Gemeinde Ursberg Landkreis Günzburg Regierungsbezirk Schwaben Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Mindelzell Süd" Teil C - Begründung Verfasser: Thielemann & Friderich Ing.-Büro für Bauwesen Dammstraße 1 • 86424 Dinkelscherben Tel: (08292) 96054-0 • Fax: (08292) 96054-9 Fassung vom Umweltbericht: Dipl. Ing. (FH) Landespflege, Hans Marz Holzara 17 86424 Dinkelscherben Tel: (08236) 380 36_URS43 Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Mindelzell Süd", Gemeinde Ursberg Teil C – Begründung, Fassung vom 24.04.2017 Seite - 1 C 20170424 E_BP_Begründg_Mindelzell Süd.doc 24.04.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Veranlassung 2. Planungsrechtliche Voraussetzungen 3. Lage, Größe und Beschaffenheit des Baugebietes, Verfügbarkeit der Flächen 4. Überflutungsgefahr, Hochwasserschutz 5. Städtebauliche Zielsetzungen 6. Geplante bauliche Nutzung, Höhenentwicklung 7. Bauliche Gestaltung 8. Erschließung, Versorgung, Entsorgung 9. Grünordnung, Ausgleich 10. Immissionsschutz 11. Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 12. Planungsstatistik, Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TöB) Anlagen: 1. Musterskizze Höhenlage Bebauung 2. Umweltbericht Fassung vom 20.02.2017, Dipl. Ing. (FH) Landespflege H. Marz 3. Baugrundgutachten Institut f. Materialprüfung Dr. Schellenberg GmbH, vom 14.09.2016 36_URS43 Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Mindelzell Süd", Gemeinde Ursberg Teil C – Begründung, Fassung vom 24.04.2017 Seite - 2 C 20170424 E_BP_Begründg_Mindelzell Süd.doc 1. Veranlassung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Neuausweisung von Wohnbauflächen im Ortsteil Mindelzell, zur Deckung des bereits seit Jahren bestehenden Bedarfes, vorrangig für ortsansässige Bauwerber. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt die für die Ausweisung von Bauflächen in diesem Bereich notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde und stehen für eine künftige Bebauung zur Verfügung. Eine Reihe konkreter Anfragen zu Bauplätzen im Plangebiet liegt bereits vor. Mit der Entscheidung die Plangebietsflächen zu erwerben und einen Bebauungsplan "Mindelzell Süd" aufzustellen, beschloss der Gemeinderat im Gegenzug auf die Umsetzung des im vergangenen Jahr aufgestellten Bebauungsplanes "Mindelzell Nord" zu verzichten. Das vorliegend überplante Gebiet "Mindelzell Süd" ist, nach Fertigstellung der zur Zeit im Bau befindlichen Hochwasserfreilegung, grundsätzlich bebaubar und für eine Bebauung sowohl bautechnisch (Baugrund) als auch städtebaulich deutlich besser geeignet, als das unter dem zunehmenden Druck der Baulandnachfrage im vergangenen Jahr entwickelte Baugebiet "Mindelzell Nord". Nachdem sich die Grundstücke des Plangebietes im Eigentum der Gemeinde befinden, können sie gezielt, am Bedarf der einheimischen Bevölkerung orientiert, dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Die im heutigen Siedlungsgefüge noch vorhandenen vereinzelten Baulücken stehen dem Grundstücksmarkt nicht zur Verfügung. Ebensowenig steht die im FNP noch ausgewiesene Wohnbaufläche nördlich des Plangebietes auf absehbare Zeit für die Realisierung eines Baugebietes zur Verfügung. Die Flächenausweisung dient der Eigenentwicklung des Ortsteiles. 2. Planungsrechtliche Voraussetzungen Das Plangebiet liegt im Außenbereich und ist gemäß rechtswirksamem Flächennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaftliche Fläche eingestuft. Mit Beschluss vom 12.12.2016 wurde durch den Gemeinderat entschieden, den Flächennutzungsplan zur Ausweisung eines Wohngebietes am südöstlichen Ortsrand zu ändern und parallel dazu die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu veranlassen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Mindelzell Süd". Nach Abschluss des FNPÄnderungsverfahrens kann der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt bezeichnet werden. 