Grosser Rat Wortprotokoll 145. Sitzung 19. März 2013, 14.10 Uhr Vorsitzende: Kathrin Scholl-Debrunner, Lenzburg Protokollführung: Rahel Ommerli-Peyer, Stv. Ratssekretärin Präsenz: Anwesend 128 Mitglieder (Art. 2379-2384) Abwesend mit Entschuldigung 10 Mitglieder Abwesend ohne Entschuldigung 1 Mitglied Entschuldigt abwesend: Fredy Böni, Möhlin; Christoph Brun, Brugg; Flurin Burkard, Waltenswil; Kurt Emmenegger, Baden; Vreni FrikerKaspar, Oberentfelden; Dr. Marcel Guignard, Aarau; Dr. Felix Jenni, Oberwil-Lieli; Adriaan Kerkhoven, Brugg; René Kunz, Reinach; Herbert Strebel, Muri Unentschuldigt abwesend: Christian Sprenger, Hendschiken Behandelte Traktanden 2379 Martin Sommerhalder, Schmiedrued-Walde; persönliche Erklärung Seite 5460 2380 Aargauische Volksinitiativen "Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe" und "Miteinander 5460 statt Gegeneinander"; Fortsetzung der allgemeinen Aussprache; Feststellung der formellen und materiellen Gültigerklärung; Empfehlung auf Ablehnung in der Volksinitiative 2381 Interpellation Dr. Dragan Najman, SD, Baden, vom 27. November 2012 betreffend 5463 Quecksilbergehalt von Spar- und LED-Lampen; Beantwortung und Erledigung 2382 Interpellation Dr. Dragan Najman, SD, Baden, vom 15. Januar 2013 betreffend Handha- 5464 bung der Sozialämter für die Rückzahlung von Sozialhilfegeldern; Beantwortung und Erledigung 2383 Dekret über den Schutz des Mündungsgebietes Aare-Reuss-Limmat (Wasser- 5466 schlossdekret, WSD); Änderung des Schutzplans in der Gemeinde Windisch; Beschlussfassung 2384 Anpassung des Richtplans; Ergänzung des Kapitels E 1.3 Windkraftanlagen (Planungs- 5468 anweisungen und örtliche Festlegungen zu den grossen Windkraftanlagen); Beginn der Beratungen 5459 19. März 2013 Art. 2379-2380 Vorsitzende: Ich begrüsse Sie zur 145. Sitzung der Legislaturperiode 2009/2013. 2379 Martin Sommerhalder, Schmiedrued-Walde; persönliche Erklärung Sommerhalder Martin, SVP, Schmiedrued: Vor einer Woche hat der Grosse Rat ein Einbürgerungsdossier an sich gezogen. Ich war der Antragsteller. Nun werde ich von einem Herrn mit einer Klage bedroht und er unterstellt mir "Geschwafel". Das ist ein klarer Angriff auf mich als Grossrat, gegen den ich mich vehement zur Wehr setze. Wir lassen uns doch hoffentlich nicht den Mund verbieten, wenn wir uns gemäss dem Gelübde bemühen, Schaden, der in diesem Fall klar zu befürchten ist, vom Kanton abzuwenden! Selbstverständlich halte ich den Gesuchsteller, der seine Strafe verbüsst hat, für einen Ehrenmann, wie alle handlungsfähigen Personen männlichen Geschlechts. Die Frauen halte ich für Ladies. Aber wir können doch nicht die Augen verschiessen, wenn wir die Einbürgerungsdossiers durchgehen. Nicht jeder Ehrenmann und nicht jede Lady gehören auch eingebürgert. Dafür ist uns das Schweizer Bürgerrecht hoffentlich zu wichtig und zu lieb. 2380 Aargauische Volksinitiativen "Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe" und "Miteinander statt Gegeneinander"; Fortsetzung der allgemeinen Aussprache; Feststellung der formellen und materiellen Gültigerklärung; Empfehlung auf Ablehnung in der Volksinitiative Fortsetzung der Beratung der Vorlage des Regierungsrats vom 12. Dezember 2012. Allgemeine Aussprache (Fortsetzung) Vorsitzende: Wir sind heute Morgen stehen geblieben bei der allgemeinen Aussprache zu den beiden Volksinitiativen. Ich habe die Diskussion geschlossen und erteile das Wort der Frau Landammann. Hochuli Susanne, Landammann, Grüne: Nun, da wir vermutlich alle in einer der vielen Dorfapotheken mit ihren vielseitigen Aufgaben verköstigt worden sind, können wir die Debatte fortsetzen. Ich würde lügen, wenn ich behaupten würde, der Rückweisungsantrag überrasche mich. Etwas erstaunt bin ich allerdings schon, weil man dem Regierungsrat nun wirklich nicht vorwerfen kann, er habe nicht alles versucht, um zwischen den beiden Initiativkomitees die Basis für einen gemeinsam getragenen Gegenvorschlag zu schaffen. Sie wissen so gut wie ich, dass dieser Versuch nicht erfolgreich war und zwar nicht, weil es am Willen mangelte, künftig in die integrierte Versorgung zu investieren, wie es der Regierungsrat mit seinem Masterplan vorsieht und welcher noch in diesem Jahr lanciert werden soll. Nein, es geht darum, dass zuerst in der zentralen Frage der Medikamentenabgabe Rechtssicherheit geschaffen wird, bevor andere ebenso zentrale Fragen über das Zusammenwirken der Partner im Gesundheitswesen prospektiv diskutiert werden können. Das ist die Botschaft der Initiativkomitees. Der Regierungsrat hat sie gehört und respektiert sie, auch wenn ihm die mangelnde Beweglichkeit nicht verborgen geblieben ist. Er baut jedoch auf die zugesicherte Kooperation, wenn es um die Arbeit an den neuen Versorgungsmodellen geht, bei denen die Patienten und die Patientinnen im Zentrum stehen und nicht die Befindlichkeiten oder die Geldbeutel einzelner Berufsgruppen. Wissen Sie, was vor allem gegen den Rückweisungsantrag und damit den Gegenvorschlag spricht? Sie finden dies in der Botschaft auf Seite 11. Ich kann mit diesen Ausführungen auch Aussagen der Kommissionspräsidentin berichtigen und daneben aufzeigen, wie die Ärzteschaft und die Apotheken untereinander funktionieren, wenn es um Medikamente, beziehungsweise um den damit verbundenen Verdienst, um den es schlussendlich geht. Ich zitiere aus der Botschaft: "Im Rahmen der Heilmittelund Betäubungsmittelverordnung hat der Regierungsrat gestützt auf § 40 des Gesundheitsgesetzes eine Regelung zur Förderung der ärztlichen Grundversorgung Hausärzte beschlossen, indem für die Ärztinnen und Ärzte der Grundversorgung die Voraussetzungen für die Erteilung einer Selbstdispensationsbewilligung etwas weniger restriktiv angesetzt wurden. Für Arztpraxen der ärztlichen Grundversorgung sollte der zum Beschaffen der Medikamente notwendige Zeitaufwand auf eine halbe Stunde statt eine Stunde festgesetzt werden." Dem Regierungsrat ging es dabei um die Hausärzte und die ärztliche Grundversorgung; Sie wissen, was passiert ist. Vonseiten der Apotheker wurde ein Normenkontrollverfahren angestrengt, die Verordnung musste wieder angepasst und der Zeitaufwand wieder auf eine Stunde erhöht werden. Wenn Sie das hören, glauben Sie dann wirklich, eines der Initiativkomitees wäre bereit, seine Initiative zugunsten eines Gegenvorschlags zurückziehen? Sollten die beiden Initiativen nicht zurückgezogen werden, dann würden – und das wurde schon vonseiten 5460 Art. 2380 19. März 2013 der FDP erwähnt – die zwei Initiativen und der Gegenvorschlag zur Abstimmung kommen und es bestünde die Gefahr eines doppelten Ja. Genau so ist es. Das doppelte Ja wäre ebenfalls nicht zu vermeiden, wenn eine gestaffelte Abstimmung vorgenommen würde. Es stellt sich für mich noch eine weitere Frage: Wie halten wir es mit der Mündigkeit des Stimmbürgers beziehungsweise der Stimmbürgerin? Grossrätin Regina Lehmann hat schon darauf hingewiesen. Man darf dem Stimmvolk etwas zutrauen und davon ausgehen, dass die Stimmbürger in der Lage sind, zu verhindern, dass es zu einem doppelten Ja kommen wird. Zur Frage von Grossrat Roger Fricker: Was würde passieren, wenn es tatsächlich zu einem doppelten Ja kommen würde. Sie finden die Ausführungen dazu in der Botschaft auf Seite 17. Im Falle der Annahme beider Initiativen würde die Verfassungsbestimmung, also die Apothekerinitiative, aufgrund der derogatorischen Kraft den Vorrang geniessen. In diesem Fall könnte die Initiative der Ärzteschaft – trotz Annahme durch das Stimmvolk – nicht umgesetzt werden. Aus demokratischer Sicht erscheint eine solche rechtliche Bevorzugung problematisch, weil der Wahl der Rechtsetzungsstufe durch die Initiantinnen und Initianten auch etwas Zufälliges anhaften kann. Wichtig wäre es, in den noch auszugestaltenden Abstimmungsunterlagen auf diese rechtliche Konsequenz hinzuweisen und sie dementsprechend hervorzuheben. Ich verzichte darauf, noch einmal alle Argumente aus der Botschaft aufzuzählen, die gegen die Aufhebung des Selbstdispensationsverbots sprechen würden. Sie haben sie gelesen und es wurde in den Voten auf verschiedene Aspekte hingewiesen. Ich möchte nur noch eines festhalten: Die Nachfrage in Gebieten mit ärztlicher Medikamentenerstabgabe – es handelt sich um die Kantone Bern, Graubünden und das Fürstentum Liechtenstein – hat klar und unmissverständlich ergeben, dass dieser Abgabemodus in der Praxis nicht überprüfbar oder kontrollierbar ist. Er hat sich im eigentlichen Sinn als praxisuntauglich erwiesen und wird bezüglich Überwachungsaufwand als nicht finanzierbar betrachtet. Um wirklich zu kontrollieren, ob die Erstabgabe eingehalten wird, müssen die Kontrollorgane Einsicht in die Krankengeschichten nehmen und im Einzelfall prüfen, ob eine Medikamentenabgabe tatsächlich nur zu Therapiebeginn einer Krankheit oder auch in deren Verlauf erfolgte. Ein derartiger Kontrollaufwand ist unverhältnismässig und nicht bezahlbar. Bitte führen Sie sich die Argumente nochmals vor Augen, die auch in der Botschaft zur Erstabgabe aufgezählt worden sind. Es ist ja nicht so, dass dieses Modell nicht auch am runden Tisch diskutiert worden wäre. Aber wir haben einfach – und das zeigen wir in der Botschaft ebenfalls auf – zwischen den beiden Initiativkomitees keine Einigung erzielen können. Beide Seiten wollen, dass ihre Initiative zur Abstimmung kommt und das ist rechtlich gesehen auch in Ordnung. Wir werden es nicht vermeiden können, dass der Abstimmungskampf mit Sicherheit nicht nur schöne Züge aufweisen wird. Aber ich denke, das ist letztlich das Problem der beiden Berufsgruppen. Sie sind sich dessen bestimmt bewusst und wissen, dass sie sich im Umgang miteinander auch etwas zurücknehmen sollten. Ich würde dieses Verhalten zumindest sehr schätzen, denn wichtig ist, dass beide Parteien zugesagt haben, beim Masterplan "Integrierte Versorgung Aargau" mitzuwirken. Beim Masterplan "Integrierte Versorgung Aargau" stehen dann wirklich der Patient und die Patientin im Vordergrund. Denn für sie haben wir das Gesundheitswesen. Beide Berufsgruppen müssen ihr eigenes Ansinnen dann etwas in den Hintergrund stellen. Ich bitte Sie, dem Rückweisungsantrag nicht zu folgen, auf die Botschaft einzutreten und die Anträge des Regierungsrats zu unterstützen. Abstimmung Der Rückweisungsantrag wird mit 103 gegen 20 Stimmen abgelehnt. Detailberatung Portmann-Müller Barbara, GLP, Lenzburg: Wir stellen folgenden Antrag: Antrag 2 sei wie folgt zu ändern: "Die Aargauische Volksinitiative "Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe" wird dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Annahme empfohlen." Zur Begründung: 1. Ich kann auf das Votum von Jeanine Glarner verweisen, die die Argumente gut dargelegt hat. Kurz, stimmen wir im Zweifel für die liberale Variante, zumal diese in diversen anderen Kantonen gut funktioniert. Wir sind umgeben von lauter Kantonen, die diese Version kennen und wo sie funktioniert. 2. Stellen wir die Wahlfreiheit und die Mündigkeit des Patienten in den Vordergrund. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir uns anscheinend als einzige Partei für eine Lösung entschei- 5461 19. März 2013 Art. 2380 den konnten. Alle anderen haben sich nicht festgelegt. Ich habe keine Angst und bin überzeugt, dass bei einer Volksabstimmung – wie es im Kanton Schaffhausen mit 71 Prozent der Fall war – der Selbstdispensation zugestimmt wird. Hochuli Susanne, Landammann, Grüne: Die Argumentation des Regierungsrats liegt Ihnen vor. Es ist falsch zu sagen, nur eine Partei hätte sich für eine Lösung entscheiden können und die anderen nicht. Ich denke, wenn man den Anträgen des Regierungsrats folgt, hat man sich dazu entschieden, dass der Masterplan "Integrierte Versorgung Aargau" die richtige Lösung ist. Beim Masterplan "Integrierte Versorgung Aargau" werden der Patient und die Patientin in den Mittelpunkt gestellt. Es werden unter anderem die kostentreibenden Schnittstellen im Gesundheitswesen angeschaut und es wird nicht einfach eine Berufsgruppe bevorzugt. Ich verstehe das Anliegen der Ärzte. Aber mit einer Annahme der Initiative der Ärzteschaft und der Selbstdispensation sind die Probleme der Ärzte – und vor allem diejenigen der Hausärzte – wirklich nicht gelöst. Das müssen wir anders angehen. Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Demokratische Transparenz ist gut. Jetzt sehen wir also bei der einen Initiative, wer dafür ist und wer dagegen stimmt. Also sollten wir es bei der anderen auch sehen. Ich kann es kurz machen. Ich verweise auf die Argumentation von Dr. Martina Sigg und damit ist eigentlich alles gesagt. Wir haben die Transparenz, die das Volk verdient. Vorsitzende: Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg hat seinen Antrag zur Ziffer 4 schriftlich eingereicht. Abstimmungen Antrag 1 gemäss Botschaft wird mit 126 gegen 0 Stimmen gutgeheissen. Antrag 2 Die Aargauische Volksinitiative “Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe” wird dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Für Ablehnung (gemäss Antrag Kommission/Regierungsrat) Für Annahme (gemäss Antrag Barbara Portmann) 107 Stimmen 18 Stimmen Antrag 3 gemäss Botschaft wird mit 127 gegen 0 Stimmen gutgeheissen. Antrag 4 Die Aargauische Volksinitiative “Miteinander statt Gegeneinander” wird dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Für Ablehnung (gemäss Antrag Kommission/Regierungsrat) Für Annahme (gemäss Antrag Jürg Stüssi-Lauterburg) 111 Stimmen 13 Stimmen Beschluss 1. Die Aargauische Volksinitiative "Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe" wird in formeller und materieller Hinsicht als gültig erklärt. 2. Die Aargauische Volksinitiative "Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe" wird dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. 3. Die Aargauische Volksinitiative "Miteinander statt Gegeneinander" wird in formeller und materieller Hinsicht als gültig erklärt. 4. Die Aargauische Volksinitiative "Miteinander statt Gegeneinander" wird dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. 5462 Art. 2381 19. März 2013 2381 Interpellation Dr. Dragan Najman, SD, Baden, vom 27. November 2012 betreffend Quecksilbergehalt von Spar- und LED-Lampen; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 2236) Mit Datum vom 20. Februar 2013 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet. Zur Frage 1: "Ist es allgemein bekannt, dass Sparlampen Quecksilber enthalten und nicht in den "normalen" Abfall gehören, sondern als Sondermüll entsorgt werden müssen?" Alle Gasentladungslampen (zum Beispiel FL-Röhren, Energiesparlampen) enthalten funktionsbedingt eine bestimmte Menge Quecksilber. Die Quecksilberproblematik existiert also nicht erst seit der Einführung von Energiesparlampen. Seit dem 1. August 2005 dürfen Leuchtmittel (ohne Glühbirnen) nicht mehr mit dem Siedlungsabfall entsorgt werden. Der Konsument ist gesetzlich verpflichtet, Leuchtmittel (ohne Glühlampen) an der Verkaufsstelle oder als Alternative an einer dazu eingerichteten Sammelstelle zurück zu geben. Das Bundesamt für Energie (BFE) betreibt mit energieschweiz eine Plattform, die alle Aktivitäten im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz vereinigt. Auf dieser Ebene übernimmt "infoline" national die Information und Aufklärung der Bürger im Umgang mit elektrischen Geräten. Dazu gehört auch die Entsorgung von Leuchtmitteln. Zur Frage 2: "Warum gibt es auf den Verpackungen von Sparlampen keinen Vermerk, dass diese Lampen speziell entsorgt werden müssen? Nach meiner Meinung müsste vielmehr diese Spezialentsorgung ganz gross auf den Verpackungen vermerkt werden." In der Europäischen Union müssen Energiesparlampen mit dem Symbol für die getrennte Sammlung – durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern – gut sichtbar und erkennbar versehen sein. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) sieht im Rahmen einer Verordnungsänderung vor, in der Schweiz eine analoge Kennzeichnungsvorschrift einzuführen. Zur Frage 3: "Haben die Leute, welche die Sparlampen seinerzeit eingeführt haben, von der Problematik des Quecksilbergehaltes von Sparlampen gewusst? Ich hoffe "Nein"! Wenn die Antwort nämlich "Ja" wäre, wäre das echt kriminell." Den in diesen Einführungsprozess involvierten Institutionen dürfte es bekannt gewesen sein, dass Gasentladungslampen zumindest eine geringe Menge Quecksilber enthalten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) antwortet auf die Frage nach den Gefahren von zerbrochen Energiesparlampen folgendermassen: Energiesparlampen enthalten eine geringe Menge von maximal 3,5 mg Quecksilber pro Lampe (als Vergleich: Quecksilberthermometer enthalten 300 Mal mehr Quecksilber). Nur mit dem Quecksilber können die Sparlampen Licht erzeugen. Geht eine Energiesparlampe zu Bruch kann giftiges Quecksilber austreten. Verschiedene Studien in den USA und Deutschland haben jedoch gezeigt, dass die Quecksilberkonzentration durch sofortiges Lüften und anschliessendes Beseitigen der Scherben sehr rasch auf einen gesundheitlich unbedenklichen Wert sanken. Gemäss Energieverordnung (EnV; SR 730.11) müssen Lampenhersteller auf der Verpackung den Quecksilbergehalt der Lampe angeben. Zudem ist eine Internetseite anzugeben, auf der bei versehentlichem Bruch der Lampe Hinweise zum Beseitigen der Bruchstücke abgerufen werden können. Zur Frage 4: "Wie viel Energie wird benötigt, um diese Sparlampen speziell zu entsorgen? Dabei ist selbstverständlich die Energie sämtlicher benötigter Hilfsmittel zur Entsorgung zu berücksichtigen, d.h. benötigte Chemikalien, Apparaturen, Energieverbrauch, usw." Eine Lebenszyklusanalyse hat ergeben, dass eine Energiesparlampe gegenüber einer Glühbirne trotz Quecksilbergehalt deutliche ökologische Vorteile aufweist. Es wurde gezeigt, dass die Lampen die Umwelt am meisten während ihrer Nutzung belasten. Das Ausmass der Belastung ist damit wesentlich von der Art des bezogenen Stroms abhängig. Der europäische Strommix weist einen relevanten Anteil an fossilen Energieträgern wie Kohle oder Erdgas auf, die für die Stromproduktion verwendet werden. Die Stromerzeugung in Kohlekraftwerken ist mit hohen Quecksilbereinträgen in die Atmosphäre verbunden, die weiträumig verfrachtet werden. Da eine Energiesparlampe viel weniger Strom 5463 19. März 2013 Art. 2382 verbraucht als eine vergleichbare Glühlampe, wird bei der Stromerzeugung auch weniger Quecksilber ausgestossen, was dessen Einsatz in der Lampe aufwiegt. Der Maximalwert für Sparlampen beträgt 3,5 mg Quecksilber pro Lampe. Gemäss Herstellerangabe enthalten die meisten nur noch 1,8 mg oder weniger. Die Chemikalienfachstellen der Kantone Aargau, Zürich und Genf haben kürzlich 70 quecksil-berhaltige Lampen erhoben, um diese Aussage zu überprüfen. Die Analytikresultate der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) liegen noch nicht vor. Zur Frage 5: "Wie steht es mit den LED-Lampen? Enthalten diese auch Quecksilber oder allenfalls andere giftige Produkte, welche ebenfalls eine Spezialentsorgung erfordern? Wenn Ja, bitte ich um analoge Auskunft über den in Frage 4 gestellten Energieverbrauch zur Entsorgung von LED-Lampen." LED-Lampen enthalten kein Quecksilber. Gewisse LED-Leuchtmittel enthalten das giftige Galliumarsenid. Auch bei den LED-Lampen bestehen eine Rückgabepflicht und die Pflicht zur Entsorgung als Sonderabfall. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 2'402.– Dr. Najman Dragan, SD, Baden: In der Antwort zu Frage 2 steht, dass in der Europäischen Union (EU) Energiesparlampen mit dem Symbol für die getrennte Sammlung, nämlich einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern, gut sichtbar und erkennbar versehen sein müssen. In der Schweiz plant das Bundesamt für Umwelt (BAFU), eine analoge Kennzeichnungsvorschrift einzuführen. Das ist dringend notwendig. Denn auf der Schweizer Verpackung deutet nichts darauf hin, dass diese Sparlampen in den Sondermüll gehören. Dafür wird eine ganze Seite dieser Verpackung dazu verwendet beziehungsweise verschwendet, um folgenden Satz wiederzugeben: "Mittlere Lebensdauer 2 Jahre (bei circa 3 Stunden Brenndauer pro Tag)" – und zwar in gut schweizerischer Manier in sage und schreibe 20 Sprachen aus 25 Ländern. In den Antworten zu den Fragen 3 und 4 wird des Langen und Breiten erklärt, dass die Energiesparlampen nur einen Bruchteil des Quecksilbers enthalten, der in anderen gebräuchlichen Gegenständen enthalten ist. Das kommt mir ungefähr so vor, wie wenn man auf Autofahrprüfungen verzichten wollte, weil trotz absolvierter Prüfung ja ohnehin so viele Unfälle passieren. Ebenso langfädig wird erklärt, dass in Europa bei der Stromerzeugung in Kohlekraftwerken ganz allgemein Quecksilber in die Atmosphäre abgegeben wird. Aber was hat das nun wieder mit den bei uns verwendeten Sparlampen zu tun? Zur Antwort auf Frage 5: Hier zumindest ist die Antwort zufriedenstellend. LED-Lampen enthalten kein Quecksilber, sondern "nur" eine giftige Gallium-Arsen-Verbindung (Galliumarsenid), oh wie schön! Ich bin mit der Antwort nicht zufrieden, es sei denn, dass mir wieder einmal alle bestätigt haben, dass wir modernen Menschen gefährlich leben. Zum Schluss möchte ich Folgendes richtig stellen: Bei der Wiedergabe meiner Interpellation vom 27. November 2012 steht im letzten Absatz der ersten Seite in der ersten Zeile: "In seinerzeit bei der BBC (...)", wobei "seinerzeit" in einem Wort geschrieben steht. In meiner eingereichten Interpellation hiess es aber "in seiner Zeit", also in zwei Worten und das Wort Zeit als Substantiv. Es ist eine Kleinigkeit, aber es ist doch ein Unterschied. Mit Ratssekretär Adrian Schmid hatte ich abgesprochen, wegen dieser kleinen Richtigstellung keine Neuauflage des Versands zu verlangen, sondern dies bei meinem Votum zu erwähnen, was ich hiermit getan habe. Vorsitzende: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 2382 Interpellation Dr. Dragan Najman, SD, Baden, vom 15. Januar 2013 betreffend Handhabung der Sozialämter für die Rückzahlung von Sozialhilfegeldern; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 2297) Mit Datum vom 27. Februar 2013 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet. 5464 Art. 2382 19. März 2013 Zur Frage 1: "Gibt es eine kantonale Regelung für diese Rückzahlungen?" Ja. Die §§ 20–22 des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfeund Präventionsgesetz, SPG) regeln Grundsatz, Zuständigkeit und Verfahren sowie Erlöschen der Rückerstattungsforderung. Das Verordnungsrecht wiederum konkretisiert in § 20 der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) Voraussetzungen, Umfang und Ausnahmen. Zur Frage 2: "Wenn Nein, ist es dann jeder Gemeinde freigestellt, einerseits den Totalbetrag der Rückzahlungen und andererseits die Höhe allfälliger Teilzahlungen selber zu bestimmen?" Siehe Antwort zur Frage 1. Zur Frage 3: "Sollte Punkt 2 zutreffen, sehe ich folgende Problematik: 3.1 Gemeinde A verlangt nur einen Teil der geleisteten Sozialhilfegelder zurück, die Nachbargemeinde B aber den vollen Betrag. 3.2 Gemeinde A bespricht mit dem Rückzahlungs-Pflichtigen die zumutbare monatliche Höhe dieser Rückzahlungen; Gemeinde B verlangt die Rückzahlung in kürzest möglicher Zeit, indem sie dem Betreffenden den Lohn bis auf das Existenz-Minimum pfändet." Siehe Antwort zur Frage 1. Zur Frage 4: "Sollte das Beispiel von Gemeinde B zutreffen, sehe ich bei älteren Langzeit-Arbeitslosen die Problematik, ob es überhaupt noch Sinn macht, wieder eine Stelle zusuchen, weil man unter Umständen bis zur Pensionierung oder gar darüber hinaus mit dem Existenzminimum, welches einem ja von Gesetzes wegen ohnehin vom Sozialamt zugesprochen werden muss, wird leben müssen. Das wäre nach meiner Meinung extrem kontraproduktiv, denn warum sollte sich jemand 45–50 Stunden oder mehr pro Woche abrackern, wenn er monatlich nicht mehr zur Verfügung hat, als wenn er (um es etwas bösartig auszudrücken) auf der faulen Haut herum liegt." Generell kann festgehalten werden, dass § 20 SPV definiert, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Rückerstattungspflicht vollzogen werden soll. Die Rückerstattungspflicht wird angewendet, wenn bessere wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen und die Rückerstattung aus Einkommen erfolgen kann. Dazu wird das erweiterte soziale Existenzminimum gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) berechnet. Zusätzlich werden die effektiven Auslagen für Steuern, Unterhaltsverpflichtungen und Darlehenstilgung angerechnet. Diese Berechnungen sind individuell vorzunehmen und können entsprechend unterschiedlich ausfallen, zumal darin auch gewisse Ermessensspielräume enthalten sind – grundsätzlich wird einer rückerstattungspflichtigen Person gemäss den gesetzlichen Grundlagen jedoch ein Betrag über dem gesetzlichen Existenzminimum zugestanden. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 838.50. Dr. Najman Dragan, SD, Baden: In den erwähnten §§ 20–22 des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) steht unter anderem Folgendes: In § 20 Abs. 1: "Wer materielle Hilfe bezogen hat, ist rückzahlungspflichtig (...)", wobei Ausnahmen durch den Regierungsrat festgelegt werden können. Das finde ich selbstverständlich. In § 21 Abs. 2 heisst es: "Sie (die Gemeinde) trifft mit der rückerstattungspflichtigen Person eine Vereinbarung über die Rückerstattung und deren Modalitäten." Ich betone, die Gemeinde vereinbart "mit der rückerstattungspflichtigen Person" zusammen. Das stimmt so nicht, beziehungsweise es kann offenbar jede Gemeinde nach eigenem Gutdünken handeln. Mir ist folgender konkreter und aktueller Fall aus Baden bekannt: Ein Mann hat nach seiner KV-Lehre während 19 Jahren ununterbrochen bei vier Betrieben gearbeitet. Die letzte Stelle hatte er während neun Jahren inne. Offenbar war man mit ihm sehr zufrieden. Der Hauptsitz der Firma schloss aus Rationalisierungsgründen diese Filiale. Dieser Mann war anschliessend während mehr als sechs Jahren arbeitslos. Nach Ablauf der Zahlungen aus der Arbeitslosenkasse erhielt er Unterstützung vom Sozialamt Baden. Seit circa drei Jahren hat er wieder eine Arbeitsstelle. Nebenbei bemerkt: Er erhält dafür einen sehr bescheidenen Lohn, obwohl er fast jeden Tag Überstunden macht. Pro Woche arbei- 5465 19. März 2013 Art. 2383 tet er mindestens 60 Stunden. Weil er beim Sozialamt Schulden hat, setzt ihn das Betreibungsamt mit folgender gescheiter Begründung auf das Existenzminimum: "So ist halt das Gesetz." Sein Arbeitgeber muss den Betrag, welcher über dem Existenzminimum liegt, an das Betreibungsamt zahlen, inklusive Überstunden, Bonus und 13.Monatslohn. Da überlegt man sich dann wirklich ernsthaft, ob man nicht lieber aufhört zu arbeiten, denn das Existenzminimum erhält man vom Sozialamt ohnehin, auch ohne zu arbeiten! Das Beste, beziehungsweise der absolute Tiefpunkt folgen jedoch noch: Mein Bekannter muss die Steuern auf dem ganzen Lohn bezahlen, obwohl er nur einen Bruchteil davon erhält. Die logische Folge davon sind automatisch neue Schulden, weil er die Steuern auf gar nie erhaltenes Geld ja nicht bezahlen kann. Sowohl Steueramt als auch Betreibungsamt haben auch hier die oberschlaue Antwort: "Ja, das ist so und da kann man halt nichts machen." Da heisst es nicht wie bei Hamlet: "Etwas ist faul im Staate Dänemark", sondern "etwas ist super oberfaul im Staate Schweiz"! Statt in der ganzen Welt als guter Onkel aufzutreten und überall Geld zu verschleudern, sollten die Schweizer lieber zuerst einmal die eigenen Bürger unterstützen! Ich habe geschlossen. Vorsitzende: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 2383 Dekret über den Schutz des Mündungsgebietes Aare-Reuss-Limmat (Wasserschlossdekret, WSD); Änderung des Schutzplans in der Gemeinde Windisch; Beschlussfassung Vorlage des Regierungsrats vom 20. Februar 2013 samt der Synopse mit dem abweichenden Kommissionsantrag vom 28. Februar 2013, dem der Regierungsrat zustimmt. Keller Martin, SVP, Obersiggenthal, Präsident der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV): Zur Ausgangslage: An die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Sommerau in der Gemeinde Windisch, bereits heute eine regionale ARA, werden in den kommenden Jahren weitere Gemeinden – so zum Beispiel Untersiggenthal – angeschlossen. Bevor die Gemeinde Windisch die dafür notwendige Erweiterung der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen beschliessen kann, muss im "kantonalen Nutzungsplan Wasserschlossdekret" eine Auszonung vorgenommen werden. Die Mehrbeanspruchung zulasten des Auenwalds beträgt circa 25 Aren. Die ARA ist auf drei Seiten von Auenwald umgeben und grenzt im Südosten an die SBB-Linie, so dass keine Ausbaualternativen bestehen. Die Anlage ist deutlich älter als die Qualifikation des Auenwalds zu einem Auengebiet von nationaler Bedeutung, als auch das Wasserschloss-Schutzgebiet. Angesichts der geringen Flächenbeanspruchung zulasten des Dekretsgebiets im Interesse des Gewässerschutzes drängt sich nach Meinung des Regierungsrats im Rahmen dieser Vorlage keine Kompensation auf. Zur Beratung in der Kommission: Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 28. Februar 2013 beraten. Eintreten war unbestritten und wurde stillschweigend beschlossen. Über die Notwendigkeit einer Erweiterung der ARA Windisch herrschte weitgehend Einigkeit. Allerdings wurde bemängelt, dass die Botschaft die Kompensation des auszuzonenden Gebietes nicht beinhaltet. Von den Kommissionsmitgliedern wurde 1 zusätzlicher Antrag gestellt: Der Antrag 1 der Botschaft wird wie folgt ergänzt: "Die Mehrbeanspruchung zulasten des Auenwalds von 25 Aren ist innerhalb des Dekretsgebiets zu kompensieren." Der Antrag wurde mit 7 gegen 1 Stimme, bei 2 Enthaltungen, angenommen. Zur Abstimmung in der Kommission: Der Antrag 1 wurde, wie in der Beratung vorher angesprochen, mit der Ergänzung der Kompensation einstimmig angenommen. Der Antrag 2 wurde ebenfalls einstimmig angenommen. Somit beantragt die Kommission UBV dem Ratsplenum Eintreten und Beschlussfassung gemäss der Synopse und der Botschaft des Regierungsrats. Eintreten Vorsitzende: Stillschweigend treten die Fraktionen der GLP, Grünen, SP, FDP, EVP, CVP-BDP auf die Vorlage ein. 5466 Art. 2383 19. März 2013 Koller Marlène, SVP, Untersiggenthal: Auch wenn die Angelegenheit unbestritten ist, möchte ich etwas aus der Sicht von Untersiggenthal, aber auch generell, sagen. Die Gemeindeversammlungen Untersiggenthal und Turgi haben im letzten Sommer den Anschluss ihrer Abwässer von der bestehenden Anlage Unterau an die ARA Windisch beschlossen und die entsprechenden Kredite gesprochen. Die gut 40-jährige ARA Unterau ist veraltet und bedarf dringend einer neuen Lösung. Es wurden sowohl ein weiterer Eigenausbau und -betrieb wie auch der Anschluss an eine andere ARA geprüft. Obwohl der Anschluss an die ARA Windisch teurer ist, als eine reine momentane Sanierung, haben die Gemeinderäte unter dem Aspekt der Ökologie und Nachhaltigkeit entschieden, diese Investition in die Zukunft und den Gewässerschutz zu tätigen. Eine ARA ist standortgebunden. Es sollte möglich sein, diese auf den neusten technischen Stand zu erweitern, ohne Kompensation einer wegfallenden Dekretsfläche. Sollten solche Forderungen weiter Schule machen, werden Gemeinden nicht mehr bereit sein, Leistungen über ihre Gemeindegrenzen hinaus zu erbringen. In diesem Zusammenhang wurde aber trotzdem über die Kompensation der aus dem Wasserschlossdekret zu entlassenden Fläche bei der ARA Windisch entschieden. Für das in der Vorlage erwähnte spätere Verfahren von Gebenstorf und Untersiggenthal hat der Gemeinderat Untersiggenthal zugesagt, jene Fläche in das Wasserschlossdekret aufnehmen zu lassen, welche bis heute als Reserve für die Erweiterung der ARA Unterau nicht im Wasserschlossdekretsperimeter