Pressemitteilung BAG SELBSTHILFE unterstützt die Pläne zur Änderung des Transplantationsgesetzes. BAG SELBSTHILFE e.V. begrüßt die mögliche Informationspflicht der Krankenkassen zur Organspende Düsseldorf, 30.9.2011. Derzeit warten rund 12.000 Patienten in Deutschland auf ein Organ und jeden Tag sterben drei Menschen, denen eine Organspende das Leben hätte retten können. Grund dafür ist die Tatsache, dass zu wenig Bürgerinnen und Bürger einen Organspendeausweis haben, mit dem sie nach dem Tod einer Organspende geregelt zustimmen. Das, so sind sich Experten sicher, liegt aber nicht daran, dass die Menschen nicht zu einer solchen Spende bereit wären, sondern daran, dass jeder zweite Bürger zu wenig über Rechte und das Prozedere bezüglich der Organspende wissen. Deswegen begrüßt die BAG SELBSTHILFE e.V. ausdrücklich die Pläne von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr für eine Änderung des Transplantationsgesetzes. „Wenn durch die geplante Informationspflicht der Krankenkassen viele Menschen umfassend über die Notwendigkeit und die Wege der Organspende aufgeklärt werden und sich so für die einen Organspendeausweis entscheiden, können aktiv Leben gerettet werden“, macht Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE deutlich. Natürlich hängt die Akzeptanz der Menschen auch davon ab, auf welchem Weg sie informiert würden. Deswegen hält die BAG SELBSTHILFE auch die geplante Information bei der Aussendung der neuen Krankenversicherungskarten für einen geeigneten Weg: „Fragen, die das Leben und den Tod berühren, sind niemals einfach. So ist es auch mit der Organspende. In der Frage für oder gegen die Organspende gibt es kein „Richtig" oder „Falsch". Doch nur wer sich selbst entscheidet, übt sein Selbstbestimmungsrecht aus und erspart unter Umständen den nächsten Angehörigen eine große Belastung“, erklärt Dr. Martin Danner. Informieren und Klarheit schaffen, nur so können sich die Versicherten ein umfassendes Bild über die Organspende machen und zu einem Ergebnis kommen. Das kann dann entweder zu der Entscheidung pro Organspende, führen. Diese wird in einem Organspendeausweis ausführlich dokumentiert und zukünftig auf der elektronischen Gesundheitskarte im Notfalldatensatz gespeichert. Oder die Befragten entscheiden sich dafür, dass die Spende eines ihrer eigenen Organe nach dem Tod für sie nicht in Frage kommt. „In dem Fall“, ergänzt Dr. Martin Danner, BAG SELBSTHILFE, „habe jeder seine persönlichen Gründe dafür und dürfe in seiner Entscheidung auch nicht kritisiert werden.“ Die BAG SELBSTHILFE e.V. – Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen – ist die Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland. Sie ist Dachverband von 115 bundesweit tätigen Selbsthilfeorganisationen, 13 Landesarbeitsgemeinschaften und 5 Fachverbänden. Über ihre Mitgliedsverbände sind in der BAG SELBSTHILFE mehr als eine Million Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen sowie SinnesBehinderungen und Menschen mit unterschiedlichsten chronischen Erkrankungen zusammengeschlossen. Informationen zur Organspende unter www.bundesverband-niere.de und unter Bundesverband der Organtransplantierten e.V. www.bdo-ev.de. Burga Torges BAG SELBSTHILFE e.V. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kirchfeldstraße 149 40215 Düsseldorf Fon: 0211 3100625 Fax: 0211 3100634 www.bag-selbsthilfe.de [email protected] 2