Merkblatt

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Allgemein
M 082
HUB - M 082 - 2/2009
SICHERHEIT KOMPAKT
M 082
SICHERHEIT KOMPAKT
Bitte wenden Sie sich in allen Fragen des Gesundheitsschutzes
und der Sicherheit bei der Arbeit an den Unfallverhütungsdienst
der für Sie zuständigen Landesstelle:
Lasersicherheit
LWLKS
Oberösterreich:
UVD der Landesstelle Linz
Garnisonstraße 5, 4017 Linz
Telefon +43 732 23 33-8405
Salzburg, Tirol und Vorarlberg:
UVD der Landesstelle Salzburg
Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5, 5010 Salzburg
Telefon +43 662 21 20-4442
UVD der Außenstelle Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 17, 6020 Innsbruck
Telefon +43 512 520 56-0
UVD der Außenstelle Dornbirn
Eisengasse 12, 6850 Dornbirn
Telefon +43 5572 269 42-21
Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller:
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Adalbert-Stifter-Straße 65, 1201 Wien
www.auva.at
Steiermark und Kärnten:
UVD der Landesstelle Graz
Göstinger Straße 26, 8021 Graz
Telefon +43 316 505-2604
UVD der Außenstelle Klagenfurt
Waidmannsdorfer Straße 35,
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon +43 463 58 90-5000
www.auva.at
Wien, Niederösterreich und Burgenland:
UVD der Landesstelle Wien
Webergasse 4, 1203 Wien
Telefon +43 1 33 1 33-252
UVD der Außenstelle St. Pölten
Kremser Landstraße 8, 3100 St. Pölten
Telefon +43 2742 25 89 50-0
UVD der Außenstelle Oberwart
Hauptplatz 11, 7400 Oberwart
Telefon +43 3352 353 56-300
Sicherheitsinformation der
Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
Heben und tragen
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
M 082 Lasersicherheit LWLKS
Lasersicherheit bei LWLKS
2
Andere laserspezifische Regelungen
3
Was sind LWL?
4
Lichtleitung
5
Wo gibt es LWL?
7
Gefährdung durch Laserstrahlung
10
Gefährdungsgrad und Zugänglichkeit
12
Gefahrenbereiche bei LWLs
15
Unter welchen Bedingungen und Situationen kann
man der Laserstrahlung ausgesetzt sein?
21
Worauf man in der Praxis achten sollte
22
Sekundäre Gefahren
23
Schutzmaßnahmen
24
Schutzmaßnahmen bei Service
und Wartungsarbeiten
29
Anhang
32
Abkürzungen
37
M 082 Lasersicherheit LWLKS
1
Vorbemerkung
Lasersicherheit bei LichtwellenleiterKommunikationssystemen (LWLKS)
Vorbemerkung
Moderne
Kommunikation
muss schnell
sein
Informationsaustausch hat in der heutigen Welt eine zentrale Stellung. Die damit verbundene permanent steigende
Datenflut kann nur über ein breitbandiges Datennetz bewältigt werden. Dafür werden vor allem Lichtwellenleiter eingesetzt. Neben der wachsenden Anzahl an Verbindungen
steigt auch die Durchdringungstiefe, womit immer mehr
Menschen mit dieser Technologie konfrontiert sind. Zusätzlich wird die transportierte Lichtleistung in den Verbindungsnetzen laufend erhöht.
Abb. 1: Lichtwellenleiter
Dieses Merkblatt informiert über die Gefährdungen, die
beim Umgang mit Lichtwellenleiter - im Folgenden LWL
genannt - bestehen. Dies schließt den Betrieb, die Wartung,
Servicearbeiten, die Entwicklung und die Herstellung von
LWL-Systemen mit ein. Um den potenziellen Gefährdungen
in geeigneter Weise zu begegnen, werden in Folge praktische Schutzmaßnahmen empfohlen.
2
M 082 Lasersicherheit LWLKS
Vorbemerkung
Andere laserspezifische Regelungen
Ausgangspunkt ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
Danach muss jeder Arbeitgeber mögliche Gefahren an den
Arbeitsplätzen ermitteln und nach Bedarf Schutzmaßnahmen
einleiten. In Ergänzung zum vorliegenden Merkblatt bieten
folgende Normen bzw. Informationsschriften konkrete Hilfen:
I ÖVE/ÖNORM EN 60825-1: Sicherheit von Lasereinrichtungen, Teil 1: Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen
und Benutzer-Richtlinien
I ÖVE/ÖNORM EN 60825-2: Sicherheit von Lasereinrichtungen, Teil 2: Sicherheit von Lichtwellenleiter-Kommunikationssysteme (LWLKS)
I ÖVE/ÖNORM EN 60825-12: Sicherheit von Lasereinrichtungen, Teil 12: Sicherheit von optischen Freiraumkommunikationssystemen für die Informationsübertragung
I IEC TR 60825-14: Safety of laser products – part 14: A
user’s guide.
I ÖVE/ÖNORM EN 60794-Serie: „Lichtwellenleiterkabel“
I IEC TR 61292-4: Optical amplifiers – Part 4: “Maximum
permissible optical power for the damage-free and safe
use of optical amplifiers, including Raman amplifiers.“
I ITU-T G.664: „Optical safety procedures and requirements for optical transport systems”.
I AUVA-Merkblätter:
M 012 Mobilfunkanlagen
M 080 Grundlagen der Lasersicherheit
M 081 Lasersicherheit bei optischen Richtfunk-Systemen
M 470 Elektromagnetische Felder
I BG-Information 5031 – „Umgang mit LichtwellenleiterKommunikations-Systemen“.
__________________________
Normen
und
Merkblätter
a Anmerkung: Der Begriff „Licht“ ist definitionsgemäß dem sichtbaren Spektralbereich
zugewiesen. Dennoch wird im Rahmen der Nachrichtentechnik unter „Licht“ die gesamte
optische Strahlung, die für die Signalübertragung genutzt wird, zusammengefasst.
M 082 Lasersicherheit LWLKS
3
Was sind LWL?
Glasfaserkabel
Lichtleitung
Was sind LWL?
Lichtleitung
Lichtwellenleiter werden in Faserform aus Quarzglas oder
aus Kunststoff hergestellt. Sie sind jeweils aus einem Fasermantel und einem Faserkern aufgebaut, wobei die Lichtleitung im Faserkern erfolgt. Um die Lichtwellenleiter gegen
äußere Einflüsse zu schützen, sind sie von einer Kunststoffhülle umgeben. Die Glasfasern selbst sind sehr dünn und
haben einen maximalen Außendurchmesser von 125 µm.
Der Kerndurchmesser bei Multimode-Glasfasern (MMFaser) beträgt 50 (oder 62,5 µm) und bei Singlemode-Glasfasern (SM-Faser) gar nur 8 – 10 µm. Kunststofffasern
haben hingegen einen relativ großen Querschnitt – etwa 1
Millimeter und bestehen nahezu nur aus dem „Kern“, der
Mantel ist lediglich eine dünnes Coating.
Ob eine Faser mehrere Moden (Multimode-Faser) oder nur
eine einzige Mode (Singlemode-Faser) weiterleitet, hängt
von mehreren Faserparametern und vom Verhältnis der Wellenlänge zum Faserkerndurchmesser ab.