war und an diesen direkt angrenzt. Es handelt sich dabei um rund 1,5 Hektaren, also etwa die sechsfache Fläche des in Windisch zu reduzierenden Anteils. Die Differenz können wir ja vielleicht gut verkaufen. Das Verfahren über die nochmalige Änderung im Wasserschlossdekret wird mit Gebenstorf koordiniert und sollte spätestens mit der Revision der nun beginnenden Nutzungsplanung beendet werden. Somit kann auch dem Zusatz im Kommissionsantrag zugestimmt werden. Härri Max, SVP, Birrwil: Eine Frage an den Regierungsrat zur Kompensation: Wird diese Kompensation im Kulturland vorgenommen? Beyeler Peter C., Regierungsrat, FDP: Es geht hier um eine dringliche Vorlage. Wir hatten für die Anhörung wenig Zeit gegeben. Dies wegen der Tatsache, dass in der ARA Untersiggenthal/Turgi Reparaturen anstehen, die nicht ausgeführt werden müssten, wenn wir das Baubewilligungsverfahren für den Standort in Windisch auslösen können. Dazu ist diese Dekretsanpassung notwendig. Ansonsten würde sicherlich eine Einsprache eingereicht werden, was zu einer Verzögerung mit finanziellen Folgen führen würde. Es ist richtig, dass wir – Frau Gemeindeammann Koller von Untersiggenthal hat es erwähnt – diese Standortgebundenheit haben – wie bei allen Kläranlagen. Die sollten dort, wo sie gebaut sind, auch zentrale Funktionen übernehmen können. Dazu brauchen sie jedoch gewisse Flächen. Ich danke Ihnen, wenn Sie die Vorlage unterstützen und dazu beitragen, dass wir im Bewilligungsverfahren bezüglich Dekret keine Probleme bekommen. Die Kompensation ist im Dekretsgebiet festgehalten. Es hat dort verschiedene Änderungen gegeben. Es ist eine Gesamtbilanz, die gemacht wird. Die Kompensation wird im Kulturland vorgenommen werden. Ich kann Ihnen jedoch nicht sagen, wo das genau sein wird. Wenn es einfach gewesen wäre, diese Kompensation festzulegen, dann hätten wir es gemacht. Aber es ist ein Prozess, der meist relativ aufwendig ist. Dieser muss auch ökologische Qualitäten haben. Im ganzen Dekretsgebiet gibt es einige Projekte, die wir noch umsetzen wollen. Die Zielsetzung ist natürlich, dass wir dies im Gesamtperimeter, also auch im ökologischen Bereich des Dekretsgebietes, machen und nicht in Fruchtfolgeflächen erster Güte. Ich kann aber nicht sagen, wo dies sein wird. Das Ziel ist es, dass wir dies gesamtheitlich integrieren. Der Auftrag zur Überarbeitung des Dekrets ist erteilt, wie ich es in der Kommission bereits gesagt habe. Mehr kann ich dazu noch nicht sagen. Ich bitte Sie, dem Antrag aufgrund der erklärten Dringlichkeit zuzustimmen. Vorsitzende: Eintreten ist unbestritten. Detailberatung Keine Wortmeldungen. Abstimmung Antrag 1 in der Fassung der Kommission UBV sowie Antrag 2 gemäss Botschaft werden in gemeinsamer Abstimmung mit 110 gegen 3 Stimmen gutgeheissen. 5467 19. März 2013 Art. 2384 Beschluss 1. Der vorliegende Entwurf einer Änderung des Schutzplans gemäss § 4 des Dekrets über den Schutz des Mündungsgebiets Aare–Reuss–Limmat (Wasserschlossdekret, WSD) vom 28. Februar 1989 in der Gemeinde Windisch wird beschlossen. Die Mehrbeanspruchung zulasten des Auenwalds von 25 Aren ist innerhalb des Dekretsgebiets zu kompensieren. 2. Der Rechtsdienst des Regierungsrats wird mit der Publikation in der Gesetzessammlung beauftragt. 2384 Anpassung des Richtplans; Ergänzung des Kapitels E 1.3 Windkraftanlagen (Planungsanweisungen und örtliche Festlegungen zu den grossen Windkraftanlagen); Beginn der Beratungen Vorlage des Regierungsrats vom 10. Januar 2013 samt der Synopse mit den abweichenden Anträgen der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) vom 28. Februar 2013, denen der Regierungsrat teilweise zustimmt. Keller Martin, SVP, Obersiggenthal, Präsident der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV): Zur Ausgangslage: Laut Planungsgrundsatz A im aktuellen Richtplankapitel E 1.3 sollen Windkraftanlagen an Standorten konzentriert werden, die über gute Windverhältnisse verfügen und denen keine anderen überwiegenden Interessen entgegenstehen. Ziel der vorliegenden Anpassung des Richtplans ist die Bezeichnung von Gebieten, an welchen Windanlagen möglich sein können. Die Bewilligungsfähigkeit muss dennoch unter Abwägung aller Kriterien (Umwelt, Landschaftsschutz usw.) nachgewiesen werden. Mit der Bezeichnung im Richtplan wird lediglich ausgesagt, dass nur an diesen Standorten im Kanton Aargau grosse Windkraftanlagen möglich sind. Die konkrete Nutzungsplanung in den bezeichneten Gebieten soll weiterhin durch die interessierten Gemeinden durchgeführt werden. In diesem formellen Nutzungsplanverfahren gelten die Mitsprachemöglichkeiten und die Rechtsmittelverfahren für die direkt Betroffenen. Der Regierungsrat beantragt, die Standorte Burg (in Verbindung mit Anteil Kanton Solothurn), Laubberg, Wessenberg, Heitersberg, Lindenberg (in Verbindung mit Anteil Kanton Luzern) und Uf em Chalt festzulegen. Zudem sollen pro Standort mindestens drei Anlagen gleichzeitig geplant und realisiert werden. Zur Beratung in der Kommission: Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 28. Februar 2013 beraten. Ein Rückweisungsantrag wurde, bei 12 Anwesenden, mit 8 gegen 4 Stimmen abgelehnt. Eintreten wurde ebenfalls mit 8 gegen 4 Stimmen beschlossen. Die Vorlage wurde in der Kommission UBV sehr kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite wurden die geringe Anzahl und die ungenügende Ausdehnung der vorgeschlagenen Standorte bemängelt. Zudem wurde die Anforderung bemängelt, dass pro Standort mindestens drei Anlagen gleichzeitig gebaut werden müssen. Damit würden Einzelanlagen an geeigneten Standorten verhindert. Zudem schliesse man damit Kleininvestoren aus. Auf der anderen Seite wurde kritisiert, dass Standorte festgelegt werden sollen, obwohl sie bei allen betroffenen Gemeinden und Regionalplanungsverbänden sowie einem grossen Teil der Bevölkerung auf Ablehnung stossen. Es wurde ausserdem gefordert, dass die Kriterien für eine Bewilligung von Windkraftanlagen an den festgesetzten Standorten in den Richtplanbeschlüssen explizit vorgegeben sein müssten. Von Kommissionsmitgliedern wurden viele zusätzliche Anträge gestellt. Diese Anträge mit dem dazugehörigen Abstimmungsverhalten würde ich gerne dann kommentieren, wenn sie in der Detailberatung gestellt werden. Zur Abstimmung in der Kommission über den Antrag der Botschaft: Der Antrag der Botschaft, wie er aus den Beratungen hervorgegangen ist, wurde mit 6 gegen 5 Stimmen, bei nur 11 Anwesenden, angenommen. Daher beantragt die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) dem Ratsplenum Eintreten und – mit den Änderungen gemäss Synopse – Beschlussfassung gemäss dem Antrag in der Botschaft des Regierungsrats. Wittwer Hansjörg, Grüne, Aarau: Der Grosse Rat hat den kantonalen Richtplan am 20. September 2011 beschlossen. Das Kapitel E 1.3 Windkraftanlagen gilt. Es ist also keinesfalls veraltet und es besteht keine Dringlichkeit für eine Anpassung. Wenn schon so kurzfristig eine Anpassung, dann eine, die zielführend ist und die Rechtssicherheit für eine Planung verbessert. Die Festsetzung von nur sechs Standorten – gemäss Antrag der Kommission UBV sollen es sogar nur noch drei sein – be- 5468 Art. 2384 19. März 2013 trachten wir nicht als Verbesserung. Aus Sicht der Grünen würde eine Festsetzung von ausgewiesenen Standorten den Gesuchstellern – und nur diesen – anständige Karten in die Hände geben. Es bleiben schlussendlich aber immer noch beträchtliche formelle Hürden zu durchlaufen. Im gegenwärtigen Windumfeld des Kantons Aargau erachten wir es als nicht wahrscheinlich, dass der Richtplan bald mit weiteren Standorten erweitert werden wird. Auch eine Neuauflage, die ja wohl wieder in eine Vernehmlassung gehen müsste, würde ähnlich kontroverse Ergebnisse zeigen. Der Regierungsrat schreibt in seiner Botschaft, die eingereichten Anträge zu seiner Vernehmlassung seien derart kontrovers, dass wir uns schon fragen müssen, ob der eingeschlagene, relativ defensive, Weg des Regierungsrats der richtige ist? Die Energiestrategie 2050 des Bundes – zumindest der Entwurf der Vernehmlassung – fordert die Kantone auf, alle geeigneten Gebiete im Richtplan festzulegen. Hat der Regierungsrat damit seine Pflicht erfüllt? Wäre es nicht besser, noch mehr geeignete Standorte festzusetzen? Was schadet es, zusätzliche Standorte festzusetzen? Die Grünen sind eindeutig als "pro Wind" einzustufen – also als Befürworter. Dabei stellen wir uns die Frage bezüglich des weiteren Vorgehens: a) Mitarbeit an dieser vielleicht nur suboptimalen, weil nicht zielgerichteten, Anpassung oder b) die totale Ablehnung mit der Forderung nach mehr, besseren und flächenmässig ausgedehnteren Standorten? Ersteres bedeutet zwar nur den Zaunkönig in der Hand zu haben, die Ablehnung stellt die gebratene, gut gewürzte und vielleicht fette Taube auf dem Teller in Aussicht. Welche Strategie nützt der Sache für den Wind am meisten? Einiges spricht dafür, dass wir den flugtüchtigen Zaunkönig nehmen werden. Mit ihm schlüpfen wir dann durch die möglichst vielen kleinen Schlupflöcher – die vorgeschlagenen Standorte – die geschaffen worden sind. Es ist eine lange und langwierige Arbeit, aber wir geben ihr Erfolgschancen. So können wir auch Tatbeweise schaffen: Die Anlagen können besichtigt werden, sie gewinnen an positivem Image, man stellt fest, dass der Kanton Aargau deswegen nicht untergeht, Strom wird umweltfreundlich geliefert. Es liegen nicht Tausende von toten Vögeln und Fledermäusen unter den Rotoren, die Geräusche sind den Lärm nicht wert, der heute darum gemacht wird. Die Vögel ziehen weiterhin von Süden nach Norden und von Norden nach Süden. Die eingefleischten AKW-Befürworter sterben aus. Der Geschäftsführer der Pro Natura erhält ein Mandat der Axpo Holding AG als Projektleiter zur Stilllegung von Beznau 2 etc. Wir treten auf das Geschäft ein, werden aber in der Debatte verschiedene Anträge auf Standorterweiterung stellen. Wir werden insbesondere auch Anträge unterstützen, welche zusätzliche Standorte und Erweiterungen von vorgeschlagenen Planungsanweisungen als Forderung haben. Den Antrag der GLP auf Verzicht der Vorgabe von gleichzeitiger Planung und Realisierung von drei Anlagen an den bezeichneten Standorten werden wir ebenfalls unterstützen. Agustoni Roland, GLP, Rheinfelden: Die GLP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten, jedoch die geplanten Streichungen der Kommission UBV auf gar keinen Fall unterstützen. Dies wäre ein fataler Rückschritt und würde diese günstige Stromtechnologie völlig abwürgen. Würden diese Änderungen so umgesetzt, führte das zum faktischen Aus der Windenergie im Kanton Aargau. Windkraft ist neben der Solarenergie eine wirklich attraktive Ressource zur alternativen Stromerzeugung, die es unbedingt zu fördern und zu nutzen gilt, wenn man den beschlossenen Ausstieg aus der Atomenergie wirklich schaffen will. Wir von der GLP fordern daher ein klares Bekenntnis zur Windenergie, die Wiederaufnahme aller vorgeschlagenen Regionen und die Aufnahme weiterer möglicher Standorte für Windkraftanlagen im Richtplan. Wir von der GLP werden einen Antrag auf Aufnahme eines zusätzlichen Standorts stellen. Einige von Ihnen, respektive fast alle, haben dazu einen Brief mit detaillierten Unterlagen von den Herren Eduard und Heinrich Freiermuth erhalten. Wir von der GLP unterstützen dieses von den Initianten vorgestellte Windenergieprojekt Hundsrugge in Zeiningen und werden dazu an entsprechender Stelle einen Antrag stellen. Es wäre in diesem Fall wirklich schade, ein solches von langer Hand geplantes und geprüftes Projekt, welches rund ein Drittel des gesamten Stromverbrauchs der Standortgemeinde Zeiningen abdecken würde, einfach zu ignorieren. Einen Antrag auf Streichung stellen wir betreffend die Grundanforderung, dass in den betreffenden Gebieten mindestens drei gleichartige Windkraftanlagen zu planen und erst noch gleichzeitig zu erstellen sind. Das ist eine Auflage, die wir als Willkür beurteilen und als zusätzliche Behinderung empfinden. Dies würde für private Trägerschaften, wie etwa Landwirte oder Genossenschaften, eine fast unmögliche und daher inakzeptable Ausgangslage schaffen. Dies entspricht nicht unserer liberalen Grundhaltung. Es darf doch nicht angehen, dass sich lediglich die grossen Stromkonzerne diesen Markt so über die Hintertüre absichern lassen. Wir werden diese beiden Anträge in der Detailberatung stellen und dort näher begründen. 5469 19. März 2013 Art. 2384 Natürlich ist uns bei all diesen Entscheidungen auch der Landschaftsschutz wichtig. Dieser wird jedoch nicht nachhaltig belastet, besteht dabei doch die Möglichkeit eines späteren möglichen Rückbaus einer solchen Windanlage. Ob solche Anlagen in die Landschaft passen oder nicht, bleibt zu einem grossen Teil natürlich auch Geschmackssache. Das gilt übrigens auch bei den Strommasten. Sicher ist ein Standort in einem geschützten Gebiet nicht sinnvoll. Mit dem Richtplan entscheiden wir heute nur über mögliche Standorte. Alles Weitere wird in den nachfolgenden Verfahren bestimmt. Es ist zudem auch nicht unsere Aufgabe, hier eine staatliche Wirtschaftlichkeitsberechnung zu erstellen. Kein Investor und keine Investorin werden hier in die Windkraft investieren, wenn er oder sie dabei keinen erkennbaren Nutzen hat. Überlassen wir dies also dem freien Markt. Geben wir den Investoren, Gemeinden, Initianten und Genossenschaften solcher Anlagen die Möglichkeit und vor allem die Sicherheit, mit der Festsetzung aller möglichen Standorte hier auch tätig zu werden. Stimmen Sie unter anderen unseren zwei Anträgen zu und lehnen Sie die vorgeschlagenen Streichungen im Richtplan vonseiten der Kommission UBV ab. Groux Rosmarie, SP, Berikon: Die Diskussion um die Festsetzung von Windkraftanlagen im Richtplan verursachte bereits im Vorfeld viel Wind. Leider kann er nicht sinnvoll genutzt werden. Ich möchte nach der Diskussion heute im Grossen Rat sagen können, es wurde zwar viel Wind gemacht, aber wenigstens nicht umsonst, sondern wir haben es geschafft, einen Richtplan für Windkraftanlagen zu verabschieden, mit dem wir und die Gemeinden arbeiten können. Die SP wird den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Standorten Burg, Laubberg, Wessenberg, Heitersberg, Lindenberg und Uf em Chalt zustimmen. Es macht für die SP wenig Sinn, die besten Standorte bereits bei der Festsetzung im Richtplan nicht zu berücksichtigen. Wir werden die Anträge zur Installation von Einzelanlagen unterstützen und die Forderung nach minimal drei gleichartigen Windkraftanlagen nicht bejahen. Es kann nicht sein, dass nur Grossinvestoren die Möglichkeiten erhalten sollen, Windkraftanlagen zu bauen. Es soll auch Einzelinvestoren oder einer Genossenschaft möglich sein, von der Windkraft zu profitieren, zum Beispiel in Zeiningen oder in Kirchleerau. Wir verstehen die Anliegen von Natur- und Landschaftsschutz. Es gilt aber, jedes einzelne Projekt bei der Planung auf die Verträglichkeit mit dem Vogelzug, mit Schutz des Landschaftsbilds oder mit dem Schutz vor übermässiger Lärmbelästigung zu prüfen. Dies ist nicht richtplanrelevant. Der sorgfältige Umgang mit Landwirtschaftsland und Wald bei der Erschliessung von Windparkanlagen ist für uns selbstverständlich. Die SP-Fraktion tritt einstimmig auf das Geschäft ein und empfiehlt die Vorlage ohne Streichung der Standorte zur Annahme. Sollte den Anträgen der Kommission UBV zugestimmt werden, werden wir die Vorlage einstimmig ablehnen. Dr. Scholl Bernhard, FDP, Möhlin: Anlässlich der Richtplandebatte im Herbst 2011 haben wir den Planungsgrundsatz beschlossen, aber mögliche Standorte oder Standortkriterien gestrichen. Für mich und für die FDP besteht deshalb akuter Handlungsbedarf. Dies ist meine Antwort auf meinen Vorredner von den Grünen. Wir müssen etwas tun und Kriterien festlegen, wo gebaut werden soll und kann und wo nicht. Ich möchte deshalb die Diskussion fokussieren