Digitales Fernsehen: Pay-per-view

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Presse-Information
Bz, 19.01.2005
„PAY PER VIEW”
Kostenpflichtiges Fernsehen kommt mit Tücken
Mediaset und Telecom Italia starten mit gebührenpflichtigen Fernsehangeboten.
Fussball wird es in Zukunft auf ihren Sendern als so genannte Pay-Per-ViewProgramme geben. Die Verträge mit den KonsumentInnen aber stecken voller
missbräuchlicher Klauseln. Vorsicht also beim Abschluss solcher Verträge!
Verbraucherverbände haben sich bereits mit einer Warnung an Mediaset und Telecom Italia gewandt:
die missbräuchlichen Klauseln in den Verträgen für die Pay-per-View-Programme müssen entfernt
werden, da sie die Interesse der KonsumentInnen untergraben.
Die von den Konsumantenschützern kritisierten Klauseln von Mediaset und Telecom Italia sind u.a.
folgende:
1)
2)
3)
4)
5)
Die Verträge können ohne dass der Kunde informiert wird, abgeändert werden und der Dienst
kann ebenso ohne Vorankündigung eingestellt werden
Die Gesellschaften entbinden sich in den Verträgen von jeglicher Verantwortung für technische
Defekte bei der Übertragung der Dienste.
In den Verträgen wird als Gerichtsstand ausschließlich Rom angegeben, obwohl das ZGB als
Gerichtsstand immer den des Konsumenten vorschreibt.
Die Verträge dienen als Blankozustimmung für zukünftige Klauseln, welche der Konsument noch
gar nicht kennt
Die Verträge sehen den teilweisen oder völligen Verzicht des Konsumenten auf rechtliche Schritte
für den Fall vor, dass die Dienstleistung nicht korrekt erfolgt.
Um einem vorschnellen Kauf von Dienstleistungen zur Übertragung von kostenpflichtigen Fußballspielen
vorzubeugen, empfiehlt es sich, folgendes zu berücksichtigen:
Das digitale Fernsehen befindet sich bislang in einer experimentellen Phase. So hat es auch die
Antitrustbehörde in einem Urteil formuliert, welches wegen irreführender Werbung im digitalen
Fernsehen erlassen wurde. Die experimentelle Phase betrifft auch die Pay-Per-View-Programme, also
die kostenpflichtigen Sendungen.
Bevor jemand überhaupt an einen Vertrag für ein kostenpflichtiges Programm denkt, soll er prüfen, ob
er digitale Programme überhaupt empfangen kann.
Viele Decoder sind nicht kompatibel, auch unter den MhP-Decodern gibt es Marken, die die
Kompatibilität mit einem digitalen Programm nicht garantieren.
Wer einen Decoder bereits besitzt, muss für den Empfang der Mediaset-Programme feststellen, ob im
Hauptmenü die Funktion “Servizio Pay per View” und “Mediaset Premium” vorgesehen ist. Für die
Programme von “LA7” muss die Funktion “LA7 cartapiù attivazione” vorgesehen sein. Wer hingegen
erst einen neuen Decoder kaufen muss, soll sich beim Verkäufer versichern, ob diese Funktionen
vorhanden sind.
Die Wertkarten beruhen auf einem Vertrag. Auch wenn das in der Werbung nicht erwähnt und im
Geschäft verschwiegen wird, so liegt der Aktivierung einer Wertkarte ein Vertrag zugrunde. Und diesen
Vertrag sollten sich Kunden durchlesen, bevor sie durch den Kauf der Karte ihr Einverständnis geben.
Fragen Sie also beim Verkäufer nach dem Vertragstext und lesen Sie ihn vor dem Kauf genau durch.
Akzeptieren Sie missbräuchliche Klauseln nicht. Der Vertragstext müsste auch im Internet zu finden
sein.
Zum Schluss sei daran erinnert, dass das Gesetz zur Gewährleistung die volle Verantwortung beim
Verkäufer ansiedelt. Wer einen Decoder mitsamt einer Wertkarte kauft, hat Anspruch auf
gewissenhafte Aufklärung und darauf, dass der Dienst funktioniert. Sollte das nicht der Fall sein, so hat
der Kunde das Recht auf Rückerstattung des Geldes.
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