36_URS43 Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Mindelzell Süd", Gemeinde Ursberg Teil C – Begründung, Fassung vom 24.04.2017 Seite - 3 C 20170424 E_BP_Begründg_Mindelzell Süd.doc Bild 1: Auszug rechtswirksamer FNP mit geplantem Baugebiet "Mindelzell Süd" 3. Lage, Größe und Beschaffenheit des Baugebietes, Verfügbarkeit der Flächen 3.1 Lage Das Plangebiet liegt im Mindeltal am südöstlichen Rand des Ortsteiles Mindelzell und schließt unmittelbar an das heutige südliche Bebauungsende des Ortsteiles an. 36_URS43 Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Mindelzell Süd", Gemeinde Ursberg Teil C – Begründung, Fassung vom 24.04.2017 Seite - 4 C 20170424 E_BP_Begründg_Mindelzell Süd.doc Es umfasst die Fl. Nr. 1547 und 1764/1. Weiterhin sind, durch die im Bereich der Einmündung in die Kreisstraße GZ 8 freizuhaltenden Sichtdreiecke vom Geltungsbereich des BP überwiegend nur geringfügig betroffen, die Fl. Nr. 1573/2, 1548, 1560 und 1571. Städtebaulich rundet das geplante Baugebiet die Ortsentwicklung nach Süden und Osten, ins Mindeltal hinaus, ab. Nördlich des Plangebietes ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan noch eine weitere Wohnbaufläche für die Zukunftssicherung der Ortsentwicklung enthalten, die die bauliche Lücke zwischen dem vorliegenden Plangebiet und der bestehenden Bebauung im Norden städtebaulich und landschaftlich schließt. Die Fläche wird derzeit als Pferdeweide und Grünland landwirtschaftlich genutzt. Südlich schließt innerhalb der dreiecksförmigen Restfläche zwischen der Gemeindeverbindungsstraße nach Tiefenried und dem Stocketgraben ein relativ naturnah belassenes Schrebergarten- und Freizeitgelände an. Im Süden und Norden wird das Baugebiet als natürlicher Abschluss durch einen jeweils unmittelbar angrenzenden Flurgraben für die Oberflächenentwässerung begrenzt. Rd. 35 m 40 m östlich des geplanten Neubaugebietes verläuft in Süd-Nord-Richtung der Stocketgraben, der ca. 600 m weiter nördlich in die Kleine Mindel fließt. Der Stocketgraben und die Flurgräben im Norden und Süden bleiben von der Planung unberührt. Im Westen schließen an das Plangebiet die Kreisstraße GZ 8 und die hier auslaufende Wohnbebauung des Ortes an. Die Kreisstraße GZ 8 durchquert den Ortsteil Mindelzell von Süden nach Norden in seiner gesamten Länge. Westlich der Ortsdurchfahrt steigt die das Mindeltal nach Westen begrenzende Hangleite an. Östlich des Plangebietes befinden sich die weitläufigen, landwirtschaftlich genutzten Flächen des Mindeltales. Das Gelände des Plangebietes ist weitgehendst ebenflächig und wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt, vorrangig als Grünlandbewirtschaftung. Gegenüber der im Westen angrenzenden Ortsdurchfahrtsstraße liegt das Plangelände rd. 0,80 m bis 1,00 m tiefer. Das Mindeltal im Osten und Teile überschwemmungsgefährdetes Gebiet. des Plangebietes gelten 36_URS43 Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Mindelzell Süd", Gemeinde Ursberg Teil C – Begründung, Fassung vom 24.04.2017 Seite - 5 C 20170424 E_BP_Begründg_Mindelzell Süd.doc derzeit als Bild 2: Lage des Plangebietes im Landschaftsraum 3.2 Größe u. Beschaffenheit, Baugrund, Verfügbarkeit Größe Die Größe des Plangebietes ohne Sichtdreiecke und ohne Ausgleichsfläche A 2 beträgt rd. 1,890 ha. Darin enthalten ist die zum Baugebiet gehörende Ausgleichsfläche A 1 im Osten mit rd. 3.969 m2. In der Ausgleichsfläche A 1 mit enthalten ist die als öffentliches Grün gekennzeichnete Ortsrandeingrünung am Westrand der Ausgleichsfläche, mit rd. 502 m2. Die reine Baugebietsfläche (Bruttobaufläche), ohne Sichtdreiecke und ohne Ausgleichsflächen, beträgt rd. 1,493 ha. Davon entfallen auf die Grundstücksflächen einschließlich Grundstückseingrünung rd. 1,273 ha und auf die anteiligen Verkehrsflächen zur Erschließung rd. 0,220 ha. Die Grundstückseingrünung im Norden und Süden umfasst rd. 0,127 ha. Die Sichtdreiecke in die Kreisstraße GZ 8 umfassen rd. 441 m2 und die zur Deckung des Ausgleichsbedarfes zusätzlich erforderliche Ausgleichsfläche A 2 umfasst rd. 2.191 m2. 36_URS43 Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Mindelzell Süd", Gemeinde Ursberg Teil C – Begründung, Fassung vom 24.04.2017 Seite - 6 C 20170424 E_BP_Begründg_Mindelzell Süd.doc Es ist die Ausweisung von 18 Bauplätzen mit Größen zwischen rd. 600 m2 – 800 m2 geplant. Beschaffenheit, Baugrund Das Plangebiet befindet sich in weitgehendst ebenflächiger Tallage. Im Vorlauf zur Bebauungsplanaufstellung wurde im September 2016 eine Baugrunderkundung durchgeführt. Das zugehörige Gutachten ist der Begründung in Anlage 2 beigefügt und steht im Rathaus der Gemeinde Ursberg zur Einsicht zur Verfügung. Die Bodenaufschlüsse zeigten unter einer i. M. ca. 0,20 m – 0,30 m dicken Mutterbodenschicht bis in ca. 0,80 m – 1,40 m Tiefe nicht tragfähige, ausgeprägt