Europäisches Parlament 2014-2019 Plenarsitzungsdokument B8-0022/2017 3.1.2017 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung zum Bakterium Mycobacterium leprae Mireille D’Ornano RE\1113935DE.docx DE PE596.731v01-00 In Vielfalt geeint DE B8-0022/2017 Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum Bakterium Mycobacterium leprae Das Europäische Parlament, – gestützt auf Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, – gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass es sich bei Lepra um eine Infektionskrankheit handelt, die durch das Bakterium Mycobacterium leprae ausgelöst wird, und dass 176 176 Fälle in 138 Staaten (2015) diagnostiziert wurden; B. in der Erwägung, dass laut den Centers for Disease Control and Prevention (USA) rund 16 % der Gürteltiere in den USA Träger des Bakteriums Mycobacterium leprae sind; C. in der Erwägung, dass in den USA jährlich zwischen 150 und 200 Leprafälle diagnostiziert werden, von denen 70 % auf eine Infektion im Ausland zurückzuführen sind, dass aber eine Übertragung vom Gürteltier auf den Menschen durch eine Studie des Global Health Institute (Schweiz) und der Louisiana State University (2011) nachgewiesen worden ist, die mit von 33 Gürteltieren und 50 Betroffenen durchgeführt wurde; D. in der Erwägung, dass laut einer im Vereinigten Königreich durchgeführten Forschungsarbeit (vom 11.11.2016) rund 21 % der untersuchten Eichhörnchenkadaver Träger des Bakteriums Mycobacterium leprae waren und dass 11 % Symptome aufwiesen; E. in der Erwägung, dass 95 % der Menschen von Natur aus gegen das Bakterium Mycobacterium leprae immun sind, aber dennoch die Möglichkeit der Ansteckung durch ein Tier besteht; 1. fordert die Kommission auf, eine Studie über das Risiko, das von Tieren ausgeht, die Träger des Bakteriums Mycobacterium leprae sind, zu veröffentlichen. PE596.731v01-00 DE 2/2 RE\1113935DE.docx