Beitrag_Prandner - momentum kongress

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Ein Beitrag für Momentum 09 – Freiheit
Paper zum Vortrag:
Fragile Staatlichkeit und Demokratiedefizite:
Zwischen Macht und Gewalt
Verfasst von:
Dimitri Prandner
Track:
#9 - Bildung und Demokratie
Ort:
Hallstadt
Zeitraum:
22.10 bis 25.10.2009
Abgabe am: 23.09.2009
Fragile Staatlichkeit und Demokratiedefizite
Zwischen Macht und Gewalt
Prandner
Zwischen Macht und Gewalt
Fragile Staatlichkeit und Demokratiedefizite
Track #9
Bildung und Demokratie
Ein Beitrag von Dimitri Prandner
Inhaltsverzeichnis:
1 – Einleitung ............................................................................................................................. 3
2 – Inhaltliche Fragestellung ...................................................................................................... 3
3 – Theoretische Hintergründe und Annahmen ......................................................................... 4
3.1 – Wieso Macht nicht Gewalt bedeuten kann.................................................................... 4
3.2 – Was bedeutet gutes Regieren?....................................................................................... 5
3.3 – Die Problematik der „Failing States“ ............................................................................ 7
4 – Die Wirklichkeit – zwischen regieren und bestimmt werden? ............................................ 9
4.1 – Wer hat heute Macht? ................................................................................................... 9
4.2 – Machtlose Politik und ihr Veränderungspotential....................................................... 11
4.3 – Staatenlose Kriege und Interventionsmacht ................................................................ 12
5 – Fazit.................................................................................................................................... 15
6 – Literatur- und Abbildungsverzeichnis................................................................................ 17
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Fragile Staatlichkeit und Demokratiedefizite
Zwischen Macht und Gewalt
Prandner
1 – Einleitung
Eine der zentralen Fragen des Tracks zum Thema Bildung und Demokratie ist, ob Demokratie
nur als Regierungsform von Bildungseliten funktionieren kann und ob Demokratie an
Bildungsdefiziten scheitern könnte. In einem Zeitalter, in dem global wirkende Prozesse immer
wichtiger und auch intensiver werden, kann diese Frage nicht rein im nationalstaatlichen Kontext
behandelt werden. Dabei erscheint die Unterscheidung zwischen Macht und Gewalt für den Bereich
der Entwicklungshilfe und im politischen Raum als essentiell, da sie sowohl eine Grundlage für
innerstaatliche als auch zwischenstaatliche Prozesse liefern kann. Genauso wird dadurch eine
Bewertung von Abhängigkeitsverhältnissen und Demokratie ermöglicht. Im Alltagsgebrauch wird
jedoch oftmals der Unterschied zwischen beiden Begriffen marginalisiert.
Gleichzeitig wird im Bereich der Entwicklungsforschung der Begriff „governance“ in den
letzten Jahren verstärkt diskutiert. Der seit 1989 genutzte Indikator „good governance“ sollte
beschreiben, wie gut ein Staat geführt wird und auch eine vereinheitlichte Grundlage für die
Bewertung der Legitimation von Macht bieten. (Ludermann & Reinhardt, 2006: 227)
Dennoch verändern sich die Machtgrundlagen und die Ausübung derselben in unserer immer
weiter globalisierten Welt immer mehr; die Grenzen zwischen gerechtfertigter Intervention und
Gewaltanwendung verschwinden fließend. Aber nur wenn Gewaltanwendung vermieden wird, kann
eine nachhaltige und gerechte Entwicklung stattfinden, wobei Gerechtigkeit (auf Lebens- und
Entwicklungschancen) wieder wechselseitig die Grundlage für dauerhafte legitime Machtverhältnisse
von Bedeutung ist und Staatsversagen verhindern sollte. (vgl. Nuscheler, 2006: 17) Und hier stellt sich
die Frage welche Rolle Bildung im globalen Kontext zur Verhinderung von Gewalt und zur
Ermöglichung von Macht einnehmen kann.
2 – Inhaltliche Fragestellung
Dieser Text stellt eine theoretische Arbeit dar, die versucht politische Grundbegriffe und
entwicklungspolitische Theorie zu verknüpfen und zu überprüfen. Inhaltlich sollte in einem ersten
Schritt der Gewaltbegriff von Hannah Arendt geklärt werden, der zentrale Grundbegriff des „good
governance“ darstellt und die Problematik der sogenannten „failed States“. Die Definitionen dieser
Begriffe dienen dazu, in einem weiteren Arbeitsschritt die von den prägenden Sozial- und
Politikwissenschaftlern Ulrich Beck und Anthony Giddens dargelegten Gegenwartsstrukturen zu
analysieren. Davon ausgehend sollte überprüft werden ob strukturelle Gewalt im Kontext zu
Staatsversagen führt und falls dies der Fall ist welche Eingriffsmöglichkeiten für die Weltgesellschaft
bestehen könnten, um Macht herzustellen ohne Autonomie zu vernichten. Das zugrundeliegende
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Fragile Staatlichkeit und Demokratiedefizite
Zwischen Macht und Gewalt
Prandner
theoretische Modell von Hanah Arendt wurde ausgewählt da es eine saubere, systematische Trennung
von Gewalt und Macht ermöglicht.
