Zusammenfassender Bericht - EG

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Zusammenfassender Bericht
zur Durchführung der Prüfung der Entgeltgleichheit
mit eg-check.de
im Rahmen des Projekts der Antidiskriminierungsstelle
„Gleicher Lohn – Prüfung der Entgeltgleichheit mit
eg-check.de“
und darüber hinaus
Inhalt:
1. Einleitung
2. Unilever Deutschland
3. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und Bezirksamt Lichtenberg des
Landes Berlin
5. Albert Schweitzer Stiftung
1. Einleitung
2016 setzte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes das Projekt „Gleicher Lohn –
Prüfung der Entgeltgleichheit mit eg-check.de“ fort.
Im Rahmen des Projekts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und darüber
hinaus, wurden insgesamt vier Unternehmen und Institutionen mit einem Zertifikat für
die Durchführung der Prüfung der Entgeltgleichheit mit eg-check.de ausgezeichnet.
Drei der Prüfungen wurden von den Entwicklerinnen des Instrumentariums, Dr. Andrea
Jochmann-Döll und Dr. Karin Tondorf, durchgeführt. Ein Unternehmen wurde bei der
Prüfung durch SowiTra – Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer begleitet.
2. Unilever Deutschland
Unilever ist ein weltweit agierender Konzern für die Herstellung von Lebensmitteln,
Körperpflege- und Haushaltsreinigungsprodukten. Mit 13 seiner insgesamt 400
Markenprodukte setzt der Konzern jährlich mehr als 1 Milliarde Euro um. Hierzu
gehören zum Beispiel Knorr, Langnese, Lipton, Rama, Omo, Dove und Axe. Weltweit
arbeiten ca. 169.000 Personen für Unilever. Deutschland (D) gehört mit Österreich (A)
und der Schweiz (CH) zu der Konzerngruppe DACH, für die 5.600 Beschäftigte tätig
sind. Die Zentrale der DACH-Gruppe liegt in Hamburg; weitere Standorte in
Deutschland sind Buxtehude, Kleve, Heppenheim, Mannheim, Heilbronn, Auerbach,
Pratau und Stavenhagen. Unilever hat sich einer nachhaltigen Zukunftsstrategie
verpflichtet, zu der auch die Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen durch
Erleichterung des Zugangs zu Ausbildung und Qualifikation sowie die Förderung der
Geschlechtergleichstellung gehören.
Die Prüfungen fanden am Beispiel des Produktionsstandortes Auerbach/Vogtland statt.
Neben den Vertreter_innen des Unternehmens Unilever war auch die Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten an den Analysen durch die Projektgruppe beteiligt.
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Es wurden die Entgeltbestandteile Anforderungsbezogenes Grundentgelt und
Leistungsvergütung (tarifliche und betriebliche Regelung) geprüft.
Außerdem erfolgte eine Analyse des erfahrungsbezogenen Stufenaufstiegs und
weiterer Entgeltbestandteile durch die Sachverständigen der ADS.
Bei der Prüfung des Grundentgeltes wurde festgestellt, dass zwar eine Reihe von
Regelungen des Tarifvertrags im Sinne der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und
Männern formuliert sind, aber dennoch Handlungsbedarf besteht, um identifizierte
Diskriminierungspotentiale zu vermeiden. Diese betreffen unter anderem eine
konsistente und umfassende Berücksichtigung aller prägenden Anforderungen, eine
eindeutige und nachvollziehbare Definition der Anforderungsarten und ihrer
Ausprägungsstufen und eine insgesamt durchschaubarere und nachvollziehbarere
Gestaltung der Regelungen.
Die Durchführung von drei Paarvergleichen für Tätigkeiten aus der Produktion und
produktionsnaher Bereiche ergab, dass die aktuellen Eingruppierungen der Wertigkeit
der untersuchten Tätigkeiten entsprechen. Die durchgeführten Paarvergleiche ergeben
keine Hinweise auf geschlechterbezogene Benachteiligungen durch Unterbewertung
weiblich oder männlich dominierter Tätigkeiten.
Die Prüfungen der tariflichen und der betrieblichen Regelungen zur
Leistungsvergütung ließen einige gleichstellungsfreundliche Regelungen erkennen,
verwiesen jedoch auch auf Handlungsbedarf. Diesem wollen die Vertreter_innen des
Unternehmens durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung und betriebliche
Maßnahmen nachkommen.
Dieses eg-check-Projekt stellt durch die Beteiligung der zuständigen Gewerkschaft als
Tarifpartei eine Besonderheit dar. Hierdurch war es erstmalig möglich, die tarifliche
und betriebliche Ebene in der Gesamtsicht zu betrachten und so auch die betriebliche
Umsetzung tariflicher Regelungen in den Blick zu nehmen. Durch die Beteiligung des
Europäischen Betriebsrats war es außerdem möglich, das eg-check-Projekt im Werk
Auerbach als Pilotprojekt anzulegen mit dem Ziel, Prüfungen in weiteren Werken des
Unternehmens durchzuführen.
3. Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg
Landes Berlin
und
Bezirksamt
Lichtenberg
des
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg liegt im Zentrum Berlins, zwischen dem Volkspark
Friedrichshain im Norden, dem zentralen S-Bahn-Knotenpunkt Ostkreuz im Osten,
dem Görlitzer und dem Viktoriapark im Süden und dem Gleisdreieck südlich des
Tiergartens im Westen. Er umfasst damit Teile des ehemaligen Ost- und des
ehemaligen Westberlins. Die Bezirksverwaltung ist als Dienstleistungs- und
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Servicebehörde die zentrale Anlaufstelle für die Bürger_innen des Bezirks in allen
öffentlichen und behördlichen Angelegenheiten.
