studienplan - Universität Wien

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Studienplan Erdwissenschaften
-1-
STUDIENPLAN
ERDWISSENSCHAFTEN
Stud. Kennzahl 426
FORMAL- UND NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
UNIVERSITÄT WIEN
Oktober 1997
Studienplan Erdwissenschaften
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ALLGEMEINER STUDIENABLAUF EINES STUDIENZWEIGES DER
STUDIENRICHTUNG ERDWISSENSCHAFTEN AN DER
FORMAL- UND NATURWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT
DER UNIVERSITÄT WIEN
1) DIPLOMSTUDIUM: Mindeststudiendauer: 10 Semester
1. Studienabschnitt
4 Semester
Gemeinsame Einführung für alle erdwissenschaftlichen Studienzweige:
BIOLOGIE
CHEMIE
MATHEMATIK
PHYSIK
GEOLOGIE
MINERALOGIE-KRISTALLOGRAPHIE
PALÄONTOLOGIE
PETROLOGIE
2. Studienabschnitt
6 Semester
Lehrveranstaltungen des gewählten Studienzweiges
Abfassung einer Diplomarbeit
Akademischer Grad: Mag. rer. nat.
(Magister der Naturwissenschaften)
GEOLOGIE
TECHNISCHE GEOLOGIE
(Studium an der Univ. Wien
Techn. Univ. Wien, Univ. für Bodenkultur)
MINERALOGIE-KRISTALLOGRAPHIE
PALÄONTOLOGIE
PETROLOGIE
GEOCHEMIE (Dieser Studienzweig wird erst eingerichtet)
2) DOKTORATSSTUDIUM: Nach Abschluß des 2. Studienabschnittes.
Dauer mindestens 4 Semester.
Die Studienrichtung Erdwissenschaften kann in Graz, Innsbruck, Salzburg und Wien studiert
werden.
Studienplan Erdwissenschaften
Wichtige Adressen:
Institut für Geochemie Univ. Wien, Althanstraße 14, 1090 Wien, Tel.: 4277 53101
Institut für Geologie Univ. Wien, Althanstraße 14, 1090 Wien, Tel.: 4277 53401
Institut für Mineralogie und Kristallographie Univ. Wien, Althanstraße 14, 1090 Wien
Tel.: 4277 53201
Institut für Paläontologie Univ. Wien, Althanstraße 14, 1090 Wien, Tel.: 4277 53502
Institut für Petrologie Univ. Wien, Althanstraße 14, 1090 Wien, Tel.: 4277 53301
Institut für Meteorologie und Geophysik Univ. Wien, 1090 Wien, Nordbergstraße 17,
Tel.: 4277 51901
Universität für Bodenkultur, Gregor Mendel Straße 33, 1180 Wien, Tel.: 47 654-0
Technische Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, Tel.: 58 801-0
-3-
Studienplan Erdwissenschaften
-4-
STUDIENPLÄNE
für die Studienrichtung Erdwissenschaften an der
Universität Wien
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat in Abänderung des Erlasses Zl. GZ.
684 15/4-14/82 vom 12. Mai 1982 (Erste Genehmigung des Studienplanes für die Studienrichtung
Erdwissenschaften) durch die Erlässe GZ 69 295/4-14/83 vom 12. Juli 1983 (Ergänzungen
Studienzweig Paläontologie) und GZ 69 310/1-14/84 vom 22. März 1984 (Ergänzungen
Studienzweig Paläontologie), GZ 69 139/39-14/85 vom 23. Juli 1986 (Änderung Studienzweig
Geologie), GZ 68.415/7 - 14/88 vom 22. September 1988, GZ. 68.713/10 - I/A/4/92 vom 13. Mai
1992, GZ 68 415/6-14/86 vom 14.8.1986 (Einführung des Studienzweiges „Technische Geologie“
an der Universität Wien) und GZ 71 163/1-13/85 vom 25. März 1985 (Einführung des
Studienzweiges „Montangeologie“), abgeändert mit Erlaß GZ.: 68.451/1-13/88 vom 11. Juli 1988,
den Studienplan für die Studienrichtung Erdwissenschaften an der Universität Wien in der
nachfolgenden Fassung genehmigt:
STUDIENPLAN ERDWISSENSCHAFTEN
Aufgrund des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche
Studienrichtungen, BGBl. Nr. 326/1971, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr.
98/1998, i. V. m. den Bestimmungen des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr.
177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 523/1993, und unter
Berücksichtigung der Studienordnung für die Studienrichtung Erdwissenschaften, BGBl. Nr.
128/1976, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 330/1986, Erhöhung der Anzahl der
Wahlfächer von 2 auf 3, wird gemäß §§ 3 Abs. 2 und 17 Abs. 1 des Allgemeinen HochschulStudiengesetzes
verordnet
Studienplan Erdwissenschaften
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ERSTER STUDIENABSCHNITT
§ 1 Stundenzahl der Prüfungsfächer und Wahlfächer
(1)In den vier Semestern des ersten Studienabschnittes sind insgesamt 72 Wochenstunden aus den
Pflichtfächern und 10 Wochenstunden aus den Freifächern zu inskribieren. Die Zahl der
inskribierten Wochenstunden hat in jedem Semster mindestens 15 zu betragen, im letzten
einrechenbaren Semester mindestens 10.
(2)Während des ersten Studienabschnittes sind in den folgenden Pflichtfächern zu inskribieren:
Name des Faches
Zahl der Wochenstunden
a)
b)
c)
d)
e)
Mineralogie
Petrologie
Geologie
Paläontologie
Hilfs- und Ergänzungsfächer
1. Mathematik
2. Physik
3. Chemie
4. Biologie
f) Exkursionen aus Mineralogie, Petrologie, Geologie, Paläontologie
12
9
11
11
4
4
11
6
4
§ 2 Lehrveranstaltungen in den Prüfungsfächern
(1)Als Lehrveranstaltungen, welche die als Prüfungsfächer vorgesehenen Fachgebiete erfassen, sind
zu inskribieren:
a) aus dem Fach „Mineralogie“
mit dem Ziel, Grundkenntnisse auf den Gebieten der Allgemeinen und Speziellen Mineralogie
sowie praktische Kenntnisse in Kristallographie und im Bestimmen von Mineralien zu erlangen.
