Natur Umweltschutz - Die Kommunale Umwelt

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Begrüßung
Joachim Vollmer, Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N.
gegen 13 Uhr ist eine Mittagspause geplant
Umweltscrichhtluinitz
e
Wasserrahmen
Nachhaltigkeit
Klimaschutz
ZUSATZ-Veranstaltung
Energiemanagement
Gemeinde
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Mobilität Recht
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Klimawandel
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Interkommunal
•
InformationsveranstalWorkshops Ressourcen
Abwasser
Inhalte des Workshops:
1. Privilegierte Zulässigkeit gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich nach geändertem Recht
(§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB – neu –): UVP-Pflicht / Vorprüfungspflicht, Mitrechnung von Anlagen in engem
räumlichem Zusammenhang, keine Begrenzung von
Nutzungsänderungen, Überleitungsrecht
2. Privilegierte Zulässigkeit landwirtschaftlicher Tierhaltungsanlagen, u. a. Pachtflächen und Pachtdauer, Nähe
zur Hofstelle, Betriebsinhaber
3. Aufstellung von Bebauungsplänen für große gewerbliche Tierhaltungsanlagen: Festsetzung von Sondergebieten, Anforderungen des Planverfahrens
4. Steuerung der im Außenbereich privilegiert zulässigen landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltungsanlagen durch Bauleitplanung:
• Notwendigkeit einer Steuerung?
• Darstellungen im Flächennutzungsplan iSd § 35
Abs. 3 Satz 3 BauGB
• Bebauungsplan für die Freihaltung des Außenbereichs von Tierhaltungsanlagen
Kommunen
Referent
Prof. Dr. Wilhelm Söfker, Honorarprofessor Universität
Bonn, Ministerialdirigent a.D.
Zulässigkeit und Steuerung von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich
16:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Ihre Fragen und Fallbeispiele sind erwünscht!
Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N.
Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N.
10:30 Uhr Beginn
Natur
Für die bauplanungsrechtlichen Fragen der Zulässigkeit von
Tierhaltungsanlagen steht deren privilegierte Zulässigkeit
im Außenbereich im Vordergrund der Genehmigungspraxis. Sie können gemäß § 35 Abs. 1 BauGB als landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen, die einem landwirtschaftlichen
Betrieb dienen (Nr. 1), oder als gewerbliche Tierhaltungsanlagen (Nr. 4) zu beurteilen sein.
Das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den
Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung
des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013 („BauGB – Novelle
2013“) schließt die privilegierte Zulässigkeit gewerblicher
Tierhaltungsanlagen in § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB aus, wenn
sie UVP-pflichtig oder -vorprüfungspflichtig sind. Das wirft
Abgrenzungsfragen auf, und die Zulässigkeit landwirtschaftlicher Tierhaltungsanlagen erhält neue Bedeutung.
Wegen dieser Änderungen kann sich auch die Frage nach
der Steuerung der Standorte für landwirtschaftliche und
gewerbliche Tierhaltungsanlagen durch Flächennutzungspläne und Bebauungspläne neu stellen.
Hierauf wird der Referent, der anerkannte Kommentator
des BauGB Prof. Dr. Wilhelm Söfker, im Einzelnen eingehen
und die Auswirkungen auf die Genehmigungs- und Planungspraxis behandeln.
Darüber hinaus können Sie mit Ihren Fragen und Fallbeispielen das Seminar mitgestalten. Daher nutzen Sie die
Möglichkeit, uns Ihre Fragen im Vorfeld der Veranstaltung
zuzusenden, bitte mit Karten zu vorhandenen und geplanten Standorten (Email an [email protected]).
Seminarreihe der U.A.N.
Landkreis
Zulässigkeit und Steuerung von
Tierhaltungsanlagen im Außenbereich
Programm
, Strom
Repowering
Titel der Veranstaltung
Dienstag, den 20. November 2013
in Hannover im Sitzungssaal des NSGB
Kommunale Umwelt- AktioN U.A.N.
