Anlage 2: Angewandte Kriterien der Gemeinde für die Ausweisung der sonstigen Sondergebiete mit Zweckbestimmung Windenergie (SO) Abgrenzung bzw. Kriterium Anwendung Quelle Bemerkungen SO Grünow (Eignungsgebiet Windenergienutzung Nr. 10 „Grünow-Ludwigsburg“) Gemeindegrenze 1.000 m Abstand zu Wohngebäuden (800m Tabuzone + 200m Restriktionszone zu Wohngebäuden) im Norden des Sondergebietes im Osten und Süden des Sondergebietes Gebäude nach ALKIS, Berechnung CAD Rechtskräftige 1. Änderung zum VEP „Windpark Grünow Nord“ 800 – 1.000 m Abstand zu Wohngebäuden (200m Restriktionszone zu Wohngebäuden) Tierökologische Abstände Fischadler – 1 km Schutzbereich (Flugkorridor) Geschütztes Biotop im Süden des Sondergebietes Gebäude nach ALKIS, Berechnung CAD im Westen des Sondergebietes Gutachten im Nord-Westen des Sondergebietes Flächennutzungsplan und Ortsbegehung Bestandsschutz für bestehende Windkraftanlage, Repowering möglich Eine weitere Windkraftanlage liegt in einem geringeren Abstand als 800m zu Wohngebäuden. Ein Repowering für diese Windkraftanlage ist nicht möglich. Standortkonkrete Bewertung über Raumnutzungsuntersuchung erforderlich Bereich beim „Brauer See“ Abgrenzung bzw. Kriterium Anwendung Quelle Bemerkungen Trauerseeschwalbenkolonie beim Kobelsee SO Ludwigsburg (Eignungsgebiet Windenergienutzung Nr. 10 „Grünow-Ludwigsburg“) Geschützter Landschaftsbestandteil im Norden des Sondergebietes Flächennutzungsplan Geschütze Biotope im Norden des Sondergebietes Flächennutzungsplan und Ortsbegehung Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Norden des Sondergebietes Flächennutzungsplan und Ortsbegehung Tierökologische Abstände Rohrdommel – 1 km Schutzbereich Kranich – 500 m Schutzbereich 1.000 m Abstand zu Wohngebäuden (800m Tabuzone + 200m Restriktionszone zu Wohngebäuden) im Osten und Südosten des Sondergebietes Regionalplanung im Westen und Südwesten des Sondergebietes Gebäude nach ALKIS, Gutachten Berechnung CAD CEF-Maßnahmen möglich, vorbehaltliche standortkonkrete Bewertung für Kranich und Rohrdommel Anwendung der Schutzbereiche infolge Anpassungspflicht Regionalplanung Abgrenzung bzw. Kriterium Anwendung Quelle SO Bietikow I (Eignungsgebiet Windenergienutzung Nr. 03 „Bietikow“) 1.000 m Abstand zu Wohngebäuden (800m Tabuzone + 200m Restriktionszone zu Wohngebäuden) Gemeindegrenze im Norden, Nordosten und Nordwesten des Sondergebietes Gebäude nach ALKIS, Berechnung CAD im Süden und Südosten des Sondergebietes Luftbild 200m Tabuzone zu stehenden Gewässern im Westen des Sondergebietes Berechnung CAD Stehende Gewässer im Sondergebiet Luftbild SO Bietikow II (Eignungsgebiet Windenergienutzung Nr. 03 „Bietikow“) 1.000 m Abstand zu Wohngebäuden im Norden und Nordosten des Sondergebietes Gebäude nach ALKIS, 200m Tabuzone zu stehenden Gewässern im Südosten des Sondergebietes Luftbild Gemeindegrenze im Süden und Südwesten des Sondergebietes (800m Tabuzone + 200m Restriktionszone zu Wohngebäuden) Berechnung CAD Berechnung CAD Bemerkungen Abgrenzung bzw. Kriterium Anwendung Quelle Bemerkungen SO Falkenwalde ( Eignungsgebiet Windenergienutzung Nr. 07 „Falkenwalde“) Geschütze Biotope im Nordosten und Osten des Sondergebietes Flächennutzungsplan und Ortsbegehung Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Nordosten und Osten des Sondergebietes Flächennutzungsplan und Ortsbegehung Gemeindegrenze 1.000 m Abstand zu Wohngebäuden (800m Tabuzone + 200m Restriktionszone zu Wohngebäuden) im Süden des Sondergebietes im Norden und Westen des Plangebietes Gebäude nach ALKIS, Berechnung CAD Es wurde ein Wohngebäude (Damme 53) mit berücksichtigt, das abgerissen wurde, da noch keine Umwidmung stattgefunden hat.