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Bei der nachfolgenden Veröffentlichung über die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) eines Änderungsverfahrens zum weiterhin fortgeltenden Flächennutzungsplan (FNP) des Umlandverbandes Frankfurt (UVF) handelt
es sich ausschließlich um einen zusätzlichen, freiwilligen Informationsservice des
Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Es handelt sich hierbei
nicht um eine zusätzliche (virtuelle) Auslegungsstelle des Planungsverbandes;
verfahrensrechtlich allein maßgebend ist hinsichtlich aller Daten, Texte und Planskizzen nur die in der Geschäftsstelle des Planungsverbandes Ballungsraum
Frankfurt/Rhein-Main ausliegende Offenlegungsakte, die während der Offenlegungsfrist zu den üblichen Dienstzeiten dort jederzeit eingesehen werden kann.
Erläuterungsbericht
zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Umlandverbandes Frankfurt für
den Bereich der Gemeinde Grävenwiesbach,
Ortsteile Grävenwiesbach und Hundstadt,
Gebiet A: „Nördlich des Weißensteiner Weges“, Ortsteil Grävenwiesbach
Gebiet B: „Am Sonnenberg“, Ortsteil Hundstadt
Gebiet C: „Schmiedels Wiese“, Ortsteil Hundstadt
1. Formelle Gründe für die Durchführung des Änderungsverfahrens
Die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes des Umlandverbandes Frankfurt
werden gemäß §§ 2 (1), 13 und 205 BauGB in Verbindung mit § 3 (1) Nr. 1 des Gesetzes
über die Auflösung des Umlandverbandes Frankfurt vom Planungsverband Frankfurt Region
RheinMain durchgeführt.
Der Flächennutzungsplan des Umlandverbandes Frankfurt stellt gemäß § 5 BauGB/BBauG
für sein Verbandsgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung dar. Aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist es erforderlich, die Darstellung im Geltungsbereich der Änderung zu überarbeiten.
Da die Änderung der Darstellung hier als geringfügig und im Hinblick auf die städtebauliche
Entwicklung und Ordnung als unbedeutend angesehen werden kann, die Grundzüge der
Planung demnach nicht berührt sind, wird das Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB
durchgeführt.
2. Geltungsbereich der Änderung
Der Geltungsbereich der Änderung besteht aus 3 Gebieten mit einer Gesamtfläche von ca
6,9 ha.
Der Änderungsbereich Gebiet A liegt am östlichen Ortsrand von Grävenwiesbach. Er wird im
Norden begrenzt durch eine geplante Wohnbaufläche, im Osten durch landwirtschaftliche
Nutzflächen, im Süden durch den Weißensteiner Weg und im Westen durch ein Wohngebiet.
Der Änderungsbereich Gebiet B liegt am nördlichen Ortsrand von Hundstadt. Er wird im
Westen und Norden begrenzt von landwirtschaftlicher Fläche, im Osten von der Bahnlinie
und im Süden von einem Wohngebiet.
Der Änderungsbereich Gebiet C liegt am nordöstlichen Ortsrand von Hundstadt. Er wird im
Norden und Osten von Wiesen begrenzt und im Süden und Westen von Wohngebieten.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches kann auch den vorgelegten Planzeichnungen entnommen werden.
3. Anlass und Inhalt der Änderung
Die Gemeinde Grävenwiesbach hat die Änderung des Flächennutzungsplanes angeregt, da
sie beabsichtigt, Bebauungspläne für 2 Gebiete in Grävenwiesbach und Hundstadt aufzustellen, um die Wohnfunktion der Gemeinde mittel- bis langfristig weiterentwickeln zu können.
Im Gegenzug soll eine aus ökologischen Gründen nicht mehr weiterverfolgte Wohnbaufläche
zurückgewidmet werden.
