Presse-Information Bz, 19.01.2005 „PAY PER VIEW” Kostenpflichtiges Fernsehen kommt mit Tücken Mediaset und Telecom Italia starten mit gebührenpflichtigen Fernsehangeboten. Fussball wird es in Zukunft auf ihren Sendern als so genannte Pay-Per-ViewProgramme geben. Die Verträge mit den KonsumentInnen aber stecken voller missbräuchlicher Klauseln. Vorsicht also beim Abschluss solcher Verträge! Verbraucherverbände haben sich bereits mit einer Warnung an Mediaset und Telecom Italia gewandt: die missbräuchlichen Klauseln in den Verträgen für die Pay-per-View-Programme müssen entfernt werden, da sie die Interesse der KonsumentInnen untergraben. Die von den Konsumantenschützern kritisierten Klauseln von Mediaset und Telecom Italia sind u.a. folgende: 1) 2) 3) 4) 5) Die Verträge können ohne dass der Kunde informiert wird, abgeändert werden und der Dienst kann ebenso ohne Vorankündigung eingestellt werden Die Gesellschaften entbinden sich in den Verträgen von jeglicher Verantwortung für technische Defekte bei der Übertragung der Dienste. In den Verträgen wird als Gerichtsstand ausschließlich Rom angegeben, obwohl das ZGB als Gerichtsstand immer den des Konsumenten vorschreibt. Die Verträge dienen als Blankozustimmung für zukünftige Klauseln, welche der Konsument noch gar nicht kennt Die Verträge sehen den teilweisen oder völligen Verzicht des Konsumenten auf rechtliche Schritte für den Fall vor, dass die Dienstleistung nicht korrekt erfolgt. Um einem vorschnellen Kauf von Dienstleistungen zur Übertragung von kostenpflichtigen Fußballspielen vorzubeugen, empfiehlt es sich, folgendes zu berücksichtigen: Das digitale Fernsehen befindet sich bislang in einer experimentellen Phase. So hat es auch die Antitrustbehörde in einem Urteil formuliert, welches wegen irreführender Werbung im digitalen Fernsehen erlassen wurde. Die experimentelle Phase betrifft auch die Pay-Per-View-Programme, also die kostenpflichtigen Sendungen. Bevor jemand überhaupt an einen Vertrag für ein kostenpflichtiges Programm denkt, soll er prüfen, ob er digitale Programme überhaupt empfangen kann. Viele Decoder sind nicht kompatibel, auch unter den MhP-Decodern gibt es Marken, die die Kompatibilität mit einem digitalen Programm nicht garantieren. Wer einen Decoder bereits besitzt, muss für den Empfang der Mediaset-Programme feststellen, ob im Hauptmenü die Funktion “Servizio Pay per View” und “Mediaset Premium” vorgesehen ist. Für die Programme von “LA7” muss die Funktion “LA7 cartapiù attivazione” vorgesehen sein. Wer hingegen erst einen neuen Decoder kaufen muss, soll sich beim Verkäufer versichern, ob diese Funktionen vorhanden sind. Die Wertkarten beruhen auf einem Vertrag. Auch wenn das in der Werbung nicht erwähnt und im Geschäft verschwiegen wird, so liegt der Aktivierung einer Wertkarte ein Vertrag zugrunde. Und diesen Vertrag sollten sich Kunden durchlesen, bevor sie durch den Kauf der Karte ihr Einverständnis geben. Fragen Sie also beim Verkäufer nach dem Vertragstext und lesen Sie ihn vor dem Kauf genau durch. Akzeptieren Sie missbräuchliche Klauseln nicht. Der Vertragstext müsste auch im Internet zu finden sein. Zum Schluss sei daran erinnert, dass das Gesetz zur Gewährleistung die volle Verantwortung beim Verkäufer ansiedelt. Wer einen Decoder mitsamt einer Wertkarte kauft, hat Anspruch auf gewissenhafte Aufklärung und darauf, dass der Dienst funktioniert. Sollte das nicht der Fall sein, so hat der Kunde das Recht auf Rückerstattung des Geldes.