auf ein Abwägen zwischen Landschafts- beziehungsweise Naturschutz auf der einen Seite und auf der anderen Seite dem sogenannten Ökostrom. Darum geht es heute. Um die Energiewende kann es heute nicht gehen. Den Grund erkennt man, wenn man sich einmal die nackten Zahlen anschaut: Ich bin in den Skiferien gewesen und am neuen Windkraftwerk Haldenstein kurz vor Chur vorbeigefahren. Es hat 119 Meter Nabenhöhe und ist ein imposantes Werk. Es liefert im Jahr so viel Strom wie das Kernkraftwerk Beznau am 1. Januar von Mitternacht bis 6 Uhr produziert. In dieser Zeitspanne wird also in Beznau so viel Energie produziert, wie durch das Windrad Haldenstein während eines Jahres. Deshalb geht es hier nicht um die Energiewende, weil die Windenergie einfach zu wenig Energiedichte hat und also keine hohe Energiedichte erzeugen kann. Wenn man das Ganze umrechnen würde auf den Ersatz des KKW Beznau, also nicht den ganzen Schweizer Atomstrom, dann müssten wir etwa 1’500 Windräder in den Aargau setzen. Bitte wägen Sie ab. Wollen wir einen kleinen Teil? Wir stehen ein für Windkraft. Es ist eine interessante Technologie, die sich in raschem Fortschritt befindet. Sie ist aber auch hochrisikobehaftet. Ich möchte Sie daran erinnern, dass in Deutschland ein Grossinvestor, die Firma Windreich AG – gemäss Rosmarie Groux diejenigen, die immer Geld verdienen – einen riesigen Verlust in der Grössenordnung von fast einer Milliarde Schweizer Franken eingefahren hat. Es ist noch nicht aller Tage Abend im Windenergiebereich. Deshalb sollten wir sehr vorsichtig handeln und überlegen, an welchen Standorten eine solche Windanlage gebaut werden soll und kann. Die FDP möchte drei Kriterien erfüllt haben, diese entsprechen im Grossen und Ganzen dem, was die Kommission UBV beschlossen hat. Das erste ist ein Effizienzkriterium. Es muss genügend Wind we- 5470 Art. 2384 19. März 2013 hen, sonst geht der Betreiber früher oder später in Konkurs. Wasserkraftwerke haben auch eine Mindestenergiegrenze. Sie müssen 300 Kilowattstunden leisten, ansonsten sind sie nicht bewilligungsfähig. Windkraftanlagen sollen gemäss der Kommission UBV 450 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr liefern. Standorte mit ungenügendem Windpotenzial dürfen deshalb nicht in den Richtplan aufgenommen werden. Der zweite Punkt wäre die Konzentration auf wenige Standorte. Es geht auch um Natur- und Landschaftsschutz. Wir wollen keine "Verspargelung der Landschaft". Das ist ein Begriff, den der ehemalige Aargauer Grossrat Reto Miloni hier in diesem Saal geprägt hat. Wir wollen keine Verspargelung des Kantons mit einzelnen kleineren oder grösseren Windrädern. Die Forderung nach mindestens drei Windrädern pro Standort macht Sinn. Denn es steht ja nicht nur ein Windrad da. Es müssen zusätzliche Bauten erstellt werden. Die Zufahrt für Nutzfahrzeuge mit 40 t Gesamtgewicht und mehr muss möglich sein. Sie müssen das ganze Material hintransportieren können. Sie bauen also eine Strasse auf die Jurahügel hinauf. Ausserdem muss die elektrische Energie abgeleitet werden. Dazu benötigen Sie ein Trassee, eine ober- oder unterirdische Leitung. Sie holzen auf jeden Fall den Wald ab, wenn es durch den Wald geht oder Sie haben ein Trassee durch ein Feld. Der Strom kann dann nicht einfach ins Netz eingespeist werden, Es genügt nicht, einfach einen Stecker in die Dose zu stecken. Wir brauchen je nach Spannung, die das in der Nähe befindliche Netz hat, eine Transformatorenstation. Aus all diesen Gründen lohnt es sich nicht, nur ein Windrad zu bauen, sondern es macht Sinn, wie es der Regierungsrat vorschlägt und wie es von der Kommission UBV unterstützt wird, dass man mindestens drei solche Anlagen zusammen errichtet. Der dritte Grund betrifft intakte Landschaften und Naherholungsräume. Wir sollten uns gut überleben, was wir hier zusätzlich noch hinstellen wollen. Zu Roland Agustoni: Das Möhliner Feld ist ein schützeswertes Gebiet. Ich spreche jetzt als Mitglied des Natur- und Vogelschutzvereins Möhlin. Wir haben den Walder-Preis für das Vernetzungsprojekt auf dem Möhliner Feld erhalten. Ich erinnere mich daran, dass Roland Agustoni einen Leserbrief geschrieben hat, als es um die Einzonung in Möhlin ging. Es wurde ein Teil in Richtung Möhliner Feld eingezont. Es ging um das Abwägen zwischen Fruchtfolgeflächenverlust und neuen Bauzonen. Ich honoriere solche Diskussionen, aber ich wundere mich jetzt, dass von Grüner und Grünliberaler Seite die ganze Natur- und Landschaftsschutzproblematik zurückgestellt wird und man jetzt mitten in dieses Möhliner Feld ein Windrad pflanzen will. Ich wundere mich aus all den von mir erwähnten Gründen, denn es geht ja nicht nur um ein Windrad, sondern noch um andere zusätzliche Kriterien und Bauten, die ich gerade aufgezählt habe. Wir kommen zum Schluss, dass die Kommission UBV weise entschieden hat. Man kann den Richtplan, so wie er im Kanton Aargau aufgesetzt ist, jederzeit ändern, wenn sich die Kriterien geändert haben. Wir können neue Standorte beschliessen und wieder streichen. Fangen wir dort an, wo wir am wenigsten Schaden anrichten. Wir können es jetzt richtig machen und Windräder dort hinstellen beziehungsweise im Richtplan bewilligen, wo sie Sinn machen, weil das Potenzial vorhanden, das Effizienzkriterium garantiert und die Konzentration auf wenige Standorte in Ordnung sind. Wir wollen nicht alle Landschaften, die noch nicht verbaut sind – beispielsweise der Jurapark – tangieren. In diesem Sinne stimmen wir der Anpassung des Richtplans, so wie es die Kommission UBV beschlossen hat, zu und sind für Eintreten. Ungricht Gusti, SVP, Bergdietikon: Wir unterstützen alle Formen von umweltfreundlicher Energieproduktion, insofern es ökologisch und ökonomisch einen Sinn macht. So befürworten wir auch die Windenergie. Sinn macht Windenergie dort, wo genügend Wind vorhanden ist. Wir haben Mühe mit Diskussionen von gewissen Kreisen, die den Ausstieg aus der Atomstromproduktion mit aller Gewalt erreichen wollen, sich dann aber gegen Windräder aus optischen und anderen Gründen wehren. Das ist eine persönliche Zwischenbemerkung. Uns ist absolut klar, dass eine Energiewende eintreten wird. Deshalb sind wir auch für die Anpassung des Richtplans. Wir unterstützen aber nur jene Standorte, die bezüglich Windaufkommen einen Sinn machen und von den Standortgemeinden befürwortet werden. Aus der Botschaft entnehmen wir, dass bei den vorgeschlagenen Standorten nicht nachgewiesen ist, dass diese auch bewilligungsfähig sind. Deshalb hat die Kommission UBV diese entflochten und nur die befürworteten Standorte im Richtplan belassen. Sollten weitere Standorte in Betracht kommen, die genügend Windaufkommen nachweisen können, so kann jederzeit ein Richtplanverfahren beantragt werden. Im Internet finden Sie unter www.wind-data.ch die Windenergiekarte der Schweiz. Wenn Sie den Kanton Aargau und die vorgeschlagenen Orte auf dieser Karte überprüfen, stellen Sie fest, dass der Aargau wirklich kein Windkanton ist oder je sein wird. Deshalb unterstützt die SVP weitgehend die vorlie- 5471 19. März 2013 Art. 2384 gende Kommissionsfassung. Wir wehren uns gegen unsinnige Standorte und Vorgaben. Bachmann-Steiner Regula, CVP, Magden: Die CVP-BDP-Fraktion begrüsst die Festsetzung von Standorten für grosse Windkraftanlagen im Richtplan. Mit dem Erlass des Richtplaneintrags wird eine gute Basis zur Förderung der Windenergie im Kanton Aargau geschaffen. Geben wir dem Wind im Aargau eine faire Chance! Aber wenn ich die Diskussion höre, dann zweifle ich daran. In der Kommission UBV hat eine knappe Mehrheit unnötige Hürden eingebaut und mit der Streichung des Standorts Heitersberg ein geeignetes Gebiet aus dem Richtplan gekippt. Die restriktive Bewilligungspraxis ist aus heutiger energiepolitischer Sicht fehl am Platz. Erinnern Sie sich bitte: Der Grosse Rat hat bei der Behandlung des Richtplans mit 75 gegen 58 Stimmen beschlossen, dass technische Anweisungen nicht in den Richtplan gehören und wir hier möglichst offen sein wollen. Der gleiche Grosse Rat hat ein Postulat von mir und weiteren Grossräten zur Nutzung der Windenergie im Aargau überwiesen, das den Regierungsrat beauftragt hat, die Zulassungskriterien für den Bau von Windenergieanlagen so festzusetzen, dass ein Ausbau der Windenergienutzung an geeigneten Standorten möglich ist und gefördert wird. Das haben Sie wirklich beschlossen. Halten wir uns an diese unsere Beschlüsse und errichten wir jetzt nicht unnötige Mauern gegen den Wandel – oder in Abwandlung des chinesischen Sprichworts: "Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern. Wir im Aargau bauen Windmühlen!" Zum Landschaftsschutz: Landschaftsschutz ist auch für mich wichtig. Landschaftsschutz soll aber nicht a priori als Ausschlusskriterium hinhalten. Den generellen Ausschluss von Windkraftanlagen aus landschaftsschützerischer Sicht müssen wir wirklich hinterfragen. Im Biosphärenreservat Entlebuch, einem Naturpark, wurden Windkraftanlagen gebaut, weil man der Ansicht war, dass diese nachhaltige Energienutzung mit dem Naturpark, der Umwelt und der Landschaft verträglich ist. Eine Untersuchung der ETH Zürich hat ergeben, dass die Windkraft im Entlebuch als Bereicherung für die Landschaft angesehen wird. 80 Prozent der Bevölkerung stehen dem weiteren Ausbau positiv gegenüber, lediglich 5 Prozent lehnen den Ausbau ab. Weshalb soll das bei uns im Kanton Aargau anders sein? Ich möchte Sie daran erinnern, dass auch das Bundesgericht entschieden hat, dass zwischen den Interessen des Landschaftsschutzes und der Produktion erneuerbarer Energie grundsätzlich keine Hierarchie besteht. Ich habe bereits erwähnt, dass technische Vorgaben nicht in den Richtplan gehören. Wir haben dies hier im Grossen Rat so im Rahmen der Richtplanberatung beschlossen. Nun sind diese Vorgaben über die Energieverordnung wieder hineingekommen. Ich spreche von der Vorgabe, dass mindestens drei Anlagen gebaut werden müssen und die Vorgaben bezüglich Produktion. Es ist unnötig, dass diese Vorgaben nun auch im Richtplan festgehalten werden. Solche Doppelspurigkeiten braucht es nicht. Mit der technischen Vorgabe, gleichzeitig drei Anlagen zu planen und auch zu realisieren, wird eine Hürde geschaffen, welche die Falschen straft. Mit diesem Vorgehen werden Grossinvestoren bevorzugt. Private Investoren – Landwirte, kleinere Gemeinden oder Genossenschaften – werden aber von der Nutzung ausgeschlossen. Wollen Sie das wirklich so festlegen? Das entspricht doch in keiner Weise dem Verständnis einer liberalen Marktwirtschaft. Wir werden den Antrag von Roland Agustoni grossmehrheitlich unterstützen. Zum Schluss: Ebenfalls grossmehrheitlich sind wir für die Aufnahme des Gebiets Hundsrugge in Zeiningen. Wir möchten dieses Gebiet in den Richtplan aufnehmen. Aus Fricktaler Sicht ist es unverständlich, dass das Windprojekt Hundsrugge in Zeiningen, welches vom Gemeinderat Zeiningen unterstützt wird und auch vonseiten der Bevölkerung positiv aufgenommen wurde, es nicht in den Richtplan geschafft hat. Bei der Windkraftanlage auf dem Hundsrugge handelt es sich um eine Einzelanlage, für die in den vergangenen sechs Jahren beträchtliche Investitionen getätigt wurden. Die Anlage könnte den sogenannten "Möhlin-Jet" nutzen und jährlich rund 2,7 Millionen Kilowatt Strom produzieren. Das ist nicht nichts, sondern das entspricht ungefähr einem Drittel des Strombedarfs der Gemeinde Zeiningen. Die Nutzung der Windenergie in diesem bereits vorbelasteten Gebiet wäre allenfalls BLN-Gebieten (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung) vorzuziehen. Ich fasse zusammen: Die CVP-BDP-Fraktion tritt auf das Geschäft ein. Zu den Standorten haben wir unterschiedliche Meinungen. Mehrheitlich unterstützt werden die Aufnahme der Gebiete Burg, Heitersberg, Lindenberg und Uf em Chalt in den Richtplan. Wir unterstützen auch den Antrag, das Gebiet Hundsrugge in Zeiningen in den Richtplan aufzunehmen. Richner Sämi, EVP, Auenstein: In diesem Saal gibt es Parteien, die für möglichst wenig Regulierung sind. Andere Parteien wollen den Unternehmern möglichst viel Freiheit geben. Es gibt diejenigen, die sagen, sie wären für einen liberalen Staat. Bei der Vorlage 13.2 Anpassung des Richtplans; Ergänzung des Kapitel E 1.3 Windkraftanlagen sind die Parteien nicht wiederzuerkennen. Plötzlich ist alles 5472 Art. 2384 19. März 2013 anders. Ich rufe dazu auf, bei den Richtplananpassungen grosszügig zu sein. Mit der Festsetzung von Standorten für Windkraftanlagen wird noch gar nichts bewilligt. Die Hauptbewilligung wird in der Nutzungsplanung stattfinden. Dort kann das Volk mitbestimmen. Lassen wir doch das Volk über die Gebiete mit Windkraftanlagen entscheiden. Normalerweise argumentiert vor allem die SVP auf diese Weise: Das Volk soll entscheiden! Ich hoffe, dass zumindest Teile der SVP-Fraktion auch bei dieser Vorlage ihren Prinzipien treu bleiben werden. Die EVP ist der Auffassung, man soll Windkraftanlagen dort bauen, wo die Akzeptanz vorhanden ist. Akzeptanz gibt es für das Gebiet Hochrüti in Kirchleerau. Deshalb werde ich den Antrag zum Gebiet Hochrüti, den ich bereits in der Kommission UBV gestellt habe, nochmals bringen und in der Detailberatung ausführlicher dazu Stellung nehmen. Zu Dr. Bernhard Scholl: Windkraftwerke sollen also hochrisikobehaftet sein? Da habe ich das Gefühl, im "falschen Film" zu sein. Physikalisch sind diese sicher nicht hochrisikobehaftet. Das ist wohl eher bei den Kernkraftwerken der Fall. Meinen Sie dies jedoch in finanzieller Hinsicht, dann müssen wir bei den Banken von hochrisikobehaftet im Quadrat reden. Erinnern wir uns, wie viel diese Branche an Verlusten angehäuft hat und wie oft der Staat rettend hat eingreifen müssen. Es kann durchaus vorkommen, dass sich ein Unternehmer verspekuliert – auch bei einem Windkraftprojekt, aber das heisst doch nicht gleichzeitig, dass Windkraft hochrisikobehaftet wäre! Zur Vorgabe von gleichzeitiger Planung und Realisierung von drei Anlagen an den bezeichneten Standorten: Das mag für verschiedene Standorte durchaus einen Sinn ergeben. Aber dass man es so reglementiert, dass diese Regelung überall eingehalten werden muss, ist falsch. Man soll Freiheit walten lassen. In der Kommission UBV hat Baudirektor Peter C. Beyeler dargelegt, dass man diese Anlagen zusammen erstellen müsse, damit das Erscheinungsbild gleich sei und sich alle Räder gleich drehen würden. Gestern habe ich nachgeschaut. Die Drehung im Urzeigersinn hat sich praktisch durchgesetzt. Es gibt praktisch kein Anbieter mehr, der linksdrehende Windkraftanlagen anbietet. Dieses Argument ist also entkräftet. Ich möchte Sie alle bitten, möglichst grosszügig zu sein und das Volk entscheiden zu lassen. Aeschimann Roland, EVP, Reinach: Ich erlaube mir, Ihnen von einem eindrücklichen Besuch in der Gemeinde Freiamt im Schwarzwald zu erzählen. Durch die Beteiligung der Bevölkerung und der Grundeigentümer sind in kurzer Zeit nicht nur die finanziellen Mittel für Windkraftanlagen zusammen gekommen, auch die Akzeptanz gegenüber diesen Anlagen ist gewachsen. Anfangs haben sich in Freiamt nur Leute an der Windkraft beteiligt, die ihr einen Platz in der Energieversorgung möglich machen wollten. Heute beteiligt sich eine breite Bevölkerungsschicht an weiteren Projekten. Nach einer ersten Anlage wurde im Jahr 2012 eine zweite in Betrieb genommen. Weitere Projekte sind in Planung. Wenn wir heute eine Beschränkung beschliessen, verhindern wir damit die Möglichkeit von sich entwickelnden Projekten. Es ist sinnvoll, auch dort Anlagen zu realisieren, wo vorerst nur eine Anlage realisiert werden kann, zum Beispiel wie am Hundsrugge in Zeiningen oder im Gebiet Hochrüti in Kirchleerau, welche sogar kantonsübergreifend geplant ist. Es ist klar, dass Windkraftanlagen die Energiewende in der Schweiz nicht allein herbeiführen können, aber sie können einen Beitrag dazu leisten. Immer wieder ein Thema sind Probleme mit