Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung 1. Planungsanlass 2. Vorgaben zur Planaufstellung 2.1 Lage und Größe des Plangebietes 2.2 Bestehende Situation 2.2.1 2.2.2 2.2.3 Siedlungs- und Nutzungsstruktur Landschaftsstruktur Verkehrsstruktur 2.3 Vorhandenes Planungsrecht 3. Ziel und Zweck der Planung 4. Erläuterung der Planinhalte 4.1 4.2 4.3 4.4 Planungskonzept Stellplätze und Garagen, Besucherstellplätze Ver- und Entsorgung Ökologie und Umweltbelange 5. Kinder- und Jugendfreundlichkeit , Seniorenfreundlichkeit 6. Lärmschutz 7. Bodenordnung 8. Kosten und Finanzierung 9. Städtebauliche Strukturdaten Seite 1 von 5 Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung 1. Seite 2 von 5 Planungsanlass Am 24.10.1995 hat der Rat der Stadt Kerpen den Bereich "Kerpen Sindorf, Vogelrutherfeld" durch Satzung als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme förmlich festgelegt. Auf Basis eines im Jahre 1997 durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs wurde das "Vogelrutherfeld" über bislang fünf Bauabschnitte entwickelt, realisiert und bezogen. Derzeit leben etwa 2.600 Personen im Vogelrutherfeld. Durch den Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/ Am Wasserwerk" wird der letzte Abschnitt des Vogelrutherfeldes überplant. Ziel des Bebauungsplanes ist es, durch die Festsetzung eines Sondergebietes i.S. des § 11 BauNVO die planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung eines Alten – und Pflegeheimes mit 80 Plätzen zu schaffen. Auf der übrigen Fläche soll östlich des Bebauungsplanes SI 254 "Nördlich Heppendorfer Straße" in Verlängerung des Glockenblumenweges eine Wohnbebauung realisiert werden. Der bevölkerungsreichste Stadtteil Sindorf verfügt derzeit über keine zentrale Alten – und Pflegeeinrichtung. Seitens der Verwaltung wurden im Jahr 2012 drei Standorte im Stadtteil Sindorf, die aufgrund ihrer Zentralität, der Grundstücksgröße und - verfügbarkeit für eine Ansiedlung eines Alten – und Pflegeheimes geeignet waren, identifiziert. Im Rahmen einer Standortfindungs – und Betreiberdiskussion in gemeinsamen Sitzungen des Sozialausschusses und des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr wurden am 04.09.2012 neben den möglichen Standorten verschiedene Projekte geplanter Alten- und Pflegeinrichtungen durch die interessierten Träger vorgestellt und durch die Verwaltung bewertet. In seiner Sitzung am 08.11.2012 wurde im Sozialausschuss abschließend der Bereich Sindorf – Nord als priorisierter Standort ausgewählt. Durch den Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/ Am Wasserwerk" soll nunmehr der Standort für die Ansiedlung eines Alten – und Pflegeheimes mit 80 Plätzen durch Ausweisung eines Sondergebietes nach § 11 BauNVO planungsrechtlich gesichert werden. 2. 2.1 Vorgaben zur Planaufstellung Lage und Größe des Plangebietes Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt am nordwestlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Sindorf, nördlich der Heppendorfer Straße / westlich der Straße "Zum Wasserwerk". Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch die Heppendorfer Straße im Osten durch die Straße „Am Wasserwerk“ im Norden durch die Nahversorgungsmärkte im Westen durch den Bebauungsplan SI 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. 