wasserempfindliche Deckschichten (Auenablagerungen) überwiegend aus organischen, sandigen bis stark sandigen sowie schwach bis stark kiesigen Schluffen und Tonen (Schwemmlehme), mit teilweisen Torfeinlagerungen. Unter den Deckschichten wurden tragfähige quartäre Kiese aufgeschlossen. Die Kiese sind grundwasserführend. Der Grundwasserspiegel stellte sich als leicht gespannter GW-Spiegel dar, der nach durchteufen der Deckschichten i. M. um rd. 0,40 m anstieg. Der bei den Schürfen nach ca. einer Stunde gemessene Grundwasserruhespiegel lag bei ca. 0,70 m – 1,00 m unter GOK. Es handelt sich hierbei um das oberste Grundwasserstockwerk, das starken jahreszeitlichen Schwankungen unterliegt und ca. bis Geländeoberkante ansteigen kann. Zum Zeitpunkt der Baugrunderkundungen dürfte ein ca. mittlerer GW-Stand vorgelegen haben. Anhand von 2 Mischproben wurde eine erste umwelttechnische Untersuchung durchgeführt. Probe 1 enthielt die vorwiegend tonigen und schluffigen Böden, Probe 2 mehr torfige, organische Böden. Beide Mischproben ergaben erhöhte Cyanidgehalte, die eine Zuordnung als Z 1.1-Material im Sinne des Eckpunktepapiers erforderten. Für die Abfuhr von Aushub wird deshalb eine besondere Abstimmung mit dem Entsorger und den Behörden erforderlich. Die torfigen Böden wiesen zudem einen TOC-Gehalt (gesamter organischer Kohlenstoff) von rd. 10 % auf, was eine Entsorgung in einer normalen Erdaushubdeponie nicht mehr erlaubt. Es wird daher empfohlen bei der Gründung anfallenden Aushub an Torfen so weit möglich, nach Rücksprache mit den Behörden, im Grundstück zu belassen. Das Gutachten empfiehlt auf Grund des hohen Grundwasserstandes die Gründungssohle möglichst hoch anzusetzen, so dass bei unterkellerten Gebäuden die Kellerfenster über den max. Grundwasserstand zu liegen kommen. Dies entspricht auch der im Bestand in Mindelzell vorliegenden Bauweise, z. B. nördlich des Plangebietes in der Raiffeisenstraße. Die Erdgeschossfußbodenhöhen liegen nach örtlicher Abschätzung dort i. M. ca. 1,50 m und mehr über natürlicher GOK. Die Bebaubarkeit der Flächen ist grundsätzlich gegeben. Für die Gebäudegründung wird eine tragende Bodenplatte mit vollständigem Bodenaustausch bis auf die tragfähigen Kiese empfohlen sowie bei Unterkellerung die Herstellung grundwasserdichter Keller. Ggfls. kostengünstiger kann die Bauausführung ohne Keller sein. In diesem Sinne wurden im Bebauungsplan unterschiedlich große Grundstückszuschnitte vorgeschlagen, um 36_URS43 Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Mindelzell Süd", Gemeinde Ursberg Teil C – Begründung, Fassung vom 24.04.2017 Seite - 7 C 20170424 E_BP_Begründg_Mindelzell Süd.doc ausreichend Platz für ggfls. erforderliche Nebengebäude für Haustechnik und Lagerraum zu schaffen. Sollte für die Bauausführung eine temporäre Bauwasserhaltung erforderlich sein, ist hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Auch unter den Verkehrswegen und im Kanalbau wird ein vollständiger Bodenaustausch empfohlen. Im Kanalbau sind tiefere Eingriffe in das Grundwasser möglichst zu vermeiden, da mit hohem Grundwasserandrang zu rechnen ist, der unter Umständen mit einer normalen Wasserhaltung nicht mehr bewältigt werden kann. Verfügbarkeit Die gesamte Plangebietsfläche, einschließlich Ausgleichsflächen, wurde durch die Gemeinde Ursberg erworben. Die Veräußerung der einzelnen Baugrundstücke kann damit seitens der Gemeinde gezielt zur Bedarfsdeckung erfolgen. Durch Auflage einer Bauverpflichtung beim Verkauf der Grundstücke wird die Entstehung von Baulücken vermieden. 4. Überflutungsgefahr, Hochwasserschutz Das Plangebiet ist derzeit noch Bestandteil des festgesetzten Überschemmungsgebietes (HQ100) im Mindeltal. Nach Fertigstellung des zur Zeit im Bau befindlichen Hochwasserschutzes Mindelzell ist das Gebiet bezogen auf ein 100-jähriges Hochwasser überschwemmungsfrei (s. auch Darstellung in der zugehörigen Flächennutzungsplanänderung). Die geplante Ausweisung des Baugebietes steht damit dem Hochwasserabfluss nicht im Wege. Bis zur Änderung der Rechtsverordnung über das amtliche Überschwemmungsgebiet bedarf der Bebauungsplan einer Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Einzelbauvorhaben bedürfen bis dahin der Genehmigung nach § 78 Abs. 3 WHG. