DSB Ratgeber Nr. 5 - Das Schwerhörigen-Netz

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Als Patient beim Arzt,
im Krankenhaus
oder in der Pflege
RATGEBER
5
Über diesen Ratgeber
Eine Erkrankung stellt für jeden
Menschen eine Belastung dar.
Wenn zusätzlich eine Hörschädigung besteht, die zu Erschwernissen in der Kommunikation führt,
stehen die betroffenen Patienten
zusätzlichen, sehr gravierenden
Schwierigkeiten gegenüber.
Der Deutsche Schwerhörigenbund
e.V. möchte mit diesem Ratgeber
den betroffenen Personenkreis
unterstützen, sich in der Kommunikation beim Arzt, im Krankenhaus
oder im Pflegeheim zu behaupten
und gegebenenfalls seine Rechte
geltend zu machen.
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DSB-Ratgeber 5
Als Patient beim Arzt, im Krankenhaus oder in der Pflege
Für Menschen mit Hörschädigung und ihre Angehörigen
8. Auflage 2016
Autoren: Dipl.-Ing. Rolf Erdmann, Ilse Grinz und Irmgard Schauffler
Bearbeitung: Dipl.-Bibl. Irmgard Schauffler
Herausgeber:
Deutscher Schwerhörigenbund e.V.
Sophie-Charlotten-Str. 23a
14059 Berlin
Tel.: 030 / 47 54 11 14, Fax: 030 / 47 54 11 16
[email protected]
http://www.schwerhoerigen-netz.de
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Inhalt
1. Beim Arzt ....................................................................... 4
Anmeldung ............................................................................. 4
In der Sprechstunde ............................................................... 5
Beim Röntgen, bei CT und MRT ............................................. 5
Schriftdolmetscher.................................................................. 5
2. Im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung ...... 7
3. Ototoxische Medikamente ........................................... 9
4. Besondere Behandlungsmethoden.
Rehabilitationen für Menschen mit
Hörschädigungen ....................................................... 11
Stationäre Kuren für Menschen mit Hörschädigung,
Tinnitus etc. .......................................................................... 11
Mundabsehkurse .................................................................. 11
Sprachtherapie und Logopädie ............................................. 12
Hörgeräte im Hausverkauf .................................................... 12
Wundermittel und IGeL-Leistungen ...................................... 12
Ihre Rechte als Patientin/ Patient.......................................... 13
3
1. Beim Arzt
►
Sorgen Sie dafür, dass auf dem
Deckel Ihrer Karteikarte Ihr Hörstatus und Ihre technische Hörhilfe deutlich vermerkt werden.
Zusätzlich ist ein Foto von Ihnen
hilfreich, damit das Praxispersonal Sie im Wartezimmer erkennen kann.
►
Verlassen Sie sich aber trotzdem nicht darauf, dass Arzt und
Sprechstundenhilfe
dauerhaft
Bescheid wissen, wie sie mit
Ihnen sprechen müssen. Sie
werden immer wieder auf den
Hörstatus und Ihre Bedürfnisse
aufmerksam machen müssen.
►
Zeigen Sie Ihrem Arzt den Ausweis, den Sie als CI-Träger bei
sich haben. Elektrochirurgische
Behandlungen (Zahnarzt!) und
irgendwelche Magnettherapien
(Orthopäde) sind bei Ihnen nicht
möglich.
Anmeldung
►
Teilen Sie sowohl dem Praxispersonal als auch dem Arzt mit,
dass Sie schwerhörig sind.
Bitten Sie um langsames und
deutliches Sprechen und erklären Sie, in welcher Weise am
besten mit Ihnen gesprochen
wird. Lassen Sie sich nicht vom
Arzt abwimmeln, dem es vielleicht zu viel Mühe macht, sich
auf Ihre Kommunikationsbedürfnisse einzustellen.
►
►
Bitten Sie um persönliche Abholung im Wartezimmer, da Sie
Lautsprecheransagen oder Aufrufe schlecht oder gar nicht verstehen.
Klären Sie, dass Sie bei einer
evtl. Terminverschiebung mit
dem Telefon nicht erreichbar
und daher auf schriftliche Hinweise (Post, Fax, E-Mail, SMS)
angewiesen sind.
Wenn sich die Gelegenheit ergibt:
Geben Sie Ihrem Arzt den DSB-
4
Ratgeber Nr. 4, aus dem er ersehen kann, welche eigene Hilfestellung er hörgeschädigten Patienten
geben kann.
schädigende Wirkung auf das
Innenohr haben kann. (Siehe
hierzu weiter unten!)
Beim Röntgen, bei CT und
MRT
In der Sprechstunde
Sorgen Sie dafür, dass Sie vor der
Röntgenkabine abgeholt werden –
denn einen Lautsprecher-Aufruf
können Sie leicht überhören.