Die Weiterleitung von Licht in Glas oder Kunststoff erfolgt
durch Totalreflexion an der Grenzfläche zwischen Faserkern
und Fasermantel. Hierbei muss der Grenzwinkel αG überschritten werden – s. Abb. 2. Damit alle Strahlen in der
Faser durch Totalreflexion geführt werden, müssen die
Lichtstrahlen beim Einkoppeln innerhalb eines bestimmten
Winkels, dem Akzeptanzwinkel ϑ, auf die Stirnfläche der
Faser einfallen. Dieser Winkel ist ein Maß für die „Lichtsammeleffizienz“ der Faser und wird durch die numerische
Apertur NA – dem Sinus des maximalen Winkels, der gerade noch eine Totalreflexion im Faserinneren ermöglicht –
ausgedrückt:
SM Glasfaser
Wie leiten
Fasern das
Licht?
NA= sin ϑ
Ein typischer Wert für NA einer Multimode-Faser ist z.B. 0,2
(dies entspricht einem Winkel von etwa 11,5°)
Kunststofffaser
Abb. 2: Faservergleich
Obwohl Glas spröde ist, sind Glasfasern aufgrund des kleinen Querschnitts und geeigneter Ummantelung mechanisch
äußerst flexibel. Überdies lassen sich Fasern in nahezu
beliebigen Längen herstellen.
4
M 082 Lasersicherheit LWLKS
Abb. 3: Einkopplung, numerische Apertur
Als Basis für diesen „Randstrahl“ wird jener (Strahl-)Radius
gewählt, an dem die Leistungsdichte auf 5% des Maximums gefallen ist. Dieser definierte maximale AkzepM 082 Lasersicherheit LWLKS
5
Lichtleitung
Verwendung von LWL
Wo gibt es LWL?
tanzwinkel gilt jedoch nur für exakt gerade Fasern. Bei
gebogenen Fasern verändert sich der interne Reflexionswinkel, sodass ein Strahl in einer Faserkrümmung teilweise
aus der Faser austreten kann (blauer Strahl in Abb. 3).
Dadurch kommt es in gebogenen Fasern immer zu erhöhten
Lichtverlusten. Beim Verlegen und Installieren von LWLs
wird daher ein minimaler Biegeradius vorgegeben, der nicht
unterschritten werden sollte.
Glasfasern sind oft der
unsichtbare Teil von Telefonoder Datennetzen, wo alle
Daten zusammengeführt,
weitergeleitet und wieder
aufgeteilt werden. Meist werden sie in eigenen Rohren
unter der Erde verlegt. Man
verwendet aber auch
Abwasserkanäle, Fernwärmerohre oder Hochspannungsmasten. Mit dem
Stichwort Fiber-to-the-Home
(FTTH) kommt die Glasfaser
bereits bis ins Büro oder in
den privaten Haushalt.
Unsichtbare
Netze
Abb. 4: Verlegung von LWL-Kabeln in Rohren
Verwendete Wellenlängen
Nicht jede Wellenlänge ist geeignet, um durch Glas geführt
zu werden. Die Dämpfung und Streuung des Lichts sind
unterschiedlich für verschiedene Wellenlängen. Ursprünglich
gab es drei optimale Spektralbereiche, die als „optische
Fenster“ bezeichnet werden – s. Abb. 4. Durch die Entwicklung von OH-freien Lichtwellenleitern eröffneten sich neue,
nutzbare Wellenlängenbereiche.
__________________________
6
__________________________
c Der Begriff „Leistungsdichte“ wird im Rahmen des Merkblattes im Sinne von
„Bestrahlungsstärke“ verwendet.
b Moden entsprechen den möglichen Ausbreitungswegen in der Faser.
d Die OH-Verbindungen sind für die Peaks im Dämpfungsverlauf verantwortlich.
M 082 Lasersicherheit LWLKS
M 082 Lasersicherheit LWLKS
7
Verwendung von LWL
520 – 670 nm (sichtbar)
Jener Bereich für den vorwiegend LEDs bei POFs (Plastic
Optical Fibers) verwendet werden, da die geringste Dämpfung bei POFs im sichtbaren Bereich liegt.
770 – 910 nm (1. opt. Fenster)
In diesem optischen Fenster wird meist auf MultimodeFasern übertragen. Hierfür werden VCSELs (vertical cavity
surface emitting laser), FP-Laser (Fabry-Perot) und auch
LEDs eingesetzt.
980 nm
Wellenlänge des Pumplasers für optische Faserverstärker
(EDFA). Wird nur für Signalübertragungen bei 1550 nm verwendet.
1260 – 1360 nm (O-Band - Original Band, 2. opt. Fenster)
Dieser Wellenlängenbereich wird sowohl für Singlemodeals auch Multimode-Fasern verwendet. Hierfür werden
mehrmodige FP-Laser und auch einmodige DFB-Laser (distributed feed back) eingesetzt.
Verwendung von LWL
1480 nm
Zweite mögliche Wellenlänge eines Pumplasers für EDFAs.
Wird nur für Signalübertragungen bei 1550 nm verwendet.
1530 – 1565 nm (C-Band – Conventional Band, 3. opt.
Fenster)
Dieses optische Fenster wird nur bei Singlemode-Fasern
(einkanalig oder mehrkanalig (WDM)) genutzt. Als optische
Sender werden daher nur einmodige Laserquellen (z.B.
DFB-Laser) verwendet.
1565 – 1625 nm (L-Band – Long Band)
In diesem Bereich arbeiten Wellenlängen-Multiplex-Systeme
(WDM), die optische Verstärker verwenden. Durch die Überlagerung der Leistungen mehrerer Laserquellen, können in
der Faser Leistung auftreten, die in die Laserklasse 3B oder
4 fallen.
1625 – 1675 nm (U-Band – Ultra-long Band)
Dieses Band wird nur für DWDM-Systeme genutzt.
1360 – 1460 nm (E-Band – Extended Band)
Dieser Bereich wurde eröffnet durch die Entwicklung von
OH-freien Lichtwellenleitern, und wird überwiegend von der
CWDM-Technologie (coarse wavelength division multiplex)
benutzt.
Abb. 5:
Beispiel für den
Dämpfungsverlauf in einem
LWL.
1460 – 1530 nm (S-Band – Short Band)
In diesen Bereich fallen einerseits die Wellenlängen des
Pumplasers für Raman-Verstärker, andererseits manche
Wellenlängen eines CWDM-Systems.
8
M 082 Lasersicherheit LWLKS
M 082 Lasersicherheit LWLKS
9
Gefährdung durch Laserstrahlung
Gefährdung durch Laserstrahlung
Gefährdung durch Laserstrahlung
Gefahr für die
Netzhaut
Welche Gefahr besteht bei Laserstrahlung? – vor allem ist
es die Schädigung des Auges.
Das Auge fokussiert die Laserstrahlung bestimmter Wellenlängen auf einen sehr kleinen Fleck auf der Netzhaut, so
dass die Leistungsdichte um bis zu 100 000-mal höher ist
als auf der Hornhaut. Die Netzhaut kann somit schon bei
relativ geringen Leistungen irreparabel geschädigt werden.
