Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht „WA Mauerwinkl” Teil B Begründung Markt Tann Landkreis Rottal-Inn Regierungsbezirk Niederbayern Vorhabensträger: Markt Tann vertreten durch Herrn 1. Bürgermeister Fürstberger Marktplatz 6 84367 Tann Planung: Grünordnung: Architekturbüro Manfred Gramer Schulgasse 8 84359 Simbach am Inn Ursula Klose-Dichtl Dipl. Ing. (FH) Landschaftsarchitektin Hochholz 3 84371 Triftern Tel. 08562 / 2333 Mail [email protected] Tel. 08571 / 924444 Mail [email protected] Tann den, 16.02.2017 ...................................................... 1.Bürgermeister Fürstberger 1 Planungsanlass Aufgrund der allgemein steigenden Nachfrage nach Baugrundstücken bzw. Wohnraum im Gemeindegebiet beabsichtigt der Markt Tann die Schaffung eines neuen Baugebietes. Auf den Grundstücken der Gemarkung Tann Flur Nr. 2369 (Teilfläche), Flur Nr. 2369/33 (Teilfläche), Flur Nr. 2337/19 (Teilfläche) und Flur Nr. 2366 (Teilfläche) mit einer Gesamtfläche lt. Geltungsbereich von 42.069 m² sollen neue Bauparzellen entstehen. 2 Planungsablauf Der Marktrat hat in den Sitzungen vom 28.07.2016 und 03.11.2016 die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans eingeleitet. Ziel der Bauleitplanung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung gem. § 1 Abs. 3 BauGB. 3 Rechtliche Voraussetzungen Der rechtswirksame Flächennutzungsplan des Marktes Tann stellt den Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes als landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker) dar mit Ortsrandeingrünung am südlichen Rand des Geltungsbereichs und Wald in einem Bereich an der Nordwestgrenze und entlang der Westgrenze. Parallel zum Bebauungsplan wird auch der Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 17 für die Fläche des neuen Baugebietes mit den Flur Nr. 2369 (Teilfläche), Flur Nr. 2369/33 (Teilfläche), Flur Nr. 2337/19 (Teilfläche) und Flur Nr. 2366 sowie den Grundstücken Flur Nr. 2337/19, Flur Nr. 2337/22, Flur Nr. 2366/2, Flur Nr. 2337/16 (Straße), Flur Nr. 2337/11, Flur Nr. 2337/17, Flur Nr. 2337/18, Flur Nr. 2337/12, Flur Nr. 2337/13, Flur Nr. 2337/14, Flur Nr. 2337/15, Flur Nr. 2337/5 (Teilfläche), Flur Nr. 2337/6 (Teilfläche), Flur Nr. 2337/7 (Teilfläche), Flur Nr. 2369 (Teilfläche, Straße), Flur Nr. 2369/75 (Teilfläche), Flur Nr. 2369/76 (Teilfläche) Flur Nr. 2369/86(Teilfläche) und Flur Nr. 2369/87 (Teilfläche) der Gemarkung Tann geändert. Neben den vom Bebauungsplan (BP) mit integriertem Grünordnungsplan (GOP) „WA Mauerwinkl“ betroffenen Teilflächen von Grundstücken werden auch Grundstücke, bzw. deren Teilflächen, aufgenommen, die im Rahmen der Aufstellung der Deckblätter für den Bebauungsplan „Oberfeld II“, bzw. im Rahmen der Bebauung an der Denhartener Straße nicht in dieser Weise mit in den Flächennutzungsplan aufgenommen wurden. 4 Planungsziele Das Bebauungsplangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Tann, etwa 1 km vom Marktplatz entfernt und grenzt direkt an die bestehende Siedlung „Oberfeld II“ an. Im Nordwesten und Westen befindet sich Wald. