser, Abfälle, Ökologie, Wohlfahrt, Kultur, Stadtplanung und Verkehr. Leitbild ist das "Grünes Seoul" und die Visionen für das Grüne Seoul in 21. Jahrhundert, gegliedert in acht Schwerpunkte in wörtlicher Übersetzung sind: 1. Luft: Seoul, eine Stadt, die eine Luftqualität hat, die es den Bürgern möglich macht, so viel reine und saubere Luft zu atmen, wie sie möchten. 2. Wasser: Seoul, eine Stadt, die eine Wasserqualität hat, die es allen Kindern möglich macht, beliebig oft im Wasser zu spielen, ohne dadurch Gesundheitsgefahren ausgesetzt zu sein. 106 Yeong Heui Lee 3. Abfallwesen: Seoul, eine Stadt, die eine Abfallwirtschaft hat, welche das Abfallaufkommen minimiert und die Wiedernutzung eines möglichst großen Teils der Abfälle ermöglicht. 4. Ökosystem: Seoul, eine Stadt, die eine ökologische Situation hat, die es möglich macht, dass Wildpflanzen und -tiere wieder in das Stadtgebiet zurückkommen. 5. Wohlfahrt: Seoul, eine Stadt, die eine offene Gesellschaft mit Menschen hat, die wieder bereit sind, mit ihren Mitmenschen den Wohlstand zu teilen. 6 Kultur: Seoul, eine Stadt, die eine kulturelle Szenerie hat, die den Atem von Geschichte und Natur spüren lässt und in der das kulturelle Leben blüht und gedeiht. 7. Stadtplanung: Seoul, eine Stadt, die eine Planungskultur hat, in der die Bürger bei der Planung einer angenehmen und lebenswerten Stadt zusammenwirken. 8. Verkehr: Seoul, eine Stadt, die eine Straßensituation hat, bei der sich jeder nach Belieben im Freien ergehen kann und die eine Verkehrssituation hat, bei der jeder gerne öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nimmt.169 Die gesamte Seoul Agenda 21 und ihre 8 Sektoren weisen die gleiche logische Struktur auf. Einerseits werden die Prozesse des Agendasettings dargestellt, ferner werden die Einzelziele und Aktionspläne zur Zielerreichung herausgestellt und schließlich die Umsetzungsstrategien. Typisch für die Seoul Agenda ist ihre detaillierte Ausdifferenzierung und Konkretisierung. Alle 8 Sektoren sind also gleichartig strukturiert und enthalten jeweils: - Problembeschreibungen zu den Sektoren unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Gestalt der Metropole im 21. Jahrhundert, die Grundprinzipien, die zwischen Einwohnern, Stadtverwaltung und Unternehmen konsensual festgelegt wurden, die im 21. Jahrhundert gelten sollen. Diese dienen gleichzeitig als Grundlage für die Einzelziele und die dementsprechenden Aktionspläne für je Akteursgruppe; 169 Regierung der Metropole Seoul / Arbeitskommission für die Seoul Agenda 21, Seoul Agenda 21., 1997; Regierung der Metropole Seoul / Bürgerkommission für das Grüne Seoul und 2000. 107 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung - Aktionsziele zu den einzelnen Sektoren und zwar insgesamt 30 an der Zahl; - Beschreibung der Probleme, die mit der Realisierung der Aktionsziele zusammenhängen; - Zielhorizonte, aufgegliedert in kurzfristige, mittelfristige (bis 2002) und langfristige (bis 2007) Ziele; - Festlegung operationalisierter Umsetzungsziele für die Zielhorizonte; - Aktionspläne (insgesamt 426 an der Zahl), die von Bürgern, Unternehmen, Stadtverwaltung und ggf. auch von der Zentralregierung umgesetzt werden müssen. Zur "Seoul Agenda 21" vom 1997 wurde unter Berücksichtigung der Änderungen der Rahmenbedingungen im Jahre 2000 überarbeitet. Jedoch erfolgte dabei keine Änderung der Rahmenkonzeption, sondern es erfolgten Aktualisierungen innerhalb der konkreten operationalisierten Zieldimension, da einerseits schon seinerzeit aufgestellte Ziele erreicht und andererseits auch strategische Kursänderungen notwendig geworden waren.170 Die Visionen, Aktionsziele und Zielgrößen ergeben sich aus der folgenden Tabelle 2. 170 Vgl. Regierung der Metropole Seoul / Bürgerkommission für das Grüne Seoul: Seoul Agenda 21. Aufbau eines grünen Seouls im 21. Jahrhundert, Seoul 2000, S. 10 ff.; Regierung der Metropole Seoul: Weißbuch für die Politik der Metropole Seoul, Seoul 2000, S. 243 ff. 108 Yeong Heui Lee Tabelle 2: Sektorale Visionen, Aktionsziele und Umsetzungsziele für das "Grüne Seoul" 1. Luft: Seoul, eine Stadt, die eine Luftqualität hat, die es den Bürgern möglich macht, so viel reine und saubere Luft zu atmen, wie sie möchten. Visionen und Aktionsziele Situation Umsetzungsziele - Reduktion des Verbrauchs fossiler Brennstoffe Der Gesamtverbrauch an Mineralölen in Seoul hat im Zeitraum von 1990 bis 1998 um 128 % zugenommen. In gleicher Weise ist auch eine rapide Zunahme des Elektrizitätsverbrauchs festzustellen. Der Gesamtverbrauch von Mineralölen (Benzin, Diesel, Kerosin, Bunker-C Öl) soll von 884 l pro Person auf der Basis des Jahres 1995 auf 807 l pro Person im Jahre 1998 reduziert werden. Reduktionsziele für das Jahr 2000 sind die Senkung des Verbrauchs auf 800 l pro Person, für 2002 auf 790 l pro Person und für 2007 740 l pro Person - auf das Niveau von 1990. - Reduktion des Smogs Im Jahre 1996 betrug die Zahl der Ozon-Alarme 11. darauf folgenden Jahren hat die Zahl der Ozon-Alarme kontinuierlich zugenommen. Im Jahre 1998 betrug die Zahl der OzonAlarmfälle 18. Die Anzahl der OzonAlarme soll im Jahre 1998 18 Fälle nicht überschreiten. Die Abgasemission durch Kraftfahrzeug (Kfz) belief sich bisher in Seoul auf 85 % der Schadstoffbelastung der Luft insgesamt. 50 % der KfzEmissionen entfiel auf Kfz mit Dieselantrieb (23 % der Kfz insgesamt, 512.000 Kfz). Die Anzahl der städtischen Busse und große Kfz mit Dieselmotor betrug zwar nur 3 % der Gesamtzahl der Kfz. Diese emittierten jedoch 34 % der Luftschadstoffe. Sie sind folglich die Hauptverursacher der Emissionsbelastung. Die Gesamtemission von Kfz-Abgasen soll im Jahre 1997 330.000 t betragen. - Reduktion der Abgasemission durch Kraftfahrzeuge 109 Im Jahre 2000 soll die Anzahl der Fälle auf 15 reduziert werden, im Jahre 2002 auf 10 Fälle, und im Jahre 2007 auf unter 5 Fälle. Die Gesamtemission soll im Jahre 2000 auf 300.000 t reduziert werden, im Jahre 2002 auf 280.000 t (15 % Reduzierung) und im Jahre 2007 auf 270.000 t (20 % Reduzierung). Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung - Reduktion von Lärm und üblen Gerüchen Unterschiedliche Lärmarten in verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere Verkehrslärm, Lautsprecherlärm, Baulärm etc. verschlechtern die Umweltqualität in Seoul. Insbesondere im Straßenbereich werden an fast allen Messstellen die Lärmstandards überschritten. Darüber hinaus beeinträchtigen der Gestank von Abfallablagerungs- und Abfallsammelstellen, von Großhandelsmärkten für Agrar- und Fischereiprodukte sowie die Gerüche aus Abwasseranlagen etc. die Umweltqualität. Im Jahre 1995 betrug die Lärmbelastung in straßenseitigen Wohngebieten durchschnittlich 71 dB. Die Lärmbelastung der straßenseitigen Wohngebiete soll im Jahre 2000 auf 70 dB, im Jahre 2002 auf 68 dB und im Jahre 2007 auf 65 dB reduziert werden. Darüber hinaus soll eine systematische Reduktion der Quellen von Gestank und üblen Gerüchen die Umweltqualität verbessern. 2. Wasser: Seoul, eine Stadt, die eine Wasserqualität hat, die es allen Kindern möglich macht, beliebig oft im Wasser zu spielen, ohne dadurch Gesundheitsgefahren ausgesetzt zu sein. Visionen und Aktionsziele - Verbesserung der Wasserqualität, damit alle Kinder gefahrlos im Wasser planschen können. Situation Umsetzungsziele Die Wasserqualität der Nebenarme des Han (Han-Fluss) befindet sich auf dem Wege der Verbesserung. Demgegenüber hat die Wasserqualität des Hauptarmes noch nicht die Standards der Güteklassen 1-3 erreicht. Bis zum Jahre 2000 soll für den Han generell die Gewässergüteklasse 3 erreicht werden. Bis zum Jahre 2002 soll die Gewässergüteklasse auch in allen kleineren Wasserläufen bis zur Güteklasse 5 verbessert werden. Die Gründe für die Verschlechterung der Wasserqualität des Hauptflusses sind Mängel der Basisumweltschutzanlagen im Oberlauf des Flusses, der schlechte Zustand von Abwasserkanälen, die Reduzierung der natürlichen Regenerationsfähigkeit des Ökosystems und die Akkumulation von Abfallablagerungen im Flussbett des Hauptflusses infolge des Baues von Dämmen sowie die Vernachlässigung der Kontrolle diffuser Belastungsquellen (Gewässerverunreinigungen durch Agrochemikalien) etc. Nach detaillierten Untersuchungen im Gesamtstadtgebiet von Seoul, die seit dem Jahre 1993 erfolgen, befindet sich 110 Bis zum Jahre 2007 soll die Wasserqualität für alle Fließgewässer (Hauptfluss und Nebenarme) auf die Gewässergüteklasse 2, die ein gefahrloses Baden ermöglicht, verbessert werden. Yeong Heui Lee das Abwasserkanalsystem in einem schlechten Zustand. Beschädigungen von Abwasserröhren wurden an 1.371.000 Stellen des Abwasserkanalsystems mit einer Gesamtlänge von 5.590 km gefunden. Das bedeutet, dass durchschnittlich alle 4 m ein Defekt vorlag. - Ausreichende Erhöhung der Wassermenge aller Fließgewässer Die Austrocknung der Fließgewässer in der Metropole Seoul ist ein sehr ernstes Problem. Zahlreiche kleinere Flussläufe sind außerhalb der Regensaison weitgehend ausgetrocknet. Im Dezember 1998 betrug die Zahl der Trinkwassergewinnungsanlagen in Seoul insgesamt 15.420 bei einem jährlichen Gesamtverbrauch von ca. 66.580.000 t. Dadurch wird in Teilgebieten der Stadt ein erhebliches Grundwassermangelphänomen verursacht. Der Hauptteil der Abwässer der Metropole Seoul wird in vier großen Abwasserbehandlungsanlagen behandelt. Die gereinigten Abwässer werden in den Hauptarm des Han abgeleitet. Deswegen können diese gereinigten Abwässer der kleinen Flüsse die Darbietung des notwendigen Fließwassers nicht leisten. - Herabsetzung des Wasserverbrauchs pro Person In Seoul beträgt die Produktionskapazität an Leitungswasser täglich 7,3 Mio. t mit 10 Wasseraufbereitungsanlagen. Der Ausnutzungsprozentsatz beträgt 59,5 % bei einer täglichen Wasserproduktion von 4,35 Mio. t. Der Versorgungsprozentsatz der Einwohner mit Leitungswasser beträgt gegenwärtig 99,9 %. Die durchschnittliche tägliche Wasserversorgungsmenge pro Person beträgt 444 l und die praktische Verbrauchsmenge pro Person pro Tag 287 l. Wesentliche Gründe für die Wasserverschwendung sind Wasserverluste infolge veralteter Leitungsanlagen, was- 111 Bis zum Jahre 2000 soll im Rahmen eines Modellprojekts ein Grundlagenplan für die Verhinderung des Abflusses von zu Tal fließendem Berg-Wasser in die Abwasserkanalisation erarbeitet und durchgeführt werden. Ziel des Modellprojekts ist es, bis zum Jahre 2002 die Austrocknung der Flüsse zu reduzieren. Bis zum Jahr 2007 soll erreicht werden, dass alle Fließgewässer über genügende Fließwassermengen verfügen. Die Wasserverbrauchsmenge pro Person betrug 287 l im Jahre 1998. Die Wasserverbrauchsmenge soll im Jahre 2000 um 5 % reduziert werden (auf 272 l), im Jahre 2002 um 10 % (auf 258 l) und im Jahre 2007 um 15 % (auf 243 l). Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung serverschwenderische Lebensgewohnheiten der Bürger sowie die Zunahme wasserverbrauchender Haushaltsgeräte. Gegenwärtig beträgt der Nutzungsprozentsatz an Gesamtleitungswasser nur 64,2 %. Das restliche Leitungswasser geht durch Aussickerungen infolge von Defekten an Wasserleitungen und defekten Messgeräten verloren. - Renaturierung der Flüsse zu naturnahen Ökosystemen und ihre Pflege In der Metropole Seoul befinden sich 35 legal designierte Flüsse. Die Fließgewässerdichte beträgt 0,39 (Gesamtlänge der Flüsse dividiert durch die Gewässerflächen - km/km2). Diese Fließgewässerdichte ist höher als die Fließgewässerdichte des Gesamtstaates. Infolgedessen ist das Fließgewässermanagement in Seoul wichtiger, als in anderen Regionen des Staates. Bisher erfolgte die Revitalisierung der Flüsse hauptsächlich durch ingenieurtechnische Maßnahmen, durch Flussregulierungen. Flussausbaggerung, Deichbauten und Im Jahre 1996 waren eine Länge von 79,6 km, das entspricht 33,4 % der Gesamtflusslänge 237 km mit Beton überdeckt. Durch umweltunverträgliche wasseringenieurtechnische Maßnahmen dieser Art wurde die Biodiversität erheblich reduziert. 112 Bis zum Jahre 2000 sollen bei fünf Flüssen Musterprojekte zur Flussrenaturierung durchgeführt werden, bis zum Jahre 2002 bei zehn Flüssen Flussrenaturierungsprojekte und bis zum Jahre 2007 bei 25 Flüssen Yeong Heui Lee 3. Abfallwesen: Seoul, eine Stadt, die eine Abfallwirtschaft hat, welche das Abfallaufkommen minimiert und die Wiedernutzung eines möglichst großen Teils der Abfälle ermöglicht. Visionen und Aktionsziele - Minimierung des Abfallaufkommens Situation Die Gesamtabfallmenge in der Metropole Seoul betrug im Jahre 1998 3,9 Mio. t. Hiervon wurden 1,5 Mio., also 38,2 % des Gesamtabfallaufkommens für Zwecke des Recyclings eingesammelt, der Rest in der Größenordnung von 2,43 Mio. t, das sind 61,8 %, wurden deponiert oder in Müllverbrennungsanlagen beseitigt. Umsetzungsziele Im Jahre 1998 betrug die Abfallmenge pro Person und pro Tag 1,05 kg. Diese Menge soll im Jahre 2000 auf 1,03 kg pro Person je Tag reduziert werden, im Jahre 2002 auf 1,0 kg pro Person je Tag und bis zum Jahre 2007 auf 0,8 kg pro Person je Tag. Seit der Einführung des Abfallgebührensystems auf der Grundlage der Abfallvolumina hat das Abfallaufkommen erheblich abgenommen, und zwar von 15.397 t im Jahre 1994 auf 14.102 t im Jahre 1995, 13.685 t im Jahre 1996, 12.662 t im Jahre 1997 und 10.765 t im Jahre 1998. In dieser Entwicklung liegt zwar eine positive Tendenz. Dennoch betrug die Abfallmenge pro Tag und Person immer noch 1,05 kg. Eine weitere Reduzierung der Abfallmengen stößt auf Schwierigkeiten. Gründe sind der steigende Verbrauch von sog. verbraucherfreundlichen Waren, die Überflutung durch Fertiggerichte, die Hinterlassung übermäßiger Essensreste sowie insgesamt die verbrauchsfördernde Produktion verbunden mit einer Steigerung der Umsätze. - Reduzierung der Abfallverbrennung durch Erhöhung der Recyclingquote In Seoul befinden sich gegenwärtig drei Müllverbrennungsanlagen (MVA) in Betrieb bzw. im Bau. Die Gesamtkapazität der Müllverbrennungsanlagen beträgt 2.100 t pro Tag. Bis zum Jahre 2004 sollen drei weitere MVAs mit einer Gesamtkapazität von 2.100 t pro Tag errichtet werden. Dann beträgt die 113 Die Abfall-Recyclingquote im Jahre 1998 betrug 38 %. Bis zum Jahre 2000 soll die Recyclingquote auf 45 %, bis zum Jahre 2002 auf 53 % und bis zum Jahre 2007 auf 60 % erhöht werden. Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Gesamtkapazität der MVAs 4.200 t pro Tag. Das Gesamtabfallaufkommen im Jahre 2001 beträgt voraussichtlich 10.650 t pro Tag. Von dieser Abfallmenge sind nach dem derzeitigen Stand 5.200 t recyclebar. Unter Berücksichtigung der Reduzierung der Abfallmengen und der Erhöhung der Recyclingquote soll allerdings die Planung der zusätzlichen MVAs in Seoul überprüft werden. - Reduzierung der Speisereste Die Gesamtmenge der Speisereste in Seoul betrug im Jahre 1998 2.984 t pro Tag, dies entspricht 0,3 kg pro Person. Dies sind 28 % der Gesamtsiedlungsabfälle. Die bisherigen Maßnahmen für Die Getrenntsammlung der Bioabfälle haben nicht hinreichend gegriffen; nach wie vor werden Abfälle dieser Art zusammen mit den allgemeinen Siedlungsabfällen abgeworfen. Dadurch wird das Recyceln der Siedlungsabfälle erschwert. Eine weitere Erschwerung ist dadurch aufgetreten, dass eine Abfalldeponie in der Seoul-Region die Deponierung von Speiseresten bzw. von Siedlungsabfällen, die mit Speiseresten vermischt sind, ablehnt. Infolgedessen ist das Speiserestproblem zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem geworden. (Anmerkungen: Die Speisereste enthalten einen Wassergehalt von 80-85 % und verfaulen bekanntlich schnell. Infolgedessen besteht bei der Einsammlungen oder dem Transport die Gefahr der Entstehung übler Gerüche und der Vermehrung schädlicher Insekten. Außerdem verursacht Sickerwasser erhebliche Umweltprobleme, insbesondere Grundwasserkontaminationen etc. Infolgedessen muss die Nutzungsdauer von Deponien gekürzt werden. Gemäß 114 Die Speisereste pro Person pro Tag betrugen im Jahre 1998 0,30 kg. Diese sollen im Jahre 2000 auf unter 0,28 kg reduziert werden, im Jahre 2002 auf 0,26 kg und im Jahre 2007 bis zum 0,23 kg. Yeong Heui Lee Abfallgesetz wird ab Januar 2005 die unbehandelte Deponierung von Speiseresten verboten.) 4. Ökosystem: Seoul, eine Stadt, die eine ökologische Situation hat, die es möglich macht, dass Wildpflanzen und -tiere wieder in das Stadtgebiet zurückkehren. Visionen und Aktionsziele Situation - Durch Auf- und Ausbau von Grünflächen soll erreicht werden, dass Biotope für Eichhörnchen und Kuckucke wieder entstehen. Infolge der Zerstörung zahlreicher Grünflächen in Seoul ist es fast unmöglich geworden, noch Eichhörnchen zu beobachten oder das Rufen des Kuckucks zu hören. Die Grünflächen in Seoul haben in den letzten Jahren andauernd abgenommen und gegenwärtig finden sich Grünflächen überwiegend nur noch in den gebirgigen Gegenden des Stadtgebiets, die am Stadtrand liegen, während in den dichtbebauten Quartieren im Vergleich zur Vergangenheit die Grünflächen erheblich abgenommen haben. Umsetzungsziele Die Grünflächen in Seoul beträgt im Jahre 1999 25,46 % der städtischen Gesamtflächen (öffentlichen Flächen). Im Jahre 2000 sollen die Grünflächen auf 25,56 % der Gesamtflächen erweitert werden, im Jahre 2002 auf 26,06 % und im Jahre 2007 auf 27,06 %. Infolge der Zerstörung der Grünflächen, der Reduzierung der Nahrungsquellen durch den Rückgang der heimischen Bäume und Pflanzen und der Verschlechterung der Lebensbedingungen durch Zunahme des Tourismus (Gaststätten, Bergwanderer) sind Populationen und Zahl der Arten der Insekten, Amphibien, Reptilien, Vögel und Kleinsäugetiere etc. kontinuierlich reduziert worden. - Erhöhung der Anzahl der Libellen durch Schutz und Wiederherstellung der Feuchtgebiete Infolge der baulichen Entwicklung in der Vergangenheit sind große Teile der früheren Feuchtgebiete vernichtet worden. Durch die Überbauung von Flüssen haben die natürlichen Uferräume abgenommen. Durch die Abnahme der Grünflächen, im Übrigen verbunden mit der zunehmenden Luftverunreinigung, wurden die Pflanzenarten reduziert. Dadurch ist die Zahl der Insekten, die in diesen Biotopen leben, zurückgegangen. Dies führte zu der gegenwärtigen Situation, in der Libellen ebenso wie auch Frösche ihre Lebens- 115 Im Jahre 1998 wurde in Seoul ein Feuchtgebiet renaturiert. Die Zahl der renaturierten Feuchtgebiete soll bis zum Jahre 2000 auf 3 zunehmen, auf 5 im Jahre 2002 und auf 10 im Jahre 2007. Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung räume verloren haben und in ihrer Existenz bedroht sind. - Durch Reinigung des Han sollen wieder Existenzmöglichkeiten für die MandarinFische geschaffen werden. Die Flussgebiete des Han, eine Pulsader von Seoul, waren ursprünglich von natürlichen Grasflächen und Forsten umsäumt. Durch das im September 1986 abgeschlossene "umfassende Entwicklungsprojekt Han-Fluss" wurden für den Hauptfluss und die Nebenarme zum Teil künstliche Landschaften geschaffen. Die natürlichen Uferflächen wurden beseitigt und dort künstliche Rasenflächen, Plätze und Parkplätze gebaut. Dadurch wurden die Lebensgrundlagen der Wildtiere dramatisch verschlechtert. Außerdem wurde durch Ausbaggerungen die Flusstiefe vergrößert und der Fluss verbreitert. Der ursprünglich natürliche Fluss wurde zu einem künstlichen Wasserlauf umgestaltet. Infolge der Wasserverschmutzung durch Siedlungs- und Industrieabwässer sowie durch die Vermehrung fleischfressender Fremdfischarten, wie den Bluegill und den Bass, wurde die Zahl der Fischarten im Han insgesamt drastisch reduziert. Vor 40 Jahren wurden noch 61 Arten gezählt, diese gingen bis 1990 auf 21 Arten zurück, obwohl sich nunmehr eine allmähliche Tendenz der Verbesserung zeigt. 28 Fischarten jedenfalls sind ausgestorben und infolgedessen ist die Biodiversität der Fließgewässer verloren gegangen. Der Mandarin-Fisch ist nur noch selten zu finden. 116 Die Anzahl der Süßwasserfischarten im Han und seinen Nebenflüssen betrug im Jahre 1998 50 Arten und diese soll angehoben werden, bis zum Jahre 2000 auf 53 Arten, bis 2002 auf 55 Arten und bis 2007 auf 60 Arten. Yeong Heui Lee 5. Verkehr: Seoul, eine Stadt, die eine Straßensituation hat, bei der sich jeder nach Belieben im Freien ergehen kann und die eine Verkehrssituation hat, bei der jeder gerne öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nimmt. Visionen und Aktionsziele Situation Umsetzungsziele - Verbesserung der städtischen Umweltsituation für Fußgänger Die allgemeine Situation für den Fußgänger in Seoul muss als fußgängerunfreundlich bezeichnet werden. Der Individualverkehr und insbesondere das Personenkraftfahrzeug bilden den Mittelpunkt des Verkehrsgeschehens. Eine Untersuchung über den Zufriedenheitsgrad der Bürger mit der Umweltsituation für den Fußgänger im Jahre 1998 ergab eine Zufriedenheitsquote von nur 34 Punkten (auf einer Skala von 1 100). Bis zum Jahre 2000 soll die Zufriedenheitsquote der Bürger auf 42 Punkte angehoben werden, auf 50 Punkte im Jahre 2002 und 75 Punkte im Jahre 2007. - Verbesserung der Verkehrsdisziplin (Verbesserung des Verkehrsverhaltens) Das Anhalten von Kraftfahrzeugen an den Fußgängerüberwegen im Stadtverkehr ist ein Indikator zur Messung der Verkehrskultur und der Rücksichtnahme im Straßenverkehr, insbesondere der Rücksichtnahme auf Fußgänger. Die diesbezüglichen Kontrollen wurden seit dem Jahre 1997 strikter gehandhabt. Nach der Untersuchung betrug die Quote der Kraftfahrzeuge, welche die Haltlinie an den Fußgängerübergängen einhalten 1998 lediglich 43,3 %. Immer noch ist jedoch die Gesamtsituation verbesserungsbedürftig. Werden die Verkehrskontrollen nicht verschärft, so ist zu befürchten, dass die Rücksichtnahmequote sich verschlechtert. Im Jahre 1997 war die Quote der Kraftfahrzeuge, welche die Haltlinie an Fußgängerüberwegen beachtet haben, 49,7 %. Im Jahre 1998 wurde die Anzahl der Kontrollen verringert und es ergab sich ein Absinken der Quote auf 43,1 %. - Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit des öffentlichen Nahverkehrs Infolge der mangelnden Nutzerfreundlichkeit des öffentlichen Nahverkehrs wird die Nutzung privater Personenkraftwagen stimuliert. Mängel des 117 Die Rücksichtnahmequote an Fußgängerüberwegen soll bis zum Jahre 2000 auf 65 % erhöht werden, bis zum Jahre 2002 auf 80 % und bis zum Jahre 2007 auf 90 %. Im Jahre 1999 betrug der Zufriedenheitsgrad der Bürgerschaft mit dem öffentlichen Personennahverkehr Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung öffentlichen Personennahverkehrs, stimuliert. Mängel des öffentlichen Personennahverkehrs, Unregelmäßigkeiten der Betriebsplanung, die Einrichtung von unzweckmäßigen Omnibuslinien, der Fahrstil der Stadtbusse und die durch diese verursachten Emissionen verursachen eine erbreitete Unzufriedenheit bei der Bürgerschaft. (ÖPNV) 57 Punkte. Diese Zufriedenheitsquote soll bis zum Jahre 2000 auf 60 Punkte erhöht werden, bis 2002 auf 65 und bis zum Jahre 2007 auf 75 Punkte. Auch die Leistungsfähigkeit des U-Bahn-Systems ist verbesserungsbedürftig, insbesondere ist die Verbesserung der Betriebsmanagementsysteme notwendig, die Erhöhung des Komforts der U-Bahnhöfe und Umsteigestationen, die Sauberkeit der U-BahnStationen und die Verfügbarkeit von Aufzügen etc. - Reduzierung der Anzahl der Verkehrsunfälle 57 % der jährlichen Verkehrsunfallopfer sind Fußgänger. Die Anzahl der Toten betrug im Jahre 1995 439. Einer der Gründe dafür war, dass in der Verkehrspolitik die Flüssigkeit des Verkehrs bevorzugt und der Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit vernachlässigt wurde. Die Investitionen in die Verkehrssicherheit sind defizitär und die Verkehrsverwaltung ist unzulänglich. Besonders ernst zu nehmen ist die Anzahl der Verkehrsunfälle von Kindern. Im Jahre 1998 betrug die Anzahl der Fußgänger, die infolge von Verkehrsunfällen ums Leben kamen, 285. Bis zum Jahre 2000 soll die Zahl der Verkehrstoten auf unter 220 reduziert werden, bis zum Jahre 2002 auf 150 und bis zum Jahre 2007 auf 100 Personen. reduziert. Im Jahre 1995 wurden durch Verkehrsunfälle 64 Kinder getötet und 4.200 verletzt. Bisher wurde in der Verkehrspolitik der Individualverkehr priorisiert. Der politische Wille, durch eine Verschärfung der Kontrollen Geschwindigkeit und Leichtsinn im privaten Personenverkehr zu minimieren, wurde nicht hinreichend deutlich. - Erhöhung der Fahrradnutzung In der Stadt Seoul sind die Rahmenbedingungen für die Fahrradnutzung sehr ungünstig. Fehlende Radwege, fehlende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und auch die Emission des Fahrrads. Nach der Schätzung der 118 Die Rahmenbedingungen für die Fahrradnutzung in Seoul sollen verbessert und die Zahl der Fahrradbesitzer pro Haushalt in Seoul soll bis zum Jahre 2000 auf 0,8 Yeong Heui Lee Fahrrad-Hersteller betrug die Anzahl der Fahrradbesitzer im Jahre 1996 ca. 1,2 Mio. Es ist jedoch schwierig, die Gesamtzahl der Fahrradbesitzer in Seoul zu errechnen. Häufig werden für Kurzstrecken Personenkraftwagen anstelle des Fahrrades benutzt. Alles dies spielt eine nicht unwesentliche Rolle für die zu hohe Verkehrsdichte in Seoul. Fahrräder erhöht werden, auf 1 Fahrrad pro Haushalt im Jahre 2002 und auf 2 Fahrräder pro Haushalt im Jahre 2007. 6. Stadtplanung: Seoul, eine Stadt, die eine Planungskultur hat, in der die Bürger bei der Planung einer angenehmen und lebenswerten Stadt zusammenwirken. Visionen und Aktionsziele Situation Umsetzungsziele - Verstärkung der Beachtung ökologischer Belange in der Stadtplanung Seoul ist eine Mega-Stadt, in der Bevölkerung, Gewerbe und Information konzentriert sind. Im Jahre 1998 betrug die Anzahl der Einwohner 10.320.000 Personen und die Bevölkerungsdichte betrug 17.046 Personen pro Quadratkilometer. In Seoul sind die wichtigsten Unternehmen und Universitäten sowie die Mehrzahl der öffentlichen Einrichtungen konzentriert. Im Rahmen der Abänderung des Masterplans für die Stadtentwicklung, die für Ende des Jahres 2001 vorgesehen ist, soll die Idee der Ökostadt ein stärkeres Gewicht erhalten und die Partizipationschancen der Bürgerschaft, insbesondere verschiedenen Akteurgruppe soweit möglich gewährleistet werden. Die Tragfähigkeit der Umwelt in Seoul lässt sich nicht genau berechnen. Zahlreiche Phänomene zeigen jedoch, dass die Tragekapazität der Umwelt weit überschritten ist. Infolgedessen ist die Zeit gekommen, den Fokus der Stadtplanung in Seoul von der Entwicklung und dem quantitativen Wachstum auf die Pflege und das Management der Stadtumwelt zu verlagern. Hierfür ist es erforderlich, zu einem neuen, ökologischen Paradigma der Stadtplanung zu finden. - Erhöhung des Bestandes an Grünflächen Der Anteil der Grünflächen in Seoul beträgt ca. 25 % der gesamtstädtischen Flächen. Doch über 80 % der Grünflächen liegen in den gebirgigen Gebieten der Stadt und in den Stadtrandgebieten. Deshalb sind die Grünflächen, die 119 Für den Zweck der Erfassung des Realisierungsgrades des Paradigmas der Ökostadt soll bis zum Jahre 2002 ein dementsprechendes Indikatorensystem entwickelt und ein entsprechendes jährliches Monitoring vorbereitet werden. Im Jahre 1998 betrugen die Flächen städtischer Parkanlagen pro Einwohner (ohne Nationalparks und Naturparks) 3,47 m2. Die Flächen städtischer Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung für den Bürger in seiner konkreten Lebenssituation nutzbar sind, äußerst knapp. Die Größe der Parkflächen je Einwohner betrug im Jahre 1998 14,94 m2. Demgegenüber beträgt die Fläche von Nachbarparks und Kinderparks, welche von den Einwohnern in ihren unmittelbaren Lebensbereich tatsächlich auch genutzt werden können, ohne Nationalparks und Naturparks im Stadtgebiet, nur 3,47 m2 pro Einwohner. In der letzten Zeit sind durch Stadtsanierungs- und Stadtumbauprojekte auch kleinere Grünflächen innerhalb von Wohngebieten in die Berechnung einbegriffen worden. Parkanlagen pro Einwohner werden bis zum Jahre 2000 auf 3,5 m2 erhöht, bis zum Jahre 2002 auf 4 m2 und bis zum Jahre 2004 auf 6 m2. Auch gibt es Fälle, in denen das Gesamtbild durch große Aufschließungsflächen verschlechtert wurde, welche die Erholungsfunktion der Grünflächen schwerlich leisten können. Nicht zuletzt besteht die Gefahr, dass die Grünflächen infolge der gesetzlichen Neuregelung über die Grüngürtel, die bis jetzt erhalten werden konnten, weiter verschlechtert werden. - Stärkere Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Infrastruktur und der Tragfähigkeit der Umwelt bei allen Stadterneuerungs- und Stadtumbaumaßnahmen Die hohe Verdichtung der Stadt und die Steigerung der Verdichtung bei den bisherigen Stadterneuerungs- und Stadtumbaumaßnahmen hat zahlreiche umweltschutzspezifische Probleme hervorgerufen, wie die Überlastung der städtischen Infrastruktur, die Durchschneidung von Wohngebieten, die Zerstörung der gewachsenen Stadtlandschaft und die Reduzierung der Zugänglichkeit der natürlichen Umwelt infolge der Errichtung von Hochbauten und schließlich Probleme der Verlagerung der ursprünglichen Einwohnerschaft. Die Gründe für diese Entwicklung lagen u. a. in einer Wohnsiedlungspolitik, bei der die hauptsächliche Aufmerksamkeit nicht auf das effektive Management der Stadträume gelegt 120 Im Jahre 2000 wurden Untersuchungen über das angemessene Verhältnis der Geschoßflächen zur gesamten Grundstücksflächengröße für Wohnungsbaukomplexe durchgeführt mit dem Ziel, die Wohnqualität zu erhöhen. Im Jahre 2002 soll die Relation der Geschoßflächengröße zur Grundstücksflächengröße bei Wohnungsbaukomplexen auf ca. 200 % gesenkt werden. Yeong Heui Lee wurde, sondern auf die Erweiterung des Wohnungsbaus in hügeligen Gebieten sowie an Gewässern etc., die vornehmlich in den Stadtrandgebieten anzutreffen sind. Die Folge dieser Wohnsiedlungspolitik war die Überlastung der städtischen Infrastruktur, der Straßen, der innerstädtischen Parks, der Parkplätze sowie der Trink- und Abwassersysteme. Zudem hat sich die städtische Umweltqualität durch die Umnutzung öffentlicher Flächen, wie beispielsweise die Umnutzung von kleinen Straßen und Freiflächen zu Parkplätzen etc., verschlechtert. Durch diese Entwicklung wurden negative Einflüsse auf das städtische Ökosystem ausgeübt, die natürliche innerstädtische Umwelt zerstört, die Landschaft verschlechtert und Lebensstätten von Wildtieren und Wildpflanzen zerstört. - Partizipative Entwicklung und Aktivierung von Wohnbereichsgemeinschaften (Quartiersgemeinschaften) Infolge der Einführung und Praktizierung der kommunalen Selbstverwaltung und mit Rücksicht auf die Verstärkung des Umweltbewusstseins sowie schließlich der Veränderungen der Einkommensstrukturen hat sich das Anforderungsniveau in Bezug auf die Verbesserung der Umweltqualität im unmittelbaren Lebensbereich der Einwohner erhöht. Bei der Planung und Durchführung der bisherigen Stadterneuerungs- und GestaltungsProjekte wurde die Änderung des Anforderungsniveaus nicht hinreichend berücksichtigt und Planung und Durchführung bürokratisch gehandhabt. Zwar wurden für Stadterneuerungs-Projekte erhebliche Finanzmittel eingesetzt. Doch haben diese Projekte häufig den Widerstand der Einwohnerschaft hervorgerufen, der zu Verzögerungen und schließlich zur Einstellung der Projekte führte. Darüber hinaus waren auch zahlreiche Fälle zu verzeichnen, in denen die Einwohnerschaft nach Ab- 121 Bis zum Jahre 2000 sollen geeignete Maßnahmen des Quartiersmanagements (Erarbeitung von geeigneten Förderungsinstrumenten und Institutionalisierung) erarbeitet werden. Bis zum Jahre 2002 soll die Organisation und Förderung von fünf Quartiersmanagementprojekten erfolgen, bis zum Jahre 2007 sollen jährlich 50 Projekte dieser Art gefördert und finanziell unterstützt werden. Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung schluss der Stadterneuerungsprojekte die Positiveffekte derselben nicht hinreichend deutlich wahrgenommen hat. Auf der anderen Seite haben Einwohner von Quartieren eigene Aktivitäten entfaltet, um die eigene Lebensumwelt aktiv zu gestalten und zu verbessern. Beispiele hierfür sind die Verbesserung kleiner Straßen und Wege (Gäßchen) innerhalb von Wohngebieten, ferner die Appartmenthausgemeinschaftsbewegung, und örtliche Initiativen zur Verschönerung und Pflege von Einkaufsstrassen. In Fällen dieser Art hat sich zum Teil auch eine Zusammenarbeit zwischen lokalen Interessengemeinschaften, Einwohnern, Verwaltung, Experten und Bürgerinitiativen ergeben. Partizipative Ansätze dieser Art bei der Quartiersentwicklung sollten stärker mit öffentlichen Mitteln gefördert und systematisch unterstützt werden. 7. Kultur: Seoul, eine Stadt, die eine kulturelle Szenerie hat, die den Atem von Geschichte und Natur spüren lässt und in der das kulturelle Leben blüht und gedeiht. Visionen und Aktionsziele - Aufbau bürgernaher Kultureinrichtungen Situation Umsetzungsziele In der Stadt Seoul sind in der Vergangenheit kulturelle Einrichtungen kontinuierlich aufgebaut worden. Es herrscht jedoch Mangel an kulturellen Einrichtungen, die in Wohnnahbereich liegen und leicht erreichbar und nutzbar sind. Die Anzahl der kulturellen Einrichtungen für den Wohnnahbereich, wie Museen, Bibliotheken, Kommunikationseinrichtungen in den Bezirken und Einrichtungen der öffentlichen Wohlfahrt betrug im Jahre 1999 1.427. Daher ist die Schaffung weiterer örtlicher Kultureinrichtungen, insbesondere Einrichtungen für die Jugend sowie Kultur- und Kommunikationseinrichtungen für ältere Menschen, örtliche Bibliotheken, Museen, Wochenmärkte etc. notwendig. 122 Die Anzahl dieser Einrichtungen soll bis zum Jahre 2000 auf 1.450, bis zum Jahre 2002 auf 1.500 und bis zum Jahre 2007 auf 1.725 Einrichtungen erhöht werden. Yeong Heui Lee - Verstärkte Ausbildung von Fachpersonal für kulturelle Aktivitäten in der regionalen Ebene In Seoul herrscht Mangel an Fachpersonal für Kultureinrichtungen auf Bezirksebene und regionalen Ebene. Deswegen werden die Bedürfnisse der Einwohner, die Einrichtungen dieser Art und geeignete örtliche Bildungschancen wünschen, nicht hinreichend befriedigt. Bei verschiedenen öffentlichen Kultureinrichtungen auf regionaler Ebene können die Programme wegen Personalmangels zudem nicht in vollem Umfang durchgeführt werden. Daher ist die Heranbildung und Förderung regionalspezifischen Fachpersonals erforderlich. - Programme für lebenslanges Lernen im Interesse der örtlichen Gemeinschaften und der Erziehung zu naturfreundlichen Verhaltensweisen Das Interesse der Bürgerschaft an lebenslangen Lernprogrammen in Bezug auf Geschichte, Tradition, Kultur und Kunst hat in den letzten Jahren in erheblichem Maße zugenommen. Programme dieser Art sind jedoch bisher relativ wenig entwickelt. Die meisten Programme dieser Art werden durch Privatinstitute angeboten. Häufig in diese Programme jedoch auf den Hobbybereich reduziert und in ihren Inhalten ähnlich. Die Programme enthalten bisher keine oder so gut wie keine bezirks- und regionalspezifische Charakteristika und keine Inhalte, die zu einer naturfreundlichen Lebensgestaltung erziehen. 123 Die Zahl der Fachkräfte für bezirkliche kulturspezifische Aktivitäten soll bis zum Jahre 2000 auf über 10 je Bezirk erhöht werden, bis zum Jahre 2002 auf 40 Personen und bis zum Jahre 2007 auf 100 Personen je Bezirk. Kulturprogramme, die auf lebenslanges Lernen gerichtet sind, fanden sich im Jahre 1999 auf der Bezirksebene nur in ca. 55 Fällen. Die Anzahl der von der öffentlichen Hand angebotenen Programme dieser Art soll bis zum Jahre 2000 auf 85 erhöht werden, bis zum Jahr 2002 auf 150 und bis 2007 auf 300. Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung 8. Wohlfahrt: Seoul, eine Stadt, die eine offene Gesellschaft mit Menschen hat, die wieder bereit sind, mit ihren Mitmenschen den Wohlstand zu teilen. Visionen und Aktionsziele - Verbesserung und Erweiterung von Einrichtungen für Behinderte Situation In Seoul besteht ein Mangel an behindertengerechten Einrichtungen und Anlagen. Im Jahre 1999 betrug der Prozentsatz öffentlicher Einrichtungen mit Anlagen für Behinderte 48,2 %. Diese Anlagen sind häufig defekt. Nach einer kürzlich durchgeführten Umfrage ist die Anzahl derjenigen, die mit der Situation der Einrichtungen für Behinderte zufrieden sind, äußerst gering. Über 70 % der Befragten halten die Anlagen für äußerst mangelhaft und 92,2 % der Befragten führen Beschwerde über die Einrichtungen für Behinderte. - Auf- und Ausbau von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche Die Anzahl der Jugendlichen (9 24jährige) in Seoul betrug im Jahre 1998 2,6 Mio., das sind 25,3 % der Einwohnerschaft insgesamt. In Seoul besteht ein eklatanter Mangel an Einrichtungen, die für eine gedeihliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen geeignet sind. Im Oktober 1999 fanden sich Einrichtungen für Jugendliche, wie Jugendheime etc. lediglich an 15 Stellen. Das bedeutet eine Einrichtung für 180.000 Jugendliche. Hinzu kommt, dass die wenigen vorhandenen Einrichtungen vom Lebensbereich der Jugendlichen weit entfernt sind und zudem sind die Programmangebote der Einrichtungen dürftig. - Erhöhung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Senioren Im Jahre 1999 betrug die Zahl der Senioren (über 55jährige) 1,3 Mio. Das sind 13 % der Gesamteinwohner von Seoul. Ca. 19 % der Senioren des Gesamtstaates wohnen in Seoul. Bei den Senioren besteht ein verstärktes Bedürfnis auf 124 Umsetzungsziele Im Jahre 1999 betrug der Prozentanteil behindertengerechter Einrichtungen ca. 48 %. Der Prozentsatz der behindertengerechten Einrichtungen soll bis zum Jahre 2000 auf 52 %, bis zum Jahre 2002 auf 60 % und bis zum Jahre 2007 auf 90 % erhöht werden. Im Jahre 1999 betrug die Anzahl der Jugendeinrichtungen 15. Die Jugendeinrichtungen sollen bis zum Jahre 2000 auf 20 erhöht werden, bis zum Jahre 2002 auf 25 und bis zum Jahre 2007 auf 35. Im Jahre 1999 betrug die Beschäftigungsquote von Senioren in Seoul 0,3 %. Die Beschäftigungsquote soll bis zum Jahre 2000 auf 0,5 % erhöht werden, bis Yeong Heui Lee selbständiges Leben und eigenständige Betätigung, während im Gegensatz dazu die Anzahl entsprechender Arbeitsplätze äußerst gering ist. (Hierzu sind einige Erläuterungen notwendig: Hier sind mit "älteren Menschen" nicht die Angehörigen der Altersgruppe im Sinne der nationalen oder der UNO-Statistik gemeint, nämlich die über 65jährigen, hier geht es vielmehr um die über 55jährigen. Mit "Beschäftigungsquote von Senioren" ist also nicht gemeint der Beschäftigungsanteil der über 55jährigen bezogen auf die Gesamteinwohner von Seoul. Gemeint ist der Prozentanteil von denjenigen über 55jährigen, denen durch das Vermittlungszentrum für die Beschäftigung von Senioren eine Betätigung vermittelt worden ist. Das Vermittlungszentrum für die Beschäftigung von älteren Menschen ist eine Einrichtung, die von Stadtverwaltung finanziert und von einer Privateinrichtung betrieben wird. Das Vermittlungszentrum verwendet seine eigenen Alters-Kriterien für ältere Menschen ab 55, infolgedessen wird auch hier diese Alterszahl zu Grunde gelegt. Also hat die hier genannten Beschäftigungsquote weder für die Beschäftigungsquote von Senioren innerhalb des Staates insgesamt, noch innerhalb der Stadt Seoul Relevanz.) 125 zum 2002 auf 1 % und bis zum Jahre 2007 auf 3 %. Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung - Erhöhung der Berufs- und Beschäftigungschancen für Frauen Die Anzahl der weiblichen Beschäftigten betrug im Jahre 1996 2.027.000 Personen. Der Prozentanteil der weiblichen Arbeitskräfte insgesamt betrug 49,4 %. Dieser Anteil ist relativ hoch im Vergleich zum Prozentanteil von 48,7 % im Gesamtstaat. Doch ist dieser Anteil relativ niedrig im Vergleich zum Prozentanteil der männlichen Beschäftigten Hausarbeit und Kinderbetreuung sind nach wie vor die hauptsächlichen Hemmnisse für einen ausgeglichenen Beschäftigungsanteil der Frauen. Der Prozentanteil der weiblichen Arbeitskräfte im Jahre 1999 betrug 47,3 %. Die Beschäftigungsquote soll bis zum Jahre 2000 auf 50 % erhöht werden, bis zum Jahre 2002 auf 54 % und bis zum Jahre 2007 über 60 %. Quelle: Regierung der Metropole Seoul / Arbeitskommission für die Seoul Agenda 21, Seoul Agenda 21, Seoul 1997; Regierung der Metropole Seoul / Bürgerkommission für das Grüne Seoul, Seoul Agenda 21, Seoul 2000. 7.7.3 Erarbeitung eine Bewertungssystems für die nachhaltige Entwicklung in Seoul Wie bereits dargestellt, ist die Seoul Agenda 21 in 8 Sektoren gegliedert und darunter in insgesamt 30 Aktionsziele zu den einzelnen Sektoren aufgegliedert. Im Januar 2001 wurden operationale Bewertungs-Indikatoren entsprechend den Aktionszielen der Seoul Agenda 21, wie Tabelle 3 zeigt, erarbeitet. 126 Yeong Heui Lee Tabelle 3: Indikatoren nach Aktionszielen der Seoul Agenda 21 und Messmethoden Sektorale Ziele Luft: Seoul, eine Stadt, die eine Luftqualität hat, die es den Bürgern möglich macht, so viel reine und saubere Luft zu atmen, wie sie möchten Wasser: Seoul, eine Stadt, die eine Wasserqualität hat, die es allen Kindern möglich macht, beliebig oft im Wasser zu spielen, ohne dadurch Gesundheitsgefahren ausgesetzt zu sein Indikatoren Meßmethode Jährlicher Gesamtverbrauch an Mineralölen pro Person (l) Jährlicher Gesamtverbrauch von Mineralölen (Benzin, Diesel, Kerosin, Bunker-C Öl) pro Personen - Statistisches Jahrbuch der Stadt Seoul Zahl der Ozon-Alarme Zahl der jährlichen OzonAlarmfälle - Stadt Seoul Luftschadstoff-Emission von Kraftfahrzeugen (10.000 Tonnen) Statistiken über die Luftschadstoffe-Emission in gesamten Staatsgebiet - Ministerium für Umwelt Grad der Lärmbelastung in Wohngebieten, die an Straßen liegen (dB) Messergebnisse des jahresdurchschnittlichen Lärmbelastungsgrades in Seoul-Region - Stadt Seoul Wasserqualität des HanFlusses (BOD, mg/l) Ergebnisse der Analysen mit dem Messnetze für die Wasserverschmutzung des Han-Flusses - Stadt Seoul Wasserverbrauch pro Per- Durchschnittliche Produkson (l) tionsmenge an Leitungswasser / Zahl der Bevölkerung x Wasser-Auslaufrate Zahl der Flussstrecken, bei denen Renaturierungsmaßnahmen im Gange sind (Zahl) 127 Erhebungen über die Projektdurchführung durch Stadt Seoul und Bezirksverwaltungen Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Abfallwesen: Seoul, eine Stadt, die eine Abfallwirtschaft hat, welche das Abfallaufkommen minimiert und die Wiedernutzung eines möglichst großen Teils der Abfälle ermöglicht. Abfallaufkommen pro Person (kg) (Gesamtabfallmenge - Reduktion sowie Abfallbehandlungen an der Quelle) / Zahl der Bevölkerung Anteil des Recyclings (%) Einsammlung von recycelbaren Waren / Gesamtabfallmenge) x 100 Ökosystem: Seoul, eine Stadt, die eine ökologische Situation hat, die es möglich macht, dass Wildpflanzen und –tiere wieder in das Stadtgebiet zurückkehren. Anteil der städtischen Grünflächen (%) Statistiken über Bestand an Parks - Stadt Seoul Zahl der renaturierten Feuchtgebiete Untersuchungen über die Durchführung von Projekten zur Anlage von Feuchtgebieten von Stadt Seoul und Bezirksverwaltungen Anzahl der Süßwasserfischarten im Han-Fluss Untersuchungen der Ökosysteme des Han-Flusses - Stadt Seoul Zufriedenheitsgrad der Bürger mit der Umweltsituation für den Fußgänger (Punkte) Erhebungen über den Zufriedenheitsgrad der Bürger mit der Umweltsituation für den Fußgänger - Stadt Seoul Die Quote der Kraftfahrzeuge, welche die Haltlinie an den Fußgängerübergängen einhalten (%) VerkehrsbewegungsKontrollen - Grün-VerkehrsBewegungs-Koperation Zufriedenheitsgrad der Bürgerschaft mit der öffentlichen Verkehrssysteme (Punkte) Untersuchungen über den Zufriedenheitsgrad der Bürgerschaft - Stadt Seoul Anzahl der Fußgänger, die infolge von Verkehrsunfällen ums Leben gekommen sind (Personen) Verkehrsunfallstatistik Polizeibehörde Zahl der Fahrradbesitzer pro Haushalt Untersuchungen - Stadt Seoul Verkehr: Seoul, eine Stadt, die eine Straßensituation hat, bei der sich jeder, nach Belieben im Freien ergehen kann und die eine Verkehrssituation hat, bei der jeder gerne öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nimmt. 