Ernsthafte Hautschäden können jedoch nur entstehen,
wenn die Leistung einige 100 mW beträgt und der Strahl
sehr gut auf die Haut fokussiert wird.
Grenzwerte
Ab welchen Leistungen ein Augenschaden eintritt, wird
durch Grenzwerte angeben. Diese werden als Maximal
zulässige Bestrahlung oder kurz als MZB-Werte bezeichnet.
Welcher Teil des Auges geschädigt wird, hängt von der Wellenlänge ab – s. Abb. 4.
Sichtbares Licht – das ist Strahlung mit Wellenlängen zwischen 400 und 700 nm - wird auf die Netzhaut fokussiert
und kann sie schädigen. Infrarotes Licht mit Wellenlängen
zwischen 700 und 1400 nm ist zwar unsichtbar, wird aber –
so wie sichtbares Licht – bis zur Netzhaut durchgelassen.
Der mittlere Infrarot-Bereich von 1400 bis 3000 nm belastet
vor allem die Augenlinse und die Hornhaut.
Neben der Wellenlänge bestimmt die Bestrahlungsdauer die
Wirkung der Laserstrahlung. Eine angemessene Bestrahlungsdauer ist die anzuwendende Zeitbasis zur Bestimmung
des MZB-Wertes. Im Sinne eines worst-case-Szenarios
werden für den Infrarot-Bereich meist 10 Sekunden als
Bestrahlungsdauer angenommen.
10
M 082 Lasersicherheit LWLKS
400 - 1400 nm
1400 - 3000 nm
Abb. 6: Augenabsorption
Für einige wichtige Wellenlängen sind in Tabelle 1 die MZBWerte (für das Auge) sowie die entsprechende Leistung, die
durch die Messblende auf die Pupillenfläche auftrifft, aufgelistet.
Bei LWL-Systemen, in denen mehrere Wellenlängen gleichzeitig verwendet werden (z.B. DWDM-Systeme), muss
zusätzlich die mögliche additive Wirkung der Laserstrahlen
berücksichtigt werden. (Nähere Informationen zum MZBWert sind im Merkblatt Nr. M 080 Seite 26f sowie in der
Norm EN 60825 Teil 1 und Teil 14 zu finden).
Wie reagiert
das Auge?
Tabelle 1: MZB-Werte (Zeitbasis ≥ 10 Sekunden)
Wellenlänge
[nm]
MZB-Wert
[W/m²]
Leistung *)
[mW]
700
10
0,4
850
20,2
0,78
1550
1000
9,62
*) für Wellenlängen 400 - 1400 nm gelangt diese Leistung ins Auge – der Messblendendurchmesser beträgt daher 7 mm . Für die Wellenlänge 1550 nm ist das die
Leistung, die innerhalb der Messblende mit 3,5 mm Durchmesser auf die Hornhaut
trifft.)
M 082 Lasersicherheit LWLKS
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Gefährdungsgrad
Gefährdungsgrad und Zugänglichkeit
Wer hat
Zugang?
Bei Betrachtung der Grenzwerte muss zwischen der eingekoppelten Leistung und den möglicherweise zugänglichen
Leistungen entlang der Verbindungsstrecke unterschieden
werden. Während am Faseranfang die maximale Leistung
durch die Laserklasse definiert ist, ändert sich die Leistung
je nach Faserqualität und -länge und eingebauten optischen Elementen entlang der Strecke. Aus diesem Grund
wird für jede zugängliche Stelle im Netz ein Gefährdungsgrad bestimmt, wobei auch die Wahrscheinlichkeit einer
möglichen Bestrahlung berücksichtigt wird. Der Begriff
„möglich“ umfasst hier alle vernünftigerweise vorhersehbare Umstände (z.B. einen Faserbruch oder einen geöffneten Steckverbinder). Der Gefährdungsgrad ist somit als Hinweis auf die mögliche Gefährdung zu werten, falls die
Strahlung zugänglich ist, und wird analog zu den Laserklassen mit 1, 2 bis 3B bezeichnet.
Die Bestimmung des Gefährdungsgrades erfolgt entweder
durch Messung oder durch Berechnung. Ein Gefährdungsgrad 4 ist in keinem Netz zulässig. Dennoch dürfen Leistungen, die den Werten der Klasse 4 entsprechen (d.h. > 0,5
Watt), durch den LWL transportiert werden, wenn durch
geeignete Sicherheitsmaßnahmen der zulässige Gefährdungsgrad für den jeweiligen Standorttyp eingehalten wird.
Der maximal zulässige Gefährdungsgrad hängt von der
Zugänglichkeit des Standortes ab. Als uneingeschränkt
gelten Standorte, die für die Allgemeinheit zugänglich sind.
Im Gegensatz dazu sind eingeschränkte Standorte nur für
befugte Personen, die möglicherweise nicht in Lasersicherheit unterwiesen sind, und kontrollierte Standorte nur für
Personen mit entsprechender Schulung zugänglich. Zusätzlich verhindern bei eingeschränkten und kontrollierten
12
M 082 Lasersicherheit LWLKS
Gefährdungsgrad
Standorten konstruktive Maßnahmen den Zugang für die
Öffentlichkeit.
Während in uneingeschränkten Standorten ein Gefährdungsgrad von 1 und 2 zugelassen wird, ist in eingeschränkten als auch in kontrollierten Standorten ein Gefährdungsgrad von 1M und 2M erlaubt. An allen Standorten
sind aber bei Steckerverbindungen auch höhere Leistungen
bedingt verwendbar, wenn ein technisches Sicherheitssystem eingesetzt wird. Diese Sicherung muss innerhalb von
I 1 Sekunde bei uneingeschränkten Standorten
I 3 Sekunden bei eingeschränkten und kontrollierten
Standorten
Was bewirkt
ein ALV?
die Leistung mindestens auf die Grenzwerte der zulässigen
Gefährdungsgrade verringern. Eine Möglichkeit dazu ist die
automatische Leistungsverringerung (ALV). Die Beurteilung des Gefährdungsgrades erfolgt demnach 1 bzw. 3
Sekunden nachdem die Strahlung durch ein vernünftigerweise vorhersehbares Ereignis zugänglich wurde. Während
dieser Abschaltzeit (1 bzw. 3 Sekunden) darf der MZB-Wert
nicht überschritten werden – s. Abb. 7.
__________________________
e Die anzuwendenden Messblenden sind in den Normen EN 60825 Teil 1 und Teil 14
festgelegt.
f Die erlaubten Leistungen der Gefährdungsgrade 1M und 2M sind oft höher als der
des Gefährdungsgrades 3R, aber niedriger als der des Gefährdungsgrades 3B. In
diesem Fall ist der Gefährdungsgrad 3R nicht anzuwenden.
g Selbst wenn ein LWL absichtlich gebrochen wird, ist es sehr unwahrscheinlich,
dass eine Person innerhalb von einer Sekunde auf 100 mm herankommt und
Lupen/Mikroskope ausreichend gut für eine mögliche Schädigung ausrichtet.