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wurde im Rahmen der fachlichen Abstimmungen im Vorfeld der Planung durch das WWA-Donauwörth in Aussicht gestellt. Der erste Bauabschnitt des Hochwasserschutzes Mindelzell, mit Errichtung eines Leitdeiches, wird bis Herbst 2017 fertiggestellt. Die Errichtung des Leitdeiches ist Voraussetzung für die Hochwasserfreilegung des Baugebietes. Die sich dann ergebende Hochwasserlinie ist im Bebauungsplan als Grenzlinie dargestellt. Seitens des Wasserwirtschaftsamtes wurde auf dieser Grundlage eine Befreiung bzgl. des in überschwemmungsgefährdeten Gebieten geltenden Bauverbotes in Aussicht gestellt (Ausnahmegenehmigung gem. § 78 Abs. 2 WHG). Mit dem im BA II bis Ende 2018 noch vorgesehenen Umbau des weiter südlich liegenden Teilungswehres in der Mindel, weicht die HQ100-Linie noch etwas weiter vom Baugebiet zurück. Als zusätzliche Vorsorge gegen Hochwasser wurde in der Ausgestaltung des Bebauungsplanes eine Umwallung des Plangebietes im Norden, Süden und Osten mit einer Höhe von 0,75 m über natürlicher Geländeoberkante vorgesehen. Dies entspricht der geplanten Höhenlage der Erschließungsstraße für die zukünftige Baugebietserschließung. 36_URS43 Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Mindelzell Süd", Gemeinde Ursberg Teil C – Begründung, Fassung vom 24.04.2017 Seite - 8 C 20170424 E_BP_Begründg_Mindelzell Süd.doc Bild 3: HQ100-neu, Zustand nach Durchführung der HW-Schutzmaßnahmen Mindelzell (Quelle: Planfeststellung HWSchutz Mindelzell) 5. Städtebauliche Zielsetzungen Der OT Mindelzell besitzt einen noch weitgehend intakten dörflichen Charakter. Die Entwicklung entlang der Ortsdurchfahrt (Kreisstraße GZ 8) ist vorwiegend von Wohnbebauung geprägt, durchsetzt mit einzelnen landwirtschaftlichen Anwesen, die überwiegend ebenfalls nur noch der Wohnnutzung dienen, aber ihren baulichen Charakter mit entsprechenden Nebengebäuden erhalten haben. In Weiterführung dieses Bestandes ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes mit dörflichem Charakter geplant, in dem auch bei vorwiegender Wohnnutzung z. B. ein Betrieb des Beherbergungsgewerbes (Pension) oder ein nicht störender kleinerer Handwerksbetrieb, der Wohnung und Betriebsstätte auf einem Grundstück vereint, gut vorstellbar ist. Geeignete Flächenzuschnitte hierfür stehen zur Verfügung. 36_URS43 Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Mindelzell Süd", Gemeinde Ursberg Teil C – Begründung, Fassung vom 24.04.2017 Seite - 9 C 20170424 E_BP_Begründg_Mindelzell Süd.doc 6. Geplante bauliche Nutzung, Höhenentwicklung 6.1 Bauliche Nutzung Das Baugebiet wird zur Deckung des bestehenden Bedarfes gemäß § 4 BauNVO als "Allgemeines Wohngebiet" ausgewiesen und enthält 18 Baugrundstücke, mit 2 Grundstückgrößen zwischen rd. 600 m bis ca. 800 m2. Dies entspricht der im ländlichen Raum bevorzugt nachgefragten Größe. Im Plangebiet zugelassen sind Wohngebäude, die der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe und Betriebe des Beherbergungsgewerbes. Als nicht mit dem angestrebten Charakter des Gebietes, einer vorwiegend ländlich strukturierten Wohnnutzung mit kleinräumiger verkehrsberuhigter Erschließung vereinbar, wurden die weiteren möglichen Nutzungen der Nr. 3 des § 4 Abs. 2 BauNVO wie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke nicht zugelassen. Ebenso nicht zugelassen wurden von den Ausnahmen des § 4 Abs. 3 BauNVO nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltung, Gartenbaubetriebe und Tankstellen. Nicht störende Gewerbebetriebe wurden zur Wahrung des Ortsbildes in der Ortseinfahrt von Süden ausgeschlossen, da sie im Vergleich zu Handwerksbetrieben eher einen größeren Flächenbedarf erfordern, häufig einen völlig anderen, dem Betriebszweck untergeordneten Baustil besitzen und evtl. einer größeren Kunden- oder Anlieferfrequenz unterliegen. Gewerbliche Nutzungen sind im Entwicklungskonzept der Gemeinde zukünftig zentral im Norden des Ortsteiles Ursberg an der B 300 geplant. Städtebaulich ist als abschließende Ortsrandbebauung die mehr kleinteilige Struktur einer dörflichen Bebauung erwünscht. Dementsprechend wurde in Anlehnung an den Bestand in der westlichen, direkt an der Dorfstraße anliegenden Bebauung, die Bauweise mit Satteldach vorgeschrieben (WA 1). In der Tiefe des Baugebietes wurden als Zugeständnis an den heute insbesondere auch aus wirtschaftlichen Gründen (Raumausnutzung) häufig nachgefragten modernen 2-geschossigen Baustil