Ga April 2006/3 - Eurion Privatklinik

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Zahnheilkunde
Dr. med. Dr. med. dent.
Michael Th. Stepke
Retinierte und verlagerte Zähne –
Wann sollte man sie entfernen?
Unter retinierten oder verlagerten
Zähnen versteht man Zähne, die nicht
aus dem Knochen heraus durch die
Schleimhaut durchgetreten sind und
ihre Funktion im Rahmen des Kauprozesses übernehmen, sondern vielmehr im Knochen verblieben sind.
Oftmals kommt hinzu, dass diese Zähne nicht nur retiniert sind, sondern
zusätzlich eine Verlagerung aufweisen, d. h. sie befinden sich nicht
achsgerecht im Kieferknochen.
Bedingt durch die Entwicklungsgeschichte des Menschen hat sich als Folge veränderter Essgewohnheiten
auch die Kieferanatomie deutlich verändert. Der menschliche Kiefer ist über die Jahrtausende kleiner geworden.
Hieraus ergibt sich, dass oft
nicht ausreichend Platz für
die sog. Weisheitszähne vorhanden ist. Es kommt zu deren Retention oder aber zu
ihrem schmerzhaften Teildurchbruch, der sog. Dentitio
difficilis. Bei diesem Phänomen tritt der Weisheitszahn
nur unvollständig in die Mundhöhle ein und es kommt zu
Entzündungen um den teilweise durchgetretenen Weisheitszahn herum. Hier können
sich auch Zysten oder andere
den Unterkiefer auflösende
Weichteilprozesse ausbilden.
Hat man den Verdacht auf
einen retinierten oder verlagerten Zahn oder Weisheitszahn, sollte man unbedingt
den Kiefer-Gesichtschirurgen,
als den für diese Fragestellung zuständigen Facharzt,
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Gesundheit aktuell
aufsuchen, der dann ein Röntgenbild fertigt und die Diagnose stellt. Insbesondere
wird er im Gespräch mit dem
Patienten klären, ob die retinierten Zähne entfernt werden müssen oder ob eine andere Therapie möglich ist,
wie beispielsweise die operative Freilegung, bei der ein
Kontakt der retinierten Zähne
zur Mundhöhle geschaffen
wird. Auf die dann teilweise
freigelegten Zähne kann ein
Kieferorthopäde dann ein
Bracket kleben und mithilfe
einer festsitzenden oder herausnehmbaren Apparatur den
Zahn in seine normale Position in der Zahnreihe hineinbewegen. Auch wenn dieses
ein langwieriger, mehrere Monate andauernder Prozess ist,
stellte dies jedoch die adäquate Therapie von retinierten Eckzähnen und Prämolaren, d. h. kleinen Backenzähnen dar. Auf diese Weise
kann die Notwendigkeit entfallen, z. B. eine Brücke anzufertigen oder ein Implantat
zu setzen, um eine Zahnlücke zu schließen. Eine In-
dikation für eine kieferorthopädische Einstellung findet
man im Weisheitszahn- und
insgesamt im hinteren Backenzahnbereich jedoch selten. Dieses liegt zum einen an
den anatomischen Verhältnissen, d. h. dem geringen Patzangebot und zudem an der
Größe der Backenzähne, die
eine kieferorthopädische Einstellung erschweren.
Ignoriert man das Vorhandensein von retinierten Zähnen und wartet man bis es zu
Entzündungen um Weisheitszähne herum kommt, kann
dies zu unterschiedlichen
Entzündungen und Erkrankungen, wie z. B. Abszessen,
d. h. Eiterungen im Bereich des
Kiefers und des Halses führen,
die ggf. sogar eine Krankenhausaufnahme nötig machen.
Daher sollte man frühzeitig,
d. h. im Alter von 15 – 16 Jahren die Indikation zur operativen Weisheitszahnentfernung
abklären. V. a. nach kieferorthopädischen Behandlungen
oder bei Vorliegen eines sog.
Engstandes, d. h. eines Platzmangels, ist die Weisheitszahnentfernung in aller Regel
ein Muss. Durchgeführt vom
Kiefer-Gesichtschirurgen stellt
sie heute keinen sehr belastenden Eingriff mehr dar.
Durch entsprechende Medikamente lassen sich die postoperativen Schmerzen und
die Schwellung sehr gut kontrollieren. Voraussetzung ist
jedoch, wie bei allen anderen operativen Eingriffen, die
Durchführung durch den
entsprechend fortgebildeten
Facharzt. Dieses gilt besonders dann, wenn es sich um
schwierige Retentionen und
Verlagerungen handelt, die
ggf. auch den Einsatz eines
Mikroskops notwendig machen.
Dr. med. Dr. med. dent.
Michael Th. Stepke
Facharzt für Mund-, Kieferund Gesichtschirurgie
Implantologie, kosmetische
Chirurgie
Ärztlicher Direktor der
EURION- Privatklinik am
Holzhausenpark Frankfurt
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