worden

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Europäisches Parlament
2014-2019
Plenarsitzungsdokument
B8-0022/2017
3.1.2017
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung
zum Bakterium Mycobacterium leprae
Mireille D’Ornano
RE\1113935DE.docx
DE
PE596.731v01-00
In Vielfalt geeint
DE
B8-0022/2017
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum Bakterium
Mycobacterium leprae
Das Europäische Parlament,
–
gestützt auf Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
–
gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A.
in der Erwägung, dass es sich bei Lepra um eine Infektionskrankheit handelt, die durch
das Bakterium Mycobacterium leprae ausgelöst wird, und dass 176 176 Fälle in
138 Staaten (2015) diagnostiziert wurden;
B.
in der Erwägung, dass laut den Centers for Disease Control and Prevention (USA) rund
16 % der Gürteltiere in den USA Träger des Bakteriums Mycobacterium leprae sind;
C.
in der Erwägung, dass in den USA jährlich zwischen 150 und 200 Leprafälle
diagnostiziert werden, von denen 70 % auf eine Infektion im Ausland zurückzuführen
sind, dass aber eine Übertragung vom Gürteltier auf den Menschen durch eine Studie
des Global Health Institute (Schweiz) und der Louisiana State University (2011)
nachgewiesen worden ist, die mit von 33 Gürteltieren und 50 Betroffenen durchgeführt
wurde;
D.
in der Erwägung, dass laut einer im Vereinigten Königreich durchgeführten
Forschungsarbeit (vom 11.11.2016) rund 21 % der untersuchten Eichhörnchenkadaver
Träger des Bakteriums Mycobacterium leprae waren und dass 11 % Symptome
aufwiesen;
E.
in der Erwägung, dass 95 % der Menschen von Natur aus gegen das Bakterium
Mycobacterium leprae immun sind, aber dennoch die Möglichkeit der Ansteckung
durch ein Tier besteht;
1.
fordert die Kommission auf, eine Studie über das Risiko, das von Tieren ausgeht, die
Träger des Bakteriums Mycobacterium leprae sind, zu veröffentlichen.
PE596.731v01-00
DE
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