Ressourcenschutz und Umweltschutz verbinden

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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ressourcenschutz und
Umweltschutz verbinden — Die
Ersatzbaustoffverordnung und die
Novelle der Bodenschutzverordnung
Vorstellung, Erläuterung und Diskussion des aktuellen
BMU-Entwurfs der Mantelverordnung (ErsatzbaustoffV,
Novelle der Bundes-Bodenschutz- und AltlastenV sowie
Novelle der GrundwasserV)
Fachtagung in der Bildungsstätte Duisburg
11. Mai 2011
Ressourcenschutz und Umweltschutz verbinden
— Die Ersatzbaustoffverordnung und die Novelle
der Bodenschutzverordnung
Vorstellung, Erläuterung und Diskussion des aktuellen BMU-Entwurfs der
"Mantelverordnung" (ErsatzbaustoffV, Novelle der Bundesbodenschutz- und
AltlastenV sowie Novelle der GrundwasserV)
Im Januar dieses Jahres hat das Bundesumweltministerium eine Verordnung zur Festlegung von
Anforderungen für das Einbringen und das
Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den
Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material
vorgelegt. Die Verordnung ist als sogenannte
Mantelverordnung zur gemeinsamen Beratung und
Verabschiedung in Bundesrat und Bundestag
angelegt. Das BMU hat angekündigt, etwa Mitte
April einen Referentenentwurf an die beteiligten
Kreise versenden zu wollen.
Der Verordnungsentwurf muss sich daran messen
lassen, ob es gelungen ist, ein schlüssiges und
widerspruchsfreies Gesamtkonzept zu schaffen,
dass deutliche Erleichterungen für den Verwaltungsvollzug in den Ländern und für die betroffene
Wirtschaft bringt. Zugleich soll der erforderliche
Schutz des Grundwassers und des Bodens gesichert
und die Kreislaufwirtschaft gefördert werden.
Mit der Änderung der GrundwasserV (Artikel 1 der
Mantelverordnung) werden der wasserrechtliche
Besorgnisgrundsatz konkretisiert und Prüfwerte für
eine entsprechende Beurteilung festgelegt. In der
neuen ErsatzbaustoffV (Artikel 2 der Mantelverordnung) werden die Anforderungen an den Einsatz
von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen
Bauwerken festgelegt. Diese umfassen
stoffspezifische Materialwerte und Einsatzregelungen,
eine regelmäßige Güteüberwachung sowie verfahrensrechtliche Regelungen. Laut Begründung
des BMU zu dieser Verordnung soll insgesamt eine
Verwertungsquote von Bau- und Abbruchabfällen
im Sinne des Referentenentwurfs des Kreislaufwirtschaftsgesetzes von mehr als 80 % erreicht
werden können.
Die neue Bundesbodenschutz- und AltlastenV
(Artikel 3 der Mantelverordnung) enthält die neuen
§§ 12, 12a und 12b, die ebenfalls auf der Basis der
Grundwasserprüfwerte erlauben, Boden und
sonstiges Material im Landschaftsbau zu verwenden, ohne dass dafür eine wasserrechtliche
Erlaubnis benötigt wird. Umfassende Untersuchungspflichten und Anforderungen an die
Qualitätssicherung schaffen die verfahrensmäßigen
Voraussetzungen für diese Erleichterung.
Während der Fachtagung sollen die geplanten
neuen Regelungen vorgestellt und ausführlich
diskutiert werden. Die Referentinnen und
Referenten aus Verwaltung, Kommunen und
Industrie stehen für eine hohe Fachkompetenz,
umfangreiche Praxiserfahrungen und ein breites
Meinungsspektrum.
Die Tagungsleiterin / Der Tagungsleiter
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Frau Dr. Christel Wies, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf)
Herr Prof. Dr. Wilhelm König, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf)
Die Referentinnen und Referenten
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Herr Dr. Thomas Delschen, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Düsseldorf)
Herr Hans-Josef Düwel, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf)
Herr Dr. Axel Kopp, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Bonn)
Herr Dr. Wolfgang Leuchs, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Düsseldorf)
Herr Dr. Thomas Merkel, FEhS — Institut für Baustoff-Forschung (Duisburg)
Herr Stefan Pelz, Kreis Borken
Frau Monika Schleiter, Straßen.NRW (Gelsenkirchen)
Herr Dr. Bernd Susset, Zentrum für angewandte Geowissenschaften der Universität Tübingen
Frau Birgit Wiele-Dixkens, Bezirksregierung Düsseldorf (Düsseldorf)
Programm der Tagung
11. Mai 2011 / Bildungsstätte Duisburg
9:20 bis 17:00 Uhr
Vormittag
Nachmittag
Moderation: Dr. Christel Wies
Moderation: Prof. Dr. Wilhelm König
„
9:20 Uhr
Begrüßung
Dr. Edgar Tschech
Dr. Christel Wies
„
14:00 Uhr
Der Entwurf der Verordnung zur Änderung
der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung aus Sicht des Landes NRW
Dr. Thomas Delschen
„
9:30 Uhr
Einführung
Hans-Josef Düwel
„
14:30 Uhr
Was erwartet eine Umweltschutzbehörde
von der Mantelverordnung?
