Erläuterung zur Planaufstellung

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Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung
1.
Planungsanlass
2.
Vorgaben zur Planaufstellung
2.1
Lage und Größe des Plangebietes
2.2
Bestehende Situation
2.2.1
2.2.2
2.2.3
Siedlungs- und Nutzungsstruktur
Landschaftsstruktur
Verkehrsstruktur
2.3
Vorhandenes Planungsrecht
3.
Ziel und Zweck der Planung
4.
Erläuterung der Planinhalte
4.1
4.2
4.3
4.4
Planungskonzept
Stellplätze und Garagen, Besucherstellplätze
Ver- und Entsorgung
Ökologie und Umweltbelange
5.
Kinder- und Jugendfreundlichkeit , Seniorenfreundlichkeit
6.
Lärmschutz
7.
Bodenordnung
8.
Kosten und Finanzierung
9.
Städtebauliche Strukturdaten
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Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung
1.
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Planungsanlass
Am 24.10.1995 hat der Rat der Stadt Kerpen den Bereich "Kerpen Sindorf, Vogelrutherfeld" durch
Satzung als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme förmlich festgelegt. Auf Basis eines im Jahre 1997
durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs wurde das "Vogelrutherfeld" über bislang fünf
Bauabschnitte entwickelt, realisiert und bezogen. Derzeit leben etwa 2.600 Personen im Vogelrutherfeld.
Durch den Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/ Am Wasserwerk" wird der letzte Abschnitt
des Vogelrutherfeldes überplant. Ziel des Bebauungsplanes ist es, durch die Festsetzung eines
Sondergebietes i.S. des § 11 BauNVO die planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung eines Alten –
und Pflegeheimes mit 80 Plätzen zu schaffen. Auf der übrigen Fläche soll östlich des Bebauungsplanes
SI 254 "Nördlich Heppendorfer Straße" in Verlängerung des Glockenblumenweges eine Wohnbebauung
realisiert werden.
Der bevölkerungsreichste Stadtteil Sindorf verfügt derzeit über keine zentrale Alten – und
Pflegeeinrichtung.
Seitens der Verwaltung wurden im Jahr 2012 drei Standorte im Stadtteil Sindorf, die aufgrund ihrer
Zentralität, der Grundstücksgröße und - verfügbarkeit für eine Ansiedlung eines Alten – und
Pflegeheimes geeignet waren, identifiziert.
Im Rahmen einer Standortfindungs – und Betreiberdiskussion in gemeinsamen Sitzungen des
Sozialausschusses und des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr wurden am 04.09.2012 neben
den möglichen Standorten verschiedene Projekte geplanter Alten- und Pflegeinrichtungen durch die
interessierten Träger vorgestellt und durch die Verwaltung bewertet.
In seiner Sitzung am 08.11.2012 wurde im Sozialausschuss abschließend der Bereich Sindorf – Nord als
priorisierter Standort ausgewählt. Durch den Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/ Am
Wasserwerk" soll nunmehr der Standort für die Ansiedlung eines Alten – und Pflegeheimes mit 80
Plätzen durch Ausweisung eines Sondergebietes nach § 11 BauNVO planungsrechtlich gesichert
werden.
2.
2.1
Vorgaben zur Planaufstellung
Lage und Größe des Plangebietes
Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt am nordwestlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles
Sindorf, nördlich der Heppendorfer Straße / westlich der Straße "Zum Wasserwerk".
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
-
im Süden durch die Heppendorfer Straße
im Osten durch die Straße „Am Wasserwerk“
im Norden durch die Nahversorgungsmärkte
im Westen durch den Bebauungsplan SI 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
2.2
Bestehende Situation
2.2.1 Siedlungs- und Nutzungsstruktur
Südlich und östlich des Plangebietes liegen durch Einfamilienhausbebauung geprägte Wohngebiete und
in deren Anschluss der Ortskern von Sindorf. Im Norden grenzt das Plangebiet an das örtliche
Nahversorgungszentrum, im Westen an den in der Umsetzung befindlichen Bebauungsplan SI 254
„Nördlich Heppendorfer Straße“ (Wohnnutzung) an. Im Plangebiet befindet sich an der Heppendorfer
Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung
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Straße ein einzelnes Einfamilienwohnhaus, ansonsten befinden sich derzeit keine weiteren baulichen
Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 254 A.
