I - Satzung über die Festsetzung des Vom-Hundert

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Satzung über die Festsetzung des Vom-Hundert-Satzes, die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe des Ablösebetrages gem. §
51 Abs. 6 BauO NW
§1
(1) In der Stadt Lengerich werden folgende Gebietszonen nach § 51 Abs. 6 der
BauO NW festgelegt:
Gebietszone I
Gebietszone II
- Altstadt / Bahnhofstraße
- Münsterstraße / Gempt
(2) Die Gebietszonen nach Abs. 1 werden wie folgt begrenzt:
Gebietszone I
Im Norden durch die Schulstraße, von der Bodelschwinghstraße bis zur Teutoburger
Straße. Im Osten durch die Teutoburger Straße, die östliche Grenze des Grundstücks Bahnhofstraße 44 und die nördliche Grenze des Grundstücks Auf der Laar 5,
von der Schulstraße bis zur Straße „Auf der Laar“. Im Süden durch die südlichen
Grenzen der Grundstücke Auf der Laar 2 und Bahnhofstraße 30 - 10, weiter durch
die Raiffeisenstraße und die Wielandstraße, von der Straße „Auf der Laar“ bis zur
Bodelschwinghstraße. Im Westen durch die Bodelschwinghstraße, von der Wielandstraße bis zur Schulstraße.
Gebietszone II
Im Norden durch die Wielandstraße, die Raiffeisenstraße und durch die südlichen
Grenzen der Grundstücke Bahnhofstraße 10 - 30 und Auf der Laar 2, von der Herderstraße bis zur Straße "Auf der Laar". Im Osten durch die Straße "Auf der Laar",
von der nördlichen Grenze des Grundstücks Auf der Laar 4 bis zur Königsberger
Straße. Im Süden durch die Königsberger Straße und die Uhlandstraße, von der
Straße "Auf der Laar" bis zur Herderstraße. Im Westen durch die Herderstraße, von
der Uhlandstraße bis zur Wielandstraße.
(3) Diese Satzung findet auf Gebäude, welche auf im Bebauungsplan gekennzeichneten Flächen des Gemeinbedarfs nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
errichtet werden, keine Anwendung. Diese Gebäude müssen öffentlichen Zwecken
dienen.
§2
Unter Zugrundelegung eines Vom-Hundert-Satzes von 80 % der durchschnittlichen
Herstellungskosten einschließlich der Kosten des Grunderwerbs wird der Geldbetrag
je Stellplatz
in der Gebietszone I
in der Gebietszone II
auf 4.500,00 €
auf 4.000,00 €
festgesetzt.
§3
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Neufassung der Satzung:
1. Änderung der Satzung:
2. Änderung der Satzung:
in Kraft getreten am 01.01.1996
in Kraft getreten am 01.01.2002
in Kraft getreten am 26.10.2003
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