Kommunikation ist ein absolutes
Menschenrecht und lebenswichtig
für jeden Menschen. Dies gilt ganz
besonders beim Arzt, zu dem ein
besonderes Vertrauensverhältnis
bestehen muss, das aber nur bei
einer funktionierenden Kommunikation erreichbar ist.
Wegen der möglichen Strahlenschädigung sollten Sie beim Röntgen die Hörgeräte nicht tragen.
Klären sie mit dem Röntgenpersonal vorab, wie die Kommunikation
ablaufen kann, z. B. mit Handzeichen für „Luft anhalten“.
Daher muss die Kommunikation
zwischen Ihnen und Ihrem Arzt
unbedingt gewährleistet sein. Jedes Missverständnis kann für Sie
gefährliche Folgen haben. Es muss
z. B. vermieden werden, dass Sie
die Dosierung eines Medikamentes
falsch verstehen.
►
Bei jeder ärztlichen Behandlung
ist es sehr wichtig, den behandelnden Arzt immer wieder auf
den vorhandenen Hörschaden
hinzuweisen.
►
Es sollte möglichst vermieden
werden, dass der Arzt Ihnen ein
Medikament verordnet, das eine
Ganz wichtig, lassen Sie die Hörgeräte in der Umkleidekabine und
nehmen Sie sie möglichst nicht mit
in den Röntgenraum.
Wenn Sie ein CI tragen, vergessen
Sie bitte auch nie, darauf hinzuweisen, dass eine MRT für Sie nicht in
Frage kommt.
Schriftdolmetscher
Wenn Sie hochgradig schwerhörig
oder ertaubt sind, haben Sie das
5
Recht, zu Ihrem Arztbesuch einen
Schriftdolmetscher hinzuzuziehen.
Dieser schreibt jedes gesprochene
Wort zeitgleich mit, so dass Sie
jederzeit über alle Aussagen des
Arztes informiert sind.
die Krankenkasse den Bedarf und
übernimmt die Kosten. Das Genehmigungsschreiben der Krankenkasse heben Sie bitte gut auf.
Vor jedem Arztbesuch ist dann lediglich mit einem weiteren Formular
anzukündigen, wann Sie den Dolmetscher in Anspruch nehmen
möchten. Sie können das Genehmigungsschreiben Ihrer Krankenkasse auch im Krankenhaus vorweisen.
Auf einen Schriftdolmetscher haben
Sie einen gesetzlichen Anspruch
nach Sozialgesetzbuch (SGB) I, §
17 Abs. 2 (Ausführung von Sozialleistungen).
Vor dem Arztbesuch müssen Sie
die erforderlichen Dolmetscherdienste bei Ihrer Krankenkasse mit
einem Antragsformular beantragen,
das Sie auch vom DSB erhalten
können. Bei Vorliegen einer hochgradigen Hörschädigung genehmigt
Sollte ihr Arzt die Hinzuziehung
eines Dolmetschers ablehnen, weisen Sie ihn darauf hin, dass dies
eine Verletzung seiner Aufklärungspflicht bedeutet.
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2. Im Krankenhaus oder in einer
Pflegeeinrichtung
In Krankenhäusern und Pflegeheimen gibt es in der Regel weder
technische Hilfen für Hörgeschädigte, noch sind Ärzte, Pflegepersonal
und Therapeuten über die Probleme Hörgeschädigter und über mögliche Lösungen informiert. Dadurch
sind falsche Handlungsweisen
sozusagen vorprogrammiert. Daher
bleiben die Bedürfnisse der Patienten meist unberücksichtigt. Deshalb
sollten Sie im eigenen Interesse,
aber auch für spätere hörgeschädigte Patienten, Informationen über
Ihre Bedürfnisse geben. Geben Sie
den DSB-Ratgeber Nr. 2 weiter, der
wichtige Tipps enthält.
Deckel Ihrer Patientenakte deutlich
sichtbar Ihr Hörstatus angegeben
ist. Auch die Angabe Ihrer Hörhilfe
(Hörgerät, Cochlea-Implantat) ist zu
empfehlen.
Teilen Sie dem Personal mit, dass
Sie das Klopfen an der Tür nicht
hören können und bitten Sie um
entsprechende Lichtsignale. Sorgen Sie in jedem Fall dafür, dass
Sie von Ihrem Bett aus die Tür im
Blick haben.
