als PDF-Dokument - Amt Marne

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Bekanntmachung des Amtes Marne-Nordsee
für die Gemeinde Friedrichskoog
Betr.:
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Friedrichskoog nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 08.04.2013 gebilligte und zur Auslegung
bestimmte Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Friedrichskoog für das Gebiet, das 9 Teilbereiche umfasst:
Teilgeltungsbereich 1: begrenzt im Norden durch den Norderdeich, im Osten durch
die Klinkerstraße (K 16), im Süden durch die Koogstraße (L 144), im Westen durch
die Schulstraße-Mitte (K 17)
Teilgeltungsbereich 2: begrenzt im Norden durch die Straße Kaiserin-AugusteViktoria-Koog (K 17), im Osten durch die Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im
Süden durch die Koogstraße (L 144), im Westen durch die Klinkerstraße (K 16)
Teilgeltungsbereich 3: liegt südlich des Teilgeltungsbereiches 2, begrenzt im Osten
durch die Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im Süden durch die Koogstraße (L
144), im Westen durch den Dooseweg
Teilgeltungsbereich 4: begrenzt im Norden durch die Koogstraße (L 144) und
Maaßenweg (K 15), im Osten durch die Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im
Süden durch den Süderdeich, im Westen durch den Maaßenweg (K 15)
Teilgeltungsbereich 5: liegt südlich des Teilgeltungsbereiches 4, begrenzt im Osten
durch die Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im Süden durch den Süderdeich, im
Westen durch den Maaßenweg (K 15)
Teilgeltungsbereich 6: begrenzt im Norden durch den Mitteldeich, im Osten durch die
Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im Süden durch die Kirchenstraße (K 13), im
Westen durch die Hauptstraße (L 177)
Teilgeltungsbereich 7: begrenzt im Norden durch die Neulandstraße (K 14), im Osten
durch die Hauptstraße (L 177), im Süden durch das Grundstück Franzosensand 6, im
Westen durch die Straße Franzosensand (K 12)
Teilgeltungsbereich 8: begrenzt im Norden durch die Kirchenstraße (K 13), im Osten
durch die Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im Süden durch die
Gemeindegrenze zu Kaiser-Wilhelm-Koog, im Westen durch die Hauptstraße (L 177)
Teilgeltungsbereich 9: begrenzt im Norden durch das Grundstück Hauptstraße 57, im
Osten durch die Hauptstraße (L 177), im Süden durch die Gemeindegrenze zu
Kaiser-Wilhelm-Koog, im Westen durch die Gemeindegrenze zu Kaiser-WilhelmKoog“ und die Begründung liegen vom 30.04. bis 29.05.2013 in der Amtsverwaltung des Amtes
Marne-Nordsee, Alter Kirchhof 4/5 in 25709 Marne, Zimmer 13 (Rathaus), während der
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00-18.00 Uhr und
nach Vereinbarung öffentlich aus.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
 Landschaftsplan der Gemeinde Friedrichskoog
 Prüfung der Verträglichkeit der Vorhaben gem. § 25 LNatSchG i. V. m. § 34
BNatSchG für „Natura 2000“-Schutzgebiete
 Umweltverträglichkeitsstudie
 Visualisierung und Beschreibungen der Auswirkungen auf das Landschaftsbild
 Ornithologisches Fachgutachten und Fledermausuntersuchung
 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung;
die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen
und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich
oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des
Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht
kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der
Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Marne, 15.04.2013
Gemeinde Friedrichskoog
Der Bürgermeister
gez. Gerd Dethlefs
Amt Marne-Nordsee
Der Amtsvorsteher
i. V. Dirk Lau
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