Studienplan Erdwissenschaften -1- STUDIENPLAN ERDWISSENSCHAFTEN Stud. Kennzahl 426 FORMAL- UND NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT UNIVERSITÄT WIEN Oktober 1997 Studienplan Erdwissenschaften -2- ALLGEMEINER STUDIENABLAUF EINES STUDIENZWEIGES DER STUDIENRICHTUNG ERDWISSENSCHAFTEN AN DER FORMAL- UND NATURWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT WIEN 1) DIPLOMSTUDIUM: Mindeststudiendauer: 10 Semester 1. Studienabschnitt 4 Semester Gemeinsame Einführung für alle erdwissenschaftlichen Studienzweige: BIOLOGIE CHEMIE MATHEMATIK PHYSIK GEOLOGIE MINERALOGIE-KRISTALLOGRAPHIE PALÄONTOLOGIE PETROLOGIE 2. Studienabschnitt 6 Semester Lehrveranstaltungen des gewählten Studienzweiges Abfassung einer Diplomarbeit Akademischer Grad: Mag. rer. nat. (Magister der Naturwissenschaften) GEOLOGIE TECHNISCHE GEOLOGIE (Studium an der Univ. Wien Techn. Univ. Wien, Univ. für Bodenkultur) MINERALOGIE-KRISTALLOGRAPHIE PALÄONTOLOGIE PETROLOGIE GEOCHEMIE (Dieser Studienzweig wird erst eingerichtet) 2) DOKTORATSSTUDIUM: Nach Abschluß des 2. Studienabschnittes. Dauer mindestens 4 Semester. Die Studienrichtung Erdwissenschaften kann in Graz, Innsbruck, Salzburg und Wien studiert werden. Studienplan Erdwissenschaften Wichtige Adressen: Institut für Geochemie Univ. Wien, Althanstraße 14, 1090 Wien, Tel.: 4277 53101 Institut für Geologie Univ. Wien, Althanstraße 14, 1090 Wien, Tel.: 4277 53401 Institut für Mineralogie und Kristallographie Univ. Wien, Althanstraße 14, 1090 Wien Tel.: 4277 53201 Institut für Paläontologie Univ. Wien, Althanstraße 14, 1090 Wien, Tel.: 4277 53502 Institut für Petrologie Univ. Wien, Althanstraße 14, 1090 Wien, Tel.: 4277 53301 Institut für Meteorologie und Geophysik Univ. Wien, 1090 Wien, Nordbergstraße 17, Tel.: 4277 51901 Universität für Bodenkultur, Gregor Mendel Straße 33, 1180 Wien, Tel.: 47 654-0 Technische Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, Tel.: 58 801-0 -3- Studienplan Erdwissenschaften -4- STUDIENPLÄNE für die Studienrichtung Erdwissenschaften an der Universität Wien Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat in Abänderung des Erlasses Zl. GZ. 684 15/4-14/82 vom 12. Mai 1982 (Erste Genehmigung des Studienplanes für die Studienrichtung Erdwissenschaften) durch die Erlässe GZ 69 295/4-14/83 vom 12. Juli 1983 (Ergänzungen Studienzweig Paläontologie) und GZ 69 310/1-14/84 vom 22. März 1984 (Ergänzungen Studienzweig Paläontologie), GZ 69 139/39-14/85 vom 23. Juli 1986 (Änderung Studienzweig Geologie), GZ 68.415/7 - 14/88 vom 22. September 1988, GZ. 68.713/10 - I/A/4/92 vom 13. Mai 1992, GZ 68 415/6-14/86 vom 14.8.1986 (Einführung des Studienzweiges „Technische Geologie“ an der Universität Wien) und GZ 71 163/1-13/85 vom 25. März 1985 (Einführung des Studienzweiges „Montangeologie“), abgeändert mit Erlaß GZ.: 68.451/1-13/88 vom 11. Juli 1988, den Studienplan für die Studienrichtung Erdwissenschaften an der Universität Wien in der nachfolgenden Fassung genehmigt: STUDIENPLAN ERDWISSENSCHAFTEN Aufgrund des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen, BGBl. Nr. 326/1971, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 98/1998, i. V. m. den Bestimmungen des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 523/1993, und unter Berücksichtigung der Studienordnung für die Studienrichtung Erdwissenschaften, BGBl. Nr. 128/1976, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 330/1986, Erhöhung der Anzahl der Wahlfächer von 2 auf 3, wird gemäß §§ 3 Abs. 2 und 17 Abs. 1 des Allgemeinen HochschulStudiengesetzes verordnet Studienplan Erdwissenschaften -5- ERSTER STUDIENABSCHNITT § 1 Stundenzahl der Prüfungsfächer und Wahlfächer (1)In den vier Semestern des ersten Studienabschnittes sind insgesamt 72 Wochenstunden aus den Pflichtfächern und 10 Wochenstunden aus den Freifächern zu inskribieren. Die Zahl der inskribierten Wochenstunden hat in jedem Semster mindestens 15 zu betragen, im letzten einrechenbaren Semester mindestens 10. (2)Während des ersten Studienabschnittes sind in den folgenden Pflichtfächern zu inskribieren: Name des Faches Zahl der Wochenstunden a) b) c) d) e) Mineralogie Petrologie Geologie Paläontologie Hilfs- und Ergänzungsfächer 1. Mathematik 2. Physik 3. Chemie 4. Biologie f) Exkursionen aus Mineralogie, Petrologie, Geologie, Paläontologie 12 9 11 11 4 4 11 6 4 § 2 Lehrveranstaltungen in den Prüfungsfächern (1)Als Lehrveranstaltungen, welche die als Prüfungsfächer vorgesehenen Fachgebiete erfassen, sind zu inskribieren: a) aus dem Fach „Mineralogie“ mit dem Ziel, Grundkenntnisse auf den Gebieten der Allgemeinen und Speziellen Mineralogie sowie praktische Kenntnisse in Kristallographie und im Bestimmen von Mineralien zu erlangen. G-101- 