Die Top Ten der Lebensmittel-Lügen und wie Sie sie durchschauen

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Birgit Klein, Andrea Schauff, Claudia Weiß,
Janina Löbel
Lebensmittel-Lügen
Wie die Food-Branche trickst und tarnt
224 Seiten, 9,90 Euro
zweifarbig kartoniert
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Bestellmöglichkeiten:
Internet: www.vz-ratgeber.de
Telefon: 0211 / 3 809 555
Die Top Ten der Lebensmittel-Lügen und wie Sie sie durchschauen
Mehr Schwein als Lamm in der Lammsalami, Aroma im Erdbeer-Joghurt statt Erdbeeren,
Alpenmilch aus Schleswig-Holstein – Kennzeichnungsfallen und Werbetricks der Anbieter
sind an der Tagesordnung. Das Misstrauen der Verbraucher gegenüber der Branche wächst,
das Interesse an Lebensmittelklarheit ist groß. Der neue Ratgeber der Verbraucherzentralen
„Lebensmittel-Lügen – Wie die Food-Branche tarnt und trickst“ stärkt Konsumenten in ihren
Entscheidungen: Er informiert beispielhaft über typische Werbe- und Kennzeichnungstricks
und enthüllt aktuelle Marketing-Trends. Impulsgeber für das Werk ist das Onlineportal
www.lebensmittelklarheit.de der Verbraucherzentralen.
1) Produktnamen sind meist Schall und Rauch: Lassen Sie sich nicht blenden!
Wohlklingende und fantasievolle Produktnamen wie „Crispy Chicken“ sind ein wichtiges
Marketinginstrument der Anbieter. Der Name verspricht knusprigen Hühnerfleischgenuss
und steht deshalb auf der Vorderseite der Verpackung. Die korrekten
Verkehrsbezeichnungen wie „Hähnchenbrustfleisch zusammengefügt, paniert…" laden
dagegen weniger zum Kaufen ein und führen deshalb meist ein Schattendasein auf der
Rückseite. Verkehrsbezeichnungen müssen darüber informieren, welche Lebensmittel mit
welchen charakteristischen Eigenschaften sich hinter den Produktnamen verbergen.
Tipp: Nehmen Sie in der Verkehrsbezeichnung jedes einzelne Wort ernst! Ein Frischkäse
„mit Ziegenmilch“ ist eben nicht dasselbe wie einer „aus Ziegenmilch“. Der erste kann
erheblich mehr Kuh- als Ziegenmilch enthalten. Und „Himbeergeschmack“ steht meist nicht
für Himbeeren – sondern für Aroma.
2. „Muh statt Mäh?“ – Tricks bei der Tierartenkennzeichnung
Wildpastete, Geflügelwiener und Lamm-Salami: Wie viele andere Verbraucher erwarten Sie
hinter diesen Bezeichnungen vermutlich auch, dass das Fleisch im Produkt von der
genannten Tierart stammt – und nicht nur Kleinstmengen davon enthalten sind. Sehr
wahrscheinlich haben Sie für diese Spezialität auch tiefer in die Tasche gegriffen. Allesamt
können die genannten Lebensmittel jedoch mehr Schwein oder Rind enthalten als Fleisch
von der ausgelobten Tierart.
Tipp: Die Anteile der Tierarten müssen im Zutatenverzeichnis benannt sein. Das sollten Sie
daher vor dem Kauf eingehend studieren.
3. „Was steht drauf – was ist wirklich drin?“ – Lassen Sie sich nicht von schönen
Abbildungen täuschen!
Abbildungen wie pralle Früchte oder knusprige Entenbrust auf den Lebensmittel-Etiketten
springen sofort ins Auge. Lassen Sie sich nicht täuschen! Für wörtlich genannte und
abgebildete Zutaten gilt die Mengenkennzeichnungspflicht. Im Kleingedruckten auf der
Rückseite erfahren Sie, wie wenig davon häufig tatsächlich im Produkt steckt.