Entsprechend den jetzigen Planungsabsichten wird die FNP-Darstellung in 3 Gebieten wie
folgt geändert:
- im Ortsteil Grävenwiesbach im Gebiet A „Nördlich des Weißensteiner Weges“
von „Grünfläche Friedhof“ in „Wohnbaufläche (ca. 2,1 ha)
- im Ortsteil Hundstadt im Gebiet B „Am Sonnenberg“
von „Fläche für die Landwirtschaft, Acker, Wiese, Weide, Ödland“ in „Wohnbaufläche“
(ca. 2,4 ha)
- im Ortsteil Hundstadt im Gebiet C „Schmiedelswiese“
von „Wohnbaufläche“ in „Fläche für die Landwirtschaft, ökologisch bedeutsames Grünland“ (ca. 2,4 ha)
Die folgende Tabelle gibt einen summarischen Überblick über die beabsichtigten Umwidmungen im Änderungsbereich (Zirka-Angaben).
Nutzungsart
„Grünfläche Friedhof“
„Fläche für die Landwirtschaft, Acker, Wiese, Weide, Ödland“
„Wohnbaufläche“
„Fläche für die Landwirtschaft, ökologisch bedeutsames
Grünland“
bisherige
Darstellung
2,1 ha
2,4 ha
beabsichtigte
Darstellung
2,4 ha
4,5 ha
2,4 ha
4. Regionalplanerische Aspekte
Im festgestellten Regionalplan 2000 -Südhessen- liegen die Änderungsgebiete in folgendermaßen ausgewiesenen Bereichen:
Gebiet A: „Siedlungsbereich, Zuwachs“
Gebiet B: „Bereich für Landschaftsnutzung und –pflege“ und im nördlichen Teil „Bereich für
die Landwirtschaft“
Gebiet C: „Siedlungsbereich, Bestand“ und „Bereich für Landschaftsnutzung und –pflege“.
Die mit der neuen Darstellung im Flächennutzungsplan zum Ausdruck gebrachte Planungsabsicht ist im Gebiet A und C daher an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepaßt.
Ob bei der mit der neuen Darstellung im Flächennutzungsplan zum Ausdruck gebrachten
Planungsabsicht im Gebiet B eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung und Landesplanung besteht, soll im Beteiligungsverfahren geklärt werden.
5. Verkehrsplanerische Aspekte
Das bestehende Straßen- und Wegenetz bleibt in seiner jetzigen Struktur bestehen. Die Anbindung und Erschließung der geplanten Wohnbauflächen ist im Rahmen der verbindlichen
Bebauungsplanung zu entwickeln.
Gebiet A kann in Verbindung mit den nördlich anschließenden Wohnbauflächen, die im FNP
dargestellt, aber noch nicht weiter beplant wurden, über den Mönchsweg mit Anbindung an
die B 456 erschlossen werden. Gebiet B kann direkt an die K 460 angebunden werden.
In beiden Ortsteilen gibt es einen Haltepunkt der Taunusbahn in ca. 700-1000m Entfernung,
so dass eine gute ÖPNV-Anbindung an den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main gegeben ist.
Außerdem ist eine Anbindung durch Buslinien vorhanden.
6. Umweltschutzaspekte im vereinfachten Verfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei diesem vereinfachten FNP-Änderungsverfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht
nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Anhaltspunkte dafür, dass nach §13 (1) Nr.
1oder 2 BauGB ein vereinfachtes Verfahren aus umweltrechtlichen Gesichtspunkten unzulässig sein könnte, sind nicht vorhanden.
Bei der Datenrecherche für die FNP-Änderung seitens des von der Stadt beauftragten Planungsbüros sowie des Planungsverbandes sind keine gewichtigen umweltrelevanten Aspekte ermittelt worden.
Informationen über Altstandorte, Altablagerungen, Altlasten oder Verdachtsflächen im Änderungsbereich oder dessen unmittelbarer Nähe liegen zur Zeit nicht vor.
7. Landschaftsplanerische Aspekte
Gebiet A:
Der Änderungsbereich liegt auf einer leicht nach Süden zum angrenzenden Wiesbachtal
geneigten Fläche im Naturraum Hasselbacher Hintertaunus.
