34 A DV E N TG E M E I N D E A KT U E L L Stiftungen werden immer wichtiger Beispiel ADRA-Stiftung: Gutes tun mit Rendite D D © Paul Bodea - Fotolia.com ass Stiftungen sich gesellschaftlicher Probleme nachhaltig annehmen, ist nichts Neues. In der vorindustriellen Zeit ohne staatliche Sozialversicherung waren es einzelne Menschen oder Initiativen, welche die Nöte sahen und Verantwortung übernahmen. Mit ihrem Kapital sorgten sie für kranke, behinderte und alte Menschen. Sie wussten auch, dass geschenkte oder gespendete Gelder nur kurzfristig helfen, und angesichts der andauernden Nöte die verfügbaren Mittel schnell aufgebraucht sein würden. Doch seit Erfindung des Zins-Systems konnte man Kapital festlegen, im Wert erhalten oder gar steigern. Überschüsse aus dem Zinsgewinn konnten so dem Stiftungszweck zugeführt werden: Es entstanden Stifte, Altenheime, Waisenhäuser und Krankenhäuser, die bis heute ihre gemeinnützige Aufgabe erfüllen. STEUERLICHE ANREIZE Mit Stiftungsgeldern kann dauerhafte Hilfe geleistet werden. ADVENTECHO 10/2008 Wir beobachten, dass sich seit einigen Jahren in Deutschland das staatliche Sozialwesen auf dem Rückzug befindet: Der Leistungsumfang wird kleiner, der Bürger muss sich zusätzlich absichern. Folglich bietet der Staat nun steuerliche Anreize für Menschen, die Teile ihres Vermögens für Stiftungen einsetzen. Zurzeit fördert der Gesetzgeber das Stiftungswesen unter anderem auf folgende Weise: ● So können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Stifters je Veranlagungszeitraum vom zu versteuernden Einkommen für Spenden und Zuführungen in das Vermögen einer Stiftung in Abzug gebracht werden, und zwar unbegrenzt vortragsfähig. ● Daneben können Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer Stiftung bis zur Höhe von einer Million Euro, frei verteilbar auf zehn Jahre, steuermindernd bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Werden Ehegatten gemeinsam veranlagt, verdoppelt sich dieser Betrag sogar auf zwei Millionen Euro. ● Schließlich sind gemeinnützige Stiftungen von der Entrichtung der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Für den Fall, dass Erben Teile der Erbschaft innerhalb von 24 Monaten nach deren Anfall einer gemeinnützigen Stiftung zuwenden, entfällt rückwirkend die sonst darauf anfallende Erbschaftsteuer. Als Mitglied des Vorstandes der ADRA-Stiftung freue ich mich, einer gemeinnützigen Sache dienen zu können. Wir fördern nachhaltige Programme der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe. Mit Kleinkrediten soll strukturelle Armut bekämpft und akute Not gelindert werden. Unsere Programme sind sorgfältig geprüft, vom Prinzip der Selbsthilfe getragen, und wir achten auf Umweltverträglichkeit und Ressourcenschutz (Schonender und nachhaltiger Umgang mit Bodenschätzen und Rohstoffen). Die Förderung junger Menschen durch Stipendien und die Ausbildung von Mitarbeitern und Freiwilligen, die dann in die Projektländer entsendet werden, finde ich vorbildlich. Dazu gehört auch die entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland. Programme der Behindertenhilfe, zur Prävention von Suchtgefahren und für die Behandlung der Erkrankten runden das Programm unserer Förderung ab. Die ADRA-Stiftung wendet sich an Zustifter und Mäzene, die ihre Mittel bewusst verantwortlich und zuverlässig einsetzen wollen. Günter Poniatowski (Rechtsanwalt), Vorstandsmitglied der ADRA-Stiftung Kontaktadresse: Die ADRA–Stiftung für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe Robert-Bosch-Straße 2 64331 Weiterstadt Tel.: 06151 3971980 Fax: 06151 3971989 E-Mail: [email protected] Internet: www.adra-stiftung.de