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung sind so festgelegt, dass unter Berücksichtigung des benachbarten Waldes und der angrenzenden Baugebiete eine angemessene Bebauung sichergestellt wird, die bei Bedarf nach Süden erweitert werden kann. Vorgesehen sind 32 Bauparzellen für 32 Ein- bzw. Zweifamilienhäuser. Die Grundstücksgrößen reichen von 601 m² bis 1.464 m². 5 5.1 Grünordnung und Umweltbericht Lage Das Planungsgebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Tann. Im Nordwesten und Westen grenzt Nadelwald an. Im Süden befindet sich jenseits eines Feldweges ein Acker sowie Bebauung und ein schmaler Grünstreifen mit Kfz-Stellplätzen entlang der Denhartener Straße. Im Osten grenzt die 1 Bebauung entlang des Zaunsöder Weges an. Hier befindet sich auf Grundstück Flur Nr. 2366 ein denkmalgeschütztes Anwesen. Im Nordosten befindet sich die teilweise mit Gehölzbestand bestockte und teilweise als Wiese genutzte Böschung zur Kreisstraße PAN 8 nach Eggenfelden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans (BP) mit integriertem Grünordnungsplan (GOP) „WA Mauerwinkl” umfasst die Grundstücke Flur Nr. 2369 (Teilfläche), Flur Nr. 2369/33 (Teilfläche), Flur Nr. 2337/19 (Teilfläche) und Flur Nr. 2366 (Teilfläche) der Gemarkung Tann mit einer Fläche von ca. 42.069 m². 5.2 Gelände Das Planungsgebiet befindet sich an einem nach Nordosten bzw. im südlichen Teilbereich nach Osten geneigten Hang. Den oberen Abschluss bildet der bestehende Wald im Westen. Der höchste Punkt befindet sich an der südwestlichen Grenze am Waldrand auf etwa 476 m über NN, der tiefste Punkt an der Kreisstraße PAN 8 im Osten auf etwa 450 m über NN. Der Höhenunterschied im Bebauungsplangebiet beträgt somit ca. 26 m. Der Geltungsbereich des BP / GOP hat im Süden eine Breite von ca. 130 m, an der schmalsten Stelle des Planungsgebiets etwa in Höhe des Kinderspielplatzes von ca. 75 m und an der breitesten Stelle im Nordosten eine Breite von etwa bis zu 140 m. Die Länge der mittig durch das Baugebiet geplanten Erschließungsstraße beträgt etwa 400 m. Im Planungsgebiet befinden sich keine stehenden oder fließenden Gewässer. Das Trinkwasserschutzgebiet des Marktes Tann beginnt etwa 140 m südlich. 5.3 Nutzung Der größte Teil des Planungsgebietes wird zurzeit als Acker genutzt. Im Norden befindet sich ein ca. 950 m² großer durch Windwurf und Borkenkäferbefall stark ausgelichteter Fichtenbestand und entlang der Westgrenze auf ca. 130 m Länge ein durch eine zum Teil lückige Fichtenreihe gebildeter Waldrand, hinter dem ein Waldweg verläuft. Es schließt außerhalb des Planungsgebiets ein lockerer Fichtenbestand mit Holunder und Brombeere im Unterwuchs an. Zwischen der Kreisstraße PAN 8 und dem Acker befindet sich eine etwa 4 m hohe Böschung, die sich in ihrem südlichen Verlauf im Planungsgebiet befindet und dort mit Schwarzerlen, Eschen, Schlehen und Rosen bewachsen ist. Im Bereich des denkmalgeschützten Hauses auf Grundstück Flur Nr. 2366 befindet sich Grünland mit vereinzelten Gehölzen. Das Gelände der öffentlichen Grünfläche am Regenrückhaltebecken wird überwiegend als Acker genutzt. Entlang der Denhartener Straße befinden sich ein schmaler Grünstreifen und Kfz-Stellplätze in wassergebundener Decke. Ein kleines Stück Straße im Osten des Planungsgebiets ist asphaltiert. Die im übrigen Planungsgebiet befindlichen Wege sind Grünwege oder Wege mit wassergebundener Decke. Von Norden nach Süden führt im westlichen Bereich eine bestehende 20KV-Stromfreileitung über das Planungsgebiet, die im Zuge der Erschließung verkabelt wird. 5.4 Erschließung Das Planungsgebiet wird von Osten her zunächst über die Kreisstraße PAN 8 (im Ortsbereich: Eggenfeldener Straße), dann über den Eichenweg und schließlich über den Zaunsöder Weg und die neu zu bauende und durch die gesamte Länge des Baugebiets führende Straße erschlossen. Von Süden her ist das Baugebiet mit seiner neuen Erschließungsstraße über die Lindenfeldstraße und einen namenlosen Weg erreichbar. Die