Page 1 Aufstellung des Bebauungsplans 28.02/4 „Rommelshauser

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Nummer 17
Fellbacher Stadtanzeiger
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Donnerstag, 25. April 2013
Amtliche Bekanntmachungen
Aufstellung eines Bebauungsplans
Aufstellung des Bebauungsplans 28.02/4
„Rommelshauser Weg II“ und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften im Planbereich 28.02 Rommelshauser Weg II und
28.03 Rommelshauser Weg III; Änderung
des Bebauungsplanes 28.02/3 „Rommelshauser Weg II“, Markung Schmiden; hier:
Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften
und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Fellbach hat
in seiner Sitzung am 9.4.2013 dem Entwurf
des Bebauungsplanes 28.02/4 „Rommelshauser Weg II“ und dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften in den
Planbereichen 28.02 Rommelshauser Weg
II und 28.03 Rommelshauser Weg III sowie
der Änderung des Bebauungsplanes
28.02/3 „Rommelshauser Weg II“, Markung Schmiden zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Das Plangebiet liegt im nordwestlichen
Teil des Schmidener Gewerbegebietes, welches sich östlich der Ortslage zwischen der
Stauferstraße im Norden und der Bahnlinie
im Süden erstreckt. Die etwa 3 ha große Fläche wird im Osten von der Welfenstraße, im
Süden von der Salierstraße und im Nordwesten von der Stauferstraße begrenzt und
wird überwiegend gewerblich genutzt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamts vom 26. Oktober 2011. Auf den
abgedruckten Lageplan wird hingewiesen.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ist schwarz gestrichelt umrandet.
Ziele der Planung: Innerhalb des Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes wurden in den letzten Jah-
ren mehrere Anfragen bzw. Anträge auf Bauvorbescheid hinsichtlich einer Nachnutzung leerstehender Gebäude auf nicht
mehr genutzten Grundstücken gestellt.
Diese betrafen Nutzungsarten, die zum einen zwar als Ausnahme gemäß § 8 Abs. 3
Nr. 2 BauNVO hätten zugelassen werden
können, aber wegen ihrer Größenordnung
und den damit einhergehenden Beeinträchtigungen der Umgebung nicht positiv beschieden wurden. Zum anderen betrafen
die Anfragen Nutzungen, die insbesondere
den Festsetzungen bezüglich der zulässigen Einzelhandelsbetriebe widersprochen
haben und deshalb abgelehnt wurden. Zur
Stabilisierung und Wahrung des vorhandenen Gebietscharakters sowie aufgrund der
derzeit in der Stadt Fellbach geringen Anzahl an zur Verfügung stehenden größeren
Gewerbegrundstücken besteht das städtebauliche Ziel, am Standort zwischen Staufer-, Salier- und Welfenstraße gebietstypische Gewerbebetriebe zu sichern und zu
entwickeln und das Gebiet dafür vorzuhalten.
Auslegung: Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften einschließlich der Begründung vom 18. Februar 2013 liegen in
der Zeit vom 6.5.2013 bis 7.6.2013 beim
Stadtplanungsamt der Stadt Fellbach,
Marktplatz 1, 2. Stock, Flur, 70734 Fellbach, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während des
Auslegungszeitraums können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht
fristgerecht eingereichte Stellungnahmen
können bei der Beschlussfassung unbe-
rücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Öffnungszeiten des Stadtplanungsamtes für die Planauslage: Montag bis Mittwoch 8 bis 14 Uhr, Donnerstag 8 bis 18.30
Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr.
Die Informationen können ab 6.5.2013
auch im Internet unter www.fellbach.de
(Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt/ Planen und Bauen/ Bebauungsplanung/Öffentliche Auslegungen) eingesehen werden.
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