3 – Theoretische Hintergründe und Annahmen
3.1 – Wieso Macht nicht Gewalt bedeuten kann
In der klassischen Soziologie wird traditionell Max Webers Machtbegriff zitiert, der im
Mittelpunkt die Möglichkeit sieht, seinen eigenen Willen gegenüber Anderen durchzusetzen. Wie
diese Möglichkeit erlangt wird, ist nach Weber unbedeutend. (vgl. Schülein, 2001: 51) In seiner
Argumentation kann „Macht also auf Bestechung, Verführung, Brutalität basieren.“ (Schülein, 2001:
51)
Hannah Arend ging jedoch davon aus, dass alle Definitionen Unterscheidungen sind. Man
kann ihrer Auffassung nach nichts beschreiben, ohne zugleich eine Abgrenzung durchzuführen. Macht
wird dabei Gewalt entgegengestellt. (vgl. Bevc, 2007: 80) Sie stellt nach dieser Definition die
Fähigkeit dar, sich als Kollektiv zu finden und im Einvernehmen zu handeln. Dadurch kann Macht
nicht von einzelnen Individuen besessen werden, sondern nur von Gruppen. Sie entsteht sobald
mindestens zwei Personen gemeinsam, kollektiv in einer öffentlichen Sphäre handeln. (Machthaber
werden durch andere mit Macht ausgestattet, die ihre Macht für diesen Zweck abgeben. Daher
verschwindet sie auch wieder sobald sich der Konsens der Gruppe auflöst, da sie kein
Gehorsamsverhältnis voraussetzen kann. Gewalt hingegen kann auch von einzelnen Personen
angewandt werden und stellt daher ein Gehorsamsverhältnis her. (vgl. Arendt, 2003: 44ff)
Macht benötigt für sich keinen Zweck in Arendts Begrifflichkeit, sie ist Selbstzweck und kann
nicht durch zukünftige Ziele gerechtfertigt werden. Die Legitimität von Macht beruht auf der
Gemeinschaft und ihren kollektiven Handlungen. Darauf aufbauend ist die letzte Voraussetzung von
Macht als kollektives Phänomen nach Arendts Definition in dem Punkt des sogenannten Versprechens
zu finden. (vgl. Arendt, 2000: 181ff) Das Versprechen beschreibt hierbei den Kooperationswunsch um
gemeinsame Ziele zu erreichen, ist veränderbar und kann immer wieder den aktuellen äußeren und
inneren Umständen angepasst werden. (vgl. Allen, 2000: 101ff) Erst somit wird es ermöglich den
Machtbegriff gesondert von belastenden historischen Gewalttaten zu analysieren. (vgl. Bevc, 2007:
81)
Das Gegenstück in Form der Gewalt jedoch kommt dann zustande, wenn der Wille des
Einzelnen oder einer Minderheit wichtiger ist als der Wille der Gruppe und das Ziel durch
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Aufzwingen des Willens erricht wird. Macht benötigt Legitimation, findet diese nicht statt, kommt es
zu Gewalt. (vgl. Arendt, 2003: 45ff) Gewalt stellt dabei ein Gehorsamsverhältnis dar, wobei
gegenwärtige Gewaltakte durch den Wunsch für zukünftige Zwecke gerechtfertigt werden können.
(vgl. Bevc, 2007: 81)
Betrachtet man diese Besetzung der Begriffe, steht die Feststellung nahe, dass die
Konstruktion von Macht im Gegensatz zu Gewalt, stark von der Qualität und dem Hintergrund der
Bildung abhängig ist und direkt in die Diskussion über „good governance“ einfließen muss.
3.2 – Was bedeutet gutes Regieren?
Macht steht im modernen Staat in direkter Verbindung mit Regierungen und Institutionen.
Dabei wurde der Begriff „governance“ für Regierungsführung im Entwicklungszusammenhang
erstmals 1989 von der Weltbank genutzt. Die Einhaltung und Achtung der Menschenrechte, genauso
wie die Rechtsstaatlichkeit relevante Themengebiete dienen nach Auffassung der Weltbank hierbei als
primäre Indikatoren für die Qualität guter Regierungsführung („good governance“). (vgl. Ludermann
& Reinhardt, 2006: 225)
Aber während sich seit Mitte der 1970er Jahre die Anzahl der Demokratien weltweit
verdoppelt hat und sowohl Militärregime als auch autoritäre Regime immer weiter verdrängt werden,
hat in den etablierten Demokratien das Vertrauen der Bürger in die Politik erheblich abgenommen und
die Wahlbeteiligungsquoten sinken oftmals rapide. (vgl. Giddens, 2001: 96ff) Auch ist die
angesprochene Vermehrung der Demokratien nicht der gleichstarken Vermehrung von qualitativ
hochwertigen Demokratien gleichzusetzen, da die Leistungsfähigkeit der staatlichen Institutionen
nicht hoch genug ist, um die politische oder soziale Einhaltung der Menschenrechte durchzusetzen.
(vgl. Ludermann & Reinhardt, 2006: 225) Genauso ist es nicht von der Hand zu weisen, dass in vielen
Ländern sich nicht konsolidierte Demokratien aus autoritären Herrschaftsstrukturen gebildet haben,
die als pseudo- oder semidemokratisch bezeichnet werden müssen. (vgl. Linz; 2004: 115f) Vor allem
Korruption, der eindeutige Missbrauch von Macht, ist hierbei ein Zeichen von schlechter
Staatsführung („bad governance“), und seit dem Beginn des „Kampfs gegen den Terror“ wird steht
das Vorgehen gegen diesen Punkt in den zentralen Bemühungen der sogenannten Geberstaaten. (vgl.
Ludermann & Reinhardt, 2006: 229f)
Praktiziertes „good governance“ hingegen bedeutet eine effiziente Staatsführung und
Verwaltungspraxis unter zivilgesellschaftlicher Mitwirkung. Diese würde darauf beruhen, dass eine
politische Macht auf legitimer Basis entsteht. Dafür sind nach Bernd Ludermann und Dieter Reinhardt
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Fragile Staatlichkeit und Demokratiedefizite
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sind die Prinzipien der Transparenz, Partizipation und Verantwortlichkeit (Ludermann & Reinhardt,
2006: 228) kennzeichnend.