dem Schattenwurf. In Freiamt wurde dieses Problem ganz pragmatisch gelöst. Wenn der Schattenwurf eine Liegenschaft behelligt, kann die Anlage mittels Fernsteuerung kurzfristig ausgeschalten werden. Ganz automatisch schaltet die Anlage wieder ein, sobald sich der Schatten vom Gebäude wegbewegt hat. Die daraus entstehenden Produktionsausfälle sind – nach Auskunft der Freiämter – vernachlässigbar. Übrigens könnte eine solche Lösung auch für den Schutz von Vogelzügen in Betracht gezogen werden. Im Zusammenhang mit dem Landverschleiss habe ich in den letzten Wochen von Luftschiffprojekten gelesen, die sich in der Realisierungsphase befinden. Sie sind in der Lage, grosse und schwere Bauteile aufzunehmen und diese punktgenau abzusetzen. Es ist eine Frage der Zeit, bis diese Technologie auch in der Schweiz zur Verfügung stehen wird. Mit solchen Luftfahrzeugen können Anlagen erstellt werden, ohne eine für grosse Bauteile nötige Strasse bauen zu müssen. Geben wir also der Windkraft eine vernünftige Chance und sind grosszügig mit dem Richtplan. Frunz Eugen, SVP, Obersiggenthal: Zur Windkraft: Windkraft ist ein grosses Wort. Heute wollen wir uns auf den Weg in eine Windkraftzukunft begeben. In den letzten Tagen hatte ich sehr intensive Kontakte mit Befürwortern und Gegnern der Windkraft. Ich habe auf beiden Seiten gute Argumente gehört. Dabei habe ich festgestellt, dass man sehr oft und stark im Hobbybereich denkt. Wenn wir im 5473 19. März 2013 Art. 2384 Kanton Aargau von der Sicherung der Windkraft sprechen, dann wollen wir einen Beitrag an die künftige Energieversorgung leisten. Dann müssen wir unsere Bedenken gegenüber 50, 60 oder 30 Meter hohe Krafträder auf die Seite legen. Höhen von 30 Metern haben wir hier nicht zu diskutieren, das wird in der Gemeinde geregelt; dort schaffen sie die entsprechenden Räume, sodass man den Bau mit einem normalen Baugesuch regeln kann. Hier sprechen wir von Windkraftwerken. Meine Hauptbedenken gehen in die Richtung, dass bei einem Bau niemand weiss, welche Auswirkungen in finanzieller Hinsicht und in Bezug auf die Eingriffe in die Landschaft auf uns zukommen. Darum sind wir gehalten, mit Bedacht in diese Windkraftzukunft einzusteigen. Wir wollen es ja nicht verhindern, aber wir wollen dort, wo auch die Verbände in der Vernehmlassung positiv oder negativ Stellung genommen haben, bei diesem Richtplanverfahren demokratisch mitentscheiden. Bei jedem anderen Richtplanverfahren tun wir dies genauso! Deshalb sind nach der Beratung in der Kommission UBV auch nicht mehr alle Standorte, die in der Vorlage des Regierungsrats vorgeschlagen wurden, weiterhin enthalten. Ich empfehle Ihnen, die Variante der Kommission UBV zu verabschieden. Es braucht Normen. Es braucht Beständigkeit, auch aufseiten der Investoren, die da kommen werden. Schaffen wir keine falschen Sicherheiten, indem wir überall alles möglich machen. Wenn wir den Bau einer solchen Anlage planen, dann werden Baustopps und Konkurse auftreten. Auf der Strecke bleiben werden frustrierte und gutgläubige Leute, die etwas Positives machen wollten. Genau darum sind klare Regelungen nötig. Ich bitte Sie, dies zu bedenken. Dr. Scholl Bernhard, FDP, Möhlin: Zu Kollege Sämi Richner: Ich habe mich offenbar undeutlich ausgedrückt. Ich hatte angenommen, man hätte mich verstanden. Windkraft birgt ein hohes finanzielles Risiko. Es gibt die Firma Windreich AG im baden-württembergischen Wolfschlugen. Die Firma ist Konkurs gegangen und hat 850 Millionen Euro verloren. Das zahlen jetzt die Anleger und die Steuerzahler. Die dänische Firma Vestas Wind Systems A/S hat 90 Prozent ihres Aktienwerts im Zeitraum der letzten zwei Jahre verloren. Ich nenne diese beiden Beispiele, weil wir einen Eintrag in den Richtplan vornehmen werden. Wir bewilligen damit zwar kein Investitionsprojekt. Aber wir sollten uns trotzdem gut überlegen, ob ein Risiko besteht. Bei gutem Geschäftsgang macht der Investor Gewinne, welche in seine eigene Tasche fliessen. Sobald der Wind nicht mehr so weht oder wenn die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) nicht mehr so fleissig sprudelt, wird der Verlust sozialisiert. Denn der Investor baut die Anlage nicht mehr selbst zurück, das darf dann der Staat übernehmen. Davor möchte ich mit den erwähnten Beispielen warnen. Dann stehen Bauruinen im Gelände, die der Investor nicht mehr zurückbauen kann. Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Anders als meine Vorredner gebe ich keine Börsenempfehlungen ab und warne auch nicht vor Firmen, die pleite gehen. Das ist creative destruction (schöpferische Zerstörung). Es ist der normale Gang einer freien Wirtschaft. Firmen kommen und gehen. Ich möchte etwas viel Bescheideneres tun. Ich möchte auf den Wortlaut des regierungsrätlichen Antrags verweisen. Er sagt nämlich, die von ihm beantragten Gebiete kommen "zur vertieften Überprüfung der Eignung in Frage". Er sagt nicht weniger und er sagt nicht mehr. Deshalb können wir uns eine gewisse Grosszügigkeit ohne Zweifel erlauben! Richner Sämi, EVP, Auenstein: Zu Dr. Bernhard Scholl: Ich habe Sie so verstanden, dass es um die Finanzen geht. Es gibt aber eine Menge anderer risikobehafteter Unternehmungen, beispielsweise die Banken. Das habe ich alles verstanden. Aber zur erwähnten Möglichkeit des Nicht-Rückbaus und der Gefahr, dass plötzlich jede Menge Windräder in der Landschaft stehen würden, dafür hat der Regierungsrat im Baugesetz Regelungen geschaffen und vorgesorgt. Wir haben neu Entfernungsauflagen und es müssen Bankgarantien hinterlegt werden, sodass Geld vorhanden ist, um diese Anlagen zurückzubauen. Das ist also absolut kein Argument. Zu den Investitionsrisiken: Schauen wir uns andere Neuanlagen an. In Finnland befindet sich ein neues Atomkraftwerk im Bau. Dort hat man ursprünglich mit Kosten in Höhe von 3 Milliarden Euro gerechnet, mittlerweile ist man bei 6 Milliarden Euro angekommen und das Werk läuft noch nicht. Bei der Windenergie und allgemein bei den erneuerbaren Energien sind die Kosten eher rückläufig, es kostet also im Vergleich eher weniger. Wasserkraft kostet auch viel. Nochmals zum Rückbau: Es geht mir um den Rückbau und dafür wurde im Gesetz vorgesorgt! Beyeler Peter C., Regierungsrat, FDP: Lassen Sie mich drei Punkte dazu ausführen: 1a. Wir beraten hier einen Richtplaneintrag von Windkraftanlagen und man kann sich die Frage stellen, ob dies richtplanwürdig ist. Was bezweckt der Richtplan? Er soll Kriterien festlegen, wenn ein 5474 Art. 2384 19. März 2013 Vorhaben oder eine Anlage raumwirksam ist. Es ist unschwer zu erkennen, dass Windkraftanlagen raumwirksam sind. Sie haben es diese Woche in der Zeitung lesen können. Auf dem Züricher Uetliberg soll eine Anlage mit einer Höhe von 178 Metern erstellt werden. Das ist raumwirksam. Es ist wichtig, dass diese Raumwirksamkeit nicht nur kommunal, sondern regional oder sogar noch weitergehend ist. Demzufolge ist hier eine Richtplanwürdigkeit gegeben. Das Verfahren sieht vor, dass mit dem Richtplaneintrag vorgegeben wird, in welchem Gebiet diese Windanlagen stehen können. Es werden nicht nur die Gegend oder das Gebiet, sondern auch die Abmessungen angegeben. In der Kommissionsberatung habe ich erwähnt, dass man hier durchaus noch gewisse Anpassungen machen kann. Es wird nicht grenzgenau, sondern – wie alle Eintragungen im Richtplan – in Bezug auf die Grössenordnung festgelegt. Es findet die Abgrenzung eines Gebiets statt, damit dort vertiefte Abklärungen gemacht werden können. Das ist ein kantonaler Entscheid. Der Grosse Rat kann die regionalen und kantonalen Interessen damit positionieren. 1b. Anschliessend wird ein kommunaler Nutzungsplan erforderlich. Nur wenn dieser kommunale Nutzungsplan zustande kommt – das beschliesst nicht der Gemeinderat, sondern die Gemeindeversammlung – dann kann man ein Baubewilligungsverfahren einleiten. Das bedeutet jedoch, dass die Nachbargemeinde kein Mitspracherecht mehr hat. Das ist ein Nachteil dieses Verfahrens. Im Normalfall ist nicht angedacht, dass es einen kantonalen Nutzungsplan geben soll, denn das betrifft nur Ausnahmefälle, falls der Kanton ein besonderes Interesse haben sollte. Ich sehe dies aber im Moment aufgrund der Gesamtdisposition als nicht gegeben. 1c. Wer kann ein Richtplanbegehren beantragen? Das sind die Gemeinden und die Regionalplanungsverbände. Private können dies nicht tun. Ein schriftliches Begehren von privater Seite kann zwar gestellt werden, aber es gibt kein Antragsrecht und der Antrag muss auch nicht behandelt werden. Das ist die Regel gemäss geltendem Baugesetz. 2. Was ist ein geeigneter Standort? Das ist alles relativ. Geeignete Standorte haben wir abgegrenzt, so wie es das Energiegesetz vorgibt. Es muss genügend Energieeffizienz vorhanden sein. Dies ist eine erste Hürde, damit nicht irgendwo etwas gebaut wird, das zu wenig Effizienz hat. Ich nenne ein Beispiel: Jemand will aus Freude eine Anlage errichten, die jedoch in der gesamten Energieversorgung keine Rolle spielt. Das wollen wir nicht und das haben wir auch bei der Wasserkraft so gemacht. Dr. Bernhard Scholl hat es bereits erwähnt. Dort haben wir im Gesetz festgelegt, dass wir keine Kleinstanlagen in der Landschaft haben wollen, obwohl diese auch Strom produzieren. Aber so etwas bringt schon im Voraus mehr Nachteile und deshalb wollen wir, dass diese Art der Festlegung auch bei der Windkraft gemacht wird. Ich wiederhole: Ein geeigneter Standort soll ein gewisses Energiepotenzial aufweisen. Wir haben dazu 450 Kilowattstunden pro Quadratmeter vorgegeben. Das entspricht ungefähr 4,5 Meter Geschwindigkeit auf 50 Meter. Damit ist aber noch nicht gesagt, wie lange diese Anlagen laufen. Hier müssen wir uns im Klaren sein, dass eine Betriebszeit von 2’000 Stunden in der Schweiz schon relativ viel ist. In Dänemark sind es rund 4’000 Stunden Betriebszeit aufgrund der anderen Windverhältnisse. So gesehen sind wir also kein ideales Windland. Aber das heisst nicht, dass man keine Windkraftanlagen bauen soll. Aber man soll diese Anlagen dort bauen, wo ein möglichst grosses Energiepotenzial vorhanden ist. Das entspricht dem Energiegesetz und so haben wir es auch vollzogen. 3. Zur Vorgabe von gleichzeitiger Planung und Realisierung von drei Anlagen an den bezeichneten Standorten: Ich habe versucht, dies in der Kommission UBV zu erklären. Wenn ein Standort geeignet ist, dann soll man diesen Standort gemäss dem vorhandenen Potenzial ausbauen. Es ist vergleichbar mit dem Bau eines Flusskraftwerks. Stellen wir uns vor, man würde aufgrund finanzieller Grenzen nur ein Drittel ausbauen und sagen, wir bauen später 2–3 Turbinen hinzu oder dies kann von einem anderen übernommen werden. Es ist zwar nicht ganz gleich, aber vergleichbar. Folgendes habe ich versucht zu erklären: Wenn ein Standort für drei Anlagen gut ist, dann kann der erste Investor eine Anlage vielleicht noch günstig erstellen und die Stromableitung am bestehenden Stromsystem anhängen. Aber der zweite Investor kann das nicht mehr machen und muss relativ viel investieren. Also wird die zweite Anlage noch unrentabler werden und demzufolge gefährdet es den ganzen Ausbau des betreffenden Standorts. Das ist auch international die übliche Vorgehensweise. Auch in Deutschland geht man weg von Einzelanlagen und realisiert mittlerweile konsequent grosse Windparkanlagen, damit dort auch wirklich viel Strom produziert werden kann. Ich bitte Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen. Zu den Abklärungen von Sämi Richner: Wir haben nie über links- oder rechtsdrehende Anlagen nachgedacht. Es geht um die Frequenz. Es gibt schnell und langsam drehende Räder. Das ist das Störende. Es ist sehr unharmonisch und macht nervös, wenn unterschiedliche Propeller eingesetzt werden. Das darf man nicht unterschätzen. Es geht auch um die Akzeptanz. Wenn wir etwas machen wollen, dann sollten wir versuchen, auch das Beste zu realisieren. Es ist auch nicht geplant, dass ein einzelner Landwirt 3–5 Megawatt Strom produziert. Es geht um die 5475 19. März 2013 Art. 2384 grossen Windanlagen, und die betreibt kein Landwirt. Es sind auch nicht kleine Genossenschaften, die hier Windkraftanlagen bauen werden. Wind soll Teil der Stromversorgung werden und daher soll der Standort von Beginn an voll ausgenützt werden, so wie es aufgrund der Effizienzparagrafen im Energiegesetz vorgesehen ist. Die Wirtschaftlichkeit der Windkraftanlagen ist gegeben, sobald man die KEV erhält. Mit 20, 22 oder 25 Rappen pro Kilowattstunde kann niemand den Strom verkaufen, ausser jemand bezahlt das freiwillig – entweder direkt über höhere Abgaben oder Strombezugskosten oder dann eben über die KEV. Es ist in Deutschland aufgrund der KEV gelungen, dass ein sehr grosses Ausbaupotenzial aktiviert wurde. Ich habe bereits erwähnt, dass dort Anlagen im Umfang von rund 30’000 Megawatt Leistung installiert sind. Aber man sieht auch, dass man in Deutschland jetzt an die Grenzen stösst und die KEV nicht mehr bezahlen kann. Man sucht deshalb neue Marktmodelle. Das wurde uns von den angesprochenen Ländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bestätigt. Diese Probleme sind tatsächlich vorhanden. Die Wirtschaftlichkeit ist in diesem Sinne also nicht gegeben, genauso, wie sie bei den Solaranlagen nicht gegeben ist. Man soll Anschubfinanzierungen ermöglichen. Dahinter stehe ich. Dies, damit die Entwicklung der erneuerbaren Energien überhaupt stattfindet und es vorwärts geht. Aber man muss klar sehen, dass es eine Umlagerung braucht. Das nationale Parlament hat ja bereits eine Erhöhung der KEV auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde beschlossen. Es geht also darum, diese Sache sachlich und nicht emotional anzugehen. Zur Marktfreiheit: Ich glaube nicht, dass in der Wirtschaft bei der Erstellung von Fabrikationsanlagen Markfreiheit herrscht. Erstellt jemand eine Fabrik mit einem Hochkamin, dann benötigt er dafür eine Baubewilligung, die die nachbarschaftlichen Interessen respektiert, wie man dies auch für Windkraftanlagen tun muss. Von dieser Warte betrachtet können wir also nicht sagen, wir müssen jetzt grosszügig sein und aufgrund der Energiewende das Primat der Energie über alle anderen Interessen setzen. Das wäre falsch. Nach meiner Überzeugung benötigen wir gute Regeln. Zur Aussage von Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg: Es geht nicht darum, dass wir jetzt eine Baubewilligung mit diesem Richtplaneintrag ermöglichen, sondern es geht zuerst einmal um die Festlegung von Gebieten, um deren Potenzial weiter abklären zu können. Es braucht die Zustimmung der Gemeindeversammlungen. Es braucht die Abwägung der ökologischen Einflüsse. Es handelt sich hier durchwegs um relativ gut geschützte oder qualitativ gute Naturlandschaften, in denen es uns aufgrund der geografischen Verhältnisse möglich ist, diese Windkraftanlagen zu platzieren. Ich erachte es als richtig, dass wir nicht einfach alle möglichen Standorte in den Richtplan eintragen, nur weil sie allenfalls geeignet wären oder weil Interessenten vorhanden sind. Wir brauchen hohe Anforderungen an die Qualität des Standorts, davon bin ich überzeugt. Bei diesen sechs von uns ausgewählten Standorten haben wir diese Grundvoraussetzungen respektiert. Zur Aufnahme von zusätzlichen Gebieten und zum Vorschlag, den "Möhlin-Jet" auszunutzen. Möhlin wäre eine Einzelanlage. Wir haben im Jahr 2009 Untersuchungen angestellt; die Daten liegen mir vor. Die dortigen Verhältnisse genügen den gestellten Anforderungen nicht. Deshalb sollten wir diesen zusätzlichen Standort nicht aufnehmen. Sofern eine neue Technologie mit höherer Effizienz bei tiefen Windgeschwindigkeiten entwickelt wird, könnte man auf den Entscheid zurückkommen. Das ist der Prozess in dieser Sache; das Ganze ist keine statische Angelegenheit; Änderungen sind möglich. Entscheide müssen nicht für die nächsten 20 Jahre gelten. Wir beginnen ja erst, uns mit diesen neuen Möglichkeiten zu befassen. Die Technologien werden weiterentwickelt und neue Anlagen werden kommen. In Deutschland spricht man nicht mehr über 100 Meter hohe Anlagen. Man beginnt mit dem Bau von neueren Versionen; Anlagen in der Höhe von 200–300 Meter. Damit kann man obere Windschichten nutzen. Diese Entwicklungen sind bereits im Gang. Wir sollten im Richtplan trotzdem nicht Platz für Experimente machen. Der Einfluss der Windkraftanlagen auf die Umgebung darf nicht unterschätzt werden. Sie haben hohe Sympathiewerte in gewissen Kreisen. Deshalb haben sie im Entlebuch ein anderes Potenzial als andere Technologien. Es ist eine Sympathiesache, aber auch eine Zeitfrage. Es stellt sich immer auch die Frage, ob es die ersten Anlagen sind, die erstellt werden oder ob es sich um nachfolgende Anlagen handelt. Zu den Einzelanlagen: Der Grüne Grossrat Reto Miloni hat von der Verspargelung der Landschaft gesprochen. Bitte unterschätzen Sie diesen Einwand nicht. Wir waren in Baden-Württemberg und konnten dort die Verspargelung der Landschaft zur Kenntnis nehmen. Deshalb sagt man dort auch, dass keine Einzelanlagen mehr erstellt werden sollen. Man soll dazu stehen und einen Standort beschliessen, der dann auch optimal ausgebaut wird. Die Verspargelung macht die Energieversorgung nicht besser, sondern schwieriger und die landschaftlichen Werte des Kantons Aargau werden dadurch nicht positiv, sondern negativ beeinflusst. Daher machen wir diese Auflage von mindestens drei Windanlagen pro Standort. 