STADTUMBAU WEST Seite / 1 Fassung vom 27.04.2015 Städtebauliches Entwicklungskonzept für das Gebiet der ehemaligen „Hutschenreuther B“ im Bereich zwischen Philip-Rosenthal-Platz, Hutschenreutherplatz, Ascher Straße, Christian-Höfer-Ring, Sedanstraße und Hainbergstraße Bearbeitung: Stadt Selb Dipl.-Ing. (FH) Werner Siller Stadtplaner STADTUMBAU WEST Seite / 2 Fassung vom 27.04.2015 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 2. Entwicklungsgebiet „Hutschenreuther B“ 2.1. Begrenzung Lage und Größe des Entwicklungsgebiets 2.2. Eigentumsverhältnisse 2.3. Erschließung 2.4. Baustruktur 2.5. Altlasten 3. Stärken – Schwächen – Analyse 3.1. Stärken 3.2. Schwächen 4. Städtebauliches Entwicklungskonzept für das Gebiet der ehemaligen „Hutschenreuther B“ 4.1. Maßnahmen 5. Integriertes Stadtentwicklungskonzept – Städtebauliches Entwicklungskonzept 6. Kosten für den Rückbau und die Bodensanierung 7. Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und der Aufgabenträger Quellenverzeichnis Deckblatt (Kartenauszug) Topographische Karte Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Orthophoto, Stand Mai 2011 Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Klaus Schulz und Partner, München Historische Recherche Hutschenreuther A vom 03.02.2003 Ing.-Büro Dr. G. Pedall, 95473 Haag Historische Recherche von Altlasten und schädlichen Bodenverunreinigungen vom Februar 2008 Landratsamt Wunsiedel, SG 16, Bearbeitung: Beate Küspert Ehem. Porzellanfabrik-Werk B, Selb Beseitigung von Bodenverunreinigungen im Zuge der Geländefreimachung Bericht vom 24.03.2015 Ing.-Büro Dr. G. Pedall, 95473 Haag Fotos Stadt Selb STADTUMBAU WEST Seite / 3 Fassung vom 27.04.2015 Anhang Hutschenreuther Werk B Städtebauliches Entwicklungskonzept, Entwurf vom 27.04.2015 Stadt Selb, StA 601 (Stadtplanung) STADTUMBAU WEST Seite / 4 Fassung vom 27.04.2015 1. Ausgangslage Bereits mit Beschluss des Stadtrats vom 29.11.2012 wurde für den Bereich der ehemaligen Porzellanfabrik „Hutschenreuther B“ ein städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Danach sollte das Areal im Wesentlichen im Süden für gewerbliche Nutzung und im Norden für sportliche Zwecke entwickelt werden. Im Zentrum sowie im Südosten des Gebiets waren Grünflächen vorgesehen. Auf den Bereich für sportliche Zwecke sollte ein selber Sportverein, dessen derzeitiges Gelände gut für die Ansiedlung von Gewerbe geeignet ist, umgesiedelt werden. Zwischenzeitlich zeigt es sich aber, dass einerseits die Verlegung des Vereinsgeländes aus verschiedensten Gründen nicht vollzogen werden kann und andererseits die Flächen des Sportvereins nicht zwingend für die Entwicklung eines Gewerbegebiets erforderlich sind. Das Entwicklungskonzept vom 07.11.2012 ist folglich fortzuschreiben. Die nachfolgende Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes lässt allgemeine Untersuchungen, wie etwa das „Verhältnis zu anderen Planungen“ oder der Beschreibung der Lage der Stadt Selb und deren Erschließung außer acht. Diesbezüglich wird auf das Konzept vom 07.11.2012 verwiesen. 2. Entwicklungsgebiet „Hutschenreuther B“ Abgrenzung des Stadtumbau-Gebiets 2.1 Begrenzung, Lage und Größe des Gebiets Das Stadtumbaugebiet wird im Westen vom Philip-Rosenthal-Platz, dem Hutschenreutherplatz und der Ascher Straße, im Norden bzw. Nordosten vom Christian-HöferRing, im Osten und Südosten von der Sedanstraße und im Süden vom Werksgelände STADTUMBAU WEST Seite / 5 Fassung vom 27.04.2015 der Netzsch-Gerätebau GmbH begrenzt. Das Gelände fällt in West-Ost-Richtung von ca. 570 m üNN auf ca. 555 m üNN. Das Areal weist eine Fläche von rund 10,8 ha auf. 2.2 Eigentumsverhältnisse Folgende Grundstücke der Gemarkung Selb liegen innerhalb des Gebiets: Flurnummern 