In der Entwicklungskarte des Landschaftsplanes ist der Änderungsbereich gemäß der FNPDarstellung als geplante Friedhofsfläche dargestellt. Die Flächen werden derzeit als Acker
genutzt. Die Uferzone des Grabens am südlichen Rand und der westliche Rand des Änderungsbereiches sind mit Feldgehölzen bestanden. Gemäß Landschaftsplan handelt es sich
dabei um Strukturen, die nach augenblicklichem Kenntnisstand von den Naturschutzbehör-
den mit großer Wahrscheinlichkeit als zu schützende Lebensräume und Landschaftsbestandteile nach § 23 HeNatG (jetzt § 15 d) eingestuft werden. Nach Prüfung der Naturschutzbehörden im Einzelfall unterliegen diese Bereiche dem besonderen gesetzlichen
Schutz.
Bei den Böden handelt es sich um Pseudogleye über tonigem stauenden Schieferzersatz. Im
südöstlichen Teil befindet sich eine Talmulde zum Wiesbach. In diesem Bereich besteht der
Boden aus Stagnogleyen über Schieferzersatz. Über diesen stauenden Schichten kann
Hangsickerwasser zum Wiesbach hin abfließen. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sollte dieser Feuchtstandort als Ausgleichsfläche innerhalb der geplanten Bebauung
dienen, da hier eine hohe Lebensraumfunktion und ein hohes Biotopentwicklungspotential
vorliegt.
Gebiet B:
Der westliche Teil des Änderungsbereiches liegt im Landschaftsschutzgebiet. Seitens des
Regierungspräsidiums wurde mit Schreiben vom 23.8.2004 die Einleitung eines Verfahrens
zur Aufhebung des Landschaftsschutzes bei Einleitung eines entsprechenden Bauleitplanverfahrens in Aussicht gestellt.
Der östliche Teil des Änderungsbereiches befindet sich in Kuppenlage, nach Südwesten
geht das Gelände in Hanglage über.
In der Entwicklungskarte des Landschaftsplanes ist der Bereich als „Flächen für die Landbewirtschaftung mit Nutzungsempfehlungen zur Förderung des Ressourcenschutzes, insbesondere Erosionsschutz und Grundwasser“ dargestellt. Er wird derzeit als Acker genutzt.
Bei den Böden handelt es sich um Braunerde über Festgestein mit hoher Empfindlichkeit
gegen Erosion. Die Grundwasserergiebigkeit ist sehr gering, die Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit gering bis mittel.
In beiden Gebieten sind durch die Bodenversiegelung Beeinträchtigungen des Bodens, des
Wasserhaushaltes und des Kleinklimas sowie der Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen mit den entsprechenden Lebensräumen zu erwarten.
Aufgrund der exponierten Lage am Rande reizvoller Bachtäler wird durch die geplante Bebauung eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und somit auch der Erholungsnutzung
erfolgen, gleichzeitig besteht aber auch die Möglichkeit, in Zusammenhang mit der geplanten
Bebauung einen nach ökologischen und landschaftsästhetischen Gesichtpunkten gestalteten
Übergang zwischen bebauter Ortslage und freier Landschaft zu schaffen.
Wegen der Beschränkung der Flächennutzungsplanung auf die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und der auf dieser Planungsstufe in aller Regel noch unbestimmten Planung können die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes nur allgemein eingeschätzt und behandelt werden.
Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nicht in den Bauflächen selbst untergebracht
werden können oder sollen, kommen im Flächennutzungsplan Grünflächen, Wasserflächen,
Flächen für die Landwirtschaft, insbesondere „ökologisch bedeutsames Grünland“ und Waldflächen für die Lokalisierung derartiger Maßnahmen in Betracht. Für die Zuweisung von Ausgleichsflächen im Rahmen von Bebauungsplan- oder Planfeststellungsverfahren sollten die
weitergehenden Aussagen des Landschaftsplanes des Umlandverbandes Frankfurt zu diesen FNP-Darstellungen - unter anderem hinsichtlich sinnvoller Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen - zu Hilfe genommen werden.
