im norden südosten

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Anlage 2:
Angewandte Kriterien der Gemeinde für die Ausweisung der sonstigen Sondergebiete mit Zweckbestimmung Windenergie (SO)
Abgrenzung bzw. Kriterium
Anwendung
Quelle
Bemerkungen
SO Grünow (Eignungsgebiet Windenergienutzung Nr. 10 „Grünow-Ludwigsburg“)
Gemeindegrenze
1.000 m Abstand zu Wohngebäuden
(800m Tabuzone + 200m Restriktionszone zu
Wohngebäuden)
im Norden des
Sondergebietes
im Osten und Süden
des Sondergebietes
Gebäude nach ALKIS,
Berechnung CAD
Rechtskräftige 1. Änderung zum VEP „Windpark Grünow
Nord“
800 – 1.000 m Abstand zu Wohngebäuden
(200m Restriktionszone zu Wohngebäuden)
Tierökologische Abstände
Fischadler – 1 km Schutzbereich (Flugkorridor)
Geschütztes Biotop
im Süden des
Sondergebietes
Gebäude nach ALKIS,
Berechnung CAD
im Westen des
Sondergebietes
Gutachten
im Nord-Westen des
Sondergebietes
Flächennutzungsplan
und Ortsbegehung
Bestandsschutz für bestehende Windkraftanlage,
Repowering möglich
Eine weitere Windkraftanlage liegt in einem geringeren
Abstand als 800m zu Wohngebäuden. Ein Repowering für
diese Windkraftanlage ist nicht möglich.
Standortkonkrete Bewertung über
Raumnutzungsuntersuchung erforderlich
Bereich beim „Brauer See“
Abgrenzung bzw. Kriterium
Anwendung
Quelle
Bemerkungen
Trauerseeschwalbenkolonie beim Kobelsee
SO Ludwigsburg (Eignungsgebiet Windenergienutzung Nr. 10 „Grünow-Ludwigsburg“)
Geschützter Landschaftsbestandteil
im Norden des
Sondergebietes
Flächennutzungsplan
Geschütze Biotope
im Norden des
Sondergebietes
Flächennutzungsplan
und Ortsbegehung
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Natur und Landschaft
im Norden des
Sondergebietes
Flächennutzungsplan
und Ortsbegehung
Tierökologische Abstände
Rohrdommel – 1 km Schutzbereich
Kranich – 500 m Schutzbereich
1.000 m Abstand zu Wohngebäuden
(800m Tabuzone + 200m Restriktionszone zu
Wohngebäuden)
im Osten und Südosten
des Sondergebietes
Regionalplanung
im Westen und
Südwesten des
Sondergebietes
Gebäude nach ALKIS,
Gutachten
Berechnung CAD
CEF-Maßnahmen möglich, vorbehaltliche
standortkonkrete Bewertung für Kranich und
Rohrdommel
Anwendung der Schutzbereiche infolge Anpassungspflicht
Regionalplanung
Abgrenzung bzw. Kriterium
Anwendung
Quelle
SO Bietikow I (Eignungsgebiet Windenergienutzung Nr. 03 „Bietikow“)
1.000 m Abstand zu Wohngebäuden
(800m Tabuzone + 200m Restriktionszone zu
Wohngebäuden)
Gemeindegrenze
im Norden, Nordosten
und Nordwesten des
Sondergebietes
Gebäude nach ALKIS,
Berechnung CAD
im Süden und Südosten
des Sondergebietes
Luftbild
200m Tabuzone zu stehenden Gewässern
im Westen des
Sondergebietes
Berechnung CAD
Stehende Gewässer
im Sondergebiet
Luftbild
SO Bietikow II (Eignungsgebiet Windenergienutzung Nr. 03 „Bietikow“)
1.000 m Abstand zu Wohngebäuden
im Norden und
Nordosten des
Sondergebietes
Gebäude nach ALKIS,
200m Tabuzone zu stehenden Gewässern
im Südosten des
Sondergebietes
Luftbild
Gemeindegrenze
im Süden und
Südwesten des
Sondergebietes
(800m Tabuzone + 200m Restriktionszone zu
Wohngebäuden)
Berechnung CAD
Berechnung CAD
Bemerkungen
Abgrenzung bzw. Kriterium
Anwendung
Quelle
Bemerkungen
SO Falkenwalde ( Eignungsgebiet Windenergienutzung Nr. 07 „Falkenwalde“)
Geschütze Biotope
im Nordosten und
Osten des
Sondergebietes
Flächennutzungsplan
und Ortsbegehung
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Natur und Landschaft
im Nordosten und
Osten des
Sondergebietes
Flächennutzungsplan
und Ortsbegehung
Gemeindegrenze
1.000 m Abstand zu Wohngebäuden
(800m Tabuzone + 200m Restriktionszone zu
Wohngebäuden)
im Süden des
Sondergebietes
im Norden und Westen
des Plangebietes
Gebäude nach ALKIS,
Berechnung CAD
Es wurde ein Wohngebäude (Damme 53) mit
berücksichtigt, das abgerissen wurde, da noch keine
Umwidmung stattgefunden hat.
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