5476 Art. 2384 19. März 2013 Ich wäre erfreut, wenn Sie dem Antrag des Regierungsrats entsprechen und zustimmen würden. Vorsitzende: Eintreten ist unbestritten. Detailberatung Anhang zur Botschaft 13.2 Stand/Übersicht Planungsgrundsatz A Planungsanweisungen und örtliche Festlegungen 1. Grosse Windkraftanlagen (mehr als 30 m Gesamthöhe) Ziffer 1.1 Die Kommission UBV beantragt, die Gebiete Laubberg, Wessenberg und Heitersberg zu streichen. Der Regierungsrat hält an seiner Fassung fest. Dr. Dieth Markus, CVP, Wettingen: Die 20 Gemeinden von Baden Regio haben sich intensiv mit der Frage Windkraft am Standort Heitersberg auseinandergesetzt und befasst. Mit 120’000 Einwohnern und 60’000 Arbeitsplätzen gehört Baden Regio zum dichtest besiedelten und dynamischsten Wohnund Arbeitsplatzgebiet im Kanton Aargau. Dank dem Limmattal ist diese Region zudem Teil einer der wichtigsten nationalen Entwicklungsräume. Einem intakten und siedlungsnahen Natur- und Landschaftsraum kommt in der Agglomeration Baden-Limmattal deshalb eine besondere und übergeordnete Bedeutung zu. Dies bekräftigen nicht zuletzt die Zukunftsbilder der Agglomerationsprogramme Aargau-Ost und des Limmattals auf Zürcher Seite sowie das regionale Entwicklungskonzept, welches die Hügelzüge um Sennen- und Heitersberg als raum- und imageprägende Hügelzüge mit wichtiger ökologischer Ausgleichsfunktion sowie Naherholungsfunktion für die Bevölkerung bezeichnen. Mit der Festlegung des Standorts Heitersberg für grosse Windkraftanlagen wird diese Ausgleichs- und Naherholungsfunktion im dicht besiedeltsten Raum stark beeinträchtigt. Wir bitten Sie daher, auch – und insbesondere vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit des Eingriffs – auf die örtliche Festlegung Heitersberg zu verzichten. Wir sind nicht gegen Windenergie. Es sollen aber nun keine Pseudohektik und Reaktio-Euphorie entstehen. Wir sind kein ideales Windland, das haben wir von unserem Baudirektor heute schon gehört. Die Wirtschaftlichkeit ist nicht gegeben. Wägen Sie den Eingriff in die Natur versus Effizienz gut ab! Den Landschaftsschutz führen wir in Agglomerationsprogrammen gegenüber dem Bund an und wollen dafür auch Geld erhalten. Nach der Auffassung unserer Region liegen wir mit diesem Standort Heitersberg falsch. Steinacher-Eckert Martin, CVP, Gansingen: Ich unterstütze den Streichungsantrag der Kommission UBV für die Gebiete Laubberg, Wessenberg und Heitersberg. Der Kanton Aargau ist bekanntlich kein Windenergiekanton. Schauen Sie auf die Schweizer Windkarte. Dann sehen Sie über dem Aargau eine grüne Fläche mit dem Vermerk "für Windenergie nicht geeignet". Erst wenn Sie die Karte stark vergrössern, dann kommen kleine Gebiete mit mässigem Windaufkommen zum Vorschein. Im Windkonzept Schweiz des Bundesamts für Energie (BFE) wurden die Grundlagen für die Standortwahl von Windpärken erarbeitet. Dort sieht man, dass vor allem am Jurabogen und in den Kantonen Bern, Jura, Neuenburg und Waadt geeignete Standorte vorkommen. Im Aargau sind deshalb nur sinnvolle Standorte aufzunehmen. Schliesslich kommt niemand auf die Idee, in Holland ein Flusswasserkraftwerk zu bauen. Dort fliesst das Wasser zwar auch kontinuierlich in die Nordsee, aber zur Energieproduktion braucht man ein Gefälle und je grösser dieses Gefälle ist, desto grösser ist die Energieproduktion. Dies scheint jedem einzuleuchten, nur bei der Windenergie ist es anders. Da scheint man jedes Lüftchen ausnützen zu wollen. Die Gebiete Laubberg und Wessenberg kenne ich sehr gut. In meiner über 15-jährigen Gemeinderatstätigkeit gab es mehrere Augenscheine am Laubberg mit Kantonsvertretern. Der ganze Hang liegt in der Landschaftsschutzzone. Bauten sind dort grundsätzlich verboten. Es gibt geschützte Waldränder, Hecken und Magerwiesen. Ein grosser Teil befindet sich ausserdem im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Das Waldfahrverbot wurde auf 5477 19. März 2013 Art. 2384 dem Laubberg umgesetzt und Magerwiesen haben bekanntlich ein zumindest zeitlich begrenztes Betretungsverbot. Nun sollen dort drei Windkrafträder aufgestellt werden, verbunden mit einem grossen Aufwand für die Erschliessung. Vom Kanton und sogar vom Bundesgericht wurden immer wieder Auflagen am Laubberg gemacht. Sogar Thujahecken wurden als artfremd verboten – und wenn Sie mich fragen, dann sind Windräder am Laubberg auch artfremd. Ich danke Ihnen für die Unterstützung des Antrags der Kommission UBV. Wittwer Hansjörg, Grüne, Aarau: Ich möchte hier einen Widerspruch anbringen. Wir haben heute schon mehrmals gehört, dass der Aargau kein Windenergienutzungskanton sei. Da möchte ich vehement widersprechen. Ich habe die Brille schon auf, und sie haben vielleicht auch eine. Hier auf der Karte ist der Kanton Aargau, wie man unschwer sehen kann. Gelb sind Windorte, bei denen 5 bis 5,5 Meter Wind pro Sekunde gemessen wird. Hellgrüne Gebiete finden sich auch ziemlich viele: Diese sind mit 4,5 bis 5 Meter Wind pro Sekunde auf 100 Meter auch keine so schlechten Windgebiete. Zurück zu meinen Anträgen: Ich möchte Ihnen beliebt machen, dass vor allem die Planungsanweisung Heitersberg wieder zu den Planungsgebieten gezählt wird. Denn – auf der Karte haben Sie gesehen – das grosse gelbe Stück ist wind-energienutzungsmässig der beste Teil im ganzen Kanton. Dann habe ich weitere fünf Standorte, die ich nachher separat noch anbieten werde; diese sind: Berg (ich weiss nicht, ob Sie alle wissen, wo das liegt – im Raum Sarmenstorf/ Bettwil), Chörnlisberg (Gebenstorf/ Birmenstorf), Homberg (Birrwil, Zetzwil, Oberkulm, Dürrenäsch), Rietenberg (Villmergen, Seengen, Dietikon) und Stierenberg (Burg, Reinach, Gontenschwil). Ebenso bitte ich auch um Zustimmung, das Hochrüti in Kirchleerau und Uf em Chalt in Zeiningen in die Planungsanweisung aufzunehmen. Wenn wir mit der Nutzung der Windenergieanlagen wirklich ernst machen wollen, brauchen wir möglichst viele Optionen. In der Kommission habe ich schon den Antrag gestellt, die Vorgabe um fünf weitere Standorte zu erweitern – dies im Bewusstsein, dass es zukünftig schwierig sein wird, nebst den heute festgesetzten, zusätzliche Standorte zu ermöglichen. Ich habe es im Eintreten auch schon erwähnt: Die Energiestrategie 2050 des Bundes fordert die Kantone auf, alle geeigneten Gebiete im Richtplan festzulegen. Und für genau diese Festlegungen ist eben das Instrument des Richtplans vorgesehen. Wir zeigen damit nur geeignete Standorte auf. Aber machen wir das hier und heute! Die von mir vorgeschlagenen Standorte sind auf 100 Meter Nabenhöhe gemessen gut nutzbare Windorte. Festhalten möchte ich auch, dass diese bezüglich den Siedlungsabständen ausgezeichnet liegen und dass damit auch keine BLN-Schutzgebiete betroffen sind. Der Kommentar des Departements BVU und des Regierungsrats zu diesen Standorten ist insofern zu relativieren, dass der Kanton die Vergleichswerte der Windwerte unverständlicherweise auf 50 Meter Höhe misst. Deshalb ist seine Aussage eben nur eine halbwahre Aussage. Das Departement BVU und der Regierungsrat meinen, dass diese Standorte bloss ein spärliches Windpotenzial hätten: Das stimmt einfach nicht. Diese fünf Standorte sind so gut oder so schlecht, wie die vom Departement BVU forcierten. Sie sind damit so gut oder so schlecht wie Zeiningen oder der auch diskutierte Standort Hochrüti in Kirchleerau. Das Motto müsste also sein, eine mögliche Nutzung der Windenergie im Kanton Aargau im Richtplan aufzuzeigen und dies an möglichst machbaren und ausgewählten Standorten. Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen und von der Kommission UBV anzahlmässig noch reduzierten Standorte sind keine ernsthafte Auswahl und deshalb um einige zusätzliche zu erweitern. Damit bleibt die Chance realistisch, dass endlich erfolgreich geplant und gebaut werden kann. Sie werden sehen: Plötzlich können die ersten Anlagen auch im Aargau besichtigt werden. Sie gewinnen damit an positivem Image. Der Kanton Aargau geht deswegen nicht unter. Es liegen nicht Tausende von Vögeln und Fledermäusen unter den Rotoren. Die Geräusche sind den Lärm nicht wert, der heute darum gemacht wird. Die Vögel ziehen weiterhin von Süden nach Norden und von Norden nach Süden. Aber ich wiederhole mich: Unterstützen Sie unsere Anträge. Agustoni Roland, GLP, Rheinfelden: Der Antrag lautet wie folgt: "Der Standort Hundsrugge in Zeiningen ist als Einzelstandort für grosse Windkraftanlagen in die Planungsanweisungen und örtlichen Festlegungen unter 1.1 aufzunehmen." Zur Begründung: Das Gebiet Hundsrugge ist eine meteorologisch und topographisch spezielle Lage, welche den sogenannten "Möhlin-Jet" nutzt. Zu Martin Steinacher: Es handelt sich hier nicht um ein laues Lüftchen und kann daher gar nicht mit den vorgeschlagenen Kretengebieten verglichen werden. Der Standort entspricht dem Planungsgrundsatz A unseres Richtplans. Zu Eugen Frunz: Das ist kein Hobbywerk. Das Windpotenzial kann mit einem Windgutachten fundiert belegt werden. Die Nähe der bestehenden Hoch- und Mittelspannungsleitungen garantieren einen 5478 Art. 2384 19. März 2013 optimalen Anschluss an das bestehende Stromnetz. Was die Fauna betrifft, so liegt ein positives Gutachten betreffend Fledermäusen vor. Der Gemeinderat unterstützt das Projekt ideell, und im Energieleitbild der Gemeinde steht die Förderung der erneuerbaren Energien im Vordergrund. Die Erschliessung ist optimal und führt nicht zu negativen Auswirkungen in der Umgebung. Es handelt sich hier zudem um ein schon bis jetzt stark vorbelastetes Gebiet mit Autobahn, Hochspannungsleitungen, Kantonsstrasse und Eisenbahnlinie. Mit dieser Anlage könnten jährlich knapp 30 Prozent des Strombedarfs der Gemeinde produziert werden. Sogar die für mich unnötige regierungsrätliche Auflage, welche die Kommission UBV so übernimmt und fordert, dass ein Windpotenzial von mindestens 450 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr vorhanden sein muss, kann dieses Projekt heute erfüllen. Zudem werden viele neue Forderungen, welche die Kommission UBV unter 1.3 zusätzlich verlangt, mit Ausnahme der Anzahl der Anlagen erfüllt. Unter Berücksichtigung all dieser Punkte ist es nicht einzusehen, weshalb die lokale Bevölkerung nicht die Möglichkeit erhalten soll, über diese Windenergieanlage im Rahmen ihrer zu überarbeitenden Nutzungsplanung selber zu entscheiden. Der Gemeinderat Zeiningen unterstützt dieses Projekt genauso wie die GLP. Wir hoffen, dass Sie das ebenfalls tun. Richner Sämi, EVP, Auenstein: Mein Antrag lautet wie folgt: "Das Gebiet Hochrüti in Kirchleerau ist als zusätzlicher Standort in 1.1 Planungsanweisung und örtliche Festlegungen aufzunehmen." Diesen Antrag habe ich bereits in der Kommission gestellt. Die Diskussion in der Kommission hat ergeben, dass von allen Zusatzstandorten dieser der beste sei. Wind ist vorhanden. Auf Seite 10 der Botschaft ist eine Tabelle, aus der ersichtlich ist, dass nur die Luventa GmbH eine Vernehmlassungseingabe gemacht hat. Was die Verwaltung der Kommission aber nicht gesagt hat, ist, dass die Firma Luventa GmbH bereits zwei umfangreiche Dossiers eingereicht hat. Unterdessen hat mindestens ein Grossrat aus jeder Fraktion ein solches Dossier erhalten. Aus diesem ist ersichtlich, dass es Stellungnahmen von vier Gemeinderäten gibt. Also müsste die Tabelle bei der Gemeinde mit 4 ergänzt werden. Das Dossier enthält weiter einen Brief der AEW Energie AG und der IBA, mit der Aussage, dass die Anschlüsse gewährleistet und perfekt zu realisieren sind. Also müsste die Tabelle bei den Firmen um 2 ergänzt werden; das wären dann im Gesamten drei. Sie sehen, dieses Projekt ist sehr weit fortgeschritten. Es gibt auch Gutachten über Fledermäuse, es hat Unterlagen betreffend Vogelzüge, etc. Dieses Projekt ist im Grunde abgeschlossen, so dass dieses in die Nutzungsplanung überführt werden könnte. Ich bitte Sie deshalb, dieses Projekt heute so in die Planungsanweisungen aufzunehmen. Christen Martin, SP, Spreitenbach: Die SP-Fraktion bittet Sie, keine der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Gebiete zu streichen. Lehnen Sie bitte den Antrag der Kommission UBV ab und stimmen Sie allen vorgeschlagenen Gebieten zu, die nun in den Richtplan aufgenommen werden sollen. Alle vorgeschlagenen Gebiete verfügen über gute Windverhältnisse und auch über die topographischen Voraussetzungen für den Bau möglicher Windenergieanlagen. Verhindern Sie bitte nicht schon im Voraus und auf Vorrat grundsätzlich für die Nutzung der Windenergie geeignete Gebiete. Wir haben hier eine äusserst kurze Gebietsliste, die nun von der Kommission UBV sogar noch halbiert worden ist. Der Kanton Aargau ist zwar kein ausgesprochener Windkanton – wir haben das schon gehört – trotzdem sollte es auch hier bei uns möglich sein, das Potenzial einigermassen auszuschöpfen, so wie das zum Beispiel in den vergangenen Jahren in Süddeutschland geschehen ist. Das Windpotenzial, das in der Schweiz vorherrscht, wird sowieso unterschätzt. Gemäss Antwort des Regierungsrats auf eine Interpellation der Grünen kommt der Bundesrat beispielsweise zum Schluss, dass das technische Potenzial der Windenergie in der Schweiz bei sagenhaften 97 Prozent liegt. Natürlich sind da sämtliche Schutzgebiete eingeschlossen. Wenn man aber all diese Schutzgebiete herausnimmt, bleibt dennoch ein nachhaltiges Potenzial von 9 Prozent des gesamten Stromverbrauchs der Schweiz. Wenn man nun noch berücksichtigt, dass die Technik weitere rasante Fortschritte machen wird und wenn man noch berücksichtigen würde, dass das Planungsverfahren etwas schlanker und etwas weniger kompliziert, respektive vereinheitlicht, würde, dann könnten bereits im Jahre 2035, so wie das errechnet worden ist, rund 10 Prozent des schweizerischen Strombedarfs durch Windenergieanlagen produziert werden. Der Kanton Schaffhausen hat im Jahre 2009 eine Studie herausgegeben respektive in Erarbeitung gebracht, die zum Schluss kommt, dass mit vier Grossanlagen rund 70 Prozent des Stromverbrauchs der Schaffhauser Haushaltungen gedeckt werden könnten. In Bezug auf die Nutzung der Windenergie in der Schweiz und im Kanton Aargau sind wir hier im internationalen Vergleich enorm im Rückstand. Wenn Sie nun den Antrag der Kommission UBV auf Streichung der Gebiete Laubberg, Wessenberg und Heitersberg unterstützen, helfen Sie mit, diesen Rückstand zu vergrössern und wirklich zu zementieren. 