Autonomie und Entscheidungsfindung bei PatientInnen mit

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Autonomie und Entscheidungsfindung
bei PatientInnen mit
kognitiven Einschränkungen
Symposium „Menschen mit Demenz im KH“
Kardinal König Akademie, Wien
29. Oktober 2013
J. Wallner
Überblick
1. Einsichts- und Urteilsfähigkeit als bewegliches System
2. Respekt vor der Selbstbestimmung versus Fürsorgepflicht:
wo verlaufen die Grenzen?
3. Organisationale Faktoren im KH, welche die
Entscheidungsfindung bei PatientInnen mit kognitiven
Einschränkungen erleichtern bzw. erschweren
4. Artikulationsformen des Patientenwillens und
ihre rechtsethischen Konsequenzen
5. Entscheidungsfindung mit Stellvertretern des nicht mehr
entscheidungsfähigen Patienten
6. To Doʼs für die eigene Organisation
Autonomie und Entscheidungsfindung bei PatientInnen
mit kognitiven Einschränkungen
EINSICHTS- UND URTEILSFÄHIGKEIT
ALS BEWEGLICHES SYSTEM
Was bedeutet
„Einsichts- und Urteilsfähigkeit“?
● Definition
– Einsichtsfähigkeit: eigene Situation, Problematik, Fragestellung
verstehen und kognitiv verarbeiten können
– Urteilsfähigkeit: den eigenen Willen vor dem Hintergrund des
Verstandenen rational bilden können
● Synonyme: Einwilligungsfähigkeit, Selbstbestimmungsfähigkeit
● Systematische Bedeutung:
– Voraussetzung für einen Informed Consent bzw. eine gemeinsame
Entscheidungsfindung bezüglich medizinischer Maßnahmen
Relative Einsichts- und Urteilsfähigkeit
● Sachlich relativ:
– Die Einsichts- und Urteilsfähigkeit ist in Beziehung zu setzen
zur konkret anstehenden Frage und zum konkreten Kontext dieser
Frage.
● Zeitlich relativ:
– Die Einsichts- und Urteilsfähigkeit kann zeitlich schwanken.
► Nur weil jemand hinsichtlich einer bestimmten Frage (z.B. große
OP) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht einsichts- und
urteilsfähig ist, bedeutet dies nicht, dass diese Person vollkommen
und endgültig einwilligungsunfähig ist.
Praktische Konsequenzen
● Eine Person mit der Diagnose „Demenz“ ist nicht automatisch
einwilligungsunfähig.
● Die Einsichts- und Urteilsfähigkeit kann
gefördert oder gehemmt werden.
● Die Überprüfung der Einsichts- und Urteilsfähigkeit ist
eine wichtige professionelle Aufgabe und sollte im Zweifelsfall
nach etablierten Testmethoden erfolgen.
Informationen von Angehörigen erfassen
Informationen von Angehörigen erfassen
Fragebogen zur Einschätzung der
Einwilligungsfähigkeit
(Franziska Schervier Altenhilfe)
http://www.ethiknetzwerkaltenpflege.de/media/downloads/EK_Frag_Einwill.pdf
Arbeitshilfe zum Fragebogen
(Franziska Schervier Altenhilfe)
Autonomie und Entscheidungsfindung bei PatientInnen
mit kognitiven Einschränkungen
RESPEKT VOR SELBSTBESTIMMUNG
VERSUS FÜRSORGEPFLICHT:
WO VERLAUFEN DIE GRENZEN?
Die ethische Aufgabe: Balance halten
Freiheit,
Selbstbestimmung,
Autonomie
Fürsorge,
Schadensvermeidung
Freiheit, Selbstbestimmung, Autonomie
● Grundprinzip unserer ethischen und rechtlichen Systeme
● Zwei Seiten der Freiheit:
– negative Freiheit: „Freiheit von“ – Abwehrrecht
– positive Freiheit: „Freiheit zu“ – Anspruchsrecht
● Übliche Grenze der eigenen Freiheit: gleiche Freiheit des Anderen
– Fremdgefährdung als Berechtigung, Freiheit einzuschränken
– Selbstgefährdung als strittige Ausweitung dieses Grundsatzes
Verhältnismäßigkeit als leitendes
rechtsethisches Prinzip für die Beurteilung
von Freiheitseinschränkungen
Ist ein Eingriff in die
Selbstbestimmung…
● Legitim?