G-101- 1.
G-102- 2.
G-103- 3.
G-104- 4.
Einführung in die allgemeine Mineralogie
Einführung in die Mineralien- und Rohstoffkunde
Kristallographische Übungen
Bestimmung von Mineralien
4 VO
3 VO
2 UE
3 UE
b) aus dem Fach „Petrologie“
mit dem Ziel, Grundkenntnisse auf dem Gebiet der gesamten Gesteinskunde hinsichtlich
Zusammensetzung, Gefüge und Entstehung der Gesteine sowie praktische Kenntnisse in der
Kristalloptik und im Bestimmen von Gesteinen und ihrer Gefügeprägung zu erlangen.
Studienplan Erdwissenschaften
G-105- 1. Einführung in die Gesteinskunde I
(Magmatite und Metamorphite)
G-106- 2. Einführung in die Gesteinskunde II
(Sedimente)
G-107- 3. Kristalloptische Übungen
G-108- 4. Bestimmung von Gesteinen
-6-
4 VO
1 VO
2 UE
2 UE
c) aus dem Fach „Geologie“
mit dem Ziel, theoretische und praktische Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Allgemeinen
Geologie sowie auf den Gebieten der Stratigraphie und Erdgeschichte zu erlangen. Weiters sind
theoretische und praktische Kenntnisse über geologische Karten und ihre räumliche Interpretation
zu erwerben.
G-109- 1.
G-110- 2.
G-111- 3.
G-112- 4.
Allgemeine Geologie
Übungen zur Allgemeinen Geologie
Einführung in die Historische Geologie
Geologische Kartenkunde
4 VO
2 UE
3 VO mit UE
2 VO mit UE
d) aus dem Fach „Paläontologie“
mit dem Ziel, Grundkenntnisse in Allgemeiner Paläontologie, Paläozoologie und Paläobotanik
sowie theoretische und praktische Kenntnisse über Fossilien zu erlangen.
G-113- 1.
G-114- 2.
G-115- 3.
G-116- 4.
Einführung in die Paläobotanik
Einführung in die Paläozoologie
Allgemeine Paläontologie
Paläontologische Übungen für Anfänger
2 VO
2 VO
2 VO
3 VO + 2 UE
e) Hilfs- und Ergänzungsfächer:
Die Ziele dieser Fächergruppe liegen in der Erlangung von für die erdwissenschaftliche Ausbildung
notwendigen Grundkenntnissen auf den Gebieten der Mathematik, Chemie, Physik und Biologie.
G-117- 1.
G-118- 2.
G-119- 3.
G-120- 4.
G-121- 5.
G-122- 6.
Mathematik für Erdwissenschafter
Chemie für Erdwissenschafter
Chemisches Grundpraktikum für Erdwissenschafter
Physik für Erdwissenschafter
Biologie (Zoologie) für Erdwissenschafter
Biologie (Botanik) für Erdwissenschafter
4 (3 VO + 1 UE)
5 VO
6 UE
4 VO
3 VO
3 VO
Studienplan Erdwissenschaften
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(2)Für die Inskription der vorstehend angeführten Lehrveranstaltungen gelten folgende Zulassungs
voraussetzungen:
a) für die Lehrveranstaltung „Kristallographische Übungen“:
Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Vorlesung „Einführung in die allgemeine
Mine
ralogie“;
b) für die Lehrveranstaltung „Bestimmung von Mineralien“:
Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Vorlesung „Einführung in die Mineralien- und
Rohstoffkunde“;
c) für die Lehrveranstaltung „Kristalloptische Übungen“:
Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Kristallographische
Übungen“
d) für die Lehrveranstaltung „Bestimmung von Gesteinen“:
Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Einführungin die
Gesteinskunde“ sowie über die Lehrveranstaltung „Kristalloptische Übungen“;
e) für die Lehrveranstaltung „Paläontologische Übungen für Anfänger“:
Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Biologie (Zoologie und
Botanik) für Erdwissenschafter“;
f) für die Lehrveranstaltung „Einführungin die Historische Geologie“
Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Paläontologische Übungen
für Anfänger“.
g) für die Lehrveranstaltung „Chemisches Grundpraktikum, 6 UE“:
Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Chemie für
Erdwissenschafter“.
(3)Die Zulassung zum zweiten kommissionellen Teil oder zum abschließenden Teil der 1.
Diplomprüfung setzt die Teilnahme an:
G-123- Erdwissenschaftlichen Exkursion (Inland) im Ausmaß von insgesamt 8 Tagen (4
Wochenstunden) aus den Fächern Mineralogie, Petrologie, Geologie und Paläontologie
voraus.
(4)„Studieneingangsphase im ersten Studienjahr (§ 17 Abs.2 lit. a des Allgem.
Hochschulstudiengesetzes):
Folgende einführenden Lehrveranstaltungen aus § 2 Abs.1 des Studienplanes, deren Inskription
im ersten Studienjahr empfohlen wird, kennzeichnen die erdwissenschaftlichen Fächer in
besonderer Weise:
G-101
G-109
G-113
G-114
Einführung in die allgem. Mineralogie
Allgemeine Geologie
Einführung in die Paläobotanik
Einführung in die Paläozoologie
(4 VO)
(4 VO)
(2 VO)
(2 VO)
Studienplan Erdwissenschaften
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§ 3 Empfohlene Freifächer
Als Freifächer werden ergänzende Lehrveranstaltungen aus Mathematik, Physik, Chemie und
Biologie, weiters Lehrveranstaltungen über Informatik und Statistik sowie die Weiterbildung in
Fremdsprachen, besonders in Englisch, empfohlen.