1715/43, 1715/54, 1899, 1899/5 (TF), 1899/44 (TF), 1899/45, 1899/46, 1901/2 und 1904. Die Fläche befindet sich überwiegend im Eigentum der Stadt Selb (grüne Flächen in vorstehendem Plan). Daneben sind folgende Eigentümer betroffen: Flurnummer Eigentümer Fläche in m² 1899 BHS tabletop AG Rehauer Straße 44 95173 Schönwald 29.353 Energieversorgung Oberfranken AG Luitpoldplatz 5 95444 Bayreuth 15 Rosenthal GmbH Philip-Rosenthal-Platz 1 95100 Selb 10.038 1899/44 (TF) 1904 2.3 Erschließung Der Philip-Rosenthal-Platz, der Hutschenreutherplatz und die Ascher Straße bilden die Verlängerung der Wittelsbacherstraße bis zum Christian-Höfer-Ring, wodurch die Kernstadt, wie bereits in gleicher Weise durch die Sedanstraße, an die „Umgehungsstraße“ Christian-Höfer-Ring angebunden wird. Der Christian-Höfer-Ring bindet wiederum über die Staatsstraße 2179 an die Autobahn A 93 und im Süden von Selb an die Hohenberger Straße an. Damit ist das Areal der „Hutschenreuther B“ verkehrstechnisch optimal an die Kernstadt und das übergeordnete Straßennetz angebunden. 2.4 Baustruktur Das Areal wird von den Gebäuden der ehemaligen Porzellanfabrik Hutschenreuther B dominiert. Diese weisen bis zu fünf Vollgeschosse auf. Die GFZ liegt über 1,2. Im ISEK wird die ehemalige Fabrik auch als „störende städtebauliche Dominante“ bewertet (Seiten 42, 43, Städtebauliche Mängel). Der südliche bzw. südwestliche Teil der ehemaligen Fabrik wurde 2014 bereits zurückgebaut. Das östlich angrenzende Sportgelände mit der Roland-Dorschner-Halle (Mehrzweckhalle), einer Tennishalle und zweier Sportplätze ist mit bis zu zweigeschossigen Gebäuden bebaut. Die GFZ liegt unter 0,4. Im Süden bestimmt der Besucherparkplatz der Rosenthal GmbH das Erscheinungsbild. STADTUMBAU WEST Seite / 6 Fassung vom 27.04.2015 Orthophoto, Areal 2012 2.5 Altlasten Die Stadt Selb ist seit 2011 Eigentümerin der Flurstücke Nrn. 1899/45 und -/ 46. Bereits 2008 wurde für das gesamte Gelände, also auch für Flurstück Nr. 1899 im Auftrag des Landratsamtes eine Historische Erkundung durchgeführt. Bei der anschließenden orientierenden Erkundung im Namen des Wasserwirtschaftsamts Hof, in die das letztgenannte Grundstück nicht einbezogen war, wurden acht Altlastenverdachtsflächen festgestellt. Die Untersuchungen für das Grundstück Nr. 1899 wurden 2011 weitergeführt. Im ersten Halbjahr 2014 wurden in einem ersten Bauabschnitt insgesamt 28 Gebäude und befestigte Oberflächen (ca. 6.800 m²) ordnungsgemäß bis UK Fundamente rückgebaut. Im Bauabschnitt 2 werden 2015 neben dem Rückbau der Gebäude auch alle Bodenverunreinigungen mit beseitigt und für die städtischen Flächen auf Fl.-Nrn 1800/45 und -/46 eine Entlassung aus dem Altlastenkataster angestrebt. 3. Stärken – Schwächen – Analyse 3.1 Stärken Hervorsteche Merkmale des Areals sind seine gute Erschließung, die zentrale städtische Lage (siehe auch Punkt 3.1) und die Einbindung in das Netz des ÖPNV. 3.2 Schwächen Bereits im ISEK ist das frühere Werk als störende städtebauliche Dominante bewertet, deren Baumasse das Maß des städtebaulichen Gefüges stört. STADTUMBAU WEST Seite / 7 Fassung vom 27.04.2015 4. Städtebauliches Entwicklungskonzept für das Gebiet der ehemaligen „Hutschenreuther B“ 4.1 Maßnahmen Ausgehend von der Bestandserhebung, der Stärken-Schwächen-Analyse und den Zielen des ISEK sieht das städtebauliche Entwicklungskonzept für den Bereich der Hutschenreuther B folgende Maßnahmen vor: - - - - - 5 Rückbau der Werksgebäude und, soweit erforderlich, Sanierung des Bodens. Durch den Rückbau der desolaten Gebäude wird eine Verbesserung des Ortsbildes erzielt. Gleichzeitig werden durch die Bodensanierung im gebotenen Umfang Gefahren für Mensch und Umwelt gebannt. Westlich bzw. südwestlich