DIE STATUTEN DER NATION OF THE OCEANS / NATION DER OZEANE Bei Wesen: Art. 1: Unter dem Namen NATION OF THE OCEANS / NATION DER OZEANE schliessen sich natürliche Personen zu einem Verein mit einem politischen Zweck gem. ZGB Art. 60ff. mit Sitz an der Regensbergstr. 210 in 8050 Zürich zusammen. Bei Zweck: Art. 2: Der Verein setzt sich ein für den Schutz und die Artenvielfalt in den Weltmeeren und für die Verbreitung des direkt-demokratischen politischen Systems, das beste politische System für den Welt-Frieden und ein Garant gegen die faschistische Sklaverei der überstarken anarchokapitalistischen Konzerne (Globalplayers in Oel, GMO, etc.) ist. Art. 3: Mitglieder bzw. Bürger sind diejenigen die ihre Steuern zahlen, so lange sie von unserer Verfassung / Statuten überzeugt sind, und solange sie am Schutz und an der Unterstützung der Forscher der Nation der Ozeane interessiert sind. Art. 4: Die Leitlinie für die Verfassung der Nation der Ozeane ist die Verfassung der direkt-demokratische Nation der Schweiz und so ist unsere Organisation und Struktur in ähnlicher Weise geformt: Die Bürger der direkten Demokratie der Nation der Ozeane haben drei Verwaltungsebenen: - Die Bundesebene, - der Kanton, - und die Gemeinde. Art. 5: So wie die Schweiz 26 Kantone hat (davon sind sechs Halbkantone), so hat die Nation der Ozeane 24 Kantone und die korrelieren nun mit den 24 Zeitzonen der Welt und die Gemeinden werden in ihrer Nord-SüdPosition durch die Breitengrade getrennt. Art. 6: Die sieben Bundesverwaltungs-Departemente sind: - Ozeanisches Departement für Wirtschaft, Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, - Ozeanisches Finanzdepartement, - Ozeanisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, - Ozeanisches Departement des Innern, - Ozeanisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, - Ozeanisches Justiz- und Polizeidepartement, und last but not least: - Ozeanisches Departement für Bildung und Forschung. Art. 7: Anders als im schweizerischen System wird der Bundesrat für das Ozeanisches Departement für Bildung und Forschung nicht von der von der Bundesversammlung gewählt, sondern von den Forschern der Nation der Ozeane gestellt. Art. 8: Die Forscher der Nation der Ozeane sind nun der Beginn eines modernen, internationalen Gegenstücks zu Gandhis Ashrams und sind vergleichbar mit der Kastalischen Provinz, die Hermann Hesse in seinem Roman Das Glasperlenspiel aufzeigt. Es ist der Beginn eines neuen globalen Bildungssystems, das die ethischen Intellektuellen der Welt fördert. Art.9: Ein wichtiger Grundgedanke des NATION OF THE OCEANS / NATION DER OZEANE ist, dass Ethik und Spiritualität jeden etwas angeht und somit überall, auch in der Politik, Anwendung finden muss: Wir ergreifen aktiv Partei für das Gute oder das Schlechte ergreift Partei von uns! In diesem Zusammenhang ist der NATION OF THE OCEANS / NATION DER OZEANE nicht nur eine rein politische Institution sondern auch eine spirituelle, welche Ethik und Spiritualität in das praktische Alltagsleben der Gesellschaft einfliessen lassen will und sich selber international in humanitären Entwicklungsprojekten betätigt. Art. 10: Die NATION OF THE OCEANS / NATION DER OZEANE wurde gegründet unter anderen nach dem Vorbild von: Gandhi, Mohandas Karamchand, genannt Mahatma, (1869-1948), Führer der indischen Unabhängigkeitsbewegung. Art. 11: Die NATION OF THE OCEANS / NATION DER OZEANE ist mehr als das, was man heutzutage unter einer Partei versteht. Er will einerseits Partei nehmen an den Problemen des öffentlichen Lebens, aber er soll anderseits auch eine Informationsquelle sein, die in dieser verworrenen, heutigen Zeit als eine Orientierungshilfe dient. Er will die Wege des richtigen Handelns aufzeigen, auf denen man den Kreislauf von Alter, Krankheit, Geburt und Tod durchbrechen kann, indem man seine eigene, wesensgemässe Stellung im Universum und in seinem eigenen kleinen Mikrokosmos zu verstehen beginnt. Art. 12: Die NATION OF THE OCEANS / NATION DER OZEANE ist mit der Einführung eines neuen und doch altbekannten ethischen Weltbild, das unserem eigentlichem Wesen der ethischen Liebe entspricht, ein wichtiger Beitrag (wenn nicht der wichtige Beitrag) für das Abwenden der negativen Entwicklungen unserer modernen Zeit. Er ist eine Kehrtwende vor dem sicheren Abgrund, in den uns blinde, korrupte und machtbesessene Finanzkapitäne, Konzernmanager und andere egoistische Befehlshaber hineinführen wollen. 