Ostseebad Dierhagen Beschlussvorlage für die Gemeindevertretersitzung Ostseebad Dierhagen Beschlussgremium Gemeindevertretung Vorlage-Nr. 2-007/14 Einreicher Amt für Bau und Liegenschaften / Bauamt Beteiligter Ausschuss: - Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr Datum der Sitzung 22.01.2014 TOP 07 öffentlich X nichtöffentlich Datum der 16.01.2014 Zeichnung gez. Dann Rechtliche gez. Kleist Erstellung Amtsleiter Prüfung: Datum der Sitzung: Empfehlung: 28.07.2010; 24.11.2011; 24.05.2012; 20.06.2012; 10.10.2013 Aufhebung des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet Wohnen und Wochenendwohnen Dierhagen Ost „An der Düne“ vom 23.10.2013 Begründung: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Dierhagen hat in ihrer Sitzung am 23.10.2013 den Abwägungs- und Satzungsbeschlusses – Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet: Wohnen und Wochenendwohnen Dierhagen Ost „An der Düne“, für das Gebiet im Norden mit der letzten Bebauung am Weg „An der Düne“ im Osten bildet der Weg „An der Düne“ die Grenze und schließt die vorhandene Bebauung östlich des Weges „An der Düne“ mit ein im Süden stößt die Grenze an die Wohnbebauung Dierhagen Ost im Westen bildet die vorhandene Düne die Grenze gefasst. Dieser Beschluss widerspricht dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (4CN7.12), welches am 11.07.2013 verkündet und im November 2013 bekanntgemacht wurde. In dem Urteil wird festgestellt, dass § 11 (Sonstige Sondergebiete) Baunutzungsverordnung (BauNVO) keine Rechtsgrundlage für die Verknüpfung von Wochenendhausgebiet und ausnahmsweise zulässiger Wohnnutzung ist. Im Teil B: Textliche Festsetzung des am 23.10.2013 gefassten Satzungsbeschlusses ist unter 1.1. Sonstiges Sondergebiet Wohnen und Erholen nach § 11 BauNVO festgelegt. Diese Festlegung widerspricht dem genannten Urteil. Als sonstige Sondergebiete sind solche darzustellen und festzusetzen, die sich von den Baugebieten nach §§ 2-10 BauNVO (Kleinsiedlungsgebiete, Reine Wohngebiete, Allgemeine Wohngebiete, Besondere Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Kerngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete und Sondergebiete, die der Erholung dienen) wesentlich unterscheiden. Ein Nutzungsmix wird für zulässig gehalten, wenn sich die Verträglichkeit der Nutzungen herleiten lässt. Das ist bei einer Mischung aus Wochenendhausgebiet und Wohngebiet nicht der Fall. Finanzielle Auswirkungen Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen – u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) o o Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden o durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto o durch Mittel im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto über-/außerplanmäßige Aufwendung oder Ausgabe gemäß § 50 KV M-V (Beteiligung des Amtes für Finanzen) o unvorhergesehen und o unabweisbar und o Deckung gesichert durch o Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto o vorhandene liquide Mittel o bei Investitionen durch gesicherte Finanzierung im Haushaltsfolgejahr Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabwendbarkeit: Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Dierhagen hebt den am 23.10.2013 gefassten Beschluss Nr. 2-74/2013, Abwägungs- und Satzungsbeschlusses – Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet: Wohnen und Wochenendwohnen Dierhagen Ost „An der Düne“ für den Geltungsbereich: im Norden mit der letzten Bebauung am Weg „An der Düne“ im Osten bildet der Weg „An der Düne“ die Grenze und schließt die vorhandene Bebauung östlich des Weges „An der Düne“ mit ein im Süden stößt die Grenze an die Wohnbebauung Dierhagen Ost im Westen bildet die vorhandene Düne die Grenze auf. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. gesetzlich gewählte Vertreter 13 anwesende Vertreter 10 Beschlossen mit dem Ergebnis Protokoll über die Sitzung vom: ja nein Enthaltungen 22.01.2013 9 0 1 Seite: 5 Beschluss-Nr.: 2-02/2014 Bemerkungen: Aufgrund des § 24 Abs. 1 der KV des Landes Mecklenburg-Vorpommern x waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen* haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:* * zutreffendes bitte ankreuzen gez. Rensberg SB Amt für Bau und Liegenschaften