Denhartener Straße kommt als Zubringer nicht in Frage, da sie eine Privatstraße ist. 2 5.5 Naturraum Der Geltungsbereich des BP / GOP „WA Mauerwinkl” befindet sich im Naturraum „TürkenbachHügelland“ (060-M). Im Planungsgebiet finden sich fast ausschließlich Braunerden aus Lehm über Lehm bis Tonschluff. Potentielle natürliche Vegetation ist der Zittergrasseggen-Hainsimsen-Buchenwald örtlich im Komplex mit Zittergrasseggen-Stieleichen-Hainbuchenwald. Amtlich kartierte Biotope liegen nicht im Geltungsbereich des BP / GOP. Etwa 60 m von der Nordgrenze des Planungsgebiets entfernt befindet sich am Fuße des unmittelbar angrenzenden nach Norden abfallenden bewaldeten Hangs das lokal bedeutsame amtlich kartierte Biotop 7643-0251 „Erlensaum und Simsenbestand an waldrandbegleitender Trockenbachkerbe südlich Madlau“. Jenseits der Kreisstraße PAN 8 befindet sich das lokal bedeutsame Biotop 7643-0224 „Begleitende Vegetation am Duschlbach“ (ca. 80 m nördlich beginnend) sowie das aus zwei Teilflächen bestehende lokal bedeutsame Biotop 7643-0252 „Laubwald- und Extensivwiesenrest nördlich des Tanner Schwimmbades“ (ca. 100 m nordöstlich und ca. 140 m östlich). Das Planungsgebiet liegt in keinem Schwerpunktgebiet des Naturschutzes. Das Schwerpunktgebiet „Türkenbachsystem (Kernzone)“ befindet sich jenseits der Gemeindeverbindungsstraße entlang des Duschlbachs. Das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Landkreis Rottal-Inn gibt unter anderem folgende Ziele für den Bereich um Tann, zu dem das Planungsgebiet gehört, an: Erhalt und Pflege der regional bedeutsamen Vorkommensschwerpunkte im südlichen IsarInn-Hügelland, insbesondere: Erhalt und Entwicklung von trocken-warmen Saumbereichen an Waldrändern im Bereich des Taubenbacher Hügellandes, des Türkenbachtales und des Kirnbachsaumes, keine Aufforstung im Vorfeld magerer Waldränder (Leitart Schwarzwerdender Geißklee – Cytisus nigricans) Erhalt und Wiederausdehnung von mageren Wiesen, insbesondere in den Einzugsgebieten von Prienbach und Kirnbach (Leitart Kümmelblättriger Haarstrang – Peucedanum carvifolia) Erhalt und Wiederherstellung von Magerstandorten an Böschungen, Wegrändern und Ranken entlang der Täler von Türkenbach und Tanner Bach (Leitart Pechnelke – Silene viscaria) Allgemeine Strukturanreicherung landwirtschaftlich intensiv genutzter Gebiete; Neuanlage von Hecken, Feldgehölzen und sonstigen Linearstrukturen zur Vernetzung von Waldbeständen, als Trittsteinbiotope, Erosionsschutz; keine Neuanlage auf Magerstandorten Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der sonstigen erfassten Hecken und Feldgehölze Schaffung, Erhalt und Vernetzung kleinflächiger magerer Trockenstandorte, Ranken, Raine und Saumgesellschaften in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten sowie als Sonderstandort in Wäldern Anreicherung der Landschaft mit vielgestaltigen Kleingewässern und Teichen vordringlich Für den Bereich entlang des Duschlbachs gilt: Vorrangige Optimierung der Talauen als ökologische Schwerpunktlinien mit hohem Biotopentwicklungspotenzial; Reaktivierung des für Bachauen typischen Arten- und Lebensraumspektrums, Verbesserung der ökologischen Wechselwirkung von Bach und Aue; Einrichtung von Pufferstreifen und ausreichend breiten Retentions- und Entwicklungsräumen, in denen die Bäche ihre natürliche Dynamik zur Entfaltung bringen können; Umsetzung der Gewässerentwicklungspläne 3 Für den Bereich am Fuße des unmittelbar angrenzenden nach Norden abfallenden bewaldeten Hangs gilt: Wassersensible Bereiche Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in keinem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. 