M 082 Lasersicherheit LWLKS
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Gefährdungsgrad
Gefahrenbereich
Gefahrenbereich bei LWLs
Abb. 7: Automatische Leistungsverringerung
Tabelle 2 gibt einen Überblick über die zulässigen Gefährdungsgrade. Der maximale Gefährdungsgrad ist für die
Steckverbinder am jeweiligen Standort geringer als für alle
anderen Fälle (z.B. für die Faser, die einen Faserbruch erleiden könnte).
Tabelle 2: zulässige Gefährdungsgrade in Abhängigkeit von
der Zugänglichkeit des Standortes
Standort
zugänglich:
Mit dem Gefährdungsgrad ist der Begriff Lasergefahrenbereich eng verknüpft. Diese Gefährdungszone, in der die
MZB-Werte überschritten werden, beginnt beim Faserende
und hängt sowohl von der Aufweitung des Strahls als auch
von der Lichtleistung ab. Bei Single-Mode-Fasern ist die
Aufweitung durch die Wellenlänge und den Strahldurchmesser in der Faser bestimmt. Hingegen ist bei Multi-ModeFasern diese Aufweitung mit der Numerischen Apertur
beschrieben.
Tabelle 3 gibt eine Übersicht typischer numerischer Aperturen für verschiedene Fasertypen sowie den Leistungsanteil
η, der in 10 cm Entfernung ins freie Auge gelangen kann.
Daraus geht hervor, dass die Gefährdung stark vom Fasertyp abhängt. SM-Fasern haben das höchste Gefahrenpotenzial, wohingegen Kunststofffasern das geringste
Gefahrenpotenzial aufweisen!
Achtung:
Augen
schützen!
maximaler
maximaler
Gefährdungsgrad Gefährdungsgrad
an Steckverbindern
am Standort
uneingeschränkt
1 und 2
1M und 2M
eingeschränkt
1M und 2M
3R
kontrolliert
1M und 2M
3B
Abb. 8: Fasermikroskop
__________________________
h 10 cm ist der minimale Abstand, von dem aus das Auge scharf stellen kann (Akkomodationsabstand).
14
M 082 Lasersicherheit LWLKS
M 082 Lasersicherheit LWLKS
15
Gefahrenbreiche
Gefahrenbreiche
Aufgrund der Bestimmungen für Klasse 1 und 2 besteht bei
Gefährdungsgrad 1 und 2 jedoch kein Gefahrenbereich. Die
Betrachtung von Faserenden mit dem zugewiesenen
Gefährdungsgrad 1M oder 2M ist nur bei Verwendung von
Fasermikroskopen oder Lupen gefährlich. Hingegen sind
Gefährdungsgrade 3R oder 3B auch für das freie Auge
potenziell gefährlich.
Durchmesser eingezeichnet. Alle Berechnungen basieren
auf worst-case Annahmen wie Gauß’scher Strahlausbreitung und kontinuierlichem Betrieb der Laserquelle.
Tabelle 3: Kerndurchmesser, typische Numerische Apertur
und anteilige Leistung, die in 10 cm Entfernung ins Auge
gelangt. (Quelle: BGI 5031)
Fasertyp
ØKern [µm]
typ. NA
[%]
SM (1,3 /1,55 µm)
8
0,1
33/25
MM (Grad. Index)
50
0,2
8,2
MM (Grad. Index)
62,5
0,28
4,2
PCS
200
0,35
2,5
PMMA-POF
1000
0,47
1,2
Abb. 9: Lasergefahrenbereich für 1550 nm, 11 µm MFD
(selbst bei Leistungen knapp oberhalb von 1 W ist
Gefahrenbereich kleiner als 32 cm)
SM … Singlemodefaser (Monomode- oder Einmodenfaser)
MM … Multimodefaser (Mehrmodenfaser) mit
Gradientenindexprofil
PCS … Polymer-clad silica (Polymermantel-Quarzfaser)
PMMA-POF … Polymethylmethacrylat-Polymer optical
fiber (Kunststofffaser aus Acryl)
a) Gefahrenbereiche bei SM-Fasern
Exemplarisch sind die Gefahrenbereiche für das freie Auge
für verschiedene Wellenlängen als auch unterschiedliche
Modenfelddurchmesser (MFD) in den Diagrammen Abb. 9
bis Abb. 11 dargestellt. Zur Veranschaulichung ist in
Ergänzung die Numerische Apertur NA als auch der 1/e16
M 082 Lasersicherheit LWLKS
__________________________
h Der Strahlquerschnitt am Faserausgang von SM-Fasern kann in guter Näherung als
Strahltaille eine Gauß’schen Strahls angesehen werden. Dieser Strahlquerschnitt
wird als Modenfeldradius bezeichnet und entspricht dem Radius, bei dem die Leistungsdichte auf 1/e² vom Maximum abgefallen ist.
j Die Verteilung der abgestrahlten Leistung kann bei SM-Fasern in guter Näherung
mit einer Gauß’schen Verteilung beschrieben werden.
M 082 Lasersicherheit LWLKS
17
Gefahrenbreiche
Gefahrenbreiche
Abb. 10: Lasergefahrenbereich für 1420 nm, 11 µm MFD
(gleicher MFD wie zuvor, aber kleinere Wellenlänge. Gefahrenbereich ist geringfügig größer als zuvor, aber immer noch
kleiner als 35 cm)
Für die Gefahrenbereiche von SM-Fasern gelten folgende
gemeinsame Punkte:
1. Sofern keine Hochleistungsstecker oder optische Verstärker verwendet werden, besteht ab 40 cm Entfernung
vom Glasfaserende keine Gefährdung mehr. (Erst für 980
nm ab etwa 70 mW, das entspricht 18 dBm, beträgt der
Gefahrenbereich 40 cm).
2. Achtung! Der normale Sehabstand beträgt jedoch nur
etwa 25 cm und liegt somit innerhalb des Gefahrenbereiches. Die frontale Betrachtung des Glasfaserendes im
normalen Sehabstand ist daher potenziell gefährlich.
3. Eine Betrachtung unter einem Winkel von 45° zur Strahlachse gilt aber in jedem Fall als sicher.
4. Der Lasergefahrenbereich steigt linear mit dem Modenfelddurchmesser an.
Information
hilft, sich
richtig zu
schützen
Hinweis: für hohe Leistungen (bis 2 W) werden spezielle
Hochleistungs-Stecker angeboten, die unmittelbar vor dem
Faserende den Kerndurchmesser von 11 µm auf 44 µm aufweiten. Unter der Annahme, dass auch der MFD 44 µm entspricht, ergibt sich bei einer Leistung von 1,25 Watt bei
1550 nm ein Lasergefahrenbereich von 1,25 Meter!
NA = Numerische
Apertur
Abb. 11: Lasergefahrenbereich für 980 nm, 7 µm MFD
(Aufgrund des kleineren MFDs als in den Abbildungen zuvor
ergibt sich eine wesentlich größere Divergenz. Der Gefahrenabstand/bereich ist aufgrund der Wellenlänge dennoch
deutlich größer (da die MZB-Werte geringer sind als bei
1400 nm): bei 500 mW etwa 1 Meter lang).
