Fragen zur Preiswerbung in Apotheken 1. In welchen Fällen findet die PAngV keine Anwendung: - a) Bei der Präsentation von Waren auf Ständern vor der Apotheke - b) Bei einer Zeitungsannonce, in der die Apotheke verschiedene Dienstleistungen (Gesundheitsmessungen) ohne Preisangabe darstellt. - c) Bei dem Angebot von Dienstleistungen in der Apotheke durch Aushang einer Liste mit allen erhältlichen Gesundheitsmessungen. - d) Bei einem Angebotsflyer, in dem diverse Produkte mit Aktionspreisen beworben werden. 2. Welcher Kostenfaktor ist Teil des in fast allen Fällen anzugebenden Gesamtpreises - a) Pfand - b) Lieferkosten - c) Umsatzsteuer - d) Versandkosten 3. In welchen Fällen ist eine Grundpreisangabe erforderlich? a) Bei einer Saftflasche Inhalt: 0,75 l b) Bei einer Hautpflegecreme Inhalt: 100 ml c) Bei einem Lippenpflegestift mit einem Gewicht von 5 g d) Bei einer Kombipackung bestehend aus verschiedenartigen Kosmetikprodukten 4. Vier Apotheken werben in der Zeitung mit Rabattaktionen. Welcher Rabattcoupon kann wegen Verstoßes gegen das Irreführungsgebot abgemahnt werden? a) - Frühlingsrabatt Gegen Vorlage dieses Gutscheins erhalten Sie im März 20 % auf alle Kosmetikartikel der Marke Vichy b) Da scheint die Sonne !!! Beim Kauf zweier LadivalSonnenpflege-Produkte erhalten Sie auf den zweiten Artikel 50 % Rabatt. c) Lösen Sie am besten Vorteilsgutschein ein: - 20 % auf Sortiment* gleich unser heute Ihren gesamtes *ausgenommen verschreibungspflichtige Arzneimittel, gesetzliche Zuzahlungen und Bücher / Gültigkeitszeitraum 01. – 14. 01.2014“ d) Bei Abgabe dieses Coupons erhalten Sie bei uns auf alle Schmerzmittel 10 % Preisnachlass“ 5. Oft setzen Apotheken in ihrer Werbung sog. Sternchenhinweise ein. Welche der nachfolgenden Vorgaben trifft hierauf nicht zu? a) Der Sternchenhinweis muss sich sowohl an der erläuterungsbedürftigen Stelle als auch vor der hierzu gegebenen Erklärung befinden (klare Zuordnung). b) Der Sternchenhinweis muss auch ohne Lesebrille oder Lupe zu entziffern sein. c) Der Sternchenhinweis muss in roter Farbe auf weißem Grund dargestellt sein. d) Der Sternchenhinweis muss bei mehrseitigen Anzeigenflyern auffindbar sein, ohne dass der Verbraucher umblättert. 6. Was ist bei einer Preisgegenüberstellung zu beachten? a) Dass der Verbraucher erkennen kann, wieviel der reduzierte Artikel in der nächstgelegenen Nachbarapotheke kostet. b) Dass der Verbraucher klar erkennen kann, um was es sich bei dem durchgestrichenen Statt-Preis handelt. c) Dass der reduzierte Preis nicht unter dem Einstandspreis liegt. d) Dass der alte Preis links neben dem neuen Preis abgebildet ist. 7. Bei welcher Form der Preisgegenüberstellung besteht vor dem Hintergrund aktueller Entscheidungen derzeit die Gefahr einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung? a) Bei der Bezugnahme auf den bisherigen eigenen Verkaufspreis. b) Bei der Bezugnahme auf den vom Hersteller unverbindlich empfohlenen Preis. c) Bei der Verwendung der Formulierung: „Vorher: …€- Jetzt:…€“. d) Bei der Bezugnahme auf den „AVP nach Lauertaxe“. 8. Bei welcher Fallkonstellation spricht man von einer Werbung mit sog Mondpreisen? a) Ein Apotheker setzt ein Produkt unter Bezugnahme auf seinen alten Preis um 20 % herab und bewirbt diesen Preisnachlass. Tatsächlich ist er im Vergleich zu anderen Apotheken selbst unter Zugrundelegung des reduzierten Preises noch immer relativ teuer. b) Ein Apotheker bewirbt im Rahmen einer Aktionswoche ein Produkt mit einer Preisherabsetzung von 30 % nachdem er tags zuvor das Produkt für einen Tag deutlich im Preis angehoben hat. c) Ein Apotheker gewährt seinen Kunden dauerhaft außergewöhnlich hohe Rabatte im OTC-Bereich. d) Ein Apotheker gibt ausschließlich Kunden mit einer Kundenkarte einen Treuerabatt in Höhe von 3 % auf das Randsortiment. 9. Welches der 4 Angebote im Rahmen einer Flyerwerbung ist in seinen Angaben korrekt und nicht abmahnfähig? a) - Dermasence Eye Cream Top Angebot 15,35 € Menge: 15 Milliliter Grundpreis: 100 ml 102,33 € b) Holundersaft 0,7 l + Pfand Preis* 3,39 Grundpreis* 4.842,86 € / 1.000,00 l * Preise zzgl. MwSt. und ggf. zzgl. Versand und Verpackung c) Aspirin Tabletten, 20 Stück Bayer Vital GmbH 4,50 € statt 5,47 € AVP * * AVP = alter ABDA Preis d) 3 % auf alles* Jubiläumsrabatt Nur in der Woche vom 17.-22. März *ausgenommen verschreibungspflichtige Arzneimittel und Aktionsangebote 10. Welche Möglichkeit empfiehlt sich, wenn ein Apotheker nicht sicher ist, ob seine Werbung den gesetzlichen Vorgaben entspricht? - a) Werben und es drauf ankommen lassen. - b) Dann lieber gar nicht werben. - c) Den kostenlosen Beratungsservice der zuständigen Apothekerkammer nutzen und die Werbung im Vorfeld rechtlich prüfen lassen. - d) Die Werbung eines Kollegen „kopieren“. Lösungen: Frage 1: b) Frage 2: c) Frage 3: a) Frage 4: d) Begründung: Es gibt auch diverse verschreibungspflichtige Schmerzmittel, auf die kein Rabatt gewährt werden kann. Da auf diese Ausnahme im Rahmen der Coupon-.Werbung aber nicht hingewiesen wird, ist die Werbung irreführend. Frage 5: c) Frage 6: b) Frage 7: d) Frage 8: b) Frage 9: a) Frage 10: c)