Das gläserne Rathaus.

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Ostseebad Dierhagen
Beschlussvorlage
für die Gemeindevertretersitzung Ostseebad Dierhagen
Beschlussgremium
Gemeindevertretung
Vorlage-Nr.
2-007/14
Einreicher
Amt für Bau und Liegenschaften /
Bauamt
Beteiligter Ausschuss:
-
Ausschuss für Bau, Umwelt und
Verkehr
Datum der Sitzung
22.01.2014
TOP
07
öffentlich
X
nichtöffentlich
Datum der 16.01.2014 Zeichnung gez. Dann Rechtliche gez. Kleist
Erstellung
Amtsleiter
Prüfung:
Datum der Sitzung:
Empfehlung:
28.07.2010; 24.11.2011;
24.05.2012; 20.06.2012;
10.10.2013
Aufhebung des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet
Wohnen und Wochenendwohnen Dierhagen Ost „An der Düne“ vom 23.10.2013
Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Dierhagen hat in ihrer Sitzung am 23.10.2013 den
Abwägungs- und Satzungsbeschlusses – Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet: Wohnen und
Wochenendwohnen Dierhagen Ost „An der Düne“, für das Gebiet
im Norden mit der letzten Bebauung am Weg „An der Düne“
im Osten bildet der Weg „An der Düne“ die Grenze und schließt die vorhandene Bebauung
östlich des Weges „An der Düne“ mit ein
im Süden stößt die Grenze an die Wohnbebauung Dierhagen Ost
im Westen bildet die vorhandene Düne die Grenze
gefasst.
Dieser Beschluss widerspricht dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (4CN7.12), welches am
11.07.2013 verkündet und im November 2013 bekanntgemacht wurde. In dem Urteil wird festgestellt,
dass § 11 (Sonstige Sondergebiete) Baunutzungsverordnung (BauNVO) keine Rechtsgrundlage für
die Verknüpfung von Wochenendhausgebiet und ausnahmsweise zulässiger Wohnnutzung ist.
Im Teil B: Textliche Festsetzung des am 23.10.2013 gefassten Satzungsbeschlusses ist unter 1.1.
Sonstiges Sondergebiet Wohnen und Erholen nach § 11 BauNVO festgelegt. Diese Festlegung
widerspricht dem genannten Urteil. Als sonstige Sondergebiete sind solche darzustellen und
festzusetzen, die sich von den Baugebieten nach §§ 2-10 BauNVO (Kleinsiedlungsgebiete, Reine
Wohngebiete, Allgemeine Wohngebiete, Besondere Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete,
Kerngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete und Sondergebiete, die der Erholung dienen)
wesentlich unterscheiden.
Ein Nutzungsmix wird für zulässig gehalten, wenn sich die Verträglichkeit der Nutzungen herleiten
lässt. Das ist bei einer Mischung aus Wochenendhausgebiet und Wohngebiet nicht der Fall.
Finanzielle Auswirkungen
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen – u.a. Abschreibung, Unterhaltung,
Bewirtschaftung)
o
o
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden
o
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto
o
durch Mittel im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto
über-/außerplanmäßige Aufwendung oder Ausgabe gemäß § 50 KV M-V (Beteiligung des Amtes für Finanzen)
o
unvorhergesehen und
o
unabweisbar und
o
Deckung gesichert durch
o Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto
o vorhandene liquide Mittel
o bei Investitionen durch gesicherte Finanzierung im Haushaltsfolgejahr
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabwendbarkeit:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Dierhagen hebt den am 23.10.2013 gefassten
Beschluss Nr. 2-74/2013, Abwägungs- und Satzungsbeschlusses – Bebauungsplan Nr. 33
Sondergebiet: Wohnen und Wochenendwohnen Dierhagen Ost „An der Düne“ für den
Geltungsbereich:
im Norden mit der letzten Bebauung am Weg „An der Düne“
im Osten bildet der Weg „An der Düne“ die Grenze und schließt die vorhandene Bebauung
östlich des Weges „An der Düne“ mit ein
im Süden stößt die Grenze an die Wohnbebauung Dierhagen Ost
im Westen bildet die vorhandene Düne die Grenze
auf.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
gesetzlich gewählte Vertreter
13
anwesende Vertreter
10
Beschlossen mit dem Ergebnis
Protokoll über die Sitzung vom:
ja
nein
Enthaltungen
22.01.2013
9
0
1
Seite:
5
Beschluss-Nr.:
2-02/2014
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der KV des Landes Mecklenburg-Vorpommern
x
waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen*
haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:*
* zutreffendes bitte ankreuzen
gez. Rensberg
SB Amt für Bau und Liegenschaften
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