__________________________
k Die angegebenen Leistung von 100 mW, 500 mW und 1250 mW sind nur mit optischen Verstärkern erzielbar.
18
M 082 Lasersicherheit LWLKS
b) Gefahrenbereiche bei MM-Fasern
Der Lasergefahrenbereich bzw. der maximale Gefahrenabstand (NOHD) hängt bei Multimode-Fasern von der Modenverteilung ab, da diese den Abstrahlwinkel nach der Faser
beeinflusst. In erster Näherung kann die Leistungsverteilung
aber als relativ homogen angesehen werden. Der Strahlradius kann daher mit der NA angegeben werden. Da der Winkel der NA immer größer ist als die Divergenz bei
Gauß’schen Strahlen ist der Gefahrenbereich von MMFasern gegenüber SM-Fasern immer kleiner. Zusätzlich sind
folgende Punkte zu beachten:
M 082 Lasersicherheit LWLKS
19
Gefahrenbreiche
⊕ Die Faser kann sowohl als Punktlichtquelle oder bei
einem MFD > 150 µm als ausgedehnte Quelle betrachtet
werden.
⊕ Biegungen der Faser beeinflussen das Modenbild, dh. es
verändert sich, wenn die Faser verlegt oder bewegt wird.
c) Gefahrenbereich bei Polymer-optischen Fasern
Die Faserdämpfung ist im Allgemeinen so groß, dass bereits
unmittelbar nach der Strahlauskopplung die Bestrahlungsstärke auf ein ungefährliches Maß abgesunken ist.
d) Gefahrenbereich bei Bündeladern
Die Gefährdung durch Strahlung, die von einem Faserbündel ausgeht, ist nicht höher als die Gefährdung durch die
gebrochene „gefährlichste“ Einzelfaser des Kabels. Dies
wurde durch viele Messungen aufgezeigt. Als Gründe können angeführt werden:
I Die Faserenden sind nicht präzise gebrochen.
I Dadurch ergeben sich unterschiedliche Reflexionen und
Streueffekte an den Faserenden.
I Zufällige Ausrichtung der Faserenden.
I Bewegung der Faserenden.
Gefährliche Bedingungen
Unter welchen Bedingungen und Situationen
kann man der Laserstrahlung ausgesetzt sein?
Grundsätzlich bei Wartungs- und Servicearbeiten:
I bei der Inspektion von Faserenden an "lebenden" Lichtwellenleiter-Verbindungen.
I beim Faserbruch z.B. im Zuge von Bauarbeiten.
I bei Arbeiten am Verteilerschrank, wo Faserenden in
Richtung Augenhöhe orientiert sind.
I bei Dämpfungsmessung entlang einer Strecke, die über
eine Vermittlungsstelle führt, bei der das Signal nur
durchgeschliffen wird.
I beim Spleißen.
Ausnahmezustände sind
gefährlich
Im Normalbetrieb besteht keine Strahlungsgefährdung, da
die Laserstrahlung vollkommen im LWL-System eingeschlossen ist.
e) Gefahrenbereich bei Flachbandkabel
Präzise gebrochene Flachbandkabeln weisen einen höheren
Gefährdungsgrad und damit unter Umständen auch einen
größeren Gefahrenbereich als ein einzelner LWL auf. Dies
ergibt sich aus den geringen Abständen der einzelnen LWL
zueinander, die dadurch gemeinsam beurteilt werden müssen.
__________________________
i Anstatt „Bestrahlungsstärke“ wird in der Praxis auch der Begriff „Leistungsdichte“
verwendet.
20
M 082 Lasersicherheit LWLKS
M 082 Lasersicherheit LWLKS
21
Praxistipps
Sekundäre Gefahren
Worauf man in der Praxis achten sollte
Sekundäre Gefahren
I Von außen lässt sich nicht erkennen, welche optische
Leistung in der Faser geführt wird.
Neben der Gefährdung durch Laserlicht gibt es noch weitere Gefahrenmomente, die mit der Arbeit an Lichtwellenleitern verbunden sein können:
I Die Faserenden sind meist flexibel, wodurch eine
Abstrahlung in jede beliebige Richtung erfolgen kann.
(undefiniert gebrochene Fasern strahlen meist in einem
Winkel zur Faserachse ab).
I Die Laserstrahlung ist meist nicht sichtbar. Aus diesem
Grund gibt es keinen „Schutzreflex“, der die Augen
schützt.
I Manche Reinigungsmittel, die zur Entfernung des Gels
eingesetzt werden, können allergische Reaktionen hervorrufen, z.B. Isopropylalkohol.
I Achten Sie darauf, ob Herstelleraussagen mit den Angaben im Benutzerhandbuch oder den Gefahrenhinweisen
übereinstimmen.
I Brandgefahr: bei höheren Leistungen dürfen in der Nähe
offener Faserenden keine brennbaren oder leichtentzündlichen Stoffe gelagert werden. Überdies ist zu
beachten, dass das LWL-Gel „Petrolat“ leicht entzündlich ist.
I Klären Sie ab, welche Klasse bzw. welcher Gefährdungsgrad vorliegt
I Achten Sie darauf, ob sich Schutzkappen aus Kunststoff
verfärben oder versengt sind.
Freigelegte Adern
I Faserstücke können aufgrund ihres geringen Durchmessers in die Haut oder ins Auge eindringen und Entzündungen verursachen.
Gefahrenhinweise
I Auch die Gefahr einer Explosion kann nicht ausgeschlossen werden. Bereits oberhalb von (nur) 35 mW ist
unter Umständen in einer zündfähigen Gas- und Dampfmischung eine Explosionsgefährdung gegeben. Hinweis:
35 mW sind geringer als die erlaubten Leistungen für
Klasse 1M bei 1300 und 1550 nm!
M 082 Lasersicherheit LWLKS
Gefahrensymbol
Gesundheitsschädlich
Gefahrsymbol
explosive Atmosphären
Schutzkappen
Abb. 12: Achtung auf diese Stellen
22
Gefahrensymbol
Leichtentzündlich
M 082 Lasersicherheit LWLKS
23
Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen
Tabelle 4: Warn- und Hinweisschilder für LWL
Schutzmaßnahmen
Aufgrund der dargestellten Gefahrenmomente sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
a) Warnschilder und Kennzeichnung
Grundsätzlich ist jede Stelle ab Gefährdungsgrad 1M mit
dem Laserwarnzeichen und dem entsprechenden Hinweisschild zu kennzeichnen. Für Gefährdungsgrade 1M ist es
jedoch auch zulässig anstelle von Aufklebern die Information bezüglich Gefährdungsgrad als Information (z.B. im
Manual) zur Verfügung zu stellen.
Der Hinweis muss in schwarzer Schrift auf gelben Untergrund gehalten sein. Als Information müssen der Gefährdungsgrad XX, der entsprechende Warntext (gemäß EN
60825-1) sowie die Normausgabe, nach der die Gefährdungseinstufung erfolgte, angegeben sein – s. Abb. 13.
Eine Übersicht, an welchem Standort welche Warn- und
Hinweisschilder anzubringen sind, bietet Tabelle 4.
