Begründung vom 14.03.2017

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18. FP-ÄNDERUNG DER GEMEINDE GEROLSBACH
LKR. PFAFFENHOFEN
BEGRÜNDUNG
BEGRÜNDUNG
1.
Planungsgrundlagen
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gerolsbach wurde mit RE vom
14.11.1983, Nr. 421-4621.1 PAF 5-1 von der Regierung von Oberbayern genehmigt.
In der Sitzung am 14.03.2017 hat der Gemeinderat die 18. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Die Änderung umfasst folgende Flurstücke:
Fl.Nrn. 500 und 501, sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 481/2 (Bergernstraße) und
503 (Bauhofstraße) jeweils Gemarkung Gerolsbach.
Der Änderungsbereich ist im festgestellten Flächennutzungsplan der Gemeinde
Gerolsbach
als
Gewerbefläche
dargestellt.
(11.
Flächennutzungsplan-
Änderung)
Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 42 „Straßäcker III“ aufgestellt.
2.
Lage des Planungsgebietes
Das Planungsgebiet der 18. FP-Änderung liegt im Nordosten von Gerolsbach.
Die Erschließung erfolgt über die Bergernstraße im Nordwesten, die Bauhofstraße in Nordosten und die Erschließungsstraße „Straßäcker“ im Südosten.
Über die Bauhofstraße ist das Planungsgebiet an das übergeordnete Straßennetz (Pfaffenhofener Straße) angebunden.
Das Gelände fällt von Norden nach Südosten um ca. 11 m von ca. 472 m ü. NN
auf ca. 461 m ü. NN ab.
Wipfler PLAN
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3.
BEGRÜNDUNG
Übergeordnet Belange der Landes- und Regionalplanung
Die Gemeinde Gerolsbach liegt in der Region 10 – Ingolstadt – innerhalb eines
ländlichen Teilraumes im Umfeld der großen Verdichtungsräume Ingolstadt,
Augsburg und München.
Als übergeordnete Ziele (Z), bzw. Grundsätze (G) im Regionalplan gelten u. a.:
-
Zum Erhalt der dynamischen Entwicklung der Region ist es von besonderer Bedeutung, ausreichend Flächen für eine gewerbliche und wohnbauliche Siedlungstätigkeit bereitzustellen. (G 1.1 zu B III Regionalplan 10)
-
Es ist anzustreben, die Siedlungsstruktur unter Wahrung ihrer Vielfalt
ressourcenschonend zu entwickeln, Grund und Boden sparsam in Anspruch zu nehmen und Siedlungs- und Erschließungsformen flächensparend auszuführen. (G 1.1.1 zu B III Regionalplan 10)
-
Vorrangig sollen die vorhandenen Siedlungsflächen innerhalb der Siedlungsgebiete genutzt werden. (Z 1.1.2 zu B III Regionalplan 10)
-
Die Siedlungstätigkeit soll in allen Gemeinden in Übereinstimmung mit ihrer Größe, Struktur und Ausstattung in der Regel organisch erfolgen. (Z
1.2 zu B III Regionalplan 10)
In der Strukturkarte des Landesentwicklungsprogramms (LEP 2013, Anhang 2)
werden die Flächen der Gemeinde Gerolsbach als „Allgemeiner ländlicher
Raum“ dargestellt.
„Die Verdichtungsräume und der ländliche Raum sollen sich unter Wahrung ihrer spezifischen räumlichen Gegebenheiten ergänzen und gemeinsam im Rahmen ihrer jeweiligen Entwicklungsmöglichkeiten zur ausgewogenen Entwicklung des ganzen Landes beitragen.“ (LEP 2013, Grundsatz 2.2.2) Als allgemeiner ländlicher Raum werden im LEP 2013 „die Gebiete bestimmt, die eine unterdurchschnittliche Verdichtung aufweisen.“
„Der ländliche Raum soll so entwickelt und geordnet werden, dass
-
er seine Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig
sichern und weiter entwickeln kann,
-
seine Bewohner mit allen zentralörtlichen Einrichtungen in zumutbarer Erreichbarkeit versorgt sind,
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BEGRÜNDUNG
er seine eigenständige Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur bewahren kann
und
-
er seine landschaftliche Vielfalt sichern kann.“ (LEP 2013, Grundsatz
2.2.5).
4.
Anlass und Ziel
Das Planungsgebiet wurde im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gerolsbach bereits als Gewerbefläche gemäß § 8
BauNVO dargestellt.
Die Fläche liegt südlich der Bergener Straße zwischen bestehender Wohnbebauung im südwestlich angrenzenden Baugebiet „Straßäcker II“ und dem
Sportgelände im Nordosten.
Im Süden grenzt das Gewerbegebiet „Straßäcker“ an.
Im Rahmen des Änderungsverfahrens wird nun im direkten Anschluss an die
bestehende Wohnnutzung eine weitere Wohnbaufläche mit ca. 3.760 m² ausgewiesen.
Diese Ausweisung dient dem dringenden Bedarf an Wohnraum in Gerolsbach.
Die an das Wohngebiet unmittelbar angrenzenden Gewerbeflächen werden als
eingeschränktes Gewerbegebiet dargestellt.
Die restliche Fläche verbleibt als Gewerbefläche.
Im Rahmen der Bebauungsplanung werden durch eine schalltechnisch Untersuchung die Gewerbeflächen mit Emissionskontingenten belegt, um an den
schützenswerten Bestandsbebauungen, sowie den geplanten Wohnbauflächen
die Einhaltung der notwendigen Orientierungswerte gem. DIN 18005 zu gewährleisten.
Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches umfasst ca. 3.4 ha.
Pfaffenhofen, den 14.03.2017
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