Tipp: Achten Sie darauf, ob die appetitliche Abbildung auf der Verpackungsvorderseite mit
dem dezenten Hinweis „Serviervorschlag“ versehen ist: Denn dann können hochwertige
Zutaten gezeigt werden, die im Produkt nicht drin sind!
Ein hoher Preis und eine schöne Aufmachung der Verpackung bedeuten nicht unbedingt
besondere Qualität. Preiswerte Lebensmittel in schlichter Verpackung können da oft
mithalten.
4. Alkohol in Lebensmitteln? – Prüfen Sie die Zutatenliste!
Erdbeerkonfitüre, Früchtekuchen, Salatdressings, Lachsfilet in Soße – würden Sie hier
Alkohol vermuten?
Viele Menschen wollen oder müssen auch geringste Mengen Alkohol vermeiden: Für
ehemalige Alkoholkranke bergen allein Geschmack und Geruch die Gefahr eines Rückfalls.
Tipp: Prüfen Sie die Zutatenliste: Auf verpackten Lebensmitteln müssen die alkoholhaltigen
Zutaten angegeben sein. Doch Vorsicht: Sehr geringe Alkoholmengen können sich als
Trägerstoffe oder Lösungsmittel von Aromen im Lebensmittel verstecken. Hier muss der
Alkohol nicht deklariert sein, sondern taucht nur als „Aroma“ auf. Bei loser Ware hilft nur
Nachfragen.
5. Vorsicht bei Werbung mit „Heimat“ und „Region“
Werbung mit Regionalität liegt voll im Trend. Es gibt aber bislang keinerlei rechtliche
Regelung dafür, was sich „regional“ nennen und mit der „Heimat“ werben darf. So definieren
Anbieter munter selbst, wie groß die „Region“ ist, ob und welche Rohstoffe aus dem Gebiet
stammen, ob die Herstellung dort erfolgt oder auch nur der Verkauf. Herkunft und Ursprung
müssen bei den meisten Lebensmittelgruppen nicht gekennzeichnet werden.
Tipp: Wenn Ihnen „Region“ oder „Heimat“ versprochen wird, sollten Sie nähere
aussagkräftige, nachvollziehbare Informationen des Anbieters dazu auf der Verpackung
finden! Fehlen diese, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um leere Versprechen.
6. Werbemasche „Nach Hausfrauenart“, „traditionell“, „Ohne Zusatzstoff…“
Viele Verbraucher beäugen Geschmacksverstärker, Konservierungsstoffe & Co. kritisch.
Produktionsmethoden, Zutaten und Zusatzstoffe sind ihnen fremd oder suspekt, wenn sie
sich stark von der haushaltsüblichen Zubereitung unterscheiden. Gegen dieses schlechte
Image, das verarbeiteten Lebensmitteln anhaftet, wehren sich die Anbieter mit spitzfindigen
Werbeaussagen zu „Natur“ und „Tradition“, die rechtlich kaum angreifbar sind. Bei der
Werbung „Ohne Zusatzstoff Geschmacksverstärker“ erzielen beispielsweise häufig
Ersatzzutaten die Geschmack verstärkende Wirkung.
Tipp: Lebensmittel im Supermarktregal stammen in der Regel nicht aus der Naturidylle oder
aus Omas Kochtopf. Lassen Sie sich durch Werbung wie „traditionell“, „altes Hausrezept“,
„ohne Zusatzstoffe“ und „Natur“ nicht einlullen.
7. „Alles gesünder?“ Seien Sie skeptisch bei Werbung mit Nährwert und Gesundheit
„Fettfrei“, „mit hohem Kalzium-Gehalt“, „Unterstützt das Immunsystem“: Die Food-Branche
verleiht ihren Produkten gerne ein gesundes Image und einen vermeintlichen Zusatznutzen.
