Zusammenfassender Bericht zur Durchführung der Prüfung der Entgeltgleichheit mit eg-check.de im Rahmen des Projekts der Antidiskriminierungsstelle „Gleicher Lohn – Prüfung der Entgeltgleichheit mit eg-check.de“ und darüber hinaus Inhalt: 1. Einleitung 2. Unilever Deutschland 3. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und Bezirksamt Lichtenberg des Landes Berlin 5. Albert Schweitzer Stiftung 1. Einleitung 2016 setzte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes das Projekt „Gleicher Lohn – Prüfung der Entgeltgleichheit mit eg-check.de“ fort. Im Rahmen des Projekts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und darüber hinaus, wurden insgesamt vier Unternehmen und Institutionen mit einem Zertifikat für die Durchführung der Prüfung der Entgeltgleichheit mit eg-check.de ausgezeichnet. Drei der Prüfungen wurden von den Entwicklerinnen des Instrumentariums, Dr. Andrea Jochmann-Döll und Dr. Karin Tondorf, durchgeführt. Ein Unternehmen wurde bei der Prüfung durch SowiTra – Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer begleitet. 2. Unilever Deutschland Unilever ist ein weltweit agierender Konzern für die Herstellung von Lebensmitteln, Körperpflege- und Haushaltsreinigungsprodukten. Mit 13 seiner insgesamt 400 Markenprodukte setzt der Konzern jährlich mehr als 1 Milliarde Euro um. Hierzu gehören zum Beispiel Knorr, Langnese, Lipton, Rama, Omo, Dove und Axe. Weltweit arbeiten ca. 169.000 Personen für Unilever. Deutschland (D) gehört mit Österreich (A) und der Schweiz (CH) zu der Konzerngruppe DACH, für die 5.600 Beschäftigte tätig sind. Die Zentrale der DACH-Gruppe liegt in Hamburg; weitere Standorte in Deutschland sind Buxtehude, Kleve, Heppenheim, Mannheim, Heilbronn, Auerbach, Pratau und Stavenhagen. Unilever hat sich einer nachhaltigen Zukunftsstrategie verpflichtet, zu der auch die Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen durch Erleichterung des Zugangs zu Ausbildung und Qualifikation sowie die Förderung der Geschlechtergleichstellung gehören. Die Prüfungen fanden am Beispiel des Produktionsstandortes Auerbach/Vogtland statt. Neben den Vertreter_innen des Unternehmens Unilever war auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten an den Analysen durch die Projektgruppe beteiligt. 2 Es wurden die Entgeltbestandteile Anforderungsbezogenes Grundentgelt und Leistungsvergütung (tarifliche und betriebliche Regelung) geprüft. Außerdem erfolgte eine Analyse des erfahrungsbezogenen Stufenaufstiegs und weiterer Entgeltbestandteile durch die Sachverständigen der ADS. Bei der Prüfung des Grundentgeltes wurde festgestellt, dass zwar eine Reihe von Regelungen des Tarifvertrags im Sinne der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern formuliert sind, aber dennoch Handlungsbedarf besteht, um identifizierte Diskriminierungspotentiale zu vermeiden. Diese betreffen unter anderem eine konsistente und umfassende Berücksichtigung aller prägenden Anforderungen, eine eindeutige und nachvollziehbare Definition der Anforderungsarten und ihrer Ausprägungsstufen und eine insgesamt durchschaubarere und nachvollziehbarere Gestaltung der Regelungen. Die Durchführung von drei Paarvergleichen für Tätigkeiten aus der Produktion und produktionsnaher Bereiche ergab, dass die aktuellen Eingruppierungen der Wertigkeit der untersuchten Tätigkeiten entsprechen. Die durchgeführten Paarvergleiche ergeben keine Hinweise auf geschlechterbezogene Benachteiligungen durch Unterbewertung weiblich oder männlich dominierter Tätigkeiten. Die Prüfungen der tariflichen und der betrieblichen Regelungen zur Leistungsvergütung ließen einige gleichstellungsfreundliche Regelungen erkennen, verwiesen jedoch auch auf Handlungsbedarf. Diesem wollen die Vertreter_innen des Unternehmens durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung und betriebliche Maßnahmen nachkommen. Dieses eg-check-Projekt stellt durch die Beteiligung der zuständigen Gewerkschaft als Tarifpartei eine Besonderheit dar. Hierdurch war es erstmalig möglich, die tarifliche und betriebliche Ebene in der Gesamtsicht zu betrachten und so auch die betriebliche Umsetzung tariflicher Regelungen in den Blick zu nehmen. Durch die Beteiligung des Europäischen Betriebsrats war es außerdem möglich, das eg-check-Projekt im Werk Auerbach als Pilotprojekt anzulegen mit dem Ziel, Prüfungen in weiteren Werken des Unternehmens durchzuführen. 3. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Landes Berlin und Bezirksamt Lichtenberg des Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg liegt im Zentrum Berlins, zwischen dem Volkspark Friedrichshain im Norden, dem zentralen S-Bahn-Knotenpunkt Ostkreuz im Osten, dem Görlitzer und dem Viktoriapark im Süden und dem Gleisdreieck südlich des Tiergartens im Westen. Er umfasst damit Teile des ehemaligen Ost- und des ehemaligen Westberlins. Die Bezirksverwaltung ist als Dienstleistungs- und 3 Servicebehörde die zentrale Anlaufstelle für die Bürger_innen des Bezirks in allen öffentlichen und behördlichen Angelegenheiten. Sie beschäftigte im Januar 2014 insgesamt 1.835 Personen, davon waren 30 Prozent männlich und 70 Prozent weiblich. 