mit flachem Zelt- oder Walmdach auch diese Formen erlaubt (WA 2). Pult- oder Tonnen-/Runddächer wurden jedoch ausgeschlossen um keinen zu großen Baustilmix innerhalb der begrenzten Baugebietsfläche zu generieren. Anlagen für Tier- oder Kleintierhaltung wurden auf Grund des hohen Konfliktpotentials für Nachbarschaftsstreitigkeiten, im Hinblick auf die angestrebte vorrangige Wohnnutzung, ausgeschlossen. Die überbaubare Fläche ist in der Planzeichnung durch Angabe einer Baugrenze geregelt. Mit Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,40 und einer Geschossflächenzahl von 0,80 wurde einer evtl. etwas höheren notwendigen überbauten Fläche im Grundstück Rechnung getragen, u. a. auch für die Bauweise ohne Keller. 36_URS43 Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Mindelzell Süd", Gemeinde Ursberg Teil C – Begründung, Fassung vom 24.04.2017 Seite - 10 C 20170424 E_BP_Begründg_Mindelzell Süd.doc 6.2 Höhenentwicklung Im Baugebiet zugelassen ist eine 2-geschossige Bauweise. Die absolute Höhenbegrenzung ergibt sich aus der zulässigen max. Rohfußbodenhöhe über EG, die im Hinblick auf den hohen Grundwasserstand im Baugebiet mit +0,90 m über OKErschließungsstraße festgesetzt wurde. Weiterhin aus der Festsetzung der max. zulässigen Traufhöhe (Wandhöhe bis OK-Dachhaut traufseitig) mit 4,25 m über OK Rohfußboden im WA 1 und 6,00 m im WA 2 sowie der Vorgabe der zulässigen Dachformen und Dachneigungen bei den Hauptgebäuden. Bei Satteldächern beträgt die zulässige Dachneigung zwischen 32° und 45°, bei Zelt- und Walmdachformen zwischen 25° bis 45°. Für die künftige Erschließungsstraße wurde auf Grund der Baugrundverhältnisse und des hohen Grundwasserstandes sowie der notwendigen Überdeckung der Entwässerungskanäle, von einer mittleren Höhe von rd. 0,75 m über GOK ausgegangen. Die Festsetzung der max. zul. Erdgeschossrohfußbodenhöhe von +0,90 m über OK Erschließungsstraße erfolgte unter Berücksichtigung der Höhenlage der vorhandenen umgebenden Bebauung, der westlich liegenden Kreisstraße, der relativ ungünstigen Baugrundverhältnisse und des hohen Grundwasserstandes. Es sollte bei einer Bauweise mit Keller möglich sein, etwaige Kellerfenster über dem max. Grundwasserstand anordnen zu können (s. Empfehlung Baugrundgutachten u. Anl. 1, Musterskizze Bebauung). Die Erdgeschossfußbodenhöhe der östlich entlang der Kreisstraße bereits vorhandenen Bebauung liegt im Mittel rd. 1,00 m – 1,50 m über OK-Fahrbahn der Kreisstraße und die Kreisstraße selbst i. M. rd. 0,80 m – 1,20 m höher als das Gelände des Plangebietes. 7. Bauliche Gestaltung Nachdem das Gebiet in gut einsehbarer Ortsrandlage auch gleichzeitig stark ortsbildprägende Wirkung hat, wurde eine Bebauung mit Einzelhäuser und Doppelhäuser in offener Bauweise festgesetzt, ergänzt durch gestalterische Festsetzungen die dem vorhandenen noch relativ intakten dörflichen Ortsbild entsprechen, wie z. B. Satteldach im WA 1 entlang der Kreisstraße und Beschränkung im WA 2 auf Satteldach sowie Zelt- und Walmdach. Die Dacheindeckung ist mit Ziegel- oder Betondachsteinen in rötlicher bis rotbrauner bzw. grauer bis grauschwarzer Farbe vorzunehmen. Im WA 1 wurde zusätzlich die max. zulässige Traufhöhe auf 4,25 m beschränkt, entsprechend einer klassischen Einfamilienhausbebauung mit dem 2. Vollgeschoss im Dachgeschoss und eine zur Ortsstraße giebelständige Bauweise. Städtebauliche Zielsetzung bei den gestalterischen Festsetzungen war eine starke Anlehnung an das bestehende dörfliche Ortsbild, durch entsprechende Vorgaben zu Dachform und Firstrichtung bei den Hauptgebäuden sowie etwas enger gefasster Gestaltungsvorschriften. Gleichzeitig wurde aber auch der in der Gestaltungssatzung der 36_URS43 Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Mindelzell Süd", Gemeinde Ursberg Teil C – Begründung, Fassung vom 24.04.2017 Seite - 11 C 20170424 E_BP_Begründg_Mindelzell Süd.doc Gemeinde bestehende Handlungsspielraum beachtet. Eine bungalowähnliche Bebauung mit Flachdach sollte vermieden werden. Die Gestaltung für Garagen und Nebengebäude wurde unter Berücksichtigung der im Bestand bereits vorhandenen gemischten Formen weitgehendst offen gehalten. Möglich sind 1-geschossige Anbauten und Nebengebäude, z. B. bei Bau ohne Keller, für Haustechnik, Abstellraum u. ä., bis max. 50 m2 Grundfläche, mit Satteldach, Pultdach oder auch Flachdach. Dasselbe gilt auch für Garagen. 