Der Einsatz von Naturheilkunde bei Tieren muss ohne weitere

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Pressemitteilung der IAVH (International Association for Veterinary Homeopathy), GGTM
(Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin e.V.), ECH (European Committee for
Homeopathy) zum Thema „EU-Verordnung über Tierarzneimittel (COM (2014) 558 final)
Der Einsatz von Naturheilkunde bei Tieren muss ohne weitere
Einschränkungen erhalten bleiben – tausende homöopathische Arzneien
könnten in Zukunft für Tiere nicht mehr verfügbar sein!
(18.9.2015, IAVH, GGTM, ECH)
Naturheilkundliche Heilmittel wie Homöopathika, Phythotherapeutika und
anthroposophische Arzneimittel werden aufgrund zahlreicher Behandlungserfolge immer
populärer. Viele Heim-, Sport- und landwirtschaftliche Nutztiere profitieren durch ihre
Verschreibung. Die Verschreibung solcher Medikamente verbessert aber nicht nur deren
Lebensqualität, sondern ihr Einsatz verringert auch den Einsatz von Antibiotika.
Naturheilkundliche Arzneimittel verursachen (mit wenigen Ausnahmen) keine Rückstände in
Fleisch, Milch, oder Absonderungen der Tiere (und Menschen).
Die EU hat in der Regulation EU 834/07 ihre Präferenz für den Einsatz von homöopathischen
und phythotherapeutischen Arzneimitteln in der Bio-Landwirtschaft etabliert. Dieses Ziel
kann aber nur erreicht werden, wenn auf die spezifischen Besonderheiten homöopathischer
und phytotherapeutischer Medikamente Rücksicht genommen wird.
Einige der Formulierungen im abzustimmenden Vorschlag der geplanten EU-Verordnung
COM(2014)558 ignorieren diese Besonderheiten. Durch diese teils widersprüchlichen oder
ungenauen Formulierungen werden derartige Erschwernisse kreiert, die zum Verschwinden
dieser Therapien führen können. Dies entspricht nicht dem Wunsch vieler TierärztInnen und
TierhalterInnen in der EU.
Die GGTM (Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin), die IAVH (International Association
for Veterinary Homeopathy) und das ECH (European Committee for Homeopathy) fordern
daher, dass der in dieser Form vorliegende Entwurf nicht vom Europäischen Parlament
angenommen wird.
Folgende Punkte gehören davor berücksichtigt:

Die bestehende Vielfalt der naturheilkundlichen Therapieverfahren mit ihren
Traditionen in Europa muss erhalten bleiben bzw. sichergestellt werden.

Zulassungen und Registrierungen, die gemäß der Verordnung 726/2004 oder
gemäß der Richtlinie 2001/82/EG erteilt oder von der Richtlinie 2001/82/EG
anerkannt wurden, müssen fortbestehen (z.B. homöopathische oder pflanzliche
Tierarzneimittel).

Neben homöopathischen Tierarzneimitteln müssen explizit auch pflanzliche
Zubereitungen als Tierarzneimittel genannt und anerkannt werden.

Der Einsatz naturheilkundlicher Arzneimittel durch Tierärzte, insbesondere auch bei
Nutztieren, muss erheblich erleichtert werden.

Der Begriff „immunologische homöopathische Produkte“ ist völlig unklar und in
keinem anderen pharmazeutischen oder juristischen Text zu finden. Um
Unklarheiten zu vermeiden, sollte der Absatz „Immunologische homöopathische
Produkte können nicht nach dem vereinfachten Verfahren registriert werden, da
immunologische Arzneimittel in hoher Verdünnung eine Reaktion auslösen
können.“ gestrichen werden.

