Antwort Mitgliedschaft städtischer Gesellschaften

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01/ 159/2013
Stadtdirektor Abrahams
Anfrage der SPD-Ratsfraktion:
Mitgliedschaft städtischer Gesellschaften im Arbeitgeberverband und tarifliche
Beschäftigung bei städtischen Gesellschaften
Frage 1:
Welche der Gesellschaften, bei denen die Stadt direkt oder indirekt beteiligt ist, ist
Mitglied des jeweiligen Arbeitgeberverbandes, welche nicht und warum nicht?
Antwort:
Nach Eingang der Anfrage wurden alle städtischen Beteiligungsgesellschaften um
schriftliche Beantwortung gebeten. Der Verwaltung liegen noch nicht alle Antworten
vor.
Grundsätzlich wird angemerkt:
Bei allen bislang durchgeführten Privatisierungen/Ausgliederungen wurde für die
übergeleiteten Beschäftigten eine Bestandsgarantie vereinbart, die eine weitere Anwendung der maßgeblichen Tarifverträge festschrieb. Die Personalfälle, die heute
noch vom Hauptamt abgerechnet werden, werden auch weiterhin nach den tarifvertraglichen Regelungen vergütet.
Folgende Gesellschaften haben bisher auf die Anfrage der Verwaltung erklärt, nicht
Mitglied in einem Arbeitgeberverband zu sein:
Düsseldorf Congress Veranstaltungsgesellschaft mbH
Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH
sportAgentur GmbH
Grundstücksentwicklungs-Gesellschaft Düsseldorf mbH
Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG
Bünger Bau und Projektmanagement GmbH
IDR Bahn GmbH & Co. KG
IDR Bahn Verwaltungsgesellschaft mbH
IDR Nord I GmbH & Co. KG
IDR Public Management GmbH
Kunsthalle Düsseldorf gGmbH
Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft mbH & Co. KG
Multifunktionsarena Immobilien-Verwaltung GmbH
Quadriennale GmbH
Düsseldorfer Innovations- und Wissenschaftsagentur GmbH
Düsseldorfer Künstleratelier GmbH
ekz-bibliotheksservice GmbH
Jugendberufshilfe Düsseldorf gGmbH
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Die Gründe für die Nicht-Mitgliedschaft sind vielfältig. Zum Beispiel wird bei der Industrieterrain Düsseldorf-Reisholz AG ein solch breites Betätigungsfeld abgedeckt
(auch durch die Tochtergesellschaften), dass es dafür keinen einschlägigen Arbeitgeberverband gibt. Bei der Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft mbH & Co.
KG und der Multifunktionsarena Immobilien-Verwaltung GmbH wird dagegen angeführt, dass die Alleingesellschaft, Landeshauptstadt Düsseldorf, die Interessen der
Gesellschaften vertritt und selbst Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV)
ist. Oftmals sind durch Größe und Struktur eines Unternehmens keine nennenswerten Vorteile durch eine Mitgliedschaft im KAV zu erzielen. Zudem wird auch das Argument Kosteneinsparung genannt.
Frage 2:
Wie viele der Beschäftigten (Anteil an der Gesamtbeschäftigtenzahl) in diesen Gesellschaften werden nach einem Tarifvertrag bezahlt und nach welchen?
Antwort:
Der Verwaltung liegen, wie zu Frage 1 geschildert, noch nicht alle Antworten der Beteiligungsgesellschaften vor. Insoweit sind derzeit keine verlässlichen Angaben möglich.
Frage 3:
Gab oder gibt es von Seiten der Stadt als Anteilseignerin Initiativen, die Gesellschaften zum Beitritt in einen Arbeitgeberverband zu bewegen und den Anteil der tariflich
Beschäftigten zu erhöhen? Wenn ja, wann und welche? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die Frage der Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden ist bei einer Vielzahl von Gesellschaften für eine adäquate Ausgestaltung der Arbeitnehmer/innenrechte und
-pflichten nicht entscheidend. Soweit bei den Gesellschaften Handlungsbedarf bestehen sollte, kann in den Organen der Unternehmen eine entsprechende Beratung
und ggf. Beschlussfassung stattfinden.
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