Eine Darstellung dieses Idealmodells nach Joseph J. Capuno ist in der folgenden Abbildung 1
zu finden. „good governance“ benötigt den wechselseitigen Austausch zwischen allen Teilen der
lokalen Öffentlichkeit („Local Constituents“), die sich aus Wirtschaftstreibenden, der Zivilgesellschaft
und auch der regulären Bevölkerung zusammensetzt, und allen lokalen politischen Amtsinhabern
(„Local Governments“) die sich in einem permanenten Austauschverhältnis befinden, das sich aus
Partizipation und Konsolidierung ergibt.
Dadurch könnte in einer optimalen Situation sichergestellt werden, dass die Bevölkerung ihre
Bedürfnisse an öffentlichen Diensten und Mitteln artikulieren kann (Public service needs) und der
Staat diese dann auch ausreichend befriedigen kann (Public service provision).
Problematisch in diesem Zusammenhang ist, dass viele Faktoren die für „good governance“
entscheidend sind durch Einwirkungen von außen gelenkt oder maßgeblich beeinflusst werden. Da vor
allem die politische Ebene und die Bedürfnisse der Öffentlichkeit oftmals durch äußere Determinanten
zu weiten Teilen mitbestimmt oder reguliert werden. (vgl. Capuno, 2001: 5ff) Dadurch stellt sich nicht
nur die Frage nach innerer Gewalt, sondern auch hinsichtlich äußerer Gewalt.
Abbildung 1 – Modell des „good governance“ auf lokaler Ebene nach Capuno1
Im Diskurs über gute Staatsführung sind Entwicklungsorganisationen, vor allem die Weltbank,
als entscheidende Akteure zu sehen, welche die Kriterien festlegen können, nach denen sich die
Empfängerländer
richten
müssen,
falls
eine
aus
Sicht
des
Westens
sinnvolle
„Entwicklungszusammenarbeit“ stattfinden sollte. (vgl. Nuscheler, 2006: 625) Vor allem in Hinblick
1
Entnommen: good governance Index: Advocating good governance for Local Development, Capuno, 2001;
Seite 6
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Fragile Staatlichkeit und Demokratiedefizite
Zwischen Macht und Gewalt
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auf benachteiligte Staaten muss man sich der Tatsache bewusst sein, dass Entwicklung nach Dieter
Nohlen und Franz Nuscheler nur dann statt finden kann, „wenn Menschen und ihre Gemeinschaften
(...) als Subjekte handeln und nicht als Objekte behandelt werden; ihre Autonomie, Eigenständigkeit
und Selbstvertrauen behaupten, wenn sie Projekte planen und durchführen.“ (Nohlen & Nuscheler;
1992: 71) Dazu muss man das Entstehen legitimer Macht ermöglichen, aber Gewalt verhindern. Damit
dies geschehen kann, muss man Rechtssicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Verantwortlichkeit der
Regierenden gewährleisten können und gegen (willkürliche) Gewalt schützen. (vgl. Nuscheler, 2006:
625) Oftmals ist hierbei jedoch das Problem gegeben, dass die vorrangigen Entwicklungsbemühungen
der Geberstaaten sich auf wirtschaftliche Bemühungen konzentrieren und das Ausstatten der Bürger
mit legitimer Macht nicht im Mittelpunkt steht. Bereits im Jahr 2000 hat Tobias Debiel (2000; 104)
davor gewarnt, „dass die Folgen der wirtschaftlichen Globalisierung zur Gewaltbereitschaft von
Gesellschaften beitragen. Handels- und Außenwirtschaftspolitik sind von daher so zu gestalten, dass
sie der Zerrüttung von schwachen Ökonomien entgegenwirken.“ Und genau hier sind derzeit noch
essentielle Schwächen zu finden, da Entwicklungspolitik noch immer nach wirtschaftlichen Kriterien
geschieht, und der letzte publizierte Unicef Report aus 20082 zeigt dies auch dahingehend auf, dass die
realen Investitionssummen zur Unterstützung von Entwicklungsländern beispielsweise im Bereich
Bildung von 2004 auf 2006 leicht gesunken sind. (Unicef, 2008: 7) Und genau hierdurch könnte eine
starke und handlungsfähige Zivilgesellschaft geschaffen werden.
Zusätzlich ist in der Realität eine grundsätzliche Einstufung der „goverance“-Qualitäten von
Ländern nur schwer möglich, da die meisten Messungen nur die staatlichen Dimensionen und
Verantwortungsbereiche
abbilden
können
und
die
Messung
von
nicht-staatlichen
und
zivilgesellschaftlichen Akteuren nur unzureichend erfasst wird. (vgl. Ludermann & Reinhardt, 2006:
233)
3.3 – Die Problematik der „Failing States“
Verfallende Staatlichkeit und kriegerische Konflikte stellen heute große Herausforderungen an
die internationale Politik und die Entwicklungsförderung. Die Anzahl an Kriegen zwischen
Nationalstaaten geht zwar fortwährend zurück. Während das Stockholm Peace Research Institute in
seinem Jahrbuch zu 2008 angibt dass die Anzahl von schwerwiegenden bewaffneten
nationalstaatlichen Konflikten im Zeitraum von 1998 bis 2007 von 20 auf 15 gesunken ist, umfasst
diese Zahl nur ein Viertel der tatsächlichen bewaffneten Konflikte weltweit, die vor allem im Raum
Asien und Afrika vorzufinden sind. (vgl. Stepanova, 2008: 7f) Daher ist in 40 bis 60 Staaten weltweit
2
„Overcoming inequality: why governance matters”: Report zur Umsetzung des Unicef Ziels “Education for All
(2015)”, jährliche Publikation zur Evaluation des Projects.