5.6 Grünordnungskonzept 5.6.1 Öffentliches Grün Die asphaltierte Straße hat eine Regel-Breite von 5 m. Sie wird auf der West-, bzw. Nordseite von einem 1,5 m breiten Gehweg begleitet. Etwa in der Mitte des Planungsgebiets führt ein 3 m breiter Fuß- und Pflegeweg (Schotterrasen) von der neuen Erschließungsstraße aus am öffentlichen Kinderspielplatz vorbei in Richtung Waldrand. Dort trifft er auf einen 4,5 m breiten Fuß- und Pflegeweg (Schotterrasen), der am südlichen Ende der neuen Erschließungsstraße beginnt, entlang des Waldrands Richtung Norden und dann Richtung Nordosten führt, nach Südosten abbiegt und oberhalb der Böschung zur Kreisstraße PAN 8 verläuft bis er das nordöstliche Ende der neuen Erschließungsstraße wieder erreicht. Diese Wege dienen nicht nur als Pflegewege, sondern auch als Spazierwege der wohnungsnahen Erholung in der freien Natur. Entlang des Waldrandes ist zwischen dem Fuß- und Pflegeweg, der zu einem Teil auf vorhandener Trasse verläuft, eine 5 m breite öffentliche Grünfläche mit einem zu entwickelnden, bzw. neu zu pflanzenden Gehölzstreifen ausgewiesen. Ergänzungspflanzungen und Neupflanzungen sind mit autochthonen Gehölzen der Herkunftsregion H (Molassehügelland), bzw. aus dem Vorkommensgebiet 6.1 (Alpenvorland) vorzunehmen. Fichten, die z.B. infolge von Borkenkäferbefall oder Windbruch entfernt werden müssen, sind durch autochthone Laubgehölze zu ersetzen. Zwischen der Kreisstraße PAN 8 und dem Acker befindet sich eine etwa 4 m hohe Böschung, die sich in ihrem südlichen Verlauf im Planungsgebiet befindet und dort mit Schwarzerlen, Eschen, Schlehen und Rosen bewachsen ist. Der Geltungsbereich des BP / GOP ist von Westen und Nordwesten durch den bestehenden Wald und von Nordosten durch den Bewuchs entlang der Kreisstraße sowie auf dem benachbarten Privatgrundstück in die Landschaft eingebunden. Da im Osten das Baugebiet „Oberfeld II“ mit seinem Gehölzbestand in den Gärten direkt an das Planungsgebiet angrenzt, ist hier kein öffentlichen Grün möglich und notwendig. Nach Süden hin bindet die Bepflanzung am geplanten Regenrückhaltebecken und entlang des Fuß- und Pflegeweges die neue Siedlung in die Landschaft ein. 5.6.2 Privates Grün Entlang der Straße sind in den Vorgärten Einzelbäume festgesetzt, sodass der Straßenverlauf spürbar wird, Garageneinfahrten markiert werden und ein Mindestmaß an innerer Durchgrünung des Baugebiets erreicht wird. Da entlang der Straße keine Bäume auf öffentlichem Grund festgesetzt sind, werden für die durch Planzeichen festgesetzten Bäume an der Straße geeignete Baumarten aufgeführt. Je 300 m² Freifläche ist mindestens ein Laubbaum zu pflanzen. Dabei werden hochstämmige Obstbäume sowie die durch Planzeichen festgesetzten Bäume angerechnet. Erwünscht ist ein in Arten und Wuchsstärken differenzierter Laubbaumbestand in den Privatgärten. Um die Gartenbesitzer nicht zu sehr einzuschränken, werden bezüglich der Artenauswahl bei Pflanzungen außer bei den durch Planzeichen festgesetzten Gehölzen und einer Negativliste keine Festsetzungen getroffen. Zur besseren Nutzung des Gartenraumes sollten mit Nachbarn 4 Vereinbarungen getroffen werden, um auch Baumpflanzungen unmittelbar an der Grundstücksgrenze durchführen zu können. Die Gestaltung der Geländeoberfläche der Gärten sollte auf die natürlichen Gegebenheiten (Hanglage) Rücksicht nehmen. 