Merkblatt Malaria (Sumpf-oder Wechselfieber)

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Merkblatt
Malaria
(Sumpf- oder Wechselfieber)
Erreger:
Sogen. Plasmodien (Einzeller)
Malaria (ital. mal aria = schlechte Luft) ist die am häufigsten vorkommende Tropenkrankheit, an
der jährlich etwa 300 Mio. Menschen erkranken. Es gibt je nach Erregertyp drei unterschiedliche
Verläufe der Erkrankung:
1. Malaria tropica (gefährlichste Art)
2. Malaria tertiana (3-Tage-Fieber; verläuft selten tödlich)
3. Malaria quartana (4-Tage-Fieber; mildeste Form)
Reservoir:
Malaria tritt in fast allen tropischen und vielen subtropischen Gebieten auf. In Europa, Nordamerika sowie Australien gilt die Gefahr einer Erkrankung an Malaria als nahezu ausgeschlossen. In
Deutschland auftretende Erkrankungen sind also Folge einer Infektion während einer Tropenreise.
Infektionsweg:
Überträger der Erkrankung ist eine bestimmte Stechmücke (Anophelesmücke), die unserer heimischen Stechmücke sehr nahe verwandt ist. Eine Infektion erfolgt durch einen Mückenstich, bei
dem die Erreger mit dem Speichel der Mücke ins menschliche Blut und von dort in die Leber gelangen. In den Leberzellen vermehren sie sich. Nach einigen Tagen werden die Leberzellen zerstört, die Erreger werden freigesetzt und befallen die roten Blutkörperchen. Auch diese werden
zerstört. Dabei werden Fieber erzeugende Substanzen freigesetzt.
Inkubationszeit:
Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit ist sehr unterschiedlich und kann eine bis
mehrere Wochen dauern.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nur über Blut möglich. So kann zum Beispiel durch
mehrfach genutzte Injektionsnadeln und unkontrollierte Bluttransfusionen eine Übertragung der
Parasiten erfolgen.
Symptome:
Die Erkrankung beginnt meist mit Kopf- und Rückenschmerzen, Frösteln und Hitzegefühl sowie
immer wiederkehrenden Fieberanfällen. Die Fieberschübe treten je nach Art der Erkrankung in
folgenden Abständen auf:
Malaria tertiana alle 48 Stunden, Malaria quartana alle 72 Stunden, Malaria tropica unregelmäßig.
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Durch den Zerfall der roten Blutkörperchen kommt es zu Blutarmut. Bei einer Erkrankung an
Malaria tropica können Schädigungen der Niere, des Herzens, des Magen-Darm-Traktes und der
Lunge auftreten.
Therapie:
Mittlerweile stehen recht sichere und gut verträgliche Medikamente zur Verfügung. Viele dieser
Mittel werden auch in geringerer Dosierung für die vorbeugende Einnahme (sog. Chemoprophylaxe) eingesetzt. Leider entwickeln die Erreger Resistenzen, sodass je nach Region nicht alle Medikamente wirksam sind.
Eine Malaria tropica kann auch heute noch tödlich verlaufen, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt
und behandelt wird.
Erregernachweis:
Die Erreger werden meist im Blut nachgewiesen (mikroskopischer Nachweis).
Impfung:
Bis jetzt ist kein wirksamer Impfstoff vorhanden.
Es gibt jedoch eine wirksame Chemoprophylaxe, diese muss jedoch auf die spezielle Situation im
Reiseland abgestimmt werden. Ein für alle Situationen und Personen wirksames Präparat gibt es
daher nicht.
Eine Chemoprophylaxe kann immer zu Nebenwirkungen führen.
Kinder bis 6 Monate sollten Mücken nicht ausgesetzt werden (keine Chemotherapie).
Bei älteren Kindern sind je nach Resistenzlage geeignet:
Chloroquin (Resochin)
Atovaquon/Proguanil (Malarone junior) nicht für Kinder unter 11 kg,
Proguanil (Paludrine),
Mefloquin (Lariam) nicht für Kinder unter 5 kg
Für Schwangere gilt:
- möglichst kein Aufenthalt in Malaria-Gebieten,
- möglichst keine Medikamente, evtl. können Resochin und Proguanil eingesetzt werden,
- bei Verdacht auf Malaria immer den Arzt aufsuchen, es besteht eine Gefahr für Mutter und
Kind.
Auch bei Erwachsenen kann es Einschränkungen geben, wenn bestimmte Erkrankungen oder
Risikofaktoren vorliegen.
Vorbeugende Maßnahmen:
Die beste Vorbeugung ist die Verhinderung von Mückenstichen
- Die Mücken sind nachtaktiv, daher Tragen Haut bedeckender heller Kleidung nach Einbruch
der Dunkelheit
- Benutzung von Mückenabwehrmitteln (z.B. Autan)
- Moskitonetze
- Aufenthalt in moskitosicheren Räumen (Klimaanlage, Fliegengitter)
- Bekämpfung des Parasitenreservoirs
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Meldepflicht:
Nach § 7 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht eine nichtnamentliche Meldepflicht
des direkten Nachweises des Krankheitserregers durch das Labor. Die Nachweise werden
direkt an das Robert Koch-Institut (RKI) auf einem Meldebogen des RKI gemeldet.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Schwenninger Straße 2
78048 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: Januar 2012
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