8. Erschließung, Versorgung, Entsorgung 8.1 Verkehrserschließung Das Baugebiet wird von der bestehenden Ortsdurchfahrt (Dorfstraße), der Kreisstraße GZ 8 aus, über eine neu zu errichtende Erschließungsstraße erschlossen. Die Einmündung der neuen Erschließungsstraße liegt ca. in Höhe des heutigen Ortsschildes. Im Rahmen eines Ortstermines mit dem Sachgebiet Verkehrsrecht des Landratsamtes Günzburg, Polizei und Gemeinde wurde die Möglichkeit einer Verlegung des Ortsschildes längs der Kr GZ 8 nach Süden bis zur Einmündung der Straße nach Tiefenried geprüft. Nach Abwägung aller Randbedingungen (relativ geringe Verkehrsbelastung in der Kr GZ 8, langsam fahrender Verkehr aus der Einmündung Tiefenrieder Str., baulich geschlossener Ortsrand, gute Übersichtlichkeit des Verkehrsraumes), wurde die Zustimmung zu einer entsprechenden Verlegung des Ortsschildes, nach Bebauung des Gebietes, in Aussicht gestellt. Die Verlegung ist durch die Gemeinde bei der Verkehrsbehörde im Landratsamt Günzburg zu beantragen. Mit Verlegung des Ortsschildes liegt die Einmündung der Erschließungsstraße vollständig innerhalb der geschlossenen Ortschaft. Die freizuhaltenden Sichtfelder in der Einmündung, mit Schenkellängen von L = 70 m, bei vzul = 50 km/h, sind in der Planzeichnung des BP dargestellt. Parallel mit Verlegung des Ortsschildes beabsichtigt die Gemeinde eine Anpassung der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrtsgrenze bis in Höhe des neuen Ortsschildes zu beantragen. Auf die Darstellung der straßenrechtlichen OD-Grenze in der Planzeichnung wurde deshalb verzichtet. Derzeit liegt die straßenrechtliche OD-Grenze ca. 25 m nördlich des bestehenden Ortsschildes. Mit Verlegung der straßenrechtlichen ODGrenze ca. bis zum neuen Ortsschild, verschiebt sich auch die gemäß Art. 23 Abs. 1 BayStrWG einzuhaltende Anbauverbotszone von 15,0 m entsprechend nach Süden Entlang der Westseite der Kreisstraße verläuft im heutigen Bestand bereits ein Gehweg ca. bis in Höhe der Einmündung der neu geplanten Erschließungsstraße. Zusätzlich ist entlang der Ostseite der Kreisstraße grundsätzlich noch ausreichend Platz für die Anlage eines zweiten Gehweges vorhanden. Die Erschließungsstraße in das Baugebiet ist mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m vorgesehen und zusätzlich einseitigem Gehweg, 1,50 m breit, auf den ersten ca. 85 m ab der Dorfstraße. In diesem Bereich besitzt die Straße zugleich Sammelfunktion für den Verkehr 36_URS43 Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Mindelzell Süd", Gemeinde Ursberg Teil C – Begründung, Fassung vom 24.04.2017 Seite - 12 C 20170424 E_BP_Begründg_Mindelzell Süd.doc aus dem Baugebiet. In dem weiteren ringförmigen Verlauf der Erschließungsstraße wurde als wenig befahrene Anliegerstraße auf die Anlage eines Gehweges verzichtet und einer Nutzung als Mischverkehrsfläche der Vorzug gegeben. Entlang dem Flurgraben an der Nordgrenze des Baugebietes wurde zu Unterhaltszwecken die Anlage eines Wirtschaftweges (Gras- oder Kiesweg) vorgesehen. Der südliche Flurgraben längs des Baugebietes kann von der Grabensüdseite aus gepflegt werden. 8.2 Ver- und Entsorgung Allgemein Die Erschließung des Baugebietes mit Kanal, Wasser, Strom, Fernmeldeeinrichtungen und sonstigen Ver- und Entsorgungsanlagen ist vom bestehenden Ortsnetz aus gesichert. Die Versorgungsträger sind im Rahmen der Erschließungsplanung frühzeitig bzgl. des künftigen Netzausbaues zu beteiligen. Entwässerung Entlang dem Nordrand des Baugebietes verläuft ein Mischwasserkanal DN 500 der Gemeinde, mit Fließrichtung nach Osten. Längs der Dorfstraße führt ein Mischwasserkanal DN 400 bis zur Südgrenze der Fl. Nr. 1560/1 (letztes Haus westl. der Dorfstr.), Fließrichtung Norden. Zur Minimierung zusätzlicher Belastungen für das Kanalnetz sollte im Zuge der künftigen Erschließungsplanung für das Baugebiet eine Entwässerung im Trennsystem vorgesehen werden. Eine Versickerung von unverschmutztem Oberflächenwasser ist nach den vorliegenden Ergebnissen der Baugrunderkundung auf Grund des sehr hoch anstehenden Grundwasserspiegels voraussichtlich nicht möglich. Der notwendige Grundwasserabstand, bzw. eine ausreichende Vorreinigung durch Versickerung über die oberste belebte Bodenzone, kann mit vertretbarem Aufwand nicht mehr erreicht werden. Alternativ bietet sich die Entwässerung in