1. G-102- 2. G-103- 3. G-104- 4. Einführung in die allgemeine Mineralogie Einführung in die Mineralien- und Rohstoffkunde Kristallographische Übungen Bestimmung von Mineralien 4 VO 3 VO 2 UE 3 UE b) aus dem Fach „Petrologie“ mit dem Ziel, Grundkenntnisse auf dem Gebiet der gesamten Gesteinskunde hinsichtlich Zusammensetzung, Gefüge und Entstehung der Gesteine sowie praktische Kenntnisse in der Kristalloptik und im Bestimmen von Gesteinen und ihrer Gefügeprägung zu erlangen. Studienplan Erdwissenschaften G-105- 1. Einführung in die Gesteinskunde I (Magmatite und Metamorphite) G-106- 2. Einführung in die Gesteinskunde II (Sedimente) G-107- 3. Kristalloptische Übungen G-108- 4. Bestimmung von Gesteinen -6- 4 VO 1 VO 2 UE 2 UE c) aus dem Fach „Geologie“ mit dem Ziel, theoretische und praktische Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Allgemeinen Geologie sowie auf den Gebieten der Stratigraphie und Erdgeschichte zu erlangen. Weiters sind theoretische und praktische Kenntnisse über geologische Karten und ihre räumliche Interpretation zu erwerben. G-109- 1. G-110- 2. G-111- 3. G-112- 4. Allgemeine Geologie Übungen zur Allgemeinen Geologie Einführung in die Historische Geologie Geologische Kartenkunde 4 VO 2 UE 3 VO mit UE 2 VO mit UE d) aus dem Fach „Paläontologie“ mit dem Ziel, Grundkenntnisse in Allgemeiner Paläontologie, Paläozoologie und Paläobotanik sowie theoretische und praktische Kenntnisse über Fossilien zu erlangen. G-113- 1. G-114- 2. G-115- 3. G-116- 4. Einführung in die Paläobotanik Einführung in die Paläozoologie Allgemeine Paläontologie Paläontologische Übungen für Anfänger 2 VO 2 VO 2 VO 3 VO + 2 UE e) Hilfs- und Ergänzungsfächer: Die Ziele dieser Fächergruppe liegen in der Erlangung von für die erdwissenschaftliche Ausbildung notwendigen Grundkenntnissen auf den Gebieten der Mathematik, Chemie, Physik und Biologie. G-117- 1. G-118- 2. G-119- 3. G-120- 4. G-121- 5. G-122- 6. Mathematik für Erdwissenschafter Chemie für Erdwissenschafter Chemisches Grundpraktikum für Erdwissenschafter Physik für Erdwissenschafter Biologie (Zoologie) für Erdwissenschafter Biologie (Botanik) für Erdwissenschafter 4 (3 VO + 1 UE) 5 VO 6 UE 4 VO 3 VO 3 VO Studienplan Erdwissenschaften -7- (2)Für die Inskription der vorstehend angeführten Lehrveranstaltungen gelten folgende Zulassungs voraussetzungen: a) für die Lehrveranstaltung „Kristallographische Übungen“: Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Vorlesung „Einführung in die allgemeine Mine ralogie“; b) für die Lehrveranstaltung „Bestimmung von Mineralien“: Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Vorlesung „Einführung in die Mineralien- und Rohstoffkunde“; c) für die Lehrveranstaltung „Kristalloptische Übungen“: Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Kristallographische Übungen“ d) für die Lehrveranstaltung „Bestimmung von Gesteinen“: Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Einführungin die Gesteinskunde“ sowie über die Lehrveranstaltung „Kristalloptische Übungen“; e) für die Lehrveranstaltung „Paläontologische Übungen für Anfänger“: Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Biologie (Zoologie und Botanik) für Erdwissenschafter“; f) für die Lehrveranstaltung „Einführungin die Historische Geologie“ Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Paläontologische Übungen für Anfänger“. g) für die Lehrveranstaltung „Chemisches Grundpraktikum, 6 UE“: Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Chemie für Erdwissenschafter“. (3)Die Zulassung zum zweiten kommissionellen Teil oder zum abschließenden Teil der 1. Diplomprüfung setzt die Teilnahme an: G-123- Erdwissenschaftlichen Exkursion (Inland) im Ausmaß von insgesamt 8 Tagen (4 Wochenstunden) aus den Fächern Mineralogie, Petrologie, Geologie und Paläontologie voraus. (4)„Studieneingangsphase im ersten Studienjahr (§ 17 Abs.2 lit. a des Allgem. Hochschulstudiengesetzes): Folgende einführenden Lehrveranstaltungen aus § 2 Abs.1 des Studienplanes, deren Inskription im ersten Studienjahr empfohlen wird, kennzeichnen die erdwissenschaftlichen Fächer in besonderer Weise: G-101 G-109 G-113 G-114 Einführung in die allgem. Mineralogie Allgemeine Geologie Einführung in die Paläobotanik Einführung in die Paläozoologie (4 VO) (4 VO) (2 VO) (2 VO) Studienplan Erdwissenschaften -8- § 3 Empfohlene Freifächer Als Freifächer werden ergänzende Lehrveranstaltungen aus Mathematik, Physik, Chemie und Biologie, weiters Lehrveranstaltungen über Informatik und Statistik sowie die Weiterbildung in Fremdsprachen, besonders in Englisch, empfohlen. § 4 Fristen für die Ablegung von Kolloquien Kolloquien (§ 23 Abs. 4 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes) sind frühestens am Ende