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Fragile Staatlichkeit und Demokratiedefizite
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die Problematik von „failing States“ zu erkennen und dies stellt eine unmittelbare Gefahr für die
menschliche Sicherheit in diesen Gebieten dar. Das Problem ist somit schwerwiegend, denn bis zu
zwei Milliarden Menschen leben in diesen „failing States“ und indirekt ist dadurch eine Bedrohung für
die gesamte Weltgesellschaft. Gegeben. (vgl. Debiel & Werthes, 2006: 81ff)
Die Begriffe „failed States“ und “fragilen Staaten“ beschreiben Staaten die Probleme haben
ihre staatlichen Herrschaftsansprüche zu legitimieren und sich nur schwer oder gar nicht in die
internationale Staatengesellschaft einbringen können. Genauso wird der Begriff genutzt um Länder zu
beschreiben die verfallenden innenpolitischen Strukturen ausgesetzt sind, welche zu einem Versagen
der innerstaatlichen Organisation führen. Dies kann zu nationalen oder internationalen Konflikten und
Krisenherden führen. Einen Versuch, das Ausmaß des Staatsversagens und –verfalls darzustellen, ist
der „Failed States Index“, der durch die unabhängige Forschungseinrichtung „The fund for peace“ in
Zusammenarbeit mit der Zeitschrift „Foreign Policy“ entwickelt wurde. (vgl. Debiel & Werthes, 2006:
81)
Dieser Index basiert auf drei grundlegenden Kategorien von Indikatoren. Die sozialen
Indikatoren umfassen wichtige Elemente die innerstaatliche und regionale Spannungen innerhalb der
Bevölkerung einer Nation wiedergeben sollten. Je unruhiger und belasteter die Bevölkerung ist und je
eher diese Kriterien erfüllt werden, kann man von der drohenden Gefahr von Staatsversagen sprechen.
Im Block der ökonomischen Indikatoren sollte eine Übersicht über die wirtschaftliche Stabilität und
Ungleichgewichte gegeben werden, die Rückschlüsse auf ihre Wirkung hinsichtlich der Stabilität des
Staats erlauben. Der letzte Themenblock ist jener der politischen Indikatoren. Er betrachtet die innenund außenpolitische Stabilität, genauso wie die politische Bedeutung von wirtschaftlichen,
militärischen und gesellschaftlichen Eliten und ihre Wirkung auf den Staatsapparat. Weitere
Eckpunkte in den Beobachtungen stellt die Entwicklung der angebotenen staatlichen Dienstleistungen
dar und eventuelle korrupte Einflüsse innerhalb des politischen Systems. In diesem Index sind bereits
Kategorien zu finden, die versuchen den Zustand von nicht-staatlichen und zivilgesellschaftlichen
Akteuren zu erfassen. (vgl. Fund for Peace, 20093)
Die Frage nach dem richtigen Vorgehen, um dem Entstehen von fragilen Staaten vorzubeugen,
ist nur schwer zu beantworten, da vor allem bei monetärer Entwicklungshilfe oftmals die Gefahr von
Missbrauch besteht und diese gar zum Stabilisieren illegitimer oder diktatorischer Regimes genutzt
werden könnte. Partizipationstheoretische und demokratiedemokratische Argumente gehen jedoch
davon aus, dass Bildung für diesen Prozess unabdingbar ist, da somit Verständnis für
Zusammenhänge, die Fähigkeit für Reflexion und Artikulation der Bedürfnisse entstehen kann. (vgl.
u.A.: Debiel & Werthes, 2006; Hepp, 1998; Linz, 2004; Prisching, 2008)
3
Eine genaue Auflistung inklusive Bewertungen ist unter http://www.fundforpeace.org bzw.
http://www.fundforpeace.org/web/index.php?option=com_content&task=view&id=99&Itemid=140 abrufbar.
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Fragile Staatlichkeit und Demokratiedefizite
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Entwicklungshilfe funktioniert in Gebieten besonders gut, in denen sie auf reformorientierte
Politiken trifft, die im Wechselspiel mit dem „good Goveranace“ Konzept zu einer Verbesserung der
Situation in Krisenstaaten führten. Diebel und Werthers (2006: 99f) argumentieren hier, dass „vor
allem ein Minimum an öffentlicher Sicherheit gewährleistet werden muss, genauso wie die
Regierungshandlungen rechtsstaatlich kontrolliert und die Korruption ebenso wie die Armut effektiv
bekämpft“ werden sollte.
4 – Die Wirklichkeit – zwischen regieren und bestimmt werden?
4.1 – Wer hat heute Macht?
Während
Hannah
Arendts
Werk
sich
ursprünglich
mit
Macht-
beziehungsweise
Gewaltprozessen innerhalb eines Regimes beschäftigt, gehen heute viele Theoretiker davon aus, dass
durch die Zunahme des Welthandels die supranationale Machtverteilung in den letzten Jahrzehnten
immer weiter weg von Nationalstaaten hin zu westlichen Konzernen verschoben wurde. Die
Konsequenz aus dieser Entwicklung ist, dass eine breite Basis die Globalisierung als eine immer
weiter reichende „Verwestlichung“ der Welt deutet. Die Begriffe „Cocacolasierung“ und
„McDonaldisierung“ werden gebräuchlich. (vgl. Giddens, 2001: 20ff)
Zusätzlich sorgt die Globalisierung für eine Dezentralisierung von weltpolitischen
Angelegenheiten und es werden den einzelnen Nationen Machtbereiche entzogen. Auswirkungen
davon sind weltweit spürbar und Vorgänge außerhalb des „Westens“ beeinflussen ihn immer mehr.
