Pressemittelung - BAG Selbsthilfe

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Pressemitteilung
BAG SELBSTHILFE unterstützt die Pläne zur Änderung des
Transplantationsgesetzes.
BAG SELBSTHILFE e.V. begrüßt die mögliche Informationspflicht der
Krankenkassen zur Organspende
Düsseldorf, 30.9.2011. Derzeit warten rund 12.000 Patienten in Deutschland auf
ein Organ und jeden Tag sterben drei Menschen, denen eine Organspende das
Leben hätte retten können. Grund dafür ist die Tatsache, dass zu wenig
Bürgerinnen und Bürger einen Organspendeausweis haben, mit dem sie nach dem
Tod einer Organspende geregelt zustimmen. Das, so sind sich Experten sicher, liegt
aber nicht daran, dass die Menschen nicht zu einer solchen Spende bereit wären,
sondern daran, dass jeder zweite Bürger zu wenig über Rechte und das Prozedere
bezüglich der Organspende wissen. Deswegen begrüßt die BAG SELBSTHILFE e.V.
ausdrücklich die Pläne von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr für eine
Änderung des Transplantationsgesetzes.
„Wenn durch die geplante Informationspflicht der Krankenkassen viele Menschen
umfassend über die Notwendigkeit und die Wege der Organspende aufgeklärt
werden und sich so für die einen Organspendeausweis entscheiden, können aktiv
Leben gerettet werden“, macht Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG
SELBSTHILFE deutlich.
Natürlich hängt die Akzeptanz der Menschen auch davon ab, auf welchem Weg sie
informiert würden. Deswegen hält die BAG SELBSTHILFE auch die geplante
Information bei der Aussendung der neuen Krankenversicherungskarten für einen
geeigneten Weg: „Fragen, die das Leben und den Tod berühren, sind niemals
einfach. So ist es auch mit der Organspende. In der Frage für oder gegen die
Organspende gibt es kein „Richtig" oder „Falsch". Doch nur wer sich selbst
entscheidet, übt sein Selbstbestimmungsrecht aus und erspart unter Umständen
den nächsten Angehörigen eine große Belastung“, erklärt Dr. Martin Danner.
Informieren und Klarheit schaffen, nur so können sich die Versicherten ein
umfassendes Bild über die Organspende machen und zu einem Ergebnis kommen.
Das kann dann entweder zu der Entscheidung pro Organspende, führen. Diese wird
in einem Organspendeausweis ausführlich dokumentiert und zukünftig auf der
elektronischen Gesundheitskarte im Notfalldatensatz gespeichert. Oder die
Befragten entscheiden sich dafür, dass die Spende eines ihrer eigenen Organe nach
dem Tod für sie nicht in Frage kommt. „In dem Fall“, ergänzt Dr. Martin Danner,
BAG SELBSTHILFE, „habe jeder seine persönlichen Gründe dafür und dürfe in seiner
Entscheidung auch nicht kritisiert werden.“
Die BAG SELBSTHILFE e.V. – Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen
mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen – ist die
Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen
und ihrer Angehörigen in Deutschland. Sie ist Dachverband von 115 bundesweit
tätigen Selbsthilfeorganisationen, 13 Landesarbeitsgemeinschaften und 5
Fachverbänden. Über ihre Mitgliedsverbände sind in der BAG SELBSTHILFE mehr als
eine Million Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen sowie SinnesBehinderungen und Menschen mit unterschiedlichsten chronischen Erkrankungen
zusammengeschlossen.
Informationen zur Organspende unter www.bundesverband-niere.de und unter
Bundesverband der Organtransplantierten e.V. www.bdo-ev.de.
Burga Torges
BAG SELBSTHILFE e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kirchfeldstraße 149
40215 Düsseldorf
Fon: 0211 3100625
Fax: 0211 3100634
www.bag-selbsthilfe.de
[email protected]
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