Die Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. e.V. ist ein gemeinnütziger kommunaler Umweltverband mit Sitz in Hannover
im Haus des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Die U.A.N. wurde 1985 gegründet und ist bundesweit
tätig. Ziel des Verbandes ist die Unterstützung der Kommunen
und kommunalen Unternehmen bei den vielfach neuen kommunalen Umweltaufgaben.
Diese Unterstützung erfolgt durch die Aufarbeitung und Weitergabe relevanter Umweltinformationen in Veranstaltungen
und über die regelmäßig erscheinende Zeitschrift „Rathaus
und Umwelt“, die für Mitgliedskommunen kostenlos ist. In
den einzelnen Projekten erstellt die U.A.N. spezielle Serviceleistungen für die Kommunen. Die Projekte umfassen thematisch das gesamte Spektrum des kommunalen Umweltschutzes, angefangen beim Natur- und Landschaftsschutz, über die
Nutzung Erneuerbarer Energien, die Abwasserreinigung und
Gewässerbewirtschaftung bis hin zur Energieberatung, dem
kommunalen Klimaschutz und den Folgen des Klimawandels.
Zur Bearbeitung der Themen organisiert die U.A.N. Informationsveranstaltungen, Erfahrungsaustausche, kommunale
Wettbewerbe und ähnliches für die niedersächsischen Kommunen.
Durch die kommunale Mitgliederstruktur ist die U.A.N. immer
sehr nah an den aktuellen kommunalen Fragestellungen. Die
Teilnahme an den Seminaren der U.A.N. ist für Mitglieder der
U.A.N. preisgünstiger. Eine Mitgliedschaft in der U.A.N. zahlt
sich aus. Weitere Informationen zur U.A.N. und Mitgliedsformulare finden Sie unter www.uan.de.
Anfahrt
Anmeldung
„Zulässigkeit und Steuerung von Tierhaltungsanlagen im
Außenbereich“ am 20. November 2013
Hiermit melde ich folgende Personen verbindlich an:
1.
2.
Stadtbahnlinie 10
oder 17 bis Endstation
Aegidientorplatz
3.
Institution:
Anschrift:
Tel.:
E-Mail:
U.A.N.
Arnswaldtstr. 28
Veranstaltungsort
Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N.
Sitzungssaal des NSGB
Arnswaldtstr. 28
30159 Hannover
Den Veranstaltungsort erreichen Sie...
...mit der Bahn: Vom Hbf. ca. 10 Gehminuten oder mit den Stadtbahnlinien
10 oder 17 zur Endstation Aegidientorplatz bzw. den U-Bahn-Linien 1 (Richtung Laatzen/Sarstedt), 2 (Rethen) oder 8 (Messegelände) zum Aegidientorplatz (Fahrzeit ca. 3 Min.).
..mit dem PKW: von allen AB-Abfahrten Hannover in Richtung Stadtzentrum.
Hinter dem Haus stehen Parkplätze zur Verfügung.
Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N.
Arnswaldtstraße 28 30159 Hannover Telefon: +49 511 30285-60
www.uan.de Ihre Anmeldung erbitten wir schriftlich bis zum 13.11.13
per E-Mail: [email protected] oder
per Fax: 0511-3028556
Anmeldung / Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmegebühr beträgt:
175 € (brutto) für Mitglieder der U.A.N. und
225 € (brutto) für sonstige Interessierte. Die Rechnungsstellung erfolgt umgehend nach Anmeldung und gilt als Anmeldebestätigung.
Zahlungsbedingungen / Stornierung
Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von zehn Tagen nach
Erhalt der Rechnung fällig. Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Wenn uns Ihre Stornierung zehn Tage vor der
Veranstaltung vorliegt, werden bereits überwiesene Teilnehmergebühren abzgl. einer Verwaltungskostenpauschale von
17,85 € (brutto) rückerstattet. Bitte haben Sie Verständnis
dafür, dass bei einer verspäteten Abmeldung diese Kosten
nicht erstattet werden können.
Im Preis sind Verpflegung und Tagungsunterlagen enthalten.
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 511 30285-56
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