In den bereits realisierten Bauabschnitten des Vogelrutherfeldes wurden vorwiegend
Einfamilienhausstrukturen in allen Formen (Einzelhäuser, Doppel- und Reihenhäuser) und darüber
hinaus eine größere Zahl von Geschoßwohnungen realisiert, die als baulicher Rand nach Süden und
Westen wirken.
Die Versorgung des Vogelrutherfeldes mit Kindergartenplätzen ist durch zwei bestehende und einer im
vorletzten Bauabschnitt geplanten Einrichtung sichergestellt.
Angebote für Senioren bestehen durch 62 Seniorenwohnungen und 12 Tagespflegeplätze im 2.
Bauabschnitt der SEM an der Straße "Zum Vogelrutherfeld".
Einkaufsmöglichkeiten für die Nahversorgung finden sich in "Alt-Sindorf", entlang der Kerpener Straße
und im nördlichen Bereich des Vogelrutherfeldes an der Straße „Am Wasserwerk“.
2.2.2 Grünraum- und Landschaftsstruktur
Von städtebaulich großer Bedeutung ist der zentrale, sich über alle Bauabschnitte fortführende Grünzug.
Er bildet das „Rückgrat“ des Vogelrutherfeldes. Dieser Grünzug soll als wichtige Fuß- und
Radwegeachse in seinem Verlauf aufgenommen und nach Norden verlängert werden. Mit Abschluss
dieses Bebauungsplanes wird eine etwa 1,7 Kilometer lange Grünverbindung - zwischen der
Hüttenstraße und dem Sindorfer Norden - mit hohem Freizeitwert entstanden sein.
Der Landschaftsraum am westlichen und nördlichen Ortsrand von Kerpen-Sindorf ist durch große
Ackerparzellen geprägt. Es handelt sich um ein weit einsehbares, flaches Gelände. Gliedernde
Gehölzstrukturen sind kaum vorhanden. Lediglich im Norden entlang der L 122 in Richtung Heppendorf
sowie entlang der Straße "Zum Breitmaar" finden sich straßenbegleitende Baumreihen. Den westlich
angrenzenden Landschaftsraum um „Haus Breitmaar“ erreicht man über eine Fußgängerbrücke.
2.2.3 Verkehrsstruktur
Die Senioreneinrichtung wird im Süden über die Heppendorfer Straße, die ergänzende
Einfamilienhausbebauung über eine Verlängerung des geplanten Glockenblumenweges angebunden.
Somit ist ein direkter Anschluss an das örtliche bzw. überörtliche Verkehrsnetz gegeben.
2.3
Vorhandenes Planungsrecht
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen weist für das Plangebiet
„Wohnbaufläche“ aus.
Da Bebauungspläne gem. § 8 (2) BauGB aus dem FNP zu entwickeln sind, wird gem. § 8 (3) BauGB im
Parallelverfahren der Geltungsbereich im FNP als Sonderbaufläche mit der Widmung "Altenpflegeheim“
geändert.
3.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Ansiedlung einer Alten –
und Pflegeeinrichtung, sowie für eine kleinteilige Einfamilienhausbebauung im letzten Bauabschnitt der
Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Vogelrutherfeld".
4.
Erläuterung der Planinhalte
4.1
Planungskonzept/ Erschließung
Die Alten – und Pflegeeinrichtung soll als städtebauliche Dominante in unmittelbarer Nähe zum Sindorfer
Nordkreisel errichtet werden. Bei dem Baukörper handelt es sich um ein dreigeschossiges Gebäude +
Staffelgeschoss. Die Erschließung soll über die Heppendorfer Straße erfolgen. Die kleinteilige
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Wohnbebauung soll in einer max. 2- geschossigen Bauweise errichtet werden. Das vorhandene
Wohngebäude, Heppendorfer Straße 66 soll durch eine dem vorhandenen Baukörper angepasste,
überbaubare Fläche im Bestand gesichert werden.
4.2
Private Stellplätze und Garagen, Besucherparkplätze
In dem Planentwurf sind ca. 40 Stellplätze, die funktionell der Senioreneinrichtung zuzuordnen sind, auf
dem eigenen Grundstück dargestellt.