Giddens gab 2001 an, dass jene, welche die Ansicht haben, dass Globalisierung die Ungleichheit
verschärft, sich jedoch vor allem mit dem wirtschaftlichen Bereich beschäftigen. Denn die
Entscheidung für
oder
gegen
eine
Öffnung für
den
Freihandel
kann,
besonders
für
Entwicklungsländer, von nicht unerheblicher Bedeutung für die soziale und wirtschaftliche
Entwicklung eines Landes oder einer Region sein. Die Schwächung der eigenen, lokalen
Subsistenzwirtschaft kann zu hohen Abhängigkeiten von ausländischen Märkten führen, im Ausgleich
für die Beteiligung an einem größeren Absatzmarkt. Dies bedeutet: Die Kontroverse über die
Globalisierung kreist in erster Linie um deren Folgen für den Nationalstaat. Dieser besitzt zwar Macht
Prozesse zu lenken, jedoch unterliegt er derzeit einem gewaltigen Wandel. Dies führte dazu, dass es zu
einer globalen kosmopolitischen Gesellschaft gekommen ist, die jedoch nicht beständig und stabil ist.
(vgl. Giddens, 2001: 28ff) Sie ist laut Giddens von „angstbeladenen und von tiefreichenden
Gegensätzen gezeichnet.“ (Giddens, 2001: 31)
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Es kommt somit zu einem Gefühl der Machtlosigkeit, in ganzen Gesellschaften. Die Kräfte,
welche wirken, sind nicht mehr eindeutig zuordenbar. Die Machtlosigkeit ist aber nicht als Zeichen
persönlichen Unvermögens zu verstehen, sondern zeigt Mängel der existierenden Institutionen, die
neu geordnet werden sollten, um die Lebensverhältnisse für die Welt als Ganzes zu verbessern. (vgl.
Giddens, 2001: 31)
Kehrt man zu Hannah Arendts Definition von Macht und Gewalt zurück, stellt sich die Frage,
ob legitime wirtschaftliche und politische Macht zu Missverhältnissen führen oder ob es sich doch um
eine Form der Gewalt handelt.
Durch die Einwirkung des Weltmarkts und die offene Weltwirtschaft sind viele Länder in
Schuldenfallen und die Abhängigkeit der Weltbank geraten, welche durch ihre Kreditprogramme und
Rückzahlungsprogramme Einfluss auf die politischen Prozesse auf lokaler Ebene ausübte. Auf diese
Weise verloren die Schuldnerstaaten ihre Unabhängigkeit und sind nunmehr der (nach Arendts
Definition) Gewalt der Weltbank und der Gebernationen ausgesetzt. Die Weltbank nutzt diese
finanzielle Abhängigkeit aus, um neoliberale Entwicklungen weiter zu forcieren. (vgl. Petras &
Veltmeyer, 2005: 229f) Es findet keine legitimierte Machtbildung statt, sondern Gewaltausübung auf
Wunsch des Willens einer äußeren Gemeinschaft. Es wird zwar öffentlich agiert, die Grundsätze des
Vertrauens (an einem gemeinsamen Ziel zu arbeiten) und des Konsens, die für Arendts
Machtkonstrukt essentiell sind, werden nicht erfüllt.
Aber genau das Verhindern und Bekämpfen externer Verwundbarkeit von (potentiellen)
Krisenländern sollte im Mittelpunkt von Entwicklungsprogrammen stehen, da die Länder sich oft
Stabilisierungs- und Destabilisierungsphasen ausgesetzt sehen, die in Zusammenhang mit
transnationalen Effekten, aus Wirtschaft und Politik, stehen. Eine Lösung dieser Gewaltfrage würden
also Instrumente darstellen, welche verhindern, dass fragile Staaten durch die Schocks, welche die
internationalen Rohstoff und Finanzmärkte regelmäßig treffen, zusätzlich belastet werden. (vgl. Debiel
& Werthes, 2006: 100)
Teil dieser Politik muss aber auch das Durchsetzen der Kriterien sein, die von der
„Gebergemeinschaft“ als Grundlagen für „good governance“ gesehen werden. Dies hat die Funktion,
das Erstarken einer legitimen zivilgesellschaftlichen Macht zu fördern und zuzulassen. Es würde ein
Gegengewicht zu dem Gefühl der Machtlosigkeit seitens der Zivilbevölkerung aufkommen können,
durch zivilgesellschaftliche Partizipation. Dennoch muss man sich bei dieser Politik immer über den
schmalen Grat zwischen helfender Intervention und Gewaltanwendung bewusst sein. Zusätzlich kam
die Gebergesellschaft erst mit den 1990er Jahren zur Einsicht „good governance“ zu forcieren, als
bereits viele Staaten in fragilen oder an Institutionen schwachen Systemen etabliert waren, die oftmals
bis heute nicht fähig oder willig sind, ihren Pflichten nachzukommen. (Hamm, 2006: 226)
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Fragile Staatlichkeit und Demokratiedefizite
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Die grundlegende Fragestellung dieses Texts ist die Rolle von Macht und Gewalt bei
Staatsversagen. Das, nach Arendt Definition oftmals gewalttätige, Agieren und Diktieren der
sogenannten Gebernationen zeigt, das Gewaltprozesse und fehlende legitime Machtstrukturen Gründe
für das Entstehen und Fortbestehen von „fragilen Staaten“ von entscheidender Bedeutung sind. Würde
die Staatengemeinschaft nach legitimen Machtprozessen handeln, könnte also fragilen Staaten
vorgebeugt werden.
4.2 – Machtlose Politik und ihr Veränderungspotential
Unabdingbar ist das Zugeständnis, dass die Globalisierung ein unabwendbarer Prozess ist, der
weder pauschal verteufelt werden sollte, noch unkritisch romantisiert werden darf. Man muss sich von
dem Gedanken lösen, dass die Politik immer weiter in einer Ohnmacht gefangen ist und wenig gegen
die geschehenden globalen Prozesse erreichen kann, sondern man muss erkennen, dass die Welt nach
den etablierten Methoden der nationalstaatlichen Politik nicht mehr regierbar ist. Es geht darum, dass
die Globalisierung nicht zu einer Kapitulation der Staaten vor der Gewalt der Wirtschaft führen darf,
sondern der Staat seine Verantwortung wieder wahrnehmen muss. (vgl. Nuscheler, 2006: 73ff)
Wie bereits angeführt, kam es zu einer Verbreitung der demokratischen Systeme in den letzten
Jahrzehnten, aber oftmals zu keiner breiteren Demokratie in den etablierten demokratischen Staaten.
