- Frühlingsrabatt

Werbung
Fragen zur Preiswerbung in Apotheken
1. In welchen Fällen findet die PAngV keine Anwendung:
- a) Bei der Präsentation von Waren auf Ständern vor der Apotheke
- b) Bei einer Zeitungsannonce, in der die Apotheke verschiedene Dienstleistungen
(Gesundheitsmessungen) ohne Preisangabe darstellt.
- c) Bei dem Angebot von Dienstleistungen in der Apotheke durch Aushang einer
Liste mit allen erhältlichen Gesundheitsmessungen.
- d) Bei einem Angebotsflyer, in dem diverse Produkte mit Aktionspreisen beworben
werden.
2. Welcher Kostenfaktor ist Teil des in fast allen Fällen anzugebenden
Gesamtpreises
- a) Pfand
- b) Lieferkosten
- c) Umsatzsteuer
- d) Versandkosten
3. In welchen Fällen ist eine Grundpreisangabe erforderlich?
a) Bei einer Saftflasche Inhalt: 0,75 l
b) Bei einer Hautpflegecreme Inhalt: 100 ml
c) Bei einem Lippenpflegestift mit einem Gewicht von 5 g
d) Bei
einer
Kombipackung
bestehend
aus
verschiedenartigen
Kosmetikprodukten
4. Vier Apotheken werben in der Zeitung mit Rabattaktionen. Welcher
Rabattcoupon kann wegen Verstoßes gegen das Irreführungsgebot
abgemahnt werden?
a)
- Frühlingsrabatt
Gegen Vorlage dieses Gutscheins erhalten Sie
im März
20 % auf alle Kosmetikartikel der Marke Vichy
b)
Da scheint die Sonne !!!
Beim Kauf zweier LadivalSonnenpflege-Produkte
erhalten Sie auf den zweiten
Artikel 50 % Rabatt.
c)
Lösen Sie am besten
Vorteilsgutschein ein:
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20 % auf
Sortiment*
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heute
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gesamtes
*ausgenommen verschreibungspflichtige Arzneimittel, gesetzliche
Zuzahlungen und Bücher / Gültigkeitszeitraum 01. – 14. 01.2014“
d)
Bei Abgabe dieses Coupons
erhalten Sie bei uns
auf alle Schmerzmittel 10 %
Preisnachlass“
5. Oft setzen Apotheken in ihrer Werbung sog. Sternchenhinweise ein. Welche
der nachfolgenden Vorgaben trifft hierauf nicht zu?
a) Der Sternchenhinweis muss sich sowohl an der erläuterungsbedürftigen Stelle
als auch vor der hierzu gegebenen Erklärung befinden (klare Zuordnung).
b) Der Sternchenhinweis muss auch ohne Lesebrille oder Lupe zu entziffern sein.
c) Der Sternchenhinweis muss in roter Farbe auf weißem Grund dargestellt sein.
d) Der Sternchenhinweis muss bei mehrseitigen Anzeigenflyern auffindbar sein,
ohne dass der Verbraucher umblättert.
6. Was ist bei einer Preisgegenüberstellung zu beachten?
a) Dass der Verbraucher erkennen kann, wieviel der reduzierte Artikel in der
nächstgelegenen Nachbarapotheke kostet.
b) Dass der Verbraucher klar erkennen kann, um was es sich bei dem
durchgestrichenen Statt-Preis handelt.
c) Dass der reduzierte Preis nicht unter dem Einstandspreis liegt.
d) Dass der alte Preis links neben dem neuen Preis abgebildet ist.
7. Bei welcher Form der Preisgegenüberstellung besteht vor dem Hintergrund
aktueller Entscheidungen derzeit die Gefahr einer wettbewerbsrechtlichen
Abmahnung?
a) Bei der Bezugnahme auf den bisherigen eigenen Verkaufspreis.
b) Bei der Bezugnahme auf den vom Hersteller unverbindlich empfohlenen Preis.
c) Bei der Verwendung der Formulierung: „Vorher: …€- Jetzt:…€“.
d) Bei der Bezugnahme auf den „AVP nach Lauertaxe“.
8. Bei welcher Fallkonstellation spricht man von einer Werbung mit sog
Mondpreisen?
a) Ein Apotheker setzt ein Produkt unter Bezugnahme auf seinen alten Preis um 20
% herab und bewirbt diesen Preisnachlass. Tatsächlich ist er im Vergleich zu
anderen Apotheken selbst unter Zugrundelegung des reduzierten Preises noch
immer relativ teuer.
b) Ein Apotheker bewirbt im Rahmen einer Aktionswoche ein Produkt mit einer
Preisherabsetzung von 30 % nachdem er tags zuvor das Produkt für einen Tag
deutlich im Preis angehoben hat.
c) Ein Apotheker gewährt seinen Kunden dauerhaft außergewöhnlich hohe Rabatte
im OTC-Bereich.
d) Ein Apotheker gibt ausschließlich Kunden mit einer Kundenkarte einen
Treuerabatt in Höhe von 3 % auf das Randsortiment.
9. Welches der 4 Angebote im Rahmen einer Flyerwerbung ist in seinen
Angaben korrekt und nicht abmahnfähig?
a)
-
Dermasence Eye Cream
Top Angebot 15,35 €
Menge: 15 Milliliter
Grundpreis: 100 ml 102,33 €
b)
Holundersaft 0,7 l + Pfand
Preis* 3,39
Grundpreis* 4.842,86 € / 1.000,00 l
* Preise zzgl. MwSt. und ggf. zzgl. Versand und
Verpackung
c)
Aspirin
Tabletten, 20 Stück
Bayer Vital GmbH
4,50 € statt 5,47 € AVP *
* AVP = alter ABDA Preis
d)
3 % auf alles*
Jubiläumsrabatt Nur in der Woche
vom 17.-22. März
*ausgenommen verschreibungspflichtige Arzneimittel und Aktionsangebote
10. Welche Möglichkeit empfiehlt sich, wenn ein Apotheker nicht sicher ist, ob
seine Werbung den gesetzlichen Vorgaben entspricht?
- a) Werben und es drauf ankommen lassen.
- b) Dann lieber gar nicht werben.
- c) Den kostenlosen Beratungsservice der zuständigen Apothekerkammer nutzen
und die Werbung im Vorfeld rechtlich prüfen lassen.
- d) Die Werbung eines Kollegen „kopieren“.
Lösungen:
Frage 1: b)
Frage 2: c)
Frage 3: a)
Frage 4: d) Begründung: Es gibt auch diverse verschreibungspflichtige Schmerzmittel, auf die kein Rabatt
gewährt werden kann. Da auf diese Ausnahme im Rahmen der Coupon-.Werbung aber nicht hingewiesen
wird, ist die Werbung irreführend.
Frage 5: c)
Frage 6: b)
Frage 7: d)
Frage 8: b)
Frage 9: a)
Frage 10: c)
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