Integriertes Qualitäts- und Leistungserbringungs-Management / Anlagenteil/ENTWURF Stand:24 .11.2016 Letzte Änderung: VC Anlagenband: Integriertes Qualitäts- und Leistungserbringungs-Management mit GRC Anlage 1: Einführendes Beispiel: Einführung eines QualitätsManagementsystems in einem Unternehmen aus der Lebensmittelindustrie. Einführendes Beispiel: Einführung eines Qualitäts-Managementsystems in einem Unternehme aus der Lebensmittelindustrie. Josef G. ist als Bäckermeister Alleingesellschafter der „Back up-GmbH“, eines Bäckereiund Konditorei-Unternehmens mit ca. 200 Mitarbeitern, und in der zweiköpfigen Geschäftsleitung als Geschäftsführer für Innovation, Produktion, Vertrieb verantwortlich. Die kaufmännische Seite (Personal, Organisation, Finanzen, Recht, etc). betreut seine Frau und weitere Geschäftsführerin Elfriede. Zu den Kerntätigkeiten des Unternehmens gehört die Erstellung von StandardBackwaren für seine Filialen, mit denen es den allgemeinen Markt beliefert. Diesbezüglich wird ohne vorherige Aufträge gefertigt. Außerdem beliefert die „Back up-GmbH“ mit den Produkten „weiße Brezen“, „Schwarzwälder Kirschtorte“ und „Schokoriegel“ in Spezialausfertigungen FoodSpezialitäten-Ketten und Discounter. In diesem Segment gilt es, Aufträge zu akquirieren und dann spezielle Kundenforderungen in Bezug auf Produkt, Design, Verpackung und natürlich Preis zu erfüllen. In diesem Geschäftszweig sind generell hohe Risiken angesiedelt. Zudem herrscht derzeit ein harter Wettbewerb der Discounter.1 Allgemein sind die Anforderungen im 1 Vgl. Focus 36/2015, S. 61 ff. 69: „Krieg der Supermärkte“: „[…] Zur Not müssen die Hersteller ran. Sonderaktionen, ungewöhnliche Verpackungsgrößen, exklusive Artikel, bessere Konditionen […]. Wird man sich nicht einig, fliegt als letztes Mittel das Produkt (vorübergehend) aus dem Regal. Zuletzt etwa bei Real, wo 1 Integriertes Qualitäts- und Leistungserbringungs-Management / Anlagenteil/ENTWURF Stand:24 .11.2016 Letzte Änderung: VC Lebensmittel-bereich komplexer geworden.2 Früher waren die Reglementierungen und Vorgaben weitaus weniger. Überhaupt: Früher war alles besser: Produktionsleiter Hans Biggo, kaufmännische Assistenten Marielle F. und Hildegard P. und Assistenz der Geschäftsleitung, Fr. Beutel, kannten die Betriebsabläufe in- und auswendig, waren absolut zuverlässig und fachlich stets auf dem neuesten Stand. Mittlerweile jedoch – bedingt durch das schnelle Unternehmenswachstum der letzten Jahre, einhergehend mit starker Fluktuation und Fachkräftemangel – häuften sich Probleme in den Betriebsabläufen. Und die Kunden legen immer häufiger Wert auf mittels Zertifikaten dokumentierte Qualität. Die Geschäftsleitung beschließt daher – auch, um sich vom Wettbewerb abzuheben – erstmalig eine Qualitätsmanagement-System-Zertifizierung nach ISO 9001:2015 einzuführen. Die Gelegenheit ist günstig, zumal die neue ISO 9001:2015 auch die Möglichkeit bietet, das dringend benötigte Risiko- und Compliancemanagement zu integrieren. (4.1) Identifikation von Zielen und Anforderungen Siehe ISO 9001, 6.2.1 Dazu musste das Unternehmen zunächst einen Prozess zur Identifikation von Zielen und Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem (und an die Leistungserbringung) installieren und durchlaufen. (4.2) Weitere Vorbereitungsmaßnahmen folgten: (4.2.1) Arbeitsumgebung und erforderliche Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung (Produktion / etc.) bekannte Waren von Haribo und Dr. Oetker über Wochen fehlten. […] Für die Branche ist keine Entlastung in Sicht. […]“. 2 Vgl. Riemer in Hauschka, Formularbuch Compliance, 2013, § 40. Lebensmittelindustrie und Bezüge zu Lebensmittelbedarfsgegenständen. 