Gefährdungsgrad
uneingeschränkt
einge
schränkt
kontrolliert
1
---
---
---
1M
---
bedingt
1)
---
2
Gefährdungsgrad
2 ...
Gefährdungsgrad
2 ...
Gefährdungsgrad
2 ...
2M
Gefährdungsgrad
2M . . .
Gefährdungsgrad
2M . . .
Gefährdungsgrad
2M . . .
Gefährdungsgrad
3R . . .
Gefährdungsgrad
3R . . .
3R
n.a.2)
3B
n.a.
n.a.
4
n.a.
n.a.
Gefährdungsgrad
3R . . .
1) nicht erforderlich, wenn geöffneter Stecker Klasse 1 abstrahlt. Es ist jedoch auch
zulässig anstelle von Aufklebern die Information bezüglich Gefährdungsgrad als
Information (z.B. im Manual) zur Verfügung zu stellen.
2) n.a. = nicht anwendbar
Laserstrahlung
1)
Erreichbarkeitsstufe 3R
Hinweis auf Laserstrahlung
2)
Erreichbarkeitsstufe
Nicht dem Strahl aussetzen
Warntext
ÖVE/ÖNORM EN 60825-12: 2005
Normangabe
Abb. 13: Beispiel für ein Hinweisschild an einem
LWL-Standort
24
M 082 Lasersicherheit LWLKS
1) a) wenn die Wellenlänge im sichtbaren Spektralbereich
liegt, kann der Begriff „Laserstrahlung“ durch „Laserlicht“ ersetzt werden.
b) wenn die Wellenlänge im unsichtbaren Spektralbereich liegt, muss dem Wort „Laserstrahlung“ das Wort
„unsichtbar“ vorgesetzt werden.
An Steckverbindern von optischen Sendern und optischen
Verstärkern muss zusätzlich eine Information über die maximale Ausgangsleistung und die zugehörige Wellenlänge
geben werden.
M 082 Lasersicherheit LWLKS
25
Schutzmaßnahmen
b) Automatische Leistungsverringerung (ALV)
Was muss das
ALV leisten?
Eine automatische Leistungsverringerung ist eine technische Maßnahme, die hilft, den vorgegebenen Gefährdungsgrad einzuhalten. Die Umsetzung der ALV kann mechanisch
und/oder über Softwareeinstellungen erfolgen. Der Begriff
ALV umfasst auch folgende Begriffe, die in den Empfehlungen der internationalen Fernmeldeunion verwendet werden:
automatische Laserabschaltung (ALA), automatische Energieabschaltung (AEA).
Wenn der Gefährdungsgrad auf einem ALV basiert, dann ist
die Zuverlässigkeit des ALV-Systems besonders wichtig. Es
wird empfohlen, dass die Wahrscheinlichkeit der Grenzwertüberschreitung für den vorgegebenen Gefährdungsgrad 500
FIT nicht übersteigt. Falls die automatische Leistungsverringerung außer Kraft gesetzt wird, sollte der Betreiber die
Gefährdungsgrade neu bestimmen.
Wenn optische Verstärker verwendet werden, dann muss
die ALV die Leistung der Laser-Signalquelle als auch des
Pumplasers verringern oder beide Laserquellen abschalten.
Der Leitungszustand (Leistung ein oder aus) sollte klar
erkennbar sein (z.B. Kontrollleuchten am Gerät).
Ein Neustart sollte unter folgenden Einschränkungen erfolgen:
⊕ Falls der Neustart automatisch erfolgt, muss der zeitliche
Ablauf und die Leistung des Neustart-Prozesses so eingeschränkt werden, dass der Gefährdungsgrad jeder
zugänglichen Stelle des Systems nicht überschritten
wird.
⊕ Wird der Neustart manuell ausgelöst und die Kontinuität
des Übertragungsweg ist durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen abgesichert (z.B. eigene Arbeitsanweisung
Schutzmaßnahmen
abgesichert, die unter anderem festhält, wer, worüber
und wann informiert wird), gibt es keine Einschränkungen bezüglich des zeitlichen Ablaufs und der Leistung.
⊕ Wird der Neustart manuell ausgelöst und die Kontinuität
des Übertragungspfades ist nicht gewährleistet, müssen
der zeitliche Ablauf und die Leistung des Neustart-Prozesses auf den Gefährdungsgrad jeder zugänglichen
Stelle im System abgestimmt sein.
c) Allgemeine Schutzmaßnahmen
I Sicherheit beginnt bereits bei der LWL-Verlegung: hierbei
ist vor allem darauf zu achten, dass die minimalen Biegeradien eingehalten werden, und der LWL keiner
mechanischen Belastung ausgesetzt wird.
I Die LWL-Kabel müssen mechanische Eigenschaften aufweisen, die dem physikalischen Standort entsprechen.
Diese Kabeleigenschaften sind in der Normenreihe EN
60794 beschrieben. Ein zusätzlicher Schutz kann an solchen Standorten erforderlich sein, wo LWLs möglicherweise beschädigt werden könnten.
I Systemausfälle, besonders der Ausfall einer ALV oder
eines anderen Sicherheitssystems, sollten innerhalb
einer vorab festgelegten Zeit repariert werden.
I Offene Faserenden sollten mit Schutzkappen abgedeckt
werden. Stecker mit selbsttätig schließenden Kappen
sind daher zu bevorzugen – s. Abb. 12. Dabei sollte man
sich vergewissern, dass die Kappen für die verwendete
__________________________
m Oft werden im deutschen Sprachraum auch die englischen Abkürzungen verwendet: ALS für „automatic laser shutdown“, APR für „automatic power reduction“,
APSD für „automatic power shutdown“.
n FIT … Failure in time; beschreibt die Fehleranzahl pro 109 Stunden. 500 FIT
bedeuten im Mittel 0,0044 Fehler pro Jahr.
26
M 082 Lasersicherheit LWLKS
M 082 Lasersicherheit LWLKS
27
Schutzmaßnahmen
Wellenlänge nicht transparent sind und der Strahlleistung
standhalten (beides ist nur bei hohen Leistungen relevant).
I In Bereichen mit einem Gefährdungsgrad 1M oder höher
muss das Personal zumindest unterwiesen sein.
I Für Arbeitsplätze, bei denen Strahlung der Klasse 3R, 3B oder 4
zugänglich werden kann (z.B. in einer
Labor- oder Testumgebung), sind
Arbeitsanweisungen zu erstellen.
Abb. 14:
selbstschließende
Schutzkappe
d) Laserschutzbrillen
Das Tragen von Laserschutzbrillen ist erst dann notwendig,
wenn Arbeiten an „lebenden“ LWLs und innerhalb eines
Lasergefahrenbereiches unvermeidlich sind. Auch bei Arbeiten mit unbekannten, mit Laserenergie beaufschlagten
LWLKS sind geeignete Laserschutzbrillen zu tragen, wenn die
Laserquellen nicht abgeschaltet werden können - s. Abb. 14.
Für die im Telekommunikationsbereich verwendeten Wellenlängen und Leistungen ist in der Regel eine Schutzstufe L3
ausreichend.