5.7 Erfassen und Bewerten von Natur und Landschaft sowie der Auswirkungen des Eingriffs und Weiterentwicklung der Planung in Hinblick auf Verbesserungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild Der Bebauungsplan enthält einen integrierten Grünordnungsplan, der die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Planungsgebiet berücksichtigt. 5.7.1 Schutzgut Mensch Beschreibung und Bewertung Der Geltungsbereich des BP / GOP „WA Mauerwinkl“ liegt am nordwestlichen Ortsrand von Tann, etwa 1 km vom Marktplatz entfernt. Im Nordwesten und Westen grenzt Nadelwald an. Im Süden befinden sich die Bebauung an der Denhartener Straße sowie ein Acker. Im Osten grenzt die Bebauung entlang des Zaunsöder Weges an. Im Nordosten befindet sich die teilweise mit Gehölzbestand bestockte und teilweise als Wiese genutzte Böschung zur Kreisstraße PAN 8 nach Eggenfelden. Das neue Wohngebiet hat Anschluss an eine bestehende Siedlung, ist über die Kreisstraße erreichbar und ist aufgrund des bestehenden Waldes und der übrigen vorhandenen Gehölzbestände gut eingegrünt. Es sind keine bestehenden Wegebeziehungen beeinträchtigt. Der Bereich hat momentan kaum Funktionen für die Erholung, da die Flächen derzeit überwiegend als Acker genutzt werden und der angrenzende Wald derzeit nur im Südwesten erreichbar ist. Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen Während der Baumaßnahmen ist von einer erhöhten Lärmentwicklung auszugehen. Diese sind jedoch zeitlich begrenzt. Betroffen sind vor allem die Bewohner der Parzellen entlang des Zaunsöder Wegs. Im neuen Baugebiet stehen 32 Parzellen in einer Größe von 601 m² bis 1.464 m² mit unterschiedlichem Zuschnitt und verschiedener Exposition zur Auswahl. Ein Fuß- und Pflegeweg, der entlang der Süd-, West- und Nordgrenze des Baugebiets verläuft, sowie ein Weg, der von der neuen Erschließungsstraße am Spielplatz entlang in Richtung Wald führt, ermöglichen nach dem Bau des Wohngebiets den Zugang zum Wald und eignen sich für Spaziergänge. Von den neuen Wegen, dem Kinderspielplatz und dem geplanten Regenrückhaltebecken profitieren auch die Bewohner der bestehenden angrenzenden Siedlungen. 5.7.2 Schutzgut Arten und Lebensräume Beschreibung und Bewertung Der Geltungsbereich des BP / GOP „WA Mauerwinkl” befindet sich im Naturraum „TürkenbachHügelland“ (060-M). Potentielle natürliche Vegetation ist der Zittergrasseggen-Hainsimsen-Buchenwald örtlich im Komplex mit Zittergrasseggen-Stieleichen-Hainbuchenwald. Im Planungsgebiet befinden sich keine ständig Wasser führenden Gewässer. Das Gelände liegt in keinem Überschwemmungsgebiet. Der Geltungsbereich des BP / GOP befindet sich in keinem nach §§ 31 ff BNatSchG oder §§ 23 ff BNatSchG festgesetzten Gebiet. 5 Im Planungsgebiet selber befinden sich keine nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotope und keine amtlich kartierten Biotope. Flora und Fauna des zukünftigen Baugebietes entsprechen der üblichen Vegetation auf einem Acker, bzw. in einem Fichtenforst. Das Planungsgebiet liegt in keinem Schwerpunktgebiet des Naturschutzes. Das Schwerpunktgebiet „Türkenbachsystem (Kernzone)“ befindet sich jenseits der Kreisstraße PAN 8 entlang des Duschlbachs. Das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Landkreis Rottal-Inn gibt unter anderem folgende Ziele für den Bereich um Tann, zu dem das Planungsgebiet gehört, an: Erhalt und Pflege der regional bedeutsamen Vorkommensschwerpunkte im südlichen IsarInn-Hügelland, insbesondere: Erhalt und Entwicklung von trocken-warmen Saumbereichen an Waldrändern im Bereich des Taubenbacher