Stefan Pelz (angefragt)
„
15:00 Uhr
Diskussion
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15:15 Uhr
Kaffeepause
„
15:30 Uhr
Was erwartet die Straßenbauverwaltung
von der Mantelverordnung?
Monika Schleiter
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16:00 Uhr
Auswirkungen auf die Verfüllungen beim
Kiesabbau am Niederrhein
Birgit Wiele-Dixkens
„
16:30 Uhr
Diskussion
„
16:45 Uhr
Zusammenfassung und Ausblick
Dr. Christel Wies
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9:40 Uhr
Die Ersatzbaustoff-Verordnung — 2. Arbeitsentwurf
Dr. Axel Kopp
10:15 Uhr
Festlegung von Parametern und Grenzwerten
zur Beurteilung der Verwertung mineralischer
Stoffe bzw. Abfälle aus der Sicht des Gewässerund Bodenschutzes
Dr. Bernd Susset
10:45 Uhr
Diskussion
„
11:00 Uhr
Kaffeepause
„
11:30 Uhr
Ist die Verzahnung von Umweltschutz und
Ressourcenschutz gelungen? — Aus der
Sicht des Umweltschutzes
Dr. Wolfgang Leuchs
„
12:00 Uhr
Ist die Verzahnung von Umweltschutz und
Ressourcenschutz gelungen? — Aus der
Sicht der Anbieter von mineralischen Ersatzbaustoffen
Dr. Thomas Merkel
„
12:30 Uhr
Diskussion
„
13:00 Uhr
Mittagspause
17:00 Ende der Veranstaltung
Zielgruppe, u.a.
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Unterkunft und Verpflegung
Erzeuger von mineralischen Stoffen
Aufbereiter von Recyclingmaterialien
Anwender von Recyclingmaterialien
MitarbeiterInnen der Straßenbauverwaltung
MitarbeiterInnen aus Umweltbehörden
MitarbeiterInnen von Kommunen
Eine Unterbringungsmöglichkeit bietet unser Seminarhotel. Es stehen 60 komfortabel eingerichtete Einzelzimmer mit DU/WC sowie TV und Telefon zur Verfügung. Eine eigene Küche sorgt für das leibliche Wohl.
Der Übernachtungspreis beträgt einschließlich Frühstücksbuffet 65,50 €.
Anmeldung K135D1105F
(Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.)
Den Anmeldeabschnitt bitte faxen oder kopieren und
einsenden. Fax: 02065 / 770-117
Name ................................................................................
Vorname ..........................................................................
Ressourcenschutz und Umweltschutz verbinden — Die
Ersatzbaustoffverordnung und die Novelle der BundesBodenschutzverordnung
Bildungsstätte Duisburg
Position ............................................................................
Firma ................................................................................
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11. Mai 2011 / K135D1105F
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Teilnahmegebühr
395,00 €
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Ermäßigte Teilnahmegebühr gemäß
Programm – bitte geben Sie den
Verband und Ihre Mitgliedsnummer
an
355,00 €
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Mitgliedsnummer .............................................................
Straße ...............................................................................
PLZ / Ort ..........................................................................
Telefon .............................................................................
Fax ...................................................................................
Für Angehörige von Kommunalverwaltungen in Nordrhein-Westfalen
gewährt das Land NRW einen
zweckgebundenen Zuschuss. Es
verbleibt ein zu entrichtender
Kostenanteil.
35,50 €
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Für MitarbeiterInnen der Straßenbauverwaltung in NRW
220,00 €
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Für MitarbeiterInnen von Behörden
und Kommunen außerhalb von NRW
220,00 €
E-Mail-Adresse ................................................................
Datum, Unterschrift .........................................................
Spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erhalten die Teilnehmer die
Veranstaltungsbestätigung.
Nach
Erhalt
der
Rechnung
ist
die
Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Bei Rücktritt
bis 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr
von € 25,-- erhoben. Bei einem Rücktritt zwischen 14 und 8 Tagen vor
Veranstaltungsbeginn sind 80 % der Teilnahmegebühr, ab 7 Tagen vor
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Unterkunft und Verpflegung
__ x Übernachtung im Einzelzimmer
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Nichtraucherzimmer bevorzugt
Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr sowie 80 % des
65,50 €
Betrags für eventuell angemietete Hotelzimmer und bestellte Verpflegung
gemäß Rechnung zu zahlen. Bei bezuschussten Veranstaltungen des
Landes NRW ist bei Rücktritt von der regulären Teilnahme-Gebühr
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__ x Abendbuffet
8,00 €
auszugehen. Alternativ ist ohne zusätzliche Kosten die Benennung eines
Ersatzteilnehmers möglich. Rücktritte vom Vertrag sind schriftlich
vorzunehmen; telefonische Rücktritte werden nicht akzeptiert. Es gilt das
In der Teilnahmegebühr sind die Tagungsunterlagen, das
Mittagessen sowie Erfrischungsgetränke enthalten.
.
Bildungszentrum für die Entsorgungs- und
Wasserwirtschaft GmbH
Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Straße 70
47228 Duisburg
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Datum des Poststempels. BEW hat das Recht, eine Veranstaltung
kurzfristig telefonisch oder per Fax aus wichtigem Grund wie zum
Beispiel der Krankheit eines Referenten abzusagen. Preisanpassungen
behalten wir uns vor. (Stand 14.02.2008)
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 02065 /
770-0.
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