des Semesters der Inskription, längstens aber bis Ende des zweiten folgenden Semesters abzulegen. § 5 Fristen für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen mit beschränkter Zulassung Die Erlaubnis zum Besuch von Lehrveranstaltungen mit beschränkter Zulassung (§ 10 Abs. 4 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes) ist spätestens bis zum Beginn der Lehrveranstaltung einzuholen. Studienplan Erdwissenschaften -9- ANHANG Empfohlener Inskriptionsplan zum 1. Studienabschnitt 1. Semester (Wintersemester): G-109G-101G-117G-118G-121G-122- Allgemeine Geologie Einführung in die allgemeine Mineralogie Mathematik für Erdwissenschafter Chemie für Erdwissenschafter Biologie (Zoologie) für Erdwissenschafter Biologie (Botanik) für Erdwissenschafter 4 VO 4 VO 3 VO + 1 UE 5 VO 3 VO 3 VO 2. Semester (Sommersemester): G-102G-103G-113G-114G-116G-119- Einführung in die Mineralien- und Rohstoffkunde Kristallographische Übungen Einführung in die Paläobotanik Einführung in die Paläozoologie Paläontologische Übungen für Anfänger Chemisches Grundpraktikum für Erdwissenschafter 3 VO 2 UE 2 VO 2 VO 3 VO mit UE 6 UE 3. Semester (Wintersemester): G-104G-105G-106 G-107G-111G-112G-115G-120- Bestimmung von Mineralien Einführung in die Gesteinskunde I (Magmatite und Metamorphite) Einführung in die Gesteinskunde II (Sedimente) Kristalloptische Übungen Einführung in die Historische Geologie Geologische Kartenkunde (Proseminar) Allgemeine Paläontologie Physik für Erdwissenschafter 3 UE 4 VO 1 VO 2 UE 3 VO mit UE 2 VO mit UE 2 VO 4 VO 4.Semester (Sommersemester): G-108G-110G-123- Bestimmung von Gesteinen Übungen zur Allgemeinen Geologie Erdwissenschaftliche Exkursion (Inland) aus den Fächern Mineralogie, Petrologie, Geologie und Paläontologie 2 UE 2 UE 4EX Studienplan Erdwissenschaften - 10 - Freifächer Laut Studienordnung für die Studienrichtung Erdwissenschaften (II. Abscnitt, § 3.(1)) sind für die Absolvierung des ersten Studienabschnittes Freifächer im Ausmaß von 10 (zehn) Wochenstunden nachzuweisen (vgl. Empfehlung im Studienplan). Für den Studienzweig „TECHNISCHE GEOLOGIE“ wird aus dem Hilfs- und Ergänzungsfach Mathematik eine der folgenden Lehrveranstaltungen empfohlen: T Mathematik 1 für Maschinenbauer, Bauingenieure und Geodäten Mathematik für Architekten B Mathematik I für Kulturtechniker 5 VO + 2 UE 4 VO + 2 UE 4 VO + 2 UE T = Technische Universität Wien; B = Universität für Bodenkultur Diese Lehrveranstaltungen werden anstelle der Lehrveranstaltung G-116 „Mathematik für Erdwissenschafter“ im ersten Studienabschnitt angerechnet. Die über den Rahmen von 4 (VO + UE) hinausgehenden Stunden werden im zweiten Studienabschnitt unter StO § 5 Abs. 3 (S 6) angerechnet. Des weiteren wird für den Studienzweig „Technische Geologie“ die Inskription und Vorprüfung der in der StO § 5 Abs. 6 vorgesehenen Lehrveranstaltungen im ersten Studienabschnitt empfohlen. Studienplan Erdwissenschaften - 11 - ZWEITER STUDIENABSCHNITT Studienzweig: MINERALOGIE-KRISTALLOGRAPHIE § 6 Stundenzahl der Prüfungsfächer und Freifächer (1) In den sechs Semestern des zweiten Studienabschnittes sind insgesamt 85 bzw. 89 Wochenstunden aus den Pflicht- und Wahlfächern und 8 Wochenstunden aus den Freifächern zu inskribieren. Die Zahl der inskribierten Wochenstunden hat in jedem Semester mindestens 15, im letzten einrechenbaren Semester mindestens 5 zu betragen. (2) Während des zweiten Studienabschnittes sind aus folgenden Pflicht- und Wahlfächern zu inskribieren: Name des Faches a) b) c) d) e) Mineralogie Kristallographie Physik Chemie nach Wahl des ordenlichen Hörers Lehrveranstaltungen aus zwei weiteren Fächern gemäß § 6 Abs. 3 des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtung f) Vorprüfungsfach (StO § 8 (2)e) Zahl der Wochenstunden 21 20 10 10 20 4 § 7 Lehrveranstaltungen in den Pflicht-, Wahl- und Freifächern Aus den Lehrveranstaltungen, welche die als Pflicht-, Wahl- und Feifächer vorgesehenen Fachgebiete umfassen, sind zu inskribieren: (1) aus dem Fach „Mineralogie“ mit dem Ziel, die im 1. Studienabschnitt erworbenen Grundkenntnisse in Mineralogie, Geochemie und Lagerstättenkunde zu vertiefen und durch praktische Übungen, Seminare und Exkursionen zu ergänzen. Studienplan Erdwissenschaften G-201G-202G-203G-204G-205G-206G-207G-208G-209G-210- Kristallchemie für Erdwissenschafter Mineralogie nutzbarer Rohstoffe und ihrer Lagerstätten Geochemie Einführungin die Erzmikroskopie Erzmikroskopische Übungen Mineralmorphologie Mineralbestimmung II Mineralogische Übungen für Vorgeschrittene Literaturseminar Mineralogische Exkursionen ins Inund Ausland (6 Tage) - 12 - 2 VO 2 VO 2 VO 1 VO 2 UE 1 SE 4 UE 3 UE 1 SE 3 EX (2) aus dem Fach „Kristallographie“ mit dem Ziel, die