LBV-Mitteilung

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Landesgeschäftsstelle
Hilpoltstein
Eisvogelweg 1
91161 Hilpoltstein
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E-Mail: [email protected]
Landesbund
für Vogelschutz
in Bayern e.V.
Presseinformation A-66-2015
Verband
für Arten- und
Biotopschutz
10.09.2015
Befristete Notfallzulassung erlaubt Landwirten die
Feldmausbekämpfung mit verbotenem Wirkstoff
LBV warnt vor Gefahren für Greifvögel, Eulen und verschiedene
bedrohte Arten wie dem Feldhamster
Hilpoltstein, 16.09.15 – Aufgrund der regional hohen Feldmausdichten und der
dadurch befürchteten Ernteausfälle hat das Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für die
Ausbringung von Ratron Feldmausködern im Streuverfahren erteilt, die nun
auch in Bayern umgesetzt werden soll. Die Köder enthalten den Wirkstoff
Chlorphacinon, der die Blutgerinnung hemmt und aufgrund der Gefahren für
Tiere und den Naturhaushalt seit 2007 in der EU verboten ist. Der LBV verurteilt
die Erlaubnis zum offenen Ausbringen des Giftstoffes auf landwirtschaftlichen
Flächen und warnt vor Gefahren für Greifvögel, Eulen und verschiedene
bedrohte Arten wie den Feldhamster und fordert, die Zulassung von Ratron
auszusetzen, bis die naturschutzfachlichen Bedenken ausgeräumt sind.
Mit Bescheid vom 12.08.2015 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Pflanzenschutzmittel „Ratron Feldmausköder“
mit dem Wirkstoff Chlorphacinon eine befristete Zulassung vom 01.09.2015 bis zum
29.12.2015 zur Bekämpfung von Feld- und Erdmaus auf landwirtschaftlichen Flächen
erteilt, die das bayerische Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten (StMELF) wie andere Bundesländer zuvor nun umsetzt. Eine
flächendeckende Behandlung soll dabei nach Angaben des Ministeriums nicht
erfolgen. Die Ausbringung des Giftgranulats ist vielmehr nur auf Antrag und nach
vorheriger Anordnung durch das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten (AELF) zulässig.
Der LBV verurteilt die Notfallzulassung des BVL und deren Umsetzung durch das
bayerische StMELF dennoch scharf. „Wir befürchten ernsthafte Gefahren für unsere
heimischen Mäusejäger sowie für andere Tiere, die das Granulat versehentlich als
Nahrung aufnehmen“, so Christiane Geidel, Biologin beim Landesbund für
Vogelschutz, „es ist davon auszugehen, dass bei der Ausbringung des Giftes nicht
nur Feldmäuse vergiftet werden!“. So führt Geidel weiter aus, dass beispielsweise
zahlreiche Greifvögel und Eulen betroffen sein könnten, die sich indirekt vergiften,
indem sie vergiftete Feldmäuse erbeuten: „Besonders schwer wiegt dieser Aspekt in
Jahren mit einem erhöhten Mäuseaufkommen, in denen sich die Mäusejäger gezielt
an das erhöhte Angebot angepasst haben. So ernähren sich die meisten der
heimischen Greife und Eulen gerade dann fast ausschließlich von Feldmäusen und
tragen so zur natürlichen Schädlingsbekämpfung bei“.
„Bei unseren Schleiereulen finden in guten Mäusejahren aufgrund des erhöhten
Nahrungsangebots häufig Zweitbruten statt“, erklärt Geidel. „Im mittelfränkischen
Landkreis Neustadt-Aisch/Bad Windsheim ziehen derzeit zum Beispiel 20 der 47 von
der LBV-Kreisgruppe betreuten Schleiereulenpaare eine Zweitbrut auf“. Die
Jungvögel werden dabei mit Feldmäusen versorgt. Es wäre fatal, wenn sowohl die
Altvögel als auch die Jungtiere durch den Verzehr vergifteter Beutetiere verenden
würden.
Aber auch der stark gefährdete Feldhamster, der in Bayern nur in Unterfranken
beheimatet und Gegenstand eines Artenhilfsprogramms ist, wird durch das
breitwürfige Ausbringen von Chlorphacinon bedroht. Speziell im Herbst, wenn die
Tiere sich einen Fettvorrat für den Winter anfressen, kann das Ködergranulat
unmittelbar als Nahrung aufgenommen werden. „Um dieses Risiko zu minimieren,
hat die Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Unterfranken das
Ausbringen der Ratron-Köder auf Hamsterflächen erst ab dem 1.11. genehmigt“ fügt
die LBV-Biologin an.
Aufgrund der vorgebrachten Bedenken appelliert der LBV ausdrücklich an das
bayerische Landwirtschaftsministerium, dem Vorbild des nordrhein-westfälischen
Umweltministeriums zu folgen und die erteilte Notzulassung im Freistaat
auszusetzen, um die naturschutzfachlichen Auswirkungen zu prüfen.
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Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:
Christiane Geidel, Artenschutzreferat Landesgeschäftsstelle, Tel.: 09174/4775-33, [email protected]
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