Sie beschäftigte im Januar 2014 insgesamt 1.835 Personen, davon waren 30 Prozent
männlich und 70 Prozent weiblich. 1
Der Bezirk Lichtenberg liegt im Nordosten Berlins, begrenzt von Wartenberg im Norden
und Karlshorst im Süden, dazwischen weitere acht Ortsteile, wie zum Beispiel Alt- und
Neu-Hohenschönhausen, Alt-Lichtenberg und Rummelsburg. Lichtenberg umfasst
ausschließlich Teile des ehemaligen Ostberlins. Die Bezirksverwaltung ist als
Dienstleistungs- und Servicebehörde die zentrale Anlaufstelle für die Bürger_innen des
Bezirks in allen öffentlichen und behördlichen Angelegenheiten. Sie beschäftigte im
Januar 2014 insgesamt 1.903 Personen, davon waren 25 Prozent männlich und 75
Prozent weiblich. 2
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) beauftragte im Frühjahr 2014 eine
Prüfung der Diskriminierungsfreiheit der neu vereinbarten Entgeltordnung des
Tarifvertrags der Länder (TV-L) mit dem Regelungs-Check Grundentgelt. In den
Berliner Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg wurde auf dieser
Grundlage im Jahr 2015/2016 die Diskriminierungsfreiheit bei der Umsetzung dieser
Entgeltordnung mit Hilfe des Paarvergleichs zur Feststellung der Gleichwertigkeit
geprüft. Dieses Projekt wurde von der ADS und einer zentralen Steuerungsgruppe
unter Leitung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (SenArbIntFrau)
begleitet.
Eine bezirkliche Arbeitsgruppe in beiden Bezirke, bestehend aus Vertreter_innen des
Personalwesens, des Personalrats und der Frauenvertretung sowie der SenArbIntFrau
und den Sachverständigen, wählte Tätigkeiten mit ähnlicher Eingruppierung für die
Durchführung der Paarvergleiche aus.
Für jede dieser Tätigkeiten wurden Interviews mit dem oder der Vorgesetzten geführt,
der oder die zunächst die zu betrachtende Tätigkeit beschrieb, um einen aktuellen
Eindruck von den zu verrichtenden Aufgaben und Anforderungen über die
vorliegenden Stellenbeschreibungen hinaus zu erzeugen. Danach wurde die Tätigkeit,
wie im Paarvergleich zur Feststellung der Gleichwertigkeit vorgesehen, vorläufig
bewertet. Diese Bewertung wurde durch die bezirkliche Arbeitsgruppe diskutiert und
teilweise modifiziert. Weitere Korrekturen wurden von der zentralen Steuerungsgruppe
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Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst Berlin im Januar 2014, hrsg. von der Statistikstelle
Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen, S. 21
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Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst Berlin im Januar 2014, hrsg. von der Statistikstelle
Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen, S. 21
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angeregt, über die in einer gemeinsamen Sitzung beider bezirklichen Arbeitsgruppen
entschieden wurde.
5. Albert Schweitzer Stiftung – Wohnen & Betreuen
Die Albert Schweitzer Stiftung – Wohnen & Betreuen ist ein Anbieter sozialer
Dienstleistungen im Berliner Nordosten und hat aktuell über 580 Mitarbeiter_innen.
Die Stiftung bietet vielfältige Dienstleistungen für Menschen mit Pflegebedarf und
Menschen mit geistiger oder seelischer Beeinträchtigung an. Die Angebote decken ein
weites Spektrum an ambulanten und stationären Wohn- und Betreuungsangeboten für
unterschiedliche Zielgruppen ab und werden möglichst passgenau entsprechend der
individuellen Bedürfnisse der derzeit fast 700 Nutzer_innen entwickelt.
Die Stiftung hat bereits 2014 den freiwilligen eg-check.de durchgeführt. Schwerpunkte
waren dabei die Prüfung der entgeltrelevanten Regelungen sowie Paarvergleiche
typischer Berufsgruppen.
Die Vergütung in der Stiftung richtet sich für einen Teil der Mitarbeiter_innen
unmittelbar nach dem TV-L, für die Mehrzahl der Mitarbeiter_innen nach einer
betrieblichen Regelung, die an den TV-L angelehnt ist.
Der Entgelt-Check wurde durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Geschäftsleitung
und Betriebsrat unter Begleitung von erfahrenen Experten des Instituts für
sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) durchgeführt. Wichtigstes Ergebnis der
Arbeitsgruppe, die in einem konstruktiven Miteinander von Unternehmensleitung und
Betriebsrat tagte, ist eine höhere Sensibilität und ein gestiegenes Problembewusstsein
für die geschlechtergerechte Ausgestaltung von Vergütungs- und Arbeitsbedingungen.
Im Ergebnis der Prüfung wurde die Bedeutung von exakten Tätigkeitsbeschreibungen
und der Definition von gleichwertigen Tätigkeiten für die sich daraus ergebende
Eingruppierung deutlich. Das hat Eingang in die Überarbeitung von
Stellenbeschreibungen gefunden.
Gleichzeitig wurde deutlich, dass in den Tarifverträgen selbst durchaus noch viele
historisch bedingte strukturelle Ungleichbehandlungen enthalten sind, die nur durch
die Tarifparteien beseitigt werden können. Der Entgelt-Check ist ein wertvolles
Instrument zur Dokumentation solcher Problemlagen.
Der durchgeführte Entgelt-Check hat für die Albert Schweitzer Stiftung – Wohnen &
Betreuen dokumentiert, dass auf der Grundlage der bestehenden Regelungen das
Prinzip und der Anspruch einer diskriminierungsfreien Vergütung realisiert ist.
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