– Gerechtfertigte Zwecke
– Gerechtfertigte Autorisierung
– Vorhersehbarkeit
– Vereinbarkeit mit Grundwerten
einer liberalen Gesellschaft
● Geeignet?
– Evidenzlage für Nutzen
– Bewertung von Faktoren, die
Zielerreichung verhindern
könnten
● Notwendig?
– Gibt es geeignete gelindere
Mittel?
– Warum können sie nicht
eingesetzt werden?
● Verhältnismäßig im engeren
Sinn?
– Stehen die Nachteile, die mit
der legitimen, geeigneten und
notwendigen Maßnahme
verbunden sind, nicht völlig
außer Verhältnis zu den
Vorteilen, die sie bringen soll?
Autonomie und Entscheidungsfindung bei PatientInnen
mit kognitiven Einschränkungen
ORGANISATIONALE FAKTOREN IM KH,
WELCHE DIE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
ERLEICHTERN BZW. ERSCHWEREN
Beispiele für organisationale Faktoren im KH
● Zeitliche Planung
● Räumliche Gegebenheiten
● Medizinisches und pflegerisches Leistungsspektrum
● Personelle Ausstattung (quantitativ und qualitativ)
● Prozessorientierung
● Umgang mit Angehörigen, Pflegeheimen, Niedergelassenen Ärzten,
mobilen Pflegediensten etc.
● Hilfe für Helfende
● Psychosoziale Dienste
● Ethikberatung
● …
Wie sieht eine KH-Organisation aus, welche die
Entscheidungsfindung bei PatientInnen mit
kognitiven Einschränkungen erleichtert?
Autonomie und Entscheidungsfindung bei PatientInnen
mit kognitiven Einschränkungen
ARTIKULATIONSFORMEN DES
PATIENTENWILLENS UND IHRE
RECHTSETHISCHE KONSEQUENZ
Artikulationsformen
des Patientenwillens
● Zeitlich
● Klarheit
● Ausdrucksform
Aktuell
Antizipiert
Eindeutig
Mutmaßlich
Verbal
Konkludent
(„natürlich“)
Antizipierte Willensäußerungen
● Patientenverfügung
► Errichtung
● Vorsorgevollmacht
► Interpretation
► Umsetzung
● Sachwalterverfügung
Klarheit des Patientenwillens
Klar, eindeutig
Mutmaßlich
Unbekannt
Ausdrucksformen des Patientenwillens
Verbal
Konkludent („natürlich“)
● Mündliche oder schriftliche
Äußerungen, aus denen der
Wille des Patienten hervorgeht
● Nonverbale Verhaltensweisen, die
ein Indiz für den Patientenwillen sein
können
– Wohliges Schmatzen
– Entspannte Körperhaltung und
Mimik
– Sich-führen-lassen bei Pflegeund Therapiehandlungen
– Freiwilliges Essen und Trinken
– Verspannungen, gekrümmte
Haltung, Spastiken
– Stirn runzeln
– Gänsehaut
– Schlagen, Beißen, Kratzen,
Spucken
– Mund zusammenpressen
Leiblichkeit als Grundlage des
„natürlichen Patientenwillens“ (Irmgard Hofmann)
● Leib als Wahrnehmungs-, Erinnerungs- und Integrationsraum
● Demenz als Desintegration
– Zunächst des kognitiven, expliziten Wissens
– Dann der leiblichen Erfahrungen (z.B. Schlucken)
● Leibliche Ausdrucksformen:
ernst nehmen ABER sorgfältig interpretieren
– Rahmenbedingungen analysieren (z.B. Tageszeit, Darreichungsform,
Medikation, räumlicher Kontext)
– Eigene Wertungen, Sichtweisen reflektieren (z.B. Vorstellungen von
Lebensqualität, sozialen Beziehungen)
Rechtsethische Konsequenzen
aus dem Patientenwillen