den nördlich angrenzenden Flurgraben mit ggfls. vorgeschalteter Rückhaltung an. Für die Einleitung von Oberflächenwasser in den Flurgraben wird ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich. Für die Leitungsführung aus dem Baugebiet heraus an den bestehenden Mischwasserkanal im Norden bzw. den dort verlaufenden Flurgraben, wurde in der Nordostecke des Baugebietes entlang dem Nordrand der Parzelle 9 eine Fläche mit Dienstbarkeit für Leitungsrechte im BP vorgesehen. Die Dienstbarkeit ist beim Grundstücksverkauf ins Grundbuch einzutragen. Bei der Herstellung der Hausanschlüsse für die Grundstücksentwässerung ist darauf zu achten, dass der Anschluss über der Rückstauebene des Kanales erfolgt. Solange keine anderweitige Festlegung vorliegt, gilt als Rückstauebene die Oberkante Fahrbahn der Erschließungsstraße. In die Hausanschlussleitung sind durch die Grundstückseigentümer, zum Schutz vor außergewöhnlichen Ereignissen, qualifizierte Rückstauklappen einzubauen. 36_URS43 Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Mindelzell Süd", Gemeinde Ursberg Teil C – Begründung, Fassung vom 24.04.2017 Seite - 13 C 20170424 E_BP_Begründg_Mindelzell Süd.doc Wasserversorgung, Brandschutz Die Wasserversorgung und Sicherung des Löschwasserbedarfes wird über den Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung sichergestellt. Stromversorgung, Straßenbeleuchtung Regional zuständiger Stromversorger sind die Lechwerke Augsburg (LEW). Maste der Straßenbeleuchtung sollen möglichst hinter der Randeinfassung der Straße um 0,30 m zurückgesetzt im Privatgrund errichtet werden, um das Lichtraumprofil bzw. den Straßenquerschnitt nicht einzuengen. Notwendige Schaltkästen für die Stromversorgung sind ebenfalls auf Privatgrund mindestens 0,30 m vom Fahrbahnrand zurückgesetzt herzustellen, eine gesonderte Flächenausweisung hierfür erfolgt nicht. Die Auswahl der Straßenbeleuchtung soll im Hinblick auf das westlich benachbarte FFHGebiet unter Berücksichtigung tierökologischer Aspekte erfolgen (z. B. Wahl insektenfreundlicher Leuchtmittel). Telekommunikationsanlagen Die Versorgung des Baugebietes mit Telekommunikationsanlagen erfolgt durch die Deutsche Telekom. Die notwendigen Verbindungs-/Anschlussleitungen sind unterirdisch zu verlegen. Schaltkästen sind wie bei der Stromversorgung ebenfalls auf Privatgrund, mindestens 0,30 m vom Fahrbahnrand zurückgesetzt, herzustellen. Eine gesonderte Flächenausweisung hierfür erfolgt nicht. Gasversorgung Zuständiger Gasversorger ist Schwaben Netz. Derzeit besteht im OT Mindelzell keine Gasversorgung. 8.3 Sonstige Leitungen und Anlagen Bezüglich sonstiger Leitungen und Anlagen liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. 9. Grünordnung, Ausgleich Das Plangebiet liegt nahezu ebenflächig am westlichen Rand des Mindeltals im Naturraum der Riedellandschaft der Iller-Lech-Schotterplatten (046) – Teilraum Mindeltal. In der Feingliederung im landschaftlichen Übergangsbereich von der Talsohle zu den westlichen Leitenhängen des mittleren Mindeltales. Es grenzt im Westen an die benachbarte Kreisstraße GZ 8 (Dorfstraße) an. Im landschaftlichen Umgriff schließen landwirtschaftliche Flächen nach Norden und nach Osten 36_URS43 Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Mindelzell Süd", Gemeinde Ursberg Teil C – Begründung, Fassung vom 24.04.2017 Seite - 14 C 20170424 E_BP_Begründg_Mindelzell Süd.doc an. Südlich schließt ein Gebiet mit gemischter Nutzung, vorwiegend aus Kleingärten und kleinstrukturierten Lagerflächen an. Zur Einbindung der Baukörper und Freiflächen wird eine wirksame Eingrünung zum offenen Naturraum und Talraum von Nordosten bis Süden notwendig. Es werden neben Bäumen auch Strauchhecken vorgesehen, um einen funktionierenden Sichtschutz mit Wirkung in den Landschaftsraum zu erreichen. Die bestehende Baumreihe aus Bergahorn entlang des Stocketgrabens im Osten, wird dabei als Teil einer in der Fernwirkung wirksamen Begrünung berücksichtigt Ebenso eine Anzahl landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude im Nordosten des geplanten Gebietes. Nach Westen schließen die mit Hochwald bestockten Hangflächen des Haldenberges an. Im Süden zur Ortsrandlage, wirken begrünte kleinparzellierte Gartenflächen als optische Abschirmung. Eine weiträumige Kulisse wird im Osten durch die großkronigen Baum- und Weidenbestände an der