Homöopathische Einzelmittel müssen weiterhin für Menschen und Tiere ident
behandelt werden, da sie 100% ident sind. Die Definition „Homöopathische
Tierarzneimittel“ sollte daher nicht für registrierte homöopathische Einzelmittel
(die in Herstellung, Qualitätsstandards und Anwendung für Mensch und Tier ident
sind) angewendet werden. Die Bezeichnung „Homöopathische Tierarzneimittel“
sollte einzig für die zugelassenen homöopathischen Arzneispezialitäten mit
spezieller Indikation für Zieltierarten gelten. Alle Tiere sollen von TierärztInnen mit
allen am europäischen Arzneimittelmarkt befindlichen homöopathischen
Arzneimitteln behandelt werden dürfen (ausgenommen jener, die gemäß
Verordnung (EU) 37/2010 für Lebensmittel liefernde Tiere verboten sind). Eine
eigens für Tiere vorgesehene Registrierung der derzeit generell registrierten
Homöopathika, die seit jeher in der Human- und Veterinärmedizin gleichermaßen
bewährt eingesetzt werden, würde aus wirtschaftlichen Gründen kaum
durchgeführt werden.
Die Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin (GGTM e.V.) ist die Interessenvertretung
ganzheitlich arbeitender Tierärztinnen und Tierärzte, die neben ihrer schulmedizinischen
Grundausbildung zusätzlich naturheilkundliche Therapiemethoden anwenden. Die GGTM
e.V. hat über 700 Mitglieder in Deutschland, Österreich, der Schweiz und weiteren EUMitgliedstaaten. Allein in Deutschland wenden darüber hinaus mehrere tausend
Tierärztinnen und Tierärzte homöopathische, pflanzliche und anthroposophische
Arzneimittel mit Erfolg für das Tierwohl an. Die Bandbreite der Therapieverfahren können
Sie der Webseite der GGTM -Information für Tierhalter- entnehmen. Eine entsprechende
Broschüre ist auch als Download unter http://ggtm.de/index.php?id=1977 verfügbar.
Die International Association for Veterinary Homeopathy (IAVH) ist die internationale
Dachorganisation für Veterinärhomöopathie. Sie wurde 1986 mit dem Ziel gegründet, das
Wissen, Verständnis und die praktischen Erkenntnisse auf dem Gebiet der homöopathischen
Tiermedizin zu wahren und zu fördern. Der nachhaltigen Arbeit zum Wohle der
Tiergesundheit im Rahmen einer erweiterten medizinischen Sichtweise und in
Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des ökologischen Landbaus hat sich die IAVH im
Besonderen verschrieben. Die IAVH hat über 700 Mitglieder weltweit. Klinische Forschung,
Publikationen (Homepage mit sämtlichen veröffentlichten Studien:
www.homeopathicvet.org) und der Erfahrungsaustausch im Rahmen von Tagungen und
Kongressen, sowie Seminartätigkeit und die Fort- und Weiterbildung im Bereich der
tierärztlichen Homöopathie bilden Kernbereiche unserer Arbeit.
Das European Committee for Homeopathy (ECH) repräsentiert alle ÄrztInnen, die sich auf
Homöopathie spezialisiert haben und ist in 40 Gesellschaften in 25 europäischen Ländern
organisiert. Die wissenschaftliche Entwicklung der Homöopathie voranzutreiben; hohe
Standards in Ausbildung, Training und Ausübung der homöopathischen Behandlungsweise
zu erhalten; professionelle Standards in der homöopathischen Praxis in Europa zu
harmonisieren; qualitativ hochwertige homöopathische Versorgung der PatientInnen
anzubieten und diese qualitativ hochwertige homöopathische Therapieform in das
Europäische Gesundheitssystem zu intergieren sind unsere Ziele. Der Aufgabenbereich des
ECH subcommitte pharmacy umfasst u.a. folgende Aufgaben: Unterstützung der
Verfügbarkeit von sicheren hochwertigen homöopathischen Arzneimitteln und ein
harmonisiertes System der Nomenklatur für homöopathische Arzneimittel zu fördern, um
sicherzustellen, dass es keine Unklarheiten hinsichtlich des Ausgangsmaterial der Arzneien
gibt. Die sorgfältige Beobachtung von Wirkstoffanalysen der Ausganssubstanzen und das
Procedere der Herstellung bürgen für die pharmazeutische Qualität von homöopathischen
Arzneimitteln.
Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin e.V.
Dr. Heidi Kübler, 1. Vorsitzende
GGTM-Geschäftsstelle
Mooswaldstr. 7
D-79227 Schallstadt
Fon: +49 7664 403638 -0 Fax: -88
[email protected]
www.ggtm.de
International Association for Veterinary
Homeopathy
Dr. Edward DeBeukelear, Präsident
IAVH-Geschäftsstelle
Mooswaldstr. 7
D-79227 Schallstadt
Fon: +49 7664 403638 -20 Fax: -88
[email protected]
www.iavh.org
European Committe for Homeopathy
ECH Sekretariat
Noorwegenstraat 49
Haven 8008X
BE-9940 Evergem
[email protected]
www.homeopathyeurope.org
Dr. Thomas Peinbauer, Präsident
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