01/ 159/2013 Stadtdirektor Abrahams Anfrage der SPD-Ratsfraktion: Mitgliedschaft städtischer Gesellschaften im Arbeitgeberverband und tarifliche Beschäftigung bei städtischen Gesellschaften Frage 1: Welche der Gesellschaften, bei denen die Stadt direkt oder indirekt beteiligt ist, ist Mitglied des jeweiligen Arbeitgeberverbandes, welche nicht und warum nicht? Antwort: Nach Eingang der Anfrage wurden alle städtischen Beteiligungsgesellschaften um schriftliche Beantwortung gebeten. Der Verwaltung liegen noch nicht alle Antworten vor. Grundsätzlich wird angemerkt: Bei allen bislang durchgeführten Privatisierungen/Ausgliederungen wurde für die übergeleiteten Beschäftigten eine Bestandsgarantie vereinbart, die eine weitere Anwendung der maßgeblichen Tarifverträge festschrieb. Die Personalfälle, die heute noch vom Hauptamt abgerechnet werden, werden auch weiterhin nach den tarifvertraglichen Regelungen vergütet. Folgende Gesellschaften haben bisher auf die Anfrage der Verwaltung erklärt, nicht Mitglied in einem Arbeitgeberverband zu sein: Düsseldorf Congress Veranstaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH sportAgentur GmbH Grundstücksentwicklungs-Gesellschaft Düsseldorf mbH Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG Bünger Bau und Projektmanagement GmbH IDR Bahn GmbH & Co. KG IDR Bahn Verwaltungsgesellschaft mbH IDR Nord I GmbH & Co. KG IDR Public Management GmbH Kunsthalle Düsseldorf gGmbH Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft mbH & Co. KG Multifunktionsarena Immobilien-Verwaltung GmbH Quadriennale GmbH Düsseldorfer Innovations- und Wissenschaftsagentur GmbH Düsseldorfer Künstleratelier GmbH ekz-bibliotheksservice GmbH Jugendberufshilfe Düsseldorf gGmbH Seite 1 von 2 Die Gründe für die Nicht-Mitgliedschaft sind vielfältig. Zum Beispiel wird bei der Industrieterrain Düsseldorf-Reisholz AG ein solch breites Betätigungsfeld abgedeckt (auch durch die Tochtergesellschaften), dass es dafür keinen einschlägigen Arbeitgeberverband gibt. Bei der Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft mbH & Co. KG und der Multifunktionsarena Immobilien-Verwaltung GmbH wird dagegen angeführt, dass die Alleingesellschaft, Landeshauptstadt Düsseldorf, die Interessen der Gesellschaften vertritt und selbst Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) ist. Oftmals sind durch Größe und Struktur eines Unternehmens keine nennenswerten Vorteile durch eine Mitgliedschaft im KAV zu erzielen. Zudem wird auch das Argument Kosteneinsparung genannt. Frage 2: Wie viele der Beschäftigten (Anteil an der Gesamtbeschäftigtenzahl) in diesen Gesellschaften werden nach einem Tarifvertrag bezahlt und nach welchen? Antwort: Der Verwaltung liegen, wie zu Frage 1 geschildert, noch nicht alle Antworten der Beteiligungsgesellschaften vor. Insoweit sind derzeit keine verlässlichen Angaben möglich. Frage 3: Gab oder gibt es von Seiten der Stadt als Anteilseignerin Initiativen, die Gesellschaften zum Beitritt in einen Arbeitgeberverband zu bewegen und den Anteil der tariflich Beschäftigten zu erhöhen? Wenn ja, wann und welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Frage der Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden ist bei einer Vielzahl von Gesellschaften für eine adäquate Ausgestaltung der Arbeitnehmer/innenrechte und -pflichten nicht entscheidend. Soweit bei den Gesellschaften Handlungsbedarf bestehen sollte, kann in den Organen der Unternehmen eine entsprechende Beratung und ggf. Beschlussfassung stattfinden. Seite 2 von 2