§ 4 Fristen für die Ablegung von Kolloquien
Kolloquien (§ 23 Abs. 4 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes) sind frühestens am Ende des
Semesters der Inskription, längstens aber bis Ende des zweiten folgenden Semesters abzulegen.
§ 5 Fristen für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen mit beschränkter Zulassung
Die Erlaubnis zum Besuch von Lehrveranstaltungen mit beschränkter Zulassung (§ 10 Abs. 4 des
Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes) ist spätestens bis zum Beginn der Lehrveranstaltung
einzuholen.
Studienplan Erdwissenschaften
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ANHANG
Empfohlener Inskriptionsplan
zum 1. Studienabschnitt
1. Semester (Wintersemester):
G-109G-101G-117G-118G-121G-122-
Allgemeine Geologie
Einführung in die allgemeine Mineralogie
Mathematik für Erdwissenschafter
Chemie für Erdwissenschafter
Biologie (Zoologie) für Erdwissenschafter
Biologie (Botanik) für Erdwissenschafter
4 VO
4 VO
3 VO + 1 UE
5 VO
3 VO
3 VO
2. Semester (Sommersemester):
G-102G-103G-113G-114G-116G-119-
Einführung in die Mineralien- und Rohstoffkunde
Kristallographische Übungen
Einführung in die Paläobotanik
Einführung in die Paläozoologie
Paläontologische Übungen für Anfänger
Chemisches Grundpraktikum für Erdwissenschafter
3 VO
2 UE
2 VO
2 VO
3 VO mit UE
6 UE
3. Semester (Wintersemester):
G-104G-105G-106
G-107G-111G-112G-115G-120-
Bestimmung von Mineralien
Einführung in die Gesteinskunde I
(Magmatite und Metamorphite)
Einführung in die Gesteinskunde II
(Sedimente)
Kristalloptische Übungen
Einführung in die Historische Geologie
Geologische Kartenkunde
(Proseminar)
Allgemeine Paläontologie
Physik für Erdwissenschafter
3 UE
4 VO
1 VO
2 UE
3 VO mit UE
2 VO mit UE
2 VO
4 VO
4.Semester (Sommersemester):
G-108G-110G-123-
Bestimmung von Gesteinen
Übungen zur Allgemeinen Geologie
Erdwissenschaftliche Exkursion (Inland)
aus den Fächern Mineralogie, Petrologie,
Geologie und Paläontologie
2 UE
2 UE
4EX
Studienplan Erdwissenschaften
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Freifächer
Laut Studienordnung für die Studienrichtung Erdwissenschaften (II. Abscnitt, § 3.(1)) sind für die
Absolvierung des ersten Studienabschnittes Freifächer im Ausmaß von 10 (zehn) Wochenstunden
nachzuweisen (vgl. Empfehlung im Studienplan).
Für den Studienzweig „TECHNISCHE GEOLOGIE“
wird aus dem Hilfs- und Ergänzungsfach Mathematik eine der folgenden Lehrveranstaltungen
empfohlen:
T Mathematik 1 für Maschinenbauer, Bauingenieure
und Geodäten
Mathematik für Architekten
B Mathematik I für Kulturtechniker
5 VO + 2 UE
4 VO + 2 UE
4 VO + 2 UE
T = Technische Universität Wien; B = Universität für Bodenkultur
Diese Lehrveranstaltungen werden anstelle der Lehrveranstaltung G-116 „Mathematik für
Erdwissenschafter“ im ersten Studienabschnitt angerechnet. Die über den Rahmen von 4 (VO +
UE) hinausgehenden Stunden werden im zweiten Studienabschnitt unter StO § 5 Abs. 3 (S 6)
angerechnet.
Des weiteren wird für den Studienzweig „Technische Geologie“ die Inskription und Vorprüfung der
in der StO § 5 Abs. 6 vorgesehenen Lehrveranstaltungen im ersten Studienabschnitt empfohlen.
Studienplan Erdwissenschaften
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ZWEITER STUDIENABSCHNITT
Studienzweig: MINERALOGIE-KRISTALLOGRAPHIE
§ 6 Stundenzahl der Prüfungsfächer und Freifächer
(1) In den sechs Semestern des zweiten Studienabschnittes sind insgesamt 85 bzw. 89
Wochenstunden aus den Pflicht- und Wahlfächern und 8 Wochenstunden aus den Freifächern zu
inskribieren. Die Zahl der inskribierten Wochenstunden hat in jedem Semester mindestens 15, im
letzten einrechenbaren Semester mindestens 5 zu betragen.
(2) Während des zweiten Studienabschnittes sind aus folgenden Pflicht- und Wahlfächern zu
inskribieren:
Name des Faches
a)
b)
c)
d)
e)
Mineralogie
Kristallographie
Physik
Chemie
nach Wahl des ordenlichen Hörers
Lehrveranstaltungen aus zwei weiteren
Fächern gemäß § 6 Abs. 3 des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche
und naturwissenschaftliche Studienrichtung
f) Vorprüfungsfach (StO § 8 (2)e)
Zahl der Wochenstunden
21
20
10
10
20
4
§ 7 Lehrveranstaltungen in den Pflicht-, Wahl- und Freifächern
Aus den Lehrveranstaltungen, welche die als Pflicht-, Wahl- und Feifächer vorgesehenen
Fachgebiete umfassen, sind zu inskribieren:
(1) aus dem Fach „Mineralogie“
mit dem Ziel, die im 1. Studienabschnitt erworbenen Grundkenntnisse in Mineralogie, Geochemie
und Lagerstättenkunde zu vertiefen und durch praktische Übungen, Seminare und Exkursionen zu
ergänzen.