Hügellandes, des Türkenbachtales und des Kirnbachsaumes, keine Aufforstung im Vorfeld magerer Waldränder (Leitart Schwarzwerdender Geißklee – Cytisus nigricans) Erhalt und Wiederausdehnung von mageren Wiesen, insbesondere in den Einzugsgebieten von Prienbach und Kirnbach (Leitart Kümmelblättriger Haarstrang – Peucedanum carvifolia) Erhalt und Wiederherstellung von Magerstandorten an Böschungen, Wegrändern und Ranken entlang der Täler von Türkenbach und Tanner Bach (Leitart Pechnelke – Silene viscaria) Allgemeine Strukturanreicherung landwirtschaftlich intensiv genutzter Gebiete; Neuanlage von Hecken, Feldgehölzen und sonstigen Linearstrukturen zur Vernetzung von Waldbeständen, als Trittsteinbiotope, Erosionsschutz; keine Neuanlage auf Magerstandorten Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der sonstigen erfassten Hecken und Feldgehölze Schaffung, Erhalt und Vernetzung kleinflächiger magerer Trockenstandorte, Ranken, Raine und Saumgesellschaften in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten sowie als Sonderstandort in Wäldern Anreicherung der Landschaft mit vielgestaltigen Kleingewässern und Teichen vordringlich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in keinem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen Die artenschutzfachlichen Belange wurden geprüft. Es gibt keine Hinweise, dass naturschutzrechtliche Verbote durch das Vorhaben berührt werden. Der vorhandene und durch Planzeichen festgesetzte Gehölzbestand am Waldrand ist zu erhalten und durch Ergänzungspflanzungen mit autochthonen Gehölzen der Herkunftsregion H (Molassehügelland), bzw. des Vorkommensgebiets 6.1 (Alpenvorland) zu entwickeln. Fichten, die z.B. infolge von Borkenkäferbefall oder Windbruch entfernt werden müssen, sind durch autochthone Laubgehölze zu ersetzen. Der Ausgleichsbedarf für den BP / GOP „WA Mauerwinkl“ wird von der Ökokontofläche des Marktes Tann (Grundstücke Flnr. 2336/3 und 2286, Gemarkung Tann) abgebucht. 5.7.3 Schutzgut Boden Beschreibung und Bewertung Der Geltungsbereich des BP / GOP „WA Mauerwinkl” befindet sich im Naturraum „TürkenbachHügelland“ (060-M) an einem nach Nordosten bzw. im südlichen Teilbereich nach Osten geneigten Hang zwischen etwa 476 m über NN und ca. 450 m über NN. Der größte Teil des Planungsgebietes wird zurzeit als Acker genutzt. 6 Im Planungsgebiet finden sich fast ausschließlich Braunerden aus Lehm über Lehm bis Tonschluff. Der Versiegelungs-, bzw. Nutzungsgrad ist mit einer GRZ von 0,35 mittel. Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen Um den Versiegelungsgrad auf öffentlichem Grund zu reduzieren werden die öffentlichen Gemeinschaftsstellplätze aus Beton-Sickerfugenpflaster und der Fuß- und Pflegeweg in Schotterrasen erstellt. Innerhalb der privaten Flächen sind Asphaltdecken nicht zulässig und die Garagenzufahrten sind mit wasserdurchlässigen Materialien auszuführen. 5.7.4 Schutzgut Wasser Beschreibung und Bewertung Es liegt ein ausreichender Flurabstand zum Grundwasser vor. Das Gelände liegt in keinem Überschwemmungsgebiet. Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen Das Baugebiet wird an die öffentliche Abwasserentsorgungsanlage (Trennsystem) des Marktes Tann angeschlossen. Auf einer Teilfläche des Grundstücks Flur Nr. 2337/19 wird ein Regenrückhaltebecken angelegt. Der Beckenabfluss soll dem bestehenden großen Regenrückhaltebecken in der Talmulde im Nordwesten (Grundstück Flur Nr. 1915/7) zugeführt werden. In dieses große Regenrückhaltebecken soll auch das Regenwasser aus dem nördlichen Bereich der Siedlung geleitet werden. Um die abzuleitenden Regenwassermengen möglichst zu reduzieren, sind innerhalb der privaten Flächen Asphaltdecken nicht zulässig und die Garagenzufahrten mit wasserdurchlässigen Materialien zu befestigen. Auf jeder Parzelle ist das Oberflächenwasser der befestigten Flächen mit einem eigenen Wasserspeicher zu sammeln. Das Zisternenwasser ist für die Gartenbewässerung und / oder als Brauchwasser zu verwenden. Je 100 m² befestigte Dach- und Pflasterfläche ist mindestens 1 m³ Rückhaltevolumen vorzusehen. Das Mindestvolumen der Zisterne liegt bei 5 m³. Das Überlaufwasser der Wasserspeicher soll, wenn möglich, auf dem jeweiligen Grundstück versickert werden. Nicht versickerbares Wasser ist über öffentliche Entwässerungsanlagen abzuleiten. Um den Versiegelungsgrad auf öffentlichem Grund zu reduzieren werden die öffentlichen Gemeinschaftsstellplätze aus Beton-Sickerfugenpflaster und der Fuß- und Pflegeweg in Schotterrasen erstellt. 5.7.5 Schutzgut Klima und Luft Beschreibung und Bewertung Das Planungsgebiet liegt in keiner Frischluftschneise. Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen Durch die neue Bebauung wird der Luftaustausch nicht beeinträchtigt. 5.7.6 Schutzgut Landschaft Beschreibung und Bewertung Das Planungsgebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Tann und befindet sich an einem nach Nordosten bzw. im südlichen Teilbereich nach Osten geneigten Hang. Den oberen Abschluss bildet der bestehende Nadelwald im Westen. Der höchste Punkt befindet sich an der südwestlichen Grenze am Waldrand auf etwa 476 m über NN, der tiefste Punkt an der Kreisstraße PAN 8 im Osten auf etwa 450 m über NN. Auch im Nordwesten grenzt Nadelwald an. Im Süden befinden sich die Bebauung an der Denhartener Straße sowie ein Acker. Im Osten grenzt die Bebauung entlang des Zaunsöder Weges an. Im Nordosten befindet sich die teilweise mit Gehölzbestand bestockte und teilweise als Wiese genutzte Böschung zur Kreisstraße PAN 8 nach Eggenfelden. 7 Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen Das neue Baugebiet ist von Westen und Nordwesten durch den bestehenden Wald und von Nordosten durch den Bewuchs entlang der Kreisstraße sowie auf dem benachbarten Privatgrundstück in die Landschaft eingebunden. Da im Osten das Baugebiet „Oberfeld II“ mit seinem Gehölzbestand in den Gärten direkt an das Planungsgebiet angrenzt, ist hier kein öffentlichen Grün möglich und notwendig. Nach Süden hin bindet die Bepflanzung am geplanten Regenrückhaltebecken und entlang des Fuß- und Pflegeweges die neue Siedlung in die Landschaft ein. Entlang der Straße sind in den Vorgärten Einzelbäume festgesetzt, sodass der Straßenverlauf spürbar wird, Garageneinfahrten markiert werden und ein Mindestmaß an innerer Durchgrünung des Baugebiets erreicht wird. 5.7.7 Schutzgut Kulturgüter Beschreibung und Bewertung Kulturgüter wie z. B. Bodenfunde sind im Planungsgebiet nicht bekannt, jedoch grundsätzlich möglich. Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen Ein Verlust von Kulturgütern ist unwahrscheinlich. 