Stiftungen werden immer wichtiger - Advent

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A DV E N TG E M E I N D E A KT U E L L
Stiftungen werden
immer wichtiger
Beispiel ADRA-Stiftung: Gutes tun mit Rendite
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© Paul Bodea - Fotolia.com
ass Stiftungen sich gesellschaftlicher Probleme nachhaltig annehmen, ist nichts
Neues. In der vorindustriellen Zeit ohne
staatliche Sozialversicherung waren es
einzelne Menschen oder Initiativen, welche die Nöte sahen und Verantwortung übernahmen.
Mit ihrem Kapital sorgten sie für kranke, behinderte
und alte Menschen. Sie wussten auch, dass geschenkte oder gespendete Gelder nur kurzfristig helfen, und
angesichts der andauernden Nöte die verfügbaren Mittel schnell aufgebraucht sein würden.
Doch seit Erfindung des Zins-Systems
konnte man Kapital festlegen, im
Wert erhalten oder gar steigern.
Überschüsse aus dem Zinsgewinn konnten so dem Stiftungszweck zugeführt werden: Es entstanden Stifte,
Altenheime, Waisenhäuser und Krankenhäuser,
die bis heute ihre gemeinnützige Aufgabe erfüllen.
STEUERLICHE ANREIZE
Mit Stiftungsgeldern
kann dauerhafte Hilfe
geleistet werden.
ADVENTECHO
10/2008
Wir beobachten, dass sich
seit einigen Jahren in
Deutschland das staatliche
Sozialwesen auf dem Rückzug befindet: Der Leistungsumfang
wird kleiner, der Bürger muss sich zusätzlich absichern. Folglich bietet der Staat nun steuerliche Anreize für Menschen, die Teile ihres Vermögens für Stiftungen einsetzen. Zurzeit fördert der Gesetzgeber das
Stiftungswesen unter anderem auf folgende Weise:
● So können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags
der Einkünfte des Stifters je Veranlagungszeitraum
vom zu versteuernden Einkommen für Spenden
und Zuführungen in das Vermögen einer Stiftung in
Abzug gebracht werden, und zwar unbegrenzt vortragsfähig.
● Daneben können Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer Stiftung bis zur Höhe von
einer Million Euro, frei verteilbar auf zehn Jahre,
steuermindernd bei der Einkommensteuer geltend
gemacht werden. Werden Ehegatten gemeinsam
veranlagt, verdoppelt sich dieser Betrag sogar auf
zwei Millionen Euro.
● Schließlich sind gemeinnützige Stiftungen von der
Entrichtung der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Für den Fall, dass Erben Teile der Erbschaft innerhalb von 24 Monaten nach deren Anfall einer gemeinnützigen Stiftung zuwenden, entfällt rückwirkend die sonst darauf anfallende Erbschaftsteuer.
Als Mitglied des Vorstandes der ADRA-Stiftung freue
ich mich, einer gemeinnützigen Sache dienen zu können. Wir fördern nachhaltige Programme der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe. Mit
Kleinkrediten soll strukturelle Armut bekämpft und
akute Not gelindert werden. Unsere Programme sind
sorgfältig geprüft, vom Prinzip der Selbsthilfe getragen,
und wir achten auf Umweltverträglichkeit und Ressourcenschutz (Schonender und nachhaltiger Umgang mit
Bodenschätzen und Rohstoffen).
Die Förderung junger Menschen durch Stipendien
und die Ausbildung von Mitarbeitern und Freiwilligen,
die dann in die Projektländer entsendet werden, finde
ich vorbildlich. Dazu gehört auch die entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in
Deutschland.
Programme der Behindertenhilfe, zur Prävention
von Suchtgefahren und für die Behandlung der Erkrankten runden das Programm unserer Förderung ab.
Die ADRA-Stiftung wendet sich an Zustifter und
Mäzene, die ihre Mittel bewusst verantwortlich und
zuverlässig einsetzen wollen.
Günter Poniatowski (Rechtsanwalt),
Vorstandsmitglied der ADRA-Stiftung
Kontaktadresse:
Die ADRA–Stiftung
für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe
Robert-Bosch-Straße 2
64331 Weiterstadt
Tel.: 06151 3971980
Fax: 06151 3971989
E-Mail: [email protected]
Internet: www.adra-stiftung.de
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