Studienplan Erdwissenschaften
G-201G-202G-203G-204G-205G-206G-207G-208G-209G-210-
Kristallchemie für Erdwissenschafter
Mineralogie nutzbarer Rohstoffe und ihrer Lagerstätten
Geochemie
Einführungin die Erzmikroskopie
Erzmikroskopische Übungen
Mineralmorphologie
Mineralbestimmung II
Mineralogische Übungen für Vorgeschrittene
Literaturseminar
Mineralogische Exkursionen ins Inund Ausland (6 Tage)
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2 VO
2 VO
2 VO
1 VO
2 UE
1 SE
4 UE
3 UE
1 SE
3 EX
(2) aus dem Fach „Kristallographie“
mit dem Ziel, die im 1. Studienabschnitt erworbenen Grundkenntnisse in Kristallographie,
Kristalloptik und Kristallstrukturbestimmung zu vertiefen und durch praktische Übungen und
Seminare zu ergänzen.
G-251G-252G-253G-254G-255G-256G-257-
Kristallographie
Kristalloptik
Kristallstrukturbestimmung I
Kristallstrukturbestimmung II
Programmieren für Mineralogen
und Kristallographen
Kristallographische Übungen für Vorgeschrittene
Literaturseminar
2 VO
2 VO + 2 UE
4 UE
4 UE
2 UE
3 UE
1 SE
(3) aus dem Fach „Physik“
mit dem Ziel, die Grundkenntnisse in Experimentalphysik zu vertiefen und durch praktische
Übungen zu ergänzen.
G-901G-902-
Experimentalphysik II
Physikalisches Grundpraktikum
4 VO
6 UE
(4) aus dem Fach „Chemie“
mit dem Ziel, die im 1. Studienabschnitt erworbenen Grundkenntnisse in Chemie zu vertiefen und
durch praktische Übungen in chemischen Analysenmethoden zu ergänzen.
G-921G-922G-923-
Gleichgewichtslehre oder Phasenlehre
Aufbau der Materie
Methoden der Gesteins- und Mineralanalyse
3 VO
2 VO
5 UE
Studienplan Erdwissenschaften
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(5) nach Wahl des ordentlichen Hörers sind aus zwei der folgenden Wahlfächer
Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 20 Wochenstunden mit dem Ziel zu inskribieren,in
zwei der genannten Teilgebiete eine Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse zu erlangen, wobei
das Thema der Diplomarbeit bei der Wahl besondere Berücksichtigung finden sollte.
Petrologie
Geochemie und Lagerstättenlehre
Anorganische Chemie
Physikalische Chemie
Experimentalphysik
Geophysik
Mathematik
Geologie
Paläontologie
Angewandte Mineralogie und Umweltforschung
(6) Empfohlene Freifächer
Alle nicht gewählten Wahlfächer (wobei besonders weiterführende erdwissenschaftliche
Lehrveranstaltungen sowie die Teilnahme an Exkursionen aus den Nachbarfächern Petrologie und
Geologie empfohlen werden).
Fremdsprachen (Englisch, Französich, Russisch).
(7) Sofern die Anfertigung der Diplomarbeit die Benützung von maschinellen Anlagen,
Apparaturen oder Geräten des Institutes erfordert, ist zu inskribieren:
G-299-
Einführungin die Benützung der wissenschaftlichen Einrichtungen
4 UE
(8) Als Vorprüfungsfach gemäß StO § 8 Abs. 2 lit. e nach Wahl des Kandidaten
wissenschaftstheoretische, wissenschaftsgeschichtliche oder philosophische Lehrveranstaltungen im
Ausmaß von insgesamt 4 Wochenstunden, die zur Vertiefung des Faches führen.
Studienplan Erdwissenschaften
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§ 8 Zulassungsvoraussetzungen
(1)Für die Lehrveranstaltung „Mineralogische Übungen für Vorgeschrittene“:
Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Mineralbestimmung II“.
(2)Für die Lehrveranstaltung „Kristallstrukturbestimmung II“:
Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Kristallstrukturbestimmung I“.
(3)Für die Lehrveranstaltung „Kristallographische Übungen für Vorgeschrittene“:
Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Kristallstrukturbestimmung
II“.
Studienplan Erdwissenschaften
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Studienzweig: PETROLOGIE
§ 9 Stundenzahl der Prüfungsfächer und Freifächer
(1) In den sechs Semestern des zweiten Studienabschnittes sind insgesamt 86 bzw. 90
Wochenstunden aus den Pflicht- und Wahlfächern und 8 Wochenstunden aus den Freifächern zu
inskribieren. Die Zahl der inskribierten Wochenstunden hat in jedem Semester mindestens 15, im
letzten einrechenbaren Semester mindestens 5 zu betragen.
(2) Während des zweiten Studienabscnittes sind aus den folgenden Pflicht- und Wahlfächern zu
inskribieren:
Name des Faches
Zahl der Wochenstunden
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Petrologie
Mineralogie
Geologie
Physik
Chemie
nach Wahl des ordentlichen Hörers
Lehrveranstaltungen aus zwei weiteren
Fächern gemäß § 6 Abs. 3 des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche
und naturwissenschaftliche Studienrichtungen
g) Vorprüfungsfach (StO § 8(2)e)
21
17
10
7
7
20
4
§ 10 Lehrveranstaltungen in den Pflicht-, Wahl- und Freifächern:
Aus den Lehrveranstaltungen, welche die als Pflicht-, Wahl- und Freifächer vorgesehenen
Fachgebiete umfassen, sind zu inskribieren:
(1) aus dem Fach „Petrologie“
mit dem Ziel, Kenntnisse über den makroskopischen, mikroskopischen und chemischen Aufbau der
sedimentären, magmatischen und metamorphen Gesteine und deren Erscheinungsformen sowie
Kenntnisse über theoretische und methodische Ansätze zur Bestimmung der physikalischchemischen Bildungsbedingungen der Gesteine zu erlangen. Ferner wird die Bedeutung der
Gesteine für die Entwicklung der Erdkruste und des Erdmantels vermittelt und Gesteine im breiten
Spektrum technischer Verwendbarkeit dargestellt.
