Ansteckende Schweinelähme

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Anzeigepflichtige Krankheiten
SERIE
Ansteckende Schweinelähme
Die ansteckende Schweinelähme
wird auch als Porzine Enterovirale
Polioenzephalomyelitis (PEV-PEM)
oder als Teschen/Talfan-Disease bezeichnet. Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die der Kinderlähme
des Menschen entspricht, mit dieser
aber nichts zu tun hat. Hervorgerufen wird sie durch porzine Enteroviren, von denen inzwischen 13 Typen
nachgewiesen wurden. Anzeigepflichtig ist davon nur der Typ 1,
welcher die typischen Lähmungserscheinungen hervorruft. Diese klassische Form ist nur noch sehr selten zu
beobachten. Trotzdem soll sie hier beschrieben werden, da sie aller Erfahrung nach jederzeit wieder akut werden könnte.
Klinisches Bild
Myelitische Form. Die Erkrankung
beginnt mit einer kurzen Erhöhung
der inneren Körpertemperatur (40 –
41 °C) und Fressunlust. Dann treten
motorische Ausfallserscheinungen
auf, die mit einer leichten Lähmung
der Hinterhand beginnen. Danach
verschlimmern sich die Lähmungserscheinungen, im ungünstigsten Fall
bis zum Festliegen. Bei weniger dramatischem Verlauf gehen wenig ausgeprägte Lähmungen zurück, es erfolgt Selbstheilung. Die Anteilnahme
an der Umgebung ist in beiden Fällen
erhalten, die Hautsensibilität ebenfalls, eventuell ist sie erhöht (Hyperästhesie).
Hirn-Rückenmark-Form. Diese Form
betrifft in erster Linie Ferkel (Abb. 1)
und ist nach Plonait und Bickhardt
(1997) durch folgende Krankheitserscheinungen gekennzeichnet: Muskeltremor, klonisch-tonische Krämpfe,
Opisthotonus, Nystagmus und Lähmung der Kehlkopf- und Zungenmuskulatur. Die Krankheit verläuft zu
einem großen Teil tödlich.
Stumme Durchseuchung
Porzine Enteroviren sind in der
Schweinepopulation sehr weit verbreitet, sie können in bis zu 80 % der
Bestände gefunden werden. Die Infektion mit wenig virulenten Stämmen
führt zu keinern erkennbaren Krankheitsanzeichen.
Diagnose
Die Diagnose ist anhand klinischer
Erscheinungen nicht möglich. Die Sicherung der Verdachtsdiagnose ist
aufwändig. Hierzu muss der Erreger
aus Gehirn oder Rückenmark isoliert
werden. Sie ist nach Plonait und Bickhardt (1997) “erfolgversprechend,
wenn das Organmaterial innerhalb
der ersten beiden Tage nach Auftreten
von ZNS-Symptomen entnommen
worden ist. Indirekt kann die Diagnose
serologisch gestellt werden durch Untersuchung von Parallelproben, die
bei Krankheitsbeginn und 14 Tage
später von identischen Tieren entnommen werden”.
Anzeigepflicht
Foto: Iben, Witzenhausen
Abb. 1. Schlaffe Lähmung bei neugeborenen Ferkeln mit ansteckender
Schweinelähme.
Der Gesetzgeber macht gern neue
Gesetze, ist aber träge, wenn es um
Abschaffung “alter Zöpfe” geht. So
sind die Anzeigepflicht für die ansteckende Schweinelähme und Bestimmungen, die denen bei einem
Ausbruch von Maul- und Klauenseuche gleichen, nur aus historischer Sicht verständlich. Seit Jahrzehnten ist eine Bedrohung des
Schweinebestandes durch Enteroviren nicht mehr gegeben. Deshalb
müsste die Anzeigepflicht für die
Krankheit gestrichen werden.
GROSSTIERPRAXIS 08/2004
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