● Respekt vor der Selbstbestimmung
● Patientenwille kann auch indizierte Maßnahmen bindend ablehnen
● Kritische Überprüfung des mutmaßlichen Patientenwillens
● Zurückhaltung bei einer schnellen Interpretation des „natürlichen“
Patientenwillens
Autonomie und Entscheidungsfindung bei PatientInnen
mit kognitiven Einschränkungen
ENTSCHEIDUNGSFINDUNG MIT
STELLVERTRETERN DES NICHT MEHR
ENTSCHEIDUNGSFÄHIGEN PATIENTEN
Denkbare Stellvertreter des nicht mehr
einwilligungsfähigen Patienten
● Vorsorgebevollmächtigter
Wohl
des Patienten
● Nächste Angehörige
● Sachwalter
Wille
des Patienten
Entscheidungsfindung mit
Vorsorgebevollmächtigtem
● Muss rechtlich beglaubigte Vollmacht für Entscheidung über auch
schwerwiegende medizinische Entscheidungen haben
● Vollmacht wird wirksam, insoweit der Patient für eine bestimmte
Entscheidung nicht mehr einwilligungsfähig ist
● Spricht und entscheidet mit derselben Autorität wie der Patient
– D.h. kann auch medizinisch indizierte Maßnahmen ablehnen
● Sofern der Patient seinen Willen zuvor bekundet hat, ist der
Bevollmächtigte daran gebunden
Entscheidung mit
nächsten Angehörigen
● Nächste Angehörige
– Volljährige Kinder für ihre Eltern (auch: Enkelkinder – Großeltern)
– Eltern für ihre volljährige Kinder (auch Großeltern – Enkelkinder)
– Ehepartner, eingetragene Partner, (nichteingetragene) Lebensgefährten
füreinander
● Umfang der Entscheidungsbefugnis
– bloß einfache medizinische Maßnahmen
– nicht schwerwiegende medizinische Maßnahmen
○ nicht PEG-Sonde
Entscheidung mit
Sachwalter
● Muss vom Gericht für die Besorgung gesundheitlicher
Angelegenheiten (inkl. Entscheidungen über medizinische
Maßnahmen) bestellt sein
● Ist (im Gegensatz zum Vorsorgebevollmächtigten) an die
gerichtliche Kontrolle rückgebunden
● Ist verpflichtet,
– medizinisch indizierten Maßnahmen zuzustimmen,
– sofern nicht der Patient zuvor eine eindeutige gegenteilige
Willensäußerung getätigt hat
● Kann einfache medizinische Maßnahmen allein autorisieren,
● Braucht für die Autorisierung einer schwerwiegenden medizinischen
Maßnahme (z.B. PEG-Sonde) aber
– entweder zwei voneinander unabhängige ärztliche Zeugnisse
– oder die Bewilligung durch das Gericht
Autonomie und Entscheidungsfindung bei PatientInnen
mit kognitiven Einschränkungen
TO DOʼS FÜR
DIE EIGENE ORGANISATION
Autonomie und Entscheidungsfindung
bei PatientInnen mit kognitiven Einschränkungen:
To Doʼs für die eigene Organisation
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Priv.-Doz. Dr. Jürgen Wallner, MBA
UNIVERSITÄT WIEN | RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht
Institut für Ethik und Recht in der Medizin
Arbeitsplatz
BARMHERZIGE BRÜDER | KRANKENHAUS WIEN
Leiter Personalmanagement, Organisationsentwicklung, Ethikberatung
Johannes-von-Gott Platz 1
1020 Wien
[email protected]
www.medicalethics.at
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