Studienplan Erdwissenschaften
G-301G-302G-303G-304G-305G-306-
Petrologie der metamorphen Gesteine
Petrologie der magmatischen Gesteine
Sedimentpetrographie
Gesteinsmikroskopie
Phasenpetrologie
Petrologisches Seminar
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2 VO
2 VO
2 VO
3 UE
3 SE
1 SE
Nach Wahl des Kandidaten Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 8 Wochenstunden aus
G-307G-308G-309G-310G-311G-312G-313G-314G-315G-316G-317G-318-
Petrologische Exkursionen (Inund Auslandsexkursionen)
Petrologische Untersuchungsmethoden
Petrologische Interpretation geochemischer Daten
Theoretische Petrologie
Petrologie des tiefen Grundgebirges
Sedimentpetrologische Untersuchungsmethoden
Sedimentpetrographisches Feldpraktikum
(mit Exkursionen im Inland)
Spezielle Sedimentpetrographie
Tonmineralogische Untersuchungsmethoden
Angewandte Petrologie
Universaldrehtischmethoden
Einführung in die Bodenkunde
3 EX
3 UE
3 VO + UE
3 VO + UE
2 VO + EX
2 UE
1 UE + EX
1 SE
2 UE
2 VO + UE
2 UE
2 VO
(2) aus dem Fach „Mineralogie“
mit dem Ziel, erweiterte Kenntnisse auf dem Gebiet der Mineralogie und Kristallchemie vor allem
der gesteinsbildenden Minerale zu erlangen und methodische Erweiterung zur analytischen
Erfassung kristallphysikalischer Eigenschaften dieser Minerale zu vermitteln.
G-202G-203G-207-
Mineralogie nutzbarer Rohstoffe und
ihrer Lagerstätten
Geochemie
Mineralbestimmung II
2 VO
2 VO
4 UE
Nach Wahl des Kanditaten weitere Lehrveranstaltungen (VO, UE, SE) aus Mineralogie und
Kristallographie im Ausmaß von 9 Wochenstunden.
(3) Aus dem Fach „Geologie“
mit dem Ziel, Kenntnisse über Gesteine als wesentliche Bestandteile geologischer Körper und ihre
Rolle in gesteinsbildenden geologischen Prozessen zu erlangen.
G-406-
Geologische Kartierung im Gelände
4 UE
Nach Wahl des Kandidaten weitere Lehrveranstaltungen (VO, UE, SE) aus Geologie im Ausmaß
von 7 Wochenstunden.
Studienplan Erdwissenschaften
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(4) aus dem Fach „Physik“
mit dem Ziel, Grundlagen auf dem Gebiet der Geophysik sowie zur Behandlung von Gesteinen als
physio-chemische Systeme zu erlangen und die Beschreibung gesteinsbildender Prozesse in
phasenpetrologischer Hinsicht zu vermitteln.
G-903-
Einführung in die Geophysik
4 VO
Nach Wahl des Kandidaten weitere Lehrveranstaltungen (VO, UE, SE) aus Physik und Geophysik
im Ausmaß von 3 Wochenstunden.
(5) aus dem Fach „Chemie“
mit dem Ziel, die methodischen Grundlagen zur Gesteins- und Mineralanalytik zu erweitern.
Nach Wahl des Kandidaten Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 7 Wochenstunden aus Chemie
und Geochemie.
(6) Nach Wahl des Kandidaten sind aus zwei der folgenden Wahlfächer Lehrveranstaltungen im
Ausmaß von insgesamt 20 Wochenstunden mit dem Ziel zu inskribieren, in zwei der genannten
Teilgebiete eine Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse zu erlangen, wobei das Thema der
Diplomarbeit bei der Wahl besondere Berücksichtigung finden sollte.
Mineralogie und Kristallographie
Geologie
Paläontologie
Chemie und Geochemie
Physik und Geophysik
Mathematik
Angewandte Geowissenschaften
Umweltforschung im Bereich der Petrologie
(7) Sofern die Anfertigung der Diplomarbeit die Benützung von maschinellen Anlagen,
Apparaturen oder Geräten des Institutes erfordert, ist zu inskribieren:
G-399-
Einführungin die Benützung der wissenschaftlichen Einrichtungen
4 UE
(8) Empfohlene Freifächer
alle nicht gewählten Wahlfächer (wobei besonders die Teilnahme an Exkursionen aus den
Nachbarfächern: Geologie und Paläontologie empfohlen wird).
Fremdsprachen (Englisch, Französich, Russisch).
Studienplan Erdwissenschaften
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(9) Als Vorprüfungsfach gemäß StO § 8 Abs. 2 lit e nach Wahl des Kandidaten
wissenschaftstheoretische, wissenschaftsgeschichtliche oder philosophische Lehrveranstaltungen im
Ausmaß von insgesamt 4 Wochenstunden, die zur Vertiefung des Faches führen.
§ 11 Zulassungsvoraussetzungen
1. Für die Lehrveranstaltung „Petrologische Untersuchungsmethoden“:
Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Gesteinsmikroskopie“.
2. Für die Lehrveranstaltung „Phasenpetrologie“ und „Theoretische Petrologie der Magmatite“:
Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltungen „Petrologie der metamorphen
Gesteine“ und „Petrologie der magmatischen Gesteine“.
3. Für die Lehrveranstaltung „Sedimentpetrographische Untersuchungsmethoden“ und das
„Sedimentpetrographische Feldpraktikum“:
Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Sedimentpetrographie“.
Studienplan Erdwissenschaften
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Studienzweig: GEOLOGIE
§ 12 Stundenzahl
(1) In den sechs Semestern des zweiten Studienabschnittes sind insgesamt 95 Wochenstunden
aus den Pflicht- und Wahlfächern und 8 Wochenstunden aus den Freifächern zu inskribieren. Die
Zahl der inkribierten Wochenstunden hat in jedem Semester mindestens 15, im letzten
einrechenbaren Semester mindestens 5 zu betragen.