des Gebiets befinden sich zwei expandierende Gewerbebetriebe. Wegen der gewachsenen städtebaulichen Struktur des Areals stehen diesen Betrieben nur noch eingeschränkt Erweiterungsflächen zur Verfügung. Durch die Flächenbereitstellung wird diesen Betrieben die Möglichkeit zur Erweiterung in verkehrsgünstiger Lage eingeräumt. Im Norden und Nordwesten wird der bestehende Grünzug erhalten und nach dem Rückbau der inliegenden Bauwerke ergänzt. Durch den öffentlichen Grünzug wird die vorhandene Wohnbebauung im Nordwesten vom geplanten nichtstörenden Gewerbe abgeschirmt und die vorhandene Grünfläche im Bereich der Tennisplätze ergänzt. Damit wird der von Norden her bis an den Christian–Höfer-Ring reichende Grünzug entlang des Erkersreuther Bächleins aufgenommen und weiter in Richtung Innenstadt geführt. Im Inneren des Gebiets soll nichtstörendes Gewerbe angesiedelt werden. Durch die Ansiedlung wird die Stadt Selb als Wirtschaftsstandort gestärkt. Durch das Angebot weiterer Arbeitsplätze kann gleichzeitig auch dem Bevölkerungsrückgang entgegengewirkt werden Der zentrale Bereich des Geländes kann sowohl gewerblich als auch als öffentliche Grünfläche genutzt werden. Einerseits besteht bei einer Nutzung als öffentliche Grünfläche die Möglichkeit, eine Fußwegverbindung zwischen dem Hutschenreutherplatz und der Sedanstraße im Zuge einer „Grünen Brücke“ zu schaffen. Andererseits könnte das Areal aber auch für die Ansiedlung nichtstörenden Gewerbes genutzt werden mit den oben genannten Vorteilen. Beide Varianten sind hier denkbar. Integriertes Stadtentwicklungskonzept – Städtebauliches Entwicklungskonzept Im ISEK sind für die Stadt Selb neben dem zentralen Ziel einer nachhaltige Stadtentwicklung unter Berücksichtigung demographischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und verschiedenen programmatischen Zielen, die sich aus dem Programm für den Stadtumbau West ergeben, auch strategische, fachspezifische und operative Ziele formuliert. Das vorliegende städtebauliche Entwicklungskonzept verfolgt davon im Wesentlichen u.a. folgende Ziele: STRATEGISCHE ZIELE Bevölkerung als Bewohner für Selb erhalten FACHSPEZIFISCHE ZIELE Lebensqualität und Attraktivität von Stadt und Region pflegen OPERATIVE ZIELE Förderung von Kontakten und gemeinsamen Aktivitäten Förderung einer jungen, modernen Szene in Kultur, STADTUMBAU WEST Seite / 8 Fassung vom 27.04.2015 Gastronomie, etc. Stärken des Wirtschaftsstandortes Stärken der kommunalen Steuerungs- und Managementkapazitäten 6. Gewerbeflächenentwicklung ist nachhaltig anzuregen Die örtlichen Standortpotentiale sind zu erhalten Verbesserung des Images von Selb Ansiedlung neuer Betriebe … Vermeiden altlastenbedingter Dauerbrachen Kosten für den Rückbau und die Bodensanierung Die nachfolgend genannten Kosten für den Rückbau sind zum einen bereits tatsächlich für einen Teilrückbau entstanden, zum anderen handelt es sich um geschätzte Kosten. Die für die Bodensanierung angegebenen Aufwendungen wurden unter Beachtung der bisherigen Untersuchungsergebnisse wiederum geschätzt. Rückbaukosten 1. BA Rückbaukosten 2. BA Bodensanierung Gesamtsumme 710.000,-- € (brutto) 1.170.000,-- € (brutto) 530.000,-- € (brutto) 2.410.000,-- € (brutto) 7. Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und der Aufgabenträger Die öffentlichen Aufgabenträger wurden gem. § 171b Abs. 3 BauGB i.V. mit § 139 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des Entwurfes beteiligt. Die Beteiligung der Betroffenen wird durch Offenlegung der Planung gemäß den Vorgaben des § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Aufgestellt: Selb, 27.04.2015 SG Stadtplanung Stadtbauamt Stadt Selb Siller Stadtplaner Resch Baudirektor Pötzsch Oberbürgermeister