2 Integriertes Qualitäts- und Leistungserbringungs-Management / Anlagenteil/ENTWURF Stand:24 .11.2016 Letzte Änderung: VC Die Grundvoraussetzung, um als Unternehmen den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden, ist das Vorhalten einer entsprechenden Arbeitsumgebung, insbesondere bzgl.: - Räumlichkeiten - Maschinen / Werkzeuge - Rohstoffe - Personal (Schnittstelle zu Personal, insbesondere Wissen [ISO neu]). - Logistik - Hygiene/Arbeitssicherheit/Brandschutz etc. - Allgemeine (rechtliche) Anforderungen an die Lebensmittelproduktion (Security / Safety / Compliance). (vgl. Anlage 6: Compliance-Anforderungen in der Lebensmittelindustrie) All dies muss in Bezug auf Sicherheit, Erfüllung rechtlicher Anforderungen, Qualität, Effektivität und Effizienz zumindest dem „Anerkannten Stand von Wissenschaft und Praxis“ entsprechen. (4.2.2) Risikobasierter Ansatz zur Erkennung und Steuerung von Unsicherheiten, die sich auf die Zielerreichung auswirken Da bei vielen Entscheidungen und Tätigkeiten im Unternehmen aufgrund unterschiedlichster Einflüsse nicht sicher ist, ob die wichtigen Chancen genutzt werden und Problemfälle vermieden bzw. gesteuert werden können, ist ein Risikomanagementsystem unverzichtbar. Außerdem verlangen gerade die großen Food-Händlerketten als Kunden neuerdings im Rahmen des Lieferantenausfallrisikomanagements insbesondere bei Lieferanten von Spezialprodukten den Nachweis eines wirksamen Risikomanagements, um sicher zu gehen, dass ihre Supply-chain nicht durch Ausfall eines Lieferanten reißt und die Regale leer stehen. Beispiele für sich im Unternehmen realisierende, sogar existenzbedrohende Risiken gibt es in der Tagespresse genug: Im Bereich Lebensmittel z.B. „Bayern Ei“, Gammelfleischskandale, „Müller Brot“. 3 Integriertes Qualitäts- und Leistungserbringungs-Management / Anlagenteil/ENTWURF Stand:24 .11.2016 Letzte Änderung: VC Ansonsten Brand, Betriebsunfälle, Großkundenwegfall, Produktionsuntersagungen, Complianceverstöße (vgl. VW, Siemens, ADAC, …), die sich auch auf Reputation und/oder Aktienkurs auswirken, und vieles mehr. (4.2.3) Steuerung und Überwachung von Maßnahmen zur Absicherung der Zielerreichung Ein Internes Steuerungs- und Überwachungssystem (ISÜS) mit Controlling, Kennzahlen, Revision etc., aber auch to-do-Listen, Zielvereinbarungen und Projektmanagement soll vor „Kursabweichungen“ schützen. (4.3) Erfüllung der (Kunden-) Anforderungen bei Bereitstellung von Produkten / (Dienst-) Leistungen (Leistungserbringung) Josef G. hat verstanden, dass er mit standardisierten Prozessabläufen, klaren Delegationen, Zielvereinbarungen, Zuständigkeits- und Verantwortungsverteilung mittels Stellenbeschreibungen, etc., nicht nur Anforderungen der Kunden und sonstige Beteiligter (interested parties), wie Gesellschafter, Behörden, Mitarbeiter, Öffentlichkeit, Banken, Versicherer, etc. erfüllen, sondern auch Rechtssicherheit erzielen und viel Geld sowie Ärger und Nerven sparen kann. (4.3.1) Begleitendes Projektmanagement und Schnittstellenmanagement Siehe ISO 9001, 8.1 Ein Projektmanagement begleitet die vom QM erfassten Kernprozesse mit Risiko- und Prozessmanagement sowie Kennzahlenfestlegung, soweit erforderlich. Dazu gehört auch die entsprechende Dokumentation mit Wahrung der Aufbewahrungsfristen (von bis zu dreißig Jahren). Bezüglich der nachfolgend dargestellten, vom Qualitätsmanagement umfassten Kernprozesse ist es erforderlich, die jeweiligen Schnittstellen herauszuarbeiten. Beispielsweise bestehen Schnittstellen zum Bereich Personal mit Risiko- und Complianceaspekten, wie zutreffende Abführung der Sozialversicherungsbeiträge für geringfügig Beschäftigte, Mindestlohn, Arbeitszeitgesetz, etc.. Oder: Schnittstellen zu den Bereichen Finanzen (Forderungsmanagement) oder Logistik (bei Beschaffung und Vertrieb). (4.3.2) Marketing / Akquise 4 Integriertes Qualitäts- und Leistungserbringungs-Management / Anlagenteil/ENTWURF Stand:24 .11.2016 Letzte Änderung: VC Vor den nachfolgenden Prozess „Feststellung der Anforderungen“ ist der Vertriebsteilprozess „Marketing“ für Akquise / Public Relations (PR) / Customer Relationship Management (CRM) und Networking vorgeschaltet (vgl. Broschüre „Integriertes Vertriebsmanagement“). Damit bewirbt die „Back up-GmbH“ unter Einschaltung diverser – auch (schein-(?)) selbstständiger teils im Ausland sitzender – Vertriebsmittler ihre Marke sowie ihre Standard- und Spezialprodukte am Markt und bei speziellen Kunden, um Nachfrage / Aufträge zu akquirieren. Leidvoll hat Josef G. erfahren müssen, dass er bei Einsatz von selbstständigen Vertriebsmittlern sogar für deren vorsätzlich falschen Versprechungen haftet. (4.3.3) Feststellung der Anforderungen Siehe ISO 9001, 8.2 Bei Standardprodukten sind die allgemeinen Marktanforderungen transparent zu machen und zu erfüllen. Bei den Discountern und Spezialketten sind bereits im Rahmen der Akquise die jeweiligen Sonderwünsche der Kunden / allgemeine und besondere (technische/rechtliche) Anforderungen zu eruieren. Kundenanforderungen und Anforderungen von Interested Parties Siehe ISO 9001, 8.2.1 Neu ist hier, dass zahlreiche Spezialkunden inzwischen ein „certificate of compliance“ fordern oder auch den Nachweis eines Risikomanagements, um den Ausfall eines Gliedes der Supply Chain zu vermeiden. Anforderungen nach „Anerkanntem Stand von Wissenschaft und Praxis“ Siehe ISO 9001, 8.2.2 Die Produkte und Leistungen des Mittelstandunternehmens dürfen nicht schlechter sein als der „Anerkannte Stand von Wissenschaft und Praxis“, da sonst Pflichtverletzungen, mangelhafte Produkte mit Beweislastumkehr bzgl. ordnungsgemäßer Leistung vorliegen würden. Anforderungen an jegliche Leistung 5 Integriertes Qualitäts- und Leistungserbringungs-Management / Anlagenteil/ENTWURF Stand:24 .11.2016 Letzte Änderung: VC Auch die Produkte und Leistungen der „Back up-GmbH“ haben sicher, rechtssicher, qualitativ, fristgerecht, etc. zu sein. (4.3.4) Technische, rechtliche und kaufmännische Überprüfung Siehe ISO 9001, 8.2.3 Bezüglich der technischen Überprüfung ist gerade bei Sonderserien zu fragen, ob das Unternehmen die Kundenwünsche erfüllen kann. Bei der rechtlichen Prüfung sind Themen wie Außenwirtschaft, Lebensmittelrecht, etc. zu berücksichtigen. Bei der kaufmännischen Prüfung ist zu klären, ob das Produkt gewinnbringend an den Kunden verkauft werden kann, oder ob beispielsweise aus strategischen Gründen bei nichtgewinnbringenden Transaktionen diese dennoch durchgeführt werden sollen. Auch hier ist eine Risikobewertung durchzuführen. Häufig muss bei Innovationen mit funktionaler Leistungsbeschreibung noch vor Vertragsschluss von der F&E-Abteilung eine technische und rechtliche Machbarkeitsbestätigung abgegeben werden. (4.3.5) Angebots- und Vertragsmanagement Bei den Sonderserien und Spezialleistungen sind auf eine genaue Leistungsbeschreibung sowie Haftungsklauseln, Einbeziehung von AGB, etc. im Rahmen des Vertragswesens zu achten. Auch sogenannte Change-Order-Klauseln oder Vertragsänderungen und Nachträge sind zu berücksichtigen. Vor wesentlichen Abschlüssen wird ein Vertragsrisiko-Check durchgeführt. Zu beachten sind auch (interne) Regelungen zur Stellvertretung (z.B. Zeichnungsrichtlinie, die auch für Einkauf und Arbeitsverträge, etc. gilt). Hier besteht eine Schnittstelle zum Thema Risikomanagement bzgl. der Vertragsrisiken sowie zum Thema Recht, Compliance und externe Rechtsabteilung. (4.3.6) Forschung und Entwicklung Siehe ISO 9001, 8.3 Gerade bei Sonderserien haben Discounter und