Auch fehlen in jungen Demokratien oftmals die benötigten judikativen, legislativen und
zivilgesellschaftlichen Institutionen, die für legitime Machtpositionen und für das Funktionieren des
„good governance“-Modells aus Kapitel 3.2 notwendig wären. Im Umkehrschluss bedeutet dies, es
entsteht politische Gewalt in diesen Systemen, da keine Einigung Vieler auf eine Sache stattfindet, wie
es von Arendt als Grundlage für den Machtbegriff gesehen wird. Die Mängel in existierenden
Strukturen führen also zu einer Ausweitung von politischer Gewalt, während legitimierte politische
Macht abnimmt. Jedoch finden wir verstärkt Gruppen von Personen, die sich zusammenschließen, in
der Zivilgesellschaft Machtblöcke bilden und mit Einzelthemen als soziale Bewegungen auftreten.
Diese zivilgesellschaftlichen Betrachter und Kritiker der Globalisierung müssen dafür sorgen, ein
Gegengewicht zu den derzeitigen Machthabern des Globalisierungsprozesses aufzubauen und ihre,
nach Arendt, legitime Macht zu nutzen, um Politik und Wirtschaft unter Handlungs- und
Legitimationsdruck zu setzen. (vgl. Nuscheler, 2006: 74)
Diese Organisationen und Strukturen sind vor allem in Lateinamerika, traditionell eine Region
von
Schwellen-
und
Entwicklungsländern,
nach
einem
Jahrzehnt
von
neoliberalen
Reformbemühungen entstanden. Denn eine zunehmende „Verwestlichung“ führte zu keiner
Verbesserung der Situation, sondern zu anhaltenden Wirtschaftskrisen, welche durch die negativen
Auswirkungen der Globalisierung ausgelöst oder zumindest begünstig wurden. Es ist also kein Zufall,
dass sich in dieser Region in den letzten Jahren eine Unzahl von sozialen Bewegungen geformt haben.
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Fragile Staatlichkeit und Demokratiedefizite
Zwischen Macht und Gewalt
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Schließlich ist eine soziale Veränderung notwendig, um strukturelle Klassen- und Rassenproblemen
und die prekären Wirtschaft- und Eigentumsverhältnissen zu verändern. (vgl. Petras & Veltmeyer,
2005: 223f)
Dennoch steht den sozialen Bewegungen, die ihre Macht durch ihre Mitglieder und deren
Aktionen gewinnen, die Staatsgewalt entgegen, wenn man Arendts Definitionen folgt. Durch seine
Möglichkeiten kann der Staat, je nach Situation, die Bemühungen der sozialen Bewegungen,
Veränderung einzuleiten, einschränken. (vgl. Petras & Veltmeyer, 2005: 224) Dies kann sowohl
Macht darstellen, wenn er damit dem Willen von vielen Bürgern folgt, als auch Gewalt, wenn der
Versuch unternommen wird, die Meinung der Masse zu unterdrücken und ihr nicht zu gehorchen. Dies
würde bedeuten, dass wenn die Grundsätze für „good governance“ eingehalten werden, eine legitime,
korruptionsfreie Machtbasis entsteht und durch die Beteiligung einer starken Zivilgesellschaft aufrecht
erhalten wird. Dies wiederum würde die Kernpunkte in sich vereinen, welche dem Entstehen von
„failed States“ vorbeugen.
Auch hier ist zu erkennen, dass innerhalb eines Staats durch legitime Machtprozesse das
Entstehen und Fortbestehen von fragilen Staaten unterbunden werden kann.
4.3 – Staatenlose Kriege und Interventionsmacht
Während sowohl Giddens als auch Beck eine kosmopolitische Gesellschaft postulieren, stellt
Beck die Frage, ob durch ansteigende Ungleichverteilung nicht weitere Konflikte entstehen und
welche Auswirkungen dies auf die globale „Sicherheitspolitik“ hat.