Für die angrenzende Wohnnutzung ist die Unterbringung von PKW-Stellplätzen auf den Grundstücken in
Form von Garagen, Stellplätzen oder Carports leicht und städtebaulich verträglich möglich. Der
Bebauungsplan wird Einzelheiten dazu festsetzen.
4.3
Ver- und Entsorgung
Die Versorgung des Gebietes mit Strom, Gas und Wasser sowie Kommunikationsanbindungen wird neu
hergestellt.
Gemäß § 51a Landeswassergesetz (LWG NW) ist es seit dem 01.01.1996 gesetzlich vorgeschrieben
Niederschlagswasser in Neubaugebieten vor Ort zu versickern und dem Grundwasser wieder
zuzuführen. Aus diesen ökologischen Gründen und dem Zwecke der Entlastung des Kanalnetzes sollen
auch hier Anlagen zur Regenwasserversickerung wie in den vorausgegangenen Bauabschnitten
vorgesehen werden.
Zunächst muss allerdings eine gutachterliche Einschätzung zu möglichen Auswirkungen auf die
planerische Struktur, die Topografie und die anfallende Regenmenge bzw. hydraulisch notwendige
Versickerungsfläche eingeholt werden.
4.4
Ökologie und Umweltbelange
Nach § 1 (5) und (7) BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Belange des
Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des
Wassers, der Luft und des Bodens sowie des Klimas zu berücksichtigen.
Gem. § 19 BNatSchG und § 4a LGNW ist der Eingriff in Natur und Landschaft auszugleichen. Im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erstellt.
Im Zuge des Verfahrens zur Aufstellung dieses Bauleitplans wird entsprechend der gesetzlichen
Vorschrift eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt, in der
die voraussichtlichen Umwelteinwirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben
und bewertet werden. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung dieses
Bauleitplans und wird in der Planfassung zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen der
Offenlage vorliegen.
Über eine Belastung des Bodens mit umweltgefährdenden Stoffen im Plangebiet liegen weder konkrete
Erkenntnisse noch Verdachtsmomente vor.
5.
Kinder- und Jugend- und Seniorenfreundlichkeit
Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Kerpen vom 25.02.2003 ist bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen eine Spielplatzfläche von 11 m² pro Wohneinheit nachzuweisen. Da die Planung
vorrangig von der seniorenspezifischen Nutzung ausgeht, ist der Spielplatzflächenbedarf lediglich an
drei konventionellen Wohneinheiten (Verlängerung Glockenblumenweg) zu bemessen (Bedarf = 33m²
Spielplatzfläche). Dieser geringe Bedarf wird durch Spielplatzflächen im angrenzenden Bebauungsplan
254 "Nördlich Heppendorfer Straße" abgedeckt.
Durch die geplante Ansiedlung eines Alten – und Pflegeheimes wird ein Angebot für den spezifischen
Wohn – und Betreuungsbedarf für ältere Menschen vorgehalten.
Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung
6.
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Lärmschutz
Aufgrund möglicher Auswirkungen auf die planerische Struktur muss eine gutachterliche Einschätzung
zum Verkehrslärm der Heppendorfer Straße und der Straße „Zum Wasserwerk“ eingeholt werden.
Einzelheiten ergeben sich aus einer noch zu beauftragenden schalltechnischen Untersuchung.
7.
Bodenordnung
Zur Umsetzung des Bebauungsplans ist eine Bodenordnung erforderlich. Diese wird im Rahmen des
Entwicklungsrechts der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Kerpen-Sindorf – Vogelrutherfeld"
durchgeführt.
8.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für diese Maßnahme werden aus dem Treuhandkonto der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme abgedeckt. Aussagen über die Höhe der anfallenden Kosten sind aufgrund zu
erstellender Ausführungsplanungen sowie zugehöriger Kostenermittlungen erst zu einem späteren
Zeitpunkt möglich.
9.
Städtebauliche Strukturdaten
PLANGEBIETSGRÖSSE
9973 qm
Wohngebiet
3770 qm
Sondergebiet
5233 qm
öffentliche Verkehrsfläche
500 qm
öffentliche Grünfläche
470 qm
Kerpen, im November 2013
i.V. Held
Amtsleiter 16
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