128 Yeong Heui Lee Stadtplanung: Seoul, eine Stadt, die eine Planungskultur hat, in der die Bürger bei der Planung einer angenehmen und lebenswerten Stadt zusammenwirken. Parkflächen pro Person im unmittelbaren Lebensbereich der Einwohner (m2) (Parkflächen - <Nationalparks + Naturparks im Stadtgebiet + sonstige Parks + Friedhofparkflächen> / Einwohner Zahl der Quartiergestaltuns-Projekte, bei denen Einwohner partizipieren, welche durch die Stadt Seoul gefördert wurden. Erhebungen über die Durchführung durch die Stadt Seoul und Bezirksverwaltungen Kultur: Seoul, eine Stadt, die eine kulturelle Szenerie hat, die den Atem von Geschichte und Natur spüren lässt und in der das kulturelle Leben blüht und gedeiht. Anzahl der kulturellen Einrichtungen Untersuchungen durch Stadt Seoul und Bezirksverwaltungen Zahl der Fachkräfte für bezirkliche kulturspezifische Aktivitäten (Personen) Untersuchungen durch Stadt Seoul und Bezirksverwaltungen Zahl der Kulturprogramme auf Bezirksebene Untersuchungen durch die Stadt Seoul und Bezirksverwaltungen Prozentanteil behindertengerechter Einrichtungen (%) Prozentanteil behindertengerechter Einrichtungen - Stadt Seoul Wohlfahrt: Seoul, eine Stadt, die eine offene Gesellschaft mit Menschen hat, die wieder bereit sind, mit ihren Nachbarn den Wohlstand zu teilen Anzahl der Jugendeinrich- Anzahl der tungen Jugendeinrichtungen Stadt Seoul Beschäftigungsquote von (Zahl der ArbeitsbeschafSenioren (%) fungen für Senioren durch das Vermittlungszentrum für die Beschäftigung von Senioren der Stadtverwaltung / Zahl der Senioren <über 55jährige>) x 100 Prozentanteil der weiblichen Arbeitskräfte (%) 129 Frauenweißbuch - Stadt Seoul Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung 7.7.4 Bemerkungen zur Realisierungsmöglichkeit einer nachhaltigen Stadtentwicklung Die programmatischen Erklärungen der Metropole Seoul zeigen, dass nicht nur auf staatlicher Ebene Pläne und Programme mit anspruchsvollen Zielen formuliert werden, sondern auch auf regionaler Ebene. Alle Ziele machen deutlich, dass das Oberziel einer nachhaltigen Entwicklung der Stadt gleichzeitig das Oberziel der Stadtentwicklung, das Ziel der Wirtschaftsentwicklung171 und der Umweltpolitik ist und alles zur Erreichung eines einheitlichen Zieldreiecks dient. Zur Frage der Realisierungsmöglichkeit der so verstandenen nachhaltigen Stadtentwicklung ist zu bemerken: Die Zielformulierungen und Visionen, die in den Programmen der Stadt Seoul erscheinen, sind erstrebenswert, aber zum Teil wohl schwer realisierbar. Zwischen den Programmen und der konkreten Machbarkeit klafft nicht zuletzt mit Rücksicht auf die Gesamtsituation der Wirtschaft und der globalen Trends, die eher in die Richtung einer Deökologisierung gehen, eine Kluft. Jedenfalls ist für die Verwirklichung, insbesondere für Korrekturen von früheren Fehlentwicklungen, eine erhebliche Zeit erforderlich, insbesondere zur Lösung der Konzentrationsprobleme in der Hauptstadt-Region. Doch ist es andererseits nicht ausgeschlossen, dass die Ziele erreicht werden können, wenn das Leitziel "sustainable Stadt" ernsthaft gewollt, energisch verfolgt und in alle Teilpolitiken und Planungsbereiche integriert und umgesetzt wird, dafür die erforderlichen rechtlichen, finanziellen und appellierenden instrumentellen Bedingungen geschaffen werden und zudem eine verbesserte Partizipation installiert wird. 171 Besondere Interessenbereiche Seouls sind innovative, kreative, emissionsarme, nachhaltigkeitsgerechte und der städtischen Struktur angepasste Unternehmen. Gemeint sind unter anderem die Bereiche: Gestaltungs-Gewerbe, wie Industrie Design, Animation, ModeDesign etc.; Forschungs- und Entwicklungs-Industrie, wie Forschung- und Entwicklung, Ventur-Industrie etc.; Informations- und Kommunikationsindustrie, wie Software, MultiMedia etc.; Servicebereich: Gewerbeeinrichtungen, wie Bankwesen, Consulting etc.; Spitzenindustrie, wie Elektro/Elektronik, Präzisionsgeräte, Umweltindustrie, Entwicklung neuer Materialien etc. 130 Yeong Heui Lee Die Metropole hat zur Zielverwirklichung im großen Ganzen die notwendige politisch-planerische Basis geschaffen. In Bezug auf einige neuere Entwicklungen kann auf folgende Beispiele hingewiesen werden: - Es wurde im Rahmen der Implementation der Seoul Agenda 21 am 15. Januar 2000 die "Satzung zur Einsetzung und Tätigkeit einer Bürgerkommission für das Grüne Seoul" geändert. Dadurch wurden verbindliche Grundlagen für die Bewertung der Nachhaltigkeitsziele geschaffen. Durch die Änderung dieser Satzung wurden die Aufgaben der "Bürgerkommission für das Grüne Seoul" erweitert. Die Bürgerkommission ist seitdem eine sehr effektive Institution für die Verfolgung des Leitbilds der Nachhaltigkeit. Es wurde der Weg dafür freigemacht, dass die Bürgerkommission die wesentlichen politischen Entscheidungen, Planungen, und einzelnen Projekte der Stadtpolitik zur Realisierung der Nachhaltigkeit bewerten kann. Weiterhin ist zurzeit die Erarbeitung einer kommunalen Satzungsregelung für die Handhabung der konkreten Bewertung der Nachhaltigkeit im Gange und die Verabschiedung bis Oktober 2001 geplant. - Im Rahmen der Gesamtnovellierung des Stadtplanungsgesetzes am 28. 01. 2000 ist die Kompetenz der Selbstverwaltungsebene erweitert worden, so hinsichtlich der Regelungskompetenz für Bestimmungen über das Verhältnis der Geschoßflächen zur Grundstücksfläche, für Bestimmungen über die Bebauungsdichte und sonstige Parameter der Stadtgestaltung. Auf dieser neuen Kompetenzgrundlage hat die Metropole Seoul am 15. Juli 2000 eine Satzung für die Stadtplanung erlassen. - Wie bereits dargestellt, wurde in der Republik Korea am 31. 12. 1999 das UVP-Gesetz novelliert. Im Rahmen dieser Novellierung wurde auch die Rechtsgrundlage für den Erlass von UVP-Satzungen durch kommunale Selbstverwaltungskörperschaften geschaffen, mit denen die Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Zentralgesetz erweitert werden kann. Das frühere gesamtstaatliche UVP-Gesetz war hauptsächlich auf Großprojekte zugeschnitten. Beispielsweise war sie bei Entwicklungsprojekten für Wohnsiedlungen über 300.000 m2 maßgeblich. Infolgedessen konnten unterhalb dieser Grenze zahlreiche Sanierungsprojekte, Wohnsiedlungsprojekte etc. ohne UVP durchgeführt werden. Um diesem Problem beizukommen, haben seit langer Zeit kommunale Verwaltungen, insbesondere die Stadt Seoul, die Novellierung des UVP-Gesetzes vorgeschlagen. Das war einer der Gründe dafür, dass in der letzten Zeit das UVP-Gesetz novelliert wurde. 131 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Auf der Grundlage des novellierten UVP-Gesetzes hat die Stadt Seoul die "Satzung über die Umweltverträglichkeitsprüfung für Umwelt und Verkehr u.s.w." erarbeitet. Die Stadt wird nach Bürgeranhörungen bis Ende des Jahres 2001 diese Satzung verkünden. 132 Yeong Heui Lee 8. Zentralisation, Selbstverwaltung und Nachhaltigkeit In Korea wird seit dem Jahre 1995 die kommunale Selbstverwaltung in die politische Praxis umgesetzt. Damit wurden die Dezentralisierungsprozesse weiter vorangetrieben. Unter der Voraussetzung, dass kein Macht- und Kompetenzmissbrauch, kein struktureller Machtmissbrauch, keine Instrumentalisierung des Rechts zur politischen Machterhaltung Platz greift, hat das zentralistische System den Vorteil, dass es besser, als ein Mehrebenensystem ermöglicht, dass rationale umfassende Planung, Expertentum und Fachkompetenz zur Geltung kommen. Umgekehrt hat aber auch die Dezentralisation Vorzüge. Je verschiedenartiger in den einzelnen Landesteilen oder Regionen die Verhältnisse liegen, um so mehr tut man ihnen bei gleichartiger Behandlung von einer Zentrale aus Gewalt an. Küstengegenden erfordern andere Maßnahmen, als Gebirgsregionen, Industriebezirke andere, als landwirtschaftlich genutzte Gebiete. Die stammesmäßigen, religiösen, historischen oder sonstigen Verschiedenheiten der Bevölkerung erfordern eine verschiedenartige Behandlung und bieten unterschiedliche Grundlagen für die zukünftige Entwicklung. Die damit im Zusammenhang stehenden Probleme für die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung dürfen freilich nicht übersehen werden. Infolgedessen besteht für den Kontext von Nachhaltigkeit, Zentralisation und Dezentralisation ein Dilemma. Eine sachangemessene, systematisch angelegte und erfolgversprechende Entwicklung Koreas erfordert in Anbetracht steigender Komplexität der Probleme sorgfältig eingesetzte Ressourcen und Finanzmittel, nicht jedoch die Dominanz regionaler und kommunaler Egoismen. Vor allem für die Realisierung des Leitbilds der Nachhaltigkeit bringt die Dezentralisierung Nachteile wegen der Notwendigkeit einer langfristig und rational angelegten Politik mit sich. 133 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Die Dezentralisation kann sich auf die Dauer - zumindest zeitweilig - nachteilig für die Allokation von umweltbelastenden Betrieben auswirken. Während diese bisher in Industrieparks konzentriert sind, wird die kommunale Konkurrenz um die Ansiedlung von Industrien nachteilige Folgen haben mit allen damit verbundenen Gefahren für die Umwelt. Gleichzeitig führen die Stärkung der Selbstverwaltung und der damit verbundene interregionale Ausgleich möglicherweise zu einer Erhöhung des Einkommensniveaus in bisher unterentwickelten Regionen. Dadurch wird das Bedürfnis der Bürger nach einer sauberen Umwelt auch dort gestärkt. Dies könnte weiterhin dazu führen, dass die Ansiedlung von emissionsarmer Industrie bevorzugt wird, während die Allokation stark emittierender Betriebe und Anlagen sich zunehmenden Schwierigkeiten gegenübersieht. Auch das so genannte NIMBY (not in my back yard)Phänomen spielt hier eine Rolle.172 In der kurzen Entwicklungsgeschichte der kommunalen Selbstverwaltung hat sich beispielsweise für die Stadt Seoul ein Dilemma ergeben: Seoul bezieht sein Trinkwasser aus anderen Provinzen, aus der Kyunggi-Provinz und der Kangwon-Provinz. Abfälle der Stadt werden demgegenüber in benachbarten Gebieten deponiert und/oder für Landgewinnungszwecke benutzt. Die NanjidoDeponie, auf der seit 1978 die Abfälle der Stadt Seoul deponiert wurden, hatte im Jahre 1986 die Grenze ihrer Aufnahmekapazität erreicht. Infolgedessen wurde seit 1987 die Kimpo-Hauptstadt-Region-Deponie gebaut und betrieben. Diese Hauptstadt-Region-Deponie liegt innerhalb der Küstenlandgewinnungsgebiete der Nachbarmetropole Incheon und der Nachbarstadt Kimpo. Die Flächengröße der Deponie beträgt 20.749.000 m2 und ihre Deponiekapazität beträgt 289.000.000 Tonnen. Der Zeitraum der potenziellen Deponierungsdauer reicht von 1992 bis 2022 (30 Jahre). Infolge massiver Widerstände der benachbarten Selbstverwaltungsköperschaften ist heute für die Stadt Seoul bezüglich der Abfallwirtschaft eine schwierige Lage entstanden. Beispiele dieser Art zeigen ein Problem auf, dass infolge der Prozesse der weiteren Dezentralisierung aufkommen und für Seoul zunehmende Schwierigkeiten mit sich bringen können. 172 Lee, D. Y. vertritt die Meinung, um regionale Öko-Interesse zu erreichen, sei unter anderem eine Solidarität zwischen den einzelnen Umweltbewegungen, die ähnliche oder gleiche Ziele haben notwendig. Diese regionalen Einwohner-Bewegungen sollten von raumbezogenen medialen Umweltkonflikten zu einer gesamträumlichen Form transformiert werden. 134 Yeong Heui Lee Seoul zeigt deutlich den Willen, den Weg einer nachhaltigen Entwicklung zu gehen und hat hierfür auch im Rahmen des Recht die notwendigen satzungsmäßigen Regelungsgrundlagen geschaffen. Andererseits bietet die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung für die Metropole schwer überbindbare Herausforderungen, so insbesondere die Notwendigkeit von Korrekturen früherer Fehlentwicklungen und die Überwindung der Schwelle einer zentralistischen politischen Tradition, welche eine freiwillige selbständige Umweltpolitik erschwert. Ohne Hilfe der Zentralregierung kann die Stadt Seoul die Probleme, wie beispielsweise die Sicherung der Wasserqualität und ihre Abfallbeseitigungsprobleme nicht lösen. Wenn die Zentralregierung keine strikten Kontrollen in den Oberliegergebieten des Han-Flusses durchgeführt hätte, wäre die Wasserversorgung der Stadt Seoul völlig unmöglich gewesen. Insgesamt muss man die kommunal-autonome Entwicklung der Metropole Seoul, wenn man den Zeitraum der Praktizierung der kommunalen Selbstverwaltung, also den Zeitraum von 5 Jahren, berücksichtigt, trotz vieler Probleme, positiv bewerten. 135 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung 9. Zusammenfassende Bemerkungen zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung in der Republik Korea Das Charakteristikum der koreanischen Planung - auch die Umsetzung des Leitbilds der Nachhaltigkeit ist langfristige Planung - ist, wie dargestellt wurde, neben der koreatypischen Verzahnung der zahlreichen Planwerke einerseits die Detailliertheit der Zielvorgaben, die systematische Implementation, die detaillierte Durchführungsplanung und die rechtlich vorgegebene und durchgeführte Planevaluation sowie schließlich die strategische Umsteuerung für den Fall von Änderungen der planungsrelevanten Rahmenbedingungen. Typische Planelemente sind Kooperation, integrative Verbindung, Verzahnung, Partizipation und Durchführungsevaluation. Die letztere erlaubt es, die Ergebnisse der Evaluation wiederum für die Folgeplanungen zu berücksichtigen. Zu erwähnen ist die Dynamisierung der Planung und ihre Flexibilität, die klare Festlegung der Verantwortlichkeiten und die Möglichkeiten zur Konsenserreichung. Das Instrumentarium der Planerstellung, die regelmäßige Berichterstattung und die Prüfung durch das Parlament ergeben sich aus den einschlägigen rechtlichen Grundlagen. Hervorzuheben ist für die ressortübergreifenden Planungen, wie die Gesamtlandesentwicklungsplanung oder die mittel- und langfristige umfassende Umweltplanung, die klare Regelung des Planverfahrens, der Ressortabstimmung und der Federführung, der exakte Planungsverlauf und die systematische Vollzugsplanung. Der Charakter der koreanischen Planung war bis zu den 70er Jahren eine durch die Zentralregierung dominierte Planung. Seit den 80er Jahren trat eine Änderung des Charakters der Planungen ein. Es erfolgte ein Wechsel zu einer Integration der Impulse aus den Quellen regionaler und kommunaler Autonomie (Selbstregulation) und der Kreativität der verschiedensten Akteure. Seit den 90er Jahren wurde der Langfristplanung die Methode der indikativen Planung zugrunde gelegt, auch erfolgte eine Verstärkung der Komponenten der "strate136 Yeong Heui Lee gischen Planung", d. h. die Pläne wurden mit der Maßgabe aufgestellt, dass die strategischen Aufgaben in den Vordergrund gestellt wurden und diese waren von Regierung und Privaten gemeinsam durchzuführen. Ein wichtiger Vorteil der koreanischen Planung ist der ressortübergreifende Charakter der wichtigsten integrativen Pläne, insbesondere der Gesamtlandesentwicklungsplanung und der Umweltleitplanung. Würden lediglich von jedem einzelnen Ministerium, wie in anderen Staaten, selbständige Pläne aufgestellt, so wäre eine Integration zu einem politischen Gesamtkonzept schwerlich möglich. Die ressortübergreifenden lang- und mittelfristigen Planungen in Korea haben eine wichtige Rolle für die Entwicklung des Landes und die Problemsteuerung gespielt, weil ressortübergreifend die Gesamtproblematik angegangen wurde; zugleich wurde den Beteiligten in Wirtschaft und Gesellschaft eine Perspektive gegeben; die politische Entwicklung wurde bereichsspezifisch in ihren lang- und mittelfristigen Aspekten umfassend geprüft, dadurch konfliktäre Probleme zwischen den Bereichen abgeglichen und dadurch schließlich Verstärker- und Ergänzungseffekte und die politische Effektivität erhöht; politische Prioritäten wurden abgewogen; dies in Prozessen, die auf Konsens zwischen den verschiedenen Bereichen und Schichten abzielten. Mit Sicherheit lässt sich der Geist der Pläne politisch nur realisieren, wenn die zahlreichen an der Planaufstellung beteiligten Akteure, Beamte, Experte und Private, die jeweils in ihren Bereichen die Planziele umsetzen wollen und sollen, sich dementsprechend engagieren. Dies erfordert den Aufbau eines breiten gesamtgesellschaftlichen Konsenses. Die freiwillige Kooperation bei Aufstellung und Realisierung der Pläne ist letztlich der Schlüssel für ihre erfolgreiche Durchführung. Wichtig sind die Förderung der Hinwendung zu einer generell umweltfreundlichen Lebensweise und -wertanschauung und die Bemühung um den Aufbau einer sinnvollen Verteilung der Rolle und Verantwortung aller Akteure. Intendiert ist die Entwicklung einer innovativen vorsorgeorientierten Politik und die Weiterentwicklung von Mechanismen, mit denen die Produktionssysteme reformiert, die Energie- und Ressourcennutzung effektiviert, die Abfallminimierung betont und die Auswirkungen des Verhaltens der emittierten Schadstoffe umfassend bewertet und gemanaged und die daraus resultierenden Gefahren minimiert werden. 