Bei Arztvisiten umlagern oft bis zu
10 Ärzte und Schwestern das
Krankenbett, so dass Sie als hörgeschädigter Patient kaum verstehen können, was gesagt wird. Dies
führt oft dazu, dass Sie nach der
Visite ebenso wenig Bescheid wissen über Diagnose und Therapie
wie vorher. Sie haben jedoch ein
Recht darauf, umfassende Informationen über ihre Krankheit und deren Behandlung zu erhalten. Deshalb sollten Sie darauf bestehen,
Vorteilhaft ist es, wenn Sie an Ihrem Krankenbett ein gut lesbares
Schild anbringen: „Ich bin hörgeschädigt. Bitte sprechen Sie langsam und deutlich mit mir und achten Sie darauf, dass ich Ihren Mund
sehen kann.“
Sorgen Sie dafür, dass auf dem
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dass Ihnen das Personal alles in
Ruhe erklärt – auch wenn damit ein
Mehraufwand verbunden ist. Diese
Informationen können Sie sich notfalls auch schriftlich geben lassen.
Seien Sie im eigenen Interesse
hartnäckig, fragen Sie immer wieder nach.
gert. Die Heilung Ihrer Krankheit
kann entscheidend gefördert werden, wenn Sie sich angenommen
fühlen. Hierzu können Sie aktiv
beitragen, indem Sie sich nicht nur
BEHANDELN lassen, sondern
MITHANDELN. Daher müssen Sie
immer neu erklären, wie man am
besten mit Ihnen kommuniziert.
Um Falschverstehen und fehlerhafte Reaktionen zu vermeiden, muss
sich das Pflegepersonal ausschließlich und ohne jede Nebentätigkeiten auf die Kommunikation mit
Ihnen konzentrieren. Dies ist Ihr
gutes Recht, auch wenn sich
dadurch die Betreuungszeit verlän-
Bei wichtigen Gesprächen mit dem
Arzt oder dem Anästhesisten sollten Sie darauf bestehen, dass Sie
alle Einzelheiten absolut sicher
verstehen, indem z. B. aufgeschrieben oder ein Dolmetscher
eingesetzt wird.
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3. Ototoxische Medikamente
Schwerhörigkeit oder Ertaubung
können durch bestimmte Medikamente und Infusionen/ Spritzen
(sogenannte ototoxische Medikamente) hervorgerufen werden. Die
Sinneszellen im Innenohr werden in
solchen, eher selten auftretenden
Fällen geschädigt. Eine bereits
bestehende Schwerhörigkeit kann
sich durch die Nebenwirkungen
solcher Medikamente verschlimmern. Hierauf sollten Sie Ihren behandelnden Arzt hinweisen.
In der Regel sollte vor der Behandlung mit sogenannten ototoxischen
Arzneimitteln eine Hörprüfung vorgenommen und diese während der
Behandlung regelmäßig wiederholt
werden.
Zu den ototoxischen Medikamenten
gehören z. B.:
 Aminoglycosidantibiotika
und
Makrolidantibiotika (z. B. Streptomycin, Gentamycin, Tobramycin, diese haben toxische
Nebenwirkungen auf das Hörund Gleichgewichtsorgan)
Man muss abwägen: Ist das Medikament für die Behandlung erforderlich, gibt es Alternativen, welchen Nutzen bringt es, und welche
Risiken geht man mit der Medikamenteneinnahme ein? Etwa bei der
Tumortherapie ist dies oft eine
schwer abzuwägende Entscheidung.
 Einige wenige Lokalanästhetika
(vorwiegend in der Hand des
Arztes)
 Einige Zytostatika (z.B. Cisplatin, Vincristin)
 Schleifen-Diuretika (z.B. Etacrynsäure oder Furosemid)
Dasselbe gilt z. B. auch für die betäubenden Spritzen des Zahnarztes: Gibt es Alternativen? Könnte
der Schmerz ohne Spritzen ausgehalten werden?
 Antimalaria-Mittel (z.B. Chinin,
Chloroquin)
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 Analgetika (Schmerzmittel) mit
dem Wirkstoff Acetylsalicylsäure, Paracetamol und Ibuprofen (in höheren Dosen)
Dosis genommen kann sie zu Hörschäden führen.
Hormonpräparate
 Einige auf das zentrale Nervensystem wirkende Medikamente.
Die Sexualhormone Östrogen und
Gestagen stehen im Verdacht,
Hörstürze und Hörstörungen auszulösen. Vor allem ist Rauchen
neben einer Einnahme von Hormonpräparaten eine gefährliche
Kollision.
Oft ist jedoch die Dosierung ausschlaggebend. Eine einzelne Tablette bei Kopfschmerzen wird in der
Regel keine Schädigung bewirken,
jedoch dauerhaft und in höherer
10
4. Besondere Behandlungsmethoden.
Rehabilitationen für Menschen mit
Hörschädigungen
be durch Informationen über die
bestehenden Absehkurse in Ihrem
Heimatort erleichtern. Ferner können Sie folgende Argumente verwenden:
Stationäre Kuren für
Menschen mit Hörschädigung, Tinnitus etc.