Gebiet C:
Diese bisher als Wohnbau-Zuwachsfläche vorgesehener Fläche in einem ökologisch wertvollen Wiesenbereich soll zurückgewidmet werden. Das entspricht der Empfehlung des Landschaftsplanes, diese Flächen als Grünland zu bewirtschaften.
8. Zweck der Änderung und Darlegung der planerischen Erwägungen
Ziel der Gemeinde Grävenwiesbach ist es, die Eigenentwicklung als Kleinzentrum im Norden
des Planungsverbandes nachhaltig planerisch zu sichern und insbesondere die Wohn- und
Gewerbefunktion mittel- und langfristig weiterzuentwickeln. Um verschiedenen Nachfragegruppen und individuellen Wohnbedürfnissen gerecht zu werden, sollen geeignete Flächen
in Wohnbauflächen umgewidmet werden. Die günstige Nahverkehrsanbindung an die Region Frankfurt-Rhein-Main durch die über Bad Homburg v. d. Höhe nach Frankfurt a. M. führende Taunusbahn macht Grävenwiesbach als Wohnstandort im Naturraum Hintertaunus
auch für Pendler attraktiv. Die Bevölkerungsentwicklung lässt auf einen Bedarf an Wohnbaureserveflächen für die nächsten Jahre schließen, so dass eine Ergänzung der noch unausgeschöpfte Wohnbauflächenreserven zugunsten einer Optimierung der Entwicklungsmöglichkeiten als sinnvoll angesehen wird.
Im Ortsteil Grävenwiesbach wird eine bereits im FNP dargestellte Wohnbaureservefläche
nach Süden erweitert, da der dort ehemals geplante Friedhofsstandort nicht mehr weiterverfolgt wird und die geplanten Wohnbauflächen zusammenhängend zu planen und zu entwickeln sein sollen. Die am bestehenden Friedhof noch vorhandenen Reserveflächen werden
derzeit als ausreichend angesehen. Falls sich ein darüber hinaus gehender Bedarf abzeichnen sollte, können entsprechende Flächen im Rahmen der Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplanes vorgesehen werden.
Im Ortsteil Hundstadt handelt es sich bei der neuen, für den Eigenbedarf vorgesehenen
Wohnbaufläche um einen Ersatzstandort für eine Fläche, die aus ökologischen Gründen
zurückgewidmet wird, so dass hier keine über die bisherigen Reserveflächen hinausgehenden Wohnbauflächen entstehen.
7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Umlandverbandes Frankfurt für den Bereich
der Gemeinde Grävenwiesbach, Ortsteile Grävenwiesbach und Hundstadt,
Gebiet A: „Nördlich des Weißensteiner Weges“, Ortsteil Grävenwiesbach
Gebiet B: „Am Sonnenberg“, Ortsteil Hundstadt
Gebiet C: „Schmiedels Wiese“, Ortsteil Hundstadt
7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Umlandverbandes Frankfurt für den Bereich
der Gemeinde Grävenwiesbach, Ortsteile Grävenwiesbach und Hundstadt,
Gebiet A: „Nördlich des Weißensteiner Weges“, Ortsteil Grävenwiesbach
von bisher
Grünfläche Friedhof
A
in Wohnbaufläche (ca. 2,1 ha)
7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Umlandverbandes Frankfurt für den Bereich
der Gemeinde Grävenwiesbach, Ortsteile Grävenwiesbach und Hundstadt,
Gebiet B: „Am Sonnenberg“, Ortsteil Hundstadt
Gebiet C: „Schmiedels Wiese“, Ortsteil Hundstadt
Von bisher
Fläche für die Landwirtschaft
Acker, Weide, Wiese, Ödland
in
B
Wohnbaufläche (ca. 2,4 ha)
von bisher
Wohnbaufläche in
C
Fläche für die Landwirtschaft
ökologisch bedeutsames Grünland (ca. 2,4 ha)
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