als PDF-Dokument - Amt Marne

Werbung
Bekanntmachung Nr. 23/ 2014 des Amtes Marne-Nordsee
für die Gemeinde Friedrichskoog
Teilgenehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Friedrichskoog
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von der
Gemeindevertretung in der Sitzung am 23.07.2013 beschlossene 13. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Friedrichskoog für das Gebiet, das 8
Teilbereiche umfasst:
Teilgeltungsbereich 1: begrenzt im Norden durch den Norderdeich, im Osten durch
die Klinkerstraße (K 16), im Süden durch die Koogstraße (L 144), im Westen durch
die Schulstraße-Mitte (K 17)
Teilgeltungsbereich 2: begrenzt im Norden durch die Straße Kaiserin-AugusteViktoria-Koog (K 17), im Osten durch die Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im
Süden durch die Koogstraße (L 144), im Westen durch die Klinkerstraße (K 16)
Teilgeltungsbereich 3: liegt südlich des Teilgeltungsbereiches 2, begrenzt im Osten
durch die Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im Süden durch die Koogstraße (L
144), im Westen durch den Dooseweg
Teilgeltungsbereich 4: begrenzt im Norden durch die Koogstraße (L 144) und
Maaßenweg (K 15), im Osten durch die Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im
Süden durch den Süderdeich, im Westen durch den Maaßenweg (K 15)
Teilgeltungsbereich 5: liegt südlich des Teilgeltungsbereiches 4, begrenzt im Osten
durch die Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im Süden durch den Süderdeich, im
Westen durch den Maaßenweg (K 15)
Teilgeltungsbereich 7: begrenzt im Norden durch die Neulandstraße (K 14), im Osten
durch die Hauptstraße (L 177), im Süden durch das Grundstück Franzosensand 6, im
Westen durch die Straße Franzosensand (K 12)
Teilgeltungsbereich 8: begrenzt im Norden durch die Kirchenstraße (K 13), im Osten
durch die Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im Süden durch die
Gemeindegrenze zu Kaiser-Wilhelm-Koog, im Westen durch die Hauptstraße (L 177)
Teilgeltungsbereich 9: begrenzt im Norden durch das Grundstück Hauptstraße 57, im
Osten durch die Hauptstraße (L 177), im Süden durch die Gemeindegrenze zu
Kaiser-Wilhelm-Koog, im Westen durch die Gemeindegrenze zu Kaiser-WilhelmKoog“
mit Bescheid vom 02.12.2013 und 11.02.2014, AZ.: IV 265-512.111-51.34 (13. Ä.),
nach § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) teilweise genehmigt. Der
Teilgeltungsbereich 2 wurde teilweise, der Teilgeltungsbereich 6 wurde vollständig
von der Genehmigung ausgenommen.
Die Erteilung der Teilgenehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, die
Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung des
Amtes Marne-Nordsee, Alter Kirchhof 4/5 in 25709 Marne, Zimmer 13 (Rathaus),
während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt
Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten
Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt/der Gemeinde geltend gemacht
worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen
Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder
den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Marne, 21.02.2014
Gemeinde Friedrichskoog
Der Bürgermeister
gez. Roland Geiger
Amt Marne-Nordsee
Der Amtsvorsteher
i.V. Dirk Lau
Herunterladen