5479 19. März 2013 Art. 2384 Bitte unterstützen Sie den regierungsrätlichen Antrag und auch die übrigen Anträge der GLP, der Grünen und der EVP. Frunz Eugen, SVP, Obersiggenthal: Es wurde hier eine Windkarte gezeigt. Glauben Sie mir, auch wir haben diese Windkarten studiert. Ich zeige Ihnen jetzt auch eine Karte. Da gibt es von gelb bis grün alle Schattierungen. Aber was hier unterschlagen wird, ist, dass gelb und dunkelgelb die besten Stufen sind. Aber für einen effizienten Betrieb eines Windkraftwerks benötigt man – mindestens zeitweise – den orangen Bereich. Die roten Bereiche sind auf der Karte ganz unten, dies wären die besten, das ist dann die Föhnsturmlage in Altdorf oder wo auch immer. Diese Windpotenziale sind wahrscheinlich in der Variante von Martin Christen auch berücksichtigt. Die Windgeschwindigkeiten sind aber in diesem Fall zu hoch, da müssten die Geschosse oder die Räder aus Sicherheitsgründen abgestellt werden. Man kann dies in den bereits erwähnten deutschen Bundesländern überprüfen. Meine Damen und Herren, bleiben wir auf dem Teppich: Der Aargau ist kein Windkanton. Das ist bewiesen. Wenn es hier einen zusätzlichen orangen Fleck mehr gäbe, wäre ich schon etwas überzeugter. Aber wir haben keinen! Und hier sind die Spitzenwerte eingetragen, die erreicht werden können – nicht bei Sturm, sondern so, dass die Anlagen betrieben werden können. Das ist ein Fakt und das kann nicht negiert werden. Wir wollen jetzt mit der Windenergie an Standorten beginnen, wo dies Sinn macht und wo die Anlagen konzentriert gebaut werden können. Geben wir uns einen Ruck und machen wir dies. Zusätzliche Standorte werden mehr Schaden verursachen. Ein Wort zu Roland Agustoni: Ich ehre die Leute, die initiativ sind. Das ist wirklich eine grosse Gabe und sehr wertvoll. Das möchte ich hier betonen. Aber mit der diskutierten Grösse dieser Anlagen wird ein Betrieb problematisch. Deshalb habe ich dies in meinem Votum so erwähnt – und nicht, um die Leute zu bestrafen. Das ist mir ganz wichtig. Köchli Martin, Grüne, Boswil: Ein kurzer moralischer Einwurf zu Eugen Frunz: Ich wohne in einem Gebiet mit einem mittleren landwirtschaftlichen Ertragspotenzial – Nordostabhang Lindenberg, Hügelzone. Trotzdem würde ich es unmoralisch finden, da nichts mehr zu produzieren. Ich finde es – dies ist jetzt etwas hoch gegriffen – unmoralisch, natürliche Potenziale nicht zu nutzen, wenn uns neue Technologien zur Verfügung stehen, die es uns ermöglichen, grosse Höhen für die Windkraft zu nutzen – wo es denn Sinn macht. Weber Ruedi, Grüne, Menziken: Ich äussere mich zum Antrag Hochrüti in Kirchleerau. Hochrüti liegt im Suhrental ganz oben an der luzernischen Grenze. Das Projekt Hochrüti in Kirchleerau ist wohl das ausgereifteste und bestdokumentierteste auf unserem Kantonsgebiet. Zwei der drei Anlagen sollen gemäss der 60-seitigen Dokumentation auf Kirchleerauer Gemeindegebiet zu liegen kommen, eine davon auf das luzernische Triengen. Hinter dem Projekt steht die kleine, aus der Windmessung wohl bekannte, Luventa GmbH; ein Pionier aus der Schweizer Windenergie mit Domizil im benachbarten Schenkon. Die Luventa GmbH hat, wie gesagt, drei Jahre lang sehr sorgfältig und professionell gearbeitet und sämtliche Planungsgrundsätze, die der Kanton Aargau an solche Standorte stellt, abgeklärt und positiv dokumentieren können. Lassen Sie mich die vier wichtigsten kurz erörtern: 1. Es liegt eine grundlegende Ertragsstudie vor. Rentieren sollte diese Anlage also. Auf der benachbarten Nütziweid, wo übrigens schon heute das einzige einspeisende Windrad des Kantons Aargau steht – der Herr Regierungsrat kennt es – wurde auf 65 Meter über Grund während 12 Monaten Wind gemessen. Dabei wurde festgehalten, dass von den drei geplanten Windrädern circa 9 Millionen Kilowattstunden geerntet werden dürften. Das wäre die Strommenge, die circa 2’000 Haushalte verbrauchen. 2. Es liegen – und das scheint mir zentral – lauter positive Stellungnahmen der vier umliegenden Gemeinden Kirchleerau, Moosleerau, Schmiedrued und Triengen vor. Mir liegt gar eine Briefkopie des Gemeinderats Kirchleerau an das Departement BVU vor, in dem die Standortgemeinde die ablehnende Haltung "Aaraus" nicht versteht und schreibt, ich zitiere: "Ein Ökostromprojekt, dem eine solch umfangreiche Planung zugrunde liegt und das von allen Beteiligten gutgeheissen wird, in diesem Stadium schon wieder zu beenden, ist bedenklich." Und weiter oben schreibt er: "Es ist absolut unverständlich und frustrierend." Tatsächlich haben sich nebst den vier Gemeinden auch alle 22 betroffenen Anwohner in der nächsten Umgebung der Hochrüti schriftlich positiv geäussert. 3. Zu den Vögeln und Fledermäusen: Auch da schreibt die Vogelwarte Sempach in ihrer Vorabklärung – ich zitiere auch wieder: "Aus ornithologischer Sicht ergeben sich keine grundsätzlichen Einwände gegen eine Weiterführung der Planung für die Nutzung der Windenergie an diesem Standort." 4. Sämi Richner hat es bereits erwähnt: Die AEW Energie AG und die IBA haben die Anbindung an das Mittelspannungsnetz geprüft und wegen der relativen Nähe als positiv beurteilt. Ich habe vorher die grosse Akzeptanz des Projekts Hochrüti gelobt. Meine Damen und Herren, glau- 5480 Art. 2384 19. März 2013 ben Sie aber nicht, dass auf der Hochrüti keine Opposition erwachsen wird. Hoffentlich erwächst Opposition. Denn nur mittels Diskussion stehen die Windräder im Aargau zuletzt auch am richtigen Ort. Zum anderen hat die erwartete Diskussion in meinen Augen noch einen weiteren, pädagogischen Wert: Bei Windrädern wird für jedermann ersichtlich, dass unsere Energie einen Preis hat. Herr Regierungsrat, liebe Grossrätinnen und Grossräte, mit Hochrüti liegt ein günstiger Standort und ein weitgehend akzeptiertes Projekt vor. Wenn wir zu diesem Standort Nein sagen, dürfen wir nicht erstaunt sein, wenn vorab vier autonome Gemeinden, aber auch unsere Aargauer Bevölkerung, das Gefühl kriegen, die Politik wolle nur verhindern. Grundsätzlich – und das ist auch gesagt worden – liegt die Krux im Zielkonflikt zwischen Energiehunger und intakter Landschaft. Ich selber lebe zuoberst auf einem wunderschönen windigen Aargauer Hügel – und glauben Sie mir: Ich liebe unsere Aargauer Hügellandschaft. Mir ist bewusst, dass jedes Bauwerk – der Herr Regierungsrat hat es gesagt – jeder Eingriff, sei es eine Strasse, ein Haus, eine Hochspannungsleitung, eine Dampffahne oder ein Windrad, ein Eingriff in unser Landschaftsbild ist. Ich bin überhaupt nicht für eine Zupflasterung jeder Krete zugunsten einiger lumpiger Kilowattstunden. Heute aber gilt es verantwortungsvoll zwischen intakter Landschaft einerseits und Energie andererseits abzuwägen. Denn nach beidem lechzt unsere Gesellschaft. Mit dem Projekt Hochrüti warten vier Gemeinden freudig, einen Pionierbeitrag an unsere Energieversorgung zu leisten. Auf der Hochrüti bauen wir morgen noch nicht. Es geht um die Planung. Mit einem Ja zum Antrag der Kommission UBV aber würgen wir die lobenswerte Planung eines Pioniers zusammen mit vier Gemeinden ab. Ich erwähne schlussendlich noch ein pikantes Detail: Das obere Suhrental im Kanton Luzern ist vom BFE (Bundesamt für Energie) als erste energieautarke Region bezeichnet worden ist. Die Nachbargemeinde Triengen mit dem Standort für eine Anlage ist heiss darauf, dort zu bauen. Und sie wird wahrscheinlich den Kanton Aargau vorher nicht fragen. Gerade wegen dieser Nähe zu Triengen, das bauen will und weil das obere Suhrental diese Energieautarkie erlangen will, bitte ich Sie, zu Hochrüti Ja zu sagen. Keller Martin, SVP, Obersiggenthal, Präsident der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV): Diese Anträge wurden alle in der Kommission besprochen. Zu diesen fünf zusätzlichen Gebieten Berg, Chörnlisberg, Homberg, Rietenberg und Stierenberg, die Hansjörg Wittwer erwähnt hat: Alle diese wurden mit 7 gegen 3 Stimmen, bei 2 Enthaltungen, abgelehnt. Der Standort Hundsrugge in Zeiningen, für den Roland Agustoni heute einen Antrag gestellt hat, wurde mit 6 gegen 6 Stimmen, bei Stichentscheid des Präsidenten, abgelehnt. Der Antrag Hochrüti in Kirchleerau, der so gut ausgearbeitet sein sollte, ist mit 7 gegen 3 Stimmen, bei 2 Enthaltungen, abgelehnt worden. Die Streichungsanträge Heitersberg, Wessenberg und Laubberg wurden mit 6 gegen 5 Stimmen, bei 1 Enthaltung, jeweils angenommen – also zur Streichung angenommen. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, keine zusätzlichen Gebiete aufzunehmen. Dies, weil der Kommission UBV nicht bekannt war, wo diese Gebiete geographisch liegen. Für die anderen sechs Standorte hatten wir jeweils eine geographische Karte. Über jene Gebiete wurde abgestimmt und die Anhörung der entsprechenden Gebiete vollzogen. Dies haben wir bei den zusätzlichen Gebieten hier nicht gemacht. Deshalb bitte ich Sie, der Kommission zu folgen. Beyeler Peter C., Regierungsrat, FDP: Zum grundsätzlichen Verfahren: Wir haben einen Richtplan. Dieser braucht eine Anhörung. Ich rate Ihnen dringend ab, in diesem Plan Gebiete festzusetzen, die weder in der Geometrie noch in der Lage aufgeführt sind. Insbesondere die Vorschläge von Herrn Wittwer liegen unter den Anforderungen für Windenergiestandorte, die wir gestellt haben. Natürlich wäre es möglich, Anlagen mit 4 Metern pro Sekunde auf 50 Meter Höhe in die Festsetzung aufzunehmen. Dann gäbe es logischerweise viel mehr Standorte, die man berücksichtigen könnte. Aber wir wollen gewisse Minimalanforderungen bezüglich der Effizienz und der Abstände zu den Gebäuden sowie auch die Möglichkeit, mindestens drei Anlagen aufstellen zu können. Das grundsätzliche Verfahren ist ein Anhörungsverfahren. Jede Gemeinde hat Anspruch darauf, dass ein solches durchgeführt wird. Es gibt hingegen vom Verwaltungsgericht entsprechende Entscheide, dass man im Richtplan nicht einfach etwas festlegen kann. Es ist verfahrensmässig nicht möglich, dass jede Gemeinde einen Antrag stellen kann. Kirchleerau und die vier Gemeinden können einen Antrag stellen. Dieser wird dann geprüft und aufgenommen. Beim Standort in Hochrüti aber sind drei Dinge nicht erfüllt: Einerseits sind es drei Anlagen, aber zwei davon liegen 200 Meter auseinander, die dritte Anlage ist 900 Meter entfernt. Im Prinzip sind es somit zwei Standorte. Andererseits beträgt der Abstand zu den bewohnten Gebäuden 250 Meter, gefordert sind aber mindestens 300 Meter. Es gibt sogar Empfehlungen, dass der Abstand 600 Meter betragen sollte. Dies ist hier nicht erfüllt. Es ist möglich, dass die heutigen Wohnungsbesitzer dies akzeptieren. Aber was passiert, wenn das Haus verkauft wird? Die Gefahr ist gross, dass die neuen Hauseigentümer damit nicht mehr einverstanden sind und die Re- 5481 19. März 2013 Art. 2384 klamationen beginnen. Obwohl sehr gut geplant, haben wir festgestellt, dass Hochrüti diese Anforderungen nicht erfüllt. Ich betone nochmals, es handelt sich nicht um Killerkriterien, die wir gestellt haben, um die Windenergie zu verhindern. Aber ein Standort muss hoch effizient sein: Windanlagen brauchen ungefähr 600 Meter Abstand voneinander, damit sie sich gegenseitig nicht beeinflussen. Dies sagen Windfachleute, also Befürworter. In Hochrüti beträgt der Abstand gerade 200 Meter; die Anlagen liegen somit viel zu nahe beieinander. Versuchen Sie die Gemeinden zu motivieren, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Der Standort Hundsrugge in Zeiningen war nie in einer Anhörung. Sobald die Gemeinde einen Antrag gestellt hat, führen wir ein ordentliches Verfahren durch, so wie wir es beim Kiesabbau und bei anderen Vorhaben machen. Es ist nicht möglich, auf dem Hundsrugge drei Anlagen aufzustellen – oder dann erstrecken sich diese Anlagen auf einer Gesamtlänge von 1,5 Kilometern. Das wäre zu prüfen. Die Untersuchung aus dem Jahre 2010 – den entsprechenden Bericht dazu habe ich hier – hat gezeigt, dass der Standort wohl über Wind verfügt, die Werte aber unter unseren Vorgaben liegen. Es stimmt, dass die 450 Kilowattstunden erzeugt werden können. Wir haben den Standort damals nicht aufgenommen, weil er eben diese drei Anlagen nicht zulässt und sich als ungünstig erwies. Ich bitte Sie, auf die verschiedenen Anträge nicht einzugehen, weil das ordentliche Verfahren nicht eingehalten worden ist. Wenn Sie diese Standorte aber wollen, dann animieren Sie die Gemeinden, zusammen mit der Region, diese Anträge zu stellen. Dann können wir diese prüfen und allenfalls aufnehmen – so wie das übliche Verfahren abläuft, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Das ist das korrekte Verfahren. Es ist vom Ablauf her nicht richtig, einfach neue Standorte aufzunehmen. Es müsste die Frage gestellt werden, ob diese überhaupt festgesetzt werden können. Ich bitte Sie, das Verfahren, das im Gesetz steht, zu respektieren. Lehnen Sie alle Anträge ab, stimmen Sie dem Antrag des Regierungsrats zu, so wie wir das vorgesehen und seriös abgewogen haben. Brünisholz Lothar, SP, Zofingen: Zu Hochrüti möchte ich dem Regierungsrat entgegnen: Die Unterlagen sind vorhanden. Die Gemeinden sind einverstanden. Wir wissen, dass Triengen, auch wenn der Kanton Aargau den Bau dieser Windanlagen ablehnt, trotzdem bauen wird. Der Kanton Aargau wird dann wieder das Nachsehen haben, weil er sich nicht an einem Projekt beteiligt, welches sich bestens für eine Windanlage eignet. Nehmen Sie bitte Hochrüti auf. Die folgenden Gebiete gemäss Ziffer 1.1 bleiben unbestritten: Burg Lindenberg Uf em Chalt. Der Rat heisst sie stillschweigend gut. Abstimmungen Planungsanweisungen und örtliche Festlegungen 1. Grosse Windkraftanlagen / Gebiete gemäss Ziffer 1.1 Synopse Die Aufnahme Gebiet "Laubberg" wird mit 64 Stimmen gegen 59 Stimmen gutgeheissen. Die Aufnahme Gebiet "Wessenberg" wird mit 62 Stimmen gegen 60 Stimmen abgelehnt. Die Aufnahme Gebiet "Heitersberg" wird mit 64 gegen 59 Stimmen gutgeheissen. Die Aufnahme Gebiet "Berg" wird mit 71 gegen 51 Stimmen abgelehnt Die Aufnahme Gebiet "Chörnlisberg" wird mit 72 gegen 50 Stimmen abgelehnt. Die Aufnahme Gebiet "Homberg" wird mit 71 gegen 51 Stimmen abgelehnt. Die Aufnahme Gebiet "Rietenberg" wird mit 73 gegen 50 Stimmen abgelehnt. Die Aufnahme Gebiet "Stierenberg" wird mit 71 gegen 50 Stimmen abgelehnt. Die Aufnahme Gebiet "Hundsrugge" in Zeinigen wird mit 65 Stimmen gegen 58 Stimmen gutgeheissen. Die Aufnahme Gebiet "Hochrüti" in Kirchleerau wird mit 65 gegen 59 Stimmen abgelehnt. Ziffer 1.2 Die Kommission UBV beantragt, den zweiten Satz von Ziffer 1.2 zu streichen. Der Regierungsrat 5482 Art. 2384 19. März 2013 stimmt zu. Christen Martin, SP, Spreitenbach: Wir fassen hier Beschlüsse. Ich beantrage, den ursprünglich vorgesehenen Beschluss 1.2., also den zweiten Satz von Ziffer 1.2 wieder aufzunehmen. Er heisst: "Dabei kann mit der Nutzungsplanung von der generellen Gebietsabgrenzung gemäss den Teilkarten begründet abgewichen werden." Es geht darum, dass die Gemeinden einen gewissen Spielraum haben, wenn es um die detailliertere Planung geht und sie sich nicht zu 100 Prozent an die Richtplanvorgaben halten müssen. Wenn wir dem zustimmen, dann haben die Gemeinden diesen Spielraum, den sie unbedingt brauchen. Wir brauchen dort eine gewisse Flexibilität, damit die Gemeinden allenfalls noch gewisse Änderungen vornehmen können. Beyeler Peter C., Regierungsrat, FDP: Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen. Wir haben ihn in der Kommission diskutiert. Es ist richtig, dass diese Bestimmung generell gilt. Sie wurde aufgenommen und nochmals präzisiert. Dies, weil der Text in der Anhörung unklar war. Nehmen wir nun hier diese Bemerkung auf, dann hätten wir sie andernorts auch aufnehmen müssen. Denn grundsätzlich gilt: Die Abgrenzungen auf dem Plan sind nicht grenz- beziehungsweise eigentumsscharf. Sie verfügen über eine gewisse Flexibilität. Meines Erachtens führt diese Bestimmung eher dazu, dass im Richtplan andernorts dieselbe Frage gestellt wird, was zu Unklarheiten führt. Ich bitte Sie wirklich, hier der Kommission zu