137 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Planung in einem umfassenden Sinne ist ohne Zweifel notwendig, um die Welt, in der wir leben, durch geeignete Problemlösungsprozesse in eine ökologieund sozialverträgliche oder eben "sustainable" Entwicklung zu bringen, was sicherlich dann schneller und noch besser gelingen würde, wenn allenthalben ökonomische und selbstsüchtige Interessen hinter die überlebenswichtigen ökologischen zurückgestellt würden. Nachhaltige Entwicklung macht es erforderlich, die harmonische Einheit der sozialen, ökonomischen und ökologischen Dimension zu erfassen und das Zieldreieck der Nachhaltigkeit in den gesamtgesellschaftlichen und gesamtplanerischen Zusammenhang - überhöht durch den Bezug zu einer neuen ethischen Werthaltung - einzubetten173. Die Charakteristik dieser Ganzheitlichkeit besteht in der Verknüpfung zwischen der sozialen, ökonomischen und ökologischen Verhaltenssteuerungen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen allen Bereichen und ihrer Auswirkungen auf alle Umweltkompartimente. 173 Lee, Y. H., Umgang, 1999, a. a. O. 138 Yeong Heui Lee 10. Fazit Es dürfte zutreffen, dass menschliche Wohlfahrt nicht nur eine ökologische, sondern auch eine soziale, kulturelle und ökonomische Basis hat, die langfristig erhalten werden muss. Allerdings ist zu beachten, dass die ökologische Basis eine essentielle Lebensgrundlage darstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Natur nicht oder allenfalls begrenzt belastbar ist, d. h. sie kann nur ihre Tragfähigkeit bewahren, wenn sie so erhalten wird, wie sie ist. Die Gesellschaft muss ihre Gesetzmäßigkeiten respektieren. Da sich die Natur nicht dem Menschen anpassen kann, muss der Mensch sich der Natur anpassen, um zu (über)leben. Aus dieser Grunderkenntnis lässt sich auch die Stadtentwicklung nicht ausklammern. Eine einseitige, auf überzogene ökologische Ansprüche ausgerichtete Politik könnte allerdings die Lern- und Anpassungsfähigkeit einer Gesellschaft überfordern und ist damit - da in einer Demokratie keine Herrschaft gegen das Volk möglich ist - zum Scheitern verurteilt. Eine durchsetzbare Strategie des sustainable development muss daher nicht nur ökologieverträglich, sondern zugleich auch sozial- und ökonomieverträglich sein. Dabei ist Aufklärung und Information der Bürger ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz für politische Entscheidungen in Richtung sustainable development zu fördern. Andererseits müssen die Entscheidungsprozesse der Politik transparenter und nachvollziehbarer gemacht werden. Das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen wird gestärkt, wenn er mit mehr Verantwortung - auch mit umweltschutzbezogener Verantwortung - für die eigene Stadt betraut wird. Eine derartige Erziehung zur Verantwortung könnte im Idealfall zu einer verantwortungsvollen, rücksichtsvollen, sprich sustainablen Einstellung der Menschen und entsprechendem Verhalten führen. Notwendig sind jedoch nicht alleine neue organisatorische, institutionelle, also letztlich bürokratische Strukturen, denn der erforderliche Paradigmenwechsel lässt sich nicht bürokratisch steuern und verwalten, wie vielfach angenommen 139 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung wird. Erforderlich ist das Umdenken in die Richtung eines umfassenden ökologischen Paradigmas, das auf das frühere ungestörte bzw. symbiotische Verhältnisse zwischen Mensch und Natur und der Achtung der Natur, auf der Reanimation alter Werthaltungen und auf der Umsteuerung zu einer nachhaltigen Entwicklung beruht. Diese ist essentiell für jede Neuerung in die Richtung einer nachhaltigen überlebensfähigen Entwicklung. Notwendig ist ein gesamtgesellschaftliches Umdenken, eine Orientierung an anderen, als den derzeitigen Werten, und dies nicht in irgendeiner fernen Zukunft, sondern in einer absehbaren und möglichst kurzen Zeit. Sustainable development kann nicht bedeuten, die Erde zu einem Paradies machen zu wollen, in dem keine anthropogenen Einflüsse wirksam sind. Die menschliche Gesellschaft kann nur und nur solange leben, wie sie in irgendeiner Form Einfluss auf die Umwelt nimmt und es ist nicht übersehen, dass selbst eine drastische Minimierung des Energie- und Lebensmittelverbrauchs nicht verhindern könnte, dass natürliche Ressourcen in großen Mengen verbraucht werden müssen, um die Grundbedürfnisse der Menschen auf Erhaltung von Leben und Gesundheit zu erfüllen. Dennoch ist es überlebensnotwendig, die Grenzen des Wachstums nicht nur zu erkennen, sondern sich um ein in den Wachstumsgrenzen-Bleiben zu bemühen und ein in dieser Weise begrenztes Wachstum - möglicherweise steckt dieses auch im Begriff der Nachhaltigkeit zu erzielen. Es ist erforderlich, die Grenzen der Tragfähigkeit der Natur zu erkennen und es ist ebenso erforderlich, mit intelligenten angepassten Technologien und Praktiken innerhalb dieses Rahmens zu leben. Der Begriff der gesellschaftlichen Entwicklung muss demzufolge unter den dargestellten Prämissen über die Vorstellungen der Agenda 21 hinaus neu definiert, der bisherige verändert werden. Radikale Änderungen in kurzer Zeit sind weder möglich, noch zu erwarten. In der Zwischenzeit ist deswegen ein symbiotisches Zusammenleben zwischen der menschlichen Gesellschaft und der Natur erforderlich und eine allmähliche systematische, doch kontinuierliche Änderung der Lebensweise notwendig. In der Übergangszeit sollten sich Gesellschaft und Politik um die Umsetzung, ggf. um die Weiterentwicklung und Verbesserung der Agenda 21 bemühen. Es wäre zu hoffen, dass die Diskussion über die Umsetzung der Agenda 21 im internationalen und im nationalen Bereich, ebenso wie die Diskussion über einen notwendigen Paradigmenwechsel, zumindest den Versuch impliziert, die kulturellen Wertsysteme anderer Regionen und anderer Generationen als gleichwertig 140 Yeong Heui Lee und gleichberechtigt zu achten. Von der Frage, nach welchem Wertsystem die Weltgemeinschaft letztlich streben sollte und wie dieses geartet sein müsste, hängt die Frage des künftigen Verhaltens, Gestaltens und Überlebens der Gesamtgesellschaft ab. Für die weitere Erarbeitung von Konzepten der nachhaltigen Entwicklung erscheint es als wichtig, Leitbilder, konkrete Handlungsziele und operationale Indikatoren der Nachhaltigkeit zu formulieren, da nur so mit der notwendigen Konkretheit an die Umsetzung des sustainable development herangegangen werden kann. Insoweit haben die bisherigen Aktivitäten der Stadt Seoul - zwar auch dort noch der Weiterentwicklung bedürftig die im Rahmen der Städtekonferenz zur Diskussion gestellt werden sollen, Vorbildfunktion. 141 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Glossarium Agenda 21: Umweltpolitische Konzeption, auf die sich die Teilnehmer der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro verständigt haben. Es wurde dort ein Konsenspapier verabschiedet, das umweltpolitische Empfehlungen an die Adresse der Mitgliedsstaaten enthält und mit der Bezeichnung Agenda 21 versehen wurde. 21 meint das von der Konferenz empfohlene Agieren im 21. Jahrhundert. Bioindikatoren: Organismen und Organismengemeinschaften (z. B. Bakterien, Pflanzen, Tiere), die auf Schadstoffbelastungen mit Veränderungen ihrer Lebensfunktionen reagieren oder den Schadstoff akkumulieren. Man unterscheidet sensitive Bioindikatoren (z. B. Flechten und Tabakpflanzen, die auf Schwefeldioxid bzw. Oxidantien frühzeitig mit sichtbaren Schäden reagieren) und akkumulative Bioindikatoren (z. B. standardisierte Graskultur), die Schadstoffe besonders gut anreichern und zum Nachweis von Belastungen (z. B. durch Fluor oder Schwermetalle) verwendet werden. Bioindikatoren im Gewässer können z. B. zur Kennzeichnung der Gewässergüte, der Nutzbarkeit für die Fischerei, zur Charakterisierung des ökologischen Zustandes von Oberlfächengewässern und als Anzeiger für Schadstoffwirkungen eingesetzt werden. Biotop: Lebensraum der Biozönose. Lebensraum einer bestimmten Tier- oder Pflanzengesellschaft von bestimmter Mindestgröße und einheitlicher, gegenüber seiner Umgebung abgrenzbarer, Beschaffenheit (Moor). Biotopschutz: Schutz des Lebensraumes einer auf einen natürlichen Lebensraum abgestimmten Lebensgemeinschaft aus Pflanzen und Tieren. Der Schutz von Biotopen spielt eine Schlüsselrolle beim Artenschutz und ist ein Teil desselben, denn die meisten Tiere und Pflanzen brauchen ein spezifisches System biotischer und abiotischer Umweltfaktoren, um in ihrer Umwelt existieren zu können. Biozönose: Lebensgemeinschaft von Pflanzen und Tieren in einem bestimmten Lebensraum (Biotop). In einer Biozönose sind die einzelnen Lebensformen aufeinander angewiesen, so dass der Ausfall einzelner Lebensformen empfindliche Störungen im Gleichgewicht der Biozönose bewirken kann. Solche einseitigen Ausschaltungen be- 142 Yeong Heui Lee stimmter Lebensformen können z. B. durch übermäßigen Einsatz von Pestiziden oder durch Anlegung von Monokulturen erfolgen. Emission: Bezeichnet die von einer (festen oder beweglichen) Anlage oder Produkten an die Umwelt abgegebenen Luftverunreinigungen (Gase, Stäube), Geräusche, Strahlen, Wärme (z. B. Abwärme von Kühltürmen), Erschütterungen oder ähnliche Erscheinungen. Eutrophierung: Nährstoffanreicherung in einem Gewässer und damit verbundenes übermäßiges Wachstum von Wasserpflanzen (z. B. Algen, Laichkraut). Mit dem Abwasser (u. a. Rückstände von Wasch- und Reinigungsmitteln, Fäkalien) und Abschwemmungen landwirtschaftlicher Flächen können große Mengen Nährstoffe (vor allem Phosphate und Nitrate) in die Gewässer gelangen und das Wachstum der Wasserpflanzen beschleunigen. Durch das vermehrte Absterben von Pflanzen wird bei dem anschließenden Zersetzen übermäßig Sauerstoff verbraucht. Fällt der Sauerstoffgehalt des Wassers unter ein bestimmtes Mindestmaß, hört der Abbau organischer Verunreinigungen durch aerobe Bakterien auf. Bei den danach von anaeroben Bakterien verursachten Zersetzungsprozessen können sich giftige Stoffe wie Schwefelwasserstoffe, Ammoniak oder Methan bilden. Das Gewässer beginnt umzukippen (Fischsterben und belästigende Gerüche). Flächennutzung: Inanspruchnahme von Bodenflächen für bestimmte menschliche, gesellschaftliche Zwecke unter dem Gesichtspunkt der Flächennutzungsplanung. Während als Bodennutzung vorwiegend nutzbare Bewuchsarten (und andere landund forstwirtschaftlich relevante Nutzungen) registriert werden, beziehen sich Flächennutzungen auf die Nutzung der Bodenflächen und umfassen alle flächenbezogenen Nutzungsarten. Gefahrenabwehrprinzip: Eines der Grundprinzipien des Umweltpolitik. Es umfasst die Abwehr von Gefahren für Rechtsgüter, also die Abwehr von Gefahren für Leib, Gesundheit, Leben und Umwelt, z. B. auch die Abwehr drohender Explosionen, Brände, Überschwemmungen u. s. w., auch die Abwehr von Verunreinigungen von Luft, Wasser oder Boden, wie überhaupt die Abwehr drohender Beeinträchtigungen von Menschen, Tieren oder Pflanzen durch Schadstoffe. Gegenstromprinzip: Raumordnerisches Prinzip, das die wechselseitige Beeinflussung von örtlicher und überörtlicher bzw. regionaler und überregionaler Planung kennzeichnet. Hiernach soll sich die Ordnung der Einzelräume in die Ordnung des Gesamtraums einfügen, die Ordnung des Gesamtraumes soll jedoch die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Einzelräume berücksichtigen. 143 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Gewässergüteklasse: Charakterisierung des Qualtitätszustandes von oberirdischen Fließgewässern im Hinblick auf deren Belastung mit organischen, unter Sauerstoffverbrauch biologisch abbaubaren Stoffen. Immission: Schädliche Umwelteinwirkungen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Immissionen sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kulturund sonstige Sachgüter einwirkende Verunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. Indikator: Hilfsgröße zur Operationalisierung von Elementen und/oder Parametern eines realen Systems oder eines Modells davon. Indikatoren repräsentieren das Indikandum mehr oder weniger gut. Manchmal sind mehrere Indikatoren erforderlich, um ein Element oder einen Parameter darzustellen. Indikatoren, hochaggregierte: Hochaggregierte Indikatoren sind Indikatoren, die Sachlich und/oder räumlich stark aggregiert sind und damit ein komplexes Indikandum kennzeichnen. Infrastruktur: Die technischen sozialen und sonstigen vom Staat vorgehaltenen Einrichtungen für die Bevölkerung, zuweilen werden darunter auch von Privaten vorgehaltene Einrichtungen (Handel, Service) verstanden. Instrumentarium, umweltpolitisches: Staatliche Mittel der Verhaltenssteuerung zur Verwirklichung von Umweltschutzzielen, alle zielgerichteten Maßnahmen zur Beeinflussung kollektiven Handelns. Genauer: Die Gesamtheit der Aktivitäten des Staates, seine umweltpolitischen Vorstellungen mit Hilfe staatlicher (im Sinne öffentlicher, also auch kommunaler) Maßnahmen in die Praxis umzusetzen und die Verhaltensweisen von Wirtschaft, Gesellschaft und Einzelpersonen den umweltpolitischen Zielvorstellungen entsprechend zu steuern. Kontamination: Ein dem Boden, dem Wasser oder der Luft von außen zugeführter Eintrag von Schadstoffen, der die natürliche chemische Zusammensetzung des Umweltmediums nachteilig verändert und dieses "kontaminiert". Schwellenwerte in Bezug auf bestimmte Stoffe zeigen den Grad der Kontamination an, Grenzwerte die höchstzulässig Belastung des Umweltmediums. Kooperationsprinzip: Eines der Grundprinzipien des Umweltschutzes. Es bedeutet, dass der Staat möglichst mit allen gesellschaftlichen Kräften (Unternehmen, Industrie- und Umweltschutzverbänden u. s. w.) zusammenarbeitet. Das Kooperationsprinzip ist ein politisches Prinzip, das auf eine möglichst einvernehmliche Verwirk- 144 Yeong Heui Lee lichung umweltpolitischer Ziele gerichtet ist, um den Einsatz repressiver Instrumente entbehrlich zu machen. Nachhaltigkeit: Nachhaltige Entwicklung ist die Aufrechterhaltung des Wachstums innerhalb der Tragfähigkeitsgrenzen des Ökosystems, um die materiellen und immateriellen Bedürfnisse gegenwärtiger und