Verwendung fotographischer Abbildungen

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VERWENDUNGSVEREINBARUNG
FÜR FOTOGRAFISCHE ABBILDUNGEN
Mit der Anmeldung Ihres Kindes/ mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich freundlicherweise
bereit, die während unserer Angebote entstandenen fotographischen Abbildungen uns zur
Verfügung zu stellen.
Wir danken Ihnen ganz herzlich dafür.
Sie helfen damit, unsere Arbeit in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Gerne bestätigen wir Ihnen folgende Vereinbarungen:
1. Der Name Ihres Kindes/Ihr Name wird nie im Zusammenhang mit den Fotos genannt.
2. Die von Ihnen freigegebenen Aufnahmen können von der Jugendarbeit HaslitalBrienz während drei Jahren uneingeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet
werden.
3. Die Verwendung der Fotografien muss in direktem Zusammenhang mit den
Angeboten und Aktivitäten der Jugendarbeit Haslital-Brienz stehen.
4. Die Aufnahmen werden nicht an Dritte weitergegeben.
5. Die von Ihnen freigegebenen Aufnahmen können von der Jugendarbeit HaslitalBrienz uneingeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung in Form von
Drucksachen (z.B. Broschüren, Prospekte, Postkarten etc.) und Plakaten verwendet
werden.
6. Das Urheberrecht an den Fotografien und die Negative sind Eigentum der
Jugendarbeit Haslital-Brienz.
7. Sämtliche gesetzlich zulässigen Rechte werden von Ihnen vollumfänglich, zeitlich
unbefristet und räumlich unbeschränkt an die Jugendarbeit Haslital-Brienz
übertragen.
8. Diese Vereinbarung können Sie jederzeit schriftlich (Brief/E-Mail) widerrufen.
März 2014
Jugendarbeit Haslital-Brienz
Vreni von Allmen/ Thomas Mader/ Erich Sterchi/ Elmo Mesic
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