2.2 Bestehende Situation 2.2.1 Siedlungs- und Nutzungsstruktur Südlich und östlich des Plangebietes liegen durch Einfamilienhausbebauung geprägte Wohngebiete und in deren Anschluss der Ortskern von Sindorf. Im Norden grenzt das Plangebiet an das örtliche Nahversorgungszentrum, im Westen an den in der Umsetzung befindlichen Bebauungsplan SI 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ (Wohnnutzung) an. Im Plangebiet befindet sich an der Heppendorfer Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung Seite 3 von 5 Straße ein einzelnes Einfamilienwohnhaus, ansonsten befinden sich derzeit keine weiteren baulichen Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 254 A. In den bereits realisierten Bauabschnitten des Vogelrutherfeldes wurden vorwiegend Einfamilienhausstrukturen in allen Formen (Einzelhäuser, Doppel- und Reihenhäuser) und darüber hinaus eine größere Zahl von Geschoßwohnungen realisiert, die als baulicher Rand nach Süden und Westen wirken. Die Versorgung des Vogelrutherfeldes mit Kindergartenplätzen ist durch zwei bestehende und einer im vorletzten Bauabschnitt geplanten Einrichtung sichergestellt. Angebote für Senioren bestehen durch 62 Seniorenwohnungen und 12 Tagespflegeplätze im 2. Bauabschnitt der SEM an der Straße "Zum Vogelrutherfeld". Einkaufsmöglichkeiten für die Nahversorgung finden sich in "Alt-Sindorf", entlang der Kerpener Straße und im nördlichen Bereich des Vogelrutherfeldes an der Straße „Am Wasserwerk“. 2.2.2 Grünraum- und Landschaftsstruktur Von städtebaulich großer Bedeutung ist der zentrale, sich über alle Bauabschnitte fortführende Grünzug. Er bildet das „Rückgrat“ des Vogelrutherfeldes. Dieser Grünzug soll als wichtige Fuß- und Radwegeachse in seinem Verlauf aufgenommen und nach Norden verlängert werden. Mit Abschluss dieses Bebauungsplanes wird eine etwa 1,7 Kilometer lange Grünverbindung - zwischen der Hüttenstraße und dem Sindorfer Norden - mit hohem Freizeitwert entstanden sein. Der Landschaftsraum am westlichen und nördlichen Ortsrand von Kerpen-Sindorf ist durch große Ackerparzellen geprägt. Es handelt sich um ein weit einsehbares, flaches Gelände. Gliedernde Gehölzstrukturen sind kaum vorhanden. Lediglich im Norden entlang der L 122 in Richtung Heppendorf sowie entlang der Straße "Zum Breitmaar" finden sich straßenbegleitende Baumreihen. Den westlich angrenzenden Landschaftsraum um „Haus Breitmaar“ erreicht man über eine Fußgängerbrücke. 2.2.3 Verkehrsstruktur Die Senioreneinrichtung wird im Süden über die Heppendorfer Straße, die ergänzende Einfamilienhausbebauung über eine Verlängerung des geplanten Glockenblumenweges angebunden. Somit ist ein direkter Anschluss an das örtliche bzw. überörtliche Verkehrsnetz gegeben. 2.3 Vorhandenes Planungsrecht Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen weist für das Plangebiet „Wohnbaufläche“ aus. Da Bebauungspläne gem. § 8 (2) BauGB aus dem FNP zu entwickeln sind, wird gem. § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren der Geltungsbereich im FNP als Sonderbaufläche mit der Widmung "Altenpflegeheim“ geändert. 3. Ziel und Zweck der Planung Ziel der Planung ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Ansiedlung einer Alten – und Pflegeeinrichtung, sowie für eine kleinteilige Einfamilienhausbebauung im letzten Bauabschnitt der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Vogelrutherfeld". 4. Erläuterung der Planinhalte 4.1 Planungskonzept/ Erschließung Die Alten – und Pflegeeinrichtung soll als städtebauliche Dominante in unmittelbarer Nähe zum Sindorfer Nordkreisel errichtet werden. Bei dem Baukörper handelt es sich um ein dreigeschossiges Gebäude + Staffelgeschoss. Die Erschließung soll über die Heppendorfer Straße erfolgen. Die kleinteilige Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung Seite 4 von 5 Wohnbebauung soll in einer max. 2- geschossigen Bauweise errichtet werden. Das vorhandene Wohngebäude, Heppendorfer Straße 66 soll durch eine dem vorhandenen Baukörper angepasste, überbaubare Fläche im Bestand gesichert werden. 