Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Ressourcenschutz und Umweltschutz verbinden — Die Ersatzbaustoffverordnung und die Novelle der Bodenschutzverordnung Vorstellung, Erläuterung und Diskussion des aktuellen BMU-Entwurfs der Mantelverordnung (ErsatzbaustoffV, Novelle der Bundes-Bodenschutz- und AltlastenV sowie Novelle der GrundwasserV) Fachtagung in der Bildungsstätte Duisburg 11. Mai 2011 Ressourcenschutz und Umweltschutz verbinden — Die Ersatzbaustoffverordnung und die Novelle der Bodenschutzverordnung Vorstellung, Erläuterung und Diskussion des aktuellen BMU-Entwurfs der "Mantelverordnung" (ErsatzbaustoffV, Novelle der Bundesbodenschutz- und AltlastenV sowie Novelle der GrundwasserV) Im Januar dieses Jahres hat das Bundesumweltministerium eine Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material vorgelegt. Die Verordnung ist als sogenannte Mantelverordnung zur gemeinsamen Beratung und Verabschiedung in Bundesrat und Bundestag angelegt. Das BMU hat angekündigt, etwa Mitte April einen Referentenentwurf an die beteiligten Kreise versenden zu wollen. Der Verordnungsentwurf muss sich daran messen lassen, ob es gelungen ist, ein schlüssiges und widerspruchsfreies Gesamtkonzept zu schaffen, dass deutliche Erleichterungen für den Verwaltungsvollzug in den Ländern und für die betroffene Wirtschaft bringt. Zugleich soll der erforderliche Schutz des Grundwassers und des Bodens gesichert und die Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Mit der Änderung der GrundwasserV (Artikel 1 der Mantelverordnung) werden der wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz konkretisiert und Prüfwerte für eine entsprechende Beurteilung festgelegt. In der neuen ErsatzbaustoffV (Artikel 2 der Mantelverordnung) werden die Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken festgelegt. Diese umfassen stoffspezifische Materialwerte und Einsatzregelungen, eine regelmäßige Güteüberwachung sowie verfahrensrechtliche Regelungen. Laut Begründung des BMU zu dieser Verordnung soll insgesamt eine Verwertungsquote von Bau- und Abbruchabfällen im Sinne des Referentenentwurfs des Kreislaufwirtschaftsgesetzes von mehr als 80 % erreicht werden können. Die neue Bundesbodenschutz- und AltlastenV (Artikel 3 der Mantelverordnung) enthält die neuen §§ 12, 12a und 12b, die ebenfalls auf der Basis der Grundwasserprüfwerte erlauben, Boden und sonstiges Material im Landschaftsbau zu verwenden, ohne dass dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt wird. Umfassende Untersuchungspflichten und Anforderungen an die Qualitätssicherung schaffen die verfahrensmäßigen Voraussetzungen für diese Erleichterung. Während der Fachtagung sollen die geplanten neuen Regelungen vorgestellt und ausführlich diskutiert werden. Die Referentinnen und Referenten aus Verwaltung, Kommunen und Industrie stehen für eine hohe Fachkompetenz, umfangreiche Praxiserfahrungen und ein breites Meinungsspektrum. Die Tagungsleiterin / Der Tagungsleiter Frau Dr. Christel Wies, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf) Herr Prof. Dr. Wilhelm König, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf) Die Referentinnen und Referenten Herr Dr. Thomas Delschen, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Düsseldorf) Herr Hans-Josef Düwel, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf) Herr Dr. Axel Kopp, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Bonn) Herr Dr. Wolfgang Leuchs, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Düsseldorf) Herr Dr. Thomas Merkel, FEhS — Institut für Baustoff-Forschung (Duisburg) Herr Stefan Pelz, Kreis Borken Frau Monika Schleiter, Straßen.NRW (Gelsenkirchen) Herr Dr. Bernd Susset, Zentrum für angewandte Geowissenschaften der Universität Tübingen Frau Birgit Wiele-Dixkens, Bezirksregierung Düsseldorf (Düsseldorf) Programm der Tagung 11. Mai 2011 / Bildungsstätte Duisburg 9:20 bis 17:00 Uhr Vormittag Nachmittag Moderation: Dr. Christel Wies Moderation: Prof. Dr. Wilhelm König 9:20 Uhr Begrüßung Dr. Edgar Tschech Dr. Christel Wies 14:00 Uhr Der Entwurf der Verordnung zur Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung aus Sicht des Landes NRW Dr. Thomas Delschen 9:30 Uhr Einführung Hans-Josef Düwel 14:30 Uhr Was erwartet eine Umweltschutzbehörde von der Mantelverordnung? Stefan Pelz (angefragt) 15:00 Uhr Diskussion 15:15 Uhr Kaffeepause 15:30 Uhr Was erwartet die Straßenbauverwaltung von der Mantelverordnung? Monika Schleiter 16:00 Uhr Auswirkungen auf die Verfüllungen beim Kiesabbau am Niederrhein Birgit Wiele-Dixkens 