Kein Laser
ohne Gläser
Schutz beim Service
Schutzmaßnahmen bei Service und Wartungsarbeiten
Im Folgenden sind Maßnahmen angeführt, die nach Möglichkeit seitens des Mitarbeiters ergriffen werden sollten.
I Abschalten der Laserquelle, bevor eine Faser geöffnet
wird. Wo das nicht machbar ist, sollte das System mit
der niedrigsten Leistung betrieben werden.
Was können
Mitarbeiter
selbst tun?
I Bringen Sie in Erfahrung, ob die Laserquelle automatisch
anläuft, oder ein Neustart manuell erfolgen muss.
I Nie absichtlich mit dem bloßen Auge in das Faserende
blicken oder das Faserende auf andere Personen richten.
I Für die visuelle Prüfung der Faserstirnflächen sollten
ausschließlich Fasermikroskope mit geeigneten Filtern
oder Videomikroskope eingesetzt werden.
I Das Faserende 40 cm – das ist etwa eine Armlänge - von
den Augen entfernt halten.
Achtung: Der normale Sehabstand beträgt nur etwa 25
cm und liegt damit innerhalb des möglichen Gefahrenbereiches. Die frontale Betrachtung des Glasfaserendes im
normalen Sehabstand ist daher potenziell gefährlich.
I Klären Sie ab, welche Klasse bzw. welcher Gefährdungsgrad vorliegt. Achten Sie darauf, ob Herstelleraussagen
mit den Angaben im Benutzerhandbuch oder den Gefahrenhinweisen übereinstimmen.
I Achten Sie darauf, ob Schutzkappen aus Kunststoff verfärbt oder versengt sind.
Abb. 15: Laserschutzbrille
28
M 082 Lasersicherheit LWLKS
I Bei Leistungen über 70 Milliwatt - das entspricht 18 dBm
- ist eine Bestrahlung der ungeschützten Augen auch bei
Abständen über 40 cm auf jeden Fall zu vermeiden. Das
Gleiche gilt auch wenn Hochleistungsstecker eingesetzt
werden, weil damit die Strahlaufweitung verringert wird.
M 082 Lasersicherheit LWLKS
29
Schutz beim Service
I Ein seitliches Betrachten (z.B. unter 45°) des Faserendes
gilt aber in jedem Fall als sicher.
Schutz beim Service
stoffgehalt zu prüfen, andererseits muss kontrolliert werden, ob explosive Atmosphären vorhanden sind.
I Prüfeinrichtungen sollten keiner Klasse angehören, die
höher als der Gefährdungsgrad des Standortes ist.
Achtung:
Von außen
lässt sich
nicht erkennen, welche
optische
Leistung in
der Faser
geführt wird.
I Bei Einrichtungen mit Schlüsselschalter ist festzulegen,
welche Mitarbeiter die Einrichtung einschalten dürfen.
I Nicht zuletzt sind Zwangshaltungen durch beengte Verhältnisse und hohe Umgebungstemperaturen bei längeren Arbeiten zu vermeiden (z.B. Arbeiten in Schächten).
Schulung und Unterweisung
Abb. 16: Sicherheitsabstand zum Faserende
I Da bei sogenannten „Dark Fibers“ – das sind vernietete
Glasfaserstrecken mit unbekannter Leistung - von der
höchsten anzunehmenden Leistung auszugehen ist, sollte nur im abgeschalteten Zustand gearbeitet werden.
Arbeitnehmer, die an LWL-Systemen arbeiten, sind hinsichtlich der Gefahren und Schutzmaßnahmen jährlich einmal
und nachweislich zu unterweisen.
Bei LWL-Systemen, die Laserquellen der Laserklasse 3B
oder 4 enthalten, wird die Schulung und Ernennung eines
Laserschutzbeauftragter empfohlen.
I Beim Faserbrechen sollte der Faserabfall sofort von
einem Behälter aufgefangen werden. Diese Faserreste
sind danach verschlossen zu entsorgen.
I Bei Verwendung optischer Messkabel sollte die optische
Quelle als letzte angeschlossen und als erste abgetrennt
werden.
I Beim Hantieren mit Lösungsmittel zur Gel-Entfernung
müssen Schutzhandschuhe getragen werden. Sauberes
Arbeiten ist beim Hantieren mit Lichtwellenleitern oberstes Gebot!
I Auch die Umgebungsatmosphäre, in der gearbeitet wird,
ist zu beachten. Bei Verlegungen in Schächten, Rohren
und geschlossenen Räumen ist einerseits der Sauer30
M 082 Lasersicherheit LWLKS
M 082 Lasersicherheit LWLKS
31
Anhang
Anhang
Leistungsangabe
Übliche
Einheiten
In der Nachrichtentechnik wird für die Leistungsangabe
meist die Einheit Dezibel anstatt Watt verwendet. Als Referenzmaß dient hierfür 1 Milliwatt. Gemäß der unten angeführten Formel lässt sich die Leistung P, in Watt angegeben,
in Dezibel umrechnen. Der Abkürzung dB für Dezibel folgt
noch der Buchstabe „m“, um darauf hinzuweisen, dass auf
1 mW referenziert wird. In Abb. A-1sind zur Orientierung die
Leistungswerte in beiden Einheiten abgebildet.
Anhang
b) eingeschränkter Standort
I gesicherte Bereiche innerhalb Gewerbe-, Industrieund Firmengeländen (die der Öffentlichkeit nicht
zugänglich sind)
I gewöhnliche Bereiche in Fernmeldezentralen
c) kontrollierter Standort
I Kabelkanäle
I Kabelverzweigergehäuse auf Straßen
I abgegrenzte Bereiche in Verteilerzentren (z.B. mit
elektronischen Zugangskontrollen)
Vernünftigerweise vorhersehbare Ereignisse
Ein vernünftigerweise vorhersehbares Ereignis ist ein Ereignis, dessen Auftreten unter bestimmten Voraussetzungen
ziemlich sicher vorhergesagt werden kann und dessen Eintrittswahrscheinlichkeit nicht klein ist. Rücksichtsloser
Umgang oder Verwendung für völlig ungeeignete Zwecke
gehören nicht zu vernünftigerweise vorhersehbaren Ereignissen.
32
Abb. 17: Graphische Darstellung der Umrechung von dBm
in mW
Beispiele für vernünftigerweise vorhersehbare Ereignisse:
I Öffnen eines Steckverbinders
I LWL-Bruch
I Nicht beachten von Arbeitsanweisungen, etc.
LWL-Standort-Typen - Beispiele
Zugängliche Stelle
a) uneingeschränkter Standort
• Privatgelände
• alle Bereiche, die für die Öffentlichkeit zugänglich
sind (Geschäfte, Hotels, Parks, Straßen, etc.)
• ungesicherte Bereiche innerhalb Gewerbe-, Industrieund Firmengeländen (Büros, etc.)
Jeder Teil oder Bereich, wo unter vernünftigerweise vorhersehbaren Umständen Laserstrahlung ohne Benutzung eines
Werkzeugs zugänglich werden kann.
M 082 Lasersicherheit LWLKS
M 082 Lasersicherheit LWLKS
Was darf
passieren?