1 Der Bezirk Lichtenberg liegt im Nordosten Berlins, begrenzt von Wartenberg im Norden und Karlshorst im Süden, dazwischen weitere acht Ortsteile, wie zum Beispiel Alt- und Neu-Hohenschönhausen, Alt-Lichtenberg und Rummelsburg. Lichtenberg umfasst ausschließlich Teile des ehemaligen Ostberlins. Die Bezirksverwaltung ist als Dienstleistungs- und Servicebehörde die zentrale Anlaufstelle für die Bürger_innen des Bezirks in allen öffentlichen und behördlichen Angelegenheiten. Sie beschäftigte im Januar 2014 insgesamt 1.903 Personen, davon waren 25 Prozent männlich und 75 Prozent weiblich. 2 Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) beauftragte im Frühjahr 2014 eine Prüfung der Diskriminierungsfreiheit der neu vereinbarten Entgeltordnung des Tarifvertrags der Länder (TV-L) mit dem Regelungs-Check Grundentgelt. In den Berliner Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg wurde auf dieser Grundlage im Jahr 2015/2016 die Diskriminierungsfreiheit bei der Umsetzung dieser Entgeltordnung mit Hilfe des Paarvergleichs zur Feststellung der Gleichwertigkeit geprüft. Dieses Projekt wurde von der ADS und einer zentralen Steuerungsgruppe unter Leitung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (SenArbIntFrau) begleitet. Eine bezirkliche Arbeitsgruppe in beiden Bezirke, bestehend aus Vertreter_innen des Personalwesens, des Personalrats und der Frauenvertretung sowie der SenArbIntFrau und den Sachverständigen, wählte Tätigkeiten mit ähnlicher Eingruppierung für die Durchführung der Paarvergleiche aus. Für jede dieser Tätigkeiten wurden Interviews mit dem oder der Vorgesetzten geführt, der oder die zunächst die zu betrachtende Tätigkeit beschrieb, um einen aktuellen Eindruck von den zu verrichtenden Aufgaben und Anforderungen über die vorliegenden Stellenbeschreibungen hinaus zu erzeugen. Danach wurde die Tätigkeit, wie im Paarvergleich zur Feststellung der Gleichwertigkeit vorgesehen, vorläufig bewertet. Diese Bewertung wurde durch die bezirkliche Arbeitsgruppe diskutiert und teilweise modifiziert. Weitere Korrekturen wurden von der zentralen Steuerungsgruppe 1 Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst Berlin im Januar 2014, hrsg. von der Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen, S. 21 2 Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst Berlin im Januar 2014, hrsg. von der Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen, S. 21 4 angeregt, über die in einer gemeinsamen Sitzung beider bezirklichen Arbeitsgruppen entschieden wurde. 5. Albert Schweitzer Stiftung – Wohnen & Betreuen Die Albert Schweitzer Stiftung – Wohnen & Betreuen ist ein Anbieter sozialer Dienstleistungen im Berliner Nordosten und hat aktuell über 580 Mitarbeiter_innen. Die Stiftung bietet vielfältige Dienstleistungen für Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit geistiger oder seelischer Beeinträchtigung an. Die Angebote decken ein weites Spektrum an ambulanten und stationären Wohn- und Betreuungsangeboten für unterschiedliche Zielgruppen ab und werden möglichst passgenau entsprechend der individuellen Bedürfnisse der derzeit fast 700 Nutzer_innen entwickelt. Die Stiftung hat bereits 2014 den freiwilligen eg-check.de durchgeführt. Schwerpunkte waren dabei die Prüfung der entgeltrelevanten Regelungen sowie Paarvergleiche typischer Berufsgruppen. Die Vergütung in der Stiftung richtet sich für einen Teil der Mitarbeiter_innen unmittelbar nach dem TV-L, für die Mehrzahl der Mitarbeiter_innen nach einer betrieblichen Regelung, die an den TV-L angelehnt ist. Der Entgelt-Check wurde durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Geschäftsleitung und Betriebsrat unter Begleitung von erfahrenen Experten des Instituts für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) durchgeführt. Wichtigstes Ergebnis der Arbeitsgruppe, die in einem konstruktiven Miteinander von Unternehmensleitung und Betriebsrat tagte, ist eine höhere Sensibilität und ein gestiegenes Problembewusstsein für die geschlechtergerechte Ausgestaltung von Vergütungs- und Arbeitsbedingungen. Im Ergebnis der Prüfung wurde die Bedeutung von exakten Tätigkeitsbeschreibungen und der Definition von gleichwertigen Tätigkeiten für die sich daraus ergebende Eingruppierung deutlich. Das hat Eingang in die Überarbeitung von Stellenbeschreibungen gefunden. Gleichzeitig wurde deutlich, dass in den Tarifverträgen selbst durchaus noch viele historisch bedingte strukturelle Ungleichbehandlungen enthalten sind, die nur durch die Tarifparteien beseitigt werden können. Der Entgelt-Check ist ein wertvolles Instrument zur Dokumentation solcher Problemlagen. Der durchgeführte Entgelt-Check hat für die Albert Schweitzer Stiftung – Wohnen & Betreuen dokumentiert, dass auf der Grundlage der bestehenden Regelungen das Prinzip und der Anspruch einer diskriminierungsfreien Vergütung realisiert ist. 5