im 1. Studienabschnitt erworbenen Grundkenntnisse in Kristallographie, Kristalloptik und Kristallstrukturbestimmung zu vertiefen und durch praktische Übungen und Seminare zu ergänzen. G-251G-252G-253G-254G-255G-256G-257- Kristallographie Kristalloptik Kristallstrukturbestimmung I Kristallstrukturbestimmung II Programmieren für Mineralogen und Kristallographen Kristallographische Übungen für Vorgeschrittene Literaturseminar 2 VO 2 VO + 2 UE 4 UE 4 UE 2 UE 3 UE 1 SE (3) aus dem Fach „Physik“ mit dem Ziel, die Grundkenntnisse in Experimentalphysik zu vertiefen und durch praktische Übungen zu ergänzen. G-901G-902- Experimentalphysik II Physikalisches Grundpraktikum 4 VO 6 UE (4) aus dem Fach „Chemie“ mit dem Ziel, die im 1. Studienabschnitt erworbenen Grundkenntnisse in Chemie zu vertiefen und durch praktische Übungen in chemischen Analysenmethoden zu ergänzen. G-921G-922G-923- Gleichgewichtslehre oder Phasenlehre Aufbau der Materie Methoden der Gesteins- und Mineralanalyse 3 VO 2 VO 5 UE Studienplan Erdwissenschaften - 13 - (5) nach Wahl des ordentlichen Hörers sind aus zwei der folgenden Wahlfächer Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 20 Wochenstunden mit dem Ziel zu inskribieren,in zwei der genannten Teilgebiete eine Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse zu erlangen, wobei das Thema der Diplomarbeit bei der Wahl besondere Berücksichtigung finden sollte. Petrologie Geochemie und Lagerstättenlehre Anorganische Chemie Physikalische Chemie Experimentalphysik Geophysik Mathematik Geologie Paläontologie Angewandte Mineralogie und Umweltforschung (6) Empfohlene Freifächer Alle nicht gewählten Wahlfächer (wobei besonders weiterführende erdwissenschaftliche Lehrveranstaltungen sowie die Teilnahme an Exkursionen aus den Nachbarfächern Petrologie und Geologie empfohlen werden). Fremdsprachen (Englisch, Französich, Russisch). (7) Sofern die Anfertigung der Diplomarbeit die Benützung von maschinellen Anlagen, Apparaturen oder Geräten des Institutes erfordert, ist zu inskribieren: G-299- Einführungin die Benützung der wissenschaftlichen Einrichtungen 4 UE (8) Als Vorprüfungsfach gemäß StO § 8 Abs. 2 lit. e nach Wahl des Kandidaten wissenschaftstheoretische, wissenschaftsgeschichtliche oder philosophische Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 4 Wochenstunden, die zur Vertiefung des Faches führen. Studienplan Erdwissenschaften - 14 - § 8 Zulassungsvoraussetzungen (1)Für die Lehrveranstaltung „Mineralogische Übungen für Vorgeschrittene“: Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Mineralbestimmung II“. (2)Für die Lehrveranstaltung „Kristallstrukturbestimmung II“: Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Kristallstrukturbestimmung I“. (3)Für die Lehrveranstaltung „Kristallographische Übungen für Vorgeschrittene“: Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Kristallstrukturbestimmung II“. Studienplan Erdwissenschaften - 15 - Studienzweig: PETROLOGIE § 9 Stundenzahl der Prüfungsfächer und Freifächer (1) In den sechs Semestern des zweiten Studienabschnittes sind insgesamt 86 bzw. 90 Wochenstunden aus den Pflicht- und Wahlfächern und 8 Wochenstunden aus den Freifächern zu inskribieren. Die Zahl der inskribierten Wochenstunden hat in jedem Semester mindestens 15, im letzten einrechenbaren Semester mindestens 5 zu betragen. (2) Während des zweiten Studienabscnittes sind aus den folgenden Pflicht- und Wahlfächern zu inskribieren: Name des Faches Zahl der Wochenstunden a) b) c) d) e) f) Petrologie Mineralogie Geologie Physik Chemie nach Wahl des ordentlichen Hörers Lehrveranstaltungen aus zwei weiteren Fächern gemäß § 6 Abs. 3 des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen g) Vorprüfungsfach (StO § 8(2)e) 21 17 10 7 7 20 4 § 10 Lehrveranstaltungen in den Pflicht-, Wahl- und Freifächern: Aus den Lehrveranstaltungen, welche die als Pflicht-, Wahl- und Freifächer vorgesehenen Fachgebiete umfassen, sind zu inskribieren: (1) aus dem Fach „Petrologie“ mit dem Ziel, Kenntnisse über den makroskopischen, mikroskopischen und chemischen Aufbau der sedimentären, magmatischen und metamorphen Gesteine und deren Erscheinungsformen sowie Kenntnisse über theoretische und methodische Ansätze zur Bestimmung der physikalischchemischen Bildungsbedingungen der Gesteine zu erlangen. Ferner wird die Bedeutung der Gesteine für die Entwicklung der Erdkruste und des Erdmantels vermittelt und Gesteine im breiten Spektrum technischer Verwendbarkeit dargestellt. Studienplan Erdwissenschaften G-301G-302G-303G-304G-305G-306- Petrologie der metamorphen Gesteine Petrologie der magmatischen Gesteine Sedimentpetrographie Gesteinsmikroskopie Phasenpetrologie Petrologisches Seminar - 16 - 2 VO 2 VO 2 VO 3 UE 