Kriege, die der klassischen Kriegsdefinition folgen und zwischen Staaten ausgefochten
werden, sind, Becks Argumentation folgend, faktisch von einem Aussterben betroffen. Diese Aussage
deckt sich auch mit den zuvor genannten Daten des Stockholm Peace Research Institute. Krisenherde
mit bewaffneten Konflikten sind regional stark eingeschränkt und befinden sich vor allem in den
ärmeren Regionen der Welt. Gezielte Interventionen in Staaten wie dem Irak sind sowohl Ergebnis
einer Mischung aus wirtschaftlichem und geopolitischem Machtinteresse, aber auch der Idee,
Menschenrechtspolitik und die freie Marktwirtschaft in der ganzen Welt zu verbreiten. Somit sind sie
nicht als klassische Kriege zwischen Nationalstaaten zu verstehen. Zusätzlich zu diesen
„Weltpolizeikriegen“ existieren noch Konflikte in Regionen, in denen Staaten im europäischen Sinn
nie entstanden oder wieder zerfallen sind. (Beck, 2004: 208)
Auf die Frage, wie Interventionen in solchen Situationen zukünftig vermutlich gestaltet
werden, sieht Ulrich Beck zwei mögliche Entwicklungen. Das erste Szenario ist eine „Pax
Americana“, unter der Vorherrschaft der USA, das zweite ein „globaler Kosmopolis“. Während das
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Fragile Staatlichkeit und Demokratiedefizite
Zwischen Macht und Gewalt
zweite
Modell
regionale,
kooperative
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Staatenbündnisse
(beispielsweise:
Europa,
Asien,
Lateinamerika,...) vorsieht und versucht, Gleichheit zwischen den Staaten zu gewähren, sieht ersteres
eine Beibehaltung einer Hierarchie im globalen Kräfteverhältnis vor. Während dem, auch durch
wirtschaftliche Interessen, determinierten Realismus des „Pax Americana“ zur Friedensbewahrung der
Idealismus einer gleichwertigen Weltgesellschaft gegenübersteht, stellt sich die Frage, ob diese
Modelle überhaupt realistische Szenarien sind, um zu einer wohlgeordneten und sicheren Gesellschaft
zu finden. Folgt man wieder Arendts Definition von Macht und Gewalt, würde sich in dieser
Diskussion eine Aufspaltung in zwei Szenarien ergeben: Eines welches auf Macht basiert und das auf
Gewalt bauende Gegenstück. (vgl. Beck, 2004: 200ff)
Jedoch enden beide Szenarien damit, dass es fast zwangsläufig zu einer selektiven
Beschneidung staatlicher Souveränitäten kommt. Dies würde damit enden, dass die ärmeren Staaten
dieser Welt den Reichen eine Legitimation für Interventionen ausstellen. Dabei kommt wieder die
Frage auf, wo die Grenzen zwischen Hilfe und Einmischung, zwischen Verantwortung und
Entmachtung, zu finden sind. (Beck, 2004: 217) Eine Analogie zu diesem Kräfteverhältnis war bereits
zuvor zu erkennen, als die Rolle der Weltbank angesprochen wurde. Auch hier wird ein Impuls von
wenigen starken oder reichen Nationen ausgeübt und es besteht die Gefahr, in den (von Arendt
definierten) Bereich der Gewalt abzurutschen.
„Die wirtschaftliche Globalisierung schwächt schwache Staaten, leistet deren Zerfall und
damit Bürgerkriegen, der Gewaltprivatisierung, der organisierten Kriminalität Vorschub, begünstigt
Terrorismus. Dem steht eine begrenzte Bereitschaft zu militärischen Interventionen gegenüber.“
(Beck, 2004: 221) Dies bedeutet, durch verstärkte strukturelle und geopolitische Gewaltanwendung
wird vermehrt der Einsatz von militärischer Gewalt notwendig.
Durch den Verzicht auf Gewalt, im Sinn von Arendt, könnten somit die Folgekosten für
Macht/Gewaltinhaber verhindert werden und der postulierte Globalisierungszirkel würde gebrochen.
Für das Problem, wie nun die diese „Schwächung der Schwachen“, gelöst werden sollte, kann man
keine vorgezeichnete Antwort gegeben. Folgt man Becks Argumentation, ist es egal ob, diese
Probleme durch klassische Entwicklungspolitik gelöst werden oder durch weiter reichende soziale
Veränderungen,
die
zu
einer
homogeneren
Weltordnung führen
würden.
Dieser
ganze
Themenkomplex zeigt die Relevanz des „governance“-Konzepts und seiner Überwachung, um
Staatsversagen zu verhindern. Staaten, die nicht über ein funktionierendes, konsolidiertes und
hinreichend
ausgeprägtes
Regierungssystem
verfügen
und
für
zivilgesellschaftliche
Partizipationsmöglichkeiten sorgen, sind in Gefahr, zu Problemstaaten und Krisenregion zu werden.
Genauso können gute, souveräne Regierungen die Übermacht einzelner Akteure verhindern und
einschränken. Dies bedeutet, das Konzept des „good governance“ könnte, bei richtiger Anwendung,
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Fragile Staatlichkeit und Demokratiedefizite
Zwischen Macht und Gewalt
Prandner
beide Prozesse begünstigen: Eine Schwächung der Gewaltprozesse der Globalisierung, sowie das
Verhindern von zukünftigen „failed States“ und somit gewaltbeherrschten Krisengebieten.
Die offene Frage hierbei ist jedoch die Konzeption der „good governance“-Indikatoren durch
die Weltbank und der „Gebergemeinschaft“, welche als Instrument für eine Gewaltanwendung von
außen missbraucht werden könnten. Es folgt der Schluss, dass westliche Macht vor allem in
sogenannten Entwicklungsländern zu Gewalt wird, sobald die politische Prozesse durch Nutzung des
Anhängigkeitsverhältnisses, ohne Betrachtung der „Meinung auf die sich viele geeinigt haben“
(Arendt, 2000: 96), gesteuert werden.
Die Frage, wie mit innerstaatlicher Gewalt in Entwicklungsländern verfahren werden sollte, ist
nur schwer zu beantworten. Es sollte zur Intervention kommen, um Prozesse, die der gesamt
gesellschaftlichen Entwicklung schaden oder die Grundrechte von Personen oder Gruppen verletzen,
richtig zu stellen. Die Problematik liegt hier jedoch darin, dass keine Intervention selbstlos geschieht
und Gegenleistungen (Ressourcenzugang, Wirtschaftsabkommen) erwartet werden. In der
Vergangenheit kam es so immer wieder zu späterer Gewalt von Seiten der ursprünglich „helfenden“
Fraktion. (vgl. Giddens, 2001: 31ff) Dadurch kommt es zu einem globalen Gefühl der Machtlosigkeit,
welches von Giddens diskutiert wird und das nach Arendt als Reaktion der Gesellschaft auf Gewalt
definiert werden kann. Diese Gewalt wird durch mangelnde Institutionen ausgeübt werden und daher
müsste die Struktur der Institutionen verändert werden, um wieder legitimierte Machtprozesse
gewährleisten zu können.