Feinkostketten oft sehr spezielle Wünsche: Beispielsweise sollten für Russland, Asien und arabische Staaten Schokoringe 6 Integriertes Qualitäts- und Leistungserbringungs-Management / Anlagenteil/ENTWURF Stand:24 .11.2016 Letzte Änderung: VC und Torten sehr farbig und sehr süß sein, zugleich jedoch trotz der Schokoladenanteile temperaturresistent. Dies kann nur durch Spezialanfertigungen mit entsprechenden chemischen Zutaten und besonderer Gestaltung von Form und Verpackung gelingen. Auch ist darauf zu achten, dass in arabischen Ländern beispielsweise die Schwarzwälder Kirschtorte keinen Alkohol, wie eben Kirschwasser, enthält und trotzdem die Namensgebung zulässig bleibt. Auch bei entsprechenden Verbindungen von Lebensmitteln und Verpackungsformen, wie beispielsweise Integration des Lebensmittels in eine Kühlbox mit elektronischen Teilen für den asiatischen Markt, ist u.a. auf die EMV-Richtlinie (ElektroMagnetischeVerträglichkeit) mit entsprechender CE-Kennzeichnung zu achten. Auch hier bestehen Schnittstellen zu diversen anderen Bereichen, insbesondere auch zu Recht mit den Themen Intelectual property (IP) / Gewerblicher Rechtsschutz (Patente, Lizenzen, Geschmacksmuster, Arbeitnehmererfindungen etc.). (4.3.7) Beschaffung Siehe ISO 9001, 8.4 Im Bereich der Beschaffung müssen neben den „klassischen“ Zutaten für Backwerk und „Rohlinge“ sonstige Rohstoffe, wie z.B. Blattgold und seltene Gewürze, oft aber auch Leiharbeiter und Subunternehmer besorgt werden. Auch elektronische Komponenten für die Serienfertigung der Kühlboxen sowie entsprechende Sondermaschinen. Hier ist auf Risiken im Supply-Chain- und Lieferantenmanagement mit Risikoanalyse inkl. Dokumentation zu achten. Insbesondere muss auch Qualität und Sicherheit der gelieferten Leistungen gesichert sein. Leiharbeiter und Subunternehmer werfen spezielle rechtliche Probleme auf: Bei Leiharbeitern die Themen Arbeitnehmerüberlassung und Mindestlohn, die von der Schnittstelle Personal betreut werden. Bei den Subunternehmern, wie beispielsweise einem Konditor, der sich bisher gerade so über Wasser hielt, seit einiger Zeit aber erfolgreich nur noch für die „Back up-GmbH“ liefert, die Thematik Scheinselbstständigkeit. 7 Integriertes Qualitäts- und Leistungserbringungs-Management / Anlagenteil/ENTWURF Stand:24 .11.2016 Letzte Änderung: VC Weitere rechtliche Themen in diesem Bereich sind die Wareneingangsprüfung (mit § 377 HGB) und Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV), das Thema Beschaffungslogistik, Lieferengpässe, Qualität und Hygiene. Erst kürzlich hatte sich ein Wettbewerberunternehmen von dem Hersteller „Müllers Not“ aus Oberbayern beliefern lassen. Hygienemängel verursachten bei diesem Lieferanten eine Insolvenz mit Reputationsschäden und enormen Engpässen auch bei dessen Kunden. Dass die ehemaligen Geschäftsführer sowie Produktionsleiter, die Qualitätsmanagement-beauftragte und Betriebsleiter dieses Herstellers von der Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt wurde und die Strafkammer des Landgerichts Landshut von November bis Weihnachten diesen Fall verhandelt (PNP v. 10.08.2015, S. 7), stellte keine Kompensation für den erlittenen Schaden dar. (4.3.8) Arbeitsvorbereitung Bei der Standardware stellt die Arbeitsvorbereitung (Zuteilung Material und Personal, Maschineneinstellung und Ablaufplanung, …) eher kein Problem dar. Bei der Sonderfertigung werden jedoch Nüsse verwendet, sodass auch in der Standardware „Spuren von Nüssen“ enthalten sein können. Hier muss im Bereich der Produktionsablaufplanung darauf geachtet werden, dass bei der Schichteinteilung zunächst die Standardprodukte ohne Nüsse gefertigt werden, sodann die Produkte mit Nüssen und anschließend ein intensivierter