3 SE 1 SE Nach Wahl des Kandidaten Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 8 Wochenstunden aus G-307G-308G-309G-310G-311G-312G-313G-314G-315G-316G-317G-318- Petrologische Exkursionen (Inund Auslandsexkursionen) Petrologische Untersuchungsmethoden Petrologische Interpretation geochemischer Daten Theoretische Petrologie Petrologie des tiefen Grundgebirges Sedimentpetrologische Untersuchungsmethoden Sedimentpetrographisches Feldpraktikum (mit Exkursionen im Inland) Spezielle Sedimentpetrographie Tonmineralogische Untersuchungsmethoden Angewandte Petrologie Universaldrehtischmethoden Einführung in die Bodenkunde 3 EX 3 UE 3 VO + UE 3 VO + UE 2 VO + EX 2 UE 1 UE + EX 1 SE 2 UE 2 VO + UE 2 UE 2 VO (2) aus dem Fach „Mineralogie“ mit dem Ziel, erweiterte Kenntnisse auf dem Gebiet der Mineralogie und Kristallchemie vor allem der gesteinsbildenden Minerale zu erlangen und methodische Erweiterung zur analytischen Erfassung kristallphysikalischer Eigenschaften dieser Minerale zu vermitteln. G-202G-203G-207- Mineralogie nutzbarer Rohstoffe und ihrer Lagerstätten Geochemie Mineralbestimmung II 2 VO 2 VO 4 UE Nach Wahl des Kanditaten weitere Lehrveranstaltungen (VO, UE, SE) aus Mineralogie und Kristallographie im Ausmaß von 9 Wochenstunden. (3) Aus dem Fach „Geologie“ mit dem Ziel, Kenntnisse über Gesteine als wesentliche Bestandteile geologischer Körper und ihre Rolle in gesteinsbildenden geologischen Prozessen zu erlangen. G-406- Geologische Kartierung im Gelände 4 UE Nach Wahl des Kandidaten weitere Lehrveranstaltungen (VO, UE, SE) aus Geologie im Ausmaß von 7 Wochenstunden. Studienplan Erdwissenschaften - 17 - (4) aus dem Fach „Physik“ mit dem Ziel, Grundlagen auf dem Gebiet der Geophysik sowie zur Behandlung von Gesteinen als physio-chemische Systeme zu erlangen und die Beschreibung gesteinsbildender Prozesse in phasenpetrologischer Hinsicht zu vermitteln. G-903- Einführung in die Geophysik 4 VO Nach Wahl des Kandidaten weitere Lehrveranstaltungen (VO, UE, SE) aus Physik und Geophysik im Ausmaß von 3 Wochenstunden. (5) aus dem Fach „Chemie“ mit dem Ziel, die methodischen Grundlagen zur Gesteins- und Mineralanalytik zu erweitern. Nach Wahl des Kandidaten Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 7 Wochenstunden aus Chemie und Geochemie. (6) Nach Wahl des Kandidaten sind aus zwei der folgenden Wahlfächer Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 20 Wochenstunden mit dem Ziel zu inskribieren, in zwei der genannten Teilgebiete eine Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse zu erlangen, wobei das Thema der Diplomarbeit bei der Wahl besondere Berücksichtigung finden sollte. Mineralogie und Kristallographie Geologie Paläontologie Chemie und Geochemie Physik und Geophysik Mathematik Angewandte Geowissenschaften Umweltforschung im Bereich der Petrologie (7) Sofern die Anfertigung der Diplomarbeit die Benützung von maschinellen Anlagen, Apparaturen oder Geräten des Institutes erfordert, ist zu inskribieren: G-399- Einführungin die Benützung der wissenschaftlichen Einrichtungen 4 UE (8) Empfohlene Freifächer alle nicht gewählten Wahlfächer (wobei besonders die Teilnahme an Exkursionen aus den Nachbarfächern: Geologie und Paläontologie empfohlen wird). Fremdsprachen (Englisch, Französich, Russisch). Studienplan Erdwissenschaften - 18 - (9) Als Vorprüfungsfach gemäß StO § 8 Abs. 2 lit e nach Wahl des Kandidaten wissenschaftstheoretische, wissenschaftsgeschichtliche oder philosophische Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 4 Wochenstunden, die zur Vertiefung des Faches führen. § 11 Zulassungsvoraussetzungen 1. Für die Lehrveranstaltung „Petrologische Untersuchungsmethoden“: Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Gesteinsmikroskopie“. 2. Für die Lehrveranstaltung „Phasenpetrologie“ und „Theoretische Petrologie der Magmatite“: Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltungen „Petrologie der metamorphen Gesteine“ und „Petrologie der magmatischen Gesteine“. 3. Für die Lehrveranstaltung „Sedimentpetrographische Untersuchungsmethoden“ und das „Sedimentpetrographische Feldpraktikum“: Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Sedimentpetrographie“. Studienplan Erdwissenschaften - 19 - Studienzweig: GEOLOGIE § 12 Stundenzahl (1) In den sechs Semestern des zweiten Studienabschnittes sind insgesamt 95 Wochenstunden aus den Pflicht- und Wahlfächern und 8 Wochenstunden aus den Freifächern zu inskribieren. Die Zahl der inkribierten Wochenstunden hat in jedem Semester mindestens 15, im letzten einrechenbaren Semester mindestens 5 zu betragen. (2) Während des zweiten Studienabschnittes sind aus folgenden Pflicht- und Wahlfächern zu inskribieren: Name des Faches Zahl der