33
Optische Verstärker
Lasergefahrenabstand
Optische Verstärker
Lasergefahrenabstand/bereich
a) EDFA (Erbium doped fibre amplifier)
Der EDFA besteht im Wesentlichen aus einer mit Erbium
(seltenen Erde) dotierten Faser sowie einem Pumplaser. mit
geeigneter Wellenlänge (980 bzw. 1480 nm). Das Licht des
Pumplasers wird in die Er-dotierte Faser eingestrahlt, um so
- wie bei einem Laser - eine Besetzungsinversion und damit
eine optische Verstärkung zu erzielen.
Es genügen bereits Pumpleistungen von wenigen 10 mW,
um Verstärkungen > 20 - 30 dB zu erreichen (Faserlänge in
der Größenordnung von 10 m). Die Ausgangsleistung des
Faserverstärkers ist nur durch die verfügbare Pumpleistung
begrenzt. Im Vergleich zu elektrischen Verstärkern ist die
verfügbare Bandbreite von ca. 35 nm (entspricht mehr als
4000 GHz) extrem hoch.
EDFAs sind deshalb von besonderer Bedeutung, weil ihre
maximale Verstärkung gerade in den Wellenlängenbereich
um 1550 nm fällt.
Für die üblichen Faser-Typen kann der Lasergefahrenabstand (NOHD = nominal ocular hazard distance) wie folgt
abgeschätzt werden:
b) Raman-Verstärker
Raman-Verstärker nutzen den nichtlinearen Raman-Effekt
aus. Dazu muss Pumplicht mit sehr hoher Leistung (bis 1,5
Watt) in die Faser eingekoppelt werden. Damit werden Signalwellenlängen, die etwa 100 nm oberhalb der Pumpwellenlänge liegen, verstärkt.
Als Verstärkungsmedium wird zweckmäßigerweise die
Übertragungsfaser selbst verwendet, wodurch eine entlang
der Faser „verteilte“ Verstärkung erzielt wird.
Single-Mode-Faser:
Multi-Mode-Faser
(Gradientenindex-Faser):
Multi-Mode-Faser
(Stufenindex-Faser) :
NOHD … Lasergefahrenabstand (in Meter angegeben)
NA …
Numerische Apertur
P…
geführte Strahlungsleistung in der Faser
(in Watt angegeben)
MZB … Maximal zulässige Bestrahlung
(in W/m² angegeben)
Der maximale Durchmesser (Breite) dmax des Lasergefahrenbereichs kann mit folgender Formel abgeschätzt werden:
Anmerkung: die Formel ergibt sich wenn, eine gleichverteilte
Leistungsdichte im Strahlquerschnitt angenommen wird.
Eine solche Gleichverteilung stellt bezüglich dmax den
schlimmsten Fall dar. Für gaußförmige Verteilungen (wie
SM-Fasern) ist dmax deutlich kleiner.
34
M 082 Lasersicherheit LWLKS
M 082 Lasersicherheit LWLKS
35
Lasergefahrenabstand
Beispiel zur Ermittlung des Gefahrenbereiches (ad Abb. 9):
Wellenlänge
λ = 1420 nm
Bestrahlungsdauer
des Auges
t = 10 s
SM-Faser mit MFD
= 11 mm → NA ≈ 0,1
Laserleistung
P = 1,25 W
MZB-Wert
= 1000 W/m² (gemäß EN 60825-1)
Abkürzungen
AEA
automatische Energieabschaltung
AEL
accessible emission limit
Grenzwert zugänglicher
Strahlung
ALA
automatische Laserabschaltung
ALS
automatic laser shutdown
ALV
automatische Leistungsverringerung
APC
Angled Physical Contact
automatische
Laserabschaltung
„abgewinkelter“ physikalischer Kontakt
APD
avalanche photodiode
Lawinen-Photodiode
APR
automatic power reduction
automatische Leistungs-
APSD
automatic power shutdown
ATM
asynchronous transfer mode
Asynchroner Tranfermodus
verringerung
automatische Energieabschaltung
cw
continuous wave
Dauerstrich
CDWM
coarse wavelength division
“grobes” Wellenlängen-
multiplex
multiplexen
DFB
distributed feed back
verteilte Rückführung/-
DWDM
dense wavelength division
dichtes Wellenlängen-
mulitplex
multiplexen
EDFA
erbium dopted fiber amplifier
Erbium dotierter
FC
fiber connector (face contact,
Faserstecker
kopplung
Faserverstärker
ferrule connector)
FP
Fabry-Perot
FSO
free space optic
optischer Freiraum
FTTH
fiber to the home
Faseranschluss für
GZS
Grenzwert Zugänglicher Strahlung
IR
infrared
ITU
international telecommunication union
Privatpersonen
36
M 082 Lasersicherheit LWLKS
Infrarot
M 082 Lasersicherheit LWLKS
37
Abkürzungen
Ansprechpartner
LAN
local area network
lokales Netzwerk
LED
light emitting diode
Licht aussendende Diode
LD
laser diode
Diodenlaser
LWL
Lichtwellenleiter
LWLKS
Lichtwellenleiterkommunikationssystem
MAN
metropolitan area network
Netzwerk im städtischen
Bereich
MFD
mode field diameter
Modenfelddurchmesser
MM
Multimode
Mehrfachmoden…
MZB
maximal zulässige Bestrahlung
NA
Numerische Apertur (dimensionslos)
NOHD
nominal ocular hazard distance
Gefahrenabstand
OFCS
optical fiber communication
Kommunikationssystem
system
über optische Fasern
OADM
Optischer Add-Drop-Multiplexer
OTDM
optical time division multiplex
optisches Zeitmultiplexen
OTDR
optical time domain
optische Rückstreumess-
reflectometry
technik
Physical Contact
physikalischer Kontakt
PC
PCS
Polymer-clad silca
Polymermantel-Quarzfaser
POF
plastic optical fibre
Kunststofffaser
RFA
Raman fiber amplifier
Ramanverstärker
SC
subscriber connector oder
Standard-Steckverbinder
standard connector
SIL
Safety Integrity Level
Sicherheitsstufe
SM
Singel mode
Einmoden…
SONET
synchronous optical network
synchrones optisches
VCSEL
vertical cavity surface emitting laser
Netzwerk
38
WAN
wide area network
Fernbereichsnetzwerk
WDM
wavelength division multiplex
Wellenlängenmultiplex
M 082 Lasersicherheit LWLKS
Dieses Merkblatt entstand im Rahmen eines Forschungsprojekts von Austrian Research Centers GmbH, welches im
Auftrag der AUVA durchgeführt wurde.
und
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Helmut Brusl
Tel.: +43 1 33 111-533
E-Mail: [email protected]
Dr. Karl Schulmeister
Laser und optische Strahlung
Austrian Reseach Centers GmbH - ARC
Forschungszentrum: 2444 Seibersdorf, Austria
Tel.: +43 (0) 50 550-2533
E-Mail: [email protected]
Autor
Dr. Georg Vees
Laser und optische Strahlung
Austrian Research Centers GmbH - ARC
Forschungszentrum: 2444 Seibersdorf, Austria
Tel.: +43 (0) 50 550-2531
E-Mail: [email protected]
M 082 Lasersicherheit LWLKS
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Notizen
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