Mindel und der Kleinen Mindel gebildet. Die grünordnerischen Regelungen dienen vor allem der optischen Einbindung in einer maßstabsgerechten Relation zu den Baukörpern der Wohnhäuser in die freie Landschaft und einer guten Anbindung an die vorhandenen Grünstrukturen im Westen und Süden. Kartierte Biotope oder Flächen mit Biotopcharakter sind im Planungsbereich nicht vorhanden. Für das Vorhaben wurde ein Umweltbericht erstellt, welcher der Begründung als selbständige Anlage beigefügt ist. Der notwendige Ausgleich, für den unvermeidbaren Eingriff in Natur und Landschaft zur Umsetzung des Vorhabens, wird über die in der Planzeichnung dargestellte Ausgleichsfläche A 1 mit 3.969 m2 erbracht sowie die nach Aufhebung des Bebauungsplanes "Mindelzell Nord" nicht mehr benötigte Ausgleichsfläche A 2, Fl. Nr. 1133, Gemarkung Mindelzell, Flächengröße 2.191 m2. Der rechnerische Ausgleichsbedarf beträgt gemäß Bilanzierung im Umweltbericht insgesamt 0,597 ha. Der aus den vorgenannten Ausgleichsflächen verbleibende Überhang von 190 m2 wird dem Ökokonto der Gemeinde gutgeschrieben. Für die Ausgleichsmaßnahme im Überschwemmungsgebiet (Fläche A1) ist eine Genehmigung nach § 78 Abs. 4 WHG erforderlich. Die Erteilung der Genehmigung wurde, nach Vorabstimmung der geplanten Maßnahmen mit den Fachbehörden, in Aussicht gestellt. 36_URS43 Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Mindelzell Süd", Gemeinde Ursberg Teil C – Begründung, Fassung vom 24.04.2017 Seite - 15 C 20170424 E_BP_Begründg_Mindelzell Süd.doc 10. Immissionsschutz Immissionsschutzfachliche Belange Baugebietsausweisung nicht berührt. werden nach erster Einschätzung durch die Der durchschnittliche tägliche Verkehr auf der angrenzenden Kreisstraße beträgt nach den Daten des Bayerischen Straßeninformationssystems, Stand 2010, ca. 1.500 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von Fahrzeugen größer 3,5 t von ca. 70 Fhz-SV/24 h. Für die direkt an die Kreisstraße angrenzende Bebauung wird empfohlen, Ruheräume zur straßenabgewandten Seite nach Osten zu orientieren. 11. Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Mindelzell: Gesamtfläche: Fl.Nr. 1547 und 1764/1 sowie im Bereich der Sichtdreiecke der Einmündung der Erschließungsstraße in die Kreisstraße GZ 8 Teilflächen der Fl. Nr. 1573/2, 1560, 1548, und 1571. 12. Planungsstatistik, Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TöB) 12.1 Planungsstatistik Geltungsbereich BP inkl. Ausgleichsflächen A1 u. A2 Bruttobaufläche (= Gesamtfläche Plangebiet, Ausgleichsflächen u. ohne Sichtdreiecke) Sichtdreiecke u. 2,153 ha ohne 1,493 ha = 100,0% Nettobaufläche (= Gesamtfläche aller bebaubaren Grundstücke, 1,273 ha = 85,3 % ohne Verkehrsflächen, aber inkl. private Eingrünung) Anteil Verkehrsfläche, ohne Sichtdreiecke Summe 0,220 ha = 14,7 % 1,493 ha = Anteil private Ortsrand-/ Grundstückseingrünung 0,127 ha 36_URS43 Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Mindelzell Süd", Gemeinde Ursberg Teil C – Begründung, Fassung vom 24.04.2017 Seite - 16 C 20170424 E_BP_Begründg_Mindelzell Süd.doc 100 % Zusatzflächen: Ausgleichsfläche A 1 0,397 ha Ausgleichsfläche A 2 0,219 ha Sichtdreiecke 0,044 ha 12.2 Träger öffentlicher Belange: Folgende Träger öffentlicher Belange wurden im Bebauungsplanverfahren beteiligt: 1. Landratsamt Günzburg mit Sachgebieten 2. Regierung von Schwaben 3. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Günzburg 4. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach 5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Abtlg. Bodendenkmale 6. Amt für Ländliche Entwicklung, Krumbach 7. Staatliches Bauamt Krumbach 8. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach 9. Regionalverband Donau-Iller 10. Bund Naturschutz, Kreisgruppe Günzburg 11. Bayerischer Bauernverband, Bezirksstelle Schwaben 12. Landesbund für Vogelschutz, Hilpoltstein 13. Kreisheimatpfleger, H. Stephan Uano 14. Lech-Elektrizitätswerke AG, Augsburg 15. Deutsche Telekom AG 16. Schwaben Netz (Gasversorgung) 17. Gemeinde Balzhausen (Nachbargemeinde) 18. Markt Kirchheim (Nachbargemeinde) - - 36_URS43 Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Mindelzell Süd", Gemeinde Ursberg Teil C – Begründung, Fassung vom 24.04.2017 Seite - 17 C 20170424 E_BP_Begründg_Mindelzell Süd.doc 36_URS43 BG Mindelzell Süd Musterschnitt Höhenlage Geb. Verkleinerung Dat. 20.02.2017