Wochenstunden a) b) c) d) e) f) Historische Geologie und Regionale Geologie Allgemeine Geologie Mineralogie und Petrologie Paläontologie Geophysik nach Wahl des ordentlichen Hörers Lehrveranstaltungen aus zwei weiteren Fächern gemäß § 6 Abs. 3 des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen g) Vorprüfungsfach (StO § 8 (2) e) 24 22 10 10 4 20 4 § 13 Lehrveranstaltungen in den Pflicht-, Wahl- und Freifächern: Aus den Lehrveranstaltungen, welche die als Pflicht-, Wahl- und Freifächer vorgesehenen Fachgebiete umfassen, sind zu inskribieren: (1) aus dem Fach „Historische Geologie und Regionale Geologie“ mit dem Ziel einer Vertiefung der Kenntnisse in Stratigraphie, Erdgeschichte und Regionaler Geologie in theoretischer und praktischer Hinsicht. G-401- Historische Geologie 3 VO Nach Wahl des Kandidaten eine der beiden folgenden Lehrveranstaltungen: G-402G-403- Regionale Geologie Europas Regionale Geologie Außereuropas 2 VO 2 VO Studienplan Erdwissenschaften G-404G-405G-406G-407G-408- Geologie von Österreich Geologisches Seminar (Bericht über die Diplomarbeit) Geologische Kartierung im Gelände (2x4) Geologische Kartierung im Bergbau Geologische Exkursionen im In- und Ausland (6 Tage) - 20 - 3 VO 2 SE 8 UE 3 UE 3 EX (2) aus dem Fach „Allgemeine Geologie“ mit dem Ziel, die Kenntnisse auf den Gebieten der Allgemeinen Geologie in theoretischer und praktischer Hinsicht zu vertiefen, sowie Grundkenntnisse in Angewandter Geologie zu erwerben. G-421G-422- Strukturgeologische Grundlagen Sedimentgeologische Grundlagen 3 VO mit UE 3 VO mit UE Nach Wahl des Kandidaten eine der beiden folgenden Lehrveranstaltungen: G-423G-424- Kristallingeologische Grundlagen Einführung in die Geochronologie 3 VO mit UE 3 VO mit UE G-425G-426G-427G-428G-429- Montangeologie Erdölgeologie Hydrogeologie Fotogeologie Einführung in die technische Geologie 4 VO 2 VO 4 VO mit UE 2 VO mit UE 2 VO (3) aus dem Fach „Mineralogie und Petrologie“ mit dem Ziel, die Kenntnisse in Mineralogie und Petrologie einschließlich Geochemie im Hinblick auf ihre theoretische und praktische Bedeutung für die Geologie zu vertiefen. G-304G-204- Gesteinsmikroskopie Einführung in die Erzmikroskopie 3 UE 1 VO Nach Wahl des Kandidaten weitere Lehrveranstaltungen (VO, UE, PR, SE) aus Mineralogie und Petrologie (einschließlich Geochemie) im Ausmaß von 6 Wochenstunden. (4) aus dem Fach „Paläontologie“ mit dem Ziel, die Kenntnisse in Paläontologie im Hinblick auf ihre theoretische und praktische Bedeutung für die Geologie zu vertiefen. G-503G-509- Spezielle Paläontologische Übungen I (Labormethoden) Prinzipien der Stratigraphie 3 UE 2 VO Nach Wahl des Kandidaten weitere Lehrveranstaltungen (VO, UE, PR, SE) aus Paläontologie im Ausmaß von 5 Wochenstunden. Studienplan Erdwissenschaften - 21 - (5) aus dem Fach „Geophysik“ mit dem Ziel, Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Geophysik, besonders auf dem Gebiet der angewandt-geophysikalischen Methodik, zu erlangen. Nach Wahl des Kandidaten Lehrveranstaltungen (VO, UE, PR, SE) aus Geophysik im Ausmaß von 4 Wochenstunden. (6) Nach Wahl des ordentlichen Hörers sind aus zwei der folgenden Wahlfächer Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 20 Wochenstunden mit dem Ziel zu inskribieren, in zwei der genannten Teilgebiete eine Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse zu erlangen, wobei das Thema der Diplomarbeit bei der Wahl besondere Berücksichtigung finden sollte. Angewandte Geologie (inkl. Technische Geologie, Hydrogeologie, Montangeologie) Tektonik und Regionale Geologie Sedimentologie Kristallingeologie (inkl. Isotopengeologie, Strukturgeologie) Quartärgeologie und physische Geographie Umweltgeologie Paläontologie Petrologie und Geochemie Mineralogie Geophysik Informatik und Statistik Biologie Anrechenbar für ein Wahlfach sind neben den spezifischen Lehrveranstaltungen auch weitere, die zur Vertiefung und Abrundung des Wissensgebietes und der Untersuchungsmethode des gewählten Wahlfaches beitragen. (7) Empfohlene Freifächer (wobei besonders weiterführende erdwissenschaftliche Lehrveranstaltungen sowie Exkursionen empfohlen werden). Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Russisch). (8) Als Vorprüfungsfach gemäß StO § 8 Abs. 2 lit. e nach Wahl des Kandidaten wissenschaftstheoretische, wissenschaftsgeschichtliche oder philosophische Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 4 Wochenstunden, die zur Vertiefung des Faches führen. Studienplan Erdwissenschaften - 22 - § 14 Zulassungsvoraussetzungen (1)Für die Lehrveranstaltung „Strukturgeologische Grundlagen“. Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Geologische Kartenkunde“. (2)für die Lehrveranstaltung „Sedimentgeologische Grundlagen“: Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Gesteinsmikroskopie“. (3)Für die Lehrveranstaltung „Kristallingeologische Grundlagen“: Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Gesteinsmikroskopie“. Studienplan Erdwissenschaften - 23 - Studienzweig: PALÄONTOLOGIE § 15 Stundenzahl (1) In den 6 Semestern des zweiten Studienabschnittes sind insgesamt 93 (bzw. 95) oder 97 (bzw. 99) Wochenstunden aus den Pflicht- und Wahlfächern und 8 Wochenstunden aus den Freifächern zu inskribieren. Die Zahl der inskribierten Wochenstunden hat in jedem Semester mindestens 15, im letzten einrechenbaren Semester mindestens 5 zu betragen. (2) Während des zweiten Studienabschnittes sind aus den folgenden Pflicht- und Wahlfächern zu inskribieren: Name des Faches Zahl der Wochenstunden a) Allgemeine Paläontologie b) Nach Wahl des ordentlichen Hörers eines der folgenden Fächer: Paläozoologie Paläobotanik Biostratigraphie c) Geologie d) wurde gemäß lit b das Fach „Paläozoologie“ gewählt, Zoologie wurde gemäß lit b das Fach „Paläobotanik“ gewählt, Botanik wurde gemäß lit b das Fach „Biostratigraphie“ gewählt Zoologie, Botanik und Petrographie e) nach Wahl des ordentlichen Hörers Lehrveranstaltungen aus zwei weiteren Fächern gemäß § 6 Abs. 3 des Bundesgesetztes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen f) Vorprüfungsfach (StO § 8 Abs. 2 lit e) 32 20 20 24 7 10 10 10 20 4 § 16 Lehrveranstaltungen in den Pflicht-, Wahl- und Freifächern: (1) aus dem Fach „Allgemeine Paläontologie“ mit dem Ziel, Grundkenntnisse über die allgemeinen Aspekte der vorzeitlichen Organismen, ihrer Umwelt, ihrer zeitlichen und räumlichen Verbreitung, ihrer Evolution und Stammesgeschichte sowie über die systematische Stellung und Morphologie fossiler Organismenreste zu erlangen. Diese Kenntnisse sollen auch durch praktische Beschäftigung mit Fossilien im Institut und im Gelände untermauert werden. Studienplan Erdwissenschaften G-501G-502G-503G-504G-505G-506G-507G-508G-509- Paläoökologie Paläobiogeographie Spezielle Paläontologische Übungen I (Labormethoden) Spezielle Paläontologische Übungen II (Geländemethoden mit Exkursionen im Inland) Systematische Paläozoologie I (Evertebrata) Systematische Paläozoologie II (Vertebrata) Einführung in die Mikropaläontologie Systematische Mikropaläontologie Prinzipien der Stratigraphie - 24 - 2 VO 2 VO 3 UE 4 UE mit EX 3 VO 3 VO 2 VO 2 VO 2 VO Nach Wahl des Kandidaten eine der drei folgenden Lehrveranstaltungen im Ausmaß von zwei Wochenstunden: G-570G-572 G-574- Biostratigraphie des Paläozoikums Biostratigraphie des Mesozoikums Biostratigraphie des Känozoikums 2 VO 2 VO 2 VO G-542G-512- Pflanzenfossilien Paläontologische Exkursionen ins Inund Ausland (6 Tage) Paläontologisches Kolloquium (2 Semester je 1st.) 2 VO G-513- 3 EX 2 SE (2) a) bei Wahl des Faches „Paläozoologie“ mit dem Ziel, die Kenntnisse über fossile Tiergruppen durch spezielle Übungen am Fossilmaterial zu vertiefen, durch Lehrgrabungen an den Fossillagerstätten zu erweitern sowie die Geschichte der tierischen Organismen in Zeit und Raum nahezubringen. G-521G-522- Paläozoologische Übungen I (gilt als Seminar) Paläozoologische Übungen II (gilt als Seminar) 4 SE 4 SE Nach Wahl des Kandidaten zwei der fünf folgenden Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt vier Wochenstunden: G-569G-570G-572G-574G-567G-523G-524G-525- Biostratigraphie des Präkambriums Biostratigraphie des Paläozoikums Biostratigraphie des Mesozoikums Biostratigraphie des Känozoikums Biostratigraphie des Quartärs Mikropaläontologische Übungen I Ausgewählte Kapitel des Paläozoologie Paläontologische Lehrgrabung 2 VO 2 VO 2 VO 2 VO 2 VO 2 UE 3 VO, SE, UE, EX 3 UE Studienplan Erdwissenschaften - 25 - (2) b) bei Wahl des Faches „Paläobotanik“ mit dem Ziel, die Kenntnisse über fossile Pflanzen durch spezielle Übungen am Fossilmaterial zu vertiefen sowie durch Lehrgrabungen und Exkursionen zu erweitern. G-541G-545G-548G-550G-551G-552G-553- Paläobotanische Arbeitsmethoden Paläobotanische Übungen Paläobotanische Exkursionen (2 Tage) Ausgewählte Kapitel der Paläobotanik und/oder Botanik Grundlagen der Palynologie Palynologische Übungen Paläobotanische Lehrgrabungen 1 VO 3 VO mit UE 1 EX 7 VO,SE,UE,EX 1 VO 3 UE 4 UE (2) c) bei Wahl des Faches „Biostratigraphie“ mit dem Ziel, die Kenntnisse über die zeitliche Aufeinanderfolge von fossilen Floren und Faunen zu vermitteln und den Zusammenhang zwischen der Entwicklungsgeschichte der Bio- und Geosphäre aufzuzeigen. Nach Wahl des Kandidaten zwei der fünf folgenden Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt vier Wochenstunden: G-569G-570G-572G-574G-567G-571G-573G-575G-563G-523 + G-565G-566G-541G-567G-568- Biostratigraphie des Präkambriums