1 (3) ©: nationoftheoceans.com – Hotline (SMS): OO41 (O)79 954 8O 77 Art. 13: Die NATION OF THE OCEANS / NATION DER OZEANE gründet auf einem Dialog über den Wertezerfall und die gesellschaftlichen Probleme unserer modernen Zeit. Er will Weg weisend auf die Ethik und das Lebensgefühl der Gesellschaft einwirken. Er ist ein Forum für Menschen, die sich ihrer Verantwortung gegenüber sich und ihrer Umwelt bewusst sind und sich und ihre Umwelt nicht nur informieren, sondern vor allem auch positiv transformieren wollen. Art. 14: Die NATION OF THE OCEANS / NATION DER OZEANE ist eine unabhängige Organisation um ethische Wissenschaftler, ethische Journalisten und ethische Schriftsteller usw., welche sich durch ihren ethischen Lebensstiel auszeichnen, in einer unabhängigen Organisation, vor negativen kapitalistischen und militärischen Einflüssen zu beschützen und mit staatlichen Geldern ihre unabhängige Forschung und Meinungsäusserung in eigenen Laboratorien, Bibliotheken, Pressehäusern und auch Unterkünften zu fördern. (Siehe die rote Glasperle: Die Rechte und Pflichten der Intellektuellen) Art. 15: Die NATION OF THE OCEANS / NATION DER OZEANE ist unabhängig von irgendwelchen bestehenden parteipolitischen Tendenzen, religiösen Bewegungen, wirtschaftlichen Interessen oder rassistischen Erwägungen. Mitgliedschaft Art. 16: Mitglied der NATION OF THE OCEANS / NATION DER OZEANE kann sein, wer die Statuten und das Profil der Ethikpartei (z.Bsp. beschrieben auf der Webpage www.Ethikpartei.ch) anerkennt. Art. 17: Nach schriftlich eingereichter Anmeldung einer Einzelperson bestätigt der Vorstand die Aufnahme. Art. 18: Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Die Mitgliedschaft endet in jedem Fall mit dem Tod und kann im nächsten Leben wieder erneuert werden. Art. 19: Die Mitgliedschaft in anderen parteipolitischen Organisationen ist möglich. Art. 20: Mitglieder, die den Bestrebungen oder dem Ansehen der Die NATION OF THE OCEANS / NATION DER OZEANE Schaden zufügen, können durch schriftlichen Beschluss des Vorstands ohne die Angabe von Gründen aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor einem Ausschluss ist das Mitglied in jedem Fall vom Vorstand anzuhören. Mitgliedermindestbeiträge Art. 21: Der Mitgliedermindestbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt Organe Art. 22: Die Organe der NATION OF THE OCEANS / NATION DER OZEANE sind: - Jahresversammlung (JV) - Vollversammlung (VV) - Vorstand - Revision/Kontrollstelle Art. 23: Oberstes Organ des Freundeskreises der NATION OF THE OCEANS / NATION DER OZEANE ist die Jahresversammlung (JV), welche einmal jährlich am 1. August zusammentritt. Art. 24: Aufgaben der JV sind insbesondere: - Erlass politischer Grundsatzerklärungen und Richtlinien für die zukünftige Tätigkeit - Abnahme des Jahresberichts - Abnahme des Kassaberichts - Festsetzung des jährlichen Mitgliederbeitrages - Änderung der Statuten - Wahlen des Vorstandes - Wahlen der Revision/Kontrollstelle Art. 25: Die Vollversammlung oder 20% der Mitglieder können eine ausserordentliche JV verlangen. Art. 26: Anträge an die JV stellen können innerhalb der Antragsfrist - die Vollversammlung - Einzelmitglieder Art. 27: Zur Verfassungs- / Statutenänderung braucht es den einstimmigen Konsens einer vollzähligen Vereinsvollversammlung. 2 (3) ©: nationoftheoceans.com – Hotline (SMS): OO41 (O)79 954 8O 77 Art. 28: Die Vollversammlung (VV) setzt sich zusammen aus dem Vorstand und allen Mitgliedern der NATION OF THE OCEANS / NATION DER OZEANE. Art. 29: Die VV nimmt ihre Aufgabe im Rahmen der von der JV beschlossenen Grundsätze und Richtlinien wahr. Insbesondere obliegen ihr folgende Aufgaben: - Fassen von Abstimmungsparolen - Beschluss über kurzfristige Aktionen und Bildungsveranstaltungen - Unterstützung von Initiativen und Referenden - Beitritt zu überparteilichen Komitees - Ausführung der JV-Beschlüsse Art. 30: An der VV gilt das einfache Mehr. Art. 31: Der Vorstand setzt sich zusammen aus den Ressorts: Sekretariat, Finanzen, Bildung, Aktionen, Medien. Weitere Mitglieder sind jeweils ein/e Delegierte/r aus den bestehenden Arbeitsgruppen. Art. 32: Der Vorstand ist insbesondere verantwortlich für: - Geschäftsführung - Ausführung der JV- und VV-Beschlüsse Art. 33: Die Revision/Kontrollstelle obliegt einer vom Vorstand unabhängigen Person. Finanzen Art. 34: Die NATION OF THE OCEANS / NATION DER OZEANE finanziert sich durch: - Spenden und Legate - andere möglichen Quellen Art. 35: Die NATION OF THE OCEANS / NATION DER OZEANE haftet nur mit ihrem Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder wird ausgeschlossen. Auflösung Art. 36: Die Auflösung des Die NATION OF THE OCEANS / NATION DER OZEANE kann nur durch den einstimmigen Konsens einer vollzähligen Vereinsvollversammlung stattfinden. Schlussbestimmung Art. 37: Diese oben stehende erweiterte und erneuerte Verfassung / Statuten treten mit dem Unterzeichnen des Protokolls der Vereinsvollversammlung 2014 Nation of the Oceans / Nation der Ozeane in Kraft. 3 (3) ©: nationoftheoceans.com – Hotline (SMS): OO41 (O)79 954 8O 77