Wenn Sie eine Kur und/ oder Rehabilitation benötigen, ist hilfreich
für den verordnenden Arzt (Hausarzt bzw. Amtsarzt), wenn Sie ihm
Prospekte der entsprechenden
Kliniken mit Abteilungen für Hörgeschädigte oder des Rehazentrums
in Rendsburg geben. Er kann dann
dem Kostenträger gezielt die richtige Einrichtung empfehlen.
Mundabsehkurse entsprechen dem
im SGB IX § 4 Abs. 1 genannten
Maßnahmen, die möglichen Verschlimmerungen einer Behinderung
entgegenstehen. Daher besteht ein
Anspruch auf Kostenübernahme.
Mundabsehkurse werden von geschulten Absehlehrern durchgeführt, die durch mehrjährige Erfahrung qualifiziert sind. Mundabsehen
ist eine wesentliche Voraussetzung
zur Kommunikation für schwerhörige Menschen; denn auch mit Hörgeräten ist volles Sprachverstehen
oft nicht gewährleistet.
Mundabsehkurse
Es ist schwierig, die Kosten für
Mundabsehkurse von der Krankenkasse erstattet zu bekommen. Zunächst ist eine Verschreibung
durch den HNO-Arzt erforderlich.
Sie können dem Arzt diese Aufga-
Mundabsehen wirkt so Kommunikationsproblemen entgegen, die
11
sonst zu Vereinsamung, psychischen Problemen und daraus folgenden physischen Erkrankungen
führen, deren Behandlung die Kassen mehr kosten als der Mundabsehkurs.
sandhandel in Zusammenarbeit mit
dem HNO-Arzt ist abzuraten. Manche HNO—Praxen bieten dieses
als sogen. Serviceleistung an.
Denn nur ein Hörgeräteakustiker
kann die notwendige Anpassung,
Beratung und weitere Betreuung
anbieten.
Sprachtherapie und
Logopädie
Wundermittel und IGeLLeistungen
Für den Fall einer logopädischen
Behandlung ist es wichtig, darauf
zu achten, dass der Logopäde über
Erfahrung bei der Arbeit mit hörgeschädigten Menschen verfügt.
Misstrauen Sie der Werbung über
angebliche Wundermittel (Hörpillen,
Tinnituspräparate) usw. und glauben Sie nicht alles, was die Werbung verspricht. In der Regel nützen diese Mittel nichts, bestenfalls
schaden sie auch nicht – außer,
dass sie viel Geld kosten.
Hörgeräte im Hausverkauf
Leider gibt es HNO-Ärzte, die meinen, Ihnen Hörgeräte in Zusammenarbeit mit Versandhandelsfirmen verkaufen zu können. Lehnen
Sie dieses Angebot mit dem Hinweis ab, dass ausschließlich Hörgeräteakustiker die notwendige
Anpassung, Beratung und weitere
Betreuung anbieten.
In letzter Zeit werden von Ärzten
vermehrt so genannte IGeLLeistungen (Individuelle Gesundheits-Leistungen) angeboten, die
der Patient vollständig selbst bezahlen muss. Hier handelt es sich
nicht selten um obskure Behandlungsformen, deren Erfolg höchst
ungewiss ist. Bevor man sich auf
eine solche Behandlung einlässt,
sollte man unbedingt eine Zweitmeinung einholen.
Achten Sie bei Ihrer Hörgeräteversorgung darauf, dass die Anpassung durch einen niedergelassenen
Akustiker vorgenommen wird. Von
einer Versorgung über den Ver12
Ihre Rechte als Patientin/
Patient
[Zitat:] „Die Patientenorganisationen können über ihre Begleitung
psychisch stabilisierend auf den
Kranken einwirken, sie können die
mitbetroffenen Angehörigen unterstützen und durch ihre Arbeit der
Gefahr der Ökonomisierung entgegenwirken.“
Ihre Rechte als Patient oder Patienten sind im SGB V geregelt.
Besonders wichtig ist für Sie das
Recht auf Transparenz im Gesundheitswesen. Es muss Ihnen klar
sein, was Sache ist und was Sie zu
erwarten haben, welche Risiken es
gibt und welche alternative Hilfen.
Das bedeutet für Ihre Hörschädigung: Holen Sie sich Rat und Hilfe
beim Deutschen Schwerhörigenbund e. V.
Ökonomische Interessen sollten
nicht gegenüber den medizinischen
überwiegen.
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Deutscher Schwerhörigenbund e.V.
Der Interessenverband der Schwerhörigen
und Ertaubten in Deutschland
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