Biostratigraphie des Paläozoikums Biostratigraphie des Mesozoikums Biostratigraphie des Känozoikums Biostratigraphie des Quartärs Biostratigraphische Demonstrationen Paläozoikum Biostratigraphische Demonstrationen Mesozoikum Biostratigraphische Demonstrationen Känozoikum Angewandte Mikropaläontologie 2 VO 2 VO 2 VO 2 VO 2 VO Mikropaläontologische Übungen I und II Fazieskunde Paläobotanische Arbeitsmethoden Ausgewählte Kapitel der Biostratigraphie und Fazieskunde, Paläontologische Lehrgrabung Spezielle Exkursionen zur Biostratigraphie und Fazieskunde 4 UE 2 VO 1 VO 1 SE mit EX 2 SE mit EX 1 SE mit EX 2 VO 4 VO,SE,UE,EX 1 EX (3) aus dem Fach „Geologie“ mit dem Ziel, die Kenntnisse in Geologie im Hinblick auf ihre theoretische und praktische Bedeutung für die Paläontologie zu vertiefen. (a) bei Wahl des Faches „Paläozoologie“ oder „Paläobotanik“: Ausgewählte Kapitel der Geologie 7 VO,SE,UE,EX Studienplan Erdwissenschaften (b) G-406- - 26 - bei Wahl des Faches „Biostratigraphie“: Geologische Kartierung im Gelände Ausgewählte Kapitel der Geologie 4 UE 3 VO,SE,UE,EX (4) (a) bei Wahl des Faches „Paläozoologie“ mit dem Ziel, die Verbindung zwischen fossilen und rezenten Tiergruppen klarzulegen und die gemeinsame Betrachtensweise in allen relevanten Bereichen zu betonen. G-527- Ausgewählte Kapitel der Zoologie 10 VO,SE,UE,EX (b) bei Wahl des Faches „Paläobotanik“ mit dem Ziel, die Verbindung zwischen fossilen und rezenten Pflanzengruppen und Vegetationen klarzulegen und die gemeinsame Betrachtensweise in allen relevanten Bereichen zu betonen. Ausgewählte Kapitel der Botanik 10 VO,SE,UE,EX (c) bei Wahl des Faches „Biostratigraphie“ mit dem Ziel, die Verbindung zwischen Paläontologie und den Nachbardisziplinen, wie Zoologie, Botanik, Geologie und Petrologie, herzustellen. G-569G-426G-303G-312- Ausgewählte Kapitel der Zoologie oder Botanik, dem Fach der Diplomarbeit entsprechend Erdölgeologie Sedimentpetrographie Sedimentpetrographische Untersuchungsmethoden 2 VO + 2 UE 2 VO 2 VO 2 UE (5) Nach Wahl des ordentlichen Hörers sind aus zwei der folgenden Wahlfächer Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 20 Wochenstunden, jedoch zumindest pro Fach 4 VO und 4 UE mit dem Ziel zu inskribieren, mit dem Ziel, in zwei der genannten Teilgebiete eine Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse zu erlangen, wobei das Thema der Diplomarbeit bei der Wahl besondere Berücksichtigung finden sollte. Eines der nicht gewählten Plichtfächer laut § 16 Abs. 2 a bis c. Studienplan Erdwissenschaften - 27 - Ur- und Frühgeschichte Humanbiologie Petrologie Historische und Regionale Geologie Geophysik und Meteorologie Mineralogie und Kristallographie Geochemie Zoologie Botanik Biochemie Genetik Angewandte Geologie Physik Physische Geographie Statistik Informatik (6) Soferne die Anfertigung der Diplomarbeit die Benützung von maschinellen Anlagen, Apparaten oder Geräten des Institutes erfordert, ist zu inskribieren: G-599- Einführung in die Benützung der wissenschaftlichen Einrichtungen 2 UE (7) Empfohlene Freifächer: alle nicht gewählten Wahlfächer (wobei besonders weiterführende erdwissenschaftliche und biologische Lehrveranstaltungen sowie Exkursionen aus Geologie, Petrologie, Botanik und Zoologie empfohlen werden). Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch). (8) Als Vorprüfungsfach gemäß StO § 8 Abs. 2 lit. e nach Wahl des Kandidaten wissenschaftstheoretische, wissenschaftsgeschichtliche oder philosophische Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 4 Wochenstunden, die zur Vertiefung des Faches führen. § 17 Zulassungsvoraussetzungen (1)Für die Lehrveranstaltungen: „Paläozoologische Übungen I und II“, „Mikropaläontologische Übungen“ und „Palöobotanische Übungen“: Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Paläontologische Übungen für Anfänger". (2)Für die Lehrveranstaltung „Paläozoologische Übungen I“: Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Systematische Paläozoologie I“. Studienplan Erdwissenschaften - 28 - (3)Für die Lehrveranstaltung „Paläozoologische Übungen II“: Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Systematische Paläozoologie II“. § 18 Fristen für die Ablegung von Kolloquien Kolloquien (§ 23 Abs. 4 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes) sind frühestens am Ende des Semesters der Inskription, längstens aber bis Ende des zweiten folgenden Semesters abzulegen. § 19 Fristen für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen mit beschränkter Zulassung Die Erlaubnis zum Besuch von Lehrveranstaltungen mit beschränkter Zulassung (§ 10 Abs. 4 des allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes ist spätestens bis zum Beginn der Lehrveranstaltung einzuholen.