(2) Während des zweiten Studienabschnittes sind aus folgenden Pflicht- und Wahlfächern zu
inskribieren:
Name des Faches
Zahl der Wochenstunden
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Historische Geologie und Regionale Geologie
Allgemeine Geologie
Mineralogie und Petrologie
Paläontologie
Geophysik
nach Wahl des ordentlichen Hörers
Lehrveranstaltungen aus zwei weiteren
Fächern gemäß § 6 Abs. 3 des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und
naturwissenschaftliche Studienrichtungen
g) Vorprüfungsfach (StO § 8 (2) e)
24
22
10
10
4
20
4
§ 13 Lehrveranstaltungen in den Pflicht-, Wahl- und Freifächern:
Aus den Lehrveranstaltungen, welche die als Pflicht-, Wahl- und Freifächer vorgesehenen
Fachgebiete umfassen, sind zu inskribieren:
(1) aus dem Fach „Historische Geologie und Regionale Geologie“
mit dem Ziel einer Vertiefung der Kenntnisse in Stratigraphie, Erdgeschichte und Regionaler
Geologie in theoretischer und praktischer Hinsicht.
G-401-
Historische Geologie
3 VO
Nach Wahl des Kandidaten eine der beiden folgenden Lehrveranstaltungen:
G-402G-403-
Regionale Geologie Europas
Regionale Geologie Außereuropas
2 VO
2 VO
Studienplan Erdwissenschaften
G-404G-405G-406G-407G-408-
Geologie von Österreich
Geologisches Seminar (Bericht über die Diplomarbeit)
Geologische Kartierung im Gelände (2x4)
Geologische Kartierung im Bergbau
Geologische Exkursionen im In- und
Ausland (6 Tage)
- 20 -
3 VO
2 SE
8 UE
3 UE
3 EX
(2) aus dem Fach „Allgemeine Geologie“
mit dem Ziel, die Kenntnisse auf den Gebieten der Allgemeinen Geologie in theoretischer und
praktischer Hinsicht zu vertiefen, sowie Grundkenntnisse in Angewandter Geologie zu erwerben.
G-421G-422-
Strukturgeologische Grundlagen
Sedimentgeologische Grundlagen
3 VO mit UE
3 VO mit UE
Nach Wahl des Kandidaten eine der beiden folgenden Lehrveranstaltungen:
G-423G-424-
Kristallingeologische Grundlagen
Einführung in die Geochronologie
3 VO mit UE
3 VO mit UE
G-425G-426G-427G-428G-429-
Montangeologie
Erdölgeologie
Hydrogeologie
Fotogeologie
Einführung in die technische Geologie
4 VO
2 VO
4 VO mit UE
2 VO mit UE
2 VO
(3) aus dem Fach „Mineralogie und Petrologie“
mit dem Ziel, die Kenntnisse in Mineralogie und Petrologie einschließlich Geochemie im Hinblick
auf ihre theoretische und praktische Bedeutung für die Geologie zu vertiefen.
G-304G-204-
Gesteinsmikroskopie
Einführung in die Erzmikroskopie
3 UE
1 VO
Nach Wahl des Kandidaten weitere Lehrveranstaltungen (VO, UE, PR, SE) aus Mineralogie und
Petrologie (einschließlich Geochemie) im Ausmaß von 6 Wochenstunden.
(4) aus dem Fach „Paläontologie“
mit dem Ziel, die Kenntnisse in Paläontologie im Hinblick auf ihre theoretische und praktische
Bedeutung für die Geologie zu vertiefen.
G-503G-509-
Spezielle Paläontologische Übungen I
(Labormethoden)
Prinzipien der Stratigraphie
3 UE
2 VO
Nach Wahl des Kandidaten weitere Lehrveranstaltungen (VO, UE, PR, SE) aus Paläontologie im
Ausmaß von 5 Wochenstunden.
Studienplan Erdwissenschaften
- 21 -
(5) aus dem Fach „Geophysik“
mit dem Ziel, Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Geophysik, besonders auf dem Gebiet der
angewandt-geophysikalischen Methodik, zu erlangen.
Nach Wahl des Kandidaten Lehrveranstaltungen (VO, UE, PR, SE) aus Geophysik im Ausmaß von
4 Wochenstunden.
(6) Nach Wahl des ordentlichen Hörers sind aus zwei der folgenden Wahlfächer
Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 20 Wochenstunden mit dem Ziel zu inskribieren, in
zwei der genannten Teilgebiete eine Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse zu erlangen, wobei
das Thema der Diplomarbeit bei der Wahl besondere Berücksichtigung finden sollte.
Angewandte Geologie (inkl. Technische Geologie, Hydrogeologie, Montangeologie)
Tektonik und Regionale Geologie
Sedimentologie
Kristallingeologie (inkl. Isotopengeologie, Strukturgeologie)
Quartärgeologie und physische Geographie
Umweltgeologie
Paläontologie
Petrologie und Geochemie
Mineralogie
Geophysik
Informatik und Statistik
Biologie
Anrechenbar für ein Wahlfach sind neben den spezifischen Lehrveranstaltungen auch weitere, die
zur Vertiefung und Abrundung des Wissensgebietes und der Untersuchungsmethode des gewählten
Wahlfaches beitragen.
(7) Empfohlene Freifächer
(wobei besonders weiterführende erdwissenschaftliche Lehrveranstaltungen sowie Exkursionen
empfohlen werden).
Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Russisch).
(8) Als Vorprüfungsfach gemäß StO § 8 Abs. 2 lit. e nach Wahl des Kandidaten
wissenschaftstheoretische, wissenschaftsgeschichtliche oder philosophische Lehrveranstaltungen im
Ausmaß von insgesamt 4 Wochenstunden, die zur Vertiefung des Faches führen.
Studienplan Erdwissenschaften
- 22 -
§ 14 Zulassungsvoraussetzungen
(1)Für die Lehrveranstaltung „Strukturgeologische Grundlagen“.
Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Geologische Kartenkunde“.
(2)für die Lehrveranstaltung „Sedimentgeologische Grundlagen“:
Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Gesteinsmikroskopie“.
