Begrüßung Joachim Vollmer, Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. gegen 13 Uhr ist eine Mittagspause geplant Umweltscrichhtluinitz e Wasserrahmen Nachhaltigkeit Klimaschutz ZUSATZ-Veranstaltung Energiemanagement Gemeinde Gewässer Kenntnisse Umwelt Mobilität Recht Seminare Stadt Klimawandel Wissen Interkommunal • InformationsveranstalWorkshops Ressourcen Abwasser Inhalte des Workshops: 1. Privilegierte Zulässigkeit gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich nach geändertem Recht (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB – neu –): UVP-Pflicht / Vorprüfungspflicht, Mitrechnung von Anlagen in engem räumlichem Zusammenhang, keine Begrenzung von Nutzungsänderungen, Überleitungsrecht 2. Privilegierte Zulässigkeit landwirtschaftlicher Tierhaltungsanlagen, u. a. Pachtflächen und Pachtdauer, Nähe zur Hofstelle, Betriebsinhaber 3. Aufstellung von Bebauungsplänen für große gewerbliche Tierhaltungsanlagen: Festsetzung von Sondergebieten, Anforderungen des Planverfahrens 4. Steuerung der im Außenbereich privilegiert zulässigen landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltungsanlagen durch Bauleitplanung: • Notwendigkeit einer Steuerung? • Darstellungen im Flächennutzungsplan iSd § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB • Bebauungsplan für die Freihaltung des Außenbereichs von Tierhaltungsanlagen Kommunen Referent Prof. Dr. Wilhelm Söfker, Honorarprofessor Universität Bonn, Ministerialdirigent a.D. Zulässigkeit und Steuerung von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich 16:00 Uhr Ende der Veranstaltung Ihre Fragen und Fallbeispiele sind erwünscht! Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. 10:30 Uhr Beginn Natur Für die bauplanungsrechtlichen Fragen der Zulässigkeit von Tierhaltungsanlagen steht deren privilegierte Zulässigkeit im Außenbereich im Vordergrund der Genehmigungspraxis. Sie können gemäß § 35 Abs. 1 BauGB als landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen (Nr. 1), oder als gewerbliche Tierhaltungsanlagen (Nr. 4) zu beurteilen sein. Das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013 („BauGB – Novelle 2013“) schließt die privilegierte Zulässigkeit gewerblicher Tierhaltungsanlagen in § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB aus, wenn sie UVP-pflichtig oder -vorprüfungspflichtig sind. Das wirft Abgrenzungsfragen auf, und die Zulässigkeit landwirtschaftlicher Tierhaltungsanlagen erhält neue Bedeutung. Wegen dieser Änderungen kann sich auch die Frage nach der Steuerung der Standorte für landwirtschaftliche und gewerbliche Tierhaltungsanlagen durch Flächennutzungspläne und Bebauungspläne neu stellen. Hierauf wird der Referent, der anerkannte Kommentator des BauGB Prof. Dr. Wilhelm Söfker, im Einzelnen eingehen und die Auswirkungen auf die Genehmigungs- und Planungspraxis behandeln. Darüber hinaus können Sie mit Ihren Fragen und Fallbeispielen das Seminar mitgestalten. Daher nutzen Sie die Möglichkeit, uns Ihre Fragen im Vorfeld der Veranstaltung zuzusenden, bitte mit Karten zu vorhandenen und geplanten Standorten (Email an [email protected]). Seminarreihe der U.A.N. Landkreis Zulässigkeit und Steuerung von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich Programm , Strom Repowering Titel der Veranstaltung Dienstag, den 20. November 2013 in Hannover im Sitzungssaal des NSGB Kommunale Umwelt- AktioN U.A.N. Die Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. e.V. ist ein gemeinnütziger kommunaler Umweltverband mit Sitz in Hannover im Haus des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Die U.A.N. wurde 1985 gegründet und ist bundesweit tätig. Ziel des Verbandes ist die Unterstützung der Kommunen und kommunalen Unternehmen bei den vielfach neuen kommunalen Umweltaufgaben. Diese Unterstützung erfolgt durch die Aufarbeitung und Weitergabe relevanter Umweltinformationen in Veranstaltungen und über die regelmäßig erscheinende Zeitschrift „Rathaus und Umwelt“, die für Mitgliedskommunen kostenlos ist. In den einzelnen Projekten erstellt die U.A.N. spezielle Serviceleistungen für die Kommunen. Die Projekte umfassen thematisch das gesamte Spektrum des kommunalen Umweltschutzes, angefangen beim Natur- und Landschaftsschutz, über die Nutzung Erneuerbarer Energien, die Abwasserreinigung und Gewässerbewirtschaftung bis hin zur Energieberatung, dem kommunalen Klimaschutz und den Folgen des Klimawandels. Zur Bearbeitung der Themen organisiert die U.A.N. Informationsveranstaltungen, Erfahrungsaustausche, kommunale Wettbewerbe und ähnliches für die niedersächsischen Kommunen. Durch die kommunale Mitgliederstruktur ist die U.A.N. immer sehr nah an den aktuellen kommunalen Fragestellungen. Die Teilnahme an den Seminaren der U.A.N. ist für Mitglieder der U.A.N. preisgünstiger. Eine Mitgliedschaft in der U.A.N. zahlt sich aus. Weitere Informationen zur U.A.N. und Mitgliedsformulare finden Sie unter www.uan.de. Anfahrt Anmeldung „Zulässigkeit und Steuerung von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich“ am 20. November 2013 Hiermit melde ich folgende Personen verbindlich an: 1. 2. Stadtbahnlinie 10 oder 17 bis Endstation Aegidientorplatz 3. Institution: Anschrift: Tel.: E-Mail: U.A.N. Arnswaldtstr. 28 Veranstaltungsort Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. Sitzungssaal des NSGB Arnswaldtstr. 28 30159 Hannover Den Veranstaltungsort erreichen Sie... ...mit der Bahn: Vom Hbf. ca. 10 Gehminuten oder mit den Stadtbahnlinien 10 oder 17 zur Endstation Aegidientorplatz bzw. den U-Bahn-Linien 1 (Richtung Laatzen/Sarstedt), 2 (Rethen) oder 8 (Messegelände) zum Aegidientorplatz (Fahrzeit ca. 3 Min.). ..mit dem PKW: von allen AB-Abfahrten Hannover in Richtung Stadtzentrum. Hinter dem Haus stehen Parkplätze zur Verfügung. Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. Arnswaldtstraße 28 30159 Hannover Telefon: +49 511 30285-60 www.uan.de Ihre Anmeldung erbitten wir schriftlich bis zum 13.11.13 per E-Mail: [email protected] oder per Fax: 0511-3028556 Anmeldung / Teilnahmebedingungen Die Teilnahmegebühr beträgt: 175 € (brutto) für Mitglieder der U.A.N. und 225 € (brutto) für sonstige Interessierte. Die Rechnungsstellung erfolgt umgehend nach Anmeldung und gilt als Anmeldebestätigung. Zahlungsbedingungen / Stornierung Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Wenn uns Ihre Stornierung zehn Tage vor der Veranstaltung vorliegt, werden bereits überwiesene Teilnehmergebühren abzgl. einer Verwaltungskostenpauschale von 17,85 € (brutto) rückerstattet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei einer verspäteten Abmeldung diese Kosten nicht erstattet werden können. Im Preis sind Verpflegung und Tagungsunterlagen enthalten. E-Mail: [email protected] Fax: +49 511 30285-56