4.2 Private Stellplätze und Garagen, Besucherparkplätze In dem Planentwurf sind ca. 40 Stellplätze, die funktionell der Senioreneinrichtung zuzuordnen sind, auf dem eigenen Grundstück dargestellt. Für die angrenzende Wohnnutzung ist die Unterbringung von PKW-Stellplätzen auf den Grundstücken in Form von Garagen, Stellplätzen oder Carports leicht und städtebaulich verträglich möglich. Der Bebauungsplan wird Einzelheiten dazu festsetzen. 4.3 Ver- und Entsorgung Die Versorgung des Gebietes mit Strom, Gas und Wasser sowie Kommunikationsanbindungen wird neu hergestellt. Gemäß § 51a Landeswassergesetz (LWG NW) ist es seit dem 01.01.1996 gesetzlich vorgeschrieben Niederschlagswasser in Neubaugebieten vor Ort zu versickern und dem Grundwasser wieder zuzuführen. Aus diesen ökologischen Gründen und dem Zwecke der Entlastung des Kanalnetzes sollen auch hier Anlagen zur Regenwasserversickerung wie in den vorausgegangenen Bauabschnitten vorgesehen werden. Zunächst muss allerdings eine gutachterliche Einschätzung zu möglichen Auswirkungen auf die planerische Struktur, die Topografie und die anfallende Regenmenge bzw. hydraulisch notwendige Versickerungsfläche eingeholt werden. 4.4 Ökologie und Umweltbelange Nach § 1 (5) und (7) BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens sowie des Klimas zu berücksichtigen. Gem. § 19 BNatSchG und § 4a LGNW ist der Eingriff in Natur und Landschaft auszugleichen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erstellt. Im Zuge des Verfahrens zur Aufstellung dieses Bauleitplans wird entsprechend der gesetzlichen Vorschrift eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umwelteinwirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung dieses Bauleitplans und wird in der Planfassung zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen der Offenlage vorliegen. Über eine Belastung des Bodens mit umweltgefährdenden Stoffen im Plangebiet liegen weder konkrete Erkenntnisse noch Verdachtsmomente vor. 5. Kinder- und Jugend- und Seniorenfreundlichkeit Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Kerpen vom 25.02.2003 ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen eine Spielplatzfläche von 11 m² pro Wohneinheit nachzuweisen. Da die Planung vorrangig von der seniorenspezifischen Nutzung ausgeht, ist der Spielplatzflächenbedarf lediglich an drei konventionellen Wohneinheiten (Verlängerung Glockenblumenweg) zu bemessen (Bedarf = 33m² Spielplatzfläche). Dieser geringe Bedarf wird durch Spielplatzflächen im angrenzenden Bebauungsplan 254 "Nördlich Heppendorfer Straße" abgedeckt. Durch die geplante Ansiedlung eines Alten – und Pflegeheimes wird ein Angebot für den spezifischen Wohn – und Betreuungsbedarf für ältere Menschen vorgehalten. Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung 6. Seite 5 von 5 Lärmschutz Aufgrund möglicher Auswirkungen auf die planerische Struktur muss eine gutachterliche Einschätzung zum Verkehrslärm der Heppendorfer Straße und der Straße „Zum Wasserwerk“ eingeholt werden. Einzelheiten ergeben sich aus einer noch zu beauftragenden schalltechnischen Untersuchung. 7. Bodenordnung Zur Umsetzung des Bebauungsplans ist eine Bodenordnung erforderlich. Diese wird im Rahmen des Entwicklungsrechts der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Kerpen-Sindorf – Vogelrutherfeld" durchgeführt. 8. Kosten und Finanzierung Die Kosten für diese Maßnahme werden aus dem Treuhandkonto der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme abgedeckt. Aussagen über die Höhe der anfallenden Kosten sind aufgrund zu erstellender Ausführungsplanungen sowie zugehöriger Kostenermittlungen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. 9. Städtebauliche Strukturdaten PLANGEBIETSGRÖSSE 9973 qm Wohngebiet 3770 qm Sondergebiet 5233 qm öffentliche Verkehrsfläche 500 qm öffentliche Grünfläche 470 qm Kerpen, im November 2013 i.V. Held Amtsleiter 16