zukünftiger Generationen in einer Art und Weise zu befriedigen, dass eine dauerhafte Harmonie und ein symbiotisches Zusammenleben zwischen der menschlichen Gesellschaft und der Natur erreicht wird. Nachhaltige Entwicklung zielt auf eine dauerhafte, gedeihliche, harmonische und damit zukunftsfähige Entwicklung von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft ab. Eine wesentliche Grundlage ist die Achtung und der Respekt der Menschen gegenüber und vor der Natur und ihren Gesetzmäßigkeiten. Nachhaltigkeitsindikatoren: Nachhaltigkeitsindikatoren sind Indikatoren, mit denen der Zustand und die Trendentwicklung zur Erreichung des Ziels der nachhaltigen Entwicklung beschrieben wird. In CSD-Konzept werden sie entsprechend den vier Dimensionen Soziales, Umwelt, Wirtschaft, und Institutionen gegliedert. Ökologie: Wissenschaft von den Beziehungen der Organismen untereinander und mit ihrer Umwelt, ausführlicher: Fachdisziplin, die sich mit dem Haushalt der Natur befasst, die darin wirkenden Organismen - unter Einbeziehung des Menschen - in ihren Wechselbeziehungen untereinander und zur Umwelt untersucht, ihre Funktionen beschreibt und quantifiziert sowie daraus allgemeine Gesetzmäßigkeiten abzuleiten versucht. Ökosystem: Etwa 1920 von Woltereck geprägte Bezeichnung für die funktionelle Einheit einer Lebensgemeinschaft (Biozönose) mit ihrem Lebensraum. Zu dem LandÖkosystem gehören z. B. Wüsten, Steppen, Heiden oder Wälder, während etwa Seen oder Bäche zu den Gewässer-Ökosystems rechnen. Ein Ökosystem ist - auch von der Größe her - nicht scharf abgrenzbar, sondern stellt einen mehr oder weniger offenen Ausschnitt aus der Biosphäre mit allen in ihm lebenden Organismen und den auf sie einwirkenden Umweltfaktoren dar. Zugleich unterliegt es Wechselwirkungen zu benachbarten Ökosystem. Durch Stoffumsätze (z. B. vermehrte Produktion von Biomasse oder verstärkten Abbau von organischem Material) besitzen Ökosystem, die Fähigkeit zur Selbstregulation, die das Wirkungsgefüge von Biozönose und Umwelt funktionsfähig hält. Ökosysteme befinden sich in einem labilen Gleichgewicht, können als durch menschlichen Eingriff (Schadstoffbelastung, Landund Forstwirtschaft, Überfischung, Tourismus u. a.) geschädigt oder zerstört werden. Je nach Elastizität könne sie sich auch nach tiefgreifenden Eingriffen (z. B. Waldbrand, Überflutung) wieder regenerieren. 145 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Ozon: Gas, welches überwiegend durch Einwirkung ultravioletter Strahlung in der Stratosphäre (Ozonosphäre, 20 bis 45 km über der Erdoberfläche) entsteht und in Spuren durch atmosphärische Transportvorgänge auch in erdnahe Schichten gelangt. Daneben bildet sich Ozon auch in der unteren Atmosphäre durch luftchemische Reaktionen aus Stickstoffoxiden und Kohlenwasserstoffen (Photooxidantien). Ozon stellt die Leitkomponente des photochemischen Smogs dar. Die Ozon Moleküle (O3) bestehen im Gegensatz zum (zweiatomigen) Luftsauerstoff (O2) aus drei Ozon-Atomen und weisen von daher eine starke Tendenz auf, das "überzählige" Sauerstoffatom abzugehen. Ozon ist hierdurch sehr reaktiv und stellt ein starkes Oxidationsmittel dar, das z. B. Schäden bei Materialien (Autoreifen, Textilfarbstoffe u. a.) Pflanzen (Braunfärbung von Blätter, Absterben von Pflanzenpartien u. a.) und Gesundheitsschäden hervorrufen kann. Bereits in relativ niedrigen Konzentrationen können beim Menschen Funktionsstörungen der Lunge, funktionell-biochemische Wirkungen, Schleimhautreizeffekte und Geruchsbelästigungen auftreten. Ozon und andre Photooxidantien sind insbesondere in höheren Mittelgebirgslagen am Waldsterben beteiligt. Ozon tötet Bakterien und Viren ab und wird deshalb bei der Trinkwasseraufbereitung eingesetzt. Das stratosphärische Ozon übt eine wichtige Schutzfunktion aus, indem es die gefährliche (z. B. Hautkrebs auslösende) UV-BStrahlung der Sonne ausfiltert. Planung: Vorausschauender, systematischer, bereichsübergreifender, komplexitätserfassender und kontinuierlicher Prozess mit dem Ziel der Lösung künftiger Entwicklungsprobleme, der alle Fach- und Detailplanungen und räumlich untergeordnete Planungen miteinander verklammert. Recycling: Rückgewinnung von Rohstoffen aus Abfällen bzw. die energetische Nutzung von Abfällen. Vorteile des Recycling sind die Verminderung der Abfallmenge bei gleichzeitiger Schonung knapper werdender Rohstoffe; umweltverträgliches Recycling ist die Verwertung von Abfällen. Wachsender Bedarf an Rohstoffen und Energie sowie steigende Rohstoffpreise machen das Recycling zunehmend wirtschaftlicher. Rückgewonnen werden vor allem Metalle, wie z. B. Zinn (zu 49 %), Blei (zu 48 %), Kupfer (zu 40 %), Eisen (zu 90 %), Aluminium (zu 30 %) und Zink (zu 25 %). Aus dem Haus- und Gewerbemüll werden vor allem Papier und Glasabfälle einer Wiederverwertung zugeführt. Voraussetzung für Rückgewinnung ist entweder leichte Abtrennbarkeit von anderen Abfallbestandteilen (Sortierung) oder eine getrennte Sammlung. Renaturierung: Wiederherstellung von natürlicher, ursprünglicher Form und Aussehen eines Objektes, z. B. die Renaturierung eines begradigten Baches durch Entfernen des Betonbettes. 146 Yeong Heui Lee Risiko: Risiko im Rechtssinne ist eine Situation, in der bei ungehindertem Ablauf des Geschehens ein Zustand oder ein Verhalten mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung führt. Schadstoff (Umweltschadstoff): In der Umwelt vorkommender Stoff, von dem schädliche Wirkungen auf Lebewesen und Sachgüter ausgehen können und dem der einzelne Mensch unfreiwillig ausgesetzt ist. Schadstoffe können von Menschen mit der Atmung, über die Haut oder mit Nahrungs- und Genussmitteln aufgenommen werden. Smog: Aus dem Englischen stammende Wortkombination aus "smoke" (Rauch) und "fog" (Nebel). Smog ist durch starke Anreicherungen von Luftverunreinigungen gekennzeichnet. Smog kann entstehen, wenn den in der Luft enthaltenen Schadstoffen aufgrund austauscharmer Wetterlage nicht mehr die höheren Luftschichten entweichen können. Die Konzentration der Schadstoffe kann schnell ein gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreichen und zu Berücksichtigung der Atmung, zur Reizung der Schleimhäute und zu Kreislaufstörungen führen. Je nach Jahreszeit und Art der Schadstoffe kann es zu unterschiedlichen Smog-Typen kommen: Hohe Konzentrationen von Schwefeldioxid und Staub führen hauptsächlich im Winter zum so genannten "London-Typ", während es im Sommer durch Konzentrationen von Photooxi-dantien zum "Los-Angeles-Typ" (photochemischer Smog) kommt. Während man beim winterlichen Smog ursprünglich davon ausging, dass insbesondere Ballungsgebiete durch die hausgemachten Emissionen belastet werden ("KäseglockenModell"), hat sich in letzter Zeit herausgestellt, dass massive großräumige, grenzüberschreitende Schadstofftransporte vielfach von noch größerer alte und kranke Menschen. An den Folgen der "Londoner Smog-Katastrophe" (1952) sind innerhalb von zwei Wochen mehrere Tausend Menschen gestorben. Infolge einer SmogKatastrophe im Ruhrgebiet im Jahre 1962 starben mehr als 150 Menschen. Sustainable development: siehe "Nachhaltigkeit". Definition der Verfasserin: "Nachhaltige Entwicklung ist die Aufrechterhaltung des Wachstums innerhalb der Tragfähigkeitsgrenzen des Ökosystems, um die materiellen und immateriellen Bedürfnisse gegenwärtiger und zukünftiger Generationen in einer Art und Weise zu befriedigen, dass eine dauerhafte Harmonie und ein symbiotisches Zusammenleben zwischen der menschlichen Gesellschaft und der Natur erreicht wird. Nachhaltige Entwicklung zielt auf eine dauerhafte, gedeihliche, harmonische und damit zukunftsfähige Entwicklung von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft ab. Eine wesentliche Grundlage ist die Achtung und der Respekt der Menschen gegenüber und vor der Natur und ihren Gesetzmäßigkeiten". 147 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Umweltindikator: Ein Umweltindikator ist eine Kenngröße, die den Ist- und/oder Sollzustand eines ökologischen Systems beschreibt. Umweltindikatoren beschreiben und kennzeichnen also die Qualitätszustände der Umwelt. Indikatoren repräsentieren das Indikandum (z. B. die in einer theoretischen Aussage angegebene Variable <Bodeneigenschaft>) mehr oder weniger gut. Manchmal sind mehrere Indikatoren erforderlich, um eine Variable oder ein Element darzustellen. Umweltleitplanung: Umweltleitpläne weisen auf der Grundlage einer Bewertung der Umweltsituation in beschreibender und zeichnerischer Form diejenigen Entwicklungsziele aus, die zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt, zur Beseitigung von Umweltschäden, zur Wiederherstellung der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Umweltvorsorge erforderlich sind. Umweltplanung: Instrument der umweltschutzspezifischen Verhaltenssteuerung; System von Informationsbeschaffungs-, Informationsverarbeitungs- und Entscheidungsverfahren zur Aufstellung von umweltbezogenen Plänen und/oder Programmen; Gesamtheit der auf den Umweltschutz ausgerichteten Planungen, bei denen der Umweltschutz Primärziel und/oder Begleitziel ist. Umweltpolitik: Umweltpolitik ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die notwendig sind, um dem Menschen eine Umwelt zu sichern, wie er sie für seine Gesundheit und für ein menschenwürdiges Dasein braucht, um Boden, Luft und Wasser, Pflanzen- und Tierwelt vor nachteiligen Wirkungen menschlicher Eingriffe zu schützen und um Schäden und Nachteile aus menschlichen Eingriffen zu beseitigen. Umweltpolitik kann auch bezeichnet werden als Handeln und Verhalten des Staates, gesellschaftlicher Gruppen oder einzelner Bürger, das darauf gerichtet ist, die Umwelt im umfassenden Sinne vor weiterer Zerstörung zu schützen und die bereits eingetretenen Zerstörungen nach Möglichkeit zu sanieren oder abzumildern. Umweltqualitätsziel: Umweltqualitätsziele sind Konkretisierungen eines angestrebten Zustandes der Umweltqualität anhand verschiedener Qualitätsdimensionen und in Abhängigkeit von einem bestimmten umweltpolitischen Leitbild. Im Zusammenhang mit der Raumplanung sollen Umweltqualitätsziele den angestrebten Zustand der Umwelt beschreiben und entsprechend den Möglichkeiten der jeweiligen Planungsebene verbindlich machen. Umweltqualitätsstandards konkretisieren derartige Umweltqualitätsziele konkreter in Maß und Zahl, indem über Indikatoren exakte Festlegungen getroffen werden. Umweltstandard: Umweltstandards sind quantitative Festlegungen zur Begrenzung verschiedener Arten anthropogener Einwirkungen auf den Menschen und/oder die Umwelt. Sie werden z. Teil aus Umweltqualitätszielen abgeleitet und stellen andererseits zum Teil Konkretisierungen gesetzlicher Schutzziele dar. Umweltstandards 148 Yeong Heui Lee werden für unterschiedliche Schutzobjekte (z. B. Mensch, Tier, Pflanzen, Wasser), Dimensionen (z. B. zeitlich, räumlich) und Schutzziele (z. B. Vorsorge, Gefahrenabwehr) sowie nach verschiedenartigen Bewertungsansätzen (z. B. naturwissenschaftlich, technisch-ökonomisch, politisch-gesellschaftlich) und mit unterschiedlicher Rechtsverbindlichkeit festgelegt. Aufgrund dieser vielfältigen Bezüge hat sich bisher keine einheitliche Begrifflichkeit in der Diskussion um Umweltstandards durchgesetzt. Umweltverträglichkeitsprüfung: Instrument des vorsorgenden Umweltschutzes, systematisches Prüfinstrument zur Entscheidungsvorbereitung, mit dem Stoffe, Maßnahmen und Planungen einschließlich ihrer Varianten zur Vermeidung von Vorfestlegungen frühzeitig vor ihrer Realisierung daraufhin analysiert und bewertet werden, welche Beeinträchtigungen der natürlichen Umwelt unter besonderer Berücksichtigung von Mensch, Fauna, Flora, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie der Wechselwirkungen zwischen ihnen verursacht werden. UNEP: Die 1972 gegründete Umweltorganisation (Umweltprogramm der Vereinten Nationen / UNEP - United Nations Environmental Programme) koordiniert weltweit die Umweltbelange der Vereinten Nationen und gibt Anstöße zu neuen Umweltmaßnahmen. Verursacherprinzip: Wichtigstes Grundprinzip des Umweltschutzes, wonach Kosten umweltrechtlicher Maßnahmen dem Verursacher angelastet werden sollen. Das Verursacherprinzip ist in zahlreichen umweltrechtlichen Gesetzen verankert (z. B. Abwasserabgaben, Bodensanierungskosten). Vollzug: Durchführung von Programmen, Plänen und Rechtsnormen. In Recht und Verwaltung wird die Umsetzung von Planungen, Programmen und Rechtsnormen als Vollzug bezeichnet. Im allgemeinen ist es die Pflicht der "vollziehenden Gewalt", den Vorgaben der gesetzgebenden Gewalt in der Realität Geltung zu verschaffen. Vollzug im allgemeinen Sinne ist somit die Aufgabe von Regierung und Verwaltung. Auf das einzelne Gesetz bezogen handelt es sich um die Ausführung desselben durch die dafür zuständigen Stellen der Verwaltung. Vorsorgeprinzip: Wichtigstes Grundprinzip der Umweltpolitik. Es umfasst den vorausschauenden Schutz der Umweltgüter und die möglichst schonende Inanspruchnahme der Ressourcen, eine Art ökologischer Daseinsvorsorge oder "Zukunftsvorsorge", die über den Bereich der Gefahrenabwehr hinausgeht. Dazu gehört die Risikovorsorge, die bezweckt, schon einem geringen Gefahrenverdacht zu begegnen oder einen genügenden Sicherheitsabstand zur "Gefahrenschwelle" zu gewährleisten. Vom Vorsorgeprinzip umfasst wird auch die Erhaltung von Freiräumen der natürlichen Umwelt im Interesse einer Sicherung der menschlichen Handlungsfreiheit. 149 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Literaturverzeichnis Barbier, E. B.: Economics, Natural - Resource Scarcity and Development. Conventional and Alternative Views, London 1989. Bauer, S., Abresch, J.-P., Steuernagel, M.: Gesamtinstrumentarium zur Erreichung einer umweltverträglichen Raumnutzung, Materialien zur Umweltforschung herausgegeben vom Rat von Sachverständigen für Umweltfragen, Stuttgart 1996, S. 96. Bergmann, E.: Die Balance finden - Ansatzpunkte für eine nachhaltige Stadtentwicklung, in: Politische Ökologie, 1996, Heft 1, S. 49 ff. Binswanger, H. C.: Perspektiven für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung, in: Kölner Texte und Thesen Nr. 17: Sustainable Development - Leitziel auf dem Weg in das 21. Jahrhundert, 1994, S. 58 ff. Bückmann, W., Lee, Y. H.: Bodenschutzpolitik und Bodenschutzrecht - Beiträge aus der Republik Korea und der Bundesrepublik Deutschland, FAGUS-Schriften Band 2, Universitätsverlag der TU Berlin, Berlin 1992. Bückmann, W., Lee, Y. H., Gerner, I.: Einführender Überblick - Länderübergreifender Vergleich bestehender Gesetze und Gesetzentwürfe anhand des rechts- und naturwissenschaftlichen Forschungsstandes, Umweltpolitik und Umweltplanung, in: Bückmann, W. (Hrsg.), Umweltpolitik und Umweltplanung, Band 3, Frankfurt a. M., Berlin, Bern u. a. 1996, S. 3 ff. Bückmann, W., Lee, Y. H., Jänicke, M., Zieschank, R.: Steuerungsfunktionen von Recht, Politik, Planung und Information am Beispiel des Bodenschutzes, FAGUS-Schriften Band 8, Universitätsverlag der TU Berlin, Berlin 1999. Bückmann, W., Lee, Y. H. (Hrsg.): Verhaltenssteuerung zum Bodenschutz. - Probleme eines Konzept-Transfers zwischen Deutschland und Ostasien, FAGUS-Schriften Band 10, Universitätsverlag der TU Berlin, Berlin 2000. Bückmann, W.: Nachhaltiger Bodenschutz. Fortentwicklung des rechtlichen und systematischen Standes des Bodenschutzes, in: Rosenkranz, D., Einsele, G., Harreß, H.M. (Hrsg.): Bodenschutz. Ergänzbares Handbuch, Berlin 2001. BUND/Misereor (Hrsg.): Zukunftsfähiges Deutschland, Ein Beitrag zu einer global nachhaltigen Entwicklung. Studie des Wuppertal Institutes für Klima, Umwelt, Energie; Basel, Boston, Berlin 1996. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro Dokumente - Agenda 21; Bonn ohne Datumsangabe. 150 Yeong Heui Lee Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Umwelt 1994 Politik für eine nachhaltige, umweltgerechte Entwicklung, Bonn August 1994. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Siedlungsentwicklung und Siedlungspolitik. Nationalbericht Deutschland (Habitat II). Bundestagsdrucksache 13/3679, Bonn 1996. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Umweltgutachten 1996 - zur Umsetzung einer dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung, Bonn 1996. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Ergebnisse der VN-Sondergeneralversammlung zur Überprüfung der Umsetzung der RioErgebnisse im Juni 1997 in New York, Bonn 1997. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland; Bericht der Bundesregierung anlässlich der VN-Sondergeneralversammlung über Umwelt und Entwicklung 1997 in New York, Bonn, Feb. 1997. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Wegweiser "Lokale Agenda 21", Bonn 1997. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Schritte zu einer nachhaltigen, umweltgerechten Entwicklung - Berichte der Arbeitskreise anlässlich der Zwischenbilanzveranstaltung am 13. 06. 1997, Bonn 1997. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Entwurf eines umweltpolitischen Schwerpunktprogramms, Bonn 1998. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Umweltpolitik. Umweltbericht 1998, Bonn 1998. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit / Umweltbundesamt: Handbuch Lokale Agenda 21 - Wege zur nachhaltigen Entwicklung in den Kommunen, Berlin 1998. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Lokale Agenda 21 - Nachhaltige Entwicklung in den Kommunen, Bonn, Januar 1999. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Aus Verantwortung für die Zukunft. Umweltpolitik als globale Herausforderung, Bonn, Berlin 2000. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Erprobung der CSD-Nachhaltigkeitsindikatoren in Deutschland - Bericht der Bundesregierung, Berlin 2000. Busch-Lüty C.: Nachhaltigkeit als Leitbild des Wirtschaftens. Politische Ökologie Sonderheft 1992/4: S. 6 ff. Choi, J. K.: Konzeption des Grundlagengesetzes für das Land, in: Planning and Policy, Korea Research Institute for Human Settlements (Hrsg.), 2000/12, S. 50 ff. Choi, S. H.: Umweltgrundrecht, Seoul 1998. 151 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Choi, S. Y.: Die UN-Sondergeneralversammlung. Annahme zusätzlicher Umsetzungsvorschläge für die Agenda 21, in: Bildungsinstitut der Volkswirtschaft (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 9/1997, Seoul 1997, S. 62 ff. Daly, H.: Towards some Operational Principles of Sustainable Development, in: Ecological Economis, Jg. 2, 1990, S. 1 ff. Daly, H., Cobb, J.: For the common good. Redirecting the economy toward community, the environment, and a sustainable future, Boston 1994, S. 75 ff. Daly, H. E.: Wirtschaft jenseits von Wachstum. Die Volkswirtschaftslehre nachhaltiger Entwicklung, Salzburg, München 1999. Dörr, E., Steger, U., Weihrauch, P.: "Sustainable Development" - Nachhaltige und dauerhafte Entwicklung: Ein ökologisch relevantes und wirksames Leitbild ökonomischer Entscheidungen ?, in: Mehr Ökologie ?, Steger, U., Timmermann, M. (Hrsg.), Berlin, Heidelberg, New York 1993. Droß, M.: Die gerichtete Dichte, in Politische Ökologie, 1996, Heft 1, S. 40 ff. Eblinghaus, H., Stickler, A.: Nachhaltigkeit und Macht. Zur Kritik von Sustainable Development, Frankfurt a. M. 1996. Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt - Bewertungskriterien und Perspektiven für umweltverträgliche Stoffkreisläufe in der Industriegesellschaft" des 12. Deutschen Bundestages (Hrsg.): Verantwortung für die Zukunft. Wege zum nachhaltigen Umgang mit Stoff- und Materialströmen, Bonn 1993 (auch BT.-Drucksache 12/5812). Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" des Deutschen Bundestages: Die Industriegesellschaft gestalten. Perspektiven für einen nachhaltigen Umgang mit Stoff- und Materialströmen, Bonn 1994. Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" des 13. Deutschen Bundestages: Konzept Nachhaltigkeit. Fundamente für die Gesellschaft von morgen, Zwischenbericht, Bonn 1997. Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" des 13. Deutschen Bundestages: Konzept Nachhaltigkeit. Vom Leitbild zur Umsetzung. Abschlußbericht, Bonn 1998. Finke, L.: Dauerhafte, umweltgerechte Raumentwicklung aus ökologisch-planerischer Sicht, insbesondere der des Naturschutzes. Arbeitsmaterial der Akademie für Raumforschung und Landesplanung: Dauerhafte, umweltgerechte Raumentwicklung, 1994 S. 119 ff. Goodland, R., Daly, H. E., El Serafy, S.: The Urgent Need for Rapid Transition to Global Environment Sustainability. Environmental Conservation 1993, S. 297 ff. Göschel, A.: Urban 21 - Weltkonferenz zur Zukunft der Städte, in: DIFU-Berichte 2/2000, S. 17 ff. Harborth, H. J.: Sustainable Development - Dauerhafte Entwicklung, in: Nohlen, Nuscheler (Hrsg.): Handbuch der Dritten Welt, 3. Auflage, Bonn 1992, S. 236. 152 Yeong Heui Lee Hauff, V. (Hrsg.): Unsere gemeinsame Zukunft. Übersetzung des Brundtland-Berichts der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung, Greven 1987. Heins, B.: Nachhaltige Entwicklung - aus sozialer Sicht. Zeitschrift für angewandte Umweltforschung, 1994, S. 19 ff. Hong, J. S.: Ausrichtung der wirtschaftlichen Aktivitäten im Jahre 1995 und die politischen Aufgaben der Lokalisation, 11/1994. (Grundlegende Ausführungen in einer wirtschaftspolitischen Debatte, Manuskript) Huh, Y.: Theorie der Koreanischen Verfassung, Seoul 1999. Hwang, D. B.: Die Grüngürtel - Zerstörung kann nicht mehr übersehen werden, in: Parlamentarische Zeitschrift, 9/1990, Seoul 1990, S. 53 ff. Kim, A. J.: Regional- und Stadtentwicklung sowie Informationsmanagementsysteme im Mittelpunkt und im Umkreis der Hauptstadt, in: Journal of Environmental Studies, Band 15, Seoul 1984, S. 25 ff. Kim, D. Y.: Strategien für die regionale Wirtschaftsentwicklung, in: Bildungsinstitut der Volkswirtschaft (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 6/1997, Seoul 1997, S. 16 ff. Kim, E. W.: Land und Verfassung, in: Land und Aufbau, Dezember 1987, Seoul 1987, S. 38 ff. Kim, E. W.: Greenbelts sollen die ursprüngliche Idee pflegen, in: Koreanisches Forschungs-Institut für Siedlungswesen (Hrsg.), Planung und Politik, 4/1998, S. 40 ff. Kim, H. Ch.: Kommentar zum Umweltschutzgesetz, Seoul 1986. Kim, K. G.: Beispiele der effektiven Erhaltung der Greenbelts im Ausland und unsere Probleme, in: Korean Association for Conservation of Nature (Hrsg.), Nature Conservation, 1/1991, S. 19 ff. Kim, K. H.: Greenbelts in ihrer Funktion für eine effektive Flächenutzung, in: Korean Development Institute (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 9/1998, Seoul 1998, S. 44 ff. Kim, T. B.: Eine grundlegende Wiederspiegelung ist notwendig, in: Bildungsinstitut der Volkswirtschaft (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 2/1997, Seoul 1997, S. 53 ff. Kim, W. H.: Änderung des Landesmanagementsystems und Maßnahmen zur angebots- und nachfragerelevante Festlegung der Grundstückspolitik, in: Informationen über das Land, 11/1993, Seoul 1993, S. 21 ff. Kim, Y. M.: Erleichterungsmaßnahmen für die Nutzung der Greenbelts haben viele Probleme, in: Bildungsinstitut der Volkswirtschaft (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 2/1997, Seoul 1997, S. 50 ff. Klemmer, P.: Sustainable Development - Die wirtschafts- und gesellschaftspolitische Perspektive: Ressourcen- und Umweltschutz um jeden Preis ? Arbeitsmaterial der Akademie für Raumforschung und Landesplanung: Dauerhafte, umweltgerechte Raumentwicklung, Hannover 1994, S. 189 ff. Kloepfer, M.: in: Bonner Kommentar zu Art. 20a GG; Dolzer, R., Vogel, K., in: Bonner Kommentar 1999, S. 36. Kopfmüller, J.: Das Leitbild einer global zukunftsfähigen Entwicklung - Hintergründe und Perspektiven im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft, Politik und Gesell- 153 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung schaft; Kernforschungszentrum Karlsruhe, Abteilung für angewandte Systemanalyse; Arbeitsbericht 10/1994, Mai 1994, S. 39 ff. Kopfmüller, J.: Die Idee einer zukunftsfähigen Entwicklung - Sustainable Development, in: Wechselwirkung, Nr. 61/93. Koreanisches Forschungsinstitut für das Siedlungswesen (Hrsg.): Evaluation und Analyse des I. Gesamt-Landesentwicklungsplans (1972-1981) für Korea, Seoul 1982. Koreanisches Forschungs-Institut für Siedlungswesen (Hrsg.): Politische Aufgaben der Vorbereitung eines fortgeschrittenen Landes im 21. Jahrhundert, Anyang 1998. Koreanisches Forschungs-Institut für Siedlungswesen (Hrsg.): Landesentwicklung 50 Jahre. Rückblick und Perspektive auf dem Wege in das 21. Jahrhundert, Seoul 1996. Koreanisches Forschungs-Institut für Siedlungswesen (Hrsg.): Entwurf des Vierten Gesamtlandesentwicklungsplans für die Republik Korea (2000-2020), Teilbericht, Band 1, Anyang 1999, S. 343. Krautzberger, M.: Überblick über das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz, in: UPR 1993, S. 201 ff. Ku, B. S.: Grundlagen der neuen Rechtswissenschaft, Seoul 1988, S. 201. Ku, Y. Ch.: Kommentar zum Grundgesetz für die Umweltpolitik, in: Environmental Law Review, Vol. X, Seoul 1988, S. 153 ff. Ku, Y. Ch.: Umweltgrundrecht als Menschenrecht, Menschenbild, in: Gedanke und Politik, 1989, 4. Quartal, Seoul 1989, S. 89 ff. Kwon, N. S.: Einführung in die Verfassung, Seoul 1989. Kwon, N. S.: Grundtheorie der Verfassung, Seoul 2000. Kwon, W. Y.: Notwendigkeit der Novellierung des Stadtplanungsgesetzes, in: Korea Research Institute for Human Settlements (Hrsg.), Informationen über das Land, 6/1995, Seoul 1995, S. 4 ff. Lee, D. Y.: Soziologie der Umweltbewegung, Seoul 1998. Lee, K. S.: Naturanschauung in der Philosophie Laotzes und Tschuangtzes, in: Asiatische Gedanken und Umweltprobleme, Seoul 1996, S. 79 ff. Lee, S. D., Lee, Ch. H.: Umweltrecht, Seoul 1999. Lee, S. D.: Probleme und politische Aufgaben der Wohnungsentwicklung in der Hauptstadt-Region, in: Planung und Politik, 8/2000, S. 18 ff. Lee, Y. H.: Umweltethik und Umweltpolitik in der Republik Korea, in: Zeitschrift für angewandte Umweltforschung (ZAU), Nr. 3 1990, S. 300 ff. Lee, Y. H.: Umweltpolitik und Umweltinformation in Ballungsräumen, Baden-Baden, 1991. Lee, Y. H.: Aspekte der Bodenschutzpolitik und des Bodenschutzrechts in der Republik Korea, in: Bodenschutzpolitik und Bodenschutzrecht, - Beiträge aus der Republik Korea und der Bundesrepublik Deutschland, Schriftenreihe der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft für Gesellschaft, Umwelt und Siedlung der Technischen Universität Berlin, Band 2, Berlin 1992, S. 1 ff. 154 Yeong Heui Lee Lee, Y. H.: Umweltschutz und Bodenschutz in der Republik Korea. Bodenschutzpolitik, Bodenschutzinformation, Bodenschutzplanung und Bodenschutzrecht, FAGUSSchriften Band 4, Universitätsverlag der TU Berlin, Berlin 1993. Lee, Y. H.: Richtungen der Umweltethik und Gedanken über Ansätze des Umweltschutzes, in: Korean Association for Conservation of Nature (Hrsg.), Nature Conservation, 12/1993, S. 11 ff. Lee, Y. H.: Planung und Bodenschutz in der Republik Korea im Vergleich zu Deutschland und anderen europäischen Staaten, in: Zeitschrift für Umweltpolitik, Berlin 3/1994, S. 383 ff. Lee, Y. H.: Umweltschutz, Bodenschutz und Planung. Vergleichende Aspekte von Umwelt-, Bodenschutz und Planung in der Republik Korea und der Bundesrepublik Deutschland, Schriftenreihe der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft für Gesellschaft, Umwelt und Siedlung der Technischen Universität Berlin, Band 6, Berlin 1995. Lee, Y. H.: Plädoyer für einen effektiveren Schutz des Bodens, in: Natur und Recht, 18. Jahrgang, Heft 4, April 1996, S. 178 ff. Lee, Y. H.: Das koreanische Bodenschutzgesetz, in: Bodenschutz - Länderübergreifender Vergleich bestehender Gesetze und Gesetzentwürfe anhand des rechts- und naturwissenschaftlichen Forschungsstandes, Umweltpolitik und Umweltplanung, Band 3, Frankfurt, Bern, New York, Paris 1996, S. 65 ff. Lee, Y. H.: Entwurf einer Novelle zum koreanischen Bodenschutzgesetz, Bodenschutz, Länderübergreifender Vergleich bestehender Gesetze und Gesetzentwürfe anhand des rechts- und naturwissenschaftlichen Forschungsstandes, Umweltpolitik und Umweltplanung, Band 3, Peter Lang Verlag, Frankfurt a. M. 1996, S. 169 ff. Lee, Y. H.: Recht des Bodenschutzes und Bodenschutzstandards in der Volksrepublik China, Japan und der Republik Korea, Papers der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft der TU Berlin 2/97, Berlin 1997. Lee, Y. H.: Problematik der zukünftigen Entwicklung von Kulturlandschaften aus der Sichtweise der ostasiatischen Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Republik Korea, Papers der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft für Gesellschaft, Umwelt und Siedlung der Technischen Universität Berlin, Nr. 1 / 1998, Berlin 1998. Lee, Y. H.: Umweltschutz und Bodenschutz in der Volksrepublik China, Japan und der Republik Korea. - unter besonderer Berücksichtigung des Rechts des Bodenschutzes und Bodenschutzstandards, Transfer eines Risiko-Bewertungssystems für kontaminierte Böden in ostasiatische Rechts- und Verwaltungssysteme, Teilbericht II: Asienbericht, Papers der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft für Gesellschaft, Umwelt und Siedlung der Technischen Universität Berlin Nr. 11 / 99, Berlin 1999. Lee, Y. H.: Verhaltenssteuerung durch Planung im Bereich des Bodenschutzes - Brückenfunktion der Planung im Kontext von Politik, Recht und Verhalten, in: Steue- 155 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung rungsfunktionen von Recht, Politik, Planung und Information am Beispiel des Bodenschutzes, FAGUS-Schriften Band 8, Universitätsverlag der TU Berlin, Berlin 1999, S. 123 ff. Lee, Y. H.: Planung, Information und Bodenschutz, in: Steuerungsfunktionen von Recht, Politik, Planung und Information am Beispiel des Bodenschutzes, FAGUSSchriften Band 8, Universitätsverlag der TU Berlin, Berlin 1999, S. 177 ff. Lee, Y. H.: Der Umgang mit der Natur. Das Gesellschafts-Umwelt-Verhältnis aus der Sicht der ostasiatischen Kulturen unter besonderer Berücksichtigung der Republik Korea, Schriftenreihe der interdisziplinären Forschungsarbeitsgemeinschaft für Gesellschaft, Umwelt und Siedlung der Technischen Universität Berlin, Band 9, Universitätsverlag der TU Berlin, Berlin 1999. Lee, Y. H.: Strategische Planung für eine nachhaltige Entwicklung in der Republik Korea, in: Jänicke, M., Jörgen, H. (Hrsg.): Umweltplanung im internationalen Vergleich. Strategien der Nachhaltigkeit, Springer-Verlag Berlin, Heidelberg, New York 2000, S. 69 ff. Lee, Y. H.: Die Steuerungsfunktion der Planung am Beispiel des Bodenschutzes, in: Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin (Hrsg.), Symposium: Bodenschutz - Steuerungsfunktionen von Recht, Politik, Planung und Information, Berlin 2000, S. 16 ff. Lee, Y. H.: Bodenschutz in der Republik Korea, in: Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin (Hrsg.), Symposium: Bodenschutz - Steuerungsfunktionen von Recht, Politik, Planung und Information, Berlin 2000, S. 148 ff. Lee, Y. H.: Nachhaltige Entwicklung. Nachhaltigkeit, räumliche Entwicklung, Umweltund Bodenschutz, Universitätsverlag der TU Berlin, Berlin 2000. Luks, F.: Postmoderne Umweltpolitik. Sustainable Development, Steady State und die "Entmachtung der Ökonomik", Marburg 2000. Meadows, D., Meadows, D., Zahn, E., Milling, P.: Die Grenzen des Wachstums. Bericht des Club of Rome zur Lage der Menschheit, 15. Auflage, Stuttgart 1990. Ministerium für Bauwesen und Verkehr: Die beabsichtigte Änderung der Greenbelt Regelung, Gwacheon 1998. Ministerium für Finanzen und Wirtschaft / Korea Development Institute: Aufgaben des Staates auf dem Wege zu einer offenen Marktwirtschaft, Seoul 1997. Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Mittelfristiger umfassender Plan zur Verbesserung der Umwelt 1992-1996, Seoul 1991. Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Langfristiger umfassender Plan für den Schutz der Umwelt (1996-2005). Environment Vision 21, Seoul 1996. Ministerium für Umwelt der Republik Korea, Umwelt-Weißbuch, Seoul 1997. Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Mittelfristiger umfassender Plan zur Verbesserung der Umwelt 1997-2005, Gwacheon 1997. Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Anleitung für die Aufstellung lokaler Agenden, Seoul 1997. Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Umwelt-Weißbuch 2000, Gwacheon 2000. 156 Yeong Heui Lee Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Umweltvisionen des Staates im 21. Jahrhundert und Strategien ihrer Durchführung, Gwacheon 2000. Ministerium für Umwelt der Republik Korea: Green Korea 2001, Gwacheon 2001. Statistisches Amt der Republik Korea: Koreanisches Statisches Jahrbuch 1999, Seoul 2000. Neue Forschungskommission für das Land: Untersuchung über die Einstellung der Bevölkerung zur Grundstückspolitik, Anyang 2000. Park, H. J., Suh, S. T.: A Study on the Improvement of Land-Use Management and Planning System in Korea, in: The Korea Spatial Planning Review, 10/2000, S. 2 ff. Planungsgruppe für die Verbesserung der Wasserqualität im Präsidialamt: Arbeitsmaterialien für das Management der Meeresumwelt, Seoul 1995. Rat von Sachverständigen für Umweltfragen: Umweltgutachten 1994. Für eine dauerhaft-umweltgerechte Entwicklung, Stuttgart 1994. Rat von Sachverständigen für Umweltfragen: Konzepte einer dauerhaft-umweltgerechten Nutzung ländlicher Räume, Sondergutachten, Stuttgart 1996. Rat von Sachverständigen für Umweltfragen: Umweltgutachten 2000. Schritte ins nächste Jahrtausend, Stuttgart 2000. Regierung der Metropole Seoul: Leitplan für den Umweltschutz (1996-2005) der Stadt Seoul. Seoul Green Plan 21, Seoul 1996. Regierung der Metropole Seoul: Stadtplanung der Stadt Seoul (1394-2011), Seoul 1997. Regierung der Metropole Seoul: Umwelt in der Metropole Seoul - Umwelt-Weißbuch 1997, Seoul 1997. Regierung der Metropole Seoul / Arbeitskommission für die Seoul Agenda 21: Seoul Agenda 21. Aufbau eines grünen Seouls im 21. Jahrhundert, Seoul 1997. Regierung der Metropole Seoul: Umwelt in der Metropole Seoul - Umwelt-Weißbuch 1998, Seoul 1998. Regierung der Metropole Seoul: Umwelt in der Metropole Seoul - Umwelt-Weißbuch 2000, Seoul 2000. Regierung der Metropole Seoul / Bürgerkommission für das Grüne Seoul: Seoul Agenda 21. Aufbau eines grünen Seouls im 21. Jahrhundert, überarbeitete Fassung, Seoul 2000. Regierung der Metropole Seoul: Weißbuch für die Politik der neuen Metropole Seoul, Seoul 2000. Regierung der Republik Korea: Der Dritte Gesamtlandesentwicklungsplan für die Republik Korea (1992-2001), Seoul 1992. Regierung der Republik Korea: Der Fünf-Jahres-Plan "Neue Wirtschaft" der neuen Regierung (1993-1997), Seoul 1993. Regierung der Republik of Korea: National Action Plan for Agenda 21, Seoul 1996. Regierung der Republik Korea: Der Vierte Gesamtlandesentwicklungsplan für die Republik Korea (2000-2020), Seoul 2000. 157 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Regierung der Republik Korea: Der Vierte Gesamtlandesentwicklungsplan für die Republik Korea (2000-2020), Seoul 2000. Reinborn, D.: Städtebauliche Planung, in: Fiedler, H. J., Große, H., Lehmann, G., Mittag, M. (Hrsg.), Umweltschutz. Grundlagen, Planung, Technologien, Management, Jena, Stuttgart 1996, S. 368 f. Rhu, J. T.: Umweltrecht, Seoul 2000. Ripl, W., Hültmann, Ch.: Stadtentwicklung - Die Beziehung zwischen Stadt und Umland unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit, in: Politische Ökologie, Heft 1, 1996, S. 31 ff. Schmidt-Bleek, F.: Wie viel Umwelt braucht der Mensch ? MIPS - das Maß für ökologisches Wirtschaften, Berlin, Basel, Boston 1994. Siehe auch Wuppertal Institut: Faktor 10 Club, Carnoules Declaration, Wuppertal 1994. Seo, S. T.: Die Situation der ungeordneten Entwicklung in den Gebieten, die Landwirtschafts- und Forstgebieten entsprechen und Maßnahmen, in: Planung und Politik, 8/2000, S. 6 ff. Simonis, U. E.: Schumpetersche Botschaft und Rio-Imperativ, in: Grünstift Nr. 11/12 1996. Song, J. H.: Die Notwendigkeit der Minimierung des Trial and Error-Verfahrens bei der Änderung der Greenbelt, in: Korea Development Institute (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 1/1999, Seoul 1999, S. 96. Spannowsky, W., Krämer, T.: Die Neuregelungen im Recht der Bauleitplanung aufgrund der Änderungen des BauGB, in: Umwelt- und Planungsrecht (UPR) 1998, S. 44 ff. Stich, R.: Rechtsprobleme der Umsetzung der Forderungen des Umweltschutzes nach § 1a BauGB 1998 in die städtebaulichen Planungen und bei deren Vollzug, in: Umwelt- und Planungsrecht (UPR) 1998, S. 121 ff. Umweltagentur Seoul der Republik Korea: Umweltschutz 1984, Seoul 1984. United Nations: Report of the United Nations conference on Environment and Development, Rio de Janeiro, 3. - 14. June 1992, Vol. 1 Resolutions adopted by the conference, Annex II, Agenda 21, New York 1993. United Nations Division for Sustainable Development: Report of the Consultative Group to identify Themes and Core Indicators of Sustainable Development. New York, 6-9th March 2000. United Nations Division for Sustainable Development: Indicators of Sustainable Development: Framework and Methodologies, New York 16-27 April 2001. Vornholz, G.: Zur Konzeption einer ökologisch tragfähigen Entwicklung. Eine ökonomisch-theoretische Analyse der Bedingungen für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, Marburg 1993. Winning, von H. H.: Stadtentwicklung - Streitfeld und Ideenpool, in: Politische Ökologie, 1996, Heft 1, S. 23 ff. 158 Yeong Heui Lee World Commission on Environment and Development (WCED): Our Common Future, 1987. World Research Institut: Untersuchung des Umweltbewusstseins der Bevölkerung in 21. Jahrhundert, Studie im Auftrag des Umweltministeriums, 04. 2000. Wuppertal Institut: Zukunftsfähiges Deutschland. Zwischenbericht, Wuppertal 1994. Yang, B. E.: Notwendigkeit der Erhaltung der Greenbelt und die Erforderlichkeit von Verbesserung, in: Korean Development Institute (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 9/1998, Seoul 1998, S. 40 ff. Yoon, Y. M.: Korea in der Welt nach der Statistik, in: Bildungsinstitut der Volkswirtschaft (Hrsg.), Staatliche Wirtschaft, 9/1997, Seoul 1997, S. 98 ff. 159 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung Weitere Veröffentlichungen der Verfasserin zum Nachhaltigkeitsthema (ausgewählte deutschsprachige) 1. Nachhaltige Entwicklung. Nachhaltigkeit, räumliche Entwicklung, Umwelt- und Bodenschutz. Universitätsverlag der TU Berlin, Berlin 2000 XXXVIII, 455 Seiten, ISBN 3-7983-1839-5. Das Buch gibt einen umfassenden Überblick über den Nachhaltigkeitsdiskurs und behandelt die Genese, die normativen Vorgaben, die fachspezifischen Ausdeutungen und die konkreten Realisierungen der Nachhaltigkeit in Deutschland. Fokus ist die Nachhaltigkeit in der räumlichen Planung und im Umweltschutz. Nachhaltigkeitsindikatoren-Systeme in der globalen, der nationalen und der kommunalen Ebene zeigen die Bemühungen um die Konkretisierung des Begriffs und die unterschiedlichen Ausdeutungen. Nachhaltigkeit ist das Schlüsselwort verantwortungsvoller Politik im 21. Jahrhundert. 2. Der Umgang mit der Natur. Das Gesellschafts-Umwelt-Verhältnis aus der Sicht der ostasiatischen Kulturen unter besonderer Berücksichtigung der Republik Korea. Universitätsverlag der TU Berlin, Berlin 1999, XXII, 320 Seiten, ISBN 3-7983-1630-9. Das Buch behandelt die ostasiatischen Wertphilosophien unter besonderer Berücksichtigung des Mensch-Natur-Verhältnisses aus ostasiatischer Sicht. Gegenstand des Interesses sind die unterschiedlichen wertphilosophischen Grundlagen und ihre Umsetzung vornehmlich in die koreanische Politik und das koreanische Recht. In der Veröffentlichung werden die Agenda 21 und ihre Implikationen am Beispiel der Republik Korea dargestellt, wobei die Ausbuchstabierung der Vorgaben und deren kritische Behandlung Thema sind. Nicht zuletzt bildet die notwendige Rückbesinnung auf die tradierten Werte den Gegenstand der Erörterung. 3. Umweltschutz in China. Umweltpolitik, Umweltplanung, Umweltrecht und Rahmenbedingungen in der Volksrepublik China. Universitätsverlag der TU Berlin, Berlin 1999, XXIX, 376 Seiten, ISBN 3-7983-1813-1. Das Buch behandelt die aktuelle Nachhaltigkeits- und Umweltpolitik, die Umweltplanung, den neuesten Stand des Umweltrechts unter besonderer Berücksichtigung 160 Yeong Heui Lee des Bodenschutzrechts und die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, ökologischen und vor allem die kulturellen Rahmenbedingungen der Volksrepublik China vor dem Hintergrund der tradierten ostasiatischen Wertphilosophie und den Strömungen der Moderne. Es verarbeitet die aktuelle chinesische Umweltplanung und die unter Umsetzung der Agenda 21 von Rio erarbeitete Nationale Agenda 21 Chinas sowie den aktuellen Umweltbericht der chinesischen Regierung. 4. Umweltschutz, Bodenschutz und Planung. Vergleichende Aspekte von Umwelt-, Bodenschutz und Planung in der Republik Korea und der Bundesrepublik Deutschland. Universitätsverlag der TU Berlin, Berlin 1995, XXXIV, 469 Seiten, ISBN 3-79831585-X. Das Buch behandelt grundlegende Probleme des Bodenschutzes und seiner Einbindung in die Konzeptualisierung des Leitbilds der Nachhaltigkeit. Es enthält einen umfassenden informativen Überblick über Politik, Planung, Information und Recht des Bodenschutzes sowie sonstige instrumentellen Fragen des Bodenschutzes in der Republik Korea und Deutschland im Vergleich. Die Erörterungen münden in konkrete Vorschläge zur Reformpolitik in Korea im Allgemeinen und zur zukünftigen Bodenschutzpolitik im Besonderen sowie einen ausformulierten Entwurf eines umfassenden Bodenschutzgesetzes für die Republik Korea (zwischenzeitlich zum Teil vorschlaggemäß verabschiedet), das eine wirksame Grundlage bieten soll, die Probleme des Bodenschutzes in Korea zu lösen. 5. Strategische Planung für eine nachhaltige Entwicklung in der Republik Korea. In: Jänicke, M., Jörgen, H. (Hrsg.): Umweltplanung im internationalen Vergleich. Strategien der Nachhaltigkeit. Springer-Verlag Berlin, Heidelberg, New York 2000, S. 69 - 87. Thema des Beitrags sind "Strategien der Nachhaltigkeit - Umweltplanung in der Republik Korea". Es wird das komplexe Planungssystem eines Staates dargestellt, bei dem die lang- und mittelfristige umfassende Umweltplanung einen der Kernpunkte bildet und in ihrer Verzahnung und in Integration mit einer Vielfalt weiterer Planungssysteme dargestellt wird. 6. Die Steuerungsfunktion der Planung am Beispiel des Bodenschutzes. In: JapanischDeutsches Zentrum Berlin (Hrsg.), Symposium: Bodenschutz - Steuerungsfunktionen von Recht, Politik, Planung und Information. Veröffentlichungsreihe Band 41, Berlin 2000, S. 16 – 39, ISSN 0931-5942. Der Beitrag behandelt Steuerungsmöglichkeiten mit Hilfe der Planung und restriktionen des Bodenschutzes unter Berücksichtigung des Leitbilds der nachhaltigen Entwicklung. 161 Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin - Langfassung 7. Bodenschutz in der Republik Korea. In: Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin (Hrsg.), Symposium: Bodenschutz - Steuerungsfunktionen von Recht, Politik, Planung und Information, Berlin 2000. Veröffentlichungsreihe Band 41. Berlin 2000, S. 148 - 165. ISSN 0931-5942. Der Beitrag behandelt Bodenschutzprobleme in der Republik Korea unter den Prämissen einer nachhaltigen Entwicklung und enthält Anregungen zur Weiterentwicklung des Bodenschutzes in der Republik Korea. 162 Yeong Heui Lee Der Reader beschäftigt sich mit dem Thema "Nachhaltige Entwicklung", dem zentralen global- und nationalpolitischen Thema für die Gestaltung der Zukunft - auch der Zukunft der an der Konferenz beteiligten Staaten. Im Mittelpunkt der Darstellung steht die Umsetzung des Leitbilds der nachhaltigen Entwicklung in der Republik Korea und vor allem in der Metropole Seoul. Auf gesamtstaatlicher Ebene wurde in der Republik Korea bereits im Jahre 1996 eine Nationale Agenda 21 veröffentlicht. Bemerkenswert ist die in dem Reader detailliert dargestellte Nachhaltigkeitskonzeption der Metropole Seoul, die "Seoul Agenda 21", die anlässlich des Weltumwelttages 1997 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Die Umsetzung des Nachhaltigkeitskonzepts ist in Seoul weit fortgeschritten. Eine besonders bedeutsame Umsetzungsmaßnahme bildet die Umweltcharta vom 5. Juni 1996, die ihrer Präambel den tradierten umweltethischen Grundsatz: "Symbiotische Beziehungen zwischen Natur und Mensch" zugrunde legt. Mit der Nachhaltigkeits-Veranstaltung soll ein Beitrag zur Festigung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten und zur Vertiefung der Beziehungen zwischen den Metropolen geleistet und ein wechselseitiger Informationsaustausch zum Stand der Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels organisiert werden. Deswegen kommen Vertreter der Wirtschaft, der Politik und der Verwaltung beider Seiten zu Wort, um Positionen und Konzepte zu ökonomischen, ökologischen und politisch-administrativen Problemen der nachhaltigen Entwicklung auszutauschen. 163