(3)Für die Lehrveranstaltung „Kristallingeologische Grundlagen“:
Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Gesteinsmikroskopie“.
Studienplan Erdwissenschaften
- 23 -
Studienzweig: PALÄONTOLOGIE
§ 15 Stundenzahl
(1) In den 6 Semestern des zweiten Studienabschnittes sind insgesamt 93 (bzw. 95) oder 97
(bzw. 99) Wochenstunden aus den Pflicht- und Wahlfächern und 8 Wochenstunden aus den
Freifächern zu inskribieren. Die Zahl der inskribierten Wochenstunden hat in jedem Semester
mindestens 15, im letzten einrechenbaren Semester mindestens 5 zu betragen.
(2) Während des zweiten Studienabschnittes sind aus den folgenden Pflicht- und Wahlfächern zu
inskribieren:
Name des Faches
Zahl der Wochenstunden
a) Allgemeine Paläontologie
b) Nach Wahl des ordentlichen Hörers eines der folgenden Fächer:
Paläozoologie
Paläobotanik
Biostratigraphie
c) Geologie
d) wurde gemäß lit b das Fach „Paläozoologie“ gewählt,
Zoologie
wurde gemäß lit b das Fach „Paläobotanik“ gewählt,
Botanik
wurde gemäß lit b das Fach „Biostratigraphie“ gewählt
Zoologie, Botanik und Petrographie
e) nach Wahl des ordentlichen Hörers
Lehrveranstaltungen aus zwei weiteren
Fächern gemäß § 6 Abs. 3 des Bundesgesetztes über
geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche
Studienrichtungen
f) Vorprüfungsfach (StO § 8 Abs. 2 lit e)
32
20
20
24
7
10
10
10
20
4
§ 16 Lehrveranstaltungen in den Pflicht-, Wahl- und Freifächern:
(1) aus dem Fach „Allgemeine Paläontologie“
mit dem Ziel, Grundkenntnisse über die allgemeinen Aspekte der vorzeitlichen Organismen, ihrer
Umwelt, ihrer zeitlichen und räumlichen Verbreitung, ihrer Evolution und Stammesgeschichte
sowie über die systematische Stellung und Morphologie fossiler Organismenreste zu erlangen.
Diese Kenntnisse sollen auch durch praktische Beschäftigung mit Fossilien im Institut und im
Gelände untermauert werden.
Studienplan Erdwissenschaften
G-501G-502G-503G-504G-505G-506G-507G-508G-509-
Paläoökologie
Paläobiogeographie
Spezielle Paläontologische Übungen I
(Labormethoden)
Spezielle Paläontologische Übungen II
(Geländemethoden mit Exkursionen im Inland)
Systematische Paläozoologie I
(Evertebrata)
Systematische Paläozoologie II
(Vertebrata)
Einführung in die Mikropaläontologie
Systematische Mikropaläontologie
Prinzipien der Stratigraphie
- 24 -
2 VO
2 VO
3 UE
4 UE mit EX
3 VO
3 VO
2 VO
2 VO
2 VO
Nach Wahl des Kandidaten eine der drei folgenden Lehrveranstaltungen im Ausmaß von zwei
Wochenstunden:
G-570G-572
G-574-
Biostratigraphie des Paläozoikums
Biostratigraphie des Mesozoikums
Biostratigraphie des Känozoikums
2 VO
2 VO
2 VO
G-542G-512-
Pflanzenfossilien
Paläontologische Exkursionen ins Inund Ausland (6 Tage)
Paläontologisches Kolloquium
(2 Semester je 1st.)
2 VO
G-513-
3 EX
2 SE
(2) a) bei Wahl des Faches „Paläozoologie“ mit dem Ziel, die Kenntnisse über fossile
Tiergruppen durch spezielle Übungen am Fossilmaterial zu vertiefen, durch Lehrgrabungen an den
Fossillagerstätten zu erweitern sowie die Geschichte der tierischen Organismen in Zeit und Raum
nahezubringen.
G-521G-522-
Paläozoologische Übungen I
(gilt als Seminar)
Paläozoologische Übungen II
(gilt als Seminar)
4 SE
4 SE
Nach Wahl des Kandidaten zwei der fünf folgenden Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt
vier Wochenstunden:
G-569G-570G-572G-574G-567G-523G-524G-525-
Biostratigraphie des Präkambriums
Biostratigraphie des Paläozoikums
Biostratigraphie des Mesozoikums
Biostratigraphie des Känozoikums
Biostratigraphie des Quartärs
Mikropaläontologische Übungen I
Ausgewählte Kapitel des Paläozoologie
Paläontologische Lehrgrabung
2 VO
2 VO
2 VO
2 VO
2 VO
2 UE
3 VO, SE, UE, EX
3 UE
Studienplan Erdwissenschaften
- 25 -
(2) b) bei Wahl des Faches „Paläobotanik“ mit dem Ziel, die Kenntnisse über fossile Pflanzen
durch spezielle Übungen am Fossilmaterial zu vertiefen sowie durch Lehrgrabungen und
Exkursionen zu erweitern.
G-541G-545G-548G-550G-551G-552G-553-
Paläobotanische Arbeitsmethoden
Paläobotanische Übungen
Paläobotanische Exkursionen (2 Tage)
Ausgewählte Kapitel der Paläobotanik
und/oder Botanik
Grundlagen der Palynologie
Palynologische Übungen
Paläobotanische Lehrgrabungen
1 VO
3 VO mit UE
1 EX
7 VO,SE,UE,EX
1 VO
3 UE
4 UE
(2) c) bei Wahl des Faches „Biostratigraphie“ mit dem Ziel, die Kenntnisse über die zeitliche
Aufeinanderfolge von fossilen Floren und Faunen zu vermitteln und den Zusammenhang zwischen
der Entwicklungsgeschichte der Bio- und Geosphäre aufzuzeigen.
