PRESSEMITTEILUNG Der große Wurf? Branchenzuschläge in der Praxis Der große Wurf? Branchenzuschläge in der Praxis Personaldienstleister begrüßt Angleichung der Löhne an die Stammbelegschaft, kritisiert aber die damit verbundenen Unsicherheiten für Zeitarbeitnehmer und Kundenbetriebe. Frankfurt/Aschaffenburg, den 20. Dezember 2013 | Die drei Zeitarbeitsverbände BAP, iGZ und vwpd haben in den vergangenen zwei Jahren Branchenzuschlagstarifverträge mit den Gewerkschaften ausgehandelt. Je nach Branche werden nach einer zuschlagsfreien Zeit von vier bis sechs Wochen erste Lohnzuschläge gezahlt. Die Höhe dieser Zuschläge ist abhängig von der Einsatzdauer und der Entgeltgruppe des Zeitarbeitnehmers und kann bis zu 50 Prozent des eigentlichen Stundenlohns betragen. Lohnangleichung an die Stammbelegschaften grundsätzlich begrüßenswertAlexandra Grein und Thomas Stenger, Geschäftsführer der apm Personal-Leasing GmbH, zeigen sich mit der durch die Einführung der Branchenzuschläge angestoßenen Entwicklung grundsätzlich zufrieden: „Durch die Branchenzuschläge werden die Löhne von Zeitarbeitnehmern an die der Stammbelegschaften angeglichen, was wir unbedingt befürworten“, so Stenger. Problematik bei Einsatzwechsel und Verlust des Anspruchs auf ZuschlägeProblematisch sei im Einzelfall aber, dass die kundenseitige Abmeldung eines Mitarbeiters dazu führe, dass der Zeitarbeitnehmer das Anrecht auf die zuvor gewährten Zuschläge wieder verliert. „Ein Mitarbeiter muss sich die mit steigender Einsatzdauer höher werdenden Branchenzuschläge im Fall eines Einsatzwechsels dann erst wieder ‚erarbeiten‘ – vorausgesetzt, er kann wieder in einer Branche eingesetzt werden, in der ein Branchenzuschlag existiert“, erklärt Alexandra Grein die aktuelle Situation. Aktuelle Regelung führt zu Unsicherheit auf Arbeitnehmer- und KundenseiteNeben der Unsicherheit, die die Branchenzuschläge für ihre Mitarbeiter bedeuten, kritisiert die Aschaffenburger Unternehmerin den seit ihrer Einführung erheblich gestiegenen administrativen Aufwand. „Wir müssen die Löhne unserer Mitarbeiter und damit auch die Preise für unsere Kunden in Abständen von wenigen Monaten immer wieder anpassen.“ Das umzusetzen und fortwährend in alle Richtungen zu kommunizieren, sei derart umständlich, dass Grein und Stenger daran zweifeln, ob die aktuelle Branchenzuschlagsregelung der erhoffte große Wurf ist. Einheitliche Zuschläge für die ganze Branche!„Wir haben uns schon vor Jahren dafür ausgesprochen, eine branchenweit einheitliche Regelung für die Entlohnung zu schaffen. Davon würden alle profitieren: Die Entlohnung der Mitarbeiter würde gerechter ausfallen und die Arbeitgeber hätten endlich eine einfache, praxistaugliche Regelung. Zudem könnten so die auch heute noch existierenden Schlupflöcher geschlossen werden, deren sich eine Vielzahl von Zeitarbeitsunternehmen und Kundenbetrieben – zulasten ihrer Mitarbeiter – gerne bedienen“, so Grein. Die aktuellen Branchenzuschläge im Überblick:Die ausgehandelten Branchenzuschläge gelten für Zeitarbeitnehmer, die in der chemischen Industrie, der Kautschuk-, Holz-, Kunststoff-, Papierindustrie und in der Pappe verarbeitenden Industrie, der Textil- und Bekleidungsindustrie, der gewerblichen Druckindustrie und im Schienenverkehrsbereich beschäftigt sind. Dabei ist keine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband notwendig, auch die Tarifgebundenheit des Unternehmens ist nicht ausschlaggebend. Auskünfte zur Branchenzugehörigkeit eines Unternehmens können über die Bundesagentur für Arbeit, die Bürgerauskunft, die Berufsgenossenschaft oder die Handwerkskammer eingeholt werden. PRESSEMITTEILUNG Der große Wurf? Branchenzuschläge in der Praxis Wichtig: Der Branchenzuschlag ist abhängig von der ununterbrochenen Beschäftigung im Unternehmen. Die Basis für die Zuschläge ist der Tarifvertrag für die Zeitarbeit: BAP, IGZ und vwpd. ### Über die apm Personalleasing GmbH Die apm Personalleasing GmbH betreut im Rhein-Main-Neckar-Gebiet mehr als 200 Unternehmen im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsprojekten. Die Schwerpunkt liegen dabei vor allem im kaufmännischen, im gewerblichen und im Health Care-Sektor. apm betreut seine Auftraggeber über seine fünf Niederlassungen in Frankfurt, Hanau, Aschaffenburg, Miltenberg und Stuttgart sowie auf Wunsch On-Site, also vor Ort im Kundenbetrieb. Die faire Behandlung und Entlohnung seiner Mitarbeiter steht für apm im Mittelpunkt der Unternehmensphilosophie. Seit 2009 ist das Unternehmen von der Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit (IQZ) durchgängig für seine Mitarbeiterbehandlung und -entlohnung zertifiziert worden. apm zählte zu den ersten deutschen Personaldienstleistern, die sich der unabhängigen Kontrolle durch die IQZ stellten. Pressekontakt: apm Personal Leasing GmbH rheinland relations GmbH Manuel Steigerwald Nürnberger Straße 19 | 63450 Hanau Tel.: (06187) 906 680 E-Mai: [email protected] Christian Windeck Gottfried-Claren-Straße 5 | 53225 Bonn Tel.: (0228) 555 265 95 E-Mail: [email protected]