8 6 6.1 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Einstufung des Planungsgebiets vor der Bebauung Beim Durchgehen der Checkliste zur vereinfachten Vorgehensweise ergibt sich, dass nicht alle Fragen mit „ja“ beantwortet werden können. Es ergibt sich also ein Ausgleichsbedarf. Der Geltungsbereich des BP / GOP „WA Mauerwinkl“ umfasst etwa 42.069 m². Nicht zu bilanzieren: Öffentliche Grünflächen, inkl. Spielplatz Grünfläche auf Teilfläche von Grundstück Flur Nr. 2366 beim Baudenkmal Straße auf Grundstück Flur Nr. 2369/33 im Osten des Planungsgebiets Summe Kategorie I „Gebiete geringer Bedeutung“ Acker Restfläche Flurweg im Süden Schotterstraße Summe ca. 4.057 m² ca. 253 m² ca. 210 m² ca. 4.520 m² ca. 35.602 m² ca. 524 m² ca. 130 m² ca. 36.256 m² Kategorie II „Gebiete mittlerer Bedeutung“ Hecke im Osten im Bereich des Weges Gehölzbestand im Bereich von Parzelle 7 Gehölzbestand im Bereich von Parzelle 8 Gehölzbestand im Bereich des Weges im Westen Gehölzbestand im Bereich des Weges im Norden Summe ca. 74 m² ca. 19 m² ca. 56 m² ca. 751 m² ca. 393 m² ca. 1.293 m² Die noch verbliebenen Fichten im Bereich der öffentlichen Grünfläche entlang des Fuß- und Pflegeweges und des Kinderspielplatzes wurden nicht bilanziert, da sie im Rahmen der Waldbewirtschaftung vermutlich ohnehin in Kürze entfernt würden, der Bereich öffentliche Grünfläche wird und neuer Gehölzbestand entwickelt wird. 6.2 Ermittlung des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen Die GRZ im Allgemeinen Wohngebiet (WA) ist mit 0,35 festgesetzt. Das Gebiet ist also bezüglich der Eingriffsschwere dem Typ B „Niedriger bis mittlerer Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad“ zuzuordnen. Die Zuordnung zu Kategorie I sowie zu Typ B ergibt eine Einstufung in Feld B I mit einem Kompensationsfaktor von 0,2 bis 0,5. Die Zuordnung zu Kategorie II sowie zu Typ B ergibt eine Einstufung in Feld B II mit einem Kompensationsfaktor von 0,5 bis 0,8. Das Baugebiet hat einen mittleren Anteil an öffentlichen Grünflächen. Es ergibt sich daher ein Kompensationsfaktor von 0,35 für das Feld B I. 9 Der von der Kategorie II betroffene Bereich wird laut Festsetzungen durch Planzeichen und Text Privatgarten oder Schotterrasen. Es ergibt sich daher ein Kompensationsfaktor von 0,5 für das Feld B II. ca. 36.256 m² x Faktor 0,35 entspricht ca. 1.293 m² x Faktor 0,5 entspricht Summe ca. 12.690 m² ca. 647 m² ca. 13.337 m² Es wird also eine geeignete Ausgleichsfläche mit – je nach den anrechenbaren Faktoren der Ausgleichsfläche – von etwa 13.337 m² notwendig. 6.3 Ausgleichsfläche Der Ausgleichsbedarf für den BP / GOP „WA Mauerwinkl“ wird von der Ökokontofläche des Marktes Tann (Grundstücke Flnr. 2336/3 und 2286, Gemarkung Tann) abgebucht. Eine Anlage mit der Darstellung der Ökokontofläche und der Abbuchung liegt dem BP / GOP „WA Mauerwinkl“ bei. 7 Quellen Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Rottal-Inn, Band II, Februar 1993 Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Rottal-Inn, CD-ROM, September 2008 Tann, den 16.02.2017 10 Anlage Fotos Blick Richtung Tann auf die mit Schwarzerlen, Eschen, Schlehen und Rosen bewachsene Böschung zwischen der Kreisstraße PAN 8 und dem Acker Blick über den nördlichen Teil des Planungsgebiets in Richtung der bewachsenen Böschung entlang der Kreisstraße PAN 8 11 Ortsrand im Bereich des denkmalgeschützten Anwesens auf Grundstück Flur Nr. 2366 Acker und Fichtenforst im Bereich des geplanten Spielplatzes 12 Die Trasse der 20KV-Stromleitung im nordwestlich angrenzenden Fichtenforst Fichtenreihe entlang des vorhandenen Waldwegs im Bereich der geplanten Parzellen 1 bis 5 13 Im Vordergrund befindet sich die Fläche für das Regenrückhaltebecken. Links oben: Denhartener Straße Rechts ist das Ende der Denhartener Straße zu sehen. Der vorhandene Flurweg wird von der im Hintergrund zu sehenden Straße bis zum Foto-Standpunkt Teil der neuen Erschließungsstraße, die hier nach links abbiegen wird. 14