Verbandsdienst Nr. 25/09 vom 26.03.2009 e-Mail:[email protected] Geschäftsführung Jahresbericht Monitoring-Verfahren / Selbstauskunft Pharmasponsoring / Umgang mit den Verhaltenskodizes der Arzneimittelhersteller Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, a) im Jahr 2007 hat die Mitgliederversammlung der BAG SELBSTHILFE beschlossen, die Umsetzung der Leitsätze der Selbsthilfe zum Umgang mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen durch ein Monitoring-Verfahren zu begleiten. Seither haben die Monitoring-Ausschüsse von BAG SELBSTHILFE und FORUM im DPWV zahlreiche Prüfbitten der Mitgliederverbände bearbeitet, aber auch Initiativprüfungen durchgeführt und Beanstandungen geprüft, um zu klären, ob sich die Mitgliedsverbände leitsatzgetreu verhalten haben. Anbei übersenden wir Ihnen nunmehr den ersten Abschlussbericht der MonitoringAusschüsse für den Zeitraum bis zum 31.12.2008 zur Kenntnisnahme (Anlage 1). Die Arbeit der Monitoring-Ausschüsse hat zahlreiche Erkenntnisse zur Konkretisierung und Weiterentwicklung der Leitsätze gebracht, aber auch dazu beigetragen, das Renommee der Selbsthilfe in der Fachöffentlichkeit wieder zu verbessern. Viele Fragen zu „guten Verhalten“ im Umgang mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen sind jedoch noch offen geblieben. Einige Fragen möchten wir im Rahmen der diesjährigen Geschäftsführungskonferenz der BAG SELBSTHILFE am 24.04.2009 mit Ihnen diskutieren. Eine Einladung zu dieser Konferenz erhalten Sie in Kürze mit gesondertem Schreiben. b) Der Ruf nach Transparenz hinsichtlich der Zuwendungen, die die Selbsthilfe von Wirtschaftsunternehmen erhält, ist auch in den letzten Monaten nicht verhallt. Forderungen nach Offenlegung entsprechender Einnahmen werden immer wieder an die Selbsthilfe herangetragen. Andererseits kann die Veröffentlichung von einzelnen Zahlen leicht zu Standardisierungen führen, wenn der Kontext der Gesamtfinanzierung der Selbsthilfe nicht berücksichtigt wird. So hat eine Zuwendung von 1.000 € einen ganz anderen Stellenwert, je nachdem, ob es um eine kleine Organisation mit einem Haushalt von 5.000 € oder um eine Organisation mit einem Haushalt von 200.000 € geht. Um eine Hilfestellung bei der Veröffentlichung der Zuwendungen auf der Selbsthilfeseite zu geben, haben die Monitoring-Ausschüsse von BAG SELBSTHILFE und FORUM im DPWV das anliegende Muster einer Selbstauskunft erarbeitet. Anhand dieses Musters kann auch Ihr Verband die in der Fachöffentlichkeit immer wieder eingeforderte Transparenz schaffen, falls dies nicht ohnehin schon in einer ähnlichen Art und Weise erfolgt ist (siehe auch Jahresbericht). Ebenfalls anliegend finden Sie einige Ausfüllhinweise zu dem Selbstauskunftsformular (Anlage 2). c) Auch seitens der Arzneimittelhersteller werden in Kürze alle Zuwendungen offen gelegt, die die Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen erhalten. In den anliegenden Kodizes von FSA und AKG (Anlagen 3 und 4) ist unter anderem vorgesehen, dass bis zum 31.03.2009 die Zuwendungen aus dem Jahr 2008 vollständig von den Arzneimittelherstellern zu veröffentlichen sind. Ferner werden die Arzneimittelhersteller verpflichtet, in Sponsoring-Verträgen mit der Selbsthilfe auch die Selbsthilfeorganisationen anzuhalten, Transparenz zu schaffen. Auch vor diesem Hintergrund wurde das anliegende Formular einer Selbstauskunft erarbeitet. d) Die Kodizes der Arzneimittelhersteller, aber auch die Leitsätze der Selbsthilfe sehen vor, dass Zuwendungen, die an die Gegenleistung der Selbsthilfe geknüpft sind (Sponsoring), nur aufgrund eines schriftlichen Vertrages erfolgen können. Auch die Verpflichtung, öffentlich auf die freundliche Unterstützung durch das Unternehmen hinzuweisen, stellt beispielsweise schon eine solche Verpflichtung dar. BAG SELBSTHILFE und FORUM im DPWV haben hierzu die anliegenden Musterverträge entwickelt (Anlagen 5 + 6), deren Verwendung wir Ihnen empfehlen möchten. Des Weiteren stellt sich die Frage, wer in einer Selbsthilfeorganisation derartige Verträge abschließen darf. Nach den Satzungen unserer Mitgliedsverbände ist dieses Recht grundsätzlich nur den Vorständen und gegebenenfalls den Geschäftsführerinnen/Geschäftsführern der Verbände vorbehalten. Regionalleiter, örtliche Gruppenleiter oder nicht-rechtsfähige Landesverbände sind dann grundsätzlich nicht berechtigt, Verträge abzuschließen. Die Verträge sind dann schwebend unwirksam. Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen gibt es jedoch die Rechtsfigur der Anscheins- oder Duldungsvollmacht. Dies greift dann, wenn ein Verein sehenden Auges nichtvertretungsberechtigte Personen im Vertragsgeschehen für sich handeln lässt. Dann darf der Rechtsverkehr darauf vertrauen, dass diese Personen den Verband vertreten können und die entsprechenden Verträge sind wirksam. Wir empfehlen daher für nicht-rechtsfähige Untergliederungen das anliegende Anschreiben an die Unternehmen (Anlage 7). Verbände mit rechtsfähigen Untergliederungen haben in aller Regel keinen Einfluss auf die Ausgestaltung der Sponsoring-Aktivitäten ihrer Untergliederungen. Damit es bei den Unternehmen nicht zu missverständlichen Darstellungen kommt, empfehlen wir zu dieser Problematik ebenfalls anliegendes Anschreiben (Anlage 8). Sollten Sie zu dem beschriebenen Themenkreis Nachfragen haben, dann steht Ihnen Frau Dr. Doka (Email: siiri.doka@bag-selbsthilfe) gerne für eine Beratung zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Martin Danner - Bundesgeschäftsführer - Anlage 1: Jahresbericht Monitoring Anlage 2: Ausfüllhilfe Anlage 3: FSA-Kodex Anlage 4: AKG Kodex Anlage 5: Musterverträge 1 + 2 Anlage 6: Mustervertrag 3 Anlage 7: Anschreiben rechtsfähige Untergliederung Anlage 8: Anschreiben vertretungsberechtigung Anlage 9: Muster zur Selbstauskunft Verbandsdienst als word-Datei