Bekanntmachung des Amtes Marne-Nordsee für die Gemeinde Friedrichskoog Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Friedrichskoog nach § 3 Abs. 2 BauGB Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 08.04.2013 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Friedrichskoog für das Gebiet, das 9 Teilbereiche umfasst: Teilgeltungsbereich 1: begrenzt im Norden durch den Norderdeich, im Osten durch die Klinkerstraße (K 16), im Süden durch die Koogstraße (L 144), im Westen durch die Schulstraße-Mitte (K 17) Teilgeltungsbereich 2: begrenzt im Norden durch die Straße Kaiserin-AugusteViktoria-Koog (K 17), im Osten durch die Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im Süden durch die Koogstraße (L 144), im Westen durch die Klinkerstraße (K 16) Teilgeltungsbereich 3: liegt südlich des Teilgeltungsbereiches 2, begrenzt im Osten durch die Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im Süden durch die Koogstraße (L 144), im Westen durch den Dooseweg Teilgeltungsbereich 4: begrenzt im Norden durch die Koogstraße (L 144) und Maaßenweg (K 15), im Osten durch die Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im Süden durch den Süderdeich, im Westen durch den Maaßenweg (K 15) Teilgeltungsbereich 5: liegt südlich des Teilgeltungsbereiches 4, begrenzt im Osten durch die Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im Süden durch den Süderdeich, im Westen durch den Maaßenweg (K 15) Teilgeltungsbereich 6: begrenzt im Norden durch den Mitteldeich, im Osten durch die Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im Süden durch die Kirchenstraße (K 13), im Westen durch die Hauptstraße (L 177) Teilgeltungsbereich 7: begrenzt im Norden durch die Neulandstraße (K 14), im Osten durch die Hauptstraße (L 177), im Süden durch das Grundstück Franzosensand 6, im Westen durch die Straße Franzosensand (K 12) Teilgeltungsbereich 8: begrenzt im Norden durch die Kirchenstraße (K 13), im Osten durch die Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im Süden durch die Gemeindegrenze zu Kaiser-Wilhelm-Koog, im Westen durch die Hauptstraße (L 177) Teilgeltungsbereich 9: begrenzt im Norden durch das Grundstück Hauptstraße 57, im Osten durch die Hauptstraße (L 177), im Süden durch die Gemeindegrenze zu Kaiser-Wilhelm-Koog, im Westen durch die Gemeindegrenze zu Kaiser-WilhelmKoog“ und die Begründung liegen vom 30.04. bis 29.05.2013 in der Amtsverwaltung des Amtes Marne-Nordsee, Alter Kirchhof 4/5 in 25709 Marne, Zimmer 13 (Rathaus), während der Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00-18.00 Uhr und nach Vereinbarung öffentlich aus. Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Landschaftsplan der Gemeinde Friedrichskoog Prüfung der Verträglichkeit der Vorhaben gem. § 25 LNatSchG i. V. m. § 34 BNatSchG für „Natura 2000“-Schutzgebiete Umweltverträglichkeitsstudie Visualisierung und Beschreibungen der Auswirkungen auf das Landschaftsbild Ornithologisches Fachgutachten und Fledermausuntersuchung Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung; die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Marne, 15.04.2013 Gemeinde Friedrichskoog Der Bürgermeister gez. Gerd Dethlefs Amt Marne-Nordsee Der Amtsvorsteher i. V. Dirk Lau