Reinigungsvorgang durchgeführt wird. (4.3.9) Produktion Vgl. ISO 9001, 8.5 Hier sind die Themen Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit, bereitgestellte Produkte und Erhaltung zu berücksichtigen. Auch das Thema Warenendprüfung und Warenausgangskontrolle. Ebenso die Bereitstellung der richtigen Menge mit der richtigen Verpackung inkl. erforderlicher Instruktion / Kennzeichnung (z.B. „kann Spuren von Nüssen enthalten“) sowie die Lagerung bis zum Versand / Transport zum Kunden. Das internationale Produkthaftungsrecht muss zwar hier, jedoch auch in den vorund nachgelagerten Prozessschritten genaueste Beachtung finden. (4.3.10) Vertrieb / Abnahme / Vertriebslogistik 8 Integriertes Qualitäts- und Leistungserbringungs-Management / Anlagenteil/ENTWURF Stand:24 .11.2016 Letzte Änderung: VC Die Standardware wird in Filialen verkauft. Hier gibt es im Vorfeld entsprechende Bedarfsmeldungen bei Dorffesten und verkaufsoffenen Sonntagen. Bezüglich der Sonderserien gibt es spezielle Rahmenverträge mit Abnahmeverpflichtung der Kunden. Dort gibt es die Problematik der Fassung von Einzelabrufverträgen und forecasts. Ordnungsgemäße Verpackung und Ablieferung / Abnahme bei eigenem oder fremden Transporteur werfen weitere Probleme auf: Die Frage nach dem Leistungsort und Gefahrenübergang sowie das Thema Scheinselbstständigkeit bzgl. eingesetzter Transportunternehmer. Die Meldung der ordnungsgemäßen Ablieferung mittels unterzeichneter Lieferscheine wird an die Schnittstelle Rechnungswesen / Buchhaltung gegeben. Dort ist auch das Forderungsmanagement bezüglich der Sonderserien, wo es um erhebliche Summen geht, verankert. (4.3.11) Beobachtung von Produkten, Markt und Wettbewerb / After Sales Siehe ISO 9001, 8.5.5 und 9 Gerade bei den Sonderserien kann bei Mängeln oder auch bloß deren Vermutung eine entsprechende Problematik zu Rückruffällen führen. Dies musste beispielsweise der Tortenhersteller Koppenrath & Wiese schmerzlich erfahren: Aufgrund des Verdachts auf Salmonellen in bestimmten Artikeln kam es zu einer vorbildlichen Warn- und Rückrufaktion. Später stellte sich heraus, dass der Verdacht sich nicht bestätigte. Schlimmer erging es vor langer Zeit einem Nudelhersteller: Die Behörden warten öffentlich wegen Salmonellen-Verdachts, was zum Ruin des Unternehmens führte. Der Verdacht bestätigte sich nicht. (4.3.12) Leistungsstörungen / Beschwerdemanagement Siehe ISO 9001, 10.2 Nicht nur tatsächliche Leistungspflichtverletzungen führen zu sensiblen Themen wie Verzug, Sachmängelhaftung, etc., sondern auch bereits bloße Verdachtsmomente, die unter Umständen große Reputationsrisiken in sich bergen. Die seit einigen Jahren auch in Deutschland herrschenden „amerikanischen Verhältnisse“ führten bei Josef G. zu dem Entschluss, ein Reklamations- und Produkthaftungsrisiko- und -compliance-Management einzuführen: 9 Integriertes Qualitäts- und Leistungserbringungs-Management / Anlagenteil/ENTWURF Stand:24 .11.2016 Letzte Änderung: VC Meldungen über von Kunden selbst versteckte Zahnstocher in Hamburgern, um Schadensersatz zu erschleichen, aber auch Schadensersatzprozesse wegen heißer Gewürzgurken und zu heißen Kaffees bei McDonalds, aber auch die Haribo- und Marsund Snickers-Fälle in Deutschland klangen kurios und schockierend zugleich (vgl. Scherer/Fruth, Stark in die Zukunft, 2010). Eine befreundete Unternehmerin konnte sich nur durch entsprechende Organisation und Dokumentation in ihrem Friseursalon vor mutwilligen Schadensersatzklagen und Trittbrettfahrern schützen (vgl. Scherer/Fruth (Hrsg.) Governancemanagement Bd. 1, 2014, Anlagen. Allgemein zum Thema Produkthaftung vgl. Scherer et al., Wer den Schaden hat … - Praxiswissen zum Thema Produkthaftung Band 1 und 2). Ende Anlage 1 10