Nach Wahl des Kandidaten zwei der fünf folgenden Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt
vier Wochenstunden:
G-569G-570G-572G-574G-567G-571G-573G-575G-563G-523 +
G-565G-566G-541G-567G-568-
Biostratigraphie des Präkambriums
Biostratigraphie des Paläozoikums
Biostratigraphie des Mesozoikums
Biostratigraphie des Känozoikums
Biostratigraphie des Quartärs
Biostratigraphische Demonstrationen
Paläozoikum
Biostratigraphische Demonstrationen
Mesozoikum
Biostratigraphische Demonstrationen
Känozoikum
Angewandte Mikropaläontologie
2 VO
2 VO
2 VO
2 VO
2 VO
Mikropaläontologische Übungen I und II
Fazieskunde
Paläobotanische Arbeitsmethoden
Ausgewählte Kapitel der Biostratigraphie und
Fazieskunde, Paläontologische Lehrgrabung
Spezielle Exkursionen zur Biostratigraphie
und Fazieskunde
4 UE
2 VO
1 VO
1 SE mit EX
2 SE mit EX
1 SE mit EX
2 VO
4 VO,SE,UE,EX
1 EX
(3) aus dem Fach „Geologie“ mit dem Ziel, die Kenntnisse in Geologie im Hinblick auf ihre
theoretische und praktische Bedeutung für die Paläontologie zu vertiefen.
(a)
bei Wahl des Faches „Paläozoologie“ oder „Paläobotanik“:
Ausgewählte Kapitel der Geologie
7 VO,SE,UE,EX
Studienplan Erdwissenschaften
(b)
G-406-
- 26 -
bei Wahl des Faches „Biostratigraphie“:
Geologische Kartierung im Gelände
Ausgewählte Kapitel der Geologie
4 UE
3 VO,SE,UE,EX
(4) (a) bei Wahl des Faches „Paläozoologie“ mit dem Ziel, die Verbindung zwischen fossilen
und rezenten Tiergruppen klarzulegen und die gemeinsame Betrachtensweise in allen relevanten
Bereichen zu betonen.
G-527-
Ausgewählte Kapitel der Zoologie
10 VO,SE,UE,EX
(b) bei Wahl des Faches „Paläobotanik“ mit dem Ziel, die Verbindung zwischen fossilen und
rezenten Pflanzengruppen und Vegetationen klarzulegen und die gemeinsame Betrachtensweise in
allen relevanten Bereichen zu betonen.
Ausgewählte Kapitel der Botanik
10 VO,SE,UE,EX
(c) bei Wahl des Faches „Biostratigraphie“ mit dem Ziel, die Verbindung zwischen
Paläontologie und den Nachbardisziplinen, wie Zoologie, Botanik, Geologie und Petrologie,
herzustellen.
G-569G-426G-303G-312-
Ausgewählte Kapitel der Zoologie oder Botanik,
dem Fach der Diplomarbeit entsprechend
Erdölgeologie
Sedimentpetrographie
Sedimentpetrographische Untersuchungsmethoden
2 VO + 2 UE
2 VO
2 VO
2 UE
(5) Nach Wahl des ordentlichen Hörers sind aus zwei der folgenden Wahlfächer
Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 20 Wochenstunden, jedoch zumindest pro Fach 4
VO und 4 UE mit dem Ziel zu inskribieren, mit dem Ziel, in zwei der genannten Teilgebiete eine
Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse zu erlangen, wobei das Thema der Diplomarbeit bei der
Wahl besondere Berücksichtigung finden sollte.
Eines der nicht gewählten Plichtfächer laut § 16 Abs. 2 a bis c.
Studienplan Erdwissenschaften
- 27 -
Ur- und Frühgeschichte
Humanbiologie
Petrologie
Historische und Regionale Geologie
Geophysik und Meteorologie
Mineralogie und Kristallographie
Geochemie
Zoologie
Botanik
Biochemie
Genetik
Angewandte Geologie
Physik
Physische Geographie
Statistik
Informatik
(6) Soferne die Anfertigung der Diplomarbeit die Benützung von maschinellen Anlagen,
Apparaten oder Geräten des Institutes erfordert, ist zu inskribieren:
G-599-
Einführung in die Benützung der wissenschaftlichen Einrichtungen
2 UE
(7) Empfohlene Freifächer:
alle nicht gewählten Wahlfächer (wobei besonders weiterführende erdwissenschaftliche und
biologische Lehrveranstaltungen sowie Exkursionen aus Geologie, Petrologie, Botanik und
Zoologie empfohlen werden).
Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch).
(8) Als Vorprüfungsfach gemäß StO § 8 Abs. 2 lit. e nach Wahl des Kandidaten
wissenschaftstheoretische, wissenschaftsgeschichtliche oder philosophische Lehrveranstaltungen im
Ausmaß von insgesamt 4 Wochenstunden, die zur Vertiefung des Faches führen.
§ 17 Zulassungsvoraussetzungen
(1)Für die Lehrveranstaltungen: „Paläozoologische Übungen I und II“, „Mikropaläontologische
Übungen“ und „Palöobotanische Übungen“:
Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Paläontologische Übungen für
Anfänger".
(2)Für die Lehrveranstaltung „Paläozoologische Übungen I“:
Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung „Systematische Paläozoologie
I“.
Studienplan Erdwissenschaften
- 28 -
(3)Für die Lehrveranstaltung „Paläozoologische Übungen II“:
Vorlage eines positiven Zeugnisses über die Lehrveranstaltung
„Systematische Paläozoologie II“.
§ 18 Fristen für die Ablegung von Kolloquien
Kolloquien (§ 23 Abs. 4 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes) sind frühestens am Ende des
Semesters der Inskription, längstens aber bis Ende des zweiten folgenden Semesters abzulegen.
§ 19 Fristen für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen mit beschränkter Zulassung
Die Erlaubnis zum Besuch von Lehrveranstaltungen mit beschränkter Zulassung (§ 10 Abs. 4 des
allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes ist spätestens bis zum Beginn der Lehrveranstaltung
einzuholen.
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