folgen. Der Regierungsrat unterstützt die Haltung der Kommission. Keller Martin, SVP, Obersiggenthal, Präsident der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV): Dieser Antrag wurde mit 7 gegen 4 Stimmen, bei 1 Enthaltung, angenommen. Abstimmung Für die Fassung Kommission (mit Zustimmung Regierungsrat) Für die Fassung Entwurf Regierungsrat (gemäss Antrag von Martin Christen, Spreitenbach) 82 Stimmen 34 Stimmen Somit obsiegt die Fassung der Kommission (Streichung zweiter Satz von Ziffer 1.2). Ziffer 1.3 Agustoni Roland, GLP, Rheinfelden: Der Antrag lautet: "Bei Beschluss 1.3 sei der erste Kriterienpunkt zu streichen." Dieser heisst: "Es ist aufzuzeigen, dass im betreffenden Gebiet mindestens drei gleichartige Windkraftanlagen erstellt werden können. Diese Anlagen sind sodann gemeinsam zu planen und auch gleichzeitig zu realisieren." Diesen Absatz möchten wir gerne streichen. Zur Begründung: Dies ist keine logische Strategie für die Windnutzung. Diese restriktive Auflage verhindert einzelne grosse Windkraftanlagen mit privater Trägerschaft. So werden – es ist schon einmal erklärt worden – einzelne Landwirte, Genossenschaften und / oder kleinere Gemeinden von Grund auf benachteiligt. Der Grosse Rat hat eine solche Auflage bei der Beratung zum betreffenden Richtplanabschnitt nie gefordert. Es erstaunt daher, dass der Regierungsrat nun eine solche Forderung erhebt. Bei den Beratungen zum Richtplan wurde ein Antrag aus den Reihen der CVP mit 72 gegen 58 Stimmen überwiesen, welcher beantragte, dass keinerlei technische Angaben im Richtplan aufgeführt werden sollen. Nun werden jedoch durch den Regierungsrat über die Verordnung zum Energiegesetz durch die Hintertüre erneut neue Angaben eingeführt und dabei wird diese zusätzliche unnötige Auflage gemacht. Windkraftanlagen der heutigen Generation sind in der Lage – wie in Zeiningen und auch in tieferen Lagen – wirtschaftlich Strom zu produzieren. Es ist daher nicht sinnvoll, jeweils immer drei Anlagen zu fordern. Die bisherige Auflage, dass im Rahmen des kommunalen oder kantonalen Nutzungsplanes eine umfassende Interessenabwägung zu erfolgen hat, ist richtig und reicht vollkommen aus. Überlassen wir das den Investoren und den jeweiligen Gemeinden, ob und wie viele Anlagen sie realisieren wollen. Dass hier ausgerechnet die FDP bereits auf Richtplanebene solche zusätzlichen Auflagen und Bestimmungen festschreiben will, erstaunt wirklich. Da ist nicht viel von freiheitlichem Denken und freiem Unternehmertum zu spüren. Auch deren Behauptung "weniger als drei Anlagen seien unrentabel", erstaunt mich. Ist es wirklich Sache des Staates, sich bei unseren Unternehmen in deren Wirtschaftlichkeitsberechnungen einzumischen? Glauben Sie wirklich nicht, dass diese selber in der Lage sind, die nötigen wirtschaftlichen Berechnungen anzustellen, bevor sie in eine solche Anlage investieren? Geben wir also dieser ökologischen Technologie, unserer heimischen Wirtschaft und unseren Gemeinden die Chance und streichen deshalb diese unnötige Auflage aus dem Richtplan. 5483 19. März 2013 Art. 2384 Dr. Bialek Roland, EVP, Buchs: Ich habe eine Frage. Die Kommission hat Kriterien hinzugefügt, die auch zu erfüllen sind. Aus diesen Kriterien sehe ich, dass es auf diesen Hügeln und Kreten nicht nur Wind, sondern auch Wasser gibt. Es scheint dort entsprechend Grundwasser zu geben. Das Wasser wird da irgendwie hinaufkommen oder vom Regen kommen. Diese Grundwasserzonen müssen geschützt werden. Es gibt auf diesen Hügeln und Kreten gemäss Bundesinventar auch Moore. Für mich stellen sich zwei Fragen: 1. Wie gross ist die Problematik dieses Grundwassers wirklich? Wie wichtig ist es vor allem in Bezug auf die Windkraft? Handelt es sich um etwas, was grundsätzlich für andere Bauten bei der Energiegewinnung und Energieübertragung dieselben Auswirkungen hat, so dass man diese Bauten dort nicht bauen darf, wo es Grundwasserschutzzonen oder eben ein Moor gibt? Oder wird hier die Windenergie etwas anders behandelt? 2. Es ist eine Bedingung, dass die erzeugte Energie abgeleitet wird. Es soll nun aber Leute geben, die Windräder sozusagen für die Schönheit bauen und die Energie gar nicht ableiten wollen. Dies will man verhindern. Denn wenn schon ein Windrad da ist, dann soll dieses auch Energie produzieren, die abgeleitet werden kann. Auch hier die Frage: Wie gross ist die Problematik, dass jemand ein Windrad sozusagen nur für die Schönheit baut? Dies möchten wir aus den vorgenannten Gründen nicht. Damit wir uns richtig entscheiden können, benötigen wir zu diesen Punkten noch ein paar Informationen. Wiederkehr Kurt, CVP, Baden: Zwei Vorbemerkungen zum Thema Wirtschaftlichkeit: Meine Damen und Herren, gesamtwirtschaftlich betrachtet ist kein einziges dieser Projekte wirtschaftlich. Und all das Gerede – ich kann es nicht anders sagen – des Unternehmertums ist eine betriebswirtschaftliche Betrachtung. Wir alle bezahlen die Differenz via kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Hier vorne vom Unternehmertum zu reden, ist einfach falsch. Wenn ich jetzt von Subventionsjägerei sprechen würde, würde man mir unterstellen, ich hätte etwas gegen Windenergie. Aber bitte seien Sie sich bewusst und machen Sie das bitte in Bescheidenheit: Hier kann man nicht von Wirtschaftlichkeit im engeren Sinne reden. Wir bezahlen das. 1. Eine Ergänzung zu einer Frage, die gerade vorhin gestellt wurde: Wir bezahlen dann zusätzlich auch die Zuleitung. Die Leitungen müssen gebaut werden. Dazu ist das entsprechende Elektrizitätswerk verpflichtet. Und wir alle bezahlen auch diese noch separat über unsere Netzkosten. 2. Zu Martin Köchli zum Thema Moral: Das Problem ist folgendermassen: Wenn wir in der Schweiz – nicht im Aargau – an einem anderen Ort für gleichviel Geld in eine gleich schützenswerte Landschaft investieren und dafür den doppelten Ertrag bekommen, dann – meine ich – sollten wir es schwergewichtig dort und eben nicht am Schattenhang tun. 3. Zum Antrag betreffend Mindestzahl von Anlagen am gleichen Ort: Mir persönlich scheint dieser Punkt auf der einen Seite auch extrem hart formuliert, denn es kann durchaus sinnvoll sein, irgendwo nur zwei Anlagen zu bauen. Die strikte Formulierung, dass es zwingend drei Anlagen sein müssen, geht mir zu weit. Auf der anderen Seite würde ich auch nicht beliebig Einzelanlagen fördern oder ermöglichen wollen. Denn das führt wirklich zu einer Verspargelung – ich brauche dieses Wort jetzt einmal – der Landschaft. Ich meine, die Formulierung "in der Regel" sollen es drei Anlagen sein, wäre eine akzeptable Lösung. Deshalb lautet mein Antrag: "In der Regel sollen es drei Anlagen sein." Dieser soll ins Gesamtpaket der Abwägungen eingefügt werden. Ich denke, dass wir damit einen vernünftigen Kompromiss zwischen diesen Formulierungen "nur eine" und "es müssen mindestens drei Anlagen sein" hätten. Richner Sämi, EVP, Auenstein: Zu Kurt Wiederkehr betreffend Wirtschaftlichkeit: Der Strom aus neuen Elektrizitätswerken ist immer teurer als derjenige aus einem gleichartigen, aber alten Werk. Das ist so. In den grossen Gesellschaften wird das intern quersubventioniert, so dass es einen Mischpreis für die Bezüger gibt. Hingegen handelt es sich bei der KEV um eine institutionalisierte Quersubventionierung. Es ist klar: Neue Werke erzeugen immer teureren Strom. Christen Martin, SP, Spreitenbach: Ich möchte noch etwas zum Windenergiemarkt in der Schweiz sagen. Das ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Ich habe hier das Forschungsprogramm Windenergiekonzept der Jahre 2013 – 2016 des Bundesamtes für Energie. Dieses rechnet vor, dass die Schweizer Industrie im Jahre 2008 einen Umsatz von 2,1 Milliarden Franken erwirtschaftet hat und schätzt, dass im Jahre 2020 dieser Sektor 11,2 Milliarden Franken erwirtschaften wird. Das ist also nicht ein unbedeutender Faktor, sondern ein sehr, sehr grosser Faktor. Deshalb würde es dem Kanton Aargau auch gut anstehen, wenn er die Windenergie nicht behindert, sondern im Gegenteil fördert. Zur genannten Behinderung gehört eben auch die Einschränkung auf Windparks. 5484 Art. 2384 19. März 2013 Ich bitte Sie wirklich, diesen Zusatz zu streichen, so wie das Roland Agustoni beantragt. Es geht auch darum, dass diese Einschränkung keine Rücksicht auf Spezialfälle nimmt. Nehmen Sie das Beispiel Uetliberg, das Sie gestern in der Zeitung gelesen haben. Dort wird auch kein Windpark, wenn er mal realisiert wird, gebaut werden. Es gibt solche Spezialfälle vor allem in Waldgebieten, wo ja einige dieser Gebiete liegen sollen. Das Ganze verkompliziert das Verfahren, das ja eh schon sehr aufwendig ist und behindert eigentlich unnötigerweise die Nutzung der Windenergie im Kanton Aargau. Keller Martin, SVP, Obersiggenthal, Präsident der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV): Der Antrag von Roland Agustoni wurde auch in der Kommission behandelt und mit 6 gegen 5 Stimmen abgelehnt. Gleichzeitig wurde aber auch den Kriterien – so wie sie in der Synopse aufgeführt sind und wie sie vom Regierungsrat gutheissen werden – zustimmt. Diese wurden mit 6 gegen 5 Stimmen angenommen. Beyeler Peter C., Regierungsrat, FDP: Zur Frage von Herrn Bialek: Es ist nicht so, dass die Windanlagen immer oben auf Hügeln und Kreten stehen. Der Hundsrugge liegt zum Beispiel in einer Ebene. Bei Grundwassergebieten bestehen klare Vorgaben. Es gilt, dass in Grundwasserschutzgebietzonen 1 und 2 sowie auch in Mooren nicht gebaut werden darf. Das sind Grundsätze. Wir hatten diese Kriterien in der Botschaft. Der Regierungsrat kann damit leben. Es zeigt auch, dass gerade diese Kriterien höchst wichtig sind. Herr Agustoni hat erwähnt, dass im Richtplan keine technischen Angaben aufgeführt werden sollen. Dies sind jedoch keine technischen Kriterien und keine Typenvorschriften für Anlagen, es sind Effizienzvorschriften, die wir machen, so wie das Energiegesetz dies verlangt. Dies gilt für alle Anlagen und Ableitungen. Es wurde von Herrn Wiederkehr bereits gesagt: Wenn irgendwo ein Windkraftwerk mit 3 Megawatt steht, dann ist die Ableitung keine Bagatelle. Es reicht nicht, einen Stecker einzustecken und dann ist der Strom verteilt. Je mehr erneuerbare, stochastische Energie ins Netz kommt, desto schwieriger wird es. Das ist eine der grossen Herausforderungen: Wie speisen wir überhaupt die vielen Kleinanlagen hintereinander ins Netz ein? Vom Gesetz her ist man nicht frei. Der Strom muss übernommen werden. Und die Leitungsbauer haben dann das grosse Problem, wie sie die Ableitung lösen sollen. Es gibt in der Folge Sekundärkosten oder -probleme, die massiv sein können. Deshalb haben wir das in die Botschaft aufgenommen. Es ist eines der grossen Probleme und wird auch künftig die grosse Herausforderung sein. Stichwort Smart Grid sowie die Steuerung der vielen, vielen Kleinanlagen, die wegen der kostendeckenden Einspeisevergütung alle gleichzeitig einspeisen wollen. Da stellt die Ableitung der Energie ein ganz wichtiges Problem dar. Bei der Windenergie gelten die gleichen Vorschriften; es gibt keine Ausnahmen. Sie finden diese zur Klärung auch in der Botschaft. Zum Thema Markt von Sämi Richner: Die Zeit ist vorbei, in der wir Quersubventionen machen konnten und der Durchschnitt sämtlicher Energien unser Marktpreis war. Der Bund strebt bis 2014 oder 2015 einen freien Markt an. Das ist notwendig, weil die EU dies verlangt. Da können Sie den Strom mit einem Durchschnittspreis in der Höhe von 12 Rappen nicht mehr verkaufen, wenn der Marktpreis 5 Rappen beträgt. Und dass die internationalen Verhältnisse massgebend sind, ist auch bei der Windenergie so: Deutschland überschwemmt Europa mit Windenergie – und das verändert natürlich die ganze Situation, insbesondere mit subventioniertem Strom, was zu einem tiefen Preis führt. Deshalb sinken auch die Strompreise. Somit kann man nicht sagen, alles ist teurer, was man neu erstellt hat. Im Grundsatz stimmt dies, nicht aber mit dem freien Markt. Dort können Sie nichts mehr verkaufen. Deshalb ist die KEV notwendig und deshalb müssen wir den Netzzuschlag von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde einführen. Damit ist eine Grenze gegeben und ist indirekt auch der Ausbau der erneuerbaren Energie finanziert. Aber dies führt jetzt zu weit. Der freie Markt wird aufgrund der Verflechtung mit Europa kommen. Das bringt wesentliche Herausforderungen. Die EU untersucht zurzeit, ob die KEV überhaupt rechtens ist. Wir müssen also aufpassen, dass wir hier nicht einfach blindlings vorauseilen, mit dem Ziel, erneuerbare Energie zu generieren – koste es, was es wolle. Das könnte ins Auge gehen. Zum Antrag betreffend mindestens drei Windkraftanlagen: Ich finde den Antrag von Herrn Wiederkehr gut, den Einschub "in der Regel" aufzunehmen. Wir haben nun verschiedene Standorte aufgenommen. Betrachten wir die Hügelzüge, steht eine ungefähre Distanz von 1,5 bis 2 Kilometern zur Verfügung. Ich habe gesagt, dass die Anlagen ungefähr 600 Meter Distanz brauchen. Das heisst, dass wir bei 1,2 bis 1,5 Kilometer maximal drei Anlagen stellen können. Wird aber die erste Anlage falsch gestellt, ist der ganze übrige Ausbau dieses Standorts nicht mehr gleichartig möglich. Ich finde es falsch, gerade wenn man die Energie fördern will, dass man dem ersten Standort den ganzen Freiraum lässt, während der zweite dann schauen muss, was er machen kann und der dritte überhaupt nicht mehr bauen kann. So ist der Standort nicht optimal genutzt. Mit diesem Vorgehen verbauen wir uns viel. In 5485 19. März 2013 Art. 2384 der Regel würde ich Ausnahmen akzeptieren. Wenn man die Anliegen begründet und auch darlegen kann, dass dieses Vorgehen für die gesamte Energieversorgung sinnvoll ist, schreiben wir nichts vor. Der Antrag "in der Regel" wäre gut. Es ist ein Richtplan und kein Gesetz. Die anderen Bewilligungsverfahren sind anderswo geregelt. Ich möchte betonen, dass es eine behördenverbindliche und keine rechtliche Festlegung ist. Stimmen Sie dem Antrag "in der Regel" zu, wenn dies der Sache dient. Aber streichen Sie diese Auflage nicht! Sie würden der Nutzung der Windenergie einen schlechten Dienst erweisen, weil wir dann die Standorte wirklich nicht optimal nützen könnten. Agustoni Roland, GLP, Rheinfelden: Ich habe eine ganz konkrete Frage: Wir haben vorher das Gebiet Hundsrugge aufgenommen. Das wäre jetzt eigentlich die Ausnahme dieser Regel. Wenn wir dem Antrag von Herrn Wiederkehr "in der Regel" zustimmen, dann wäre der Hundsrugge, den wir beschlossen haben, festgesetzt. Aber anzustreben wären ja eigentlich drei Anlagen. Einfach noch zum Verständnis: Wenn dem so ist, dann müsste ich meinen Antrag, den ich am Anfang gestellt habe, nicht mehr stellen. In diesem Fall unterstütze den Kompromissantrag von Kollege Wiederkehr "in der Regel sollen es drei Anlagen sein". Beyeler Peter C., Regierungsrat, FDP: Ich finde dies richtig. Am Beispiel Hundsrugge wäre es sinnvoll, zwei Anlagen zu bauen. Aufgrund des massiven "Möhlin-Jets" sollte man sich diese Möglichkeit nicht verbauen. Und wenn wir fördern, dann nicht überall ein bisschen, sondern zentral und kräftig. Ob eine, zwei oder drei Anlagen laufen, spielt keine so grosse Rolle. Aber es ist entscheidend, ob es die gleichen Anlagen mit denselben Frequenzen sind. Schlimm ist es – das kann man im Burgenland sehen – wenn sich die beiden Windräder nicht mit der gleichen Geschwindigkeit drehen. Das beeinflusst die Landschaft enorm und es ist auch für die Vögel nicht sehr angenehm. Lassen Sie das "in der Regel" im Text stehen; ich finde das gut. Dann haben wir eine richtplanmässige Vorgabe. Vorsitzende: Der Antrag von Kurt Wiederkehr liegt dem Präsidium nicht schriftlich vor. Ich bitte darum, dies nachzuholen. Ich unterbreche hier die Beratung und schliesse die heutige Sitzung. Ich wünsche allen eine gute Woche. Wir sehen uns am nächsten Dienstag. (Schluss der Sitzung um 17.02 Uhr) __________________________ 5486