Bekanntmachung Nr. 23/ 2014 des Amtes Marne-Nordsee für die Gemeinde Friedrichskoog Teilgenehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Friedrichskoog Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 23.07.2013 beschlossene 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Friedrichskoog für das Gebiet, das 8 Teilbereiche umfasst: Teilgeltungsbereich 1: begrenzt im Norden durch den Norderdeich, im Osten durch die Klinkerstraße (K 16), im Süden durch die Koogstraße (L 144), im Westen durch die Schulstraße-Mitte (K 17) Teilgeltungsbereich 2: begrenzt im Norden durch die Straße Kaiserin-AugusteViktoria-Koog (K 17), im Osten durch die Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im Süden durch die Koogstraße (L 144), im Westen durch die Klinkerstraße (K 16) Teilgeltungsbereich 3: liegt südlich des Teilgeltungsbereiches 2, begrenzt im Osten durch die Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im Süden durch die Koogstraße (L 144), im Westen durch den Dooseweg Teilgeltungsbereich 4: begrenzt im Norden durch die Koogstraße (L 144) und Maaßenweg (K 15), im Osten durch die Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im Süden durch den Süderdeich, im Westen durch den Maaßenweg (K 15) Teilgeltungsbereich 5: liegt südlich des Teilgeltungsbereiches 4, begrenzt im Osten durch die Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im Süden durch den Süderdeich, im Westen durch den Maaßenweg (K 15) Teilgeltungsbereich 7: begrenzt im Norden durch die Neulandstraße (K 14), im Osten durch die Hauptstraße (L 177), im Süden durch das Grundstück Franzosensand 6, im Westen durch die Straße Franzosensand (K 12) Teilgeltungsbereich 8: begrenzt im Norden durch die Kirchenstraße (K 13), im Osten durch die Gemeindegrenze zu Kronprinzenkoog, im Süden durch die Gemeindegrenze zu Kaiser-Wilhelm-Koog, im Westen durch die Hauptstraße (L 177) Teilgeltungsbereich 9: begrenzt im Norden durch das Grundstück Hauptstraße 57, im Osten durch die Hauptstraße (L 177), im Süden durch die Gemeindegrenze zu Kaiser-Wilhelm-Koog, im Westen durch die Gemeindegrenze zu Kaiser-WilhelmKoog“ mit Bescheid vom 02.12.2013 und 11.02.2014, AZ.: IV 265-512.111-51.34 (13. Ä.), nach § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) teilweise genehmigt. Der Teilgeltungsbereich 2 wurde teilweise, der Teilgeltungsbereich 6 wurde vollständig von der Genehmigung ausgenommen. Die Erteilung der Teilgenehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Alle Interessierten können die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung des Amtes Marne-Nordsee, Alter Kirchhof 4/5 in 25709 Marne, Zimmer 13 (Rathaus), während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt/der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Marne, 21.02.2014 Gemeinde Friedrichskoog Der Bürgermeister gez. Roland Geiger Amt Marne-Nordsee Der Amtsvorsteher i.V. Dirk Lau