BAGH-Verbandsdienst

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Verbandsdienst Nr. 25/09 vom 26.03.2009
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Geschäftsführung
Jahresbericht Monitoring-Verfahren / Selbstauskunft Pharmasponsoring / Umgang mit den
Verhaltenskodizes der Arzneimittelhersteller
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
a) im Jahr 2007 hat die Mitgliederversammlung der BAG SELBSTHILFE beschlossen, die
Umsetzung der Leitsätze der Selbsthilfe zum Umgang mit Wirtschaftsunternehmen im
Gesundheitswesen durch ein Monitoring-Verfahren zu begleiten.
Seither haben die Monitoring-Ausschüsse von BAG SELBSTHILFE und FORUM im
DPWV zahlreiche Prüfbitten der Mitgliederverbände bearbeitet, aber auch
Initiativprüfungen durchgeführt und Beanstandungen geprüft, um zu klären, ob sich die
Mitgliedsverbände leitsatzgetreu verhalten haben.
Anbei übersenden wir Ihnen nunmehr den ersten Abschlussbericht der MonitoringAusschüsse für den Zeitraum bis zum 31.12.2008 zur Kenntnisnahme (Anlage 1).
Die Arbeit der Monitoring-Ausschüsse hat zahlreiche Erkenntnisse zur Konkretisierung und
Weiterentwicklung der Leitsätze gebracht, aber auch dazu beigetragen, das Renommee der
Selbsthilfe in der Fachöffentlichkeit wieder zu verbessern.
Viele Fragen zu „guten Verhalten“ im Umgang mit Wirtschaftsunternehmen im
Gesundheitswesen sind jedoch noch offen geblieben. Einige Fragen möchten wir im
Rahmen der diesjährigen Geschäftsführungskonferenz der BAG SELBSTHILFE am
24.04.2009 mit Ihnen diskutieren. Eine Einladung zu dieser Konferenz erhalten Sie in Kürze
mit gesondertem Schreiben.
b) Der Ruf nach Transparenz hinsichtlich der Zuwendungen, die die Selbsthilfe von
Wirtschaftsunternehmen erhält, ist auch in den letzten Monaten nicht verhallt. Forderungen
nach Offenlegung entsprechender Einnahmen werden immer wieder an die Selbsthilfe
herangetragen. Andererseits kann die Veröffentlichung von einzelnen Zahlen leicht zu
Standardisierungen führen, wenn der Kontext der Gesamtfinanzierung der Selbsthilfe nicht
berücksichtigt wird. So hat eine Zuwendung von 1.000 € einen ganz anderen Stellenwert, je
nachdem, ob es um eine kleine Organisation mit einem Haushalt von 5.000 € oder um eine
Organisation mit einem Haushalt von 200.000 € geht.
Um eine Hilfestellung bei der Veröffentlichung der Zuwendungen auf der Selbsthilfeseite
zu geben, haben die Monitoring-Ausschüsse von BAG SELBSTHILFE und FORUM im
DPWV das anliegende Muster einer Selbstauskunft erarbeitet. Anhand dieses Musters kann
auch Ihr Verband die in der Fachöffentlichkeit immer wieder eingeforderte Transparenz
schaffen, falls dies nicht ohnehin schon in einer ähnlichen Art und Weise erfolgt ist (siehe
auch Jahresbericht). Ebenfalls anliegend finden Sie einige Ausfüllhinweise zu dem
Selbstauskunftsformular (Anlage 2).
c) Auch seitens der Arzneimittelhersteller werden in Kürze alle Zuwendungen offen gelegt, die
die Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen erhalten. In den anliegenden Kodizes
von FSA und AKG (Anlagen 3 und 4) ist unter anderem vorgesehen, dass bis zum
31.03.2009 die Zuwendungen aus dem Jahr 2008 vollständig von den
Arzneimittelherstellern zu veröffentlichen sind. Ferner werden die Arzneimittelhersteller
verpflichtet, in Sponsoring-Verträgen mit der Selbsthilfe auch die Selbsthilfeorganisationen
anzuhalten, Transparenz zu schaffen. Auch vor diesem Hintergrund wurde das anliegende
Formular einer Selbstauskunft erarbeitet.
d) Die Kodizes der Arzneimittelhersteller, aber auch die Leitsätze der Selbsthilfe sehen vor,
dass Zuwendungen, die an die Gegenleistung der Selbsthilfe geknüpft sind (Sponsoring),
nur aufgrund eines schriftlichen Vertrages erfolgen können. Auch die Verpflichtung,
öffentlich auf die freundliche Unterstützung durch das Unternehmen hinzuweisen, stellt
beispielsweise schon eine solche Verpflichtung dar.
BAG SELBSTHILFE und FORUM im DPWV haben hierzu die anliegenden
Musterverträge entwickelt (Anlagen 5 + 6), deren Verwendung wir Ihnen empfehlen
möchten.
Des Weiteren stellt sich die Frage, wer in einer Selbsthilfeorganisation derartige Verträge
abschließen darf. Nach den Satzungen unserer Mitgliedsverbände ist dieses Recht
grundsätzlich nur den Vorständen und gegebenenfalls den
Geschäftsführerinnen/Geschäftsführern der Verbände vorbehalten. Regionalleiter, örtliche
Gruppenleiter oder nicht-rechtsfähige Landesverbände sind dann grundsätzlich nicht
berechtigt, Verträge abzuschließen. Die Verträge sind dann schwebend unwirksam.
Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen gibt es jedoch die Rechtsfigur der Anscheins- oder
Duldungsvollmacht. Dies greift dann, wenn ein Verein sehenden Auges nichtvertretungsberechtigte Personen im Vertragsgeschehen für sich handeln lässt. Dann darf der
Rechtsverkehr darauf vertrauen, dass diese Personen den Verband vertreten können und die
entsprechenden Verträge sind wirksam.
Wir empfehlen daher für nicht-rechtsfähige Untergliederungen das anliegende Anschreiben
an die Unternehmen (Anlage 7).
Verbände mit rechtsfähigen Untergliederungen haben in aller Regel keinen Einfluss auf die
Ausgestaltung der Sponsoring-Aktivitäten ihrer Untergliederungen. Damit es bei den
Unternehmen nicht zu missverständlichen Darstellungen kommt, empfehlen wir zu dieser
Problematik ebenfalls anliegendes Anschreiben (Anlage 8).
Sollten Sie zu dem beschriebenen Themenkreis Nachfragen haben, dann steht Ihnen Frau
Dr. Doka (Email: siiri.doka@bag-selbsthilfe) gerne für eine Beratung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Danner
- Bundesgeschäftsführer -
Anlage 1: Jahresbericht Monitoring
Anlage 2: Ausfüllhilfe
Anlage 3: FSA-Kodex
Anlage 4: AKG Kodex
Anlage 5: Musterverträge 1 + 2
Anlage 6: Mustervertrag 3
Anlage 7: Anschreiben rechtsfähige Untergliederung
Anlage 8: Anschreiben vertretungsberechtigung
Anlage 9: Muster zur Selbstauskunft
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