So positiv das Konzept des „good governance“ zur Überwindung von innerer Gewalt und zum
Bekämpfen von „failed States“ zu bewerten ist, muss man sich immer über das Entstehen der Kriterien
und Ansätze bewusst sein und Prozesse innerhalb dieses Systems verhindern, die als
Gewaltanwendung gegenüber „schwächeren Staaten“ gedeutet werden könnten – Denn das Ziel von
Entwicklungspolitik sollte vor allem das Schaffen von selbstbestimmten und konsolidierten Nationen
sein. Durch den Einsatz von Gewalt kommt es zu Entwicklungen, die zu einer Verschlechterung der
zwölf Indikatoren zur Identifizierung von „failed States“ genutzt werden. Durch Gewaltakte, im Sinne
von Arendts Definitionen, werden stabilisierende Entwicklungen unterbunden und verhindert. Die
eingangs gestellte Frage ob interne oder externe Gewalt, nach Arendt, zu Staatsversagen führt muss
nach diesen Ausführungen eindeutig bejaht werden.
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5 – Fazit
Zusammenfassend muss festgestellt werden dass Gewaltprozesse nach Arendt, sowohl intern
als auch extern wirken. Dabei ist das Konzept des „good governance“ eine valide Möglichkeit die
innere Gewalt zu analysieren und zu brechen. Geht man jedoch davon aus, dass auch die äußeren
Gewaltzyklen durchbrochen werden müssen, um überhaupt die die Grundbedingung für das
Verhindern von „failing States“ zu schaffen ist die Frage offen wie man im internationalen Kontext
Macht schaffen kann.
Hierfür müssen zukünftig vor allem die Komponenten des Versprechens und der
Öffentlichkeit in Arendts Machtkonzept in der Realisierung des „good governance“ eine zentrale Rolle
übernehmen. Denn erst wenn ein großes und gerechtfertigtes Vertrauen in das Erreichen gemeinsamer,
gesamtgesellschaftlicher Ziele vorhanden ist, kann man von einer legitimen Machtbeziehung sprechen
und davon ausgehen, dass Gewalt überwunden wurde. Und dieser Schritt muss sowohl in der
internationalen als auch nationalen Politik geschehen.
Einer der möglichen Lösungsansätze würde sich im Feld der Bildung erkennbar zeigen. Die
Sicherung von formaler Bildung dient sowohl der Festigung interner legitimer Machtstrukturen und
würde gleichzeitig den Repräsentationsanspruch schwacher Nationen in der Weltgemeinschaft stärken.
Dies würde zukünftige Konflikte und Interventionen aus Sicht der Gebernationen vergünstigen, als
auch Subsistenz und Eigenverantwortung ermöglichen.
Dabei ist jedoch festzuhalten, dass derzeit sowohl die Institutionen als auch Kräfte dafür
fehlen dies umzusetzen. Die U.N. und ihre Suborganisationen stellen die einzige Vereinigung mit
einem globalen Vertretungsanspruch dar, weißen jedoch selbst noch erhebliche Demokratiedefizite in
ihrer Konstruktion auf und agieren oftmals auf Basis wirtschaftlicher Interessen von Veto-Inhabern.
Das Ziel „Education for All“ mit dem Kalenderjahr 2015 erscheint aus heutiger Perspektive nur
schwer erreichbar. Denn neben den strukturellen Schwächen, die im Verlauf dieses Texts diskutiert
wurden sinken die Ausgaben für eine Primärausbildung in den ärmsten Regionen der Welt ab und die
Hilfsmittel, die von den Geberstaaten bereitgestellt werden, stagnieren oder nehmen leicht ab. (vgl.
Unicef, 2008: 6ff)
Denn auch wenn man nicht davon ausgehen kann, dass sich manifeste Kämpfe um Macht und
Ressourcen, manchmal gar das Überleben ganzer Bevölkerungsgruppen, durch eine verbesserte
Kommunikation oder Ausbildung beenden oder unterbinden lassen, stellen sie die Grundlage für
legitimen Druck auf Staatsorgane dar und sind somit notwendig. (Fahrenhorst, 2007: 85ff) Bildung
und vor allem Primärbildung ist ein zentraler Aspekt der Demokratie auf breiter Basis ermöglicht.
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Und dafür sind nicht Bildungseliten notwendig, sondern eine hochwertige und durchdringende
Bildung für die Bevölkerung. Dadurch wird eine relevante Grundlage für Partizipation und
Argumentation im politischen Bereich geschaffen, genauso wie Stabilisierung von fragilen Staaten
durch die Ermöglichung eines Machtbildungsprozesses.
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6 – Literatur- und Abbildungsverzeichnis
Literatur:
Alphabethische Listung nach Autoren
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Piper; München
2000
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Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main
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Berg-Schlosser, Dirk (Herausgeber)
Democratization: The State of the Art
Vs Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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In:
Debiel, Tobias; Messner, Dirk; Nuscheler, Franz (Herausgeber)
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In:
Debiel, Tobias; Messner, Dirk; Nuscheler, Franz (Herausgeber)
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Hepp, Gerd
Erweiterte Selbstständigkeit und Partizipation in der Schule – eine Antwort auf Veränderungen der Lebenswelt
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Some Thoughts on the Victory and Future of Democracy
In:
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Nohlen, Dieter; Nuscheler, Franz (Herausgeber)
Handbuch der Dritten Welt; Band 1 - Grundprobleme, Theorien, Strategien
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Stockholm International Peace Research Institute (Herausgeber)
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Internetquellen:
Foreign Policy
http://www.foreignpolicy.com/story/cms.php?story_id=3865&page=8
The Failed State Index 2007
Letzter Aufruf: 21.09.2009
Fund for Peace
http://www.fundforpeace.org/web/
Failed State Index 2009
Letzter Aufruf: 21.09.2009
Abbildungen:
Abbildung 1 - Modell des „good governance“ auf lokaler Ebene nach Capuno, entnommen aus good governance Index: Advocating good
governance for Local Development, Seite 6
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