16:30 Uhr Diskussion 16:45 Uhr Zusammenfassung und Ausblick Dr. Christel Wies 9:40 Uhr Die Ersatzbaustoff-Verordnung — 2. Arbeitsentwurf Dr. Axel Kopp 10:15 Uhr Festlegung von Parametern und Grenzwerten zur Beurteilung der Verwertung mineralischer Stoffe bzw. Abfälle aus der Sicht des Gewässerund Bodenschutzes Dr. Bernd Susset 10:45 Uhr Diskussion 11:00 Uhr Kaffeepause 11:30 Uhr Ist die Verzahnung von Umweltschutz und Ressourcenschutz gelungen? — Aus der Sicht des Umweltschutzes Dr. Wolfgang Leuchs 12:00 Uhr Ist die Verzahnung von Umweltschutz und Ressourcenschutz gelungen? — Aus der Sicht der Anbieter von mineralischen Ersatzbaustoffen Dr. Thomas Merkel 12:30 Uhr Diskussion 13:00 Uhr Mittagspause 17:00 Ende der Veranstaltung Zielgruppe, u.a. • • • • • • Unterkunft und Verpflegung Erzeuger von mineralischen Stoffen Aufbereiter von Recyclingmaterialien Anwender von Recyclingmaterialien MitarbeiterInnen der Straßenbauverwaltung MitarbeiterInnen aus Umweltbehörden MitarbeiterInnen von Kommunen Eine Unterbringungsmöglichkeit bietet unser Seminarhotel. Es stehen 60 komfortabel eingerichtete Einzelzimmer mit DU/WC sowie TV und Telefon zur Verfügung. Eine eigene Küche sorgt für das leibliche Wohl. Der Übernachtungspreis beträgt einschließlich Frühstücksbuffet 65,50 €. Anmeldung K135D1105F (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.) Den Anmeldeabschnitt bitte faxen oder kopieren und einsenden. Fax: 02065 / 770-117 Name ................................................................................ Vorname .......................................................................... Ressourcenschutz und Umweltschutz verbinden — Die Ersatzbaustoffverordnung und die Novelle der BundesBodenschutzverordnung Bildungsstätte Duisburg Position ............................................................................ Firma ................................................................................ 11. Mai 2011 / K135D1105F Teilnahmegebühr 395,00 € Ermäßigte Teilnahmegebühr gemäß Programm – bitte geben Sie den Verband und Ihre Mitgliedsnummer an 355,00 € Mitgliedsnummer ............................................................. Straße ............................................................................... PLZ / Ort .......................................................................... Telefon ............................................................................. Fax ................................................................................... Für Angehörige von Kommunalverwaltungen in Nordrhein-Westfalen gewährt das Land NRW einen zweckgebundenen Zuschuss. Es verbleibt ein zu entrichtender Kostenanteil. 35,50 € Für MitarbeiterInnen der Straßenbauverwaltung in NRW 220,00 € Für MitarbeiterInnen von Behörden und Kommunen außerhalb von NRW 220,00 € E-Mail-Adresse ................................................................ Datum, Unterschrift ......................................................... Spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erhalten die Teilnehmer die Veranstaltungsbestätigung. Nach Erhalt der Rechnung ist die Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Bei Rücktritt bis 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-- erhoben. Bei einem Rücktritt zwischen 14 und 8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 80 % der Teilnahmegebühr, ab 7 Tagen vor Unterkunft und Verpflegung __ x Übernachtung im Einzelzimmer Nichtraucherzimmer bevorzugt Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr sowie 80 % des 65,50 € Betrags für eventuell angemietete Hotelzimmer und bestellte Verpflegung gemäß Rechnung zu zahlen. Bei bezuschussten Veranstaltungen des Landes NRW ist bei Rücktritt von der regulären Teilnahme-Gebühr __ x Abendbuffet 8,00 € auszugehen. Alternativ ist ohne zusätzliche Kosten die Benennung eines Ersatzteilnehmers möglich. Rücktritte vom Vertrag sind schriftlich vorzunehmen; telefonische Rücktritte werden nicht akzeptiert. Es gilt das In der Teilnahmegebühr sind die Tagungsunterlagen, das Mittagessen sowie Erfrischungsgetränke enthalten. . Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft GmbH Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Straße 70 47228 Duisburg . Datum des Poststempels. BEW hat das Recht, eine Veranstaltung kurzfristig telefonisch oder per Fax aus wichtigem Grund wie zum Beispiel der Krankheit eines Referenten abzusagen. Preisanpassungen behalten wir uns vor. (Stand 14.02.2008) Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 02065 / 770-0.