Gesundheitsamt MERKBLATT Informationen zu Rotaviren Was sind Rotaviren? Rotaviren gehören zu den so genannten unbehüllten Viren. Aufgrund der fehlenden Hülle besitzen Rotaviren eine hohe Umweltresistenz. Das Virus ist weltweit verbreitet. Hauptreservoir für Rotaviren ist der Mensch. Vereinzelt tragen auch Nutz- und Haustiere das Virus in sich. Bei der Übertragung des Virus auf den Menschen spielen Nutz- und Haustiere jedoch eine untergeordnete Rolle. Wie erfolgt die Ansteckung? Die Infektion mit Rotaviren erfolgt hauptsächlich fäkal-oral über eine Schmierinfektion von Mensch zu Mensch, seltener durch kontaminiertes Wasser oder Lebensmittel. Das Virus ist sehr leicht übertragbar und häufigster Erreger von Durchfallerkrankungen bei Kindern in den ersten beiden Lebensjahren. Bereits 10 Viruspartikel reichen aus, um ein Kind zu infizieren! Inkubationszeit Die Zeit, die zwischen der Infektion mit Rotaviren und dem Auftreten der ersten Symptome vergeht (Inkubationszeit) beträgt 1 bis 3 Tage. MB_GsA_Gesundheitsschutz_Informationen_zu_Rotaviren/ Stand: 09/2012 © Landratsamt Miltenberg [5001.4] Welche Symptome verursacht die Erkrankung? Nach Aufnahme des Virus entwickelt sich innerhalb 1 bis 3 Tagen eine akute Gastroenteritis mit wässrigen Durchfällen und Erbrechen. Es kann zu Fieber und heftigen Bauchschmerzen kommen. Oft sind Schleimbeimengungen im Stuhl zu finden. Die Erkrankung durch Rotaviren verläuft bei Säuglingen und Kleinkindern schwerer als Durchfallerkrankungen durch andere Erreger. Die Symptome bestehen in der Regel 2 bis 6 Tage. Dauer der Ansteckungsfähigkeit Die Ausscheidung von Rotaviren dauert im Durchschnitt nicht länger als 8 Tage, in Einzelfällen z.B. bei Frühgeborenen und abwehrgeschwächten Patienten bis zu 30 Tage. Während dieser Zeit der Ausscheidung ist die Ansteckungsgefahr gegeben. Hygienemaßnahmen Die Übertragung von Rotaviren kann wirksam durch Vermeiden von fäkal-oralen Schmierinfektionen, vor allem durch strikte Händehygiene, verhütet werden. Personen, die eventuell Kontakt mit Stuhl eines an Rotavirus-Enteritis Erkrankten hatten, sollen sich für die Dauer der Inkubationszeit und die folgenden 2 Wochen die Hände nach jedem Stuhlgang gründlich waschen, die Hände mit Einmalhandtüchern abtrocknen und wenn möglich anschließend mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel desinfizieren. 1 Die Toilette muss sauber gehalten werden und ggf. ist ein viruswirksames Flächendesinfektionsmittel zu verwenden. Erkrankte und Ausscheider sollten separate Handtücher verwenden. Mit Stuhl oder Erbrochenem verunreinigte Wäsche ist nach Möglichkeit bei mindestens 60°C zu waschen. Gibt es eine Schutzimpfung? Eine Impfung gegen Rotaviren ist seit Mitte 2006 möglich. Gesetzliche Vorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz Der Nachweis des Erregers ist nach dem Infektionsschutzgesetz dem Gesundheitsamt zu melden. Der Verdacht bzw. die Erkrankung ist meldepflichtig, wenn der Betroffenen im Lebensmittelbereich tätig ist oder 2 oder mehr Personen von der Erkrankung betroffen sind und ein epidemiologischer Zusammenhang besteht. Kinder unter 6 Jahren, die an einer durch Rotaviren verursachte Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen die Räumlichkeiten von Kindergärten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen erst dann wieder betreten, wenn nach Einschätzung des behandelnden Arztes eine Weiterverbreitung der Erkrankung nicht mehr zu befürchten ist. Die Einrichtung sollte frühestens 48 Stunden nach dem Abklingen der klinischen Symptome wieder besucht werden. Allerdings sollte auch dann noch verstärkt Wert auf die Hygiene gelegt werden. Personen, die an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen gemäß § 42 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht in Lebensmittelbetrieben tätig sowie in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt sein. Die Wiederaufnahme der Tätigkeit sollte frühestens 2 Tage nach dem Abklingen der klinischen Symptome erfolgen. In den folgenden 4 bis 6 Wochen ist die Händehygiene am Arbeitsplatz besonders sorgfältig zu beachten. Sie haben noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes im Landratsamt Miltenberg. 2 Benedikt Gareus, Tel. 09371 501-549 E-Mail: [email protected] Franz Weigl, Tel. 09371 501-550 E-Mail: [email protected]