Wenn ein Lebensmittel verspricht, dass es nicht nur gut schmeckt, sondern auch reich an
besonderen Nährstoffen ist, gleichzeitig Gesundheit und Vitalität fördert, zahlt man auch
gerne mal etwas mehr dafür. Fakt ist: Die Wirkung mancher angeblich
gesundheitsfördernder Substanzen, die Lebensmitteln zugesetzt werden, ist äußerst
zweifelhaft. Zudem wird häufig ein natürliches Merkmal eines Lebensmittels teuer als
Besonderheit verkauft – wie die von Natur aus laktosefreien Hart- und Schnittkäse. Zum Teil
fehlen für die „frei von“-Werbung klare Kennzeichnungsvorschriften.
Tipp: Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen Anbieter Produkte mit einem gesundheitlichen
Zusatznutzen wie die „Extraportion Milch“ oder „vielen Vitaminen“ verkaufen wollen. Ein Blick
auf die Nährwerttabelle zeigt, dass auch diese Produkte oft viel zu viel Zucker oder Fett
enthalten. Ein Zuviel an zusätzlich zugeführten Vitaminen und Mineralstoffen nutzt im besten
Fall nichts, im schlechtesten ist es gesundheitlich bedenklich. Eine gesunde und
abwechslungsreiche Ernährung bedarf keiner Vitamin- und Mineralstoffzusätze.
8. Schlupfloch „Ausnahme“ – wie viele Lebensmittel eine Zutatenliste umgehen
Bei vielen Verpackungen ist das Zutatenverzeichnis auf kleinstem Raum
zusammengedrängt, kontrastarm und quasi unleserlich. Auf Getränken mit einem
Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent (außer Bier) darf es generell fehlen. Käse
und Milcherzeugnisse können in manchen Fällen ebenfalls ganz offiziell „ohne“
daherkommen. Und eine Ausnahmeregelung gestattet es Herstellern, bei sehr
kleinen Verpackungen ebenfalls komplett auf eine Zutatenliste zu verzichten.
Tipp: Beschweren Sie sich beim Anbieter, wenn Zutatenlisten vorgeblich aus
Platzgründen fehlen. Die Devise lautet: „Ich will wissen, was drin ist!“.
9. „Luftnummern“ – Von Mogelpackungen und Füllmengen
Ärgerlich, wenn Sie nach Ihrem Einkauf die Verpackung eines Lebensmittels öffnen –
und den Inhalt erst mal suchen müssen. Um mehr Füllmenge vorzugaukeln, arbeiten
die Anbieter mit unverhältnismäßig viel Luft, doppelten Böden oder
überdimensionierten Umkartons.
Tipp: Leider ist nicht jede übergroße Verpackung verboten, zum Beispiel bei
Pralinen. Das Verhältnis von Inhalt und Verpackung ist nicht gesetzlich geregelt.
Gerichte entscheiden im Einzelfall, ob eine Täuschung vorliegt. Aber schreiben Sie
dem Anbieter, was Sie von seiner Mogelpackung halten!
10. „Tappen im Dunkeln“ – Kennzeichnung Loser Ware lückenhaft
Viele Käufer, die auf eine gute Produktqualität achten, bevorzugen „frische
Lebensmittel“ vom Bäcker oder Metzger nebenan, vom Markt oder den
Bedienungstheken der Supermärkte. Sie sind auch bereit, dafür einen höheren Preis
zu zahlen. Ob diese Einkaufsquellen aber tatsächlich eine bessere Qualität bieten,
lässt sich für die Kundschaft kaum beurteilen. Denn die gesetzlichen Regelungen zur
Kennzeichnung von Loser Ware sind spärlich.
Tipp: Löchern Sie das Verkaufspersonal mit Nachfragen, wenn Sie etwas zur
Zusammensetzung, Herstellung und Herkunft der Produkte wissen wollen. Händler
sollen merken, dass es vorteilhaft für sie ist, wenn sie umfassende Informationen zur
Verfügung stellen.
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Auszug aus dem neuen Ratgeber „Lebensmittel-Lügen“
(1. Auflage 2013)
Abdruck honorarfrei / Beleg erbeten
Anfragen richten Sie bitte an:
Verbraucherzentrale Hessen, Andrea Schauff
Tel: 069 97 20 10 - 41, E-Mail: [email protected]
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